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Flohmarktordnung gültig für den Chérisy-Flohmarkt am Samstag ...

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<strong><strong>Flohmarkt</strong>ordnung</strong><br />

<strong>gültig</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Chérisy</strong>-<strong>Flohmarkt</strong> <strong>am</strong> S<strong>am</strong>stag, <strong>den</strong> 28.9.2013<br />

Allgemeines:<br />

Der <strong>Flohmarkt</strong> findet bei jedem Wetter statt.<br />

Verkaufszeit ist von 9.00 bis 17.00 Uhr.<br />

Die Standgebühr beträgt € 6,- pro laufen<strong>den</strong> Meter.<br />

Die Anzahl der Standflächen ist begrenzt. Die Teilnahme <strong>für</strong> Standbetreiber ist nur nach<br />

Reservierung und Bezahlung der Standgebühr und nur auf der zugewiesenen Fläche<br />

möglich (Ausnahmen <strong>für</strong> Kinder siehe unten).<br />

Der <strong>Flohmarkt</strong> wird vom AWO-Treffpunkt <strong>Chérisy</strong> und dem Elternbeirat des Kinderhaus<br />

<strong>Chérisy</strong> veranstaltet. Der Erlös aus <strong>den</strong> Standgebühren und <strong>den</strong> Verpflegungsstän<strong>den</strong><br />

kommt sozialen Zwecken zugute.<br />

Reservierung der Stände auf dem Quartiersplatz vor dem AWO-Gebäude und der<br />

südliche Straßenseite der <strong>Chérisy</strong>straße vor Gebäude Nr. 5<br />

Verantwortlich ist der AWO-Treffpunkt <strong>Chérisy</strong>, <strong>Chérisy</strong>str. 15,<br />

78467 Konstanz, Telefon 07531-958963, E-Mail cherisy@awo-konstanz.de<br />

Dieses Jahr wer<strong>den</strong> drei Flohmärkte im <strong>Chérisy</strong>gebiet veranstaltet (4. Mai/ 13. Juli/<br />

28. September). Jeder Standbetreiber darf aber nur an zwei Flohmärkten teilnehmen, d<strong>am</strong>it<br />

weitere Interessenten eine Chance haben. Ein Stand darf höchstens 5 m lang sein.<br />

Anmeldezeit <strong>für</strong> <strong>den</strong> kommen<strong>den</strong> <strong>Flohmarkt</strong> ist <strong>am</strong> Montag, <strong>den</strong> 9. September von<br />

9.00 bis 18.00 Uhr. Die Interessenten an einem Stand oder deren Bevollmächtigte müssen<br />

sich zu diesen Zeiten persönlich anmel<strong>den</strong> und die Standgebühr in bar bezahlen. Sie<br />

erhalten einen Standplatz an einem genau gekennzeichneten Ort zugeteilt; die Lage des<br />

Standplatzes wird in einem Standausweis eingetragen. Vor dem 9. September wer<strong>den</strong><br />

keine Stände reserviert!


Rücktritt von der Reservierung<br />

Bitte haben Sie Verständnis da<strong>für</strong>, dass eine Rückzahlung der Standgebühr nicht möglich<br />

ist. Falls Sie nicht <strong>am</strong> <strong>Flohmarkt</strong> teilnehmen können, sehen Sie <strong>den</strong> bezahlten Betrag bitte<br />

als Spende an.<br />

Ablauf <strong>am</strong> <strong>Flohmarkt</strong>tag:<br />

Mit dem Aufbau der Stände darf frühestens um 7.00 Uhr begonnen wer<strong>den</strong>. Standplätze,<br />

die bis 8.30 Uhr noch nicht eingenommen wur<strong>den</strong>, können an andere Interessenten<br />

weitergegeben wer<strong>den</strong>.<br />

Ein Mitarbeiter kontrolliert Ihren Standausweis, dann können Sie mit Ihrem Pkw zu Ihrem<br />

Standplatz fahren. La<strong>den</strong> Sie Ihre Sachen <strong>am</strong> Standplatz schnell aus und parken Sie Ihr<br />

Fahrzeug außerhalb des <strong>Chérisy</strong>geländes (Das ges<strong>am</strong>te <strong>Chérisy</strong>gelände ist<br />

Parkverbotszone!). Erst nachdem Sie das Fahrzeug weggefahren haben, bauen Sie Ihren<br />

Stand auf.<br />

Die Teilnehmer sind verpflichtet, nach Beendigung des <strong>Flohmarkt</strong>es alle übrigen Waren<br />

und Verpackungsmaterialien wieder mitzunehmen. Es stehen aus Kostengrün<strong>den</strong> keine<br />

Abfallbehälter bereit.<br />

Regelung <strong>für</strong> Kinder:<br />

Kinder und Jugendliche, die ausschließlich ihre eigenen Sachen (Kleidung, Spielzeug,<br />

Kinderbücher usw. - keine Haushaltsgegenstände) auf einer Decke verkaufen, brauchen<br />

sich nicht anmel<strong>den</strong> und keine Standgebühr bezahlen. Für sie ist die Fläche zwischen dem<br />

Quartierplatz und der <strong>Chérisy</strong>straße reserviert (Untergrund: Betonplatten).<br />

Weitere Bestimmungen:<br />

Verkauft wer<strong>den</strong> dürfen nur Gebrauchtwaren, die sich üblicherweise im Haushalt<br />

ans<strong>am</strong>meln sowie Waren im privaten, haushaltsüblichen Rahmen. Speisen und Getränke<br />

dürfen nur von gemeinnützigen Vereinen oder Einrichtungen verkauft wer<strong>den</strong> (spezieller<br />

Vertrag erforderlich).<br />

Verkauft wer<strong>den</strong> darf nur auf <strong>den</strong> zugelassenen Flächen. Darüber hinausgehende Stände<br />

stellen rechtlich eine nicht genehmigte Sondernutzung öffentlicher Straßen bzw. eine<br />

Behinderung der Rettungswege dar und sind nicht erlaubt.<br />

Den Anweisungen der Mitarbeiter ist Folge zu leisten.

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