Flohmarktordnung gültig für den Chérisy-Flohmarkt am Samstag ...
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<strong><strong>Flohmarkt</strong>ordnung</strong><br />
<strong>gültig</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Chérisy</strong>-<strong>Flohmarkt</strong> <strong>am</strong> S<strong>am</strong>stag, <strong>den</strong> 28.9.2013<br />
Allgemeines:<br />
Der <strong>Flohmarkt</strong> findet bei jedem Wetter statt.<br />
Verkaufszeit ist von 9.00 bis 17.00 Uhr.<br />
Die Standgebühr beträgt € 6,- pro laufen<strong>den</strong> Meter.<br />
Die Anzahl der Standflächen ist begrenzt. Die Teilnahme <strong>für</strong> Standbetreiber ist nur nach<br />
Reservierung und Bezahlung der Standgebühr und nur auf der zugewiesenen Fläche<br />
möglich (Ausnahmen <strong>für</strong> Kinder siehe unten).<br />
Der <strong>Flohmarkt</strong> wird vom AWO-Treffpunkt <strong>Chérisy</strong> und dem Elternbeirat des Kinderhaus<br />
<strong>Chérisy</strong> veranstaltet. Der Erlös aus <strong>den</strong> Standgebühren und <strong>den</strong> Verpflegungsstän<strong>den</strong><br />
kommt sozialen Zwecken zugute.<br />
Reservierung der Stände auf dem Quartiersplatz vor dem AWO-Gebäude und der<br />
südliche Straßenseite der <strong>Chérisy</strong>straße vor Gebäude Nr. 5<br />
Verantwortlich ist der AWO-Treffpunkt <strong>Chérisy</strong>, <strong>Chérisy</strong>str. 15,<br />
78467 Konstanz, Telefon 07531-958963, E-Mail cherisy@awo-konstanz.de<br />
Dieses Jahr wer<strong>den</strong> drei Flohmärkte im <strong>Chérisy</strong>gebiet veranstaltet (4. Mai/ 13. Juli/<br />
28. September). Jeder Standbetreiber darf aber nur an zwei Flohmärkten teilnehmen, d<strong>am</strong>it<br />
weitere Interessenten eine Chance haben. Ein Stand darf höchstens 5 m lang sein.<br />
Anmeldezeit <strong>für</strong> <strong>den</strong> kommen<strong>den</strong> <strong>Flohmarkt</strong> ist <strong>am</strong> Montag, <strong>den</strong> 9. September von<br />
9.00 bis 18.00 Uhr. Die Interessenten an einem Stand oder deren Bevollmächtigte müssen<br />
sich zu diesen Zeiten persönlich anmel<strong>den</strong> und die Standgebühr in bar bezahlen. Sie<br />
erhalten einen Standplatz an einem genau gekennzeichneten Ort zugeteilt; die Lage des<br />
Standplatzes wird in einem Standausweis eingetragen. Vor dem 9. September wer<strong>den</strong><br />
keine Stände reserviert!
Rücktritt von der Reservierung<br />
Bitte haben Sie Verständnis da<strong>für</strong>, dass eine Rückzahlung der Standgebühr nicht möglich<br />
ist. Falls Sie nicht <strong>am</strong> <strong>Flohmarkt</strong> teilnehmen können, sehen Sie <strong>den</strong> bezahlten Betrag bitte<br />
als Spende an.<br />
Ablauf <strong>am</strong> <strong>Flohmarkt</strong>tag:<br />
Mit dem Aufbau der Stände darf frühestens um 7.00 Uhr begonnen wer<strong>den</strong>. Standplätze,<br />
die bis 8.30 Uhr noch nicht eingenommen wur<strong>den</strong>, können an andere Interessenten<br />
weitergegeben wer<strong>den</strong>.<br />
Ein Mitarbeiter kontrolliert Ihren Standausweis, dann können Sie mit Ihrem Pkw zu Ihrem<br />
Standplatz fahren. La<strong>den</strong> Sie Ihre Sachen <strong>am</strong> Standplatz schnell aus und parken Sie Ihr<br />
Fahrzeug außerhalb des <strong>Chérisy</strong>geländes (Das ges<strong>am</strong>te <strong>Chérisy</strong>gelände ist<br />
Parkverbotszone!). Erst nachdem Sie das Fahrzeug weggefahren haben, bauen Sie Ihren<br />
Stand auf.<br />
Die Teilnehmer sind verpflichtet, nach Beendigung des <strong>Flohmarkt</strong>es alle übrigen Waren<br />
und Verpackungsmaterialien wieder mitzunehmen. Es stehen aus Kostengrün<strong>den</strong> keine<br />
Abfallbehälter bereit.<br />
Regelung <strong>für</strong> Kinder:<br />
Kinder und Jugendliche, die ausschließlich ihre eigenen Sachen (Kleidung, Spielzeug,<br />
Kinderbücher usw. - keine Haushaltsgegenstände) auf einer Decke verkaufen, brauchen<br />
sich nicht anmel<strong>den</strong> und keine Standgebühr bezahlen. Für sie ist die Fläche zwischen dem<br />
Quartierplatz und der <strong>Chérisy</strong>straße reserviert (Untergrund: Betonplatten).<br />
Weitere Bestimmungen:<br />
Verkauft wer<strong>den</strong> dürfen nur Gebrauchtwaren, die sich üblicherweise im Haushalt<br />
ans<strong>am</strong>meln sowie Waren im privaten, haushaltsüblichen Rahmen. Speisen und Getränke<br />
dürfen nur von gemeinnützigen Vereinen oder Einrichtungen verkauft wer<strong>den</strong> (spezieller<br />
Vertrag erforderlich).<br />
Verkauft wer<strong>den</strong> darf nur auf <strong>den</strong> zugelassenen Flächen. Darüber hinausgehende Stände<br />
stellen rechtlich eine nicht genehmigte Sondernutzung öffentlicher Straßen bzw. eine<br />
Behinderung der Rettungswege dar und sind nicht erlaubt.<br />
Den Anweisungen der Mitarbeiter ist Folge zu leisten.