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Flohmarktordnung gültig für den Chérisy-Flohmarkt am Samstag ...

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<strong><strong>Flohmarkt</strong>ordnung</strong><br />

<strong>gültig</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Chérisy</strong>-<strong>Flohmarkt</strong> <strong>am</strong> S<strong>am</strong>stag, <strong>den</strong> 5. Mai 2012<br />

Allgemeines:<br />

Verkaufszeit ist von 9.00 bis 17.00 Uhr.<br />

Die Standgebühr beträgt € 6,- pro laufen<strong>den</strong> Meter.<br />

Die Standflächen sind stark begrenzt. Die Teilnahme <strong>für</strong> Standbetreiber ist nur nach<br />

Reservierung und rechtzeitiger Bezahlung der Standgebühr und nur auf der zugewiesenen<br />

Fläche möglich (Ausnahmen <strong>für</strong> Kinder siehe unten).<br />

Standflächen:<br />

� Bereich 1: Quartiersplatz vor dem AWO-Gebäude und südliche Straßenseite der<br />

<strong>Chérisy</strong>straße vor Gebäude Nr. 5<br />

� Bereich 2: Südliche Straßenseite der <strong>Chérisy</strong>straße vor dem Kinderhaus und<br />

nördliche Straßenseite vor <strong>den</strong> Gebäu<strong>den</strong> Nr. 6 bis 12<br />

� Der Bolzplatz sowie der Gehweg davor gehören nicht mehr zum <strong>Flohmarkt</strong>gelände!<br />

Reservierungsverfahren allgemein:<br />

Anmeldungen sind frühestens ab 16. April möglich.<br />

Wir benötigen von Ihnen folgende Angaben:<br />

1. N<strong>am</strong>e, Adresse, Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse.<br />

2. Die gewünschte Länge des Standplatzes („laufende Meter“)<br />

Die Vergabe der Standflächen erfolgt nach der Reihenfolge der Anmeldung.<br />

Nach unserer Zusage bezahlen Sie innerhalb von 3 Tagen die Standgebühr. Nach Eingang<br />

der Zahlung erhalten Sie die Standnummer.<br />

Bewerber, die wegen Platzmangel nicht berücksichtigt wer<strong>den</strong> können, haben das Anrecht<br />

auf einen Standplatz beim nächsten <strong>Flohmarkt</strong> (voraussichtlich 29. September 2012).<br />

Reservierung <strong>für</strong> Bereich 1:<br />

Verantwortlich <strong>für</strong> <strong>den</strong> Bereich 1 ist der AWO-Treffpunkt <strong>Chérisy</strong>, <strong>Chérisy</strong>str. 15,<br />

78467 Konstanz, Telefon 07531-958963, E-Mail cherisy@awo-konstanz.de<br />

Die Anmeldung kann ab 16. April persönlich oder telefonisch täglich von 9.00 bis 12.00<br />

oder von 15.00 bis 18.00 Uhr erfolgen. Darüberhinaus ist die Anmeldung per E-mail oder<br />

schriftlich möglich.<br />

Die Standgebühr kann in bar oder per Überweisung bezahlt wer<strong>den</strong>.<br />

Bankverbindung:<br />

Empfänger: AWO Kreisverband Konstanz e.V.<br />

Kontonummer 63503 bei der Sparkasse Bo<strong>den</strong>see, BLZ 690 500 01<br />

Verwendungszweck: <strong>Flohmarkt</strong>


Reservierung <strong>für</strong> Bereich 2:<br />

Verantwortlich <strong>für</strong> <strong>den</strong> Bereich 2 ist Frau Ivanov vom Elternbeirat des Kinderhaus <strong>Chérisy</strong>.<br />

Die Anmeldung kann ab 16. April von Montag bis Donnerstag zwischen 8.00 und 11.30 Uhr<br />

im Büro der Wohnbaugesellschaft Neue Arbeit, Schürmann-Hoster-Weg 3, 78467<br />

Konstanz, Tel. 07531-593814 erfolgen.<br />

Die Standgebühr ist in bar zu bezahlen.<br />

Rücktritt von der Reservierung (gilt <strong>für</strong> Bereich 1 und 2):<br />

Bis zum 27. April können Sie die Standanmeldung rückgängig machen. In diesem Fall<br />

behalten wir € 6,- ein und zahlen Ihnen <strong>den</strong> restlichen Teil der bezahlten Standgebühr<br />

zurück. Nach dem 27. April kann kein Rücktritt von der Reservierung mehr erfolgen.<br />

Ablauf <strong>am</strong> <strong>Flohmarkt</strong>tag:<br />

Mit dem Aufbau der Stände darf frühestens um 7.00 Uhr begonnen wer<strong>den</strong>.<br />

Ein Securitydienst kontrolliert, ob Sie im Besitz einer Standnummer sind. La<strong>den</strong> Sie Ihre<br />

Sachen <strong>am</strong> Standplatz schnell aus und parken Sie Ihr Fahrzeug außerhalb des<br />

<strong>Chérisy</strong>geländes (Das ges<strong>am</strong>te <strong>Chérisy</strong>gelände ist Parkverbotszone! Die Polizei wird<br />

aufgrund verschärfter Sicherheitsauflagen die Freihaltung der Rettungswege kontrollieren).<br />

Erst nachdem Sie das Fahrzeug weggefahren haben, bauen Sie Ihren Stand auf.<br />

Die Teilnehmer sind verpflichtet, nach Beendigung des <strong>Flohmarkt</strong>es alle übrigen Waren<br />

und Verpackungsmaterialien wieder mitzunehmen. Es stehen aus Kostengrün<strong>den</strong> keine<br />

Abfallbehälter bereit.<br />

Regelung <strong>für</strong> Kinder:<br />

Kinder und Jugendliche, die ausschließlich ihre eigenen Sachen (Kleidung, Spielzeug,<br />

Kinderbücher usw. - keine Haushaltsgegenstände) auf einer Decke verkaufen, brauchen<br />

sich nicht anmel<strong>den</strong> und keine Standgebühr bezahlen. Für sie ist die Fläche zwischen dem<br />

Quartierplatz und der <strong>Chérisy</strong>straße reserviert (Untergrund: Betonplatten).<br />

Weitere Bestimmungen:<br />

Verkauft wer<strong>den</strong> dürfen nur Gebrauchtwaren, die sich üblicherweise im Haushalt<br />

ans<strong>am</strong>meln sowie Waren im privaten, haushaltsüblichen Rahmen.<br />

Verkauft wer<strong>den</strong> darf nur auf <strong>den</strong> zugelassenen Flächen. Darüber hinausgehende Stände<br />

stellen rechtlich eine nicht genehmigte Sondernutzung öffentlicher Straßen bzw. eine<br />

Behinderung der Rettungswege dar und sind nicht erlaubt.<br />

Den Anweisungen der Mitarbeiter und des Securitydienstes ist Folge zu leisten.

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