Flohmarktordnung gültig für den Chérisy-Flohmarkt am Samstag ...
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<strong><strong>Flohmarkt</strong>ordnung</strong><br />
<strong>gültig</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Chérisy</strong>-<strong>Flohmarkt</strong> <strong>am</strong> S<strong>am</strong>stag, <strong>den</strong> 5. Mai 2012<br />
Allgemeines:<br />
Verkaufszeit ist von 9.00 bis 17.00 Uhr.<br />
Die Standgebühr beträgt € 6,- pro laufen<strong>den</strong> Meter.<br />
Die Standflächen sind stark begrenzt. Die Teilnahme <strong>für</strong> Standbetreiber ist nur nach<br />
Reservierung und rechtzeitiger Bezahlung der Standgebühr und nur auf der zugewiesenen<br />
Fläche möglich (Ausnahmen <strong>für</strong> Kinder siehe unten).<br />
Standflächen:<br />
� Bereich 1: Quartiersplatz vor dem AWO-Gebäude und südliche Straßenseite der<br />
<strong>Chérisy</strong>straße vor Gebäude Nr. 5<br />
� Bereich 2: Südliche Straßenseite der <strong>Chérisy</strong>straße vor dem Kinderhaus und<br />
nördliche Straßenseite vor <strong>den</strong> Gebäu<strong>den</strong> Nr. 6 bis 12<br />
� Der Bolzplatz sowie der Gehweg davor gehören nicht mehr zum <strong>Flohmarkt</strong>gelände!<br />
Reservierungsverfahren allgemein:<br />
Anmeldungen sind frühestens ab 16. April möglich.<br />
Wir benötigen von Ihnen folgende Angaben:<br />
1. N<strong>am</strong>e, Adresse, Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse.<br />
2. Die gewünschte Länge des Standplatzes („laufende Meter“)<br />
Die Vergabe der Standflächen erfolgt nach der Reihenfolge der Anmeldung.<br />
Nach unserer Zusage bezahlen Sie innerhalb von 3 Tagen die Standgebühr. Nach Eingang<br />
der Zahlung erhalten Sie die Standnummer.<br />
Bewerber, die wegen Platzmangel nicht berücksichtigt wer<strong>den</strong> können, haben das Anrecht<br />
auf einen Standplatz beim nächsten <strong>Flohmarkt</strong> (voraussichtlich 29. September 2012).<br />
Reservierung <strong>für</strong> Bereich 1:<br />
Verantwortlich <strong>für</strong> <strong>den</strong> Bereich 1 ist der AWO-Treffpunkt <strong>Chérisy</strong>, <strong>Chérisy</strong>str. 15,<br />
78467 Konstanz, Telefon 07531-958963, E-Mail cherisy@awo-konstanz.de<br />
Die Anmeldung kann ab 16. April persönlich oder telefonisch täglich von 9.00 bis 12.00<br />
oder von 15.00 bis 18.00 Uhr erfolgen. Darüberhinaus ist die Anmeldung per E-mail oder<br />
schriftlich möglich.<br />
Die Standgebühr kann in bar oder per Überweisung bezahlt wer<strong>den</strong>.<br />
Bankverbindung:<br />
Empfänger: AWO Kreisverband Konstanz e.V.<br />
Kontonummer 63503 bei der Sparkasse Bo<strong>den</strong>see, BLZ 690 500 01<br />
Verwendungszweck: <strong>Flohmarkt</strong>
Reservierung <strong>für</strong> Bereich 2:<br />
Verantwortlich <strong>für</strong> <strong>den</strong> Bereich 2 ist Frau Ivanov vom Elternbeirat des Kinderhaus <strong>Chérisy</strong>.<br />
Die Anmeldung kann ab 16. April von Montag bis Donnerstag zwischen 8.00 und 11.30 Uhr<br />
im Büro der Wohnbaugesellschaft Neue Arbeit, Schürmann-Hoster-Weg 3, 78467<br />
Konstanz, Tel. 07531-593814 erfolgen.<br />
Die Standgebühr ist in bar zu bezahlen.<br />
Rücktritt von der Reservierung (gilt <strong>für</strong> Bereich 1 und 2):<br />
Bis zum 27. April können Sie die Standanmeldung rückgängig machen. In diesem Fall<br />
behalten wir € 6,- ein und zahlen Ihnen <strong>den</strong> restlichen Teil der bezahlten Standgebühr<br />
zurück. Nach dem 27. April kann kein Rücktritt von der Reservierung mehr erfolgen.<br />
Ablauf <strong>am</strong> <strong>Flohmarkt</strong>tag:<br />
Mit dem Aufbau der Stände darf frühestens um 7.00 Uhr begonnen wer<strong>den</strong>.<br />
Ein Securitydienst kontrolliert, ob Sie im Besitz einer Standnummer sind. La<strong>den</strong> Sie Ihre<br />
Sachen <strong>am</strong> Standplatz schnell aus und parken Sie Ihr Fahrzeug außerhalb des<br />
<strong>Chérisy</strong>geländes (Das ges<strong>am</strong>te <strong>Chérisy</strong>gelände ist Parkverbotszone! Die Polizei wird<br />
aufgrund verschärfter Sicherheitsauflagen die Freihaltung der Rettungswege kontrollieren).<br />
Erst nachdem Sie das Fahrzeug weggefahren haben, bauen Sie Ihren Stand auf.<br />
Die Teilnehmer sind verpflichtet, nach Beendigung des <strong>Flohmarkt</strong>es alle übrigen Waren<br />
und Verpackungsmaterialien wieder mitzunehmen. Es stehen aus Kostengrün<strong>den</strong> keine<br />
Abfallbehälter bereit.<br />
Regelung <strong>für</strong> Kinder:<br />
Kinder und Jugendliche, die ausschließlich ihre eigenen Sachen (Kleidung, Spielzeug,<br />
Kinderbücher usw. - keine Haushaltsgegenstände) auf einer Decke verkaufen, brauchen<br />
sich nicht anmel<strong>den</strong> und keine Standgebühr bezahlen. Für sie ist die Fläche zwischen dem<br />
Quartierplatz und der <strong>Chérisy</strong>straße reserviert (Untergrund: Betonplatten).<br />
Weitere Bestimmungen:<br />
Verkauft wer<strong>den</strong> dürfen nur Gebrauchtwaren, die sich üblicherweise im Haushalt<br />
ans<strong>am</strong>meln sowie Waren im privaten, haushaltsüblichen Rahmen.<br />
Verkauft wer<strong>den</strong> darf nur auf <strong>den</strong> zugelassenen Flächen. Darüber hinausgehende Stände<br />
stellen rechtlich eine nicht genehmigte Sondernutzung öffentlicher Straßen bzw. eine<br />
Behinderung der Rettungswege dar und sind nicht erlaubt.<br />
Den Anweisungen der Mitarbeiter und des Securitydienstes ist Folge zu leisten.