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Flohmarktordnung gültig für den Chérisy-Flohmarkt am Samstag ...

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Reservierung <strong>für</strong> Bereich 2:<br />

Verantwortlich <strong>für</strong> <strong>den</strong> Bereich 2 ist Frau Ivanov vom Elternbeirat des Kinderhaus <strong>Chérisy</strong>.<br />

Die Anmeldung kann ab 16. April von Montag bis Donnerstag zwischen 8.00 und 11.30 Uhr<br />

im Büro der Wohnbaugesellschaft Neue Arbeit, Schürmann-Hoster-Weg 3, 78467<br />

Konstanz, Tel. 07531-593814 erfolgen.<br />

Die Standgebühr ist in bar zu bezahlen.<br />

Rücktritt von der Reservierung (gilt <strong>für</strong> Bereich 1 und 2):<br />

Bis zum 27. April können Sie die Standanmeldung rückgängig machen. In diesem Fall<br />

behalten wir € 6,- ein und zahlen Ihnen <strong>den</strong> restlichen Teil der bezahlten Standgebühr<br />

zurück. Nach dem 27. April kann kein Rücktritt von der Reservierung mehr erfolgen.<br />

Ablauf <strong>am</strong> <strong>Flohmarkt</strong>tag:<br />

Mit dem Aufbau der Stände darf frühestens um 7.00 Uhr begonnen wer<strong>den</strong>.<br />

Ein Securitydienst kontrolliert, ob Sie im Besitz einer Standnummer sind. La<strong>den</strong> Sie Ihre<br />

Sachen <strong>am</strong> Standplatz schnell aus und parken Sie Ihr Fahrzeug außerhalb des<br />

<strong>Chérisy</strong>geländes (Das ges<strong>am</strong>te <strong>Chérisy</strong>gelände ist Parkverbotszone! Die Polizei wird<br />

aufgrund verschärfter Sicherheitsauflagen die Freihaltung der Rettungswege kontrollieren).<br />

Erst nachdem Sie das Fahrzeug weggefahren haben, bauen Sie Ihren Stand auf.<br />

Die Teilnehmer sind verpflichtet, nach Beendigung des <strong>Flohmarkt</strong>es alle übrigen Waren<br />

und Verpackungsmaterialien wieder mitzunehmen. Es stehen aus Kostengrün<strong>den</strong> keine<br />

Abfallbehälter bereit.<br />

Regelung <strong>für</strong> Kinder:<br />

Kinder und Jugendliche, die ausschließlich ihre eigenen Sachen (Kleidung, Spielzeug,<br />

Kinderbücher usw. - keine Haushaltsgegenstände) auf einer Decke verkaufen, brauchen<br />

sich nicht anmel<strong>den</strong> und keine Standgebühr bezahlen. Für sie ist die Fläche zwischen dem<br />

Quartierplatz und der <strong>Chérisy</strong>straße reserviert (Untergrund: Betonplatten).<br />

Weitere Bestimmungen:<br />

Verkauft wer<strong>den</strong> dürfen nur Gebrauchtwaren, die sich üblicherweise im Haushalt<br />

ans<strong>am</strong>meln sowie Waren im privaten, haushaltsüblichen Rahmen.<br />

Verkauft wer<strong>den</strong> darf nur auf <strong>den</strong> zugelassenen Flächen. Darüber hinausgehende Stände<br />

stellen rechtlich eine nicht genehmigte Sondernutzung öffentlicher Straßen bzw. eine<br />

Behinderung der Rettungswege dar und sind nicht erlaubt.<br />

Den Anweisungen der Mitarbeiter und des Securitydienstes ist Folge zu leisten.

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