Flohmarktordnung gültig für den Chérisy-Flohmarkt am Samstag ...
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Reservierung <strong>für</strong> Bereich 2:<br />
Verantwortlich <strong>für</strong> <strong>den</strong> Bereich 2 ist Frau Ivanov vom Elternbeirat des Kinderhaus <strong>Chérisy</strong>.<br />
Die Anmeldung kann ab 16. April von Montag bis Donnerstag zwischen 8.00 und 11.30 Uhr<br />
im Büro der Wohnbaugesellschaft Neue Arbeit, Schürmann-Hoster-Weg 3, 78467<br />
Konstanz, Tel. 07531-593814 erfolgen.<br />
Die Standgebühr ist in bar zu bezahlen.<br />
Rücktritt von der Reservierung (gilt <strong>für</strong> Bereich 1 und 2):<br />
Bis zum 27. April können Sie die Standanmeldung rückgängig machen. In diesem Fall<br />
behalten wir € 6,- ein und zahlen Ihnen <strong>den</strong> restlichen Teil der bezahlten Standgebühr<br />
zurück. Nach dem 27. April kann kein Rücktritt von der Reservierung mehr erfolgen.<br />
Ablauf <strong>am</strong> <strong>Flohmarkt</strong>tag:<br />
Mit dem Aufbau der Stände darf frühestens um 7.00 Uhr begonnen wer<strong>den</strong>.<br />
Ein Securitydienst kontrolliert, ob Sie im Besitz einer Standnummer sind. La<strong>den</strong> Sie Ihre<br />
Sachen <strong>am</strong> Standplatz schnell aus und parken Sie Ihr Fahrzeug außerhalb des<br />
<strong>Chérisy</strong>geländes (Das ges<strong>am</strong>te <strong>Chérisy</strong>gelände ist Parkverbotszone! Die Polizei wird<br />
aufgrund verschärfter Sicherheitsauflagen die Freihaltung der Rettungswege kontrollieren).<br />
Erst nachdem Sie das Fahrzeug weggefahren haben, bauen Sie Ihren Stand auf.<br />
Die Teilnehmer sind verpflichtet, nach Beendigung des <strong>Flohmarkt</strong>es alle übrigen Waren<br />
und Verpackungsmaterialien wieder mitzunehmen. Es stehen aus Kostengrün<strong>den</strong> keine<br />
Abfallbehälter bereit.<br />
Regelung <strong>für</strong> Kinder:<br />
Kinder und Jugendliche, die ausschließlich ihre eigenen Sachen (Kleidung, Spielzeug,<br />
Kinderbücher usw. - keine Haushaltsgegenstände) auf einer Decke verkaufen, brauchen<br />
sich nicht anmel<strong>den</strong> und keine Standgebühr bezahlen. Für sie ist die Fläche zwischen dem<br />
Quartierplatz und der <strong>Chérisy</strong>straße reserviert (Untergrund: Betonplatten).<br />
Weitere Bestimmungen:<br />
Verkauft wer<strong>den</strong> dürfen nur Gebrauchtwaren, die sich üblicherweise im Haushalt<br />
ans<strong>am</strong>meln sowie Waren im privaten, haushaltsüblichen Rahmen.<br />
Verkauft wer<strong>den</strong> darf nur auf <strong>den</strong> zugelassenen Flächen. Darüber hinausgehende Stände<br />
stellen rechtlich eine nicht genehmigte Sondernutzung öffentlicher Straßen bzw. eine<br />
Behinderung der Rettungswege dar und sind nicht erlaubt.<br />
Den Anweisungen der Mitarbeiter und des Securitydienstes ist Folge zu leisten.