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Flohmarktordnung gültig für den Chérisy-Flohmarkt am Samstag ...

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<strong><strong>Flohmarkt</strong>ordnung</strong><br />

<strong>gültig</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Chérisy</strong>-<strong>Flohmarkt</strong> <strong>am</strong> S<strong>am</strong>stag, <strong>den</strong> 29. 9. 2012<br />

Allgemeines:<br />

Der <strong>Flohmarkt</strong> findet bei jedem Wetter statt.<br />

Verkaufszeit ist von 9.00 bis 17.00 Uhr.<br />

Die Standgebühr beträgt € 6,- pro laufen<strong>den</strong> Meter.<br />

Die Standflächen sind stark begrenzt. Die Teilnahme <strong>für</strong> Standbetreiber ist nur nach<br />

Reservierung und rechtzeitiger Bezahlung der Standgebühr und nur auf der zugewiesenen<br />

Fläche möglich (Ausnahmen <strong>für</strong> Kinder siehe unten).<br />

Der <strong>Flohmarkt</strong> wird vom AWO-Treffpunkt <strong>Chérisy</strong> und dem Elternbeirat des Kinderhaus<br />

<strong>Chérisy</strong> veranstaltet. Der Erlös aus <strong>den</strong> Standgebühren und <strong>den</strong> Verpflegungsstän<strong>den</strong><br />

kommt sozialen Zwecken zugute.<br />

Standflächen:<br />

� Bereich 1: Quartiersplatz vor dem AWO-Gebäude und südliche Straßenseite der<br />

<strong>Chérisy</strong>straße vor Gebäude Nr. 5<br />

� Bereich 2: Südliche Straßenseite der <strong>Chérisy</strong>straße vor dem Kinderhaus und<br />

nördliche Straßenseite vor <strong>den</strong> Gebäu<strong>den</strong> Nr. 6 bis 12<br />

� Der Bolzplatz sowie der Gehweg davor gehören nicht mehr zum <strong>Flohmarkt</strong>gelände!<br />

Reservierung <strong>für</strong> Bereich 1:<br />

Verantwortlich <strong>für</strong> <strong>den</strong> Bereich 1 ist der AWO-Treffpunkt <strong>Chérisy</strong>, <strong>Chérisy</strong>str. 15,<br />

78467 Konstanz, Telefon 07531-958963, E-Mail cherisy@awo-konstanz.de<br />

Die Stände wer<strong>den</strong> in einem Losverfahren nach folgen<strong>den</strong> Regeln vergeben:<br />

InteressentInnen können ihre Bewerbung <strong>für</strong> einen Standplatz bis spätestens Donnerstag,<br />

<strong>den</strong> 13. September per Post oder E-Mail schicken oder hier abgeben (keine telefonische<br />

Bewerbung möglich!).<br />

Am 14. September um 10.00 Uhr wer<strong>den</strong> alle Bewerbungen, die mit vollständigen Angaben<br />

eingereicht wur<strong>den</strong>, öffentlich ausgelost, d. h. verdeckt gezogen und der Reihenfolge nach<br />

durchnummeriert. Danach wer<strong>den</strong> die Plätze der Reihenfolge nach zugeteilt, soweit Plätze<br />

vorhan<strong>den</strong> sind. Die restlichen Bewerber kommen auf die Warteliste.<br />

Alle Bewerber, die einen Standplatz erhalten haben, wer<strong>den</strong> sofort benachrichtigt und<br />

aufgefordert, innerhalb von 3 Tagen die Standgebühr in bar zu bezahlen. Wird die Gebühr<br />

innerhalb dieser Frist nicht bezahlt, verfällt die Zuteilung, und der Standplatz wird an <strong>den</strong><br />

nächsten Bewerber auf der Warteliste vergeben.<br />

Konkrete Standortwünsche können leider nicht immer berücksichtigt wer<strong>den</strong>.<br />

Ihre Bewerbung muss folgende Angaben enthalten:<br />

1. N<strong>am</strong>e, Adresse, Telefonnummer und möglichst E-Mail-Adresse<br />

2. Die gewünschte Länge des Standplatzes („laufende Meter“)<br />

3. Falls Sie ggf. einen Pavillon aufstellen wollen, vermerken Sie bitte „Pavillon ja“;<br />

ansonsten „kein Pavillon“.


Reservierung <strong>für</strong> Bereich 2:<br />

Verantwortlich <strong>für</strong> <strong>den</strong> Bereich 2 ist Frau Ivanov vom Elternbeirat des Kinderhaus <strong>Chérisy</strong>.<br />

Die Anmeldung kann von Montag 17.9. bis Mittwoch 19.9. zwischen 8.00 und 11.30 Uhr im<br />

Büro der Wohnbaugesellschaft Neue Arbeit, Schürmann-Horster-Weg 3, 78467 Konstanz,<br />

Tel. 07531-593814 erfolgen.<br />

Die Standgebühr ist sofort in bar zu bezahlen.<br />

Rücktritt von der Reservierung (gilt <strong>für</strong> Bereich 1 und 2):<br />

Bitte haben Sie Verständnis da<strong>für</strong>, dass eine Rückzahlung der Standgebühr nicht möglich<br />

ist. Falls Sie nicht <strong>am</strong> <strong>Flohmarkt</strong> teilnehmen können, sehen Sie <strong>den</strong> bezahlten Betrag bitte<br />

als Spende an.<br />

Ablauf <strong>am</strong> <strong>Flohmarkt</strong>tag:<br />

Mit dem Aufbau der Stände darf frühestens um 7.00 Uhr begonnen wer<strong>den</strong>. Standplätze,<br />

die bis 8.30 Uhr noch nicht eingenommen wur<strong>den</strong>, können an andere Interessenten<br />

weitergegeben wer<strong>den</strong>.<br />

Ein Securitydienst kontrolliert, ob Sie im Besitz einer Standnummer sind, dann können Sie<br />

mit Ihrem Pkw zu Ihrem Standplatz fahren. La<strong>den</strong> Sie Ihre Sachen <strong>am</strong> Standplatz schnell<br />

aus und parken Sie Ihr Fahrzeug außerhalb des <strong>Chérisy</strong>geländes (Das ges<strong>am</strong>te<br />

<strong>Chérisy</strong>gelände ist Parkverbotszone!). Erst nachdem Sie das Fahrzeug weggefahren<br />

haben, bauen Sie Ihren Stand auf.<br />

Die Teilnehmer sind verpflichtet, nach Beendigung des <strong>Flohmarkt</strong>es alle übrigen Waren<br />

und Verpackungsmaterialien wieder mitzunehmen. Es stehen aus Kostengrün<strong>den</strong> keine<br />

Abfallbehälter bereit.<br />

Regelung <strong>für</strong> Kinder:<br />

Kinder und Jugendliche, die ausschließlich ihre eigenen Sachen (Kleidung, Spielzeug,<br />

Kinderbücher usw. - keine Haushaltsgegenstände) auf einer Decke verkaufen, brauchen<br />

sich nicht anmel<strong>den</strong> und keine Standgebühr bezahlen. Für sie ist die Fläche zwischen dem<br />

Quartierplatz und der <strong>Chérisy</strong>straße reserviert (Untergrund: Betonplatten).<br />

Weitere Bestimmungen:<br />

Verkauft wer<strong>den</strong> dürfen nur Gebrauchtwaren, die sich üblicherweise im Haushalt<br />

ans<strong>am</strong>meln sowie Waren im privaten, haushaltsüblichen Rahmen.<br />

Verkauft wer<strong>den</strong> darf nur auf <strong>den</strong> zugelassenen Flächen. Darüber hinausgehende Stände<br />

stellen rechtlich eine nicht genehmigte Sondernutzung öffentlicher Straßen bzw. eine<br />

Behinderung der Rettungswege dar und sind nicht erlaubt.<br />

Den Anweisungen der Mitarbeiter und des Securitydienstes ist Folge zu leisten.

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