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Flohmarktordnung gültig für den Chérisy-Flohmarkt am Samstag ...

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Reservierung <strong>für</strong> Bereich 2:<br />

Verantwortlich <strong>für</strong> <strong>den</strong> Bereich 2 ist Frau Ivanov vom Elternbeirat des Kinderhaus <strong>Chérisy</strong>.<br />

Die Anmeldung kann von Montag 17.9. bis Mittwoch 19.9. zwischen 8.00 und 11.30 Uhr im<br />

Büro der Wohnbaugesellschaft Neue Arbeit, Schürmann-Horster-Weg 3, 78467 Konstanz,<br />

Tel. 07531-593814 erfolgen.<br />

Die Standgebühr ist sofort in bar zu bezahlen.<br />

Rücktritt von der Reservierung (gilt <strong>für</strong> Bereich 1 und 2):<br />

Bitte haben Sie Verständnis da<strong>für</strong>, dass eine Rückzahlung der Standgebühr nicht möglich<br />

ist. Falls Sie nicht <strong>am</strong> <strong>Flohmarkt</strong> teilnehmen können, sehen Sie <strong>den</strong> bezahlten Betrag bitte<br />

als Spende an.<br />

Ablauf <strong>am</strong> <strong>Flohmarkt</strong>tag:<br />

Mit dem Aufbau der Stände darf frühestens um 7.00 Uhr begonnen wer<strong>den</strong>. Standplätze,<br />

die bis 8.30 Uhr noch nicht eingenommen wur<strong>den</strong>, können an andere Interessenten<br />

weitergegeben wer<strong>den</strong>.<br />

Ein Securitydienst kontrolliert, ob Sie im Besitz einer Standnummer sind, dann können Sie<br />

mit Ihrem Pkw zu Ihrem Standplatz fahren. La<strong>den</strong> Sie Ihre Sachen <strong>am</strong> Standplatz schnell<br />

aus und parken Sie Ihr Fahrzeug außerhalb des <strong>Chérisy</strong>geländes (Das ges<strong>am</strong>te<br />

<strong>Chérisy</strong>gelände ist Parkverbotszone!). Erst nachdem Sie das Fahrzeug weggefahren<br />

haben, bauen Sie Ihren Stand auf.<br />

Die Teilnehmer sind verpflichtet, nach Beendigung des <strong>Flohmarkt</strong>es alle übrigen Waren<br />

und Verpackungsmaterialien wieder mitzunehmen. Es stehen aus Kostengrün<strong>den</strong> keine<br />

Abfallbehälter bereit.<br />

Regelung <strong>für</strong> Kinder:<br />

Kinder und Jugendliche, die ausschließlich ihre eigenen Sachen (Kleidung, Spielzeug,<br />

Kinderbücher usw. - keine Haushaltsgegenstände) auf einer Decke verkaufen, brauchen<br />

sich nicht anmel<strong>den</strong> und keine Standgebühr bezahlen. Für sie ist die Fläche zwischen dem<br />

Quartierplatz und der <strong>Chérisy</strong>straße reserviert (Untergrund: Betonplatten).<br />

Weitere Bestimmungen:<br />

Verkauft wer<strong>den</strong> dürfen nur Gebrauchtwaren, die sich üblicherweise im Haushalt<br />

ans<strong>am</strong>meln sowie Waren im privaten, haushaltsüblichen Rahmen.<br />

Verkauft wer<strong>den</strong> darf nur auf <strong>den</strong> zugelassenen Flächen. Darüber hinausgehende Stände<br />

stellen rechtlich eine nicht genehmigte Sondernutzung öffentlicher Straßen bzw. eine<br />

Behinderung der Rettungswege dar und sind nicht erlaubt.<br />

Den Anweisungen der Mitarbeiter und des Securitydienstes ist Folge zu leisten.

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