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Ant-Wort. Jörg Splett zum 70. Geburtstag - Institut zur Förderung der ...

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134<br />

Rudolf Vo<strong>der</strong>holzer<br />

werden. Der Grund muss ein an<strong>der</strong>er sein. Somit stellt sich<br />

erneut und endgültig die Frage nach <strong>der</strong> systematisch-theologischen<br />

Begründung, die das Traditionsargument begleiten<br />

muss. Das kirchliche Lehramt hat sich diesbezüglich nicht<br />

festgelegt11, son<strong>der</strong>n es <strong>der</strong> philosophischen und theologischen<br />

Reflexion überlassen, die anthropologischen Implikationen<br />

dieser lehramtlichen Entscheidung zu analysieren und im<br />

zeitgenössischen Ringen um das Verständnis des Menschen<br />

plausibel zu machen.<br />

Wenn gelegentlich in die Diskussion eingebracht wird, dass<br />

sich die Kirche bei den übrigen Zulassungskriterien für das<br />

geistliche Amt durchaus vom Verhalten Jesu emanzipiert habe<br />

und nur noch im Falle des Weihevorbehalts für den Mann<br />

anachronistisch-patriarchalisch die eine Hälfte <strong>der</strong> Menschheit<br />

von einem Amt ausschließe, zeigt sich die eigentliche Ebene des<br />

Problems. Wollte man nämlich, so argumentiert beispielsweise<br />

Medard Kehl, Jesus in je<strong>der</strong> Hinsicht treu bleiben, dann dürften<br />

auch nur bärtige jüdische Fischer, nicht aber bartlose Bayerische<br />

Beamten-, Österreichische Bauern- und Schweizer Uhrmachersöhne<br />

usw. zu Priestern geweiht werden12. Doch es wird hier<br />

übersehen, daß die geschlechtliche Bestimmung als Mann o<strong>der</strong><br />

Frau den Menschen an<strong>der</strong>s und fundamentaler prägt als<br />

Nationalität, Beruf etc. So trifft es denn auch nicht zu, daß die<br />

Kirche nur noch hinsichtlich <strong>der</strong> Frage nach dem Empfänger des<br />

Weihesakramentes an <strong>der</strong> Bedeutung <strong>der</strong> Geschlechterdifferenz<br />

festhält, während sie diese auf allen an<strong>der</strong>en Gebieten längst<br />

aufgegeben habe. Denn bei <strong>der</strong> sakramententheologischen<br />

Begründung <strong>der</strong> Ehe als volle Lebens- und auf die Zeugung von<br />

Nachkommenschaft offene Liebesgemeinschaft hält die Kirche<br />

_______________<br />

11 Die ausdrücklich dem Thema Weihevorbehalt gewidmeten<br />

Dokumente von 1976 und 1994 müssen allerdings in Zusammenhang<br />

gesehen werden mit dem Apostolischen Schreiben „Mulieris dignitatem“<br />

(15. August 1988) von Johannes Paul II. (Die Zeit <strong>der</strong> Frau. Apostolisches<br />

Schreiben „Mulieris dignitatem“. Hinführung von Joseph Kardinal<br />

Ratzinger. Kommentar von Elisabeth Gössmann, Freiburg 1988), mit<br />

dessen „Brief an die Frauen“ vom 29. Juni 1995 (VApS 122) sowie dem<br />

Schreiben <strong>der</strong> Glaubenskongregation an die Bischöfe <strong>der</strong> katholischen<br />

Kirche über die Zusammenarbeit von Mann und Frau in <strong>der</strong> Kirche und<br />

in <strong>der</strong> Welt vom 31. Mai 2004 (veröffentlicht als VApS 166). Vgl. M.<br />

HAUKE, Das Weihesakrament für die Frau – eine For<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Zeit? Zehn<br />

Jahre nach <strong>der</strong> päpstlichen Erklärung „Ordinatio sacerdotalis“ (= Respondeo<br />

17), Siegburg 2004, 9f. und 86–98.<br />

12 M. KEHL, Die Kirche. Eine katholische Ekklesiologie, Würzburg 1992,<br />

457f.

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