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Kennzeichnung 220710-1

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Fragen & Antworten zur <strong>Kennzeichnung</strong> von Bio-Produkten<br />

Ist bei der Sachbezeichnung der Zusatztext „aus biologischem Anbau“ weiterhin<br />

verpflichtend?<br />

Nein, dieser Zusatztext ist nicht mehr verpflichtend. Generell ist ein Hinweis auf „Bio“ in der<br />

Sachbezeichnung, z.B. Bio-Dinkel oder Bio-Marmelade ausreichend. In der Zutatenliste müssen<br />

die biologischen Zutaten jedoch weiterhin einzeln als solche gekennzeichnet werden. Empfohlen<br />

wird die Einzelkennzeichnung mit „*aus biologischer Landwirtschaft“.<br />

Wo ist eine Druckvorlage für das EU-Bio-Logo zu finden?<br />

Das Logo und weitere Informationen sind unter www.bio-austria.at/kennzeichnung zu finden.<br />

Darf Wein aus biologischen Trauben mit dem Bio-Logo gekennzeichnet werden?<br />

Die Weinverarbeitung ist in der EU-Bio-VO nicht geregelt. Wein darf deshalb nicht als „Bio-<br />

Wein“ deklariert werden. Empfohlene Bezeichnungen sind beispielsweise „Wein aus Bio-<br />

Trauben“ oder „Wein aus biologischem Anbau“. Eine <strong>Kennzeichnung</strong> ist nur mit dem BIO<br />

AUSTRIA-Logo, nicht aber mit dem EU-Bio-Logo zulässig.<br />

Was ist bei der Berechnung der landwirtschaftlichen Zutaten zu beachten?<br />

Bio-Produkte müssen überwiegend aus Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs hergestellt sein.<br />

Bei der Berechnung werden Wasser und Kochsalz nicht berücksichtigt. Neu ist, dass auch bestimmte<br />

Lebensmittelzusatzstoffe, wie z.B. Pektin oder Gummi arabicum als landwirtschaftliche<br />

Produkte gelten.<br />

Darf bei der Herstellung von Marmelade Bio-Zucker gemischt mit konventionellen Zucker<br />

verwendet werden?<br />

Nein. Die EU-Bio-VO schließt eindeutig aus, dass in Bio-Lebensmitteln eine Bio-Zutat zusammen<br />

mit einer gleichen Zutat aus konventioneller Landwirtschaft oder einem Umstellungsprodukt<br />

vorkommt („Zwillingsverbot“).<br />

Rückfragehinweis:<br />

Zur Bio-<strong>Kennzeichnung</strong> für BIO AUSTRIA-Mitgliedsbetriebe: MitarbeiterInnen der BIO AUSTRIA Landesverbände,<br />

Zur <strong>Kennzeichnung</strong> allgemein: Mitarbeiterinnen der Referate Direktvermarktung der Landwirtschaftskammern<br />

Impressum:<br />

BIO AUSTRIA, Ellbognerstraße 60, 4020 Linz<br />

LFI Österreich, Schauflergasse 6, 1014 Wien<br />

Erstellung:<br />

DI Doris Hofer, BIO AUSTRIA<br />

Dr. Martina Ortner, Landwirtschaftskammer Österreich<br />

1. Auflage, Juli 2010<br />

Beratungsblatt Bio-<strong>Kennzeichnung</strong> BIO AUSTRIA & LFI Österreich<br />

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