23.08.2013 Aufrufe

Naturwissenschaftlich-technologisches und ...

Naturwissenschaftlich-technologisches und ...

Naturwissenschaftlich-technologisches und ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

den Schulen ein großer Gestaltungsspielraum zukommt. Am Ernestinum werden zwei dieser fünf<br />

St<strong>und</strong>en in Form von zusätzlichen Mathematik- bzw. Deutschst<strong>und</strong>en in den Jahrgangsstufen 8<br />

bzw. 10 für alle „Ernestiner“ verbindlich festgelegt (siehe oben!); die restlichen drei können aus<br />

dem Angebot von Wahlunterricht bzw. individueller Förderung gewählt werden.<br />

Bei diesen St<strong>und</strong>en muss es sich aber um ein gymnasiales Unterrichtsangebot handeln; es ist den<br />

Schulen nicht gestattet, außerschulische Angebote hier anzuerkennen – ebenso wenig, wie es<br />

möglich wäre, die Verpflichtung zum Besuch des Sportunterrichtes durch das Training in einem<br />

Sportverein zu ersetzen. Ich bitte hierfür um Verständnis; bei dieser Frage kommt der Schule kein<br />

Ermessensspielraum zu.<br />

Über die belegten St<strong>und</strong>en führt die Schule Aufzeichnungen; bei Zweifelsfragen wenden sich die<br />

Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler bitte zunächst an die Klassenleiter. Dass nicht alle belegten St<strong>und</strong>en<br />

auch im Zeugnis aufscheinen, ist durchaus beabsichtigt <strong>und</strong> ist im Interesse der Schüler: So<br />

könnte eine Bescheinigung der Teilnahme am Förderunterricht in einem bestimmten Fach ja bei<br />

Außenstehenden zum Nachteil des Schülers gewertet werden.<br />

Bitte lassen Sie die Belegung des Wahlunterrichts aber nicht nur von „St<strong>und</strong>enzählerei“<br />

bestimmen: Der Wahlunterricht ist das „Salz in der gymnasialen Suppe“. Er soll den Schülerinnen<br />

<strong>und</strong> Schülern ermöglichen, ohne Leistungsdruck ihren individuellen Interessen nachzukommen<br />

<strong>und</strong> so das „Bildungspaket“ des Gymnasiums abzur<strong>und</strong>en.<br />

Mobbing<br />

„Mobbing“ ist ein Phänomen, das in allen „Zwangsgemeinschaften“ anzutreffen ist – am<br />

Arbeitsplatz ebenso wie in der Schule, <strong>und</strong> hiervon ist auch das Ernestinum mit über 800<br />

Schülerinnen <strong>und</strong> Schülern nicht ausgenommen. Von Mobbing spricht man, wenn ein Schüler<br />

systematisch, wiederholt <strong>und</strong> über einen längeren Zeitraum hinweg den negativen Handlungen<br />

eines anderen Schülers oder einer Gruppe von Schülern ausgesetzt ist. Diese negativen<br />

Handlungen können direkt oder indirekt, körperlich oder verbal ausgeführt werden. Nicht jede<br />

Hänselei, nicht jedes Ärgern <strong>und</strong> nicht jede Auseinandersetzung unter Klassenkameraden ist<br />

Mobbing, auch wenn dieses Wort sehr häufig gebraucht wird. Echtes Mobbing hat für die<br />

Betroffenen oft gravierende ges<strong>und</strong>heitliche Folgen <strong>und</strong> stellt für die gesamten Familien eine<br />

erhebliche Belastung dar.<br />

Wenn Sie glauben, dass Ihr Kind Opfer eines Mobbing-Prozesses ist, kontaktieren Sie bitte die<br />

Lehrkräfte oder die Schulleitung. Mobbing wird am Ernestinum nicht geduldet. Wir schreiten<br />

gegen solche Prozesse ein: mit speziellen Interventionsstrategien, notfalls auch mit empfindlichen<br />

Schulstrafen. Bitte warten Sie bei Mobbing-Prozessen nicht ab, ob sich die Angelegenheit „von<br />

selbst“ erledigt, <strong>und</strong> versuchen Sie nicht, die Sache durch Beschwerde bei den Eltern der „Täter“<br />

zu regeln: wenn es sich wirklich um Mobbing handelt (siehe oben!), wird dies nicht zum Erfolg<br />

führen, sondern die Situation eher verschlimmern. Stattdessen ist ein gezieltes Eingreifen von<br />

Seiten der Schule notwendig, das aber von Ihrer Seite unterstützt werden muss. In den<br />

vergangenen zwei Jahren haben wir ein Team aufgebaut, das in diesem Bereich speziell geschult<br />

ist <strong>und</strong> helfen kann. Empfehlenswerte Information der Fakultät für Psychologie <strong>und</strong> Pädagogik der<br />

Universität München zu diesem Thema erhalten Sie im Internet unter<br />

http://www.psy.lmu.de/mobbing/mobbing.html.<br />

Handys im Schulbereich, soziale Netzwerke<br />

Die aktuelle Generation der Smartphones durchdringt viele Lebensbereiche. Davon ist die Schule<br />

natürlich nicht ausgenommen – auch bei der Durchführung von Prüfungen. Der gute alte<br />

Spickzettel wurde durch die viel effektivere Kombination von Smartphone <strong>und</strong> google abgelöst.<br />

Auch wenn die souveräne Handhabung modernster Technik im Stress einer Prüfungssituation <strong>und</strong><br />

unter den erschwerten Bedingungen der Beobachtung durch die Lehrkraft durchaus auf ihre Weise<br />

respektabel sein kann, muss die Schule natürlich solche Art von Unterschleif nach Möglichkeit<br />

verhindern. Wie dies im Einzelnen geschieht, fällt in die Zuständigkeit der jeweiligen Lehrkraft. Die<br />

Schulleitung empfiehlt im Einvernehmen mit der Lehrerkonferenz, dass bei schriftlichen<br />

Leistungsnachweisen auf Weisung der Lehrkraft alle Handys außer Reichweite des Schülers<br />

abgelegt werden, zum Beispiel am Pult. Die Bereithaltung eines Handys am Schülerarbeitsplatz<br />

wird dann als versuchter Unterschleif gewertet.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!