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Naturwissenschaftlich-technologisches und ...

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Liebe Eltern,<br />

<strong>Naturwissenschaftlich</strong>-<strong>technologisches</strong><br />

<strong>und</strong> wirtschaftswissenschaftliches Gymnasium<br />

1. Elternbrief im Schuljahr 2012/13<br />

Untere Realschulstraße 2<br />

96450 Coburg<br />

Tel.: 09561-89-4400<br />

Fax: 09561-89-4444<br />

E-Mail: sekretariat@ernestinum.coburg.de<br />

Homepage: www.ernestinum-coburg.de<br />

September 2012<br />

zum Beginn des Schuljahres 2012/13 grüße ich Sie herzlich. Ich hoffe, dass Sie <strong>und</strong> Ihre Familie<br />

erholsame Ferien hatten <strong>und</strong> gut in das Schuljahr starten konnten. Ihren Kindern wünsche ich ein<br />

erfreuliches <strong>und</strong> erfolgreiches Schuljahr.<br />

Im Folgenden erhalten Sie einige Hinweise zur aktuellen Situation am Ernestinum. Bitte beachten<br />

Sie unbedingt auch die Informationen zu Aufsicht, Krankmeldungen <strong>und</strong> Unterrichtsbefreiungen!<br />

In der Anlage sind ein Terminplan <strong>und</strong> ein Übersichtsplan über die Sprechst<strong>und</strong>en der<br />

Lehrkräfte beigefügt. Bitte bewahren Sie diese Anlagen auf.<br />

Auf einige Termine möchte ich Sie besonders hinweisen:<br />

25.09.2012, 19:00: Elternbeiratswahl<br />

06.11.2012, 19:00: Elterninformationsveranstaltung zum Drogenkonsum<br />

Jugendlicher (Kriminalpolizei Coburg)<br />

05.12.2012, 17:00: 1. Elternsprechabend für alle Klassen<br />

14.12.2012, 17:00: Weihnachtsfeier in der Morizkirche<br />

Unterrichtssituation, St<strong>und</strong>enplangestaltung<br />

Im Schuljahr 2012/13 besuchen 828 Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler in 25 Klassen <strong>und</strong> der<br />

Qualifikationsphase (Q11/Q12) das Ernestinum. Je zwei Klassen haben 29 bzw. 30 Schüler; alle<br />

anderen Klassen haben 28 oder weniger Schüler. Die durchschnittliche Schülerzahl pro Klasse<br />

beträgt 25,76 Schüler.<br />

Wir freuen uns, in diesem Schuljahr wieder einige neue Lehrkräfte am Gymnasium Ernestinum<br />

begrüßen zu dürfen. Es sind dies im Einzelnen:<br />

StR Andreas Heid (Deutsch/Erdk<strong>und</strong>e/Ethik)<br />

StR Philipp Schmid (Kath. Religionslehre/Latein)<br />

StR Christoph Haberkorn (Mathematik/Physik)<br />

StR Katrin Brückner (Mathematik/Deutsch)<br />

LAV Theres Hausner (Ev. Religionslehre/Deutsch)<br />

StRef Marius Grüner (Sport/Englisch)<br />

StRef Claudia Machelett (Deutsch/Englisch)<br />

StRef Astrid Brunnner (Französisch/Spanisch)<br />

StRef Kerstin Kles (Psychologie/Latein)<br />

StRef Barbara Mack (Englisch/Geschichte/Sozialk<strong>und</strong>e)<br />

Frau Johanna Kästner (Musik)


Im Wahlunterricht Volleyball <strong>und</strong> Handball bzw. im erweiterten Basissportunterricht stehen uns<br />

wieder Trainer von den Vereinen VSG Grub <strong>und</strong> HSC Coburg zur Verfügung.<br />

Die Offene Ganztagsschule wird auch in diesem Schuljahr von Dipl.-Soz.päd. Ulrike Baetjer <strong>und</strong><br />

Dipl.-Soz.päd. Christian Distler geleitet. Wir freuen uns, dass zur Verstärkung des Teams in<br />

diesem Schuljahr Frau Katja Schlusemann zur Verfügung steht.<br />

Kritisch stellte sich bei den Vorbereitungen für dieses Schuljahr die Situation im Fach Musik dar.<br />

Frau Graf wurde auf eigenen Wunsch nach Oberbayern versetzt. Als Ersatz hatte das<br />

Kultusministerium eine neu eingestellte Lehrkraft aus dem aktuellen Prüfungsjahrgang<br />

vorgesehen. Diese Lehrkraft hat – aus welchen Gründen auch immer – das Stellenangebot des<br />

Kultusministeriums abgelehnt; ein „Nachrücker“ stand dem Ministerium aber leider nicht zur<br />

Verfügung. Glücklicherweise konnten wir mit Frau Kästner eine engagierte <strong>und</strong> kompetente<br />

Nachwuchslehrkraft gewinnen, um wenigstens einen Teil des Bedarfs im Fach Musik abzudecken.<br />

Da Frau Kästner uns nicht in Vollzeit zur Verfügung stehen kann, wird allerdings das Fach Musik in<br />

den Jahrgangsstufen 6 <strong>und</strong> 7 zumindest in diesem Halbjahr nur einstündig statt zweistündig<br />

unterrichtet. Als Ausgleich im musischen Bereich wird dafür in diesen Jahrgangsstufen das Fach<br />

Kunst dreistündig unterrichtet.<br />

Im St<strong>und</strong>enplan wurden, soweit möglich <strong>und</strong> pädagogisch sinnvoll, Doppelst<strong>und</strong>en eingerichtet.<br />

Dies soll dazu dienen, in stärkerem Maße schüleraktivierende Unterrichtsformen, die oft mehr als<br />

eine Unterrichtsst<strong>und</strong>e Zeit benötigen, zu ermöglichen <strong>und</strong> die Hausaufgabenbelastung pro Tag<br />

sowie das Gewicht der Schulranzen etwas zu verringern. Von Tagen mit verpflichtendem<br />

Nachmittagsunterricht wird auf den Folgetag keine schriftliche Hausaufgabe aufgegeben.<br />

Allerdings wird in allen Fächern auch an diesen Tagen erwartet, dass die Schüler vorbereitet sind.<br />

Schriftliche Hausaufgaben von Vortagen sind selbstverständlich möglich (z. B. von Montag auf<br />

Mittwoch). Bitte unterstützen Sie Ihr Kind bei der Zeiteinteilung über die Schulwoche hinweg!<br />

Ab diesem Schuljahr wurde das Intensivierungskonzept der Schule im Einvernehmen von<br />

Lehrerkonferenz, Elternbeirat <strong>und</strong> Schulforum geändert. Die bisher verpflichtend zu besuchenden<br />

kombinierten Intensivierungsst<strong>und</strong>en Deutsch/Englisch (6. Jahrgangsstufe) bzw.<br />

Mathematik/zweite Fremdsprache (7. Jahrgangsstufe) werden durch freiwillig zu belegende<br />

Förderst<strong>und</strong>en ersetzt. Stattdessen werden die Fächer Mathematik in der 8. Jahrgangsstufe <strong>und</strong><br />

Deutsch in der 10. Jahrgangsstufe um jeweils eine Wochenst<strong>und</strong>e gestärkt. Damit folgt das<br />

Ernestinum einer Empfehlung, die das Kultusministerium nach ausführlichen Beratungen mit<br />

Eltern- <strong>und</strong> Lehrerverbänden gegeben hat. Mathematik <strong>und</strong> Deutsch sind die beiden Fächer, in<br />

denen verpflichtend eine schriftliche Abiturprüfung abgelegt werden muss. Gerade in den beiden<br />

genannten Jahrgangsstufen werden in Mathematik <strong>und</strong> Deutsch wichtige F<strong>und</strong>amente für die<br />

spätere Abiturprüfung gelegt; gleichzeitig war mit (bisher) drei Wochenst<strong>und</strong>en die Unterrichtszeit<br />

hierfür nach einhelliger Erfahrung aller Lehrkräfte äußerst knapp bemessen. In diesen beiden<br />

wichtigen Fächern können wir durch die zusätzlichen St<strong>und</strong>en nun eine bessere Vorbereitung auf<br />

die gymnasiale Oberstufe leisten als bisher. Durch diese Änderung mag es dazu kommen, dass<br />

einige Schülerinnen oder Schüler mehr als die drei zu belegenden Wahlunterrichtsst<strong>und</strong>en<br />

nachweisen können (siehe weiter unten). Durch dieses Wahrnehmen gymnasialer<br />

Bildungsangebote über das unbedingt Notwendige hinaus wird aber sicherlich niemandem ein<br />

Schaden entstanden sein.<br />

Einige Besonderheiten gibt es in weiteren Fächern:<br />

In den 6. <strong>und</strong> 7. Klassen wird Informatikunterricht nur in einem Halbjahr, dafür im anderen<br />

Halbjahr differenzierter Sportunterricht angeboten. Ebenso verhält es sich mit den Fächern Kunst<br />

<strong>und</strong> Musik in den Jahrgangsstufen 8, 9 <strong>und</strong> 10. Die Klassen, die nur im ersten Halbjahr Kunst-<br />

bzw. Musikunterricht haben, schließen dieses Fach im Februar ab. Bitte beachten Sie, dass die<br />

Note 5 oder 6 im Halbjahreszeugnis damit von vornherein Auswirkungen auf das Vorrücken<br />

haben kann!<br />

In der 10. Jahrgangsstufe findet Spanisch – soweit gewählt - als Ersatz für die 2. Fremdsprache<br />

statt (Wahl erfolgte im letzten Schuljahr). Bitte beachten Sie, dass der Spanischunterricht für die<br />

Schüler, die dies gewählt haben, 4 Wochenst<strong>und</strong>en umfasst, auch wenn die ersetzte


Fremdsprache nur 3 Wochenst<strong>und</strong>en hat. Diese zusätzliche St<strong>und</strong>e zählt zu den zu belegenden<br />

Wahlunterrichtsst<strong>und</strong>en (siehe unten).<br />

Berichte über das Notenbild<br />

Um Ihnen als Erziehungsberechtigte einen besseren Überblick über den Leistungsstand Ihrer<br />

Kinder zu ermöglichen, erhalten Sie wie bereits im letzten Schuljahr Berichte über das Notenbild.<br />

Diese Berichte ersetzen in den Klassen 5 bis 8 das Zwischenzeugnis. Die Klassen 5 bis 8 erhalten<br />

in diesem Schuljahr drei Berichte über das Notenbild (am 04.12.2012, am 22.02.2013 <strong>und</strong> am<br />

30.04.2013); die Klassen 9 <strong>und</strong> 10 erhalten am 04.12.2012 <strong>und</strong> am 30.04.2013 Notenbildberichte<br />

sowie am 22.02.2013 das herkömmliche Zwischenzeugnis, da dieses gelegentlich für<br />

Bewerbungszwecke Verwendung findet.<br />

Die Notenbildberichte enthalten alle bis kurz vor dem jeweiligen Termin vorliegenden Einzelnoten<br />

sowie die sich daraus ergebenden Durchschnittsnoten. Sie erhalten dadurch ein sehr<br />

differenziertes Bild der Leistungen Ihres Kindes. Da die Notenbildberichte im Dezember <strong>und</strong> im<br />

April kurz vor dem Elternsprechtag herausgegeben werden, können Sie bereits im Vorfeld des<br />

Elternsprechtages gezielter auswählen, welche Lehrkräfte Sie besuchen möchten, <strong>und</strong> so den<br />

Elternsprechtag effektiver nutzen. Die Notenbildberichte ersetzen auch die bisher bei stark<br />

absinkenden Leistungen versandten „Maiwarnungen“. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die<br />

Schule außerhalb dieser Stichtage keine Notenauszüge an Sie oder an die Schüler herausgibt:<br />

solche Ausdrucke würden ohnehin keinen vollständigen Überblick erlauben, da die Noten in<br />

einzelnen Fächern ggf. mit einer gewissen Zeitverzögerung eingetragen werden. Wenden Sie sich<br />

bitte direkt an die Fachlehrkräfte Ihrer Kinder, wenn Sie zusätzliche Informationen über den<br />

aktuellen Notenstand benötigen.<br />

Bitte beachten Sie bei der Interpretation der Notenbildberichte folgende Hinweise:<br />

Bitte achten Sie nicht nur auf die sich ergebende Durchschnittsnote, sondern auch auf die<br />

abgedruckten Einzelnoten. Besonders beim Notenbild Ende November beruht die<br />

Notengebung i.d.R. noch auf sehr wenigen Einzelnoten; in Einzelfällen kann es sich sogar<br />

ergeben, dass in einigen Fächern noch keine Note vorliegt. Die Verteilung der Einzelnoten<br />

kann Ihnen gute Hinweise geben. So ist beispielsweise eine Steigerung oder ein Absinken<br />

der Leistung gut erkennbar, ebenso z.B. auffällige Unterschiede zwischen mündlichen <strong>und</strong><br />

schriftlichen Leistungen.<br />

Im Grenzbereich zwischen zwei Notenstufen besteht am Ende des Schuljahres durchaus<br />

ein Ermessensspielraum bei der Festsetzung der Zeugnisnote durch die Klassenkonferenz.<br />

So könnte bei einem Notendurchschnitt von 4,52 noch die Note 4 vergeben werden, wenn<br />

z.B. eine auffällige Steigerung der Leistungen festzustellen ist; umgekehrt kann aber z.B.<br />

bei einem Schnitt von 4,45 auch die Note 5 festgesetzt werden, wenn etwa bei Noten von<br />

Schulaufgaben die Tendenz zur schlechteren Note überwog. Bitte machen Sie dies auch<br />

Ihren Kindern klar; erfahrungsgemäß neigen Schüler der Mittelstufe gerne zu einem recht<br />

selektiven Arbeitsverhalten.<br />

Wahlunterricht<br />

Die Informationen über den Wahlunterricht bzw. die St<strong>und</strong>en zur individuellen Förderung gehen<br />

Ihnen in den nächsten Tagen zu. Erfreulicherweise kann auch in diesem Schuljahr eine große<br />

Auswahl geboten werden. Ermöglichen Sie Ihrem Kind die Teilnahme an diesen zusätzlichen<br />

Kursen.<br />

Flexibel zu belegende (Wahl-)Unterrichtsst<strong>und</strong>en<br />

Zu relativ großer Unsicherheit führt leider noch immer die Frage nach der Belegungsverpflichtung<br />

im Wahlunterricht. Lassen Sie mich daher zur Erläuterung einige Informationen geben.<br />

Im Zuge des Aufbaus des achtjährigen Gymnasiums kam es – wie Sie sich vielleicht erinnern –<br />

immer wieder zu Klagen über die zu große zeitliche Belastung der Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler.<br />

Daher wurde von der Kultusministerkonferenz b<strong>und</strong>eseinheitlich festgelegt, dass bis zum Abitur in<br />

den Klassen 5 bis 12 mindestens 265 Wochenst<strong>und</strong>en zu erbringen sind, wovon aber nur 260 fest<br />

in der „St<strong>und</strong>entafel“ verankert sind. Die restlichen fünf St<strong>und</strong>en sind „flexibel“ zu belegen, wobei


den Schulen ein großer Gestaltungsspielraum zukommt. Am Ernestinum werden zwei dieser fünf<br />

St<strong>und</strong>en in Form von zusätzlichen Mathematik- bzw. Deutschst<strong>und</strong>en in den Jahrgangsstufen 8<br />

bzw. 10 für alle „Ernestiner“ verbindlich festgelegt (siehe oben!); die restlichen drei können aus<br />

dem Angebot von Wahlunterricht bzw. individueller Förderung gewählt werden.<br />

Bei diesen St<strong>und</strong>en muss es sich aber um ein gymnasiales Unterrichtsangebot handeln; es ist den<br />

Schulen nicht gestattet, außerschulische Angebote hier anzuerkennen – ebenso wenig, wie es<br />

möglich wäre, die Verpflichtung zum Besuch des Sportunterrichtes durch das Training in einem<br />

Sportverein zu ersetzen. Ich bitte hierfür um Verständnis; bei dieser Frage kommt der Schule kein<br />

Ermessensspielraum zu.<br />

Über die belegten St<strong>und</strong>en führt die Schule Aufzeichnungen; bei Zweifelsfragen wenden sich die<br />

Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler bitte zunächst an die Klassenleiter. Dass nicht alle belegten St<strong>und</strong>en<br />

auch im Zeugnis aufscheinen, ist durchaus beabsichtigt <strong>und</strong> ist im Interesse der Schüler: So<br />

könnte eine Bescheinigung der Teilnahme am Förderunterricht in einem bestimmten Fach ja bei<br />

Außenstehenden zum Nachteil des Schülers gewertet werden.<br />

Bitte lassen Sie die Belegung des Wahlunterrichts aber nicht nur von „St<strong>und</strong>enzählerei“<br />

bestimmen: Der Wahlunterricht ist das „Salz in der gymnasialen Suppe“. Er soll den Schülerinnen<br />

<strong>und</strong> Schülern ermöglichen, ohne Leistungsdruck ihren individuellen Interessen nachzukommen<br />

<strong>und</strong> so das „Bildungspaket“ des Gymnasiums abzur<strong>und</strong>en.<br />

Mobbing<br />

„Mobbing“ ist ein Phänomen, das in allen „Zwangsgemeinschaften“ anzutreffen ist – am<br />

Arbeitsplatz ebenso wie in der Schule, <strong>und</strong> hiervon ist auch das Ernestinum mit über 800<br />

Schülerinnen <strong>und</strong> Schülern nicht ausgenommen. Von Mobbing spricht man, wenn ein Schüler<br />

systematisch, wiederholt <strong>und</strong> über einen längeren Zeitraum hinweg den negativen Handlungen<br />

eines anderen Schülers oder einer Gruppe von Schülern ausgesetzt ist. Diese negativen<br />

Handlungen können direkt oder indirekt, körperlich oder verbal ausgeführt werden. Nicht jede<br />

Hänselei, nicht jedes Ärgern <strong>und</strong> nicht jede Auseinandersetzung unter Klassenkameraden ist<br />

Mobbing, auch wenn dieses Wort sehr häufig gebraucht wird. Echtes Mobbing hat für die<br />

Betroffenen oft gravierende ges<strong>und</strong>heitliche Folgen <strong>und</strong> stellt für die gesamten Familien eine<br />

erhebliche Belastung dar.<br />

Wenn Sie glauben, dass Ihr Kind Opfer eines Mobbing-Prozesses ist, kontaktieren Sie bitte die<br />

Lehrkräfte oder die Schulleitung. Mobbing wird am Ernestinum nicht geduldet. Wir schreiten<br />

gegen solche Prozesse ein: mit speziellen Interventionsstrategien, notfalls auch mit empfindlichen<br />

Schulstrafen. Bitte warten Sie bei Mobbing-Prozessen nicht ab, ob sich die Angelegenheit „von<br />

selbst“ erledigt, <strong>und</strong> versuchen Sie nicht, die Sache durch Beschwerde bei den Eltern der „Täter“<br />

zu regeln: wenn es sich wirklich um Mobbing handelt (siehe oben!), wird dies nicht zum Erfolg<br />

führen, sondern die Situation eher verschlimmern. Stattdessen ist ein gezieltes Eingreifen von<br />

Seiten der Schule notwendig, das aber von Ihrer Seite unterstützt werden muss. In den<br />

vergangenen zwei Jahren haben wir ein Team aufgebaut, das in diesem Bereich speziell geschult<br />

ist <strong>und</strong> helfen kann. Empfehlenswerte Information der Fakultät für Psychologie <strong>und</strong> Pädagogik der<br />

Universität München zu diesem Thema erhalten Sie im Internet unter<br />

http://www.psy.lmu.de/mobbing/mobbing.html.<br />

Handys im Schulbereich, soziale Netzwerke<br />

Die aktuelle Generation der Smartphones durchdringt viele Lebensbereiche. Davon ist die Schule<br />

natürlich nicht ausgenommen – auch bei der Durchführung von Prüfungen. Der gute alte<br />

Spickzettel wurde durch die viel effektivere Kombination von Smartphone <strong>und</strong> google abgelöst.<br />

Auch wenn die souveräne Handhabung modernster Technik im Stress einer Prüfungssituation <strong>und</strong><br />

unter den erschwerten Bedingungen der Beobachtung durch die Lehrkraft durchaus auf ihre Weise<br />

respektabel sein kann, muss die Schule natürlich solche Art von Unterschleif nach Möglichkeit<br />

verhindern. Wie dies im Einzelnen geschieht, fällt in die Zuständigkeit der jeweiligen Lehrkraft. Die<br />

Schulleitung empfiehlt im Einvernehmen mit der Lehrerkonferenz, dass bei schriftlichen<br />

Leistungsnachweisen auf Weisung der Lehrkraft alle Handys außer Reichweite des Schülers<br />

abgelegt werden, zum Beispiel am Pult. Die Bereithaltung eines Handys am Schülerarbeitsplatz<br />

wird dann als versuchter Unterschleif gewertet.


Generell gilt die gesetzliche Regelung, dass Handys im Schulgebäude auszuschalten sind.<br />

Lehrkräfte können Ausnahmen gestatten. Bei Zuwiderhandlung kann ein Handy vorübergehend<br />

von der Schule einbehalten werden. Bitte machen Sie sich bewusst, dass diese Regelung zum<br />

Schutz Ihrer Kinder vor der Verbreitung von Video- <strong>und</strong> Bildmaterial gewalttätigen oder<br />

pornographischen Inhaltes getroffen wurde. Sprechen Sie daher bitte mit Ihren Kindern über diese<br />

Regelung <strong>und</strong> machen Sie Ihren Kindern den Sinn dieses „Handy-Verbots“ klar.<br />

In diesem Zusammenhang bitte ich Sie auch, mit Ihren Kindern über den richtigen Umgang mit<br />

sozialen Netzwerken zu sprechen. Die Schule leistet hier durchaus ihren Beitrag, kann aber die<br />

erzieherische Arbeit in der Familie nicht ersetzen. Halten Sie Ihre Kinder zu einem<br />

zurückhaltenden Umgang mit den eigenen Daten an. Machen Sie Ihren Kindern auch klar, dass<br />

das Internet kein rechtsfreier Raum ist: die Verletzung des Rechts am eigenen Bild, Beleidigung,<br />

Bedrohung oder üble Nachrede können auch im Medium „Internet“ sowohl straf- als auch<br />

zivilrechtliche Folgen haben.<br />

Klassenfahrten sind besonders wichtige schulische Veranstaltungen für die soziale Entwicklung<br />

der Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler. Einerseits geht es dabei um das Zusammenwachsen als<br />

Klassengemeinschaft, andererseits durchaus auch um Selbstständigkeit <strong>und</strong> „Abnabelung“ vom<br />

häuslichen Umfeld. Die Erfahrung von „Heimweh“ ohne die Möglichkeit, sofort zu Hause anrufen<br />

zu können, sollte man durchaus als einen wichtigen Schritt im Prozess des Erwachsenwerdens<br />

ansehen. Es ist nicht notwendig, ein Handy auf eine Klassenfahrt mitzunehmen: im<br />

Bedarfsfall werden Sie selbstverständlich von den begleitenden Lehrkräften umgehend informiert;<br />

Sie selbst können im Notfall über die Schule Kontakt mit Ihren Kindern aufnehmen. Viele<br />

Lehrkräfte am Ernestinum verfahren daher zumindest in den Jahrgangsstufen 5 bis 9 so, dass<br />

mitgeführte Handys bei den Lehrkräften abzugeben sind. Sie werden nur zum Anrufen in kurzen,<br />

festgelegten Zeiträumen herausgegeben. Andere digitale Medien (Ausnahme: Digitalkameras) sind<br />

nicht erlaubt. Am besten gönnen Sie sich <strong>und</strong> Ihrem Kind eine wenige Tage dauernde Auszeit von<br />

der ständigen Erreichbarkeit: Sie werden umso gespannter sein, was Ihr Kind nach der<br />

Klassenfahrt zu erzählen hat.<br />

Entschuldigungen<br />

Sie vermeiden unnötigen Ärger, wenn Sie Folgendes beachten:<br />

bei Erkrankung am selben Tag eine telefonische Entschuldigung vor Unterrichtsbeginn,<br />

sofern keine schriftliche Entschuldigung (z. B. über einen Mitschüler) möglich ist;<br />

schriftliche Entschuldigung innerhalb von zwei Tagen;<br />

bei Erkrankung von mehr als 3 Unterrichtstagen beim Wiedererscheinen eine schriftliche<br />

Mitteilung über die Dauer der Krankheit;<br />

bei einer Krankheit von mehr als 10 Unterrichtstagen Vorlage eines ärztlichen Attestes.<br />

Bei auffälliger Häufung von Fehltagen kann generell eine Attestpflicht auferlegt werden. Bei<br />

Erkrankung während des Vormittags ist unbedingt eine Abmeldung im Sekretariat nötig.<br />

Ein Nachtermin bei einer angekündigten Leistungserhebung (z.B. Schulaufgabe, Referat) kann nur<br />

bei einer korrekt entschuldigten Abwesenheit aus wichtigem Gr<strong>und</strong> gewährt werden. Andernfalls<br />

wird die Note 6 erteilt. In der Oberstufe (d.h. ab Jahrgangsstufe 11) ist bei Abwesenheit an<br />

Schulaufgabentagen immer ein ärztliches Attest erforderlich.<br />

Beurlaubungen<br />

Beurlaubungen vom Unterricht werden nur aus im Einzelfall überzeugenden Gründen gewährt.<br />

Arzttermine sind außer bei akuten Erkrankungen außerhalb der Unterrichtszeit zu vereinbaren.<br />

Führerscheinprüfungen sollten ebenfalls nach Möglichkeit nicht während der Unterrichtszeit<br />

stattfinden. Ist dies nicht möglich, so muss rechtzeitig vorher (mindestens zwei Tage) die<br />

Beurlaubung bei der Schulleitung (Oberstufe: beim jeweiligen Stufenbetreuer) beantragt werden.<br />

Unterrichtsbefreiung für eine Urlaubsreise vor Ferienbeginn kann gr<strong>und</strong>sätzlich nicht gewährt<br />

werden. Haben Sie bitte Verständnis dafür <strong>und</strong> richten Sie Ihre Urlaubsplanung entsprechend ein!<br />

Aufsicht <strong>und</strong> Anwesenheit in der Mittagspause<br />

Mit der Teilnahme an der offenen Ganztagesschule besteht für Ihr Kind Anwesenheitspflicht <strong>und</strong><br />

damit auch eine geregelte Aufsicht, sobald der Vormittagsunterricht endet.


Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler, die nicht an der offenen Ganztagesschule teilnehmen, werden in den<br />

nach der Hausordnung zur Verfügung stehenden Aufenthaltsbereichen in der Mittagspause<br />

beaufsichtigt. Es steht Ihnen als Erziehungsberechtigten frei, ob Sie Ihren Kindern in der<br />

Mittagspause das Verlassen des Schulgeländes gestatten. Aufgr<strong>und</strong> der räumlichen <strong>und</strong><br />

organisatorischen Gegebenheiten kann dies jedoch nicht von der Schule überwacht werden.<br />

Zahl der Schulaufgaben, Kurzarbeiten <strong>und</strong> Stegreifaufgaben<br />

a) Schulaufgaben in den Jahrgangsstufen 5 - 10<br />

Fach Jahrgangsstufe Zahl pro Schuljahr<br />

Deutsch 5 bis 9 4<br />

(in Jgst. 6 <strong>und</strong> 8 wird jeweils eine der 4 Schulaufgaben durch<br />

einen zentralen Jahrgangsstufentest <strong>und</strong> einen schulinternen Test<br />

ersetzt)<br />

10 3<br />

Englisch 5 , 6 4<br />

(in Jgst. 6 wird eine der 4 Schulaufgaben durch einen<br />

zentralen Jahrgangsstufentest <strong>und</strong> einen schulinternen Test<br />

ersetzt)<br />

7 - 10 3<br />

(in Jgst. 7 <strong>und</strong> Jgst. 10 wird je eine der 3 Schulaufgaben in<br />

mündlicher Form abgehalten)<br />

Französisch / Latein 6 – 8 4<br />

9 <strong>und</strong> 10 3<br />

(in Jgst. 8 <strong>und</strong> Jgst. 9 wird im Fach Französisch je eine der 3<br />

Schulaufgaben in mündlicher Form abgehalten)<br />

Spanisch 10 3<br />

(eine dieser Schulaufgaben wird in mündlicher Form abgehalten)<br />

Mathematik 5 – 7 <strong>und</strong> 9 4<br />

Mathematik 8 <strong>und</strong> 10 3<br />

(je eine dieser 3 Schulaufgaben wird durch einen zentralen<br />

Jahrgangsstufentest <strong>und</strong> einen schulinternen Test ersetzt)<br />

Physik 8 bis 10 2<br />

Chemie 8 bis 10 (nur NTG) 2<br />

WR 8 bis 10 (nur WSG-W) 2<br />

Schulaufgaben <strong>und</strong> Kurzarbeiten werden spätestens eine Woche vorher angekündigt.<br />

Nachschriften von versäumten Schulaufgaben <strong>und</strong> Kurzarbeiten werden gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

außerhalb der regelmäßigen Unterrichtszeit, d.h. am Nachmittag angesetzt. Kurzarbeiten<br />

können sich auf bis zu 10 vorangegangene Unterrichtsst<strong>und</strong>en beziehen.<br />

b) Stegreifaufgaben<br />

Sie sind in allen Fächern <strong>und</strong> Klassen möglich. Sie zählen als so genannte kleine<br />

Leistungsnachweise <strong>und</strong> werden nicht angesagt. Es kann eine Aufgabe zum Stoff der letzten zwei<br />

St<strong>und</strong>en gestellt werden. Dabei werden auch Gr<strong>und</strong>kenntnisse verlangt.<br />

c) Fachliche Leistungstests<br />

Die fachlichen Leistungstests (Jahrgangsstufentests) in Englisch, Deutsch <strong>und</strong> Mathematik zählen<br />

entweder als halber großer Leistungsnachweis (s. o. bei Anzahl der Schulaufgaben) oder zu den<br />

kleinen Leistungsnachweisen. Bei Versäumnis ist der Test nachzuholen.


Mittagsverpflegung<br />

Wie schon im letzten Schuljahr wird die Mittagsverpflegung von der DiaServ GmbH organisiert.<br />

Über das Angebot <strong>und</strong> über die Neuerungen in diesem Schuljahr informiert Sie der beiliegende<br />

Elternbrief der DiaServ GmbH.<br />

Papiergeld für Kopien<br />

Wie schon im letzten Schuljahr beträgt das Papiergeld für Arbeitsblätter 6,-- €. Sofern das<br />

Papiergeld noch nicht eingesammelt wurde, geben Sie Ihrem Kind bitte in den nächsten Tagen<br />

den entsprechenden Betrag mit.<br />

Im Namen der Schulleitung <strong>und</strong> des Kollegiums wünsche ich Ihnen <strong>und</strong> Ihren Kindern ein<br />

erfolgreiches <strong>und</strong> harmonisch verlaufendes Schuljahr!<br />

Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />

Dr. Bernd Jakob, OStD<br />

<br />

Bitte abtrennen <strong>und</strong> beim Klassenleiter abgeben!<br />

Name des Schülers / der Schülerin Klasse<br />

Den 1. Elternbrief des Schuljahres 2012/13 mit Anlagen habe ich erhalten.<br />

Coburg, den<br />

.....................................................................................................................................................<br />

Unterschrift des / der Erziehungsberechtigten

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