Naturwissenschaftlich-technologisches und ...
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Liebe Eltern,<br />
<strong>Naturwissenschaftlich</strong>-<strong>technologisches</strong><br />
<strong>und</strong> wirtschaftswissenschaftliches Gymnasium<br />
1. Elternbrief im Schuljahr 2012/13<br />
Untere Realschulstraße 2<br />
96450 Coburg<br />
Tel.: 09561-89-4400<br />
Fax: 09561-89-4444<br />
E-Mail: sekretariat@ernestinum.coburg.de<br />
Homepage: www.ernestinum-coburg.de<br />
September 2012<br />
zum Beginn des Schuljahres 2012/13 grüße ich Sie herzlich. Ich hoffe, dass Sie <strong>und</strong> Ihre Familie<br />
erholsame Ferien hatten <strong>und</strong> gut in das Schuljahr starten konnten. Ihren Kindern wünsche ich ein<br />
erfreuliches <strong>und</strong> erfolgreiches Schuljahr.<br />
Im Folgenden erhalten Sie einige Hinweise zur aktuellen Situation am Ernestinum. Bitte beachten<br />
Sie unbedingt auch die Informationen zu Aufsicht, Krankmeldungen <strong>und</strong> Unterrichtsbefreiungen!<br />
In der Anlage sind ein Terminplan <strong>und</strong> ein Übersichtsplan über die Sprechst<strong>und</strong>en der<br />
Lehrkräfte beigefügt. Bitte bewahren Sie diese Anlagen auf.<br />
Auf einige Termine möchte ich Sie besonders hinweisen:<br />
25.09.2012, 19:00: Elternbeiratswahl<br />
06.11.2012, 19:00: Elterninformationsveranstaltung zum Drogenkonsum<br />
Jugendlicher (Kriminalpolizei Coburg)<br />
05.12.2012, 17:00: 1. Elternsprechabend für alle Klassen<br />
14.12.2012, 17:00: Weihnachtsfeier in der Morizkirche<br />
Unterrichtssituation, St<strong>und</strong>enplangestaltung<br />
Im Schuljahr 2012/13 besuchen 828 Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler in 25 Klassen <strong>und</strong> der<br />
Qualifikationsphase (Q11/Q12) das Ernestinum. Je zwei Klassen haben 29 bzw. 30 Schüler; alle<br />
anderen Klassen haben 28 oder weniger Schüler. Die durchschnittliche Schülerzahl pro Klasse<br />
beträgt 25,76 Schüler.<br />
Wir freuen uns, in diesem Schuljahr wieder einige neue Lehrkräfte am Gymnasium Ernestinum<br />
begrüßen zu dürfen. Es sind dies im Einzelnen:<br />
StR Andreas Heid (Deutsch/Erdk<strong>und</strong>e/Ethik)<br />
StR Philipp Schmid (Kath. Religionslehre/Latein)<br />
StR Christoph Haberkorn (Mathematik/Physik)<br />
StR Katrin Brückner (Mathematik/Deutsch)<br />
LAV Theres Hausner (Ev. Religionslehre/Deutsch)<br />
StRef Marius Grüner (Sport/Englisch)<br />
StRef Claudia Machelett (Deutsch/Englisch)<br />
StRef Astrid Brunnner (Französisch/Spanisch)<br />
StRef Kerstin Kles (Psychologie/Latein)<br />
StRef Barbara Mack (Englisch/Geschichte/Sozialk<strong>und</strong>e)<br />
Frau Johanna Kästner (Musik)
Im Wahlunterricht Volleyball <strong>und</strong> Handball bzw. im erweiterten Basissportunterricht stehen uns<br />
wieder Trainer von den Vereinen VSG Grub <strong>und</strong> HSC Coburg zur Verfügung.<br />
Die Offene Ganztagsschule wird auch in diesem Schuljahr von Dipl.-Soz.päd. Ulrike Baetjer <strong>und</strong><br />
Dipl.-Soz.päd. Christian Distler geleitet. Wir freuen uns, dass zur Verstärkung des Teams in<br />
diesem Schuljahr Frau Katja Schlusemann zur Verfügung steht.<br />
Kritisch stellte sich bei den Vorbereitungen für dieses Schuljahr die Situation im Fach Musik dar.<br />
Frau Graf wurde auf eigenen Wunsch nach Oberbayern versetzt. Als Ersatz hatte das<br />
Kultusministerium eine neu eingestellte Lehrkraft aus dem aktuellen Prüfungsjahrgang<br />
vorgesehen. Diese Lehrkraft hat – aus welchen Gründen auch immer – das Stellenangebot des<br />
Kultusministeriums abgelehnt; ein „Nachrücker“ stand dem Ministerium aber leider nicht zur<br />
Verfügung. Glücklicherweise konnten wir mit Frau Kästner eine engagierte <strong>und</strong> kompetente<br />
Nachwuchslehrkraft gewinnen, um wenigstens einen Teil des Bedarfs im Fach Musik abzudecken.<br />
Da Frau Kästner uns nicht in Vollzeit zur Verfügung stehen kann, wird allerdings das Fach Musik in<br />
den Jahrgangsstufen 6 <strong>und</strong> 7 zumindest in diesem Halbjahr nur einstündig statt zweistündig<br />
unterrichtet. Als Ausgleich im musischen Bereich wird dafür in diesen Jahrgangsstufen das Fach<br />
Kunst dreistündig unterrichtet.<br />
Im St<strong>und</strong>enplan wurden, soweit möglich <strong>und</strong> pädagogisch sinnvoll, Doppelst<strong>und</strong>en eingerichtet.<br />
Dies soll dazu dienen, in stärkerem Maße schüleraktivierende Unterrichtsformen, die oft mehr als<br />
eine Unterrichtsst<strong>und</strong>e Zeit benötigen, zu ermöglichen <strong>und</strong> die Hausaufgabenbelastung pro Tag<br />
sowie das Gewicht der Schulranzen etwas zu verringern. Von Tagen mit verpflichtendem<br />
Nachmittagsunterricht wird auf den Folgetag keine schriftliche Hausaufgabe aufgegeben.<br />
Allerdings wird in allen Fächern auch an diesen Tagen erwartet, dass die Schüler vorbereitet sind.<br />
Schriftliche Hausaufgaben von Vortagen sind selbstverständlich möglich (z. B. von Montag auf<br />
Mittwoch). Bitte unterstützen Sie Ihr Kind bei der Zeiteinteilung über die Schulwoche hinweg!<br />
Ab diesem Schuljahr wurde das Intensivierungskonzept der Schule im Einvernehmen von<br />
Lehrerkonferenz, Elternbeirat <strong>und</strong> Schulforum geändert. Die bisher verpflichtend zu besuchenden<br />
kombinierten Intensivierungsst<strong>und</strong>en Deutsch/Englisch (6. Jahrgangsstufe) bzw.<br />
Mathematik/zweite Fremdsprache (7. Jahrgangsstufe) werden durch freiwillig zu belegende<br />
Förderst<strong>und</strong>en ersetzt. Stattdessen werden die Fächer Mathematik in der 8. Jahrgangsstufe <strong>und</strong><br />
Deutsch in der 10. Jahrgangsstufe um jeweils eine Wochenst<strong>und</strong>e gestärkt. Damit folgt das<br />
Ernestinum einer Empfehlung, die das Kultusministerium nach ausführlichen Beratungen mit<br />
Eltern- <strong>und</strong> Lehrerverbänden gegeben hat. Mathematik <strong>und</strong> Deutsch sind die beiden Fächer, in<br />
denen verpflichtend eine schriftliche Abiturprüfung abgelegt werden muss. Gerade in den beiden<br />
genannten Jahrgangsstufen werden in Mathematik <strong>und</strong> Deutsch wichtige F<strong>und</strong>amente für die<br />
spätere Abiturprüfung gelegt; gleichzeitig war mit (bisher) drei Wochenst<strong>und</strong>en die Unterrichtszeit<br />
hierfür nach einhelliger Erfahrung aller Lehrkräfte äußerst knapp bemessen. In diesen beiden<br />
wichtigen Fächern können wir durch die zusätzlichen St<strong>und</strong>en nun eine bessere Vorbereitung auf<br />
die gymnasiale Oberstufe leisten als bisher. Durch diese Änderung mag es dazu kommen, dass<br />
einige Schülerinnen oder Schüler mehr als die drei zu belegenden Wahlunterrichtsst<strong>und</strong>en<br />
nachweisen können (siehe weiter unten). Durch dieses Wahrnehmen gymnasialer<br />
Bildungsangebote über das unbedingt Notwendige hinaus wird aber sicherlich niemandem ein<br />
Schaden entstanden sein.<br />
Einige Besonderheiten gibt es in weiteren Fächern:<br />
In den 6. <strong>und</strong> 7. Klassen wird Informatikunterricht nur in einem Halbjahr, dafür im anderen<br />
Halbjahr differenzierter Sportunterricht angeboten. Ebenso verhält es sich mit den Fächern Kunst<br />
<strong>und</strong> Musik in den Jahrgangsstufen 8, 9 <strong>und</strong> 10. Die Klassen, die nur im ersten Halbjahr Kunst-<br />
bzw. Musikunterricht haben, schließen dieses Fach im Februar ab. Bitte beachten Sie, dass die<br />
Note 5 oder 6 im Halbjahreszeugnis damit von vornherein Auswirkungen auf das Vorrücken<br />
haben kann!<br />
In der 10. Jahrgangsstufe findet Spanisch – soweit gewählt - als Ersatz für die 2. Fremdsprache<br />
statt (Wahl erfolgte im letzten Schuljahr). Bitte beachten Sie, dass der Spanischunterricht für die<br />
Schüler, die dies gewählt haben, 4 Wochenst<strong>und</strong>en umfasst, auch wenn die ersetzte
Fremdsprache nur 3 Wochenst<strong>und</strong>en hat. Diese zusätzliche St<strong>und</strong>e zählt zu den zu belegenden<br />
Wahlunterrichtsst<strong>und</strong>en (siehe unten).<br />
Berichte über das Notenbild<br />
Um Ihnen als Erziehungsberechtigte einen besseren Überblick über den Leistungsstand Ihrer<br />
Kinder zu ermöglichen, erhalten Sie wie bereits im letzten Schuljahr Berichte über das Notenbild.<br />
Diese Berichte ersetzen in den Klassen 5 bis 8 das Zwischenzeugnis. Die Klassen 5 bis 8 erhalten<br />
in diesem Schuljahr drei Berichte über das Notenbild (am 04.12.2012, am 22.02.2013 <strong>und</strong> am<br />
30.04.2013); die Klassen 9 <strong>und</strong> 10 erhalten am 04.12.2012 <strong>und</strong> am 30.04.2013 Notenbildberichte<br />
sowie am 22.02.2013 das herkömmliche Zwischenzeugnis, da dieses gelegentlich für<br />
Bewerbungszwecke Verwendung findet.<br />
Die Notenbildberichte enthalten alle bis kurz vor dem jeweiligen Termin vorliegenden Einzelnoten<br />
sowie die sich daraus ergebenden Durchschnittsnoten. Sie erhalten dadurch ein sehr<br />
differenziertes Bild der Leistungen Ihres Kindes. Da die Notenbildberichte im Dezember <strong>und</strong> im<br />
April kurz vor dem Elternsprechtag herausgegeben werden, können Sie bereits im Vorfeld des<br />
Elternsprechtages gezielter auswählen, welche Lehrkräfte Sie besuchen möchten, <strong>und</strong> so den<br />
Elternsprechtag effektiver nutzen. Die Notenbildberichte ersetzen auch die bisher bei stark<br />
absinkenden Leistungen versandten „Maiwarnungen“. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die<br />
Schule außerhalb dieser Stichtage keine Notenauszüge an Sie oder an die Schüler herausgibt:<br />
solche Ausdrucke würden ohnehin keinen vollständigen Überblick erlauben, da die Noten in<br />
einzelnen Fächern ggf. mit einer gewissen Zeitverzögerung eingetragen werden. Wenden Sie sich<br />
bitte direkt an die Fachlehrkräfte Ihrer Kinder, wenn Sie zusätzliche Informationen über den<br />
aktuellen Notenstand benötigen.<br />
Bitte beachten Sie bei der Interpretation der Notenbildberichte folgende Hinweise:<br />
Bitte achten Sie nicht nur auf die sich ergebende Durchschnittsnote, sondern auch auf die<br />
abgedruckten Einzelnoten. Besonders beim Notenbild Ende November beruht die<br />
Notengebung i.d.R. noch auf sehr wenigen Einzelnoten; in Einzelfällen kann es sich sogar<br />
ergeben, dass in einigen Fächern noch keine Note vorliegt. Die Verteilung der Einzelnoten<br />
kann Ihnen gute Hinweise geben. So ist beispielsweise eine Steigerung oder ein Absinken<br />
der Leistung gut erkennbar, ebenso z.B. auffällige Unterschiede zwischen mündlichen <strong>und</strong><br />
schriftlichen Leistungen.<br />
Im Grenzbereich zwischen zwei Notenstufen besteht am Ende des Schuljahres durchaus<br />
ein Ermessensspielraum bei der Festsetzung der Zeugnisnote durch die Klassenkonferenz.<br />
So könnte bei einem Notendurchschnitt von 4,52 noch die Note 4 vergeben werden, wenn<br />
z.B. eine auffällige Steigerung der Leistungen festzustellen ist; umgekehrt kann aber z.B.<br />
bei einem Schnitt von 4,45 auch die Note 5 festgesetzt werden, wenn etwa bei Noten von<br />
Schulaufgaben die Tendenz zur schlechteren Note überwog. Bitte machen Sie dies auch<br />
Ihren Kindern klar; erfahrungsgemäß neigen Schüler der Mittelstufe gerne zu einem recht<br />
selektiven Arbeitsverhalten.<br />
Wahlunterricht<br />
Die Informationen über den Wahlunterricht bzw. die St<strong>und</strong>en zur individuellen Förderung gehen<br />
Ihnen in den nächsten Tagen zu. Erfreulicherweise kann auch in diesem Schuljahr eine große<br />
Auswahl geboten werden. Ermöglichen Sie Ihrem Kind die Teilnahme an diesen zusätzlichen<br />
Kursen.<br />
Flexibel zu belegende (Wahl-)Unterrichtsst<strong>und</strong>en<br />
Zu relativ großer Unsicherheit führt leider noch immer die Frage nach der Belegungsverpflichtung<br />
im Wahlunterricht. Lassen Sie mich daher zur Erläuterung einige Informationen geben.<br />
Im Zuge des Aufbaus des achtjährigen Gymnasiums kam es – wie Sie sich vielleicht erinnern –<br />
immer wieder zu Klagen über die zu große zeitliche Belastung der Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler.<br />
Daher wurde von der Kultusministerkonferenz b<strong>und</strong>eseinheitlich festgelegt, dass bis zum Abitur in<br />
den Klassen 5 bis 12 mindestens 265 Wochenst<strong>und</strong>en zu erbringen sind, wovon aber nur 260 fest<br />
in der „St<strong>und</strong>entafel“ verankert sind. Die restlichen fünf St<strong>und</strong>en sind „flexibel“ zu belegen, wobei
den Schulen ein großer Gestaltungsspielraum zukommt. Am Ernestinum werden zwei dieser fünf<br />
St<strong>und</strong>en in Form von zusätzlichen Mathematik- bzw. Deutschst<strong>und</strong>en in den Jahrgangsstufen 8<br />
bzw. 10 für alle „Ernestiner“ verbindlich festgelegt (siehe oben!); die restlichen drei können aus<br />
dem Angebot von Wahlunterricht bzw. individueller Förderung gewählt werden.<br />
Bei diesen St<strong>und</strong>en muss es sich aber um ein gymnasiales Unterrichtsangebot handeln; es ist den<br />
Schulen nicht gestattet, außerschulische Angebote hier anzuerkennen – ebenso wenig, wie es<br />
möglich wäre, die Verpflichtung zum Besuch des Sportunterrichtes durch das Training in einem<br />
Sportverein zu ersetzen. Ich bitte hierfür um Verständnis; bei dieser Frage kommt der Schule kein<br />
Ermessensspielraum zu.<br />
Über die belegten St<strong>und</strong>en führt die Schule Aufzeichnungen; bei Zweifelsfragen wenden sich die<br />
Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler bitte zunächst an die Klassenleiter. Dass nicht alle belegten St<strong>und</strong>en<br />
auch im Zeugnis aufscheinen, ist durchaus beabsichtigt <strong>und</strong> ist im Interesse der Schüler: So<br />
könnte eine Bescheinigung der Teilnahme am Förderunterricht in einem bestimmten Fach ja bei<br />
Außenstehenden zum Nachteil des Schülers gewertet werden.<br />
Bitte lassen Sie die Belegung des Wahlunterrichts aber nicht nur von „St<strong>und</strong>enzählerei“<br />
bestimmen: Der Wahlunterricht ist das „Salz in der gymnasialen Suppe“. Er soll den Schülerinnen<br />
<strong>und</strong> Schülern ermöglichen, ohne Leistungsdruck ihren individuellen Interessen nachzukommen<br />
<strong>und</strong> so das „Bildungspaket“ des Gymnasiums abzur<strong>und</strong>en.<br />
Mobbing<br />
„Mobbing“ ist ein Phänomen, das in allen „Zwangsgemeinschaften“ anzutreffen ist – am<br />
Arbeitsplatz ebenso wie in der Schule, <strong>und</strong> hiervon ist auch das Ernestinum mit über 800<br />
Schülerinnen <strong>und</strong> Schülern nicht ausgenommen. Von Mobbing spricht man, wenn ein Schüler<br />
systematisch, wiederholt <strong>und</strong> über einen längeren Zeitraum hinweg den negativen Handlungen<br />
eines anderen Schülers oder einer Gruppe von Schülern ausgesetzt ist. Diese negativen<br />
Handlungen können direkt oder indirekt, körperlich oder verbal ausgeführt werden. Nicht jede<br />
Hänselei, nicht jedes Ärgern <strong>und</strong> nicht jede Auseinandersetzung unter Klassenkameraden ist<br />
Mobbing, auch wenn dieses Wort sehr häufig gebraucht wird. Echtes Mobbing hat für die<br />
Betroffenen oft gravierende ges<strong>und</strong>heitliche Folgen <strong>und</strong> stellt für die gesamten Familien eine<br />
erhebliche Belastung dar.<br />
Wenn Sie glauben, dass Ihr Kind Opfer eines Mobbing-Prozesses ist, kontaktieren Sie bitte die<br />
Lehrkräfte oder die Schulleitung. Mobbing wird am Ernestinum nicht geduldet. Wir schreiten<br />
gegen solche Prozesse ein: mit speziellen Interventionsstrategien, notfalls auch mit empfindlichen<br />
Schulstrafen. Bitte warten Sie bei Mobbing-Prozessen nicht ab, ob sich die Angelegenheit „von<br />
selbst“ erledigt, <strong>und</strong> versuchen Sie nicht, die Sache durch Beschwerde bei den Eltern der „Täter“<br />
zu regeln: wenn es sich wirklich um Mobbing handelt (siehe oben!), wird dies nicht zum Erfolg<br />
führen, sondern die Situation eher verschlimmern. Stattdessen ist ein gezieltes Eingreifen von<br />
Seiten der Schule notwendig, das aber von Ihrer Seite unterstützt werden muss. In den<br />
vergangenen zwei Jahren haben wir ein Team aufgebaut, das in diesem Bereich speziell geschult<br />
ist <strong>und</strong> helfen kann. Empfehlenswerte Information der Fakultät für Psychologie <strong>und</strong> Pädagogik der<br />
Universität München zu diesem Thema erhalten Sie im Internet unter<br />
http://www.psy.lmu.de/mobbing/mobbing.html.<br />
Handys im Schulbereich, soziale Netzwerke<br />
Die aktuelle Generation der Smartphones durchdringt viele Lebensbereiche. Davon ist die Schule<br />
natürlich nicht ausgenommen – auch bei der Durchführung von Prüfungen. Der gute alte<br />
Spickzettel wurde durch die viel effektivere Kombination von Smartphone <strong>und</strong> google abgelöst.<br />
Auch wenn die souveräne Handhabung modernster Technik im Stress einer Prüfungssituation <strong>und</strong><br />
unter den erschwerten Bedingungen der Beobachtung durch die Lehrkraft durchaus auf ihre Weise<br />
respektabel sein kann, muss die Schule natürlich solche Art von Unterschleif nach Möglichkeit<br />
verhindern. Wie dies im Einzelnen geschieht, fällt in die Zuständigkeit der jeweiligen Lehrkraft. Die<br />
Schulleitung empfiehlt im Einvernehmen mit der Lehrerkonferenz, dass bei schriftlichen<br />
Leistungsnachweisen auf Weisung der Lehrkraft alle Handys außer Reichweite des Schülers<br />
abgelegt werden, zum Beispiel am Pult. Die Bereithaltung eines Handys am Schülerarbeitsplatz<br />
wird dann als versuchter Unterschleif gewertet.
Generell gilt die gesetzliche Regelung, dass Handys im Schulgebäude auszuschalten sind.<br />
Lehrkräfte können Ausnahmen gestatten. Bei Zuwiderhandlung kann ein Handy vorübergehend<br />
von der Schule einbehalten werden. Bitte machen Sie sich bewusst, dass diese Regelung zum<br />
Schutz Ihrer Kinder vor der Verbreitung von Video- <strong>und</strong> Bildmaterial gewalttätigen oder<br />
pornographischen Inhaltes getroffen wurde. Sprechen Sie daher bitte mit Ihren Kindern über diese<br />
Regelung <strong>und</strong> machen Sie Ihren Kindern den Sinn dieses „Handy-Verbots“ klar.<br />
In diesem Zusammenhang bitte ich Sie auch, mit Ihren Kindern über den richtigen Umgang mit<br />
sozialen Netzwerken zu sprechen. Die Schule leistet hier durchaus ihren Beitrag, kann aber die<br />
erzieherische Arbeit in der Familie nicht ersetzen. Halten Sie Ihre Kinder zu einem<br />
zurückhaltenden Umgang mit den eigenen Daten an. Machen Sie Ihren Kindern auch klar, dass<br />
das Internet kein rechtsfreier Raum ist: die Verletzung des Rechts am eigenen Bild, Beleidigung,<br />
Bedrohung oder üble Nachrede können auch im Medium „Internet“ sowohl straf- als auch<br />
zivilrechtliche Folgen haben.<br />
Klassenfahrten sind besonders wichtige schulische Veranstaltungen für die soziale Entwicklung<br />
der Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler. Einerseits geht es dabei um das Zusammenwachsen als<br />
Klassengemeinschaft, andererseits durchaus auch um Selbstständigkeit <strong>und</strong> „Abnabelung“ vom<br />
häuslichen Umfeld. Die Erfahrung von „Heimweh“ ohne die Möglichkeit, sofort zu Hause anrufen<br />
zu können, sollte man durchaus als einen wichtigen Schritt im Prozess des Erwachsenwerdens<br />
ansehen. Es ist nicht notwendig, ein Handy auf eine Klassenfahrt mitzunehmen: im<br />
Bedarfsfall werden Sie selbstverständlich von den begleitenden Lehrkräften umgehend informiert;<br />
Sie selbst können im Notfall über die Schule Kontakt mit Ihren Kindern aufnehmen. Viele<br />
Lehrkräfte am Ernestinum verfahren daher zumindest in den Jahrgangsstufen 5 bis 9 so, dass<br />
mitgeführte Handys bei den Lehrkräften abzugeben sind. Sie werden nur zum Anrufen in kurzen,<br />
festgelegten Zeiträumen herausgegeben. Andere digitale Medien (Ausnahme: Digitalkameras) sind<br />
nicht erlaubt. Am besten gönnen Sie sich <strong>und</strong> Ihrem Kind eine wenige Tage dauernde Auszeit von<br />
der ständigen Erreichbarkeit: Sie werden umso gespannter sein, was Ihr Kind nach der<br />
Klassenfahrt zu erzählen hat.<br />
Entschuldigungen<br />
Sie vermeiden unnötigen Ärger, wenn Sie Folgendes beachten:<br />
bei Erkrankung am selben Tag eine telefonische Entschuldigung vor Unterrichtsbeginn,<br />
sofern keine schriftliche Entschuldigung (z. B. über einen Mitschüler) möglich ist;<br />
schriftliche Entschuldigung innerhalb von zwei Tagen;<br />
bei Erkrankung von mehr als 3 Unterrichtstagen beim Wiedererscheinen eine schriftliche<br />
Mitteilung über die Dauer der Krankheit;<br />
bei einer Krankheit von mehr als 10 Unterrichtstagen Vorlage eines ärztlichen Attestes.<br />
Bei auffälliger Häufung von Fehltagen kann generell eine Attestpflicht auferlegt werden. Bei<br />
Erkrankung während des Vormittags ist unbedingt eine Abmeldung im Sekretariat nötig.<br />
Ein Nachtermin bei einer angekündigten Leistungserhebung (z.B. Schulaufgabe, Referat) kann nur<br />
bei einer korrekt entschuldigten Abwesenheit aus wichtigem Gr<strong>und</strong> gewährt werden. Andernfalls<br />
wird die Note 6 erteilt. In der Oberstufe (d.h. ab Jahrgangsstufe 11) ist bei Abwesenheit an<br />
Schulaufgabentagen immer ein ärztliches Attest erforderlich.<br />
Beurlaubungen<br />
Beurlaubungen vom Unterricht werden nur aus im Einzelfall überzeugenden Gründen gewährt.<br />
Arzttermine sind außer bei akuten Erkrankungen außerhalb der Unterrichtszeit zu vereinbaren.<br />
Führerscheinprüfungen sollten ebenfalls nach Möglichkeit nicht während der Unterrichtszeit<br />
stattfinden. Ist dies nicht möglich, so muss rechtzeitig vorher (mindestens zwei Tage) die<br />
Beurlaubung bei der Schulleitung (Oberstufe: beim jeweiligen Stufenbetreuer) beantragt werden.<br />
Unterrichtsbefreiung für eine Urlaubsreise vor Ferienbeginn kann gr<strong>und</strong>sätzlich nicht gewährt<br />
werden. Haben Sie bitte Verständnis dafür <strong>und</strong> richten Sie Ihre Urlaubsplanung entsprechend ein!<br />
Aufsicht <strong>und</strong> Anwesenheit in der Mittagspause<br />
Mit der Teilnahme an der offenen Ganztagesschule besteht für Ihr Kind Anwesenheitspflicht <strong>und</strong><br />
damit auch eine geregelte Aufsicht, sobald der Vormittagsunterricht endet.
Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler, die nicht an der offenen Ganztagesschule teilnehmen, werden in den<br />
nach der Hausordnung zur Verfügung stehenden Aufenthaltsbereichen in der Mittagspause<br />
beaufsichtigt. Es steht Ihnen als Erziehungsberechtigten frei, ob Sie Ihren Kindern in der<br />
Mittagspause das Verlassen des Schulgeländes gestatten. Aufgr<strong>und</strong> der räumlichen <strong>und</strong><br />
organisatorischen Gegebenheiten kann dies jedoch nicht von der Schule überwacht werden.<br />
Zahl der Schulaufgaben, Kurzarbeiten <strong>und</strong> Stegreifaufgaben<br />
a) Schulaufgaben in den Jahrgangsstufen 5 - 10<br />
Fach Jahrgangsstufe Zahl pro Schuljahr<br />
Deutsch 5 bis 9 4<br />
(in Jgst. 6 <strong>und</strong> 8 wird jeweils eine der 4 Schulaufgaben durch<br />
einen zentralen Jahrgangsstufentest <strong>und</strong> einen schulinternen Test<br />
ersetzt)<br />
10 3<br />
Englisch 5 , 6 4<br />
(in Jgst. 6 wird eine der 4 Schulaufgaben durch einen<br />
zentralen Jahrgangsstufentest <strong>und</strong> einen schulinternen Test<br />
ersetzt)<br />
7 - 10 3<br />
(in Jgst. 7 <strong>und</strong> Jgst. 10 wird je eine der 3 Schulaufgaben in<br />
mündlicher Form abgehalten)<br />
Französisch / Latein 6 – 8 4<br />
9 <strong>und</strong> 10 3<br />
(in Jgst. 8 <strong>und</strong> Jgst. 9 wird im Fach Französisch je eine der 3<br />
Schulaufgaben in mündlicher Form abgehalten)<br />
Spanisch 10 3<br />
(eine dieser Schulaufgaben wird in mündlicher Form abgehalten)<br />
Mathematik 5 – 7 <strong>und</strong> 9 4<br />
Mathematik 8 <strong>und</strong> 10 3<br />
(je eine dieser 3 Schulaufgaben wird durch einen zentralen<br />
Jahrgangsstufentest <strong>und</strong> einen schulinternen Test ersetzt)<br />
Physik 8 bis 10 2<br />
Chemie 8 bis 10 (nur NTG) 2<br />
WR 8 bis 10 (nur WSG-W) 2<br />
Schulaufgaben <strong>und</strong> Kurzarbeiten werden spätestens eine Woche vorher angekündigt.<br />
Nachschriften von versäumten Schulaufgaben <strong>und</strong> Kurzarbeiten werden gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
außerhalb der regelmäßigen Unterrichtszeit, d.h. am Nachmittag angesetzt. Kurzarbeiten<br />
können sich auf bis zu 10 vorangegangene Unterrichtsst<strong>und</strong>en beziehen.<br />
b) Stegreifaufgaben<br />
Sie sind in allen Fächern <strong>und</strong> Klassen möglich. Sie zählen als so genannte kleine<br />
Leistungsnachweise <strong>und</strong> werden nicht angesagt. Es kann eine Aufgabe zum Stoff der letzten zwei<br />
St<strong>und</strong>en gestellt werden. Dabei werden auch Gr<strong>und</strong>kenntnisse verlangt.<br />
c) Fachliche Leistungstests<br />
Die fachlichen Leistungstests (Jahrgangsstufentests) in Englisch, Deutsch <strong>und</strong> Mathematik zählen<br />
entweder als halber großer Leistungsnachweis (s. o. bei Anzahl der Schulaufgaben) oder zu den<br />
kleinen Leistungsnachweisen. Bei Versäumnis ist der Test nachzuholen.
Mittagsverpflegung<br />
Wie schon im letzten Schuljahr wird die Mittagsverpflegung von der DiaServ GmbH organisiert.<br />
Über das Angebot <strong>und</strong> über die Neuerungen in diesem Schuljahr informiert Sie der beiliegende<br />
Elternbrief der DiaServ GmbH.<br />
Papiergeld für Kopien<br />
Wie schon im letzten Schuljahr beträgt das Papiergeld für Arbeitsblätter 6,-- €. Sofern das<br />
Papiergeld noch nicht eingesammelt wurde, geben Sie Ihrem Kind bitte in den nächsten Tagen<br />
den entsprechenden Betrag mit.<br />
Im Namen der Schulleitung <strong>und</strong> des Kollegiums wünsche ich Ihnen <strong>und</strong> Ihren Kindern ein<br />
erfolgreiches <strong>und</strong> harmonisch verlaufendes Schuljahr!<br />
Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />
Dr. Bernd Jakob, OStD<br />
<br />
Bitte abtrennen <strong>und</strong> beim Klassenleiter abgeben!<br />
Name des Schülers / der Schülerin Klasse<br />
Den 1. Elternbrief des Schuljahres 2012/13 mit Anlagen habe ich erhalten.<br />
Coburg, den<br />
.....................................................................................................................................................<br />
Unterschrift des / der Erziehungsberechtigten