Wie Euthanasie!" - "Würdevolles Sterben! - Ethikinstitut
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Sie haben in diesem Zusammenhang von einer "zwingenden Logik" gesprochen,<br />
derzufolge aus dem Recht auf Sterbehilfe unvermeidlich eine Pflicht wird. Das müssen<br />
Sie mir genauer erklären.<br />
Wenn ich ein Recht habe und es nicht in Anspruch nehme, dann habe ich normalerweise die Folgen<br />
dafür zu tragen, dass ich es nicht tue. Das ist dann meine freie Entscheidung. In der<br />
gegenwärtigen Rechtslage ist es so, dass Angehörige all die Mühen, das Geld und die Opfer für<br />
Pflegefälle aufbringen müssen, weil sie sich in der Solidargemeinschaft befinden. Das ist hart und<br />
bedrückend für den Schwerkranken - aber es lässt sich nicht ändern. In dem Augenblick, wo ich<br />
das Recht habe, meine Tötung zu verlangen, kehrt sich die Sache um. Da kann jeder zu mir sagen:<br />
Du lädst den anderen all diese Lasten auf, du könntest sie ganz leicht davon befreien. In dem<br />
Augenblick wird die Verantwortungslast auf ihn abgewälzt, er ist jetzt schuld. Ich sehe nicht, wie<br />
sich das vermeiden ließe.<br />
Der Opa ist zu teuer, er soll endlich freiwillig sterben - Sie unterstellen den Angehörigen<br />
die allerfinstersten Absichten. Im Klartext heißt das: Es kommt bei einer liberalisierten<br />
Sterbehilfe automatisch zu einem Dammbruch, weil die Menschen von ökonomischen<br />
Motiven geleitet werden.<br />
Nein, ich meine das viel schlichter. Es sind gar nicht die böswilligen Angehörigen. Aber der Kranke<br />
muss das Gefühl haben: Alles, was sie für mich tun, könnte ich ihnen ersparen, und zwar auf legale<br />
Weise. Wenn ich es nicht tue, dann belädt es mich mit einer großen Verantwortung. Und dann kann<br />
ich mir vorstellen, dass mancher wirklich nicht mehr gerne leben möchte.<br />
Aber es gibt doch die ausweglose Situation, in der ein unheilbar kranker, schwer<br />
leidender Mensch einfach nur seine Qualen beenden will. Er muss sagen können: Da ist<br />
keine Hoffnung mehr, ich möchte sterben. Es muss die Möglichkeit geben, dass er von<br />
seiner letzten Freiheit Gebrauch macht, die ihm noch geblieben ist: Ich scheide aus<br />
freien Stücken aus dem Leben.<br />
Gewiss, das ist ein anderer Fall. Hier muss man aber unterscheiden zwischen dem Gebrauch der<br />
eigenen Freiheit und der Inanspruchnahme anderer. Wenn ein Mensch einen anderen Menschen in<br />
Anspruch nimmt, um sich töten zu lassen, tritt das Gesetz der menschlichen Solidargemeinschaft,<br />
von der wir sprachen, in Kraft. Wenn man diese Grenze durchbricht, dann hat man einen sehr<br />
weitgehenden Schritt getan, der nicht mehr gedeckt wird von dem Autonomierecht. Denn dieses<br />
kann sich nur auf das beziehen, was ich selbst tue.<br />
Absolut einverstanden - wenn es um die aktive Sterbehilfe in Form einer tödlichen<br />
Injektion geht. Im medizinischen Alltag gibt es nun aber viele Fälle, wo wir von einer<br />
indirekten aktiven Sterbehilfe sprechen können. Die terminale Sedation, also die extrem<br />
erhöhte Gabe von schmerzstillenden Mitteln unter Inkaufnahme des Todes, ist gang und<br />
gäbe, man spricht nur nicht darüber. Das könnte man genauso als Form der Tötung ohne<br />
Verlangen bezeichnen.<br />
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