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Entwicklungsplan für den ländlichen Raum im Land Brandenburg

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Ministerium <strong>für</strong> <strong>Land</strong>wirtschaft, Umweltschutz<br />

und <strong>Raum</strong>ordnung des <strong>Land</strong>es Bran<strong>den</strong>burg<br />

<strong>Entwicklungsplan</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>ländlichen</strong> <strong>Raum</strong><br />

<strong>im</strong> <strong>Land</strong> Bran<strong>den</strong>burg<br />

bezogen auf die Flankieren<strong>den</strong> Maßnahmen<br />

des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds<br />

<strong>für</strong> die <strong>Land</strong>wirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie<br />

gem. VO (EG) Nr. 1257/1999 Art. 35 (1)<br />

Konsolidierte Fassung<br />

Stand: 2.10.2002<br />

Förderperiode 2000 - 2006<br />

1


I N H A L T S V E R Z E I C H N I S<br />

1. Titel des <strong>Entwicklungsplan</strong>es <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>ländlichen</strong> <strong>Raum</strong> 4<br />

2. Mitgliedstaat / <strong>Land</strong> 4<br />

3. Geografischer Geltungsbereich des Planes 4<br />

4. Planung auf der geeigneten geografischen Ebene 4<br />

5. Quantifizierte Beschreibung der derzeitigen Lage 5<br />

5.1 Beschreibung der gegenwärtigen Lage 5<br />

5.2 Auswirkungen des vorangegangenen Programmplanungszeitraumes 13<br />

a) Ausgleichszulage <strong>für</strong> benachteiligte Gebiete<br />

b) Agrarumweltmaßnahmen<br />

c) Aufforstung<br />

6. Beschreibung der gewählten Schwerpunkte 17<br />

6.1 Entwicklungsstrategie und Ziele der <strong>ländlichen</strong> Entwicklung 17<br />

6.2 Strategie zur Umsetzung der Ziele 18<br />

6.3 Zusammenfassende Beschreibung der Maßnahmen gem. Art. 35 der VO 1257/99 21<br />

7. Bewertung 25<br />

8. Indikativer Gesamtfinanzierungsplan 28<br />

9. Beschreibung der zur Durchführung erwogenen Maßnahmen 29<br />

9.1 Standards der guten landwirtschaftlichen Praxis 29<br />

9.2 Beschreibung der vorgeschlagenen Maßnahmen 35<br />

V.I Ausgleichszulage <strong>für</strong> benachteiligte Gebiete 35<br />

V.II Ausgleichszahlungen <strong>für</strong> Gebiete mit umweltspezifischen<br />

Einschränkungen 37<br />

Spreewaldtypische <strong>Land</strong>bewirtschaftung des Ackerlandes 55<br />

VI Agrarumweltmaßnahmen (KULAP 2000) 64<br />

Seite<br />

VIII Forstwirtschaft (Aufforstung) 118<br />

10. Maßnahmen zur Bewertung 120<br />

11. Zuständige Behör<strong>den</strong> und verantwortliche Einrichtungen 120<br />

12. Best<strong>im</strong>mungen, die eine effiziente und ordnungsgemäße Durchführung<br />

des Planes gewährleisten sollen 121<br />

12.1 Beschreibung der Finanzierungsströme 122<br />

2


12.2 Begleitung und Bewertung 123<br />

13. Ergebnisse der Konsultationen und Benennung der beteiligten Behör<strong>den</strong><br />

und Einrichtungen sowie der Wirtschafts- und Sozialpartner 126<br />

14. Gleichgewicht zwischen <strong>den</strong> Fördermaßnahmen 127<br />

15. Vereinbarkeit und Köhärenz 128<br />

16. Zusätzliche staatliche Beihilfen 129<br />

Anhang 1 - Vorschriften <strong>im</strong> landwirtschaftlichen Fachrecht - Düngemittelrecht -<br />

bezüglich der Düngemittelanwendung<br />

Anhang 2 - Gute fachliche Praxis <strong>im</strong> Pflanzenschutz<br />

Anhang 3 - Geschäftsordnung des Begleitausschusses<br />

3


1. <strong>Entwicklungsplan</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>ländlichen</strong> <strong>Raum</strong> <strong>im</strong> <strong>Land</strong> Bran<strong>den</strong>burg<br />

Teil Flankierende Maßnahmen<br />

2. Mitgliedstaat: Bundesrepublik Deutschland<br />

<strong>Land</strong>: Bran<strong>den</strong>burg<br />

3. Geografischer Geltungsbereich des Planes<br />

Der vorliegende Plan bezieht sich auf das Ziel-1-Gebiet <strong>Land</strong> Bran<strong>den</strong>burg. Der Plan gilt <strong>für</strong> die<br />

flankieren<strong>den</strong> Maßnahmen gem. Artikel 35(1) der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999.<br />

Für die verwaltungsmäßige Durchführung ( Bewilligung, Kontrolle, Verbuchung und Zahlung )<br />

dieses Planes sind folgende Behör<strong>den</strong> zuständig sowie verantwortlich:<br />

• Ministerium <strong>für</strong> <strong>Land</strong>wirtschaft, Umweltschutz und <strong>Raum</strong>ordnung des <strong>Land</strong>es Bran<strong>den</strong>burg<br />

• Ämter <strong>für</strong> <strong>Land</strong>wirtschaft der 14 <strong>Land</strong>kreise und zwei kreisfreien Städte<br />

• <strong>Land</strong>esamt <strong>für</strong> Ernährung und <strong>Land</strong>wirtschaft Frankfurt/Oder<br />

• Ämter <strong>für</strong> Forstwirtschaft des <strong>Land</strong>es Bran<strong>den</strong>burg<br />

4. Planung auf der geeigneten geografischen Ebene<br />

Für <strong>den</strong> Agrarbereich und die Entwicklung des <strong>ländlichen</strong> <strong>Raum</strong>es wer<strong>den</strong> vom <strong>Land</strong> Bran<strong>den</strong>burg<br />

zwei Pläne zur Genehmigung vorgelegt:<br />

- das operationelle Programm des <strong>Land</strong>es Bran<strong>den</strong>burg <strong>im</strong> Rahmen von Ziel-1, finanziert aus<br />

<strong>den</strong> Strukturfonds EFRE, ESF und EAGFL, Abteilung Ausrichtung, und<br />

- der <strong>Entwicklungsplan</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>ländlichen</strong> <strong>Raum</strong>, Teil flankierende Maßnahmen, finanziert ausschließlich<br />

aus dem EAGFL, Abteilung Garantie.<br />

Beide Pläne ergänzen sich:<br />

- <strong>im</strong> operationellen Programm sind investive Maßnahmen zur Strukturentwicklung <strong>im</strong> Agrarbereich<br />

und <strong>im</strong> <strong>ländlichen</strong> <strong>Raum</strong> vorgesehen und<br />

- <strong>im</strong> Teil flankierende Maßnahmen geht es vorrangig um nachhaltige Bewirtschaftungs formen<br />

und -metho<strong>den</strong> in Gebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen, um Agrarumweltmaßnahmen<br />

sowie um Maßnahmen zur Aufforstung landwirtschaftlicher Flächen.<br />

Durch das <strong>Land</strong> Bran<strong>den</strong>burg wird sichergestellt, dass es zwischen bei<strong>den</strong> Plänen zu keinen<br />

Überschneidungen kommt. Angestrebt wird eine sinnvolle Kombination beider Pläne zur Sicherung<br />

und Unterstützung einer nachhaltigen integrierten <strong>ländlichen</strong> Entwicklung <strong>im</strong> <strong>Land</strong>.<br />

Im Rahmen des hier vorliegen<strong>den</strong> Planes wer<strong>den</strong> in der Regel keine investiven, sondern Maßnahmen<br />

unterstützt, die <strong>den</strong> <strong>Land</strong>wirten einen Einkommensausgleich bzw. die Erstat tung entstehender<br />

Kosten <strong>für</strong> die Anwendung umweltschonender Bewirtschaftungsformen, extensiver<br />

Produktionsverfahren, ökologischer Anbauverfahren u.a. sichern. Insgesamt handelt es sich um<br />

Maßnahmen, die eine nachhaltige <strong>Land</strong>bewirtschaftung, insbesondere auch in sensiblen Gebieten<br />

mit umweltspezifischen Maßnahmen, unterstützen.<br />

Für diese Maßnahmen kommt als Finanzinstrument der EAGFL, Abteilung Garantie, zur Anwendung.<br />

Rechtsgrundlage ist neben der VO (EG) Nr. 1257/1999 sowie der VO (EG) Nr.<br />

1750/1999 die VO (EG) Nr. 1258/1999. Daher wird ein gesonderter <strong>Entwicklungsplan</strong> außerhalb<br />

von Ziel-1 <strong>für</strong> gerechtfertigt gehalten.<br />

4


5. Quantifizierte Beschreibung der derzeitigen Lage<br />

5.1 Beschreibung der derzeitigen Lage<br />

Gesamtwirtschaftliche Entwicklung<br />

Die positive Entwicklung der Gesamtwirtschaft des <strong>Land</strong>es Bran<strong>den</strong>burg hat sich <strong>im</strong> Jahr 1998 fortgesetzt,<br />

wenngleich die nominale Steigerungsrate gegenüber <strong>den</strong> Vorjahren geringer war.<br />

Weitere Fortschritte konnten <strong>im</strong> Hinblick auf <strong>den</strong> Abbau der Produktivitätsrückstände gemacht wer<strong>den</strong>.<br />

So erreicht z.B. das verarbeitende Gewerbe Bran<strong>den</strong>burgs (einschließlich des Bergbaus und<br />

der Gewinnung von Steinen und Er<strong>den</strong>) mit einem Jahresumsatz von durchschnittlich rund<br />

280.000 DM je Beschäftigten mittlerweile rund 80 % des Bundesdurchschnitts.<br />

Das Bruttoinlandsprodukt des <strong>Land</strong>es Bran<strong>den</strong>burg belief sich 1998 auf rund 78,0 Mrd. DM. Das<br />

entspricht einer Zunahme gegenüber dem Vorjahr um real 3,2 %. Gemessen am realen Wachstum<br />

liegt Bran<strong>den</strong>burg damit über dem Bundesdurchschnitt (+ 2,8 %) und deutlich über dem entsprechen<strong>den</strong><br />

Wert der neuen Bundesländer (+ 2,1 %). Der Anteil Bran<strong>den</strong>burgs am Bruttoinlandsprodukt<br />

der neuen Bundesländer hat sich weiter erhöht. Er betrug <strong>im</strong> Jahr 1998 18,2 %. Mit einem Bruttoinlandsprodukt<br />

von 30.234 DM je Einwohner bzw. 78.438 DM je Beschäftigten weist Bran<strong>den</strong>burg das<br />

höchste Bruttoinlandsprodukt der neuen Bundesländer auf. Gegenüber dem Bundesdurchschnitt ist<br />

die Differenz allerdings nach wie vor hoch und beträgt rund minus 35 % bzw. minus 30 %.<br />

Besonders in einem agrarisch geprägten <strong>Land</strong> wie Bran<strong>den</strong>burg kann die Leistung der <strong>Land</strong>wirtschaft<br />

nicht allein an ihrem Beitrag zur Bruttowertschöpfung gemessen wer<strong>den</strong>. Vielmehr kommt<br />

der <strong>Land</strong>wirtschaft eine wesentliche Bedeutung <strong>im</strong> Hinblick auf die Ent wicklung und Erhaltung der<br />

Funktionsfähigkeit der überwiegend <strong>ländlichen</strong> Gebiete des <strong>Land</strong>es zu. Etwa jeder sechste Arbeitsplatz<br />

in der bran<strong>den</strong>burgischen Volkswirtschaft steht in Verbindung mit der <strong>Land</strong>- und Forstwirtschaft,<br />

indem der Agrarsektor <strong>für</strong> rund 40 % seines Produktionswertes Vorleistungen aus anderen<br />

Branchen bezieht. Die <strong>Land</strong>- und Forstwirtschaft ist mit über 85 % der Fläche des <strong>Land</strong>es der größte<br />

Flächennutzer überhaupt. Fast die Hälfte der Fläche des <strong>Land</strong>es Bran<strong>den</strong>burg, insgesamt ca.<br />

1,36 Mill. ha, wur<strong>den</strong> 1998 landwirt schaftlich genutzt (LF). Über ihre wichtigste Funktion der Versorgung<br />

der Bevölkerung mit hochwertigen einhe<strong>im</strong>ischen Nahrungs mitteln hinaus trägt sie in entschei<strong>den</strong>dem<br />

Maße zur Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft als Siedlungs-, Wirtschafts- und<br />

Erholungsraum bei. Darüber hinaus kommt ihr durch die Nutzung und Erschließung neuer regenerativer<br />

Energie- und Rohstoffquellen eine wichtige Bedeutung <strong>im</strong> Hinblick auf die Verbesserung der<br />

Umweltqualität und der Rohstoffsicherung zu.<br />

Insgesamt hat die <strong>Land</strong>- und Forstwirtschaft <strong>im</strong> Jahr 1998 einen Produktionswert von rund<br />

3,2 Mrd. DM erwirtschaftet. Dieser Wert liegt deutlich über <strong>den</strong> Umsatzergebnissen anderer Wirtschaftsbereiche<br />

<strong>im</strong> <strong>Land</strong>.<br />

Die Produktivität, gemessen in „Bruttowertschöpfung je Erwerbstätigen“, liegt in der <strong>Land</strong>- und<br />

Forstwirtschaft und Fischerei unter der aller Wirtschaftsbereiche gesamt. Sie betrug 1997 ca.<br />

40.000 DM gegenüber ca. 50.000 DM in der gesamten Volkswirtschaft. Seit 1991 hat sich die Bruttowertschöpfung<br />

aufgrund des mit einem überdurchschnittlichen Arbeitsplatzabbau verbun<strong>den</strong>en<br />

Strukturwandels um das 2,8fache erhöht.<br />

Bevölkerung<br />

Bran<strong>den</strong>burg ist mit einer Gesamtfläche von 29.476 km 2 das größte <strong>Land</strong> der neuen Bundes länder.<br />

Mit einer Bevölkerungsdichte von 87 Einwohnern je km 2 zählt Bran<strong>den</strong>burg zusammen mit Mecklenburg-Vorpommern<br />

zu <strong>den</strong> dünn besiedelsten Ländern Deutschlands. Seit 1994 n<strong>im</strong>mt die Bevölkerung<br />

zu und hat 1997 das Niveau des Jahres 1991 überschritten. Nach wie vor ist allerdings die<br />

natürliche Bevölkerungsbewegung negativ, so dass die Bevölkerungs zunahme ausschließlich auf<br />

steigen<strong>den</strong> Zuwanderungsgewinnen beruht. Im Jahr 1997 wurde ein positiver Wanderungssaldo von<br />

rund 29.200 Zuzügen registriert. Von <strong>den</strong> insgesamt rund 97.000 Zuwanderern stammten etwa<br />

45 % aus Berlin. Deutlichen Wanderungsgewinnen <strong>im</strong> engeren Verflechtungsraum Berlin stehen<br />

nach wie vor Wanderungsverluste in <strong>den</strong> peripheren Regionen des <strong>Land</strong>es gegenüber.<br />

5


Arbeitsmarkt<br />

Die Zahl der Erwerbstätigen des <strong>Land</strong>es Bran<strong>den</strong>burg hat gegenüber dem Vorjahr um 1,5 % abgenommen<br />

und betrug <strong>im</strong> Jahr 1998 insgesamt rund 995.000. Damit hat sich der negative Trend der<br />

vergangenen Jahre weiter fortgesetzt. In der <strong>Land</strong>- und Forstwirtschaft Bran<strong>den</strong>burg sind etwa<br />

4,3 % der Erwerbstätigen des <strong>Land</strong>es beschäftigt. Waren 1990 noch ca. 179.300 Arbeitskräfte in<br />

diesem Wirtschaftsbereich beschäftigt, so reduzierte sich diese Zahl 1997 auf 34.700 Arbeitsplätze.<br />

In Deutschland insgesamt beträgt der Anteil landwirtschaftlicher Erwerbs tätiger nur etwa 2,7 %.<br />

Die Situation auf dem Arbeitsmarkt hat sich <strong>im</strong> <strong>Land</strong> Bran<strong>den</strong>burg <strong>im</strong> Jahr 1998 nicht ent spannt. Im<br />

Jahresdurchschnitt lag die Arbeitslosenquote unverändert auf dem Vorjahres niveau von 18,8 %<br />

(bezogen auf die abhängigen zivilen Erwerbspersonen). Die Arbeitslosenquote liegt bei <strong>den</strong> Frauen<br />

nach wie vor mit 21,2 % deutlich über dem Durchschnitt, wenngleich eine leichte Abnahme der Arbeitslosenquote<br />

der Frauen gegenüber dem Vorjahr um 1,1 Prozent punkte eingetreten ist. Auch bei<br />

Jugendlichen unter 25 Jahren hat sich die Situation <strong>im</strong> Hinblick auf die Arbeitslosigkeit weiter verschlechtert.<br />

Die Zahl der jugendlichen Arbeitslosen unter 25 Jahren hat sich gegenüber dem Vorjahr<br />

um 8 % auf insgesamt 23.400 erhöht. Somit stieg die Arbeitslosenquote bei Jugendlichen unter 25<br />

Jahren <strong>im</strong> Jahresdurchschnitt 1998 auf 17,2 % an.<br />

Am Jahresende waren in Bran<strong>den</strong>burg 209.030 Menschen arbeitslos. Das waren 24.718 weniger<br />

als <strong>im</strong> Dezember des Vorjahres. Die Arbeitslosenquote auf der Basis der abhängigen zivilen Erwerbspersonen<br />

lag <strong>im</strong> Dezember 1998 mit 17,7 % um 2,5 Prozentpunkte unter dem Vorjahresniveau.<br />

Nach wie vor besonders angespannt ist die Lage auf dem Arbeitsmarkt in <strong>den</strong> ländlich geprägten<br />

Arbeitsamtsbezirken.<br />

Die Lage auf dem Arbeitsmarkt in <strong>den</strong> <strong>ländlichen</strong> Gebieten hat sich in <strong>den</strong> letzten Jahren nicht wesentlich<br />

verändert; die Arbeitslosigkeit verbleibt auf einem hohen Niveau. Besonders betroffen sind<br />

zum einen die ehemaligen Bergbaureviere <strong>im</strong> Sü<strong>den</strong> des <strong>Land</strong>es (<strong>Land</strong>kreise Oberspreewald-<br />

Lausitz und Elbe-Elster) und zum anderen die zentrenfernen Gebiete <strong>im</strong> Nordwesten (<strong>Land</strong>kreise<br />

Prignitz und Ostprignitz-Ruppin) und Nordosten (<strong>Land</strong>kreis Uckermark) mit einer Arbeitslosigkeitsquote<br />

von bis zu 30 %.<br />

Beschäftigungslage<br />

Der Beschäftigtenbesatz (Beschäftigte je 1000 Einwohner) betrug 1998 <strong>im</strong> <strong>Land</strong>esdurchschnitt 327.<br />

Dabei ist eine starke territoriale Differenzierung zu verzeichnen. So betrug er in <strong>den</strong> regionalen Entwicklungszentren<br />

des <strong>Land</strong>es durchschnittlich 376 während er in <strong>den</strong> von der <strong>Land</strong>wirtschaft geprägten<br />

zentrenfernen <strong>ländlichen</strong> Räumen stark unterdurchschnittlich nur 273 betrug. Dabei ist hier<br />

seit 1996 - allerdings bei abnehmender Bevölkerungszahl - eine Stabilisierung zu beobachten.<br />

Der Strukturwandel in <strong>den</strong> letzten zehn Jahren hat <strong>im</strong> gesamten <strong>Land</strong> zu einem deutlichen Rückgang<br />

der Beschäftigten <strong>im</strong> Agrarsektor und <strong>im</strong> verarbeiten<strong>den</strong> Gewerbe, bei gleichzeitigem Anstieg<br />

<strong>im</strong> privaten Dienstleistungsbereich, geführt. In <strong>den</strong> <strong>ländlichen</strong> Räumen stellt der Dienstleistungssektor<br />

heute etwa die Hälfte der Beschäftigungsmöglichkeiten, die <strong>Land</strong>- und Forstwirtschaft dagegen<br />

nur noch ca. 6 %.<br />

Beschäftigungsfördernd <strong>im</strong> Agrarsektor wirkt die Nähe des Ballungsraumes Berlin und damit das<br />

Aufnahmepotenzial eines großen Marktes nur <strong>im</strong> Umland der Stadt; die anderen <strong>ländlichen</strong> Teilräume<br />

des <strong>Land</strong>es können davon bisher nicht profitieren.<br />

Umweltsituation<br />

Ein wertvolles Potenzial des <strong>Land</strong>es ist die reichhaltig mit einer beachtlichen Vielfalt in der Pflanzen-<br />

und vor allem Tierwelt ausgestattete Natur- und Kulturlandschaft. Mehr als 40 % der <strong>Land</strong>esfläche<br />

sind Schutzgebiete mit unterschiedlichem Status: Nationalpark, Biosphärenreservat, Naturpark,<br />

<strong>Land</strong>schaftsschutz- und Naturschutzgebiete.<br />

In <strong>den</strong> letzten Jahren konnte die Qualität des Grundwassers wesentlich verbessert wer<strong>den</strong>. Dabei<br />

leistete die <strong>Land</strong>wirtschaft, indem sie seit 1990 <strong>den</strong> Einsatz von Nitrat um 60 %, von Phosphat um<br />

25 % und von Pflanzenschutzmitteln um 30 % verringerte, einen wichtigen Beitrag.<br />

6


Noch nicht befriedigend ist die Situation bei der Gewässergüte. Ein beträchtlicher Anteil der größeren<br />

Fließgewässer wurde 1997 noch als stark verschmutzt (Güteklasse III und IV) eingestuft. Mit<br />

dem weiteren Rückgang des Abwasseranfalls sowie durch <strong>den</strong> weiteren Bau und die Modernisierung<br />

von Kläranlagen verbessert sich der Gewässerzustand zusehend.<br />

Die landwirtschaftlichen Umweltbelastungen sind seit 1990 vor allem aufgrund der Anwendung<br />

extensiver Produktionsmetho<strong>den</strong> deutlich zurückgegangen.<br />

Positiv zu vermerken ist schließlich auch die günstige Waldscha<strong>den</strong>sentwicklung der Bran<strong>den</strong>burger<br />

Wälder. Der Waldanteil ohne sichtbare Schä<strong>den</strong> hat sich in <strong>den</strong> letzten Jahren ständig erhöht.<br />

Situation der <strong>Land</strong>-, Forst- und Ernährungswirtschaft<br />

<strong>Land</strong>wirtschaftliche Pr<strong>im</strong>ärproduktion<br />

Weite Teile der landwirtschaftlich genutzten Flächen des <strong>Land</strong>es Bran<strong>den</strong>burg gehören zu <strong>den</strong> weniger<br />

fruchtbaren Gebieten Deutschlands. Die mittlere Ackerwertzahl des <strong>Land</strong>es beträgt 32. Lediglich<br />

in einigen wenigen <strong>Land</strong>esteilen wer<strong>den</strong> Ackerwertzahlen von 35 und mehr erreicht. Wegen der<br />

natürlichen und wirtschaftlichen Standortbedingungen sind in Bran<strong>den</strong>burg 75,6 % der landwirtschaftlich<br />

genutzten Fläche als benachteiligt eingestuft.<br />

1997 waren in 7.874 landwirtschaftlichen Betrieben ca. 34.700 Personen beschäftigt. Der Arbeitskräftebesatz<br />

betrug 2,5 Personen / 100 ha LF. Mehr als die Hälfte der in der Pflanzen- und Tierproduktion<br />

beschäftigten Arbeitskräfte ist in Betrieben der Rechtsform juristischer Personen und damit<br />

in nur 12 % aller landwirtschaftlichen Unternehmen tätig. Ein Drittel der Arbeitskräfte arbeitet in Einzelunternehmen<br />

( 80 % der Betriebe) und 14 % in Personengesellschaften (8 % der Betriebe). Die<br />

Arbeitskräfte in <strong>den</strong> 6.132 Einzelunternehmen sind zu fast 83 % Familienarbeitskräfte.<br />

Unternehmensstruktur<br />

1998 gab es <strong>im</strong> <strong>Land</strong> Bran<strong>den</strong>burg insgesamt 7.954 landwirtschaftliche Unternehmen unterschiedlicher<br />

Rechts- und Erwerbsform. Dabei hat sich die Struktur weitestgehend stabilisiert. Die<br />

Entwicklung der letzten Jahre zeigt eine Zunahme der Anzahl der Betriebe, vor allem in der Gruppe<br />

der natürlichen Personen. Dabei hat die Za hl der Betriebe unter 10 ha ständig zu Gunsten der Betriebsgrößen<br />

von 10 bis 500 ha abgenommen. Die besondere Stellung der juristischen Personen<br />

bleibt jedoch nach wie vor bestehen, da sie fast zwei Drittel der LF bewirtschaften, in ihnen mehr als<br />

die Hälfte der Beschäftigten arbeiten und sie einen fast doppelt so hohen Viehbesatz wie die Einzelunternehmen<br />

<strong>im</strong> Haupterwerb ausweisen. Dabei vollzieht sich das betriebliche Wachstum vorwiegend<br />

in <strong>den</strong> Größen bis 1000 ha.<br />

Wirtschaftliche Ergebnisse<br />

Die Einzelunternehmen <strong>im</strong> Haupterwerb erzielten <strong>im</strong> Wirtschaftsjahr 1997/98 mit einem<br />

durchschnittlichen Betriebsgewinn von 79.767 DM bzw. 417 DM je ha LF das beste Ergebnis seit<br />

1990. Ursache hier<strong>für</strong> sind Umsatzsteigerungen, die bei sinken<strong>den</strong> Erzeugerpreisen und nahezu<br />

konstanten Naturalerträgen auf einer Veränderung der Anbaustruktur beruhen. Marktfrucht betriebe<br />

konnten dabei höhere Gewinne erzielen als Futterbaubetriebe.<br />

Personengesellschaften mussten mit einem Gewinn von durchschnittlich 100.170 DM je Unternehmen<br />

bzw. 359 DM je ha LF <strong>im</strong> Wirtschaftsjahr 1997/98 u.a. aufgrund deutlich gestiegener Lohnaufwendungen<br />

Einbußen von 9.000 DM je Unternehmen hinnehmen.<br />

Das Unternehmensergebnis der juristischen Personen hat sich <strong>im</strong> Wirtschaftsjahr 1997/98 gegenüber<br />

dem Vorjahr verbessert. Erstmals seit 1990 wurde mit einem durchschnittlichen Gewinn von<br />

6.195 DM je Unternehmen (4 DM je ha LF) ein positives Ergebnis erzielt.<br />

Bei juristischen Personen weisen Marktfruchtbetriebe mit einem Gewinn von 26.700 DM je Unternehmen<br />

bz w. 15 DM je ha LF das beste Ergebnis aus. Gemischtbetriebe waren besonders vom<br />

Verfall der Schweinepreise betroffen und erwirtschafteten <strong>im</strong> Gegensatz zum Vorjahr einen Verlust<br />

von knapp 46.000 DM je Unternehmen bzw. 24 DM je ha LF.<br />

7


Pflanzenproduktion<br />

Die landwirtschaftlich genutzte Fläche belief sich <strong>im</strong> Jahre 1998 auf 1,356 Mill. ha. Der Ackerfl ächenanteil<br />

lag bei 77,2 %, rund 22,3 % der LF sind Grünlandflächen.<br />

Die landwirtschaftlichen Unternehmen wirtschaften weitgehend auf der Basis von Flächenpacht. Der<br />

Anteil an Eigentumsflächen ist <strong>im</strong> <strong>Land</strong>esdurchschnitt auf 6,3 % gestiegen. Er ist bei <strong>den</strong> eingetragenen<br />

Genossenschaften mit 1,8 % am geringsten und mit 9,8 % bei <strong>den</strong> natürlichen Personen am<br />

höchsten.<br />

Von besonderer Bedeutung <strong>für</strong> die Bo<strong>den</strong>verfügbarkeit sind rund 300.000 ha der BVVG. Diese Flächen<br />

waren Ende 1997 zu 97,4 % langfristig verpachtet. Pächter waren überwiegend ortsansässige<br />

Wiedereinrichter und juristische Personen.<br />

Tierproduktion - Zucht und Haltung<br />

Die Rahmenbedingungen <strong>für</strong> die tierische Erzeugung <strong>im</strong> <strong>Land</strong> Bran<strong>den</strong>burg sind seit Jahren <strong>im</strong> Wesentlichen<br />

unverändert. Der europäische Markt <strong>für</strong> Produkte der Veredlungswirtschaft ist weiterhin<br />

von deutlichen Überschüssen und demzufolge erheblichem Druck auf die Erzeugerpreise geprägt.<br />

Trotz des hohen Standes produktionstechnischer Leistungen in der Mehrzahl der Tierhaltungszweige<br />

kann aufgrund der hohen Kostenbelastung unter <strong>den</strong> deutschen Produktions bedingungen<br />

ein wettbewerbsfähiger Absatz außerhalb der EU nur in unbedeutendem Umfang zur Marktentlastung<br />

beitragen. Diese Situation prägt <strong>im</strong> Wesentlichen die Entwicklung der Tierbestände <strong>im</strong> <strong>Land</strong>.<br />

Ernährungswirtschaft<br />

Der Gesamtumsatz in der bran<strong>den</strong>burgischen Ernährungswirtschaft erreichte erstmals mehr als<br />

4 Mrd. DM, das ist <strong>im</strong> Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung um 5 %. Die Anzahl der Betriebe war<br />

1998 bei leicht steigender Zahl der Beschäftigten (+1 %) rückläufig.<br />

Kennzeichnend <strong>für</strong> die Branchenstruktur der Ernährungswirtschaft Bran<strong>den</strong>burgs ist die Verarbeitung<br />

landwirtschaftlicher Rohstoffe der Region und die Dominanz der Branchen Molkereien / Käsereien<br />

und Schlachtung / Fleischverarbeitung.<br />

Umsatzsteigerungen konnten lediglich <strong>im</strong> Backwarengewerbe (5,3 %) und in der Obst- und Gemüseverarbeitung<br />

(12 %) erzielt wer<strong>den</strong>.<br />

Die Absatzförderung erfolgte hauptsächlich über <strong>den</strong> Verband "pro agro", <strong>für</strong> dessen Aktivi täten EU-<br />

und <strong>Land</strong>esmittel bereitgestellt wur<strong>den</strong>. Ein Schwerpunkt der Arbeit von "pro agro" ist die Stärkung<br />

des Vertrauens in die Qualität und Sicherheit Bran<strong>den</strong>burger Erzeugnisse. Das Qualitätszeichen<br />

des Verbandes wurde 1998 <strong>für</strong> 88 Produkte aus 39 Unternehmen neu vergeben.<br />

Marktsituation <strong>im</strong> ökologischen <strong>Land</strong>bau<br />

Der ökologische <strong>Land</strong>bau hat in Bran<strong>den</strong>burg in <strong>den</strong> letzten 10 Jahren eine gute Entwicklung genommen.<br />

Per 31.12 1999 bewirtschafteten 363 Betriebe eine Fläche von 73.400 ha, was einem<br />

Anteil an der <strong>Land</strong>wirtschaftlichen Nutzfläche (LF) des <strong>Land</strong>es von 5,5 % entspricht.<br />

Der ökologische <strong>Land</strong>bau sichert einen Beitrag zur Sicherung einer flächendecken<strong>den</strong> <strong>Land</strong>bewirtschaftung,<br />

zur Deckung des Bedarfes eines Teiles der Bevölkerung an ökologischen Erzeugnissen<br />

und nicht zuletzt zum Schutz der natürlichen Ressourcen.<br />

Für die Ökonomie der Betriebe entschei<strong>den</strong>d ist die Vermarktung der Erzeugnisse zu ökonomisch<br />

angemessenen Preisen.<br />

Mehr als 20 % der Unternehmen, vornehmlich kleine und mittlere Betriebe, unternehmen enorme<br />

investive Anstrengungen, um über eine Hofverarbeitung und folgende Direktvermarktung die Wertschöpfung<br />

<strong>im</strong> Betrieb zu erhöhen und zusätzliche Arbeitsplätze zu erhalten. Als Beispiel sei der<br />

älteste Demeterhof Deutschlands Marienhöhe, <strong>Land</strong>kreis Oder-Spree, angeführt, der auf 84 ha LF<br />

12 Arbeitsplätze erhält. Dies ist möglich durch eine umfassende Hofverarbeitung der <strong>im</strong> Unternehmen<br />

erzeugten pflanzlichen und tierischen Produkte und einer folgen<strong>den</strong> Direktvermarktung bzw.<br />

Direktlieferung an Groß abnehmer.<br />

Eine wichtige Rolle <strong>für</strong> <strong>den</strong> Absatz spielen die Erzeugergemeinschaften Biokorntakt, Demeter,<br />

Prignitzer Weiderind und die Biopark-Markt GmbH, in <strong>den</strong>en ca 35 % der Betriebe des <strong>Land</strong>es organisiert<br />

sind. Diese Einrichtungen weiten ständig ihre Produktpalette aus und steigern somit die<br />

Absatzchancen und <strong>den</strong> Umsatz.<br />

8


Begünstigt wird die Absatzsituation durch die Nähe Berlins, einem der größten Ökomärkte Deutschlands.<br />

Diesen Markt kann Bran<strong>den</strong>burg z.Zt. nur z.T. bedienen (Anteil unter 10 %).<br />

Der Absatz läuft über Direktvermarktung auf <strong>den</strong> zahlreichen Wochenmärkten und über Lieferbeziehungen<br />

von Großerzeugern und Erzeugergemeinschaften an Großabnehmer wie Naturkostlä<strong>den</strong>,<br />

Mühlen, Bäckereien und Handelsketten. Bei Obst, Gemüse, Getreide und Eiern konnte der Bedarf<br />

<strong>im</strong> letzten Jahr nicht gedeckt wer<strong>den</strong>. Eine bedeutende Steigerung erfuhr in letzter Zeit der Absatz<br />

tierischer Produkte wie Milch und Fleisch.<br />

Tabelle: Anteil des ökologischen <strong>Land</strong>baus in der Tierproduktion<br />

( Der Berechnung liegt die Einschätzung zu Grunde, dass sich der Flächenanteil des<br />

ökologischen <strong>Land</strong>baus an der Gesamt-LF von z.Zt. 5,4% auf 10% <strong>im</strong> Jahr 2006 erhöht)<br />

Ist 1999<br />

Prognose 2006<br />

Anteil in %<br />

Anteil in %<br />

Rinder<br />

Davon:<br />

7,98<br />

14,22<br />

Milchkühe<br />

4,43<br />

8,29<br />

Mutterkühe<br />

16,44<br />

25,00<br />

Schweine 0,63 1,10<br />

Schafe / Ziegen 6,93 14,16<br />

Geflügel 0,38 0,65<br />

Milch 2,82 4,42<br />

Eier 0,42 0,70<br />

Die Förderung des ökologischen <strong>Land</strong>baus über das KULAP in Bran<strong>den</strong>burg verfolgt eine richtig<br />

angelegte Strategie; sie hilft entschei<strong>den</strong>d mit, die eingangs angeführten Ziele umzusetzen. Der<br />

ökologische <strong>Land</strong>bau in Bran<strong>den</strong>burg produziert nicht am Markt vorbei, sondern erfüllt real bestehende<br />

Marktbedürfnisse.<br />

Beschreibung der Umweltsituation <strong>im</strong> <strong>Land</strong><br />

Die Bundesrepublik Deutschland hat ihr gesamtes Gebiet nach Artikel 3 Absatz 5 der EG-Nitratrichtlinie<br />

ausgewiesen. Hauptinstrument zur Umsetzung des Aktionsprogramms in der <strong>Land</strong>wirtschaft<br />

bildet die Düngeverordnung.<br />

Die Erfordernisse der EU bezüglich der Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie wer<strong>den</strong> durch die Einhaltung<br />

der Düngeverordnung erfüllt.<br />

Abiotische Ressourcen<br />

Wasser<br />

Mit ca. 3,4 % Wasserfläche an der <strong>Land</strong>esfläche (32.000 km Fließgewässer 1. und 2. Ordnung,<br />

3.000 Seen über 1 ha) gehört Bran<strong>den</strong>burg zu <strong>den</strong> gewässerreichsten Bundesländern. Trotz der<br />

geringen mittleren jährlichen Niederschlagsmengen von 450 bis 650 mm und des vergleichsweise<br />

hohen Waldanteiles von 35 % besteht aufgrund der hohen Anteile an gut durchlässigen Bö<strong>den</strong> (ca.<br />

60 % überwiegende Sandstandorte an LF), an grundwasserbeeinflussten, überwiegend wasserregulierten<br />

Niederungsstandorten (ca. 25 % an LF) ein durchschnittliches Stoffaustragspotential aus<br />

landwirtschaftlich genutzten Flächen (50 % der <strong>Land</strong>es fläche) in das Grundwasser bzw. die Gewässer.<br />

Vorliegende Auswertungen des Grundwassermonitorings (Grundwassergütebericht 1992-95) belegen,<br />

dass Grundwässer von 11 % der Basismessstellen mit hoher Wahrscheinlichkeit durch landwirtschaftliche<br />

Nutzung (Düngung, Pestizideinsatz) beeinflusst sind. Ausgewertete Altdatenbestände<br />

aus <strong>den</strong> 60er bis 80er Jahren wiesen dagegen noch einen Anteil von 16 % aus. Etwa 60 % der<br />

Grundwässer sind unbeeinflusst bzw. einwandfrei. Von der Gesamtprobenanzahl 1992-95 betrug<br />

der Anteil von Proben mit Überschreitungen der Grenzwerte der Trinkwasserversorgung bei Ammonium<br />

von 34 % (nicht nur landwirtschaftlich bedingt), bei Nitrat von 2 %, bei Nitrit von 7 % und bei<br />

Pestizi<strong>den</strong> (Einzelstoffe und Summe der Stoffgruppen) von 8 %.<br />

9


Diese Überschreitungen resultieren allerdings hauptsächlich aus Einträgen vor 1990. Nitratprobleme<br />

<strong>im</strong> Grundwasser sind in Bran<strong>den</strong>burg aufgrund der vorherrschen<strong>den</strong> Milieubedingungen der Grundwasserleiter<br />

(hohes Redox-/Denitrifikationspotential) auf Einzelfälle begrenzt.<br />

Demzufolge liegen die diffusen N-Einträge in <strong>den</strong> Bran<strong>den</strong>burger Flusseinzugsgebieten (Havel,<br />

Schwarze Elster, Oder) auf einem vergleichsweise geringem Niveau. BEHRENDT et. al. (1999)<br />

bilanzierten <strong>für</strong> <strong>den</strong> Zeitraum 1993-1997 mit 7-8 kg N/ha und Jahr die geringsten spezifischen diffusen<br />

N-Einträge aller Flussgebiete Deutschlands, wobei Grundwasser und Dränagen die hauptsächlichsten<br />

Eintragspfade sind. Gegenüber 1983-1987 wurde eine Reduzierung von 10 bis 15 % ermittelt.<br />

Auch bei <strong>den</strong> diffusen Phosphoreinträgen liegt das Eintragsniveau mit ca. 0,4 kg/ha und Jahr in<br />

<strong>den</strong> Bran<strong>den</strong>burgischen Einzugsgebieten am niedrigsten.<br />

Die Güte der vornehmlich in landwirtschaftlich genutzten Regionen des <strong>Land</strong>es fließen<strong>den</strong> Gewässer<br />

ist lt. Gewässerkarte 1996 überwiegend mit Güteklasse II-III (kritisch belastet bis stark ve rschmutzt)<br />

eingestuft. Allerdings sind die Belastungen nur teilweise landwirtschaft lichen Ursprungs.<br />

Die Nährstoffüberschüsse - insbesondere Stickstoff - auf landwirtschaftlich genutzten Flächen haben<br />

sich in <strong>den</strong> 90er Jahren gegenüber <strong>den</strong> 80er Jahren deutlich reduziert. Die mittleren Bilanzsal<strong>den</strong><br />

der 90er Jahre liegen zwischen 35 bis 55 kg N/ha <strong>im</strong> Vergleich zu 75 bis 100 kg/ha in <strong>den</strong> 80er<br />

Jahren. Dies ist Resultante der veränderten wirtschaftlichen und agrarpolitischen Rahmenbedingungen<br />

(preis- und quotenbedingter Viehbestands abbau, Stilllegung, Förderung von Agrarumweltmaßnahmen)<br />

sowie verbessertem Managements und technologischer Fortschritte. Der Förderung von<br />

Agrarumweltmaßnahmen sind etwa 10 bis 20 kg N/ha LF Verminderungspotential zuzuschreiben.<br />

Trotz des erreichten niedrigen Niveaus der landwirtschaftsbedingten Nähr- und Schadstoffbelastung<br />

besteht nach wie vor noch Reduzierungsbedarf. Zumindest ist das erreichte niedrige Niveau zu halten.<br />

Bo<strong>den</strong><br />

Aufgrund des hohen Anteiles leichter Bö<strong>den</strong> ist die Winderosionsgefahr <strong>im</strong> <strong>Land</strong> Bran<strong>den</strong>burg besonders<br />

hoch. Ca. 685.000 ha (50 % der LF) sind stark bis sehr stark winderosionsgefährdet (FRIE-<br />

LINGHAUS, 1997). Hingegen sind nur ca. 6 % der LF stark bis sehr stark wassererosionsgefährdert.<br />

Allerdings liegen diese Flächen zum Großteil in überwiegend ackerbaulich genutzten Regionen (<br />

z.B. Uckermark ) mit einem hohen Anteil z. T. wertvoller Senkenbiotope (Sölle, kleine Seen etc.), die<br />

der Eutrophierung ausgesetzt sind.<br />

Angesichts des hohen Ackerflächenanteil (78 % an LF) und vergleichsweise hohem Maisanbau (<strong>im</strong><br />

Mittel ca. 10 % der AF) haben Maßnahmen zur verbesserten Bo<strong>den</strong>bedeckung (Um wandlung von<br />

Ackerland in Grünland, Zwischenfruchtanbau, Untersaaten, Anbau mehrjährigen Ackerfutters statt<br />

Silomais, konservierende Bo<strong>den</strong>bearbeitung) sowie zur Pufferung von Senkenbiotopen (z.B. dauerhafte<br />

Stilllegung um- und angrenzender Ackerflächen) große Relevanz. Neben dem Schutz des<br />

Bo<strong>den</strong> vor Abtrag vermindern diese Maßnahmen auch <strong>den</strong> Nähr- und Schadstoffeintrag.<br />

Einen Schwerpunkt des Bo<strong>den</strong>schutzes <strong>im</strong> <strong>Land</strong> Bran<strong>den</strong>burg stellt die Minderung der Degradierungsprozesse<br />

der ca. 14 % Niedermoorbö<strong>den</strong> (ca. 55 % der Grünlandstandorte) dar.<br />

Eine möglichst hohe Wasserhaltung ist der ausschlaggebende Faktor. Vornehmlich die Förderung<br />

der extensiven Grünlandnutzung und der Spätschnittnutzung (Wiesenbrüter), die eine höhere Wasserhaltung<br />

ermöglichen und tolerieren, hat nachweisliche Effekte erbracht. Indirekte wie direkte<br />

Maßnahmen zur Förderung einer höheren Wasserhaltung (Anstau) in Niedermoorgebieten haben<br />

auch weiterhin hohe Priorität, zumal dadurch gleichzeitig auch die Stoffausträge in die Flüsse vermindert<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Gravierende Probleme der grenzwertüberschreiten<strong>den</strong> Bo<strong>den</strong>kontamination mit Schadstoffen durch<br />

Einsatz von Pflanzenschutzmittel und Klärschlämmen sind nicht zu verzeichnen (nur Einzelfälle).<br />

Dies ist nicht zuletzt auf die hohen gesetzlichen Standards und die umfangreichen Kontrollen zu<br />

deren Einhaltung sowie auf die Förderung der Agrarumweltmaßnahmen zurückzuführen. Wegen der<br />

hohen Umweltsensibilität bleibt die Ordnungsmäßigkeit bzw. die weitere Reduzierung des Einsatzes<br />

von Pflanzenschutzmitteln, Klärschlämmen und Sekundärrohstoffen absoluter Schwerpunkt der<br />

Kontrolle und Förderung. Den Verfahren mit überdurchschnittlichen PSM-Einsatz, wie dem in Bran<strong>den</strong>burg<br />

bedeutsamen Gartenbau gilt dabei besondere Aufmerksamkeit (Förderung kontrolliert integrierter<br />

Produktion).<br />

10


Biotische Ressourcen, <strong>Land</strong>schaftserhalt und -pflege<br />

Aufgrund der abwechslungsreichen Kulturlandschaft und reichhaltigen Naturraumaus stattung bestehen<br />

hohe Anforderungen an <strong>den</strong> <strong>Land</strong>schafts- und Naturschutz. Der hohe Anteil von vorgesehenen<br />

<strong>Land</strong>schafts- und Naturschutzgebieten von ca. 46 % an der <strong>Land</strong>esfläche (z. Zt. 36 %,<br />

darunter 4 % NSG festgesetzt) ist Ausdruck hier<strong>für</strong>.<br />

Schwerpunkte des <strong>Land</strong>schaftserhaltes und des biotischen Ressourcenschutzes mit besonderer<br />

Relevanz <strong>für</strong> die <strong>Land</strong>wirtschaft und Fischerei sind folgende:<br />

- Erhalt und Entwicklung der grünlandreichen Niederungs- und Flußauengebiete (u.a. Spreewald,<br />

Havelniederungen, Rhin- und Havelländisches Luch, Untere Havelniederung, Belziger <strong>Land</strong>schaftswiesen,<br />

Unteres Odertal, Elbtalauen) als Brut -, Rast- und Nahrungs stätten <strong>für</strong> Wiesen-,<br />

Wat- und Wasservögel. Teilweise handelt es sich um SPA-, FHH- und FIB-Gebiete. Die Bestände<br />

vornehmlich an Wiesenbrütern haben sich besonders in <strong>den</strong> 70er und 80er Jahren drastisch<br />

reduziert. Durch die KULAP-Maßnahmen zum Grünland sowie <strong>den</strong> Vertragsnaturschutz<br />

konnte teilweise der negative Trend, allerdings auf sehr niedrigem Niveau aufgehalten wer<strong>den</strong><br />

(siehe Evaluierungsbericht zum KULAP). Die geringen Viehbestände <strong>im</strong> <strong>Land</strong> Bran<strong>den</strong>burg<br />

(0,45 RGV/ha LF), die aufgrund der Quotierung (Milch, Mutterkuh) auch künftig nicht ansteigen<br />

wer<strong>den</strong>, lassen die Gefahr der Aufgabe der Grünlandnutzung weiter bestehen, wenn dem nicht<br />

- wie bisher - durch Förderung der extensiven Grünlandnutzung entgegengesteuert wird. Von<br />

der Nutzungsaufgabe besonders bedroht ist dabei das schwer bewirtschaftbare Grünland (u.a.<br />

überflutungsgefährdetes Flußauengrünland, kleinstrukturierte Wiesen das Spreewaldes), das<br />

i.d.R. biotisch und landschaftlich von hohem Wert ist.<br />

- Pflege des ertragsarmen Grünlandes (Trocken- und Halbtrockenrasen) und der Hei<strong>den</strong> in <strong>den</strong><br />

grünlandarmen, meist wald- und/oder seenreichen Regionen des <strong>Land</strong>es. Diese besonders<br />

wertvollen <strong>Land</strong>schaftsbestandteile sind ohne Förderung ihrer Nutzung/Pflege nicht zu erhalten.<br />

- Verbesserung des Strukturreichtums und der Fruchtartenvielfalt in <strong>den</strong> überwiegend ackerbaulich<br />

genutzten Gebieten. Ökonomische Zwänge haben zu teilweise ausgeräumten <strong>Land</strong>schaften<br />

und zu kulturartenarmen Fruchtfolgen mit geringer Biodiversität geführt. Besonders stark abgenommen<br />

hat der Anbau von kleinkörnigen, mehrjähriger Futterleguminosen. Während Ende der<br />

80er noch 50-60.000 ha Klee und Luzerne und deren Grasgemische (5 % der AF) angebaut<br />

wur<strong>den</strong>, waren es 1999 nur noch ca. 15.000 ha (1,35 %), abgesehen von <strong>den</strong> deutlich höheren<br />

Anteilen in <strong>den</strong> 60er Jahren. Ein starke Verarmung der an vielfältigem, strukturierten Ackerbau<br />

angepassten Fauna (Schmetterlinge, Rebhuhn etc.) war die Folge. Mit der Förderung des ökologischen<br />

<strong>Land</strong>baues, extensiver Verfahren <strong>im</strong> Ackerbau und des Zwischenfruchtanbaues <strong>im</strong><br />

Rahmen des KULAP und von biotopverbessern<strong>den</strong> Maßnahmen (Heckenpflanzungen etc.)<br />

konnte einer noch stärkeren Verarmung der Fruchtfolgen entgegengewirkt und die Strukturierung<br />

der <strong>Land</strong>schaft in einigen Gebieten merklich verbessert wer<strong>den</strong>. So erhöhte sich lt. Statistik<br />

(Totalerhebung) der Zwischenfruchtanbau von ca. 14.000 ha 1994/95 auf 37.500 ha<br />

1998/99. Seit 1993 wur<strong>den</strong> ca. 94 km Neupflanzungen von Hecken (ohne Ausgleichsmaßnahmen)<br />

gefördert.<br />

- Erhaltung der traditionellen spreewaldtypischen <strong>Land</strong>bewirtschaftung. Die landwirtschaft liche<br />

Flächennutzung in der Kernregion des Spreewaldes ist aufgrund der ungünstigen Produktionsbedingungen<br />

(kleine Strukturen, z. T. Kahntransport, hoher Handarbeitsaufwand) ohne zusätzliche<br />

Förderung sehr stark aufgabegefährdet. Die Aufgabe der <strong>Land</strong>wirt schaft würde <strong>den</strong> besonderen<br />

<strong>Land</strong>schaftswert dieser Region stark beinträchtigen.<br />

- Erhaltung und Pflege der Teichlandschaften (ca. 4.200 ha Wasserfläche) als kulturhistorisch<br />

und ökologisch wertvoller Bestandteil der Bran<strong>den</strong>burgischen Kulturlandschaft. Die Ertrags lage<br />

der Teichwirtschaft erlaubt keine Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen bei gleichzeitig extensiver,<br />

umweltschonender Bewirtschaftung. Sukzessive Verlandung und/oder starke Eutrophierung wären<br />

die Folge.<br />

Forstwirtschaft<br />

Die Waldfläche Bran<strong>den</strong>burgs umfaßt 1,1 Mill. ha und damit 37 % der Fläche des <strong>Land</strong>es.<br />

Etwa 70 % sind Nadelwald, wovon wiederum über vier Fünftel von Kiefern dominiert sind. Lediglich<br />

16 % sind reiner Laubwald.<br />

Die <strong>im</strong> Zentrum des <strong>Land</strong>es Bran<strong>den</strong>burg liegende Metropole Berlin mit ca. 4 Mill. Einwohnern übt<br />

hohen Druck auf die Erhaltung und <strong>den</strong> Ausbau der Erholungsfunktionen des Waldes sowie auf<br />

Waldumwandlungen wegen des Bedarfs von Siedlungs- und Gewerbeflächen aus.<br />

Die Eigentumsstruktur der Waldflächen wird derzeit best<strong>im</strong>mt durch <strong>Land</strong>es- und Treuhandwald.<br />

Ende 1997 zählten fast ein Viertel zum <strong>Land</strong>eswald und ein Fünftel zum Treuhandwald. Körper-<br />

11


schafts- und Bundeswald umfassen je etwa 7 %. Angesichts anhaltender Privatisierung wächst der<br />

Anteil des Privatwaldes, der 1997 bei 37 % liegt und nach Abschluss der Privatisierung bei ca. 57 %<br />

liegen wird.<br />

Die ca. 100.000 Waldbesitzer <strong>im</strong> <strong>Land</strong> verfügen nur über eine geringe wirtschaftliche Stärke. Die<br />

gebildeten ca. 400 Forstbetriebsgemeinschaften sind in der Konsolidierung.<br />

In der Forst- und Holzwirtschaft waren 1997 ca. 9.860 Personen, davon 1.900 Waldarbeiter in der<br />

<strong>Land</strong>esforstverwaltung, beschäftigt.<br />

Zusammenfassende Stärken-Schwächen-Analyse<br />

Stärken<br />

- weitestgehend stabilisierte Unternehmens- und Betriebsgrößenstrukturen in der Pflanzen- und<br />

Tierproduktion<br />

- hoher Bildungs- und Informationsstand der <strong>Land</strong>wirte<br />

- 2/3 der LF wer<strong>den</strong> von juristischen Personen bewirtschaftet, die mehr als die Hälfte der in der<br />

<strong>Land</strong>wirtschaft Tätigen beschäftigen (überwiegend günstige Flächenausstattung)<br />

- 37 % der Fläche des <strong>Land</strong>es sind Waldfläche (hoher Waldanteil) und damit erhebliches Nutzungspotential<br />

- Anteil an Eigentumsfläche auf 6,3 % angestiegen<br />

- Gesamtumsatz der Ernährungswirtschaft steigt (Wachstumspotentiale)<br />

- eine <strong>im</strong> wesentlichen modernisierte materiell-technische Basis in der <strong>Land</strong>wirtschaft und sektorspezifisch<br />

in der Ernährungswirtschaft<br />

- vorhan<strong>den</strong>e Rationalisierungspotentiale zur Erhöhung der Produktivität und der Wettbewerbsfähigkeit<br />

der Verarbeitungs- und Vermarktungsunternehmen<br />

- ca. 1/4 der LF wird <strong>im</strong> Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen bewirtschaftet<br />

- die Zahl der Betriebe des ökologischen <strong>Land</strong>baus und die von ihnen bewirtschaftete Fläche<br />

wächst<br />

- 3,6 % der <strong>Land</strong>esfläche sind Naturschutzgebiete und 29, 6 % sind <strong>Land</strong>schaftsschutzgebiete<br />

- Wasserreichtum<br />

- <strong>Land</strong> bietet Entwicklungspotential <strong>für</strong> Tourismus<br />

- wachsendes Traditions-, Eigentums- und Umweltbewußtsein<br />

- Ballungsraum Berlin bietet Aufnahmepotential eines großen Marktes <strong>für</strong> Agrarprodukte.<br />

Schwächen<br />

- hohe Arbeitslosigkeit ( 18%) in <strong>den</strong> <strong>ländlichen</strong> Räumen<br />

- Nachholebedarf bei der infrasrukturellen Ausstattung in <strong>den</strong> <strong>ländlichen</strong> Räumen<br />

- großer Anteil LF mit geringem Ertragspotential,<br />

- durchschnittliche Ackerwertzahl <strong>im</strong> <strong>Land</strong> 30 mit geringen Niederschlagsmengen,<br />

- 75,6 % der LF sind als benachteiligtes Gebiet eingestuft,<br />

- eine vergleichsweise geringe Wertschöpfung je Flächeneinheit in der <strong>Land</strong>wirtschaft,<br />

- landwirtschaftliche Unternehmen arbeiten weitgehend auf der Basis von Flächenpacht<br />

- hoher Nadelwaldanteil mit 70 %,<br />

- mangelnde infrastrukturelle Ausstattung, insbesondere in <strong>den</strong> peripheren <strong>ländlichen</strong> Räumen,<br />

- hoher Anteil an Natur- und <strong>Land</strong>schaftsschutzgebieten mit hohen Auflagen <strong>für</strong> die <strong>Land</strong>wirtschaft,<br />

- hoher Anteil an leichten und grundwassernahen Standorten (Gefährdungspotential <strong>für</strong> Grund-<br />

und Oberflächenwasser),<br />

- noch partiell unzureichende Gewässergüte,<br />

- vergleichsweise unterdurchschnittliche Einkommens- und Kapitalausstattung,<br />

- Marktzugangsbarrieren <strong>für</strong> bran<strong>den</strong>burgische Produkte der <strong>Land</strong>- und Ernährungswirtschaft,<br />

- fehlende finanzielle Rücklagen <strong>für</strong> Produktentwicklung,<br />

- ungeklärte Eigentumsverhältnisse an Grund- und Gebäudeeigentum,<br />

- geringes Beschäftigungspotential <strong>im</strong> Agrarsektor.<br />

12


5.2 Auswirkungen des vorangegangenen Programmplanungszeitraumes;<br />

Beschreibung der Wirkung der finanziellen Mittel, die <strong>im</strong> Rahmen der flankieren<strong>den</strong><br />

Maßnahmen seit 1992 eingesetzt wor<strong>den</strong> sind<br />

a) Die Ausgleichszulage <strong>für</strong> benachteiligte Gebiete<br />

Rechtsgrundlage <strong>für</strong> die Festlegung der benachteiligten Gebiete <strong>im</strong> <strong>Land</strong> Bran<strong>den</strong>burg ist die Entscheidung<br />

der Kommission vom 22. April 1993 zur Änderung der Abgrenzung der gemäß Richtlinie<br />

75/286/EWG in Deutschland benachteiligten Gebiete.<br />

Insgesamt sind 75,6 % der LF des <strong>Land</strong>es Bran<strong>den</strong>burg als benachteiligte Agrarzone eingestuft.<br />

Abgrenzungskriterien sind die <strong>Land</strong>wirtschaftliche Vergleichszahl (LVZ) der Gemeinde mit 28 bzw.<br />

32,5, eine Bevölkerungsdichte von max. 130 Einwohnern je km² sowie ein Mindestanteil der landwirtschaftlichen<br />

Erwerbsbevölkerung von 15 %.<br />

8.494 ha <strong>im</strong> <strong>Land</strong>kreis Uckermark wur<strong>den</strong> als kleines Gebiet abgegrenzt, welches durch spezifische<br />

Nachteile gekennzeichnet ist.<br />

Im Zeitraum von 1992 bis 1998 wur<strong>den</strong> insgesamt Zuschüsse in Höhe von 695 Mill. DM als Ausgleichszulage<br />

<strong>im</strong> Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruk tur und des<br />

Küstenschutzes“ ausgezahlt.<br />

Jahr<br />

1992<br />

1993<br />

1994<br />

1995<br />

1996<br />

1997<br />

1998<br />

Anzahl der geförderten<br />

Unternehmen<br />

2.564<br />

3.287<br />

3.671<br />

3.946<br />

3.955<br />

4.031<br />

3.679<br />

Geförderte Flächen<br />

( in ha )<br />

591.879<br />

677.952<br />

759.607<br />

774.352<br />

779.152<br />

790.802<br />

793.992<br />

Gezahlte Ausgleichszulage<br />

( in Mill. DM)<br />

146,4<br />

124,7<br />

104,1<br />

104,5<br />

104,8<br />

64,9<br />

45,9<br />

Die entschei<strong>den</strong><strong>den</strong> Fördergrundsätze waren die folgen<strong>den</strong>:<br />

- Zuwendungsempfänger sind landwirtschaftliche Unternehmen, die mindestens drei Hektar LF<br />

bewirtschaften und Produktionsverfahren anwen<strong>den</strong>, die einer guten landwirtschaftlichen Praxis<br />

entsprechen.<br />

- Bemessungsgrundlage <strong>für</strong> die Ausgleichszulage waren:<br />

. die Futterfläche in Abhängigkeit vom Bestand an Rindern, Pfer<strong>den</strong>, Schafen und Ziegen.<br />

Dabei wur<strong>den</strong> nur 20 bzw. 80 Kühe bei Betriebszusammenschlüssen berücksichtigt.<br />

. die sonstige bewirtschaftete LF abzüglich der Anbauflächen <strong>für</strong> Futter, Weizen, Wein, Zuckerrüben<br />

und Intensivkulturen sowie Vollpflanzungen an Äpfeln, Birnen und Pfirsichen.<br />

- Bei der Berechnung der Zuwendung erfolgte eine Differenzierung in vier Gruppen nach der <strong>Land</strong>wirtschaftlichen<br />

Vergleichszahl (LVZ).<br />

- Die Summe der positiven Einkünfte von 150.000 DM sowie das Arbeitseinkommen in Höhe von<br />

63.029 DM durften nicht überschritten sein.<br />

Ziele der Gewährung der Ausgleichszulage in Form eines Zuschusses waren der Ausgleich ständiger<br />

natürlicher und wirtschaftlicher Nachteile und damit die Sicherung der landwirt schaftlichen Tätigkeit<br />

in <strong>den</strong> benachteiligten Gebieten.<br />

In <strong>den</strong> benachteiligten Gebieten des <strong>Land</strong>es Bran<strong>den</strong>burg wirtschaften landwirtschaftliche Unternehmen<br />

verschie<strong>den</strong>er Rechts- und Erwerbsformen, die nicht nur die Aufrechterhaltung der Bewirtschaftung<br />

der landwirtschaftlichen Nutzflächen in diesen Gebieten gewährleisten, sondern die vor<br />

allem zur Stabilisierung der ohnehin strukturschwachen <strong>ländlichen</strong> Räume sowie zur Erhaltung der<br />

Kulturlandschaft beitragen.<br />

Mit der Ausgleichszulage wer<strong>den</strong> nachhaltige Bewirtschaftungsformen, die <strong>den</strong> Belangen des Umweltschutzes<br />

Rechnung tragen, erhalten und gefördert. Da insgesamt 75,6 % der LF Bran<strong>den</strong>burgs<br />

<strong>im</strong> benachteiligten Gebiet liegen, hat die Zahlung der Ausgleichszulage als Instrument der einzelbetrieblichen<br />

Förderung breite Wirkung.<br />

13


Die Ausgleichszulage ist eine bedeutende Maßnahme zur Sicherung der flächendecken<strong>den</strong> <strong>Land</strong>bewirtschaftung<br />

<strong>im</strong> <strong>Land</strong> Bran<strong>den</strong>burg. Derzeit wird eine Bewertung der Wirkung der Ausgleichszulage<br />

vorgenommen. Nach Vorliegen des Evaluierungsberichtes wer<strong>den</strong> die ggf. gegebenen Hinweise<br />

in dieser Programmplanung Berücksichtigung fin<strong>den</strong>.<br />

Die Ausgleichszulage wurde in vollem Umfang <strong>im</strong> Rahmen der GAK national finanziert. Im Rahmen<br />

der Erstattung wur<strong>den</strong> be<strong>im</strong> EAGFL die erstattungsfähigen Ausgaben beantragt. Im Zeitraum von<br />

1992 bis 1998 wur<strong>den</strong> insgesamt 71,2 Mill. DM EAGFL-Mittel der Abt. Ausrichtung eingesetzt. In der<br />

neuen Förderperiode können die Maßnahmen entsprechend Artikel 13-20 der EAGFL-VO aus der<br />

Abteilung Garantie finanziert wer<strong>den</strong>.<br />

b) Agrarumweltmaßnahmen<br />

Ergebnisse der Förderung <strong>im</strong> Rahmen des Kulturlandschaftsprogramms<br />

Auf der Basis der VO (EWG) Nr. 2078/92 des Rates <strong>für</strong> umweltgerechte und <strong>den</strong> natürlichen Lebensraum<br />

schützende landwirtschaftliche Produktionsverfahren vom 30. Juni 1992 wur<strong>den</strong> <strong>im</strong> <strong>Land</strong><br />

Bran<strong>den</strong>burg seit 1994 folgende Maßnahmen <strong>im</strong> Rahmen des KULAP gefördert:<br />

- Extensive Produktionsverfahren <strong>im</strong> Ackerbau und bei Dauerkulturen<br />

- Extensive Grünlandnutzung<br />

- Umwandlung von Ackerland in extensiv zu nutzendes Grünland<br />

- Ökologische Produktionsverfahren<br />

- Erschwerte, extensive Bewirtschaftung und Pflege von überflutungsgefährdetem Flussauengrünland<br />

- Pflege von brachliegendem Grünland<br />

- Erschwerte, extensive Bewirtschaftung und Pflege von Feuchtwiesen <strong>im</strong> Spreewald<br />

- Weiterbildung auf dem Gebiet umweltgerechter Produktionsverfahren<br />

- Züchtung und Haltung lokaler Nutztierrassen<br />

- Bo<strong>den</strong>schonende und erosionsmindernde Produktionsverfahren<br />

- Erhaltung und Pflege von Streuobstwiesen<br />

- Kontrollierte integrierte Produktionsverfahren <strong>im</strong> Obst- und Gemüsebau<br />

- Förderung von Wiesenbrütern<br />

- Demonstrationsvorhaben <strong>für</strong> umweltgerechte Produktionsverfahren<br />

Im Jahre 1998 lief <strong>für</strong> einen Teil der Antragsteller der fünfjährige Verpflichtungszeitraum aus. Dies<br />

sowie die Neugestaltung der gemeinsamen Agrarpolitik (Agenda 2000) und die sich daraus ergeben<strong>den</strong><br />

rechtlichen Grundlagen zur Förderung von Agrarumweltmaßnahmen gem. Art. 22-24 der<br />

VO (EG) Nr. 1257/1999 waren Anlass <strong>für</strong> eine weitere umfassende Evaluierung der sozioökonomischen,<br />

landwirtschaftlichen und umweltpolitischen Effekte <strong>im</strong> zurückliegen<strong>den</strong> Förderzeitraum 1994-<br />

1998. Grundlage des vorliegen<strong>den</strong> Evaluierungsberichtes waren die durch die VO (EWG) Nr.<br />

2078/1992 vorgegebenen Ziele:<br />

- Erhalt bzw. Pflege der <strong>Land</strong>schaft und von aufgegebenen landwirtschaftlichen Flächen<br />

- Verringerung der Umweltbelastung, Schutz abiotischer Ressourcen (Wasser, Bo<strong>den</strong>, Luft)<br />

- Erhalt natürlicher Lebensräume und der genetischen Vielfalt (biotischer Ressourcenschutz)<br />

- Anpassung der einzelnen Produktionsbereiche an die Bedürfnisse des Marktes (Marktgleichgewicht)<br />

- Erhalt von Arbeitsplätzen, Vorbeugung der Entvölkerung ländlicher Räume<br />

- Angemessener Ausgleich von Einkommensverlusten durch die Anwendung von produktionseinschränken<strong>den</strong><br />

Maßnahmen<br />

- Sensibilisierung <strong>für</strong> umweltbewusstes Verhalten.<br />

Der Evaluierungsbericht <strong>für</strong> das Kulturlandschaftsprogramm des <strong>Land</strong>es Bran<strong>den</strong>burg macht zusammengefasst<br />

folgendes deutlich:<br />

- Seit Einführung der Richtlinien des Kulturlandschaftsprogrammes <strong>im</strong> Jahr 1994 hat der Anwendungsumfang<br />

jährlich deutlich zugenommen. Der Gesamtumfang an flächenbezogenen Maßnahmen<br />

stieg <strong>im</strong> Jahre 1998 auf 357.000 ha und damit auf das 5,3-fache des Jahres 1994 an.<br />

- Etwa 17 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche, darunter fast die Hälfte des Grünlandes und<br />

ca. 9 % des Ackerlandes wer<strong>den</strong> unter restriktiven Auflagen extensiv oder ökologisch<br />

bewirtschaftet. Auf weiteren 9 % der Ackerfläche wer<strong>den</strong> bo<strong>den</strong>schonende Maßnahmen angewandt.<br />

14


- Der Mittelaufwand <strong>für</strong> Zuwendungen an landwirtschaftliche Unternehmen <strong>im</strong> Rahmen des KU-<br />

LAP-Programmes erhöhte sich um das 3,7-fache auf 89 Mill. DM <strong>im</strong> Jahre 1998. Ins gesamt wur<strong>den</strong><br />

<strong>im</strong> Zeitraum 1994 bis 1998 Fördermittel in Höhe von 297,4 Mill. DM aus gezahlt. Das KULAP<br />

des <strong>Land</strong>es wurde zu 75 % aus EU-Mitteln finanziert.<br />

- Die Belastung der Umwelt durch Stoffeinträge bzw. Austräge konnte durch das KULAP reduziert<br />

wer<strong>den</strong>. Unter Beachtung des durchschnittlichen Düngungsniveaus betrug die jährliche Einsparung<br />

<strong>im</strong> Mittel des Evaluierungszeitraumes etwa 18.000 t N, 800 t P und 2.800 t K. Die Senkung<br />

des Düngemittelaufwandes beträgt jährlich ca. 20,6 Mill. DM und die Senkung des Pflanzenschutzmittelaufwandes<br />

jährlich ca. 10 Mill. DM. Ten<strong>den</strong>ziell sind Einspareffekte bei Schmier- und<br />

Treibstoffen zu verzeichnen. Außerdem ist der Pr<strong>im</strong>ärenergieverbrauch insbesondere durch <strong>den</strong><br />

Wegfall der mit hohem Energieaufwand erzeugten chemisch-synthetischen Dünger deutlich niedriger.<br />

- Vornehmlich die Grünlandmaßnahmen tragen wesentlich zum Erhalt der gepflegten Kulturlandschaft<br />

sowie zur Sicherung und Verbesserung der Lebensräume <strong>für</strong> Flora und Fauna bei.<br />

Positive biotische Effekte wur<strong>den</strong> auch mit <strong>den</strong> übrigen Maßnahmen, besonders mit der Förderung<br />

der ökologischen Produktionsve rfahren, erzielt.<br />

- Zur Marktentlastung trugen hauptsächlich die Förderung des ökologischen <strong>Land</strong>baues, des extensiven<br />

Ackerbaues und der extensiven Nutzung des Grünlandes bei. Die Minderproduktion beträgt<br />

allein bei Getreide und Ölfrüchten gegenüber <strong>den</strong> konventionellen Produktions weisen ca.<br />

4 % der Gesamterzeugung des <strong>Land</strong>es.<br />

- Die Verwertung des Grünlandes in tierische Produkte wurde auf sehr niedrigem Niveau gehalten.<br />

Der Nachweis der Erzeugung der Produkte und speziell bei integrierter kontrollierter Produktion<br />

von Obst und Gemüse und deren Kontrolle haben zur Verbesserung des Images der <strong>Land</strong>wirte<br />

und deren Erzeugnisse be<strong>im</strong> Verbraucher beigetragen.<br />

- Als sehr positiv sind die sozio-ökonomischen und agrarstrukturellen Effekte zu bewerten. Vornehmlich<br />

konnte die wirtschaftliche Benachteiligung der grünlandreichen Regionen und Betriebe<br />

gemildert wer<strong>den</strong>. Mit der Etablierung der Mutterkuhhaltung wie auch der starken Ausdehnung<br />

des ökologischen <strong>Land</strong>baues ist eine hohe Gewähr <strong>für</strong> die Nachhaltigkeit extensiver Nutzungsverfahren<br />

gegeben. Gleichzeitig ist damit der Anspruch auf die Kontinuität der Förderpolitik gestiegen.<br />

Die Höhe der bisher gezahlten Förderbeträge kann <strong>für</strong> die überwiegend bei <strong>den</strong> Teilnehmern<br />

vorherrschen<strong>den</strong> Produktionsbedingungen und <strong>für</strong> die meisten Maßnahmen als angemessen<br />

eingeschätzt wer<strong>den</strong>.<br />

- Die Auswahl und Ausgestaltung der Maßnahmen entspricht weitgehend <strong>den</strong> sich aus <strong>den</strong> speziellen<br />

Standortbedingungen ergeben<strong>den</strong> inhaltlichen und regionalen Schwerpunkten der Agrar- und<br />

Umweltpolitik.<br />

Der Evaluierungsbericht hat auch gezeigt, dass einige der bisher durchgeführten Maßnahmen, wie<br />

die Pflege von brachliegendem Grünland, der Verzicht auf chemisch-synthetische Dünger- und<br />

Pflanzenschutzmittel <strong>im</strong> Ackerbau sowie die pfluglose Bo<strong>den</strong>bearbeitung, ihre Ziele erfüllt haben<br />

und nicht mehr angewendet wer<strong>den</strong> sollten.<br />

Daraus ergeben sich folgende Schlussfolgerungen <strong>für</strong> die Weiterführung des Agrarumweltprogrammes<br />

<strong>im</strong> <strong>Land</strong> Bran<strong>den</strong>burg:<br />

Die hohe Akzeptanz und die nachgewiesenen äußerst positiven ökologischen und sozioökonomischen<br />

Effekte belegen die Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit, Eignung und Zielerfüllung aller KU-<br />

LAP-Maßnahmen.<br />

Im Interesse der Erhaltung des erreichten hohen Niveaus der Anwendung extensiver Bewirtschaftungsweisen<br />

und der Nachhaltigkeit erzielter Effekte sowie des nach wie vor bestehen<strong>den</strong><br />

Bedarfes <strong>für</strong> einen verbesserten Schutz abiotischer und biotischer Ressourcen und angesichts der<br />

auch weiter bestehen<strong>den</strong> Wettbewerbsnachteile extensiver Produktionsverfahren ist die Fortführung<br />

der Förderung von Agrarumweltmaßnahmen <strong>im</strong> <strong>Land</strong> Bran<strong>den</strong>burg dringend geboten. Zum Zwecke<br />

einer besseren Übersicht <strong>für</strong> die Anwender sowie der einheitlichen Anwendung allgemeiner und<br />

grundsätzlicher Best<strong>im</strong>mungen und Zuwendungsvoraus setzungen wird an Stelle des Angebots<br />

mehrerer einzelner Richtlinien künftig ein in sich abgest<strong>im</strong>mtes Gesamtpaket von Agrarumweltmaßnahmen<br />

in einer Förderrichtlinie angeboten.<br />

15


c) Aufforstung<br />

Die investiven Maßnahmen zur Aufforstung und die Erstaufforstungsprämie wur<strong>den</strong> bisher auf der<br />

Grundlage der VO (EWG) Nr. 2080/92 und <strong>im</strong> Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung<br />

der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ realisiert.<br />

Flächen (in ha)<br />

Erstaufforstung<br />

Zuschüsse (in Mill. DM)<br />

Neue EA-Prämie (in Mill. DM)<br />

1992<br />

966<br />

8,2<br />

0,6<br />

1993<br />

800<br />

6,9<br />

0,34<br />

Mit Hilfe der Fördermittel <strong>im</strong> Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe sind in der vergangenen Förderperiode<br />

ca. 3000 ha landwirtschaftliche Nutzfläche aufgeforstet wor<strong>den</strong>.<br />

Nach anfänglich relativ hohen Werten von bis zu 1000 ha pro Jahr haben sich die Flächenanteile<br />

inzwischen auf einem relativ geringen Niveau von 150 bis 200 ha pro Jahr eingepegelt. Dies ist mit<br />

dem recht hohen Bewaldungsanteil von 37 % <strong>im</strong> deutschlandweiten Vergleich zu begrün<strong>den</strong>. Regional<br />

hat die Aufforstung dazu beigetragen, eine Annäherung an die regionaltypische Wald-Feld-<br />

Verteilung zu erreichen. Durch die Aufforstung von überwiegend marginalen Bö<strong>den</strong> wer<strong>den</strong> langfristig<br />

und dauerhaft Arbeitsplätze aus der <strong>Land</strong>wirtschaft in die Forst- und Holzwirtschaft verlagert.<br />

Die Aufforstung als solche ist eine verhältnismäßig arbeitsintensive Maßnahme, die einen beschäftigungswirksamen<br />

Effekt sowohl bei der Anzucht der Pflanzen, der Pflanzung selbst, als auch<br />

bei der späteren Pflege mit sich bringt.<br />

1994<br />

368<br />

4,5<br />

0,15<br />

1995<br />

242<br />

3,4<br />

0,08<br />

1996<br />

146<br />

2,2<br />

0,04<br />

1997<br />

156<br />

1,6<br />

0,03<br />

1998<br />

175<br />

1,8<br />

0,01<br />

16


6. Beschreibung der gewählten Schwerpunkte<br />

6.1. Entwicklungsstrategie des <strong>Land</strong>es Bran<strong>den</strong>burg und Ziele zur <strong>ländlichen</strong><br />

Entwicklung<br />

Das wichtigste horizontale Entwicklungsziel Bran<strong>den</strong>burg besteht in der Schaffung wettbewerbsfähiger<br />

und existenzsichernder Arbeitsplätze, um so die außeror<strong>den</strong>tlich hohe Arbeitslosigkeit <strong>im</strong><br />

<strong>Land</strong> und insbesondere die Langzeitarbeitslosigkeit sowie die Jugendarbeitslosigkeit abzubauen.<br />

Angesichts dieses globalen Ziels stellt die <strong>Land</strong>esregierung Bran<strong>den</strong>burg alle eingesetzten Fördermittel<br />

aller Ressorts auf <strong>den</strong> Prüfstand der Arbeitsplatzbeschaffung. Es besteht daher ein Vorrang<br />

von Maßnahmen, die in besonderem Maße arbeitsplatzschaffende Wirkungen haben.<br />

Daraus ergeben sich fünf thematische und sechs instrumentelle Pfeiler, die der Förderstrategie des<br />

<strong>Land</strong>es Bran<strong>den</strong>burg <strong>für</strong> <strong>den</strong> Einsatz der Europäischen Strukturfonds in der Förderperiode 2000 -<br />

2006 zu Grunde liegen:<br />

- EU-Außengrenze, Metropolenrand, Städte und ländliche Räume,<br />

- Information, Kommunikation und Medien,<br />

- Tourismus, Naherholung, Ernährung und Gesundheit,<br />

- Verkehrssysteme, Verkehrstechnologien und Verkehrsinfrastruktur,<br />

- Energie und Umwelt,<br />

- Ausschöpfung und Mobilisierung vorhan<strong>den</strong>er, endogener Entwicklungspotentiale,<br />

- KMU-Orientierung,<br />

- materielle und <strong>im</strong>materielle Investitionen in Humankapital und know how,<br />

- Förderung eines hohen Ausbildungsstandes,<br />

- Verhinderung von Ausgrenzung,<br />

- Vorrang von Maßnahmen, die in besonderem Maße arbeitsplatzschaffende Wirkung haben.<br />

Ziel ist es, mit <strong>den</strong> Strukturfonds <strong>im</strong> Zeitraum von 2000 bis 2006 eine nachhaltige integrierte ländliche<br />

Entwicklung zu unterstützen und die <strong>ländlichen</strong> Räume als Wirtschafts-, Sozial-, Kultur- und<br />

Naturraum funktionsfähig zu erhalten sowie weiterzuentwickeln.<br />

Das <strong>Land</strong> Bran<strong>den</strong>burg hat, abgeleitet aus dieser Förderstrategie, die Förderschwerpunkte <strong>im</strong> Rahmen<br />

der Ziel-1-Förderung u. a. <strong>den</strong> Förderschwerpunkt "Ländliche Entwicklung", der aus dem E-<br />

AGFL, Abt. Ausrichtung finanziert wer<strong>den</strong> soll, herausgearbeitet.<br />

Zur Stärkung von wettbewerbsfähigen und existenzsichern<strong>den</strong> Arbeitsplätzen tragen neben der<br />

investiven Förderung <strong>im</strong> Rahmen von Ziel-1-Strukturmaßnahmen die flankieren<strong>den</strong> Maßnahmen<br />

des <strong>Entwicklungsplan</strong>es bei.<br />

Die bestehen<strong>den</strong> flankieren<strong>den</strong> Maßnahmen - Agrarumwelt und Aufforstung - sollen weiterentwickelt<br />

und durch die Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen sowie benachteiligte Gebiete ergänzt<br />

wer<strong>den</strong>. Mit diesen Maßnahmen soll eine flächendeckende land- und forstwirtschaftliche sowie<br />

umweltschonende <strong>Land</strong>nutzung <strong>im</strong> <strong>Land</strong> Bran<strong>den</strong>burg beibehalten und damit zur Erhaltung der<br />

märkischen Kulturlandschaft beigetragen sowie <strong>den</strong> <strong>Land</strong>wirten <strong>für</strong> die höheren Aufwendungen eine<br />

Ausgleichszahlung gewährt wer<strong>den</strong>.<br />

Das Entwicklungspotential - Absatzmarkt Berlin - soll insbesondere <strong>für</strong> <strong>den</strong> Absatz ökologischer<br />

Erzeugnisse noch stärker erschlossen wer<strong>den</strong>.<br />

Zielstellung der flankieren<strong>den</strong> Maßnahmen ist es, die natürlichen Ressourcen Bo<strong>den</strong>, Wasser, Luft<br />

zu schonen und zu verbessern durch Förderung der landwirtschaftlichen Flächen, die mit dem<br />

Schutz und der Verbesserung der Umwelt, der <strong>Land</strong>schaft und der genetischen Vielfalt vereinbar<br />

sind, die eine Weidewirtschaft geringerer Intensität unterstützen und Umweltbelange stärker in die<br />

landwirtschaftliche Praxis einbeziehen.<br />

17


6.2 Strategie zur Umsetzung der Ziele<br />

Das gesamte Territorium des <strong>Land</strong>es Bran<strong>den</strong>burg ist Ziel-1-Gebiet. Aus diesem Grund erfolgte die<br />

Programmierung der Maßnahmen <strong>im</strong> Bereich des EAGFL getrennt nach <strong>den</strong> Abteilungen Ausrichtung<br />

(innerhalb des Operationellen Programms) und Garantie (innerhalb des vorliegen<strong>den</strong> <strong>Entwicklungsplan</strong>es<br />

<strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>ländlichen</strong> <strong>Raum</strong>). Die Programmierung beider Teile des EAGFL erfolgte in<br />

enger Abst<strong>im</strong>mung; die Kohärenz der Maßnahmen ist gewährleistet. Während <strong>im</strong> <strong>Entwicklungsplan</strong><br />

ausschließlich die Maßnahmen gem. Art. 35 Abs.1 der VO (EG) Nr.1257/99 behandelt wer<strong>den</strong>, sind<br />

<strong>im</strong> Operationellen Programm alle anderen Maß nahmen zur Entwicklung des <strong>ländlichen</strong> <strong>Raum</strong>es und<br />

der Agrarstruktur behandelt.<br />

Da nur dieser Gesamtansatz die integrierte Entwicklung des <strong>ländlichen</strong> <strong>Raum</strong>es als Ganzes sichert,<br />

müssen beide Programme als Einheit betrachtet und verwirklicht wer<strong>den</strong>.<br />

Die Politik der <strong>ländlichen</strong> Entwicklung soll auch <strong>im</strong> <strong>Land</strong> Bran<strong>den</strong>burg die Instrumente der gemeinsamen<br />

Agrarpolitik, die <strong>im</strong> Rahmen der Abt. Garantie finanziert wer<strong>den</strong>, flankieren und ergänzen.<br />

Dabei soll gemäß Artikel 33 Abs. 2 Buchstabe a des Vertrages bei allen Aktionen und der anzuwen<strong>den</strong><strong>den</strong><br />

besonderen Metho<strong>den</strong> die spezifische Eigenart der landwirtschaft lichen Tätigkeit berücksichtigt<br />

wer<strong>den</strong>, die sich aus dem sozialen Aufbau der <strong>Land</strong>wirtschaft und <strong>den</strong> strukturellen und<br />

naturbedingten Unterschie<strong>den</strong> der einzelnen landwirtschaftlichen Gebiete ergibt.<br />

Der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der <strong>Land</strong>wirtschafts- und Forstunternehmen kommt <strong>für</strong><br />

die ländliche Entwicklung eine besondere Bedeutung zu. Sie allein ist jedoch nicht in der Lage, die<br />

Probleme angesichts der geringen Beschäftigungskapazität des modernisierten Agrar- und Forstsektors<br />

zu bewältigen. Eine stärkere Ausrichtung der Förderung auf die Hauptprobleme Abwanderung<br />

und Beschäftigungsmangel durch eine sachliche Schwerpunktsetzung bei der Schaffung außerbetrieblicher<br />

agrar- sowie forstnaher und/oder außerlandwirt schaftlicher Einkommens- und Beschäftigungs<br />

alternativen auch unter Einbeziehung der Möglichkeiten der Arbeitsförderung wird daher<br />

angestrebt. Insbesondere die Verknüpfung mit frauenfördern<strong>den</strong> Regelungen <strong>im</strong> Sinne der<br />

Durchsetzung des Gender-Mainstreaming-Ansatzes soll intensiv verfolgt wer<strong>den</strong>.<br />

Die Strukturförderung <strong>für</strong> Maßnahmen zur nachhaltigen <strong>ländlichen</strong> Entwicklung ist daher auf die<br />

folgen<strong>den</strong> Ziele gerichtet:<br />

- Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der <strong>Land</strong>- und Forstwirtschaft sowie <strong>im</strong> Bereich der<br />

Verarbeitung und Vermarktung der Erzeugnisse;<br />

- Umstellung und Neuausrichtung bzw. Diversifizierung des land- und forstwirtschaftlichen Potenzials,<br />

Einführung neuer Technologien und die Verbesserung der Produktqualität;<br />

- Unterstützung der Erzeugung ökologisch angebauter Produkte und nachwachsender Rohstoffe<br />

<strong>für</strong> neuartige non-food-Erzeugnisse;<br />

- nachhaltige Entwicklung der Wälder;<br />

- Diversifizierung der Erwerbsmöglichkeiten <strong>für</strong> ehemals in der <strong>Land</strong>- und Forstwirtschaft Beschäftigte<br />

mit dem Ziel der Entwicklung komplementärer und alternativer Einkommens möglichkeiten<br />

sowie<br />

- Entwicklung wirtschaftlicher Tätigkeiten <strong>im</strong> Hinblick auf eine bessere Nutzung des bestehen<strong>den</strong><br />

Eigenpotenzials.<br />

Aufgrund der naturräumlichen Ausstattung und des hohen Anteils umweltverbessernder Maßnahmen<br />

in der <strong>Land</strong>- und Forstwirtschaft ergeben sich <strong>im</strong> <strong>Land</strong> Bran<strong>den</strong>burg Potenziale <strong>für</strong> <strong>den</strong><br />

Frem<strong>den</strong>verkehr <strong>im</strong> <strong>ländlichen</strong> <strong>Raum</strong>, auch wenn sich der Wettbewerb zwischen <strong>den</strong> Urlaubsformen<br />

und Urlaubsgebieten zunehmend verschärft. Die Attraktivität der <strong>ländlichen</strong> Räume wird erhöht<br />

durch die Ausdehnung des Anteils an Agrarumweltmaßnahmen sowie Erstaufforstung durch Laubbaumarten.<br />

Ausgehend von diesen Rahmenbedingungen und Erwartungen wird <strong>im</strong> <strong>Land</strong> Bran<strong>den</strong>burg das Ziel<br />

verfolgt, <strong>den</strong> <strong>ländlichen</strong> <strong>Raum</strong> in seiner Funktion als Wirtschafts-, Lebens- und Naturraum zu stärken<br />

und zu erhalten sowie die Attraktivität des <strong>ländlichen</strong> <strong>Raum</strong>es insgesamt zu erhöhen. Dazu<br />

gehören vor allem:<br />

- die Stabilisierung, Diversifizierung und Erhöhung des Arbeitsplatzangebotes <strong>im</strong> <strong>ländlichen</strong><br />

<strong>Raum</strong> vor allem <strong>für</strong> Frauen;<br />

- die Konsolidierung der <strong>Land</strong>jugendarbeit;<br />

- die Verbesserung der Erreichbarkeit potenzieller Erwerbsstandorte;<br />

18


- die Minderung der Abwanderungsten<strong>den</strong>zen, insbesondere von jungen Menschen;<br />

- die Erhöhung der Attraktivität ländlicher Räume <strong>für</strong> Wohnen, Tourismus und Naherholung, insbesondere<br />

durch umweltschonende Bewirtschaftungsmetho<strong>den</strong> sowie<br />

- die Schaffung von modernen Arbeits- und Lebensbedingungen in <strong>ländlichen</strong> Räumen durch<br />

<strong>den</strong> Einsatz von IuK-Technologien.<br />

- positive Effekte <strong>für</strong> alle Maßnahmen, die <strong>den</strong> Schutz abiotischer Ressourcen zum Ziel haben,<br />

- weitere Verbesserung der Qualität des Grundwassers wie der Gewässer durch Reduzierung<br />

des Stickstoffeinsatzes und Phosphoreinsatzes,<br />

- weitere Verbesserung des Versorgungszustandes der Grünlandbö<strong>den</strong>, insbesondere des Niedermoorgrünlandes,<br />

so z. B. durch möglichst hohe Wasserhaltung,<br />

- Erosionsschutz durch nährstoffbin<strong>den</strong>de Begrünung (Zwischenfrüchte/Untersaaten),<br />

- Erhaltung und Verbesserung der Lebensraumbedingungen <strong>für</strong> an landwirtschaftliche Flächennutzung<br />

angepasste Flora und Fauna, z. B. durch <strong>den</strong> ökologischen <strong>Land</strong>bau,<br />

- Erreichung von Effekten in der Schonung der Nützlingsfauna und der Erhaltung der Artenvielfalt<br />

durch integrierten-kontrollierten Obst- und Gemüseanbau,<br />

- Nachweis weiterer biotischer Wirkungen mit allen <strong>im</strong> Plan beschriebenen Agrarumweltmaßnahmen,<br />

insbesondere be<strong>im</strong> ökologischen <strong>Land</strong>bau.<br />

Eine stärkere Vernetzung zwischen <strong>den</strong> städtischen und <strong>ländlichen</strong> Gebieten stellt <strong>im</strong> kommen<strong>den</strong><br />

Entwicklungszeitraum eine existenzsichernde Aufgabe <strong>für</strong> die ländlich-peripheren Räume dar.<br />

Mit <strong>den</strong> geplanten Maßnahmen der Aufforstung sollen verschie<strong>den</strong>e positive Faktoren zur Geltung<br />

kommen. Wälder haben einen positiven Einfluss auf die Umwelt. Dies betrifft verschie<strong>den</strong>e Faktoren.<br />

- In Bran<strong>den</strong>burg herrschen leichte Bö<strong>den</strong> vor. Es gibt <strong>im</strong>mer Zeiten, in <strong>den</strong>en die Bö<strong>den</strong> nicht<br />

bedeckt sind und bei Wind der Erosion ausgesetzt sind. Wald vermindert Erosionen in erheblichem<br />

Maß. Wald mit größeren Baumbestän<strong>den</strong> vermindert auf großen Flächen die Windgeschwindigkeiten.<br />

- Wald ist ein wichtiger Ausgleichsfaktor <strong>für</strong> das Lokalkl<strong>im</strong>a. Dies spielt besonders in der Umgebung<br />

der größeren Siedlungen eine Rolle, wo größere Temperaturunterschiede herrschen. Vor<br />

allem <strong>im</strong> Großraum von Berlin soll durch eine hohen Waldanteil die Gefahr der Smog-Bildung<br />

weiter eingedämmt wer<strong>den</strong>.<br />

- Bran<strong>den</strong>burg ist ein <strong>Land</strong> mit einer sehr geringen Niederschlagsmenge. Wald mit seiner ausgleichen<strong>den</strong><br />

Funktion der Verzögerung von Wasserspitzen und der relativ hohen Wasserspende<br />

in trockeneren Zeiten ist daher zum Ausgleich dringend erforderlich.<br />

- Wald hat eine wichtige Lärmschutzfunktion, die vor allem zur Abschirmung von Verkehrslärm<br />

<strong>im</strong>mer mehr Bedeutung erlangt.<br />

Im Rahmen der forstlichen Rahmenplanung, mit deren Hilfe potenzielle Aufforstungsgebiete ausgewählt<br />

wer<strong>den</strong>, gehen die genannten umweltrelevanten Faktoren in die Bewertung ein. Besonders<br />

wertvolle Waldflächen können so herausgefun<strong>den</strong> und ihre Entstehung bevorzugt gefördert wer<strong>den</strong>.<br />

Wie aus der Stärken- und Schwächen- Analyse der Entwicklung des <strong>ländlichen</strong> <strong>Raum</strong>es hervorgeht,<br />

bestehen in Bran<strong>den</strong>burg die wesentlichsten Stärken in<br />

- der abwechslungsreichen Kulturlandschaft und reichhaltigen Naturausstattung mit teilweise<br />

noch großem Entwicklungspotential <strong>für</strong> <strong>den</strong> (Natur- und <strong>Land</strong>-)Tourismus und überdurchschnittlicher<br />

Schutzwürdigkeit von Natur und <strong>Land</strong>schaft<br />

- <strong>den</strong> überwiegend vorherrschen<strong>den</strong> großen Produktionsstrukturen, die eine kostengünstige wie<br />

auch umweltschonende Anwendung leistungsfähiger, moderner landwirtschaftlicher Produktionstechnologien<br />

zulassen und<br />

- <strong>den</strong> mit dem <strong>im</strong> Zentrum Bran<strong>den</strong>burgs liegen<strong>den</strong> Ballungsraum Berlin als ausbaufähiger Absatzmarkt<br />

und Touristenreservoir.<br />

Dem stehen folgende wesentlichste Schwächen bzw. Probleme gegenüber:<br />

- hoher Anteil an Standorten mit geringem Ertragspotential (ca. 60 % Sandstandorte, 75,6 %<br />

benachteiligtes Gebiet) und damit vergleichsweise geringes Einkommens - und Beschäftigungsniveau<br />

der landwirtschaftlichen Pr<strong>im</strong>ärproduktion<br />

- geringere außerlandwirtschaftliche Erwerbsmöglichkeiten, hohe Arbeitslosenquote und mangelnde<br />

Infrastruktur vornehmlich in <strong>den</strong> peripheren <strong>ländlichen</strong> Regionen<br />

19


- geringe Milchquotenausstattung (Mittel: 964 kg/ha LF) mit Minderung des Einkommens- und<br />

Beschäftigungspotentials besonders der grünlandreichen Betriebe und Regionen<br />

- zusätzliche Benachteilung der <strong>Land</strong>wirtschaft durch weit über dem Durchschnitt liegende<br />

Schutzgebietsausweisung, was besonders das Grünland betrifft<br />

- trotz deutlicher Verbesserung der Umweltsituation besteht noch Reduzierungsbedarf der Belastung<br />

abiotischer Ressourcen<br />

- teilweise noch geringe Strukturierung und Biodiversität vornehmlich der Ackerbauregionen und<br />

des Waldes, weiterer Schutz- und Entwicklungsbedarf der Lebensräume <strong>für</strong> Wiesen- und Wasserfauna.<br />

Angesichts dessen hat die Erhaltung und die gezielte Verbesserung von Natur und Kulturlandschaft<br />

<strong>für</strong> die Entwicklung der <strong>ländlichen</strong> Räume in Bran<strong>den</strong>burg einen besonders hohen Stellenwert. Dies<br />

umso mehr, als hierin <strong>für</strong> nicht wenige Regionen des <strong>Land</strong>es gute, z.T. die einzigen Chancen bestehen,<br />

einen weiteren Arbeitplatzabbau in der <strong>Land</strong>wirtschaft durch alternative Erwerbsquellen<br />

(Frem<strong>den</strong>verkehr, <strong>Land</strong>schaftspflegeleistungen) einzudämmen oder zu verhindern. Dabei ist zu berücksichtigen,<br />

dass aufgrund des hohen Anteils an Grenz ertragsbö<strong>den</strong> und sonstiger produktionsbegrenzen<strong>den</strong><br />

Faktoren (Quoten) die Gefahr der Aufgabe landwirtschaftlich genutzter Flächen besonders<br />

hoch ist. Nutzungsaufgabe oder umfangreiche Flächenstilllegung stellen aber angesichts<br />

des niedrigen Beschäftigungs potenzials der <strong>Land</strong>wirtschaft und der teilweisen Beeinträchtigung der<br />

Kulturlandschaft wie des Verlustes an wert vollen Habitaten (bes. Grünland) keine sinnvolle Alternative<br />

dar. Ein weitgehender Erhalt der landwirtschaftlichen Flächennutzung durch verstärkte Anwendung<br />

extensiver, ökologischer und teilweise naturnaher Bewirtschaftungsverfahren ist daher <strong>für</strong> die<br />

Bedingungen in Bran<strong>den</strong>burg ein unabdingbares Erfordernis zur nachhaltigen Entwicklung der <strong>ländlichen</strong><br />

Räume.<br />

Dem entsprechend und aufgrund der überwiegend positiven Evaluierungsergebnisse der bisherigen<br />

Förderung von Agrarumweltmaßnahmen nach VO (EWG) Nr. 2078/92 und von Aufforstungs maßnahmen<br />

gemäß VO (EWG) Nr. 2080/92 bleibt <strong>für</strong> Bran<strong>den</strong>burg die weiteren Förderung von Agrarumweltmaßnahmen<br />

und der Aufforstung Schwerpunkt der Förderpolitik.<br />

Die Konzentration der Agrarumweltmaßnahmen auf<br />

- die extensive, besser an die Lebensraumansprüche der Fauna angepassten Grünlandnutzung<br />

und die Erhaltung besonders von Nutzungsaufgabe bedrohter und <strong>für</strong> <strong>den</strong> Naturhaushalt wertvoller<br />

Grünlandstandorte,<br />

- die Anwendung ökologischen, extensiver, erosionsmindernder und die Biodiversität fördernder<br />

Verfahren <strong>im</strong> Ackerbau ,<br />

- <strong>den</strong> kontrolliert-integrierten Gartenbau,<br />

- die Erhaltung der genetischen Vielfalt und<br />

- die Pflege und Erhaltung von Teichlandschaften<br />

ergibt sich aus <strong>den</strong> spezifischen Standortbedingungen und <strong>den</strong> Schwerpunkten zur Verbesserung<br />

der Umweltsituation in Bran<strong>den</strong>burg.<br />

Die Aufforstung stellt eine sinnvolle Ergänzung der Agrarumweltmaßnahmen <strong>für</strong> jene Flächen bzw.<br />

Gebiete dar, die besonders erosionsgefährdet und strukturarm sind und bei <strong>den</strong>en eine weitere<br />

landwirtschaftliche Nutzung auf Dauer nicht wirtschaftlich ist.<br />

Die Neuaufnahme von Ausgleichszahlungen in Gebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen<br />

gemäß Artikel 16 der VO (EG) 1257/99 wurde aufgrund des bereits hohen Umfangs an Schutzgebieten<br />

und der weiteren erforderlichen Umsetzung der EU-Richtlinien (SPA-, FFH-Gebiete) <strong>für</strong> notwendig<br />

erachtet, zumal die Anwendung von Agrarumweltmaßnahmen in diesen Gebieten z.T. ausgeschlossen<br />

ist.<br />

20


6.3 Zusammenfassende Beschreibung der Maßnahmen gem Art. 35 der VO<br />

Nr. 1257/99<br />

Aktionsschwerpunkte Im <strong>Land</strong> Bran<strong>den</strong>burg sind:<br />

- Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen und spezifischen Nachteilen<br />

Ziel: Erhaltung des <strong>ländlichen</strong> Lebensraumes durch Wahrung der Umweltbelange und nachhaltige<br />

Bewirtschaftungsformen<br />

- Agrarumweltmaßnahmen<br />

Ziel: Extensive Bewirtschaftung der LF, die mit dem Schutz und der Verbesserung der Umwelt,<br />

der <strong>Land</strong>wirtschaft, der natürlichen Ressourcen und der genetischen Vielfalt vereinbar<br />

ist<br />

- Aufforstung landwirtschaftlicher Flächen<br />

Ziel: Entwicklung der wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Funktion des Waldes<br />

durch Erweiterung der Waldflächen, Verbesserung der forstlichen Ressourcen und<br />

der Entwicklung der Forstwirtschaft<br />

Mit <strong>den</strong> bei<strong>den</strong> zuerst genannten Aktionsschwerpunkten wer<strong>den</strong> folgende z.Zt. aus <strong>Land</strong>esmitteln<br />

finanzierten Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes übergeleitet.:<br />

- Späte und eingeschränkte Grünlandnutzung bei Nutzungsterminen<br />

- Mosaikartige Grünlandnutzung<br />

- Pflege von ertragsschwachen Grünland und Hei<strong>den</strong> mittels Beweidung<br />

- Dauerstilllegung von Ackerland auf ökologisch sensiblen Flächen<br />

- Pflege und Erhalt von Teichlandschaften<br />

Dies entspricht ca. 30% der derzeitigen aus dem Vertragsnaturschutz finanzierten Maßnahmen.<br />

Die Beihilfe <strong>für</strong> <strong>den</strong> Vertragsnaturschutz wird entsprechend Artikel 87 und 88 des EG-Vertrages<br />

notifiziert.<br />

a) Ausgleichzulage <strong>für</strong> benachteiligte Gebiete<br />

- Die Zahlung der Ausgleichszulage an landwirtschaftliche Unternehmen in <strong>den</strong> benachteiligten<br />

Gebieten erfolgt <strong>im</strong> Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und<br />

des Küstenschutzes". Die Festlegung der Strategie erfolgt durch <strong>den</strong> Bund mit der jährlichen<br />

Beschlussfassung der Fördergrundsätze des Rahmenplanes der GAK und deren Notifizierung<br />

durch die EU-Kommission.<br />

- Das <strong>für</strong> das <strong>Land</strong> Bran<strong>den</strong>burg genehmigte Verzeichnis der benachteiligten Gebiete <strong>im</strong> Sinne<br />

von Artikel 3 Absatz 4 und 5 der Richtlinie 75/268/EWG wurde mit der Ent scheidung der Kommission<br />

vom 10. Februar 1997 (97/172/EG) bestätigt.<br />

- Zeitplan:<br />

Die Ausgleichszulage soll <strong>im</strong> Rahmen der GAK <strong>im</strong> gesamten Zeitraum der neuen Förderperiode<br />

2000 bis 2006 in einem Umfang entsprechend der jeweiligen Haushaltslage an landwirtschaftliche<br />

Unternehmen in <strong>den</strong> benachteiligten Gebieten des <strong>Land</strong>es Bran<strong>den</strong>burg gezahlt wer<strong>den</strong>.<br />

Da die Gemeinschaftsmittel nicht ausreichen, ist vorgesehen, die Aus gleichszulage <strong>für</strong> benachteiligte<br />

Gebiete ausschließlich mit nationalen Mitteln zu finanzieren.<br />

b) Ausgleichszahlungen in Gebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen<br />

- Die Ausgleichszahlungen an landwirtschaftliche Unternehmen erfolgen <strong>für</strong> deren Leistungen,<br />

die über die übliche, gesetzlich einzuhalten<strong>den</strong> Regeln der guten landwirtschaftlichen Praxis hinausgehen<br />

und in besonderem Maße zur Erhaltung bzw. Förderung der Lebensräume und Arten<br />

in <strong>den</strong> <strong>für</strong> Bran<strong>den</strong>burg ausgewiesenen besonderen Schutzgebieten gemäß der Richtlinie<br />

des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildleben<strong>den</strong> Vogelarten (79/409 EWG<br />

21


(EG-Vogelschutzgebiete)) sowie gemäß Richtlinie 92/43 EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur<br />

Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildleben<strong>den</strong> Tiere und Pflanzen (Fauna-<br />

Flora-Habitatrichtlinie (FFH-Gebiete)) beitragen.<br />

- Die Natura 2000-Gebiete (SPA, pSCI) des <strong>Land</strong>es Bran<strong>den</strong>burg sind gemäß der durch die Vogelschutzrichtlinie<br />

und durch die FFH-Richtlinie vorgegebenen Kriterien ausgewählt und abgegrenzt<br />

wor<strong>den</strong>. Nach intensiven Abst<strong>im</strong>mungsprozessen hat die <strong>Land</strong>esregierung die Meldung<br />

der Gebiete beschlossen und zwar am<br />

1. 29.07.1997 (SPA)<br />

2. 07.07.1998 (pSCI Tranche 1)<br />

3. 21.03.2000 (pSCI Tranche 2).<br />

Insbesondere zu <strong>den</strong> pSCI der Tranche 2 sind umfangreiche Informationsgespräche mit Kommunen/Ämtern,<br />

Kreisen, Städte- und Gemeindebund, <strong>Land</strong>kreistag, Verbän<strong>den</strong> und Betrieben<br />

geführt wor<strong>den</strong>.<br />

Das <strong>Land</strong> Bran<strong>den</strong>burg hat die Unterlagen jeweils sofort an das Bundesministerium <strong>für</strong> Umweltschutz<br />

(BMU) weitergeleitet (1. am 04.08.1997, 2. am 31.07.1998, 3. am 22.03.00) und die<br />

EU-Kommission nachrichtlich informiert.<br />

Folgende Schwerpunkte sollen unterstützt wer<strong>den</strong>:<br />

1. Naturschutzbeschränkungen Grünland<br />

1.1 Die Maßnahme umfasst:<br />

a) kein Einsatz von chemisch-synthetischen Stickstoffdüngemitteln und Pflanzenschutzmitteln<br />

b) zusätzlich zu a) kein Einsatz von Mineraldüngern<br />

c) zusätzlich zu a) kein Einsatz von Gülle<br />

d) zusätzlich zu a) kein Einsatz von Düngern aller Art<br />

1.2 Späte und eingeschränkte Grünlandnutzung bei Nutzungsterminen<br />

Nutzungstermine:<br />

a) nicht vor dem 16.06.<br />

b) nicht vor dem 01.07.<br />

c) nicht vor dem 16.07.<br />

d) erste Mahd bis zum 15.06. und eine weitere Nutzung erst wieder nach dem 31.08.<br />

e) nicht vor dem 16.08.<br />

1.3 Hohe Wasserhaltung<br />

a) oberflächennahe/ -gleiche Grundwasserstände mit Blänkenbildung bis zum 30.04.<br />

b) oberflächennahe/ -gleiche Grundwasserstände mit Blänkenbildung bis zum 30.05.<br />

c) oberflächennahe/ -gleiche Grundwasserstände mit Blänkenbildung bis zum 30.06.<br />

1.4 Erhaltung von ertragsschwachem Grünland und Hei<strong>den</strong> mittels Beweidung<br />

2. Nutzungseinschränkungen Ackerland<br />

2.1 Extensive Produktionsverfahren <strong>im</strong> Ackerbau<br />

Die Maßnahme umfasst:<br />

a) Verzicht auf chemisch-synthetische Düngemittel<br />

b) zusätzlich zu a) kein Einsatz von Gülle<br />

c) zusätzlich zu a) kein Einsatz von Herbizi<strong>den</strong> und Insektizi<strong>den</strong><br />

2.2 Umwandlung von Ackerland in extensiv zu nutzendes Grünland<br />

2.3 Dauerstilllegung von Ackerland auf ökologisch sensiblen Flächen<br />

- Zeitplan:<br />

Die Ausgleichszahlungen <strong>für</strong> SPA- und FFH-Gebiete sind <strong>im</strong> gesamten Zeitraum der neuen Förderperiode<br />

2000 - 2006 <strong>im</strong> Umfang vorgesehen und wer<strong>den</strong> zu 75 % durch die EU und zu 25%<br />

durch das <strong>Land</strong> Bran<strong>den</strong>burg finanziert.<br />

c) Andere durch spezifische Nachteile gekennzeichnete Gebiete<br />

Spreewaldtypische Bewirtschaftung des Ackerlandes in <strong>den</strong> Gemein<strong>den</strong> Lehde<br />

und Leipe<br />

22


- Die öffentlichen Zuwendungen <strong>für</strong> die Bewirtschaftung des Ackerlandes <strong>im</strong> Kerngebiet des<br />

Spreewaldes dienen dem Ziel des Erhalts der Hofstellen in <strong>den</strong> Gemein<strong>den</strong> Lehde und Leipe und<br />

damit dem Erhalt der vom Tourismus geprägten wirtschaftlichen Grundlagen dieser <strong>ländlichen</strong><br />

Region.<br />

- Zeitplan:<br />

Die Ausgleichszahlungen in <strong>den</strong> Gemein<strong>den</strong> Lehde und Leipe sind <strong>im</strong> gesamten Zeitraum der<br />

neuen Förderperiode 2000 - 2006 vorgesehen und wer<strong>den</strong> zu 75% mit EU-Mitteln und zu 25%<br />

mit Mitteln des <strong>Land</strong>es Bran<strong>den</strong>burg finanziert.<br />

Zur Erhaltung oder Verbesserung der Umwelt, zur Erhaltung des <strong>ländlichen</strong> Lebensraumes<br />

und dessen Eignung <strong>für</strong> <strong>den</strong> Frem<strong>den</strong>verkehr kann die Notwendigkeit bestehen, <strong>im</strong> Laufe<br />

der Förderperiode weitere Maßnahmen nach Artikel 20 der VO (EG) Nr. 1257/1999 umzusetzen.<br />

d) KULAP 2000<br />

- Das <strong>Land</strong> Bran<strong>den</strong>burg ist mit einem hohen Anteil an leichten, ertragsarmen Ackerbö<strong>den</strong> und mit<br />

teilweise schwer bewirtschaftbaren Grünlandstandorten ausgestattet. Dies birgt die Gefahr, dass<br />

große Flächenareale und zum Teil ganze Regionen kaum noch landwirt schaft lich genutzt wer<strong>den</strong><br />

und demzufolge verö<strong>den</strong>. Meistens betrifft dies jene Flächen, die <strong>für</strong> eine abwechslungsreiche<br />

Kulturlandschaft wertvoll sind.<br />

Zum Schutz der Umwelt und Erhaltung der Kulturlandschaft und da, wie die Erfahrungen der<br />

letzten Jahre zeigen, wo mit einer extensiven landwirtschaftlichen Flächennutzung oder <strong>Land</strong>schaftspflege<br />

kein ausreichendes Einkommen zu erzielen ist, sind ausgleichende Beihilfen an<br />

die <strong>Land</strong>wirte erforderlich. Angesichts dieser Problematik hat das <strong>Land</strong> Bran<strong>den</strong>burg das Kulturlandschaftsprogramm<br />

beschlossen. Darin sind Förderrichtlinien <strong>für</strong> die landwirt schaftlichen Unternehmen<br />

erlassen, die zugleich die Umsetzung der gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen<br />

Union unterstützen. Zur Umsetzung der Ziele wird ab dem Jahr 2000 die „Richtlinie des<br />

Ministeriums <strong>für</strong> <strong>Land</strong>wirtschaft, Umweltschutz und <strong>Raum</strong>ordnung des <strong>Land</strong>es Bran<strong>den</strong>burg zur<br />

Förderung umweltgerechter landwirtschaftlicher Produktionsverfahren und zur Erhaltung der<br />

Bran<strong>den</strong>burger Kulturlandschaft (KULAP 2000)“ als Instrument dienen.<br />

Folgende Förderschwerpunkte sind darin benannt:<br />

A Die umweltgerechte und <strong>den</strong> natürlichen Lebensraum erhaltende Bewirtschaftung und Pflege<br />

von Grünland mit <strong>den</strong> Einzelmaßnahmen<br />

- Extensive Grünlandnutzung<br />

- Extensive Bewirtschaftung sowie Pflege von überflutungsgefährdetem Flussauengrünland<br />

- Späte und eingeschränkte Grünlandnutzung bei Nutzungsterminen<br />

- Mosaikartige Grünlandnutzung<br />

- Extensive und erschwerte Bewirtschaftung von Spreewaldwiesen<br />

- Pflege von ertragsschwachem Grünland und Hei<strong>den</strong> mittels Beweidung<br />

- Pflege von Streuobstwiesen<br />

B Der umweltgerechte Acker- und Gartenbau sowie die Sicherung reich strukturierter Feldfluren<br />

mit <strong>den</strong> Einzelmaßnahmen<br />

- Kontrolliert-integrierter Gartenbau<br />

- Extensive Produktionsverfahren <strong>im</strong> Ackerbau<br />

- Ökologischer <strong>Land</strong>bau<br />

- Erosionsmindernde, bo<strong>den</strong>schonende und die Fruchtfolge auflockernde Anbauverfahren<br />

auf Acker- sowie Kippenflächen<br />

- Umwandlung von Ackerland in extensives Grünland<br />

- Dauerstillegung von Ackerland auf ökologisch sensiblen Flächen<br />

23


C Die Erhaltung der genetischen Vielfalt mit <strong>den</strong> Einzelmaßnahmen<br />

- Züchtung und Haltung von vom Aussterben bedrohter lokaler Nutztierrassen<br />

- Erhaltung von Generosion bedrohter regionaler Kulturpflanzenarten und -sorten<br />

D Die Pflege und Erhalt von Teichlandschaften<br />

Alle genannten Maßnahmen wer<strong>den</strong> ab dem Jahr 2000 <strong>den</strong> <strong>Land</strong>wirten des <strong>Land</strong>es Bran<strong>den</strong>burg<br />

<strong>für</strong> alle landwirtschaftlichen Flächen <strong>im</strong> <strong>Land</strong> angeboten. Dabei wird der Grundsatz beachtet,<br />

dass der landwirtschaftliche Betrieb sich freiwillig verpflichtet, Agrarumweltmaßnahmen, die<br />

über die Anwendung der guten landwirtschaftlichen Praxis <strong>im</strong> üblichen Sinne hinaus gehen, zu<br />

realisieren. Die nachweisbaren Einkommensverluste, die dem <strong>Land</strong>wirt bei extensiver Bewirtschaftung<br />

entstehen, wer<strong>den</strong> durch die vorgesehenen Zuwendungen ausgeglichen. Diese Beihilfen<br />

sichern extensiv wirtschaften<strong>den</strong> <strong>Land</strong>wirten Chancengleichheit mit konventionell wirtschaften<strong>den</strong><br />

<strong>Land</strong>wirten.<br />

Am Ende des Förderzeitraumes ist vorgesehen, folgende Ergebnisse zu erreichen:<br />

Maßnahme A: Ca. 160.000 ha Grünland wer<strong>den</strong> extensiv bewirtschaftet bzw. gepflegt, das<br />

entspricht etwa 50 % der Grünlandfläche des <strong>Land</strong>es.<br />

Maßnahme B: Ca. 200.000 ha wer<strong>den</strong> extensiv bewirtschaftet bzw. in Grünland umgewandelt,<br />

das sind ca. 20 % der derzeitigen Ackerfläche des <strong>Land</strong>es.<br />

Maßnahme C: Ca. 2.220 GV und ca. 150 ha wer<strong>den</strong> zum Schutz von durch Generosion bedrohter<br />

Tiere und Kulturpflanzen Zuwendung erhalten.<br />

Maßnahme D: Von <strong>den</strong> derzeit 4.200 ha Teichlandschaften in Bran<strong>den</strong>burg wer<strong>den</strong> ca. 4.000<br />

ha als bewirtschaftete Kulturlandschaft durch Förderung erhalten.<br />

- Zeitplan:<br />

Das KULAP 2000 soll <strong>im</strong> <strong>Land</strong> Bran<strong>den</strong>burg <strong>im</strong> gesamten Förderzeitraum 2000 bis 2006 angewendet<br />

wer<strong>den</strong> und zu 75 % mit EU- und 25 % mit <strong>Land</strong>esmitteln finanziert wer<strong>den</strong>.<br />

Für die Zeit des Übergangs von <strong>den</strong> bisher gelten<strong>den</strong> EU-Reglungen zu <strong>den</strong> Best<strong>im</strong>mungen<br />

der VO (EG) Nr. 1257/1999 wendet das <strong>Land</strong> Bran<strong>den</strong>burg <strong>den</strong> Artikel 3 Absatz 1 <strong>für</strong> die laufen<strong>den</strong><br />

Maßnahmen (5+1) und <strong>den</strong> Artikel 3 Absatz 2 <strong>für</strong> Neuanträge (1+5) der VO (EG) Nr.<br />

2603/1999 an.<br />

Ausgehend von der hohen Akzeptanz der Agrarumweltmaßnahmen und der Übernahme von naturschutzrelevanten<br />

Fördertatbestän<strong>den</strong> in das KULAP ist ein über <strong>den</strong> verfügbaren Planfonds hinausgehender<br />

Kofinanzierungsanteil der Gemeinschaft notwendig.<br />

Insgesamt ergibt sich <strong>für</strong> das KULAP 2000 <strong>im</strong> Förderzeitraum 2000-2006 ein Finanzierungsbedarf<br />

in Höhe von 364,8 Mill. Euro. Nach Jahren entwickelt sich der Finanzbedarf wie folgt:<br />

2000<br />

46,82 Mill.<br />

Euro<br />

e) Aufforstung<br />

2001<br />

47,88 Mill.<br />

Euro<br />

2002<br />

53,70 Mill.<br />

Euro<br />

2003<br />

54,10 Mill.<br />

Euro<br />

2004<br />

54,10 Mill.<br />

Euro<br />

2005<br />

54,10 Mill.<br />

Euro<br />

2006<br />

54,10 Mill.<br />

Euro<br />

- Die regional-typische Wald-Feld-Verteilung soll durch die Aufforstung von landwirt schaftlich<br />

genutzten Flächen erreicht wer<strong>den</strong>. Dazu wer<strong>den</strong> in <strong>den</strong> Instrumenten der <strong>Land</strong>es planung Flächen<br />

beschrieben, bei <strong>den</strong>en die Aufforstung anzustreben ist. Im <strong>Land</strong>esdurchschnitt besteht<br />

das Ziel, jährlich ca. 200 ha Wald neu entstehen zu lassen.<br />

Im Rahmen eines umfangreichen Abst<strong>im</strong>mungsprozesses wer<strong>den</strong> sowohl die relevanten Verbände<br />

als auch die Kommunen und Flächeneigentümer einbezogen.<br />

Von der Aufforstung der Flächen sind langfristig positive Auswirkungen vor allem auf <strong>den</strong> Luft -<br />

und Wasserhaushalt und eine Steigerung der CO2-Bindung, die mit einer Verminderung der<br />

Erwärmung der Erdatmosphäre einhergeht, zu erwarten.<br />

24


- Die Erhaltung des Waldflächenanteiles wird durch eine konsequente Einhaltung von § 8 des<br />

Waldgesetzes des <strong>Land</strong>es Bran<strong>den</strong>burg gewährleistet, wonach <strong>für</strong> Waldflächen, die in eine<br />

andere Nutzungsart umgewandelt wer<strong>den</strong>, eine Ersatzaufforstung vorzunehmen ist. Häufig<br />

muss eine größere Fläche aufgeforstet wer<strong>den</strong> als abgeholzt wird.<br />

Sofern geeignete Flächen <strong>für</strong> eine Aufforstung nicht zugewiesen wer<strong>den</strong> können, ist zumindest<br />

ein finanzieller Ausgleich zu zahlen.<br />

- Zeitplan:<br />

Die Aufforstung landwirtschaftlich genutzter Flächen <strong>im</strong> <strong>Land</strong> Bran<strong>den</strong>burg soll <strong>im</strong> Rahmen der<br />

GAK zu 75 % aus EU- und zu 25 % aus Bundes- und <strong>Land</strong>esmitteln <strong>im</strong> gesamten Zeitraum der<br />

neuen Förderperiode 2000 bis 2006 gefördert wer<strong>den</strong>.<br />

7. Bewertung<br />

a) Ausgleichszulage <strong>für</strong> benachteiligte Gebiete<br />

Mit der Gewährung der Ausgleichszulage <strong>für</strong> benachteiligte Gebiete wird die Zielstellung verfolgt,<br />

<strong>den</strong> Fortbestand der landwirtschaftlichen Bo<strong>den</strong>nutzung und somit die Erhaltung einer lebensfähigen<br />

Gesellschaftsstruktur <strong>im</strong> <strong>ländlichen</strong> <strong>Raum</strong> zu gewährleisten, <strong>den</strong> <strong>ländlichen</strong> Lebensraum<br />

zu erhalten sowie landwirtschaftliche Bewirtschaftungsformen, die insbesondere Belangen<br />

des Umweltschutzes Rechnung tragen, zu erhalten und zu fördern.<br />

Es ist vorgesehen, jährlich etwa 3.700 Unternehmen zu unterstützen.<br />

b) Ausgleichszahlungen <strong>für</strong> Maßnahmen mit umweltspezifischen Einschränkungen<br />

Mit <strong>den</strong> Ausgleichszahlungen zur Umsetzung der SPA- und FFH-Richtlinien soll in besonderem<br />

Maße zur Erhaltung bzw. Förderung der Lebensräume und Arten in <strong>den</strong> <strong>für</strong> Bran<strong>den</strong>burg ausgewiesenen<br />

Schutzgebieten beigetragen wer<strong>den</strong>. Damit wer<strong>den</strong> Voraus setzungen <strong>für</strong> die Erhaltung<br />

artenreicher Grünlandbestände verbessert und einer Verbuschung und Nutzungsaufgabe<br />

des Grünlandes vorgebeugt. Auf dem Ackerland soll durch Ausgleich zur Verbesserung der Lebensbedingungen<br />

typischer Tier- und Pflanzenarten beigetragen wer<strong>den</strong>.<br />

c) Spreewaldtypische <strong>Land</strong>bewirtschaftung des Ackerlandes<br />

Mit <strong>den</strong> Beihilfen <strong>für</strong> die Bewirtschaftung von 22 ha LF mit spezifischen Nachteilen in <strong>den</strong> Gemein<strong>den</strong><br />

Lehde und Leipe wird ein wichtiger Beitrag <strong>für</strong> die Erhaltung der vom Tourismus geprägten<br />

wirtschaftlichen Grundlagen des Spreewaldes geleistet.<br />

d) KULAP 2000<br />

Mit <strong>den</strong> Maßnahmen des Kulturlandschaftsprogrammes wer<strong>den</strong> folgende Ziele verfolgt:<br />

- der Erhalt und die Pflege der <strong>Land</strong>schaft durch die extensive oder ökologische Bewirtschaftung<br />

landwirtschaftlich genutzter Flächen;<br />

- die Verbesserung der Lebensräume <strong>für</strong> Flora und Fauna und der Erhalt einer abwechslungsreichen<br />

und gepflegten Kulturlandschaft durch die Verringerung der Belastung der<br />

Umwelt durch Stoffeinträge bzw. -austräge;<br />

- die Entlastung des Marktes bei Überschussproduktion, vor allem durch die Förderung des<br />

ökologischen <strong>Land</strong>baus, der Extensivierung des Grünlandes, des extensiven Ackerbaus<br />

und der Ackerlandumwandlung;<br />

- die Diversifizierung der Produktion sowie Erzeugung qualitativ hochwertiger und gesunder<br />

Produkte und damit die Verbesserung des Images der <strong>Land</strong>wirte be<strong>im</strong> Verbraucher;<br />

25


- die Sicherung von Arbeitsplätzen in der <strong>Land</strong>wirtschaft und damit Beitrag zur Stabilisierung<br />

ländlicher Gebiete;<br />

- der Ausgleich von Einkommenseinbußen in Folge der Anwendung produktionseinschränkender<br />

Maßnahmen und damit Sicherung eines angemessenen Einkommens der<br />

<strong>Land</strong>wirte und Honorierung ihrer ökologischen Leistungen;<br />

- Sensibilisierung der <strong>Land</strong>wirte <strong>für</strong> umweltbewusstes Verhalten.<br />

Die extensiven Produktionsverfahren vorrangig auf dem Grünland geben einen Impuls zur extensiven<br />

Rinder-, Schaf- und Ziegenhaltung. Diese eignen sich besonders <strong>für</strong> die <strong>Land</strong>schaftspflege<br />

zur Erhaltung der bestehen<strong>den</strong> Kulturlandschaft. Diesem Anliegen wird durch das<br />

KULAP nachhaltig Rechnung getragen.<br />

Die direkten Indikatoren der Förderung, Senkung des Pflanzenschutzmittelaufwandes<br />

( ca. 10 Mill. DM/a) und Senkung des Düngemittelaufwandes (ca. 20 Mill. DM/a) wer<strong>den</strong> die mittelbaren<br />

Indikatoren der Förderung Gewässer- und Grundwasserschutz, Schutz von Fauna und<br />

Flora weiter positiv beeinflussen. Aber auch die regionalen Wirtschaftskreisläufe, besonders <strong>im</strong><br />

ökologischen <strong>Land</strong>bau, wer<strong>den</strong> in Zukunft <strong>für</strong> einen großen Teil der dort leben<strong>den</strong> Menschen<br />

die Grundlage <strong>für</strong> Arbeit und Einkommen best<strong>im</strong>men. Damit bietet das KULAP auch <strong>für</strong> die<br />

nachhaltige Regionalentwicklung eine große Chance. Gerade ländliche Räume mit ihrer Vernetzung<br />

von Produzenten, Dienstleistern, Verarbeitern, Händlern und Konsumenten, die eine<br />

sinnvolle Symbiose eingehen, wer<strong>den</strong> dadurch weiter wirtschaftlich gestärkt und deren Lebensfähigkeit<br />

stabilisiert.<br />

e) Aufforstung<br />

Durch die erfolgten Aufforstungsmaßnahmen sind langfristig positive Umwelteffekte zu erwarten.<br />

Für die Erstaufforstung wer<strong>den</strong> zielgerichtet Flächen gewählt, die z. B. heute der Bo<strong>den</strong>erosion<br />

durch Wind unterliegen und deren erosionsmindernde Wirkung in einigen Jahren auch<br />

<strong>für</strong> die angrenzen<strong>den</strong> Flächen spürbar sein wird.<br />

In niederschlagsarmen Gegen<strong>den</strong> wie Bran<strong>den</strong>burg entspricht der Wasserabfluss des Waldes<br />

ungefähr dem von landwirtschaftlichen Flächen, jedoch ist die Qualität des Wassers vor allem<br />

unter Laubwald weitaus besser.<br />

Darüber hinaus wächst durch <strong>den</strong> Wald die Fähigkeit der CO2-Bindung und dadurch vermindert<br />

sich der Treibhauseffekt.<br />

Nach vorliegen<strong>den</strong> Schätzungen wird von einer Flächeninanspruchnahme von ca. 1.400 ha <strong>für</strong><br />

die Aufforstung <strong>im</strong> Zeitraum 2000-2006 ausgegangen. Um diese Fläche würde die agrarische<br />

Produktion entlastet wer<strong>den</strong>, allerdings auch entsprechende Arbeitskapazitäten in der <strong>Land</strong>wirtschaft<br />

freisetzen.<br />

Langfristig bedeuten 1400 ha bei durchschnittlichen 3,8 Festmetern Holz je Hektar und Jahr einen<br />

Zuwachs von 53 Arbeitsplätzen <strong>im</strong> Gesamtbereich (Forstwirtschaft, Holzindustrie und Zulieferer).<br />

26


Indikatoren und Ziele der <strong>im</strong> Plan beschriebenen kofinanzierten Maßnahmen:<br />

Maßnahme Wirkungsindikatoren Zielgröße 2006<br />

Ausgleichzahlungen in Anwendungsumfang ca. 52. 000 ha<br />

Gebieten mit umweltspezi- Einkommensentwicklung Betriebe in benacht. keine Schlechterstellung<br />

fischen Einschränkungen Gebieten <strong>im</strong> Vergleich zu Gebieten ohne Ein-<br />

(Kapitel V, Art. 16) schränkungen<br />

biotische Wirkungsindikatoren entsprechend Stand der Zielerfüllung<br />

<strong>den</strong> Schutz- und Entwicklungszielen der Gebiete<br />

(Stichprobenm onitoring)<br />

( gebietsspezifisch)<br />

Spreewaldtypische Bewirt- Anwendungsumfang ca. 22 ha<br />

schaftung des Ackerlandes Einkommen betreffender Betriebe <strong>Land</strong>esdurchschnitt<br />

der Gemein<strong>den</strong> Lehde und Erhalt von spreewaldtypischen Hofstellen mind. 20, darunter mind. 15 <strong>im</strong><br />

Leipe<br />

(Kapitel V, Art. 20)<br />

Haupterwerb<br />

KULAP 2000<br />

Anwendungsumfang<br />

(Agrarumweltmaßnahmen A Grünlandmaßnahmen<br />

ca. 160.000 ha<br />

- Kapitel VI, Art. 22-24)<br />

darunter mind. 130.000 ha<br />

ohne chemisch-synthetische N-<br />

Dünger und PSM<br />

Aufforstung<br />

(Kapitel VIII, Art. 31)<br />

B Maßnahmen Acker- und Gartenbau ca. 200.000 ha<br />

darunter mind. 120.000 ha ohne<br />

chemisch-synthetische Düngemittel<br />

C Erhaltung genetischer Vielfalt bis zu 270 Stück Schafe<br />

bis zu 60 Stück Schweine<br />

ca. 150 ha Kulturpflanzenarten/-<br />

Sorten<br />

D Pflege und Erhalt von Teichlandschaften ca. 4.000 ha Teichnutzfläche<br />

Vergleichende Einkommensentwicklung Anwender/Nichtanwender<br />

(Testbetriebsauswertung, spezielle Stichpro-<br />

benerhebung)<br />

keine Schlechterstellung der<br />

teilnehmen<strong>den</strong> Betriebe<br />

Handelsdüngereinsatz Auflagenbedingter Mindereinsatz:<br />

mind. 20.000 t N<br />

N-/P-Nährstoffsaldo<br />

(vergleichende betriebliche Hoftor- bzw. Flächenbilanz<br />

Anwender / Nichtanwender vergleichbarer<br />

Betriebstypen/Standorte – Stichpro-<br />

benerhebung)<br />

Erhalt von Grünland<br />

(Untersetzungen nach geförderten Nutzungsar-<br />

ten/Biotopen bzw. Regionen)<br />

Arten- und Biotopvielfalt (vergleichendes<br />

Stichprobenmonitoring Grünlandbestände, Wiesenbrütervorkommen<br />

von Flächen Anwender/Nichtanwender<br />

bzw. Entwicklung auf Anwendungsflächen)<br />

mind. 1.500 t P<br />

Geringeres Saldo bei Anwendern;<br />

mittlerer Zielwert:<br />

< 50 kg N/ha; < 2 kg P/ha<br />

kein Rückgang des Grünlandes<br />

und GL-Anteils an LF<br />

positive Wirkungen zu Vergleichssituation<br />

Anwendungsumfang max. 200 ha jährlich<br />

Wald-Feld-Verteilung; Waldflächenanteil Regional-typisch<br />

27


8. Indikativer Gesamtfinanzierungsplan<br />

zu laufen<strong>den</strong> Preisen ( einschl. Indexierungsmittel) in Mill.Euro<br />

Der Finanzierungsplan <strong>für</strong> die kofinanzierten flankieren<strong>den</strong> Maßnahmen, einschl. der EAGFL-Mittel der Abt. Garantie, ist in der Tabelle dargestellt.<br />

Die Gemeinschaftsbeteiligung beträgt 75%<br />

Schwerpunkt/<br />

Maßnahme<br />

16.10.99-15.10.00 16.10.00-15.10.01 16.10.01-15.10.02 16.10.02-15.10.03 16.10.03-15.10.04 16.10.04-15.10.05 16.10.05-15.10.06 Insgesamt<br />

öffentliche<br />

Kosten<br />

EU-<br />

Betei-<br />

ligung<br />

öffentliche<br />

Kosten<br />

EU-<br />

Betei-<br />

ligung<br />

öffentliche<br />

Kosten<br />

EU-<br />

Betei-<br />

ligung<br />

öffentliche<br />

Kosten<br />

E Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen<br />

EU-<br />

Betei-<br />

ligung<br />

öffentliche<br />

Kosten<br />

EU-<br />

Betei-<br />

ligung<br />

öffentliche<br />

Kosten<br />

EU-<br />

Betei-<br />

ligung<br />

öffentliche<br />

Kosten<br />

EU-<br />

Betei-<br />

ligung<br />

öffentliche<br />

Kosten<br />

EU- Betei-<br />

ligung<br />

Artikel 16 0,563 0,422 2,118 1,589 2,220 1,670 5,530 4,150 7,040 5,280 7,200 5,400 7,300 5,480 31,971 23,991<br />

Artikel 20 0,106 0,080 0,200 0,150 0,200 0,150 0,200 0,15 0,200 0,150 0,200 0,150 1,106 0,830<br />

F Agrarumweltmaßnahmen<br />

KULAP 2000 53,476 40,107 52,182 39,136 46,940 35,200 44,600 33,450 44,310 33,230 45,420 34,070 46,280 34,710 333,208 249,903<br />

davon<br />

Aus VO 2078/92 47,778 35,796 42,613 31,960 38,540 28,900 25,980 19,480 23,070 17,300 177,533 133,436<br />

H Aufforstung landwirtschaftlicher Flächen<br />

Aufforstung 0,981 0,735 0,245 0,171 1,440 1,080 1,470 1,100 1,520 1,140 1,570 1,180 1,630 1,220 8,,856 6,626<br />

Davon<br />

Aus VO 2080/92 0,799 0,599 0,177 0,133 0,976 0,732<br />

Maßnahmen gesamt 55,020 41,264 54,651 40,976 50,800 38,100 51,800 38,850 53,070 39,800 54,390 40,800 55,410 41,560 375,141 281,350<br />

Sonstige Maßn.<br />

Evaluierung 0,300 0,150 0,300 0,150 0,600 0,300<br />

M. aus vor 1992 0,000 0,034 0,000 0,016 0,000 0,050<br />

Sonstige M insg 0,000 0,034 0,000 0,016 0,300 0,150 0,300 0,150 0,600 0,350<br />

Rückforderungen -0,505 -0,378 -0,259 -0,194 -0,764 -0,572<br />

Total 54,515 40,920 54,392 40,798 50,800 38,100 52,100 39,000 53,070 39,800 54,390 40,800 55,710 41,710 374,977 281,126<br />

Mehr-<br />

/Minderausgaben -4,530 -3,598 -8,128<br />

Plan 48,530 36,390 49,600 37,200 50,800 38,100 52,100 39,000 53,070 39,800 54,390 40,800 55,710 41,710 364,200 273,000<br />

28


9. Beschreibung der zur Durchführung erwogenen Maßnahmen<br />

9.1 Folgende Standards <strong>für</strong> die gute landwirtschaftliche Praxis gem. Art. 28 der VO<br />

(EG) Nr. 1750/1999 gelten <strong>im</strong> <strong>Land</strong> Bran<strong>den</strong>burg:<br />

Die gute landwirtschaftliche Praxis <strong>im</strong> Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 gründet sich in<br />

Deutschland auf die Regelungen des landwirtschaftlichen Fachrechts. Das Fachrecht gilt bundesweit<br />

<strong>für</strong> alle landwirtschaftlich genutzten Flächen und Tierhaltungen sowie <strong>für</strong> alle Betriebe mit ihren<br />

unterschiedlichen Produktionsrichtungen, Anbauverhältnissen und Betriebsgrößen. Es ist damit eine<br />

umfassende rechtliche Rahmenvorgabe <strong>für</strong> die deutsche <strong>Land</strong>wirtschaft. Wegen seiner bundesweiten<br />

Geltung können auf dem landwirtschaftlichen Fachrecht sowohl bundesweite rechtliche Vorgaben<br />

(hierzu gehört auch die Umsetzung allgemeiner Umweltvorgaben) als auch einzelne Maßnahmen<br />

der Länder (z. B. Förderung der Agrarumweltprogramme) abgestützt wer<strong>den</strong>.<br />

Im landwirtschaftlichen Fachrecht sind die Regelungen in <strong>den</strong> Bereichen Düngung- und Pflanzenschutz<br />

umweltrelevant. Die diesen Rechtsbereichen zuzuordnen<strong>den</strong> Regelungen umfassen die<br />

wesentlichen Praktiken zur Beschreibung der guten landwirtschaftlichen Praxis <strong>im</strong> Sinne der Verordnung<br />

(EG) Nr. 1257/1999. Die Einhaltung des Düngemittel- und Pflanzenschutzrechts sichert ein<br />

hohes Niveau zum Schutz der Umweltgüter Bo<strong>den</strong>, Wasser, Luft <strong>im</strong> Sinne der Nachhaltigkeitsstrategie<br />

und trägt in bedeutendem Umfang zur Sicherung und Erhöhung der Artenvielfalt bei.<br />

Düngung<br />

Die Vorgaben bei der Düngung verlangen, dass die Düngung nur nach guter fachlicher Praxis erfolgen<br />

darf. Dazu gehört, dass die Düngung nach Art, Menge und Zeit auf <strong>den</strong> Bedarf der Pflanzen<br />

und des Bo<strong>den</strong>s ausgerichtet wird. Hierbei müssen die <strong>im</strong> Bo<strong>den</strong> verfügbaren Nährstoffe und die<br />

organische Substanz sowie die Standort - und Anbaubedingungen berücksichtigt wer<strong>den</strong>. Durch<br />

diese Vorgaben bei der Düngung wird ein sparsamer und effektiver Einsatz der Düngemittel erreicht.<br />

Dadurch wer<strong>den</strong> unerwünschte und vermeidbare Belastungen der Umwelt auf ein unvermeidbares<br />

Maß beschränkt.<br />

Die Grundsätze der guten fachlichen Praxis be<strong>im</strong> Düngen sind seit 1996 <strong>für</strong> landwirtschaftlich und<br />

gartenbaulich genutzte Flächen in der Düngeverordnung näher best<strong>im</strong>mt. Neben allgemeinen Vorgaben<br />

<strong>für</strong> die Anwendung von Düngemitteln enthält die Verordnung auch spezielle Vorschriften <strong>für</strong><br />

die Anwendung von Wirtschafts- und Sekundärrohstoffdüngern. Die Grundsätze zielen auf <strong>den</strong><br />

pflanzenbedarfs- und standortgerechten Einsatz von Düngemitteln ab, um dabei – soweit wie möglich<br />

– sowohl eine Über- als auch eine Unterdüngung zu vermei<strong>den</strong>. Damit wer<strong>den</strong> gleichzeitig<br />

Nährstoffverluste, insbesondere Nährstoffeinträge in Gewässer und andere Ökosysteme, verringert.<br />

In der Düngeverordnung sind <strong>im</strong> Wesentlichen festgelegt<br />

• Die Grundsätze der Düngebedarfsermittlung<br />

• Ausbringungsverbote<br />

• ein zeitlich befristetes Ausbringungsverbot <strong>für</strong> Gülle, Jauche, Geflügelkot und flüssige stickstoffhaltige<br />

Sekundärrohstoffdünger,<br />

• besondere Auflagen <strong>für</strong> die Ausbringung dieser Düngemittel,<br />

• Aufzeichnungen über Vergleiche der Nährstoffzufuhren und –abfuhren.<br />

Pflanzenschutz<br />

(Zu diesen Ausführungen s. a. Anhang 1)<br />

Ziel des Pflanzenschutzrechts ist es, Pflanzen vor Schadorganismen und nichtparasitären Beeinträchtigungen<br />

zu schützen und gleichzeitig Gefahren abzuwen<strong>den</strong>, die z. B. durch die Anwendung<br />

von Pflanzenschutzmitteln <strong>für</strong> die Gesundheit von Mensch und Tier und <strong>für</strong> <strong>den</strong> Naturhaushalt entstehen<br />

können. Das Pflanzenschutzrecht enthält deshalb Vorschriften, die dem Schutz der Oberfl ächengewässer,<br />

des Grundwassers, des Bo<strong>den</strong>s, der Artenvielfalt, der Luft sowie der Gesundheit der<br />

Menschen dienen. Pflanzenschutzmittel dürfen nur in Verkehr gebracht wer<strong>den</strong>, wenn sie wissenschaftlich<br />

eingehend geprüft und zugelassen sind. Ihre Anwendung ist durch das Pflanzenschutzgesetz<br />

und <strong>den</strong> darauf beruhen<strong>den</strong> Vorschriften umfassend geregelt.<br />

29


Wichtige Elemente der guten fachlichen Praxis sind:<br />

• Anwendung nur von zugelassenen Pflanzenschutzmitteln,<br />

• Verwendung nur geprüfter Pflanzenschutzgeräte,<br />

• Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nur durch sachkundige Anwender.<br />

Verantwortlich <strong>für</strong> die Durchführung des Pflanzenschutzrechts sind die Länder. Sie unterhalten über<br />

die Pflanzenschutzdienste auch eine Offizialberatung, die sich auf Fragen der guten fachlichen Praxis<br />

konzentriert.<br />

(Zu diesen Ausführungen s. a. Anhang 2)<br />

Bo<strong>den</strong>schutzaspekte der guten fachlichen Praxis der Düngung und des Pflanzenschutzes<br />

Die gute fachliche Praxis beschreibt die von <strong>den</strong> <strong>Land</strong>wirten zu beachten<strong>den</strong> Grundsätze der landwirtschaftlichen<br />

Flächenbewirtschaftung. Hinsichtlich der Umweltwirkungen sind dabei hauptsächlich<br />

die mit der Düngung und dem Pflanzenschutz verbun<strong>den</strong>en Stoffeinträge in Agrarökosysteme maßgebend.<br />

Die <strong>im</strong> Rahmen der guten fachlichen Praxis der Düngung und des Pflanzenschutzes einz uhalten<strong>den</strong><br />

Grundsätze sind <strong>im</strong> Düngemittel- und Pflanzenschutzrecht umfassend beschrieben.<br />

Von <strong>den</strong> Regeln der guten fachlichen Praxis der Düngung wer<strong>den</strong> in Deutschland auch Klärschlämme<br />

und Bioabfallkomposte erfasst. Diese dürfen zum Zwecke der Düngung nur in <strong>den</strong> Verkehr<br />

gebracht und an <strong>Land</strong>wirte abgegeben wer<strong>den</strong>, wenn sie einem durch Rechtsverordnung zugelassenen<br />

Düngemitteltyp entsprechen. Nach <strong>den</strong> Vorgaben der Düngemittelverordnung, die das<br />

Inverkehrbringen von Düngemitteln regelt, müssen diese Stoffe auch als Düngemittel die Schadstoffgrenzwerte<br />

der abfallrechtlichen Vorschriften (Klärschlammverordnung, Bioabfallverordnung)<br />

einhalten. Darüber hinaus sind Mindestgehalte an Nährstoffen festgelegt, um eine hinreichende<br />

Wirksamkeit als Düngemittel sicherzustellen.<br />

Bei der Anwendung unterliegen Klärschlämme und Bioabfallkomposte dann als Düngemittel <strong>im</strong> vollen<br />

Umfang <strong>den</strong> Vorgaben der Düngeverordnung. Ihre Ausbringung hat sich daher nach dem Düngebedarf<br />

der angebauten Kulturen zu richten. Dies führt in der Praxis auf Grund der üblichen Nährstoffgehalte<br />

dieser Stoffe oftmals dazu, dass die abfallrechtlich zulässigen Höchstmengen nicht<br />

ausgeschöpft wer<strong>den</strong> können. Dadurch wird der Eintrag von Schadstoffen durch die Vorgaben der<br />

guten fachlichen Praxis zusätzlich reduziert.<br />

Die abfallrechtlichen Vorgaben (Klärschlammverordnung, Bioabfallverordnung) richten sich hauptsächlich<br />

an die Abgeber dieser Stoffe. Die Abgeber haben unter anderem vor der Aufbringung Bo<strong>den</strong>untersuchungen<br />

auf best<strong>im</strong>mte Schadstoffe selbst durchzuführen. Sie können damit auch Dritte<br />

beauftragen. Weiterhin haben sie umfangreiche Nachweispflichten zu erfüllen.<br />

Im Bundes-Bo<strong>den</strong>schutzgesetz sind Anforderungen zur Vorsorge gegen schädliche Bo<strong>den</strong>veränderungen<br />

und zur Gefahrenabwehr festgelegt. In der <strong>Land</strong>wirtschaft wird die Vorsorgepflicht<br />

durch die gute fachliche Praxis der landwirtschaftlichen Bo<strong>den</strong>nutzung erfüllt. Im Mittelpunkt stehen<br />

Anforderungen zur Vorsorge gegen schädliche Bo<strong>den</strong>veränderungen <strong>im</strong> Zusammenhang mit Stoffeinträgen<br />

durch Düngemittel oder Pflanzenschutzmittel, die <strong>im</strong> Düngemittelgesetz bzw. in der Düngeverordnung<br />

und <strong>im</strong> Pflanzenschutzgesetz geregelt sind. Darüber hinaus sind Grundsätze zur<br />

landwirtschaftlichen Bo<strong>den</strong>bewirtschaftung beschrieben, die aufgrund ihrer Situations- und Standortabhängigkeit<br />

nicht sanktionsbewehrt sind; sie dienen daher als Orientierungs hilfe <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Land</strong>wirt<br />

und die landwirtschaftlichen Beratungseinrichtungen.<br />

Mit der Einhaltung der guten fachlichen Praxis der Düngung und des Pflanzenschutzes praktizieren<br />

die <strong>Land</strong>wirte somit gleichzeitig vorsorgen<strong>den</strong> Bo<strong>den</strong>schutz und erfüllen, hinsichtlich der damit ve rbun<strong>den</strong>en<br />

Stoffeinträge in Bö<strong>den</strong>, die sich aus dem Bundes-Bo<strong>den</strong>schutzgesetz ergeben<strong>den</strong> Vorsorgeanforderungen<br />

und Pflichten zur Gefahrenabwehr.<br />

Zum Nitratproblem:<br />

Der Richtlinie des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung<br />

durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (91/676/EWG) wer<strong>den</strong> bei Förderungen unter diesem<br />

Programm entsprochen wer<strong>den</strong>.<br />

Sie ist durch die Verordnung über die Grundsätze der guten fachlichen Praxis vom 26.1.1996 be<strong>im</strong><br />

Düngen (Düngeverordnung) (BGBl. I S. 118, geändert durch VO vom 16.07.1999, BGBl. I S. 1835)<br />

und durch Länderregelungen auf Basis des Wasserrechts in <strong>Land</strong>eswasserrecht (sogenannte Be-<br />

30


hälterregelungen) umgesetzt wor<strong>den</strong>. Die Europäische Kommission hält jedoch lediglich eine Best<strong>im</strong>mung<br />

der Düngeverordnung zur Düngemittelanwendung nicht <strong>für</strong> ausreichend und hat daher<br />

Klage vor dem EuGH erhoben.<br />

Hinsichtlich anhängiger Vertragsverletzungsverfahren verpflichtet sich die Bundesrepublik<br />

Deutschlan, besondere Anstrengungen zur raschestmöglichen Herstellung des gemeinschaftsrechtskonformen<br />

Zustands zu unternehmen, insbesondere deutliche Fortschritte bei der rechtlichen<br />

Umsetzung und Anwendung der bin<strong>den</strong><strong>den</strong> Maßnahmen nach Anhang III (Ausbringungsmenge) der<br />

genannten Richtlinie spätestens bis zum 31. Dezember 2000 zu erzielen.<br />

Deutschland sagt zu, der vom EuGH festgestellten Rechtslage Rechnung zu tragen.<br />

Gegenüberstellung der "guten landwirtschaftlichen Praxis <strong>im</strong> üblichen Sinne" und der Auflagen<br />

der Agrarumweltweltmaßnahmen des Kulturlandschaftsprogrammes des <strong>Land</strong>es Bran<strong>den</strong>burg<br />

(KULAP 2000)<br />

Die nachfolgende Gegenüberstellung ist gegliedert nach<br />

I Allgemeine betriebliche Managementmaßnahmen<br />

II Grünlandbewirtschaftung<br />

III Ackerbau und<br />

IV Gartenbau.<br />

Unter der Rubrik "gute fachliche Praxis" sind neben <strong>den</strong> gesetzlichen Vorgaben Durchschnitts- bzw.<br />

Bezugwerte - soweit relevant - angegeben. Sie stellen Vergleichwerte dar, die <strong>für</strong> mittlere Produktionsbedingungen<br />

ohne zusätzliche Umweltauflagen (KULAP 2000) als praxisüblich gelten und bei<br />

der Ermittlung der Beihilfehöhen zugrunde gelegt wur<strong>den</strong>.<br />

Maßnahmen des KULAP 2000 (Erläuterung der verwendeten Abkürzungen in Spalte 4) :<br />

TEIL A: Umweltgerechte und <strong>den</strong> natürlichen Lebensraum erhaltene Bewirtschaftung und<br />

Pflege von Grünland<br />

A1 Extensive Grünlandnutzung<br />

A2 Extensive Bewirtschaftung von überflutungsgefährdetem Grünland<br />

A3 Späte und eingeschränkte Nutzung<br />

A4 Mosaikartige Flächennutzung<br />

A5 Erschwerte Bewirtschaftung von Spreewaldwiesen<br />

A6 Pflege von ertragsschwachem Grünland und Hei<strong>den</strong> mittels Beweidung<br />

A7 Pflege von Streuobstwiesen<br />

TEIL B: Umweltgerechter Ackerbau und Sicherung reich strukturierter Feldfluren<br />

B1 Kontrolliert-integrierter Gartenbau<br />

a Obst-/Weinbau und Baumschulenproduktion<br />

b zusätzl. Alternativen zum Verzicht auf Herbizide<br />

c zusätzl. Alternativen zum Verzicht auf Insektizide bzw. Akarizide<br />

d Gemüse, Heil,- Gewürz-, und Zierpflanzen <strong>im</strong> Freiland<br />

e Gemüse, Heil,- Gewürz-, Zierpflanzen und Beerenobst <strong>im</strong> geschützten Anbau<br />

B2 Extensive Produktionsverfahren <strong>im</strong> Ackerbau<br />

B3 Ökologische Anbauverfahren<br />

B4 Erosionsmindernde, bo<strong>den</strong>schonende und die Fruchtfolge auflockernde Anbauverfahren<br />

a Anbau von Zwischenfrüchten<br />

b Untersaaten<br />

c Anbau kleinkörniger Leguminosen<br />

B5 Umwandlung von Ackerland in extensives Grünland<br />

B6 Dauerstillegung von ökologisch sensiblen Ackerflächen oder zu Naturschutzzwecken<br />

31


I. Allgemeine betriebliche Managementmaßnahmen<br />

Managementmaßnahme/<br />

Manegementbereich Gute landwirtschaftliche Praxis KULAP 2000<br />

Gesetzliche Durchschnitts- bzw.<br />

Vorgaben Bezugsniveau Maßnahme Vorgabe/Verpflichtung<br />

Aufzeichnung,<br />

<strong>für</strong> Nährstoffvergleiche dto. alle Schlagbezogene Doku-<br />

Dokumentation zur Be- lt. DüngeVO (Zufuhr /<br />

mentation aller <strong>für</strong> Verwirtschaftung<br />

Abfuhr) erforderliche<br />

pflichtung relevanten<br />

Angaben<br />

Bewirtschaftungsmaßnahmen<br />

(zusätzliche) Produktions- Keine Vorgaben dto. B1<br />

jährlich durch anerkannte<br />

kontrolle<br />

B3<br />

Kontrollringe und Kontrollstellen<br />

des integrierten<br />

Gartenbaues bzw. Ökologischen<br />

<strong>Land</strong>baus<br />

Flächennutzungsstruktur, Keine Nutzungsarten- Keine Umwandlung alle Beibehaltung des Umfangs<br />

Grünlandumwandlung änderung von zu Ackerland auf<br />

von Dauergrünland <strong>im</strong><br />

Dauergrünland auf absoluten Grünland-<br />

Betrieb<br />

Niedermoorstandorten<br />

lt. BbgNatG<br />

Standorten<br />

(außer bei Aufforstung)<br />

Einsatz von Sekundär- Einhaltung von Schad- dto. alle Verbot des Einsatzes von<br />

rohstoffenstoffgrenzen<br />

gem.<br />

Klärschlämmen auf einbe-<br />

AbfKlärV und BioAbfV<br />

zogenen Flächen<br />

Betrieblicher Viehbesatz Entsprechend Maxi- dto. (Max<strong>im</strong>um); A1 bis 4, Max<strong>im</strong>al 1,4 GV/ha Futmalwerten<br />

der Dünge- 2,4 GV/ha Futter- B3 (Betriebe terfläche<br />

VO <strong>für</strong> Wirtschaftsfläche (= Mittel Bbg mit GL) und<br />

dünger tierischer Her- 1989/90)<br />

B 5<br />

kunft (170 kg N/ha AL (<strong>für</strong> Begründung der<br />

und 210 kg N/ha GL) Beihilfen/ Ein- B2, B3 (AL), 2 GV/ha LF<br />

zuzüglich Lager- und kommensverluste B4 und B6<br />

Ausbringungsverluste: GV-Besatz ohne<br />

-.2,9 GV/ha LF (Ackerland)<br />

-.3,6 GV/ha LF<br />

(Grünland)<br />

Relevanz)<br />

II. Grünlandbewirtschaftung<br />

Managementmaßnahme<br />

Manegementbereich Gute landwirtschaftliche Praxis<br />

Durchschnitts- bzw.<br />

KULAP 2000<br />

Gesetzliche Vorgaben Bezugsniveau Maßnahme Vorgabe/Verpflichtung<br />

Grünlanderneuerung/ Lt. BbodSchG möglichst umbruchlos auf A2, A3, A4 Umbruchverbot<br />

Grünlandumbruch Vermeidung von Bode- Überflutungsflächen<br />

nabträgen<br />

(Vordeich);<br />

Düngung Max. 210 kg N/ha aus Mittlerer Nährstoff- A2, A6 ohne jegliche Düngung<br />

Wirtschaftsdünger aufwand, gesamt<br />

tierischer Herkunft lt. (75 dt TM/ha, A1, A7, B3 ohne chemisch-syntheti-<br />

DüngeVO<br />

55 % Niedermoor, (Grünland) sche N-Dünger; Gesamt-<br />

ohne Hutungen / und B5 nährstoffaufwand nach<br />

Streuwiesen):<br />

Entzug + verfügbarer<br />

N: 160 kg/ha<br />

Bo<strong>den</strong>nährstoffe, max.<br />

P: 25 kg/ha<br />

entspr. 1,4 GV, d.h. max.:<br />

K: 150 kg/ha<br />

N: 118 kg/ha (40)*<br />

P: 25 kg/ha (12)*<br />

Mittl. mineralische<br />

K: 133 kg/ha (67)*<br />

N-Düngung:<br />

*mittl. Erwartungswerte<br />

140 kg/ha;<br />

unter Berücksichtigung des<br />

Verbotes der chem.-<br />

Hutungen/ Streusynthetischen<br />

N-Düngung<br />

wiesen incl. Pfle-<br />

und überwiegender Wirtgegrünland<br />

gemäß<br />

schaftdüngerausbringung<br />

Maßnahme A6:<br />

ohne Düngung<br />

auf Acker<br />

keine leichtlöslichen Phosphate,<br />

keine angereicherten<br />

K-Dünger<br />

B3<br />

(Grünland)<br />

A3, A4, A5<br />

Düngungsauflage je nach<br />

Kombination mit A1, A2<br />

oder B3; <strong>für</strong> A3 und A4<br />

Düngerausbringung zw i-<br />

32


Managementmaßnahme<br />

Manegementbereich Gute landwirtschaftliche Praxis<br />

Durchschnitts- bzw.<br />

KULAP 2000<br />

Gesetzliche Vorgaben Bezugsniveau Maßnahme Vorgabe/Verpflichtung<br />

Grünlanderneuerung/ Lt. BbodSchG möglichst umbruchlos auf A2, A3, A4 Umbruchverbot<br />

Grünlandumbruch Vermeidung von Bode- Überflutungsflächen<br />

nabträgen<br />

(Vordeich);<br />

Düngerausbringung zw ischen<br />

31.3. und 1. Nutzungstermin<br />

nur mit behördlicher<br />

Genehmigung<br />

Pflanzenschutzmitteleinsatz Alle zugelassenen dto. mittlerer A2, A6, A7 ohne Pflanzenschutzmittel<br />

Pflanzenschutzmittel Herbizidaufwand: und B3<br />

nach PflSchG 35 DM/ha<br />

PSM-Einsatz nur in Aus-<br />

A1<br />

nahmefällen mit behördlicher<br />

Genehmigung<br />

Pflegemaßnahmen Keine Vorgabe bestands - und A3, A4 nicht zwischen 31.3 und 1.<br />

bedarfsangepasst; i.<br />

d. R. Walzen/<br />

Schleppen auf<br />

Niedermoor <strong>im</strong><br />

März/April<br />

Nutzungstermin<br />

Besatzstärke Standortangepasst lt. dto.,<br />

A1, A2, B3 mindestens 0,3 RGV/ha<br />

BbodSchG<br />

ertragsabhängig und B5 Grünland; max<strong>im</strong>al 1,4 GV<br />

mittl. Weidebe-<br />

Weidetiere/ha beweideter<br />

satzstärke:<br />

Fläche<br />

2,2 GV/ha A5<br />

max. 1 GV Weidetiere/beweidete<br />

Fläche<br />

Besatzstärke nach vor-<br />

A6<br />

gegebenem Pflegeplan<br />

Nutzungstermine, Standortangepasst lt. dto.,<br />

A1, A2, A6, Mind. einmalige Nutzung<br />

Nutzungshäufigkeit, BbodSchG<br />

ertragsabhängig; A7, B3 und bis 20.9. (Mulchen nur in<br />

Nutzungstechnik<br />

1.Schnitttermin B5<br />

Ausnahmefällen mit be-<br />

i.d.R. Mitte Mai/<br />

hördlicher Genehmigung);<br />

Anfang Juni; A3, A4 erste Nutzung nicht vor<br />

16.6., 1.7. bzw. 16.7.<br />

0Mahd mit Rota- A3<br />

Mahd in Blöcken mit max.<br />

tionsmähwerk,<br />

80m Breite von innen nach<br />

durchgängige Mahd<br />

außen bei Belassen eines<br />

des gesamtem<br />

Streifens (Mähwerksbreite)<br />

Schlages von außen A4<br />

max. Parzellengröße 6 ha,<br />

nach innen<br />

Mahd von innen nach<br />

außen; Verwendung Doppelmesser-/Fingerbalkenmähwerk<br />

(zusätzlich)<br />

III. Ackerbau<br />

Managementmaßnahme-<br />

Manegementbereich Gute landwirtschaftliche Praxis<br />

Durchschnitts- bzw.<br />

KULAP 2000<br />

Gesetzliche Vorgaben Bezugsniveau Maßnahme Vorgabe/Verpflichtung<br />

Fruchtfolgegestaltung Keine konkreten Vor- Einhaltung erfor- B2 bis B6 mind. 3gliedrige Fruchtgaben;<br />

Erhaltung der derlicherAnbaufolgen biologischen Aktivität pausen <strong>für</strong> be-<br />

des Bo<strong>den</strong>s und des st<strong>im</strong>mteFrucht- B4c mindestens 5% der Acker-<br />

standorttypischen Huarten; 2gliedrige<br />

fläche kleinkörnige Legumusgehaltes<br />

Fruchtfolgen mögminosen;<br />

<strong>für</strong> ehemalige<br />

(BbodSchG)<br />

lich; kaum Anbau<br />

Kippenflächen 8gliedrige<br />

von kleinkörnigen<br />

Fruchtfolge mit 3jährigem<br />

Leguminosen (< 1%<br />

kleinkörnigen Legu-<br />

der Ackerfläche)<br />

minosenanbau mit nachfolgender<br />

1jähriger Stillegung<br />

ohne Umbruch<br />

Zwischenfruchtanbau, Keine Vorgaben Kein regelmäßiger B4a,b Jährlicher Anbau über 5<br />

Untersaaten<br />

Anbau (Kosten-<br />

Jahre; Keine Futternutgründe)<br />

; ggf. bei<br />

zung, Umbruch frühestens<br />

Futterausfällen;<br />

14 Tage vor Frühjahrsaus -<br />

Umbruchstermin je<br />

saat der Nachfrucht, nicht<br />

nach Arbeitsorganisation<br />

vor 10.2.<br />

Stilllegung Umfang und Gestaltung Dto.;<br />

B6 Dauerstilllegung, Flä-<br />

gemäß VO(EG) 1251/99 Flächenauswahl<br />

chenauswahl, Pflege<br />

und Art der Still-<br />

entspr. Naturschutzzweck<br />

legung nach be-<br />

(Zust<strong>im</strong>mung / Vorgabe<br />

33


Managementmaßnahme-<br />

Manegementbereich<br />

legung nach betriebswirschaftlichen<br />

Aspekten<br />

(Zust<strong>im</strong>mung / Vorgabe<br />

durch Naturschutzbehörde)<br />

Gute landwirtschaftliche Praxis KULAP 2000<br />

Gesetzliche Vorgaben Durchschnitts- bzw.<br />

Bezugsniveau<br />

Maßnahme Vorgabe/Verpflichtung<br />

Düngung Max.170 kg N/ha aus Ertrags- und stand- B2, B3 Verzicht auf chemisch-<br />

Wirtschaftsdünger ortabhängig nach<br />

synthetische Düngemittel<br />

tierischer Herkunft lt. Düngerbe-<br />

DüngeVO<br />

darfsermittlung (Nmin B3<br />

keine leichtlöslichen Phos-<br />

(= ca. 2,9 GV/ha) nach Richtwerten);<br />

phate, keine ange-<br />

Mittl. chem. synthetischeN-Dünreicherten<br />

K-Dünger<br />

gung (mittl. AZ 32; B2-6 max. organische Dün-<br />

ohne Stillegung):<br />

90 kg/ha AL<br />

germenge entspr. 2 GV/ha<br />

Pflanzenschutzmitteleinsatz Alle zugelassenen Dto. (mittl. PSM- B2<br />

Verzicht auf Insektizide<br />

Pflanzenschutzmittel Aufwand: ca. 120<br />

nach PflSchG DM/ha AL o. Still- B3<br />

keine PSM (Einsatz entspr.<br />

legung, dar. 10<br />

DM/ha Insektizide)<br />

VO(EWG) 2092/91<br />

Saatguteinsatz Keine Vorgaben Dto. B3 aus ökologischem Anbau<br />

Nutzungstermin Keine Vorgaben Opt<strong>im</strong>ale Erntezeit- B4c Mindestens ein Aufpunkte;<br />

Bei kleinkörnigen<br />

Leguminosen vor<br />

Blüte<br />

wuchs/Jahr in Vollblüte<br />

IV Gartenbau<br />

Managementmaßnahme<br />

Manegementbereich Gute landwirtschaftliche Praxis<br />

Durchschnitts- bzw.<br />

KULAP 2000<br />

Gesetzliche Vorgaben Bezugsniveau Maßnahme Vorgabe/Verpflichtung<br />

N-Düngung Lt. DüngeVO Dünger- Nach Schätzung B1<br />

Zwingend auf Grundlage<br />

bedarfsermittlung nach<br />

aktueller Bo<strong>den</strong>- bzw.<br />

Bo<strong>den</strong>untersuchung<br />

oder Schätzung<br />

Blattanalysen<br />

Düngung von Ca, P, K, Mg Lt. DüngeVO Bo<strong>den</strong>- Dto. B1<br />

Bo<strong>den</strong>untersuchungen alle<br />

untersuchungen alle 6<br />

4 Jahre<br />

Jahre<br />

B1e alle 2 Jahre<br />

Düngung bei hydropo- Keine Vorgaben Offene System B1e Vollständige Rezirkulation<br />

nischen Verfahren<br />

der Nährlösung<br />

Pflanzenschutz Alle zugelassenen Dto.<br />

B1<br />

keine PSM mit W-Auflage;<br />

Pflanzenschutzmittel<br />

ständige Bestandsüber-<br />

nach PflSchG; i.d.R. nach eigener<br />

wachung und Dokumen-<br />

Einschätzung<br />

tation;<br />

Bestandüberwachung<br />

B1b nur Einsatz nach Scha-<br />

empfohlen, nicht ge- keine Prüfpflicht <strong>für</strong><br />

<strong>den</strong>s- und Nutzensfordert<br />

Obstbauspritzen<br />

schwellenprinzip;<br />

Verzicht auf chemische<br />

Bo<strong>den</strong>entseuchung;<br />

2jährige Prüfpflicht <strong>für</strong><br />

Obstbauspritzen;<br />

B1c Verzicht auf Herbizide<br />

Verzicht auf Insektizide<br />

B1e bzw. Akarizide zu einzelnen<br />

Indikatoren<br />

nur Nützlinge zur Bekämpfung<br />

von Schaderregern<br />

(chem. Herdbehandlung<br />

nur bei Temperaturextremen)<br />

Beregnungsmenge Keine Vorgaben Dto. B1 max. 20mm/Tag<br />

34


9.2. Beschreibung der vorgeschlagenen Maßnahmen:<br />

V Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen<br />

V.I. Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten<br />

1. Artikel 13 - 21 der VO (EG) Nr. 1257/1999 / Anhang Buchstabe e) der VO (EG) Nr. 1750/1999<br />

2.A Wesentliche Merkmale:<br />

Diese Maßnahme wird <strong>im</strong> Rahmen der „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur<br />

und des Küstenschutzes“ ( GAK ) durchgeführt und in Gänze aus nationalen Mitteln finanziert.<br />

Die Förderkulisse des benachteiligten Gebietes in Bran<strong>den</strong>burg gem. Artikel 19d der VO (EG)<br />

Nr. 1257/1999 umfaßt über 1.194.043 ha LF.<br />

2.B Einzelheiten:<br />

Gegenstand der Förderung<br />

Gewährung einer Ausgleichszulage zur Sicherung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit und zum<br />

Ausgleich ständiger natürlicher und wirtschaftlicher Nachteile<br />

Zuwendungsempfänger<br />

Unternehmen der <strong>Land</strong>wirtschaft, unbeschadet der gewählten Rechtsform,<br />

- die die Merkmale eines landwirtschaftlichen Betriebes <strong>im</strong> Sinne des Einkommensteuerrechts<br />

erfüllen oder einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige<br />

oder mildtätige Zwecke verfolgen und<br />

- bei <strong>den</strong>en die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand weniger als 25 % des Eigenkapitals des<br />

Unternehmens beträgt; dies gilt nicht <strong>für</strong> Weidegemeinschaften.<br />

Zuwendungsvoraussetzungen<br />

- Mindestens drei Hektar der landwirtschaftlich genutzten Fläche einschließlich mit Ausgleichszulage<br />

geförderter Forstfläche des Zuwendungsempfängers müssen <strong>im</strong> benachteiligten Gebiet<br />

liegen.<br />

- Die Ausgleichszulage erhalten landwirtschaftliche Unternehmen, wenn sie sich verpflichten, die<br />

landwirtschaftliche Erwerbstätigkeit in Übereinst<strong>im</strong>mung mit <strong>den</strong> Zielsetzungen der Förderung<br />

ab der ersten Zahlung der Ausgleichszulage noch mindestens fünf Jahre auszuüben.<br />

Im Falle genehmigter Aufforstungen wer<strong>den</strong> sie von der Verpflichtung befreit. Außerdem fin<strong>den</strong><br />

Artikel 29 Abs. 1 und 3 sowie Artikel 30 der VO (EG) Nr. 1750/1999 Anwendung.<br />

<strong>Land</strong>wirtschaftliche Unternehmer, die eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder<br />

vergleichbare Einnahmen (§ 229 Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch) beziehen,<br />

sind hierdurch von der Verpflichtung nach Abs.1 nicht befreit.<br />

- Der Zuwendungsempfänger hat die gute landwirtschaftliche Praxis <strong>im</strong> üblichen Sinne einzuhalten.<br />

- Zuwendungsempfänger, die durch Umwandlung nach dem <strong>Land</strong>wirtschaftsanpassungsgesetz<br />

(LwAnpG) aus <strong>Land</strong>wirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) hervorgegangen sind,<br />

müssen nachweisen, dass die Vermögensauseinandersetzung bis zum Zeitpunkt der Bewilligung<br />

ordnungsgemäß vorgenommen und - sofern noch nicht abgeschlossen - über diesen<br />

Zeitpunkt hinaus ordnungsgemäß weitergeführt wor<strong>den</strong> ist.<br />

Art, Umfang, Höhe der Zuwendung<br />

- Zuwendungsart: Projektförderung<br />

- Finanzierungsart: Festbetragsfinanzierung (Bagatellgrenze: 500 DM)<br />

- Form der Zuwendung: Zuschuss<br />

- Bemessungsgrundlage <strong>für</strong> die Ausgleichszulage ist die in <strong>den</strong> benachteiligten Gebieten bewirt -<br />

schaftete landwirtschaftlich genutzte Fläche des Unternehmens zur Ernte 2000 bzw. der Folgejahre.<br />

Flächen mit folgen<strong>den</strong> Kulturen wer<strong>den</strong> abgezogen:<br />

- Weizen, Mais (einschl. Futtermais), Zuckerrüben, Wein<br />

- Äpfel, Birnen und Pfirsiche in Vollpflanzungen, die 0,5 ha je Betrieb überschreiten,<br />

- Anbauflächen <strong>für</strong> Intensivkulturen (Gemüse, Obst, Hopfen, Tabak, Blumen und Zierpflanzen,<br />

Baumschulflächen).<br />

Für sonstige stillgelegte Flächen sowie konjunkturell stillgelegte Flächen, die <strong>den</strong> vorgegebenen<br />

Stilllegungssatz überschreiten, wird keine Ausgleichszulage gewährt.<br />

35


Höhe der Zuwendung<br />

- Die Ausgleichszulage <strong>im</strong> Jahr 2000 beträgt je Hektar Grünland bei einer LVZ der Gemeinde<br />

bis 15 max. 130 DM<br />

16 - 20 max. 120 DM<br />

21 - 25 max. 105 DM<br />

26 - 29 max. 90 DM<br />

ab 30 keine Ausgleichszulage<br />

- Die Ausgleichszulage bet rägt je Hektar zuwendungsberechtigtem Ackerland bei einer LVZ der<br />

Gemeinde bis 15 max. 65 DM<br />

16 - 20 max. 60 DM<br />

21 - 25 max. 52 DM<br />

26 - 29 50 DM<br />

ab 30 keine Ausgleichszulage<br />

- In <strong>den</strong> durch Grundwasserabsenkung aufgrund der Braunkohleförderung stark beeinträchtigten,<br />

<strong>im</strong> Jahr 2000 neu festgelegten Gemein<strong>den</strong> der benachteiligten Gebiete wird die Ausgleichszulage<br />

<strong>für</strong> zuwendungsberechtigte Flächen auf Basis der nächst höher bezuschussten<br />

LVZ-Gruppe berechnet.<br />

Die <strong>im</strong> vorherigen Satz genannte Festlegung gilt nicht <strong>für</strong> Antragsteller, die <strong>für</strong> förderfähige Flächen<br />

<strong>im</strong> Vorjahr eine Entschädigung nach dem Bundesberggesetz erhalten haben.<br />

- Die Ausgleichszulage darf <strong>den</strong> Betrag von 24.000 DM je Zuwendungsempfänger und Jahr, <strong>im</strong><br />

Falle einer Kooperation <strong>für</strong> alle Zuwendungsempfänger zusammen <strong>den</strong> Betrag von 96.000 DM,<br />

jedoch nicht mehr als 24.000 DM je Zuwendungsempfänger, nicht übersteigen.<br />

Von Zuwendungsempfängern, <strong>für</strong> die die ermittelte Ausgleichszulage die <strong>im</strong> vorherigen Satz<br />

genannten Höchstbeträge überschreitet, ist eine formgebun<strong>den</strong>e Angabe zur Ermittlung der betriebs<br />

notwendigen Arbeitskräfte einzureichen.<br />

Die Beträge können überschritten wer<strong>den</strong>, wenn das Unternehmen über mehr als zwei betriebsnotwendige<br />

Arbeitskräfte verfügt. Für diese weiteren Arbeitskräfte können max<strong>im</strong>al 12.000<br />

DM je betriebsnotwendige Arbeitskraft und Jahr gewährt wer<strong>den</strong>.<br />

Sonstige Zuwendungsbest<strong>im</strong>mungen<br />

Flächen in benachteiligten Gebieten benachbarter Mitgliedstaaten der Europäischen Union können<br />

berücksichtigt wer<strong>den</strong>, sofern das landwirtschaftliche Unternehmen antragsberechtigt ist und die<br />

übrigen Bedingungen erfüllt.<br />

Bei Unternehmen mit Flächen in verschie<strong>den</strong>en Bundesländern ist der Antrag grundsätzlich in dem<br />

<strong>Land</strong> zu stellen, in dem der Betrieb seinen Sitz hat.<br />

Förderausschluss<br />

Wer<strong>den</strong> bei einem Tier aus dem Rinderbestand eines Erzeugers Rückstände von Stoffen, die nach<br />

der Richtlinie 96/22/EG verboten sind, oder von Stoffen, die nach der genannten Richt linie zwar<br />

zugelassen sind, aber vorschriftswidrig verwendet wer<strong>den</strong>, gemäß <strong>den</strong> einschlägigen Best<strong>im</strong>mungen<br />

der Richtlinie 96/23/EG nachgewiesen oder wer<strong>den</strong> in dem Betrieb dieses Erzeugers gleich in<br />

welcher Form Stoffe oder Erzeugnisse gefun<strong>den</strong>, die nicht zugelassen sind oder die nach der Richtlinie<br />

96/22/EG zwar zugelassen sind, jedoch vorschriftswidrig vorrätig gehalten wer<strong>den</strong>, so wird<br />

dieser Erzeuger <strong>für</strong> das Kalenderjahr, in dem der Verstoß festgestellt wurde, von der Gewährung<br />

der Ausgleichszulage ausgeschlossen.<br />

Im Wiederholungsfall kann die Dauer des Ausschlusses je nach Schwere des Verstoßes bis auf fünf<br />

Jahre - von dem Jahr an gerechnet, in dem die Wiederholung des Verstoßes festgestellt wurde -<br />

verlängert wer<strong>den</strong>.<br />

Behindert der Eigentümer oder der Halter der Tiere die zur Durchführung der nationalen Überwachungspläne<br />

<strong>für</strong> Rückstände erforderlichen Inspektionen und Probenahmen bzw. die Ermittlungen<br />

und Kontrollen, die gemäß der Richtlinie 96/23/EG durchgeführt wer<strong>den</strong>, so fin<strong>den</strong> die Sanktionen<br />

nach Abs. 1 Anwendung.<br />

36


Kontrollen und Sanktionen<br />

Die Durchführung der Kontrollen erfolgt gemäß VO (EG) 1750/1999 Artikel 47 nach VO (EWG)<br />

3887/92 Artikel 6 und 7.<br />

- Die Verwaltungskontrollen umfassen Kontrollprüfungen der angegebenen Parzellen sowie weiterer<br />

Zuwendungsvoraussetzungen anhand der Angaben <strong>im</strong> Antrag.<br />

- Die Vor-Ort-Kontrollen erstrecken sich auf mindestens 5 % der Antragsteller. Die Kontrollen vor<br />

Ort wer<strong>den</strong> entsprechend einer Risikoanalyse durchgeführt und sind in einem formgebun<strong>den</strong>en<br />

Protokoll zu dokumentieren.<br />

- Zur Durchführung der Verwaltungs- sowie der Vor-Ort-Kontrollen ergehen Arbeitsanweisungen<br />

sowie Prüfberichtformulare an die Bewilligungsbehörde.<br />

Die Sanktionierung erfolgt gemäß VO (EG) 1750/1999 Artikel 48, nach Artikel 9 Absätze 1, 2 und 3,<br />

Artikel 11 Absatz 1 a) und Artikel 14 der VO (EWG) 3887/92.<br />

V.II.Ausgleichszahlungen in Gebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen<br />

1. Artikel 16 der VO (EG) Nr. 1257/1999 und Anhang Buchstabe e) der VO (EG) Nr. 1750/1999<br />

2.A Wesentliche Merkmale:<br />

75 % Gemeinschafts- und 25 % <strong>Land</strong>esbeteiligung<br />

Die Fördergebietskulisse des Gebietes mit umweltspezifischen Einschränkungen gem Art. 16<br />

der VO (EG) Nr. 1257/1999 umfaßt 191.000 ha. Bei <strong>den</strong> hier nicht in die Förderung einbezogenen<br />

Flächen gilt das Verschlechterungsverbotsprinzip.<br />

2.B Einzelheiten:<br />

Die Verabschiedung der Richtlinie des Rates 79/409/EWG über die Erhaltung der wildleben<strong>den</strong><br />

Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie) und der Richtlinie des Rates 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen<br />

Lebensräume sowie der wildleben<strong>den</strong> Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie,<br />

FFH-Richtlinie) bildet die Grundlage <strong>für</strong> <strong>den</strong> Schutz der biologischen Vielfalt in Europa.<br />

Die Mitgliedstaaten der EU haben sich damit verpflichtet, ein europaweites Netz (Natura 2000) von<br />

Schutzgebieten (gemäß der FFH-Richtlinie und gemäß der Vogelschutzrichtlinie) aufzubauen. Die<br />

Auswahl der Gebiete <strong>für</strong> Natura 2000 hat nach naturschutzfachlichen Kriterien gem. Art. 4 der FFH-<br />

Richtlinie zu erfolgen. In <strong>den</strong> Anhängen der FFH-Richtlinie wer<strong>den</strong> die speziellen Lebensräume<br />

sowie Tier- und Pflanzenarten aufgelistet, die in Europa geschützt wer<strong>den</strong> müssen und <strong>für</strong> die besondere<br />

Schutzgebiete ausgewiesen wer<strong>den</strong> sollen. Bran<strong>den</strong>burg liegt vollständig in der kontinent alen<br />

biogeografischen Region.<br />

Nach intensiven Abst<strong>im</strong>mungsprozessen hat die <strong>Land</strong>esregierung die Meldung der Natura 2000-<br />

Gebiete (SPA, pSCI ) wie folgt beschlossen:<br />

1. 29.07.1997 SPA<br />

2. 07.07.1998 pSCI Tranche 1<br />

3. 21.03.2000 pSCI Tranche 2<br />

Die gemeldeten FFH-Gebiete sind als Naturschutzgebiete (NSG) gesichert. Die SPA setzen sich<br />

aus <strong>Land</strong>schaftsschutzgebieten (LSG) und NSG zusammen, deren vollständige Ausweisung <strong>im</strong> Jahr<br />

2000 abgeschlossen wer<strong>den</strong> soll.<br />

Um die Akzeptanz der Ausweisung von FFH- und Vogelschutzgebieten zu erhöhen und Konflikte zu<br />

vermindern, wer<strong>den</strong> in <strong>den</strong> betroffenen Regionen Informationsgespräche durch Experten durchgeführt.<br />

Die Auswahl der Gebiete erfolgte u. a. auch auf der Grundlage von Vorschlags listen, die<br />

anhand der vorgegebenen Kriterien der FFH-Richtlinie von <strong>den</strong> Unteren Naturschutzbehör<strong>den</strong><br />

zusammengestellt wur<strong>den</strong>.<br />

Für Natura 2000-Gebiete gilt, dass günstige Erhaltungszustände <strong>für</strong> die Lebensräume und Arten zu<br />

wahren und wiederherzustellen sind (Verschlechterungsverbot). Die landwirtschaftliche Nutzung<br />

bleibt möglich, wenn sie sich nicht nachteilig auf die Erhaltung des Lebensraumes mit seinen charakteristischen<br />

Arten auswirkt. Aus der Umsetzung der Natura 2000 Konzeption können sich Nutzungseinschränkungen<br />

ergeben, <strong>für</strong> die <strong>den</strong> betroffenen <strong>Land</strong>wirten Kosten und Einkommensverluste<br />

entstehen.<br />

Die Auswahl der bisher ausgewiesenen Gebiete erfolgte anhand der naturschutzfachlichen Kriterien<br />

der FFH-Richtlinie. In Bran<strong>den</strong>burg erfüllen diese Kriterien vor allem die bereits bestehen<strong>den</strong><br />

37


Schutzgebiete. Es handelt sich dabei auch um Waldgesellschaften, Still- und Fließgewässer, Moore,<br />

Trockenstandorte auf ehemaligen WGT-Liegenschaften und um landwirtschaftliche Nutzflächen.<br />

Es ist davon auszugehen, dass nicht alle landwirtschaftlichen Nutzflächen innerhalb der Gebietskulisse<br />

von Auflagen betroffen sein wer<strong>den</strong>. Für diese Flächen fallen dementsprechend keine Ausgleichzahlungen<br />

an. Erst mit der abschließen<strong>den</strong> Gebietsmeldung und dem Abschluss der nationalen<br />

Schutzgebietsausweisungen bis zum Jahr 2004 gem. Vorgabe der EU kann die exakte Flächengröße<br />

benannt wer<strong>den</strong>.<br />

Das Verschlechterungsverbot NATURA 200<br />

Der EuGH (Urteil vom 11.12.1997) hat festgestellt, dass Deutschland die Richtlinie rechtlich nicht<br />

umgesetzt hatte. Inzwischen ist die FFH-Richtlinie auf Bundesebene durch das "Gesetz zur Änderung<br />

des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der <strong>Raum</strong>ordnung" vom 18. August<br />

1997 (BGBl. I S. 2081) sowie durch das "Zweite Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes"<br />

vom 30. April 1998 (BGBl. I S. 823 ff) in innerstaatliches Recht umgesetzt wor<strong>den</strong>. Zu <strong>den</strong><br />

Best<strong>im</strong>mungen <strong>im</strong> Bundesnaturschutzgesetz sind zum Teil noch Umsetzungsvorschriften <strong>im</strong> <strong>Land</strong>esrecht<br />

zu erlassen. Bis zum Erlass der entsprechen<strong>den</strong> landesrechtlichen Best<strong>im</strong>mungen, dass<br />

heißt längstens bis zum 8. Mai 2003, gelten die Umsetzungsbest<strong>im</strong>mungen <strong>im</strong> Bundesrecht unmittelbar.<br />

Damit wurde dem EuGH-Urteil Folge geleistet. Um die Ausweisung von Natura-2000-<br />

Gebieten zu vervollständigen, wer<strong>den</strong> die einzelnen Bundesländer ergänzende Listen erstellen, die<br />

alle <strong>den</strong> Anforderungen der FFH-Richtlinie entsprechen<strong>den</strong> Angaben einschließlich der wissenschaftlichen<br />

Informationen (gemäß Artikel 4 Absatz 1 der FFH-Richtlinie) enthalten. Diese Listen<br />

wer<strong>den</strong> so bald wie möglich von <strong>den</strong> zuständigen Bundesbehör<strong>den</strong> offiziell an die Kommission übermittelt.<br />

Die Projekte dieses <strong>Entwicklungsplan</strong>es führen nicht zu Beeinträchtigungen der geplanten FFH- und<br />

Vogelschutzgebiete. Für diese Gebiete wird bereits jetzt das Verschlechterungsverbot entsprechend<br />

angewandt. Maßnahmen, die <strong>den</strong> Zustand dieser Gebiete erheblich beinträchtigen könnten, sind<br />

nicht oder nur nach Durchführung einer Verträglichkeitsprüfung gemäß <strong>den</strong> Vorgaben von § 19c<br />

Bundesnaturschutzgesetz, der Art. 6 Abs. 3 der FFH-Richtlinie umsetzt, möglich.<br />

Die Naturschutzfachbehör<strong>den</strong> des <strong>Land</strong>es ( die Kreise und kreisfreien Städte als Untere Naturschutzbehörde<br />

sowie das <strong>Land</strong>esumweltamt als Obere Naturschutzbehörde ) sind über die geplante<br />

Gebietskulisse informiert und veranlassen bei Maßnahmen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung<br />

eines potentiellen FFH- oder Vogelschutzgebietes führen könnten, die erforderliche Verträglichkeitsprüfung.<br />

Vor diesem Hintergrund ist gewährleistet, dass Verschlechterungen der gemeldeten und der geplanten<br />

NATURA 2000 Gebiete durch Projekte dieses <strong>Entwicklungsplan</strong>es nicht eintreten können.<br />

Gegenstand der Förderung:<br />

1. Nutzungsbeschränkungen Grünland<br />

1.1 Extensive Grünlandnutzung<br />

Ziel der Maßnahme ist der Ausgleich von Ertragsausfällen bei Grünlandextensivierung zur Wahrung<br />

bzw. Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes von wichtigen Lebens raumtypen<br />

der FFH-Richtlinie und/oder zur Populationserhaltung bzw. -stabilisierung von Arten der<br />

FFH-Richtlinie sowie zur Erhaltung und Wiederherstellung der Lebensstätten und -räume von<br />

Arten der EG-Vogelschutz-Richtlinie. Die Voraussetzungen <strong>für</strong> die Erhaltung artenreicher Grünlandbestände<br />

wer<strong>den</strong> somit verbessert und einer Verbuschung und Nutzungsaufgabe des<br />

Grünlandes wird vorgebeugt.<br />

Die Maßnahme umfasst:<br />

a) kein Einsatz von chemisch-synthetischen Stickstoffdüngemitteln und Pflanzenschutzmitteln<br />

b) zusätzlich zu a) kein Einsatz von Mineraldüngern<br />

c) zusätzlich zu a) kein Einsatz von Gülle<br />

d) zusätzlich zu a) kein Einsatz von Düngern aller Art<br />

1.2 Späte und eingeschränkte Grünlandnutzung bei Nutzungsterminen<br />

Ziel der Maßnahme ist der Ausgleich von Ertragsausfällen durch Regelung der Nutzungstermine<br />

um die Verluste bei Wirbeltieren (u.a. Wiesenbrüter) zu verringern und die Entwicklung<br />

späterblühender Arten und artenreicher Feuchtgrünlandgesellschaften zu begünstigen.<br />

38


a) nicht vor dem 16.6.<br />

b) nicht vor dem 1.7.<br />

c) nicht vor dem 16.7.<br />

d) erste Mahd bis zum 15.6 und eine weitere Nutzung erst wieder nach dem 31.8<br />

e) nicht vor dem 16.8.<br />

Die Maßnahme kann in Kombination mit 1.1 erfolgen.<br />

1.3 Hohe Wasserhaltung<br />

Ziel der Maßnahme ist der Ausgleich von Bewirtschaftungserschwernissen und Ertrags ausfällen<br />

durch einen verstärkten Rückhalt von Wasser in der <strong>Land</strong>schaft. Sie dient der Erhaltung der<br />

Moore und der Sicherung von Habitaten stark gefährdeter und an nasse Lebensbedingungen<br />

gebun<strong>den</strong>er Tier- und Pflanzenarten. Die Wasserhaltung soll durch die Nutzung vorhan<strong>den</strong>er<br />

Regulierungseinrichtungen so durchgeführt wer<strong>den</strong>, dass ab 1.11. ein Wasserstand gemäß <strong>den</strong><br />

folgen<strong>den</strong> Stauzielen erreichbar ist:<br />

a) oberflächennahe/ -gleiche Grundwasserstände mit Blänkenbildung bis zum 30.4.<br />

b) oberflächennahe/ -gleiche Grundwasserstände mit Blänkenbildung bis zum 30.5.<br />

c) oberflächennahe/ -gleiche Grundwasserstände mit Blänkenbildung bis zum 30.6.<br />

Nach <strong>den</strong> unter a) bis c) genannten Terminen kann die Absenkung der Grundwasserspiegel<br />

eingeleitet wer<strong>den</strong>.<br />

1.4 Erhaltung von ertragsschwachem Grünland und Hei<strong>den</strong> mittels Beweidung<br />

Die Maßnahme dient dem Ausgleich von Ertragsausfällen durch Nutzungsbeschränkungen auf<br />

ertragsschwachem Grünland und Hei<strong>den</strong>. Sie dient der dauerhaften Erhaltung und ggf. Verbesserung<br />

offener durch starke Trockenheit und magere Bö<strong>den</strong> gekennzeichneter Lebensraumtypen<br />

und von feuc hten Salzwiesen.<br />

2.1 Nutzungseinschränkungen Ackerland<br />

Extensive Produktionsverfahren <strong>im</strong> Ackerbau<br />

Ziel der Maßnahme ist der Ausgleich von Bewirtschaftungserschwernissen und Ertrags ausfällen<br />

durch extensive Produktionsverfahren zur Verbesserung der Lebensbedingungen typischer<br />

Tier- und Pflanzenarten des Ackerlandes.<br />

Die Maßnahme umfasst:<br />

a) Verzicht auf chemisch-synthetische Düngemittel<br />

b) zusätzlich zu a) kein Einsatz von Gülle<br />

c) zusätzlich zu a) kein Einsatz von Herbizi<strong>den</strong> und Insektizi<strong>den</strong><br />

2.2 Umwandlung von Ackerland in extensiv zu nutzendes Grünland mit dem Ziel der Verbesserung<br />

der Lebensräume nach Anhang I und der Arten nach Anhang II der FFH-RL.<br />

2.3 Dauerstilllegung von Ackerland auf ökologisch sensiblen Flächen <strong>für</strong> Bö<strong>den</strong> mit unterschiedlichem<br />

Ertragsniveau in der Regel mit Ackerzahlen unter 30 zum verbesserten Schutz<br />

angrenzender Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-RL und zur Schaffung kleinflächiger<br />

Strukturelemente in der Agrarlandschaft als Rückzugsgebiete und Lebensräume <strong>für</strong> Arten nach<br />

Anhang II FFH-RL.<br />

Zuwendungsempfänger<br />

Unternehmen der <strong>Land</strong>wirtschaft <strong>im</strong> Haupt- und Nebenerwerb, die<br />

- grundsätzlich die in § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der <strong>Land</strong>wirte (ALG) genannte<br />

Mindestgröße erreichen oder überschreiten,<br />

- die Merkmale eines landwirtschaftlichen Betriebes <strong>im</strong> Sinne des Einkommenssteuerrechts erfüllen,<br />

- und deren Flächen sich <strong>im</strong> <strong>Land</strong> Bran<strong>den</strong>burg befin<strong>den</strong>.<br />

Nicht gefördert wer<strong>den</strong>:<br />

- Personen, die Leistungen aufgrund des Gesetzes zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen<br />

Erwerbstätigkeit erhalten,<br />

- Unternehmen, bei <strong>den</strong>en die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand mehr als 25 % des Eigenkapitals<br />

des Unternehmens beträgt,<br />

Zuwendungsvoraussetzungen<br />

1. Allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen<br />

39


- Einhaltung der guten landwirtschaftlichen Praxis<br />

- Eine Nutzungseinschränkung muss auf Grundlage eines Gesetzes, einer Rechtsverordnung<br />

oder anderer Voraussetzungen gemäß Bundesnaturschutzgesetz § 19 b Abs. 4<br />

festgelegt sein.<br />

- Förderfähige Flächen <strong>im</strong> Sinne dieser Richtlinie sind alle landwirtschaftlich genutzten Flächen<br />

in <strong>den</strong> <strong>für</strong> Bran<strong>den</strong>burg ausgewiesenen besonderen Schutzgebieten gemäß Richtlinie<br />

des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildleben<strong>den</strong> Vogelarten (79/409<br />

EWG) sowie gemäß der Richtlinie 92/43 EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung<br />

der natürlichen Lebensräume sowie der wildleben<strong>den</strong> Tiere und Pflanzen, in <strong>den</strong>en umweltspezifische<br />

Einschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung auf Grund gemeinschaft<br />

licher Umweltvorschriften vorliegen.<br />

- Nicht förderfähig sind Flächen, <strong>für</strong> die keine Nutzungsberechtigung besteht und welche<br />

Verpflichtungen zur Stillegung unterliegen<br />

- Für alle Maßnahmen zur Flächenbewirtschaftung sind die gesetzlichen und in <strong>den</strong> Einzelmaßnahmen<br />

vorgeschriebenen Anforderungen <strong>für</strong> durchzuführende Maßnahmen, Untersuchungen<br />

und Kontrollen schlagbezogen zu dokumentieren (Schlagkartei, Weideplan).<br />

- Ordnungsgemäße <strong>Land</strong>bewirtschaftung<br />

Die Zuwendung ist unter der Auflage zu bewilligen, dass der Zuwendungsempfänger die<br />

Grundsätze einer ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Bo<strong>den</strong>nutzung einhält. Hierzu<br />

zählt insbesondere, dass die einschlägigen Gesetze einschließlich der auf deren Grundlage<br />

erlassenen Rechtsvorschriften in der jeweils gelten<strong>den</strong> Fassung eingehalten wer<strong>den</strong>.<br />

Darüber hinaus bleibt der Einsatz von Klärschlamm auf nach dieser Richtlinie geförderten<br />

Flächen unzulässig.<br />

- Für ein und dieselbe Maßnahme dürfen keine Zahlungen anderer Beihilferegelungen mit<br />

gleichem Fördertatbestand auf ein und derselben Fläche in Anspruch genommen wer<strong>den</strong>.<br />

Maßnahmenbezogene Zuwendungsvoraussetzungen<br />

1. Nutzungseinschränkung Grünland<br />

1.1 Extensive Grünlandnutzung<br />

a) Die Düngung der einbezogenen Grünlandflächen ist am Nährstoffentzug des Pflanzenbestandes<br />

unter Berücksichtigung der <strong>im</strong> Bo<strong>den</strong> verfügbaren Nährstoffe zu bemes sen.<br />

b) Der Einsatz von chemisch-synthetischen Stickstoffdüngemitteln ist nicht zugelassen.<br />

c) Die jährliche Zufuhr an Pflanzennährstoffen über Dünger (incl. Exkremente von Weidetieren)<br />

darf je Hektar Grünland die Menge nicht überschreiten, die dem Nährstoffäquivalent<br />

des Dunganfalls von 1,4 GV entspricht. Für die Ermittlung der Düngermengen<br />

sind die Grundsätze und Richtwerte der Düngeverordnung vom 26.01.1996 und der vom<br />

MELF des <strong>Land</strong>es Bran<strong>den</strong>burg herausgegebenen Rahmenempfehlungen zur Düngung in<br />

der aktuellen Fassung einzuhalten.<br />

d) Verzicht auf <strong>den</strong> Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, wenn es der vorliegen<strong>den</strong> Schutzgebietsverordnung<br />

nicht entgegensteht, kann in begründeten Fällen auf Antrag ein Einsatz<br />

von Pflanzenschutzmitteln durch die Bewilligungsbehörde genehmigt wer<strong>den</strong>. Der Einsatz<br />

von Totalherbizi<strong>den</strong> ist nicht gestattet.<br />

e) Grünlandumbruch ist nicht zulässig<br />

f) Durchführung einer mindestens einmaligen Nutzung jährlich (Beweidung oder Mahd mit<br />

Beräumung des Mähgutes von der Fläche) spätestens bis zum 20. 9.. Für die Verwertung<br />

des Mähgutes als Futter, Streu oder zu Düngungszwecken ist Sorge zu tragen. In zu begrün<strong>den</strong><strong>den</strong><br />

Ausnahmefällen kann <strong>für</strong> Einzelflächen anstelle der Mahd oder Beweidung<br />

auch ein Mulchen zugelassen wer<strong>den</strong>.<br />

1.2 Späte und eingeschränkte Grünlandnutzung<br />

a) Das Grünland muß von <strong>den</strong> Wasserverhältnissen und/oder <strong>den</strong> Pflanzenbestän<strong>den</strong> her<br />

die Voraussetzungen und Kriterien eines Feuchtgrünlandes erfüllen oder auf Grund des<br />

tatsächlichen Vorkommens spezieller Tier- und Pflanzenarten dem Förderziel entsprechen.<br />

Die Auswahl und Einstufung der Fläche erfolgt auf der Grundlage einer Vor-Ort-<br />

Einschätzung durch die Bewilligungsbehörde und die zuständige Naturschutzbehörde<br />

bzw. die zuständige Großschutzgebietsverwaltung anhand eines vorgegebenen Kriterienkataloges.<br />

40


) Bewirtschaftungsmaßnahmen nach dem 31.3. bis zum vorgegebenen ersten Nutzungstermin<br />

dürfen nur in Abst<strong>im</strong>mung mit der zuständigen Naturschutzbehörde bzw. der zuständigen<br />

Großschutzgebietsverwaltung durchgeführt wer<strong>den</strong>.<br />

c) Eine Schnitthöhe von 10 cm ist einzuhalten. Bei Schlägen größer als 1 ha erfolgt die Mahd<br />

in Blöcken mit einer max<strong>im</strong>alen Breite von 80 m in Bewirtschaftungsrichtung. Zwischen<br />

<strong>den</strong> Blöcken ist bis zur nächsten Nutzung ein Streifen zumindest in der Breite des Mähwerks<br />

freizuhalten. Das Belassen eines ungenutzten Streifens an Gewässerrändern in<br />

Mähwerksbreite, nicht jedoch über 5 m, bis Vegetationsende kann je nach Bedarf und Gegebenheiten<br />

<strong>im</strong> Umfang von 1 v.H. der je Betrieb einbezogenen Fläche von der zuständigen<br />

Naturschutzbehörde bzw. der zuständigen Großschutzgebietsverwaltung vorgegeben<br />

wer<strong>den</strong>. Die Fläche der Streifen aus der blockweisen Mahd wird dabei mit angerechnet.<br />

1.3 Hohe Wasserhaltung<br />

Das Programm ist nur anzuwen<strong>den</strong>, wenn ein Pegelnetz besteht, mit dem die Einhaltung der<br />

Zielgrundwasserstände kontrolliert wer<strong>den</strong> kann. Die Stauziele (Regulierungsziele) wer<strong>den</strong><br />

durch Vereinbarung mit der zuständigen Naturschutzbehörde bzw. der Großschutzgebietsverwaltung<br />

und der zuständigen Wasserbehörde festgelegt. Die Zahlungen zum Ausgleich <strong>für</strong><br />

die hohe Wasserhaltung begrün<strong>den</strong> sich in <strong>den</strong> Festlegungen der §§ „Verbote“ bzw. „Zulässige<br />

Handlungen“ oder „Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen“ der Schutzgebietsverordnung oder<br />

der <strong>für</strong> das Schutzgebiet aufzustellende Behandlungsrichtlinie in Verbindung mit der Anordnung<br />

zur Einstellung des Pegelstandes durch die zuständige Behörde. Der Zuwendungsempfänger<br />

führt ein Pegelbuch, sofern er beauftragt bzw. befugt ist, die jeweiligen Pegelstände einzustellen.<br />

1.4 Erhaltung von ertragsschwachem Grünland und Hei<strong>den</strong> mittels Beweidung<br />

a) Die Pflege erfolgt über Beweidung mindestens einmal jährlich. Ein mit der zuständigen Naturschutzbehörde<br />

abgest<strong>im</strong>mter Weideplan ist mit dem Antrag vorzulegen.<br />

b) Kein Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln.<br />

c) Nachweis der durchgeführten Beweidungsmaßnahmen (Termin, Dauer, Art und Anzahl<br />

der Weidetiere, beweidete Fläche).<br />

2. Nutzungseinschränkung Ackerland<br />

2.1 Extensive Produktionsverfahren <strong>im</strong> Ackerbau<br />

Verzicht auf Einsatz chemisch-synthetischer Düngemittel und Herbizide<br />

2.2 Umwandlung von Ackerland in extensiv zu nutzendes Grünland<br />

Für die Nutzung des Grünlandes sind die Zuwendungsvoraussetzungen der Maßnahme 1.1<br />

einzuhalten.<br />

2.3 Dauerstilllegung von Ackerland auf ökologisch sensiblen Flächen<br />

a) Gegenstand der Förderung sind Saum- oder streifenförmige Stilllegungen von Ackerland an Söllen,<br />

Gewässern, Waldrändern, Flurgehölzen, Feld- und Wirtschaftswegen sowie die Stilllegung<br />

von kleinflächigen, nichtlinearen Arealen mit hoher ökologischer Bedeutung (z. B. Kuppen, Senken).<br />

b) Die Breite des Streifens bzw. Saumes soll mind. 5 m und max. 20 m betragen, wobei eine zusammenhängende<br />

Flächengröße von 0,05 ha nicht unterschritten wer<strong>den</strong> sollte. Die Größe der<br />

nichtlinearen Stilllegungsfläche ergibt sich aus <strong>den</strong> standörtlichen Gegebenheiten.<br />

c) Für die Bewirtschaftung gelten folgende Auflagen:<br />

- keine Nutzung (auch nicht als Vorgewende oder Weg)<br />

- keine Düngung<br />

- kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln<br />

- nur Selbstbegrünung<br />

d) Die Zust<strong>im</strong>mung der zuständigen Naturschutzbehörde ist bei der Durchführung von Pflegemaßnahmen<br />

erforderlich.<br />

Die Einkommensverluste ergeben sich aus dem entgangenen Deckungsbeitrag <strong>für</strong> Marktfruchtkulturen<br />

(Getreide). Da entsprechend der Ziele des Naturschutzes (Zuwendungsbest<strong>im</strong>mungen) eine<br />

Selbstbegrünung erfolgen soll und Pflegemaßnahmen i. d. R. nicht vo rgenommen wer<strong>den</strong> sollen,<br />

wird auch der Arbeitsaufwand <strong>für</strong> <strong>den</strong> Getreideanbau eingespart. Zusätzlich entstehen Kosten <strong>für</strong><br />

die Vermessung und Dokumentation der Parzellen, die in der Regel wegen der unregelmäßigen<br />

Strukturen (z. B. Sölle) vergleichsweise hoch sind.<br />

41


Ziel der Maßnahme ist es:<br />

- Schutz sensibler Lebensräume (z.B. Sölle mit Vorkommen von Rotbauchunken) vor stofflichen<br />

Einträgen (Nährstoffe/ Dünger, Pflanzenschutzmittel),<br />

- Schutz der Lebensräume störungsempfindlicher Arten (Pufferfunktion).<br />

Art, Umfang und Höhe der Zuwendung<br />

- Zuwendungsart: Projektförderung<br />

- Finanzierungsart: Festbetragsfinanzierung<br />

- Form der Zuwendung: Zuschuss<br />

- Höchstbetrag: Der Höchstbetrag der Förderung beträgt 200 Euro/ha (391,-DM).<br />

- Bemessungsgrundlage:<br />

Die Zuwendung beträgt jährlich:<br />

Nutzungseinschränkung Grünland<br />

- Für Maßnahme 1.1 (extensive Grünlandnutzung)<br />

Maßnahme Euro/ha DM/ha<br />

A Kein Einsatz von chemisch-synthetischen Stickstoffdüngemitteln und PSM 130 254<br />

B Zusätzlich zu a) kein Einsatz von Mineraldüngern 49 96<br />

C Zusätzlich zu a) kein Einsatz von Gülle 30 60<br />

D Zusätzlich zu a) kein Einsatz von Düngern aller Art 70 137<br />

- Für Maßnahme 1.2 (späte und eingeschränkte Nutzung)<br />

A Nicht vor dem 16.6. 43 85<br />

B Nicht vor dem 1.7. 85 167<br />

C Nicht vor dem 16.7. 121 236<br />

D Nutzung vor dem 15.6 und nach dem 31.8 97 189<br />

E Nicht vor dem 16.08. 200 391<br />

- Für Maßnahme 1.3 (hohe Wasserhaltung)<br />

A Oberflächennahe Grundwasserstände mit Blänkenbildung bis zum 30.4. 45 88<br />

B Oberflächennahe Grundwasserstände mit Blänkenbildung bis zum 30.5. 100 196<br />

C Oberflächennahe Grundwasserstände mit Blänkenbildung bis zum 30.6. 200 391<br />

- Für Maßnahme 1.4 (Beweidung)<br />

Pflege von ertragsschwachem Grünland und Hei<strong>den</strong> mittels Beweidung 105 205<br />

Nutzungseinschränkung Ackerland<br />

- Für Maßnahme 2.1 (extensive Produktionsverfahren <strong>im</strong> Ackerbau)<br />

A Verzicht auf chemisch-synthetische Düngemittel 69 135<br />

B Zusätzlich zu a) kein Einsatz von Gülle 30 60<br />

C Zusätzlich zu a) kein Einsatz von Herbizi<strong>den</strong> und Insektizi<strong>den</strong> 79 155<br />

- Für Maßnahme 2.2 (Umwandlung von Ackerland in extensiv zu nutzendes Grünland) 200 391<br />

- Für Maßnahme 2.3 (Dauerstilllegung von Ackerland auf ökologisch sensiblen Flächen)<br />

200 391<br />

Begründung der Fördermaßnahme und der Zuwendungshöhen<br />

1. Nutzungseinschränkung Grünland<br />

1.1 extensive Grünlandnutzung<br />

a) kein Einsatz von chemisch-syntetischen Stickstoffdüngemitteln und Pflanzenschutzmitteln<br />

42


Die Höhe des Förderbetrages ist an der hinreichen<strong>den</strong> Einkommenserwirtschaftung repräsentativer,<br />

an der extensiven Grünlandbewirtschaftung teilnehmender Haupterwerbsbetriebe unter <strong>im</strong> Verpflichtungszeitraum<br />

zu erwartender Rahmenbedingungen zu bemessen.<br />

Etwa 55 % des bisher geförderten Grünlandes entfällt auf Mutterkühe haltende Betriebe, darunter<br />

der Großteil reiner Grünlandbetriebe. Daher erfolgt die Begründung anhand der Gewinnermittlung<br />

der Mutterkuhhaltung (Grünland-Mutterkuhbetrieb).<br />

Die Begründung der Beihilfehöhe aus <strong>den</strong> Einkommenverlusten der extensiven gegenüber der intensiven<br />

bzw. unbeauflagten Grünlandbewirtschaftung ist nicht opportun, da diese Alternative nicht<br />

gegeben ist (spezielle Intensitätsanforderungen der Mutterkuhhaltung, Quotenbegrenzung Mutterkühe<br />

und Milch, Beibehaltung statt Einführung der Extensivierung).<br />

Als (Grenz-)Ansatz <strong>für</strong> <strong>den</strong> Ausgleich in Betracht zu ziehen, wäre der Aufwand <strong>für</strong> eine mechanische<br />

Pflege des Grünlandes (Opportunitätskosten bei Wegfall der landwirtschaftlichen Nutzung).<br />

Für <strong>den</strong> Erhalt der meisten Grünlandstandorte bzw. -gesellschaften, die eine mindestens zwe<strong>im</strong>alige<br />

jährliche Nutzung (Schnitt und /oder Mulchen) erfordern, übersteigen die Kosten hier<strong>für</strong> i. d. R. 400<br />

DM/ha und damit auch <strong>den</strong> Förderaufwand bei landwirtschaftlicher Nutzung.<br />

Wie die Ergebniskalkulation <strong>für</strong> Mutterkuhbetriebe <strong>im</strong> <strong>für</strong> Bran<strong>den</strong>burg mittleren Größenbereich von<br />

100 bis 150 Mutterkühen und durchschnittlichem Ertrags - und Produktivitätsniveau (in Ableitung aus<br />

BML-Testbetriebsergebnissen) belegt, wird vornehmlich durch die Erhöhung des Extensivierungszuschlages<br />

zur Mutterkuh-/Sonderprämie das künftige Ergebnis begünstigt. Aus diesem Grund wird<br />

eine Senkung der Beihilfehöhe <strong>für</strong> die Grünlandextensivierung auf 130 Euro/ha Grünland (254<br />

DM/ha) vorgeschlagen. Das entspricht einer Reduzierung auf ca. 85 %, wie dies auch in der bisherigen<br />

Richtlinie <strong>im</strong> Falle der Beibehaltung der Extensivierung vorgesehen war.<br />

Bei der Wertung der Kalkulation ist zu berücksichtigen, daß Kostensteigerungsraten und der <strong>für</strong><br />

Deutschland vorgesehene Wegfall der Gasölverbilligung nicht eingerechnet sind.<br />

43


Tabelle: Ergebniskalkulation Mutterkuhhaltung bei extensiver Grünlandnutzung<br />

Ausgangsbasis: Mutterkuh-Grünlandbetrieb mit Absetzerverkauf, eigener Nachzucht, Weide-Stallhaltung;<br />

Betriebsgrößenbereich 100 bis 150 Mutterkühe 1 Produktionseinheit<br />

(MK)= 1 Mutterkuh + Saugkälber +anteilige Färsen und Zuchtbullen<br />

Ist 2003 Diff.<br />

Ertrag, brutto bei Extensivierung dt TM/ha 50<br />

Flächenbedarf (57 dt TM brutto/MK, dar. 32 dt Weide, 25 dt Heu) ha/MK 1,14<br />

GV-Besatz - <strong>für</strong> Mutter-/Sonderprämie GVE/ha 0,89 0,9 0,01<br />

Dto. - <strong>für</strong> Extensivierungszuschlag zur Mutterkuhprämie GVE/ha 0,89 1,04 0,15<br />

Dto. - <strong>für</strong> Ausgleichszulage benacht. Gebiet GVE/ha 1,04 1,04 0<br />

Dto. - <strong>für</strong> Grünlandextensivierung (KULAP) GVE/ha 1,16 1,16 0<br />

Erträge<br />

Absetzerverkauf (s. Unterstellungen A; 2003 20 % geringere Preise) DM/MK 690 552 -138<br />

Altkuhverkauf (s. A; 2003 20 % geringerer Preis) 171 137 -34<br />

Absatz Bullen, Schlachtfärsen (s. A; 2003 20 % geringere Preise) 21 18 -3<br />

Mutterkuhprämie/Bullenprämie (283 / 391 bzw. 263 / 411 DM/St.) 287 398 111<br />

Tiergebun<strong>den</strong>er Extensivierungszuschlag (71 / 196 DM/St.) 105 199 94<br />

Ausgleich benachteil. Gebiet (76 bzw. 75 DM/GVE gew.<br />

Mittel LVZ 28)1<br />

79 52 -27<br />

Schlachtprämien (156 DM/Schlachtkuh,-färse,-bulle) 28 28<br />

Nat. Prämienzusatzbetrag (39 DM je Schlachtkuh, -färse,-bulle) 7 7<br />

Erträge, gesamt (ohne Beihilfe GL-Extensivierung) DM/MK 135<br />

3<br />

1391 38<br />

Aufwendungen<br />

DM/ha 118<br />

7<br />

1220 33<br />

Variable Kosten Viehhaltung (s. Unterstellungen B) DM/ha 276 270 -6<br />

Variable Kosten Futterbereitstellung (s. B) 204 204 0<br />

Personalaufwand (18,8 Akh/ha; 14 DM/h + 55% Lohnnebenkosten = 21,70 DM/h) 408 408 0<br />

Pachkos ten, WBV, Berufsgenossensch. (75 + 10 + 25 DM/ha) 110 110 0<br />

Abschreibung Maschinen, Geräte (900 DM/ha *10 %) 1<br />

90 90 0<br />

Abschreibung/Instandh. Ausrüstung, techn. Anlagen (550 DM/ha * 8 %) 1 44 44<br />

Abschreibung, Instandhaltung Stall, baul. Anlagen (1750 DM/MK * 6 %) 1 92 92<br />

Sonst. Allgemeiner Betriebsaufwand (Betriebsvers., Verwaltg. etc.) 1 146 146 0<br />

Zinsaufwand (2500 DM/ha Fremdkap. * 4,4 %) 1<br />

110 110 0<br />

Aufwendungen, gesamt DM/ha 148<br />

0<br />

1474 -6<br />

Ergebnis (ohne GL-Prämie) DM/ha -293 -254 39<br />

Grünlandextensivierungsausgleich DM/ha 300 254 -46<br />

1 abgeleitet aus Ergebnissen der BML-Testbetriebe (Gruppe Futterbau-Rinderhaltung)<br />

2 ohne Berücksichtigung Kostensteigerungsrate und Wegfall der Dieselölbeihilfe<br />

Euro/ha 130<br />

Unterstellungen<br />

A Tierproduktion<br />

Mutterkuh/Altkuh:<br />

600 kg mittl. Gewicht, 6 Jahre Nutzungsdauer, 2% Verluste, 0,163 Schlacht-(Alt-)kühe mit 300 kg<br />

SG, 3,5 DM/kg SG<br />

Absetzer:<br />

0,88 Stück/Mutterkuh, 191 Tage Absetzeralter, 0,44 ml. Absetzer mit 250 kg LM (1100 g/d Zunahme)<br />

und 4,50 DM/kg LG; 0,255 wbl. Absetzer mit 219 kg LM (950 g/d Zunahme) und 3,50 DM/kg LG<br />

44


Färsen:<br />

0,17 Zuchtfärsen (Innenumsatz), 720 Tage EKA, 0,015 Schlacht-(Selektions-)färsen mit 255 kg SG<br />

und 4 DM/kg SG<br />

Bulle:<br />

1 Bulle/60 Mutterkühe, Zukauf, 5 Jahre Nutzungsdauer, 0,0033 Schlacht -(Alt-) bulle mit 400 kg SG<br />

und 4,2 DM/kg SG<br />

B Variable Kosten<br />

Futterbereitstellung:<br />

Dünger, Saatgut:<br />

9/50 kg/ha P/K * 1,73/0,57 DM/kg = 47 DM/ha; 15 DM/ha Nachsaat (1/6 ha/a mit 20 kg/ha,<br />

4,5 DM/kg)<br />

Variable Maschinenkosten:<br />

6 DM/ha Düngerstreuen, 10 DM/ha Walzen, 5 DM/ha Schleppen, 2 DM/ha Nachsaat (0,167* 10<br />

DM/ha), 17 DM/ha Nachmahd, 10 DM/ha Zauninstandhltg., 94 DM/ha Heuernte (1,1 Schnitthektar *<br />

85 DM)<br />

Tierhaltung gesamt:<br />

315 bzw. 308 DM/PE MK darunter:<br />

17 bzw. 14 DM/MK Bestandsergänzung (Bullenzukauf: 0,2*0,017*5000 bzw. 4000 DM),<br />

26 bzw. 22 DM/MK Kraftfutter (1 dt/MuK, 2,3 dt/Bulle * 25 bzw. 21 DM/dt),<br />

31 DM/MK Mineralstoffe, 35 DM/MK Tierarzt/Medikamente, 12 DM/MK Klauenpflege,<br />

46 DM/MK Wasser, Energie (nur Stall/Winter), 6 DM/MK Dokumentation, 30 DM/MK Vermarktung,<br />

41 DM/MK Streustroh (3 DM/dt abz. Dungwert), 67 DM/MK var. Maschinenkosten, 4 DM/MK<br />

Kleinmaterial<br />

b) zusätzlich zu a) kein Einsatz von Mineraldüngern<br />

Das zusätzliche Verbot der PK-Düngung gegenüber a) führt vornehmlich auf dem überwiegend in<br />

Bran<strong>den</strong>burg vorhan<strong>den</strong>en und bei der Begründung zu a) unterstellten Niedermoorstandorten zu<br />

deutlichen Ertragseinbußen. Bei ausschließlicher Schnittnutzung und ohne organische Düngung<br />

wur<strong>den</strong> in Paulinenauer Versuchen 50 bis 60 %ige Ertragseinbußen nachwiesen.<br />

Gegenüber <strong>den</strong> in der Begründung a) Grunde gelegten Unterstellungen (Mutterkuhbetrieb, 50 dt<br />

TS/ha Grünlandertrag ohne N-Düngung, 56 % Weideanteil, 173 Winterstallhaltung mit Stroheinstreu,<br />

Stalldungverkauf bzw. -ausbringung auf Acker, d. h. Strohzukauf abzüglich Dungwert ohne<br />

Ausbringungskosten <strong>für</strong> Stalldung) ist mit folgen<strong>den</strong> Abweichungen zu rechnen:<br />

- 10 % geringerer Ertrag wegen schlechterer Düngewirkung und Nährstoffverlusten bei Stalldungausbringung<br />

auf Grünland und damit geringerer Viehbesatz und geringere Einnahmen<br />

- Einsparung von Kosten <strong>für</strong> PK-Dünger incl. Ausbringung und der Viehhaltung<br />

- Mehraufwand <strong>für</strong> Stalldungausbringung auf Grünland und entgangener Dungwert<br />

Differenzrechnung:<br />

Ertragsbedingte Mindereinnahmen 118 DM/ha<br />

( 1339 DM/Mutterkuh, 0,9 - 0,7 Mutterkuh/ha)<br />

variable Kosten PK-Düngung, Futterernte -58 DM/ha<br />

(-53 DM/ha PK-Düngung, 5 DM/ha Heuernte)<br />

variable Kosten Viehhaltung -23 DM/ha<br />

(267 DM/MK ohne Strohzukauf * (0,8 - 0,9 MK/ha))<br />

variable Kosten Stallmistausbringung 7 DM/ha<br />

(50 dt Festmist/MK * 0,789 MK/ha * 0,19 DM/ha var. Maschinenkosten)<br />

engangener Dungwert 52 DM/ha<br />

(50 dt/MK * 0,789 MK/ha " 1,32 DM/dt)<br />

Einkommensverluste 96 DM/ha (49 Euro/ha)<br />

45


c) zusätzlich zu a) kein Einsatz von Gülle<br />

Das Verbot von organischem FIüssigdünger erfordert eine Ausgleichsvornahme durch entsprechende<br />

Stallmistgaben um die erforderliche Nährstoffgabe auszugleichen.<br />

Für gülleerzeugende Betriebe entstehen daraus folgende Anpassungsmöglichkeiten:<br />

- Umrüstung der Stallentsorgung von Gülle auf Festmistverfahren, dies bedeutet <strong>im</strong>mense Investitionskosten<br />

und anschließend erhöhte Verfahrenskosten je Produktionseinheit. In der<br />

Regel wird bei dieser Situation eine einzelbetriebliche Betrachtung erforderlich.<br />

- Ausbringung von Festmist anstelle von Gülle, dies ist bei Verbot von chem.-synt. Dünger die<br />

adäquate, scha<strong>den</strong>smindernde Alternative. Allerdings setzt dies ein Vorhan<strong>den</strong>sein, bzw.<br />

Tauschmöglichkeit von Gülle gegen Festmist voraus.<br />

Im folgen<strong>den</strong> wer<strong>den</strong> auf Grundlage der Arbeitskosten (Ausbringung äquivalenter Düngerwerte) die<br />

durchschnittlichen Ausgleichsbeträge von Gülle zu Festmistkette kalkuliert. Innerbetriebliche Kosten<br />

fin<strong>den</strong> darin keinen Eingang.<br />

Tabelle: Mehraufwand Stalldung (10 ha-Parzelle)<br />

Gülle<br />

Ausbringmenge m/ha 20 40<br />

Arbeitaufwand (durchschn.) Akh/ha 2,7 3,4<br />

Kosten DM/h 21,7 21,7<br />

Gesamt DM/ha 59 74<br />

Stalldung<br />

Ausbringmenge m³/ha 200 400<br />

Arbeitaufwand Akh/ha 4,6 7,2<br />

Kosten DM/h 21,7 21,7<br />

Gesamt DM/ha 100 156<br />

Differenz DM/ha -41 -82<br />

Durchschn. Ausgleich DM/ha 60 60<br />

Euro/ha 30 30<br />

d) zusätzlich zu a) kein Einsatz von Düngern aller Art<br />

Gegenüber der Grundvariante a) ist mit folgen<strong>den</strong> Abweichungen zu rechnen:<br />

- 25% Ertragsrückgang<br />

- Kosteneinsparung <strong>für</strong> Düngung und Viehhaltung<br />

Differenzrechnung:<br />

Ertragsbedingte Mindereinnahmen 293 DM/ha<br />

(1339 DM/Mutterkuh; 0,8 - 0,6 MK/ha)<br />

variable Kosten Düngung, Futterernte -67 DM/ha<br />

(-53 DM/ha PK-Düng., -10 DM/ha Heuernte)<br />

varriable Kosten Viehaltung -67 DM/ha<br />

(308 DM/Mutterkuh)<br />

Lohnkosteneinsparung -26 DM/ha<br />

(-1,2 h/ha * 21,7 DM/h)<br />

Einkommensverluste 137 DM/ha (70 Euro/ha)<br />

46


1.2 Späte und eingeschränkte Nutzung<br />

a) nicht vor dem 16.6.<br />

b) nicht vor dem 01.7.<br />

c) nicht vor dem 16.7.<br />

d) Nutzung vor dem 15.6. und nach dem 31.8<br />

e) nicht vor dem 16.8.<br />

Die Einkommenseinbußen ergeben sich aus der Reduzierung der Futterenergieerträge infolge<br />

- spätschnitt- und z.T. pflanzenbestandsbedingter Qualitätsminderungen (Erhöhung Rohfaser,<br />

Senkung Energiedichte)<br />

- erhöhte Ernteverluste durch 10 cm Schnitthöhe, höhere nutzungsbedingte Konservierungsverluste<br />

und nicht nutzbaren Aufwuchs<br />

- geringe Erträge durch verminderten spätschnittbedingten Zuwachs und verzögerten Nachwuchs<br />

Tabelle: Einkommensverluste <strong>für</strong> Feuchtgrünland (zwei Ertragsvarianten)<br />

Nutzungstermin<br />

Ausgangssituation<br />

a b c d e<br />

- Ertrag, brutto<br />

dt 50 60 50 60 50 60 50 60 50<br />

- Nutzung (Schnitte/Nachweide)<br />

Differenzen zur Ausgangssituation<br />

TM/ha 2/0 2/1 2/0 2/1 2/0 2/1 2/0 2/1 2/0<br />

Energieertragseinbuße 1 MJ<br />

NEL/ha<br />

2016 3484 4202 5396 8108 9944 4361 6332 13537<br />

Anteiliger Kraftfutterausgleich % 0 0 20 20 45 45 20 20 50<br />

Kosten <strong>für</strong> Ersatzfutterbeschaffung DM/ha 81 139 168 216 324 398 174 253 541<br />

Einsparbare Kosten 4 DM/ha 0 50 0 50 100 150 0 50 150<br />

Einbußen gesamt DM/ha 81 89 168 166 224 248 174 203 391<br />

Erforderlicher Ausgleich DM/ha 85 85 167 167 236 236 189 189 391<br />

Euro/ha 43 43 85 85 121 121 97 97 200<br />

1) siehe Detailkalkulation<br />

2) energiedichte bedingte Energiedifferenz unter 5,0 MJ NEL/kg TM * 2<br />

3) 0,04 DM/MJ NEL Grundfutter, 0,4 DM/MJ NEL Kraftfutter<br />

4) 150 DM/ha wegfallen<strong>den</strong> Schnitt (variable Kosten + Lohn), 50 DM wegfallende Nachweide<br />

47


Tabelle: Ermittlung Energieertragseinbußen<br />

Schlechter Standort besserer Standort<br />

Aufwuchs 1. 2. gesamt 1. 2. 3. Gesamt<br />

Au Ausgangsituation<br />

Ertrag (brutto) dt TM/ha 28 22 50 30 21 9 60<br />

Nutzungstermin 10.6 10.8 10.6 10.8 ab 10.9 1<br />

TM -Verluste % 15 15 15 15 15 20 15,75<br />

Energiedichte MJ NEL/kg TM 5,5 5,4 5,46 5,5 5,4 5,5 5,46<br />

Ertrag (netto) MJ NEL/ha 13090 10098 23188 14025 9639 3960 27624<br />

Nach Spätschnittauflage<br />

16.6<br />

Ertrag (brutto) dt TM/ha 30 20 50 34 23 57<br />

Nutzungstermin 18.6 20.8 18.6 20.8<br />

TM -Verluste % 20 18 19,2 20 18 19,2<br />

Energiedichte MJ NEL/kg TM 5,2 5,3 5,24 5,2 5,3 5,24<br />

Ertrag (netto) MJ NEL/ha 12480 8692 21172 14144 9996 24140<br />

Differenz MJ NEL/ha -610 -1406 -2016 119 357 -3960 -3484<br />

1.7<br />

Ertrag (brutto) dt TM/ha 32 16 48 36 20 56<br />

Nutzungstermin 1.7 25.8 1.7 25.8<br />

TM-Verluste % 20 18 19,3 20 18 19,3<br />

Energiedichte MJ NEL/kg TM 4,7 5,3 4,90 4,7 5,3 4,92<br />

Ertrag (netto) MJ NEL/ha 12032 6954 18986 13536 8692 0 22228<br />

Differenz MJ NEL/ha -1058 -3144 -4202 -489 -947 -3960 -5396<br />

16.7<br />

Ertrag (brutto) dt TM/ha 32 11 43 36 14 50<br />

Nutzungstermin 16.7 ab 25.8 1 16.7 ab 25.8 1<br />

TM -Verluste % 20 20 20 20 20 20<br />

Energiedichte MJ NEL/kg TM 4 5,5 4,38 4 5,5 4,42<br />

Ertrag (netto) MJ NEL/ha 1024 4840 15080 11520 6160 0 17680<br />

Differenz MJ NEL/ha -2850 -5258 -8108 -2505 -3479 -3960 -9944<br />

Vor dem 15.6. und nach dem 15.9<br />

Ertrag (brutto) dt TM/ha 28 15 43 30 19 50<br />

Nutzungstermin 14.6 ab 15.9 14.6 ab 15.9<br />

TM -Verluste % 15 20 17,5 15 20 11,67<br />

Energiedichte MJ NEL/kg TM 5,5 4,5 5 5,5 4,5 3,33<br />

Ertrag (netto) MJ NEL/ha 13090 5738 18828 14025 0 7267 21293<br />

Differenz MJ NEL/ha 0 -4361 -4361 0 -9639 3307 -6332<br />

16.08<br />

Ertrag (brutto) dt TM/ha 32 - 32<br />

Nutzungstermin 16.8<br />

TM -Verluste % 20 20<br />

Energiedichte MJ NEL/kg TM 3,8 3,8<br />

Ertrag (netto) MJ NEL/ha 9651 9651<br />

Differenz MJ NEL/ha -3439 -10098 -13437<br />

1) Nachweide<br />

Anwendung i. d. R. nur auf schlechteren<br />

bzw. ausgehagerten Standorten<br />

48


1.3 Hohe Wasserhaltung<br />

a) oberflächennahe Grundwasserstände mit Blänkenbildung bis zum 30.4<br />

b) oberflächennahe Grundwasserstände mit Blänkenbildung bis zum 30.5<br />

c) oberflächennahe Grundwasserstände mit Blänkenbildung bis zum 30.6<br />

Die höhere, längere Wasserhaltung zu Beginn der Vegetationsperiode durch vorgegebenen Anstau/Einstau<br />

hat je nach vorliegender Flächennutzung (Wiese, Weide, Intensität), Standortbedingungen<br />

(Grundwasserflurabstand, Relief, Wasserdurchlässigkeit etc.) und der Veränderung der<br />

Wasserhaltung (Andauer, Höhendifferenz) folgen<strong>den</strong> Auswirkungen:<br />

- Ertragsausfall durch nicht mehr erntbare bzw. als Futter verwertbare Flächenanteile in Senken<br />

mit lang anhalten<strong>den</strong> Blänken (Flutrasen etc.)<br />

- Ertragsrückgang durch vernässungsbedingt verspätetes Wachstum und verspätete bzw. ausbleibende<br />

Düngung wegen Nichtbefahrbarkeit<br />

- Erhöhte Weideverluste des 1.Aufwuchses durch überständiges Futter<br />

- Verringerung des Futterwert durch verspätete Nutzung (1. Aufwuchs) und durch Pflanzenbestandsveränderung.<br />

Tabelle: Einkommenseinbußen durch hohe Wasserhaltung<br />

Ausgangssituation Weide-int. Weide-ext. Wiese- Wiese-ext.<br />

Ertrag, brutto<br />

Differenzen zu Ausgangssituation<br />

a) Wasserhaltung bis 30.4<br />

Dt TM/ha 75 50 int. 75 50<br />

Energieertragseinbuße 1 MJ NEL/ha 5.157 2.317 5.898 2.619<br />

Kosten Ersatzfutterbeschaffung 2<br />

DM/ha 206 93 236 105<br />

einsparbare Kosten 3<br />

DM/ha 21 4 148 20<br />

Einbußen gesamt DM/ha 185 89 88 85<br />

b) Wasserhaltung bis 30.5<br />

Energieertragseinbuße 1 MJ NEL/ha 12.690 6.649 12.000 5.688<br />

Kosten Ersatzfutterbeschaffung 2<br />

DM/ha 508 266 480 228<br />

einsparbare Kosten 3<br />

DM/ha 56 12 257 38<br />

Einbußen gesamt DM/ha 452 254 223 190<br />

c) Wasserhaltung bis 30.6<br />

Energieertragseinbuße 1 MJ NEL/ha 23.184 11.940 20.064 10.624<br />

Kosten Ersatzfutterbeschaffung 2<br />

DM/ha 927 478 803 425<br />

Einsparbare Kosten 3<br />

DM/ha 100 21 359 71<br />

Einbußen gesamt DM/ha 827 457 444 354<br />

1<br />

siehe Tabelle “Ermittlung der Ertragseinbußen...”<br />

2<br />

0,04 DM/MJ NEL <strong>für</strong> Grundfutterzukauf (Heu/Silage) bzw. zusätzlichen Futteranbau<br />

2 <strong>für</strong> Düngung entspr. Ertragseinbuße, bei Wiese-intens.: 1 Schnitt weniger (<strong>für</strong> a zuzüglich Kosten <strong>für</strong> Nachweide)<br />

Der Ermittlung der Einkommenseinbußen liegt die Annahme zugrunde, daß der Ertragsausfall durch<br />

Zukauf bzw. Mehrerzeugung von Konservatfutter ausgeglichen wird. Dies führt vornehmlich bei <strong>den</strong><br />

Weidevarianten zu hohen Einkommensverlusten (Stallhaltung/ Konservatfütterung statt Weide). Ist<br />

nur ein Teil der Grünlandflächen des Betriebes von der höheren Wasserhaltung betroffen, besteht in<br />

der Regel die Möglichkeit, die Beweidung während der höheren Stauhaltung auf nicht betroffene,<br />

höher gelegene Flächen zu verlagern. Dementsprechend können <strong>für</strong> die Bemessung der Ausgleichsbeträge<br />

die Einkommenseinbußen <strong>für</strong> die Wiesennutzung zugrunde gelegt wer<strong>den</strong>.<br />

Geht man davon aus, daß überwiegend extensiv genutzte Wiesen in die Maßnahme einbezogen<br />

sind, so reichen die vorgeschlagenen Zuwendungshöhen von 45, 100 bzw. 200 Euro/ha aus, um die<br />

Einkommenseinbußen auszugleichen:<br />

49


Variante a Variante b Variante c<br />

Nutzungsintensität (Wiese) intens. ext. intens. ext. intens. ext.<br />

Einkommensverluste (DM/ha) 88 85 223 190 444 354<br />

Zuwendung (DM/ha) 88 88 196 196 391 391<br />

Zuwendung (Euro/ha) 45 45 100 100 200 200<br />

Bei der Kombination mit <strong>den</strong> Maßnahmen 2.1.1 und 2.1.2, ist der Ausgleichsbetrag entsprechend<br />

der vorhan<strong>den</strong>en Nutzungseinschränkung zu reduzieren.<br />

Tabelle: Ermittlung der Ertragseinbußen durch höhere Wasserhaltung (Expertenschätzung)<br />

Ausgangsituation Mähweide Wiese<br />

intensiv extensiv 3 Schnitte ext./2 Schnitte<br />

Ertrag, brutto dt TM/ha 75 50 75 50<br />

TM-Verluste 20% 25% 20% 20%<br />

Energiedichte MJ NEL/dt TM 6,3 6,2 5,6 5,4<br />

Ertrag, netto MJ NEL/ha 37.800 23.250 33.600 21.600<br />

höhere Wasserhaltung<br />

a) bis 30.4<br />

dt TM/ha 60 38 60 40<br />

Flächenanteil ohne Ertrag 0% 0% 5% 5%<br />

Ertragrückgang 10% 7,5% 10% 7,5%<br />

TM-Verluste 22% 27% 20% 20%<br />

Energiedichte MJ NEL/dt TM 6,2 6,2 5,4 5,4<br />

Ertrag, netto MJ NEL/ha 32.643 20.933 27.702 18.981<br />

Ertragsdifferenz MJ NEL/ha -5.157 -2.317 -5.898 -2.619<br />

b) bis 30.5.<br />

dt TM/ha -7 -4 -9 -5<br />

Flächenanteil ohne Ertrag 10% 10% 10% 10%<br />

Ertragrückgang 20% 15% 20% 15%<br />

TM-Verluste 25% 30% 20% 20%<br />

Energiedichte MJ NEL/dt TM 6,2 6,2 5 5,2<br />

Ertrag, netto MJ NEL/ha 25.110 16.601 21.600 15.912<br />

Ertragsdifferenz MJ NEL/ha -12.690 -6.649 -12.000 -5.688<br />

c) bis 30.6.<br />

dt TM/ha -20 -11 -17 -9<br />

Flächenanteil ohne Ertrag 20% 20% 20% 20%<br />

Ertragrückgang 40% 25% 40% 30%<br />

TM-Verluste 30% 35% 20% 20%<br />

Energiedichte MJ NEL/dt TM 5,8 5,8 4,7 4,9<br />

Energieertrag, netto MJ NEL/ha 14.616 11.310 13.536 10.976<br />

Ertragsdifferenz MJ NEL/ha -23.184 -11.940 -20.064 -10.624<br />

dt TM/ha -35 -18 -31 -18<br />

1.4 Pflege von ertragsschwachem Grünland und Hei<strong>den</strong> mittels Beweidung<br />

Die Höhe der Beihilfe wird anhand des Hütens mit einer 500er Mutterschaftherde eines Schafbetriebs<br />

mit adäquater Bestandsgröße und mitteleren Produktionsniveau begründet.<br />

50


Nachfolgende Kosten, Gewinne und Verzehrleistungen wur<strong>den</strong> in der Berechnung unterstellt:<br />

Herde/Tag<br />

Gewinnbeitrag ohne Grundfutter- und<br />

Lohnkosten 52,1 DM<br />

Lohnkosten (21,7 DM/h) 173,6 DM<br />

Verzehrleistung (Extensivrasse) 8,0 dt TM<br />

Verzehrleistung (<strong>Land</strong>schaf) 10,0 dt TM<br />

(Datensammlung Betriebswirtschaft MELF Bran<strong>den</strong>burg und Beraterinformation)<br />

Tabelle: Kostenkalkulation Beweidung<br />

Halbtrockenrasen<br />

Trockenrasen Hei<strong>den</strong><br />

Verwertbarer Aufwuchs<br />

(dt TM/ha)<br />

Hüteleistung Extensivrasse/ <strong>Land</strong>-<br />

20<br />

15<br />

10<br />

schaf (Tage/ha)<br />

2,5/2,0<br />

1,9/1,5 1,3/1,0<br />

Kosten (DM/ha) 304/243 227/182 151/122<br />

Wird ein Flächenverhältnis <strong>für</strong> Halbtrockenrasen/Trockenrasen/Hei<strong>den</strong> <strong>für</strong> die Extensivrasse von<br />

20/30/50 % und <strong>für</strong> das <strong>Land</strong>schaf von 50/40/10 % unterstellt ergibt sich ein durchschnittlicher Ausgleichsbetrag<br />

von 205 DM/ha (105 Euro/ha).<br />

2. Nutzungseinschränkung Ackerland<br />

2.1 Extensive Produktionsverfahren <strong>im</strong> Ackerbau<br />

a) Verzicht auf chemisch-synthetische Düngemittel<br />

Der Verzicht auf chemisch-synthetische Düngemittel führt angesicht der niedrigen Viehbesätze <strong>im</strong><br />

<strong>Land</strong> Bran<strong>den</strong>burg und der damit verbun<strong>den</strong> geringen Zufuhr an organischen Dünger aus der Viehwirtschaft<br />

zu deutlichen Ertragseinbußen. Aus Versuchen sind Ertragseinbußen von etwa 40 bis 45<br />

% abzuleiten. In der nachfolgen<strong>den</strong> Kalkulation wer<strong>den</strong> anhand vereinfachter, aber repräsentativer<br />

Frucht folgen <strong>für</strong> mittlere Standortbedingungen (<strong>Land</strong>baugebiet III) der Deckungsbeitragsverlust<br />

(abz. Lohn) abgeleitet. Dabei wer<strong>den</strong> die Beibehaltung des Nettofutteraufkommens (Erhöhung des<br />

anteiligen Silomaisanbaues) und eine Erhöhung des Anteils an humusmehren<strong>den</strong> Fruchtfolgeglieder<br />

(Stillegung, Körnererbsen) unterstellt, wodurch der Ertragsverlust bei Silomais und Körnererbsen auf<br />

35 bzw. 20 %, bei <strong>den</strong> restlichen Kulturen auf 40 % begrenzt wird.<br />

Es ergibt sich eine Einkommenseinbuße von 135 DM/ha. Mit der vorgeschlagenen Zuwendungshöhe<br />

von 69 Euro/ha wer<strong>den</strong> diese Einkommenseinbußen ausgeglichen.<br />

2.2 Umwandlung von Ackerland in extensiv zu nutzendes Grünland<br />

Begründung und Ziele der Maßnahme<br />

Die Umwandlung von Ackerland in Extensivgrünland mindert die Gefahr von Bo<strong>den</strong>abträgen und<br />

Stoffeinträgen in das Grund- und Oberflächenwasser, begünstigt die Lebensraumraumbedingungen<br />

<strong>für</strong> Flora und Fauna.<br />

Entsprechende Effekte konnten <strong>im</strong> Rahmen der Evaluierung der bisherigen KULAP-Förderung belegt<br />

wer<strong>den</strong>. Die durch die Umwandlung entstehen<strong>den</strong> Einbußen wer<strong>den</strong> durch <strong>den</strong> Förderbetrag <strong>für</strong><br />

Standorte mit geringen bis mittlerem Ertragspotential angemessen ausgeglichen.<br />

Begründung der Höhe der Beihilfe<br />

Bei der Kalkulationen des Prämienbetrages wird <strong>für</strong> die Nutzung des umgewandelten Ackerlandes<br />

Mutterkuhhaltung (Aufstockung) zu Lasten von Getreide (Winterroggen) unterstellt, da auch bisher<br />

51


etwa die Hälfte der Förderfläche durch Mutterkuhhalter genutzt wurde (Rest Milchvieh-, Schaf- und<br />

Pferdehalter).<br />

Für durchschnittliche Bo<strong>den</strong>bonitäten in Bran<strong>den</strong>burg (AZ =30) ist mit einem Ertrag des<br />

umgewandelten extensiven Grünlandes (ohne N-Düngung) von 40 dt TM/ha zu rechnen, was einem<br />

Besatz von 0,75 Mutterkühen/ha (ohne Nachzucht) entspricht.<br />

Die Höhe der Ausgleichszahlungen sind auf 5 Jahre berechnet, ab dem 6. Jahr erfolgt der Ausgleich<br />

über <strong>den</strong> Fördergegenstand Extensive Grünlandnutzung.<br />

Tabelle: Differenzrechnung <strong>für</strong> 2002:<br />

Gewinn<br />

• Lohnkostenfreier Deckungsbeitrag Mutterkuhhaltung<br />

(820 DM/MK incl. Mutterkuh- und Extensivierungsprämie; abz. 11 AKh/MK a<br />

21,70 DM/h; 0,75 MK/ha)<br />

• Ausgleichzulage benachteiligtes Gebiet<br />

(40 DM/ha Differenz Grünland zu Ackerland)<br />

DM/ha<br />

436,-<br />

Gewinn, gesamt 476,-<br />

Verlust<br />

• Entgangener lohnkostenfreier Deckungsbeitrag Winterroggen<br />

(40 dt/ha; 16 DM/dt; 4,7 AKh/ha)<br />

• Zusatzkosten Grünlandeinsaat (285,- DM/ha incl. Lohn; 5 Jahre)<br />

• Kosten extensive Grünlandbewirtschaftung (135, DM/ha incl. Lohn)<br />

• Kosten Mutterkuhquote (1200 DM/MK; 6 Jahre; 0,75 MK/ha)<br />

40,-<br />

615,-<br />

57,-<br />

135,-<br />

150,-<br />

Verlust, gesamt 957,-<br />

Saldo (Gewinnminderung) 481,-<br />

Förderbetrag (200,- Euro/ha)<br />

391,dto.<br />

In Prozent von Einbußen<br />

3,7<br />

2.3 Dauerstilllegung von Ackerland auf ökologisch sensiblen Flächen<br />

Begründung und Ziele der Maßnahme<br />

Durch die langfristige Stilllegung kleinflächiger besonders ökologisch sensibler Ackerflächen, wie z.<br />

B. Randzonen von Söllen, Gewässern oder Kuppen, Senken, sollen angrenzende Biotope besser<br />

geschützt und Rückzugsräume <strong>für</strong> Tier- und Pflanzenarten der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie<br />

geschaffen wer<strong>den</strong>.<br />

Begründung der Zuwendungshöhe<br />

Die Einkommensverluste ergeben sich aus dem entgangenen Deckungsbeitrag <strong>für</strong> Marktfruchtkulturen<br />

(Getreide). Da entsprechend der Ziele des Naturschutzes (Zuwendungsbest<strong>im</strong>mungen) eine<br />

Selbstbegrünung erfolgen soll und Pflegemaßnahmen i. d. R. nicht vorgenommen wer<strong>den</strong> sollen,<br />

wird auch der Arbeitsaufwand <strong>für</strong> <strong>den</strong> Getreideanbau eingespart. Zusätzlich entstehen Kosten <strong>für</strong><br />

die Vermessung und Dokumentation der Parzellen, die i. d. R. wegen der unregelmäßigen Strukturen<br />

(z. B. Sölle) vergleichsweise hoch aus.<br />

Nachfolgend sind <strong>für</strong> ausgewählte Ackerzahlen die Einkommensverluste ausgewiesen. Die Erträge<br />

und Kosten sind aus der Datensammlung <strong>für</strong> die Betriebsplanung <strong>im</strong> <strong>Land</strong> Bran<strong>den</strong>burg abgeleitet,<br />

<strong>den</strong>en Versuchsergebnisse und Erhebungen in Betrieben des <strong>Land</strong>es zugrunde liegen.<br />

Tabelle: Einkommensverluste durch Dauerstilllegung in Abhängigkeit von der Bo<strong>den</strong>bonität:<br />

Ackerzahl < 25 30 40 50<br />

Ertrag Getreide (WR / WR / WR-WW / WW)<br />

Preis (-15 % zu Mittel 1997/99 lt. ZMP)<br />

dt/ha<br />

DM/dt<br />

Erlöse incl. Prämie (557,- DM/ha <strong>für</strong> 2002/3) DM/ha 1037 1197 1547 1877<br />

Variable Kosten DM/ha 389 482 717 803<br />

Entgangener Deckungsbeitrag DM/ha 648 715 830 1074<br />

30<br />

16<br />

40<br />

16<br />

55<br />

18<br />

66<br />

20<br />

52


Einsparung Arbeitsaufwand h/ha 4,3 4,7 5,9 7<br />

(21,70 DM/h) DM/ha 93 102 128 152<br />

Vermessungsaufwand (150 DM / 5 Jahre) DM/ha 30 30 30 30<br />

Einkommensverlust DM/ha 585 643 732 952<br />

Förderbetrag (200 Euro/ha bei AZ


Tabelle: Berechnung des Ertragsausfalls<br />

Konventionell Extensiv Saldo<br />

WR WW War KöEr Mais Still WR WW War KöEr Mais Still<br />

% 35 20 15 5 15 10 28 15 12 7 23 15<br />

Ertrag dt/ha 40 50 25 25 86 24 30 15 20 56<br />

Preis DM/dt 16 20 40 25 16 20 40 25<br />

Erlös DM/ha 640 1000 1000 625 384 600 600 500<br />

Hektarprämie DM/ha 557 557 557 641 557 557 557 557 557 641 557 557<br />

Leistung DM/ha 1197 1557 1557 1266 557 557 941 1157 1157 1141 557 557<br />

Dto. Fruchtfolge DM/ha 1166 867 -299<br />

Dünger DM/ha 171 187 283 105 256 0 60 60 89 73 105 0<br />

Dto. Fruchtfolge 183 66 117<br />

Saatgut, PSM DM/ha 192 259 244 315 256 58 192 259 244 315 256 58<br />

Dto. Fruchtfolge 216 212 4<br />

Var. Ma.kost. +Lohn DM/ha<br />

Düngung 33 46 33 20 29 0 10 16 13 13 16 0<br />

Ernte 98 110 85 85 305 0 79 91 80 80 245 0<br />

Sonstige 204 262 248 227 158 173 204 262 248 227 158 173<br />

Var. Ma.kost, ges. DM/ha 336 426 368 328 492 173 293 369 341 320 419 173<br />

Dto. Fruchtfolge 366 323 43<br />

DB abzgl. Lohn DM/ha 498 685 662 518 -447 326 396 469 483 433 -223 326 -135<br />

Ausgleich DM/ha 135<br />

Ausgleich Euro/ha 69<br />

52


) zusätzlich zu a) kein Einsatz von Gülle<br />

Das Verbot von organischem FIüssigdünger erfordert eine Ausgleichsvornahme durch entsprechende<br />

Stallmistgaben um die erforderliche Nährstoffgabe auszugleichen.<br />

Für gülleerzeugende Betriebe entstehen daraus folgende Anpassungsmöglichkeiten:<br />

- Umrüstung der Stallentsorgung von Gülle auf Festmistverfahren, dies bedeutet <strong>im</strong>mense Investitionskosten<br />

und anschließend erhöhte Verfahrenskosten je Produktionseinheit. In der Regel<br />

wird bei dieser Situation eine einzelbetriebliche Betrachtung erforderlich.<br />

- Ausbringung von Festmist anstelle von Gülle, dies ist bei Verbot von chem.-synt. Dünger die<br />

adäquate, scha<strong>den</strong>smindernde Alternative. Allerdings setzt dies ein Vorhan<strong>den</strong>sein, bzw.<br />

Tauschmöglichkeit von Gülle gegen Festmist voraus.<br />

Im folgen<strong>den</strong> wer<strong>den</strong> auf Grundlage der Arbeitskosten (Ausbringung äquivalenter Düngerwerte) die<br />

durchschnittlichen Ausgleichsbeträge von Gülle zu Festmistkette kalkuliert. Innerbetriebliche Kosten<br />

fin<strong>den</strong> darin keinen Eingang.<br />

Tabelle: Mehraufwand Stalldung (10 ha-Parzelle)<br />

Gülle<br />

Ausbringmenge m /ha 20 40<br />

Arbeitaufwand (durchschn.) Akh/ha 2,7 3,4<br />

Kosten DM/h 21,7 21,7<br />

gesamt DM/ha 59 74<br />

Stalldung<br />

Ausbringmenge m³/ha 200 400<br />

Arbeitaufwand Akh/ha 4,6 7,2<br />

Kosten DM/h 21,7 21,7<br />

gesamt DM/ha 100 156<br />

Differenz DM/ha -41 -82<br />

durchschn. Ausgleich DM/ha 60 60<br />

Euro/ha 30 30<br />

c) zusätzlich zu a) kein Einsatz von Herbizi<strong>den</strong> und Insktizi<strong>den</strong><br />

Da die Auflagen <strong>für</strong> das Ackerland annähernd dem des ökologischen <strong>Land</strong>baues entsprechen und<br />

davon auszugehen ist, daß entsprechend beauflagte Betriebe in <strong>den</strong> betreffen<strong>den</strong> Schutzgebieten<br />

bereits ökologischen <strong>Land</strong>bau betreiben bzw. als scha<strong>den</strong>smindernde Anpassungsalternative (höhere<br />

Preise) wählen, sind die gleichen Ausgleichsbeträge wie <strong>für</strong> <strong>den</strong> ökologischen <strong>Land</strong>bau <strong>im</strong><br />

Rahmen des KULAP anzusetzen. Für <strong>den</strong> ökologischen <strong>Land</strong>bau <strong>im</strong> Rahmen des KULAP wur<strong>den</strong><br />

Einkommens einbußen von 290 DM/ha Ackerland ermittelt. Bei einem vorgeschlagenem Zuwendungsbetrag<br />

von 155 DM/ha (79 Euro/ha) zusätzlich zu a) wer<strong>den</strong> diese Einkommenseinbußen<br />

ausgeglichen.<br />

53


Kalkulation der Einkommensverluste bei Anwendung ökologischer Verfahren - Ackerkulturen (<strong>für</strong> Jahr 2002)<br />

Konventiell ökologisch Saldo<br />

WR WW Hafer s.Getr Öls. Kö.le Still Afu WR WW Hafer s.Getr Raps Kö.leg Still Afu<br />

Anbaustruktur 1 % 25 12 2 17 13 5 10 16 27 4 8 9 6 10 10 26<br />

Ertrag² Dt/ha 40 50 35 40 20 23 81 24 30 21 24 12 14 50<br />

Preis³ DM/dt 16 20 19 16 40 25 35 44 40 35 60 45<br />

Erlös DM/ha 640 1000 665 640 800 575 0 0 840 1320 840 840 720 630 0 0<br />

Prämie 2002 DM/ha 557 557 557 557 557 641 557 557 557 557 557 557 641 557<br />

Erlöse DM/ha* 299 186,8 24,44 203 176 60,8 55,7 0 377,2 75,08 111,8 125,7 76,62 127,1 55,<br />

7<br />

Aufwendungen 4<br />

0 -58<br />

Saatgut DM/ha* 14 12,24 1,24 10,7 7,67 7,45 25,65 7,4 8,32 9,27 5,34 17,9 -21<br />

Düngung DM/ha* 54 27,48 4,2 36,7 30,2 5 25,92 4,36 7,2 8,64 4,32 6 101<br />

Pflanzenschutz DM/ha* 21,3 18,12 0,4 14,5 21,5 6 82<br />

Mech.Pflege Mehraufwand DM* 3,24 0,48 0,96 1,08 1,44 2,4 -10<br />

Lagerung/Trocknung (Mehrauf.) DM* 12,96 2,4 3,36 4,32 1,44 2,8 -27<br />

Vermarktung (Mehraufwand) DM 32 -32<br />

Kontrolle (zusätzlich, Gesamtfl.) DM 18 -18<br />

Verwertung Ackerfutter (siehe DM/ha* Milchpreis: 0,54 DM/kg; 7000 kg/Kuh<br />

463 Milchpreis: 0,58 DM/kg; 5500 kg/Kuh<br />

154 -309<br />

Nebenkalkulation)<br />

Deckungsbeitrag: 2896 DM/ha<br />

Deckungsbeitrag: 594 DM/ha<br />

Einkommen gesamt DM/ha -291<br />

Ausgleich DM/ha 290<br />

Ausgleich Euro/ha 148<br />

* Die DM/ha beziehen sich auf <strong>den</strong> Anteil innerhalb der Anbaustruktur<br />

1 vereinfacht in Anlehnung an mittlere Anbaustruktur des Ackerlandes <strong>im</strong> <strong>Land</strong> Bran<strong>den</strong>burg bzw. der Teilnehmer am ökologischen <strong>Land</strong>bau (ohne Grünland-Mutterkuhbetriebe)<br />

2 <strong>für</strong> mittlere Bo<strong>den</strong>güte (<strong>Land</strong>baugebiet III), ÖLB-Erträge etwa 60 % der konventionellen; 3 85-90 % des derzeitigen Preisniveaues (nach ZMP u. EZG Berlin-Bran<strong>den</strong>burg)<br />

4 nur divergierende Positionen, Quellen: Datensammlung <strong>für</strong> die Betriebsplanung... MELF Bran<strong>den</strong>burg, KTBL, Beraterangaben; Mehraufwand <strong>für</strong> Vermarktung 6% von Umsatzerlösen (7%<br />

Vermarktungsgebühr abzgl. 1 % bei konventionell); Kontrollaufwand: mittlere Gebühren der (Kontroll- und Öko-)Verbände <strong>für</strong> mittlere Betriebsgröße von 250 ha.<br />

54


Tabelle: Nebenkalkulation Deckungsbeitrag Ackerfutter-Milch (Grundfutterverwertung)<br />

Konventionell Ökologisch Saldo<br />

Deckungsbeitrag Grundfutter Silomais Ackerfutter Silomais Ackerfutter<br />

(mehrjährig)<br />

(mehrjährig)<br />

Anteil am Ackerfutter ha/ha 0,85 0,15 0,15 0,85<br />

Ertrag (netto) dt TM/ha 83,00 70,00 50,00 50,00<br />

Energiedichte MJ NEL/ha TM 6,40 5,40 6,00 5,20<br />

Ertrag (netto) MJ NEL/ha* 45152,00 5670,00 4500,00 22100,00 -24222<br />

Hektarprämie DM/ha* 473,45 83,55<br />

Varibl. Kosten + Lohn DM/ha * 926,50 126,75 127,95 586,50<br />

Deckungsbeitrag DM/ha -579,80 -630,90 -51<br />

Leistungs -Kosten-Rechnung Milchviehhaltung<br />

DM/GJ NEL -11,41 -23,72 -12,31<br />

Milchleistung (brutto) 1 kg/Kuh/a 7000 5500<br />

Marktproduktion kg/Kuh/a 6800 5300<br />

-1500<br />

-1500<br />

Preis (4 % Fett)² DM/kg 0,54 0,58 0,04<br />

Erlös Milch kg/Kuh/a 3672 3074 -598<br />

Erlöse (gesamt) 3 kg/Kuh/a 4093 3495 -598<br />

Schlachtprämie kg/Kuh/a 64 64<br />

Leistungen (gesamt) kg/Kuh/a 4157 3559 -598<br />

Bestandsergänzung kg/Kuh/a 588 588<br />

Kraftfutter 4 kg/Kuh/a 20 15 -5<br />

Preis DM/dt 25 40 15<br />

Kraftfutterkosten DM/Kuh/a 500 600 100<br />

Sonst. variab. Kosten Tierhalt. DM/Kuh/a 445 445<br />

Lohn (21,70 DM/h) DM/Kuh/a 868 825 -43<br />

Varible Kosten gesamt DM/Kuh/a 2401 2458 57<br />

Deckungsbeitrag DM/Kuh/a 1756 1101 -655<br />

Verwertung des Grundfutters<br />

Grundfutterbedarf 4 MJ/Kuh/a 25674 23958 -1716<br />

DM/GJ NEL 68,40 45,96 -22,44<br />

DM/ha 3476 1222 -2254<br />

dto. Zuzüglich DB Ackerfutter DM/GJ NEL 56,99 22,35 -34,64<br />

DM/ha 2896 594 -2302<br />

DB Anbaustruktur 6 DM/ha 463 154 -309<br />

1 geringere Milchleistung bei ÖLB in Ableitung aus Ergebnissen der Milchleistungsprüfung<br />

2 nur ein Teil der Milchproduktion über Ökovermarktung<br />

3 Erlöse zuzüglich 419 DM <strong>für</strong> Schlachtkuh und Kälberverkauf<br />

4 bei 3000 bzw. 2500 kg Milch aus Grundfutter<br />

5 DB+Lohn ohne Grundfutter dividiert durch Grundfutterbedarf bzw. multipliziert mit Energieertrag<br />

6 gemäß des Anteils innerhalb der Anbaustruktur, siehe Hauptkalkulation<br />

55


V.II. Spreewaldtypische <strong>Land</strong>bewirtschaftung des Ackerlandes (Lehde und Leipe)<br />

1. Artikel 20 der VO (EG) Nr. 1257/1999 und Anhang Buchstabe e der VO (EG) Nr. 1750/1999<br />

2.A Wesentliche Merkmale:<br />

75 % Gemeinschafts- und 25 % <strong>Land</strong>esbeteiligung<br />

Die Fördergebietskulisse dieses Gebietes gem Art. 20 der VO (EG) Nr. 1257/1999 umfaßt 22 ha<br />

B Einzelheiten:<br />

Artikel 20 der VO (EWG) Nr. 1257/99 eröffnet die Möglichkeit, in Gebieten mit spezifischen Nachteilen<br />

<strong>für</strong> die <strong>Land</strong>wirtschaft Beihilfen mit dem Ziel zu gewähren, einen Beitrag zur Erhaltung oder Verbesserung<br />

der Umwelt, zur Erhaltung des <strong>ländlichen</strong> Lebensraumes und zu ihrer Eignung <strong>für</strong> <strong>den</strong> Frem<strong>den</strong>verkehr<br />

zu erbringen. Das <strong>Land</strong> Bran<strong>den</strong>burg beantragt die Anerkennung dieses Gebietes gemäß<br />

Artikel 20 der VO (EG) 1257/1999.<br />

Das Kerngebiet des Spreewaldes ist eine Region, in der diese Fördermöglichkeit angewendet wird.<br />

Eine unterlassene <strong>Land</strong>nutzung würde neben der Aufgabe der Hofstellen unweigerlich zur Verbuschung<br />

des Spreewaldes, zur negativen Beeinträchtigung der landschaftlichen Schönheit dieser Region<br />

führen. Folgen davon wären ein empfindlicher Rückgang des Tourismus und damit letztlich die<br />

Gefährdung der vom Tourismus geprägten wirtschaftlichen Grundlagen dieser <strong>ländlichen</strong> Region.<br />

Mit <strong>den</strong> Zuwendungen sollen die durch standortspezifische Einschränkungen bedingten Einkommensausfälle,<br />

verursacht durch die Bewirtschaftung von zersplitterten und zum Teil nur über Wasserwege<br />

erreichbaren Kleinstflächen mit hohem Grundwasserstand, ausgeglichen und <strong>den</strong> Belangen des Umweltschutzes<br />

sowie der Erhaltung des natürlichen Lebensraumes und der Sicherung der <strong>Land</strong>bewirtschaftung<br />

entsprochen wer<strong>den</strong>.<br />

Weiterhin steht die Gewährleistung des Fortbestandes der landwirtschaftlichen Bo<strong>den</strong>nutzung und<br />

damit die Erhaltung einer lebensfähigen Gemeinschaft in diesem Kerngebiet des Spreewaldes in einer<br />

unmittelbaren Wechselbeziehung zum Frem<strong>den</strong>verkehr, dem <strong>für</strong> die Erhaltung und Schaffung weiterer<br />

Arbeitsplätze in diesem Gebiet eine entschei<strong>den</strong>de Bedeutung zukommt.<br />

Gegenstand der Förderung<br />

Förderfähig sind Aufwendungen infolge der Erschwernisse bei der Beibehaltung einer spreewaldtypischen<br />

Bewirtschaftung des Ackerlandes in <strong>den</strong> Gemein<strong>den</strong> Lehde und Leipe, dem Kerngebiet des<br />

Spreewaldes.<br />

Diese beinhalten <strong>den</strong> Anbau von spreewaldtypischem Gemüse und sonstigen Feldkulturen <strong>im</strong> Rahmen<br />

einer angemessenen Fruchtfolge auf Ackerkleinstflächen <strong>im</strong> betreffen<strong>den</strong> Gebiet.<br />

Zuwendungsempfänger<br />

Gefördert wer<strong>den</strong> können landwirtschaftliche Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe, die unter erschwerten<br />

Bedingungen Ackerkleinstflächen <strong>im</strong> Ortsteil Lehde, der Stadt Lübbenau und in der Gemeinde<br />

Leipe bewirtschaften.<br />

Zuwendungsvoraussetzungen<br />

Voraussetzung <strong>für</strong> die Gewährung einer Zuwendung ist, dass<br />

- der Zuwendungsempfänger die Flächen selbst bewirtschaftet,<br />

- der Anbau, die Pflege und Ernte von Spreewaldgemüse (Meerrettich, Einlege- und Salat gurken,<br />

Möhren, Zwiebeln und anderem Gemüse) mit einem Flächenanteil von ca. 50% und anderer <strong>im</strong><br />

Rahmen einer geregelten Fruchtfolge notwendigen Ackerkulturen in weitgehender Handarbeit erfolgt,<br />

- Viehhaltung <strong>den</strong> natürlichen Standortbedingungen angepasst betrieben und der Viehbesatz von<br />

0,6 GV/ ha nicht überschritten wird ,<br />

- <strong>im</strong> mittelbaren Zusammenhang hierzu die Grünlandflächen über Nutzung bzw. Pflegeschnitt offengehalten<br />

wer<strong>den</strong> und mit die Grundlage <strong>für</strong> die Viehhaltung darstellen.<br />

56


Art und Höhe der Zuwendungen<br />

- Zuwendungsart: Projektförderung<br />

- Finanzierungsart: Festbetragsfinanzierung<br />

- Form der Zuwendung: Jährlicher Zuschuss<br />

- Bemessungsgrundlage: Entsprechend dem Anbauverhältnis wer<strong>den</strong> Zuwendungen <strong>für</strong> Gemüse<br />

und <strong>für</strong> die <strong>im</strong> Rahmen einer geregelten Fruchtfolge notwendigen<br />

Ackerkulturen in Höhe von max. 17.007 DM/ ha (8.696 Euro/ha)<br />

gewährt.<br />

- Bagatellgrenze: Eine Förderung soll nur gewährt wer<strong>den</strong>, wenn die Zuwendung mindestens<br />

1.000 DM beträgt.<br />

Sonstige Zuwendungsbest<strong>im</strong>mungen<br />

1. Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln<br />

Die Verwendung chemisch-synthetischer Stickstoffverbindungen, leichtlöslicher Phosphate und<br />

angereicherter Kalidüngemittel ist untersagt, ebenso der Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel.<br />

2. Nutzungswechsel<br />

Eine Umwandlung von Ackerland in Grünland und umgekehrt ist nur mit Zust<strong>im</strong>mung der Bewilligungsbehörde<br />

(Amt <strong>für</strong> <strong>Land</strong>wirtschaft des Kreises Oberspreewald-Lausitz) zulässig.<br />

3. Tierfütterung<br />

Die Tierfütterung ist zu 80 % aus wirtschaftseigenem Grundfutter zu bestreiten. Der Einsatz von<br />

Leistungsförderern ist nicht gestattet.<br />

4. Mehrfachförderung<br />

Ackerflächen, die nach dieser Richtlinie gefördert wer<strong>den</strong>, dürfen keine zusätzlichen Zuwendungen<br />

nach <strong>den</strong> Richtlinien des Bran<strong>den</strong>burgischen KULAP erhalten.<br />

Die Kalkulation ergibt einen Fördermittelbedarf <strong>für</strong> die betroffenen 22 Hektar LF von jährlich ca. 0,2<br />

Mill. Euro.<br />

Begründung des erhöhten Arbeitsaufwandes die der spreewaldtypischen <strong>Land</strong>bewirtschaftung:<br />

Die landwirtschaftliche Produktionsweise in <strong>den</strong> Spreewaldgemein<strong>den</strong> ist gekennzeichnet durch die<br />

Bewirtschaftung von Kleinstflächen, einen hohen Grundwasserstand auf <strong>den</strong> Flächen, <strong>den</strong> weitgehen<strong>den</strong><br />

Einsatz von Kähnen als Transportmittel, einen hohen Handarbeitsaufwand <strong>im</strong> Feldbau, besonders<br />

be<strong>im</strong> Anbau von spreewaldtypischen Gemüse und einen geringen Mechanisierungsgrad. Eine einkommenssichernde<br />

Betriebsführung ist unter diesen Bedingungen nicht möglich. Damit verbun<strong>den</strong><br />

besteht die Gefahr, dass durch die Aufgabe der letzten Hofstellen in diesem Kerngebiet des Spreewaldes<br />

eine spreewaldtypische Bewirtschaftung, die der Tourismus, die tragende Säule der dortigen<br />

Infrastruktur, von dieser Region erwartet, nicht mehr möglich ist. Ziel dieser Beihilferegelung ist es, die<br />

durch die spezifischen Umweltbedingungen eingetretenen Einkommensverluste bei der <strong>Land</strong>bewirtschaftung<br />

auszugleichen.<br />

Die betriebswirtschaftlichen Kalkulationen sind 1994 <strong>im</strong> Auftrage des zuständigen Amtes <strong>für</strong> <strong>Land</strong>wirtschaft<br />

des <strong>Land</strong>kreises Oberspreewald-Lausitz und der Bran<strong>den</strong>burgischen <strong>Land</strong>gesellschaft<br />

durch das Beratungsunternehmen Ehring/Schöbel zu einem Zeitpunkt erstellt wor<strong>den</strong>, als man erkannte,<br />

dass unter marktwirtschaftlichen Bedingungen die letzten das Erbe einer spreewaldtypischen<br />

<strong>Land</strong>bewirtschaftung verkörpern<strong>den</strong> Höfe nicht weiter bestehen können.<br />

Aus <strong>den</strong> folgen<strong>den</strong> Übersichten a-d geht hervor, dass <strong>für</strong> die Hauptgemüsearten jeweils 4-5 Fallstudien<br />

bei Erreichbarkeit der Flächen über <strong>den</strong> <strong>Land</strong>weg und jeweils 2-3 Fallstudien bei ausschließlicher<br />

Erreichbarkeit der Flächen über <strong>den</strong> Wasserweg erarbeitet wur<strong>den</strong> und die daraus resultieren<strong>den</strong><br />

Mittelwerte die Grundlage der weiteren Berechnungen bildeten.<br />

57


a) Deckungsbeitrag Möhren<br />

Fläche in ha<br />

Flächen mit Traktor erreichbar Flächen nur mit Kahn erreichbar<br />

0,17 0,14 0,1 0,087 0,1 0,03 0,15<br />

Arbeitsgang Akh/ha Akh/ha Akh/ha Akh/ha Akh/ ha Akh/ha Akh/ha<br />

Düngen<br />

Pflügen 24 114 30 92 80 263 200<br />

Saat 29 78 100 92 40 67 33<br />

Pflege 235 135 800 736 480 1133 640<br />

Ernte 906 650 960 1.471 1.650 2.400 853<br />

Summe 1.194 977 1.890 2.391 2.250 3.863 1.726<br />

Geom. Mittel 1.611 2.432<br />

Deckungsbeitrag DM/ha 1.575 1.575<br />

DM/ Akh 0,98 0,65<br />

Standarddeckungsbeitrag DM/ Akh 9,78 9,78<br />

Differenz DM/ Akh 8,88 9,13<br />

Deckungsbeitragsabweichung DM/ m 2 1,43 2,22<br />

b) Deckungsbeitragsrechnung Einlegegurken<br />

Flächen mit Traktor erreichbar Flächen nur mit Kahn erreichbar<br />

Fläche in ha 0,285 0,25 0,301 0,190 0,110 0,090 0,100 0,378<br />

Arbeitsgang Akh/ha Akh/ha Akh/ha Akh/ha Akh/ ha Akh/ha Akh/ha<br />

Düngen 112 96 213 337 36 267 400 194<br />

Pflügen 126 152 53 105 36 56 320 158<br />

Saat 112 12 53 168 45 56 320 158<br />

Pflege 238 184 279 432 118 256 960 2.513<br />

Ernte 1.365 1.024 744 1.937 2.463 3.556 320 3.175<br />

Summe 1.953 1.468 1.342 2.979 2.698 4.135 2.000 6.040<br />

Geom. Mittel 1.928 3.513<br />

Deckungsbeitrag DM/ha 6.779 6.779<br />

DM/ Akh 3,52 1,93<br />

Standarddeckungsbeitrag DM/ Akh 18,14 18,14<br />

Differenz DM/ Akh 14,62 16,21<br />

Deckungsbeitragsabweichung DM/ m 2 2,82 5,69<br />

58


c) Deckungsbeitragsrechnung Schälgurken<br />

Flächen mit Traktor erreichbar Flächen nur mit Kahn erreichbar<br />

Fläche in ha 0,11 0,079 0,12 0,05 0,1 0,09 0,1<br />

Arbeitsgang Akh/ha Akh/ha Akh/ha Akh/ha Akh/ ha Akh/ha Akh/ha<br />

Düngen 36 203 67 18<br />

Pflügen 36 101 92 160 400 267 400<br />

Saat 45 203 200 78 320 56 320<br />

Pflege 118 443 1.733 160 1.000 256 960<br />

Ernte 1.436 1.620 1.066 2.400 1.120 2.400 1.280<br />

Summe 1.671 2.570 3.158 2.816 2.840 2.979 2.960<br />

Geom. Mittel 2.594 2.968<br />

Deckungsbeitrag DM/ha 22.089 22.089<br />

DM/ Akh 8,52 7,44<br />

Standarddeckungsbeitrag DM/ Akh 14,64 14,64<br />

Differenz DM/ Akh 6,12 7,2<br />

Deckungsbeitragsabweichung DM/ m 2 1,59 2,14<br />

d) Deckungsbeitragsrechnung Meerrettich<br />

Flächen mit Traktor erreichbar Flächen nur mit Kahn erreichbar<br />

Fläche in ha 0,092 0,0345 0,5 0,277 0,1152 0,18 0,2<br />

Arbeitsgang Akh/ha Akh/ha Akh/ha Akh/ha Akh/ha Akh/ha Akh/ha<br />

Düngen 206 139 16 231 400 263 360<br />

Pflügen 195 139 18 29 96 200<br />

Saat 195 278 376 404 256 611 200<br />

Pflege 217 661 1.020 2.310 1.072 878 1.040<br />

Ernte 989 1.229 776 866 888 1.600 680<br />

Summe 1.802 2.446 2.206 3.840 2.712 3.352 2.480<br />

Geom. Mittel 2.617 2.964<br />

Deckungsbeitrag DM/ha 10.786 10.786<br />

DM/ Akh 4,12 3,64<br />

Standarddeckungsbeitrag DM/ Akh 13,81 13,81<br />

Differenz DM/ Akh 9,68 10,17<br />

Deckungsbeitragsabweichung DM/ m 2 2,53 3,01<br />

59


Deckungsbeiträge <strong>für</strong> Gemüse und andere Kulturen verschie<strong>den</strong>er Anbauverfahren<br />

Lfd. M ö h r e n E i n l e g e g u r k e n M e e r r e t t i c h Gemüse/mittel Getreide Kartoffeln<br />

Nr. Position Einheit konvent. Spreew. konvent. Spreew. konvent. Spreew. konvent. Spreew. Konv. Spreew. Konv. Spreew.<br />

1 2 3 5 6 8 9 11 12 14 15 16 17 18<br />

1 Ertrag dt/ha 625 350 570 111 120 85 40 30 270 250<br />

2 Marktpreis DM/dt 12 9 65 90 173 135 20 20 15 15<br />

3 Markterlös DM/ha 7.500 3.150 37.050 9.990 20.760 11.475 1.249 1.049 4.140 3.750<br />

Variable Kosten<br />

4a Saatgut DM/ha 375 1.400 2.035 3.000 500 500 90 120 950 950<br />

4b Düngemittel DM/ha 546 75 695 111 532 89 180 120 370 120<br />

4c Pflanzenschutz DM/ha 481 - 1.500 - 300 - 130 270<br />

4d sonst. Variable Kosten<br />

( Maschinenkosten,sonst. K.) DM/ha 1.300 100 5.756 100 1.105 100 370 120 1.075 100<br />

4 Summe variable Kosten DM/ha 2.702 1.575 9.986 3.211 2.437 689 770 360 2.665 1.170<br />

5 Deckungsbeitrag (Z. 3 . /. Z.4) DM/ha 4.798 1.575 27.064 6.779 18.323 10.786 479 689 1.475 2.580<br />

6 Ak-stun<strong>den</strong>aufwand* AKh/ha 60 1.611* 1.895 1.928* 878 2.617* 5 154 16 1.650<br />

7 Lohn DM/h 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12<br />

8 Lohnsumme DM/ha 720 19.332 22.740 23.136 10.536 31.404 60 1.848 192 19.800<br />

9 Fixe Kosten<br />

(Abschreibung Maschinen,Ge- DM/ha 2.000 970 4.000 970 3.000 970 340 970 605 970<br />

bäude,Energie,Wasser,Steuern)<br />

10 Betriebergebnis DM/ ha 2.078 -18.727 324 -17.327 4.787 - 21.588 + 2.396 - 19.214 + 79 - 2.129 + 678 -<br />

17.990<br />

(Z. 5. /. Z. 8 + 9)<br />

Betriebsergebnis -<br />

12 Differenz konvent. . /.Spreew. DM/ ha -20.805 - 17.651 - 26.375 - 21.610 - 2.208 -<br />

18.668<br />

* Zeile 6, Spalten mit Spreewald : AKh- Bedarf <strong>für</strong> über <strong>den</strong> Wasserweg erreichbare Flächen ( 1/3 der Förderfläche) liegt um 40 % höher.<br />

60


Um die Problematik dieser spreewaldtypischen <strong>Land</strong>bewirtschaftung offen zu legen, wer<strong>den</strong> <strong>im</strong> Folgen<strong>den</strong><br />

die untersetzen<strong>den</strong> Arbeitsschritte dargelegt. Sie belegen, dass hier grundlegende Unterschiede<br />

zur herkömmlichen <strong>Land</strong>bewirtschaftung bestehen. Dieser Tatbestand begründet somit <strong>den</strong><br />

stark erhöhten Arbeitsaufwand :<br />

Einlegegurken (Wasserweg)<br />

Bo<strong>den</strong>vorbereitung: Stalldung in <strong>den</strong> Kahn la<strong>den</strong>, zum Acker transportieren,<br />

Dung in Karre la<strong>den</strong> und auf Acker verteilen<br />

Dung mit Gabel auseinander streuen<br />

Pflügen einschl. Dung einlegen, harken und Vorgewende umgraben<br />

Saatgut legen<br />

Reihen mit Harke markieren, ziehen und Körner auslegen, andrücken<br />

und zuharken<br />

Pflege: 3x Handhacke, Pflanzenschutz, Bewässerung (4 - 5x Gießkanne)<br />

Ernte: alle 2- 3 Tage Gurken ernten<br />

Sortieren von Hand, wiegen<br />

Ernteguttransport und Verkauf (mit Kahn zum Hof, vom Hof zur Gurkeneinlegerei)<br />

Möhren (Wasserweg)<br />

Ackervorbereitung, Verla<strong>den</strong> des Pfluges, Transport zum Acker<br />

Aussaat: Pflügen und harken, Vorgewende umgraben<br />

Aussäen (Handsämaschine)<br />

Pflege: 2x Handhacke<br />

Ernte: Ausgraben mit Grabegabel, Kraut abbrechen<br />

Transport mit Kahn zum Hof<br />

Einlagerung in Erdmiete<br />

Auslagerung, Transport zur Vermarktungsstelle<br />

Zwiebeln (Wasserweg)<br />

Ackervorbereitung: Traktor, Pflug ein- und ausla<strong>den</strong>, Transport<br />

Aussaat: Pflügen, Vorgewende graben<br />

Saatbett vorbereiten (Harken)<br />

Zwiebeln setzen<br />

Pflege: Aufziehen (Harken)<br />

Unkraut verziehen (4x)<br />

Spritzen gegen Mehltau und Zwiebelfliege<br />

Bewässern<br />

Ernte: Zwiebeln ernten<br />

Putzen, Vorbereitung zum Verkauf<br />

Meerrettich (Wasserweg)<br />

Ackervorbereitung: Stalldung in Kahn la<strong>den</strong>, Transport<br />

Stalldung la<strong>den</strong> in Karre, auf Feld verteilen<br />

Dung mit Gabel auf Feld verstreuen<br />

Eine Seite der Ackerfläche angraben von Hand<br />

Traktor in Kahn verla<strong>den</strong>, Transport, entla<strong>den</strong><br />

Pflugfurche<br />

Bestellung<br />

Vorbereitung des Pflanzgutes (putzen), 50 Schock = 3000 Stck.<br />

Pflanzen mit Stock<br />

Pflege: Durchschieben (hacken 3 x)<br />

Heben (spezifische Pflegemaßnahme be<strong>im</strong> Meerrettichanbau)<br />

Ackerumrandung (Feldrain) mähen<br />

Ernte: Blätter abreissen<br />

Traktor auf Kahn verla<strong>den</strong>, Transport zum Feld, ausla<strong>den</strong><br />

Meerrettich auspflügen und in <strong>den</strong> Kahn verla<strong>den</strong><br />

Meerrettich putzen<br />

Meerrettich verla<strong>den</strong>, vermarkten<br />

61


Begründung des Saatgutpreises <strong>für</strong> Möhren<br />

Be<strong>im</strong> Möhrenanbau in der Spreewaldregion kommen vornehmlich die gegenüber <strong>den</strong> samenechten<br />

Sorten bedeutend teueren Hybridsorten zum Einsatz, die sich durch höhere Erträge und bessere<br />

Qualität auszeichnen. Da die Anbaufläche auf <strong>den</strong> Hofstellen Lehde/Leipe zwischen 87 und 1900 m 2<br />

liegt, wirkt sich hier noch zusätzlich der Mengenrabatt auf <strong>den</strong> Saatgutpreis aus, der bei einer Mengenabnahme<br />

von 100 - 600 T Körnern gegen über der Klasse über 1 Mill. Körnern um 15 % höher<br />

liegt. Die Aussaatmenge liegt je nach Sorte und Standort bei 1,3- 2,0 kg/ ha, wobei 1 kg Möhrensaatgut<br />

1 Mill. Samenkörnern entsprechen. Nach <strong>den</strong> Recherchen des zuständigen Amtes <strong>für</strong><br />

<strong>Land</strong>wirtschaft des <strong>Land</strong>kreises Oberspreewald-Lausitz be<strong>im</strong> Samenhandel Petzold GmbH in Vetschau<br />

und örtlichen Möhrenanbauern beträgt der Saatgutpreis ( jeweils ungebeizt) <strong>für</strong> solche Sorten<br />

wie Espredo F1 (frühe), Rondino (mittelspäte) und Kardame (späte) 76,20 DM/ 100 T Körner. Einschließlich<br />

7 % Mehrwertsteuer liegen damit die Saat gutkosten bei <strong>den</strong> o.g. Aussatmengen zwischen<br />

1059,98 und 1630,60 DM/ ha. In der Kalkulation zur Beihilferichtlinie wur<strong>den</strong> 1400 DM/ ha<br />

angesetzt.<br />

Die durchschnittliche Beihilfe von 200 Euro/ha wird <strong>im</strong> <strong>Land</strong> Bran<strong>den</strong>burg nicht überschritten.<br />

Begründung des Fördermittelbedarfs Lehde/Leipe<br />

a) Ermittlung des Flächenbeihilfesatzes je ha Ackerland<br />

Anbaukultur Flächenanteil Deckungbeitagsdifferenz Gewichteter Anteil<br />

in % z. AF ( konv. . /.Spreew. DM/ha Sp. 2 x Sp.3 (DM/ha)<br />

1 2 3 4<br />

Möhren 10 -20.805 -2.081<br />

Einlegegurken 20 - 17.651 - 3.530<br />

Meerettich 20 - 26.375 - 5.275<br />

Kartoffeln 25 - 18.668 - 4.667<br />

Getreide 25 - 2.208 - 552<br />

Summe 100 - 16.105<br />

Unter Berücksichtigung der Flächenerreichbarkeit ergibt sich folgender Bedarf :<br />

2 /3 der Flächen über <strong>Land</strong> erreichbar 66% x 1,0 x 16.105 DM/ ha = 10.629 DM/ ha<br />

1 /3 der Flächen nur mit Kahn erreichbar 33 % x1,20 x 16.105 DM/ ha = 6.378 DM/ ha<br />

Summe ( durchschnittlicher Beihilfesatz ) = 17.007 DM/<br />

ha<br />

b) Ermittlung des jährlichen Fördermittelbedarfes<br />

Für die Gesamtfläche Lehde / Leipe ( 22 ha ) 374.154 DM<br />

62


VI. Agrarumweltmaßnahmen (KULAP 2000)<br />

1. Artikel 22 der VO (EG) Nr. 1257/1999<br />

Anhang Buchstabe f) der VO (EG) Nr. 1750/1999<br />

2.<br />

A Wesentliche Merkmale:<br />

Gemeinschaftsbeteiligung 75 % und <strong>Land</strong>esanteil 25 %<br />

B Einzelheiten:<br />

Zuwendungszweck<br />

Es wer<strong>den</strong> Maßnahmen und Leistungen von landwirtschaftlichen Unternehmen gefördert, die<br />

- in besonderem Maße zum Schutz der Umwelt sowie zur Erhaltung des <strong>ländlichen</strong> Lebensraumes,<br />

der <strong>Land</strong>schaft und ihrer Merkmale, der natürlichen Ressourcen, der Bö<strong>den</strong> und der<br />

genetischen Vielfalt beitragen und<br />

- über die Befolgung der üblichen, gesetzlich einzuhalten<strong>den</strong> Regeln der guten landwirtschaftlichen<br />

Praxis hinausgehen.<br />

Durch die Zahlung von Zuwendungen sollen die durch die Einhaltung der eingegangenen Verpflichtungen<br />

<strong>den</strong> landwirtschaftlichen Unternehmen entstehen<strong>den</strong> wirtschaftlichen Nachteile angemessen<br />

ausgeglichen und so ein Beitrag zur Einkommenssicherung geleistet wer<strong>den</strong>.<br />

Unterstützt wer<strong>den</strong> auch Aktivitäten, die Kenntnisse der landwirtschaftlichen Unternehmen auf dem<br />

Gebiet des Umweltschutzes und der <strong>Land</strong>schaftspflege verbessern, beispielgebende Erfahrungen<br />

weiter vermitteln und so zur effizienteren Umsetzung der Agrarumweltmaßnahmen beitragen.<br />

Das <strong>Land</strong> gewährt nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 Zuwendungen <strong>für</strong>:<br />

Teil A: Umweltgerechte und <strong>den</strong> natürlichen Lebensraum erhaltende Bewirtschaftung und Pflege<br />

des Grünlandes<br />

Teil B: Umweltgerechten Acker- und Gartenbau sowie Sicherung reich strukturierter Feldfluren<br />

Teil C: Erhaltung genetischer Vielfalt<br />

Teil D: Pflege und Erhaltung von Teichlandschaften<br />

Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet<br />

die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens <strong>im</strong> Rahmen der verfügbaren<br />

Haushaltsmittel.<br />

Gegenstand der Förderung<br />

Teil A: Umweltgerechte und <strong>den</strong> natürlichen Lebensraum erhaltende Bewirtschaftung und Pflege<br />

von Grünland<br />

A.1 Extensive Grünlandnutzung<br />

mit dem Ziel, die Belastung abiotischer und biotischer Schutzgüter durch Dünge- und Pflanzenschutzmittel<br />

zu senken bzw. zu vermei<strong>den</strong>, die Voraussetzungen <strong>für</strong> die Erhaltung artenreicher<br />

Grünlandbestände zu verbessern und einer Verbuschung und Nutzungs aufgabe des<br />

Grünlandes vorzubeugen. Einhaltung einer extensiven Bewirt schaftung des beantragten Dauergrünlandes<br />

mit höchstens 1,4 RGV je Hektar Haupt futterfläche.<br />

A.2 Extensive Bewirtschaftung sowie Pflege von überflutungsgefährdetem Flussauengrünland mit<br />

dem Ziel, die Belastung der Flüsse durch Dünger und Pflanzenschutzmittel zu vermei<strong>den</strong>,<br />

sowie durch Pflege einer Nutzungsaufgabe und einer Verbuschung des Flussauengrünlandes<br />

(Hochwasserschutz) vorzubeugen.<br />

Die Maßnahme ist auf Dauergrünlandflächen, die <strong>im</strong> Bereich von Gewässern I. Ordnung nach<br />

Bran<strong>den</strong>burgischem Wassergesetz vom 13. Juli 1994 liegen, anwendbar.<br />

A.3 Späte und eingeschränkte Grünlandnutzung bei Nutzungsterminen:<br />

a) nicht vor dem 16.06.<br />

b) nicht vor dem 01.07.<br />

c) nicht vor dem 16.07.<br />

63


mit dem Ziel, die Artenvielfalt der Fauna zu sichern und zu entwickeln, sowie die Ent wicklung<br />

spätblühender Arten und artenreicher Feuchtgrünlandgesellschaften zu begünstigen. Die<br />

Maßnahme ist nur in Verbindung mit A.1, A.2 , A.5, B.3 oder wenn die Inhalte von A.1 auf andere<br />

Weise gewährleistet sind, anwendbar.<br />

A.4 Mosaikartige Grünlandnutzung<br />

zuzüglich Verwendung eines Doppelmesser- bzw. Fingerbalkenmähwerkes<br />

mit dem Ziel, durch <strong>den</strong> Wechsel von nahe beieinander liegen<strong>den</strong> Arealen mit verschie<strong>den</strong><br />

hoher und entwickelter Vegetation <strong>den</strong> unterschiedlichen Entwicklungsansprüchen der auf<br />

dem Grünland leben<strong>den</strong> Tierarten besser zu entsprechen und so ihre Entwicklung zu begünstigen<br />

und Verluste zu ve rringern.<br />

Die Maßnahme ist nur in Verbindung mit A.1, A.2, B.3 oder wenn Inhalte von A.1 auf andere<br />

Weise gewährleistet sind, anwendbar.<br />

A.5 Erschwerte Bewirtschaftung und Pflege von Spreewaldwiesen<br />

a) Mähnutzung mit Technikeinsatz und <strong>Land</strong>transport (Form 1)<br />

b) wie Form 1, jedoch Flächen nur über Wasserweg erreichbar (Form 2)<br />

c) Handmahd von mind. 50 % der Fläche (Form 3)<br />

d) Standweide, ansonsten wie Form 1 (Form 4)<br />

e) Standweide ohne Maschineneinsatz und Erreichbarkeit der Flächen nur über Wasserweg<br />

(Form 5)<br />

mit dem Ziel der Erhaltung der <strong>für</strong> <strong>den</strong> Spreewald typischen <strong>Land</strong>schaft und Grünlandnutzungformen.<br />

Die Maßnahme kann auch in Verbindung mit A.1 oder B.3 angewendet wer<strong>den</strong><br />

A.6 Pflege von ertragsschwachem Grünland und Hei<strong>den</strong> mittels Beweidung<br />

mit dem Ziel der Erhaltung der mageren Offenlandstandorte, die <strong>für</strong> <strong>den</strong> Abwechslungsreichtum<br />

der <strong>Land</strong>schaft und <strong>für</strong> <strong>den</strong> Erhalt und die Wiederansiedlung daran angepasster, z.<br />

T. seltener Tier- und Pflanzenarten sowie -gesellschaften besonders wertvoll sind.<br />

A.7 Pflege von Streuobstwiesen<br />

a) <strong>für</strong> die Wiesennutzung durch Mahd/Beweidung<br />

b) <strong>für</strong> die Baumpflege<br />

c) Pflege bis zum Ende des 15. Standjahres<br />

d) Pflege ab 15. Standjahr<br />

e) Nachpflanzung in Altanlagen<br />

mit dem Ziel der Erhaltung dieser <strong>für</strong> die Kulturlandschaft und als Lebensraum <strong>für</strong> Tiere wertvollen<br />

<strong>Land</strong>schaftsbestandteile.<br />

Teil B: Umweltgerechter Acker- und Gartenbau sowie Sicherung reich strukturierter Feldfluren<br />

B.1 Kontolliert-integrierter Gartenbau<br />

a) <strong>im</strong> Obst-/Weinbau und bei der Baumschulproduktion<br />

b) Alternativen zum Verzicht auf Herbizide<br />

c) Alternativen zumVerzicht auf Insektizide bzw. Akarizide<br />

d) Gemüse, Heil-, Gewürz- und Zierpflanzen <strong>im</strong> Freiland<br />

e) Gemüse, Heil-, Gewürz- und Zierpflanzen sowie Beerenobst <strong>im</strong> geschützten Anbau<br />

zwecks Reduzierung der Belastung von Ressourcen mit Dünge- und Pflanzenschutzmitteln<br />

sowie einer verbesserten Qualität der erzeugten Produkte <strong>im</strong> Vergleich zu konventionellen<br />

Produktionsverfahren.<br />

B.2 Extensive Produktionsverfahren <strong>im</strong> Ackerbau mit dem Ziel, durch Verzicht auf chemischsynthetische<br />

Düngemittel und Insektizide <strong>im</strong> gesamten Betriebszweig Ackerbau eine Belastung<br />

abiotischer und biotischer Schutzgüter mit diesen Stoffen zu vermei<strong>den</strong> und damit die<br />

Lebensbedingungen typischer Tierarten des Ackerlandes zu verbessern.<br />

B.3 Ökologischer <strong>Land</strong>bau<br />

Förderfähig ist die Einführung oder Beibehaltung eines ökologischen Anbauverfahrens <strong>im</strong> gesamten<br />

Betrieb mit dem Ziel, die Belastung abiotischer und biotischer Schutzgüter mit chemisch-synthetischen<br />

Pflanzenschutzmitteln und Dünger zu vermei<strong>den</strong> und die Lebensraumbedingungen<br />

wildlebender Flora und Fauna deutlich und nachhaltig zu verbessern.<br />

64


B.4 Erosionsmindernde, bo<strong>den</strong>schonende und die Fruchtfolge auflockernde Anbauverfahren auf<br />

Acker- sowie Kippenflächen<br />

a) Anbau von Zwischenfrüchten<br />

b) Anbau von Untersaaten<br />

c) Anbau kleinkörniger Leguminosen<br />

mit dem Ziel, Bo<strong>den</strong>abträge und Nährstoffausträge ins Grund- und Oberflächenwasser zu min<strong>im</strong>ieren,<br />

die Bedingungen <strong>für</strong> das Bo<strong>den</strong>leben zu verbessern, eine größere Kulturartenvielfalt<br />

der Agrarlandlandschaft zu erreichen und die Lebensraumbedingungen <strong>für</strong> best<strong>im</strong>mte Tierarten<br />

zu verbessern.<br />

B.5 Umwandlung von Ackerland in extensiv zu nutzendes Grünland<br />

mit höchstens 1,4 RGV je Hektar Hauptfutterfläche, mit dem Ziel, die höheren Effekte des<br />

Grünlandes <strong>für</strong> <strong>den</strong> Schutz abiotischer und biotischen Ressourcen gegenüber dem Ackerland<br />

auf einer größeren Fläche zur Geltung zu bringen.<br />

B.6 Dauerstilllegung von Ackerland auf ökologisch sensiblen Flächen<br />

<strong>für</strong> Bö<strong>den</strong> mit unterschiedlichem Ertragsniveau (Ackerzahlen) zum verbesserten Schutz angrenzender<br />

Biotope und der Schaffung kleinflächiger Strukturelemente in der Agrarlandschaft<br />

als Rückzugsgebiete und Lebensräume <strong>für</strong> z.T. seltene Tier- und Pflanzenarten und -gesellschaften.<br />

Teil C: Erhaltung genetischer Vielfalt<br />

C.1 Züchtung und Haltung vom Aussterben bedrohter lokaler Nutztierrassen<br />

a) Deutsches Sattelschwein<br />

b) Skud<strong>den</strong><br />

c) Deutsches Schwarzbuntes Rind<br />

mit dem Ziel, der begründeten Abnahme der genetischen Vielfalt entgegenzuwirken und Nutztierrassen<br />

vor dem Aussterben zu bewahren, die aufgrund ihrer Anpassung an die spezifischen<br />

Bedingungen der Region, ihrer langjährigen regionalen Bedeutung, ihrer speziellen<br />

Qualität und ihrer besonderen Eignung <strong>für</strong> umweltgerechte und tiergemäße Haltungsverfahren<br />

erhaltenswert sind.<br />

C.2 Erhaltung von Generosion bedrohter regionaler Kulturpflanzenarten und -sorten<br />

a) <strong>für</strong> Kulturpflanzen außerhalb der Stützungsregelung<br />

b) <strong>für</strong> Kulturpflanzen mit Stützungsregelung<br />

c) zusätzlich <strong>für</strong> a) bzw. b) Anbaufläche < 1 ha<br />

mit dem Ziel, durch <strong>den</strong> Anbau alter, nicht mehr zugelassener und gegenüber Hochzuchten<br />

nicht konkurrenzfähiger Sorten die genetische Vielfalt von Kulturpflanzen und deren besondere<br />

Eigenschaften <strong>für</strong> Agrarökosysteme zu bewahren.<br />

Teil D: Pflege und Erhaltung von Teichlandschaften<br />

Die durchschnittliche teichwirtschaftliche Nutzfläche eines Unternehmens beträgt unter Abgrenzung<br />

des ca. 1.700 ha umfassen<strong>den</strong> Teichgutes Peitz ca. 82 ha. In die Förderung wer<strong>den</strong> insgesamt 32<br />

landwirtschaftliche Unternehmen einbezogen.<br />

Für <strong>den</strong> Erhalt der Prämie muss eine extensive teichwirtschaftliche Wirtschaftsweise erbracht wer<strong>den</strong>,<br />

welche die Schonung der Gewässer sowie wildlebender Tier- und Planzenarten gewährleistet<br />

und dabei die flächendeckende Erhaltung der Kulturlandschaft (Teichlandschaft) mit ihren historischen<br />

Merkmalen sichert. Dabei wird auf <strong>den</strong> Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und mineralischen<br />

Dünger verzichtet. In der Speisekarpfenaufzucht erfolgt die Zufütterung ausschließlich mit Getreide<br />

und die Ertragsobergrenze von 850 kg/ha wird durch eine Beeinflussung der Besatzhöhe nicht überschritten.<br />

Die naturschutzfachlichen Belange zum Arten- und Lebensraumschutz wer<strong>den</strong> bei<br />

allen Maßnahmen berücksichtigt.<br />

Im einzelnen sind folgende auf <strong>den</strong> Schutz der Umwelt und die Erhaltung des <strong>ländlichen</strong> Lebensraumes<br />

gerichtete Tätigkeiten zu erbringen:<br />

- Erhaltung und Pflege der Teichanlagen (Stauanlagen, Be- und Entwässerungssysteme)<br />

65


Die Erhaltung der Stauanlagen sowie der Be- und Entwässerungssysteme ist die Grundvoraussetzung<br />

<strong>für</strong> die Erhaltung der Teichlandschaft. Die Be- und Entwässerungssysteme<br />

sind Lebensraum vieler gefährdeter und in <strong>den</strong> Roten Listen aufgeführter Tier- und Pflanzenarten<br />

(z.B. Rotbauchunke, Fischotter, verschie<strong>den</strong>e Laichkrautarten). Nach Abst<strong>im</strong>mung<br />

mit <strong>den</strong> Naturschutzbehör<strong>den</strong> wer<strong>den</strong> bei der Durchführung der Arbeiten (Mähen und Beräumen<br />

der Gräben, Instandhaltung der Stauanlagen) naturschutzfachliche Belange (Festlegung<br />

der Technologie, zeitliche Staffelung etc.) berücksichtigt.<br />

- Erhaltung und Pflege der Dämme<br />

Die Sicherung und Pflege der Dämme ist Voraussetzung <strong>für</strong> die Erhaltung und Bewirtschaftung<br />

der Teiche und der Teichlandschaft. Bei <strong>den</strong> durchzuführen<strong>den</strong> Maßnahmen (Mähen,<br />

notwendige Entholzungsarbeiten, Beseitigung von Schä<strong>den</strong>, vorbeugendes Ausbringen von<br />

Schüttungen) sind die natürlichen Gegebenheiten und die Lebensraumansprüche der vorkommen<strong>den</strong><br />

Tier- und Pflanzenarten sowie das <strong>Land</strong>schaftsbild zu beachten.<br />

- Räumung der Fischgruben<br />

Die Räumung erfolgt durch das Ausschieben, Abpumpen bzw. Ausbaggern der Sed<strong>im</strong>ente mit<br />

geeigneter Technik. Ergebnis dieser Maßnahme ist die Reduzierung von Faulschlamm- und<br />

Nährstoffablagerungen und ein damit verbun<strong>den</strong>er verringerter Austrag von Schlamm mit dem<br />

Restwasser bei der Abfischung. Den Lebensraumanspüchen der in <strong>den</strong> Abflussgräben vorkommen<strong>den</strong><br />

Tier- und Pflanzenarten wird somit verstärkt Rechnung getragen.<br />

- Verhinderung der Teichverlandung (Entschilfung)<br />

Die Röhrichtbereiche sind Lebensraum vieler gefährdeter Tierarten. Bei dem <strong>für</strong> die Erhaltung<br />

der Wasserfläche notwendigen regelmäßigen Schilfschnitt sind nach Abst<strong>im</strong>mung mit <strong>den</strong> Naturschutzbehör<strong>den</strong><br />

naturschutzfachliche Belange (Festlegung der Technologie, zeitliche Staffelung,<br />

Erhaltung von Altschilfbestän<strong>den</strong> etc.) zu berücksichtigen.<br />

Ziel ist der Erhalt der typischen bran<strong>den</strong>burgischen Teichlandschaften mit ihren historischen Merkmalen<br />

durch landschaftserhaltende und pflegende Tätigkeiten landwirtschaftlicher Unternehmen.<br />

Zuwendungsempfänger <strong>im</strong> KULAP 2000<br />

<strong>Land</strong>wirtschaftliche sowie forstwirtschaftliche Unternehmen unbeschadet der gewählten Rechtsform,<br />

die<br />

- grundsätzlich die in § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der <strong>Land</strong>wirte (ALG)<br />

genannte Mindestgröße erreichen oder überschreiten,<br />

- die Merkmale eines landwirtschaftlichen Betriebes <strong>im</strong> Sinne des Einkommenssteuerrechts<br />

erfüllen,<br />

- ihren Unternehmenssitz in einem Mitgliedsstaat der EU und <strong>im</strong> <strong>Land</strong> Bran<strong>den</strong>burg gelegene<br />

Flächen landwirtschaftlich nutzen.<br />

Nicht gefördert wer<strong>den</strong>:<br />

- Personen, die Leistungen aufgrund des Gesetzes zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen<br />

Erwerbstätigkeit erhalten,<br />

- Unternehmen, bei <strong>den</strong>en die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand mehr als 25 % des Eigenkapitals<br />

des Unternehmens beträgt,<br />

Zuwendungsvoraussetzungen <strong>für</strong> das KULAP 2000<br />

1. Allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen<br />

- Verpflichtungszeitraum<br />

Der Zeitpunkt des Beginns der Verpflichtung darf keinesfalls vor dem Zeitpunkt der Stellung<br />

des Erstantrages liegen. Der Verpflichtungszeitraum beträgt mindestens 5 Jahre, es sei <strong>den</strong>n,<br />

<strong>für</strong> Einzelmaßnahmen ist ein längerer Verpflichtungszeitraum best<strong>im</strong>mt.<br />

Der Antragsteller muß <strong>für</strong> die Dauer der Verpflichtung das landwirtschaftliche Unternehmen<br />

selbst bewirtschaften.<br />

- Förderfähige Flächen <strong>im</strong> Sinne dieser Richtlinie sind alle landwirtschaftlich genutzten Flächen.<br />

Gleichfalls förderfähig sind Flächen, die infolge von Enteignung und Zwangsversteigerung auf<br />

andere Personen übergehen oder die infolge von Bo<strong>den</strong>ordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungs-<br />

oder dem <strong>Land</strong>wirtschaftsanpassungsgesetz durch wertgleiche Flächen ersetzt<br />

66


wer<strong>den</strong> und auf <strong>den</strong>en der Beihilfeempfänger die Maßnahme fortsetzt sowie ehemals volkseigene<br />

Flächen (Treuhandflächen), die aufgrund der Rückübertragung an die alten Eigentümer<br />

dem Pächter vorzeitig entzogen wer<strong>den</strong> müssen.<br />

Flächen, die vom Antragsteller bewirtschaftet wer<strong>den</strong> und deren <strong>im</strong> Grundbuch eingetragene<br />

Eigentümer oder deren Rechtsnachfolger zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht ermittelt<br />

wer<strong>den</strong> können, sind förderfähig.<br />

Sonstige Flächen sind förderfähig, sofern<br />

- sie besonders naturschutzwürdig und nur über eine landwirtschaftliche Bewirtschaftung zu<br />

erhalten sind,<br />

- sie <strong>für</strong> die Erhaltung historischer <strong>Land</strong>schaftsmerkmale landwirtschaftlich genutzter Flächen<br />

oder <strong>für</strong> deren umweltgerechte Bewirtschaftung entsprechend der Förderziele erforderlich<br />

sind und<br />

- sie keinen sonstigen wirtschaftlichen (außer landwirtschaftlichen) Zwecken dienen.<br />

- Nicht förderfähig sind Flächen,<br />

- <strong>für</strong> die keine Nutzungsberechtigung <strong>für</strong> <strong>den</strong> gesamten Verpflichtungszeitraum bei Antragstellung<br />

besteht,<br />

- welche Verpflichtungen zur Stillegung unterliegen,<br />

- auf <strong>den</strong>en adäquate gesetzliche produktionseinschränkende Auflagen vorgegeben sind<br />

- Für alle Maßnahmen zur Flächenbewirtschaftung (Teil A und B) sind die gesetzlichen und in<br />

<strong>den</strong> Einzelmaßnahmen vorgeschriebenen Anforderungen <strong>für</strong> durchzuführende Untersuchungen<br />

und Kontrollen schlagbezogen zu dokumentieren.<br />

- Die Zuwendung erfolgt mit der Auflage, dass der Zuwendungsempfänger die Grundsätze einer<br />

ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Bo<strong>den</strong>nutzung einhält. Hierzu zählt insbesondere,<br />

dass die einschlägigen Gesetze einschließlich der auf deren Grundlage erlassenen Rechtsvorschriften<br />

in der jeweils gelten<strong>den</strong> Fassung eingehalten wer<strong>den</strong>.<br />

Darüber hinaus ist der Einsatz von Klärschlamm auf nach dieser Richtlinie geförderten Flächen<br />

unzulässig.<br />

- Für alle flächenbezogenen Maßnahmen gilt, dass der Umfang der Dauergrünlandfläche des<br />

landwirtschaftlichen Unternehmens insgesamt außer in <strong>den</strong> Fällen des Betriebswechsels, der<br />

mehr-jährigen Stilllegung oder der Erstaufforstung derselben nicht verringert wer<strong>den</strong> darf.<br />

- Nichtüberschreitung eines Viehbesatzes von 2 GV je ha LF des Betriebes/Unternehmens.<br />

- Als förderfähige Dauerkulturen gelten nicht in die Fruchtfolge einbezogene Kulturen außer<br />

Dauergrünland, die <strong>für</strong> die Dauer von mindestens 5 Jahren auf der Fläche angebaut wer<strong>den</strong><br />

und wiederkehrende Erträge liefern.<br />

Dazu gehören<br />

- Obstgehölze außer Streuobstwiesen<br />

- Strauch- und Beerenobst, einschließlich Wein und Sanddorn<br />

- Baumschulgehölze, ausgenommen solche mit forstwirtschaftlicher Nutzung und mit einer<br />

Ackerzwischennutzung von mehr als einem Jahr sowie Weihnachtsbaumanlagen<br />

- Spargel und Rhabarber.<br />

Dauerkulturen sind nur förderfähig, wenn<br />

- der Nachweis einer nachhaltigen erwerbsmäßigen Nutzung einschließlich eines Mindestpflegeaufwandes<br />

bei der Unkrautbekämpfung und bei Schnittmaßnahmen ent sprechend<br />

guter fachlicher Praxis <strong>im</strong> Obstbau erbracht wird.<br />

- der Baum-, Strauch- und Pflanzenbestand einschließlich erfolgter Nachpflanzungen 70%<br />

des Sollbestandes nicht unterschreitet.<br />

- Für Obstanlagen gelten folgende Richtwerte (Stck./ha):<br />

Hochstämme 70<br />

Halbstämme 195<br />

Viertelstämme 290<br />

Büsche und Spindelbüsche 700<br />

Sträucher 2300<br />

67


- Doppelförderung<br />

Für ein und dieselbe Verpflichtung, <strong>für</strong> die nach dieser Richtlinie Zuwendungen gezahlt wer<strong>den</strong>,<br />

dürfen keine Zahlungen anderer Beihilferegelungen geleistet wer<strong>den</strong>.<br />

Kombinationsmöglichkeiten und Ausschlussgebote von Maßnahmen nach dieser Richtlinie<br />

und mit anderen relevanten Fördermaßnahmen und Direktzahlungen aus Mitteln der Gemeinschaft<br />

sind u.U. möglich.<br />

Flächen, die <strong>im</strong> Rahmen des Vertragsnaturschutzes gefördert wer<strong>den</strong>, sind nur in begrenztem<br />

Umfang nach dem KULAP förderbar.<br />

Maßnahmenbezogene Zuwendungsvoraussetzungen<br />

Teil A: Umweltgerechte und <strong>den</strong> natürlichen Lebensraum erhaltende Bewirtschaftung und Pflege<br />

von Grünland<br />

Extensive Grünlandnutzung (A.1)<br />

a) Einhaltung eines Viehbesatzes von max<strong>im</strong>al 1,4 Großvieheinheiten (GV) je ha Hauptfutterfläche<br />

und mindestens 0,3 RGV je ha Grünland des Unternehmens.<br />

Die Einhaltung eines Mindestviehbesatzes von 0,3 GV/ha Grünland ist nicht erforderlich, wenn<br />

der Betrieb eine diesem Besatz entsprechende Futternutzung nachweisen kann.<br />

b) Einhaltung eines Grünlandanteils von max. 30 v.H. der LF des Unternehmens, sofern keine<br />

Maßnahme nach Pkt. A.3, A.4 oder A.5 beantragt wurde.<br />

c) Die Düngung der einbezogenen Grünlandflächen ist am Nährstoffentzug des Pflanzenbestandes<br />

unter Berücksichtigung der <strong>im</strong> Bo<strong>den</strong> verfügbaren Nährstoffe zu bemessen.<br />

d) Der Einsatz von chemisch-synthetischen Stickstoffdüngemitteln ist nicht zugelassen.<br />

Die jährliche Zufuhr an Pflanzennährstoffen über Dünger (incl. Exkremente von Weidetieren)<br />

darf je Hektar Grünland die Menge nicht überschreiten, die dem Nährstoffäquivalent des<br />

Dunganfalls von 1,4 GV entspricht. Für die Ermittlung der Düngermengen sind die Grundsätze<br />

und Richtwerte der Düngeverordnung vom 26. Januar 1996 und der vom MELF des <strong>Land</strong>es<br />

Bran<strong>den</strong>burg herausgegebenen Rahmenempfehlungen zur Düngung in der aktuellen Fassung<br />

einzuhalten.<br />

e) Verzicht auf <strong>den</strong> Einsatz von Pflanzenschutzmitteln<br />

In begründeten Fällen (bei hohem Besatz an nichtweidefähigen Pflanzen, z.B. Brennnesseln<br />

und Disteln) können Pflanzenschutzmittel auf dem Dauergrünland ausnahmsweise nach Genehmigung<br />

durch die zuständigen Behör<strong>den</strong> eingesetzt wer<strong>den</strong>.<br />

f) Durchführung einer mindestens einmaligen Nutzung jährlich (Beweidung oder Mahd mit Beräumung<br />

des Mähgutes von der Fläche) spätestens bis zum 20. 9.. Für die Verwertung des<br />

Mähgutes als Futter, Streu oder zu Düngungszwecken ist Sorge zu tragen. In zu begrün<strong>den</strong><strong>den</strong><br />

Aus nahmefällen kann <strong>für</strong> Einzelflächen anstelle der Mahd oder Beweidung auch ein Mulchen<br />

oder - bei vorheriger Antragstellung bei der zuständigen Behörde - ein späterer Termin<br />

<strong>im</strong> Kalenderjahr zugelassen wer<strong>den</strong>.<br />

g) Einhaltung einer Weidebesatzstärke (GV Weidetiere je jährlich einbezogener Weidefläche)<br />

von max. 1,4 RGV/HA Grünland<br />

Extensive Bewirtschaftung und Pflege von überflutungsgefährdetem Flussauengrünland (A.2)<br />

a) Die Flächen müssen:<br />

- bei Pegelstän<strong>den</strong>, die dem mittleren Hochwasser der Gewässer entsprechen oder<br />

- falls hier<strong>für</strong> keine flächenbezogenen Angaben vorliegen, zyklisch direkt, nicht durch<br />

Qualm- oder Drängewasser überflutet wer<strong>den</strong>.<br />

c) Die beantragten Flächen dürfen nicht gedüngt und umgebrochen wer<strong>den</strong>.<br />

d) Verzicht auf <strong>den</strong> Einsatz von Pflanzenschutzmitteln.<br />

Späte und eingeschränkte Grünlandnutzung (A.3)<br />

a) Das Grünland muß von <strong>den</strong> Wasserverhältnissen und/oder <strong>den</strong> Pflanzenbestän<strong>den</strong> her die<br />

Voraussetzungen und Kriterien eines Feuchtgrünlandes erfüllen oder auf Grund des tatsächlichen<br />

Vorkommens spezieller Tier- und Pflanzenarten dem Förderziel entsprechen. Die<br />

Auswahl und Einstufung der Fläche erfolgt auf der Grundlage einer Vor-Ort-Einschätzung<br />

68


durch die Bewilligungsbehörde und die zuständige Naturschutzbehörde anhand eines vorgegebenen<br />

Kriterienkataloges.<br />

b) Bewirtschaftungsmaßnahmen nach dem 31.3. bis zum vorgegebenen 1. Nutzungstermin dürfen<br />

nur in Abst<strong>im</strong>mung mit der zuständigen Naturschutzbehörde durchgeführt wer<strong>den</strong>.<br />

c) Bei Schlägen größer als 1 ha erfolgt die Mahd in Blöcken mit einer max<strong>im</strong>alen Breite von 80 m<br />

in Bewirtschaftungsrichtung. Zwischen <strong>den</strong> Blöcken, die jeweils von innen nach außen zu mähen<br />

sind, ist bis zur nächsten Nutzung ein Streifen zumindest in der Breite des Mähwerks freizuhalten.<br />

Die Fläche der Streifen kann auf Buchstabe d) angerechnet wer<strong>den</strong>.<br />

d) Das Belassen eines ungenutzten Streifens an Gewässerrändern in Mähwerksbreite, nicht<br />

jedoch über 5 m, bis Vegetationsende kann je nach Bedarf und Gegebenheiten <strong>im</strong> Umfang<br />

von 1 v. H. der je Betrieb einbezogenen Fläche von der zuständigen Naturschutzbehörde vorgegeben<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

e) Grünlandumbruch ist nicht gestattet.<br />

Mosaikartige Grünlandnutzung (A.4)<br />

a) Mäh- oder Wei<strong>den</strong>utzung der zusammenhängen<strong>den</strong> Nutzungseinheiten oder Einzelschläge zu<br />

je - einem Viertel bis zum 15.6.<br />

- zwei Vierteln zwischen dem 16.6 bis 15.7.<br />

- einem Viertel nach dem 15.7.<br />

bei Einhaltung eines zeitlichen Abstandes zwischen benachbarten Parzellen von mindestens<br />

14 Tagen.<br />

Die jeweiligen Nutzungsparzellen dürfen nicht größer als 6 ha sein.<br />

Anstelle der Nutzung des Viertels nach dem 15.7. kann dieses Viertel bis zum 20.9., mit Zust<strong>im</strong>mung<br />

der zuständigen Naturschutzbehör<strong>den</strong>, auch bis Ende der Vegetationsperiode ungenutzt<br />

verbleiben.<br />

b) Einhaltung einer eingestellten Schnitthöhe von mindestens 10 cm und bei Parzellen über 2 ha<br />

Mahd von innen nach außen oder von einer zur anderen Seite.<br />

c) Bewirtschaftungsmaßnahmen nach dem 31.3. bis zum vorgegebenen 1. Nutzungstermin dürfen<br />

nur in Abst<strong>im</strong>mung mit der zuständigen Naturschutzbehörde durchgeführt wer<strong>den</strong>.<br />

d) Grünlandumbruch ist nicht gestattet.<br />

Erschwerte Bewirtschaftung und Pflege von Spreewaldwiesen (A.5)<br />

a) Die Flächen müssen innerhalb der festgelegten Gemeindefluren der Spreewaldregion liegen.<br />

b) Die Flächen müssen folgende, die Bewirtschaftung erschwerende Kriterien aufweisen:<br />

- Einzelflächengröße unter 3 ha<br />

- Grundwasserstand unter Flur kleiner als 0,4 m <strong>im</strong> Durchschnitt des Jahres oder<br />

- Erreichbarkeit nur über Wasserwege oder<br />

- Handmahd.<br />

c) Im Falle möglicher Beweidung ist eine Besatzstärke von max. 1 RGV je Hektar in die Beweidung<br />

einbezogenes Dauergrünland einzuhalten.<br />

Pflege von ertragsschwachem Grünland und Hei<strong>den</strong> mittels Beweidung (A.6)<br />

a) Beweidung von grundwasserfernem ertragsschwachem Grünland und sonstiger offenzuhaltender<br />

Flächen, soweit durch die zuständige Naturschutzbehörde ein Pflegebedarf bescheinigt<br />

wird.<br />

b) Die Pflege erfolgt über Beweidung mindestens einmal jährlich bis zum 20.9..<br />

Ein mit der zuständigen Naturschutzbehörde abgest<strong>im</strong>mter Weideplan ist mit dem Antrag vorzulegen.<br />

c) Durchgeführte Beweidungsmaßnahmen (Termin, Dauer, Art und Anzahl der Weidetiere, beweidete<br />

Fläche) sind aufzuzeichnen.<br />

Pflege von Streuobstwiesen (A.7)<br />

a) Mindestgröße der Streuobstflächen 0,5 ha; Mindestbestand von 30 Bäumen. Max<strong>im</strong>al ist eine<br />

Bestandsdichte von 100 Bäumen/ha zulässig.<br />

b) Verzicht auf chemisch-synthetische Dünge- und Pflanzenschutzmittel<br />

69


c) Bei Grünlandunternutzung muss jährlich mindestens eine einmalige Mahd mit Beräumung des<br />

Mähgutes von der Fläche oder Beweidung, nicht vor dem 15.6. bis spätestens 20.9. erfolgen.<br />

d) Sicherung einer guten Entwicklung der Jungbäume <strong>im</strong> 1. bis 3. Standjahr durch<br />

- Schutz vor Verbiß durch Wild und Weidetiere<br />

- Offenhalten einer Baumscheibe<br />

- Ausreichendes Wässern (1. Standjahr)<br />

- Jährlichen Erziehungsschnitt<br />

e) Bei älteren Baumbestän<strong>den</strong><br />

- Erhaltungsschnitt mindestens einmal <strong>im</strong> Verpflichtungszeitraum<br />

- Abtransport des Schnittgutes zum Flächenrand und Aufsetzen<br />

- Nachpflanzung einzelner, durch Abgang verursachter Fehlstellen mit Hochstämmen (max.<br />

10 % des Gesamtbestandes).<br />

Teil B: Umweltgerechter Acker- und Gartenbau sowie Sicherung reich strukturierter Feldfluren<br />

Kontrolliert - integrierter Gartenbau (B.1)<br />

a) Der Antragsteller<br />

- ist Mitglied eines vom Ministerium anerkannten Kontrollringes <strong>für</strong> <strong>den</strong> integrierten Anbau<br />

gärtnerischer Kulturen <strong>im</strong> <strong>Land</strong> Bran<strong>den</strong>burg<br />

- hat die vom Ministerium bestätigten Grundsätze und kulturspezifischen Anbauricht linien <strong>für</strong><br />

die kontrollierte integrierte gärtnerische Produktion einzuhalten<br />

- erkennt die vom Ministerium bestätigte Kontrollordnung des Kontrollringes an<br />

- hat die Schlagkartei gemäß <strong>den</strong> vom Kontrollring vorgegebenen Aufzeichnungs pflichten zu<br />

führen, wobei auch die Gründe <strong>für</strong> <strong>den</strong> Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu belegen sind<br />

(Warndienstinformation und Schaderregerüberwachung)<br />

- n<strong>im</strong>mt jährlich bis zum 1.10. an mindestens zwei fachspezifischen Fortbildungsveranstaltungen<br />

teil,<br />

- verpflichtet sich, nur die vom Bundesausschuß <strong>für</strong> Obst und Gemüse bestätigten Pflanzenschutzmittel<br />

nach Scha<strong>den</strong>s- und Nutzensschwellen einzusetzen<br />

- verpflichtet sich die Zusatzwassergaben mit Ausnahme der Frostschutzberegnung auf 20<br />

mm/Tag zu beschränken<br />

- verpflichtet sich auf <strong>den</strong> Einsatz von Pflanzenschutzmittel mit Wasserschutzgebiet-<br />

Auflagen zu ve rzichten,<br />

- verpflichtet sich, die N-Startdüngung auf der Grundlage von Nmin-Untersuchungen zu Beginn<br />

jeder Kultur nach N-Sollwerten durchzuführen,<br />

- verpflichtet sich, auf <strong>den</strong> Einsatz von Komposten aus betriebsfrem<strong>den</strong> Bioabfällen zu ve rzichten,<br />

- verpflichtet sich auf chemische Bo<strong>den</strong>entseuchung <strong>im</strong> gärtnerischen Freilandanbau zu<br />

verzichten.<br />

b) Für <strong>den</strong> Obst- und Weinbau ist folgendes einzuhalten:<br />

- Verzicht auf die Anwendung chemischer Wachstumsregulatoren außer zur Fruchtausdünnung,<br />

- Stickstoffdüngung auf der Grundlage aktueller, schlagbezogener Bo<strong>den</strong> und Blattanalysen,<br />

in Höhe des Nährstoffentzuges der Gehölze und Begrenzung des Stickstoffeinsatzes entsprechend<br />

kulturspezifischer Anbaurichtlinien,<br />

- Neuanlage von Baumobst zur Fruchterzeugung ausschließlich in Einzelreihen,<br />

- Düngung vor einer Neuanpflanzung nur nach vorheriger aktueller Bo<strong>den</strong>untersuchung,<br />

- Neuinstallationen von Wasser - und sonstigen Medien sind so zu gestalten, dass eine mechanische<br />

Bearbeitung der Baumstreifen möglich bleibt, sofern keine Tröpfchenbewässerung<br />

vorgesehen ist.<br />

c) Für <strong>den</strong> Gemüse-, Heil-, Gewürz- sowie Zierpflanzenanbau gilt folgendes:<br />

- N-Düngung nur während der Vegetationsperiode auf der Grundlage aktueller Bo<strong>den</strong>analysen<br />

entsprechend <strong>den</strong> kulturspezifischen Richtlinien<br />

- Einsatz von resistentem Saat - und Pflanzgut, wenn die Ertrags- und Qualitätsanforderungen<br />

an das Ernteprodukt damit eingehalten wer<strong>den</strong> können<br />

70


- die Anerkennung der integrierten Zierpflanzenproduktion basiert auf der aktuellen Bundesrichtlinie<br />

„Kontrollierter Umweltgerechter Zierpflanzenbau" und einer Zertifizierung des Unternehmens<br />

nach dieser Richtlinie.<br />

e) Im geschützten Anbau:<br />

- Ausschluss einer Versickerung überschüssiger Nährlösung in <strong>den</strong> Untergrund bei Anwendung<br />

hydroponischer Verfahren<br />

- Bekämpfung tierischer Schaderreger vorrangig mit Hilfe von Nützlingen. Nur bei Temperaturextremen<br />

ist eine Herdbehandlung mit nützlingsschonen<strong>den</strong> chemischen Mitteln gestattet.<br />

f) Baumschulproduktion<br />

- N-Düngung über <strong>den</strong> Bo<strong>den</strong> auf der Grundlage einer Nmin-Untersuchung <strong>im</strong> Jahr der<br />

Düngung und nach Sollwerten<br />

- Düngung von Ca, P, K, Mg nach <strong>den</strong> Ergebnissen der Bo<strong>den</strong>untersuchung. Die Bo<strong>den</strong>untersuchung<br />

ist mindestens <strong>im</strong> Abstand von 4 Jahren durchzuführen.<br />

- Verzicht auf chemische Bo<strong>den</strong>entseuchung<br />

- Ausschluss der Versickerung überschüssiger Nährlösung in <strong>den</strong> Untergrund bei Containerproduktion.<br />

- Begrenzung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln auf nützlingsschonende Mittel<br />

(Grundlage: Bestandesüberwachung, Warndienstinformation)<br />

g) Die Maßnahme B.1 ist <strong>für</strong> die gesamte Fläche des jeweiligen Betriebszweiges mit folgen<strong>den</strong><br />

Ausnahmen anzuwen<strong>den</strong>:<br />

- Alternativen zum Herbizideinsatz<br />

- Alternativen zum Einsatz von Insektizi<strong>den</strong> bzw. Akardizi<strong>den</strong>, gelten als erfüllt, wenn sie <strong>für</strong><br />

einzelne Indikatoren angewendet wer<strong>den</strong> (z.B. Fruchtschalenwickler, Rote Spinne oder<br />

Blutlaus).<br />

Extensive Produktionsverfahren <strong>im</strong> Ackerbau (B.2)<br />

Verzicht auf Einsatz chemisch synthetischer Düngemittel und Insektizide <strong>im</strong> gesamten Betriebszweig<br />

Ackerbau.<br />

Ökologischer <strong>Land</strong>bau (B.3)<br />

a) Die ökologischen Anbauverfahren müssen der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 des Rates<br />

über <strong>den</strong> ökologischen <strong>Land</strong>bau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen<br />

Erzeugnisse und Lebensmittel sowie des dazugehörigen EU-Folgerechts entsprechen.<br />

b) Für die Nutzung des Grünlandes des Betriebes sind die Zuwendungsvoraussetzungen der<br />

Maßnahme A.1 außer Punkt b einzuhalten.<br />

c) Vor Bewilligung ist ein Bestätigungsvermerk über die durchgeführte Kontrolle durch eine <strong>im</strong><br />

<strong>Land</strong> Bran<strong>den</strong>burg zugelassene Kontrollstelle des Ökologischen <strong>Land</strong>baues vorzulegen.<br />

Erosionsmindernde, bo<strong>den</strong>schonende und die Fruchtfolge auflockernde Anbauverfahren (B.4)<br />

a) Aussaat der Zwischenfrüchte bis spätestens 3 Wochen nach Ernte der Hauptfrüchte. Die Zwischenfrüchte<br />

und Untersaaten dürfen frühestens 14 Tage vor der Frühjahrsaussaat der Nachfrucht,<br />

keinesfalls jedoch vor dem 10. Februar des Folgejahres umgebrochen und nicht <strong>für</strong><br />

Futterzwecke verwendet wer<strong>den</strong>.<br />

b) Anbau kleinkörniger Leguminosen in Reinsaat und <strong>im</strong> Gemisch mit Gräsern oder untereinander,<br />

wobei<br />

- mindestens 5 % der Ackerfläche des Betriebes anzubauen sind<br />

- mindestens 2, max<strong>im</strong>al 3 Hauptnutzungsjahre einzuhalten sind<br />

- <strong>für</strong> mindestens einen Aufwuchs je Jahr die Vollblüte zu sichern ist.<br />

- bei Gemischen mit Gräsern ist die Düngung auf die Erhaltung eines Leguminosenanteiles<br />

von mindestens 40% auszurichten.<br />

71


c) Abweichend zu Buchstabe b gelten <strong>für</strong> Kippenflächen in der landwirtschaftlichen Rekultivierung<br />

folgende Bedingungen:<br />

- ein 3-jähriger Anbau der Leguminosen/-grasgemenge ohne mineralische Düngung <strong>im</strong> letzten<br />

Nutzungsjahr<br />

- eine nachfolgende 1-jähriger Stilllegung ohne Umbruch<br />

- eine 8-gliedrige Rekultivierungsfruchtfolge ohne Hackfrüchte und<br />

- eine mindestens einmalige, zusätzliche organische Düngung in der Fruchtfolgerotation eingehalten<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

- Der Fruchtfolgeplan ist mit dem Antrag vorzulegen.<br />

- Kippenflächen in landwirtschaftlicher Rekultivierung sind Flächen, die nicht mehr der<br />

Bergaufsicht unterliegen, nach mindestens 7-jähriger Rekultivierung vom Bergbauunternehmen<br />

<strong>für</strong> die dauerhafte landwirtschaftliche Nutzung übergeben wur<strong>den</strong> und nicht<br />

länger als 35 Jahre nach vorangegangener 7jähriger Rekultivierung landwirt schaftlich genutzt<br />

wur<strong>den</strong>.<br />

Umwandlung von Ackerland in extensives Grünland (B.5)<br />

a) Für die Nutzung des Grünlandes des Betriebes sind die Zuwendungsvoraussetzungen der<br />

Maßnahme A.1 (außer b) einzuhalten.<br />

b) Die Anwendung der Maßnahme ist auf Flächen begrenzt, die spätestens seit dem 1. Januar<br />

1991 als Ackerflächen gedient haben.<br />

c) Einhaltung eines Grünlandanteils von max. 30% der LF des Unternehmens, wenn mehr, dann<br />

keine Prämie<br />

Dauerstillegung von Ackerland auf ökologisch sensiblen Flächen (B.6)<br />

a) Förderfähig sind Saum- oder streifenförmige Stilllegungen von Ackerland an Söllen, Gewässern,<br />

Waldrändern, Flurgehölzen, Feld- und Wirtschaftswegen sowie die Stilllegung von<br />

kleinflächigen, nichtlinearen Arealen mit hoher ökologischer Bedeutung (z. B. Kuppen, Senken).<br />

b) Prinzipiell ist nur soviel stillzulegen, wie es <strong>für</strong> <strong>den</strong> naturschutzfachlichen Schutzzweck erforderlich<br />

ist.<br />

Dies ist gegeben, wenn eine Breite des Streifens bzw. Saumes von mind. 5 m und max.<br />

20 m eingehalten wird.<br />

Die Größe der nichtlinearen Stillegungsfläche ergibt sich aus <strong>den</strong> standörtlichen Gegebenheiten.<br />

Mindestens ist eine zusammenhängende Fläche von 0,05 ha stillzulegen.<br />

Eine zusammenhängende Flächengröße von über 0,3 ha sollte möglichst nicht überschritten<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

c) Für die Bewirtschaftung gelten folgende Auflagen:<br />

- keine Nutzung (auch nicht als Vorgewende oder Weg)<br />

- keine Düngung<br />

- kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln<br />

- nur Selbstbegrünung<br />

- keine obligatorische Pflege (Mahd, Mulchen), wobei <strong>für</strong> Saumflächen an Söllen, sonstigen<br />

Gewässern und <strong>für</strong> feuchte Senken zwischen dem 1.3. und 20.9., ansonsten zwischen dem<br />

1.3. und 15.7. des Kalenderjahres nicht gepflegt wer<strong>den</strong> darf.<br />

d) Die Zust<strong>im</strong>mung der zuständigen Naturschutzbehörde ist erforderlich, die auch die Pflegemaßnahmen<br />

<strong>im</strong> Verpflichtungszeitraum vorgibt.<br />

Dem Antrag ist eine Flurkarte beizufügen, aus der Lage, betroffene Flurstücke und die<br />

Größe der Stilllegungsfläche ersichtlich wird.<br />

e) Für Flächen, auf <strong>den</strong>en ein Bewuchs mit Gehölzen zugelassen bzw. angestrebt wird, ist ein<br />

Verpflichtungszeitraum von mindestens 10 Jahren einzuhalten.<br />

Die Einkommensverluste ergeben sich aus dem entgangenen Deckungsbeitrag <strong>für</strong> Marktfruchtkulturen<br />

(Getreide). Da entsprechend der Ziele des Naturschutzes (Zuwendungsbest<strong>im</strong>mungen)<br />

eine Selbstbegrünung erfolgen soll und Pflegemaßnahmen i. d. R. nicht vorgenommen wer<strong>den</strong> sollen,<br />

wird auch der Arbeitsaufwand <strong>für</strong> <strong>den</strong> Getreideanbau eingespart. Zusätzlich entstehen Kosten<br />

<strong>für</strong> die Vermessung und Dokumentation der Parzellen, die in der Regel wegen der unregelmäßigen<br />

Strukturen (z. B. Sölle) vergleichsweise hoch aus.<br />

72


Die erwarteten positiven Effekte auf die Umwelt sind :<br />

- der Schutz sensibler Lebensräume (z.B. Sölle mit Vorkommen von Rotbauchunken) vor stofflichen<br />

Einträgen (Nährstoffe/ Dünger, Pflanzenschutzmittel)<br />

- der Schutz der Lebensräume störungsempfindlicher Arten (Pufferfunktion)<br />

- die Schaffung von Habitaten <strong>für</strong> Arten der Feldflur<br />

Außerdem sollen die so entstehen<strong>den</strong> Kleinstrukturen der Auflockerung monotoner <strong>Land</strong>schaften<br />

dienen, die Ausbildung von wichtigen grünlandähnlichen Biotopen (z.B. Sandtrockenrasen auf<br />

Sandlinsen, halbtrockenrasenähnliche oder kalktrockenrasenähnliche Vegetationsstrukturen auf<br />

Kuppen, Zwergbinsen- und Schlammfluren auf Nassstellen) ermöglichen und als sogenannte Trittsteine<br />

in <strong>den</strong> großen ausgeräumten Agrarlandschaften Bran<strong>den</strong>burgs wirken.<br />

Teil C: Erhaltung genetischer Vielfalt<br />

Züchtung und Haltung vom Aussterben bedrohter lokaler Nutztierrassen (C.1)<br />

a) Die Nutztierrasse muss <strong>im</strong> <strong>Land</strong> Bran<strong>den</strong>burg bo<strong>den</strong>ständig und vom Aussterben bedroht sein.<br />

b) Der Zuwendungsempfänger<br />

- muß die genannte Rasse züchten oder von diesen Zuchttieren Sperma, Embryonen oder<br />

Eizellen produzieren,<br />

- ist Mitglied in einer der <strong>im</strong> <strong>Land</strong> Bran<strong>den</strong>burg anerkannten Züchtervereinigung und beteiligt<br />

sich aktiv am Zuchtprogramm dieser Rasse,<br />

- hält die förderfähigen männlichen und weiblichen Zuchttiere, die reinrassig sind, in ein<br />

Zuchtbuch der jeweiligen Rasse eingetragen sind und durch reinrassige Zuchttiere reproduziert<br />

wer<strong>den</strong>,<br />

- n<strong>im</strong>mt an rassetypischen Leistungs- und Qualitätsprüfungen des bestätigten Zucht programmes<br />

teil,<br />

- hält die Tiere umwelt- und tierschutzgerecht.<br />

d) Die männlichen und weiblichen Zuchttiere müssen in das Zuchtbuch einer anerkannten Züchtervereinigung<br />

eingetragen sind. Diese Angaben sind von der Züchtervereinigung zu bestätigen.<br />

Erhaltung von Generosion bedrohter regionaler Kulturpflanzenarten und -sorten (C.2)<br />

a) Anbau früherer Zucht- und <strong>Land</strong>sorten landwirtschaftlicher Kulturpflanzen mit belegbarer Herkunft,<br />

- deren Sortenschutz seit mindestens 20 Jahren aufgelassen wurde,<br />

- die einen kulturgeschichtlichen bzw. standortkundlichen Bezug zur nordostdeutschen Agrarregion<br />

aufweisen und<br />

- <strong>für</strong> <strong>den</strong> umweltgerechten Anbau besonders geeignet sind.<br />

b) Die Nachweisführung über die Herkunft ist mit dem Antrag vorzulegen (Zuchtbücher, Züchtungsort,<br />

Anbaugeschichte etc.) und durch das <strong>Land</strong>esamt <strong>für</strong> Ernährung und <strong>Land</strong>wirtschaft Frankfurt/Oder<br />

zu bestätigen.<br />

Im 19. Jahrhundert war das heutige Bran<strong>den</strong>burg eines der Zentren landwirtschaftlicher Kulturpflanzenzüchtung<br />

in Deutschland. Großgüter, <strong>Land</strong>adel und Bauernschaft widmeten sich der züchterischen<br />

Bearbeitung, Verbesserung und Anpassung eines vorgefun<strong>den</strong>en Bestandes von <strong>Land</strong>sorten<br />

und entwickelten daraus frühe, regional angepaßte und oft auch <strong>im</strong> Anbau regional beschränkte<br />

Zuchtsorten nahezu aller <strong>im</strong> baltischen <strong>Raum</strong> anbaufähiger Kulturpflanzen. Erst in der zweiten Hälfte<br />

dieses Jahrhunderts wurde der Ausgangsbestand dieser regionalen frühen Zuchtsorten und teilweise<br />

parallel noch existierender <strong>Land</strong>sorten durch die Einfluß nahme moderner, überregional wirkender<br />

Zuchtanstalten, die Auflösung traditioneller Zuchtbetriebe durch politische Ereignisse und die<br />

nivellieren<strong>den</strong>de Wirkung eines Saatgut- und Sortenrechts neben erhöhten Produktivitätsansprüchen<br />

durch moderne Anbausysteme el<strong>im</strong>iniert.<br />

Die Tradition und das Wirken der bran<strong>den</strong>burgischen Zuchtbetriebe ist hinreichend belegt, die Bedeutung<br />

ausgewählter Sorten mit besonderen Eigenschaften, besonderer Standortanpassung ebenfalls<br />

ausführlich beschrieben. Nachfolgend wer<strong>den</strong> ausgewählte besondere Sorten aufgeführt die<br />

einem weiteren Anbau als on farm - Erhaltung <strong>im</strong> Rahmen dieser Maßnahme ausgesetzt wer<strong>den</strong><br />

sollen. Keine der angeführten Sorten befin<strong>den</strong> sich in größerem feldmäßigen Anbau. Allerdings<br />

73


wur<strong>den</strong> bereits seit 1996 <strong>im</strong> Rahmen eines EU-geförderten Projekts (RESGEN CT 34-95, EU VO<br />

1467/1994) regionale, nicht mehr <strong>im</strong> Anbau befindliche Kartoffelsorten einer Eignungsprüfung unterzogen<br />

mit dem Ziel diese wieder verstärkt einem Gebrauch zugänglich zu machen.<br />

Eine Erweiterung der Liste um wertvolle Sorten und Herkünfte aus dem regionalen historischen<br />

Züchtungsfond ist vorgesehen sofern entsprechende Unterlagen vorliegen.<br />

Aufstellung förderfähiger Sorten mit Hinweisen zu Herkunft, Eigenschaften, Status:<br />

Sortenname Herkunft, Literaturhinweise<br />

Wintergerste<br />

Hordeum vulgare<br />

Berkners Schlesische<br />

Wintergerste<br />

Winterroggen<br />

Secale cereale<br />

JAEGERS NORD-<br />

DEUTSCHER CHAM-<br />

PAGNER, syn. NORD-<br />

DEUTSCHER CHAM-<br />

PAGNER<br />

BRANDTS MARIEN,<br />

syn. MECKLENBUR-<br />

GER MARIEN<br />

aus IPK (Genbank) Gatersleben<br />

aus IPK (Genbank) Gatersleben,<br />

aus Zst. Petkus,<br />

Bornhövel<br />

beschrieben <strong>im</strong> DSG-<br />

Hochzuchtregister,<br />

Hd.buch der LW 1953,<br />

geprüft bis 1961<br />

aus IPK (Genbank) Gatersleben,<br />

Schlipfs 1942,<br />

Beiträge z. Saatzuchtwirtschaft,<br />

PAREY-V.<br />

1993<br />

PETKUSER syn. PETKA aus IPK (Genbank) Gatersleben,<br />

aus Zst. Petkus,DSG-Hochzuchtregister,<br />

geprüft v. DDR-Sortenwesen<br />

Nossen bis<br />

1961, Hd.buch d. LW<br />

1953<br />

Winterweizen<br />

Triticum aestivum<br />

CRIEWENER 192 aus IPK (Genbank) Gatersleben,DSG-Hochzuchtregister,<br />

Schlipf<br />

1942, Beiträge zur S.PA-<br />

REY 1993<br />

Ostpreussischer Eppweizen<br />

aus IPK (Genbank) Gatersleben,<br />

Schlipf 1905<br />

Pommerscher Dickkopf aus IPK (Genbank) Gatersleben,<br />

Schlipf 1905<br />

Ostpreussischer Dickkopf<br />

Sommerroggen<br />

Secale cereale<br />

KARLSHULDER<br />

MOORROGGEN<br />

aus IPK (Genbank) Gatersleben,<br />

Schlipf 1905<br />

aus IPK (Genbank) Gatersleben,<br />

Schlipf 1942,<br />

Hd.b.d.LW 1953<br />

Beschreibungshinweise Status, bekannter Anbauumfang<br />

Deutschland vor 1945,<br />

frühe Zuchtsorte, sehr<br />

winterfest<br />

als Zuchtsorte <strong>im</strong> Gebrauch<br />

von 1898-1977,<br />

aus französischer Herkunft<br />

(Champagne),<br />

durch JAE-<br />

GER/Könkendorf-Mark<br />

bearbeitet, besondere<br />

Eignung <strong>für</strong> arme, trockene<br />

Standorte<br />

als Zuchtsorte <strong>im</strong> Gebrauch<br />

von 1920-1961,<br />

hohe regionale Bedeutung<br />

v.a. <strong>im</strong> nordostdeutschen<br />

Küstenbereich<br />

Zuchtsorte v. LOCHOW,<br />

Petkus,<br />

1891-1976<br />

Zuchtsorte <strong>für</strong> leichte<br />

Standorte, v. ARNIM,<br />

Criewen/Kurmark<br />

regional weitverbreitet,<br />

noch gut bekannt<br />

Anbau v. 1932-1957<br />

sehr frühe Zuchtsorte<br />

aus dem 19.Jahrh., sehr<br />

winterfest<br />

sehr frühe Zuchtsorte<br />

aus dem 19.Jahrh., sehr<br />

winterfest<br />

sehr frühe Zuchtsorte<br />

aus dem 19.Jahrh., sehr<br />

winterfest<br />

aus Karlshuld, 1945-<br />

1953 Moorversuchsstation,<br />

an Spätfrost angepaßte,<br />

züchterisch be-<br />

z.Zt. 0,5 ha<br />

z.Zt. 15 ha<br />

< 1 ha<br />

< 1 ha<br />

< 1 ha<br />

< 1 ha<br />

< 1 ha<br />

< 1 ha<br />

< 1 ha<br />

74


Sortenname Herkunft, Literaturhinweise<br />

Sommergerste<br />

Hordeum vulgare<br />

BRAUNES MEHLTAU-<br />

RESISTENTE syn.<br />

BERNBURGER MEHL-<br />

TAURESISTENTE<br />

aus IPK (Genbank) Gatersleben,<br />

PAREY 1993<br />

CRIEWENER II aus IPK (Genbank) Gatersleben,<br />

PAREY 1993<br />

HOHENFINOWER<br />

VIERZEILIGE<br />

aus IPK (Genbank) Gatersleben,<br />

PAREY 1993,<br />

Schlipf 1942<br />

Imperialgerste aus IPK (Genbank) Gatersleben,<br />

Schlipf 1905<br />

Hafer<br />

Avena sativa<br />

v. KALBENS VIENAUER aus IPK (Genbank) Gatersleben,<br />

Schlipf 1942,<br />

PAREY 1993<br />

PETKUSER FLÄ-<br />

MINGSTREUE syn.<br />

FLÄMINGSTREUE<br />

aus IPK (Genbank) Gatersleben,<br />

Schlipf 1942,<br />

PAREY 1993<br />

HOLDI aus IPK (Genbank) Gatersleben,<br />

PAREY 1993<br />

Tatarischer Schwarzhafer<br />

Kartoffel<br />

Solanum tuberosum<br />

aus IPK (Genbank) Gatersleben,<br />

Schlipf 1905<br />

AQILA Bearbeitet über EU RES-<br />

GEN CT 34-95<br />

CAPELLA bearbeitet über EU RES-<br />

GEN CT 34-95<br />

ORA syn. MIRA bearbeitet über EU RES-<br />

GEN CT 34-95<br />

ROTKEHLCHEN bearbeitet über EU RES-<br />

GEN CT 34-95<br />

SITTA bearbeitet über EU RES-<br />

GEN CT 34-95<br />

PRIMA Bearbeitet über EU RES-<br />

GEN CT 34-95<br />

BÖHMS ALLERFRÜ-<br />

HESTE GELBE<br />

Bearbeitet über EU RES-<br />

GEN CT 34-95<br />

ODENWÄLDER BLAUE Bearbeitet über EU RES-<br />

GEN CT 34-95<br />

EDELGARD Bearbeitet über EU RES-<br />

GEN CT 34-95<br />

WOHLTMANN Bearbeitet über EU RES-<br />

GEN CT 34-95<br />

COSIMA Bearbeitet über EU RES-<br />

GEN CT 34-95<br />

Beschreibungshinweise Status, bekannter Anbauumfang<br />

deutsame Lokalsorte<br />

zweizeilige Sommergerste,<br />

C. BRAUNE, Bernburg<br />

1945-1956<br />

v. ARNIM, Criewen,<br />

1945-1950<br />

v. BETHMANN-HOLL-<br />

WEG, Hohenfinow-Kurmark,<br />

1926-1957<br />

<strong>Land</strong>sorte, bis ins<br />

20.JH.. angebaut, vielfach<br />

beschrieben<br />

v. KALBEN, Vienau-Altmark,<br />

Weißhafer, <strong>für</strong><br />

sehr arme trockene<br />

Lagen geeignet<br />

1904-1957<br />

LOCHOW-Petkus, 1939-<br />

60<br />

Saatz. Hadmersleben,<br />

weßhafer<br />

gebräuchliche <strong>Land</strong>sorte<br />

zur Jahrhundertwende,<br />

schwarzer Rispenhafer,<br />

besonders <strong>für</strong> Pferde angebaut<br />

< 1 ha<br />

< 1 ha<br />

< 1 ha<br />

< 1 ha<br />

< 1 ha<br />

< 1 ha<br />

< 1 ha<br />

< 1 ha<br />

75


* IPK= Institut <strong>für</strong> Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung in 06466 Gattersleben<br />

Die kalkulierte Beihilfenhöhe differenziert zwischen einem Flächenanbau geringer als 1 ha und über<br />

einem Hektar. Der erhöhte Beihilfesatz trägt dabei dem wesentlich erhöhten Aufwand der Arbeitsvorbereitung<br />

(Saat und separate Beerntung) Rechnung. Die Kalkulationswerte sind einschlägigen<br />

produktionstechnischen Datengrundlagen entnommen und auf die Fallbeispiele Hackfrucht- und<br />

Getreidebau angewendet wor<strong>den</strong>. Daneben ist zu berücksichtigen dass zur dynamischen Erhaltung<br />

des Genpools der aufgeführten Sorten bzw. Herkünfte eine Anbaufläche von 0,3 - 1 ha (Untergrenze<br />

der Flächenbemessung i.R. der Antragsvorgänge ist 0,3 ha) ausreichend ist. Diese Vorgehensweise<br />

berücksichtigt daher fachliche Aspekte und verbindet sie mit einem ökonomisch effektiven<br />

Umgehen mit <strong>den</strong> <strong>für</strong> diese Maßnahmen eingeplanten Haushaltsmitteln.<br />

Die beantragten Flächen unterliegen einer Besichtungs- bzw. Anerkennungspflicht durch die zuständigen<br />

Stellen des <strong>Land</strong>es (Saatenankennung <strong>im</strong> LELF). Die Beurteilung der Feldbestände wird<br />

in Anlehnung an die Vorschriften der Sortenvermehrung gehandhabt. Daneben ist eine Nachweisführung<br />

über die Herkunft und regionalhistorische Bedeutung der angebauten Erhaltungs sorten<br />

durch <strong>den</strong> Antragsteller zu erbringen. Im <strong>Land</strong> Bran<strong>den</strong>burg widmet sich eine nichtstaatliche Organisation<br />

(VERN e.V.) dem Erhalt bzw. der Wiedereinführung alter Kulturpflanzen auf Basis der international<br />

geforderten sog. in situ / on farm-Erhaltung. Es ist vorgesehen diese Organisation (analog<br />

zu Betreuungsmaßnahmen <strong>im</strong> Bereich tiergenetischer Ressourcen / Erhaltung alter Haustierrassen)<br />

bei der Durchführung dieser Maßnahmen zu beteiligen.<br />

Die Maßnahme beinhaltet eine fünfjährige Verpflichtungserklärung des Antragstellers. Dazu müssen<br />

die betrieblichen und standörtlichen Voraussetzungen <strong>für</strong> einen vermengungsfreien Anbau, eine<br />

fremdsaatfreie Aussaat und Ernte sowie eine sachgerechte Aufbereitung, Lagerung und Wiederansaat<br />

gegeben sein. Das geltende Saatgutverkehrsrecht untersagt eine gewerbliche Inverkehrbringung<br />

nicht amtlich zugelassener Sorten. Vom Antragsteller sind daher Nachweise über die Verwendung<br />

der gewonnenen Ernte, ggfs. Verkauf, Verfütterung, Eigenbedarf zu erbringen.<br />

An einschlägigen Fachveröffentlichungen zum beantragten Sortenspektrum gefährdeten bzw. besonders<br />

erhaltenswertem Material liegen verschie<strong>den</strong>e Unterlagen landwirtschaftlicher Fachliteratur,<br />

jüngere Veröffentlichungen, Sortenbeschreibungen, Akten amtlicher Prüfstationen u.a. mehr. Eine<br />

Bibliographie dazu ist in Vorbereitung, weiterhin wird auf eine in Kürze vorliegende Studie des BML<br />

zu Arbeitsstand und Konzepten einer in situ / on farm-Erhaltung pflanzengenetischer Ressourcen<br />

verwiesen die insbesondere <strong>den</strong> Umfang und Arbeitsstand dieses Gebiets in Bran<strong>den</strong>burg würdigt.<br />

Teil D: Pflege und Erhaltung von Teichlandschaften<br />

a) Verzicht auf Desinfektionskalkung, mit Ausnahme der zur Fischkrankheitsbekämpfung <strong>im</strong><br />

gesetzlichen Rahmen und nach fachlicher Indikation notwendigen Behandlung der Fischgrube<br />

<strong>im</strong> abgelassenen Teich; sonstige Kalkung vorrangig mit kohlensaurem Kalk;<br />

b) Verzicht auf <strong>den</strong> Einsatz von Biozi<strong>den</strong>, mit Ausnahme der zur Fischkrankheitsbekämpfung<br />

<strong>im</strong> gesetzlichen Rahmen und nach fachlicher Indikation notwendigen Maßnahmen;<br />

c) Verzicht auf <strong>den</strong> Einsatz von Mischfuttermitteln (Abweichungen in Satzfischteichen zur Konditionierung<br />

bei Naturnahrungsmangel möglich);<br />

d) Verzicht auf <strong>den</strong> Einsatz von mineralischen und organischen Düngemitteln <strong>im</strong> Teich oder<br />

Uferbereich (Abweichungen sind in <strong>den</strong> Satzfischteichen bei der organischen Düngung<br />

möglich);<br />

e) auf mindestens 90 v. H. der beantragten Teichfläche muss ein Besatz mit Fischen erfolgen,<br />

soweit dies zur Verhinderung der Verlandung dieser Flächen erforderlich ist;<br />

f) <strong>für</strong> die Durchführung der förderfähigen Maßnahmen muss das Unternehmen über die notwendigen<br />

arten- und naturschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen oder Befreiungen<br />

verfügen, soweit diese <strong>im</strong> Einzelfall erforderlich sind;<br />

g) <strong>für</strong> die beantragte Fläche muss das Unternehmen jährlich über einen von der Bewilligungsbehörde<br />

bestätigten Pflegeplan verfügen, aus dem die einzelnen Maßnahmen zur Erhaltung<br />

der Teichlandschaft sowie zur Pflege und zum Schutz der Lebensräume in der Teichlandschaft<br />

durch naturverträgliche Bewirtschaftungsweisen und zur Verhinderung einer <strong>für</strong> das<br />

typische <strong>Land</strong>schaftsbild schädlichen Entwicklung durch die Umwandlung, Entwässerung,<br />

Brachfallen,<br />

76


Verlan<strong>den</strong> der Teiche oder Verbuschung der Gebiete ersichtlich ist. Der Pflegeplan ist <strong>im</strong><br />

Hinblick auf die naturschutzfachlichen und -rechtlichen Belange zum Arten- und Lebensraumschutz<br />

durch die zuständige untere Naturschutzbehörde zu bestätigen;<br />

h) eine Ertragsobergrenze bei der Speisekarpfenerzeugung von 850 kg/ ha Teichfläche und<br />

Jahr darf nicht überschritten wer<strong>den</strong>.<br />

Art, Umfang und Höhe der Zuwendung<br />

- Zuwendungsart: Projektförderung<br />

- Finanzierungsart: Festbetragsfinanzierung<br />

- Form der Zuwendung: Zuschuss<br />

- Bemessungsgrundlagen:<br />

Die Zuwendung beträgt jährlich:<br />

Teil A: Umweltgerechte und <strong>den</strong> natürlichen Lebensraum erhaltende Bewirtschaftung und Pflege<br />

des Grünlandes<br />

- <strong>für</strong> Maßnahme A.1 (Extensive Grünlandnutzung/Grundförderung) 130 Euro/ha = 254 DM<br />

- <strong>für</strong> Maßnahme A.2 (Extensive Bewirtschaftung und Pflege von<br />

überflutungsgefährdetem Flussauengrünland) 130 Euro/ha = 254 DM<br />

- <strong>für</strong> Maßnahme A.3 (Späte und eingeschränkte Nutzung)<br />

bei Nutzungstermin<br />

a) nicht vor dem16.6. 45 Euro/ha = 88 DM<br />

b) nicht vor dem 01.7. 90 Euro/ha =176 DM<br />

c) nicht vor dem 16.7. 125 Euro/ha = 244 DM<br />

- <strong>für</strong> Maßnahme A.4 (Mosaikartige Grünlandnutzung) 110 Euro/ha = 215 DM<br />

- zusätzlich bei Verwendung eines Doppelmesser- bzw. Fingerbalkenmähwerkes 20 Euro/ha = 39 DM<br />

- <strong>für</strong> Maßnahme A.5 (Erschwerte Bewirtschaftung und Pflege von Spreewaldwiesen)<br />

a) bei Mähnutzung mit Technikeinsatz und <strong>Land</strong>transport (Form 1) 75 Euro/ha =147 DM<br />

b) wie Form 1, jedoch Flächen nur über Wasserweg erreichbar (Form 2) 180 Euro/ha = 352 DM<br />

c) Handmahd von mind. 50 % der Fläche (Form 3) 380 Euro/ha = 743 DM<br />

d) Standweide, ansonsten wie Form 1 (Form 4) 50 Euro/ha = 98 DM<br />

e) Standweide ohne Maschineneinsatz und Erreichbarkeit der Flächen<br />

nur über Wasserweg (Form 5) 230 Euro/ha = 450 DM<br />

- <strong>für</strong> Maßnahme A.6 (Pflege von ertragsschwachem Grünland<br />

und Hei<strong>den</strong> mittels Beweidung) 105 Euro/ha = 205 DM<br />

- <strong>für</strong> Maßnahme A.7 (Pflege von Streuobstwiesen)<br />

a) <strong>für</strong> die Wiesennutzung durch Mahd/Beweidung 75 Euro/ha =147 DM<br />

b) <strong>für</strong> die Baumpflege max. 825 Euro/ha=1.613 DM<br />

Der jährliche Flächenbetrag errechnet sich aus der Anzahl der gepflegten oder nachgepflanzten Bäume,<br />

wobei je Baum folgende Beihilfen gewährt wer<strong>den</strong>:<br />

c) Pflege bis zum Ende des 15. Standjahres 10 Euro/Baum=20 DM<br />

d) Pflege ab 15. Standjahr 15 Euro/Baum=29 DM<br />

e) Nachpflanzung in Altanlagen 38 Euro/Baum=74 DM<br />

Teil B: Umweltgerechter Acker- und Gartenbau sowie Sicherung reich strukturierter Feldfluren<br />

- <strong>für</strong> Maßnahme B.1 (Kontrolliert-integrierter Gartenbau)<br />

a) <strong>für</strong> Obst-/Weinbau und Baumschulproduktion (Grundfördg.) 385 Euro/ha = 753 DM<br />

b) Alternative zum Verzicht auf Herbizide +150 Euro/ha = 293 DM<br />

c) Alternative zum Verzicht auf Insektizide bzw. Akarizide) +100 Euro/ha = 196 DM<br />

Die Prämien nach Buchstabe b) und c) können nebeneinander zusätzlich zur Grundförderung gewährt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

d) <strong>für</strong> Gemüse, Heil-, Gewürz-, und Zierpflanzen 300 Euro/ha = 587 DM<br />

e) dto., sowie Beerenobst <strong>im</strong> geschützten Anbau 510 Euro/ha = 997 DM<br />

- <strong>für</strong> Maßnahme B.2 (Extensive Produktionsverfahren <strong>im</strong> Ackerbau) 80 Euro/ha = 156 DM<br />

- <strong>für</strong> Maßnahme B.3 (Ökologischer <strong>Land</strong>bau)<br />

a) <strong>für</strong> Ackerland außer Gemüse 150 Euro/ha = 293 DM<br />

b) <strong>für</strong> Grünland 130 Euro/ha = 254 DM<br />

c) be<strong>im</strong> Anbau von Gemüse, Erdbeeren, Heil-,Gewürz- sowie Zierpflanzen 400 Euro/ha = 782 DM<br />

d) <strong>für</strong> Dauerkulturen 615 Euro/ha=1.203DM<br />

e) zusätzlich bei Einführung <strong>für</strong> die ersten zwei Jahre +50 Euro/ha = 98 DM<br />

- <strong>für</strong> Maßnahme B.4<br />

(Erosionsmindernde, bo<strong>den</strong>schonende und die Fruchtfolge auflockernde Anbauverfahren)<br />

a) Zwischenfrüchte 60 Euro/ha =117 DM<br />

b) Untersaaten 40 Euro/ha = 78 DM<br />

c) kleinkörnige Leguminosen 310 Euro/ha = 606 DM<br />

- dto. <strong>für</strong> Kippenflächen 340 Euro/ha = 665 DM<br />

- <strong>für</strong> Maßnahme B.5<br />

77


(Umwandlung von Ackerland in extensiv zu nutzendes Grünland) 255 Euro/ha = 499 DM<br />

- <strong>für</strong> Maßnahme B.6 (Dauerstillegung )<br />

a) <strong>für</strong> Ackerzahlen < 25 300 Euro/ha = 587 DM<br />

- je weiterer Ackerzahlpunkt 6 Euro/ha = 12 DM<br />

- max<strong>im</strong>al 520 Euro/ha=1.017DM<br />

Für zusammenhängende Flächen von >0,3 ha vermindert sich Eingangssatz um 100 Euro/ha= 196 DM<br />

Teil C: Erhaltung genetischer Vielfalt<br />

- <strong>für</strong> Maßnahme C.1 (Züchtung und Haltung vom Aussterben bedrohter lokaler Nutztierrassen)<br />

a) Deutsches Sattelschwein<br />

- je reinrassiger Wurf 80 Euro = 156 DM<br />

- je reinrassiger Zuchteber 55 Euro = 108 DM<br />

b) Skud<strong>den</strong><br />

- je reinrassige Mutter 25 Euro = 49 DM<br />

- je reinrassiger Zuchtbock 25 Euro = 49 DM<br />

c) Deutsches Schwarzbuntes Rind<br />

- je Großvieheinheit 135 Euro = 264 DM<br />

- <strong>für</strong> Maßnahme C.2 (Erhaltung von Generosion bedrohter regionaler Kulturpflanzenarten)<br />

a) <strong>für</strong> Kulturpflanzen außerhalb der Stützungsregelung <strong>für</strong> best<strong>im</strong>mte<br />

Ackerkulturen 350 Euro/ha = 685 DM<br />

b) <strong>für</strong> Kulturpflanzen mit Stützungsregelung <strong>für</strong> best<strong>im</strong>mte Ackerkulturen 130 Euro/ha = 254 DM<br />

c) bei Anbauflächen < 1 ha zusätzlich zu a) bzw. b) 75 Euro/ha =147 DM<br />

Teil D: Pflege und Erhaltung von Teichlandschaften<br />

Die Zuwendung beträgt jährlich je ha Wasserfläche <strong>für</strong><br />

a) Erhaltung und Pflege der Teichanlagen<br />

(Stauanlagen, Be- und Entwässerungssysteme) bis 100 Euro = 196 DM<br />

b) die Erhaltung und Pflege der Dämme bis 85 Euro = 166 DM<br />

c) die Räumung der Fischgruben bis 70 Euro = 137 DM<br />

d) die Verhinderung der Teichverlandung, (Entschilfung) nach <strong>den</strong> Festlegungen <strong>im</strong> Pflegeplan durch<br />

zwei Schnitte emerser Wasserpflanzen davon<br />

- erster Schnitt vor dem 15. Juni bis 25 Euro = 49 DM<br />

- erster Schnitt nach dem 15. Juni bis 45 Euro = 88 DM<br />

Die Zuwendungen in der Gesamtheit dürfen insgesamt 255 Euro bzw. 499 DM je ha Teichnutzfläche und Jahr<br />

nicht übersteigen.<br />

Bagatellgrenzen<br />

150 Euro bzw. 293 DM je Antragsteller/Jahr<br />

Sonstige Zuwendungsbest<strong>im</strong>mungen<br />

- Erweiterung der Verpflichtung<br />

Der Zuwendungsempfänger kann eine Erweiterung des Anwendungsumfanges der Maßnahmen<br />

bis höchstens 2 Jahre vor Ablauf des Verpflichtungszeitraumes beantragen, wobei <strong>für</strong> die<br />

Erweiterungsflächen die Verpflichtung mit dem letzten Jahr des Verpflichtungszeitraumes gemäß<br />

Erstantrag endet.<br />

Vergrößert der Zuwendungsempfänger <strong>den</strong> Anwendungsumfang <strong>im</strong> Vergleich zur Erstbewilligung,<br />

ist ein Neuantrag <strong>für</strong> die gesamte Fläche zu stellen. Es gilt die Regelung entsprechend<br />

VO (EG) Nr, 1750/1999 Art. 29.<br />

Die Zuwendungsvoraussetzungen <strong>für</strong> die jeweilige Einzelmaßnahme müssen auch bei Erweiterung<br />

eingehalten wer<strong>den</strong>.<br />

- Umwandlung einer Verpflichtung<br />

Der Zuwendungsempfänger kann während des Verpflichtungszeitraumes eine Umwandlung der<br />

eingegangenen Verpflichtung beantragen, sofern damit unzweifelhafte Vorteile <strong>für</strong> die Umwelt<br />

verbun<strong>den</strong> sind, die bereits eingegangene Verpflichtung wesentlich verschärft wird und die<br />

neue Maßnahme dieser Richtlinie entspricht.<br />

- Betriebsveränderungen, Betriebsübergang<br />

Überträgt ein Begünstigter während der Laufzeit der Verpflichtung seinen Betrieb ganz oder<br />

teilweise auf einen Anderen, so kann dieser die Verpflichtung <strong>für</strong> <strong>den</strong> restlichen Zeitraum übernehmen.<br />

Erfolgt eine solche Übernahme nicht, so ist der Begünstigte oder dessen Erbe /<br />

Rechtsnachfolger verpflichtet, <strong>den</strong> empfangenen Betrag zurückzuerstatten. Auf eine solche Erstattung<br />

kann verzichtet wer<strong>den</strong>, falls ein Begünstigter, der bereits drei Jahre seine Verpflichtung<br />

erfüllt hat, seine landwirtschaftliche Tätigkeit endgültig aufgibt und sich die Übernahme<br />

seiner Verpflichtung durch einen Nachfolger als nicht durchführbar erweist.<br />

78


Wird der Begünstigte infolge von Flurbereinigungsverfahren oder anderweitigen, ähnlichen öffentlichen<br />

Bo<strong>den</strong>ordnungsverfahren an der Erfüllung seiner eingegangenen Verpflichtung gehindert,<br />

so treffen die Beteiligten die erforderlichen Vorkehrungen, um die Verpflichtungen an<br />

die neue Lage des Unternehmens anzupassen. Erweist sich eine solche Anpassung als<br />

unmöglich, so endet die Verpflichtung, ohne dass <strong>für</strong> <strong>den</strong> tatsächlichen Verpflichtungszeitraum<br />

eine Rückzahlung gefordert wird.<br />

- In Fällen höherer Gewalt kann die zuständige Behörde Ausnahmen von <strong>den</strong> eingegangenen<br />

Verpflichtungen zulassen. Unbeschadet besonderer Umstände des Einzelfalls ist höhere Gewalt<br />

insbesondere in folgen<strong>den</strong> Fällen anzunehmen:<br />

- Todesfall des Betriebsinhabers,<br />

- länger andauernde Berufsunfähigkeit des Betriebsinhabers,<br />

- Enteignung eines wesentlichen Teiles des Betriebs, soweit sie am Tag der Unterzeichnung<br />

der Verpflichtung nicht voraussehbar war,<br />

- schwere Naturkatastrophe, die die landwirtschaftlich genutzte Fläche des Betriebes erheblich<br />

in Mitlei<strong>den</strong>schaft zieht,<br />

- unfallbedingte Zerstörung der Stallungen des Betriebsinhabers,<br />

- Seuchenfall des Tierbestandes oder eines Teils davon.<br />

Fälle höherer Gewalt sind der zuständigen Behörde schriftlich und mit entsprechen<strong>den</strong> Nachweisen<br />

innerhalb von 10 Werktagen nach dem Zeitpunkt anzuzeigen, ab dem der Zuwendungsemfänger<br />

hierzu in der Lage ist.<br />

Begründung der Fördermaßnahmen und Zuwendungshöhen des KULAP 2000<br />

Bei der Berechnung der Zuwendungen wird die Höhe der möglichen Anreizkomponente nicht voll<br />

oder nur in geringem Maße ausgeschöpft, weil die Haushaltslage des <strong>Land</strong>es einen höheren Anreiz<br />

nicht zuläßt. Dennoch ist von einer hohen Akzeptanz der Maßnahmen auszugehen<br />

A1: Extensive Grünlandnutzung<br />

Begründung und Ziele der Maßnahme<br />

Die extensive Grünlandnutzung wurde in Bran<strong>den</strong>burg seit 1994 <strong>im</strong> Rahmen des KULAP gefördert.<br />

Mit einer Anwendungsfläche von ca. 110.000 ha (= 36 % des Grünland bzw. 9 % der LF) <strong>im</strong> Jahre<br />

1998 hatte diese Fördermaßnahme eine sehr hohe Akzeptanz. Sie trug entschei<strong>den</strong>d dazu bei, daß<br />

• das Grünland weitgehend in Nutzung blieb und damit seine besonderen Funktionen <strong>für</strong> <strong>den</strong> Natur-<br />

und Wasserhaushalt und <strong>den</strong> Abwechslungsreichtum der <strong>Land</strong>schaft behielt,<br />

• die Lebensraumbedingungen <strong>für</strong> die Tier- und Pflanzenwelt nachweislich verbessert wur<strong>den</strong> (z.<br />

B. Artenvielfalt der Pflanzenbestände),<br />

• Stoffeinträge (bes. Stickstoff) in die Umwelt auf einem sehr niedrigem Niveau gehalten und teilweise<br />

gesenkt wur<strong>den</strong>,<br />

• die wirtschaftlichen Nachteile extensiver Grünlandnutzungsverfahren abgebaut und damit vornehmlich<br />

<strong>für</strong> die grünlandreichen Regionen und Betriebe Einkommensalternativen zur quotenbegrenzten<br />

Milchproduktion geschaffen bzw. erhalten und der Arbeitkräfteabbau gedämpft wur<strong>den</strong><br />

und<br />

• die Marktproduktion an Rind- und Schaffleisch auf einem sehr niedrigem Niveau blieb.<br />

Der Förderbetrag von 300 DM/ha erwies sich <strong>für</strong> die überwiegend vorherrschen<strong>den</strong> betrieblichen<br />

Produktionsbedingungen als angemessen, so daß insgesamt die Maßnahme positiv evaluiert wer<strong>den</strong><br />

konnte.<br />

Um die erzielten Effekte nachhaltig zu sichern und sich erst längerfristig einstellende positive Wirkungen<br />

(Pflanzenbestände etc.) voll zur Geltung kommen zu lassen, ist angesichts fort bestehen<strong>den</strong><br />

wirtschaftlicher Nachteile der extensiven Grünlandnutzungverfahren und <strong>im</strong> Interesse der Effizienz<br />

bisher verausgabter Mittel eine weitere Förderung notwendig.<br />

An folgen<strong>den</strong> Zielstellungen/-parametern ist der Erfolg zu messen:<br />

• keine Reduzierung des Anwendungsumfanges der Maßnahme<br />

• Erhalt des Grünlandes in Nutzung, kein Zulassen von Verbuschungen (ausgenommen kleinere<br />

dauerhaft vernässte Areale infolge höherer Wasserhaltung)<br />

79


• Erhaltung und Verbesserung der Artenvielfalt der Pflanzenbestände auf <strong>den</strong> überwiegen<strong>den</strong><br />

Anteil der eingezogenen Flächen<br />

• Min<strong>im</strong>ierung düngungsbedingter Nährstoffeinträge (keine Zunahme der Nährstoffgehaltsklassen<br />

D und E)<br />

• Begrenzung der Marktproduktion auf niedrigem Niveau (Viehbesatzdichte < 1,4 RGV/ha Hauptfutterfläche<br />

bzw. entsprechend des durch das Verbot der chemisch-synthetischen N-Düngung<br />

vorgegeben standörtlichen Ertragspotentials)<br />

• Gewährleistung angemessener Einkommen (keine Schlechter- bzw. Besserstellung zu vergleichbaren<br />

Haupterwerbsbetrieben ohne Anwendung extensiver Grünlandnutzung)<br />

Begründung der Zuwendungshöhe<br />

Die Höhe des Förderbetrages ist an der hinreichen<strong>den</strong> Einkommenserwirtschaftung repräsentativer,<br />

an der extensiven Grünlandbewirtschaftung teilnehmender Haupterwerbsbetriebe unter <strong>im</strong> Verpflichtungszeitraum<br />

zu erwartender Rahmenbedingungen zu bemessen.<br />

Etwa 55 % des bisher geförderten Grünlandes entfällt auf Mutterkühe haltende Betriebe (Ten<strong>den</strong>z<br />

zunehmend), darunter der Großteil reiner Grünlandbetriebe. Daher erfolgt die Begründung anhand<br />

der Gewinnermittlung der Mutterkuhhaltung (Grünland-Mutterkuhbetrieb).<br />

Die Begründung der Beihilfehöhe aus <strong>den</strong> Einkommenverlusten der extensiven gegenüber der intensiven<br />

bzw. unbeauflagten Grünlandbewirtschaftung ist nicht opportun, da diese Alternative nicht<br />

gegeben ist (spezielle Intensitätsanforderungen der Mutterkuhhaltung, Quotenbegrenzung Mutterkühe<br />

und Milch, Beibehaltung statt Einführung der Extensivierung).<br />

Als (Grenz-)Ansatz <strong>für</strong> die Förderbeihilfe in Betracht zu ziehen, wäre der Aufwand <strong>für</strong> eine mechanische<br />

Pflege des Grünlandes (Opportunitätskosten bei Wegfall der landwirtschaft lichen Nutzung).<br />

Für <strong>den</strong> Erhalt der meisten Grünlandstandorte bzw. -gesellschaften, die eine mindestens zwe<strong>im</strong>alige<br />

jährliche Nutzung (Schnitt und /oder Mulchen) erfordern, übersteigen die Kosten hier<strong>für</strong> i. d. R. 400<br />

DM/ha und damit auch <strong>den</strong> Förderaufwand bei landwirtschaftlicher Nutzung.<br />

Wie die Ergebniskalkulation <strong>für</strong> Mutterkuhbetriebe <strong>im</strong> <strong>für</strong> Bran<strong>den</strong>burg mittleren Größenbereich von<br />

100 bis 150 Mutterkühen und durchschnittlichem Ertrags - und Produktivitätsniveau (in Ableitung aus<br />

BML-Testbetriebsergebnissen) belegt, wird vornehmlich durch die Erhöhung des Extensivierungszuschlages<br />

zur Mutterkuh-/Sonderprämie das künftige Ergebnis begünstigt. Aus diesem Grund wird<br />

eine Senkung der Beihilfehöhe <strong>für</strong> die Grünlandextensivierung auf 130 Euro/ha Grünland (254<br />

DM/ha) vorgeschlagen. Das entspricht einer Reduzierung auf ca. 85 %, wie dies auch in der bisherigen<br />

Richtlinie <strong>im</strong> Falle der Beibehaltung der Extensivierung vorgesehen war.<br />

Bei der Wertung der Kalkulation ist zu berücksichtigen, daß Kostensteigerungsraten und der <strong>für</strong><br />

Deutschland vorgesehene Wegfall der Gasölverbilligung nicht eingerechnet sind.<br />

Der Förderbetrag gewährleistet somit nur bei Verbesserung des Produktivitätsniveaues und/oder<br />

Nutzung weiterer Kosteneinsparungsmöglichkeiten gegenüber dem derzeitigen Stand eine nachhaltige<br />

Einkommenssicherung der extensiven Grünlandnutzung.<br />

80


Ergebniskalkulation Mutterkuhhaltung bei extensiver Grünlandnutzung<br />

Ausgangsbasis: Mutterkuh-Grünlandbetrieb mit Absetzerverkauf, eigener Nachzucht, Weide-Stallhaltung; Betriebsgrößenbereich<br />

100 bis 150 Mutterkühe<br />

1 Produktionseinheit (MK)= 1 Mutterkuh + Saugkälber +anteilige Färsen und Zuchtbullen<br />

Ist 2003 Diff.<br />

Ertrag, brutto bei Extensivierung dt TM/ha 50<br />

Flächenbedarf (57 dt TM brutto/MK, dar. 32 dt Weide, 25 dt Heu) ha/MK 1,14<br />

GV-Besatz - <strong>für</strong> Mutter-/Sonderprämie GVE/ha 0,89 0,9 0,01<br />

Dto. - <strong>für</strong> Extensivierungszuschlag zur Mutterkuhprämie GVE/ha 0,89 1,04 0,15<br />

Dto. - <strong>für</strong> Ausgleichszulage benacht. Gebiet GVE/ha 1,04 1,04 0<br />

Dto. - <strong>für</strong> Grünlandextensivierung (KULAP) GVE/ha 1,16 1,16 0<br />

Erträge<br />

Absetzerverkauf (s. Unterstellungen A; 2003 20 % geringere Preise) DM/MK 690 552 -138<br />

Altkuhverkauf (s. A; 2003 20 % geringerer Preis) 171 137 -34<br />

Absatz Bullen, Schlachtfärsen (s. A; 2003 20 % geringere Preise) 21 18 -3<br />

Mutterkuhprämie/Bullenprämie (283 / 391 bzw. 263 / 411 DM/St.) 287 398 111<br />

Tiergebun<strong>den</strong>er Extensivierungszuschlag (71 / 196 DM/St.) 105 199 94<br />

Ausgleich benachteil. Gebiet (76 bzw. 50 DM/GVE gew. Mittel LVZ 28) 79 52 -27<br />

Schlachtprämien (156 DM/Schlachtkuh,-färse,-bulle) 28 28<br />

Nat. Prämienzusatzbetrag (39 DM je Schlachtkuh, -färse,-bulle) 7 7<br />

Erträge, gesamt (ohne Beihilfe GL-Extensivierung) DM/MK 1353 1391 38<br />

DM/ha 1187 1220 33<br />

Aufwendungen<br />

Variable Kosten Viehhaltung (s. Unterstellungen B) DM/ha 276 270 -6<br />

Variable Kosten Futterbereitstellung (s. B) 204 204 0<br />

Personalaufwand (18,8 Akh/ha; 14 DM/h + 55% Lohnnebenkosten = 21,70 DM/h) 408 408 0<br />

Pachkosten, WBV, Berufsgenossensch. (75 + 10 + 25 DM/ha) 110 110 0<br />

Abschreibung Maschinen, Geräte (900 DM/ha *10 %) 1<br />

Abschreibung/Instandh. Ausrüstung, techn. Anlagen (550 DM/ha * 8 %) 1<br />

Abschreibung, Instandhaltung Stall, baul. Anlagen (1750 DM/MK * 6 %) 1<br />

90 90 0<br />

44 44<br />

92 92<br />

Sonst. allgemeiner Betriebsaufwand (Betriebsvers., Verwaltg. etc.) 1 146 146 0<br />

Zinsaufwand (2500 DM/ha Fremdkap. * 4,4 %) 1<br />

110 110 0<br />

Aufwendungen, gesamt DM/ha 1480 1474 -6<br />

Ergebnis (ohne GL-Prämie) DM/ha -293 -254 39<br />

Grünlandextensivierungsprämie DM/ha 300 254 -46<br />

Ergebnis (Anreiz <strong>für</strong> Eigenkapitalbildung/-verzinsung) 2 DM/ha 7 0 -7<br />

Anreizanteil (von Einkommensverlusten) % 2 0 -2<br />

1 abgeleitet aus Ergebnissen der BML-Testbetriebe (Gruppe Futterbau-Rinderhaltung)<br />

3 ohne Berücksichtigung Kostensteigerungsrate und Wegfall der Dieselölbeihilfe<br />

Unterstellungen<br />

A Tierproduktion<br />

Mutterkuh/Altkuh: 600 kg mittleres Gewicht, 6 Jahre Nutzungsdauer, 2% Verluste, 0,163 Schlacht-<br />

(Alt)-kühe mit 300 kg SG, 3,5 DM/kg SG<br />

Absetzer: 0,88 Stück/Mutterkuh, 191 Tage Absetzeralter, 0,44 ml. Absetzer mit 250 kg LM<br />

(1100 g/d Zunahme) und 4,50 DM/kg LG; 0,255 wbl. Absetzer mit 219 kg LM<br />

(950 g/d Zunahme) und 3,50 DM/kg LG<br />

Färsen: 0,17 Zuchtfärsen (Innenumsatz), 720 Tage EKA, 0,015 Schlacht-(Selektions-)<br />

färsen mit 255 kg SG und 4 DM/kg SG<br />

81


Bulle: 1 Bulle/60 Mutterkühe, Zukauf, 5 Jahre Nutzungsdauer, 0,0033 Schlacht-(Alt-)<br />

bulle mit 400 kg SG und 4,2 DM/kg SG<br />

B Variable Kosten<br />

Futterbereitstellung:<br />

Dünger, Saatgut: 9/50 kg/ha P/K * 1,73/0,57 DM/kg = 47 DM/ha; 15 DM/ha Nachsaat (1/6 ha/a mit<br />

20 kg/ha, 4,5 DM/kg)<br />

Variable Maschinenkosten: 6 DM/ha Düngerstreuen, 10 DM/ha Walzen, 5 DM/ha Schleppen, 2<br />

DM/ha Nachsaat (0,167* 10 DM/ha), 17 DM/ha Nachmahd, 10 DM/ha<br />

Zauninstandhltg., 94 DM/ha Heuernte (1,1 Schnitthektar * 85 DM)<br />

Tierhaltung: gesamt:<br />

315 bzw. 308 DM/PE MK darunter:<br />

17 bzw. 14 DM/MK Bestandsergänzung (Bullenzukauf: 0,2*0,017*5000 bzw. 4000 DM),<br />

26 bzw. 22 DM/MK Kraftfutter (1 dt/MuK, 2,3 dt/Bulle * 25 bzw. 21 DM/dt),<br />

31 DM/MK Mineralstoffe, 35 DM/MK Tierarzt/Medikamente, 12 DM/MK Klauenpflege,<br />

46 DM/MK Wasser, Energie (nur Stall/Winter), 6 DM/MK Dokumentation, 30 DM/MK Vermarktung,<br />

41 DM/MK Streustroh (3 DM/dt abz. Dungwert), 67 DM/MK var. Maschinenkosten,<br />

4 DM/MK Kleinmaterial<br />

A 2: Extensive Nutzung und Pflege von überflutungsgefährdetem Flussauengrünland<br />

Begründung und Ziele der Maßnahme<br />

Das überflutungsgefährdete Grünland, d. h. vornehmlich die Vordeichflächen an Gewässern I. Ordnung,<br />

insbesondere an Oder, Spree, Havel und Elbe, ist durch erschwerte bzw. eingeschränkte<br />

landwirtschaftliche Nutzbarkeit gekennzeichnet. Die Gefahr seiner Nutzungsaufgabe ist daher besonders<br />

groß. Durch die bisherige Förderung konnte sein Auflassen weitestgehend verhindern und<br />

damit seine besonderen Funktionen <strong>für</strong> <strong>den</strong> Hochwasserschutz (Retentionsflächen, Verhinderung<br />

von Abträgen etc.) und als Lebensraum <strong>für</strong> Flora und Fauna (besonders wertvolle Biozönosen) erhalten<br />

und – vornehmlich durch das Düngungs verbot – verbessert wer<strong>den</strong>.<br />

Mit der weiteren Förderung sollen die erreichten Effekte durch Ausgleich der fortbestehen<strong>den</strong> wirtschaftlichen<br />

Nachteile der extensiven und erschwerten Nutzung des überflutungsgefährdeten Grünlandes<br />

nachhaltig gesichert wer<strong>den</strong>.<br />

Begründung der Zuwendungshöhe<br />

Adäquat des grundwasserbeeinflussten Niederungs-(Niedermoor-)grünlandes entsprechend Maßnahme<br />

A 1 überwiegt auch be<strong>im</strong> Flussauengrünland die Nutzung über Mutterkühe. Die Begründung<br />

erfolgt somit anhand einer Differenzrechnung zu Maßnahme A 1 unter Berücksichtigung der abweichen<strong>den</strong><br />

Standortbedingungen und Auflagen (ohne jegliche Düngung).<br />

Die Unterschiede bestehen in:<br />

- einem trotz Düngungsverbot vergleichbarem Ertragspotential (Nährstoffzufuhr durch Überflutung,<br />

überwiegend bessere Auebö<strong>den</strong>, überwiegend ertragreiche Rohrglanz gras bestände)<br />

bei geringerem Pflegeaufwand (ohne Walzen, Nac hsaat)<br />

- überflutungsbedingt verspäteter (i.d. R. Frühjahrüberflutung) und zeitweilig unterbrochener (bei<br />

Sommerüberflutung) Nutzbarkeit der Flächen, was ein höheres Konzertvatfutteraufkommen und<br />

ggf. zusätzlichen Viehabtrieb zur Folge hat.<br />

- zusätzlichen Aufwendungen <strong>für</strong> die Beseitigung überflutungsbedingter Flächen-/ Aufwuchsbeeinträchtigungen<br />

(Mulchen verschlammter/ verschmutzter Aufwüchse bzw. Auflockerung von<br />

Deckschichten)<br />

- Qualitätsbeeinträchtigungen des Futters (Schwermetalle, Verschmutzungen), dadurch begrenzte<br />

Einsetzbarkeit , ggf. Leistungsminderungen (zutreffend besonders bei Milchviehfütterung)<br />

- meist höheren Feld-Hof-Entfernungen durch Lage der Ställe und Lager in ausreichendem Abstand<br />

vom Überflutungsbereich und schlechtere Zuwegung zu <strong>den</strong> betreffen<strong>den</strong> Flächen (Flutrinnen,<br />

Dämme etc.)<br />

82


Wie die Differenzkalkulation zu Maßnahme A1 belegt, gleichen sich die Kosteneinsparungen durch<br />

geringeren Düngungs- und Pflegeaufwand und die Mehrkosten durch Bewirtschaftungserschwernisse<br />

aus. Somit kann die gleiche Beihilfehöhe wie bei Maßnahme A1 zur Anwendung<br />

kommen.<br />

Kalkulation der Aufwands-Differenzen der Nutzung von überflutungsgefährdeten Grünland zu<br />

Grünland gemäß Maßnahme A1 (<strong>für</strong> Jahr 2003)<br />

Einsparung Kosten <strong>für</strong> Düngung, Pflege -97 DM/ha<br />

47 DM/ha P/K-Dünger, 15 DM/ha Saatgut (Nachsaat),<br />

6 + 2 + 10 DM/ha var. Maschinenkosten (Düngung, Nachsaat, Walzen)<br />

0,8 Akh/ha * 21,70 DM/h = 17 DM/ha Lohn/Lohnansatz<br />

Mehrkosten durch überflutungsbedingte höhere Konservatfutterbereitung +33 DM/ha<br />

35 Tage Konservatfuttertage mehr (15 Tage verspätete Wei<strong>den</strong>utzung +<br />

60 Tage Nutzungsausfall alle 3 Jahre)<br />

0,22 Schnitthektar (Heu) * 150 DM/ha var. Maschinenkosten + Lohn<br />

Mehrkosten <strong>für</strong> Stallhaltung +34 DM/ha<br />

35 Tage * 1 DM/d u. PE MK (109 DM/MK Wasser, Energie, Streustroh,<br />

Kraftfutter : 173 Winterfuttertage + 0,02 Akh/d höherer Arbeitsaufwand<br />

zu Weide) * 0,96 PE MK/ha<br />

Beseitigung Überflutungsauswirkung +16 DM/ha<br />

alle 6 Jahre Mulchen, alle 3 Jahre Striegeln<br />

variable Maschinenkosten+Lohn: 0,17 ha * 55 DM/ha + 0,33 ha * 20 DM/ha<br />

zusätzlicher Viehabtrieb-, austrieb +4 DM/ha<br />

alle 3 Jahre 2 * 0, 15 h/MK * 40 DM/h (Traktor, Viehhänger + Lohn)<br />

lagebedingte Mehrkosten +10 DM/ha<br />

1,5 km höhere mittlere Fel<strong>den</strong>tfernung, 0,1 h/Fahrt, 40 DM/h,<br />

2,5 Fahrten/ha und Jahr (nur Traktorfahrten)<br />

------------------------------------------------------------------------------------------------------Saldo 0 DM/ha<br />

A 3: Späte und eingeschränkte Grünlandnutzung<br />

Begründung und Ziele der Maßnahme<br />

Mit der Maßnahme soll die bisherige Wiesenbrüterrichtlinie fortgeführt wer<strong>den</strong>. Das Ziel der Förderung<br />

ist es, die Verluste bei Wirbeltieren - in Sonderheit der Wiesenbrüter - zu verringern sowie die<br />

Entwicklung artenreicherer Grünlandgesellschaften zu begünstigen und die durch die späte und<br />

eingeschränkte Nutzung entstehen<strong>den</strong> Einkommensverluste auszugleichen.<br />

Obgleich trotz kurzfristiger Laufzeit bereits erste positive Wirkungen nachgewiesen wer<strong>den</strong> konnten,<br />

sind deutliche Verbesserungen der Bestände an Wiesenbrütern sonstigen Vogelarten sowie des<br />

Artenreichtums der Pflanzenbestände erst längerfristig zu erwarten. Demzufolge ist die Fortführung<br />

der Förderung auch <strong>im</strong> Interesse der Effizienz bisher eingesetzter Fördermittel sinnvoll.<br />

Durch stärkere Bindung der Förderung an die Wasserverhältnisse und das tatsächliche Wiesenbrütervorkommen<br />

(Flächenauswahlkriterien) soll die Effizienz noch zusätzlich verbes sert wer<strong>den</strong>. Der<br />

Förderumfang wird sich deshalb nicht erhöhen.<br />

Begründung der Zuwendungshöhen<br />

Die Einkommenseinbußen ergeben sich aus der Reduzierung der Futterenergieerträge infolge<br />

- spätschnitt- und z. T. pflanzenbestandsbedingter Qualitätsminderungen (Erhöhung Rohfaser,<br />

Senkung der Energiedichte),<br />

- erhöhte Ernteverluste durch höhere Schnitthöhen (lt. Auflage), höhere nutzungs zeitbedingte<br />

Konservierungsverluste und nicht nutzbaren Aufwuchs,<br />

- geringere Erträge durch verminderten spätschnittbedingten Zuwachs und verzögerten Nachwuchs.<br />

83


Einkommenseinbußen <strong>für</strong> Feuchtgrünland <strong>für</strong> zwei Ertragsvarianten<br />

1. Nutzungstermin ab 15.06 ab 30.06. Ab 15.07.<br />

Ausgangssituation<br />

- Ertrag, brutto<br />

- Nutzung (Schnitte/Nachweide)<br />

dt TM/ha<br />

Differenzen zu Ausgangssituation<br />

Energieertragseinbuße 1 MJ NEL/ha 2016 3484 4202 5396 8108 9944<br />

Anteiliger Kraftfutterausgleich 2 % 0 0 20 20 45 45<br />

Kosten Ersatzfutterbeschaffung 3<br />

Einsparbare Kosten 4<br />

50<br />

2/0<br />

60<br />

2/1<br />

50<br />

2/0<br />

60<br />

2/1<br />

50<br />

2/0<br />

60<br />

2/1<br />

DM/ha 81 139 168 216 324 398<br />

DM/ha 0 50 0 50 100 150<br />

Einbußen gesamt DM/ha 81 89 168 166 224 248<br />

Vorgeschlagene Beihilfe DM/ha 88 88 176 176 244 244<br />

Anreiz<br />

DM/ha 7 -1 8 10 20 -4<br />

Anteil an Einbußen<br />

1<br />

siehe Nebenkalkulation;<br />

% 9 -1 5 6 9 -2<br />

2<br />

energiedichtebedingte Energieertragdifferenz unter 5,0 MJ NEL/kg TM * 2<br />

3<br />

0,04 DM/MJ NEL Grundfutter, 0,4 DM/MJ NEL Kraftfutter<br />

4<br />

150 DM/ha wegfallen<strong>den</strong> Schnitt (variable Kosten + Lohn), 50 DM/ha wegfallende Nachweide<br />

Die vorgeschlagenen Beihilfehöhen von 45, 90 bzw. 125 Euro/ha gleichen bei überwiegend vorherrschen<strong>den</strong><br />

Produktionsbedingungen (Verwertung über Mutterkühe, Färsen) <strong>im</strong> Mittel die Einkommenseinbußen<br />

aus und geben einen angemessen Anreiz.<br />

Nebenkalkulation - Ermittlung der Energieertragseinbußen<br />

Schlechter Standort Besserer Standort<br />

Aufwuchs 1. 2. Ges. 1. 2. 3. ges.<br />

Ausgangssituation<br />

Ertrag, brutto dt TM/ha 28 22 50 30 21 9 60<br />

Nutzungstermin 10.6. 10.8 10.6 10.8. ab 10.9 1<br />

TM-Verluste % 15 15 15 15 15 20 15,75<br />

Energiedichte MJ NEL/kg TM 5,5 5,4 5,46 5,5 5,4 5,5 5,46<br />

Ertrag, netto MJ NEL/ha 13090 10098 23188 14025 9639 3960 27624<br />

nach Spätschnittauflage<br />

15.06.<br />

Ertrag, brutto dt TM/ha 30 20 50 34 23 57<br />

Nutzungstermin 18.6 20.8 18.6 20.8<br />

TM-Verluste % 20 18 19,2 20 18 19,19<br />

Energiedichte MJ NEL/kg TM 5,2 5,3 5,24 5,2 5,3 5,24<br />

Ertrag, netto MJ NEL/ha 12480 8692 21172 14144 9996 0 24140<br />

Differenz MJ NEL/ha -610 -1406 -2016 119 357 -3960 -3484<br />

30.6.<br />

Ertrag, brutto dt TM/ha 32 16 48 36 20 56<br />

Nutzungstermin 1.7. 25.8. 1.7 25.8<br />

TM-Verluste % 20 18 19,3 20 18 19,3<br />

Energiedichte MJ NEL/kg TM 4,7 5,3 4,90 4,7 5,3 4,92<br />

Ertrag, netto MJ NEL/ha 12032 6953,6 18986 13536 8692 0 22228<br />

Differenz MJ NEL/ha -1058 -3144 -4202 -489 -947 -3960 -5396<br />

15.7.<br />

Ertrag, brutto dt TM/ha 32 11 43 36 14 50<br />

Nutzungstermin 16.7. Ab 25.8. 1 16.7 Ab 25.8 1<br />

TM-Verluste % 20 20 20 20 20 20<br />

Energiedichte MJ NEL/kg TM 4 5,5 4,38 4 5,5 4,42<br />

Ertrag, netto MJ NEL/ha 10240 4840 15080 11520 6160 0 17680<br />

Differenz MJ NEL/ha -2850 -5258 -8108 -2505 -3479 -3960 -9944<br />

1 Nachweide<br />

84


A 4: Mosaikartige Grünlandnutzung<br />

Begründung und Ziele der Maßnahme<br />

Diese Maßnahme wird als Variante zur späten und eingeschränkten Grünlandnutzung speziell<br />

<strong>für</strong> größere Grünlandschläge angeboten. Sie trägt <strong>den</strong> unterschiedlichen Entwicklungsansprüchen<br />

der auf dem Grünland leben<strong>den</strong> Tiere auf kleinerem <strong>Raum</strong> besser Rechnung und<br />

hat sich <strong>im</strong> Rahmen der Erprobung bewährt. Durch die Förderung des Einsatzes von Fingerbalkenmähwerken<br />

sollen die deutlich höheren Verluste vornehmlich an Wirbellosen und Amphibien,<br />

die mit dem praxisüblichen Einsatz von Rotationsmähwerken verbun<strong>den</strong> sind, vermie<strong>den</strong><br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Begründung der Zuwendungshöhen<br />

Bei annähernd gleichen spätschnittbedingten Einbußen <strong>für</strong> die anteiligen Nutzungsterminen wie bei<br />

Maßnahme A3 ergeben sich höhere technologische und organisatorische Aufwendungen durch die<br />

geringeren Schlaggrößen aufgrund der Viertelung des Schlages. Der Anteil an Rüst- und Wegezeiten<br />

n<strong>im</strong>mt zu.<br />

Spätschnittbedingte Einbußen (mittlerer Einbußen der Ertragsvarianten adäquat Maßnahme 1.3):<br />

¼ ohne Spätschnittauflage 0 DM/ha<br />

2 * ¼ zwischen 16. 6. und 16.7 (45 Euro/ha) 44 DM/ha<br />

¼ ab dem 16.7. (125 Euro/ha) 61 DM/ha<br />

gesamt 105 DM/ha<br />

Schlaggrößenbedingter Mehraufwand 103 DM/ha<br />

(s. Nebenkalkulation)<br />

Einbußen<br />

208 DM/ha<br />

Beihilfehöhe (110 Euro/ha)<br />

215 DM/ha<br />

Anreiz<br />

7 DM/ha(3 % der Einbußen)<br />

Der Zuschlag von 20 Euro/ha (39 DM/ha) <strong>für</strong> die Verwendung eines Doppelmesser- bzw. Fingerbalkenmähwerkes<br />

wird <strong>für</strong> notwendig und gerechtfertigt erachtet, weil<br />

- i. d. R. die betreffen<strong>den</strong> größeren Betriebe diese Technik zusätzlich anschaffen müssen,<br />

- sie weniger ausgelastet wird und<br />

- eine geringere Leistung aufweisen.<br />

Laut KTBL beträgt der Mehraufwand an variablen Maschinenkosten zuzügl. Lohn <strong>für</strong> Mähen mit<br />

Fingerbalkenmähwerk (2,1 m AB, Heckanbau) bzw. Doppelmessermähwerk (2,4 m AB, Frontanbau)<br />

zum Kreiselmähwerk (4,5m AB) 26 bzw. 12 DM/ha. Bei 50 ha jährlichem Einsatzumfang kommen<br />

10 bzw. 23 DM/ha feste Kosten hinzu, so dass sich insgesamt Mehrkosten von 36 bzw. 35 DM/ha<br />

ergeben. Der Anreiz von 3 bzw. 4 DM/ha entspricht 8 bzw. 11 % der Mehrkosten.<br />

85


Nebenkalkulation <strong>für</strong> Mehraufwand durch geringere Schlaggrößen<br />

– 40 dt TM/ha Bruttoertrag<br />

(Quellen: KTBL-Arbeitspapier 228 „Futterernte in Großbetrieben“ ; Datensammlung <strong>für</strong> Betriebsplanung... MELF-<br />

Bran<strong>den</strong>burg und KTBL)<br />

Arbeitgang<br />

Technik<br />

Mähen<br />

4,5 m Kreiselmäher<br />

Wen<strong>den</strong><br />

7m Kreiselzettwender<br />

Rüstzeit 1 Feldarbeitsleistung<br />

2<br />

Maschinen-<br />

+<br />

Lohnkosten<br />

20 ha-Schlag 5 ha-Schlag<br />

Arbeitsbedarf<br />

3<br />

Maschinen-<br />

+ Lohnkosten <br />

Arbeitsbedarf<br />

3<br />

Maschinen-<br />

+ Lohnkosten <br />

Mehraufwand<br />

h/Tag Ha/h DM/h H/ha DM/ha h/ha DM/ha DM/ha<br />

1,5 3 78 0,37 29 0,63 49 20<br />

1,5 4,7 45 0,23 10 0,51 23 13<br />

dto. *3 0,69 30 1,53 69 39<br />

Schwa<strong>den</strong><br />

6,5 m Kreiselschwader<br />

Pressen<br />

1,5 m Rundballenpresse<br />

Be-, Abla<strong>den</strong>/ Stapeln<br />

50 kW-Schlepper + Frontladerzange<br />

Transportieren<br />

4 km Feld-Hof, 65 kW-<br />

Schlepper, 2 Hänger<br />

1,5 3,7 43 0,29 12 0,57 25 13<br />

1,5 1,4 91 0,82 75 1,01 92 17<br />

1,5 1,52 37 0,72 27 0,93 34<br />

1,5 0,92 42 1,15 48 1,30 55 7<br />

Gesamt 4,04 221 5,97 324 103<br />

1<br />

je Schicht (Tag) anfallende Zeit zu Beginn und Ende <strong>für</strong> Vor- und Nachbereitung sowie An- und Rückfahrt<br />

Hof-Feld (4 km)<br />

2<br />

Leistung ohne Rüstzeit (<strong>für</strong> Feldarbeit, Transport, Be- und Entla<strong>den</strong> bzw. Ausführungszeit + Wegezeit <strong>für</strong><br />

Transporte + Rüstzeiten innerhalb der Schicht)<br />

3<br />

in der Gesamtzeit (Feldarbeitszeit in 10 h-Schicht bzw. entsprechend der Schlaggröße zuzgl. Rüstzeit div idiert<br />

durch Feldarbeitsleistung /Schicht bzw. Schlag).<br />

A 5: Extensive und erschwerte Bewirtschaftung von Spreewaldwiesen<br />

Begründung und Ziele der Maßnahme<br />

Die kleinflächigen, teilweise nur über <strong>den</strong> Wasserweg erreichbaren Spreewaldwiesen stellen einen<br />

besonders wertvollen <strong>Land</strong>schaftsbestandteil des Spreewaldes dar. Ohne Bewirtschaftung verbuschen<br />

sie in sehr kurzer Zeit (Salix).<br />

Mit der bisherigen Förderung konnte die Nutzung und damit der hohe Wert dieser Flächen <strong>für</strong> die<br />

Kulturlandschaft und als Lebensraum <strong>für</strong> Flora und Fauna aufrecht erhalten und teilweise verbessert<br />

wer<strong>den</strong>, indem der deutlich höhere standortbedingte Bewirtschaftungsaufwand und die extensivi erungsbedingten<br />

Einkommensverluste weitgehend ausgeglichen wur<strong>den</strong>.<br />

Eine weitere Förderung wird angesichts<br />

- des besonderen Kulturlandschaftswertes dieser Flächen <strong>für</strong> die Region<br />

- der hohen Umwelteffekte (vornehmlich Erhalt des natürlichen Lebensraumes angepasster Fauna)<br />

und<br />

- der aufgrund hoher standortspezifischer Bewirtschaftungskosten weiter bestehen<strong>den</strong> besonderen<br />

wirtschaftlichen Benachteiligung<br />

<strong>für</strong> notwendig erachtet.<br />

7<br />

86


Die Förderung, die zusätzlich zur extensiven Grünlandnutzung anzuwen<strong>den</strong> ist, soll die standortbedingten<br />

höheren Bewirtschaftungs- und Pflegeaufwendungen ausgleichen.<br />

Begründung der Zuwendungshöhen<br />

Form 1 (Mähnutzung mit Technikeinsatz und möglichem <strong>Land</strong>transport):<br />

Fördersatz: 75 Euro bzw. ca. 147 DM/ha<br />

Die betrieblichen Nutzungsverhältnisse (Betriebsgröße/-struktur, Transportentfernungen etc.) der in<br />

diese Form einbezogenen Flächen entsprechen annähernd <strong>den</strong> mittleren, auch <strong>für</strong> andere Regionen/Betriebe<br />

zutreffen<strong>den</strong> Bedingungen. Bei Annahme von mittleren Hof-Feld-Entfernungen von 4<br />

km, die aufgrund des hohen Waldanteiles und ungünstiger Wegegestaltung (Umwege <strong>für</strong> Kanalüberquerung)<br />

auch <strong>für</strong> kleine Betriebe bzw. Flächen zutreffen, und weitgehend gleicher Erntetechnik<br />

ergeben sich aus der geringeren Schlaggröße (1-2 ha anstelle 5-20 ha) gemäß KTBL-Richtwerten<br />

folgende Mehraufwendungen <strong>für</strong> die Heuernte (Mähen bis Stapeln der Rundballen):<br />

1. Schnitt (36 dt Heu/ha)<br />

Arbeitsaufwand (h/ha)<br />

Variable Maschinenkosten + Lohn DM/ha<br />

2.Schnitt (18 dt Heu/ ha)<br />

Arbeitsaufwand (h/ha)<br />

Variable Maschinenkosten + Lohn (DM/ha)<br />

5...20 ha-<br />

Schlag<br />

3,75<br />

210<br />

1...2 ha-<br />

Schlag<br />

5,54<br />

288<br />

Mehraufwand<br />

2,73 4,41 1,68<br />

155 222<br />

67<br />

Var. Masch.kosten + Lohn, gesamt (DM/ha) 365 510 145<br />

Damit ist der Förderbetrag belegt (Anreiz: 2 DM/ha = 1,4 %).<br />

Form 4 ((Mäh-)Standweide, Technikeinsatz und Zuwegung über <strong>Land</strong> möglich)<br />

Fördersatz: 50 Euro bzw. ca. 98 DM/ha<br />

Der Mehraufwand setzt sich vornehmlich zusammen aus:<br />

- dem höheren, kleinflächenbedingten Aufwand <strong>für</strong> <strong>den</strong> Mähertragsanteil<br />

ca. 0,8 Schnitt-Hektar mit 18 dt Heu/ha * 67 DM/ha (entspr. Form 1) = 55 DM/ha<br />

und<br />

- dem höheren Bedarf <strong>für</strong> die Einzäunung der kleineren Flächen <strong>für</strong> 1- bzw.<br />

2-drähtigen Elektrozaun bei 1 ha anstelle 5 ha Koppelgröße lt. KTBL: 38 bzw. 51 DM/ha<br />

Summe (bei 1-drähtigem E-Zaun): 93 DM/ha (Anreiz: 5 DM/ha = 5 %)<br />

Form 2 (Mähnutzung, Technikeinsatz, aber Erreichbarkeit der Flächen nur über Wasserweg)<br />

Fördersatz: 180 Euro (352 DM/ha), d. h. 205 DM/ha mehr als bei Form 1<br />

Die einbezogenen Flächen dieser Form konzentrieren sich vornehmlich auf die kleinen Spreewaldbauernhöfe<br />

der Kernregion. Gegenüber Form 1 besteht der Mehraufwand in<br />

- An- und Abtransport der Erntetechnik (Klein-/Einachstraktor, Mähwerk, Wender/Schwader,<br />

Schiebegabel) mit Kahn: ca. 4 h/ha und Jahr<br />

- Transport incl. Auf- und Abla<strong>den</strong> des Heues vom Feld zum Hof mit Kahn:<br />

5 Fahrten * 2,0 h = 10 h/ha abzgl. 4,5 h/ha (Bergung gemäß Form1) = 5,5 h/ha<br />

9,5 h/ha * 21,70 DM/h = 206 DM/ha<br />

+ Mehrkosten Form 1 = 206 + 145 = 351 DM/ha (Anreiz 1 DM/ha = 0,3 %)<br />

Form 3 (wie Form 2 bei mind. 50 % Handmahd)<br />

Fördersatz: 380 Euro/ha (743 DM/ha), d. h. 391 DM/ha mehr als bei Form 2<br />

Hierbei handelt es sich i. d. R. um Flächen, von <strong>den</strong>en neben einem Heuschnitt 2 Aufwüchse <strong>für</strong> die<br />

Frischfutterversorgung genutzt wer<strong>den</strong> (2/3 Mähfläche per Handmahd, ca. 1/3 Ertragsanteil).<br />

Für <strong>den</strong> Bedarf von 8 GV (mittlerer wer<strong>den</strong> ca. 5,4 dt OS Gras/Tag benötigt. Bei einem anteiligen<br />

Ertrag von ca. 92 dt/ha (1/3 von 275 dt/ha) entspricht dies ca. 17 Fahrten/ha u. Jahr <strong>für</strong> das Frischfutterholen<br />

(Mähen, Aufla<strong>den</strong>, Kahntransport, Abla<strong>den</strong>), <strong>für</strong> die nach Erfahrungswerten ca. 2 h/Fahrt<br />

benötigt wer<strong>den</strong>.<br />

1,79<br />

78<br />

87


Mehraufwand gegenüber Form 2:<br />

17 * 2 h = 34 * 21,70 DM/h Lohnansatz incl. Nebenkosten = 738 DM/ha<br />

abzgl. eingesparter Aufwand <strong>für</strong> 1 Schnitt Heu<br />

(Mehrtransportkosten Kahn gemäß Form 2) 5,7 h/ha * 21,70 DM/h = -124 DM/ha<br />

eingesparte variable Maschinenkosten + Lohn <strong>für</strong> 1 Schnitt (gemäß Form 1) -222 DM/ha<br />

----------------<br />

392 DM/ha<br />

zusätzlich Mehrkosten Form 2 (+ 351 DM/ha) = 743 DM/ha<br />

(kein Anreiz)<br />

Form 5 (Standweide ohne Maschineneinsatz und Erreichbarkeit über Wasserweg)<br />

Fördersatz: 230 Euro/ha (450 DM/ha), d. h. 352 DM/ha mehr als bei Form 4<br />

Bei ausschließlicher Wei<strong>den</strong>nutzung mit 1 GV/ha ist der gegenüber Form 4 höhere Fördersatz wie<br />

folgt zu belegen:<br />

- Futterverlust durch wegfallen<strong>den</strong> Mähertragsanteil<br />

14,4 dt Heu/ha * 18 DM/dt Kosten <strong>für</strong> Ersatzfutterbeschaffung = 259 DM/ha<br />

- Eingesparte Heuerntekosten (0,8 Schnitt-ha * 222 DM/ha) -178 DM/ha<br />

- Zuwegungsbedingter Mehrarbeitsaufwand <strong>für</strong> Viehtransport (2h/ha),<br />

tägliche Arbeiten und erforderliche Handnachmahd (10 min/Tag *165 Weidetage<br />

= 27,5 h/ha abzügl. Einsparung von 17 h/ha gegenüber Form 4 = 10,5 h/ha)<br />

2 + 10,5 = 12,5 h/ha * 21,70 DM/h = 271 DM/ha<br />

--------------<br />

352 DM/ha<br />

zusätzlich Mehrkosten Form 4 (+ 93 DM/ha) = 445 DM/ha<br />

Anreiz: 5 DM/ha = 1 %<br />

A 6: Pflege von ertragsarmen Grünland und Hei<strong>den</strong> mittels Beweidung<br />

Begründung und Ziele der Maßnahme<br />

Die ertragsarmen, grundwasserfernen Trocken- und Halbtrockenrasen sowie Hei<strong>den</strong> (i. d. R ehemaliges,<br />

teilweise verbuschtes Grünland) sind wertvolle, artenreiche Biozönosen und haben einen besonders<br />

hohen Wert <strong>für</strong> die Bran<strong>den</strong>burgische Kulturlandschaft.<br />

Ihre Erhaltung bedarf der regelmäßigen Beweidung.<br />

Mit der Förderung sollen die <strong>für</strong> diese <strong>Land</strong>schaftspflegeleistung entstehen<strong>den</strong> Mehraufwendungen<br />

abgegolten wer<strong>den</strong>.<br />

Begründung der Zuwendungshöhe<br />

Die Höhe der Beihilfe wird anhand des Hütens mit einer 500er Mutterschafherde eines<br />

Schafbetriebs mit adäquater Bestandsgröße und mittlerem Produktionsniveau begründet.<br />

Mittlerer Gewinnbeitrag ohne Grundfutter- und Lohnkosten: 38,00 DM/Mutterschaf u. J.<br />

(lt. Datensammlung... MELF Bran<strong>den</strong>burg u. Beraterinformation) 10,41 Pf/Mutterschaf u. Tag<br />

dto. <strong>für</strong> 500 Mutterschafe: 52,10 DM/Tag u. Herde<br />

Lohnkosten Hüten (8 h/Tag * 21,70 DM/h) 173,60 DM/Tag u. Herde<br />

Gewinnbeitrag ohne Grundfutterkosten -121,50 DM/Tag u. Herde<br />

Kostensatz <strong>für</strong> <strong>Land</strong>schaftspflege 121,50 DM/Tag u. Herde<br />

88


Kostenkalkulation <strong>für</strong> unterschiedliche Erträge und Schafrassen<br />

Halbtrockenrasen Trockenrasen Hei<strong>den</strong><br />

Verwertbarer Aufwuchs<br />

(Verzehr)<br />

dt TM/ha 20 15 10<br />

Verzehrsleistung Hüteleistung Kosten Hüteleis- Kosten Hüteleis- Kosten<br />

je Schaf je Herde<br />

tungtung<br />

Mittel 1<br />

kg TM/d dt TM/d Tage/ha DM/ha Tage/ha DM/ha Tage/ha DM/ha DM/ha<br />

Extensiv-rasse 1,6 8 2,5 304 1,875 227 1,25 151 204<br />

<strong>Land</strong>schaf 2 10 2 243 1,5 182 1 122 206<br />

1 bei Flächenverhältnis Halbtrockenrasen/Trockenrasen/Hei<strong>den</strong><br />

<strong>für</strong> Extensivrassen: 20/30/50 %<br />

<strong>für</strong> <strong>Land</strong>schaf: 50/40/10 %<br />

Je nach Ertrag der Flächen und Schafrasse ergeben sich unterschiedliche Kosten je Hektar <strong>für</strong> die<br />

Pflege. Bei einem <strong>für</strong> die jeweiligen Schafrassen einzuschätzen<strong>den</strong> mittleren, gewichteten Anteil der<br />

Flächentypen an der jährlichen Pflegefläche wer<strong>den</strong> durch <strong>den</strong> Förderbetrag von 105 Euro/ha (205<br />

DM/ha) die entstehen<strong>den</strong> Pflegekosten <strong>im</strong> Mittel ausgeglichen.<br />

A 7: Pflege von Streuobstwiesen<br />

Begründung und Ziele der Maßnahme<br />

Streuobstwiesen sind ein typisches Element der Bran<strong>den</strong>burgischen Kulturlandschaft und Bestandteil<br />

des kulturhistorischen Erbes. Durch die breite Palette alter Sorten stellen sie gleichzeitig ein<br />

genetisches Ressourcenpotential <strong>für</strong> die Züchtung dar. Nicht zuletzt sind sie ökologisch wertvolle<br />

Lebensräume <strong>für</strong> zahlreiche, z. T. seltene Tier- und Pflanzenarten. Durch Rodung oder Nutzungsaufgabe<br />

wegen Unwirtschaftlichkeit sind die verbliebenen Streuobstwiesen in ihrem Bestand gefährdet.<br />

Sie wur<strong>den</strong> daher in die vorläufige Liste der in Bran<strong>den</strong>burg gefährdeten Biotope aufgenommen<br />

und sind nach § 32 des Bran<strong>den</strong>burgischen Naturschutzgesetzes besonders geschützt.<br />

Aus dem landeskulturellen Wert der Streuobstwiesen leitet sich ihre Förderwürdigkeit ab. Die Förderung<br />

zielt darauf ab, die Erhaltung und Verjüngung der Streuobstbestände zu gewährleisten und <strong>den</strong><br />

Pflegeaufwand, der nicht durch <strong>den</strong> Ertrag gedeckt ist, auszugleichen.<br />

Begründung der Zuwendungshöhe<br />

a) Wiesennutzung durch Mahd/Beweidung<br />

Die Förderhöhe von 75 Euro/ha entspricht der Maßnahme A5 Form 1 (extensive und erschwerte<br />

Bewirtschaftung von Spreewaldwiesen bei Mähnutzung mit möglichem Technikeinsatz) des KULAP<br />

2000. Im Fall der Streuobstwiesen ergibt sich die erschwerte Bewirt schaftung aus dem Umkreisen<br />

der Baumstämme <strong>im</strong> Zuge der Mahd. Analoges gilt <strong>für</strong> die Einzäunung bei Wei<strong>den</strong>utzung.<br />

b) Baumpflege<br />

Der jährliche Flächenbetrag von max. 825 Euro/ha errechnet sich dabei aus der Anzahl der gepflegten<br />

oder nachgepflanzten Bäume. Der Arbeitszeitbedarf und die daraus resultieren<strong>den</strong> Kosten<br />

entsprechen <strong>den</strong> Werten der <strong>im</strong> Hinblick auf Vertragsnaturschutz erstellten Kalkulation Obstbau/Obstkulturen<br />

(TLL Jena, 1994) sowie <strong>den</strong> Erfahrungen von Mitarbeitern der LfG.<br />

Dabei wird davon ausgegangen, dass <strong>im</strong> Mittel ca. 40 % der Pflegeaufwendungen durch <strong>den</strong> Ertrag<br />

gedeckt wer<strong>den</strong>.<br />

Pflege bis zum Ende des 15. Standjahres<br />

Die Pflege von Jungbäumen umfasst <strong>im</strong> wesentlichen Schnitt- und Erziehungsmaßnahmen. Der Im<br />

Zuge de Schnittmaßnahmen wird Totholz entfernt und auf eine arttypische Kronenentwicklung hingewirkt<br />

(d.h. Entfernung von Konkurrenztrieben, Triebe mit Wuchsrichtung in das Kroneninnere). Es<br />

sind 1-1,5 Akh/Baum erforderlich.<br />

89


Der Förderbetrag von 10 Euro/Baum deckt <strong>im</strong> Mittel 75 % der Kosten. Der gegenüber dem Erwerbsobstbau<br />

erhöhte Arbeitsaufwand ergibt sich durch <strong>den</strong> Einsatz von Leitern bei <strong>den</strong> gesamten<br />

Schnittmaßnahmen der Hochstämme. Im Interesse der Gesunderhaltung der Gehölze sind <strong>im</strong> Spätherbst<br />

sogenannte Fruchtmumien zu entfernen.<br />

Pflege ab 15. Standjahr<br />

Die <strong>für</strong> Streuobstwiesen verwendeten Sorten-Unterlagen-Kombinationen zeichnen sich gegenüber<br />

dem Erwerbsobstbau durch eine wesentlich größere vegetative Wuchsleistung aus. Infolge dessen<br />

steigt der Pflegeaufwand <strong>für</strong> Kronenauslichtung, Verjüngungsschnitt, Stammpflege be<strong>im</strong> Übergang<br />

vom Jungbaum zum adulten Baum um ca. 50 % an. Dies bedeutet, dass der Aufwand <strong>für</strong><br />

Schnittmaßnahmen nunmehr ca. 2 bis 2,5 Akh/Baum/Jahr beträgt. Der Förderbetrag von 15<br />

Euro/Baum deckt <strong>im</strong> Mittel 60 % der Kosten.<br />

Nachpflanzung in Altanlagen<br />

Je nach Standort (Bo<strong>den</strong>, Kl<strong>im</strong>a- und Wasserverhältnisse) und Pflege und Art (Schnittmaßnahmen)<br />

können hochstämmige Obstgehölze üblicherweise zwischen 80 und 120 Jahre alt wer<strong>den</strong>. Die<br />

Nachpflanzung gliedert sich in folgende Arbeitsschritte:<br />

1. Rodung und Abtransport des Altgehölzes<br />

einschließlich Stubben entfernen 3 Akh<br />

2. Pflanzgutbeschaffung (auf Auftragszucht) 15 Euro/Baum<br />

3. Pflanzvorbereitung und Ausführung ca. 1,5 Akh<br />

4. bedarfsorientierte Beikrautregulation, Wässern und<br />

Kronenerziehung ca. 1,5 Akh/Baum<br />

Der Förderbetrag von 38 Euro/Baum deckt ca. 47 % des Aufwandes.<br />

B 1: Kontrolliert-integrierter Gartenbau<br />

Begründung und Ziele der Maßnahme<br />

Die kontrolliert integrierte Produktion wurde in Bran<strong>den</strong>burg seit 1996 <strong>im</strong> Rahmen des KULAP gefördert.<br />

Mit einer Anwendungsfläche von ca. 3.000 ha Obst (= 3,9% der LF) und 2.600 ha Gemüse<br />

(= 3,4 % der LF) hatte diese Fördermaßnahme eine sehr hohe Akzeptanz.<br />

Mit dem Integrierten Anbau wird in <strong>den</strong> Kulturgruppen Kern- und Steinobst der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln<br />

reglementiert. Damit wird dem Anspruch nach Produktqualität, explizit min<strong>im</strong>aler<br />

Belastung durch Pflanzenschutzmittelrückstände, Rechnung getragen. Für die Beurteilung und Überwachung<br />

der Produktqualität <strong>im</strong> Hinblick auf PSM-Rückstände wurde über <strong>den</strong> gesamten Förderzeitraum<br />

ein Rückstandsmonitoring durchgeführt, wobei festgestellt wer<strong>den</strong> kann, daß nicht nur<br />

die Grenzwerte der Höchstmengen-VO, sondern in 95 % der Fälle auch die deutlich schärferen<br />

Grenzwerte der Diät-VO eingehalten wur<strong>den</strong>.<br />

Mit dem Verzicht auf chemische Wachstumsregulatoren wird ein weiterer wesentlicher Beitrag zur<br />

Erhöhung der Produktqualität geleistet. Aus dem strikten Anwendungsverbot ergeben sich <strong>für</strong> <strong>den</strong><br />

Anbauer Wettbewerbsnachteile, da seine Produktion insgesamt unsicherer gestaltet wird und höhere<br />

Aufwendungen (Schnitt, Handausdünnung), verbun<strong>den</strong> mit geringerem Fruchtansatz, entstehen.<br />

Der Fruchtqualität und letztendlich dem Verbraucher kommt dieser Reglementierung hinsichtlich der<br />

Minderbelastung der Produkte mit Rückstän<strong>den</strong> jedoch zu Gute.<br />

Schonung der Nützlingsfauna und Erhaltung der Artenvielfalt wer<strong>den</strong> <strong>im</strong> besonderen ermöglicht<br />

durch:<br />

Anbau von resistenten Sorten, die <strong>den</strong> Pflanzenschutzmitteleinsatz reduzieren (Spinatanbau zu<br />

fast 100 % Anbau von gegenüber Falschen Mehltau resistenten Sorten)<br />

Den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln erst nach Erreichen von wissenschaftlich erarbeiteten<br />

Schadschwellenwerten, d. h. wenn mit deutlichen Ertrageinbußen zu rechnen ist, Nutzung von<br />

Schaderregerüberwachungsmodellen, z. B. Schorfinfektionsmodelle,<br />

Abprüfung aller möglichen alternativen Maßnahmen zum Pflanzenschutzmitteleinsatz (z.B. Einsatz<br />

der Pheromon-Verwirrmethode 1998 26 ha, damit Einsparung von ca. 2-3 Insektizidbehandlungen,<br />

mechanische Maßnahmen der Unkrautbekämpfung)<br />

Einsatz von Nützlingen, insbesondere bei der Produktion in Gewächshäusern,<br />

90


gezielte Förderung der Ansiedlung von Nützlingen auf <strong>den</strong> Kulturflächen (Nisthilfen, Überwinterungsquartiere<br />

etc.), Anlage von Zwischenstrukturen , -kulturen und ökologisch wertvollen Biotopbereichen<br />

innerhalb von Obstanlagen, Schaffung von artenreichen Kraut streifen <strong>im</strong><br />

Vorgewendebereich, an Wirtschaftsplätzen, in Windschutzhecken.<br />

Verwendung nützlingsschonender Präparate, auch wenn diese teurer als stark nützlingsschädigende<br />

Präparate sind (z. B. bewußter Verzicht auf Pyrethroide <strong>im</strong> Kern- und Steinobstanbau).<br />

Die Behandlungshäufigkeiten variieren beträchtlich entsprechend der Schaderregerentwicklung in<br />

<strong>den</strong> einzelnen Jahren. Da aufgrund von Schadschwellenwerten Behandlungs maßnahmen <strong>im</strong> Integrierten<br />

Anbau gezielt vorgenommen wer<strong>den</strong>, verringert sich die jedoch durchschnittliche Anzahl von<br />

Pflanzenschutzmittelappliktionen bei einzelnen Schadorganismen. Dabei wer<strong>den</strong> die Pflanzenschutzmaßnahmen<br />

auf die konsequente Schonung der Nützlinge, insbesondere der Raubmilben,<br />

ausgerichtet.<br />

Der <strong>im</strong> Interesse der Schonung natürlicher Ressourcen, insbesondere des Schutzes von Wasser<br />

(Oberflächen- und Grundwasser), aber auch von in Gewässern leben<strong>den</strong> Organismen auferlegte<br />

generelle Verzicht von PSM mit W-Auflage führt als Nebeneffekt zu einer Wettbewerbsbenachteiligung<br />

in dem beispielsweise preiswerte Präparate mit W-Auflage <strong>im</strong> konventionellen Erdbeeranbau<br />

eingesetzt wer<strong>den</strong> können, stehen dem IP-Obstbauer nur deutlich teurere Präparate bzw. Präparate,<br />

die mit mehrfachen Behandlungen einzusetzen sind, zur Verfügung.<br />

In der Integrierten Produktion erfolgen Düngergaben nur auf Grundlage von Bo<strong>den</strong>- bzw. Blattanalysen.<br />

Für einzelne Kulturarten sind max<strong>im</strong>ale Düngergaben bei der Ausbringung von Stickstoff vorgeschrieben.<br />

Durch die Reglementierung der Düngermengen muss der Anbauer auf Höchsterträge<br />

verzichten, erhöht jedoch die Produktqualität (niedrige Nitratgehalte) und entlastet die Umwelt.<br />

Mit der Dauerbegrünung von Fahrgassen <strong>im</strong> Obstbau sowie der zeitweisen Begrünung von Ernt ewegen<br />

wird ein wesentlicher Beitrag zum Schutz der natürlichen Ressource Bo<strong>den</strong> geleistet. Orientiert<br />

wird in der Integrierten Produktion ebenfalls auf Befahren mit bo<strong>den</strong>schonender Technik.<br />

Im Zusammenhang mit Bo<strong>den</strong>schutz und Förderung des Bo<strong>den</strong>lebens steht auch der verminderte<br />

Einsatz von Herbizi<strong>den</strong> bzw. die Anwendung von Alternativen zum Herbizideinsatz. So wer<strong>den</strong> beispielsweise<br />

<strong>im</strong> Gemüsebau ca. 50 % der Spargelfläche und 95 % der Gurkenfläche mit Folien abgedeckt.<br />

Dadurch reduziert sich der Herbizideinsatz um einen beträcht lichen Anteil. Im Obstbau<br />

wer<strong>den</strong> von mehreren Betrieben durchgängige mechanische Verfahren zur Unkrautbekämpfung<br />

angewandt.<br />

Mit dem Verbot der chemischen Bo<strong>den</strong>entseuchung haben sich die integriert produzieren<strong>den</strong> Anbauer<br />

<strong>im</strong> Interesse der Umweltschonung einer Verpflichtung unterworfen, die insbesondere Betriebe<br />

mit geringem Potential an Wechselflächen vor deutliche Wettbewerbsnachteile stellt.<br />

Begründung der Zuwendungshöhen<br />

a) Obstbau (Grundförderung)<br />

Die Begründung erfolgt anhand der Differenz der Deckungsbeiträge <strong>für</strong> <strong>den</strong> Erwerbsanbau der<br />

Obstart Apfel <strong>im</strong> Vollert ragsstadium (s. Tabelle).<br />

Durch<br />

die Verringerung der Nährstoffzufuhr über <strong>den</strong> Dünger durch <strong>den</strong> Übergang von preiswerten<br />

Mehrnährstoffdüngern mit gleichmäßiger Ausbringung zu einer entzugs orientierten Einzelnährstoffdüngung<br />

über die Blätter<br />

<strong>den</strong> Übergang von preiswerten Insektizi<strong>den</strong>/Akarizi<strong>den</strong> mit Breitbandwirkungsspektrum zu nützlingsschonen<strong>den</strong>,<br />

selektiv wirken<strong>den</strong> Mitteln mit deutlich verringerter Wirkstoffmenge aber höheren<br />

Preis<br />

<strong>den</strong> Einsatz von Fungizi<strong>den</strong> durch die exakte Ermittlung von Schorfinfektionsperio<strong>den</strong><br />

ist mit einem Ertragsrückgang von 3% zu rechnen, der sich absolut voll auf die Handelsklasse I niederschlägt<br />

und somit auch zu einem geringeren Durchschnittspreis führt. Zusätzliche Aufwendungen<br />

entstehen<br />

<strong>für</strong> eine in zeitlich engeren Turnus erfolgende Bo<strong>den</strong>untersuchung (+ 50 DM/ha)<br />

<strong>für</strong> eine erweiterte Bestandesüberwachung <strong>im</strong> Zuge des Schadschwellenprinzips (+ 100 DM/ha)<br />

<strong>für</strong> Nützlingsschonung wie Nisthilfen, Totholzhecken, Steinhaufen u. ä. (+ 50 DM/ha).<br />

91


Einkommensverluste der kontrolliert- integrierten Apfelproduktion<br />

Position ME konventionell IP- Standard<br />

Ertrag gesamt dt/ha 300 291<br />

Davon HKl. I dt/ha 270 261<br />

Preis DM/dt 60 58<br />

Marktleistung DM/ha 18.000 16.878<br />

Direktkosten DM/ha<br />

Dünger 1)<br />

340 340<br />

Pflanzenschutzmittel 2)<br />

2.040 2.090<br />

Betreiben der Frostschutzanlage 100 100<br />

Beregnung 800 800<br />

Zusätzliche Bo<strong>den</strong>analyse 50<br />

Erweiterte Bestandesüberwachung 100<br />

Aufwendungen zur Nützlingsschonung 50<br />

Lagerung 3.953 3.834<br />

Sortierung 1.845 1.790<br />

Vermarktung (10% v. Marktleistung) 1.800 1.688<br />

Summe Direktkosten DM/ha 10.878 10.842<br />

Direktkostenfreie Leistung DM/ha 7.122 6.036<br />

Variable Maschinenkosten DM/ha 1.500 1.398<br />

Saisonarbeitskosten DM/ha 2.441 2.207<br />

Pachten DM/ha 500 500<br />

Summe variable Spezialkosten DM/ha 15.319 14.947<br />

Deckungsbeitrag DM/ha 2.681 1.931<br />

Einkommensverlust DM/ha 750<br />

Behilfehöhe DM/ha 753<br />

Anreiz DM/ha 3<br />

1)<br />

Übergang von Mehrnährstoffdüngung mit ganzflächiger Ausbringung zu Einzelnährstoffdüngung über Blatt<br />

mit deutlich höheren Kosten<br />

2)<br />

IP: nützlingsschonende, selektiv wirkende Mittel mit deutlich höheren Kosten<br />

b) Alternative zum Verzicht auf Herbizide (zusätzlich zu a)<br />

Als Alternative zum Herbizideinsatz (2x je Jahr) in der Apfelproduktion wird eine mechanische Unkrautregulierung<br />

mit Unterstockkreisel (6x) entsprechend der gängigen Praxis angenommen.<br />

Differenzrechnung:<br />

Mechanische Unkrautregulierung (6x je Jahr)<br />

- Maschinenkosten 320,- DM/ha<br />

(Schmalspurschlepper mit Unterstockkreisel mit 35,55 DM/h * 1,5 h/Arbeitsgang * 6)<br />

- Personalkosten 195,- DM/ha<br />

(1,5 h/Arbeitsgang * 21,70 DM/h * 6)<br />

Einsparung Herbizideinsatz (2* 115 DM/ha) -230,- DM/ha<br />

-------------------<br />

Mehrkosten 285,- DM/ha<br />

Anreiz (2,5 % von Mehrkosten) 7,- DM/ha<br />

-------------------<br />

Beihilfehöhe (150 Euro) 293,- DM/ha<br />

92


c) Alternative zum Verzicht auf Insektizi<strong>den</strong> bzw. Akarizide (zusätzlich zu a)<br />

Der Einsatz von biologischen und biotechnischen Maßnahmen als Alternative zum Einsatz von Insektizi<strong>den</strong><br />

und Akarizi<strong>den</strong> umfasst eine Vielzahl von Verfahren. Genannt seien an dieser Stelle die<br />

Pheromonverwirrmethode sowie der Einsatz von Gelbtafeln und die zusätzliche Besiedlung von<br />

Obstanlagen mit Nützlingen. Im Ergebnis des Einsatzes biologischer und biotechnischer Maßnahmen<br />

resultiert ein Einkommensverlust von 200 DM/ha.<br />

d) kontrolliert-integrierter Gemüsebau<br />

Der Förderbetrag von 300 Euro/ha wird anhand der Differenz der Deckungsbeiträge des konventionellen<br />

zum kontrolliert-integrierten Erwerbsgemüseanbau <strong>für</strong> die Gemüsearten Blumenkohl und<br />

Industriemöhren, die zu <strong>den</strong> Hauptanbauarten in Bran<strong>den</strong>burg zählen, ermittelt.<br />

Die Erwerbsverluste resultieren sowohl aus Ertragsverlusten (5,5 bzw. 4 %) aufgrund der Anwendung<br />

des Schadschwellenprinzips <strong>im</strong> Pflanzenschutz (Spritzung erst nach Überschreitung des Bekämpfungsrichtwertes)<br />

und der entzugsorientierten N-Düngung, als auch aus höheren Aufwendungen<br />

<strong>für</strong> zusätzliche Bo<strong>den</strong>analysen sowie <strong>für</strong> erweiterte Bestands überwachung, zusätzliche mechanische<br />

Unkrautkämpfung und höhere Saatgutkosten (Möhren) als Voraussetzung bzw. zur Minderung<br />

der Ertagseinbußen des reduzierten Pflanzenschutzmitteleinsatzes. Demgegenüber wer<strong>den</strong><br />

Kosten <strong>für</strong> Düngung und Pflanzenschutz, Ernte und Vermarktung eingespart.<br />

Einkommensverluste des kontrolliert- integrierten Blumenkohlanbau<br />

Position ME Konventionell IP- Standard<br />

Pflanzung Mai 01 Mai 01<br />

Ernte Juli 4 Juli 4<br />

Ertrag (5,5 % Ertragsverlust <strong>im</strong> IP ) Stck/ha 21.250 20.084<br />

Preis DM/Stck 0,90 0,90<br />

Marktleistung DM/ha 19.125 18.076<br />

Direktkosten DM/ha<br />

Jungpflanzen 1.750 1.750<br />

Dünger 731 626<br />

Pflanzenschutzmittel 1)<br />

468 318<br />

Wasser 400 400<br />

Zusätzliche Bo<strong>den</strong>analyse 50<br />

Erweiterte Bestandesüberwachung 100<br />

Verpackungsmaterial 6.339 5.991<br />

Absatzkosten 1.912 1.808<br />

Summe Direktkosten DM/ha 11.600 11.043<br />

Direktkostenfreie Leistung DM/ha 7.525 7.033<br />

Variable Maschinenkosten DM/ha 1357 1485<br />

Saisonarbeitskosten DM/ha 2125 2093<br />

Versicherung DM/ha 800 800<br />

Pachten DM/ha 200 200<br />

Summe variable Spezialkosten DM/ha 16.082 15.621<br />

Deckungsbeitrag DM/ha 3.043 2.455<br />

Einkommensverlust DM/ha 588<br />

Förderbetrag DM/ha 588<br />

Anreiz DM/ha 0<br />

1) IP: trotz geringerer Anwendung gleiche Kosten, da nützlingsschonende, selektiv wirkende Mittel mit deut-<br />

lich höheren Preisen<br />

93


Einkommensverluste des kontrolliert- integrierten Industriemöhrenanbau<br />

Position ME Konventionell IP- Standard<br />

Ertrag (4% Ertragsverluste IP) dt/ha 625 600<br />

Preis DM/dt 12 12<br />

Marktleistung DM/ha 7.500 7.200<br />

Direktkosten DM/ha<br />

Saatgut 375 627<br />

Düngemittel 546 506<br />

Pflanzenschutzmittel 481 245<br />

Zusätzliche Bo<strong>den</strong>analyse 50<br />

Erweiterte Bestandesüberw achung 120<br />

Beregnung 400 400<br />

Wasser zum Waschen 100 100<br />

Direktkosten DM/ha 1.902 2.048<br />

Direktkostenfreie Leistung DM/ha 5.598 5.152<br />

Variable Maschinenkosten 800 960<br />

Saisonarbeitskosten 470 451<br />

Versicherung 200 200<br />

Pachten 200 200<br />

Variable Spezialkosten DM/ha 3.572 3.859<br />

Deckungsbeitrag DM/ha 3.928 3.341<br />

Einkommensverlust DM/ha 587<br />

Behilfehöhe DM/ha 587<br />

Anreiz DM/ha 0<br />

e) kontrolliert-integrierter geschützter Beerenobstanbau<br />

Begründet wird die Förderhöhe von 510 Euro/ha am Beispiel des geschützten Anbaues von<br />

Brombeeren.<br />

Einkommensverluste Brombeeren <strong>im</strong> geschützten Anbau (1. Vollertragsjahr)<br />

Position Konventionell IP-Standard<br />

Erntemenge H.kl. 1 dt/ha 120 116<br />

Erntemenge H.kl. 2 dt/ha 10 10<br />

Preis H.kl. 1 / H.kl. 2 DM/dt 850 / 400 850 / 400<br />

Marktleistung DM/ha 106.000 102.000<br />

Direktkosten<br />

DM/ha<br />

Düngemittel<br />

500<br />

500<br />

Pflanzenschutzmittel<br />

556<br />

556<br />

Bindematerial<br />

300<br />

300<br />

Bo<strong>den</strong>analyse (2 Proben )<br />

200<br />

200<br />

Erweiterte Bestandesüberwachung<br />

100<br />

Verpackungsmaterial<br />

15.600<br />

15.000<br />

Vermarktungsgebühren (10 % v. Marktleistung)<br />

10.600<br />

10.175<br />

Direktkosten DM/ha 27.756 26.831<br />

Direktkostenfreie Leistung DM/ha 78.244 75.769<br />

Maschinenkosten - -<br />

Saisonarbeitskosten DM/ha 32.500 31.022<br />

Versicherung DM/ha 600 600<br />

Variable Spezialkosten DM/ha 60.856 58.453<br />

Deckungsbeitrag DM/ha 45.144 44.147<br />

Einkommensverluste DM/ha 997<br />

Förderbetrag DM/ha 997<br />

Anreiz DM/ha 0<br />

94


Die Einkommenseinbußen resultieren aus <strong>den</strong> geringeren Erträgen (- 3 %) durch Anwendung des<br />

Schadschwellenprinzips be<strong>im</strong> Pflanzenschutz. Trotz geringerer Wirkstoffmengen bleiben die Kosten<br />

<strong>für</strong> <strong>den</strong> Pflanzenschutz annähernd gleich, da teurere Mittel zum Einsatz kommen. Höherem Aufwand<br />

<strong>für</strong> die Bestandesüberwachung stehen Einsparungen bei Ernte und Vermarktung der geringeren<br />

Mengen gegenüber. Da der Förderbetrag die Einkommensverluste gerade ausgleicht, ist eine<br />

Verwendung der Förderung <strong>für</strong> Investitionen <strong>im</strong> Bereich von Glashäusern auszuschließen.<br />

B 2: Extensive Produktionsverfahren <strong>im</strong> Ackerbau<br />

Begründung und Ziele der Maßnahme<br />

Ziel der Maßnahme ist Minderung der Gefahr von Nährstoffeinträgen sowie die Schonung der<br />

Fauna, in dem auf dem gesamten Ackerland die Anwendung von chemisch-synthetischen<br />

Düngemitteln und von Insektizi<strong>den</strong> untersagt ist.<br />

Die Maßnahme stellt eine Synthese aus <strong>den</strong> bisher angebotenen Varianten des extensiven Ackerbaues<br />

und eine echte Alternative zum Ökologischen <strong>Land</strong>bau bzw. zum konventionellen Ackerbau<br />

dar. Sie erweitert die Variante B um das Verbot des Insektizideinsatzes und erhöht damit <strong>den</strong> Umwelteffekt.<br />

Die bisherigen Variante A (Verzicht auf chemisch-synthetischen Dünger und PSM) und C<br />

(Verzicht auf Herbizideinsatz) wer<strong>den</strong> <strong>im</strong> Interesse des effektiven Einsatzes von Fördermitteln nicht<br />

mehr angeboten. Für Variante A steht als Alternative der ökologische Anbau (Maßnahme B3) zur<br />

Verfügung. Variante C erwies sich hinsichtlich ihres Umwelteffektes als weniger effizient, da die<br />

Verbesserung der Lebens bedingungen <strong>für</strong> die Insekten (Zunahme von Segetalpflanzen) durch <strong>den</strong><br />

möglichen Insektizideinsatz konterkariert und die Mykotoxingefahr (Sch<strong>im</strong>melpilze) durch Unkrautbesatz<br />

erhöht wird.<br />

Begründung der Zuwendungshöhe<br />

Der Förderbetrag wird anhand der nachfolgen<strong>den</strong> Differenzrechnung vereinfachter, aber repräsentativer<br />

Fruchtfolgen <strong>für</strong> mittlere Standortbedingungen (<strong>Land</strong>baugebiet III) abgeleitet. Dabei wer<strong>den</strong><br />

die Beibehaltung des Nettofutteraufkommens (Erhöhung des anteiligen Silomaisanbaues) und<br />

eine Erhöhung des Anteils an humusmehren<strong>den</strong> Fruchtfolgeglieder (Stillegung, Körnererbsen) zur<br />

Sicherung der Humusbilanz unterstellt, wodurch der Ertragsverlust bei Silomais und Körnererbsen<br />

auf 35 bzw. 20 %, bei <strong>den</strong> restlichen Kulturen auf 40 % begrenzt wird. Ein weiterer Rapsanbau wird<br />

wegen des hohen Ertragsrisikos bei Verbot des Insektizideinsatzes nicht mehr unterstellt.<br />

Danach wer<strong>den</strong> mit 80 Euro/ha die Gewinneinbußen ausgeglichen<br />

.<br />

Position Konventionell Extensiv Saldo<br />

WR WW War KöEr S<strong>im</strong>a Still WR WW WRa KöEr S<strong>im</strong>a Still<br />

Anbauanteil % 35 20 15 5 15 10 30 20 0 7 23 20<br />

Ertrag dt/ha 40 50 25 25 86 24 27 13 18 56<br />

Preis DM/dt 16 20 40 25 16 20 40 25<br />

Erlös DM/ha 640 1000 1000 625 384 600 600 500<br />

Hektarprämie DM/ha 557 557 557 641 557 557 557 557 557 641 557 557<br />

Leistung DM/ha 1197 1557 1557 1266 557 557 941 1097 1077 1141 557 557<br />

Dto. Fruchtfolge DM/ha 1166 821 -345<br />

Dünger DM/ha 171 187 283 105 256 0 60 54 77 73 105 0<br />

Dto. Fruchtfolge 183 58 125<br />

Saatgut, PSM DM/ha 192 259 244 315 256 58 192 255 204 305 253 58<br />

Dto. Fruchtfolge 216 200 16<br />

Var. Masch.kost.+Lohn DM/ha<br />

Düngung 33 46 33 20 29 0 10 16 13 13 16 0<br />

Ernte 98 110 85 85 305 0 79 91 80 80 245 0<br />

Sonstige 204 262 248 227 158 173 204 259 225 219 156 173<br />

Var. Masch.kost, ges. DM/ha 336 426 368 328 492 173 293 366 318 312 417 173<br />

Dto. Fruchtfolge 366 313 53<br />

DB abzgl. Lohn DM/ha 498 685 662 518 -447 326 396 422 478 408 -211 326<br />

DM/ha 402 236 -152<br />

Beihilfe (80 Euro/ha) DM/ha 156<br />

Anreiz<br />

DM/ha<br />

%<br />

4<br />

3<br />

95


B 3: Ökologischer <strong>Land</strong>bau<br />

Begründung und Ziele der Maßnahme<br />

Die bisherige Förderung der Anwendung ökologischer Anbauverfahren trug entschei<strong>den</strong>d dazu bei,<br />

daß sich der Umfang des ökologischen <strong>Land</strong>baues <strong>im</strong> <strong>Land</strong> Bran<strong>den</strong>burg deutlich auf 4,6 % der LF<br />

<strong>im</strong> Jahre 1998 erhöht hat. Die Umwelteffekte des ökologischen <strong>Land</strong>baues, in Sonderheit die<br />

Verbesserung der natürlichen Lebensraumbedingungen <strong>für</strong> die Tiere und Pflanzen aber auch der<br />

Schutz und die Entlastung abiotische Ressourcen, sind hoch und aufgrund der durchgängigen Kontrolle<br />

und der gesamtbetrieblichen Umsetzung besonders sicher und nachhaltig. Zu dem bewirkt der<br />

ökologische <strong>Land</strong>bau eine Entlastung und Diversifizierung der Märkte. Aufgrund des <strong>im</strong> Vergleich zu<br />

konventionellen Anbauverfahren z. T. höheren Arbeitsaufwandes trägt die Maßnahme zum Arbeitskräfteerhalt<br />

in der <strong>Land</strong>wirtschaft bei.<br />

Mit der Förderung (300 DM/ha bei Einführung) konnten die durch die Ertragminderung und/oder <strong>den</strong><br />

höheren Aufwand entstehen<strong>den</strong> Einkommenseinbußen unter Einrechnung höherer Preise <strong>für</strong> ökologische<br />

Produkte – Gemüsekulturen ausgenommen – weitgehend ausgeglichen wer<strong>den</strong>.<br />

Angesichts der hohen ökologischen, sozioökonomischen und Markt entlasten<strong>den</strong> Effekte und unter<br />

Berücksichtung dessen, daß sich trotz insgesamt steigender Nachfrage die Preise auch <strong>für</strong> ökologische<br />

Produkte ten<strong>den</strong>ziell sinken wer<strong>den</strong>, ist die weitere Förderung des ökologische <strong>Land</strong>baues<br />

notwendig.<br />

Ziel ist es, <strong>den</strong> gegenwärtigen Anwendungsumfang zumindest beizubehalten, möglichst jedoch zu<br />

erweitern.<br />

Zur Sicherung eines angemessenen Einkommens der ökologisch wirtschaften<strong>den</strong> Betriebe wird eine<br />

teilweise Anhebung der bisherigen Beihilfehöhen <strong>für</strong> erforderlich gehalten.<br />

Vorgeschlagen wer<strong>den</strong>:<br />

- 150 Euro/ha Ackerfläche (außer Stillegung, Gemüse, Dauerkulturen)<br />

- 130 Euro/ha Grünland<br />

- 400 Euro/ha Gemüse<br />

- 615 Euro/ha Dauerkulturen<br />

- +50 Euro/ha <strong>für</strong> die ersten bei<strong>den</strong> Jahre bei Einführung der Maßnahme<br />

Begründung der Zuwendungshöhen<br />

Ackerkulturen<br />

Für die Ackerkulturen wird die Zuwendungshöhe aus der Differenzrechnung (Leistung, Kosten) des<br />

Marktfrucht-Ackerfutterbau (mit Milchviehhaltung) bei konventioneller und ökologischer Produktionsweise<br />

mit vereinfachter, jedoch repräsentativer und vergleichbarer Anbaustruktur ermittelt (s.<br />

Tabelle). Etwa 33 % der derzeitigen geförderten Ackerfläche des ökologischen <strong>Land</strong>baues in Bran<strong>den</strong>burg<br />

entfällt auf Markfrucht-Futterbaubetriebe mit Milchviehhaltung und überwiegt die Anteile<br />

reiner Marktfruchtbetriebe (28 %), Marktfrucht-Futterbaubetriebe ohne Milchviehhaltung (17 %),<br />

Futterbaubetriebe ohne Milchviehhaltung (9 %) und sonstiger Betriebstypen.<br />

Die Einkommensverluste wer<strong>den</strong> maßgeblich durch <strong>den</strong> erforderlichen höheren Anbau von mehrjährigem<br />

Ackerfutter anstelle des prämienbegünstigten Silomaises und dessen schlechtere Verwertung<br />

beeinflußt. Für reine Marktfruchtbetriebe ist mit annähernd gleichen Einkommenseinbußen zu rechnen,<br />

da der dort zu betreibende höhere Aufwand <strong>für</strong> die organische Düngung (Gründüngung bzw.<br />

Dungzukauf) in etwa der schlechteren Verwertung des Ackerfutters entspricht.<br />

96


Kalkulation der Einkommensverluste bei Anwendung ökologischer Verfahren - Ackerkulturen (Beibehaltung bzw. nach Umstellung)<br />

Konventionell Ökologisch<br />

WR WW Haf. s. Getr Öls. Kö.leg Still Afu WR WW Haf. s. Getr. Ra Kö.leg Still Afu<br />

Anbaustruktur 1 % 25 12 2 17 13 5 10 16 27 4 8 9 6 10 10 26<br />

Ertrag 2 Dt/ha 40 50 35 40 20 23 81 24 30 21 24 12 14 50<br />

Preis 3 DM/dt 16 20 19 16 40 25 35 44 40 35 60 45<br />

Erlös DM/ha 640 1000 665 640 800 575 840 1320 840 840 720 630<br />

Prämie 2002 DM/ha 557 557 557 557 557 641 557 557 557 557 557 557 641 557<br />

Erlöse+Prämien o. Afu DM/ha 1007 950 -57<br />

Aufwendungen 4 DM/ha<br />

Saatgut 56 102 62 63 59 149 0 95 185 104 103 89 179 0<br />

53 74 -21<br />

Düngung 216 229 210 216 232 100 0 96 109 90 96 72 60<br />

158 56 102<br />

Pflanzenschutz 85 151 20 85 165 120 0<br />

82 0 82<br />

Mech. Pflege 12 12 12 12 24 24 0<br />

(Mehraufwand) 10 -10<br />

Lagerung/Trockng. 48 60 42 48 24 28 0<br />

(Mehraufwand) 27 -27<br />

Vermarktung (Mehraufw.) 32 -32<br />

Kontrolle (zusätzl., Gesamtfl.) 18 -18<br />

Verwertung Ackerfutter 5<br />

(siehe Nebenkalkulation)<br />

(Milchpreis: 0,54 DM/kg) (7000 kg/Kuh) 463 (Milchpreis: 0,58 DM/kg) (5500 kg/Kuh) 155 -308<br />

Einkommen, gesamt DM/ha -289<br />

Beihilfe<br />

Anreiz<br />

1<br />

DM/ha<br />

DM/ha<br />

%<br />

vereinfacht in Anlehnung an mittlere Anbaustruktur des Ackerlandes <strong>im</strong> <strong>Land</strong> Bran<strong>den</strong>burg bzw. der Teilnehmer am ökologischen <strong>Land</strong>bau (ohne Grünland-<br />

Mutterkuhbetriebe)<br />

² <strong>für</strong> mittlere Bo<strong>den</strong>güte (<strong>Land</strong>baugebiet III), ÖLB-Erträge etwa 60 % der konventionellen;<br />

3<br />

85-90 % des derzeitigen Preisniveaues (nach ZMP u. EZG Berlin-Bran<strong>den</strong>burg);<br />

4 nur divergierende Positionen, Quellen: Datensammlung <strong>für</strong> die Betriebsplanung... MELF Bran<strong>den</strong>burg, KTBL, Beraterangaben; Mehraufwand <strong>für</strong> Vermarktung 6% von<br />

Umsatzerlösen (7% Vermarktungsgebühr abzgl. 1 % bei konventionell); Kontrollaufwand: mittlere Gebühren der (Kontroll- und Öko-)Verbände <strong>für</strong> mittlere Betriebsgröße<br />

von 250 ha.<br />

5<br />

DM/ha letzte Zeile Nebenkalkulation * % Anbauanteil Ackerfutter / 100<br />

Saldo<br />

293<br />

4<br />

1<br />

97


Nebenkalkulation Deckungsbeitrag Ackerfutter-Milch (Grundfutterverwertung)<br />

Deckungsbeitrag Grundfutter<br />

konventionell Ökologisch Saldo<br />

Silomais mehrj. Afu Silomais Mehrj. Afu<br />

Anteil am Ackerfutter ha/ha 0,85 0,15 0,15 0,85<br />

Ertrag, netto dt TM/ha 83 70 50 50<br />

Energiedichte MJ NEL/kg TM 6,4 5,4 6 5,2<br />

Ertrag, netto MJ NEL/ha 53.120 37.800 30.000 26.000<br />

Ertrag, netto - gesamt dt TM/ha 81 50 -31<br />

MJ NEL/ha 50.822 26.600 -24.222<br />

Hektarprämie DM/ha 557 0 557 0<br />

variabl. Kosten + Lohn DM/ha 1090 845 835 690<br />

Deckungsbeitrag-Lohn DM/ha -533 -845 -278 -690<br />

dto. Afu, gesamt DM/ha -580 -628 -48<br />

DM/GJ NEL -11,41 -23,61 -12,20<br />

Leistungs-Kosten-Rechnung Milchviehhhaltung<br />

Milchleistung, brutto 1 kg/Kuh u. a 7000 5500 -1500<br />

Marktproduktion kg/Kuh u. a 6800 5300 -1500<br />

Preis (4 % Fett) 2 DM/kg 0,54 0,58 0,04<br />

Erlös Milch DM/Kuh u.a 3672 3074 -598<br />

Erlöse, gesamt DM/Kuh u.a 4093 3495 -598<br />

Schlachtprämie, nat. Zusatz DM/Kuh u.a 64 64 0<br />

Leistungen, gesamt DM/Kuh u.a 4157 3559 -598<br />

Bestandsergänzung DM/Kuh u.a 588 588 0<br />

Kraftfutter 3 dt/Kuh u. a 20 15 -5<br />

Preis DM/dt 25 40 15<br />

Kraftfutterkosten DM/Kuh u.a 500 600 100<br />

sonst. Var. Kosten Tierhltg. DM/Kuh u.a 445 445 0<br />

Lohn/-ansatz (21,70 DM/h) DM/Kuh u.a 868 825 -43<br />

var. Kosten+Lohn o. Afu DM/Kuh u.a 2401 2458 57<br />

DB-Lohn o. Grundfutter DM/Kuh u.a 1756 1101 -655<br />

Verwertung des Grundfutters<br />

Grundfutterbedarf 3 MJ/Kuh u. a 25.674 23.958 -1.716<br />

Verwertung Grundfutter 4 DM/GJ NEL 68,40 45,96 -22,44<br />

DM/ha 3476 1222 -2254<br />

dto. Zuzügl. DB Afu DM/GJ NEL 56,99 22,35 -34,64<br />

DM/ha 2896 594 -2302<br />

1<br />

geringere Milchleistung bei ÖLB in Ableitung aus Ergebnissen der Milchleistungsprüfung<br />

2<br />

nur ein Teil der Milchproduktion über Ökovermarktung<br />

3<br />

bei 3000 bzw. 2500 kg Milch aus Grundfutter<br />

4<br />

DB+Lohn ohne Grundfutter dividiert durch Grundfutterbedarf bzw. multipliziert mit Energieertrag<br />

Zusatzbetrag <strong>für</strong> Ackerkulturen bei Einführung der Maßnahme<br />

Der Zusatzbetrag von 50 Euro/ha <strong>für</strong> die ersten bei<strong>den</strong> Umstellungsjahre ist vornehmlich mit <strong>den</strong><br />

geringeren erzielbaren Preisen gegenüber der Situation nach Umstellung bzw. bei Beibehaltung zu<br />

begrün<strong>den</strong> (geringere Anteile Ökovermarktung). Ausgehend von Angaben der EZG Berlin-Bran<strong>den</strong>burg<br />

ist mit 50 bzw. 25 % (<strong>im</strong> Mittel der bei<strong>den</strong> Jahre 37,5 %) geringeren Vermarktungsanteilen zu<br />

rechnen, d. h. mit 62,5 % der Preisdifferenz zwischen ÖLB (Beibehaltung) und konventionell.<br />

Die ausführliche Kalkulation der Einkommensverluste <strong>für</strong> die Umstellungsjahre gegenüber der konventionellen<br />

Produktion erfolgt analog der obigen Vorgehensweise.<br />

98


Kalkulation der Einkommensverluste bei Anwendung ökologischer Verfahren – Ackerkulturen<br />

(Einführungs-/Umstellungsjahre)<br />

Konventionell Ökologisch<br />

WR WW Haf. s. Getr Öls. Kö.leg Still Afu WR WW Haf. s. Getr. Öls. Kö.leg Still Afu<br />

Anbaustruktur 1 % 25 12 2 17 13 5 10 16 27 4 8 9 6 10 10 26<br />

Ertrag 2 Dt/ha 40 50 35 40 20 23 81 24 30 21 24 12 14 50<br />

Preis 3 DM/dt 16 20 19 16 40 25 28 35 32 28 52,5 37,5<br />

Erlös DM/ha 640 1000 665 640 800 575 672 1050 672 672 630 525<br />

Prämie 2002 DM/ha 557 557 557 557 557 641 557 557 557 557 557 557 641 557<br />

Erlöse+Prämien o. Afu DM/ha 1007 849 -158<br />

Aufwendungen 4 DM/ha<br />

Saatgut 56 102 62 63 59 149 0 95 185 104 103 89 179 0<br />

53 74 -21<br />

Düngung 216 229 210 216 232 100 0 96 109 90 96 72 60<br />

158 56 102<br />

Pflanzenschutz 85 151 20 85 165 120 0<br />

82 0 82<br />

Mech. Pflege 12 12 12 12 24 24 0<br />

(Mehraufwand) 10 -10<br />

Lagerung/Trockng. 48 60 42 48 24 28 0<br />

(Mehraufwand) 27 -27<br />

Vermarktung (Mehraufw.) 21 -21<br />

Kontrolle (zusätzl., Gesamtfl.) 18 -18<br />

Verwertung Ackerfutter<br />

(siehe Nebenkalkulation) 5 (Milchpreis: 0,54 DM/kg) (7000 kg/Kuh) 463 (Milchpreis: 0,57 DM/kg) (5500 kg/Kuh) 139 -324<br />

Einkommen, gesamt DM/ha -385<br />

Beihilfe<br />

Anreiz<br />

DM/ha<br />

DM/ha<br />

%<br />

150 + 50 = 200 Euro *1,95583<br />

1 vereinfacht in Anlehnung an mittlere Anbaustruktur des Ackerlandes <strong>im</strong> <strong>Land</strong> Bran<strong>den</strong>burg bzw. der Teilnehmer am ökologischen <strong>Land</strong>bau (ohne Grünland-Mutterkuhbetriebe)<br />

2 <strong>für</strong> mittlere Bo<strong>den</strong>güte (<strong>Land</strong>baugebiet III), ÖLB-Erträge etwa 60 % der konventionellen; 3 85-90 % des derzeitigen Preisniveaues, 50 bzw. 75% (Mittel 62,5 %) der Preisdifferenz ÖLB zu konventionell<br />

(nach ZMP u. EZG Berlin-Bran<strong>den</strong>burg); 4 nur divergierende Positionen, Quellen: Datensammlung <strong>für</strong> die Betriebsplanung... MELF Bran<strong>den</strong>burg, KTBL, Beraterangaben; Mehraufwand <strong>für</strong><br />

Vermarktung 6% von Umsatzerlösen (7% Vermarktungsgebühr abzgl. 1 % bei konventionell); Kontrollaufwand: mittlere Gebühren der (Kontroll- und Öko-)Verbände <strong>für</strong> mittlere Betriebsgröße von<br />

250 ha.<br />

5 Betrag letzte Zeile (DM/ha) * %Anteil Afu / 100<br />

Saldo<br />

391<br />

6<br />

1,6<br />

99


Nebenkalkulation Deckungsbeitrag Ackerfutter-Milch (Grundfutterverwertung)<br />

- Umstellungsjahre<br />

Deckungsbeitrag Grundfutter<br />

Konventionell ökologisch Saldo<br />

Silomais mehrj. Afu Silomais mehrj. Afu<br />

Anteil am Ackerfutter ha/ha 0,85 0,15 0,15 0,85<br />

Ertrag, netto dt TM/ha 83 70 50 50<br />

Energiedichte MJ NEL/kg TM 6,4 5,4 6 5,2<br />

Ertrag, netto MJ NEL/ha 53.120 37.800 30.000 26.000<br />

Ertrag, netto - gesamt dt TM/ha 81 50 -31<br />

MJ NEL/ha 50.822 26.600 -24.222<br />

Hektarprämie DM/ha 557 0 557 0<br />

variabl. Kosten + Lohn DM/ha 1090 845 835 690<br />

Deckungsbeitrag-Lohn DM/ha -533 -845 -278 -690<br />

dto. Afu, gesamt DM/ha -580 -628 -48<br />

DM/GJ NEL -11,41 -23,61 -12,20<br />

Leistungs-Kosten-Rechnung Milchviehhhaltung<br />

Milchleistung, brutto 1 kg/Kuh u. a 7000 5500 -1500<br />

Marktproduktion kg/Kuh u. a 6800 5300 -1500<br />

Preis (4 % Fett) 2 DM/kg 0,54 0,57 0,01<br />

Erlös Milch DM/Kuh u.a 3672 3021 -651<br />

Erlöse, gesamt DM/Kuh u.a 4093 3442 -651<br />

Schlachtprämie, nat. Zusatz DM/Kuh u.a 64 64 0<br />

Leistungen, gesamt DM/Kuh u.a 4157 3506 -651<br />

Bestandsergänzung DM/Kuh u.a 588 588 0<br />

Kraftfutter 3 dt/Kuh u. a 20 15 -5<br />

Preis DM/dt 25 40 15<br />

Kraftfutterkosten DM/Kuh u.a 500 600 100<br />

sonst. Var. Kosten Tierhltg. DM/Kuh u.a 445 445 0<br />

Lohn/-ansatz (21,70 DM/h) DM/Kuh u.a 868 825 -43<br />

var. Kosten+Lohn o. Afu DM/Kuh u.a 2401 2458 57<br />

DB-Lohn o. Grundfutter DM/Kuh u.a 1756 1048 -708<br />

Verwertung des Grundfutters<br />

Grundfutterbedarf 3 MJ/Kuh u. a 25.674 23.958 -1.716<br />

Verwertung Grundfutter 4 DM/GJ NEL 68,40 43,74 -24,65<br />

DM/ha 3476 1164 -2312<br />

dto. Zuzügl. DB Afu DM/GJ NEL 56,99 20,13 -36,86<br />

DM/ha 2896 536 -2360<br />

1<br />

geringere Milchleistung bei ÖLB in Ableitung aus Ergebnissen der Milchleistungsprüfung<br />

2<br />

nur ein Teil der Milchproduktion über Ökovermarktung<br />

3<br />

bei 3000 bzw. 2500 kg Milch aus Grundfutter<br />

4<br />

DB+Lohn ohne Grundfutter dividiert durch Grundfutterbedarf bzw. multipliziert mit Energieertrag<br />

Förderbetrag <strong>für</strong> Grünland<br />

Es ist opportun, die Beihilfehöhe <strong>für</strong> ökologisch bewirtschaftetes Grünland <strong>im</strong> Vergleich zur Beihilfe<br />

<strong>für</strong> die extensive Grünlandnutzung (A1) zu bemessen und zu begrün<strong>den</strong>. Letztere wurde mit 130<br />

Euro/ha (254,- DM/ha) anhand der nachhaltigen Einkommenserwirtschaftung <strong>für</strong> repräsentative,<br />

extensiv wirtschaftende Betriebe mit Mutterkuhhaltung ermittelt.<br />

Wie nachfolgende Aufstellung belegt, wird auch das ökologische bewirtschaftete Grünland zum<br />

überwiegen<strong>den</strong> Anteil von Mutterkühe halten<strong>den</strong> Betrieben bewirtschaftet.<br />

100


Flächenanteile der an der Förderung des ÖLB 1998 teilnehmen<strong>den</strong> Haupterwerbsbetriebe<br />

(>50.000 DM StDB) - Quelle: InVeKoS<br />

Betriebstyp/<br />

Anzahl Betriebe LF Grünland<br />

Produktionsrichtung abs. % ha % ha %<br />

Betriebe, gesamt 133 100 48.732 100 13.816 100<br />

Futterbau/Marktfrucht mit Milchvieh<br />

mit Mutterkühen<br />

34 26 18.666 38 4.457 32<br />

51 38 21.460 44 8.070 58<br />

mit Schafen/Pfer<strong>den</strong><br />

19 14 3.679 8 968 8<br />

Marktfrucht/Gartenbau 29 22 4.928 10 321 2<br />

Die Unterschiede zur extensiven Grünlandnutzung bestehen in:<br />

- Zusatzaufwendungen <strong>für</strong> die Erfüllung der z. T. höheren Anforderungen an die Grünlandbewirtschaftung,<br />

artgerechte Tierhaltung und die Tierfütterung gemäß VO (EWG) Nr. 2092/91 und VO<br />

(EG) 1804/99, die jedoch bei Mutterkuhhaltung (konventionell bereits hoher Standard) vergleichsweise<br />

gering ausfallen;<br />

- höherem Kontrollaufwand,<br />

- höheren Vermarktungskosten und<br />

- z. T. höheren erzielbaren Preisen <strong>für</strong> Tiere/Tierprodukte.<br />

Im Einzelnen sind <strong>im</strong> Mittel folgende Differenzen zur extensiven Grünlandnutzung (A1) anzusetzen<br />

(DM/ha):<br />

Einführung Beibehaltung<br />

• Mehrkosten <strong>für</strong> Anwendung von nicht angereicherten K-Dünger und<br />

schwerlöslicher Phosphate<br />

(+1 DM/kg P; + 0,3 DM/kg K; 9/50 kg P/K je ha)<br />

24,- 24,-<br />

• Mehrkosten tiergerechte Haltung<br />

(25 % der Kosten <strong>für</strong> Stall/Ausrüstung von 136 DM/ha)<br />

34,- 34,-<br />

• Mehrkosten Futterzukauf aus ökol. Erzeugung<br />

(+15 DM/dt Kraftfutter, 1 dt/Mutterkuh; 1,14 ha/MK)<br />

13,- 13,-<br />

• Mehrkosten Kontrolle, Dokumentation 20,- 20,-<br />

• Mehrkosten Vermarktung (16 DM/MK) 14,- 14,-<br />

• Mehrkosten, gesamt 105,- 105,-<br />

• Mehrerlöse Ökovermarktung<br />

(1,5fach höhere Preise zu konventionell mit 620 DM/ha Gesamterlösen;<br />

Ökovermarktungsanteil 15 bzw. 37,5 %)<br />

46,- 116,-<br />

Saldo (Einkommensdifferenz zu extensiver GL-Nutzung) - 59 11<br />

Zusätzliche Beihilfe (Differenz zu Förderung Maßnahme A1) 98 0<br />

Anreiz 39 11<br />

% an Gewinneinbuße (313,- bzw. 254,- DM/ha) 12 4<br />

Förderbetrag Gemüse<br />

Für Gemüsekulturen ist die Beihilfehöhe anhand der Kalkulation der Einkommensverluste zum konventionellen<br />

Anbau am Beispiel der Waschmöhren- und Zwiebelproduktion begründet (s. nachfolgende<br />

Tabelle). Maßgeblich <strong>für</strong> die Einkommensverluste sind der höherer Pflegeaufwand und die -<br />

trotz dessen - geringeren Erträge. Das Risiko von Ertragverlusten durch Schädlingsbefall ist auf<br />

<strong>den</strong> leichteren Standorten in Bran<strong>den</strong>burg höher.<br />

Der Zusatzbetrag bei Einführung von 50 Euro/ha in <strong>den</strong> ersten bei<strong>den</strong> Umstellungsjahren ist vornehmlich<br />

mit dem Ausgleich geringerer, erzielbarer Preise zu begrün<strong>den</strong>.<br />

101


Einkommensverluste <strong>im</strong> ökologischen Gemüsebau – Verfahren Waschmöhren 1<br />

konventionell ökologisch Saldo<br />

Ertrag (Marktware) dt/ha 350 240 -110<br />

Preis DM/dt 42 75 33<br />

Erlös DM/ha 14.700 18.000 3.300<br />

differierende Aufwandspositionen<br />

Saatgut (650 bzw. 800 DM/1 Mio Korn; 1,12 Mio/ha) DM/ha 728 896 168<br />

Pflanzenschutz (352 DM/ha Mittelaufwand; 4 Ak(M)h mit<br />

37,50 DM/h var. Masch.kost.+Lohn)<br />

Pflege (300 Akh/ha Jäten/Hacken per Hand; 15<br />

DM/h Saison/Betriebs-AK)<br />

DM/ha 502 0 -502<br />

DM/ha 0 4500 4.500<br />

Düngung ( konventionell: 100/16/180/12/48 kg N/P/K/Mg/Ca je<br />

ha; 1,04/1,75/0,57/1,0/0,1 DM/kg; ökologisch: 7/80/10/48 kg<br />

P/K/Mg/Ca je ha; 2,5/1,2/1,2/0,2 DM/kg; jeweils 2h/ha Ak(M)h<br />

mit 37,5 DM/h)<br />

DM/ha 326 210 -116<br />

Erntetransporte (0,5 DM/dt) DM/ha 175 120 -55<br />

Kontroll-/Verbandskosten (50 ha Betrieb) DM/ha 32 32<br />

Mehraufwand DM/ha 4.027<br />

Einkommensverlust DM/ha 727<br />

Prämienvorschlag (400 Euro/ha) DM/ha 782<br />

Anreiz DM/ha 55<br />

% 7,0<br />

Einkommensverluste <strong>im</strong> ökologischen Gemüsebau – Verfahren Zwiebeln 1,2<br />

Konventionell Ökologisch Saldo<br />

Ertrag (Marktware) dt/ha 325 218 -107<br />

Preis DM/dt 33 70 37<br />

Erlös DM/ha 10.725 15.260 4.535<br />

differierende Aufwandspositionen<br />

Saatgut (280 /Einheit; 4 Einh./ha; Steckzwiebeln) DM/ha 1120 4200 3.080<br />

Pflanzenschutz (1153 DM/ha Mittelaufwand;<br />

4 Ak(M)h mit 37,50 DM/h var. Masch.kost.+Lohn)<br />

Pflege (250 Akh/ha Jäten/Hacken per Hand;<br />

15 DM/h Saison/Betriebs-AK)<br />

Düngung ( konventionell: 80/12/80/12/48 kg N/P/K/Mg/Ca je ha;<br />

1,04/1,75/0,57/1,0/0,1 DM/kg; ökologisch: 6/50/8/48 kg P/K/Mg/Ca<br />

je ha; 2,5/1,2/1,2/0,2 DM/kg; jeweils 2h/ha Ak(M)h mit 37,5 DM/h)<br />

DM/ha 1453 0 -1.453<br />

DM/ha 0 3750 3.750<br />

DM/ha 242 169 -73<br />

Erntetransporte (0,5 DM/dt) DM/ha 162,5 109 -54<br />

Kontroll-/Verbandskosten (50 ha Betrieb) DM/ha 32 32<br />

Mehraufwand DM/ha 5.283<br />

Einkommensverlust DM/ha 748<br />

Prämienvorschlag (400 Euro/ha) DM/ha 782<br />

Anreiz DM/ha 35<br />

% 4,4<br />

1 Kalkulationsgrundlagen: Unterlagen der Staatlichen Lehr-und Versuchsanstalt Neustadt, Fachbereich Gartenbau;<br />

der Sächsischen <strong>Land</strong>esanstalt <strong>für</strong> <strong>Land</strong>wirtschaft; AG f. biologisch-dyn. <strong>Land</strong>bau – Versuchs - und Beratungsring<br />

Berlin-Bran<strong>den</strong>burg; KTBL; Preise: ZMP, Naturkostgroßhandel Berlin,<br />

2 Saatzwiebelanbau bei konventionell als Standardverfahren, Steckzwiebelanbau <strong>im</strong> Ökolandbau (geringerer<br />

Unkrautdruck/Pflegebedarf)<br />

102


Förderbetrag <strong>für</strong> Dauerkulturen<br />

Das Spektrum von ökologisch bewirtschafteten Dauerkulturen in Bran<strong>den</strong>burg ist vielseitig. Es überwiegt<br />

der Kernobstbau. Für die Beihilfeberechnung wurde daher der Apfelanbau zugrunde gelegt.<br />

Die Einkommensverluste gegenüber dem konventionellen Anbau resultieren vornehmlich aus<br />

- geringeren Erträgen (geringerer Baumbesatz, spätere und phytosanitär bedingt kürzere Vollertragszeit)<br />

- höherem Pflanzgutaufwand (Preis, geringere Umtriebszeit)<br />

- höherem Pflegeaufwand <strong>für</strong> Unkrautregulierung<br />

- höhere Kosten <strong>für</strong> Vermarktung und Kontrolle<br />

Dagegen stehen Einsparungen <strong>für</strong> Pflanzenschutz und Ernte.<br />

Ausführliche Kalkulation siehe nachstehende Tabelle.<br />

103


Einkommensverluste <strong>im</strong> Ökologischen <strong>Land</strong>bau - Verfahren Kernobst<br />

Einheit konventionell Ökologisch<br />

Anbausystem: Schlanke Spindel auf M9<br />

Anzahl Bäume Bäume/ha 3.000 2.500<br />

Umtriebszeit Jahre 20 15<br />

Vollertragsjahre Jahre 16 8<br />

Differenz<br />

(- = Verlust)<br />

Ertrag (Marktware), Durchschnitt über Standzeit dt 240 90<br />

Ertrag (Mostware), Durchschnitt über Standzeit dt 0 30<br />

Preis je dt Marktware DM/dt 80 190<br />

Preis je dt Mostware DM/dt 24<br />

Marktleistung (Erlös) DM/ha 19.200 17.820 -1.380<br />

Differierende Aufwandspositionen<br />

Pflanzgut (Konv: 3000x6,5 DM; Öko: 2500 x 9,- DM durch Umtriebszeit) DM/ha 975 1.500 -525<br />

Pflanzenschutz (bezogen auf Vollertragsjahr) DM/ha 1.650 1.000 650<br />

Düngung (bezogen auf Vollertragsjahr) DM/ha 200 300 -100<br />

Vermarktung (50% Zuschlag auf KTBL Standardwerte) DM/ha 470 705 -235<br />

Unkrautregulierung (Konv. Chemisch: 3 x 1 Akh (20,- DM/Akh, Schlepperfahrer) + 3 x 30,-<br />

DM/ha <strong>für</strong> Herbizid; Ökologisch: Baumstreifenbehandlung (15 Akh/ha (20,- DM/Akh, Schlepperfahrer)und<br />

Handhacke 40 Akh/ha (10,- DM/Akh, Saison-AK))<br />

DM/ha 150 700 -550<br />

Erntekosten DM/ha 2.290 1.210 1.080<br />

Kontrolle und Beratung (Obstbau) DM/ha 100 -100<br />

Einkommen DM/ha -1.160<br />

Prämienvorschlag (615 Euro) DM/ha 1.203<br />

Anreiz in % 4<br />

DM/ha 43<br />

Kalulationsgrundlagen: Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt <strong>für</strong> Obst- und Weinbau Weinsberg "Arbeitszeiterhenung <strong>im</strong> Ökologischen Apfelanbau"; Gersbach: "Modelrechnung<br />

<strong>für</strong> Produktionskosten von IP und Bio-Tafeläpfeln" Obst- und Weinbau 132, 1996; Öko-<strong>Land</strong>bau-Beratung Berlin/Bran<strong>den</strong>burg: Kalklationsdaten <strong>für</strong> die Betriebsentwicklungsplanung<br />

<strong>für</strong> Ökobetriebe in Bran<strong>den</strong>burg; KTBL Planungszahlen zum Obstbau<br />

104


B4: Erosionsmindernde, bo<strong>den</strong>schonende und die Fruchtfolge auflockernde Maßnahmen<br />

Begründung und Ziele der Maßnahme<br />

Des Anbau von Zwischenfrüchten und Untersaaten (B4 a, b) reduziert <strong>den</strong> Bo<strong>den</strong>abtrag durch Erosion und<br />

mindert durch Nährstoffbindung <strong>den</strong> Austrag vornehmlich von Stickstoff, was <strong>im</strong> Rahmen der Evaluierung der<br />

bisherigen Förderung belegt wer<strong>den</strong> konnte. Die Förderung ist notwendig, da <strong>im</strong> Saldo der Anbau ohne Futternutzung,<br />

i. d. R. auch mit Futternutzung, unwirtschaftlich ist. Dies wird u. a. durch die annähernde Verdreifachung<br />

des Anbauumfangs aufgrund der bisherigen Förderung in Bran<strong>den</strong>burg belegt.<br />

Neu aufgenommen wird die Förderung des Anbaues kleinkörniger Leguminosen (B4 c). Der Anbau von Luzerne<br />

und Klee und deren Gemische mit Gräsern hat aufgrund der geringeren Wirtschaftlichkeit gegenüber dem<br />

prämienbegünstigten Silomais in <strong>den</strong> letzten Jahren rapide abgenommen, was zu einer Verarmung der Fruchtfolgen<br />

und einer Verminderung der Lebensraumbedingungen <strong>für</strong> angepaßte Arthropo<strong>den</strong> (bes. Schmetterlinge)<br />

führte. Durch die Förderung sollen die wirtschaftlichen Nachteile abgebaut wer<strong>den</strong> und eine Erweiterung des<br />

Anbaues kleinkörnigen Leguminosen und damit eine Verbesserung der Lebensraumbedingungen speziell <strong>für</strong><br />

Schmetterlingsarten erzielt wer<strong>den</strong>. Gleichfalls wer<strong>den</strong> durch Bo<strong>den</strong>bedeckung (Mehrjährigkeit) und Verbesserung<br />

der Bo<strong>den</strong>eigenschaften (Humusmehrung) die Gefahr von Bo<strong>den</strong>erosion und Nähr- und Schadstoffeinträgen<br />

gemindert. Letzteres ist besonders <strong>für</strong> die landwirtschaftlich genutzten Kippenbö<strong>den</strong> der Braunkohleregionen<br />

des <strong>Land</strong>es von Bedeutung, deren Bo<strong>den</strong>leben und -eigenschaften nach erfolgter, 7-jähriger bergbaulicher<br />

Rekultivierung noch reduziert sind.<br />

Der vorgeschriebene Anbau von mind. 5% kleinkörnigen Leguminosen an der Ackerfläche geht über derzeitige<br />

praxisübliche Niveau (< 1%) deutlich hinaus. Im Rahmen der guten fachlichen Praxis sind keine Anforderungen<br />

an <strong>den</strong> Anbau von Zwischenfrüchten / Untersaaten wie kleinkörnigen Leguminosen gestellt.<br />

Begründung der Zuwendungshöhen<br />

a, b) Anbau von Zwischenfrüchten, Untersaaten<br />

Rechnet man einen positiven Effekt auf <strong>den</strong> Ertrag der Nachfrucht ein, so reicht die Förderhöhe <strong>für</strong> <strong>den</strong> Zwischenfruchtanbau<br />

<strong>im</strong> Mittel (Winter-/Sommerzwischenfrucht) aus, um die <strong>den</strong> Aufwand zu decken (s. Tabelle).<br />

Bei <strong>den</strong> Untersaaten wurde kein Effekt auf die Nachfrucht kalkuliert, da eine adäquate Ertragminderung der<br />

Deckfrucht unter <strong>den</strong> Wasserdefizitbedingungen in Bran<strong>den</strong>burg zu veranschlagen ist.<br />

Einkommensverluste durch Anbau von Zwischenfrüchten/Untersaaten (Gründüngung)<br />

Futterroggen Sommerzw.frucht<br />

Untersaat<br />

(Senf) (Gras)<br />

Ertrag dt TM/ha 25 15 25<br />

Saatgut DM/ha 68 25 60<br />

Var. Maschinenkosten DM/ha 85 85 27<br />

Dar. Bo<strong>den</strong>bearbeitung 57 23 0<br />

Drillen 11 10 10<br />

Einarbeiten (Scheibeneggen) 17 17 17<br />

Arbeitsbedarf (21,70 DM/h) Akh/h 1,7 1,7 0,7<br />

Lohn/Lohnansatz DM/ha 37 37 15<br />

Variable Kosten + Lohn DM/ha 190 147 102<br />

N-Einsparung (25 kg/ha; 1,04 DM/kg) 1 DM/ha 26 26 26<br />

Mehrertrag Nachfrucht (2,5/1,0/0 dt/ha;18 DM/dt) DM/ha 45 18 0<br />

Saldo (Einkommensverlust) DM/ha 119 103 76<br />

Förderbetrag (60/40 Euro/ha) DM/ha 117 117 78<br />

Anreiz DM/ha -2 14 2<br />

% -2 14 3<br />

1 abgeleitet aus Versuchen<br />

b) Anbau kleinkörniger Leguminosen<br />

Die Begründung der Förderhöhe <strong>für</strong> <strong>den</strong> Anbau kleinkörniger Leguminosen erfolgt anhand der DB-<br />

Differenzrechnung eines 3-jährigen Luzerneanbaues anstelle des Anbaues von Silomais, Getreideganzpflanzen<br />

und Körnergetreide als Vergleichsvariante auf einen mittleren Standort (s. Tabelle).<br />

105


Gewinnminderung durch Mehranbau von kleinkörnigen Leguminosen auf mittleren Ackerstandorten<br />

Luzerne<br />

3-jährig<br />

Vergleichsvariante Saldo<br />

S<strong>im</strong>a GPS Getreide gesamt<br />

Ertrag, netto dt TM/ha 65 86 66 45<br />

Anbauumfang Ha 3 1,7 0,74 0,56 3 0<br />

Ertrag, gesamt dt TM 195 146 49 (25) 195 0<br />

Erlöse (18 DM/dt Getreide) DM/ha 810<br />

Hektarprämie (2002/3) DM/ha 557 557 557<br />

Leistungen DM/ha 0 557 557 1367<br />

Variable Kosten DM/ha 655 930 654 643<br />

Arbeitsbedarf Akh/ha 9,2 7,5 7 5,1<br />

Lohn/Lohnansatz (21,70 DM/h) DM/ha 200 163 152 111<br />

DB-Lohn DM/ha -855 -536 -249 613<br />

dto. gesamt (* Anbauumfang) DM -2565 -911 -184 343 -752 -1813<br />

Differenz Gewinnbeitrag DM/ha -604<br />

Beihilfehöhe DM/ha 606<br />

Anreiz DM/ha 2<br />

% 0,3<br />

Das Flächenverhältnis <strong>für</strong> die Vergleichsvariante ergibt sich aus der Übereinst<strong>im</strong>mung des Netto-<br />

Futteraufkommens (TM -Ertrag), wobei ein Anteil von ca. 25 % Getreideganzpflanzen am Futteraufkommen<br />

unterstellt ist.<br />

Die höhere DB -Differenz auf Kippenstandorten und damit der höhere Förderbetrag ergibt sich aus<br />

der größeren Ertragsdifferenz zwischen Luzernebau (ohne Düngung <strong>im</strong> letzten Jahr gemäß Auflage)<br />

und <strong>den</strong> Vergleichskulturen bei insgesamt niedrigerem Ertragsniveau.<br />

Gewinnminderung durch Mehranbau von kleinkörnigen Leguminosen auf Kippenstandorten<br />

Luzerne<br />

3-jährig<br />

Vergleichsbasis Saldo<br />

S<strong>im</strong>a GPS Getreide Gesamt<br />

Ertrag, netto dt TM/ha 46 72 60 40<br />

Anbauumfang ha 3 1,43 0,58 0,99 3 0<br />

Ertrag, gesamt dt TM 138 103 35 (40) 138 0<br />

Erlöse (18 DM/dt Getreide) DM/ha 720<br />

Hektarprämie (2002/3) DM/ha 557 557 557<br />

Leistungen DM/ha 0 557 557 1277<br />

var. Kosten DM/ha 526 810 640 610<br />

Arbeitsbedarf Akh/ha 8 6,6 6,8 4,7<br />

Lohn/Lohnansatz (21,70 DM/h ) DM/ha 174 143 148 102<br />

DB-Lohn DM/ha -700 -396 -231 565<br />

dto. Gesamt DM -2100 -566 -134 559 -141 -1959<br />

Differenz Gewinnbeitrag DM/ha -653<br />

Beihilfehöhe DM/ha 665<br />

Anreiz DM/ha 12<br />

% 2<br />

Im Rahmen des ökologischen <strong>Land</strong>baues sind die Einkommenseinbußen durch <strong>den</strong> Anbau kleinkörniger<br />

Leguminosen mit dem Förderbetrag <strong>für</strong> <strong>den</strong> ökologischen <strong>Land</strong>bau abgegolten, zumal seine<br />

Höhe u. a. mit dem Mehranbau und der schlechteren Verwertung der mehrjährigen Leguminosen<br />

106


an Stelle des Silomaises begründet wurde. Eine Förderung des Anbaues kleinkörniger Leguminosen<br />

bei Maßnahme B3 scheidet daher aus.<br />

Ebenso so ist eine gleichzeitige Förderung mit Maßnahme B2 (extensive Anbauverfahren <strong>im</strong><br />

Ackerbau) nicht möglich. Allerdings kann der Leguminosenanbau <strong>für</strong> die entsprechende Fläche<br />

anstelle von B2 gefördert wer<strong>den</strong>, wobei <strong>für</strong> <strong>den</strong> Leguminosenanbau des Verbot des<br />

Einsatzes von chemisch-synthetischen Düngemitteln und Insektizi<strong>den</strong> einzuhalten ist.<br />

B 5: Umwandlung von Ackerland in extensiv zu nutzendes Grünland<br />

Begründung und Ziele der Maßnahme<br />

Die Umwandlung von Ackerland in Extensivgrünland<br />

- mindert die Gefahr von Bo<strong>den</strong>abträgen und Stoffeinträgen in das Grund- und Oberflächenwasser,<br />

- begünstigt die Lebensraumraumbedingungen <strong>für</strong> Flora und Fauna und<br />

- wirkt marktentlastend.<br />

Entsprechende Effekte konnten <strong>im</strong> Rahmen der Evaluierung der bisherigen Förderung der Maßnahme<br />

belegt wer<strong>den</strong>. Die durch die Umwandlung entstehen<strong>den</strong> Einbußen wur<strong>den</strong> durch <strong>den</strong> Förderbetrag<br />

<strong>für</strong> Standorte mit geringen bis mittlerem Ertragspotential angemessen ausgeglichen.<br />

Angesicht der hohen Effekte und weiter bestehender wirtschaftlicher Nachteile wird eine Fortsetzung<br />

der Förderung der Ackerland-Umwandlung <strong>für</strong> umwelt- und agrarpolitisch sinnvoll und gerechtfertigt<br />

angesehen, um noch bestehende Umwandlungspotentiale abzuschöpfen.<br />

Begründung der Höhe der Beihilfe<br />

Bei der Kalkulationen des Prämienbetrages wird <strong>für</strong> die Nutzung des umgewandelten Ackerlandes<br />

Mutterkuhhaltung (Aufstockung) zu Lasten von Getreide (Winterroggen) unterstellt, da auch bisher<br />

etwa die Hälfte der Förderfläche durch Mutterkuhhalter genutzt wurde (Rest Milchvieh- , Schaf-, und<br />

Pferdehalter).<br />

Für durchschnittliche Bo<strong>den</strong>bonitäten in Bran<strong>den</strong>burg (AZ =30) ist mit einem Ertrag des umgewandelten<br />

extensiven Grünlandes (ohne N-Düngung) von 40 dt TM/ha zu rechnen, was einem Besatz<br />

von 0,75 Mutterkühen/ha (ohne Nachzucht) entspricht.<br />

Differenzrechnung <strong>für</strong> 2002:<br />

Gewinn<br />

• Lohnkostenfreier Deckungsbeitrag Mutterkuhhaltung<br />

(820 DM/MK incl. Mutterkuh- und Extensivierungsprämie; abz. 11 AKh/MK a 21,70 DM/h; 0,75<br />

MK/ha)<br />

• Ausgleichzulage benachteiligtes Gebiet<br />

(40 DM/ha Differenz Grünland zu Ackerland)<br />

DM/ha<br />

Gewinn, gesamt 476,-<br />

Verlust<br />

• Entgangener lohnkostenfreier Deckungsbeitrag Winterroggen<br />

(40 dt/ha; 16 DM/dt; 4,7 AKh/ha)<br />

• Zusatzkosten Grünlandeinsaat (285,- DM/ha incl. Lohn; 5 Jahre)<br />

• Kosten extensive Grünlandbewirtschaftung (135, DM/ha incl. Lohn)<br />

• Kosten Mutterkuhquote (1200 DM/MK; 6 Jahre; 0,75 MK/ha)<br />

436,-<br />

40,-<br />

615,-<br />

57,-<br />

135,-<br />

150,-<br />

Verlust, gesamt 957,-<br />

Saldo (Gewinnminderung) 481,-<br />

Förderbetrag (255,- Euro/ha)<br />

499,-<br />

Anreiz<br />

18,dto.<br />

In Prozent von Einbußen<br />

3,7<br />

107


B 6: Dauerstilllegung von Ackerland auf ökologisch sensiblen Flächen und zu Naturschutzzwecken<br />

Begründung und Ziele der Maßnahme<br />

Durch die langfristige Stillegung kleinflächiger besonders ökologisch sensibler Ackerflächen, wie z.<br />

B. Randzonen von Söllen, Gewässern oder Kuppen, Senken, sollen angrenzende Biotope besser<br />

geschützt und Rückzugsräume <strong>für</strong> z. T. seltene Tier- und Pflanzenarten geschaffen wer<strong>den</strong>.<br />

Eine Förderung der Stilllegung <strong>im</strong> Rahmen der VO (EG) Nr. 1251/1999 wird voraussichtlich wegen<br />

Kleinflächigkeit (


C 1: Züchtung und Haltung vom Aussterben bedrohter lokaler<br />

Nutztierrassen<br />

Begründung und Ziele der Maßnahme<br />

Zu <strong>den</strong> gefährdeten und vom Aussterben bedrohten Nutztierrassen zählen in Bran<strong>den</strong>burg das<br />

Deutsche Sattelschwein und bei <strong>den</strong> Schafen die Skud<strong>den</strong>.<br />

Die Entwicklung der tierischen Erzeugung und der Tierzucht in <strong>den</strong> letzten Jahrzehnten hat zu gravieren<strong>den</strong><br />

Veränderungen bei der Verteilung der Rassen geführt. Durch intensive züchterische Bearbeitung<br />

haben einzelne Rassen, die aufgrund verbesserter Leistungsveranlagung <strong>den</strong> o.g. Rassen<br />

in wirtschaftlich relevanten Merkmalen überlegen waren, eine starke Verbreitung gefun<strong>den</strong>.<br />

Bedingt durch die intensive Verbreitung dieser wenigen Ras sen haben viele bo<strong>den</strong>ständige Rassen,<br />

so auch die o.g. an Bedeutung verloren. In Folge nahm die Zahl der Zucht - und Produktionstiere bei<br />

diesen Rassen stark ab und führte letztendlich zu einer Gefährdung des Bestandes.<br />

Für die Erhaltung der alten Kulturrassen sprechen folgende Gründe:<br />

- Die Rassen können über bislang unbeachtete genetisch fundierte Eigenschaften verfügen, die<br />

sich unter geänderten Umweltbedingungen, bei veränderten Marktanforderungen oder bei der<br />

Kreuzung mit anderen Populationen als vorteilhaft gegenüber <strong>den</strong> vorherrschen<strong>den</strong> Populationen<br />

erweisen. Die rasante Entwicklung in der Genforschung gestattet es möglicherweise,<br />

dass seltene Genvarianten per Gentransfer in vorhan<strong>den</strong>e Rassen reintegriert wer<strong>den</strong>.<br />

- Bei einer möglichen Abnahme der nutzbaren genetischen Variation in <strong>den</strong> vorherrschen<strong>den</strong><br />

Populationen könnten gefährdete Rassen als Ersatzpopulation Bedeutung erlangen.<br />

- Die Rassen sind das Ergebnis kreativer menschlicher Einflussnahme und verdienen es deshalb,<br />

in ähnlicher Weise erhalten und konserviert zu wer<strong>den</strong>, wie dies bei Bau<strong>den</strong>kmälern der Fall ist.<br />

- Für <strong>den</strong> Einsatz in Kreuzungszuchtprogramme können die Rassen womöglich von ökonomischem<br />

Wert sein.<br />

- Die Rassen eignen sich <strong>für</strong> ökologische Haltungsformen.<br />

- Die Rassen können der Demonstration der Entwicklung der Tierzucht dienen und sind deshalb<br />

von historischem Wert.<br />

- Die Rassen können <strong>für</strong> genetische und physiologische Vergleichsuntersuchungen mit derzeitigen<br />

Populationen von Bedeutung sein.<br />

Unter Bezugnahme auf das TierZG § 1, Abs. 2 Nr. 4 ist die Haltung der vom Aussterben bedrohten<br />

alten Kulturrassen als soziokulturelle Aufgabe zu fördern, da die Haltung dieser Rassen mit finanziellen<br />

Einbußen verbun<strong>den</strong> ist.<br />

Entsprechend <strong>den</strong> erforderlichen Aufwendungen zur Gleichstellung dieser mit der konventionellen<br />

Produktion sollte je nach Tierart ein angepasster Zuschuss, je Zuchttier bzw. bei Schweinen je Wurf,<br />

gewährt wer<strong>den</strong>. Damit sind auch züchterische Aufwendungen in der Erhaltungszucht verbun<strong>den</strong>.<br />

Um ein enges Verhältnis zwischen männlichen und weiblichen Zuchttieren zu erreichen, was <strong>für</strong> die<br />

Sicherung einer breiten genealogischen Basis sehr bedeut sam ist, sind auch eine best<strong>im</strong>mte Anzahl<br />

männlicher Zuchttiere notwendig und nach gleichen Grundsätzen zu fördern.<br />

Begründung der Zuwendungshöhe<br />

Die Zuwendungshöhen von<br />

- 80 Euro (156 DM)/ reinrassigem Wurf des Deutschen Sattelschweins und<br />

- 25 Euro (49 DM)/ reinrassiger Mutter von Skud<strong>den</strong><br />

wer<strong>den</strong> aus der Differenz der Deckungsbeiträge der jeweiligen Rassen mit vorherrschen<strong>den</strong> Rassen<br />

bzw. zum Praxisdurchschnitt (Schwein) ermittelt. In allen Fällen sind die leistungsbedingten Erlösminderungen<br />

größer als die einsparbaren Kosten.<br />

Zur Einhaltung der Höchstbeträge je ha gemäß VO (EG) 1257/99 können max<strong>im</strong>al<br />

- Skud<strong>den</strong> (Muttern) je ha Grünland und<br />

- 3,75 Sauen (Sattelscheine) je ha einjährige Kulturen<br />

gehalten wer<strong>den</strong>. Dies wird in <strong>den</strong> betreffen<strong>den</strong> Betrieben garantiert und kontrolliert.<br />

109


a)<br />

Einkommenseinbußen der Ferkelproduktion mit Sattelschweinen gegenüber dem Durc hschnitt<br />

der Sauenhaltung 1<br />

Position ME Konventionelle<br />

Sattelschwein-<br />

Haltung<br />

Haltung<br />

Ferkel-/Läufererlöse DM/Sau 1.846 1.500<br />

Altsauen/-eber " 155 115<br />

Sonstige Erträge " 176 130<br />

Leistungen, gesamt DM/Sau 2.177 1.745<br />

Sauenfutter DM/Sau 434 470<br />

Ferkelfutter " 355 320<br />

Sonstiges Futter " 60 45<br />

Tierzukauf " 145 117<br />

Tierarzt, Medik., Biotechnik " 156 104<br />

Besamung/Deckkosten " 36 52<br />

Wasser " 10 10<br />

Energie " 122 90<br />

Reparaturen " 41 35<br />

Gebühren, Beiträge " 39 39<br />

Sonstige Kosten " 46 42<br />

Variable Kosten, gesamt DM/Sau 1.444 1.324<br />

Deckungsbeitrag DM/Sau 733 421<br />

Einkommensverluste<br />

DM/Sau<br />

312<br />

(2 Würfe/Sau u. Jahr)<br />

DM/Wurf<br />

156<br />

Förderbetrag DM/Wurf 156<br />

Anreiz DM/Wurf 0<br />

1 Ringauswertung Ferkelproduktion der BSSB Wirtschaftsjahr 1997/1998<br />

b) Einkommenseinbußen der Koppelschafhaltung mit Skud<strong>den</strong> gegenüber dem Schwarzköpfiges<br />

Fleischschaf (SKF)<br />

Position ME SKF Skudde<br />

Leistungen DM/MS 1<br />

Mastlämmer (0,95 / 1,05 Stück/MS;<br />

45 / 20 kg/Lamm; 3,2 / 2,2 DM/kg)<br />

136,8 46,2<br />

Alttiere<br />

(0,15 Stück/MS; 60 / 35 kg/Stück; 0,8 DM/kg)<br />

7,2 4,2<br />

Wolle (3,8 / 1,9 kg/MS, 0,2 DM/kg) 0,76 0,38<br />

Prämien 56,98 56,99<br />

Leistungen, gesamt DM/MS 201,74 107,76<br />

Variable Kosten DM/MS<br />

Bestandsergänzung (Böcke) 8 4<br />

Kraftfutter 40,56 5,13<br />

Mineralfutter 3,5 3,5<br />

Grundfutter 5,13 3,38<br />

Tierarzt/Medikamente 7,5 6<br />

Strom, Wasser, Geräte 7 6,5<br />

Sonstige variable Kosten 10,95 10,95<br />

Zinsanspruch 9 7,2<br />

Variable Kosten, gesamt DM/MS 91,64 46,66<br />

Deckungsbeitrag DM/MS 110,1 61,1<br />

Einkommensverluste DM/MS 49<br />

Förderbetrag DM/MS 49<br />

Anreiz DM/MS 0<br />

1 Mutterschaf mit Nachzucht<br />

110


C 2: Erhaltung von Generosion bedrohte regionale Kulturpflanzensorten<br />

Begründung und Ziele der Maßnahme<br />

Durch <strong>den</strong> Anbau alter, nicht mehr zugelassener und gegenüber Hochzuchten nicht mehr konkurrenzfähiger<br />

Sorten soll die genetische Vielfalt von Kulturpflanzen <strong>im</strong> Rahmen der Agro-Öko-<br />

Systeme gewahrt wer<strong>den</strong>.<br />

Im 19. Jahrhundert war das heutige Bran<strong>den</strong>burg eines der Zentren landwirtschaftlicher Kulturpflanzenzüchtung<br />

in Deutschland. Großgüter und <strong>Land</strong>adel widmeten sich der Bearbeitung, Verbesserung<br />

und Anpassung eines vorgefun<strong>den</strong>en Bestandes von <strong>Land</strong>sorten und entwickelten daraus<br />

regional angepasste und zumeist auch <strong>im</strong> Anbau regional beschränkter Zuchtsorten nahezu aller <strong>im</strong><br />

baltischen <strong>Raum</strong> anbaufähiger Kulturpflanzen. In diesem Jahrhundert wurde der Ausgangsbestand<br />

dieser frühen Zuchtsorten und parallel existierender <strong>Land</strong>sorten durch die Einflussnahme moderner<br />

überregional wirkender Zuchtanstalten und die Auflösung traditioneller Zuchtbetriebe auf dem Gebiet<br />

der neuen Bundesländer el<strong>im</strong>iniert. Darüber hinaus haben die hohen Produktivitätsansprüche<br />

durch moderne Anbauverfahren dazu geführt, dass regional typische Sorten aus dem traditionellen<br />

Anbau verschwan<strong>den</strong> und zu be<strong>für</strong>chten ist, dass diese unwiederbringlich verloren gehen. Deshalb<br />

besteht die Notwendigkeit einer erneuten Inkulturnahme bzw. Rückzüchtung aus vorhan<strong>den</strong>en Erhaltungsbestän<strong>den</strong>.<br />

Die damit verbun<strong>den</strong>en Aufwendungen sollten dem passionierten <strong>Land</strong>wirt nicht<br />

übertragen wer<strong>den</strong>, weil neben der akribischen, über das allgemein üblich Maß hinaus gehende<br />

Bearbeitung derartiger pflanzengenetischer Ressourcen dem <strong>Land</strong>wirt durch die geringere Produktivität<br />

erhebliche flächenbezogene Einkommenseinbußen entstehen.<br />

Von einem flächenmäßig begrenztem Anbau alter <strong>Land</strong>- bzw. Zuchtsorten ausgewählter Kulturarten,<br />

der <strong>im</strong> Förderzeitraum 500 ha kaum überschreiten wird (eingeplant sind 150 ha), wer<strong>den</strong> folgende<br />

Effekte erwartet:<br />

- Erhaltung bzw. Rekombination alten Zuchtmaterials unter dynamischer Umweltanpassung<br />

(Genressourcenschutz),<br />

- Erhaltung bzw. Sicherung traditioneller <strong>Land</strong>bewirtschaftungsmetho<strong>den</strong> (Kulturschutz, Regionalasekte)<br />

- Einbindung in gezielte landwirtschaftliche Managementpläne des Naturschutzes (Agrarumwelteffekte,<br />

Arten- und Habitatmanagement),<br />

- Erschließung von Diversifikationmöglichkeiten landwirtschaftlicher Betriebe (Nischenproduktion,<br />

regionale Vermarktung).<br />

Eine Aufstellung über förderfähige Sorten gemäß Annex der VO 1750/99 liegt vor.<br />

Begründung der Zuwendungshöhe<br />

Die Einkommensverluste ergeben sich vornehmlich aus dem geringeren Ertragspotential der alten<br />

regionalen Zuchtsorten, welches mit zwei Dritteln der aktuellen Sorten anzunehmen ist. Außerdem<br />

ist aufgrund des geringen Anbauumfanges mit höherem Arbeitsaufwand zu rechnen. Die Begründung<br />

erfolgt anhand der Deckungsbeitragsrechnung <strong>für</strong> Wintergetreidearten (Kulturen mit Stützungsregelung<br />

gemäß VO (EG) Nr. 1251/1999) und Speisekartoffeln (ohne Stützungsregelung) Der<br />

nachfolgen<strong>den</strong> Kalkulation liegen <strong>für</strong> die Vergleichskulturen (aktuelle Sorten) die Richtwerte aus der<br />

Datensammlung <strong>für</strong> die Betriebsplanung (MELF Bran<strong>den</strong>burg) <strong>für</strong> mittlere Ertragsverhältnisse und<br />

20 ha- Schläge zugrunde. Für die lokalen Sorten wurde von <strong>den</strong> entsprechen<strong>den</strong> KTBL-Richtwerte<br />

<strong>für</strong> 2-(5) ha-Schläge (>1ha) bzw. 1 ha-Schläge (< 1 ha) ausgegangen.<br />

Mit <strong>den</strong> vorgeschlagenen Beihilfen von<br />

- 130 Euro/ha (254 DM/ha) <strong>für</strong> Kulturen <strong>im</strong> Rahmen der Stützungsregelung<br />

- 350 Euro/ha (684,50 DM/ha) <strong>für</strong> sonstige Kulturen und<br />

- 75 Euro/ha (147 DM/ha) Zusatzbetrag bei Anbauflächen < 1 ha<br />

wer<strong>den</strong> die Einkommenseinbußen <strong>im</strong> Mittel ausgeglichen. Der Zusatzbetrag <strong>für</strong> Flächen


Wintergetreide (Mittel aus Winterweizen, -roggen, - gerste) <strong>Land</strong>baugebiet II/III, 2002/3<br />

neue Sorten alte Sorten<br />

>1 ha 1 ha >1 ha


D: Pflege und Erhaltung von Teichlandschaften<br />

Begründung und Ziele der Maßnahme<br />

Der Erhalt der etwa 4.200 Hektar von Verlandung bedrohten besonders wertvollen Teichlandschaften<br />

(Wasserfläche) in Bran<strong>den</strong>burg besitzt eine außeror<strong>den</strong>tliche landeskulturelle Bedeutung.<br />

Teiche sind nicht Bestandteil der ursprünglichen Natur, sondern gehören zur vom Menschen<br />

geschaffenen Kulturlandschaft und best<strong>im</strong>men regional maßgeblich das <strong>Land</strong>schaftsbild. In der<br />

Mehrzahl <strong>im</strong> frühen Mittelalter von Mönchen angelegt, sind sie Ausdruck und Beispiel einer mehrhundertjährigen<br />

Bran<strong>den</strong>burger Tradition. Die aus dieser Zeit stammen<strong>den</strong> Erkenntnisse über die<br />

Zusammenhänge zwischen der <strong>im</strong> Teich erzeugten Naturnahrung und dem Wachstum der Fische<br />

bil<strong>den</strong> auch heute noch das Fundament des auf der Bo<strong>den</strong>ertragsnutzung beruhen<strong>den</strong> Betriebserfolges<br />

traditioneller Teichwirtschaften.<br />

Die Teichlandschaft ist aber nicht nur Kulturlandschaft, sie stellt mit ihrer hydrographischen Charakteristik<br />

auch einzigartige Biotope dar, die in hohem Maße <strong>den</strong> heute fast völlig verschwun<strong>den</strong>en<br />

Flußauen mit ihrem ständigen Wasserwechsel ähneln. Die Teiche sind Rastplätze vieler Zugvogelarten<br />

und Lebensraum von Amphibien und Fischottern. Teiche leisten einen unverzichtbaren Beitrag<br />

zu einer ausgeglichenen Bilanz des Oberflächenwassers, stabilisieren das Mikrokl<strong>im</strong>a in <strong>den</strong> typischen<br />

akut brandgefährdeten trockenen Regionen Bran<strong>den</strong>burgs und sind folglich zur Abwendung<br />

natürlicher Gefahren unabdingbar.<br />

Neben der Erhaltung der Kulturlandschaft orientiert die gemeinschaftliche Förderpolitik <strong>im</strong> Rahmen<br />

der nachhaltigen Entwicklung des <strong>ländlichen</strong> <strong>Raum</strong>s auf eine Förderung von Bewirtschaftungsweisen,<br />

die mit dem Schutz und der Verbesserung der Umwelt, der <strong>Land</strong>schaft, der natürlichen<br />

Ressourcen, der Bö<strong>den</strong> und der genetischen Vielfalt vereinbar sind. Die Beibehaltung bzw.<br />

die Einführung des Verzichtes auf <strong>den</strong> Einsatz von mineralischen Düngern und Pflanzenschutzmitteln<br />

bzw. der verspätete Schnitt von Wasserpflanzen setzt dieses Förderziel konsequent um. Hinzu<br />

kommt, dass Teiche als Nährstofffallen wirken, indem durch chemische und physikalische Prozesse<br />

der Vorflut Phosphor und Stickstoff entzogen wer<strong>den</strong>.<br />

Als künstlich angelegte Flachwasserzonen unterliegen Teiche permanent Verlandungserscheinungen,<br />

<strong>den</strong>en zum Erhalt kontinuierlich mit ausreichend hohen Besatz mit gründeln<strong>den</strong><br />

Karpfen sowie durch Pflege und Erhaltungsmaßnahmen entgegengewirkt wer<strong>den</strong> muss. Ein Aussetzen<br />

dieser Leistungen der Teichwirte hat irreversible Entwicklungen zur Folge.<br />

Die Ertragslage der Teichwirtschaft gewährleistet keine Finanzierung der Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen<br />

aus Erlösen der Fischproduktion. Wesentliche Rentabilitätsverbes serungen und<br />

die damit verbun<strong>den</strong>e Möglichkeit der Finanzierung der Teicherhaltung aus der Fischaufzucht wären<br />

nur durch eine Intensivierung bzw. durch höhere Marktleistungen zu erreichen. Diese scheitern aber<br />

an der Struktur der Teichwirtschaften in Bran<strong>den</strong>burg, die sich von anderen Bundesländern erheblich<br />

unterscheidet. 95 % der Teichflächen wer<strong>den</strong> <strong>im</strong> Haupterwerb bewirtschaftet. Die durchschnittliche<br />

Größe der Teichwirtschaften beträgt 150 ha Teichnutzfläche. Die daraus resultieren<strong>den</strong> Effektivitätsvorteile<br />

wer<strong>den</strong> aber von dem nur begrenzt aufnahmefähigen Karpfenmarkt überlagert. Die<br />

Vermarktung über <strong>den</strong> Großhandel überwiegt eindeutig, was zwangläufig zu niedrigeren Marktleistungen<br />

führt. Weiterhin sind als Standortnachteile das traditionell niedrige Preisgefüge in der ostdeutschen<br />

Region sowie die Konzentration der Teichwirtschaften <strong>im</strong> Lausitzer <strong>Raum</strong> aufzuführen.<br />

Beihilfen an die Teichwirte sollen erreichen, dass alle Wasserflächen durch Fischbesatz sowie Pflege-<br />

und Erhaltungsmaßnahmen <strong>für</strong> die Teichlandschaften bestehen bleiben und die Karpfenproduktion<br />

nicht unter Vernachlässigung mehr oder minder großer Wasserflächen nur auf einzelnen Teichen,<br />

da<strong>für</strong> aber mit hoher Intensität, vorgenommen wird.<br />

Der Teichwirt betreibt durch die Nutzung natürlicher Prozesse sowie mit seinem know- how ein Biotopmanagement,<br />

wie es sachgerecht nur er realisieren kann. Da die Ertragslage eine Finanzierung<br />

des Biotopmanagement durch <strong>den</strong> Teichwirt nicht zulässt, wurde in <strong>den</strong> vergangenen Jahren<br />

113


die Erhaltung der von Verlandungserscheinungen bedrohten, besonders wertvollen Bran<strong>den</strong>burger<br />

Teichlandschaft aus Mitteln des <strong>Land</strong>es finanziert, wobei sich die Zuwendungen aufgrund der<br />

Haushaltslage nur auf vordringliche nichtaufschiebbare Leistungen beschränken konnten. Schon<br />

heute sind die Verlandungsprozesse in <strong>den</strong> Teichwirtschaften festzustellen.<br />

Begründung der Zuwendungshöhe<br />

Der max<strong>im</strong>al mögliche Zuwendungsbetrag von 255 Euro/ha Teichnutzfläche (TN) wird aus der kalkulatorischen<br />

Ergebnisrechnung eines durchschnittlichen Betriebes bei Erfüllung der Zuwendungsvoraussetzungen<br />

ermittelt.<br />

Die Förderbeträge der einzelnen Pflegemaßnahmen entsprechen <strong>den</strong> in der einschlägigem Literatur<br />

angegebenen Pflegesätzen (ohne Anreiz).<br />

Ergebnisrechnung der Karpfenteichwirtschaft (K1-K3-Stufe)<br />

Unterstellungen:<br />

- durchschnittliche Betriebsgröße <strong>im</strong> <strong>Land</strong> Bran<strong>den</strong>burg 150 ha TN<br />

- Zukauf einsömmrige Karpfen ( Stückmasse: 36 g)<br />

- 45 ha TN <strong>für</strong> die Aufzucht von zweisömmrigen Karpfen (Besatz 2.593 Stück/ha)<br />

- 105 ha TN <strong>für</strong> die Produktion von dreisömmrigen Speisefischen (425 Stück/ha mit einer Stückmasse<br />

von 1.600 g)<br />

- Hektarertrag 680 kg, Gesamtstückve rluste 62%.<br />

kg/Betrieb DM/kg DM/Betrieb DM/ha<br />

Marktleistung<br />

ab Hof, direkt, lebend/frisch 10.710 8,50 91.035<br />

Einzelhandel, lebend/frisch 11.424 6,50 74.256<br />

Großhandel, lebend/frisch 41.412 3,80 157.366<br />

Sonstige (z.B. Anglervereine) 7.854 5,20 40.841<br />

Nebenfisch (ca. 8 % des K3-Erlöses) 29.820<br />

Marktleistung, gesamt 71.400 5,51 393.317 2.622<br />

Kosten<br />

Besatzkosten K1 4.200 7,00 29.400 196<br />

Besatzkosten Nebenfisch (10 % der K1) 2.940 20<br />

Futterkosten Getreide 174420 0,240 41.861 279<br />

Futterkosten Trocken-Mischfutter (K1) 9180 0,700 6.426 43<br />

Kalkung 6.000 40<br />

Variable Maschinenkosten 1 69<br />

Zinsansatz Umlaufvermögen 8.550 57<br />

Teichpflege (Gesamtkosten) 82.500 550<br />

Lohnansatz - und sonstige Kosten 2 280.000 1.867<br />

Summe der Kosten 468.027 3.120<br />

Ergebnis -74.709 -498<br />

Max<strong>im</strong>aler Förderbetrag 499<br />

Anreiz 1<br />

K1 = einsömmrige Karpfen, K2 = zweisömmrige Karpfen; K3 = dreisömmrige Karpfen<br />

1 ohne anteilige Kosten <strong>für</strong> Teichpflege<br />

2 abgeleitet aus Gewinn- und Verlustrechnung von Beispielsbetrieben (Gesamtaufwendungen des<br />

Betriebes abzüglich obige Kosten (ohne Zinsansatz UM))<br />

114


Kombinationsmöglichkeiten und Ausschlussgebote von Maßnahmen des KULAP 2000 auf gleichen Flurstücken<br />

A1 A2 A3 A4 A5 A6 A7 B1 B2 B3 B4<br />

a,b<br />

B.4<br />

c,d<br />

B5 B6 C2 D<br />

Ext. GL-Nutzung A1 - + + + - - - - - - - - - - -<br />

Flussauegrünland A2 - + + - - - - - - - - - - - -<br />

Späte GL-Nutzung A3 + + - + - - - - + - - - - - -<br />

Mosaiknutzung A4 + + - - - - - - + - - - - - -<br />

Spreewaldwiesen A5 + - + - - - - - + - - - - - -<br />

Pflege ertragsschw. GL A6 - - - - - - - - - - - - - - -<br />

Streuobstwiesen A7 - - - - - - - - - - - - - - -<br />

Kontr.-int. Gartenbau B1 - - - - - - - - - - - - - - -<br />

Ext. Ackerbau B2 - - - - - - - - - + - - - + -<br />

Öko-<strong>Land</strong>bau B3 - - + + + - - - - + - - - + -<br />

Eros.mind. Verf.-ZF B4 a,b - - - - - - - - + + - - - + -<br />

dto. mehrj. Legum. B.4 c,d - - - - - - - - - - - - - - -<br />

Umwandl. AL in GL B5 - - - - - - - - - - - - - - -<br />

Dauerstillegung B6 - - - - - - - - - - - - - - -<br />

regionale Kulturpfl. C2 - - - - - - - - + + + - - - -<br />

Pflege Teichlandschaften D - - - - - - - - - - - - - - -<br />

Prämien Kulturpflanzen - - - - - - - - + + + - - - + -<br />

Konjunkt. Stillegung - - - - - - - - - - - - - - - -<br />

Trockenfutterbeihilfe + + + + + - - - + + + - + - - -<br />

+ = kombinierte Anwendung/Förderung möglich<br />

- = kombinierte Anwendung/Förderung nicht möglich<br />

115


VIII. Forstwirtschaft (Aufforstung landwirtschaftlicher Flächen)<br />

1. Artikel 31 der VO (EG) Nr. 1257/1999<br />

Anhang Buchstabe h) der VO (EG) Nr. 1750/1999<br />

2.<br />

A Wesentliche Merkmale:<br />

- Gemeinschaftsbeteiligung 75 % und 25 % <strong>im</strong> Rahmen der Rahmenregelung der Gemeinschaftsaufgabe<br />

„Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK)<br />

B Einzelheiten:<br />

Die Erstaufforstung von landwirtschaftlichen Flächen soll als Fördermöglichkeit beibehalten wer<strong>den</strong>.<br />

Künftig ist eine Verstärkung des von der EU beabsichtigten Marktentlastungseffektes zu erwarten,<br />

da in der zurückliegen<strong>den</strong> Zeit überwiegend Flächen mit niedrigen Bo<strong>den</strong>wertzahlen aufgeforstet<br />

wur<strong>den</strong>.<br />

Die Förderung der Erstaufforstung und die Gewährung der Erstaufforstungsprämie erfolgt <strong>im</strong> Rahmen<br />

der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“. Die<br />

Rahmenregelung zur GAK wird von der KOM genehmigt.<br />

Gegenstand der Förderung<br />

Gewährung einer Prämie zum Ausgleich von Einkommensverlusten aufgrund der Aufforstung landwirtschaftlich<br />

genutzter Flächen<br />

Zuwendungsempfänger<br />

- <strong>Land</strong>- und Forstwirtschaftliche Unternehmen<br />

- Juristische Personen des Privatrechts als Inhaber eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes<br />

- Anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse<br />

Zuwendungsvoraussetzungen<br />

- Die Zuwendungsempfänger müssen Eigentümer der begünstigten Flächen sein oder <strong>für</strong> Pachtflächen<br />

eine schriftliche Einverständniserklärung des Eigentümers vorlegen<br />

- Sicherung einer ordnungemäßen Pflege der aufgeforsteten Fläche<br />

Umfang und Höhe der Förderung<br />

- Für Aufforstung von Ackerflächen bis zu 35 Bo<strong>den</strong>punkten bis zu 307 Euro/ha<br />

darüber hinaus <strong>für</strong> je<strong>den</strong> weiteren Bo<strong>den</strong>punkt bis zu 8 Euro/ha<br />

max. 716 Euro/ha<br />

- Für Aufforstung von Grünlandflächen bis zu 307 Euro/ha<br />

- Bei allen übrigen Flächen bis zu 179 Euro/ha<br />

Die Prämie wird <strong>für</strong> die Dauer von 20 Jahren, gerechnet ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Aufforstung<br />

der Fläche gewährt.<br />

Bei der Berechnung des Finanz bedarfs wird von folgen<strong>den</strong> Annahmen ausgegangen :<br />

- Erstaufforstung<br />

- Es wer<strong>den</strong> pro Jahr 200 ha LF aufgeforstet.<br />

- Eine Aufforstung kostet <strong>im</strong> Durchschnitt 13.800 DM/ha.<br />

- Es wer<strong>den</strong> ausschließlich Aufforstungen mit Laubholz unterstellt, da<strong>für</strong> liegt ein Fördersatz<br />

von 85 % zugrunde.<br />

Das <strong>Land</strong> Bran<strong>den</strong>burg hält die Best<strong>im</strong>mungen der VO (EG) Nr. 1750/1999 sowie der VO<br />

(EG) Nr. 1685/2000 ein.<br />

116


- Erstaufforstungsprämie (EAP)<br />

- Die über Verpflichtungsermächtigungen bereits bewilligten EAP wer<strong>den</strong> weiter gezahlt. Da<strong>für</strong><br />

sind 150.000 DM/a einzuplanen.<br />

- Es wird <strong>für</strong> Neubewilligungen eine durchschnittliche Prämienhöhe von 500 DM unterstellt,<br />

bezogen auf 200 ha/a.<br />

Die Potenziale <strong>für</strong> Aufforstungsflächen wer<strong>den</strong> in einem umfassen<strong>den</strong> Planungsverfahren erarbeitet.<br />

Diese Flächen wer<strong>den</strong> aus raumordnerischer und forststruktureller Sicht ausgewählt und mit <strong>den</strong><br />

<strong>Land</strong>schaftsrahmenplänen und der agrarstrukturellen Vorplanung abgest<strong>im</strong>mt. Das Potenzial wurde<br />

bei diesem Schritt mit ca. 60 000 ha beziffert. Nach einer Abst<strong>im</strong>mung zwischen <strong>den</strong> Forstbehör<strong>den</strong><br />

und <strong>den</strong> <strong>für</strong> <strong>Land</strong>wirtschaft und Naturschutz zuständigen Behör<strong>den</strong> reduzierte sich das Potenzial auf<br />

ca. 30 000 ha. Die Flächenprozente streuen in <strong>den</strong> Regionen von 14 bis 74.<br />

Zusätzlich muss <strong>für</strong> jede Fläche, die aufgeforstet wer<strong>den</strong> soll, durch die zuständige Forstbehörde<br />

eine Genehmigung erteilt wer<strong>den</strong>, zu der die untere <strong>Land</strong>esbehörde das Einvernehmen erteilt haben<br />

muss (§9 LWaldG). Die Genehmigung muss nach dem Gesetz versagt wer<strong>den</strong>, wenn Ziele der und<br />

Erfordernisse der <strong>Raum</strong>ordnung , der <strong>Land</strong>esplanung sowie der <strong>Land</strong>schaftspflege und des Naturschutzes<br />

der Aufforstung entgegenstehen oder wenn erhebliche Nachteile <strong>für</strong> die Umgebung zu<br />

be<strong>für</strong>chten sind.<br />

Auf <strong>den</strong> mit einem Schutzstatus zu versehenen Natura 2000-Flächen ist das Verbot von Aufforstungsmaßnahmen<br />

per Rechtsverordnung festgelegt.<br />

Die beabsichtigten Beihilfen wer<strong>den</strong> <strong>den</strong> Best<strong>im</strong>mungen des Artikels 29 (4) der VO 1257/1999 über<br />

die Erfüllung der von der Gemeinschaft und <strong>den</strong> Mitgliedsstaaten auf internationaler Ebene eingegangenen<br />

Verpflichtungen (Forstplan) gerecht.<br />

Das Waldgesetz des <strong>Land</strong>es schreibt in seinem § 4 Abs. 3 vor, welche Prämissen bei der Waldbewirtschaftung<br />

einzuhalten sind:<br />

"Zur pfleglichen Bewirtschaftung des Waldes gehört insbesondere,<br />

1. die Bo<strong>den</strong>fruchtbarkeit zu erhalten und zu verbessern,<br />

2. biologisch gesunde, leistungsfähige und stabile, möglichst naturnahe Waldbestände zu schaffen<br />

und zu bewahren,<br />

3. notwendige Pflegemaßnahmen zur Erhaltung solcher Wälder durchzuführen,<br />

4. der Gefahr von biotischen und abiotischen Schädigungen der Waldbestände vorzubeugen,<br />

5. Waldschutzmaßnahmen richtig und rechtzeitig durchzuführen,<br />

6. die Bewirtschaftung bo<strong>den</strong>- und bestandesschonend unter Berücksichtigung des <strong>Land</strong>schaftsbildes<br />

sowie der Erhaltung und Verbesserung der Lebensräume der Tier- und Pflanzenwelt vorzunehmen,<br />

7. die Walderschließung <strong>für</strong> wirtschaftliche und touristische Zwecke so zu gestalten, dass die<br />

Schutz- und Nutzfunktionen nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wer<strong>den</strong>,<br />

8. <strong>den</strong> Vorrang gesunder und artenreicher Waldbestände bei der Wildbewirtschaftung zu gewährleisten,<br />

9. Nebennutzungen zuzulassen, soweit sie die Funktion des Waldes nicht beeinträchtigen,<br />

10. die insbesondere Beachtung der ökologischen Funktion der Waldränder.“<br />

Damit ist gewährleistet, dass die Leitlinien <strong>für</strong> die Waldbewirtschaftung eingehalten wer<strong>den</strong>.<br />

Für <strong>den</strong> Staatswald sind in der Waldbaurahmenrichtlinie weitergehende Festlegungen getroffen<br />

wor<strong>den</strong>, die in <strong>den</strong> Richtlinien zur Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen Anwendung fin<strong>den</strong>.<br />

Bran<strong>den</strong>burg beabsichtigt nach der Erarbeitung des Nationalen Forstprogramms ein Forstprogramm<br />

<strong>für</strong> das <strong>Land</strong> zu erarbeiten. Dabei wird zur Erfüllung der von der Gemeinschaft und <strong>den</strong><br />

Mitgliedstaaten auf internationaler Ebene eingegangenen Verpflichtungen beigetragen und es wer<strong>den</strong><br />

die Verpflichtungen, die auf <strong>den</strong> Ministerkonferenzen über <strong>den</strong> Schutz der Wälder in Europa<br />

eingegangen wur<strong>den</strong>, berücksichtigt.<br />

Mit <strong>den</strong> Vorarbeiten dazu ist begonnen wor<strong>den</strong>; ein Zielsystem <strong>für</strong> die <strong>Land</strong>esforstverwaltung liegt<br />

vor. Darin sind auch die Zielstellungen <strong>für</strong> <strong>den</strong> Privatwald einschließlich Kommunalwald fixiert. Ebenso<br />

wer<strong>den</strong> die Aufgaben der Forstwirtschaft <strong>im</strong> <strong>ländlichen</strong> <strong>Raum</strong> als Arbeitgeber, <strong>Land</strong>schaftsgestalter<br />

und Rohstofflieferant hervorgehoben.<br />

117


10. Maßnahmen zur Bewertung<br />

Für die sachinhaltliche Bewertung wer<strong>den</strong> die durchgeführten Maßnahmen, wie bereits in der zurückliegen<strong>den</strong><br />

Förderperiode, einer Evaluierung unter Mitwirkung von wissenschaftlichen Einrichtungen<br />

des <strong>Land</strong>es und des Bundes unterzogen.<br />

Die Ex-ante Bewertung wird mit dem Plan vorgelegt<br />

Gegenstand der Förderung:<br />

Halbzeitbewertung ( Vorlage bis zum 31.12.2003)<br />

Ex-post-Bewertung ( Vorlage spätestens zwei Jahre nach Ablauf der <strong>im</strong> <strong>Entwicklungsplan</strong> vorgesehenen<br />

Förderperiode)<br />

Umfang der Zuwendung:<br />

Gemeinschaftsbeitrag von 50% der öffentlichen Ausgaben<br />

Zuwendungshöhe: 2003: 0,15 Mill. Euro<br />

2006: 0,15 Mill. Euro<br />

Den Ergebnissen der Beratungen <strong>im</strong> STAR-Ausschuss wird <strong>im</strong> Verlauf der Planungsperiode Rec hnung<br />

getragen.<br />

11. Zuständige Behör<strong>den</strong> und verantwortliche Einrichtungen<br />

Die <strong>für</strong> die ordnungsgemäße Umsetzung dieses Planes zuständige Behörde ist das Ministerium <strong>für</strong><br />

<strong>Land</strong>wirtschaft, Umweltschutz und <strong>Raum</strong>ordnung.<br />

Bewilligungsbehör<strong>den</strong> sind:<br />

- Bei der Ausgleichszulage <strong>für</strong> benachteiligte Gebiete, <strong>den</strong> Ausgleichszahlungen <strong>für</strong> Gebiete<br />

mit umweltspezifischen Einschränkungen und be<strong>im</strong> KULAP 2000 die Ämter <strong>für</strong> <strong>Land</strong>wirtschaft<br />

der 14 <strong>Land</strong>kreise und zwei kreisfreien Städte Frankfurt/Oder und Cottbus.<br />

- Bei der Förderung des Ackerbaus in <strong>den</strong> Gemein<strong>den</strong> Lehde und Leipe das Amt <strong>für</strong> <strong>Land</strong>wirtschaft<br />

des <strong>Land</strong>kreises Oberspreewald-Lausitz.<br />

- Bei der Aufforstung sind Bewilligungsbehör<strong>den</strong> die 18 Ämter <strong>für</strong> Forstwirtschaft des <strong>Land</strong>es<br />

Bran<strong>den</strong>burg.<br />

Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt durch das <strong>Land</strong>esamt <strong>für</strong> Ernährung und <strong>Land</strong>wirtschaft<br />

Frankfurt/Oder.<br />

Die Programmverwaltung obliegt dem<br />

Ministerium <strong>für</strong> <strong>Land</strong>wirtschaft, Umweltschutz<br />

und <strong>Raum</strong>ordnung des <strong>Land</strong>es Bran<strong>den</strong>burg<br />

Heinrich-Mann-Alle 103<br />

14473 Potsdam<br />

Ansprechpartner: Frau Gellrich<br />

Telefon: 0331/866 7323<br />

Fax: 0331/866 7248<br />

118


12.Best<strong>im</strong>mungen, die eine effiziente und ordnungsgemäße<br />

Durchführung des Planes gewährleisten sollen<br />

12.1 Beschreibung der Finanzierungsströme <strong>für</strong> die Zahlung der Beihilfen an die Zuwendungsempfänger:<br />

- Seit September 1995 besteht <strong>im</strong> <strong>Land</strong> Bran<strong>den</strong>burg <strong>im</strong> MLUR eine Zahlstelle <strong>für</strong> <strong>den</strong> EAGFL,<br />

Abt. Garantie. Andere Zahlstellen gem Art. 1 Abs. 4a der VO (EG) Nr. 2245/99 sind nicht vorgesehen.<br />

Die Zahlstelle erhält Zuweisungen aus dem <strong>Land</strong>eshaushalt.<br />

Die Zahlstelle bewilligt <strong>im</strong> Rahmen der zugewiesenen Mittel Maßnahmen nach dem <strong>Entwicklungsplan</strong><br />

und zahlt die Zuwendungen an die Zuwendungsempfänger aus<br />

Spätestens <strong>im</strong> 2. Monat nach der Zahlung an <strong>den</strong> Zuwendungsempfänger refinanziert sich die<br />

Zahlstelle aus der Bundeskasse<br />

Danach wer<strong>den</strong> die Zahlfälle mittels der Tabelle 104 (monatlich) von der Zahlstelle erfasst.<br />

Nach Freigabe der Tabelle 104 erfolgt auf dieser Grundlage die Meldung der getätigten Zahlungen<br />

vom <strong>Land</strong>esamt <strong>für</strong> Ernährung und <strong>Land</strong>wirtschaft Frankfurt/oder über die Koordinierungsstelle<br />

des Mitgliedstaates an die EU-KOM<br />

119


Beschreibung der Finanzierungsströme<br />

Grafische Darstellung des kassentechnischen Verfahrens bei der Verwaltung und<br />

Zahlung best<strong>im</strong>mter Beihilfen<br />

Antragserarbeitung Antragsteller Antragsteller<br />

Beratung Beratung<br />

Antrag Bewilligung, Antrag Bewilligung,<br />

auf Papier Rückforderung, auf Papier Rückforderung,<br />

oder Diskette Zinsberechnung Zinsberechnung<br />

PROFIL-AMT 16 Ämter <strong>für</strong> <strong>Land</strong>wirtschaft 18 Ämter <strong>für</strong> Forstwirtschaft<br />

Datenermittlung, Bewilligungsbehör<strong>den</strong> Bewilligungsbehör<strong>den</strong><br />

Datenerfassung,<br />

Datenverarbeitung Kulap-Maßnahmen Forstmaßnahmen<br />

Verwaltungskontrolle Art. 16 Maßnahmen<br />

und Bescheiderstellung<br />

Kontrollliste, Kontrollliste,<br />

Diskette, Diskette,<br />

Datenübertragung Datenträger- Buchungs- Datenträger- Buchungsbegleitzettel,<br />

information begleitzettel, information<br />

Kopie des Rück- Debitorenbuchabgleich Kopie des Rück- Debitorenbuchabgleich<br />

forderungsbescheides forderungsbescheides<br />

PROFIL-LAND/RAVEL <strong>Land</strong>esamt <strong>für</strong> Ernährung und <strong>Land</strong>wirtschaft<br />

Datenverarbeitung Vorschußverwalter und ADV<br />

zur Erstellung der<br />

Zahlungsdaten<br />

Auszahlungsanordnung<br />

Auszahlungsliste Auszahlungsanordnung<br />

Datenübertragung Diskette Annahmeanordnung<br />

Datenträgerbegleitzettel<br />

Annahmeanordnung<br />

Auszahlung der Beihilfen <strong>Land</strong>eshauptkasse Bundeskasse<br />

Vereinnahmung der (Kofinanzierung)<br />

Rückforderungen<br />

und Kofinanzierung<br />

Vereinnahmung und<br />

Verbuchung<br />

Überweisung und<br />

Verbuchung<br />

Antragsteller<br />

120


- Im <strong>Land</strong> Bran<strong>den</strong>burg wird <strong>für</strong> die Verwaltung und Kontrolle aller flächenbezogenen Maßnahmen<br />

die VO (EWG) Nr. 3508/92 ( INVEKOS-Verordnung) und deren Durchführungsverordnungen angewendet.<br />

- Im Rahmen der Verwaltungskontrollen wer<strong>den</strong> verschie<strong>den</strong>e Abgleiche hinsichtlich der beantragten<br />

Flurstücke durchgeführt. Darunter ist auch ein Abgleich mit Flächen, die gesetzliche produktionsbeschränkende<br />

Auflagen enthalten. Diese beantragten Flächen wer<strong>den</strong> von einer KULAP-<br />

Förderung ausgeschlossen. Befin<strong>den</strong> sich diese Flächen in Gebieten mit gemeinschaftlichem<br />

Recht ( FFH bzw. SPA ) wird geprüft, inwieweit eine Ausgleichzahlung nach Artikel 16 der VO Nr.<br />

1257/99 gezahlt wer<strong>den</strong> kann.<br />

Zulässige Förderung auf einem Flurstück nach KULAP 2000 und Ausgleichsrichtlinie (Art.16 VO (EG)1257)<br />

Pr.-Nr. 11 12 13 14 21 22 23 24 31 32 33 41 51 52 53<br />

Ex. GL 11 ## + + + + + + + + + + - - - -<br />

Ohne Minerald. 12 + ## - - + + + + + + + - - - -<br />

Ohne Gülle 13 + - ## - + + + + + + + - - - -<br />

Ohne Dünger 14 + - - ## + + + + + + + - - - -<br />

GL nicht vor 16.6 21 + + + + ## - - - + - - - - - -<br />

GL nicht vor 1.7 22 + + + + - ## - - + + - - - - -<br />

GL nicht vor 16.7 23 + + + + - - ## - + + - - - - -<br />

GL nicht vor 15.6 u. nach 31.8 24 + + + + - - - ## - - - - - - -<br />

Blänkenb. bis 30.4 31 + + + + + + + - ## - - - - - -<br />

Blänkenb. bis 30.5 32 + + + + - + + - - ## - - - - -<br />

Blänkenb. bis 30.6 33 + + + + - - - - - - ## - - - -<br />

Pflege ertragsschw. GL 41 - - - - - - - - - - - ## - - -<br />

Ex AL ohne chem. Synt. DüM 51 - - - - - - - - - - - - ## + +<br />

Ohne Gülle 52 - - - - - - - - - - - - + ## +<br />

Ohne Herbizide u. Insektizide 53 - - - - - - - - - - - - + + ##<br />

Ex. GL 2.1.1 - - - - + + + + + + + - - - -<br />

FlussauenGL 2.1.2 - - - - + + + + + + + - - - -<br />

GL nicht vor 16.6 2.1.3 a + - - - - - - - - - - - - - -<br />

GL nicht vor 1.7 2.1.3 b + - - - - - - - - - - - - - -<br />

GL nicht vor 16.7 2.1.3 c + - - - - - - - - - - - - - -<br />

Mosaikart. GL-Nutzung 2.1.4 + - - - - - - - - - - - - - -<br />

Spreew., Mähnutz. <strong>Land</strong>t. 2.1.5 a + + + + + + + + + + + - - - -<br />

Spreew., Mähnutz. Wassert. 2.1.5 b + + + + + + + + + + + - - - -<br />

Handmadh 2.1.5 c + + + + + + + + + + + - - - -<br />

Standweide, sonst wie a) 2.1.5 d + + + + + + + + + + + - - - -<br />

Standweide, Masch. und Wasseweg 2.1.5 e + + + + + + + + + + + - - - -<br />

Pflege ertragsschw. GL 2.1.6 - - - - - - - - - - - - - - -<br />

Pflege Streuobstwiesen,Mahd/Bewe 2.1.7 a - - - - - - - - - - - - - - -<br />

Baumpflege 2.1.7 b - - - - - - - - - - - - - - -<br />

Bis 15. Standjahr 2.1.7 c - - - - - - - - - - - - - - -<br />

ab 15. Standjahr 2.1.7 d - - - - - - - - - - - - - - -<br />

Nachpflanzung 2.1.7 e - - - - - - - - - - - - - - -<br />

IP Obst- u. Weinbau 2.2.1 a - - - - - - - - - - - - - - -<br />

Alt. Verzicht Herbizide 2.2.1 b - - - - - - - - - - - - - - -<br />

Alt. Verzicht Insekt. od. Arkarz ide 2.2.1 c - - - - - - - - - - - - - - -<br />

Gemüse, Heil- u.Gew.pfl. Freiland 2.2.1 d - - - - - - - - - - - - - - -<br />

Gemüse, Heil- u. .. gesch. Anbau 2.2.1 e - - - - - - - - - - - - - - -<br />

Ex. Ackerland 2.2.2 - - - - - - - - - - - - - - -<br />

Ökol. LB, Ackerl. Ohne Gemüse 2.2.3 a - - - - - - - - - - - - - - -<br />

Grünland 2.2.3 b - - - - + + + + + + + - - - -<br />

Gemüse, Erdbeere, Heil- und Gew. 2.2.3 c - - - - - - - - - - - - - - -<br />

Dauerkulturen 2.2.3 d - - - - - - - - - - - - - - -<br />

Erosionsmind.Verf.,Zwischefrüchte 2.2.4 a - - - - - - - - - - - - + + +<br />

Untersaaten 2.2.4 b - - - - - - - - - - - - + + +<br />

Kleinkörnige Leguminosen 2.2.4 c - - - - - - - - - - - - + + +<br />

Umwandl. AL in ex. GL, allgem. 2.2.5 a - - - - - - - - - - - - - - -<br />

Dauerstilllegung 2.2.6 - - - - - - - - - - - - - - -<br />

+ Förderung auf ein und demselben Flurstück zulässig<br />

- Förderung auf ein und demselben Flurstück nicht zulässig<br />

121


- Die gute landwirtschaftliche Praxis und die Erfordernisse des Umweltschutzes wer<strong>den</strong><br />

durch umfangreiche Fachgesetze, die straf- und bußgeldbewehrt sind, best<strong>im</strong>mt. Die Kontrolle<br />

dieser Gesetze erfordert ein hohes Maß an einschlägigen Fachkenntnissen durch die kontrollieren<strong>den</strong><br />

Fachbehör<strong>den</strong>. Entsprechend der fachlichen Notwendigkeit und Umweltrelevanz<br />

wer<strong>den</strong> die Fachgesetze nach <strong>den</strong> länderspezifischen Regelungen durch die zuständigen Fachbehör<strong>den</strong><br />

kontrolliert. Das <strong>Land</strong> Bran<strong>den</strong>burg ist bereit, <strong>im</strong> weiteren Verfahren die Einzelheiten<br />

des Kontrollsystems darzulegen.<br />

An dieser Stelle wird zu <strong>den</strong> Kontrollen und Sanktionen auf folgendes hingewiesen:<br />

- Bei der Ausgleichzulage <strong>für</strong> benachteiligte Gebiete und bei <strong>den</strong> Ausgleichszahlungen <strong>für</strong><br />

Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen erfolgt die Kontrolle und Sanktionierung<br />

<strong>im</strong> Rahmen des InVeKoS-Verfahrens gemäß der VO (EWG) Nr. 3508/92 und Nr. 3887/92.<br />

Dabei wer<strong>den</strong> 100 % der Anträge in die Verwaltungskontrolle und mindestens 5 % in die Vor-<br />

Ort-Kontrolle einbezogen. In Arbeitsanweisungen des Ministeriums wer<strong>den</strong> jährlich die konkreten<br />

Modalitäten der genannten Kontrollen geregelt. Die Sanktionierung erfolgt entsprechend Artikel<br />

9 der genannten VO.<br />

- Auch be<strong>im</strong> KULAP 2000 erfolgt die Kontrolle und Sanktionierung <strong>im</strong> Rahmen des InVeKoS-<br />

Verfahrens . Dabei ist gewährleistet, dass die Bewilligungsbehör<strong>den</strong> jährlich 100 % der Anträge<br />

in die Verwaltungskontrolle einbeziehen sowie bei mindestens 5 % der Förderfälle die Einhaltung<br />

der in <strong>den</strong> Förderanträgen von <strong>den</strong> Zuwendungsempfängern eingegangenen Verpflichtungen<br />

vor Ort prüfen oder durch Beauftragte prüfen lassen.<br />

- Bei der Förderung des Ackerbaus in <strong>den</strong> Gemein<strong>den</strong> Lehde und Leipe wer<strong>den</strong> wer<strong>den</strong> 100<br />

% der Anträge in die Verwaltungskontrolle und 20 % der Förderfälle vor Ort geprüft. Bei Nichteinhaltung<br />

der eingegangenen Verpflichtungen <strong>für</strong> die flächenbezogenen Maßnahmen wer<strong>den</strong><br />

Sanktionen auf der Grundlage der VO (EWG) Nr. 3887/92 berechnet.<br />

- Bei der Aufforstung wer<strong>den</strong> bis zur Einführung einer automatischen Risikoanalyse gemäß einer<br />

Dienstanweisung des Ministeriums in jedem Amt <strong>für</strong> Forstwirtschaft 10 % der bewilligten Maßnahmen<br />

kontrolliert. Dabei wer<strong>den</strong> die Arbeitsbereiche "Antragstellung bis Bewilligung" (A) und<br />

"Antragstellung bis Vorlage des Verwendungsnachweises" (B) gesondert betrachtet. Von <strong>den</strong> 10<br />

% der zu prüfen<strong>den</strong> Maßnahmen eines Jahres sind 70 % nach A und 30 % nach B zu berücksichtigen.<br />

Bei der Auswahl der Anträge ist nach folgen<strong>den</strong> Prioritäten bis zum Erreichen der vorgegebenen<br />

Grenze vorzugehen:<br />

Bei Arbeitsabschnitt Antragstellung bis Bewilligung (A):<br />

1. Alle bewilligten Anträge mit einem Finanzvolumen von mehr als 100.000 DM wer<strong>den</strong> geprüft.<br />

Darüber hinaus wer<strong>den</strong> die bewilligten Anträge mit einem Finanzvolumen zwischen 100.000<br />

DM und 20.000 DM geprüft.<br />

2. Anschließend wer<strong>den</strong> alle bewilligten Anträge mit einem Finanzvolumen unter 20.000 DM geprüft.<br />

3. Sofern bis zum Erreichen der 70 %-Grenze von 10 % der zu prüfen<strong>den</strong> Anträge nicht alle Anträge<br />

eines Bereiches einbezogen wer<strong>den</strong>, sind die übrigen zu prüfen<strong>den</strong> Anträge durch<br />

Losentscheid auszuwählen.<br />

Bei Arbeitsabschnitt Antragstellung bis Vorlage des Verwendungsnachweises (B):<br />

1. Es sind alle Anträge zu prüfen, bei <strong>den</strong>en eine Differenz von mehr als 20 % zwischen dem<br />

bewilligten und dem mit Verwendungsnachweis (VN) nachgewiesenen Betrag vorliegt.<br />

2. Bei der weiteren Auswahl der zu prüfen<strong>den</strong> Anträge ist entsprechend <strong>den</strong> Auswahlkriterien<br />

aus Abschnitt A zu verfahren.<br />

- Die Umsetzung der VO (EWG) Nr. 595/91 (Unregelmäßigkeits-VO Garantiefonds) <strong>im</strong> <strong>Land</strong><br />

Bran<strong>den</strong>burg ist mit einer Hausanordnung „Verwaltungs -, Kontroll- und Meldesystem <strong>für</strong> durch<br />

<strong>den</strong> Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds <strong>für</strong> die <strong>Land</strong>wirtschaft (EAGFL) sowie <strong>den</strong><br />

Europäischen Fonds <strong>für</strong> regionale Entwicklung (EFRE) finanzierte Maßnahmen der Agrarpolitik“<br />

geregelt. Auf dieser Grundlage wer<strong>den</strong> quartalsweise Unregelmäßigkeiten <strong>im</strong> Sinne der o. g. VO<br />

(EWG) erfasst und gemeldet sowie bis zur Beseitigung bearbeitet.<br />

122


12.2 Begleitung und Bewertung<br />

12.2.1 Begleitausschusses<br />

Gem. Art. 48 (3) der VO (EG) Nr. 1257/1999 wird ein zentraler Begleitausschuss <strong>für</strong> die Entwicklung<br />

des <strong>ländlichen</strong> <strong>Raum</strong>es eingerichtet, in dem das MLUR des <strong>Land</strong>es Bran<strong>den</strong>burg vertreten ist. Die<br />

Geschäftsordnung des Begleitausschusses wird vom Bundesministeriium <strong>für</strong> Ernährung, <strong>Land</strong>wirtschaft<br />

und Forsten (BML) vorgelegt. ( siehe Anhang 3)<br />

12.2.2 Angaben über die Durchführung Art. 48 der EAGFL-VO<br />

hier: Indikatoren<br />

Für die Begleitung und Bewertung wer<strong>den</strong> die folgen<strong>den</strong> Indikatoren herangezogen und nach <strong>den</strong><br />

genannten einzelnen Richtlinien ausgewertet:<br />

- Zuwendungen gesamt<br />

davon: EU-Anteil<br />

<strong>Land</strong>esanteil<br />

Bundesanteil<br />

- durch Verpflichtungsermächtigungen (VE) <strong>für</strong> Folgejahre gebun<strong>den</strong>e Mittel<br />

- Ausgaben gesamt<br />

davon: EU-Anteil<br />

<strong>Land</strong>esanteil<br />

Bundesanteil<br />

- Anzahl der geförderten Unternehmen<br />

- geförderte Hektarfläche spezifiziert nach spezifischen Maßnahmeschwerpunkten<br />

In Art. 42, Abs. 2 der VO (EG) Nr. 1750/99 der KOM vom 23. Juli 1999 mit Durchführungs vorschriften<br />

zur VO (EG) Nr. 1257/99 wird dargelegt, dass zur Bewertung und Begleitung die KOM in Zusammenarbeit<br />

mit <strong>den</strong> Mitgliedstaaten Indikatoren und erfolgsbezogene Kriterien erarbeiten.<br />

Zum Zeitpunkt der Einreichung des <strong>Entwicklungsplan</strong>es <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>ländlichen</strong> <strong>Raum</strong> <strong>für</strong> das <strong>Land</strong> Bran<strong>den</strong>burg<br />

sind diese Indikatoren durch die KOM noch nicht best<strong>im</strong>mt. Insofern hat das <strong>Land</strong> Bran<strong>den</strong>burg<br />

versucht, selbständig Umweltindikatoren festzulegen. Zwischenzeitlich sind die bislang ausstehende<br />

Ergänzung des KOM-Arbeitsdokumentes zur Evaluation der EPLR (Doc. VI-12004-00) <strong>für</strong> <strong>den</strong><br />

Bereich der Agrarumweltmaßnahmen vorgelegt. Die Papiere wur<strong>den</strong> in der STAR-Sitzung vom<br />

27./28.06.2000 von der KOM erläutert und dort erstmals zur Diskussion gestellt. In einer ersten Reaktion<br />

wur<strong>den</strong> von allen Mitgliedstaaten Prüfvorbehalte eingelegt und insbesondere der Umfang der<br />

vorgeschlagenen Evalutionsfragen und Indikatoren problematisiert. Deutschland hat darüber hinaus<br />

auf die Indikatoren <strong>für</strong> die Evaluation der Agrarumweltmaßnahmen in Deutschland verwiesen, auf die<br />

sich die Länder und der Bund geeinigt haben und der KOM <strong>im</strong> April des Jahres mitgeteilt wur<strong>den</strong>. In<br />

Ermangelung der aus stehen<strong>den</strong> Prüfergebnisse der vorgeschlagenen Indikatoren durch <strong>den</strong> Mitgliedstaat<br />

Deutschland und deren fehlende Umsetzung auf die einzelnen Agrarumweltmaßnahmen kann<br />

zum jetzigen Zeitpunkt eine weitere Erläuterung nicht erfolgen.<br />

Das <strong>Land</strong> Bran<strong>den</strong>burg wird die Ergebnisse der Besprechung zwischen der EU-KOM und dem Bundesministerium<br />

zur Bewertung und zum Monitoring der Maßnahmen des Planes berücksichtigen.<br />

12.2.4 Publizität<br />

Die zur Umsetzung des <strong>Entwicklungsplan</strong>es erforderlichen Förderrichtlinien und Verwaltungs vorschriften<br />

wer<strong>den</strong> <strong>im</strong> Amtsblatt des <strong>Land</strong>es Bran<strong>den</strong>burg veröffentlicht. Außerdem ist vorgesehen, Inhalte<br />

dieser Vorschriften aufbereitet und in anspruchsvoller Form als Broschüre bzw. Faltblatt zu ve röffentlichen<br />

und zu verbreiten.<br />

Im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit wer<strong>den</strong> die fachlich zuständigen Ämter <strong>für</strong> <strong>Land</strong>wirtschaft, die<br />

Forstämter und die Naturschutzbehör<strong>den</strong> <strong>für</strong> eine umfassende Information der potentiellen Empfänger<br />

der Zuwendungen sorgen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass mit Ausnahme der Ausgleichszulage<br />

nach Art. 16 sowie der Förderung der Bewirtschaftung des Ackerlandes in <strong>den</strong> Gemein<strong>den</strong> Lehde und<br />

Leipe die anderen flankieren<strong>den</strong> Maßnahmen schon seit Jahren erfolgreich praktiziert wer<strong>den</strong>.<br />

123


Die gesamte Bevölkerung wird <strong>im</strong> Laufe der Programmdurchführung über die Anliegen der flankieren<strong>den</strong><br />

Maßnahmen und die erreichten Zwischenergebnisse <strong>im</strong> Rahmen der behör<strong>den</strong>üblichen Presse-<br />

und Öffentlichkeitsarbeit informiert.<br />

13. Ergebnisse der Konsultationen und Benennung der beteiligten Behör<strong>den</strong><br />

und Einrichtungen sowie der Wirtschafts- und Sozialpartner<br />

Die anliegen<strong>den</strong> Richtlinienentwürfe wur<strong>den</strong> unter Federführung des Ministeriums <strong>für</strong> <strong>Land</strong>wirtschaft,<br />

Umweltschutz und <strong>Raum</strong>ordnung in einem intensiven Abst<strong>im</strong>mungsprozess mit der <strong>Land</strong>esanstalt <strong>für</strong><br />

<strong>Land</strong>wirtschaft (LfL), dem <strong>Land</strong>esumweltamt, der Humboldt-Universität Berlin, dem ZALF Müncheberg,<br />

der <strong>Land</strong>esanstalt <strong>für</strong> Großschutzgebiete, dem <strong>Land</strong>esbauernverband und <strong>den</strong> Ämtern <strong>für</strong><br />

<strong>Land</strong>wirtschaft sowie unter Beteiligung des Forstausschusses erarbeitet. Der Entwurf des <strong>Entwicklungsplan</strong>es<br />

wurde mit dem <strong>Land</strong>esbauernverband, dem WWF, dem NABU sowie dem DVL beraten.<br />

Die Richtlinien stellen einen Kompromiss zwischen Förderung der <strong>Land</strong>wirtschaft und Förderung der<br />

Umwelt dar.<br />

Zum Entwurf des <strong>Entwicklungsplan</strong>es <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>ländlichen</strong> <strong>Raum</strong> - Flankierende Maßnahmen - wur<strong>den</strong><br />

am 16.11. und am 10.12.1999 Abst<strong>im</strong>mungsgespräche durchgeführt. Es wur<strong>den</strong> die <strong>für</strong> <strong>Land</strong>wirtschaft<br />

und Umweltschutz zuständigen Behör<strong>den</strong> und Einrichtungen, die insbesondere an der Entwicklung,<br />

Durchführung, Begleitung, Bewertung und Überprüfung der Agrarumweltmaßnahmen und anderer<br />

Maßnahmen mit Umweltzielsetzung zu beteiligen sind, einbezogen. Der Entwurf wurde <strong>im</strong> Vorfeld <strong>den</strong><br />

Verbän<strong>den</strong>/Vereinen/Einrichtungen mit der Bitte um Stellungnahme übergeben.<br />

Als Mitglieder <strong>im</strong> Ziel-1-Unterausschuss des <strong>Land</strong>es BB sind <strong>für</strong> die flankieren<strong>den</strong> Maßnahmen die<br />

zuständigen Verbände - der <strong>Land</strong>esbauernverband und die WWF Naturschutzstelle Ost in Potsdam -<br />

einbezogen wor<strong>den</strong>. Die WWF Naturschutzstelle Ost ist als Sprecher <strong>für</strong> die Naturschutz- und Umweltverbände<br />

des <strong>Land</strong>es BB <strong>für</strong> <strong>den</strong> Unterausschuss benannt wor<strong>den</strong>. Für <strong>den</strong> Forstbereich wurde<br />

darüber hinaus der Waldbesitzerverband als berufsständische Interessenvertretung einbezogen.<br />

Vom WWF wurde der Entwurf des <strong>Entwicklungsplan</strong>es - Flankierende maßnahmen - <strong>den</strong> Umwelt-<br />

und Naturschutzverbän<strong>den</strong> des <strong>Land</strong>es Bran<strong>den</strong>burg mit der Bitte um Stellungnahme zugestellt.<br />

Aufgrund der Eilbedürftigkeit war <strong>den</strong> Verbän<strong>den</strong> die Zeit <strong>für</strong> die Stellungnahme zu knapp. Daraufhin<br />

wurde die Frist durch das MLUR verlängert, was zur Folge hatte, dass der <strong>Entwicklungsplan</strong> erst später<br />

an <strong>den</strong> Bund zur Weiterleitung an die EU-KOM zur Prüfung und Genehmigung eingereicht wer<strong>den</strong><br />

konnte. Eine Stellungnahme der Naturschutz- bzw. Umweltverbände erfolgte <strong>den</strong>noch nicht.<br />

Zum zweiten Abst<strong>im</strong>mungsgespräch wur<strong>den</strong> acht Verbände zum 10.12.1999 eingela<strong>den</strong>. <strong>Land</strong>esbauernverband<br />

und Waldbesitzerverband haben erklärt, dass sie hinreichend einbezogen wur<strong>den</strong> und<br />

demzufolge am 10.12.1999 nicht mehr teilnehmen wer<strong>den</strong>. Von <strong>den</strong> u. a. vier Naturschutzverbän<strong>den</strong><br />

ist nur der Nabu der Einladung gefolgt, eine Stellungnahme zum <strong>Entwicklungsplan</strong> wurde jedoch nicht<br />

abgegeben. Die einzige schriftliche Stellungnahme liegt vom Deutschen Verband <strong>für</strong> <strong>Land</strong>schaftspfl ege<br />

- Koordinierungsstelle Bran<strong>den</strong>burg - vor.<br />

Zum <strong>Entwicklungsplan</strong> wur<strong>den</strong> u. a. nachfolgende Hinweise von Verbän<strong>den</strong> gegeben:<br />

1. Die Ausgleichszulage <strong>für</strong> benachteiligte Gebiete sollte nicht nur national, sondern auch mit EU-<br />

Mitteln kofinanziert wer<strong>den</strong>.<br />

2. Maßnahmen nach Art. 20 der EAGFL-VO (VO (EG) Nr. 1257/1999) sollten als Möglichkeit der<br />

Förderung aufgenommen wer<strong>den</strong>.<br />

3. Der Absatz <strong>für</strong> Produkte aus dem ökologischen <strong>Land</strong>bau wurde bei weiterer Ausdehnung des<br />

Anbaus als problematisch angesehen.<br />

4. Die <strong>Land</strong>schaftspflege durch Schafe sollte mit einem höheren Fördersatz bedacht wer<strong>den</strong>.<br />

5. Durch die Bewilligungsstellen ist die Beteiligung der unteren Naturschutzbehör<strong>den</strong> zu sichern.<br />

6. Die Erweiterung der Förderinhalte von Demonstrationsvorhaben wird begrüßt.<br />

7. Beklagt wurde, dass eine umfassende Stellungnahme nicht möglich ist, da die Richtlinienentwürfe<br />

nicht zur Verfügung stan<strong>den</strong>.<br />

Im Gespräch am 10.12.1999 mit <strong>den</strong> Verbän<strong>den</strong> wurde noch einmal erläutert, dass die Abst<strong>im</strong>mung<br />

zu Programmplanungsdokumenten stets in einem relativ kurzen Zeitraum erfolgen muss. Die Modali-<br />

124


täten wur<strong>den</strong> mit dem Umweltministerium, dem <strong>Land</strong>esumweltamt und der <strong>Land</strong>esanstalt <strong>für</strong> Großschutzgebiete<br />

ausführlich <strong>im</strong> Vorfeld diskutiert.<br />

Als positiv wurde von <strong>den</strong> Verbän<strong>den</strong> hervorgehoben, dass langfristig eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung<br />

des KULAP bestand und dass die Förderung der spreewaldtypischen Bewirt schaftungsweisen<br />

von Ackerflächen in <strong>den</strong> Spreewalddörfern Lehde und Leipe berücksichtigt wird.<br />

Eine Kofinanzierung der Ausgleichszulage durch EU-Mittel kann leider nicht erfolgen, da bei <strong>den</strong> Agrarumwelt-<br />

und Art. 16-Maßnahmen ein großer Bedarf besteht, wodurch die zur Verfügung stehen<strong>den</strong><br />

EU-Mittel ausbilanziert sind.<br />

Die Punkte 2, 4 und 5 wur<strong>den</strong> in <strong>den</strong> <strong>Entwicklungsplan</strong> aufgenommen. Die weiteren gegebenen Hinweise<br />

können nur <strong>im</strong> Zuge der verbesserten künftigen Zusammenarbeit bei der Umsetzung, Anpassung,<br />

Evaluierung des Programmes berücksichtigt wer<strong>den</strong>.<br />

Schlussfolgernd, um das sicherzustellen, wurde vereinbart, regelmäßige Gesprächsrun<strong>den</strong> mit <strong>den</strong><br />

Umwelt- und Naturschutzverbän<strong>den</strong> zu führen, um das Gefühl nicht weiter ausufern zu lassen, dass<br />

die Verwaltung sie nicht ausreichend einbezieht. Einmal öfter miteinander zu re<strong>den</strong>, Informationen zu<br />

geben, Missverständnisse auszuräumen, dürfte eine gute Methode <strong>für</strong> die Verbesserung der Zusammenarbeit<br />

sein.<br />

Vierteljährlich tagt der Beirat <strong>für</strong> Umwelt <strong>im</strong> <strong>Land</strong> Bran<strong>den</strong>burg, wo bei Bedarf zum Stand der Durc hführung<br />

der <strong>Entwicklungsplan</strong>ung informiert wird..<br />

14. Gleichgewicht zwischen <strong>den</strong> Fördermaßnahmen<br />

Wichtigstes horizontales Entwicklungsziel Bran<strong>den</strong>burgs ist die Schaffung wettbewerbs fähiger und<br />

existenzsichernder Arbeitsplätze. Daher stellt die <strong>Land</strong>esregierung Bran<strong>den</strong>burg die Fördermittel aller<br />

Ressorts auf <strong>den</strong> Prüfstand der Schaffung von Arbeitsplätzen.<br />

Mit dem Einsatz der Strukturfonds <strong>im</strong> Zeitraum von 2000 bis 2006 wird das Ziel verfolgt, eine nachhaltige<br />

integrierte ländliche Entwicklung zu unterstützen sowie die <strong>ländlichen</strong> Räume als Wirtschafts-,<br />

Sozial-, Kultur- und Naturraum funktionsfähig zu erhalten und weiterzuentwickeln. Das <strong>Land</strong> Bran<strong>den</strong>burg<br />

hat die entsprechen<strong>den</strong> Förderschwerpunkte <strong>im</strong> Rahmen der aus dem EAGFL, Abt. Ausrichtung,<br />

finanzierten Ziel-1-Förderung herausgearbeitet.<br />

Zur Stärkung von wettbewerbsfähigen und existenzsichern<strong>den</strong> Arbeitsplätzen tragen neben der investiven<br />

Förderung <strong>im</strong> Rahmen von Ziel-1-Strukturmaßnahmen vor allem auch die flankieren<strong>den</strong><br />

Maßnahmen dieses <strong>Entwicklungsplan</strong>es bei.<br />

Auf Grund der agrarpolitischen Zielsetzung land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen in Bran<strong>den</strong>burg<br />

einen Anreiz zur Einführung bzw. Beibehaltung von Agrarumweltmaßnahmen sowie Maßnahmen<br />

der Forstwirtschaft gemäß der VO (EG) Nr. 1257/1999 sowie nach <strong>den</strong> haushaltsrechtlichen Best<strong>im</strong>mungen<br />

des <strong>Land</strong>es können nur Unternehmen und Flächen in der Region Bran<strong>den</strong>burg gefördert<br />

wer<strong>den</strong>. Dabei ist insofern Chancengleichheit gewährleistet, dass die <strong>Land</strong>esregierung Bran<strong>den</strong>burg<br />

die Förderung dieser Maßnahmen flächendeckend in der gesamten Region anbietet. Dabei wird eine<br />

Förderung nur <strong>für</strong> solche Flächen gewährt, <strong>für</strong> die ein Bewirtschaftungsrecht von mindestens fünf Jahren<br />

gemäß der VO (EG) Nr. 1257/1999 besteht.<br />

Mit <strong>den</strong> auf die Bedürfnisse der <strong>Land</strong>wirtschaft ausgerichteten Richtlinien wird <strong>den</strong> landesspezifischen<br />

Bedingungen Rechnung getragen, so dass Antragsteller <strong>im</strong> Rahmen ihrer Betriebsorganisation und<br />

der natürlichen Bedingungen und Gegebenheiten flächendeckend Förderanträge stellen können. Zwischen<br />

<strong>den</strong> geplanten Maßnahmen ist unter Berücksichtigung der beschriebenen Stärken und Schwächen<br />

(siehe Seite12) und der vorhan<strong>den</strong>en Möglichkeiten eine gleichmäßige Entwicklung <strong>im</strong> <strong>ländlichen</strong><br />

<strong>Raum</strong> gegeben. Damit wird das entsprechende Gleichgewicht zwischen <strong>den</strong> Maßnahmen in der<br />

Programmplanung beachtet.<br />

Der Bereich EAGFL, Abteilung Ausrichtung, wird <strong>im</strong> gesondert eingereichten „Operationelles Programm<br />

Bran<strong>den</strong>burg“ <strong>im</strong> Rahmen der Ziel-1-Förderung berücksichtigt. Das Operationelle Programm<br />

125


wurde in Abst<strong>im</strong>mung mit der vorliegen<strong>den</strong> Programmplanung erstellt. Es umfaßt folgende Fördermaßnahmen:<br />

• Einzelbetriebliche Investitionsförderung<br />

• Förderung von Berufsbildungsmaßnahmen <strong>im</strong> Agrarbereich<br />

• Förderung der Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen<br />

• Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen<br />

• Förderung der Flurbereinigung<br />

• Förderung der Beratung landwirtschaftlicher Betriebe<br />

• Förderung der Vermarktung von landwirtschaftlichen Qualitätserzeugnissen<br />

• Förderung der Dorferneuerung und Dorfentwicklung sowie Schutz und Erhaltung des <strong>ländlichen</strong><br />

Kulturerbes<br />

• Förderung der Diversifizierung der Tätigkeiten <strong>im</strong> landwirtschaftlichen und <strong>im</strong> landwirtschaftsnahen<br />

Bereich<br />

• Förderung kulturbautechnischer Maßnahmen<br />

• Förderung der Sanierung und naturnahen Entwicklung von Gewässern sowie von Baumaßnahmen<br />

an wasserwirtschaftlichen Anlagen<br />

15. Vereinbarkeit und Kohärenz<br />

Die Maßnahmen des vorliegen<strong>den</strong> Programms entsprechen dem Artikel 35 Absatz 1 der VO (EG) Nr.<br />

1257/1999. Diese, eine nachhaltige Entwicklung und ökologische Erzeugung von Produkten unterstützen<strong>den</strong><br />

Maßnahmen wer<strong>den</strong> flankiert durch die integrierte ländliche Entwicklung sowie die investive<br />

einzelbetriebliche Förderung und die Marktstrukturverbesserung.<br />

Bei allen Maßnahmen dieses Programms wie auch des OP <strong>für</strong> das Ziel-1-Gebiet <strong>Land</strong> Bran<strong>den</strong>burg<br />

wer<strong>den</strong> die Gemeinschaftspolitiken beachtet.<br />

Die zur Förderung vorgesehenen Maßnahmen, die Fördergrundsätze, die Fördersätze wie auch das<br />

Verfahren wer<strong>den</strong> mit <strong>den</strong> Plänen der EU-Kommission zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt.<br />

Durch das <strong>Land</strong> Bran<strong>den</strong>burg wird gewährleistet, dass Überschneidungen vermie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong> und<br />

dass klare Abgrenzungen zu anderen Geltungsbereichen der EAGFL-VO bestehen. Doppelförderung<br />

wird durch das umfassende Begleit- und Kontrollsystem ausgeschlossen. Diese Vorkehrungen beziehen<br />

sich auf Maßnahmen <strong>im</strong> Rahmen der Gemeinsamen Marktorganisation, Maßnahmen der <strong>ländlichen</strong><br />

Entwicklung <strong>im</strong> Rahmen von Ziel-1 (Strukturmaßnahmen) sowie auf die in diesem <strong>Entwicklungsplan</strong><br />

vorgesehen flankieren<strong>den</strong> Maßnahmen. Die reinen nationalen Rechtsvorschriften wur<strong>den</strong> ebenfalls<br />

mit <strong>den</strong> vorgenannten Maßnahmen abgeglichen und abgest<strong>im</strong>mt.<br />

Der Inhalt des vorliegen<strong>den</strong> Planes ist mit <strong>den</strong> anderen Gemeinschaftspolitiken und <strong>den</strong> <strong>im</strong> Rahmen<br />

dieser Politiken durchgeführten Maßnahmen kohärent.<br />

Mit dem Plan zur Entwicklung des <strong>ländlichen</strong> <strong>Raum</strong>es Bran<strong>den</strong>burg und dem Operationellem Programm<br />

<strong>für</strong> das Ziel-1-Gebiet Bran<strong>den</strong>burg wer<strong>den</strong> folgende Ziele verfolgt:<br />

• Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Agrarsektors als eine wichtige Säule der <strong>ländlichen</strong> Entwicklung<br />

(wirtschaftlicher Stabilitätsfaktor)<br />

• Entwicklung des <strong>ländlichen</strong> <strong>Raum</strong>es, Sicherung seiner Lebens- und Funktionsfähigkeit<br />

• Verbesserung der Umweltqualität, Schutz der natürlichen Ressourcen<br />

Die Förderstrategie des EAGFL, Abt. Ausrichtung ist <strong>im</strong> Operationellen Programm in zwei Maßnahmebereiche<br />

gegliedert:<br />

1. Verbesserung der Agrarstruktur<br />

2. Ländliche Entwicklung<br />

Ökonomische, soziale und umweltrelevante Aspekte wer<strong>den</strong> bei der Entwicklung der <strong>ländlichen</strong> Räume<br />

gleichrangig berücksichtigt.<br />

Die Maßnahmen des vorliegen<strong>den</strong> Planes sind auf Vereinbarkeit und Kohärenz mit dem Operationellen<br />

Programm geprüft.<br />

126


Die durch <strong>den</strong> EFRE und <strong>den</strong> ESF geförderten Maßnahmen bil<strong>den</strong> <strong>im</strong> <strong>ländlichen</strong> <strong>Raum</strong> eine sinnvolle<br />

Ergänzung zu <strong>den</strong> durch <strong>den</strong> EAGFL-kofinanzierten Maßnahmen. Die Umsetzung des integrierten<br />

Ansatzes (ILE) wird in <strong>den</strong> regionalen Koordinierungsgruppen abgest<strong>im</strong>mt.<br />

16. Zusätzliche staatliche Beihilfen<br />

Von <strong>den</strong> Flankieren<strong>den</strong> Maßnahmen gem. VO (EG) Nr. 1257/1999 Art. 35 (1) wird zusätzlich zu <strong>den</strong><br />

<strong>im</strong> Rahmen des EAGFL Abt. Garantie geplanten Maßnahmen die Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen<br />

mit der Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten vorgesehen (die Beschreibung<br />

dieser Maßnahme erfolgt entsprechend <strong>den</strong> Schwerpunkten des vorliegen<strong>den</strong> Planes in <strong>den</strong> Punkten<br />

5.2, 6., 7. und 9). Die Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten wird <strong>im</strong> <strong>Land</strong> Bran<strong>den</strong>burg <strong>den</strong><br />

Fördergrundsätzen des Rahmenplanes der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur<br />

und des Küstenschutzes“ entsprechend realisiert.<br />

Das <strong>Land</strong> Bran<strong>den</strong>burg geht davon aus, dass diese Maßnahme in der gesamten Förderperiode 2000<br />

bis 2006 zur Anwendung kommt und dass da<strong>für</strong> nationale Fördermittel <strong>im</strong> Rahmen der GAK in Höhe<br />

von jährlich ca. 50 Mill. DM = 25,6 Mill. Euro zum Einsatz kommen.<br />

Finanzierungsplan (in Mill. EURO)<br />

Jahr<br />

2000<br />

25,57<br />

Jahr<br />

2001<br />

25,57<br />

Jahr<br />

2002<br />

25,57<br />

Jahr<br />

2003<br />

25,57<br />

Jahr<br />

2004<br />

25,57<br />

Jahr<br />

2005<br />

25,57<br />

Jahr<br />

2006<br />

25,57<br />

Insgesamt<br />

178,99<br />

Die geplanten staatlichen Beihilfen (Bundes- und <strong>Land</strong>esmittel) <strong>für</strong> die Ausgleichszulage in benachteiligten<br />

Gebieten wer<strong>den</strong> <strong>im</strong> <strong>Land</strong> Bran<strong>den</strong>burg gemäß <strong>den</strong> entsprechen<strong>den</strong> Fördergrundsätzen der<br />

Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" gewährt.<br />

Diese Fördergrundsätze wer<strong>den</strong> jährlich von der Kommission notifiziert. Daher ist die gesonderte Notifizierung<br />

einer entsprechen<strong>den</strong> Förderrichtlinie des <strong>Land</strong>es Bran<strong>den</strong>burg - wie in der Vergangenheit<br />

auch - nicht erforderlich.<br />

127


Düngemittelgesetz<br />

Vorschriften <strong>im</strong> landwirtschaftlichen Fachrecht - Düngemittelrecht -<br />

bezüglich der Düngemittelanwendung<br />

Anhang 1:<br />

Das Düngemittelgesetz schreibt seit 1989 vor, dass die Düngung nur nach guter fachlicher Praxis<br />

erfolgen darf. Die Düngung nach guter fachlicher Praxis dient der Versorgung der Pflanzen mit notwendigen<br />

Nährstoffen sowie der Erhaltung und Förderung der Bo<strong>den</strong>fruchtbarkeit.<br />

Zur guten fachlichen Praxis der Düngung gehört, dass sie nach Art, Menge und Zeit auf <strong>den</strong> Bedarf<br />

der Pflanzen und des Bo<strong>den</strong>s unter Berücksichtigung der <strong>im</strong> Bo<strong>den</strong> verfügbaren Nährstoffe und organischen<br />

Substanz sowie der Standort- und Anbaubedingungen ausgerichtet wird.<br />

Düngeverordnung<br />

Die Grundsätze der guten fachlichen Praxis be<strong>im</strong> Düngen sind seit 1996 <strong>für</strong> landwirtschaftlich (einschließlich<br />

gartenbaulich) genutzte Flächen in der Düngeverordnung näher best<strong>im</strong>mt. Neben allgemeinen<br />

Vorgaben <strong>für</strong> die Anwendung von Düngemitteln enthält die Verordnung auch spezielle Vorschriften<br />

<strong>für</strong> die Anwendung von Wirtschafts- und Sekundärrohstoffdüngern. Die Grundsätze der guten<br />

fachlichen Praxis zielen auf <strong>den</strong> pflanzenbedarfs- und standortgerechten Einsatz von Düngemitteln<br />

ab, um dabei soweit wie möglich sowohl eine Über- als auch eine Unterdüngung zu vermei<strong>den</strong>.<br />

Damit wer<strong>den</strong> auch Nährstoffverluste und Nährstoffeinträge in Gewässer und andere Ökosysteme<br />

verringert bzw. vermie<strong>den</strong>.<br />

In der Düngeverordnung sind <strong>im</strong> Wesentlichen festgelegt<br />

- allgemeine Grundsätze der Düngemittelanwendung und besondere Grundsätze <strong>für</strong> die Verwendung<br />

von Wirtschaftsdüngern,<br />

- Grundsätze der Düngebedarfsermittlung,<br />

- Ausbringungsverbote, sofern der Bo<strong>den</strong> Nährstoffe nicht aufnehmen kann,<br />

- ein zeitlich befristetes Ausbringungsverbot <strong>für</strong> Gülle, Jauche, Geflügelkot und flüssigen Sekundärrohstoffdünger,<br />

- besondere Auflagen <strong>für</strong> die Ausbringung dieser Düngemittel,<br />

- Aufzeichnungen über Vergleiche der Nährstoffzu- und abfuhren.<br />

Regelungen <strong>im</strong> Einzelnen:<br />

Anwendungsbereich<br />

- Der Anwendungsbereich der Verordnung erstreckt sich grundsätzlich auf alle landwirtschaft lich<br />

genutzten Flächen (einschließlich Garten- und Weinbau sowie Sonderkulturen).<br />

- Geschlossene bo<strong>den</strong>unabhängige Verfahren, z. B. unter Glas, wer<strong>den</strong> nicht erfasst, weil hierbei<br />

Nährstoffausträge systembedingt ausgeschlossen wer<strong>den</strong> können.<br />

- Auch Haus- und Nutzgärten in landwirtschaftlichen Betrieben sind nicht einbezogen, weil dies zu<br />

unverhältnismäßigem Aufwand bei der Anwendung und Überwachung führen würde.<br />

128


Düngemittelanwendung<br />

- Nach der Verordnung müssen Düngemittel grundsätzlich so ausgebracht wer<strong>den</strong>, dass die in ihnen<br />

enthaltenen Nährstoffe von <strong>den</strong> Pflanzen weitestgehend <strong>für</strong> ihr Wachstum ausgenutzt wer<strong>den</strong><br />

können. Das hängt ab von der Höhe und vom zeitlichen Verlauf des Düngebedarfs der angebauten<br />

Kulturen; außerdem müssen die Standort- und Anbaubedingungen beachtet wer<strong>den</strong>. Die auf<br />

dieses Ziel ausgerichteten Düngungsmaßnahmen führen gleichzeitig dazu, dass Nährstoffverluste<br />

und damit verbun<strong>den</strong>e Einträge in Gewässer durch Auswaschung oder oberflächlichen Abtrag<br />

weitestgehend vermie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>.<br />

Stickstoffhaltige Düngemittel, also auch Wirtschaftsdünger, dürfen nur so aufgebracht wer<strong>den</strong>,<br />

dass die enthaltenen Nährstoffe <strong>im</strong> Wesentlichen während der Vegetationszeit <strong>für</strong> die Pflanzen<br />

verfügbar wer<strong>den</strong>.<br />

- Be<strong>im</strong> Ausbringen von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft entstehen je nach technischer Ausstattung<br />

unvermeidliche Verluste in unterschiedlicher Höhe. Da<strong>für</strong> räumt die Verordnung allerdings<br />

höchstens 20 Prozent der vor der Ausbringung in <strong>den</strong> Wirtschaftsdüngern ermittelten Mengen<br />

an Gesamtstickstoff ein und schafft damit einen Zwang zur Verbesserung der technischen<br />

Ausstattung. Um Ammoniakverluste und damit Stickstoffeinträge in nichtlandwirt schaftliche Ök osysteme<br />

weiter zu verringern, sollen nämlich schrittweise moderne Geräte mit verlustarmer Ausbringungstechnik<br />

zum Einsatz kommen.<br />

Sachgerechte Ausbringung<br />

Um eine sachgerechte Ausbringung zu erreichen, ist vorgeschrieben, dass die Ausbringungsgeräte<br />

<strong>den</strong> allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen, eine sachgerechte Mengenbemessung<br />

und Verteilung sowie eine verlustarme Ausbringung erlauben.<br />

Bei der Auswahl der Technik sind auch Gelände- und Bo<strong>den</strong>beschaffenheit angemessen zu berücksichtigen.<br />

Dies gilt insbesondere <strong>für</strong> <strong>den</strong> Einsatz schwerer Technik oder <strong>für</strong> Geräte mit einem<br />

hohen Zugkraftbedarf auf leichten Standorten oder in Hanglagen.<br />

Abstand zu Gewässern und Nachbarflächen<br />

Im Interesse des Gewässerschutzes dürfen durch die Düngung keine Nährstoffe unmittelbar in die<br />

Oberflächengewässer gelangen. Bei der Ausbringung muss deshalb ein angemessener Abstand<br />

zu <strong>den</strong> Gewässern eingehalten wer<strong>den</strong>; dieser hat sich wiederum nach <strong>den</strong> jeweiligen Gegebenheiten<br />

wie z. B. Geländebeschaffenheit, Bo<strong>den</strong>verhältnisse, Pflanzenbewuchs, Art des Düngemittels,<br />

Ausbringungsgerät usw. zu richten. Vorsicht ist auch gegenüber benachbarten Flächen notwendig,<br />

insbesondere wenn es sich dabei um Flächen handelt, die als natürlicher Lebensraum <strong>für</strong><br />

Tier- und Pflanzenarten von besonderer Bedeutung sind (z. B. Naturschutzflächen). Um dies zu<br />

gewährleisten, können die zuständigen Behör<strong>den</strong> der Länder Anordnungen treffen und dabei <strong>im</strong><br />

Einzelfall insbesondere Abstände zu Gewässern festlegen.<br />

N-Düngung nur bei aufnahmefähigen Bö<strong>den</strong><br />

Um Nährstoffverlusten und einer Gewässerbelastung durch Abschwemmung vorzubeugen, dürfen<br />

stickstoffhaltige Düngemittel nur dann ausgebracht wer<strong>den</strong>, wenn die Bö<strong>den</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> Dünger aufnahmefähig<br />

sind.<br />

Aufnahmefähig sind Bö<strong>den</strong> nicht, wenn sie wassergesättigt, tiefgefroren oder stark schneebedeckt<br />

sind.<br />

129


Besondere Grundsätze bei Wirtschafts- und Sekundärrohstoffdünger<br />

Wirtschaftdünger und Sekundärrohstoffdünger sind hinsichtlich Ihrer Zusammensetzung grundsätzlich<br />

wie vergleichbare Mehrnährstoffdünger anzuwen<strong>den</strong>.<br />

Auf Grund ihrer Eigenschaften können Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft und Sekundärrohstoffdünger<br />

in der Regel <strong>im</strong> Vergleich zu Mineraldüngern nicht so gezielt angewendet wer<strong>den</strong>.<br />

Mit ihrer Ausbringung sind somit größere Risiken <strong>für</strong> eventuelle Umweltbelastungen durch Nährstoffverluste<br />

verbun<strong>den</strong>. Deshalb sind bei ihrer Anwendung neben <strong>den</strong> allgemein gelten<strong>den</strong><br />

Grundsätzen weitere Anforderungen zu befolgen.<br />

Maßnahmen zur Verringerung von Ammoniakverlusten<br />

Gewisse Ammoniakverflüchtigungen sind be<strong>im</strong> Ausbringen von Gülle, Jauche, Geflügelkot oder<br />

stickstoffhaltigen flüssigen Sekundärrohstoffdüngern unvermeidbar. Sie müssen jedoch <strong>im</strong> Interesse<br />

der Umwelt und <strong>im</strong> Interesse des <strong>Land</strong>wirtes soweit wie möglich verringert wer<strong>den</strong>. Dazu<br />

gibt es eine Reihe von Möglichkeiten. So verringert z. B. die Ausbringung bei niedrigen Temperaturen,<br />

trübem Wetter oder Windstille die Verluste. Weiterhin kann die Verdünnung mit Wasser,<br />

insbesondere bei Rindergülle, zu einer geringeren Ammoniakverflüchtigung beitragen. Drillverfahren<br />

auf Grünland oder der Einsatz von Schleppschläuchen sind ebenfalls wirksame Techniken und<br />

sollten künftig verstärkt eingesetzt wer<strong>den</strong>. Unter best<strong>im</strong>mten Bedingungen ist auch die Zugabe<br />

von Nitrifikationshemmern von Nutzen. Auf unbestellten Ackerflächen ist die umgehende Einarbeitung<br />

mit gut mischen<strong>den</strong> Bo<strong>den</strong>bearbeitungsgeräten wichtigste Voraussetzung <strong>für</strong> die Reduzierung<br />

von Ammoniakverlusten.<br />

N-Düngung nach der Ernte zur Folgefrucht<br />

In <strong>den</strong> Herbst- und Wintermonaten kann ungenutzter Stickstoff aus flüssigen Wirtschaftsdüngern<br />

nach Umwandlung in Nitrat besonders leicht ausgewaschen wer<strong>den</strong>. Auf Ackerland darf deshalb<br />

Gülle, Jauche, Geflügelkot oder flüssiger stickstoffhaltiger Sekundärrohstoffdünger nach der Ernte<br />

nur dann ausgebracht wer<strong>den</strong>, wenn ein aktueller Stickstoffbedarf der angebauten Kulturen ermittelt<br />

wurde oder der ausgebrachte Stickstoff zur Strohrotte beitragen soll. Auf Erfahrungswerte gestützt,<br />

ist die Gesamtmenge auf 80 kg Gesamtstickstoff je Hektar begrenzt wor<strong>den</strong>.<br />

Ausbringungs-Sperrfrist<br />

Gülle, Jauche, Geflügelkot oder stickstoffhaltiger Sekundärrohstoffdünger dürfen in der Zeit vom<br />

15. November bis 15. Januar grundsätzlich nicht ausgebracht wer<strong>den</strong>.<br />

Die zuständige Behörde kann unter Berücksichtigung der besonderen Eigenschaften der Düngemittel,<br />

der Standortverhältnisse und der landwirtschaftlichen Nutzung Ausnahmen zulassen oder<br />

weitergehende zeitliche Ausbringungsverbote anordnen.<br />

Besonderheit von Moorbö<strong>den</strong><br />

Wegen der besonderen Beschaffenheit von Moorbö<strong>den</strong> ist bei der Ausbringung von Gülle, Jauche,<br />

Geflügelkot und stickstoffhaltigen flüssigen Sekundärrohstoffdüngern auf Moorbö<strong>den</strong> besondere<br />

Vorsicht geboten, da diese Dünger hier besonders rasch in tiefere Bo<strong>den</strong>schichten gelangen und<br />

damit Nährstoffanreicherungen <strong>im</strong> Grundwasser herbeiführen können.<br />

Phosphat- und Kalidüngung bei hochversorgten Bö<strong>den</strong><br />

Auf Bö<strong>den</strong>, die sehr hoch mit Phosphat oder Kali versorgt sind – insbesondere trifft dies in Betrieben<br />

mit intensiver Tierhaltung zu – dürfen Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft nur bis in Höhe<br />

des Phosphat- oder Kalientzuges des Pflanzenbestandes unter Berücksichtigung der unter <strong>den</strong><br />

130


jeweiligen Standortbedingungen zu erwarten<strong>den</strong> Erträge und Qualitäten ausgebracht wer<strong>den</strong>,<br />

wenn schädliche Auswirkungen auf Gewässer nicht zu erwarten sind.<br />

Obergrenzen <strong>für</strong> die Stickstoffdüngung aus Wirtschaftsdünger<br />

Zur Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie wer<strong>den</strong> auf Betriebsebene flächenbezogene Obergrenzen<br />

<strong>für</strong> das Aufbringen von Stickstoff aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft eingeführt (170 kg/ha<br />

auf Ackerland). Da Stickstoff auf Grünlandstandorten in der Regel geringer auswaschungsgefährdet<br />

ist, wurde die Möglichkeit der EG-Nitratrichtlinie genutzt und <strong>für</strong> Grünland abweichend<br />

von der allgemein gelten<strong>den</strong> Obergrenze von 170 kg Stickstoff (N) je Hektar ein Wert von 210 kg<br />

N je Hektar festgesetzt. Die Obergrenzen beziehen sich auf <strong>den</strong> Durchschnitt des Betriebes.<br />

Düngungsbedarfsermittlung<br />

Der Düngungsbedarf wird in der Regel schlagbezogen – u.a. durch Bo<strong>den</strong>untersuchungen - ermittelt.<br />

Bei der Ermittlung des Stickstoffbedarfs können jedoch kleinere Schläge bis zu einer Fläche<br />

von insgesamt 5 Hektar auch als Bewirtschaftungseinheit zusammengefasst wer<strong>den</strong>.<br />

Da der Düngebedarf einer Fläche von zahlreichen Faktoren abhängt, lässt sich eine fachlich ve rtretbare<br />

generelle Mengenvorgabe nicht festlegen. Vielmehr gilt es, neben <strong>den</strong> Nährstoffentzügen<br />

durch die Pflanzen auch eine Vielzahl von Standorteigenschaften in Rechnung zu stellen. Die Einschätzung<br />

der Nährstoffentzüge muss dabei auf Erträge und Qualitäten ausgerichtet wer<strong>den</strong>, die<br />

unter <strong>den</strong> jeweiligen Standort- und Anbaudingungen realistischerweise erwartet wer<strong>den</strong> können.<br />

Um <strong>den</strong> konkreten Düngebedarf einer best<strong>im</strong>mten Kultur möglichst genau ermitteln zu können, ist<br />

es wichtig, <strong>den</strong> Nährstoffvorrat des Bo<strong>den</strong>s zu kennen und die Nährstoffmengen abzuschätzen,<br />

die voraussichtlich <strong>im</strong> jeweiligen Zeitraum <strong>für</strong> die Pflanzen verfügbar sind.<br />

Weiterhin sind die durch Bewirtschaftung zugeführten und pflanzenverfügbaren Nährstoffmengen<br />

zu berücksichtigen. Dazu gehören u. a. auch die Nährstoffmengen, die durch Bewirtschaftungsmaßnahmen<br />

zu einem früheren Zeitpunkt zugeführt wur<strong>den</strong> oder die mit Bo<strong>den</strong>hilfsstoffen, Kultursubstraten<br />

oder Pflanzenhilfsmitteln aufgebracht wer<strong>den</strong>.<br />

Da Anbaubedingungen wie Kulturart, Vorfrucht, Bo<strong>den</strong>bearbeitung und Bewässerung die Nährstoffverfügbarkeit<br />

<strong>im</strong> Bo<strong>den</strong> stark beeinflussen, sind diese bei der Düngebedarfsermittlung ebenfalls<br />

einzubeziehen.<br />

Ermittlung der Nährstoffgehalte von Wirtschaftsdünger<br />

- Die richtige Bemessung der Düngergaben setzt voraus, dass auch die Nährstoffgehalte der Wirtschaftsdünger<br />

bekannt sind. Nur dann kann unter Berücksichtigung der Ausbringungs menge die<br />

gesamte Nährstoffzufuhr richtig kalkuliert wer<strong>den</strong>. Die Nährstoffgehalte können durch Untersuchung,<br />

aber auch durch Berechnungs- und Schätzverfahren oder durch Richtwerte der Beratung<br />

in Erfahrung gebracht wer<strong>den</strong>.<br />

- Da <strong>im</strong> Stall und bei der Lagerung von Wirtschaftsdüngern Stickstoffverluste in gewissem Um fang<br />

unvermeidbar sind, muss dies bei der Düngebemessung und be<strong>im</strong> Vergleich über Nährstoffzu-<br />

und -abfuhren beachtet wer<strong>den</strong>. Bei Gülle und Jauche wird ein Abzug in Höhe von 10 Prozent, bei<br />

Festmist in Höhe von 25 Prozent eingeräumt, um auf einen möglichst verlustarmen Umgang mit<br />

Wirtschaftsdüngern hinzuwirken.<br />

Nährstoffvergleiche<br />

Zusätzlich zu der Bewertung der kurzfristigen schlag- und bestandsbezogenen Düngungsmaßnahmen<br />

können die <strong>Land</strong>wirte nur <strong>im</strong> langfristigen Überblick erkennen, ob die durchgeführten<br />

Düngungsmaßnahmen auf Dauer ökonomisch und auch ökologisch sachgerecht sind. Hierzu sind<br />

Vergleiche über Nährstoffzu- und -abfuhr <strong>im</strong> Betrieb unabdingbar. Das Erstellen der Nährstoffvergleiche<br />

ist jedoch nur auf Betriebsebene vorgesehen, um die Betriebe nicht unverhältnismäßig mit<br />

131


Verwaltungsaufwand zu belasten. Die Ergebnisse der Vergleiche wer<strong>den</strong> <strong>den</strong> <strong>Land</strong>wirten und der<br />

landwirtschaftlichen Beratung wichtige Hinweise <strong>für</strong> die künftigen Düngungsmaßnahmen geben,<br />

da Reserven in Form von vermeidbaren Nährstoffverlusten, aber auch eine zu geringe Nährstoffzufuhr<br />

und die damit verbun<strong>den</strong>e Erschöpfung der Bo<strong>den</strong>vorräte aufgedeckt wer<strong>den</strong> können.<br />

Betriebe unter 10 Hektar sind wegen ihres geringen Flächenanteils grundsätzlich von der Verpflichtung<br />

zum Erstellen von Nährstoffvergleichen ausgenommen. Für Betriebe mit Wein- oder<br />

Gemüsebau sowie mit Anbau von Hopfen, Erdbeeren, Gehölzen oder Tabak ist jedoch wegen der<br />

bei diesen Kulturen häufig höheren Düngungsintensität die Flächengrenze niedriger angesetzt<br />

wor<strong>den</strong>. Der mit jährlichen Vergleichen abzudeckende Zeitraum soll sich mit dem betriebstypischen<br />

Wirtschaftsjahr decken.<br />

Aufzeichnungs- und Aufbewahrungsfristen<br />

- Da <strong>den</strong> <strong>Land</strong>wirten nur aus einem längerfristigen Vergleich Vorteile <strong>für</strong> die Düngebedarfsermittlung<br />

erwachsen, sind die Ergebnisse der Bo<strong>den</strong>untersuchungen, der angewandten Berechnungs-<br />

und Schätzverfahren oder der Berechnungen mit Hilfe von Richtwerten sowie die Nährstoffvergleiche<br />

aufzuzeichnen und mindestens 9 Jahre aufzubewahren.<br />

Ordnungswidrigkeiten<br />

- Ordnungswidrigkeiten können laut Düngemittelgesetz mit einer Geldstrafe bis zu 30.000 DM geahndet<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

132


Gute fachliche Praxis <strong>im</strong> Pflanzenschutz<br />

Anhang 2:<br />

Das zuletzt 1998 geänderte Pflanzenschutzgesetz und die darauf gestützten Verordnungen ent halten<br />

vielfältige Vorschriften zum Pflanzenschutz und zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Pflanzenschutz,<br />

nicht nur die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, darf danach nur nach guter fachlicher<br />

Praxis durchgeführt wer<strong>den</strong>. Hierzu enthält das Gesetz allgemeine Zielvorgaben.<br />

Zur näheren Beschreibung der guten fachlichen Praxis erarbeitete BML gemäß § 2a des Pflanzenschutzgesetzes<br />

„Grundsätze <strong>für</strong> die Durchführung der guten fachlichen Praxis <strong>im</strong> Pflanzenschutz“, die<br />

<strong>im</strong> November 1998 <strong>im</strong> Bundesanzeiger veröffentlicht wur<strong>den</strong> (vgl. Anhang – als gesonderte Datei<br />

beigefügt).<br />

Die gute fachliche Praxis <strong>im</strong> Pflanzenschutz wird ferner maßgeblich geprägt durch die Best<strong>im</strong>mungen<br />

des Pflanzenschutzrechts zur<br />

- Zulassung von Pflanzenschutzmitteln einschließlich der Festsetzung von Anwendungsgebieten<br />

(Kultur und Schadorganismus) und Anwendungsbest<strong>im</strong>mungen,<br />

- Ausbildung der Anwender von Pflanzenschutzmitteln (Sachkunde),<br />

- Prüfung von Feldspritzgeräten.<br />

Die Grundsätze sind nicht unmittelbar bußgeldbewehrt. Jedoch <strong>im</strong> Einzelfall kann die zuständige Behörde<br />

des <strong>Land</strong>es hinsichtlich der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf der Grundlage von § 6<br />

Abs. 1 PflSchG bußgeldbewehrte Anordnungen zur Einhaltung der guten fachlichen Praxis treffen.<br />

Dieses System (Rechtsrahmen, Grundsätze, bußgeldbewehrte Anordnungen <strong>im</strong> Einzelfall) wurde aus<br />

der Erkenntnis heraus geschaffen, dass allgemein rechtsverbindliche und bußgeldbewehrte Regelungen<br />

zur guten fachlichen Praxis <strong>im</strong> Pflanzenschutz aufgrund der vielen unterschiedlichen Situationen<br />

und Gegebenheiten vor Ort (z.B. Kulturen, Schadorganismen, Witterung, Standorte, verfügbare Pflanzenschutzmaßnahmen,<br />

betriebliche Voraussetzungen) nicht mit hinreichender Best<strong>im</strong>mtheit festgelegt<br />

wer<strong>den</strong> können.<br />

Die Grundsätze wer<strong>den</strong> regelmäßig überprüft und nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse<br />

und der Technik angepasst. Mit <strong>den</strong> Ländern ist vereinbart, dass Diskussionen hierzu bereits<br />

zwei Jahre nach der Veröffentlichung vor dem Hintergrund erster Erfahrungen erfolgen sollen.<br />

Die Vorbereitungen durch eine Befragung der Länder zu ihren Erfahrungen hierzu laufen bereits.<br />

133


Geschäftsordnung des Begleitausschusses Stand: 6.9.2000<br />

Anhang 3<br />

Geschäftsordnung des Begleitausschusses gemäß Art. 48 (3) der Verordnung (EG) Nr.<br />

1257/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 über die Förderung der Entwicklung des <strong>ländlichen</strong><br />

<strong>Raum</strong>s durch <strong>den</strong> Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds <strong>für</strong> die <strong>Land</strong>wirtschaft (E-<br />

AGFL) - <strong>im</strong> weiteren EAGFL-Verordnung genannt - in der Bundesrepublik Deutschland <strong>im</strong><br />

Zeitraum 2000 bis 2006<br />

Auf der Grundlage<br />

• des Artikels 48 (3) der EAGFL-Verordnung,<br />

• der Verordnung (EG) Nr. 1750/1999 der Kommission vom 23. Juli 1999 mit Durchführungsvorschriften<br />

zur Verordnung (EG) 1257/1999 des Rates (EAGFL-Verordnung) und<br />

• der Entscheidungen der Kommission über die Entwicklungspläne der Bundesländer <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>ländlichen</strong><br />

<strong>Raum</strong> in der Bundesrepublik Deutschland,<br />

kommen Bund und Länder überein, einen zentralen Ausschuss zur Entwicklung des <strong>ländlichen</strong> <strong>Raum</strong>es<br />

<strong>für</strong> <strong>den</strong> Zeitraum 2000 bis 2006 einzurichten.<br />

Der Ausschuß führt die Bezeichnung „Begleitausschuss <strong>für</strong> ländliche Entwicklung“.<br />

Artikel 1<br />

Zuständigkeitsbereich<br />

(1) Der Begleitausschuss ist <strong>für</strong> die Begleitung der Interventionen das EAGFL, Abt. Garantie, <strong>im</strong><br />

Rahmen der von der Kommission genehmigten Entwicklungspläne der Bundesländer auf der<br />

Grundlage der EAGFL-Verordnung in Deutschland <strong>im</strong> Zeitraum 2000 bis 2006 zuständig.<br />

(2) Zur Erreichung der in <strong>den</strong> Entwicklungsplänen angestrebten Ziele koordiniert er die ordnungsgemäße<br />

Durchführung der von <strong>den</strong> Ländern vorgesehenen strukturpolitischen Maßnahmen.<br />

Artikel 2<br />

Mitglieder und Vorsitzender<br />

(1) Mitglieder des Begleitausschusses sind<br />

- ein Vertreter des federführen<strong>den</strong> Bundesressorts, der zugleich Vorsitzender ist,<br />

- jeweils ein Vertreter der federführen<strong>den</strong> Ressorts der Länder,<br />

- ein Vertreter der Europäischen Kommission (mit beratender St<strong>im</strong>me).<br />

Jedes <strong>Land</strong> teilt dem Vorsitzen<strong>den</strong> seinen Vertreter <strong>im</strong> Begleitausschuss mit.<br />

(2) Fachlich betroffene Ressorts können in Abst<strong>im</strong>mung mit dem jeweiligen Mitglied an <strong>den</strong> Begleitausschusssitzungen<br />

teilnehmen. Bei Bedarf zieht der Vorsitzende weitere Personen zur Beratung<br />

hinzu. Vorschläge <strong>für</strong> die Hinzuziehung können von <strong>den</strong> übrigen Mitgliedern eingereicht wer<strong>den</strong>.<br />

(3) Die Geschäftsführung des Begleitausschusses obliegt dem federführen<strong>den</strong> Bundesressort.<br />

Artikel 3<br />

Arbeitsweise<br />

(1) Der Begleitausschuss tritt mindestens einmal <strong>im</strong> Jahr zusammen. Die Sitzungen des Aus schusses<br />

fin<strong>den</strong> in der Regel in Bonn statt.<br />

(2) Der Vorsitzende beruft <strong>den</strong> Begleitausschuss ein. Einladung, Tagesordnung und Beratungsunterlagen<br />

wer<strong>den</strong> <strong>den</strong> Mitgliedern spätestens zwei Wochen vor Sitzungsbeginn übermittelt.<br />

(3) Die Beratungen <strong>im</strong> Begleitausschuss, insbesondere der vorgesehene Informationsaustausch und<br />

der Meinungsbildungsprozess, haben vertraulichen Charakter. Über alle Sitzungen wer<strong>den</strong> Ergebnisvermerke<br />

angefertigt und möglichst zügig nach der Sitzung <strong>den</strong> Mitgliedern zugeleitet.<br />

Artikel 4<br />

Aufgaben<br />

Im Interesse einer klaren Kompetenzverteilung und unter Beachtung der auf nationaler Ebene geregelten<br />

Zuständigkeiten <strong>für</strong> die Koordinierung und Außenvertretung (Bund) sowie insbesondere <strong>für</strong> die<br />

Vorbereitung, Durchführung, Bewertung und Kontrolle (Länder) gemeinschaftlicher Aktionen fallen<br />

dem Begleitausschuss <strong>im</strong> einzelnen folgende Aufgaben zu:<br />

- Beratung und Beschlussfassung über Änderungen der Entwicklungspläne (einschließlich Umschichtung<br />

von Mitteln),<br />

- Beschlussfassung über das mit der Kommission vereinbarte Verfahren zur Begleitung,<br />

- Koordinierung der Bewertung auf Bundesebene,<br />

134


- jährliche Information der Wirtschafts- und Sozialpartner,<br />

- Beratung über Fragen der Durchführung, Bewertung und Kontrolle der Entwicklungspläne und<br />

Übereinst<strong>im</strong>mung mit <strong>den</strong> anderen Gemeinschaftspolitiken,<br />

- Beratung über Konsequenzen, die sich aus der Änderung der nationalen Rahmenregelung auf die<br />

Entwicklungspläne ergeben, sowie<br />

- Koordinierung bei Problemen, die sich aus Entscheidungen der Kommission zur Genehmigung der<br />

Entwicklungspläne ergeben.<br />

Artikel 5<br />

Beschlussfassungsverfahren<br />

(1) Im Hinblick auf die strukturpolitischen Aufgaben der Gemeinschaft und <strong>im</strong> Geiste des Partnerschaftsprinzips<br />

wer<strong>den</strong> die Beschlüsse des Begleitausschusses einvernehmlich gefasst. Dies<br />

bezieht sich auch auf Stellungnahmen des Ausschusses zur Änderung der Entwicklungspläne.<br />

Der Begleitausschuss ist beschlussfähig, wenn neben dem Vorsitzen<strong>den</strong> mindestens neun Ländervertreter<br />

anwesend sind.<br />

(2) Bei Einzelfragen, die eine Sitzung des Begleitausschusses nicht rechtfertigen, kann der Vorsitzende<br />

ein schriftliches Verfahren zur Beschlussfassung einleiten.<br />

In einem Rundschreiben an die Mitglieder legt der Vorsitzende <strong>den</strong> Sachverhalt und die vorgeschlagenen<br />

Maßnahmen dar. Die Mitglieder können sich innerhalb von zwanzig Arbeitstagen zu<br />

dem Vorschlag des Vorsitzen<strong>den</strong> äußern. Schweigen gilt als Zust<strong>im</strong>mung.<br />

Die Frist kann <strong>für</strong> besonders dringliche Einzelfragen auf mindestens zehn Arbeitstage verkürzt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Nach Abschluß dieses Verfahrens der schriftlichen Beschlussfassung informiert der Vorsitzende<br />

die Mitglieder des Ausschusses über das Ergebnis.<br />

Ein ablehnendes Votum eines Mitgliedes des Begleitausschusses ist von diesem schriftlich zu<br />

begrün<strong>den</strong>.<br />

Artikel 6<br />

Die Geschäftsordnung tritt am 6.9.2000 in Kraft.<br />

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