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Plan zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes in ...

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<strong>Plan</strong> <strong>zur</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> <strong>Entwicklung</strong><br />

<strong>des</strong> <strong>ländlichen</strong> <strong>Raumes</strong><br />

<strong>in</strong> Bayern<br />

08.03.04/MLJP<br />

Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 <strong>des</strong> Rates<br />

vom 17. Mai 1999<br />

über die <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> <strong>Entwicklung</strong><br />

<strong>des</strong> <strong>ländlichen</strong> <strong>Raumes</strong><br />

durch den EAGFL<br />

2000 - 2006<br />

Bayerisches Staatsm<strong>in</strong>isterium für<br />

Ernährung, Landwirtschaft und Forsten<br />

Bayerisches Staatsm<strong>in</strong>isterium für<br />

Lan<strong>des</strong>entwicklung und Umweltfragen<br />

Konsolidierte Fassung gemäß folgen<strong>der</strong> von <strong>der</strong><br />

Kommission <strong>der</strong> Europäischen Geme<strong>in</strong>schaften getroffenen Entscheidungen:<br />

- K (2000) 2527 endg. vom 07.09.2000<br />

- K (2002) 1692 vom 07.06.2002 (erste Än<strong>der</strong>ung)<br />

- K (2002) 3292 vom 20.09.2002 (zweite Än<strong>der</strong>ung)<br />

- K ( 2003) 3112 vom 21.08.2003 (dritte Än<strong>der</strong>ung)<br />

C:\USERS\MLJP\Temporary Internet Files\OLK60\PROGRAM1_konsolid.DOC<br />

...


- 2 -<br />

Teil I Allgeme<strong>in</strong>e Angaben Seite<br />

1. Titel <strong>des</strong> <strong>Entwicklung</strong>splanes für den <strong>ländlichen</strong> Raum 14<br />

2. Mitgliedstaat und Verwaltungse<strong>in</strong>heit 14<br />

3. Geographischer Geltungsbereich 14<br />

3.1 Geographischer Geltungsbereich <strong>des</strong> <strong>Plan</strong>s 14<br />

3.2 Ziel 1 und Ziel 2-Regionen 14<br />

4. <strong>Plan</strong>ung auf <strong>der</strong> geeigneten geographischen Ebene<br />

(Art. 41, Abs. 2) 15<br />

...


- 3 -<br />

Teil II Beschreibung <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen Lage Seite<br />

5. Quantifizierte Beschreibung <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen Lage (Art. 43 Abs. 1) 16<br />

5.1 Beschreibung <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen Lage 16<br />

5.1.1 Allgeme<strong>in</strong>e Beschreibung <strong>des</strong> För<strong>der</strong>gebietes 16<br />

5.1.2 Situation <strong>der</strong> Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft 18<br />

5.1.2.1 Gesamtwirtschaftliche Bedeutung <strong>der</strong> bayerischen Landwirtschaft 18<br />

5.1.2.2 Situation <strong>der</strong> bayerischen Landwirtschaft im Vergleich 20<br />

5.1.2.3 Situation <strong>der</strong> bayerischen Forstwirtschaft 32<br />

5.1.2.4 Situation <strong>der</strong> bayerischen Ernährungswirtschaft 33<br />

5.1.3 Situation <strong>der</strong> <strong>ländlichen</strong> Räume 42<br />

5.1.3.1 Teilräume im <strong>ländlichen</strong> Raum 42<br />

5.1.3.2 Demographische <strong>Entwicklung</strong> 44<br />

5.1.3.3 Wirtschaftsstruktur, Beschäftigungs- und E<strong>in</strong>kommenssituation 46<br />

5.1.3.4 Wirtschaftskraft und kommunale F<strong>in</strong>anzkraft 50<br />

5.1.4 Situation und <strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> Umwelt 52<br />

5.1.4.1 Allgeme<strong>in</strong>e Situation 52<br />

5.1.4.2 Naturhaushalt 54<br />

5.1.4.3 Spezielle Aspekte <strong>des</strong> Umweltschutzes <strong>in</strong> <strong>der</strong> Land- und Forstwirtschaft 58<br />

5.1.4.4 Wirtschaftliche, ökologische und soziale Beschreibung zum Stand <strong>der</strong><br />

Forstwirtschaft <strong>in</strong> Bayern 62<br />

5.1.5 Zusammenfassende Analyse <strong>der</strong> Stärken und Schwächen <strong>der</strong> Region 71<br />

5.2 Auswirkungen <strong>des</strong> vorangegangenen <strong>Plan</strong>ungszeitraumes 72<br />

5.3 Sonstige Informationen 73<br />

...


- 4 -<br />

Teil III <strong>Entwicklung</strong>sstrategien und För<strong>der</strong>schwerpunkte Seite<br />

6. Beschreibung <strong>der</strong> vorgeschlagenen Strategien für die <strong>Entwicklung</strong> <strong>des</strong><br />

<strong>ländlichen</strong> <strong>Raumes</strong> 74<br />

6.1 Vorgeschlagene Strategie, quantifizierte Ziele, gewählte Schwerpunkte 74<br />

6.2 Beschreibung und Auswirkung an<strong>der</strong>er Maßnahmen 79<br />

6.3 Gebiete mit gebietsspezifischen Maßnahmen 82<br />

6.4 Zeitplan und Anwendung 83<br />

7. Bewertung <strong>der</strong> wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Wirkung 84<br />

8. Indikativer Gesamtf<strong>in</strong>anzierungsplan<br />

(Art. 43 Abs. 1) 92<br />

...


- 5 -<br />

Teil IV Beschreibung <strong>der</strong> <strong>zur</strong> Durchführung <strong>der</strong> Pläne erwogenen Maßnahmen<br />

9. Beschreibung <strong>der</strong> <strong>zur</strong> Durchführung <strong>der</strong> Pläne erwogenen Maßnahmen<br />

(Art. 43 Abs. 1) 93<br />

9.1 Allgeme<strong>in</strong>e Anfor<strong>der</strong>ungen 93<br />

9.2 Anfor<strong>der</strong>ungen, die alle o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>ige Maßnahmen betreffen 94<br />

9.3 Für spezifische Maßnahmen erfor<strong>der</strong>liche Informationen 97<br />

9.3.1 Agrar<strong>in</strong>vestitionsför<strong>der</strong>programm gemäß Art. 4 – 7 97<br />

9.3.2 Nie<strong>der</strong>lassung von Junglandwirten gemäß Art. 8 97<br />

9.3.3 Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen E<strong>in</strong>schränkungen<br />

gemäß Art. 13 – 21 97<br />

Seite<br />

9.3.3.1 Ausgleichszulage gemäß Art. 13 – 15 und Art. 17 – 20 97<br />

9.3.3.1.1 Sozioökonomische Analyse <strong>der</strong> För<strong>der</strong>gebiete 97<br />

9.3.3.1.2 Bewertung <strong>der</strong> abgelaufenen För<strong>der</strong>periode 100<br />

9.3.3.1.3 Ziele und Strategien 107<br />

9.3.3.1.4 Gebietsabgrenzung 108<br />

9.3.3.1.5 Beschreibung <strong>der</strong> Maßnahme 110<br />

9.3.3.1.6 Indikativer Gesamtf<strong>in</strong>anzierungsplan 113<br />

9.3.3.1.7 Bezug zu an<strong>der</strong>en Maßnahmen 113<br />

9.3.3.1.8 Zuständige Stelle und ordnungsgemäße Durchführung 114<br />

9.3.3.1.9 Ergebnisse <strong>der</strong> Konsultationen 115<br />

9.3.3.1.10 Kurzbeschreibung <strong>der</strong> Maßnahme 115<br />

...


- 6 -<br />

9.3.3.2 Gebiete mit umweltspezifischen E<strong>in</strong>schränkungen gemäß Art. 16<br />

Seite<br />

118<br />

9.3.3.2.1 Beschreibung <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen Lage 118<br />

9.3.3.2.2 Ziele und Strategien 119<br />

9.3.3.2.3 Beschreibung <strong>der</strong> Maßnahmen 120<br />

9.3.3.2.4 Bezug zu an<strong>der</strong>en Maßnahmen 125<br />

9.3.3.2.5 Indikativer Gesamtf<strong>in</strong>anzierungsplan 126<br />

9.3.3.2.6 Zuständige Stelle und ordnungsgemäße Durchführung 126<br />

9.3.3.2.7 Ergebnisse <strong>der</strong> Konsultationen 127<br />

9.3.4 Agrarumweltmaßnahmen gemäß Art. 22 – 24 129<br />

9.3.4.1 Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm gemäß Art. 22 – 24 129<br />

9.3.4.1.1 Bewertung <strong>der</strong> abgelaufenen För<strong>der</strong>periode 129<br />

9.3.4.1.2 Ziele und Strategien 130<br />

9.3.4.1.3 Beschreibung <strong>der</strong> Maßnahmen 131<br />

9.3.4.1.3.1 Gesamtbetriebliche Maßnahmen 132<br />

9.3.4.1.3.2 Betriebsbezogene Maßnahmen 136<br />

9.3.4.1.3.3 E<strong>in</strong>zelflächenbezogene Maßnahmen 140<br />

9.3.4.1.3.4 Regionalspezifische Maßnahmen 145<br />

9.3.4.1.4 Indikativer Gesamtf<strong>in</strong>anzierungsplan 156<br />

9.3.4.1.5 Bezug zu an<strong>der</strong>en Maßnahmen 158<br />

9.3.4.1.6 Altverpflichtungen 159<br />

9.3.4.1.7 Übergangsregelungen 159<br />

9.3.4.1.8 Zuständige Stelle und ordnungsgemäße Durchführung 160<br />

9.3.4.1.9 Ergebnisse <strong>der</strong> Konsultationen 162<br />

9.3.4.1.10 Kurzbeschreibung <strong>der</strong> Maßnahme 162<br />

...


- 7 -<br />

Seite<br />

9.3.4.2 Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm: Agrarumweltmaßnahmen<br />

<strong>zur</strong> Erhaltung, Pflege und Verbesserung ökologisch wertvoller<br />

Lebensräume gemäß Art. 22 – 24 164<br />

9.3.4.2.1 Beschreibung <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen Lage 164<br />

9.3.4.2.2 Bewertung <strong>der</strong> abgelaufenen För<strong>der</strong>periode 166<br />

9.3.4.2.3 Ziele und Strategien 167<br />

9.3.4.2.4 Beschreibung <strong>der</strong> Maßnahmen 168<br />

9.3.4.2.4.1 Nichtbiotopspezifische Maßnahmen 169<br />

9.3.4.2.4.2 Biotopspezifische Maßnahmen 175<br />

9.3.4.2.4.3 Än<strong>der</strong>ungen gegenüber dem bereits genehmigten Vertragsnaturschutzprogramm<br />

184<br />

9.3.4.2.4.4 Wirtschaftliche, ökologische und soziale Wirkung 187<br />

9.3.4.2.5 Bezug zu an<strong>der</strong>en Maßnahmen 188<br />

9.3.4.2.6 Indikativer Gesamtf<strong>in</strong>anzierungsplan 189<br />

9.3.4.2.7 Zuständige Stelle und ordnungsgemäße Durchführung 190<br />

9.3.4.2.8 Ergebnisse <strong>der</strong> Konsultationen 191<br />

9.3.4.2.9 Kurzbeschreibung <strong>der</strong> Maßnahme 192<br />

...


- 8 -<br />

Seite<br />

9.3.5 Verbesserung <strong>der</strong> Verarbeitung und Vermarktung landw. Erzeugnisse<br />

gemäß Art. 25 – 28 194<br />

9.3.5.1 Bewertung <strong>der</strong> abgelaufenen För<strong>der</strong>periode 194<br />

9.3.5.2 Ziele und Strategien 199<br />

9.3.5.2.1 Milch- und Milcherzeugnisse 200<br />

9.3.5.2.2 Fleisch 205<br />

9.3.5.2.3 Zuchttiere 208<br />

9.3.5.2.4 Mähdruschfrüchte 210<br />

9.3.5.2.5 Kartoffel 214<br />

9.3.5.2.6 Gärtnerische Erzeugnisse 218<br />

9.3.5.2.7 We<strong>in</strong> 222<br />

9.3.5.2.8 Produkte <strong>des</strong> ökologischen Landbaues 224<br />

9.3.5.3 Beschreibung <strong>der</strong> Maßnahmen 229<br />

9.3.5.4 Zuständige Stelle und ordnungsgemäße Durchführung 233<br />

9.3.5.5 Staatsbeihilfemaßnahmen 236<br />

9.3.5.6 Ergebnisse <strong>der</strong> Konsultationen 236<br />

9.3.5.7 Kurzbeschreibung <strong>der</strong> Maßnahme 236<br />

9.3.6 Forstwirtschaftliche Maßnahmen 238<br />

9.3.6.1 Forstwirtschaftliche Maßnahmen gemäß Art. 29 – 32 238<br />

9.3.6.1.1 Bewertung <strong>der</strong> abgelaufenen För<strong>der</strong>periode 238<br />

9.3.6.1.2 Ziele und Strategien 244<br />

9.3.6.1.3 Bezug zu an<strong>der</strong>en Maßnahmen 249<br />

9.3.6.1.4 Staatsbeihilfemaßnahmen 249<br />

9.3.6.1.5 Altverpflichtungen 252<br />

9.3.6.1.6 Beschreibung <strong>der</strong> Maßnahmen 253<br />

9.3.6.1.6.1 Waldbauliches För<strong>der</strong>programm 253<br />

9.3.6.1.6.2 Forstliches För<strong>der</strong>programm 258<br />

9.3.6.1.7 Indikativer Gesamtf<strong>in</strong>anzierungsplan 265<br />

9.3.6.1.8 Zuständige Stelle und ordnungsgemäße Durchführung 266<br />

9.3.6.1.9 Ergebnisse <strong>der</strong> Konsultationen 270<br />

9.3.6.1.10 Kurzbeschreibung <strong>der</strong> Maßnahme 270<br />

...


- 9 -<br />

9.3.6.2 Vertragsnaturschutz im Wald gemäß Art. 32<br />

Seite<br />

276<br />

9.3.6.2.1 Ziele und Strategien 276<br />

9.3.6.2.2 Beschreibung <strong>der</strong> Maßnahmen 277<br />

9.3.6.2.3 Zuständige Stelle und ordnungsgemäße Durchführung 280<br />

9.3.6.2.4 Bezug zu an<strong>der</strong>en Maßnahmen 281<br />

9.3.6.2.5 Indikativer Gesamtf<strong>in</strong>anzierungsplan 282<br />

9.3.6.2.6 Ergebnisse <strong>der</strong> Konsultationen 282<br />

9.3.7 <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> Anpassung und <strong>Entwicklung</strong> von <strong>ländlichen</strong> Gebieten<br />

gem. Art. 33 283<br />

9.3.7.1 Flurneuordnung gemäß Art. 33, Tiret 2 und Dorferneuerung gemäß<br />

Art. 33, Tiret 6 284<br />

9.3.7.1.1 Bewertung <strong>der</strong> abgelaufenen För<strong>der</strong>periode 284<br />

9.3.7.1.2 Ziele und Strategien 292<br />

9.3.7.1.3 Geographischer Geltungsbereich 296<br />

9.3.7.1.4 Indikativer Gesamtf<strong>in</strong>anzierungsplan 297<br />

9.3.7.1.5 Beschreibung <strong>der</strong> Maßnahme Flurneuordnung 298<br />

9.3.7.1.5.1 Beschreibung <strong>der</strong> Maßnahme 298<br />

9.3.7.1.5.2 Gegenstand und Höhe <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> 298<br />

9.3.7.1.5.3 Zuwendungsempfänger 302<br />

9.3.7.1.5.4 Zuwendungsvoraussetzungen 303<br />

9.3.7.1.6 Beschreibung <strong>der</strong> Maßnahme Dorferneuerung 304<br />

9.3.7.1.6.1 Beschreibung <strong>der</strong> Maßnahme 304<br />

9.3.7.1.6.2 Gegenstand <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> 306<br />

9.3.7.1.6.3 Zuwendungsempfänger 310<br />

9.3.7.1.6.4 Zuwendungsvoraussetzungen 310<br />

9.3.7.1.7 Zuständige Stelle und ordnungsgemäße Durchführung 311<br />

9.3.7.1.8 Ergebnisse <strong>der</strong> Konsultationen 313<br />

9.3.7.1.9 Kurzbeschreibung <strong>der</strong> Maßnahmen Flurneuordnung und Dorferneuerung 314<br />

...


- 10 -<br />

9.3.7.2 Diversifizierung gemäß Art. 33, Tiret 7<br />

Seite<br />

317<br />

9.3.7.2.1 Bewertung <strong>der</strong> abgelaufenen För<strong>der</strong>periode 317<br />

9.3.7.2.2 Beschreibung <strong>der</strong> Maßnahmen 320<br />

9.3.7.2.3 Indikativer Gesamtf<strong>in</strong>anzierungsplan 325<br />

9.3.7.2.4 Zuständige Stelle und ordnungsgemäße Durchführung 325<br />

9.3.7.2.5 Ergebnisse <strong>der</strong> Konsultationen 326<br />

...


- 11 -<br />

Seite<br />

9.3.7.3 Schutz <strong>der</strong> Umwelt, Naturschutz und Landschaftspflege <strong>zur</strong> Sicherung<br />

<strong>des</strong> <strong>ländlichen</strong> <strong>Raumes</strong> gemäß Art. 33, Tiret 11 327<br />

9.3.7.3.1 Ziele und Strategien 327<br />

9.3.7.3.2 Beschreibung <strong>der</strong> Maßnahmen 328<br />

9.3.7.3.3 Bezug zu an<strong>der</strong>en Maßnahmen 332<br />

9.3.7.3.4 Indikativer Gesamtf<strong>in</strong>anzierungsplan 332<br />

9.3.7.3.5 Zuständige Stelle und ordnungsgemäße Durchführung 333<br />

9.3.7.3.6 Ergebnisse <strong>der</strong> Konsultationen 334<br />

9.3.7.3.7 Kurzbeschreibung <strong>der</strong> Maßnahme 335<br />

9.3.7.4 Vorbeugen<strong>der</strong> Hochwasserschutz gemäß Art. 33, Tiret 12 338<br />

9.3.7.4.1 Ziele und Strategien 338<br />

9.3.7.4.2 Beschreibung <strong>der</strong> Maßnahmen 339<br />

9.3.7.4.3 Bedeutung <strong>des</strong> vorbeugenden Hochwasserschutzes für den <strong>ländlichen</strong> Raum 341<br />

9.3.7.4.4 Vorbeugen<strong>der</strong> Hochwasserschutz im Rahmen <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Gewässerentwicklungspläne<br />

342<br />

9.3.7.4.5 Indikativer Gesamtf<strong>in</strong>anzierungsplan 342<br />

9.3.7.4.6 Europäischer Kontext 343<br />

9.3.7.4.7 Bezug zu an<strong>der</strong>en Maßnahmen 345<br />

9.3.7.4.8 Zuständige Stelle und ordnungsgemäße Durchführung 346<br />

9.3.7.4.9 Ergebnisse <strong>der</strong> Konsultationen 348<br />

9.3.8 Koord<strong>in</strong>ation mit Ziel 2, phas<strong>in</strong>g out-Gebieten und Ziel 3 349<br />

9.3.8.1 Dorferneuerung 350<br />

9.3.8.2 Nachwachsende Rohstoffe – energetische Nutzung von Biomasse 350<br />

9.3.8.2.1 Beschreibung <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen Lage 350<br />

9.3.8.2.2 Ziele und Strategien 351<br />

9.3.8.2.3 Beschreibung <strong>der</strong> Maßnahmen 351<br />

9.3.8.2.4 Indikativer Gesamtf<strong>in</strong>anzierungsplan 354<br />

9.3.8.2.5 Zuständige Stelle und ordnungsgemäße Durchführung 354<br />

9.3.8.2.6 Ergebnisse <strong>der</strong> Konsultationen 355<br />

...


- 12 -<br />

9.3.8.3 Qualifizierung von Landwirten und <strong>der</strong>en Familienangehörigen<br />

Seite<br />

356<br />

9.3.8.3.1 Ziele und Strategien 356<br />

9.3.8.3.2 Beschreibung <strong>der</strong> Maßnahmen 356<br />

9.3.8.3.3 Indikativer Gesamtf<strong>in</strong>anzierungsplan 357<br />

9.3.8.3.4 Zuständige Stelle und ordnungsgemäße Durchführung 358<br />

9.3.8.3.5 Ergebnisse <strong>der</strong> Konsultationen 358<br />

10. Studien, Demonstrationsvorhaben, Ausbildungsmaßnahmen, Maßnahmen<br />

<strong>der</strong> technischen Hilfe 359<br />

11. Benennung <strong>der</strong> zuständigen Behörden und verantwortlichen<br />

E<strong>in</strong>richtungen 359<br />

12. Bestimmungen für e<strong>in</strong>e effiziente und ordnungsgemäße Durchführung,<br />

für die Begleitung und Bewertung sowie Kontrollmodalitäten und<br />

Sanktionen 362<br />

12.1 Detaillierte Angaben über Durchführung <strong>der</strong> Art. 41 bis 48 DVO 362<br />

12.1.1 Beschreibung <strong>der</strong> F<strong>in</strong>anzströme für die Zahlung <strong>der</strong> Beihilfe an die Endbegünstigten<br />

362<br />

12.1.2 Kontrollbestimmungen auf Ebene <strong>der</strong> Endbegünstigten 363<br />

12.1.3 Sanktionsbestimmungen 365<br />

12.1.4 Kontrollbestimmungen und Sanktionen für die gute landw. Praxis 368<br />

12.2 Begleitung und Bewertung <strong>des</strong> Programms 373<br />

12.3 Kodifizierung 374<br />

...


- 13 -<br />

Seite<br />

13. Ergebnisse <strong>der</strong> Konsultationen und Benennung <strong>der</strong> beteiligten Behörden<br />

und E<strong>in</strong>richtungen sowie <strong>der</strong> Wirtschafts- und Sozialpartner 375<br />

14. Gleichgewicht zwischen den För<strong>der</strong>maßnahmen 377<br />

14.1 Maßnahmen nach <strong>der</strong> Verordnung 1257/99 377<br />

14.2 Sonstige Programme 380<br />

15. Vere<strong>in</strong>barkeit und Kohärenz 382<br />

16. Zusätzliche staatliche Beihilfen 387<br />

17. Publizität 388<br />

18. Korrigendum 389<br />

...


Teil I: Allgeme<strong>in</strong>e Angaben<br />

- 14 -<br />

1. Titel <strong>des</strong> <strong>Entwicklung</strong>splanes für den Ländlichen Raum<br />

„<strong>Plan</strong> <strong>zur</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> <strong>Entwicklung</strong> <strong>des</strong> <strong>ländlichen</strong> <strong>Raumes</strong> <strong>in</strong> Bayern“<br />

2. Mitgliedstaat und Verwaltungse<strong>in</strong>heit<br />

3.<br />

Mitgliedstaat: Deutschland<br />

Verwaltungse<strong>in</strong>heit: Bayern<br />

Geographischer Geltungsbereich<br />

3.1 Geographischer Geltungsbereich <strong>des</strong> <strong>Plan</strong>s (Art. 41)<br />

Der geographische Geltungsbereich umfasst die gesamte Lan<strong>des</strong>fläche Bayerns<br />

3.2 Ziel 1 und Ziel 2-Regionen<br />

Die Ziel 2-Regionen <strong>in</strong> Bayern umfassen 834 000 E<strong>in</strong>wohner<br />

(= 6,9 % <strong>der</strong> Gesamtbevölkerung) und e<strong>in</strong>e Fläche von ca. 7.000 km 2 . E<strong>in</strong>e Karte <strong>der</strong><br />

bayerischen Ziel 2-Gebiete ist <strong>in</strong> <strong>der</strong> Anlage 1 (Karte 19) beigefügt.<br />

Die im Rahmen <strong>der</strong> Ziel 2-Programmierung (zuständig ist das Bayerische Staatsm<strong>in</strong>isterium<br />

für Wirtschaft, Verkehr und Technologie) e<strong>in</strong>gesetzten Programme tangieren<br />

mit Ausnahme e<strong>in</strong>es Teils <strong>der</strong> Maßnahmen <strong>des</strong> Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege<br />

die Maßnahmen nach <strong>der</strong> Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 nicht.<br />

In den beson<strong>der</strong>s strukturschwachen Ziel 2- und phas<strong>in</strong>g-out-Gebieten werden ausgewählte<br />

Maßnahmen <strong>des</strong> Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege zusätzlich <strong>zur</strong><br />

Kof<strong>in</strong>anzierung über die Verordnung (EG) 1257/1999 im Rahmen <strong>der</strong> Ziel 2-<br />

<strong>För<strong>der</strong>ung</strong> durch den EFRE f<strong>in</strong>anziell unterstützt. Zweck <strong>der</strong> Unterstützung ist es,<br />

Projekte im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege durchzuführen, die über die<br />

orig<strong>in</strong>äre ökologische Zielsetzung h<strong>in</strong>aus <strong>in</strong> umfassen<strong>der</strong> Weise <strong>in</strong>tegrierte Ansätze<br />

verfolgen (z. B. Tourismus/Fremdenverkehr im E<strong>in</strong>klang mit Natur und Landschaft).<br />

E<strong>in</strong>e getrennte Abrechnung zwischen den beiden Fonds wird sichergestellt.<br />

...


- 15 -<br />

Für die flankierenden Maßnahmen<br />

− Bayer. Kulturlandschaftsprogramm Teil A<br />

− Bayer. Vertragsnaturschutzprogramm e<strong>in</strong>schließlich Erschwernisausgleich<br />

− Erstaufforstung<br />

s<strong>in</strong>d die jeweiligen Ausgaben, die auf die Ziel 2-Gebiete entfallen, <strong>in</strong> den <strong>in</strong>dikativen<br />

F<strong>in</strong>anzplänen ausgewiesen.<br />

4. <strong>Plan</strong>ung auf <strong>der</strong> geeigneten geographischen Ebene (Art. 41 Abs. 2)<br />

Für das Bun<strong>des</strong>land Bayern wird e<strong>in</strong>e horizontale Programmplanung vorgelegt.<br />

...


- 16 -<br />

TEIL II: Beschreibung <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen Lage<br />

5. Quantifizierte Beschreibung <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen Lage (Art. 43 Abs. 1)<br />

5.1 Beschreibung <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen Lage<br />

5.1.1 Allgeme<strong>in</strong>e Beschreibung <strong>des</strong> För<strong>der</strong>gebietes<br />

Bayern ist e<strong>in</strong>e Kernregion im Herzen Europas. Im Süden und Osten grenzen die<br />

Schweiz, Österreich und Tschechien an Bayern an. Innerhalb Deutschlands hat Bayern<br />

e<strong>in</strong>e geme<strong>in</strong>same Lan<strong>des</strong>grenze im Westen und Norden mit Baden-Württemberg, Hessen,<br />

Thür<strong>in</strong>gen und Sachsen. Die Beschreibung <strong>des</strong> För<strong>der</strong>gebietes geht aus nachfolgen<strong>der</strong><br />

Tabelle 1 hervor:<br />

Tabelle 1: Ausgewählte Zahlen für Bayern (1998)<br />

Bezeichnung/Merkmal E<strong>in</strong>heit Wert<br />

Gebietsfläche km² 70.551<br />

Verwaltungsglie<strong>der</strong>ung<br />

kreisfreie Städte Anzahl 25<br />

Landkreise Anzahl 71<br />

Geme<strong>in</strong>den Anzahl 2.056<br />

Verwaltungsgeme<strong>in</strong>schaften Anzahl 319<br />

Bevölkerung <strong>in</strong>sgesamt <strong>in</strong> Mio. 12,0<br />

Bevölkerung ländlicher Gebiete <strong>in</strong> Mio. 5,5<br />

Bevölkerungsdichte E<strong>in</strong>w./km² 170<br />

Erwerbstätige <strong>in</strong>sgesamt <strong>in</strong> 1000 5.743<br />

darunter:<br />

- <strong>in</strong> <strong>der</strong> Land- und Forstwirtschaft,<br />

Fischerei<br />

<strong>in</strong> 1000 239<br />

- Produzieren<strong>des</strong> Gewerbe <strong>in</strong> 1000 2.045<br />

- Handel Gastgewerbe und Verkehr <strong>in</strong> 1000 1.287<br />

- sonstige Dienstleistungen <strong>in</strong> 1000 2.172<br />

Erwerbstätigenquote <strong>in</strong> % 47,3<br />

Selbständigenquote <strong>in</strong> % 11,7<br />

Arbeitslosenquote (Jahresdurchschnitt 1998) % 8,1<br />

Bruttowertschöpfung <strong>in</strong> jeweiligen Preisen Mrd. DM 622,1<br />

...


darunter:<br />

- 17 -<br />

- Land- und Forstwirtschaft, Fischerei Mrd. DM 6,2<br />

- Produzieren<strong>des</strong> Gewerbe Mrd. DM 210,5<br />

- Handel und Verkehr Mrd. DM 78,1<br />

- Dienstleistungsunternehmen Mrd. DM 252,7<br />

- Staat, private Haushalte private Organisationen<br />

ohne Erwerbszweck<br />

Mrd. DM 74,7<br />

Brutto<strong>in</strong>landsprodukt <strong>in</strong>sgesamt Mrd. DM 643,1<br />

BIP/E<strong>in</strong>wohner DM 53.300<br />

Außenhandel (1997):<br />

Ausfuhr <strong>in</strong>sgesamt Mrd. DM 138,3<br />

darunter:<br />

Güter <strong>der</strong> Ernährungswirtschaft Mrd. DM 7,7<br />

Güter <strong>der</strong> gewerblichen Wirtschaft Mrd. DM 130,6<br />

E<strong>in</strong>fuhr <strong>in</strong>sgesamt Mrd. DM 118,6<br />

darunter:<br />

Güter <strong>der</strong> Ernährungswirtschaft Mrd. DM 7,6<br />

Güter <strong>der</strong> gewerblichen Wirtschaft Mrd. DM 110,9<br />

Anteil <strong>des</strong> Auslandsumsatzes <strong>der</strong> Industrie am<br />

Umsatz <strong>in</strong>sgesamt<br />

% 36,4<br />

Beson<strong>der</strong>s hervorzuheben ist <strong>der</strong> hohe Bevölkerungsanteil (5,5 Mio. bzw.<br />

rd. 46 %) <strong>der</strong> im Ländlichen Raum lebt und die mit 239 000 hohe Zahl an Erwerbstätigen<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> bayerischen Land- und Forstwirtschaft und Fischerei (4,2 %<br />

<strong>der</strong> Erwerbstätigen).<br />

834 000 E<strong>in</strong>wohner bzw. 6,9 % <strong>der</strong> Gesamtbevölkerung Bayerns leben im Ziel 2-<br />

Gebiet. Die Gebietsabgrenzung geht aus beiliegen<strong>der</strong> Karte (Anlage 1) hervor.<br />

Bezüglich <strong>der</strong> Maßnahmen <strong>zur</strong> <strong>Entwicklung</strong> <strong>des</strong> Ländlichen <strong>Raumes</strong> durch den<br />

EAGFL ist <strong>in</strong> <strong>der</strong> Ziel 2-Programmierung e<strong>in</strong> Querverweis auf die horizontale<br />

Programmplanung für den EAGFL aufgenommen.<br />

...


- 18 -<br />

5.1.2 Situation <strong>der</strong> Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft<br />

5.1.2.1 Gesamtwirtschaftliche Bedeutung <strong>der</strong> bayerischen Landwirtschaft<br />

Die bäuerliche Landwirtschaft prägt den <strong>ländlichen</strong> Raum Bayerns. Grundsätzlich<br />

ist ihre relative Bedeutung als Wirtschaftsfaktor rückläufig; <strong>in</strong> den Regionen mit<br />

ungünstigen natürlichen Standortbed<strong>in</strong>gungen hat die Landwirtschaft noch erhebliches<br />

wirtschaftliches Gewicht. Lan<strong>des</strong>weit wächst jedoch die Bedeutung ihrer<br />

Funktion für die Sicherung <strong>der</strong> natürlichen Umwelt, die Gestaltung <strong>der</strong> Landschafts-<br />

und Siedlungsstruktur, die Erhaltung <strong>des</strong> sozialen Gefüges <strong>in</strong> den Dörfern<br />

und die Realisierung landschaftsbezogener <strong>Entwicklung</strong>svorhaben (<strong>in</strong>sbes. ländlicher<br />

Tourismus). Angesichts <strong>des</strong> engen Wirkungsgefüges zwischen Landwirtschaft<br />

und Umwelt ergibt sich für die Landwirte e<strong>in</strong>e beson<strong>der</strong>e Verantwortung für e<strong>in</strong>e<br />

nachhaltige und ressourcenschonende Bewirtschaftung.<br />

Die <strong>in</strong> <strong>der</strong> Agenda 2000 postulierten For<strong>der</strong>ungen nach Wettbewerbsfähigkeit,<br />

Nachhaltigkeit (bzw. Umweltverträglichkeit) und Multifunktionalität s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> sich<br />

nicht konfliktfrei. Soweit die Forcierung <strong>in</strong>ternationaler Wettbewerbsfähigkeit zu<br />

e<strong>in</strong>er fortschreitenden regionalen Arbeitsteilung auch <strong>in</strong> <strong>der</strong> Agrarproduktion führt,<br />

s<strong>in</strong>d gravierende Nachteile für die Aufrechterhaltung e<strong>in</strong>er flächendeckenden Bewirtschaftung,<br />

<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>in</strong> Gebieten mit ungünstigen natürlichen Ertragsvoraussetzungen,<br />

zu erwarten. Dies kann auf die passive Sanierung von Teilgebieten<br />

h<strong>in</strong>auslaufen, sofern den dortigen Landwirten ke<strong>in</strong>e entsprechenden Hilfen für die<br />

Anpassung <strong>der</strong> Agrarproduktion, den Aufbau ergänzen<strong>der</strong> E<strong>in</strong>kommensquellen<br />

sowie Ausgleichszulagen im S<strong>in</strong>ne <strong>des</strong> Art. 14 <strong>der</strong> VO (EG) 1257/1999 geboten<br />

werden.<br />

Die wirtschaftliche Bedeutung <strong>der</strong> Landwirtschaft <strong>in</strong> Bayern wird seit Anfang <strong>der</strong><br />

90er Jahre durch absolut und relativ s<strong>in</strong>kende Werte <strong>der</strong> Bruttowertschöpfung charakterisiert.<br />

Bis etwa 1995 nahm <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Bruttowertschöpfung<br />

stetig ab, seitdem stagniert er bei ca. 1 % (5 Mrd. DM). 1 In <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>-<br />

1 Berücksichtigt wurde hier nur die landwirtschaftliche Bruttowertschöpfung ohne Forstwirtschaft, Fischerei, gewerbliche Gärtnerei und Tierhaltung. Werden<br />

diese Bereiche h<strong>in</strong>zuaddiert, ist die <strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> Bruttowertschöpfung seit 1994 sogar leicht positiv. In <strong>der</strong> Summe wurden 1996 etwa 5,8 Mrd. DM erwirtschaftet.<br />

Vgl. BayStMELF: Bayerischer Agrarbericht 1998, S. 57.<br />

...


- 19 -<br />

republik ist <strong>der</strong> Beitrag <strong>der</strong> Land- und Forstwirtschaft <strong>zur</strong> gesamtwirtschaftlichen<br />

Wertschöpfung zwar ebenso marg<strong>in</strong>al (1,2 % bzw. 0,8 %), allerd<strong>in</strong>gs erhöhte sich<br />

von 1994 bis 1996 <strong>der</strong> absolute Betrag um ca. 2 Mrd. auf 29,4 Mrd. DM. Dies hatte<br />

<strong>zur</strong> Folge, dass <strong>der</strong> bayerische Anteil auf e<strong>in</strong> Sechstel <strong>der</strong> gesamten deutschen<br />

landwirtschaftlichen Bruttowertschöpfung schrumpfte. Dies dürfte z.T. auf s<strong>in</strong>kende<br />

Produktionsanteile Bayerns <strong>in</strong> <strong>der</strong> pflanzlichen wie auch <strong>in</strong> <strong>der</strong> tierischen Erzeugung<br />

– saisonabhängig auch auf die Marktentwicklung im Son<strong>der</strong>kulturbereich<br />

– <strong>zur</strong>ückzuführen se<strong>in</strong>.<br />

In Bayern waren 1994 mit ca. 309.000 Personen noch 5,4 % aller Erwerbstätigen<br />

<strong>in</strong> ihrer Haupttätigkeit landwirtschaftlich beschäftigt – das waren über<br />

2 Prozentpunkte mehr als im Bun<strong>des</strong>durchschnitt. Bis 1996 sank die Zahl <strong>der</strong> Erwerbstätigen<br />

auf etwa 240.000 (1,2 Prozentpunkte), während sie im Bun<strong>des</strong>durchschnitt<br />

und auf EU-Ebene nur jeweils um 0,4 Prozentpunkte <strong>zur</strong>ückg<strong>in</strong>g. Trotz<br />

dieser Strukturän<strong>der</strong>ungen – die sich bis dato mit gleicher Intensität fortsetzen –<br />

wird aufgrund <strong>der</strong> kle<strong>in</strong>strukturierten Ausgangssituation die bäuerliche Landwirtschaft<br />

auch weiterh<strong>in</strong> das Leitbild agrarpolitischer Entscheidungen bleiben.<br />

Tabelle 2: Bedeutung <strong>der</strong> Landwirtschaft <strong>in</strong> Bayern, <strong>in</strong> <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>republik und <strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> EU<br />

Merkmal<br />

Bruttowertschöpfung (BWS)<br />

- <strong>der</strong> Landwirtschaft 1<br />

- Anteil an <strong>der</strong> BWS <strong>der</strong> EU<br />

(LuF)<br />

- Anteil LuF an <strong>der</strong> BWS<br />

<strong>in</strong>sges.<br />

Erwerbstätige<br />

- <strong>in</strong> <strong>der</strong> Land-u.Forstwirtschaft<br />

- Anteil Erwerbstätige <strong>in</strong> LuF an<br />

Erwerbstätige <strong>in</strong>sges.<br />

1<br />

Bayern<br />

1994 1996<br />

5.350<br />

2,5<br />

1,1<br />

309<br />

5,4<br />

4.913<br />

2,2<br />

1,0<br />

240<br />

4,2<br />

BRD<br />

1994 1996<br />

27.08<br />

12,6<br />

1,2<br />

29.411<br />

13,1<br />

0,8<br />

214.255<br />

100<br />

2,8 2<br />

EU (15)<br />

1994 1996<br />

Ohne Forstwirtschaft, Gartenbau sowie gewerbliche Tierhaltung;<br />

2 Wert <strong>der</strong> EU (12);<br />

Quelle: BayStMELF: Die Landwirtschaft <strong>in</strong> <strong>der</strong> Europäischen Union, mehrere Ausgaben;<br />

BayLASD: Statistisches Jahrbuch für Bayern, mehrere Ausgaben;<br />

BML: Statistisches Jahrbuch über Ernährung, Landwirtschaft und Forsten <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>republik Deutschland 1998<br />

1.171<br />

3,3<br />

1.046<br />

2,9<br />

7.813<br />

5,4<br />

224.134<br />

100<br />

1,7<br />

7.514<br />

5,0<br />

...


- 20 -<br />

5.1.2.2 Situation <strong>der</strong> bayerischen Landwirtschaft im Vergleich<br />

• <strong>Entwicklung</strong>strends seit <strong>der</strong> Agrarreform 1992<br />

Die erste Stufe <strong>der</strong> Reform <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>samen Agrarpolitik (1992) hat den Agrarsektor<br />

unterschiedlich tangiert. Während die Marktfrucht-, Gemischt-, Veredelungs-<br />

und auch Milchviehbetriebe zunächst ihre E<strong>in</strong>kommenslage stabilisieren<br />

konnten, entstanden den Futterbaubetrieben mit spezialisierter R<strong>in</strong><strong>der</strong>mast starke<br />

Verluste. Generell lösten die Preissenkungen e<strong>in</strong>en erhöhten Rationalisierungsdruck<br />

aus, <strong>der</strong> im Zusammenspiel mit exogenen Faktoren (BSE) und <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>en<br />

Marktentwicklung den Strukturwandel beschleunigte. In die gleiche<br />

Richtung wirkt die Verbesserung <strong>der</strong> gesamtwirtschaftlichen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen<br />

seit Ende <strong>der</strong> 90er Jahre, die e<strong>in</strong>en gewissen Anpassungssog ausgelöst hat.<br />

Die tendenziell s<strong>in</strong>kenden E<strong>in</strong>kommen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Landwirtschaft verstärken primär<br />

die Suche nach alternativen Erwerbsmöglichkeiten. Der Trend <strong>zur</strong> Betriebsaufgabe<br />

ist nicht sprunghaft angestiegen.<br />

• Struktur <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Betriebe <strong>in</strong> Bayern<br />

Die Zahl <strong>der</strong> bayerischen Betriebe sank bis 1998 auf rd. 173 000 (1993: rd.<br />

200 000). Davon werden nur noch 42 % im Haupterwerb geführt. Angesichts <strong>der</strong><br />

kle<strong>in</strong>strukturierten Verhältnisse ist davon auszugehen, dass rd. 85 % <strong>der</strong> landwirtschaftlichen<br />

Haushalte über mehrere E<strong>in</strong>kommensquellen verfügen. Da <strong>in</strong><br />

Bayern natur- und strukturbed<strong>in</strong>gt <strong>der</strong> Futterbau mit Milchviehhaltung dom<strong>in</strong>iert,<br />

hat <strong>der</strong> Strukturwandel <strong>in</strong> Teilgebieten bereits zu e<strong>in</strong>er Gefährdung <strong>der</strong> flächendeckenden<br />

Landbewirtschaftung geführt.<br />

Diese Tendenz dürfte sich verstärken. Wie die Schichtung <strong>der</strong> Betriebe nach dem<br />

Standard-Betriebse<strong>in</strong>kommen zeigt, verfügt <strong>der</strong> Großteil <strong>der</strong> Betriebe nur über<br />

e<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>ge ökonomische Kapazität. Während im Bun<strong>des</strong>durchschnitt nur 65 %<br />

<strong>der</strong> Betriebe unter 30.000 DM und knapp 24 % über 50.000 DM Standardbetriebse<strong>in</strong>kommen<br />

erzielen, liegt <strong>der</strong>en Anteil <strong>in</strong> Bayern bei 72 % bzw. 14 % (vgl.<br />

Tab. 3).<br />

...


- 21 -<br />

Tabelle 3: Ausgewählte landwirtschaftliche Strukturdaten<br />

Merkmal<br />

Erwerbscharakter<br />

Anzahl Betriebe<br />

Bayern (1995)<br />

Anteil an Bayern <strong>in</strong> %<br />

Deutschland<br />

(Durchschn. 1995, Alte<br />

Bun<strong>des</strong>län<strong>der</strong>)<br />

<strong>in</strong> %<br />

- Haupterwerb 80.472 42,6 43,1<br />

- Nebenerwerb 108.421 57,4 56,9<br />

Betriebsformen (HEB)<br />

- Marktfrucht 48.321 29,3 29,2<br />

- Futterbau 93.622 56,7 47,3<br />

- Veredelung 8.314 5,0 8,3<br />

- Dauerkultur 6.367 3,9 9,8<br />

- Gemischt 8.621 5,2 5,5<br />

Betriebsgrößen<br />

(Standardbetriebse<strong>in</strong>kommen)<br />

- < 30.000 DM 137.513 72,4 65,4<br />

- 30.000 < 50.000 26.564 13,9 10,9<br />

- > 50.000 25.865 13,6 23,7<br />

Gebietskategorien gemäß<br />

VO 75/268 EWG<br />

- Benachteiligtes Gebiet<br />

117.076 2)<br />

62,0<br />

1)<br />

56,5 3)<br />

- Nicht benachteiligtes Gebiet 71.728 2) 38,0 43,5 3)<br />

Betriebe <strong>in</strong>sgesamt 188.893 100 100<br />

1)<br />

Ergebnisse <strong>der</strong> repräsentativen Agrarberichterstattungen 1997 (vgl. Agrarbericht <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>regierung 1999).<br />

2)<br />

89 bayerische Betriebe konnten nicht e<strong>in</strong>deutig den Gebietskategorien zugeordnet werden.<br />

3)<br />

Anteil <strong>der</strong> Haupterwerbsbetriebe <strong>in</strong> den Gebietskategorien; dadurch dürfte <strong>der</strong> Anteil im benachteiligten Gebiet tendenziell<br />

unterschätzt werden.<br />

Quelle: Bayerische Lan<strong>des</strong>anstalt für Betriebswirtschaft und Agrarstruktur, Bayerisches Lan<strong>des</strong>amt für Statistik und<br />

Datenverarbeitung, Agrarbericht <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>regierung.<br />

Die europaweit feststellbare stärkere Marktorientierung wird <strong>in</strong> Bayern weitere<br />

Anpassungsprozesse auslösen, zumal sich nahezu zwei Drittel <strong>der</strong> Betriebe <strong>in</strong><br />

benachteiligten Gebieten bef<strong>in</strong>den. Zur sozialen Gestaltung dieser Verän<strong>der</strong>ungen<br />

bedarf es e<strong>in</strong>er aktiven Strukturpolitik, die auf die sozioökonomische Ausgangssituation<br />

Rücksicht nimmt.<br />

Notwendig ersche<strong>in</strong>t e<strong>in</strong>e regional differenzierte Flankierung <strong>des</strong> Strukturwandels.<br />

Dies belegen die folgenden H<strong>in</strong>weise für die Zeit von 1991 bis 1995 (vgl.<br />

Tabelle 4):<br />

...


- 22 -<br />

Tabelle 4: Ausgewählte Daten <strong>zur</strong> Strukturentwicklung <strong>in</strong> Bayern<br />

Merkmal<br />

Landw. Betriebe <strong>in</strong>sges. 1991 Anz.<br />

Abnahme <strong>der</strong> Betriebe 1991-95<br />

1995 Anz.<br />

%<br />

Betriebsgröße 1991 ha/Betr.<br />

1995 ha/Betr.<br />

Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Betriebsgröße %<br />

Durchschnitt<br />

Bayern<br />

M<strong>in</strong>imum* Maximum*<br />

213.731<br />

188.893<br />

-11,6<br />

15,6<br />

17,6<br />

13<br />

697<br />

651<br />

-2,9<br />

8,8<br />

9,6<br />

1,1<br />

7.648<br />

6.432<br />

-19,6<br />

Abnahme <strong>der</strong> HE Betriebe 1991-95 % -16,2 -8,2 -27,2<br />

Anteil <strong>der</strong> HE – Betriebe 1991 %<br />

Anteil <strong>der</strong> Betriebe über 50.000 StBE<br />

1995 %<br />

1995 %<br />

*) Die ausgewiesenen Werte beziehen sich jeweils auf den Landkreis, <strong>der</strong> sich im genannten Jahr im Extrem bef<strong>in</strong>det.<br />

Demnach können extrem verschiedene Landkreise <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Rubrik ersche<strong>in</strong>en.<br />

Quelle: LBA München - Aufbereitete Daten <strong>der</strong> Agrarberichterstattung 1995 sowie <strong>der</strong> Viehzählung 1996 <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>amtes<br />

für Statistik und Datenverarbeitung.<br />

Zwischen 1991 – 1995 haben im Lan<strong>des</strong>durchschnitt ∅ 11,6 % <strong>der</strong> Betriebe aufgegeben.<br />

Die Werte schwankten auf Landkreisebene zwischen etwa 3 % (Berchtesgadener<br />

Land) und 20 % (Rhön-Grabfeld, vgl. jeweils Karte 14 <strong>des</strong> Bayerischen<br />

Agrarberichts <strong>in</strong> Anlage 2). Bezogen auf die Agrargebiete verlief <strong>der</strong><br />

Rückgang <strong>der</strong> Betriebe <strong>in</strong> den Mittelgebirgslagen (Ostbayerische Mittelgebirge,<br />

Spessart, Rhön), aber auch im Nordbayerischen Hügelland beson<strong>der</strong>s stark (vgl.<br />

Tab. 5). Diese Regionen umfassen den Großteil <strong>der</strong> bisherigen 5b-Gebiete.<br />

Die durchschnittliche Betriebsgröße stieg im gleichen Zeitraum um 13 % auf<br />

17,6 ha/Betrieb und liegt damit nur leicht über dem Durchschnitt aller EU-Län<strong>der</strong><br />

(15,1 ha). Hier reicht die Spanne von nur 1,1 % (Miesbach) bis zu e<strong>in</strong>er Zunahme<br />

um 31,2 % (Miltenberg). Entsprechend variieren die mittleren Betriebsgrößen<br />

zwischen 9,6 ha (Forchheim) und rd. 30 ha (Hof).<br />

Die HE-Betriebe bewirtschaften über 71 % <strong>der</strong> LF <strong>in</strong> Bayern. Bei e<strong>in</strong>er durchschnittlichen<br />

Betriebsgröße von knapp 30 ha liegt die Wachstumsschwelle <strong>in</strong>zwischen<br />

bei über 50 ha/Betrieb. Das Wachstum erfolgt fast ausschließlich über den<br />

Pachtmarkt, wobei durchschnittliche Pachtpreise von 300 bis 600 DM/ha gezahlt<br />

werden.<br />

44,9<br />

42,6<br />

13,6<br />

17,3<br />

17,0<br />

2,1<br />

23,7<br />

27,9<br />

31,2<br />

71,7<br />

70,1<br />

27,6<br />

...


- 23 -<br />

Die regionale sozioökonomische Situation geht aus den Karten <strong>in</strong> <strong>der</strong> Anlage 1<br />

hervor. In diesen Regionen erreichen teilweise nur 2 % <strong>der</strong> Betriebe e<strong>in</strong> Standardbetriebse<strong>in</strong>kommen<br />

von mehr als 50 000 DM (vgl. Anlage 1).<br />

Tabelle 5: Zahl und <strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Betriebe nach Agrargebieten<br />

Agrargebiet<br />

landwirtschaftliche Betriebe<br />

1992 1995<br />

Mittlere jährliche Abnahme<br />

1992 -95 (%)<br />

Alpen 7.257 6.941 - 1,5<br />

Alpenvorland 11.627 11.142 - 1,4<br />

Voralp<strong>in</strong>es Hügelland 13.522 12.723 - 2,0<br />

Tertiär-Hügelland (Süd) 30.889 28.280 - 2,8<br />

Tertiär-Hügelland (Nord) 28.309 25.812 - 2,9<br />

Gäugebiete 9.885 9.199 - 2,3<br />

Ostbayerische Mittelgebirge I 12.823 11.652 - 3,0<br />

Ostbayerische Mittelgebirge II 17.147 15.556 - 3,1<br />

Jura 19.809 17.909 - 3,2<br />

Nordbayerisches Hügelland und Keuper 34.988 31.321 - 3,5<br />

Fränkische Platten 13.097 12.474 - 1,6<br />

Spessart und Rhön 5.831 5.024 - 4,6<br />

Bayern 205.184 188.033 - 2,8<br />

Quelle: Bayerischer Agrarbericht 1994 und 1998<br />

• Landwirtschaftliche Arbeitskräfte<br />

Mit <strong>der</strong> abnehmenden Zahl von Betrieben korrespondiert e<strong>in</strong> noch stärkerer Rückgang<br />

<strong>der</strong> landwirtschaftlichen Arbeitskräfte. Zwischen 1993 und 1997 nahmen die<br />

<strong>in</strong> landwirtschaftlichen Betrieben beschäftigten Familienarbeitskräfte (e<strong>in</strong>schließlich<br />

Teilzeitbeschäftigte) von 447.100 auf 370.000 ab. Aggregiert zu Arbeitskrafte<strong>in</strong>heiten<br />

wurde 1997 <strong>in</strong> <strong>der</strong> bayerischen Landwirtschaft die Arbeitsleistung von<br />

<strong>in</strong>sgesamt etwa 172.000 Voll-AK-E<strong>in</strong>heiten geleistet (e<strong>in</strong>schließlich Fremd-AK).<br />

Der AK-Besatz betrug im Durchschnitt aller Betriebe rund 1 AK-E<strong>in</strong>heit. Die<br />

Haupterwerbsbetriebe beschäftigten ca. 1,74 AK-E<strong>in</strong>heiten, Nebenerwerbsbetriebe<br />

rund 0,47 AK-E<strong>in</strong>heiten je Betrieb.<br />

Angesichts <strong>der</strong> relativ ger<strong>in</strong>gen Betriebsgröße von durchschnittlich 18 ha verfügen<br />

...


- 24 -<br />

die landwirtschaftlichen Betriebe <strong>in</strong> Bayern mit e<strong>in</strong>er AK je Betrieb trotz <strong>der</strong> bisher<br />

hohen Abnahmeraten immer noch über e<strong>in</strong>e relativ hohe Arbeitskapazität. Sie<br />

ist Ausdruck von verdeckter Arbeitslosigkeit. Attraktive mit <strong>der</strong> Landwirtschaft<br />

komb<strong>in</strong>ierbare Erwerbsmöglichkeiten müssen <strong>in</strong> weiten Teilen <strong>des</strong> <strong>ländlichen</strong><br />

<strong>Raumes</strong> noch ausgebaut werden.<br />

• Ausbildungsstand<br />

Statistische Zahlen über den Ausbildungsstand <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Bevölkerung<br />

werden <strong>in</strong> Bayern im Abstand von zehn Jahren erhoben. Die zuletzt <strong>zur</strong> Verfügung<br />

stehenden statistischen Auswertungen stammen vom Jahr 1991. Die für das<br />

Jahr 1999 erhobenen Werte werden <strong>der</strong>zeit vom Statistischen Lan<strong>des</strong>amt ausgewertet<br />

und stehen noch nicht <strong>zur</strong> Verfügung.<br />

Im Jahr 1991 konnten 82 % <strong>der</strong> Haupterwerbsbetriebe e<strong>in</strong>e landwirtschaftliche<br />

Ausbildung nachweisen. Inzwischen liegt dieser Prozentsatz bei über 90 %. Im<br />

Jahre 1997 begannen 2.234 Personen <strong>in</strong> Bayern e<strong>in</strong>e betriebliche Ausbildung <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>em Agrarberuf. Gegenüber 1995 bedeutet dies e<strong>in</strong>e Zunahme von 13,3 %. Die<br />

Berufsanfänger gehören zu 30,9 % dem Beruf Landwirt und zu 42,8 % dem Beruf<br />

Gärtner an. Etwas über 10 % <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetriebe können<br />

e<strong>in</strong>e Meisterausbildung nachweisen.<br />

Viele Hofübernehmer treten erst dann <strong>in</strong> den landwirtschaftlichen Beruf e<strong>in</strong>, wenn<br />

die bisherigen Inhaber den Betrieb abgegeben haben. Nach e<strong>in</strong>er außerlandwirtschaftlichen<br />

Berufsausbildung und –tätigkeit erwerben sich die jungen Landwirte<br />

zumeist <strong>in</strong> Erwachsenenbildungsmaßnahmen das für die Bewirtschaftung <strong>des</strong> Betriebes<br />

notwendige fachliche Wissen und Können und legen die Abschlussprüfung<br />

nicht nach e<strong>in</strong>er landwirtschaftlichen Lehre, son<strong>der</strong>n aufgrund ihrer mehrjährigen<br />

Berufspraxis nach § 40 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz ab. Die Zahl und <strong>der</strong> Anteil<br />

von Abschlussprüfl<strong>in</strong>gen ohne vorausgegangene Lehre an den gesamten Prüfungsteilnehmern<br />

nahm 1997 vorübergehend ab. In Zukunft ist aber angesichts <strong>des</strong> anhaltenden<br />

Strukturwandels mit e<strong>in</strong>em erneuten Anstieg zu rechnen.<br />

• Situation <strong>der</strong> Frauen im <strong>ländlichen</strong> Raum und <strong>in</strong> <strong>der</strong> Landwirtschaft<br />

Die im bäuerlichen Familienbetrieb übliche partnerschaftliche Führung e<strong>in</strong>es Be-<br />

...


- 25 -<br />

triebes kommt <strong>in</strong> den agrarstatistischen Erhebungen nicht zum Ausdruck, da immer<br />

nur e<strong>in</strong>e Person als Betriebs<strong>in</strong>haber gezählt wird. Betriebs<strong>in</strong>haber bedeutet<br />

nicht Alle<strong>in</strong>eigentümer. Auch bei Gütergeme<strong>in</strong>schaft wird immer nur e<strong>in</strong> Betriebs<strong>in</strong>haber<br />

ausgewiesen. In <strong>der</strong> Regel wird dann <strong>der</strong> Bauer als Inhaber e<strong>in</strong>getragen.<br />

Insgesamt s<strong>in</strong>d 8,1 % <strong>der</strong> Bäuer<strong>in</strong>nen Betriebs<strong>in</strong>haber landwirtschaftlicher Betriebe.<br />

Von den Betriebs<strong>in</strong>habern über 65 Jahre s<strong>in</strong>d 22 % weiblich. Meist s<strong>in</strong>d sie verwitwet.<br />

In <strong>der</strong> Altersgruppe bis 24 Jahre s<strong>in</strong>d 21 % <strong>der</strong> Betriebs<strong>in</strong>haber weiblich.<br />

Der hohe Grad qualifizierter beruflicher Bildung <strong>der</strong> Ehegatten hat die Berufsmöglichkeiten<br />

wesentlich verbessert.<br />

Rund 28.500 Ehegatten s<strong>in</strong>d außerbetrieblich erwerbstätig. Man kann davon ausgehen,<br />

dass sie größtenteils ihren Beruf nach e<strong>in</strong>er abgeschlossenen Berufsausbildung<br />

ausüben.<br />

In allen Betrieben s<strong>in</strong>d von den Ehegatten 22 % an<strong>der</strong>weitig erwerbstätig. In den<br />

Haupterwerbsbetrieben s<strong>in</strong>d es 7,6 %, die zum Familiene<strong>in</strong>kommen durch e<strong>in</strong>e<br />

an<strong>der</strong>weitige Erwerbstätigkeit beitragen. Häufig handelt es sich dabei um jüngere<br />

Bäuer<strong>in</strong>nen, die auch nach <strong>der</strong> Heirat und Hofübergabe zunächst noch im erlernten<br />

Beruf verbleiben.<br />

Seit 1989 hat die an<strong>der</strong>weitige Erwerbstätigkeit erheblich zugenommen, vor allem<br />

<strong>in</strong> den Nebenerwerbsbetrieben. Rund 33 % <strong>der</strong> Ehegatten <strong>in</strong> Nebenerwerbsbetrieben<br />

s<strong>in</strong>d an<strong>der</strong>weitig erwerbstätig, davon 4,6 % vollbeschäftigt. Die Vollbeschäftigung<br />

<strong>in</strong> Betrieb und Haushalt lag bei den Ehegatten, im Nebenerwerb bei 2,7 %.<br />

Junge Bäuer<strong>in</strong>nen mit e<strong>in</strong>er qualifizierten außerlandwirtschaftlichen Ausbildung<br />

verbleiben auch nach <strong>der</strong> Heirat noch längere Zeit im außerlandwirtschaftlichen<br />

Beruf bzw. können zu e<strong>in</strong>em späteren Zeitpunkt die erlernte Tätigkeit wie<strong>der</strong> aufnehmen.<br />

Von den Ehegatten bis 34 Jahre s<strong>in</strong>d 25,8 % an<strong>der</strong>weitig erwerbstätig.<br />

Da sehr große regionale Unterschiede <strong>in</strong> <strong>der</strong> Verteilung von Haupt- und Nebenerwerbsbetrieben<br />

bestehen und auch die e<strong>in</strong>zelnen Wirtschaftszweige regional unterschiedliche<br />

Erwerbsmöglichkeiten bieten, ist das Arbeitsplatzangebot im ländli-<br />

...


- 26 -<br />

chen Raum und die Berufsausbildung für die Art <strong>der</strong> außerbetrieblichen Tätigkeit<br />

bestimmend.<br />

Die stark gestiegene außerlandwirtschaftliche Erwerbstätigkeit <strong>der</strong> Bäuer<strong>in</strong>nen<br />

zeigt sich auch <strong>in</strong> <strong>der</strong> Verteilung <strong>der</strong> Gesamtarbeitszeit aller Bäuer<strong>in</strong>nen.<br />

Im Jahr 1997 hatte im Durchschnitt aller Haupterwerbsbetriebe die Bäuer<strong>in</strong><br />

4,3 Personen zu versorgen, <strong>in</strong> den Nebenerwerbsbetrieben 3,8 Personen. 1981 waren<br />

es im Haupterwerbsbetrieb 4,7 und im Nebenerwerbsbetrieb 4,2 Personen. Da<br />

mehr K<strong>in</strong><strong>der</strong> unter 15 Jahren und mehr Personen über 70 Jahre <strong>in</strong> den <strong>ländlichen</strong><br />

Haushalten leben, übersteigt <strong>der</strong> Arbeitsanfall <strong>der</strong> Bäuer<strong>in</strong> den Arbeitsaufwand <strong>in</strong><br />

an<strong>der</strong>en Haushalten deutlich.<br />

Der gesamte Arbeitszeitaufwand beträgt für die Bäuer<strong>in</strong>nen im Durchschnitt<br />

63 Arbeitsstunden <strong>in</strong> <strong>der</strong> Woche. Die Bäuer<strong>in</strong>nen im Haupterwerb arbeiten<br />

67 Stunden und im Nebenerwerb 58 Stunden je Woche. H<strong>in</strong>sichtlich <strong>des</strong> Zeitaufwan<strong>des</strong><br />

für den Haushalt bestehen kaum Unterschiede zwischen Haupt- und Nebenerwerb.<br />

Die Arbeitszeit je Woche für sonstige Erwerbstätigkeit hat sich im Nebenerwerbsbetrieb<br />

im Durchschnitt auf 8 Arbeitsstunden je Woche seit 1979 verdoppelt.<br />

• Flächennutzung<br />

Trotz e<strong>in</strong>es leicht steigenden Flächenverbrauchs für Verkehrs-, Gewerbe- und<br />

Siedlungsflächen sowie e<strong>in</strong>er Flächenbereitstellung für ökologische Zwecke werden<br />

noch immer 47,7 % <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>fläche landwirtschaftlich genutzt. Der Anteil<br />

<strong>der</strong> Ackerflächen hat im Verlauf <strong>der</strong> letzten zwanzig Jahre stetig auf <strong>der</strong>zeit<br />

61,5 % zugenommen, weil sich die Ackernutzung grundsätzlich arbeitsextensiver<br />

gestalten und <strong>des</strong>halb auch nach grundlegenden Organisationsän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Betriebe<br />

(z. B. Übergang zum Nebenerwerb) relativ leichter als die Grünlandwirtschaft<br />

mit Viehhaltung weiterführen lässt. Dies erklärt auch den Rückgang <strong>der</strong><br />

Hackfrüchte und <strong>des</strong> Ackerfutters an <strong>der</strong> Ackernutzung. Auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite ist<br />

die relativ starke Zunahme <strong>der</strong> sonstigen Ackerbaukulturen von knapp 3 auf fast<br />

7 % e<strong>in</strong> Indiz dafür, dass die bayerischen Landwirte versuchen, sich mit Son<strong>der</strong>kulturen<br />

neue Märkte zu erschließen (vgl. Tabelle 6).<br />

...


- 27 -<br />

Tabelle 6: <strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> Anteile <strong>der</strong> Ackerfrüchte an <strong>der</strong> bayerischen<br />

Ackerfläche <strong>in</strong> %<br />

• Viehhaltung<br />

Jahr Getreide Hackfrüchte Ölfrüchte Ackerfutter Sonstiges<br />

1987 59,9 8,4 5,5 23,4 2,9<br />

1997 59,5 6,5 5,5 21,6 6,9<br />

Quelle: Bayerischer Agrarbericht 1998<br />

Mit dem Rückgang <strong>des</strong> Grünlan<strong>des</strong> und <strong>der</strong> fortschreitenden Extensivierung vor<br />

allem im Bereich <strong>der</strong> NE-Landwirtschaft verb<strong>in</strong>det sich seit Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> 90er Jahre<br />

e<strong>in</strong> kont<strong>in</strong>uierlicher Rückgang <strong>der</strong> R<strong>in</strong>dviehbestände. Auch die Schwe<strong>in</strong>edichte hat<br />

sich <strong>in</strong> den vergangenen Jahren kont<strong>in</strong>uierlich verr<strong>in</strong>gert, und das trotz e<strong>in</strong>es<br />

Selbstversorgungsgra<strong>des</strong> von nur 74 % auf Lan<strong>des</strong>ebene und 76 % im Bun<strong>des</strong>durchschnitt.<br />

Da die Bestände prozentual stärker abgenommen haben als die landwirtschaftlich<br />

genutzte Fläche, ist <strong>der</strong> Viehbesatz <strong>in</strong> den letzten Jahren gesunken.<br />

Er liegt heute bayernweit <strong>in</strong> den Haupterwerbsbetrieben nur noch bei<br />

1,62 Viehe<strong>in</strong>heiten je ha, wobei allerd<strong>in</strong>gs e<strong>in</strong>e weite Streuung feststellbar ist, die<br />

sich stark an den naturräumlichen Produktionsbed<strong>in</strong>gungen orientiert.<br />

Der Rückgang <strong>des</strong> Viehbesatzes ist über die genannten arbeitswirtschaftlichen Aspekte<br />

h<strong>in</strong>aus auch e<strong>in</strong>e Folge <strong>der</strong> umfangreichen Inanspruchnahme flankieren<strong>der</strong><br />

Maßnahmen, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e im Agrarumweltbereich (Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm<br />

und Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm). Außerdem<br />

spielen produktionstechnische Fortschritte e<strong>in</strong>e Rolle, die bei begrenztem Marktpotential<br />

e<strong>in</strong>e Verr<strong>in</strong>gerung <strong>der</strong> Tierzahlen auslösen. Dies gilt <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e für den<br />

Milch- und R<strong>in</strong>dfleischmarkt mit den für Bayern typischen hohen Selbstversorgungsgraden<br />

(1997: R<strong>in</strong>dfleisch 240 %, Milch 176 %). An<strong>der</strong>erseits dürfte <strong>der</strong><br />

Rückgang <strong>der</strong> Schwe<strong>in</strong>ebestände vor allem e<strong>in</strong>e Folge bayerischer Wettbewerbsnachteile<br />

se<strong>in</strong>, die zu wachsenden Importen, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e aus an<strong>der</strong>en EU-<br />

Mitgliedslän<strong>der</strong>n, geführt haben.<br />

...


- 28 -<br />

• Die Landwirtschaft <strong>in</strong> den benachteiligten Gebieten<br />

Zwei Drittel <strong>der</strong> bayerischen Betriebe und damit e<strong>in</strong> weit größerer Anteil als im<br />

Bun<strong>des</strong>durchschnitt wirtschaften <strong>in</strong> von <strong>der</strong> Natur benachteiligten Gebieten nach<br />

<strong>der</strong> Abgrenzung <strong>der</strong> Richtl<strong>in</strong>ie 75/268/EWG. Unterdurchschnittliche Flächenerträge<br />

und zum Teil starke topographische Erschwernisse erfor<strong>der</strong>n von <strong>der</strong><br />

Landwirtschaft dort erhöhte Anstrengungen <strong>zur</strong> Aufrechterhaltung <strong>der</strong> Bewirtschaftung.<br />

Auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite br<strong>in</strong>gt die hohe Attraktivität <strong>der</strong> Kulturlandschaft<br />

gerade <strong>in</strong> diesen Gebieten aus touristischer Sicht vergleichsweise große Vorteile.<br />

Die Verm<strong>in</strong><strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Viehbestände und die kaum vorhandenen Produktionsalternativen<br />

im benachteiligten Gebiet werfen <strong>des</strong>halb die Frage auf, wie die Landschaft<br />

durch die Landbewirtschaftung nachhaltig gestaltet werden kann.<br />

• Alm-/Alpbewirtschaftung<br />

Im bayerischen Alpenraum werden <strong>der</strong>zeit 1 383 Almen bzw. Alpen mit zusammen<br />

40 000 ha Lichtweide (ca. 17 % <strong>der</strong> LF im Berggebiet) bewirtschaftet. Insgesamt<br />

wurden 1998 knapp 53 000 R<strong>in</strong><strong>der</strong>, davon rd. 4 800 Kühe, ca. 3 900 Schafe<br />

und Ziegen sowie ca. 700 Pferde im Durchschnitt für 3 bis 4 Monate aufgetrieben.<br />

Die Almen/Alpen s<strong>in</strong>d wertvolle Landschaftsbestandteile, <strong>der</strong>en Bewirtschaftung<br />

aus übergeordneten Gesichtspunkten sichergestellt werden muss.<br />

• Gartenbau<br />

Nach <strong>der</strong> letzten Erhebung von 1994 gibt es <strong>in</strong> Bayern 8 584 Betriebe mit Anbau<br />

von Gartengewächsen und e<strong>in</strong>e gärtnerische Nutzfläche von 16 871 ha. Der Produktionswert<br />

<strong>des</strong> Erwerbsgartenbaues <strong>in</strong> Bayern liegt bei 1,7 Mrd. DM und erreicht<br />

damit e<strong>in</strong> Drittel <strong>des</strong> Produktionswertes <strong>der</strong> gesamten pflanzlichen Erzeugung.<br />

Zu den Hauptsparten <strong>des</strong> Gartenbaues, <strong>der</strong> 32 000 Arbeits- und<br />

2 800 Ausbildungsplätze stellt, zählen <strong>der</strong> Zierpflanzenbau, <strong>der</strong> Gemüsebau, <strong>der</strong><br />

Obstbau und die Baumschulen.<br />

...


• We<strong>in</strong><br />

- 29 -<br />

1998 gab es <strong>in</strong> Bayern nach <strong>der</strong> We<strong>in</strong>baukartei 6 939 Betriebe mit We<strong>in</strong>bau. Die<br />

Gesamtbetriebsfläche betrug 6 307 ha bzw. 0,91 ha pro Betrieb. Als Ertragsfläche<br />

wurden 5 942 ha ausgewiesen. E<strong>in</strong> Großteil dieser Flächen werden im Nebenerwerb<br />

bewirtschaftet.<br />

Rund 20 % <strong>der</strong> Flächen weisen e<strong>in</strong>e Hangneigung von mehr als 30 % auf und s<strong>in</strong>d<br />

damit den Steil- und Terrassenlagen zuzuordnen.<br />

Ca. 50 % <strong>der</strong> bayerischen We<strong>in</strong>erzeugung werden direkt vermarktet.<br />

• E<strong>in</strong>kommensverhältnisse landwirtschaftlicher Haushalte<br />

Nach wie vor bestehen erhebliche E<strong>in</strong>kommensabstände zwischen <strong>der</strong> Landwirtschaft<br />

und vergleichbaren Tätigkeiten. Die Buchführungsergebnisse <strong>der</strong> Haupterwerbsbetriebe<br />

vermitteln folgen<strong>des</strong> Bild:<br />

− Die Gew<strong>in</strong>ne <strong>der</strong> bayerischen Haupterwerbslandwirte lagen nach <strong>der</strong> Umsetzung<br />

<strong>der</strong> Agrarreform 1992 mit 45.000 bis 50.000 DM/Unternehmen etwa im<br />

Durchschnitt aller Betriebe <strong>der</strong> alten Bun<strong>des</strong>län<strong>der</strong>.<br />

− Dass sich <strong>in</strong> den vergangenen Jahren die E<strong>in</strong>kommen <strong>der</strong> Haupterwerbsbetriebe<br />

unterdurchschnittlich entwickelten, liegt an <strong>der</strong> ungünstigen <strong>Entwicklung</strong><br />

<strong>der</strong> Futterbaubetriebe <strong>in</strong> Bayern, die das Gros <strong>der</strong> Betriebe ausmachen (ca.<br />

73 % <strong>der</strong> HE-Betriebe) und an <strong>der</strong> unbefriedigenden <strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> Milchund<br />

R<strong>in</strong>dfleischpreise.<br />

− Die Gesamte<strong>in</strong>kommen <strong>der</strong> bayerischen Haupterwerbsbetriebe s<strong>in</strong>d allerd<strong>in</strong>gs<br />

ebenso wie <strong>der</strong>en Haushaltse<strong>in</strong>kommen tendenziell stärker gestiegen als die<br />

landwirtschaftlichen Gew<strong>in</strong>ne. So wuchs das Gesamte<strong>in</strong>kommen <strong>der</strong> bayerischen<br />

Betriebs<strong>in</strong>haberpaare im Zeitraum von 1991/92 bis 1994/95 um 6,6 %,<br />

bis 1996/97 sogar um rund 9,2 %. Dar<strong>in</strong> drückt sich die steigende Bedeutung<br />

...


- 30 -<br />

ergänzen<strong>der</strong> E<strong>in</strong>kommensquellen außerhalb <strong>der</strong> traditionellen Landwirtschaft<br />

und von Transferzahlungen aus.<br />

Die Stabilität <strong>der</strong> nebenberuflich bewirtschafteten Betriebe hängt <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie<br />

von <strong>der</strong> Sicherheit <strong>des</strong> außerlandwirtschaftlichen Arbeitsplatzes ab. Der landwirtschaftliche<br />

E<strong>in</strong>kommensbeitrag stieg von 14,7 % im Jahr 1993/94 auf 20,2 % im<br />

Jahr 1996/97. Das s<strong>in</strong>d ca. 13 000 DM, die sich weitgehend aus unternehmensbezogenen<br />

Beihilfen (Preisausgleichsprämien, Ausgleichszulage, KULAP-Prämien<br />

usw.) zusammensetzen. Da <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> NE-Landwirtschaft <strong>in</strong> den benachteiligten<br />

Gebieten beson<strong>der</strong>s hoch liegt, bilden die Prämien e<strong>in</strong>e wichtige Voraussetzung<br />

für die Fortführung <strong>der</strong> dortigen Betriebe.<br />

• Arbeitsproduktivität<br />

Die Arbeitsproduktivität, ausgedrückt an <strong>der</strong> Bruttowertschöpfung je Erwerbstätigen,<br />

nahm <strong>in</strong> den letzten zehn Jahren <strong>in</strong> <strong>der</strong> Landwirtschaft zu. Bei realen Produktivitätse<strong>in</strong>bußen<br />

wurden durch die Preisrückgänge we<strong>der</strong> e<strong>in</strong> Inflationsausgleich<br />

erreicht, noch konnten die gestiegenen E<strong>in</strong>kommensansprüche <strong>der</strong> landwirtschaftlichen<br />

Haushalte durch die landwirtschaftliche Erwerbstätigkeit abgedeckt werden.<br />

Der Gew<strong>in</strong>n je Familien-AK betrug im Mittel <strong>der</strong> Wirtschaftsjahre 1989/90 bis<br />

1996/97 nur etwa 30 500 DM und stieg <strong>in</strong> diesem Zeitraum nur um etwas mehr als<br />

1 %.<br />

• Künftige <strong>Entwicklung</strong>sszenarien <strong>der</strong> bayerischen Landwirtschaft<br />

Inwieweit sich die aufgezeigten - auf e<strong>in</strong>en relativ kurzen Zeitraum bezogenen -<br />

Trends <strong>in</strong> Zukunft fortsetzen, hängt nicht nur von den Auswirkungen <strong>der</strong> Agenda<br />

2000, son<strong>der</strong>n auch von <strong>der</strong> nationalen Agrar- und Wirtschaftspolitik sowie <strong>der</strong><br />

unternehmerischen <strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> Landwirte ab. Der Weg zu außerlandwirtschaftlichen<br />

E<strong>in</strong>kommensalternativen ist hierbei e<strong>in</strong>e bevorzugte und bei engagierter<br />

Umsetzung erfolgreiche Strategie <strong>zur</strong> Sicherung <strong>der</strong> betrieblichen Existenz.<br />

Betriebe mit größeren Produktionskapazitäten werden auch weiterh<strong>in</strong> ihr Haupte<strong>in</strong>kommen<br />

aus <strong>der</strong> Landwirtschaft beziehen, soweit ihnen e<strong>in</strong> Wachstum über<br />

...


- 31 -<br />

Flächen und Produktionsquoten ermöglicht wird. Die Wachstumschancen werden<br />

für zukunftsorientierte Betriebe durch die Rahmenbed<strong>in</strong>gungen unter Agenda-<br />

Bed<strong>in</strong>gungen eher aussichtsreicher. Die F<strong>in</strong>anzierung von Rationalisierungsfortschritten<br />

wird e<strong>in</strong>e Intensivierung <strong>der</strong> überbetrieblichen Zusammenarbeit <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Faktorbeschaffung und im Faktore<strong>in</strong>satz, <strong>in</strong> <strong>der</strong> Produktion und ebenso im Absatz<br />

verlangen. Gleichzeitig ist e<strong>in</strong>e Intensivierung <strong>der</strong> vertikalen Integration <strong>in</strong> Abnehmer-<br />

und Vermarktungsorganisationen erfor<strong>der</strong>lich. Auch die Erschließung von<br />

Marktnischen kann für e<strong>in</strong>zelne Fälle zusätzliche Marktspielräume eröffnen. 2<br />

Unter diesen Bed<strong>in</strong>gungen sollte die künftige Strukturför<strong>der</strong>ung grundsätzlich für<br />

alle Betriebskategorien möglichst breite und flexible Hilfen <strong>zur</strong> Aktivierung unternehmerischer<br />

Potentiale bieten. Möglichkeiten <strong>zur</strong> Diversifizierung und E<strong>in</strong>kommenskomb<strong>in</strong>ation<br />

müssen ebenso vertreten se<strong>in</strong> wie konventionelle o<strong>der</strong> regionsspezifische<br />

Strategien (Son<strong>der</strong>kulturen, Nischenproduktion).<br />

Der langfristige Trend zum Nebenerwerb wird weiter anhalten. In Verb<strong>in</strong>dung mit<br />

arbeitsmarktspezifischen Problemen ist <strong>des</strong>halb e<strong>in</strong> verstärkter Druck auf die Ausbildungs-<br />

und Arbeitsmärkte zu erkennen, <strong>der</strong> durch den Agrarstrukturwandel<br />

noch erhöht wird. Dadurch kommt es <strong>in</strong> vielen <strong>ländlichen</strong> Regionen, trotz <strong>in</strong>sgesamt<br />

positiver Beschäftigungsentwicklung, nicht zu e<strong>in</strong>er Entspannung <strong>der</strong> Arbeitsmärkte.<br />

Dieses Problem trifft vor allem Regionen, <strong>in</strong> denen die Landwirtschaft<br />

noch e<strong>in</strong>en signifikanten Anteil <strong>der</strong> Erwerbstätigen b<strong>in</strong>det. Primär ist dies <strong>in</strong><br />

den dünner besiedelten, meist peripheren Gebieten <strong>der</strong> Fall, weniger <strong>in</strong> den von<br />

Suburbanisierungsprozessen gekennzeichneten, ballungsraumnäheren Regionen .<br />

Die Flankierung <strong>des</strong> Agrarstrukturwandels mit begleitenden Maßnahmen muss<br />

<strong>des</strong>halb auch <strong>in</strong> Zukunft e<strong>in</strong>e zentrale Rolle <strong>in</strong> <strong>der</strong> Agrarpolitik spielen. 3<br />

Aus den aufgezeigten Zusammenhängen wird deutlich, dass agrarstrukturelle Anpassungsprozesse<br />

nicht losgelöst von <strong>der</strong> regionalen Gesamtentwicklung gesehen<br />

werden dürfen. Dabei wird die Dynamik <strong>der</strong> Anpassungsprozesse weiterh<strong>in</strong> regio-<br />

2 Vgl. Seibert O. et al: Landwirtschaftliche E<strong>in</strong>kommensdisparitäten <strong>in</strong> Bayern - Ausmaß, Ursachen und Ansätze zu <strong>der</strong>en Verr<strong>in</strong>gerung, Forschungsauftrag<br />

<strong>des</strong> BayStMELF, Triesdorf 1996.<br />

3 Vgl. Seibert O. et al: Flankierung <strong>des</strong> Agrarstrukturwandels durch Mehrfachbeschäftigung, Forschungsauftrag Nr. 23/95 <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>m<strong>in</strong>isteriums<br />

für Wirtschaft, Triesdorf 1995.<br />

...


- 32 -<br />

nal unterschiedlich verlaufen. Ebenso wird ersichtlich, dass sich regionale <strong>Entwicklung</strong>sbestrebungen<br />

für ländliche Regionen nicht nur auf Maßnahmen <strong>zur</strong> Verbesserung<br />

<strong>der</strong> Agrarstruktur beschränken sollten, son<strong>der</strong>n e<strong>in</strong>en <strong>in</strong>tegrierten, regionalpolitischen<br />

Ansatz erfor<strong>der</strong>n.<br />

5.1.2.3 Situation <strong>der</strong> bayerischen Forstwirtschaft<br />

• Beschreibung <strong>der</strong> sozio-ökonomischen Lage<br />

Die Wäl<strong>der</strong> Bayerns wachsen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em breit gefächerten Spektrum standörtlicher<br />

Gegebenheiten und umweltbed<strong>in</strong>gter E<strong>in</strong>flüsse. Sie bedecken mit nahezu<br />

2,5 Mio. ha e<strong>in</strong> Drittel <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>fläche und stellen damit e<strong>in</strong> prägen<strong>des</strong> Element<br />

<strong>der</strong> Kulturlandschaft dar. Die Bewirtschaftung <strong>der</strong> bayerischen Wäl<strong>der</strong> obliegt auf<br />

zwei Dritteln (1,68 Mio. ha) rd. 500 000 privaten und körperschaftlichen Waldbesitzern.<br />

E<strong>in</strong> weiteres Drittel steht im Eigentum <strong>des</strong> Freistaates Bayern und wird<br />

<strong>der</strong>zeit von rd. 140 staatlichen Forstämtern verwaltet und bewirtschaftet.<br />

Der Privatwald besitzt den größten Waldanteil. Aus <strong>der</strong> nachstehenden Tabelle<br />

wird die ungünstige Betriebsgrößenstruktur deutlich. Über 70 v. H. <strong>der</strong> bayerischen<br />

Privatwaldbesitzer bewirtschaften jeweils e<strong>in</strong>en Waldbesitz mit e<strong>in</strong>er Größe<br />

von unter 2 ha. Diese ger<strong>in</strong>gen Betriebsgrößen stellen im Vergleich zum öffentlichen<br />

Wald e<strong>in</strong>en entscheidenden Strukturmangel dar (vgl. Tabelle 7).<br />

Tabelle 7: Privat- und Körperschaftswald<br />

Besitzstruktur <strong>des</strong> privat- und körperschaftlichen Waldbesitzes<br />

Besitzklassen Privatwald Körperschaftswald<br />

Waldfläche von ..... Waldfläche Waldbesitzer Waldfläche Waldbesitzer<br />

bis ......ha. Tsd ha % Anz. Tsd % Tsd ha % Anz. Tsd %<br />

unter 1 ha 112 8 227 55 1 1 0,6 13<br />

1 ha – unter 2 ha 129 10 85 17 1 1 0,3 7<br />

2 ha – unter 5 ha 272 20 83 17 2 1 0,6 11<br />

5 ha – unter 20 ha 440 32 48 9 13 3 1,2 23<br />

20 ha–unter 100 ha 180 13 5 1 49 15 1,2 23<br />

100 ha und mehr ha 229 17 1 1 259 73 1,2 23<br />

Summe 1362 100 499 100 325 100 5,1 100<br />

...


- 33 -<br />

Über 100 000 Menschen f<strong>in</strong>den ihren Arbeitsplatz <strong>in</strong> <strong>der</strong> bayerischen Forst- und<br />

Holzwirtschaft. Für die Mehrzahl <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Betriebe br<strong>in</strong>gt <strong>der</strong><br />

Waldbesitz zusätzliches Arbeits- und Familiene<strong>in</strong>kommen.<br />

Der Umstrukturierungsprozess <strong>in</strong> <strong>der</strong> Landwirtschaft wird für den Wald <strong>zur</strong> Verfügung<br />

stehende Arbeitskapazität m<strong>in</strong><strong>der</strong>n. Viele kle<strong>in</strong>ere Höfe werden aufgeben.<br />

Die landwirtschaftliche Nutzfläche kann meistens verpachtet o<strong>der</strong> verkauft werden,<br />

für Waldflächen gilt dies <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel jedoch nicht. Außerlandwirtschaftlich<br />

tätige Erben s<strong>in</strong>d häufig nicht mehr <strong>in</strong> <strong>der</strong> Lage, die notwendigen Waldarbeiten<br />

eigenhändig zu verrichten. Langfristig dürfte daher im Kle<strong>in</strong>-Privatwald e<strong>in</strong> erhebliches<br />

Arbeitsvolumen anfallen, das durch die Waldbesitzer selbst nicht mehr bewältigt<br />

werden kann. Die starke Besitzzerspaltung <strong>der</strong> Waldflächen und die Instabilität<br />

nadelholzreicher Bestände führen beim E<strong>in</strong>zelbetrieb zu Vermarktungsproblemen.<br />

Die E<strong>in</strong>kommensmöglichkeiten aus <strong>der</strong> Waldbewirtschaftung werden durch<br />

diese <strong>Entwicklung</strong> erheblich beschränkt.<br />

Ziel <strong>der</strong> Forstwirtschaft ist e<strong>in</strong>e nachhaltige Bewirtschaftung <strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong> durch alle<br />

Besitzarten nach folgenden Kriterien:<br />

− Erhaltung <strong>der</strong> Gesundheit und Vitalität <strong>des</strong> Waldökosystems,<br />

− Verbesserung forstlicher Ressourcen, auch im sozio-ökonomischen Bereich,<br />

− Erhaltung <strong>der</strong> Nutzfunktionen <strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong>,<br />

− Sicherung und Verbesserung <strong>der</strong> Schutzfunktionen,<br />

− Anwendung naturnaher Waldbautechniken auf <strong>der</strong> Grundlage standortbezogener<br />

Erkenntnisse bei dafür erfor<strong>der</strong>licher Sicherstellung e<strong>in</strong>er Grun<strong>der</strong>schließung<br />

mit schwerlastbefestigten Wegen und<br />

− Aufforstung von aus landwirtschaftlicher Nutzung ausscheidenden Flächen (<strong>in</strong><br />

Abstimmung mit den Zielen <strong>des</strong> Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege).<br />

5.1.2.4 Situation <strong>der</strong> bayerischen Ernährungswirtschaft<br />

Mit e<strong>in</strong>em Umsatz i. H. v. 46 Mrd. DM nimmt die Bayerische Ernährungswirtschaft<br />

nach Elektrotechnik, Fahrzeugbau und Masch<strong>in</strong>enbau mit ihrem Produktionswert<br />

<strong>in</strong> Bayern die vierte Stelle e<strong>in</strong>. Insgesamt s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> diesem Bereich<br />

206 500 Arbeitskräfte beschäftigt.<br />

...


• Ökologischer Landbau<br />

- 34 -<br />

In Bayern wirtschafteten Ende 1998 ca. 5 500 Betriebe mit e<strong>in</strong>er Fläche von<br />

rd. 134 000 ha nach den Kriterien <strong>des</strong> ökologischen Landbaus. Aktiv vermarkten<br />

davon lediglich 2 000 Betriebe. Der Gesamtumsatz dieser 2 000 Betriebe betrug<br />

1998 ca. 33 Mio. DM <strong>in</strong> <strong>der</strong> pflanzlichen und ca. 117 Mio. DM <strong>in</strong> <strong>der</strong> tierischen<br />

Produktion. Allerd<strong>in</strong>gs konnte im tierischen Bereich nur 60 % <strong>des</strong> Gesamtumsatzes<br />

als Ökoware vermarktet werden. Bei den pflanzlichen Produkten beträgt <strong>der</strong><br />

Anteil immerh<strong>in</strong> 90 %. Daraus ergibt sich e<strong>in</strong> Gesamtumsatz von ca. 100 Mio. DM<br />

(30 Mio. DM pflanzliche Erzeugnisse, 70 Mio. DM tierische Erzeugnisse).<br />

Rund 1 500 Landwirte haben sich <strong>in</strong> Bayern <strong>in</strong> Erzeugerzusammenschlüssen <strong>des</strong><br />

ökologischen Landbaus organisiert. Die zwei lan<strong>des</strong>weit tätigen Zusammenschlüsse<br />

(Naturland und Bioland) vermarkten Öko-Erzeugnisse im Wert von<br />

rd. 40 Mio. DM. Regionale, z. T. produktspezifische Zusammenschlüsse tätigen<br />

Umsätze von rd. 10 Mio. DM. Über den Direktabsatz auf Wochenmärkten, den Ab<br />

Hof Verkauf und mit e<strong>in</strong>zelvertraglichen B<strong>in</strong>dungen an Lebensmittelhersteller<br />

werden weitere 50 Mio. DM umgesetzt. Die Vermarktung dieser Erzeugnisse orientiert<br />

sich ausschließlich an <strong>der</strong> „Verordnung“ (EWG) Nr. 2092/91 <strong>des</strong> Rates<br />

vom 24. Juni 1991 über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung<br />

<strong>der</strong> landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel <strong>in</strong> <strong>der</strong> jeweils<br />

geltenden Fassung.<br />

• Milch<br />

Der Molkereisektor <strong>in</strong> Bayern ist nach wie vor <strong>der</strong> wichtigste Verarbeitungsbereich.<br />

Die rationelle und kostengünstige Be- und Verarbeitung <strong>der</strong> Milch zu hochwertigen<br />

Erzeugnissen für den Markt ist e<strong>in</strong>e Grundvoraussetzung für die Erwirtschaftung<br />

e<strong>in</strong>es angemessenen Milchauszahlungspreises.<br />

Mit jeweils rd. 7.6 Mio. t <strong>in</strong> den Jahren 1998 und 1999 entfielen rd. 25 % <strong>der</strong> <strong>in</strong><br />

Deutschland erzeugten Milchmengen auf Bayern. Die Milch- und Rahmanlieferungen<br />

<strong>der</strong> bayerischen Milcherzeuger zu den Molkereien und Milchsammelstellen<br />

betrug im Jahr 1999 6,9 Mio. t. Die Zahl <strong>der</strong> Milchkuhhalter verr<strong>in</strong>gerte sich<br />

...


- 35 -<br />

1998 gegenüber den Vorjahren um 2,7 % auf 73.440. Ende 1999 gab es noch<br />

ca. 67.500 Milchkuhhalter mit 1,441 Mio. Milchkühe <strong>in</strong> Bayern.<br />

Der Strukturwandel <strong>in</strong> <strong>der</strong> bayerischen Molkereiwirtschaft setzte sich nur langsam<br />

fort. Die Zahl <strong>der</strong> Betriebe verr<strong>in</strong>gerte sich 1998 um 3 auf 130, die Zahl <strong>der</strong> Unternehmen<br />

g<strong>in</strong>g auf 95 <strong>zur</strong>ück. Ende 1999 existierten 93 Unternehmen mit<br />

126 Betriebstätten.<br />

Bayerische Milchfrischprodukte waren auch <strong>in</strong> den Jahren 1998 und 1999 beim<br />

Verbraucher stark gefragt. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Herstellung 1999 um<br />

1,9 % auf rd. 1,98 Mio. t an. Die höchsten Zunahmen verzeichneten Joghurt<br />

(+ 7,6 %), Buttermilch (+ 7,2 %) sowie Milchmischerzeugnisse (+ 4,2 %). Ebenso<br />

erhöhte sich die Käseproduktion von 607.624 t im Jahr 1998 um 1,9 % auf e<strong>in</strong>e<br />

Gesamtmenge von 618.866 t <strong>in</strong> 1999, wobei Weichkäse die höchste Steigerungsrate<br />

von 11 % aufwies, gefolgt von Frischkäse mit 7 %. Zu e<strong>in</strong>em Produktionsrückgang<br />

kam es bei Schnittkäse (- 10 %). Die Herstellung von Schmelzkäse und<br />

Schmelzkäsezubereitungen stieg gegenüber dem Jahr 1998 um 3 % auf<br />

rd. 136.433 t an. Wie <strong>in</strong> den vergangenen Jahren verr<strong>in</strong>gerte sich die Produktion<br />

von Butter weiterh<strong>in</strong>. Sie g<strong>in</strong>g im Jahr 1999 um 1,4 % auf 65.124 t <strong>zur</strong>ück. Die<br />

Herstellung von Magermilch nahm entgegen <strong>der</strong> <strong>Entwicklung</strong> <strong>in</strong> den Vorjahren im<br />

selben Zeitraum um 10 % auf 45.095 t zu.<br />

• Fleisch<br />

Der Anteil <strong>der</strong> Fleischerzeugung am Produktionswert <strong>der</strong> bayerischen Landwirtschaft<br />

lag 1997 bei 32 % (1993 34,3 %). In Schlachtgewicht gerechnet beträgt <strong>der</strong><br />

Anteil <strong>der</strong> R<strong>in</strong>dfleischerzeugung ca. 40 %, <strong>der</strong> <strong>der</strong> Schwe<strong>in</strong>efleischerzeugung ca.<br />

50 % und <strong>der</strong> <strong>der</strong> Geflügelfleischerzeugung ca. 8 % an <strong>der</strong> <strong>in</strong>sgesamt erzeugten<br />

Fleischmenge von rund 1 Mio. t.<br />

In den letzten beiden Jahren erhöhte sich <strong>der</strong> Fleischverbrauch pro Person um<br />

5,3 kg auf <strong>in</strong>sgesamt 94,8 kg pro Jahr. E<strong>in</strong> Zuwachs konnte vor allem bei Schwe<strong>in</strong>efleisch<br />

auf 57,5 kg und bei Geflügelfleisch auf 15,2 kg pro Person und Jahr erreicht<br />

werden. Der Verbrauch an R<strong>in</strong>dfleisch beträgt 15,1 kg.<br />

...


- 36 -<br />

Die R<strong>in</strong>d- und Kalbfleischerzeugung hat <strong>in</strong> Bayern <strong>in</strong> den letzten beiden Jahren<br />

weiter abgenommen, allerd<strong>in</strong>gs <strong>in</strong> ger<strong>in</strong>gerem Umfang als <strong>in</strong> den Vorjahren. Die<br />

Produktion von Schwe<strong>in</strong>efleisch hat um ca. 9 % zugenommen.<br />

Für die Schlachtung und Vermarktung stehen rund 3 000 kle<strong>in</strong>ere, registrierte und<br />

37 EU-zugelassene mittlere und größere Schlachtstätten mit e<strong>in</strong>er Schlachtleistung<br />

von jeweils über 1 000 t/Jahr <strong>zur</strong> Verfügung. Für die Zerlegung s<strong>in</strong>d <strong>der</strong>zeit<br />

ca. 130 Betriebe für den <strong>in</strong>nergeme<strong>in</strong>schaftlichen Handelsverkehr zugelassen. Damit<br />

s<strong>in</strong>d über e<strong>in</strong> flächendecken<strong>des</strong> Netz die Voraussetzungen für kurze Transportwege<br />

sichergestellt. Die vorhandenen Kapazitäten orientieren sich an den regionalen<br />

Erzeugungsstrukturen. Durch e<strong>in</strong>e gemischte Trägerschaft <strong>der</strong> Schlachthöfe<br />

bleibt <strong>der</strong> Wettbewerb zu Gunsten <strong>der</strong> Landwirtschaft gewährleistet. Die überregional<br />

tätigen Betriebe konnten zumeist ihre Auslastung verbessern. Damit ist e<strong>in</strong>e<br />

wichtige Voraussetzung geschaffen, dass sie mit konkurrenzfähigen Schlachtkosten<br />

am nationalen und <strong>in</strong>ternationalen Markt bestehen können.<br />

• Mähdruschfrüchte (Getreide, Saatgut)<br />

Insgesamt liegt die Getreidevermarktung <strong>in</strong> Bayern bei rd. 3,7 Mio. t, im Durchschnitt<br />

<strong>der</strong> Wirtschaftsjahre 1996/97 bis 1998/99. Aufgrund <strong>der</strong> Agenda 2000-<br />

Beschlüsse wird sich die Erlössituation im Getreidehandel weiter verschlechtern<br />

und die Margen dürften sich nochmals deutlich verr<strong>in</strong>gern. In folge davon müssen<br />

weitere Lager geschlossen bzw. stillgelegt werden, um an an<strong>der</strong>er Stelle deutliche<br />

Rationalisierungsmaßnahmen durchzuführen.<br />

Im laufenden Getreidewirtschaftsjahr 1999/2000 wird voraussichtlich mit<br />

6,79 Mio. t (e<strong>in</strong>schließlich Körnermais) mengenmäßig e<strong>in</strong>e sehr schwache Ernte<br />

e<strong>in</strong>gebracht, die um 350.000 t bzw. 5 % unter dem langjährigen Durchschnitt liegt.<br />

Ursache s<strong>in</strong>d die niedrigen Hektarerträge aufgrund <strong>der</strong> ungünstigen Witterungsbed<strong>in</strong>gungen<br />

sowie die starken Anbauverschiebungen h<strong>in</strong> zu den ertragsschwächeren<br />

Sommergetreidearten wegen <strong>der</strong> schwierigen Aussaatbed<strong>in</strong>gungen im Herbst 1998<br />

sowie <strong>der</strong> ger<strong>in</strong>gen Anbaufläche durch die Erhöhung <strong>der</strong> Stilllegungsverpflichtung<br />

von 5 auf 10 %. Die bayerischen Landwirte verkauften 48,7 % im Getreidewirtschaftsjahr<br />

1997/1998 und 1998/1999 <strong>in</strong>sgesamt 47,3 % <strong>des</strong> geernteten Getrei<strong>des</strong><br />

...


- 37 -<br />

(zum Vergleich Deutschland: 65,4 % bzw. 64,2 %). Für das Getreidewirtschaftsjahr<br />

1999/2000 wird nach bisherigem Marktverlauf die Verkaufsmenge entsprechend<br />

<strong>der</strong> niedrigen Ernte um ca. 550.000 t unter dem Vorjahr liegen. Die Marktleistungsquote<br />

wird sich zwischen 46 % und 47 % bewegen.<br />

Mit Ausnahme <strong>der</strong> Braugerste gibt es <strong>in</strong> Bayern bei Weizen, W<strong>in</strong>tergerste und<br />

Körnermais e<strong>in</strong>e Überversorgung. Im Getreidewirtschaftsjahr 1998/1999 wurden<br />

rd. 1,3 Mio. t Getreide außerhalb Bayerns abgesetzt. Bei Braugerste war e<strong>in</strong>e Zufuhr<br />

von 190.000 t notwendig, um die vorhandenen Mälzereikapazitäten auszulasten.<br />

Im laufenden Getreidewirtschaftsjahr 1999/2000 liegt <strong>der</strong> Getreideüberschuss<br />

aufgrund <strong>der</strong> niedrigeren Ernte schätzungsweise nur bei ca. 300.000 bis 400.000 t<br />

Getreide. Trotz <strong>der</strong> sehr hohen Erntemengen <strong>in</strong> den Jahren 1997/1998 sowie<br />

1998/1999 wurden <strong>in</strong> Bayern nur 5,2 % bzw. 4,1 % <strong>der</strong> Ernte an die Intervention<br />

angedient. Im Bun<strong>des</strong>gebiet betrug dieser Anteil dagegen 11,5 % bzw. 11,6 %.<br />

Die gewerbliche Mischfutterherstellung ist leicht rückläufig und betrug 1998/1999<br />

ca. 1,72 Mio. t. Der Getreideanteil betrug im Getreidewirtschaftsjahr 1998/1999<br />

ca. 22,5 %. Es ist nicht zu erwarten, dass sich <strong>der</strong> Getreideanteil stärker än<strong>der</strong>n<br />

wird, weil im Vergleich zum Bun<strong>des</strong>gebiet mit e<strong>in</strong>em Getreideanteil von 35,5 % <strong>in</strong><br />

Bayern die Direktverfütterung von Getreide auf den Höfen sehr hoch ist.<br />

• Kartoffeln (Speise-, Veredelungs- sowie Pflanzkartoffeln)<br />

In diesem Bereich stagniert die Nachfrage nach frischer Ware, gleichzeitig steigert<br />

sich die Nachfrage nach Conv<strong>in</strong>ience-Produkten.<br />

Im laufenden Wirtschaftsjahr 1999/2000 wird voraussichtlich <strong>in</strong> Bayern auf e<strong>in</strong>er<br />

Fläche von 55.396 ha e<strong>in</strong>e Erntemenge von 1,816 Mio. t e<strong>in</strong>gebracht. Gegenüber<br />

dem mehrjährigen Durchschnitt <strong>der</strong> Jahre 1993/1998 bedeutet dies e<strong>in</strong> M<strong>in</strong>us von<br />

rd. 381.000 t Kartoffeln. Neben <strong>der</strong> um knapp 3.500 ha ger<strong>in</strong>geren Anbaufläche<br />

war auch <strong>der</strong> niedrigere Hektarertrag dafür verantwortlich.<br />

Der Kartoffelabsatz im Veredelungsbereich konnte weiter ausgebaut werden. Den<br />

Kartoffelverarbeitern (Erzeugnisse für die menschliche Ernährung e<strong>in</strong>schl. Snack-<br />

...


- 38 -<br />

produkte) gelang es, ihren Absatz trotz <strong>des</strong> starken Konkurrenzdruckes auszudehnen.<br />

Beson<strong>der</strong>e Impulse für den Kartoffelanbau <strong>in</strong> Schwaben, Ober- und Nie<strong>der</strong>bayern<br />

werden von dem neuen Werk <strong>der</strong> Fa. Aviko <strong>in</strong> Ra<strong>in</strong> am Lech erwartet. In<br />

dieser neuen Fabrik, <strong>in</strong> <strong>der</strong> Ende 1999 bereits die Produktion aufgenommen und<br />

die im Rahmen <strong>der</strong> För<strong>der</strong>periode 1994-1999 geför<strong>der</strong>t wurde, soll im kommenden<br />

Wirtschaftsjahr 2000/2001 e<strong>in</strong>e Kartoffelmenge von über 120.000 t Veredelungskartoffeln<br />

zu Pommes Frites verarbeitet werden.<br />

E<strong>in</strong> wichtiges Standbe<strong>in</strong> für den bayerischen Kartoffelanbau ist die Verarbeitung<br />

zu Stärke. Im Wirtschaftsjahr 1998/1999 wurden von <strong>der</strong> Fa. Südstärke <strong>in</strong> ihren<br />

beiden Werken Schrobenhausen und Sünch<strong>in</strong>g e<strong>in</strong>e Kartoffelmenge von 612.500 t<br />

(= 28 % <strong>der</strong> Ernte) verarbeitet. In diesem Wirtschaftsjahr 1999/2000 liegt die Verarbeitungsmenge<br />

bei rd. 531.000 t (= 29 % <strong>der</strong> Ernte). Mit dieser Verarbeitungsmenge<br />

wird das <strong>zur</strong> Verfügung stehende Stärkekont<strong>in</strong>gent nur zu 87 % ausgeschöpft.<br />

Von beson<strong>der</strong>er Bedeutung <strong>in</strong> Bayern ist die Kartoffelverarbeitung <strong>in</strong><br />

landwirtschaftlichen Brennereien zu Alkohol. Im langjährigen Durchschnitt werden<br />

rd. 10 % <strong>der</strong> bayerischen Kartoffelernte zu Sprit verarbeitet. Die Entscheidung<br />

zum Branntwe<strong>in</strong>monopolgesetz wird e<strong>in</strong>e Verän<strong>der</strong>ung <strong>in</strong> den Verwertungsrichtl<strong>in</strong>ien<br />

hervorrufen.<br />

• Gärtnerische Erzeugnisse<br />

Im Sektor gärtnerische Erzeugnisse nimmt die Nachfrage, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e nach Obst<br />

und Gemüse zu. S<strong>in</strong>nvolle Anbauausweitungen auf dem Sektor Gemüse können <strong>in</strong><br />

nicht unwesentlichem Maße <strong>zur</strong> Existenzsicherung landwirtschaftlicher Betriebe<br />

beitragen. Insofern besteht noch erheblicher Bedarf an Verarbeitungs- und Handelskapazitäten.<br />

Die Ausrichtung <strong>der</strong> Absatzorganisationen auf die Erfor<strong>der</strong>nisse<br />

<strong>des</strong> Marktes ist hierbei e<strong>in</strong>e <strong>der</strong> wesentlichsten Voraussetzungen für die s<strong>in</strong>nvolle<br />

Ausweitung <strong>des</strong> Anbaues.<br />

In Bayern produzieren <strong>der</strong>zeit etwa 8.564 Betriebe auf ca. 16 900 ha gärtnerische<br />

Erzeugnisse. Die durchschnittliche gärtnerische Nutzfläche je Betrieb beträgt<br />

2,0 ha.<br />

...


- 39 -<br />

2.087 bzw. 24,3 % <strong>der</strong> Betriebe erzeugen Zierpflanzen. Hierbei handelt es sich<br />

überwiegend um direktabsetzende Familienbetriebe. Die Zierpflanzenproduktion<br />

erfolgt <strong>der</strong>zeit auf e<strong>in</strong>er Freilandfläche von 424 ha und 228 ha unter Glas. Im Unterglasanbau<br />

kommen weitere 87 ha für Vermehrung und Anzucht dazu. Die Nutzung<br />

<strong>der</strong> Zierpflanzenanbauflächen im Unterglasanbau teilt sich auf <strong>in</strong> 60,6 %<br />

Beet- und Balkonpflanzen, 12,9 % Schnittblumen und 26,4 % Topfpflanzen. Auf<br />

<strong>der</strong> Freilandfläche werden 47,7 % für Freilandschnittkulturen und 23,6 % als Aufstellfläche<br />

für Topfpflanzen, u.a. für Eriken verwendet. Weiterh<strong>in</strong> be<strong>in</strong>haltet diese<br />

Fläche 53,6 ha Staudenanbau.<br />

49,5 % bzw. 4.242 <strong>der</strong> Betriebe <strong>in</strong> Bayern produzieren Gemüse. Die Anzahl <strong>der</strong><br />

Landwirte, die auf ihren Fel<strong>der</strong>n Kohl, Gurken, Zwiebeln und an<strong>der</strong>e Gemüsearten<br />

<strong>zur</strong> Sicherung ihres Familiene<strong>in</strong>kommens produzieren, nimmt weiter zu. Die Anbaufläche<br />

von Gemüse im Freiland ist seit 1981 (6.389 ha) kont<strong>in</strong>uierlich gestiegen.<br />

In Bayern wurden 1999 auf 10.103 ha etwa 290.000 t Gemüse im Freiland<br />

erzeugt. In Nie<strong>der</strong>bayern (ca. 4.600 ha) liegen Deutschlands größte Anbaugebiete<br />

für E<strong>in</strong>legegurken und Zwiebeln. Der Feldgemüsebau erfolgt <strong>in</strong> hohem Maß im<br />

Vertragsanbau für die Konserven<strong>in</strong>dustrie. Zunehmend wird aber auch für den Absatz<br />

auf dem Frischmarkt produziert.<br />

Bis 1996 konnte man für die Gemüsebauflächen unter Glas e<strong>in</strong>en leicht positiven<br />

Trend erkennen (1981 = 243 ha, 1996 = 253 ha). Nachdem die Anbaufläche 1997<br />

um 9,5 % auf 229 ha <strong>zur</strong>ückgegangen ist, beträgt 1999 die Anbaufläche 223 ha.<br />

Auf dieser Fläche werden knapp 21.000 t Gemüse unter Glas produziert.<br />

Die Vermarktung von Gemüse und Obst erfolgt auf Basis gewachsener Geschäftsverb<strong>in</strong>dungen<br />

mit privaten und genossenschaftlichen Absatze<strong>in</strong>richtungen. Der<br />

Frischmarkt <strong>in</strong> den Ballungsräumen wird <strong>in</strong> noch beachtlichem Ausmaß im Erzeugerdirektabsatz<br />

bedient.<br />

Seit 1981 haben sich die Spargelanbauflächen <strong>in</strong> Bayern mehr als verdoppelt und<br />

betragen 1.426 ha (1999). Bei geeigneten Böden und günstigen klimatischen Bed<strong>in</strong>gungen<br />

beg<strong>in</strong>nen aufgrund <strong>der</strong> steigenden Nachfrage immer mehr Landwirte<br />

mit <strong>der</strong> Spargelkultur. Wichtige Anbauzentren f<strong>in</strong>den sich <strong>in</strong> den Gebieten Kitz<strong>in</strong>gen,<br />

Nürnberg/Roth, Schrobenhausen, Pfaffenhofen und Abensberg. Spargel wird<br />

hauptsächlich im Direktabsatz vermarktet. Geme<strong>in</strong>schaftliche Vermarktungsansät-<br />

...


ze s<strong>in</strong>d im Aufbau.<br />

- 40 -<br />

3.644 bayerische Obstbaubetriebe erzeugen auf 5.214 ha jährlich etwa 50.000 t<br />

Marktobst. Der Anbau konzentriert sich auf klimatisch günstige Regionen wie Unterfranken<br />

(1.340 ha) und das L<strong>in</strong>dauer Gebiet (800 ha). Bayernweit wurden 1999<br />

an Tafelobst 33.606 t Äpfel, 6.197 t Birnen, 6.911 t Ste<strong>in</strong>obst, 27 t Walnüsse, sowie<br />

rund 15.894 t Erdbeeren produziert. Mo<strong>der</strong>ne Lagerverfahren ermöglichen<br />

nahezu ganzjährig e<strong>in</strong>e hervorragende Frische. Im Bereich <strong>des</strong> Beerenobstbaues<br />

haben Erdbeeren die weitaus größte Bedeutung. In Bayern werden 1999 auf<br />

1.319 ha Erdbeeren angebaut. Die Anbaufläche hat sich seit 1981 um 396 ha erweitert.<br />

Als e<strong>in</strong>e Auswirkung <strong>der</strong> VO (EWG) 2078/92 hat <strong>der</strong> traditionelle Streuobstanbau<br />

weiter zugenommen. Er trägt <strong>in</strong> zunehmendem Maß <strong>zur</strong> Rohstoffversorgung<br />

von Keltereibetrieben bei.<br />

Die Baumschulfläche <strong>in</strong> Bayern hat sich <strong>in</strong> den letzten 20 Jahren um 50 % ausgedehnt<br />

und beträgt heute 2.556 ha. Das Arbeitsfeld be<strong>in</strong>haltet die Vermehrung und<br />

Aufzucht von Wild- und Ziergehölzen, Alleebäumen, Koniferen, Obstgehölzen<br />

und Rosen. Bayerns Baumschulen gewährleisten e<strong>in</strong>e flächendeckende Versorgung<br />

mit Gehölzen. Der Vorteil für den Kunden liegt dar<strong>in</strong>, dass <strong>in</strong> Bayern angezogene<br />

Gehölze gut an das heimische Klima angepasst und somit weniger Ausfälle durch<br />

Frost und an<strong>der</strong>e ungünstige Witterungse<strong>in</strong>flüsse zu erwarten s<strong>in</strong>d. Es bestehen<br />

erste Bemühungen zu e<strong>in</strong>er geme<strong>in</strong>samen Vermarktung. E<strong>in</strong>e Erzeugergeme<strong>in</strong>schaft<br />

für autochtone Gehölze konnte nach dem Marktstrukturgesetz anerkannt<br />

werden.<br />

Nach Schätzungen werden <strong>in</strong> Bayern gegenwärtig auf 2.000 ha Heil- und Gewürzpflanzen<br />

feldmäßig angebaut. An dieser Fläche s<strong>in</strong>d über 200 Betriebe beteiligt,<br />

die mit rund 50 verschiedenen Arten dieser Son<strong>der</strong>kulturen ihre Existenz als landwirtschaftliche<br />

Vollerwerbsbetriebe erhalten konnten. Die Anbau- und Absatzstrukturen<br />

s<strong>in</strong>d sehr unterschiedlich.<br />

...


• We<strong>in</strong>bau und We<strong>in</strong>wirtschaft<br />

- 41 -<br />

Mit e<strong>in</strong>em Flächenumfang von 5 800 ha Rebfläche <strong>in</strong> Bayern ist die We<strong>in</strong>wirtschaft<br />

e<strong>in</strong> durchaus bedeuten<strong>der</strong> Produktionssektor, <strong>der</strong> weiter gepflegt werden<br />

muss. E<strong>in</strong>e herausragende regionale Bedeutung hat die We<strong>in</strong>wirtschaft <strong>in</strong> Franken.<br />

Bayern hat rd. 5,8 % <strong>der</strong> deutschen Rebfläche. Der Ertrag lag im Durchschnitt <strong>der</strong><br />

Jahre 1996 bis 1998 mit 81,5 hl/ha We<strong>in</strong> um 11 % unter dem <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>gebietes<br />

(91,3 hl/ha). Insgesamt wurde von den rd. 6.800 Betrieben e<strong>in</strong>e durchschnittliche<br />

Ernte von 490.000 hl We<strong>in</strong> erzeugt. Rd. 33.000 hl bzw. 7 % dieser Ernte entfielen<br />

auf Rotwe<strong>in</strong>.<br />

Neun Erzeugerzusammenschlüsse erfassen rd. 60 % <strong>der</strong> Ernte, über 30 % werden<br />

von den We<strong>in</strong>gütern selbst ausgebaut und vermarktet. Die Erfassungs- und Lagerkapazität<br />

reicht <strong>in</strong>sgesamt aus, um das 2,5-fache e<strong>in</strong>er Normalernte zu erfassen<br />

(6.000 ha mal 225 hl = 1.350.000 hl), jedoch bestehen Mängel <strong>in</strong> <strong>der</strong> Struktur <strong>der</strong><br />

Erfassungskapazitäten durch immer noch vorhandene qualitäts- und umweltgefährdende<br />

alternde Kunststofftanks, veraltete kellertechnische E<strong>in</strong>richtungen und<br />

e<strong>in</strong>e den mo<strong>der</strong>nen Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>des</strong> Rotwe<strong>in</strong>baues nicht mehr entsprechende<br />

Ausbautechnik. Derartige Mängel <strong>in</strong> <strong>der</strong> Erfassungsstruktur bestehen sowohl bei<br />

Erzeugerzusammenschlüssen wie auch bei E<strong>in</strong>zelbetrieben. E<strong>in</strong>e Ausweitung <strong>der</strong><br />

Erfassungs- und Lagerkapazitäten ist nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />

...


5.1.3 Situation <strong>der</strong> <strong>ländlichen</strong> Räume<br />

5.1.3.1 Teilräume im <strong>ländlichen</strong> Raum<br />

- 42 -<br />

Angesichts <strong>der</strong> Ausdehnung <strong>des</strong> <strong>ländlichen</strong> <strong>Raumes</strong> – <strong>in</strong> Bayern zählen rund 85 %<br />

<strong>der</strong> Fläche mit etwa 60 % <strong>der</strong> E<strong>in</strong>wohner dazu – wird im Lan<strong>des</strong>entwicklungsprogramm<br />

(LEP) e<strong>in</strong>e weitergehende Differenzierung dieser Gebietskategorie vorgenommen.<br />

Der ländliche Raum glie<strong>der</strong>t sich demnach <strong>in</strong> fünf Teilräume:<br />

− Allgeme<strong>in</strong>er ländlicher Raum;<br />

− Ländlicher Stadt- und Umlandbereich;<br />

− Ländlicher Teilraum im Umfeld <strong>der</strong> großen Verdichtungsräume;<br />

− Ländlicher Teilraum, <strong>der</strong>en <strong>Entwicklung</strong> nachhaltig gestärkt werden soll;<br />

− Alpengebiet.<br />

Von diesen Teilräumen weisen die Gebiete, <strong>der</strong>en <strong>Entwicklung</strong> nachhaltig gestärkt<br />

werden sollen, die größten wirtschaftsstrukturellen Probleme auf. Dieser Kategorie<br />

können rd. 90 % <strong>des</strong> bisherigen (1994-99) Ziel 5b-Gebietes zugeordnet werden.<br />

Der ländliche Raum <strong>in</strong> Bayern besitzt allgeme<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e große Anziehungskraft. Dies<br />

zeigt sich <strong>in</strong> teilweise starken Bevölkerungszunahmen, die vor allem auf Wan<strong>der</strong>ungsgew<strong>in</strong>ne<br />

<strong>zur</strong>ückgehen. Dieser Trend, <strong>der</strong> <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e im Umfeld <strong>der</strong> großen<br />

Verdichtungsräume deutlich wird, hat aber auch negative Begleitersche<strong>in</strong>ungen,<br />

z. B. zunehmende Zersiedelung und Verkehrsbelastungen, Verän<strong>der</strong>ung von Preisverhältnissen<br />

sowie Vordr<strong>in</strong>gen urbaner Lebensstile bei Gefährdung <strong>der</strong> ursprünglichen<br />

Identität.<br />

Die früher vielfach angenommene sich verschärfende Polarisierung zwischen Stadt<br />

und Land hat sich, wie e<strong>in</strong>gangs bereits erwähnt, nicht e<strong>in</strong>gestellt. An<strong>der</strong>erseits ist<br />

aber auch ke<strong>in</strong>e deutliche Annäherung <strong>der</strong> unterschiedlichen räumlichen <strong>Entwicklung</strong>sverläufe<br />

zu erkennen. Das Disparitätenmuster entspricht e<strong>in</strong>em Stadt-Land-<br />

Kont<strong>in</strong>uum, das sich per Saldo wenig zu verän<strong>der</strong>n sche<strong>in</strong>t, <strong>in</strong> <strong>des</strong>sen Inneren jedoch<br />

teilweise tiefgreifende Wandlungen stattf<strong>in</strong>den. Dass <strong>in</strong> den Teilräumen recht<br />

unterschiedliche <strong>Entwicklung</strong>sl<strong>in</strong>ien zu beobachten s<strong>in</strong>d, belegt die folgende Ana-<br />

...


- 43 -<br />

lyse. Sie basiert auf e<strong>in</strong>er Auswertung <strong>des</strong> Bayerischen Staatsm<strong>in</strong>isteriums für<br />

Lan<strong>des</strong>entwicklung und Umweltfragen für die Gebietskategorien <strong>des</strong> LEP. 4<br />

Die Kriterien für die Abgrenzung und Klassifizierung <strong>der</strong> <strong>ländlichen</strong> Räume s<strong>in</strong>d<br />

im bayerischen Lan<strong>des</strong>entwicklungsplan (LEP) wie folgt festgelegt:<br />

1. Allgeme<strong>in</strong>er ländlicher Raum:<br />

Beim allgeme<strong>in</strong>en ländlichem Raum handelt es sich um die Teile <strong>des</strong> <strong>ländlichen</strong><br />

<strong>Raumes</strong>, die aufgrund <strong>der</strong> vorhandenen räumlichen und sozio-ökonomischen<br />

Strukturen funktional weitgehend eigenständig entwicklungsfähig s<strong>in</strong>d.<br />

2. Ländlicher Stadt- und Umlandbereich:<br />

M<strong>in</strong><strong>des</strong>tens drei <strong>der</strong> vier folgenden Kriterien müssen erfüllt se<strong>in</strong>:<br />

- Bevölkerungszuwachs im Zeitraum 1970/1987 größer als im Durchschnitt Bayerns<br />

(4,0 %)<br />

- Bevölkerungsdichte zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Volkszählung 1987 größer als <strong>der</strong><br />

Durchschnitt Bayerns (155 E<strong>in</strong>wohner je qkm)<br />

- Anteil <strong>der</strong> Auspendler <strong>in</strong> die Kernstadt bzw. <strong>in</strong> die Kernstädte zum Zeitpunkt<br />

<strong>der</strong> Volkszählung 1987 größer als 50 % <strong>der</strong> gesamten Auspendler <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de;<br />

gleichzeitig übertrifft <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> Auspendler aus <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de an<br />

den E<strong>in</strong>wohnern <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de den diesbezüglichen Durchschnitt Bayerns<br />

(22,8 %)<br />

- Anteil <strong>der</strong> Siedlungs- und Verkehrsflächen an <strong>der</strong> Gesamtfläche <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de<br />

größer als im Durchschnitt Bayerns (8,5 %).<br />

3. Als ländliche Teilräume im Umfeld <strong>der</strong> großen Verdichtungsräume werden die<br />

Mittelbereiche e<strong>in</strong>gestuft,<br />

- die selbst Anteil an e<strong>in</strong>em großen Verdichtungsraum haben o<strong>der</strong><br />

- die unmittelbar an e<strong>in</strong>en großen Verdichtungsraum angrenzen und sowohl bei<br />

<strong>der</strong> E<strong>in</strong>wohner- wie bei <strong>der</strong> Arbeitsplatzentwicklung (1970/87) über dem<br />

4 Vgl. die Interpellation e<strong>in</strong>er Abgeordnetengruppe <strong>des</strong> Bayerischen Landtages. In: Bayerischer Landtag (13. Wahlperiode), Drucksache<br />

13/10543 vom 16.3.1998, S. 6ff., <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e S. 9ff. Bei <strong>der</strong> Auswertung <strong>der</strong> Daten für e<strong>in</strong>zelne Gebietskategorien s<strong>in</strong>d nur die Geme<strong>in</strong>den berücksichtigt,<br />

die <strong>der</strong> jeweiligen Kategorie angehören. Bei Daten, die erst ab Kreisebene vorliegen, erfolgte die Zuordnung <strong>der</strong> Landkreise <strong>zur</strong> jeweiligen Gebietskategorie,<br />

wenn e<strong>in</strong> wesentlicher Teil <strong>der</strong> Landkreisgeme<strong>in</strong>den <strong>der</strong> jeweiligen Gebietskategorie angehört. Mehrfachzuordnungen waren <strong>in</strong> diesen Fällen somit<br />

unvermeidlich.<br />

...


- 44 -<br />

Lan<strong>des</strong>durchschnitt (4,0 % bzw. 23,0 %) liegen o<strong>der</strong><br />

- die unmittelbar an e<strong>in</strong>en großen Verdichtungsraum angrenzen und aufgrund ihrer<br />

Lage im Raum o<strong>der</strong> spezieller <strong>Entwicklung</strong>en beson<strong>der</strong>s enge Verflechtungen<br />

mit diesem Verdichtungsraum aufweisen.<br />

4. Als ländliche Teilräume, <strong>der</strong>en <strong>Entwicklung</strong> nachhaltig gestärkt werden soll,<br />

werden Räume mit folgenden Kriterien abgegrenzt:<br />

- Erwerbslosenquote (4,5 %)<br />

- Landwirtschaftsquote (8,4 %)<br />

- Beschäftigtenentwicklung 1970/1987 (23,0 %)<br />

- Tertiärbesatz (200)<br />

- Fernpendlersaldo (- 1,4 %)<br />

- Wan<strong>der</strong>ungssaldo 1970/1987 (4,4 %)<br />

- durchschnittliche Löhne und Gehälter (25.000 DM).<br />

5. Zum Alpengebiet zählen Teilräume die 1984 als "Erholungslandschaft Alpen"<br />

abgegrenzt wurden. Bei Geme<strong>in</strong>den und geme<strong>in</strong>defreien Gebieten, die bisher nur<br />

teilweise <strong>in</strong> <strong>der</strong> Erholungslandschaft Alpen waren, wurde die E<strong>in</strong>stufung auf das<br />

jeweilige Gesamtgebiet erweitert.<br />

5.1.3.2 Demographische <strong>Entwicklung</strong><br />

Die Bevölkerungsentwicklung war nach den großen Wan<strong>der</strong>ungsbewegungen Anfang<br />

<strong>der</strong> 90er Jahre geprägt durch e<strong>in</strong> eher verhaltenes Wachstum, das <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />

im Umfeld <strong>der</strong> Verdichtungsräume (+3,4 %), aber auch im allgeme<strong>in</strong>en <strong>ländlichen</strong><br />

Raum (+2,9 %) leicht über dem Durchschnitt lag. Die Bevölkerungszahl <strong>in</strong><br />

den Verdichtungsräumen nahm zwischen 1993 und 1996 nur um 0,4 %, im Alpengebiet<br />

um 0,6 % zu. Im bayerischen Durchschnitt lag <strong>der</strong> Zuwachs bei 1,5 %. Aus<br />

Tabelle 8 ist ersichtlich, dass bis 1996 die Bevölkerungszahl im gesamten <strong>ländlichen</strong><br />

Raum auf über 7,1 Mio. E<strong>in</strong>wohner gestiegen ist. Innerhalb <strong>der</strong> Kategorie<br />

Ländlicher Raum ist <strong>der</strong> Ländliche Teilraum, <strong>des</strong>sen <strong>Entwicklung</strong> nachhaltig gestärkt<br />

werden soll, mit ca. 30 %-Anteil das bevölkerungsstärkste Gebiet.<br />

...


- 45 -<br />

Tabelle 8: Bevölkerungsentwicklung und Wan<strong>der</strong>ungen <strong>in</strong> den bayerischen LEP-<br />

Gebietskategorien<br />

Gebietskategorie* 1996<br />

Anzahl % v. Bayern<br />

Ländlicher Raum**<br />

- Allg. LR<br />

- Stadt-/Umland LR<br />

- LR Verdichtung<br />

- LR strukturschwach<br />

- Alpengebiet<br />

7.133.346<br />

1.169.563<br />

1.436.696<br />

1.415.941<br />

3.616.821<br />

489.696<br />

Bevölkerung Wan<strong>der</strong>ungen<br />

59,2<br />

9,7<br />

11,9<br />

11,8<br />

30,0<br />

4,1<br />

%-Verändg.<br />

1993-1996<br />

2,3<br />

2,9<br />

1,8<br />

3,4<br />

2,0<br />

0,6<br />

Anzahl<br />

1994 - 1996<br />

147.226<br />

28.807<br />

27.699<br />

36.462<br />

69.353<br />

4.284<br />

je 1000<br />

E<strong>in</strong>wohner<br />

Verdichtungsräume 4.910.523 40,8 0,4 17.033 3,5<br />

Bayern <strong>in</strong>sgesamt 12.043.869 100 1,5 164.259 13,8<br />

*) Nur Geme<strong>in</strong>den, die <strong>der</strong> jeweiligen Gebietskategorie angehören;<br />

**) Kreisfreie Städte und Landkreise s<strong>in</strong>d, ohne dass auf unterschiedliche Trends näher e<strong>in</strong>gegangen wird, <strong>in</strong> den Unterkategorien<br />

jeweils zusammengefaßt. Allg. LR = Allgeme<strong>in</strong>er Ländlicher Raum, Stadt-/Umland LR = Ländlicher Stadt- und Umlandbereich, LR<br />

Verdichtung = Ländlicher Teilraum im Umfeld <strong>der</strong> großen Verdichtungsräume, LR strukturschwach = Ländlicher Teilraum, <strong>des</strong>sen<br />

<strong>Entwicklung</strong> nachhaltig gestärkt werden soll.<br />

Quelle: Bayerischer Landtag (13. Wahlperiode), Drucksache 13/10543 vom 16.3.1998<br />

In den Jahren 1994 bis 1996 verzeichnete Bayern e<strong>in</strong>en Wan<strong>der</strong>ungsgew<strong>in</strong>n von<br />

über 164.000 Personen. Der weitaus größte Teil davon wurde im Ländlichen Raum<br />

und hier beson<strong>der</strong>s <strong>in</strong> den strukturschwächeren Landkreisen mit gut<br />

69.000 Personen gezählt. Bezogen auf die E<strong>in</strong>wohnerzahl erreichten <strong>in</strong> dieser Zeit<br />

fast alle Gebiete im <strong>ländlichen</strong> Raum (außer Alpengebiet) Wan<strong>der</strong>ungssalden zwischen<br />

20 und 26 Personen je 1.000 E<strong>in</strong>wohner. Demgegenüber fielen die Wan<strong>der</strong>ungsgew<strong>in</strong>ne<br />

mit 3,5 Personen je 1.000 E<strong>in</strong>wohner <strong>in</strong> den Verdichtungsräumen<br />

eher bescheiden aus, wenngleich es vor allem jüngere und höher qualifizierte Bevölkerungsgruppen<br />

immer noch stärker <strong>in</strong> die Ballungsregionen zieht.<br />

Die im Alpengebiet und <strong>in</strong> den Verdichtungsräumen stark <strong>zur</strong>ückgegangenen<br />

Wan<strong>der</strong>ungsgew<strong>in</strong>ne deuten auf e<strong>in</strong>e Stabilisierung <strong>der</strong> Bevölkerungssituation <strong>in</strong><br />

den Räumen mit absehbaren Überlastungsersche<strong>in</strong>ungen h<strong>in</strong>. Der überdurchschnittliche<br />

hohe Saldo im <strong>ländlichen</strong> Teilraum im Umfeld <strong>der</strong> großen Verdichtungsräume<br />

unterstreicht die ungebrochene Attraktivität dieser Gebiete als Wohnund<br />

Siedlungsraum. Sie vere<strong>in</strong>en günstige Beschäftigungsmöglichkeiten <strong>in</strong> den<br />

21,1<br />

25,3<br />

19,6<br />

26,6<br />

19,6<br />

8,8<br />

...


- 46 -<br />

Verdichtungsräumen mit günstigen Wohnverhältnissen <strong>in</strong> <strong>der</strong>en ländlichem Umland.<br />

Dass auch die beson<strong>der</strong>s wirtschaftsschwachen Teilräume hohe Wan<strong>der</strong>ungsgew<strong>in</strong>ne<br />

erzielen konnten, unterstreicht die Bedeutung typisch ländlicher<br />

Standortfaktoren für die Wohnortentscheidung <strong>der</strong> Bevölkerung. Neben Arbeitsmarkt<br />

und E<strong>in</strong>kommen sche<strong>in</strong>en offensichtlich Faktoren wie Umweltqualität, Nähe<br />

<strong>zur</strong> Natur, persönlicher Freiraum, günstige Preisverhältnisse, soziale Kontakte<br />

usw. an Bedeutung zu gew<strong>in</strong>nen. Dies dürfte vor allem für die Ruhestandswan<strong>der</strong>ung<br />

gelten.<br />

5.1.3.3 Wirtschaftsstruktur, Beschäftigungs- und E<strong>in</strong>kommenssituation<br />

Die Zahl <strong>der</strong> sozialversicherungspflichtig Beschäftigten <strong>in</strong> Bayern stieg von 1990<br />

bis 1996 um über 50.000 auf mehr als 4,206 Mio. Arbeitnehmer, obwohl sich die<br />

Beschäftigtenzahlen seit 1993 durchweg negativ entwickelten. Während dabei im<br />

<strong>ländlichen</strong> Raum die Zahl <strong>der</strong> Beschäftigten von 2,05 auf 2,15 Mio. anstieg, g<strong>in</strong>g<br />

sie <strong>in</strong> den Verdichtungsräumen um rund 40.000 auf 2.06 Mio. (1996) <strong>zur</strong>ück. Der<br />

Anteil <strong>der</strong> Beschäftigten im <strong>ländlichen</strong> Raum hat sich dadurch auf 51,1 % erhöht<br />

und die Bedeutung <strong>des</strong> <strong>ländlichen</strong> Raums – gemessen am Beschäftigungsgrad –<br />

<strong>in</strong>sgesamt zugenommen.<br />

Der Anteil <strong>der</strong> Beschäftigten im produzierenden Gewerbe g<strong>in</strong>g <strong>in</strong> Bayern von<br />

47,4 % (1993) auf 43,5 % (1996) <strong>zur</strong>ück. Gleichzeitig erhöhte sich <strong>der</strong> Anteil im<br />

Dienstleistungsbereich um 1,4 Prozentpunkte auf 55,6 %. Das Wachstum im<br />

Dienstleistungsbereich konnte demnach <strong>in</strong> diesem Zeitraum die Verluste im Produzierenden<br />

Gewerbe nicht ausgleichen, was zu e<strong>in</strong>er wachsenden Belastung <strong>der</strong><br />

Arbeitsmärkte führte.<br />

Verlagerungstendenzen <strong>des</strong> verarbeitenden Gewerbes von den Ballungsgebieten <strong>in</strong><br />

die <strong>ländlichen</strong> Räume spielten <strong>in</strong> <strong>der</strong> Vergangenheit e<strong>in</strong>e nicht zu unterschätzende<br />

Rolle. Dennoch stehen e<strong>in</strong>zelne Regionen unter erheblichem Anpassungsdruck,<br />

bed<strong>in</strong>gt durch <strong>der</strong>en immer noch e<strong>in</strong>seitig ausgerichtete Branchenstruktur.<br />

...


- 47 -<br />

Tabelle 9: Beschäftigungsentwicklung <strong>in</strong> den bayerischen LEP-Gebietskategorien<br />

Gebietskategorie* Gesamt 1996<br />

Anzahl % Bayern<br />

Ländlicher Raum**<br />

- Allgeme<strong>in</strong>er LR<br />

- Stadt-/Umland<br />

LR<br />

- LR Verdichtung<br />

- LR strukturschwach<br />

- Alpengebiet<br />

2.150.356<br />

324.281<br />

596.053<br />

378.486<br />

1.081.261<br />

147.585<br />

51,1<br />

7,7<br />

14,2<br />

9,0<br />

25,7<br />

3,5<br />

Beschäftigung (Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer)<br />

Verän<strong>der</strong>ung (%)<br />

>90-=93 >93-=96<br />

5,4<br />

3,8<br />

7,1<br />

8,5<br />

5,4<br />

1,9<br />

-0,8<br />

1,8<br />

-1,1<br />

2,2<br />

-1,9<br />

-2,5<br />

Anteil im Sekundärsektor (%)<br />

>93 >96<br />

52,8<br />

59,5<br />

44,3<br />

45,0<br />

57,1<br />

37,1<br />

50,2<br />

57,9<br />

41,4<br />

41,8<br />

54,3<br />

35,4<br />

Anteil im Tertiärsektor (%)<br />

>93 >96<br />

Verdichtungsräume 2.055.863 48,9 2,5 -4,3 39,6 36,6 59,9 62,9<br />

Bayern <strong>in</strong>sgesamt 4.206.219 100 3,9 -2,5 47,4 43,5 54,2 55,6<br />

*) Nur Geme<strong>in</strong>den, die <strong>der</strong> jeweiligen Gebietskategorie angehören;<br />

**) Kreisfreie Städte und Landkreise s<strong>in</strong>d, ohne dass auf unterschiedliche Trends näher e<strong>in</strong>gegangen wird, <strong>in</strong> den Unterkategorien jeweils zusammengefasst.<br />

Allg. LR = Allgeme<strong>in</strong>er Ländlicher Raum, Stadt-/Umland LR = Ländlicher Stadt- und Umlandbereich, LR Verdichtung = Ländlicher<br />

Teilraum im Umfeld <strong>der</strong> großen Verdichtungsräume, LR strukturschwach = Ländlicher Teilraum, <strong>des</strong>sen <strong>Entwicklung</strong> nachhaltig gestärkt werden<br />

soll.<br />

Quelle: Bayerischer Landtag (13. Wahlperiode), Drucksache 13/10543 vom 16.3.1998<br />

Die Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Beschäftigtenzahlen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Land- und Forstwirtschaft ist aufgrund<br />

<strong>der</strong> hohen Zahl von Selbständigen nicht über die Statistik <strong>der</strong> sozialversicherungspflichtig<br />

Beschäftigten darzustellen. Besser geeignet ist <strong>der</strong> Anteil aller Erwerbstätigen<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Land- und Forstwirtschaft. Diesbezügliche Daten s<strong>in</strong>d auf <strong>der</strong><br />

Ebene <strong>der</strong> Landkreise, nicht jedoch für die LEP-Gebietskategorien verfügbar. Im<br />

Jahr 1995 reicht die Schwankungsbreite von nur 1,4 % im Landkreis München bis<br />

auf über 16 %-Anteil im stark agrarisch geprägten Landkreis Straub<strong>in</strong>g-Bogen. Im<br />

Allgeme<strong>in</strong>en ist <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Erwerbstätigen umso höher, je<br />

günstiger die natürlichen Standort- und Produktionsvoraussetzungen für die Landwirtschaft<br />

und je ungünstiger gleichzeitig die alternativen Verwendungsmöglichkeiten<br />

<strong>der</strong> Ressource Arbeit s<strong>in</strong>d (Opportuntitätskosten <strong>der</strong> Beschäftigung).<br />

Inwieweit die skizzierten sektoralen Verschiebungen letztlich die wirtschaftliche<br />

Situation <strong>der</strong> Teilräume verän<strong>der</strong>t haben, lässt sich vor allem an <strong>der</strong> <strong>Entwicklung</strong><br />

<strong>der</strong> Beschäftigungslage und <strong>des</strong> regionalen E<strong>in</strong>kommensniveaus ablesen.<br />

Die Beschäftigungslage wird üblicherweise mithilfe <strong>der</strong> Arbeitslosenquote, <strong>der</strong><br />

<strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> Arbeitslosenzahlen sowie <strong>der</strong> Relation zwischen <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong><br />

Ausbildungsplätze und <strong>der</strong> Lehrstellensuchenden beschrieben. Weiterführende<br />

45,8<br />

39,0<br />

54,8<br />

53,3<br />

41,5<br />

61,5<br />

48,6<br />

40,9<br />

57,8<br />

56,7<br />

44,4<br />

63,2<br />

...


- 48 -<br />

Daten, etwa zum Umfang <strong>der</strong> verdeckten Arbeitslosigkeit o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Gesamtzahl <strong>der</strong><br />

Arbeitssuchenden, liegen nicht vor. 5 Die vom Staatsm<strong>in</strong>isterium für Lan<strong>des</strong>entwicklung<br />

und Umweltfragen aufbereiteten Daten <strong>der</strong> Arbeitsmarktstatistik zeigen<br />

folgende Trends für die Gebietskategorien <strong>des</strong> LEP (vgl. Tab. 10):<br />

− Die Zahl <strong>der</strong> Arbeitslosen stieg <strong>in</strong> Bayern von 1995 bis 1996 um 11,8 % auf<br />

über 355.000 Personen. Dem entsprach e<strong>in</strong>e Arbeitslosenquote von 7,0 %.<br />

− Der bayerische Durchschnittswert wird von den Verdichtungsräumen sowie<br />

den <strong>ländlichen</strong> Stadt- Umlandbereichen leicht übertroffen. An<strong>der</strong>erseits verzeichnen<br />

die ger<strong>in</strong>gste Arbeitslosenquote das Alpengebiet (4,9 %) und die<br />

Teilräume im Umfeld <strong>der</strong> großen Verdichtungsräume (5,5 %) auf. Die an<strong>der</strong>en<br />

Gebietskategorien im <strong>ländlichen</strong> Raum bleiben nur knapp unter dem bayerischen<br />

Mittel. 6<br />

Wenngleich die <strong>ländlichen</strong> Teilräume im Niveau <strong>der</strong> Arbeitslosigkeit günstiger<br />

liegen, verzeichneten sie höhere Zunahmen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Arbeitslosigkeit als die Verdichtungsräume.<br />

E<strong>in</strong>e gewisse Ausnahme bildet nur das Alpengebiet mit se<strong>in</strong>er an<strong>der</strong>sartigen<br />

Sektorstruktur.<br />

5<br />

E<strong>in</strong>en H<strong>in</strong>weis auf die potentielle Erwerbskapazität <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Region würde <strong>der</strong> Indikator Erwerbsfähigenqoute (Anteil <strong>der</strong> 15-65jährigen Personen<br />

an <strong>der</strong> Bevölkerung) liefern. In <strong>der</strong> vorliegenden Auswertung <strong>des</strong> BayStMLU wurde dieser Indikator lei<strong>der</strong> nicht berücksichtigt. Die E<strong>in</strong>schätzung<br />

<strong>der</strong> Erwerbskapazität und <strong>des</strong> tatsächlich realisierten Erwerbspotentials wird durch die Erwerbsqoute (Anteil aller Erwerbstätigen an <strong>der</strong> erwerbsfähigen<br />

Bevölkerung) ermöglicht.<br />

6 Durch den hohen Anteil an nicht gemeldeten Arbeitslosen (z.B. Frauen) und Familienarbeitskräften (v.a. <strong>in</strong> <strong>der</strong> Landwirtschaft) dürften je-<br />

doch die Werte <strong>in</strong> diesen Gebieten eher unterschätzt werden.<br />

...


- 49 -<br />

Tabelle 10: <strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> Arbeitslosigkeit <strong>in</strong> den bayerischen LEP-<br />

Gebietskategorien<br />

Gebietskategorie*<br />

Anzahl Juni 96<br />

Arbeitslose Arbeitslosenquote<br />

% Verändg.<br />

>95-=96<br />

Juni 1996<br />

% Verändg.<br />

>95-=96<br />

Ländlicher Raum**<br />

188.913<br />

15,3<br />

6,5<br />

0,9<br />

- Allg. LR<br />

28.429<br />

14,6<br />

6,0<br />

0,7<br />

- Stadt-/Umland LR<br />

46.878<br />

16,6<br />

7,8<br />

1,1<br />

- LR Verdichtung<br />

31.526<br />

14,7<br />

5,5<br />

0,6<br />

- LR strukturschwach<br />

101.831<br />

15,6<br />

6,9<br />

0,9<br />

- Alpengebiet<br />

9.218<br />

8,4<br />

4,9<br />

0,4<br />

Verdichtungsräume 166.707 8,2 7,7 0,6<br />

Bayern <strong>in</strong>sgesamt 355.617 11,8 7,0 0,7<br />

*) Nur Geme<strong>in</strong>den, die <strong>der</strong> jeweiligen Gebietskategorie angehören;<br />

**) Kreisfreie Städte und Landkreise s<strong>in</strong>d, ohne dass auf unterschiedliche Trends näher e<strong>in</strong>gegangen wird, <strong>in</strong> den Unterkategorien jeweils<br />

zusammengefaßt. Allg. LR = Allgeme<strong>in</strong>er Ländlicher Raum, Stadt-/Umland LR = Ländlicher Stadt- und Umlandbereich, LR Verdichtung =<br />

Ländlicher Teilraum im Umfeld <strong>der</strong> großen Verdichtungsräume, LR strukturschwach = Ländlicher Teilraum, <strong>des</strong>sen <strong>Entwicklung</strong> nachhaltig<br />

gestärkt werden soll.<br />

***) Durch die Darstellung <strong>der</strong> Arbeitslosenzahlen zum Stichtag 30.6. wird die tendenziell höhere W<strong>in</strong>ter- bzw. Saisonarbeitslosigkeit im<br />

Ländlichen Raum nicht erfaßt.<br />

Quelle: Bayerischer Landtag (13. Wahlperiode), Drucksache 13/10543 vom 16.3.1998<br />

Die Höhe <strong>der</strong> erzielbaren E<strong>in</strong>künfte (Summe aller E<strong>in</strong>kunftsarten) und das regionale<br />

E<strong>in</strong>kommensniveau werden nicht regelmäßig erfasst. Die E<strong>in</strong>künfte je Steuerpflichtigen<br />

aus <strong>der</strong> Lohn- und E<strong>in</strong>kommensteuerstatistik s<strong>in</strong>d auch <strong>des</strong>halb nur e<strong>in</strong><br />

grober E<strong>in</strong>kommens<strong>in</strong>dikator, weil mit den steuerbaren E<strong>in</strong>künften von steuerpflichtigen<br />

Personen nur e<strong>in</strong> Teil <strong>der</strong> tatsächlichen E<strong>in</strong>künfte erfasst wird. Alle nom<strong>in</strong>alen<br />

E<strong>in</strong>kommenswerte leiden außerdem <strong>in</strong> ihrer Aussagekraft unter dem E<strong>in</strong>fluss regionaler<br />

Preisunterschiede, <strong>der</strong> e<strong>in</strong>en wünschenswerten Vergleich <strong>der</strong> regionalen Kaufkraft<br />

verh<strong>in</strong><strong>der</strong>t.<br />

Die letzte regionalisierte Auswertung von E<strong>in</strong>kommensdaten liegt aus dem Jahr<br />

1992 vor. Danach lagen die E<strong>in</strong>künfte je Steuerpflichtigem im bayerischen Mittel<br />

bei 58.001 DM, im <strong>ländlichen</strong> Raum durchschnittlich bei 54.017 DM und <strong>in</strong> Verdichtungsräumen<br />

bei 63.019 DM. Beson<strong>der</strong>s hohe E<strong>in</strong>künfte erzielten Personen <strong>in</strong><br />

den Umlandbereichen <strong>der</strong> Verdichtungsräume. Über alle Regionen h<strong>in</strong>weg haben<br />

sich von 1980 bis 1992 die E<strong>in</strong>kommen um etwa zwei Drittel erhöht, wobei <strong>in</strong> den<br />

...


- 50 -<br />

<strong>ländlichen</strong> Teilräumen e<strong>in</strong>e leicht höhere Steigerungsrate erreicht wurde. 7<br />

Unter E<strong>in</strong>rechnung <strong>der</strong> im <strong>ländlichen</strong> Raum durchweg günstigeren Preisverhältnisse<br />

dürfte sich die nom<strong>in</strong>ale E<strong>in</strong>kommensdifferenz nicht <strong>in</strong> gleicher Höhe <strong>in</strong> den entsprechenden<br />

Kaufkraftwerten nie<strong>der</strong>schlagen.<br />

Insgesamt betrugen im Jahr 1992 die gesamten E<strong>in</strong>künfte <strong>der</strong> Steuerpflichtigen im<br />

<strong>ländlichen</strong> Raum rund 258,2 Mrd. DM. Das entspricht e<strong>in</strong>em Anteil von etwa<br />

51,8 % <strong>der</strong> <strong>in</strong> Bayern erzielten E<strong>in</strong>künfte. Bezogen auf den Bevölkerungsanteil von<br />

60 % drückt sich dar<strong>in</strong> e<strong>in</strong> gewisser E<strong>in</strong>kommensrückstand pro Kopf zu den Verdichtungsräumen<br />

aus. Bei e<strong>in</strong>em generell positiven Trend verzeichneten <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />

die ballungsraumnahen <strong>ländlichen</strong> Gebiete sowohl bei den E<strong>in</strong>künften je Steuerpflichtigem,<br />

als auch bei <strong>der</strong> <strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> E<strong>in</strong>kunftssummen die höchsten Steigerungsraten<br />

- vor allem durch den Zuzug gutverdienen<strong>der</strong> E<strong>in</strong>wohner.<br />

5.1.3.4 Wirtschaftskraft und kommunale F<strong>in</strong>anzkraft<br />

Die räumliche Arbeitsteilung zwischen Verdichtungsräumen und <strong>ländlichen</strong> Räumen<br />

führt zwar zu e<strong>in</strong>er unterschiedlichen Wirtschafts- und Beschäftigtenstruktur<br />

(s. o.), begründet jedoch offensichtlich ke<strong>in</strong>e gravierenden Differenzen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Leistungsfähigkeit<br />

<strong>der</strong> regionalen Wirtschaft. Die Unterschiede <strong>in</strong> den regionalen Standortgegebenheiten<br />

ermöglichen allerd<strong>in</strong>gs e<strong>in</strong>e unterschiedliche Anpassungsfähigkeit<br />

an sich än<strong>der</strong>nde Rahmenbed<strong>in</strong>gungen im europäischen und globalen Wettbewerb.<br />

Die stärkere Abhängigkeit <strong>der</strong> <strong>ländlichen</strong> Räume vom produzierenden Gewerbe und<br />

den dort häufiger vertretenen Export-Branchen kann <strong>des</strong>halb möglicherweise e<strong>in</strong>e<br />

stärkere Gefährdung von Beschäftigung und Wirtschaftskraft dieser Regionen nach<br />

sich ziehen.<br />

7 Vgl. die Interpellation e<strong>in</strong>er Abgeordnetengruppe <strong>des</strong> Bayerischen Landtages. In: Bayerischer Landtag (13. Wahlperiode), Drucksache<br />

13/10543 vom 16.3.1998, S.11.<br />

...


Gebietskategorie*<br />

Ländlicher Raum**<br />

- Allg. LR<br />

- Stadt-/Umland LR<br />

- LR Verdichtung<br />

- LR strukturschwach<br />

- Alpengebiet<br />

Verdichtungsräume<br />

- 51 -<br />

Tabelle 11: Brutto<strong>in</strong>landsprodukt und Steuerkraft <strong>in</strong> den Gebietskategorien gemäß<br />

LEP<br />

Gesamt<br />

1994<br />

Mio. DM % Bay<br />

328.403<br />

92.140<br />

118.375<br />

213.869<br />

160.092<br />

33.179<br />

58,8<br />

***<br />

***<br />

***<br />

***<br />

***<br />

18,4<br />

18,2<br />

17,2<br />

17,8<br />

18,9<br />

13,8<br />

Brutto<strong>in</strong>landsprodukt Steuere<strong>in</strong>nahmekraft<br />

%Verändg.<br />

>90-92 >92-=94<br />

7,7<br />

8,1<br />

5,9<br />

8,0<br />

6,3<br />

7,9<br />

88.690<br />

88.700<br />

84.392<br />

118.600<br />

80.618<br />

84.594<br />

BIP je Erwerb.<br />

DM %Ändg.<br />

1994 >92-=94<br />

9,6<br />

9,4<br />

7,8<br />

11,3<br />

8,6<br />

9,2<br />

DM<br />

je E<strong>in</strong>w<br />

1996<br />

1.034,79<br />

1.036,51<br />

1.229,39<br />

1.087,40<br />

959,72<br />

1.110,70<br />

% Veränd.<br />

>93-=96<br />

308.097 55,1 19,3 6,1 117.654 10,0 1.511,40 -8,1<br />

Bayern <strong>in</strong>sgesamt 558.847 100 18,7 6,5 101.252 9,5 1.229,11 -8,0<br />

*) Landkreise, bei denen e<strong>in</strong> wesentlicher Teil <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>den <strong>der</strong> jeweiligen Gebietskategorie angehört; Mehrfachzuordnungen von Landkreisen s<strong>in</strong>d möglich.<br />

**) Kreisfreie Städte und Landkreise s<strong>in</strong>d, ohne dass auf unterschiedliche Trends näher e<strong>in</strong>gegangen wird, <strong>in</strong> den Unterkategorien jeweils zusammengefasst. Allg. LR =<br />

Allgeme<strong>in</strong>er Ländlicher Raum, Stadt-/Umland LR = Ländlicher Stadt- und Umlandbereich, LR Verdichtung = Ländlicher Teilraum im Umfeld <strong>der</strong> großen Verdichtungsräume,<br />

LR strukturschwach = Ländlicher Teilraum, <strong>des</strong>sen <strong>Entwicklung</strong> nachhaltig gestärkt werden soll.<br />

***) Aufgrund von Mehrfachzuordnungen <strong>der</strong> Landkreise ist die Errechnung von Anteilen nicht möglich.<br />

Quelle: Bayerischer Landtag (13. Wahlperiode), Drucksache 13/10543 vom 16.3.1998<br />

Die Abweichungen <strong>in</strong> <strong>der</strong> sektoralen Wirtschaftsstruktur dürften e<strong>in</strong>e zentrale Ursache<br />

für die unterschiedliche Produktivitätsentwicklung <strong>in</strong> den Teilräumen se<strong>in</strong>. Das<br />

Brutto<strong>in</strong>landsprodukt je Erwerbstätigen lag 1994 bayernweit bei über 101.000 DM.<br />

Die regionalen Produktivitäts-Kennwerte zeigen jedoch deutliche Differenzen auf:<br />

− In den Verdichtungsräumen werden fast 118.000 DM Wertschöpfung je Erwerbstätigen<br />

erwirtschaftet.<br />

− Alle Gebietskategorien im <strong>ländlichen</strong> Raum – mit Ausnahme <strong>der</strong> Teilräume im<br />

Umfeld <strong>der</strong> großen Verdichtungsräume – weisen nur BIP-Werte zwischen etwa<br />

81.000 und 89.000 DM aus.<br />

Die Abweichungen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Entstehung <strong>der</strong> Wirtschaftsleistung drücken sich auch <strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> ger<strong>in</strong>geren Steuerkraft <strong>des</strong> <strong>ländlichen</strong> Raums aus. Sie lag, gemessen als Steuerkraft<br />

je E<strong>in</strong>wohner, 1996 um etwa e<strong>in</strong> Fünftel unterhalb <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>wertes<br />

(1 230 DM/E<strong>in</strong>wohner). Dass sich daraus im flächenstarken, <strong>ländlichen</strong> Raum Engpässe<br />

ergeben können – z. B. <strong>in</strong> <strong>der</strong> Bereitstellung von kommunaler Infrastruktur –<br />

liegt auf <strong>der</strong> Hand. H<strong>in</strong>zu kommt die rückläufige <strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> Steuere<strong>in</strong>nahmen<br />

<strong>in</strong> den letzten drei Jahren. Auch hier trifft es die strukturschwächeren Landkreise<br />

<strong>des</strong> <strong>ländlichen</strong> Raums mit knapp 9 % E<strong>in</strong>bußen beson<strong>der</strong>s hart.<br />

-7,7<br />

-5,3<br />

-8,1<br />

-7,2<br />

-8,8<br />

-6,0<br />

...


- 52 -<br />

5.1.4 Situation und <strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> Umwelt<br />

5.1.4.1 Allgeme<strong>in</strong>e Situation<br />

Das Bun<strong>des</strong>naturschutzgesetz und das Bayerische Naturschutzgesetz enthalten Ziele,<br />

Verfahren und Maßnahmen von Naturschutz und Landschaftspflege. Demzufolge<br />

s<strong>in</strong>d Natur und Landschaft im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen,<br />

dass<br />

− die Leistungsfähigkeit <strong>des</strong> Naturhaushalts,<br />

− die Nutzungsfähigkeit <strong>der</strong> Naturgüter,<br />

− die Pflanzen- und Tierwelt sowie<br />

− die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft aufgrund ihres<br />

eigenen Wertes, als Lebensgrundlagen <strong>des</strong> Menschen und als Voraussetzung für<br />

se<strong>in</strong>e Erholung <strong>in</strong> Natur und Landschaft nachhaltig gesichert s<strong>in</strong>d. 8<br />

Zur Erreichung dieser Ziele werden u. a. Schutzgebiete von geme<strong>in</strong>schaftlicher Bedeutung<br />

(gem. Richtl<strong>in</strong>ie 92/43/EWG) sowie Vogelschutzgebiete (gem. Richtl<strong>in</strong>ie<br />

79/409/EWG) als Beitrag für e<strong>in</strong> europäisches Netz von Schutzgebieten (Natura<br />

2000) festgelegt. Für die Schutzgebiete werden Schutzzweck, Erhaltungsziele,<br />

erfor<strong>der</strong>liche Gebote und Verbote sowie Gebietsabgrenzungen festgelegt, um den<br />

Schutz von prioritären Biotopen und Arten gem. Anhang I und II <strong>der</strong> Richtl<strong>in</strong>ie<br />

92/43/EWG zu gewährleisten.<br />

Neben <strong>der</strong> Durchführung hoheitlicher Maßnahmen sollen die Naturschutzbehörden<br />

<strong>zur</strong> Erreichung <strong>der</strong> Ziele die Formen <strong>der</strong> kooperativen Zusammenarbeit, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />

das Vertragsnaturschutzprogramm e<strong>in</strong>schließlich Erschwernisausgleich nutzen.<br />

Die Landwirtschaft wird wie ke<strong>in</strong> an<strong>der</strong>er Bereich <strong>der</strong> Wirtschaft durch die natürlichen<br />

Faktoren Boden und Klima geprägt. Dabei bee<strong>in</strong>flussen ökonomische wie ökologische<br />

E<strong>in</strong>flüsse die Art und Intensität <strong>der</strong> standortgebundenen Produktion. Um<br />

Belastungen von Boden und Wasser möglichst ger<strong>in</strong>g zu halten, wird die For<strong>der</strong>ung<br />

8 Vgl. AID (Hrsg.): Landentwicklung, Bonn 1997, S. 8.<br />

...


- 53 -<br />

nach e<strong>in</strong>er ordnungsgemäßen Landwirtschaft durch zahlreiche e<strong>in</strong>schlägige Fachgesetze<br />

und Verordnungen präzisiert:<br />

- Düngemittelgesetz,<br />

- Düngemittelverordnung,<br />

- Düngeverordnung,<br />

- Bodenschutzgesetz,<br />

- Pflanzenschutzgesetz,<br />

- Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung,<br />

- Verordnung über Pflanzenschutzmittel und<br />

Pflanzenschutzgeräte,<br />

- Kreislauf- und Abfallgesetz,<br />

- Klärschlammverordnung,<br />

- Bioabfallverordnung,<br />

Menschlich-technische E<strong>in</strong>griffe führen zu ständigen Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> natürlichen<br />

Umwelt. Bei <strong>der</strong> <strong>Plan</strong>ung und Ausführung von Bewirtschaftungs- und Baumaßnahmen<br />

s<strong>in</strong>d <strong>des</strong>halb <strong>in</strong> Bayern weitreichende Regelungen und Prüfverfahren zu<br />

beachten, um die Belange <strong>des</strong> Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege zu wahren.<br />

E<strong>in</strong>e wesentliche Voraussetzung dazu ist die frühzeitige Abstimmung <strong>der</strong> Maßnahmen<br />

mit den beteiligten Behörden (Lan<strong>des</strong>- und Fachplanungsbehörden), Kommunen<br />

und den Trägern öffentlicher Belange (Berufsvertretung, Naturschutzverbände,<br />

etc.). Über die Instrumente <strong>der</strong> Verwaltung (<strong>Plan</strong>feststellungs-, Raumordnungsverfahren<br />

sowie Umweltverträglichkeitsprüfung) werden Bürgerunterrichtung und -<br />

beteiligung ermöglicht.<br />

Die Situation und die <strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> Umwelt kann <strong>in</strong> Bayern seit <strong>der</strong> E<strong>in</strong>führung<br />

e<strong>in</strong>es Indikatorensystems im Zuge <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Agenda 21 als zunehmend<br />

besser beschrieben werden. 9 Die Indikatoren s<strong>in</strong>d Kenngrößen <strong>zur</strong> Beschreibung<br />

von Zuständen und <strong>Entwicklung</strong>en von Systemen. Gemäß den Zielen e<strong>in</strong>er nachhaltigen<br />

und umweltgerechten <strong>Entwicklung</strong> werden den entsprechenden Schutz- und<br />

Gestaltungszielen Indikatoren zugeordnet, die Auskunft geben über den zeitlichen<br />

9 Vgl. BayStMLU: Umwelt<strong>in</strong>dikatorensystem <strong>in</strong> Bayern - Information Umwelt & <strong>Entwicklung</strong> Bayern 6/98.<br />

...


- 54 -<br />

Verlauf und den Grad <strong>der</strong> Zielerfüllung. Dabei werden nur wenige beson<strong>der</strong>s relevante<br />

Schlüssel<strong>in</strong>dikatoren verwendet. Darüber h<strong>in</strong>aus ersche<strong>in</strong>t jährlich e<strong>in</strong> Umweltbericht<br />

(Staatsm<strong>in</strong>isterium für Lan<strong>des</strong>entwicklung und Umweltfragen) sowie<br />

e<strong>in</strong> Waldzustandsbericht (Staatsm<strong>in</strong>isteriums für Ernährung, Landwirtschaft und<br />

Forsten) über die Lage wichtiger biotischer und abiotischer Verhältnisse <strong>in</strong> Bayern.<br />

5.1.4.2 Naturhaushalt<br />

In den vergangenen Jahren ist <strong>in</strong> Bayern e<strong>in</strong> steigen<strong>der</strong> Flächenanteil für Naturschutzzwecke<br />

ausgewiesen worden. Von 1984 bis 1997 nahm <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> Naturschutzgebiete<br />

an <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>fläche um 1 %-Punkt auf 2,7 % zu. Zur Zeit werden die<br />

Gebiete nach <strong>der</strong> Flora-Fauna-Habitat- und <strong>der</strong> Vogelschutz-Richtl<strong>in</strong>ie ermittelt, die<br />

geme<strong>in</strong>sam das Netzwerk zu Natura 2000 bilden. Die rechtsverb<strong>in</strong>dlich festgesetzten<br />

Schutzgebiete s<strong>in</strong>d – soweit naturschutzfachlich zw<strong>in</strong>gend erfor<strong>der</strong>lich - im E<strong>in</strong>zelfall<br />

durch beson<strong>der</strong>e Auflagen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Bewirtschaftung <strong>in</strong> ihrer Ganzheit o<strong>der</strong> <strong>in</strong><br />

Teilen e<strong>in</strong>geschränkt. In den entsprechenden Rechtsverordnungen können Auflagen<br />

und E<strong>in</strong>schränkungen für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung festgelegt werden.<br />

Für die Umsetzung <strong>der</strong> Ziele <strong>des</strong> Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege liegen<br />

<strong>in</strong>zwischen umfassende Programme und Konzepte vor. So s<strong>in</strong>d für alle Landkreise<br />

Bayerns <strong>in</strong>zwischen die Landkreisbände <strong>des</strong> Arten- und Biotopschutzprogramms<br />

Bayern fertiggestellt. Mit dem Landschaftspflegekonzept Bayern liegt e<strong>in</strong> Standardwerk<br />

für die fachgerechte Pflege und <strong>Entwicklung</strong> ökologisch wertvoller Lebensräume<br />

vor, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e auch solcher Lebensräume, die aus früheren extensiven<br />

land- o<strong>der</strong> forstwirtschaftlichen Nutzungen entstanden s<strong>in</strong>d. Weitere wichtige<br />

Fachkonzepte stellen die Pflege- und <strong>Entwicklung</strong>spläne für die Naturschutzgebiete<br />

sowie die kommunalen Landschaftspläne dar. E<strong>in</strong>en Schwerpunkt <strong>in</strong> <strong>der</strong> Naturschutzpolitik<br />

<strong>des</strong> Freistaates Bayern bildet die Umsetzung dieser fachlichen Programme<br />

und Konzepte. Durch die Umsetzung wird die Artenvielfalt erhöht (z. B.<br />

Schaffung von Biotopverbundsystemen) und <strong>der</strong> zunehmenden Isolierung von Tierund<br />

Pflanzenpopulationen entgegengewirkt. Nach wie vor ist <strong>in</strong> Teilräumen Bayerns,<br />

<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>in</strong> <strong>in</strong>tensiv genutzten Bereichen, die Biodiversität un<strong>zur</strong>eichend,<br />

wie sich nicht zuletzt durch die regionalen Roten Listen belegen lässt. Trotz vieler<br />

...


- 55 -<br />

Initiativen, u. a. mit Kof<strong>in</strong>anzierung durch europäische Strukturfonds-Mittel im<br />

Rahmen <strong>der</strong> 5b-<strong>För<strong>der</strong>ung</strong>, <strong>der</strong> VO (EWG) Nr. 2078/92, von LEADER II etc.,<br />

konnten <strong>der</strong> Rückgang gefährdeter heimischer Tier- und Pflanzenarten sowie ihrer<br />

Lebensräume bisher nur verlangsamt werden. E<strong>in</strong>e Trendumkehr ist erst <strong>in</strong> E<strong>in</strong>zelfällen<br />

erreicht worden. In e<strong>in</strong>em engen Zusammenhang damit steht die oftmals nicht<br />

ausreichende Ausstattung mit landschaftsglie<strong>der</strong>nden und ökologisch bedeutsamen<br />

Kle<strong>in</strong>strukturen (z. B. Hecken, Ra<strong>in</strong>e und Feldgehölze).<br />

Der Zustand <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> wird durch die erfassten Waldschäden deutlich. Die durch<br />

sichtbaren Nadel- und Blattverlust (Schadstufe 2 bis 4) gekennzeichneten Anteile<br />

<strong>der</strong> gesamten Waldfläche stagnieren bei ca. 20 %. Die <strong>Entwicklung</strong> ist allerd<strong>in</strong>gs<br />

eher diskont<strong>in</strong>uierlich bzw. volatil e<strong>in</strong>zuschätzen, da e<strong>in</strong>e hohe Abhängigkeit von<br />

den Witterungse<strong>in</strong>flüssen besteht. Insgesamt wird durch den verstärkten Umbau <strong>der</strong><br />

Forstbestände <strong>in</strong> Bayern zu Misch- und Laubbeständen e<strong>in</strong> ökologisch wertvollerer<br />

und stabilerer Zustand angestrebt. Dabei soll e<strong>in</strong> Schwerpunkt auf den Erhalt noch<br />

vorhandener ökologisch wertvoller Waldbestände und Biotope im Wald gelegt werden.<br />

• Boden<br />

Insbeson<strong>der</strong>e das im Jahr 1991 beschlossene Bodenschutzprogramm regelt die Nutzung<br />

und den Schutz bestimmter Gebiete. Die aktuelle Situation <strong>des</strong> Bodenzustands<br />

<strong>in</strong> Bayern wird durch e<strong>in</strong> Boden<strong>in</strong>formationssystem und e<strong>in</strong> Bodenkataster erfasst.<br />

Schadstoffanreicherungen und –verlagerungen, Erosions- und Verdichtungsgefahren<br />

sowie die Flächen<strong>in</strong>anspruchnahme werden dazu <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Datenbanksystem verknüpft.<br />

Die Freifläche als Maßstab für die nicht für Wohn- und Gewerbezwecke genutzte<br />

Fläche geht zwar auch <strong>in</strong> Bayern stetig <strong>zur</strong>ück; <strong>in</strong> <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>republik nimmt Bayern<br />

mit 90 % Freiflächen-Anteil an <strong>der</strong> Gesamtfläche jedoch e<strong>in</strong>en <strong>der</strong> ersten Plätze e<strong>in</strong>.<br />

Die zunehmende Versiegelung von Flächen, Entwässerungsmaßnahmen, die Beseitigung<br />

von Wasser- und Feuchtflächen, Gewässerausbauten und -begradigungen<br />

verstärken allerd<strong>in</strong>gs die Überschwemmungs- und Erosionsgefahr. Die ackerbauliche<br />

Nutzung von Hang- und Überschwemmungslagen führt bei entsprechenden<br />

Nie<strong>der</strong>schlägen zu Belastungen <strong>der</strong> Oberflächengewässer. Über För<strong>der</strong>programme<br />

...


- 56 -<br />

(z. B. Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm, Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm<br />

e<strong>in</strong>schließlich Erschwernisausgleich, Landschaftspflegeprogramm) werden<br />

Maßnahmen geför<strong>der</strong>t, die durch Verr<strong>in</strong>gerung landwirtschaftlicher Nutzung<br />

und Renaturierung von Gewässern und gewässerbezogener Lebensräume <strong>zur</strong> Verm<strong>in</strong><strong>der</strong>ung<br />

dieser Belastungen beitragen und erosionsm<strong>in</strong><strong>der</strong>nde Wirkung entfalten<br />

sollen.<br />

• Wasser<br />

Die Qualität <strong>der</strong> Oberflächengewässer hat sich <strong>in</strong> weiten Teilen Bayerns <strong>in</strong> den vergangenen<br />

20 Jahren erheblich verbessert. Lag <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> Gewässer mit Güteklasse<br />

I+II (unbelastet bzw. mäßig belastet) <strong>in</strong> den 70er Jahren lediglich bei etwa<br />

50 %, stieg er bis 1997 auf zwei Drittel aller Fließgewässer <strong>in</strong> Bayern. Die biologische<br />

Qualität und das Selbstre<strong>in</strong>igungsvermögen vieler Gewässer wurde dadurch<br />

verbessert.<br />

Allerd<strong>in</strong>gs belasten stoffliche E<strong>in</strong>träge ebenso wie Rückstände von Pflanzenschutzmitteln<br />

aufgrund ihrer langen Verweildauer immer noch Teile <strong>der</strong> Gewässer. Insbeson<strong>der</strong>e<br />

bei Belastungen <strong>der</strong> Tr<strong>in</strong>kwasservorkommen (z.B. Nitrat) s<strong>in</strong>d - trotz <strong>des</strong><br />

seit Jahren rückläufigen Düngemittele<strong>in</strong>satzes - landwirtschaftliche Verursachungsfaktoren<br />

nicht von <strong>der</strong> Hand zu weisen. Über 93 % <strong>des</strong> Wassers, das für die Tr<strong>in</strong>kwasserversorgung<br />

<strong>in</strong> Bayern genutzt wird, hat e<strong>in</strong>en Nitratgehalt von unter 25 mg/l<br />

und fließt somit <strong>in</strong> natürlicher Qualität o<strong>der</strong> fast unbelastet zum Verbraucher. Dieser<br />

Anteil ist <strong>in</strong> den vergangenen Jahren leicht angestiegen.<br />

Der Bereich von 25 bis 50 mg/l ist auf rd. 13 % <strong>des</strong> gewonnenen Wassers <strong>zur</strong>ückgegangen.<br />

Die über dem Grenzwert von 50 mg-Nitrat/Liter liegende Wassermenge<br />

stagnierte <strong>in</strong> den letzten drei Jahren bei etwa 4 %. Durch Zumischen von nitratärmerem<br />

Wasser wird e<strong>in</strong> Großteil <strong>des</strong> belasteten Wassers soweit verdünnt, dass letztlich<br />

nur noch 1,5 % mit Nitratwerten über 50 mg/l direkt an den Verbraucher abgegeben<br />

werden. Hiervon ist vor allem Franken betroffen. Der Anteil <strong>der</strong> abgegrenzten Wasserschutzgebiete<br />

umfasst <strong>in</strong> Bayern <strong>der</strong>zeit 3,8 %. Insbeson<strong>der</strong>e auf durchlässigeren<br />

Böden s<strong>in</strong>d erhöhte Anstrengungen <strong>zur</strong> Reduzierung <strong>der</strong> Stoffe<strong>in</strong>träge erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Gebietsspezifische Vorsorgemaßnahmen und Auflagen <strong>der</strong> Wasserversorgungsunternehmen<br />

werden <strong>des</strong>halb weiter an Bedeutung gew<strong>in</strong>nen. Im Zuge dieser <strong>Entwicklung</strong><br />

s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Bayern zahlreiche modellhafte Kooperations- und Verhandlungslösun-<br />

...


- 57 -<br />

gen zwischen Landwirtschaft und Wasserversorgern entstanden. Vom Umweltm<strong>in</strong>isterium<br />

wird <strong>der</strong> Trend bei den Nitratbelastungen mittlerweile als weitgehend positiv<br />

bewertet. Dagegen lässt sich bei <strong>der</strong> <strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> Pflanzenschutzmittelbelastung<br />

<strong>in</strong> den Grundwasser-Messstellen noch ke<strong>in</strong>e klare Wende erkennen.<br />

Der Wasserverbrauch - gemessen am Verbrauch je E<strong>in</strong>wohner und Tag von Haushalten<br />

und Kle<strong>in</strong>gewerbe - stagniert seit Jahren um den Wert von 140 l/E<strong>in</strong>wohner.<br />

Der sparsame Umgang mit dieser Ressource ist mittlerweile als gesellschaftliches<br />

Anliegen fest verankert.<br />

• Luft<br />

Die lufthygienische Situation wird <strong>in</strong> Bayern als <strong>in</strong>sgesamt zufriedenstellend beurteilt.<br />

Punktuelle Belastungen s<strong>in</strong>d allerd<strong>in</strong>gs <strong>in</strong> Industriezonen und an Verkehrsachsen<br />

nicht auszuschließen. Im <strong>ländlichen</strong> Raum können auch <strong>in</strong>tensive landwirtschaftliche<br />

Tierhaltungen bei entsprechen<strong>der</strong> Viehkonzentration und <strong>in</strong> Abhängigkeit<br />

von <strong>der</strong> Witterungslage zu Immissionen führen.<br />

Zwar hat <strong>der</strong> Rückgang <strong>der</strong> Emissionen aus den stationären Anlagen von Industrie<br />

und Gewerbe sowie dem Hausbrand zu e<strong>in</strong>er deutlichen Reduzierung vor allem <strong>des</strong><br />

Schwefeldioxidausstosses geführt, 10 doch kommt <strong>der</strong> Verm<strong>in</strong><strong>der</strong>ung <strong>der</strong> verkehrsbed<strong>in</strong>gten<br />

Schadstoffbelastung weiterh<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e beson<strong>der</strong>e Bedeutung zu. Die unmittelbar<br />

mit Verkehrsbewegungen korrelierenden Stickoxid-Emissionen (<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />

NO2) s<strong>in</strong>d zwar seit Anfang <strong>der</strong> 90er Jahre <strong>in</strong> Bayern leicht abnehmend, die Wirkungen<br />

auf die Belastung <strong>der</strong> Atmosphäre und die Versauerung von Wasser und<br />

Böden lassen jedoch Interdependenzen mit an<strong>der</strong>en Umweltgefährdungen (z. B.<br />

Waldschäden) als sehr wahrsche<strong>in</strong>lich ersche<strong>in</strong>en. Fast gleichlaufend zu den Stickstoffoxid-Indikatoren<br />

entwickelten sich die Lärm-Immissionen aufgrund <strong>der</strong> zunehmenden<br />

Verkehrsbelastung. Die Ammoniak-Belastung aus <strong>der</strong> Landwirtschaft,<br />

die <strong>in</strong> etwa die N-Belastung aus dem Verkehr erreicht, wird durch entsprechende<br />

Ausbr<strong>in</strong>gtechniken <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit För<strong>der</strong>programmen reduziert. Im Freiland<br />

liegt <strong>der</strong> atmosphärische E<strong>in</strong>trag mit durchschnittlich 17 kg pro ha und Jahr ger<strong>in</strong>ger<br />

10 Die Schwefeldioxid-Emissionen wurden von 1976 bis 1996 um über 600 000 t auf nur noch 97 000 t pro Jahr verr<strong>in</strong>gert. Vgl. BayStMLU:<br />

Umwelt<strong>in</strong>dikatorensystem <strong>in</strong> Bayern ..., a.a.O., S. 5.<br />

...


- 58 -<br />

als im Wald, wo e<strong>in</strong> „Auskämmeffekt“ wirksam ist.<br />

• Abfallwirtschaft und Abwasser<br />

Der kont<strong>in</strong>uierliche Ausbau <strong>der</strong> Abwasser<strong>in</strong>frastruktur <strong>in</strong> Bayern hat dazu beigetragen,<br />

dass <strong>der</strong> Anschlussgrad an öffentliche Kläranlagen mittlerweile auf über 91 %<br />

gestiegen ist. 11 Außer <strong>in</strong> ger<strong>in</strong>ger besiedelten Gebieten <strong>des</strong> <strong>ländlichen</strong> Raums wurde<br />

dadurch die Abwassersituation erheblich verbessert. Allerd<strong>in</strong>gs s<strong>in</strong>d gerade die<br />

Umstrukturierungs- und Diversifizierungsbemühungen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Landwirtschaft (Urlaub<br />

auf dem Bauernhof) oft an diese <strong>in</strong>frastrukturellen Voraussetzungen gebunden,<br />

so dass auch künftig e<strong>in</strong> nicht zu unterschätzen<strong>der</strong> Bedarf im <strong>ländlichen</strong> Raum bestehen<br />

bleibt. Die nachhaltige <strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> <strong>ländlichen</strong> Gebiete hängt mit von<br />

diesem Faktor ab.<br />

Im Bereich <strong>der</strong> Abfallwirtschaft wurden <strong>in</strong> <strong>der</strong> Vergangenheit von den Gebietskörperschaften<br />

verschiedene Entsorgungsmodelle entwickelt. Nach Maßgabe <strong>der</strong> rechtlichen<br />

Vorschriften ist es dadurch gelungen, sowohl das Abfallaufkommen zu senken<br />

als auch die Verwertungs- und Behandlungsquoten zu erhöhen. 12 Die Verwertungsquoten<br />

variieren <strong>in</strong> den entsorgungspflichtigen Körperschaften Bayerns zwischen<br />

52 und 82 %, im Mittel errechnet sich e<strong>in</strong> Anteil <strong>der</strong> wie<strong>der</strong>verwertbaren Ressourcen<br />

von etwa 66 % (1996).<br />

Durch <strong>in</strong>tegrierte Konzepte im Rahmen <strong>der</strong> 5b-<strong>För<strong>der</strong>ung</strong> ist u. a. die Kompostierung<br />

kommunaler organischer Abfälle auf landwirtschaftlichen Betrieben als zusätzlicher<br />

Erwerbszweig ausgebaut worden. Sie bildet heute e<strong>in</strong>en wesentlichen Bestandteil<br />

<strong>der</strong> bayerischen Abfallpolitik.<br />

5.1.4.3 Spezielle Aspekte <strong>des</strong> Umweltschutzes <strong>in</strong> <strong>der</strong> Land- und Forstwirtschaft<br />

Die Verm<strong>in</strong><strong>der</strong>ung von Umweltbelastungen durch die Landwirtschaft wird <strong>in</strong> Bayern<br />

seit Jahren auf mehrfache Weise verfolgt und teilweise öffentlich geför<strong>der</strong>t: 13<br />

11 Anteil <strong>der</strong> E<strong>in</strong>wohner mit Anschluss an e<strong>in</strong>e öffentliche Kläranlage.<br />

12 Vgl. BayStMLU: Umwelt<strong>in</strong>dikatorensystem <strong>in</strong> Bayern ...a.a.O., S. 10f.<br />

13 Vgl. Bayerischer Agrarbericht 1998, S. 95 ff.<br />

...


- 59 -<br />

− Mit Hilfe e<strong>in</strong>er wachsenden Anzahl von Bodenuntersuchungen (1997:<br />

834 000 Fälle) wird die Menge <strong>der</strong> pflanzenverfügbaren Nährstoffe ermittelt,<br />

um Empfehlungen für bedarfsgerechte M<strong>in</strong>eraldüngung geben zu können (z. B.<br />

Düngeberatungssystem Stickstoff);<br />

− Die Ergebnisse <strong>der</strong> Bodenuntersuchungen wurden <strong>in</strong> EDV-Programme <strong>zur</strong><br />

Pflanzenbau- und Düngeberatung e<strong>in</strong>gebaut und damit bayernweit verfügbar<br />

gemacht.<br />

− E<strong>in</strong>e wachsende Zahl von landwirtschaftlichen Betrieben wurde über die Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>der</strong> Düngeverordnung h<strong>in</strong>aus <strong>zur</strong> freiwilligen Erstellung von Nährstoffbilanzen<br />

angeregt, die e<strong>in</strong>e Quantifizierung potentieller Stoffbelastungen<br />

<strong>der</strong> Böden, <strong>des</strong> Wassers und <strong>der</strong> Luft ermöglichen.<br />

− In Zusammenarbeit mit an<strong>der</strong>en M<strong>in</strong>isterien wurden standorttypische Konzepte<br />

<strong>zur</strong> grundwasserschonenden Landbewirtschaftung modellhaft entwickelt.<br />

Das seit 1985 laufende Boden-Dauerbeobachtungsprogramm liefert für repräsentative<br />

Standorte Informationen über die Auswirkungen <strong>der</strong> Landbewirtschaftung<br />

auf den Boden (Nährstoffe<strong>in</strong>träge und -austräge, Schwermetallbelastung, Erosionsgefährdung)<br />

und die Luft. Die Ergebnisse s<strong>in</strong>d Grundlage für die lan<strong>des</strong>weite<br />

Umsetzung von Bodenschutzkonzepten.<br />

Als Resultat dieser Ansätze, e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>tensivierten Umweltberatung und <strong>der</strong> Absenkung<br />

<strong>des</strong> landwirtschaftlichen Erzeugerpreisniveaus, hat sich <strong>der</strong> E<strong>in</strong>satz von Düngemitteln<br />

im Verlauf <strong>des</strong> letzten Jahrzehnts deutlich reduziert. Bezogen auf 1988/89<br />

sank <strong>der</strong> E<strong>in</strong>satz von m<strong>in</strong>eralischem Stickstoff um rd. e<strong>in</strong> Drittel und von Phosphat<br />

um etwa die Hälfte.<br />

...


- 60 -<br />

Tabelle 12: Aufwand an m<strong>in</strong>eralischen Nährstoffen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Landwirtschaft<br />

(kg/ha LF*)<br />

Jahre<br />

Stickstoff Phosphat Kalium<br />

Bayern BRD Bayern BRD Bayern BRD<br />

1970/71 74 83 67 67 85 87<br />

1980/81 120 127 79 68 101 93<br />

1990/91 107 115 49 43 57 62<br />

1993/94 78 94 31 24 40 38<br />

1996/97 84 101 30 24 38 37<br />

Quelle: Bayerischer Agrarbericht 1998, S. 96.<br />

Der E<strong>in</strong>satz organischer Düngemitteln hängt <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie von <strong>der</strong> <strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong><br />

Viehhaltung ab. Der Viehbesatz (VE/ha LF) hat sich im letzten Jahrzehnt bayernweit<br />

leicht verr<strong>in</strong>gert. Ursachen dafür liegen <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> Märkte für tierische<br />

Erzeugnisse, dem Quotensystem bei Milch, aber auch <strong>in</strong> <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>en<br />

Strukturentwicklung begründet (wachsen<strong>der</strong> Anteil von Nebenerwerbsbetrieben).<br />

Die stärkste Verr<strong>in</strong>gerung <strong>des</strong> Viehbesatzes fand <strong>in</strong> den Agrargebieten mit überwiegend<br />

ungünstigen natürlichen Standortbed<strong>in</strong>gungen statt.<br />

Tabelle 13: <strong>Entwicklung</strong> <strong>des</strong> Viehbesatzes <strong>in</strong> Bayern <strong>in</strong>sgesamt und nach ausgewählten<br />

Agrargebieten (VE/ha LF) <strong>in</strong> HE-Betrieben<br />

Jahre Bayern<br />

Agrargebiete<br />

AG 2 AG 5 AG 6 AG 8 AG 10 AG 12<br />

1990/91 1,76 1,85 2,08 1,47 1,56 1,62 1,13<br />

1994/95 1,67 1,86 2,09 1,37 1,46 1,51 1,11<br />

1997/98 1,62 1,83 1,87 1,42 1,50 1,59 0,89<br />

Agrargebiet (AG) 2: Alpenvorland; AG 5: Teritär-Hügelland (Nord); AG 6: Gäugebiete; AG 8: Ostbayerische Mittelgebirge II; AG 10: Nordbayerisches<br />

Hügelland und Keuper; AG 12: Spessart und Rhön.<br />

Quelle: Bayerische Lan<strong>des</strong>anstalt für Betriebswirtschaft und Agrarstruktur: Buchführungsergebnisse, verschiedene Jahrgänge.<br />

* Bezogen auf die LF e<strong>in</strong>schließlich Nachwachsende Rohstoffe und sonstiger Stilllegungsflächen.<br />

...


- 61 -<br />

In Bayern liegt <strong>der</strong> E<strong>in</strong>satz von Düngemittel unter dem Bun<strong>des</strong>durchschnitt. Der<br />

ansteigende Trend bei <strong>der</strong> Nitratbelastung konnte seit 1990 gebremst werden, dennoch<br />

stagnieren die Nitratkonzentrationen noch auf relativ hohem Niveau. Vor allem<br />

<strong>in</strong> den nie<strong>der</strong>schlagsärmeren Gebieten Unterfrankens, z.T. Mittelfrankens werden<br />

nach wie vor hohe Nitratbelastungen gemessen. Bei <strong>der</strong> Gesamtför<strong>der</strong>ung hat<br />

<strong>der</strong> Anteil <strong>des</strong> Wassers mit Nitratkonzentrationen von weniger als 25 mg/l weiter<br />

zugenommen auf Kosten <strong>der</strong> Belastungsklassen 25 – 40 mg/l und <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />

41 – 50 mg/l. Dieser kritische Bereich sche<strong>in</strong>t sich langsam zu entspannen. Die über<br />

dem Grenzwert von 50 mg/l liegende Wassermenge ist mit rd. 4,2 % nahezu gleich<br />

geblieben.<br />

Der E<strong>in</strong>satz chemischer Pflanzenschutzmittel wurde durch die <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> <strong>in</strong>tegrierten<br />

Pflanzenbaus (z.B. Weizenmodell Bayern), Än<strong>der</strong>ungen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Sortenwahl,<br />

den Ausbau meteorologischer Informations- und Warndienste und nicht zuletzt<br />

durch die im Durchschnitt verm<strong>in</strong><strong>der</strong>te Düngungs<strong>in</strong>tensität ebenfalls reduziert. Insbeson<strong>der</strong>e<br />

<strong>in</strong> ökologisch sensiblen Gebieten (<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e Wasserschutzzonen) wird<br />

<strong>der</strong> E<strong>in</strong>satz von Pflanzenschutzmitteln zunehmend e<strong>in</strong>geschränkt o<strong>der</strong> auf wenige<br />

weitgehend unbedenkliche Mittel beschränkt. Höhere Anfor<strong>der</strong>ungen an die Verkäufer<br />

und Anwen<strong>der</strong> von Pflanzenschutzmitteln (Sachkundenachweis im Pflanzenschutz)<br />

för<strong>der</strong>n e<strong>in</strong>en auch ökologisch sachgerechteren E<strong>in</strong>satz <strong>der</strong> Präparate. Dazu<br />

dient auch die obligatorische Überprüfung <strong>der</strong> Ausbr<strong>in</strong>gungsgeräte. E<strong>in</strong>e signifikante<br />

Verr<strong>in</strong>gerung von Reststoffbelastungen ist hier allerd<strong>in</strong>gs nur langfristig zu erwarten.<br />

Auch bei Pflanzenschutzmittel hat sich <strong>der</strong> E<strong>in</strong>satz reduziert und wurde gezielter<br />

angewendet. Trotzdem s<strong>in</strong>d weitere Anstrengungen <strong>zur</strong> Reduktion notwendig. Bayernweit<br />

ist bei den Pflanzenschutzmitteln (PSM) ke<strong>in</strong>e signifikante Tendenz erkennbar.<br />

Bei über 30 % <strong>des</strong> Tr<strong>in</strong>kwassers werden PSM nachgewiesen. Die Anzahl<br />

<strong>der</strong> Anlagen mit Grenzüberschreitungen (> 0,1qg/l) nimmt ab, diese Tendenz zeigt<br />

sich aber bei <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> Anlagen mit PSM-Nachweisen (unter dem Grenzwert)<br />

noch nicht. Auch hier s<strong>in</strong>d starke regionale Unterschiede <strong>in</strong> <strong>der</strong> Belastungssituation<br />

zu verzeichnen. Größtenteils basiert die Belastung nach wie vor auf dem <strong>in</strong> Deutschland<br />

seit ca.10 Jahren verbotenen E<strong>in</strong>satz <strong>des</strong> Wirkstoffes Atraz<strong>in</strong> und se<strong>in</strong>en<br />

...


Hauptmetaboliten Desethylatraz<strong>in</strong>.<br />

- 62 -<br />

Die Erzeugung <strong>des</strong> nachwachsenden Rohstoffes Holz trägt <strong>zur</strong> Verm<strong>in</strong><strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Kohlendioxidbelastung <strong>in</strong> <strong>der</strong> Atmosphäre bei. Durch den E<strong>in</strong>trag von Schadstoffen<br />

<strong>in</strong> die Waldflächen tritt e<strong>in</strong>e Bodenversauerung e<strong>in</strong>, die Auswirkungen auf die Stabilität<br />

<strong>der</strong> Bestände und den Wasserhaushalt haben kann. Mit e<strong>in</strong>er verstärkten E<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gung<br />

von Laubholz <strong>in</strong> die Verjüngungen und durch den Umbau geschädigter<br />

Waldbestände kann e<strong>in</strong>e funktionsgerechte Zusammensetzung <strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong> sowie<br />

e<strong>in</strong>e Stärkung <strong>des</strong> Puffervermögens <strong>der</strong> Waldböden e<strong>in</strong>geleitet werden. Von beson<strong>der</strong>er<br />

Bedeutung sowohl für die Bodennutzung als auch für den Umweltschutz ist<br />

die Aufforstung landwirtschaftlicher Nutzflächen, soweit es sich nicht um ökologisch<br />

wertvolle Lebensräume mit beson<strong>der</strong>en Bedeutung für den Natur- und Artenschutz<br />

handelt. Sie stellt e<strong>in</strong>erseits e<strong>in</strong>en Beitrag <strong>zur</strong> Verr<strong>in</strong>gerung <strong>des</strong> Defizits von<br />

forstwirtschaftlichen Ressourcen dar und trägt an<strong>der</strong>erseits zu e<strong>in</strong>er ökologisch ausgewogenen<br />

Bewirtschaftung <strong>des</strong> Ländlichen <strong>Raumes</strong> bei.<br />

5.1.4.4 Wirtschaftliche, ökologische und soziale Beschreibung zum Stand <strong>der</strong> Forstwirtschaft<br />

<strong>in</strong> Bayern<br />

In Bayern hat nachhaltige Forstwirtschaft e<strong>in</strong>e über Jahrhun<strong>der</strong>te reichende Tradition.<br />

Die bayerischen Waldbesitzer haben ihre Wäl<strong>der</strong> auch <strong>in</strong> schwierigen Zeiten<br />

stets sorgsam genutzt, ohne sie dauerhaft zu übernutzen.<br />

In Anbetracht <strong>der</strong> <strong>in</strong> weiten Teilen <strong>der</strong> Welt stattf<strong>in</strong>denden Holzübernutzung und<br />

voranschreiten<strong>der</strong> Waldzerstörung ist die konsequente nachhaltige Waldbewirtschaftung<br />

<strong>in</strong> Bayern vorbildlich. Die langjährige, meist über viele Generationen reichende<br />

Verbundenheit <strong>der</strong> bayerischen Waldbesitzer mit ihrem Wald ist e<strong>in</strong> entscheiden<strong>der</strong><br />

Garant dafür.<br />

Bereits 1852 wurde die Nachhaltigkeit im ersten Bayerischen Forstgesetz verankert<br />

und als oberster Grundsatz für die staatliche Forstwirtschaft festgeschrieben.<br />

Das Verständnis <strong>der</strong> forstlichen Nachhaltigkeit hat sich ständig fortentwickelt. Ökologische<br />

und soziale Funktionen – die Wohlfahrtswirkungen <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> – ergänzten<br />

...


die ökonomischen.<br />

- 63 -<br />

1975 fanden die erwähnten Grundsätze <strong>der</strong> Waldpflege und<br />

-nutzung E<strong>in</strong>gang <strong>in</strong> das Waldgesetz für Bayern. Es regelt seitdem <strong>in</strong> vorbildlicher<br />

Weise die unterschiedlichen Ansprüche an den Wald.<br />

Es f<strong>in</strong>det se<strong>in</strong>e Ergänzung im Bayerischen Naturschutzgesetz, wonach auch im<br />

Wald die biologische Vielfalt zu erhalten und zu entwickeln ist, die Lebensgeme<strong>in</strong>schaften<br />

und Lebensräume wildwachsen<strong>der</strong> Pflanzen und wildleben<strong>der</strong> Tiere geschützt<br />

werden sollen und <strong>der</strong> Austausch von verschiedenen Populationen von Tieren<br />

und Pflanzen und <strong>der</strong>en Ausbreitung gemäß ihren artspezifischen Bedürfnissen<br />

ermöglicht werden soll.<br />

Nachhaltige Bewirtschaftung <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> bedeutet e<strong>in</strong>e Wirtschaftsweise, die über<br />

Generationen h<strong>in</strong>weg auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>des</strong> natürlichen Waldstandorts e<strong>in</strong>e nach<br />

Menge und Qualität m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens gleichbleibende Versorgung mit dem Rohstoff Holz<br />

und an<strong>der</strong>en Naturgütern sicherstellt, die jeweils örtlich wichtigen Schutz- und Erholungsfunktionen<br />

<strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> bewahrt und verbessert, die Bedeutung <strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong><br />

für die biologische Vielfalt sichert und ihre Anpassungsfähigkeit an wechselnde<br />

Umweltbed<strong>in</strong>gungen erhält.<br />

Auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong> Hels<strong>in</strong>ki-Resolutionen wurden <strong>in</strong> Genf 1994 sechs Kriterien für<br />

nachhaltige Waldbewirtschaftung entwickelt. In Lissabon 1998 schließlich f<strong>in</strong>det<br />

die Def<strong>in</strong>ition <strong>der</strong> forstlichen Nachhaltigkeit e<strong>in</strong>en vorläufigen Abschluss. Dort s<strong>in</strong>d<br />

von den europäischen Forstm<strong>in</strong>istern Empfehlungen für e<strong>in</strong>e nachhaltige Waldbewirtschaftung<br />

beschlossen worden.<br />

Die sechs europäischen Nachhaltigkeitskriterien werden <strong>in</strong> Bayern wie folgt erfüllt:<br />

• Kriterium Nr. 1<br />

Erhaltung und angemessene Verbesserung <strong>der</strong> forstlichen Ressourcen und ihr<br />

Beitrag zu globalen Kohlenstoffkreisläufen.<br />

...


- 64 -<br />

Bayern weist heute e<strong>in</strong>e Waldfläche von etwa 2,5 Mio. ha auf. Erfreulicherweise<br />

konnte - trotz <strong>des</strong> Flächendrucks von Siedlung, Industrie und Verkehr auf den Wald<br />

- dieser <strong>in</strong> den letzten Jahrzehnten <strong>in</strong>sgesamt erhalten, ja sogar vermehrt werden.<br />

Den Nachweis liefert die seit 1977 für Bayern erstellte Waldflächenbilanz. Die Bilanz<br />

ist seit 17 Jahren ununterbrochen positiv. Seit Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> Erfassung beträgt <strong>der</strong><br />

Waldflächenzuwachs 11 267 ha.<br />

Die kont<strong>in</strong>uierliche Waldflächenvermehrung <strong>in</strong> Bayern beruht auf den waldgesetzlichen<br />

Vorgaben. Von diesen s<strong>in</strong>d als beson<strong>der</strong>s wichtig für die positive Waldflächenbilanz<br />

hervorzuheben:<br />

• Die Rodung von Wald bedarf grundsätzlich <strong>der</strong> Erlaubnis.<br />

• Bannwald ist Wald, <strong>der</strong> aufgrund se<strong>in</strong>er Lage und se<strong>in</strong>er flächenmäßigen Ausdehnung<br />

vor allem <strong>in</strong> Verdichtungsräumen und waldarmen Bereichen unersetzlich<br />

ist und <strong>des</strong>halb <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Flächensubstanz erhalten werden muss. Ihm kommt<br />

außergewöhnliche Bedeutung für das Klima, den Wasserhaushalt o<strong>der</strong> die Luftre<strong>in</strong>haltung<br />

zu. Mehr als 8 % aller Wäl<strong>der</strong> <strong>in</strong> Bayern s<strong>in</strong>d Bannwald.<br />

• In Bayern besteht seit 1852 die Pflicht, kahlgeschlagene Flächen wie<strong>der</strong> aufzuforsten.<br />

Je nach Baumart werden bis zu 500 Bäume für e<strong>in</strong>en geernteten gepflanzt<br />

o<strong>der</strong> durch Naturverjüngung ersetzt.<br />

• Die entscheidenden Impulse für die Erstaufforstung gehen von <strong>der</strong> geme<strong>in</strong>samen<br />

Agrarpolitik <strong>der</strong> Europäischen Union aus. Durch den strukturellen Wandel <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Landwirtschaft werden landwirtschaftliche Flächen aufgeforstet. Wald entsteht<br />

dort neu, wo die landwirtschaftliche Nutzung e<strong>in</strong>gestellt wird und er aus landschaftspflegerischen,<br />

ökologischen und kulturellen Gründen s<strong>in</strong>nvoll und gewünscht<br />

ist. Die Aufforstung ist e<strong>in</strong>e geeignete Maßnahme, Flächen langfristig<br />

aus <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Produktion zu nehmen. Vor diesem H<strong>in</strong>tergrund<br />

för<strong>der</strong>t <strong>der</strong> Freistaat Bayern mit <strong>der</strong> EU gezielt Erstaufforstungen.<br />

• Kriterium Nr. 2<br />

Erhaltung <strong>der</strong> Gesundheit und Vitalität von Forstökosystemen.<br />

Die vier Hauptbaumarten Fichte, Kiefer, Buche und Eiche prägen heute den Wald <strong>in</strong><br />

...


- 65 -<br />

Bayern. Der Nadelholzanteil beträgt rund 75 %.<br />

Insgesamt kommen <strong>in</strong> Bayern etwa 90 Baum- und Straucharten vor. Seit rund 150<br />

Jahren wird das Baumartenspektrum durch den Anbau fremdländischer Baumarten,<br />

z. B. Douglasie und Roteiche, ergänzt. Sie nehmen e<strong>in</strong>en Anteil von weniger als<br />

e<strong>in</strong>em Prozent e<strong>in</strong>.<br />

Naturnahe Forstwirtschaft setzt auf standortgemäße Baumartenvielfalt und –<br />

mischung. Dadurch bleiben die Wäl<strong>der</strong> wi<strong>der</strong>standsfähiger gegen Schade<strong>in</strong>flüsse<br />

und auch mögliche Klimaverän<strong>der</strong>ungen.<br />

Der Laubholzanteil hat sich seit 1948 bis heute von 14 auf 25 % nahezu verdoppelt.<br />

Im gleichen Zeitraum sank <strong>der</strong> Anteil <strong>des</strong> Nadelholzes entsprechend von 86 auf<br />

75 %. Für e<strong>in</strong>e so langfristige Wirtschaftsform ist diese <strong>Entwicklung</strong> beachtenswert.<br />

E<strong>in</strong> wichtiges Ziel <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> Privat- und Körperschaftswal<strong>des</strong> ist <strong>der</strong> Waldumbau<br />

durch vermehrten, standortgemäßen Laubholzanbau <strong>in</strong> gemischten Beständen.<br />

Wäl<strong>der</strong> im Hochgebirge schützen Menschen und Siedlungen vor Law<strong>in</strong>en, Ste<strong>in</strong>schlag,<br />

Hochwasser o<strong>der</strong> Murenabgängen. Sie s<strong>in</strong>d durch Luftverschmutzung, überhöhten<br />

Wildverbiss o<strong>der</strong> Insektenbefall <strong>in</strong> ihrer Substanz bedroht. 1986 beschloss<br />

<strong>der</strong> Bayerische Landtag e<strong>in</strong> Schutzwald-Sanierungsprogramm. Ziel ist die Wie<strong>der</strong>herstellung<br />

bzw. Erhaltung aller Funktionen e<strong>in</strong>es naturnahen Schutzwal<strong>des</strong>. Alle<br />

standortgemäßen, für die Erhaltung <strong>der</strong> Schutzfunktionen erfor<strong>der</strong>lichen Baumarten<br />

sollen sich hier – natürlich o<strong>der</strong> künstlich – ungeh<strong>in</strong><strong>der</strong>t verjüngen und entwickeln<br />

können.<br />

E<strong>in</strong> ausgewogenes Wald-Wild-Verhältnis ist e<strong>in</strong>e maßgebliche Grundvoraussetzung<br />

für nachhaltige Forstwirtschaft. Bayern verfügt mit <strong>der</strong> Verbiss<strong>in</strong>ventur über e<strong>in</strong><br />

mo<strong>der</strong>nes und flächendecken<strong>des</strong> Monitor<strong>in</strong>g<strong>in</strong>strument <strong>zur</strong> Beschreibung <strong>der</strong> Belastung<br />

<strong>der</strong> Waldverjüngung durch Wildverbiss.<br />

Bayern hat als erste europäische Region mit <strong>der</strong> lan<strong>des</strong>weiten und systematischen<br />

Erfassung <strong>des</strong> Waldbodenzustands begonnen. Die bayerische Waldboden<strong>in</strong>ventur<br />

...


- 66 -<br />

war Anstoß für die <strong>in</strong>zwischen <strong>in</strong> allen an<strong>der</strong>en Bun<strong>des</strong>län<strong>der</strong>n und <strong>der</strong> europäischen<br />

Union durchgeführte Bodenzustandserhebung im Wald.<br />

Die Standorterkundung und Kartierung ist neben dem Staatswald auch auf 2/3 <strong>der</strong><br />

privaten und körperschaftlichen Waldflächen abgeschlossen.<br />

Wachstum, Gesundheit und Stabilität <strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong> werden <strong>in</strong> hohem Maße von klimatischen<br />

Faktoren bee<strong>in</strong>flusst. Umgekehrt wirkt <strong>der</strong> Wald se<strong>in</strong>erseits ausgleichend<br />

und regulierend auf Umgebungsklima, Wasserhaushalt, Bodenstabilität und Luftre<strong>in</strong>heit.<br />

Waldklimastationen s<strong>in</strong>d Beobachtungsstationen <strong>zur</strong> Erklärung dieser<br />

komplexen Lebensabläufe im Wald unter heutigen Umweltbed<strong>in</strong>gungen. Der Freistaat<br />

Bayern hat sich bereits 1984 für die E<strong>in</strong>richtung von Waldklimastationen entschieden.<br />

Damit ist es möglich, <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em umfassenden ökosystemaren Forschungsansatz<br />

komplexe und kont<strong>in</strong>uierliche Datenerhebungen unmittelbar im Wald durchzuführen.<br />

In e<strong>in</strong>em lan<strong>des</strong>weiten Netz zusammengefasst s<strong>in</strong>d sie e<strong>in</strong> Hilfsmittel für<br />

e<strong>in</strong>e frühzeitige Diagnose und Bewertung eventueller Klimaverän<strong>der</strong>ungen.<br />

Die Ergebnisse aus den Waldklimastationen und die Erkenntnisse <strong>der</strong> Waldboden<strong>in</strong>ventur<br />

ermöglichen geme<strong>in</strong>sam mit <strong>der</strong> jährlichen Waldzustandserhebung e<strong>in</strong>en<br />

aktuellen Überblick über den Gesundheitszustand <strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong>.<br />

• Kriterium Nr. 3<br />

Erhaltung und <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> Produktionsfunktion <strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong> (Holz- und<br />

Nichtholzprodukte).<br />

Der Roh-, Werk- und Baustoff Holz ist aufgrund se<strong>in</strong>er ökologischen sowie energetischen<br />

Aspekte und se<strong>in</strong>er technologischen Vorteile e<strong>in</strong>malig. Zweifellos das wichtigste<br />

Argument für die Holzverwendung ist se<strong>in</strong>e unschlagbare Ökobilanz.<br />

So stehen <strong>in</strong> Bayern e<strong>in</strong>er jährlichen Nutzung von rund 10 – 12 Mio. Kubikmetern<br />

Holz aktuelle Nutzungsmöglichkeiten von rund 18 Mio. Kubikmetern gegenüber.<br />

Zahlreiche Monitor<strong>in</strong>g<strong>in</strong>strumente wie die regelmäßige Forstbetriebsplanung, Inventuren,<br />

Forschungsergebnisse, Zuwachsprognosen, aber auch langjährige Erfah-<br />

...


- 67 -<br />

rungen, Tradition und die vorbildliche Waldges<strong>in</strong>nung <strong>der</strong> bayerischen Waldbesitzer<br />

sorgen dafür, dass dieses Nutzungspotential nicht überschritten wird.<br />

Forstwirtschaft sichert zahlreiche Arbeitsplätze im <strong>ländlichen</strong> Raum. Die bayerische<br />

Forstwirtschaft beschäftigt etwa 25 000 bis 30 000 Personen und erzielt e<strong>in</strong>en Gesamtertrag<br />

von 2,3 Mrd. DM. Die nachgelagerte Wirtschaft beschäftigt mit gut<br />

90 000 drei Mal so viel Personen und erreichen e<strong>in</strong>en Umsatz von 17 Mrd. DM.<br />

Naturnah wirtschaftende Forstbetriebe erbr<strong>in</strong>gen zusätzliche Leistungen für die Allgeme<strong>in</strong>heit<br />

und den Naturhaushalt. Sie nehmen dabei auch Aufwendungen <strong>in</strong> Kauf,<br />

denen oft ke<strong>in</strong>e bzw. nicht immer ausreichende Erträge gegenüberstehen.<br />

Maßnahmen für die biologische Vielfalt im Wald o<strong>der</strong> die Sicherung <strong>der</strong> Wohlfahrtswirkungen<br />

<strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> s<strong>in</strong>d Leistungen, die erwartet werden, sich aber bisher<br />

kaum vermarkten lassen.<br />

• Kriterium Nr. 4<br />

Erhaltung, Schutz und angemessene Verbesserung <strong>der</strong> Biodiversität <strong>in</strong> Forstökosystemen.<br />

55 % <strong>der</strong> Waldfläche <strong>in</strong> Bayern s<strong>in</strong>d Privatwald, 13 % Körperschaftswald, 2 %<br />

Bun<strong>des</strong>wald und 30 % Staatswald <strong>des</strong> Freistaates Bayern. Der Besitz am Privatwald<br />

verteilt sich auf nahezu 500 000 Waldeigentümer. Die durchschnittliche Waldfläche<br />

aller Betriebe im Privatwald liegt bei 5,4 ha, häufig verteilt auf mehrere Waldparzellen.<br />

Diese kle<strong>in</strong>teilige Eigentumsstruktur trägt dazu bei, Bayerns Waldlandschaften<br />

<strong>in</strong> ihrer Vielgestaltigkeit zu bewahren. Weit über die Hälfte <strong>der</strong> landwirtschaftlichen<br />

Betriebe <strong>in</strong> Bayern s<strong>in</strong>d land- und forstwirtschaftliche Mischbetriebe. E<strong>in</strong> Großteil<br />

<strong>der</strong> rund 1,4 Millionen Hektar umfassenden Privatwaldfläche <strong>in</strong> Bayern liegt <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Verantwortung bäuerlicher Waldbesitzer.<br />

Vielgestaltig s<strong>in</strong>d auch die Waldlandschaften, weil sie von Klima, Topographie,<br />

geologischer Ausgangslage, Bodenbildung und <strong>der</strong> überwiegend durch Menschen<br />

bee<strong>in</strong>flussten Landschaftsgeschichte geprägt s<strong>in</strong>d. Alle<strong>in</strong> diese Strukturvielfalt erhält<br />

die Vielgestaltigkeit <strong>der</strong> gewachsenen bayerischen Waldlandschaften und<br />

...


- 68 -<br />

schafft beste Voraussetzungen für die biologische Vielfalt.<br />

Naturnahe Forstwirtschaft die den Biotop- und Artenschutz berücksichtigt, trägt<br />

großflächig den Belangen <strong>des</strong> Umweltschutzes Rechnung. Die Herausnahme von<br />

Waldflächen aus <strong>der</strong> geregelten, nachhaltigen Forstwirtschaft kommt <strong>in</strong> E<strong>in</strong>zelfällen<br />

z. B. <strong>in</strong> Nationalparks, bei beson<strong>der</strong>en naturschutzrechtlichen Zielsetzungen <strong>in</strong> Betracht.<br />

Der Wald <strong>in</strong> Bayern erfüllt die unterschiedlichsten Funktionen.<br />

Wäl<strong>der</strong> s<strong>in</strong>d von Natur aus dynamische Ökosysteme. Auch ohne menschliche E<strong>in</strong>flüsse<br />

verän<strong>der</strong>n sich ständig und über lange Zeiträume h<strong>in</strong>weg. Das bedeutet: Lebensräume<br />

für bestimmte Arten können vergehen, während sie an an<strong>der</strong>er Stelle neu<br />

entstehen. E<strong>in</strong>e an die natürliche Waldentwicklung angelehnte naturnahe Forstwirtschaft<br />

erhält die Lebensräume für Tiere und Pflanzen und schafft neue.<br />

Für e<strong>in</strong>e naturnahe Forstwirtschaft ist die forstliche Standorterkundung unverzichtbar.<br />

Sie stellt alle für das Gedeihen <strong>der</strong> e<strong>in</strong>zelnen Baumarten unterschiedlichen klimatischen<br />

und standörtlichen Faktoren fest und dokumentiert das Ergebnis. Für den<br />

Waldbesitzer s<strong>in</strong>d diese Empfehlungen wichtige Entscheidungshilfen für Baumartenwahl<br />

und Bestandspflege.<br />

Übergeordnetes Ziel e<strong>in</strong>er naturnahen Forstwirtschaft ist es, stabile und gesunde<br />

Wäl<strong>der</strong> aufzubauen. Folgende Grundsätze gelten:<br />

• die Vielfalt <strong>der</strong> Waldstandorte für e<strong>in</strong>en mannigfaltigen Waldaufbau nutzen;<br />

• standortgemäße, naturnahe Mischwäl<strong>der</strong> erzielen;<br />

• vorhandenen Laubwald erhalten und möglichst vermehren;<br />

• langfristige Naturverjüngungsverfahren bevorzugen;<br />

• femel- und plenterartige Aufbauformen wo immer möglich anstreben;<br />

• überhöhte Schalenwildbestände auf e<strong>in</strong> Maß verr<strong>in</strong>gern, das die Waldverjüngung<br />

bzw. Waldgesundheit möglichst nicht bee<strong>in</strong>trächtigt;<br />

• alle Möglichkeiten <strong>zur</strong> Erzielung von wertvollem Starkholz nutzen und die dafür<br />

erfor<strong>der</strong>lichen Holzvorräte halten o<strong>der</strong> anstreben;<br />

• auf frühzeitige Waldpflege beson<strong>der</strong>s Wert legen;<br />

• alle Möglichkeiten <strong>der</strong> „biologischen Rationalisierung“ nutzen;<br />

• den E<strong>in</strong>satz chemischer Pflanzenschutzmittel möglichst ger<strong>in</strong>g halten;<br />

...


- 69 -<br />

• funktionsgestörte Schutzwäl<strong>der</strong> sowie verarmte, degradierte Standorte <strong>zur</strong> Erhaltung<br />

<strong>der</strong> Bodengesundheit sanieren;<br />

• Wald- und Bestandsrän<strong>der</strong> landschaftsangepasst pflegen und gestalten;<br />

• wertvolle Biotope mit naturnahen Bestockungen <strong>in</strong> ihrem Zustand belassen;<br />

• ungünstige Auswirkungen auf das Landschaftsbild bei allen waldbaulichen<br />

Maßnahmen möglichst vermeiden.<br />

Obwohl <strong>der</strong> Wald <strong>in</strong> Bayern nur e<strong>in</strong> Drittel <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>fläche e<strong>in</strong>nimmt, befanden<br />

sich 1999 mit 54 % aller streng geschützten Gebiete überproportional viele im<br />

Wald. Dies entspricht etwa 3,5 % <strong>der</strong> gesamten Waldfläche, das s<strong>in</strong>d 45 330 Hektar.<br />

Zählt man noch die 8 000 ha extensiv bewirtschafteten Flächen im Flachland, die<br />

150 000 ha Schutzwaldflächen vor allem im bayerischen Hochgebirge h<strong>in</strong>zu, erhöht<br />

sich <strong>der</strong> Anteil auf mehr als 5 % <strong>des</strong> gesamten Wal<strong>des</strong> <strong>in</strong> Bayern.<br />

Vögel s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong> wichtiger Teil <strong>der</strong> Tierwelt unserer Wäl<strong>der</strong>. Viele e<strong>in</strong>heimische Vogelarten<br />

(ca. 70) s<strong>in</strong>d auf den Wald als Lebensraum angewiesen.<br />

Entscheidend für den Vogelschutz im Wald ist e<strong>in</strong>e naturnahe Bewirtschaftung, die<br />

durch gezielte E<strong>in</strong>zelmaßnahmen (Belassen von Höhlen- und Horstbäumen, Bereitstellung<br />

von Nisthilfen) ergänzt wird. Im Privat- und Körperschaftswald werden<br />

Maßnahmen f<strong>in</strong>anziell geför<strong>der</strong>t.<br />

Die Waldameise besitzt e<strong>in</strong>e große Bedeutung im Ökosystem Wald.<br />

Waldameisen werden bereits seit langem geschützt. Waldbestände mit hohem Ameisenbesatz<br />

werden beson<strong>der</strong>s langfristig verjüngt.<br />

Seltene Baum- und Straucharten s<strong>in</strong>d wichtige Bestandteile <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong>. Im Rahmen<br />

e<strong>in</strong>er naturnahen nachhaltigen Waldbewirtschaftung werden sie erhalten und geför<strong>der</strong>t.<br />

Mögliche künftige Verän<strong>der</strong>ungen setzen für das Überleben <strong>der</strong> Baumarten e<strong>in</strong>e<br />

große genetische Vielfalt voraus. Nur dann können sie sich langfristig neuen Situationen<br />

anpassen. E<strong>in</strong>e breite Baumartenpalette und Naturverjüngung s<strong>in</strong>d damit <strong>der</strong><br />

beste Beitrag <strong>zur</strong> Generhaltung im Wald; Naturverjüngung weist durch ihre vielfäl-<br />

...


- 70 -<br />

tigen Komb<strong>in</strong>ationsmöglichkeiten e<strong>in</strong> äußerst hohes Maß an genetischer Vielfalt<br />

auf.<br />

Starkes stehen<strong>des</strong> und über Jahre verfallen<strong>des</strong> Totholz ist für die biologische Vielfalt<br />

sehr wertvoll. Nirgendwo treten seltene und gefährdete Arten <strong>in</strong> so großer Menge<br />

auf wie hier.<br />

Totholz gehört <strong>zur</strong> naturnahen Forstwirtschaft mit vielfältigen, stabilen Wäl<strong>der</strong>n.<br />

• Kriterium Nr. 5<br />

Erhaltung, Schutz und angemessene Verbesserung <strong>der</strong> Schutzfunktionen bei<br />

<strong>der</strong> Waldbewirtschaftung (vor allem Boden und Wasser).<br />

Um die vielseitigen Funktionen <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> darzustellen, hat Bayern als erstes Bun<strong>des</strong>land<br />

e<strong>in</strong>e Waldfunktionsplanung durchgeführt. Die Waldfunktionsplanung erfasst<br />

und kartiert die Schutz- und Erholungsfunktionen aller bayerischen Wäl<strong>der</strong>.<br />

Ferner def<strong>in</strong>ieren die Waldfunktionspläne Ziele für e<strong>in</strong>e künftige <strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong><br />

Wäl<strong>der</strong>, um die Vielfalt <strong>der</strong> Funktionen langfristig sicherzustellen. Diese Ziele s<strong>in</strong>d<br />

von allen öffentlichen <strong>Plan</strong>ungsträgern zu beachten.<br />

• Kriterium Nr. 6<br />

Erhaltung an<strong>der</strong>er sozio-ökonomischer Funktionen und Bed<strong>in</strong>gungen.<br />

Der Wald ist e<strong>in</strong> sehr wichtiger Erholungsraum. Er wird jährlich von Millionen von<br />

Menschen besucht. Die Anzahl <strong>der</strong> Waldbesucher steigt weiter, denn Freizeitaktivitäten<br />

wie Radfahren o<strong>der</strong> Wan<strong>der</strong>n liegen im Trend. Auch spezielle Erholungse<strong>in</strong>richtungen<br />

locken immer wie<strong>der</strong> Besucher an.<br />

Die gesamte Waldfläche <strong>in</strong> Bayern steht <strong>der</strong> Bevölkerung für Erholungszwecke <strong>zur</strong><br />

Verfügung. Das Recht auf freie Erholung <strong>in</strong> <strong>der</strong> Natur garantiert die Bayerische<br />

Verfassung.<br />

...


- 71 -<br />

5.1.5 Zusammenfassende Analyse <strong>der</strong> Stärken und Schwächen <strong>der</strong> Region<br />

Landwirtschaft<br />

Die Landwirtschaft hat e<strong>in</strong>e hohe gesamtwirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung.<br />

Obwohl <strong>der</strong> Sektor Landwirtschaft e<strong>in</strong>e rückläufige Bedeutung als Wirtschaftsfaktor<br />

für die Volkswirtschaft hat, spielt er zunehmend e<strong>in</strong>e äußerst wichtige<br />

Rolle für die Sicherung <strong>der</strong> natürlichen Umwelt, die Gestaltung <strong>der</strong> Landschaftsund<br />

Siedlungsstruktur sowie für die Erhaltung <strong>des</strong> sozialen Gefüges <strong>in</strong> den Dörfern.<br />

Diese Multifunktionalität <strong>der</strong> Landwirtschaft gilt es zu erhalten und zu stärken. Die<br />

wirtschaftlichen und agrarpolitischen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen schwächen die Wirtschaftskraft<br />

zahlreicher landwirtschaftlicher Betriebe und führen zu e<strong>in</strong>em beschleunigten<br />

Strukturwandel, <strong>der</strong> vor allem <strong>in</strong> standortbenachteiligten und strukturschwachen<br />

Regionen die flächendeckende Landwirtschaft zum Teil gefährdet.<br />

Forstwirtschaft<br />

Der Wald br<strong>in</strong>gt große landkulturelle und ökologische Leistungen durch se<strong>in</strong>e<br />

Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion. Die Forstwirtschaft zeichnet sich aus durch<br />

e<strong>in</strong>e nachhaltige Waldbewirtschaftung. Dennoch bestehen vielfach nadelholzbetonte<br />

Bestände, die gegenüber biotischen und abiotischen Schäden anfällig s<strong>in</strong>d. Kle<strong>in</strong>parzellierte<br />

Besitzstrukturen im Privat- und Körperschaftswald erschweren rationelle<br />

Bewirtschaftungsweisen.<br />

Umwelt:<br />

Der ländliche Raum zeichnet sich aus durch e<strong>in</strong>en vergleichsweise hohen Anteil an<br />

ökologisch wertvollen Lebensräumen mit hoher Bedeutung für die heimische Flora<br />

und Fauna. Gleichzeitig kommt den <strong>ländlichen</strong> Gebieten mit ihrem gepflegten Landschaftsbild<br />

e<strong>in</strong>e hohe Bedeutung für die Naherholung zu. Allerd<strong>in</strong>gs gefährden die<br />

<strong>der</strong>zeitigen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen die bäuerliche Landwirtschaft und führen zu e<strong>in</strong>em<br />

beschleunigten Strukturwandel. Durch den ökonomischen Zwang <strong>zur</strong> stärkeren Intensivierung<br />

<strong>der</strong> Nutzung ist <strong>in</strong> manchen Gebieten <strong>der</strong> Bestand an ökologisch wertvollen<br />

Lebensräumen und die Artenvielfalt gefährdet.<br />

...


- 72 -<br />

5.2 Auswirkungen <strong>des</strong> vorangegangenen <strong>Plan</strong>ungszeitraumes<br />

Die Beschreibung <strong>der</strong> Wirkung <strong>der</strong> f<strong>in</strong>anziellen Mittel, die im vorangegangenen<br />

<strong>Plan</strong>ungszeitraum im Rahmen <strong>der</strong> EAGFL-Maßnahmen für die <strong>Entwicklung</strong> <strong>des</strong><br />

<strong>ländlichen</strong> Raums und im Rahmen <strong>der</strong> flankierenden Maßnahmen seit 1992 e<strong>in</strong>gesetzt<br />

worden s<strong>in</strong>d, <strong>in</strong>kl. Vorlage <strong>der</strong> Bewertungsergebnisse, s<strong>in</strong>d maßnahmenbezogen<br />

<strong>in</strong> Nr. 9.3 dargestellt.<br />

Die Auswirkungen <strong>der</strong> vorangegangenen <strong>Plan</strong>ungsperiode und die Beschreibung <strong>der</strong><br />

<strong>der</strong>zeitigen Situation wird bei allen Maßnahmen <strong>in</strong> Kapitel 9.3 maßnahmenbezogen<br />

dargestellt. Bei Maßnahmen nach Art. 16 (Kapitel 9.3.3.2) und bei Vertragsnaturschutz<br />

im Wald (Kapitel 9.3.6.2) gibt es noch ke<strong>in</strong>e aufgrund von För<strong>der</strong>programmen<br />

zu bewertende vorangegangene <strong>Plan</strong>ungsperiode.<br />

...


5.3 Sonstige Informationen<br />

- 73 -<br />

Neben den EAGFL-Maßnahmen und den flankierenden Maßnahmen wurden noch<br />

folgende Staatsbeihilfemaßnahmen, die Auswirkungen auf das <strong>Plan</strong>ungsgebiet hatten,<br />

e<strong>in</strong>gesetzt.:<br />

Tabelle 14: Mittele<strong>in</strong>satz für Staatsbeihilfemaßnahmen <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit laufenden<br />

För<strong>der</strong>periode<br />

Maßnahmen<br />

Agrarkreditprogramm für die<br />

Landwirtschaft<br />

Jahr<br />

1994 1995 1996 1997 1998 1999<br />

10,1 22,6 26,5 18,2 7,6 16,2<br />

Absatzför<strong>der</strong>ung, Agrarmarket<strong>in</strong>g,<br />

Markenprogramme<br />

11,2 14,8 21,8 16,2 12,2 12,0<br />

Fleischprüfr<strong>in</strong>g und Milchprüfr<strong>in</strong>g 9,8 10 10,1 10,5 9,2 11,0<br />

Kulturlandschaftsprogramm Teil-B<br />

und Teil-C<br />

Selbsthilfee<strong>in</strong>richtungen<br />

28,8 21,9 18,5 16,3 12,5 12,5<br />

(LKV, LKP, KBM, Dorfh., BH<br />

MAHD) *<br />

104 103 103,8 92,1 91,3 85,9<br />

<strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> Aus- und Weiterbildung<br />

14,6 13,9 12,5 11,2 11,0 11,0<br />

Tierzuchtför<strong>der</strong>ung 6,3 5,0 5,0 0,5 8,6 5,0<br />

Umstellungshilfe, Anpassungshilfe 1,5 1,0 0,6 0,5 0,3 0,3<br />

gesamte Summe 186,3 192,2 198,8 165,5 152,7 153,9<br />

Diese Maßnahmen haben die Wirkungen <strong>der</strong> EAGFL-Maßnahmen bzw. <strong>der</strong> flankierenden<br />

Maßnahmen s<strong>in</strong>nvoll ergänzt und so <strong>zur</strong> <strong>Entwicklung</strong> <strong>des</strong> <strong>ländlichen</strong> Raums<br />

und <strong>zur</strong> Zukunftssicherung <strong>der</strong> Landwirtschaft beigetragen.<br />

* LKV: Lan<strong>des</strong>kuratorium <strong>der</strong> Erzeugerr<strong>in</strong>ge für tierische Veredelung<br />

LKP: Lan<strong>des</strong>kuratorium <strong>der</strong> pflanzlichen Erzeugerr<strong>in</strong>ge<br />

KBM: Kuratorium für Betriebshilfs- und Masch<strong>in</strong>enr<strong>in</strong>ge<br />

Dorfh. + BH: Kuratorium <strong>der</strong> evangelischen und katholischen Dorfhelfer<strong>in</strong>nen und Betriebshelfer<br />

MAHD: Melkeraushilfsdienst<br />

...


- 74 -<br />

Teil III: <strong>Entwicklung</strong>sstrategien und För<strong>der</strong>schwerpunkte<br />

6. Beschreibung <strong>der</strong> vorgeschlagenen Strategien für die <strong>Entwicklung</strong> <strong>des</strong><br />

<strong>ländlichen</strong> <strong>Raumes</strong><br />

6.1 Vorgeschlagene Strategie, quantifizierte Ziele, gewählte Schwerpunkte<br />

Die Landwirtschaft besitzt <strong>in</strong> Bayern auch weiterh<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e hohe gesamtwirtschaftliche<br />

und gesellschaftliche Bedeutung, die <strong>in</strong> <strong>der</strong> Wirtschaftsstatistik alle<strong>in</strong> nicht<br />

h<strong>in</strong>reichend abgebildet wird. Dies betrifft ihre Beschäftigungswirkung, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />

im <strong>ländlichen</strong> Raum ebenso wie die Nachfrage nach Investitionsgütern, die<br />

Bereitstellung von Vorleistungen für an<strong>der</strong>e Wirtschaftszweige, die Leistungen<br />

für die Pflege lebenswichtiger Ressourcen sowie ihre positive Wirkung auf die<br />

Attraktivität <strong>der</strong> Lebensräume. Die Verbesserung <strong>der</strong> Wettbewerbsfähigkeit <strong>des</strong><br />

bayerischen Agrarsektors ist <strong>des</strong>halb e<strong>in</strong>e wichtige Voraussetzung für die Stabilisierung<br />

<strong>der</strong> Wirtschafts- und Lebensverhältnisse im gesamten <strong>ländlichen</strong> Raum.<br />

Durch die Schaffung <strong>des</strong> Europäischen B<strong>in</strong>nenmarktes, die zunehmende Globalisierung<br />

<strong>der</strong> Produktmärkte und den Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> Wirtschafts- und Währungsunion<br />

steht <strong>der</strong> bayerische Agrarsektor unter e<strong>in</strong>em starken und sich verschärfenden<br />

Wettbewerb. Die absehbare Osterweiterung <strong>der</strong> EU stellt Bayern wie kaum e<strong>in</strong>e<br />

an<strong>der</strong>e europäische Region <strong>in</strong> Konkurrenz zu Län<strong>der</strong>n, die dank niedrigerer Faktorkosten,<br />

ger<strong>in</strong>gerer sozialer und ökologischer Auflagen und zum Teil auch<br />

günstigerer landwirtschaftlicher Betriebsgrößenstrukturen Wettbewerbsvorteile<br />

aufweisen. Auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite s<strong>in</strong>d für den bayerischen Agrarsektor aufgrund<br />

<strong>der</strong> ausgeprägten Spezialisierung auf Milch- und Fleischprodukte und die hohen<br />

Selbstversorgungsgrade gesicherte ausländische Absatzmärkte überlebenswichtig.<br />

Die weitere Stärkung <strong>der</strong> Wettbewerbsfähigkeit <strong>der</strong> Primärproduktion ebenso<br />

wie <strong>der</strong> Verarbeitungs<strong>in</strong>dustrie ist <strong>des</strong>halb e<strong>in</strong>e zentrale Voraussetzung für die<br />

Stabilisierung und Ausweitung bayerischer Marktanteile. Die ger<strong>in</strong>ge Eigenkapitalbildung<br />

<strong>der</strong> kle<strong>in</strong>- und mittelständischen Betriebe sowie <strong>der</strong> mittelständischen<br />

Unternehmen im Agrarsektor verlangt <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e Hilfen <strong>zur</strong> Rationalisierung<br />

und Qualitätsverbesserung <strong>in</strong> Produktion und Verarbeitung, die Verbesserung <strong>der</strong><br />

landwirtschaftsbezogenen Infrastruktur, aber auch die <strong>Entwicklung</strong> neuer Formen<br />

...


- 75 -<br />

<strong>der</strong> Betriebsführung und Organisation (überbetriebliche Zusammenarbeit <strong>zur</strong> Überw<strong>in</strong>dung<br />

von Betriebsgrößennachteilen, Vertiefung <strong>der</strong> vertikalen Integration)<br />

e<strong>in</strong>schließlich <strong>der</strong> dazu notwendigen Qualifizierung <strong>der</strong> Arbeitskräfte.<br />

Bei <strong>der</strong> Weiterentwicklung <strong>des</strong> Agrarsektors – und nicht erst seit <strong>der</strong> Vorlage <strong>der</strong><br />

Agenda 21 – besitzt das Ziel <strong>der</strong> nachhaltigen <strong>Entwicklung</strong> im <strong>ländlichen</strong> Raum<br />

e<strong>in</strong> beson<strong>der</strong>es Gewicht. Das Denken <strong>in</strong> langfristigen Dimensionen hat gerade <strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> bäuerlichen Land- und Forstwirtschaft e<strong>in</strong>e starke Verankerung. Die ländliche<br />

<strong>Entwicklung</strong>sarbeit steht <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Spannungsfeld zwischen <strong>der</strong> ökonomisch begründeten<br />

Allokation <strong>der</strong> Produktion und den Zielen e<strong>in</strong>er nachhaltigen <strong>Entwicklung</strong>.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e <strong>in</strong> strukturschwachen Räumen mit erheblichem <strong>Entwicklung</strong>srückstand<br />

wird es schwierig se<strong>in</strong>, nachhaltige <strong>Entwicklung</strong>simpulse <strong>zur</strong> Verbesserung<br />

<strong>der</strong> Wettbewerbsfähigkeit auszulösen, wenn entgegenwirkende Rahmenbed<strong>in</strong>gungen<br />

e<strong>in</strong>en Ausgleich <strong>der</strong> Lebens- und Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen erschweren. Die<br />

grundsätzliche Frage ist <strong>des</strong>halb, wie die Attraktivität <strong>der</strong> <strong>ländlichen</strong> Teilräume <strong>in</strong><br />

Bezug auf die jeweiligen regionsspezifischen Probleme, aber auch unter Ausnutzung<br />

ländlich-kultureller Attraktivitätswerte, gesteigert werden kann, um die<br />

Multifunktionalität von Landwirtschaft und <strong>ländlichen</strong> Räumen dauerhaft sichern<br />

zu können. E<strong>in</strong>e Beschränkung nur auf natürliche Potentiale (z. B. Landschaft)<br />

ersche<strong>in</strong>t hier ebenso unangebracht, wie die Konzentration auf isolierte sektorspezifische<br />

Maßnahmen. Um abgestimmte Konzepte für das beson<strong>der</strong>e Wirkungsgefüge<br />

im <strong>ländlichen</strong> Raum zu erarbeiten, bedarf es e<strong>in</strong>er sowohl sachlich,<br />

als auch zeitlich und <strong>in</strong>stitutionell koord<strong>in</strong>ierten Raumentwicklung und e<strong>in</strong>er engen<br />

Vernetzung <strong>der</strong> im <strong>ländlichen</strong> Raum wirkenden Akteure. Die <strong>in</strong> <strong>der</strong> Praxis<br />

erprobten Modelle bieten e<strong>in</strong>e gewisse Grundlage für die <strong>in</strong>haltliche und <strong>in</strong>strumentelle<br />

Umsetzung von <strong>Entwicklung</strong>s<strong>in</strong>itiativen, die als Resultat <strong>der</strong> vorangegangenen<br />

För<strong>der</strong>perioden genutzt werden können.<br />

Die Land- und Forstwirtschaft hat e<strong>in</strong>en großen E<strong>in</strong>fluß auf die Umweltsituation.<br />

Um die <strong>Entwicklung</strong> positiver Umweltwirkungen voranzutreiben, wird e<strong>in</strong> Mix<br />

aus freiwilligen Agrarumweltmaßnahmen (Bayerisches Kulturlandschaftprogramm,<br />

Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm), wirtschaftlichen<br />

...


- 76 -<br />

Anreizen <strong>zur</strong> Erhaltung e<strong>in</strong>er umweltschonenden Landbewirtschaftung sowie<br />

gesetzlichen Auflagen für Bewirtschaftungse<strong>in</strong>schränkungen <strong>in</strong> beson<strong>der</strong>s schutzwürdigen,<br />

ökologisch wertvollen Gebieten angeboten. Spezifische Probleme im<br />

Bereich <strong>des</strong> biotischen und abiotischen Ressourcenschutzes werden vorrangig im<br />

Rahmen <strong>der</strong> freiwilligen Umweltprogramme sowohl <strong>in</strong> <strong>der</strong> Land- als auch <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Forstwirtschaft berücksichtigt.<br />

Diese speziellen umweltverbessernden Programme werden ergänzt durch umweltspezifische<br />

M<strong>in</strong><strong>des</strong>tanfor<strong>der</strong>ungen aller an<strong>der</strong>en För<strong>der</strong>maßnahmen, die z. T.<br />

durch die Verordnung selbst vorgegeben s<strong>in</strong>d (M<strong>in</strong><strong>des</strong>tstandards usw.) und wie<br />

bei <strong>der</strong> Flurneuordnung, Dorferneuerung und dem Hochwasserschutz Bestandteil<br />

<strong>des</strong> För<strong>der</strong><strong>in</strong>halts s<strong>in</strong>d.<br />

In Bayern wird <strong>zur</strong> Erreichung <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>en Ziele <strong>der</strong> EAGFL-Verordnung<br />

den folgenden Handlungsebenen beson<strong>der</strong>es Gewicht beigemessen:<br />

− Verbesserung <strong>der</strong> e<strong>in</strong>zelbetrieblichen Wettbewerbsfähigkeit,<br />

− Erhaltung <strong>der</strong> Kulturlandschaft, Verbesserung <strong>der</strong> Agrarumwelt sowie Schonung<br />

<strong>der</strong> biotischen und abiotischen Ressourcen<br />

− Management von räumlichen Nutzungskonflikten (Landwirtschaft, Forstwirtschaft,<br />

Umwelt, Siedlungsentwicklung und Verkehr) <strong>zur</strong> Verbesserung <strong>der</strong><br />

ökonomischen und ökologischen Tragfähigkeit;<br />

− Aufgreifen endogener <strong>Entwicklung</strong>spotentiale,<br />

− Erhöhung <strong>der</strong> regionalen Wettbewerbschancen durch Verbesserung <strong>der</strong> Infrastrukturausstattung<br />

und beruflichen Qualifizierung,<br />

− Verbesserung <strong>der</strong> Arbeits- und Lebensverhältnisse durch Stärkung <strong>der</strong> sozialen<br />

Strukturen und Aufwertung <strong>der</strong> kulturellen Potentiale im <strong>ländlichen</strong><br />

Raum.<br />

Die im Lan<strong>des</strong>entwicklungsprogramm gefor<strong>der</strong>te „nachhaltige <strong>Entwicklung</strong> <strong>des</strong><br />

<strong>ländlichen</strong> Raums unter Berücksichtigung se<strong>in</strong>er naturräumlich-landschaftlichen,<br />

siedlungsstrukturellen und kulturellen Eigenart und gewachsenen Struktur durch<br />

weitere Verbesserung <strong>der</strong> <strong>in</strong>frastrukturellen, ortsgestalterischen, wirtschaftlichen,<br />

ökologischen, sozialen und kulturellen Verhältnisse als eigenständiger gleichwertiger<br />

Lebensraum“ bildet zwar auf <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>ebene e<strong>in</strong>e ganzheitliche Klammer<br />

...


- 77 -<br />

um alle <strong>Entwicklung</strong>smaßnahmen. Das Zielsystem <strong>des</strong> <strong>Entwicklung</strong>splans konzentriert<br />

sich jedoch auf die landwirtschaftsnahen Bereiche. Dennoch wurde bei<br />

<strong>der</strong> Zielformulierung darauf geachtet, dass das ländliche Umfeld <strong>in</strong> dem Maße <strong>in</strong><br />

die <strong>Entwicklung</strong>sstrategien e<strong>in</strong>bezogen wird, <strong>in</strong> dem es e<strong>in</strong>en merklichen Beitrag<br />

<strong>zur</strong> Verbesserung <strong>der</strong> Anpassungsfähigkeit <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Betriebe und<br />

Haushalte sowie <strong>der</strong> landwirtschaftlich geprägten Dörfer ermöglicht.<br />

• Aktionsschwerpunkte<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

Ziel <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> <strong>Entwicklung</strong> <strong>des</strong> Ländlichen <strong>Raumes</strong> ist es, e<strong>in</strong>e wettbewerbsfähige,<br />

umweltfreundliche, nachhaltige und multifunktionale bäuerliche<br />

Landwirtschaft zu sichern.<br />

Dazu sollen folgende Aktionsschwerpunkte gebildet werden:<br />

Schwerpunkt 1:<br />

Strukturverbesserung<br />

Schwerpunkt 2:<br />

Agrarumwelt und Erhaltung <strong>der</strong> Kulturlandschaft e<strong>in</strong>schließlich Natura<br />

2000 und Biotopverbund Bayern<br />

Schwerpunkt 3:<br />

Maßnahmen <strong>zur</strong> <strong>Entwicklung</strong> <strong>des</strong> Ländlichen <strong>Raumes</strong><br />

Schwerpunkt 4:<br />

Forstwirtschaft<br />

Im Schwerpunkt 1 sollen folgende Maßnahmen (Strategien) umgesetzt werden:<br />

− Investitionen <strong>in</strong> landwirtschaftliche Betriebe<br />

− Nie<strong>der</strong>lassungsbeihilfe für Junglandwirte<br />

− Verbesserung <strong>der</strong> Verarbeitungs- und Vermarktungsstruktur<br />

...


- 78 -<br />

Im Schwerpunkt 2 sollen folgende Maßnahmen (Strategien) umgesetzt werden:<br />

− Bayer. Kulturlandschaftsprogramm,<br />

− Bayer. Vertragsnaturschutzprogramm <strong>in</strong>kl. Erschwernisausgleich,<br />

− Ausgleichszulage,<br />

− Ausgleich für FFH-Gebiete und Gebiete nach <strong>der</strong> Vogelschutz-Richtl<strong>in</strong>ie sowie<br />

Trittste<strong>in</strong>biotope zum Aufbau <strong>des</strong> europäischen Schutzgebietssystem<br />

Im Schwerpunkt 3 sollen folgende Maßnahmen (Strategien) umgesetzt werden:<br />

− Flurneuordnung<br />

− Dorferneuerung<br />

− Diversifizierung, Dienstleistung, Ressourcenmanagement<br />

− Maßnahmen <strong>des</strong> Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege<br />

− vorbeugen<strong>der</strong> Hochwasserschutz<br />

Im Schwerpunkt 4 sollen folgende Maßnahmen (Strategien) umgesetzt werden:<br />

− Erstaufforstung<br />

− sonstige forstwirtschaftliche Maßnahmen<br />

− Vertragsnaturschutz im Wald<br />

Im Bereich <strong>der</strong> Agrarumweltmaßnahmen werden weiterh<strong>in</strong> das Bayerische Kulturlandschaftsprogramm<br />

und das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm mit<br />

Erschwernisausgleich fortgeführt. Die von den Gutachtern gefor<strong>der</strong>te stärkere<br />

Ausrichtung <strong>der</strong> Maßnahmen nach ökologischen Kriterien wurde bei <strong>der</strong> Fortschreibung<br />

<strong>der</strong> Programme berücksichtigt. Größere Bedeutung wurde zudem dem<br />

vorbeugenden Hochwasserschutz beigemessen. Die <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> FFH- bzw.<br />

Vogelschutzgebiete wird entsprechend Art. 16 <strong>der</strong> EAGFL-Verordnung umgesetzt.<br />

Für den Forstbereich wird e<strong>in</strong> „Vertragsnaturschutzprogramm Wald“ angeboten.<br />

Alle För<strong>der</strong>maßnahmen im Rahmen <strong>des</strong> vorliegenden <strong>Plan</strong>s s<strong>in</strong>d aufe<strong>in</strong>an<strong>der</strong> abgestimmt<br />

bzw. ergänzen sich.<br />

Die hier vorgeschlagenen Maßnahmen stehen im E<strong>in</strong>klang mit den relevanten<br />

an<strong>der</strong>en Politikbereichen <strong>der</strong> EU.<br />

...


- 79 -<br />

Die quantifizierten Ziele s<strong>in</strong>d <strong>der</strong> Anlage 3 zu entnehmen.<br />

6.2 Beschreibung und Auswirkungen an<strong>der</strong>er Maßnahmen<br />

Über die hier vorliegenden Maßnahmen h<strong>in</strong>aus werden <strong>in</strong> Bayern noch folgende<br />

Staatsbeihilfemaßnahmen ohne EU-Kof<strong>in</strong>anzierung im Rahmen <strong>des</strong> EAGFL<br />

umgesetzt (vgl. auch 5.3):<br />

− Agrar<strong>in</strong>vestitionsför<strong>der</strong>ung <strong>in</strong>kl. Junglandwirteför<strong>der</strong>ung,<br />

− Bayer. Agrarkreditprogramm für die Landwirtschaft,<br />

− Markenprogrammrichtl<strong>in</strong>ie, Absatzför<strong>der</strong>ung, Agrarmarket<strong>in</strong>g,<br />

− <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> Aus- und Weiterbildung,<br />

− Bayer. Kulturlandschaftsprogramm Teil B und Teil C,<br />

− Gesamtkonzept Nachwachsende Rohstoffe,<br />

− Tierzuchtför<strong>der</strong>ung,<br />

− <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> von Selbsthilfee<strong>in</strong>richtungen,<br />

− Umstellungshilfe, Anpassungshilfe,<br />

− Nachwachsende Rohstoffe.<br />

Der geplante Umfang dieser För<strong>der</strong>maßnahmen <strong>in</strong> <strong>der</strong> künftigen För<strong>der</strong>periode<br />

geht aus nachfolgen<strong>der</strong> Tabelle hervor. Diese Maßnahmen ergänzen die EUkof<strong>in</strong>anzierten<br />

Maßnahmen und tragen so zum Erfolg <strong>der</strong> EU-Strukturpolitik <strong>in</strong><br />

Bayern bei.<br />

Das Agrar<strong>in</strong>vestitionsför<strong>der</strong>programm <strong>in</strong>kl. Junglandwirteför<strong>der</strong>ung, an dem<br />

seit 01.01.2000 sowohl Haupt- als auch für Nebenerwerbslandwirte teilnehmen<br />

können, wird als staatliche Maßnahme außerhalb <strong>des</strong> <strong>Plan</strong>es angeboten. Dabei<br />

werden die noch nicht bewilligten Anträge <strong>der</strong> Jahre 1998 und 1999, die sich<br />

aufgrund begrenzter Haushaltsmittel auf über 3.000 För<strong>der</strong>fälle angestaut haben,<br />

nach alten För<strong>der</strong>konditionen abgewickelt (Vertrauensschutz). Dieses Vorgehen<br />

wurde mit <strong>der</strong> Entscheidung <strong>der</strong> EU-Kommission Nr. SG(2000)<br />

D/104304 vom 16.06.2000 genehmigt.<br />

...


- 80 -<br />

Im Bereich <strong>der</strong> Erhaltung <strong>der</strong> Kulturlandschaft mit se<strong>in</strong>en speziellen Lebensräumen<br />

bietet das Kulturlandschaftsprogramm Teil B und Teil C mit <strong>der</strong> gezielten<br />

<strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> Alm- und Weidebewirtschaftung sowie <strong>der</strong> Pflege, Erhaltung<br />

und Schaffung von Hecken und sonstigen Landschaftsbestandteilen die notwendige<br />

Ergänzung zu den Umweltprogrammen (Kulturlandschaftsprogramm<br />

Teil A und Vertragsnaturschutzprogramm).<br />

Die <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> Aus- und Weiterbildung führt zu e<strong>in</strong>er qualitativen Verbesserung<br />

<strong>des</strong> Humankapitals, das alle För<strong>der</strong>schwerpunkte unterstützend begleitet.<br />

Die Aus- und Weiterbildung stellt e<strong>in</strong>e Schlüsselfunktion für unternehmerisch<br />

erfolgreiche und umweltbewusste Landbewirtschaftungsmethoden dar und hat<br />

daher <strong>in</strong> Bayern höchste Priorität.<br />

...


- 81 -<br />

Tabelle 15: Zukünftiger Mittele<strong>in</strong>satz für Staatsbeihilfemaßnahmen (2000 – 2006)<br />

Maßnahme Kap./Tit.<br />

Agrar<strong>in</strong>vestitionsför<strong>der</strong>programm<br />

<strong>in</strong>kl. Junglandwirteför<strong>der</strong>ung<br />

Umstellungshilfe,<br />

Anpassungshilfe<br />

Absatzför<strong>der</strong>ung,<br />

Agrarmarket<strong>in</strong>g,<br />

Markenprogramme<br />

08 04/<br />

681 01, 685 89<br />

<strong>Plan</strong>ung <strong>Plan</strong>ung <strong>Plan</strong>ung <strong>Plan</strong>ung <strong>Plan</strong>ung <strong>Plan</strong>ung <strong>Plan</strong>ung<br />

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006<br />

Mio DM Mio DM Mio DM Mio DM Mio DM Mio DM Mio DM<br />

290 290 290 290 290 290 290<br />

0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3<br />

08 03/683 39 7,4 7,4 7,4 7,4 7,4 7,4 7,4<br />

Agrarkreditprogramm L 08 03/892 01 16,2 16,2 16,2 16,2 16,2 16,2 16,2<br />

<strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> Aus-<br />

und Fortbildung<br />

Kulturlandschaftspro-<br />

gramm Teile B und C<br />

08 03/TG79-80 11,0 11,0 11,0 11,0 11,0 11,0 11,0<br />

08 03/892 92 20 9 9 9 9 9 9<br />

Tierzuchtför<strong>der</strong>ung 08 03/683 96 5,0 5,0 5,0 5,0 5,0 5,0 5,0<br />

<strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong><br />

Fleischprüfr<strong>in</strong>gs<br />

<strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong><br />

Milchprüfr<strong>in</strong>gs<br />

<strong>För<strong>der</strong>ung</strong> von<br />

Selbsthilfee<strong>in</strong>richtungen<br />

(LKV, LKP, KBM,<br />

Dorf-u.Betr.H., MAHD) *<br />

08 03/684 01 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0<br />

08 03/684 97 6,8 6,8 6,8 6,8 6,8 6,8 6,8<br />

08 03/TG 94 73,6 74 74 74 74 74 74<br />

Nachwachsende Rohstoffe 08 03/TG 54 9 9 9 9 9 9 9<br />

Summe 443,3 432,7 432,7 432,7 432,7 432,7 432,7<br />

Vom o. g. jährlich f<strong>in</strong>anziellen Gesamtumfang für Staatsbeihilfemaßnahmen s<strong>in</strong>d<br />

ca. 340 Mio. DM kof<strong>in</strong>anzierungsfähig. Bei e<strong>in</strong>em 50 % EU Kof<strong>in</strong>anzierungssatz<br />

könnten damit 170 Mio. DM zusätzlich an EU-Kof<strong>in</strong>anzierungsmitteln gebunden<br />

werden.<br />

Die Auswirkungen <strong>der</strong> vorangegangenen <strong>Plan</strong>ungsperiode und die Beschreibung <strong>der</strong><br />

* LKV: Lan<strong>des</strong>kuratorium <strong>der</strong> Erzeugerr<strong>in</strong>ge für tierische Veredelung<br />

LKP: Lan<strong>des</strong>kuratorium <strong>der</strong> pflanzlichen Erzeugerr<strong>in</strong>ge<br />

KBM: Kuratorium für Betriebshilfs- und Masch<strong>in</strong>enr<strong>in</strong>ge<br />

Dorfh. + BH: Kuratorium <strong>der</strong> evangelischen und katholischen Dorfhelfer<strong>in</strong>nen und Betriebshelfer<br />

MAHD: Melkeraushilfsdienst<br />

...


- 82 -<br />

<strong>der</strong>zeitigen Situation wurde bei allen Maßnahmen <strong>in</strong> Kapitel 9.3 maßnahmenbezogen<br />

dargestellt. Bei Maßnahme nach Art. 16 (Kapitel 9.3.3.2) und bei Vertragsnaturschutz<br />

im Wald (Kapitel 9.3.6.2) bestand noch ke<strong>in</strong>e aufgrund von För<strong>der</strong>programmen<br />

zu bewertende vorangegangene <strong>Plan</strong>ungsperiode.<br />

6.3 Gebiete mit gebietsspezifischen Maßnahmen<br />

Folgende Maßnahmen s<strong>in</strong>d auf bestimmte Gebiete begrenzt:<br />

− die Ausgleichszulage (Art. 13 a <strong>der</strong> VO)<br />

− <strong>der</strong> Ausgleich für FFH-Gebiete und Gebiete nach <strong>der</strong> Vogelschutz-Richtl<strong>in</strong>ie<br />

(Art. 13 b <strong>der</strong> VO) e<strong>in</strong>schließlich Trittste<strong>in</strong>biotope<br />

− das Kulturlandschaftsprogramm Teil B (Staatsbeihilfemaßnahme)<br />

Benachteiligte Gebiete<br />

Die Gebietsabgrenzung für benachteiligte Gebiete auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong> EG-<br />

Richtl<strong>in</strong>ie 75/268 wird im Rahmen <strong>der</strong> Programmplanung unverän<strong>der</strong>t fortgeführt.<br />

Tabelle 16: Flächenumfang <strong>der</strong> Gebiete nach Art. 18,19 und 20 <strong>in</strong> Bayern<br />

Kategorie<br />

bisheriger Umfang<br />

<strong>in</strong> ha<br />

Anteil an <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>fläche<br />

(%)<br />

künftiger Umfang<br />

<strong>in</strong> ha<br />

Anteil an <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>fläche<br />

(%)<br />

Artikel 18-Gebiet 241.200 2,4 241.200 2,4<br />

Artikel 19-Gebiet 1.873.670 18,6 1.873.670 18,6<br />

Artikel 20-Gebiet 3.790 0,038 3.790 0,038<br />

<strong>in</strong>sgesamt 2.118.660 21,038 2.118.660 21,038<br />

Lan<strong>des</strong>fläche 10.054.757 100 10.054.757 100<br />

Gebiete mit umweltspezifischen E<strong>in</strong>schränkungen<br />

Es handelt sich um beson<strong>der</strong>s schutzwürdige Gebiete, die durch Lebensraumtypen<br />

o<strong>der</strong> Tier- und Pflanzenarten entsprechend <strong>der</strong> Anhänge <strong>der</strong> FFH-Richtl<strong>in</strong>ie<br />

gekennzeichnet s<strong>in</strong>d. Ferner handelt es sich um Trittste<strong>in</strong>biotope (außerhalb <strong>der</strong><br />

FFH-Kulisse) zum Aufbau <strong>des</strong> europäischen Schutzgebietes Natura 2000, die aus<br />

Gründen <strong>des</strong> Arten- und Biotopschutzes nach dem Bayerischen Naturschutzge-<br />

...


setz schutzwürdig s<strong>in</strong>d.<br />

- 83 -<br />

Alle übrigen För<strong>der</strong>programme werden im Freistaat Bayern lan<strong>des</strong>weit angeboten.<br />

E<strong>in</strong>e gebietsspezifische Unterteilung wird nicht vorgenommen. Innerhalb <strong>des</strong><br />

Maßnahmenkataloges bilden sich jedoch gebietsspezifische Schwerpunkte.<br />

Beim Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm gilt e<strong>in</strong>e nach naturschutzfachlichen<br />

Kriterien festgesetzte Gebietskulisse, die zum Bayerischen Kulturlandschaftsprogramm<br />

<strong>in</strong>haltlich klar abgegrenzt ist. Geför<strong>der</strong>t werden nur Flächen,<br />

die <strong>in</strong> Bayern liegen.<br />

Die Gebietsmeldung nach <strong>der</strong> FFH-Richtl<strong>in</strong>ie (92/43/EWG) und <strong>der</strong> Vogelschutz-Richtl<strong>in</strong>ie<br />

(79/409/EWG) wird <strong>der</strong>zeit abschließend vorbereitet und ist am<br />

18.07.2000 im Bayerischen M<strong>in</strong>isterrat beschlossen worden. Anschließend wird<br />

unverzüglich die Zuleitung über das Bun<strong>des</strong>umweltm<strong>in</strong>isterium an die Europäische<br />

Kommission vorgenommen<br />

Die E<strong>in</strong>haltung <strong>der</strong> Verpflichtungen bezüglich <strong>der</strong> FFH- und Nitrat-Richtl<strong>in</strong>ie<br />

wird gemäß <strong>der</strong> Anlage 4 zugesichert.<br />

Die entsprechende Gebietsabgrenzung ist <strong>in</strong> Nr. 9.3 dieses <strong>Plan</strong>s jeweils maßnahmenbezogen<br />

dargestellt.<br />

Bayern sichert zu, dass gem. Art. 21 <strong>der</strong> VO (EG) 1257/1999 die Gebiete gem.<br />

Art. 16 und Art. 20 <strong>der</strong> VO (EG) Nr. 1257/1999 10 % <strong>der</strong> Gesamtfläche <strong>des</strong><br />

Freistaates nicht übersteigen.<br />

6.4 Zeitplan und Anwendung<br />

Die <strong>in</strong> diesem <strong>Plan</strong> dargestellten Maßnahmen sollen unmittelbar nach Programmgenehmigung<br />

während <strong>der</strong> gesamten Laufzeit 2000 – 2006 durchgeführt werden.<br />

Die Restabwicklung <strong>der</strong> Zahlungen erfolgt bis 2008 (passive Phase).<br />

...


- 84 -<br />

7. Bewertung <strong>der</strong> erwarteten wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen<br />

Wirkung<br />

Die Ex ante-Bewertung beruht auf e<strong>in</strong>er Evaluierung von Prof. Dr. O. Seibert,<br />

Fachhochschule Weihenstephan. Zudem s<strong>in</strong>d die Ergebnisse folgen<strong>der</strong> Gutachten<br />

e<strong>in</strong>geflossen:<br />

- Analyse <strong>des</strong> bisherigen För<strong>der</strong><strong>in</strong>strumentariums <strong>zur</strong> <strong>Entwicklung</strong> <strong>des</strong> <strong>ländlichen</strong><br />

<strong>Raumes</strong> mit Vorschlägen zu <strong>des</strong>sen Weiterentwicklung <strong>in</strong> Bayern<br />

(Prof. Dr. O. Seibert, Fachhochschule Weihenstephan, Abteilung Triesdorf),<br />

- Evaluierung <strong>des</strong> Bayerischen Kulturlandschaftsprogramms (KULAP), Technische<br />

Universität München Weihenstephan und Bayerische Lan<strong>des</strong>anstalt für<br />

Bodenkultur und Pflanzenbau, 1998<br />

- Evaluierung <strong>des</strong> Bayerischen Kulturlandschaftsprogrammes – Teil A<br />

(Bayerische Lan<strong>des</strong>anstalt für Betriebswirtschaft und Agrarstruktur, Lehrstuhl<br />

für Wirtschaftslehre <strong>des</strong> Landbaues <strong>der</strong> Technischen Universität München),<br />

- Erfolgskontrollen <strong>des</strong> Naturschutzes <strong>in</strong> Bayern – e<strong>in</strong>e Übersicht bisheriger Ergebnisse<br />

(Helmut Kriegbaum, Dr. Herbert Rebhan, Gerd Heus<strong>in</strong>ger; Bayerisches<br />

Lan<strong>des</strong>amt für Umweltschutz).<br />

Das Ergebnis <strong>der</strong> Bewertung von Prof. Seibert wurde <strong>in</strong> die Zielformulierung sowie<br />

<strong>in</strong> die bei je<strong>der</strong> Maßnahme vorgeschlagenen Strategie e<strong>in</strong>gearbeitet. Die ausführliche<br />

Darstellung im E<strong>in</strong>zelnen ist <strong>in</strong> Kapitel 9 den jeweiligen Maßnahmen<br />

zugeordnet.<br />

Ziele <strong>zur</strong> <strong>Entwicklung</strong> <strong>des</strong> <strong>ländlichen</strong> <strong>Raumes</strong><br />

Die Ziele <strong>zur</strong> <strong>Entwicklung</strong> <strong>des</strong> Ländlichen <strong>Raumes</strong> orientieren sich an den drei<br />

Leitvorstellungen <strong>des</strong> Europäischen Agrarmodells:<br />

- Wettbewerbsfähigkeit,<br />

- Nachhaltigkeit,<br />

- Multifunktionalität.<br />

Obwohl die Landwirtschaft nur noch ger<strong>in</strong>ge und weiter s<strong>in</strong>kende Wertschöp-<br />

...


- 85 -<br />

fungsanteile liefert, besitzt sie gerade <strong>in</strong> Bayern auch weiterh<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e hohe gesamtwirtschaftliche<br />

und gesellschaftliche Bedeutung. Dies betrifft ihre Beschäftigungswirkung<br />

ebenso wie die Nachfrage nach Investitionsgütern, die Bereitstellung<br />

von Vorleistungen für an<strong>der</strong>e Wirtschaftszweige o<strong>der</strong> ihre positiven Wirkungen<br />

auf die Attraktivität <strong>der</strong> Wohn- und Lebensbed<strong>in</strong>gungen. Die Verbesserung<br />

<strong>der</strong> Wettbewerbsfähigkeit <strong>des</strong> bayerischen Agrarsektors ist <strong>des</strong>halb e<strong>in</strong>e wichtige<br />

Voraussetzung für die Stabilisierung <strong>der</strong> Wirtschafts- und Lebensverhältnisse im<br />

gesamten <strong>ländlichen</strong> Raum.<br />

Durch die Schaffung <strong>des</strong> Europäischen B<strong>in</strong>nenmarktes, die zunehmende Globalisierung<br />

<strong>der</strong> Produktmärkte und den Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> Wirtschafts- und Währungsunion<br />

steht <strong>der</strong> bayerische Agrarsektor unter e<strong>in</strong>em starken und sich verschärfenden<br />

Wettbewerb. Die absehbare Osterweiterung <strong>der</strong> EU stellt Bayern wie kaum e<strong>in</strong>e<br />

an<strong>der</strong>e europäische Region <strong>in</strong> Konkurrenz zu Län<strong>der</strong>n, die dank niedrigerer Faktorkosten,<br />

ger<strong>in</strong>gerer sozialer und ökologischer Auflagen und zum Teil auch günstigerer<br />

landwirtschaftlicher Betriebsgrößenstrukturen relative Produktionskostenvorteile<br />

aufweisen.<br />

Bei <strong>der</strong> Weiterentwicklung <strong>des</strong> Agrarsektors hat das Ziel <strong>der</strong> nachhaltigen <strong>Entwicklung</strong><br />

im <strong>ländlichen</strong> Raum e<strong>in</strong>e beson<strong>der</strong>e Bedeutung. Das Denken <strong>in</strong> langfristigen<br />

Dimensionen hat gerade <strong>in</strong> <strong>der</strong> Land- und Forstwirtschaft e<strong>in</strong>e starke Verankerung.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e <strong>in</strong> strukturschwachen Räumen mit erheblichem <strong>Entwicklung</strong>srückstand<br />

wird es schwierig se<strong>in</strong>, nachhaltige <strong>Entwicklung</strong>simpulse <strong>zur</strong> Verbesserung<br />

<strong>der</strong> Wettbewerbsfähigkeit auszulösen, wenn entgegenwirkende Rahmenbed<strong>in</strong>gungen<br />

e<strong>in</strong>en Ausgleich <strong>der</strong> Lebens- und Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen erschweren. Die grundsätzliche<br />

Frage ist <strong>des</strong>halb, wie die Attraktivität <strong>der</strong> <strong>ländlichen</strong> Teilräume <strong>in</strong> Bezug<br />

auf die jeweiligen regionsspezifischen Probleme gesteigert werden kann, um<br />

die Multifunktionalität von Landwirtschaft und <strong>ländlichen</strong> Räumen dauerhaft sichern<br />

zu können. E<strong>in</strong>e Beschränkung nur auf natürliche Potentiale (z.B. Landschaft)<br />

ersche<strong>in</strong>t hier ebenso unangebracht wie die Konzentration auf isolierte<br />

sektorspezifische Maßnahmen.<br />

...


- 86 -<br />

Aus fachlicher Sicht werden <strong>zur</strong> Erreichung <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>en Ziele <strong>der</strong> EAGFL-<br />

Verordnung den folgenden Handlungsebenen beson<strong>der</strong>es Gewicht beigemessen:<br />

- Verbesserung <strong>der</strong> e<strong>in</strong>zelbetrieblichen Wettbewerbsfähigkeit,<br />

- Management von räumlichen Nutzungskonflikten (Landwirtschaft, Forstwirtschaft,<br />

Umwelt, Siedlungsentwicklung und Verkehr) <strong>zur</strong> Verbesserung <strong>der</strong><br />

ökonomischen und ökologischen Tragfähigkeit;<br />

- Aufgreifen endogener <strong>Entwicklung</strong>spotentiale (Diversifizierung, Nachwachsende<br />

Rohstoffe, Landtourismus, Telearbeit),<br />

- Erhöhung <strong>der</strong> Wettbewerbschancen durch Verbesserung <strong>der</strong> Infrastrukturausstattung<br />

und beruflichen Qualifizierung,<br />

- Verbesserung <strong>der</strong> Arbeits- und Lebensverhältnisse durch Stärkung <strong>der</strong> sozialen<br />

Strukturen und Aufwertung <strong>der</strong> kulturellen Potentiale im <strong>ländlichen</strong><br />

Raum.<br />

Spezifische Ziele für Maßnahmen <strong>zur</strong> <strong>Entwicklung</strong> <strong>des</strong> <strong>ländlichen</strong> Raums<br />

Bei <strong>der</strong> Verfolgung <strong>der</strong> Programmziele ist <strong>der</strong> Schaffung von umweltgerechten<br />

Infrastrukture<strong>in</strong>richtungen, <strong>der</strong> Erhaltung <strong>der</strong> bäuerlichen Kulturlandschaft und<br />

dem Schutz <strong>der</strong> Natur beson<strong>der</strong>e Beachtung zu schenken.<br />

Als Grundlage für die Umsetzung <strong>des</strong> Programms werden folgende Teilziele verfolgt:<br />

- Umstellung <strong>der</strong> Betriebsorganisation und <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> komplementärer Tätigkeiten<br />

von landwirtschaftlichen Haushaltsmitglie<strong>der</strong>n, e<strong>in</strong>schließlich <strong>der</strong> <strong>Entwicklung</strong><br />

<strong>des</strong> Landtourismus und <strong>des</strong> Handwerks;<br />

- Verbesserung <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Produktionsbed<strong>in</strong>gungen durch Maßnahmen<br />

<strong>der</strong> Bodenordnung und den Ausbau <strong>der</strong> <strong>ländlichen</strong> Infrastruktur;<br />

- Schaffung und Sicherung von qualifizierten Arbeitsplätzen im <strong>ländlichen</strong><br />

Raum, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e im Zusammenhang mit <strong>der</strong> alternativen Nutzung landwirtschaftlicher<br />

Produktionsfaktoren;<br />

- Verbesserung <strong>der</strong> Wettbewerbsfähigkeit <strong>der</strong> Landwirtschaft im Strukturwandel<br />

und <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> strukturellen Erneuerung <strong>der</strong> Dörfer durch Verbesserung<br />

<strong>der</strong> Lebens-, Wohn- und Arbeitsverhältnisse;<br />

- Beitrag <strong>zur</strong> Aufwertung ländlicher Attraktivitätswerte und <strong>zur</strong> <strong>Entwicklung</strong><br />

...


- 87 -<br />

und Stabilisierung <strong>des</strong> sozialen Gefüges;<br />

- Erhaltung e<strong>in</strong>er flächendeckenden Landbewirtschaftung;<br />

- Schonung <strong>der</strong> natürlichen Ressourcen durch Landschaftspflege- und Umweltmaßnahmen<br />

sowie gleichzeitige Inwertsetzung mithilfe regionsspezifischer<br />

Konzepte.<br />

Strategiekonzept für die Umsetzung von Maßnahmen<br />

Die Verfolgung <strong>der</strong> strategischen Ziele erfor<strong>der</strong>t den <strong>in</strong>tegrierten E<strong>in</strong>satz von<br />

<strong>Entwicklung</strong>smaßnahmen, um das vielfältige Wirkungsgeflecht im <strong>ländlichen</strong><br />

Raum zu berücksichtigen. Dazu werden <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e folgende Strategieelemente<br />

- e<strong>in</strong>zeln o<strong>der</strong> komb<strong>in</strong>iert - e<strong>in</strong>gesetzt:<br />

- Beteiligung <strong>der</strong> Bevölkerung und gesellschaftlicher Gruppen, um die Aktivierung<br />

unternehmerischer und regionaler Initiativen zu för<strong>der</strong>n; gleichzeitig soll<br />

die Identifikation mit regionalen <strong>Entwicklung</strong>saufgaben erhöht werden.<br />

- <strong>Plan</strong>ung und Umsetzung <strong>der</strong> Vorhaben mit allen relevanten Fachressorts sowie<br />

den Wirtschafts- und Sozialpartnern; Partnerschaftliche Koord<strong>in</strong>ierung öffentlicher<br />

und privater Interessen;<br />

- Angebot breitgefächerter und zugleich zielgruppenorientierter Informations-,<br />

Beratungs- und Orientierungshilfen für die Umsetzung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>politik, e<strong>in</strong>schließlich<br />

notwendiger Projektbetreuung ("Coach<strong>in</strong>g") und vorbereiten<strong>der</strong><br />

Analysen;<br />

- Berücksichtigung und Stärkung <strong>der</strong> Umweltbelange im Rahmen <strong>der</strong> För<strong>der</strong>strategien;<br />

- auf ihre positive Umweltwirkungen für die biotischen und abiotischen Ressourcen,<br />

- auf den Aufbau, den Erhalt und die <strong>Entwicklung</strong> <strong>des</strong> europäischen Schutzgebietsnetzes<br />

Natura 2000 und<br />

- auf den Erhalt typischer, aus naturschonen<strong>der</strong> landwirtschaftlicher Nutzung<br />

entstandener Landschaften<br />

- Konzentration <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> auf folgende Schwerpunkte:<br />

...


•<br />

- 88 -<br />

Schwerpunkt 1:<br />

Strukturverbessernde Maßnahmen<br />

Durch die Investitionsför<strong>der</strong>ung werden die Betriebe <strong>in</strong> die Lage versetzt, Rationalisierungsmaßnahmen<br />

und im E<strong>in</strong>klang mit <strong>der</strong> Verordnung stehende Erweiterungsmaßnahmen<br />

auf wirtschaftlich tragfähiger Basis durchzuführen. In den geför<strong>der</strong>ten<br />

Betrieben ist e<strong>in</strong> höherer Cash flow bei voller Realisierung <strong>der</strong> Ziellösung<br />

zu erwarten als <strong>in</strong> vergleichbaren Betrieben ohne <strong>För<strong>der</strong>ung</strong>. Dies trägt <strong>zur</strong><br />

Verbesserung <strong>der</strong> Wettbewerbsfähigkeit dieser Betriebe und damit <strong>zur</strong> Zukunftssicherung<br />

<strong>der</strong> bäuerlichen Familien sowie <strong>zur</strong> Aufrechterhaltung e<strong>in</strong>er flächendeckenden<br />

Landbewirtschaftung bei. Zudem werden Verbesserungen <strong>der</strong> Produktions-<br />

und Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen, <strong>des</strong> Tierschutzes und <strong>der</strong> Tierhygiene sowie <strong>des</strong><br />

Umweltschutzes erreicht.<br />

Durch die Junglandwirteför<strong>der</strong>ung wird die Nie<strong>der</strong>lassung junger, gut ausgebildeter<br />

Betriebsnachfolger erleichtert, und so <strong>der</strong> Überalterung <strong>in</strong> <strong>der</strong> Landwirtschaft<br />

wirksam entgegengewirkt. Derzeit liegt <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> Junglandwirte an den AFP-<br />

För<strong>der</strong>fällen bei rd. 50 %. Wie die Praxis zeigt, warten viele ältere Betriebsleiter<br />

vor größeren Investitionsentscheidungen bis <strong>der</strong> Hofnachfolger mitentscheiden<br />

bzw. eigenverantwortlich entscheiden kann. Dieser Situation soll mit <strong>der</strong><br />

Junglandwirteför<strong>der</strong>ung Rechnung getragen werden.<br />

Die Marktstrukturför<strong>der</strong>ung unterstützt die Verarbeitungs- und Vermarktungsunternehmen<br />

bei ihrer Anpassung an die Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>des</strong> Marktes. Die ernährungswirtschaftlichen<br />

Betriebe <strong>in</strong> Bayern stehen aufgrund <strong>des</strong> ständig steigenden<br />

Wettbewerbs <strong>der</strong>zeit unter großem Anpassungsdruck. Die Konzentration <strong>des</strong> Handels<br />

erfor<strong>der</strong>t leistungsfähige Verarbeitungsbetriebe. Wettbewerbsfähige Vermarktungsstrukturen<br />

tragen <strong>zur</strong> Absatzsicherung für landwirtschaftliche Produkte bei<br />

und kommen damit auch <strong>der</strong> Landwirtschaft zu gute. Die quantifizierten Ziele <strong>der</strong><br />

Marktstrukturför<strong>der</strong>ung sowie die Bewertungs<strong>in</strong>dikatoren gehen aus Nr. 9.3 hervor.<br />

...


•<br />

•<br />

- 89 -<br />

Schwerpunkt 2:<br />

Agrarumwelt und Erhaltung <strong>der</strong> Kulturlandschaft e<strong>in</strong>schließlich Natura 2000<br />

und Biotopverbund Bayern<br />

Die umweltgerechte Landbewirtschaftung sowie <strong>der</strong> Arten- und Biotopschutz führen<br />

zu e<strong>in</strong>er spürbaren Verm<strong>in</strong><strong>der</strong>ung <strong>der</strong> schädlichen E<strong>in</strong>träge aus <strong>der</strong> Landwirtschaft<br />

und damit zu e<strong>in</strong>em verbesserten Ressourcen- sowie Natur- und Artenschutz.<br />

Dies wird auch durch die Evaluierungsberichte aus den Jahren 1998 und<br />

1999 bestätigt. Die Programme werden daher fortgeführt.<br />

61 % <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>fläche Bayerns s<strong>in</strong>d als benachteiligtes Gebiet e<strong>in</strong>gestuft und damit<br />

langfristig <strong>in</strong> <strong>der</strong> Bewirtschaftung gefährdet. Die Ausgleichszulage trägt <strong>zur</strong><br />

Aufrechterhaltung <strong>der</strong> flächendeckenden nachhaltigen Landbewirtschaftung bei<br />

und verh<strong>in</strong><strong>der</strong>t dadurch Landflucht und Sozialbrache. Die Pflege <strong>der</strong> Kulturlandschaft<br />

ist gerade <strong>in</strong> den benachteiligten Gebieten Grundvoraussetzung für die Sicherung<br />

<strong>der</strong> Erholungsfunktion dieser Räume und <strong>des</strong> Erwerbszweiges Landtourismus.<br />

Die erwarteten wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Wirkungen <strong>des</strong> Bayerischen<br />

Vertragsnaturschutzprogrammes s<strong>in</strong>d den Ausführungen <strong>in</strong> Kapital<br />

9.3.4.2.4.4 zu entnehmen.<br />

Schwerpunkt 3:<br />

Ländliche <strong>Entwicklung</strong><br />

Die Flurneuordnung br<strong>in</strong>gt durch die Schaffung e<strong>in</strong>es leistungsfähigen Wegenetzes<br />

und die Zusammenlegung <strong>der</strong> Feldstücke e<strong>in</strong>e deutliche E<strong>in</strong>sparung an Arbeitszeit<br />

und Kosten. Darüber h<strong>in</strong>aus wird die Landschaft und das Ökosystem durch die<br />

Bereitstellung ökologischer Ausgleichsflächen nachhaltig aufgewertet. Die quantifizierten<br />

Ziele sowie die Bewertungs<strong>in</strong>dikatoren gehen aus Nr. 9.3 hervor.<br />

Die Maßnahmen <strong>der</strong> Dorferneuerung erreichen e<strong>in</strong>e Verbesserung <strong>der</strong> Wohn-, Lebens-<br />

und Arbeitsverhältnisse auf dem Land und stoßen, bezogen auf die e<strong>in</strong>gesetzten<br />

För<strong>der</strong>mittel e<strong>in</strong> vielfaches an zusätzlichen Investitionen an. Die Dorfer-<br />

...


•<br />

- 90 -<br />

neuerung trägt damit auch <strong>zur</strong> Schaffung bzw. Sicherung von Arbeitsplätzen im<br />

Ländlichen Raum bei. Dies wird auch <strong>in</strong> <strong>der</strong> Halbzeit-Evaluierung zum Ziel 5b-II<br />

so bestätigt.<br />

Durch die Diversifizierung landwirtschaftlicher Tätigkeiten wird die E<strong>in</strong>kommensbasis<br />

<strong>der</strong> Betriebe spürbar erweitert. Gleichzeitig werden damit zusätzliche<br />

Arbeitsplätze im <strong>ländlichen</strong> Raum geschaffen.<br />

Schwerpunkt 4:<br />

Forstwirtschaft<br />

Durch die Erstaufforstung wird die gesamte Waldfläche <strong>in</strong> Bayern vermehrt. Dies<br />

wirkt sich positiv auf Umwelt, Boden und Wasser aus. Die sonstigen forstwirtschaftlichen<br />

Maßnahmen tragen zu e<strong>in</strong>er nachhaltigen Waldbewirtschaftung und<br />

zum Erhalt ökologisch wertvoller Lebensräume sowie im Bestand gefährdeten<br />

Tier- und Pflanzenarten bei. Die quantifizierten Ziele sowie die Bewertungs<strong>in</strong>dikatoren<br />

gehen aus Nr. 9.3 hervor.<br />

Die Bewertung <strong>der</strong> erwarteten wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Wirkungen<br />

geht aus nachfolgen<strong>der</strong> Übersicht hervor:<br />

ökologische Auswirkungen wirtschaftliche Auswirkungen soziale Auswirkungen<br />

Maßnahmen<br />

Umweltschutz<br />

Arten- und<br />

Naturschutz<br />

Tierschutz/<br />

hygiene<br />

E<strong>in</strong>kommen<br />

<strong>der</strong> Land- und<br />

Forstwirte<br />

ländliche<br />

Infrastruktur<br />

landw.<br />

Flächen- und<br />

Betriebsstruktur<br />

Sicherung <strong>des</strong><br />

<strong>ländlichen</strong><br />

Raums<br />

Arbeitsmarkt<br />

ChancengleichheitLebensverhältnisse<br />

AFP ++ o + ++ ++ ++ ++ ++ + +<br />

Junglandwirteför<strong>der</strong>ung<br />

+ o + ++ ++ + ++ ++ ++ +<br />

Marktstrukturför<strong>der</strong>ung<br />

+ o + + ++ o + + o o<br />

KULAP Teil A ++ + + + o o + + o +<br />

Ausgleichszulage ++ + + ++ + + ++ + o +<br />

Bay. VNP ++ ++ o + o o o + o +<br />

FFH-Ausgleich ++ ++ o + o o o + o +<br />

Flurneuordnung ++ + o + ++ ++ ++ + o +<br />

Dorferneuerung + + + + ++ o ++ ++ + ++<br />

Diversifizierung + ++ + ++ + o ++ ++ + +<br />

Naturschutz- und<br />

Landschaftspflege<br />

++ ++ o + o o + + o +<br />

Erstaufforstung ++ + o + + o + + o +<br />

sonstige forstwirtschaftlicheMaßnahmen<br />

Vertragsnaturschutz<br />

im Wald<br />

o + o + ++ + + + o o<br />

++ ++ o + o o o + o +<br />

++ sehr positiv o <strong>in</strong>different -- sehr negativ<br />

+ positiv - negativ<br />

...


- 91 -<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Investitionsför<strong>der</strong>programme e<strong>in</strong>schließlich <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong><br />

Verbesserung <strong>der</strong> Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

werden Vorschriften <strong>in</strong> Bezug auf Umweltschutz, Hygiene und Tierschutz im<br />

Rahmen <strong>der</strong> bau-, emissions-, umweltverträglichkeitsprüfungs-, hygiene- und tierschutzrechtlichen<br />

Regelungen vor je<strong>der</strong> Genehmigung <strong>der</strong> entsprechenden Investitionen<br />

von den zuständigen Behörden abgeprüft (vgl. Antwort <strong>zur</strong> Frage 4, Allgeme<strong>in</strong>er<br />

Text). Zudem werden gezielt Investitionen für den Umweltschutz geför<strong>der</strong>t.<br />

Die im Rahmen <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> geplanten Neu<strong>in</strong>vestitionen führen zu positiven<br />

Umwelteffekten.<br />

Die Umweltprogramme (e<strong>in</strong>schl. Vertragsnaturschutz im Wald) zielen auf e<strong>in</strong>e<br />

umweltschonende, extensive Landbewirtschaftung bzw. auf die Erhaltung/Schaffung<br />

von sowohl ökologisch wertvoller Lebensräume für Pflanzen und<br />

Tiere als auch wertvoller, standorttypischer Landschaftsbestandteile ab. Damit<br />

wird die Biodiversität und <strong>der</strong> Ressourcenschutz gezielt geför<strong>der</strong>t.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Flurneuordnung sowie <strong>des</strong> Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege<br />

werden ökologisch wertvolle Biotope geschaffen, gepflegt und erhalten.<br />

Mit <strong>der</strong> Erstaufforstung werden landwirtschaftliche Nutzflächen <strong>in</strong> <strong>der</strong> für den<br />

Umweltschutz beson<strong>der</strong>s bedeutenden Forstflächen umgewandelt. Damit wird e<strong>in</strong><br />

Beitrag für den Natur- und Artenschutz sowie für die Verr<strong>in</strong>gerung <strong>des</strong> Defizits<br />

von forstwirtschaftlichen Ressourcen geleistet.<br />

...


- 92 -<br />

8. Indikativer Gesamtf<strong>in</strong>anzierungsplan (Art. 43 Abs. 1)<br />

Die EU-kof<strong>in</strong>anzierte Maßnahmen e<strong>in</strong>schließlich <strong>der</strong> Altverpflichtungen aus den<br />

flankierenden Maßnahmen (Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm, Bayerisches<br />

Vertragsnaturschutzprogramm, Erstaufforstung sowie sonstige forstwirtschaftliche<br />

Maßnahmen) werden <strong>in</strong> <strong>der</strong> Tabelle „Indikativer Gesamtf<strong>in</strong>anzierungsplan“ <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Anlage 2 dargestellt.<br />

Die generelle Kof<strong>in</strong>anzierungsrate von 50 % bezieht sich auf die gesamten im<br />

<strong>Entwicklung</strong>splan e<strong>in</strong>gestellten öffentlichen Ausgaben. Die Raten nach Art. 29<br />

Abs. 4.6 <strong>der</strong> VO 1260/1999 (<strong>in</strong> Bayern nur Kap. VII) werden e<strong>in</strong>gehalten.<br />

Bei den Maßnahmen Flurneuordnung und Dorferneuerung ist <strong>der</strong> E<strong>in</strong>satz zusätzlicher<br />

Lan<strong>des</strong>mittel vorgesehen (siehe Tabelle <strong>in</strong> Kapitel 16).<br />

Bei Überschreitung <strong>der</strong> kof<strong>in</strong>anzierungsfähigen Höchstbeträge laut Anhang <strong>der</strong><br />

VO (EG) Nr. 1257/1999 werden die Mittel re<strong>in</strong> aus dem Staatshaushalt bereitgestellt<br />

(„top-ups“). In <strong>der</strong> Berechnung <strong>der</strong> Kof<strong>in</strong>anzierungsraten s<strong>in</strong>d die „top-ups“<br />

gemäß Art. 52 <strong>der</strong> VO 1257/1999 abgezogen. Die im <strong>in</strong>dikativen Gesamtf<strong>in</strong>anzierungsplan<br />

enthaltenen Angaben stellen ausnahmslos auf e<strong>in</strong>e Kof<strong>in</strong>anzierung<br />

durch die EU von 50 % <strong>der</strong> gesamten öffentlichen Ausgaben ohne „top-ups“ ab.<br />

Der f<strong>in</strong>anzielle Umfang <strong>der</strong> „top-ups“ ist <strong>in</strong> Kapitel 16 dargestellt.<br />

Von den im <strong>in</strong>dikativen F<strong>in</strong>anzplan (Anlage 2) enthaltenen Maßnahmen nach<br />

Art. 33 werden im Gesamtzeitraum 69 Mio. Euro <strong>in</strong> Ziel 2-Regionen e<strong>in</strong>gesetzt.<br />

Dies entspricht e<strong>in</strong>em Anteil von ca. 10 % <strong>der</strong> Mittel für Art. 33.<br />

Zudem werden kof<strong>in</strong>anzierungsfähige Maßnahmen alle<strong>in</strong> mit nationalen Mitteln<br />

f<strong>in</strong>anziert. Bei e<strong>in</strong>er Kof<strong>in</strong>anzierung über den EAGFL könnten zusätzlich<br />

ca. 2,6 Mrd. DM EU-Mittel gebunden werden.<br />

...


- 93 -<br />

Teil IV: Beschreibung <strong>der</strong> <strong>zur</strong> Durchführung <strong>der</strong> Pläne erwogenen<br />

Maßnahmen<br />

9. Beschreibung <strong>der</strong> <strong>zur</strong> Durchführung <strong>der</strong> Pläne erwogenen Maßnahmen<br />

(Art. 43 Abs. 1)<br />

9.1 Allgeme<strong>in</strong>e Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

Verzeichnis <strong>der</strong> Maßnahmen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Reihenfolge <strong>der</strong> VO mit Festlegung <strong>des</strong> Artikels<br />

(und Absatzes), unter den die jeweiligen För<strong>der</strong>maßnahmen für die <strong>Entwicklung</strong><br />

<strong>des</strong> <strong>ländlichen</strong> Raums fallen<br />

• Ausgleichszulage<br />

Art. 13 a, Art. 14 – 15, Art. 17 – 20<br />

• Ausgleich umweltspezifischer E<strong>in</strong>schränkungen<br />

Art. 13 b, Art. 16<br />

• Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm Teil A<br />

Art. 22 – 24<br />

• Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm e<strong>in</strong>schließlich Erschwernisausgleich<br />

Art. 22 – 24<br />

• Verbesserung <strong>der</strong> Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

Art. 25 – 28<br />

• Erstaufforstung<br />

Art. 29 – 32<br />

• Sonstige forstwirtschaftliche Maßnahmen<br />

Art. 29 – 32<br />

• Vertragsnaturschutz im Wald<br />

Art. 32<br />

• Flurneuordnung<br />

Art. 33 Tiret 2<br />

• Dorferneuerung<br />

Art. 33 Tiret 6<br />

...


• Diversifizierung Art. 33 Tiret 7<br />

• Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Art. 33 Tiret 11<br />

• Vorbeugen<strong>der</strong> Hochwasserschutz<br />

Art. 33 Tiret 12<br />

- 94 -<br />

Der Ausgleich umweltspezifischer E<strong>in</strong>schränkungen gem. Artikel 20 <strong>der</strong> VO (EG)<br />

Nr. 1257/1999 bezieht sich nur auf die „Kle<strong>in</strong>en Gebiete“ im Rahmen <strong>der</strong> Ausgleichzulage<br />

(Kapitel 9.3.3 <strong>des</strong> <strong>Plan</strong>es). Die Gebietskulisse gem. EG-Richtl<strong>in</strong>ie<br />

78/268 bleibt unverän<strong>der</strong>t. Hier<strong>in</strong> enthalten s<strong>in</strong>d die Gebiete gem. Art. 18, 19 und<br />

20 <strong>der</strong> VO (EG) Nr. 1257/1999.<br />

9.2 Anfor<strong>der</strong>ungen, die alle o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>ige Maßnahmen betreffen<br />

Die Anfor<strong>der</strong>ungen, die alle o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>ige Maßnahmen betreffen, s<strong>in</strong>d auch <strong>in</strong><br />

Nr. 9.3 den jeweiligen E<strong>in</strong>zelmaßnahmen zugeordnet.<br />

Gute landwirtschaftliche Praxis<br />

Die gute landwirtschaftliche Praxis im S<strong>in</strong>ne <strong>der</strong> Verordnung (EG) Nr. 1257/1999<br />

basiert <strong>in</strong> Deutschland auf den Regelungen <strong>des</strong> landwirtschaftlichen Fachrechts<br />

und be<strong>in</strong>haltet u. a. Regelungen <strong>zur</strong> guten fachlichen Praxis bei <strong>der</strong> Düngung und<br />

im Pflanzenschutz. Das Fachrecht erfasst bun<strong>des</strong>weit alle landwirtschaftlichen Flächen<br />

und Tierhaltungen und gilt für alle Betriebe mit ihren unterschiedlichen Produktionsrichtungen,<br />

Anbauverhältnissen und Betriebsgrößen. Es ist damit e<strong>in</strong>e umfassende<br />

rechtliche Rahmenvorgabe für die deutsche Landwirtschaft. Das Konzept<br />

für die Umsetzung und Kontrolle <strong>der</strong> guten fachlichen Praxis im Rahmen <strong>der</strong> Verordnung<br />

(EG) Nr. 1257/99 im Freistaat Bayern ist <strong>in</strong> Kapitel 12.1.4 sowie <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Anlage 6 näher erläutert.<br />

M<strong>in</strong><strong>des</strong>tanfor<strong>der</strong>ungen gem. Art. 26, Abs. 1 <strong>der</strong> VO (EG) Nr. 1257/1999<br />

Die geme<strong>in</strong>schaftlichen Vorschriften <strong>in</strong> Bezug auf Umweltschutz, Hygiene und<br />

Tierschutz s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den entsprechenden nationalen bau-, emissions-, umwelt-<br />

...


- 95 -<br />

verträglichkeitsprüfungs-, hygiene- und tierschutzrechtlichen Regelungen umgesetzt<br />

worden. Im Rahmen <strong>der</strong> bei Investitionsvorhaben notwendigen baurechtlichen,<br />

immissionsschutzrechtlichen und/o<strong>der</strong> gewerblichen Genehmigungsverfahren<br />

wird die E<strong>in</strong>haltung dieser Vorschriften <strong>in</strong> Bayern <strong>in</strong> jedem E<strong>in</strong>zelfall durch<br />

die Genehmigungsbehörde (Landratsamt) überprüft. Im Übrigen unterliegen alle<br />

Unternehmen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>republik Deutschland <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>en Gewerbeaufsicht<br />

durch das Gewerbeaufsichtsamt. Die mit lebenden Tieren befassten Unternehmen<br />

unterliegen darüber h<strong>in</strong>aus <strong>der</strong> Aufsicht durch das Veter<strong>in</strong>äramt. Diese<br />

Stellen überwachen die E<strong>in</strong>haltung <strong>der</strong> jeweiligen Vorschriften auch unabhängig<br />

von <strong>der</strong> Durchführung von Investitionsvorhaben. Auf die synoptische Darstellung<br />

<strong>der</strong> geltenden Vorschriften für M<strong>in</strong><strong>des</strong>tanfor<strong>der</strong>ungen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Anlage 7 wird verwiesen.<br />

Abweichungen vom GAK-Rahmenplan<br />

Die Abweichungen <strong>der</strong> För<strong>der</strong>richtl<strong>in</strong>ien <strong>zur</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Maßnahmen <strong>des</strong><br />

Rahmenplanes, die den Anhang <strong>der</strong> Verordnung (EG) Nr. 1750/1999 betreffen,<br />

s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den die Maßnahmen beschreibenden Kapitel kenntlich gemacht.<br />

Abweichungen bestehen bei <strong>der</strong> Verbesserung <strong>der</strong> Verarbeitung und Vermarktung<br />

landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie bei <strong>der</strong> Ausgleichszulage. Bei <strong>der</strong> Verbesserung<br />

<strong>der</strong> Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse wird<br />

<strong>in</strong> Bayern e<strong>in</strong> Zuschuss von 20 % gewährt (GAK: bis 35 %), um mehr Gewicht auf<br />

die eigenverantwortliche Umsetzung von strukturverbessernden Maßnahmen den<br />

e<strong>in</strong>zelnen Unternehmen zuzuschreiben.<br />

Bei <strong>der</strong> Ausgleichszulage wird für schwer bewirtschaftbare Flächen von Betrieben<br />

mit e<strong>in</strong>er LVZ > 35 e<strong>in</strong>e Prämie i. H. v. 130 DM/ha (GA: max. 100 DM/ha) gewährt.<br />

Damit wird die bisherige Prämienhöhe für diese Betriebe erhalten. Im Rahmenplan<br />

<strong>der</strong> GAK wurden die För<strong>der</strong>sätze reduziert. Zudem besteht bei Genossenschafts-<br />

und Rechtlervere<strong>in</strong>igungen ke<strong>in</strong>e betriebsbezogene Obergrenze für die<br />

Ausgleichzulage, damit e<strong>in</strong>e ordnungsgemäße Bewirtschaftung geme<strong>in</strong>schaftlicher<br />

Weiden <strong>in</strong> den Extremlagen <strong>der</strong> Berggebiete (Almen, Alpen, Almendweiden) weiterh<strong>in</strong><br />

gewährleistet wird.<br />

...


- 96 -<br />

Verpflichtungen für Maßnahmen, die <strong>in</strong> den Rahmenplan <strong>zur</strong> Geme<strong>in</strong>schaftsaufgabe<br />

e<strong>in</strong>gebunden s<strong>in</strong>d und die im Zuge <strong>der</strong> Verhandlungen <strong>zur</strong> Genehmigung dieses<br />

Rahmenplans im S<strong>in</strong>ne <strong>des</strong> Art. 40, Abs. 4 <strong>der</strong> VO 1257/1999 festgelegt werden,<br />

werden <strong>in</strong> das bayerische Programm übernommen.<br />

...


- 97 -<br />

9.3 Für spezifische Maßnahmen erfor<strong>der</strong>liche Informationen<br />

9.3.1. Agrar<strong>in</strong>vestitionsför<strong>der</strong>programm gemäß Art. 4 – 7<br />

Da das Agrar<strong>in</strong>vestitionsför<strong>der</strong>programm nicht im Rahmen <strong>der</strong> VO (EG) NR.<br />

1257/1999 kof<strong>in</strong>anziert wird, erfolgt e<strong>in</strong>e kurze Beschreibung dieses Programms<br />

<strong>in</strong> Kapitel 14.2 <strong>des</strong> <strong>Plan</strong>es. Die <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> Agrar<strong>in</strong>vestitionsprogramms erfolgt<br />

im Rahmen <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>schaftsaufgabe „Verbesserung <strong>der</strong> Agrarstruktur<br />

und <strong>des</strong> Küstenschutzes“.<br />

9.3.2 Nie<strong>der</strong>lassung von Junglandwirten gemäß Art. 8 <strong>der</strong> VO<br />

9.3.3<br />

9.3.3.1<br />

9.3.3.1.1<br />

Da die Nie<strong>der</strong>lassung von Junglandwirten nicht im Rahmen <strong>der</strong> VO (EG) NR.<br />

1257/1999 kof<strong>in</strong>anziert wird, erfolgt e<strong>in</strong>e kurze Beschreibung dieses Programms<br />

<strong>in</strong> Kapitel 14.2 <strong>des</strong> <strong>Plan</strong>es. Die <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>lassung von Junglandwirten<br />

erfolgt im Rahmen <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>schaftsaufgabe „Verbesserung <strong>der</strong> Agrarstruktur<br />

und <strong>des</strong> Küstenschutzes“.<br />

Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen E<strong>in</strong>schränkungen<br />

gemäß Art. 13-21<br />

Ausgleichszulage gemäß Art. 13-15 und 17-20<br />

Sozio-ökonomische Analyse <strong>der</strong> För<strong>der</strong>gebiete<br />

Als neueste Daten <strong>zur</strong> Beschreibung <strong>der</strong> Produktions- und Betriebsstruktur standen<br />

die Bodennutzungserhebung und die Agrarberichterstattung 1995 sowie die Viehzählung<br />

vom Dezember 1996 auf Geme<strong>in</strong>deebene <strong>zur</strong> Verfügung. Den Anteil <strong>der</strong><br />

Nutzflächen, <strong>der</strong> Betriebe und <strong>der</strong> Viehbestände <strong>in</strong> den För<strong>der</strong>gebieten enthält im<br />

Auszug die Tabelle 17, e<strong>in</strong>e umfassende Darstellung <strong>der</strong> statistischen Werte die<br />

Tabellen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Anlage 8.<br />

...


- 98 -<br />

Tabelle 17: Ausgewählte Kennwerte <strong>der</strong> För<strong>der</strong>gebiete “Ausgleichszulage” im<br />

Vergleich zum nicht benachteiligten Gebiet<br />

Merkmal E<strong>in</strong>heit Berggebiet Kerngebiet<br />

Übrige benachteiligte<br />

Agrarzone<br />

Nicht benachteiligtes<br />

Gebiet<br />

Anteil an <strong>der</strong> LF v.H. 7,0 8,5 42,5 42,0 100,0<br />

Anteil an <strong>der</strong> DF v.H. 19,1 13,0 42,5 25,4 100,0<br />

Anteil <strong>der</strong> Betriebe v.H. 6,5 11,4 44,3 37,8 100,0<br />

Anteil <strong>der</strong> HE-Betriebe v.H. 8,3 8,2 39,5 44,0 100,0<br />

Anteil <strong>der</strong> NE-Betriebe v.H. 5,1 13,9 47,8 33,2 100,0<br />

Anteil <strong>der</strong> R<strong>in</strong><strong>der</strong>halter v.H. 9,2 13,1 44,2 33,5 100,0<br />

Anteil <strong>der</strong> Milchkuhhalter v.H. 10,0 13,0 45,1 31,9 100,0<br />

Anteil <strong>der</strong> R<strong>in</strong><strong>der</strong> v.H. 7,6 9,6 42,5 40,3 100,0<br />

Anteil <strong>der</strong> Milchkühe v.H. 9,9 10,5 44,0 35,6 100,0<br />

Milchkühe <strong>in</strong> HE-Betrieben v.H. 86,0 73,7 80,7 85,7 82,3<br />

Bayern<br />

Auf die benachteiligten Gebiete entfallen 58 % <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Nutzfläche<br />

und rund 75 % <strong>der</strong> Grünlandfläche Bayerns. Der Anteil von ca. 62 % <strong>der</strong> Betriebe<br />

<strong>in</strong> den För<strong>der</strong>gebieten weist auf die etwas ungünstigere Betriebsstruktur,<br />

<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e im Kerngebiet, h<strong>in</strong>.<br />

Für die Nutzung <strong>des</strong> Dauergrünlan<strong>des</strong> spielt die R<strong>in</strong><strong>der</strong>haltung die wichtigste Rolle.<br />

In den benachteiligten Gebieten wurden im Jahr 1996 rund 60 % <strong>der</strong> R<strong>in</strong><strong>der</strong> und<br />

65 % <strong>der</strong> Milchkühe <strong>in</strong> Bayern gehalten.<br />

• Berggebiet<br />

Das Berggebiet mit fast ausschließlicher Grünlandnutzung weist mit 54 % e<strong>in</strong>en<br />

überdurchschnittlich hohen Anteil an Haupterwerbsbetrieben auf (Bayern: 42 %).<br />

Diese verfügen mit durchschnittlich 23,8 Hektar über e<strong>in</strong>e relativ knappe Flächenausstattung<br />

(Bayern: 29,6 Hektar). Mit nur 30 % lag die Abnahme <strong>der</strong> Haupterwerbsbetriebe<br />

im Berggebiet im Zeitraum 1979 bis 1995 deutlich unter dem bayerischen<br />

Durchschnitt von 44 %.<br />

Entgegen dem bayernweiten Trend (- 15,8 %) nahm im Berggebiet die Zahl <strong>der</strong><br />

Nebenerwerbsbetriebe im Zeitraum 1979 bis 1995 von 5.064 auf 5.544 Betriebe<br />

...


- 99 -<br />

(9,5 %) zu. Der Umfang <strong>der</strong> von den Nebenerwerbsbetrieben bewirtschafteten Fläche<br />

stieg im vorgenannten Zeitraum von 37.100 Hektar auf 50.400 Hektar beziehungsweise<br />

um 36 % an (Bayern: 23 %). Während bei den Haupterwerbsbetrieben<br />

mit e<strong>in</strong>em Anteil von 93 % die Milchkuhhaltung e<strong>in</strong>deutig vorherrscht, wurden im<br />

Jahr 1995 nur <strong>in</strong> 41 % <strong>der</strong> Nebenerwerbsbetriebe Milchkühe gehalten.<br />

• Kerngebiet<br />

Das Kerngebiet weist mit 55 % e<strong>in</strong>en überdurchschnittlichen Grünlandanteil auf<br />

(Bayern: 36 %). Mit e<strong>in</strong>er durchschnittlichen Betriebsgröße von 13,3 Hektar (Bayern:<br />

17,7 Hektar) und e<strong>in</strong>em Anteil von nur 30 % an Haupterwerbsbetrieben wurden<br />

im Kerngebiet die bayerischen Vergleichswerte deutlich unterschritten.<br />

Der Rückgang <strong>der</strong> Haupterwerbsbetriebe im Zeitraum 1979 bis 1995 von 43 %<br />

entspricht <strong>der</strong> <strong>Entwicklung</strong> <strong>in</strong> Bayern. Die Abnahme bei <strong>der</strong> gesamten genutzten<br />

LF (- 7,3 %) und bei den Nebenerwerbsbetrieben (- 29,9 %) war im Vergleich zum<br />

bayerischen Durchschnitt etwa doppelt so groß.<br />

Bei den För<strong>der</strong>gebieten zeichnete sich im Kerngebiet <strong>der</strong> relativ stärkste Strukturwandel<br />

ab. Die Milchviehhaltung war im Zeitraum 1979 bis 1995 bezüglich <strong>des</strong><br />

Kuhbestan<strong>des</strong> <strong>in</strong> den Haupterwerbsbetrieben stabil bei e<strong>in</strong>er deutlichen Abnahme<br />

von 25 % <strong>in</strong> den Nebenerwerbsbetrieben.<br />

• Übrige benachteiligte Gebiete<br />

Dieses För<strong>der</strong>gebiet umfasst mit 73 % den größten Flächenanteil an den benachteiligten<br />

Gebieten und entspricht im Flächenumfang mit 42 % an Bayerns LF den<br />

nicht benachteiligten Gebieten. In diesem Gebiet lagen im Jahr 1995 rund 44 %<br />

<strong>der</strong> Betriebe <strong>in</strong> Bayern.<br />

Beim Grünlandanteil und beim Rückgang <strong>der</strong> R<strong>in</strong><strong>der</strong>- und Milchkuhhaltung sowie<br />

bei <strong>der</strong>en Bestandsgrößen war die übrige Agrarzone weitgehend identisch mit <strong>der</strong><br />

gesamtbayerischen <strong>Entwicklung</strong>.<br />

...


9.3.3.1.2<br />

•<br />

- 100 -<br />

In <strong>der</strong> Flächenausstattung <strong>der</strong> Haupterwerbsbetriebe und <strong>der</strong>en Anteil an <strong>der</strong> Zahl<br />

<strong>der</strong> Betriebe entspricht die übrige Agrarzone auch <strong>in</strong> etwa den bayerischen Vergleichswerten.<br />

Bei e<strong>in</strong>em überdurchschnittlichen Rückgang <strong>der</strong> Nebenerwerbsbetriebe<br />

von rund 19 % von 1979 bis 1995 stieg <strong>der</strong>en bewirtschaftete Fläche von<br />

383.000 Hektar auf 451.000 Hektar LF beziehungsweise um rund 18 % an. Nur<br />

rund e<strong>in</strong> Viertel <strong>der</strong> Nebenerwerbsbetriebe dieser Agrarzone halten noch Milchkühe,<br />

jedoch mehr als drei Viertel <strong>der</strong> Haupterwerbsbetriebe.<br />

Bewertung <strong>der</strong> abgelaufenen För<strong>der</strong>periode<br />

Zweck <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong><br />

Mit <strong>der</strong> Ausgleichszulage sollen folgende Ziele erreicht werden:<br />

- Sicherung <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit <strong>in</strong> benachteiligten Gebieten<br />

- Beitrag <strong>zur</strong> Erhaltung e<strong>in</strong>er ausreichenden Bevölkerungsdichte<br />

- Beitrag <strong>zur</strong> Erhaltung <strong>der</strong> Kulturlandschaft und ihrer touristischen Bestimmung<br />

• Gegenstand <strong>der</strong> bisherigen <strong>För<strong>der</strong>ung</strong><br />

Ausgleichszulage wird für ertragsarme landwirtschaftliche Flächen gewährt.<br />

Landwirtschaftliche Unternehmer, die m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens 3 ha LF <strong>in</strong> den Ausgleichszulagengebieten<br />

bewirtschaften, erhalten Prämien im Wege <strong>der</strong> Festbetragsf<strong>in</strong>anzierung.<br />

Grundlage für die Prämienberechnung war bisher die Haltung von R<strong>in</strong><strong>der</strong>n, Schafen,<br />

Ziegen und Pferden bis zu maximal 1 GVE je ha Hauptfutterfläche. Daneben<br />

können Anbauflächen mit Ausnahme festgelegter Intensivkulturen berücksichtigt<br />

werden.<br />

Betriebe mit e<strong>in</strong>er maßgeblichen landwirtschaftlichen Vergleichszahl (LVZ) über<br />

35 erhalten grundsätzlich ke<strong>in</strong>e Ausgleichszulage. Dieser Ausschluss gilt nicht für<br />

die dem Viehbestand zu<strong>zur</strong>echnenden Hauptfutterflächen im Berg- und Kerngebiet<br />

...


- 101 -<br />

und <strong>in</strong> <strong>der</strong> übrigen benachteiligten Agrarzone, für die Futterflächen <strong>der</strong> arbeitsextensiven<br />

Viehhaltung, für Almen und Alpen, für Nutzflächen über 1.000 Meter<br />

Höhenlage sowie für sonstige schwer bewirtschaftbare Flächen.<br />

• E<strong>in</strong>gesetzte För<strong>der</strong>mittel und Mittelherkunft<br />

Für die Periode 1994 bis 1998 wurden ausgewählte Antrags- und Bewilligungsdaten<br />

für das Berggebiet, das Kerngebiet und die übrige Agrarzone <strong>in</strong>klusive <strong>der</strong><br />

kle<strong>in</strong>en Gebiete ausgewertet. Die Ergebnisse enthalten die Anhangstabellen 2 bis<br />

4, die Aufbereitung für den gesamten För<strong>der</strong>zeitraum nach Gebieten die Anhangstabelle<br />

5 <strong>in</strong> <strong>der</strong> Anlage 8 .<br />

Im Berggebiet (vgl. Anhangstabelle 2 <strong>in</strong> <strong>der</strong> Anlage 8) war die Zahl <strong>der</strong> Antragsteller<br />

und <strong>der</strong> Umfang <strong>der</strong> geför<strong>der</strong>ten Fläche <strong>in</strong> den För<strong>der</strong>jahren 1994 bis<br />

1998 weitgehend konstant, ebenso die För<strong>der</strong>summe mit jährlich rund 48 Mio.<br />

DM. Pro Betrieb bewegte sich die gewährte Ausgleichszulage zwischen 4.000 und<br />

4.300 DM. Pro Hektar För<strong>der</strong>fläche wurden durchschnittlich 202 DM gewährt.<br />

Bei e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>sgesamt leicht rückläufigen Tierzahl nahm die Zahl <strong>der</strong> Milchkühe und<br />

<strong>der</strong> weiblichen R<strong>in</strong><strong>der</strong> ab, die Zahl <strong>der</strong> Mutterkühe, männlichen R<strong>in</strong><strong>der</strong>, Pensionsr<strong>in</strong><strong>der</strong><br />

und Schafe leicht zu. Die nicht mit e<strong>in</strong>er GV belegte Pflegefläche stieg im<br />

För<strong>der</strong>zeitraum 1994 bis 1998 wegen <strong>der</strong> rückläufigen GV-Zahl um 5 % an. Auf<br />

die Alm-/Alpflächen und auf die LF über 1.000 Meter Höhenlage entfielen rund<br />

18 % <strong>der</strong> För<strong>der</strong>fläche im Berggebiet.<br />

Aufgrund <strong>des</strong> stärkeren Strukturwandels im Kerngebiet sank die Zahl <strong>der</strong> Antragsteller<br />

im Zeitraum 1994 bis 1998 um 8 %, die gewährte Ausgleichszulage lag<br />

im letzten För<strong>der</strong>jahr bei 75 Mio. DM. Bei nahezu gleichbleiben<strong>der</strong> För<strong>der</strong>summe<br />

stieg die pro Betrieb gewährte Ausgleichszulage aufgrund <strong>der</strong> größeren För<strong>der</strong>fläche<br />

auf 4.165 DM an. Die Ausgleichszulage je Hektar För<strong>der</strong>fläche betrug 232<br />

DM. Die Trends bei <strong>der</strong> Viehhaltung im Kerngebiet waren die Abnahme bei <strong>der</strong><br />

Milchkuhhaltung und den männlichen R<strong>in</strong><strong>der</strong>n sowie die Zunahme bei den Mutterkühen,<br />

weiblichen R<strong>in</strong><strong>der</strong>n und den Schafen.<br />

...


- 102 -<br />

E<strong>in</strong>e rückläufige Zahl von geför<strong>der</strong>ten Betrieben von rund 10 % und e<strong>in</strong>e Abnahme<br />

<strong>der</strong> För<strong>der</strong>summe von 170,5 auf 165,5 Mio. DM im Zeitraum 1994 bis 1998<br />

kennzeichneten die Situation <strong>in</strong> <strong>der</strong> übrigen benachteiligten Agrarzone. In diesem<br />

För<strong>der</strong>gebiet lag <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> geför<strong>der</strong>ten Ackerfläche an <strong>der</strong> gesamten För<strong>der</strong>fläche<br />

bei 43 % (Kerngebiet: 28 %). Auffällige Verän<strong>der</strong>ungen beim Tierbestand<br />

waren <strong>der</strong> Rückgang bei <strong>der</strong> Milchkuhhaltung und <strong>der</strong> Bullenmast sowie die<br />

Zunahme bei den weiblichen R<strong>in</strong><strong>der</strong>n und den Mutterschafen.<br />

Mit durchschnittlich 156 DM/ha För<strong>der</strong>fläche lag die Ausgleichszulage <strong>in</strong> <strong>der</strong> übrigen<br />

Agrarzone deutlich unter den Werten im Kern- und Berggebiet.<br />

Wie aus Anhangstabelle 5 (siehe Anlage 8) hervorgeht, wurden im För<strong>der</strong>zeitraum<br />

1994 bis 1998 im Durchschnitt 93 400 Betriebe pro Jahr geför<strong>der</strong>t mit e<strong>in</strong>er För<strong>der</strong>fläche<br />

von 1 642 300 Hektar. Der Mittele<strong>in</strong>satz im vorgenannten För<strong>der</strong>zeitraum<br />

betrug 1 458,6 Mio. DM, die durchschnittliche jährliche Zuwendung lag bei<br />

178 DM pro Hektar För<strong>der</strong>fläche.<br />

Bei <strong>der</strong> Verteilung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>mittel nach den e<strong>in</strong>zelnen LVZ-Stufen bestehen deutliche<br />

Unterschiede zwischen den e<strong>in</strong>zelnen För<strong>der</strong>gebieten (Tabelle 18).<br />

Tabelle 18: För<strong>der</strong>fläche und Ausgleichszulage (AGZ) nach LVZ-Stufen<br />

LVZ-Stufe<br />

von bis<br />

E<strong>in</strong>heit<br />

Berggebiet Kerngebiet<br />

Übrige benacht.<br />

Agrarzone<br />

Fläche AGZ Fläche AGZ Fläche AGZ<br />

< 15 v.H. 20 30 33 40 2 3<br />

15 – 20 v.H. 17 20 44 43 14 19<br />

20 – 25 v.H. 20 19 18 15 33 38<br />

25 – 30 v.H. 18 13 4 2 33 28<br />

30 – 35 v.H. 13 9 1 - 18 11<br />

> 35 v.H. 12 9 - - - 1<br />

Im Berggebiet entfielen im Jahr 1998 auf die beiden unteren LVZ-Stufen rund<br />

50 % <strong>der</strong> Ausgleichszulage, die sich auf 37 % <strong>der</strong> För<strong>der</strong>fläche verteilten. E<strong>in</strong>e<br />

noch stärkere Mittelkonzentration auf die beiden unteren LVZ-Stufen zeichnete<br />

...


- 103 -<br />

sich für das Kerngebiet ab. Rund 83 % <strong>der</strong> Ausgleichszulage entfielen auf die Betriebe<br />

<strong>der</strong> beiden unteren LVZ-Stufen, die 77 % <strong>der</strong> För<strong>der</strong>fläche bewirtschafteten.<br />

In <strong>der</strong> übrigen benachteiligten Agrarzone war <strong>der</strong> Mittele<strong>in</strong>satz auf den LVZ-<br />

Bereich 20 – 30 konzentriert. Zwei Drittel <strong>der</strong> Ausgleichszulage wurden an Betriebe<br />

im vorgenannten LVZ-Bereich ausgezahlt. Der Anteil dieser För<strong>der</strong>summe entspricht<br />

auch dem Anteil an <strong>der</strong> geför<strong>der</strong>ten Fläche.<br />

Aus <strong>der</strong> gegebenen Anteilsf<strong>in</strong>anzierung <strong>der</strong> Ausgleichszulage über die Geme<strong>in</strong>schaftsaufgabe<br />

ergeben sich die <strong>in</strong> Tabelle 19 ausgewiesenen F<strong>in</strong>anzmittel <strong>der</strong> EU,<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>.<br />

Tabelle 19: Mittelherkunft und F<strong>in</strong>anzierung <strong>in</strong> den Jahren 1994 bis 1998<br />

För<strong>der</strong>mittel gesamt Bayern Bund EU<br />

Jahr E<strong>in</strong>heit 100<br />

Anteil <strong>in</strong> v. H.<br />

30 45 25<br />

1994 Mio. DM 291,8 87,5 131,3 73,0<br />

1995 Mio. DM 294,4 88,3 132,5 73,6<br />

1996 Mio. DM 292,7 87,8 131,7 73,2<br />

1997 Mio. DM 291,1 87,3 131,0 72,8<br />

1998 Mio. DM 288,6 86,6 129,9 72,1<br />

Summe Mio. DM 1.458,6 437,5 656,4 364,7<br />

Der Mittele<strong>in</strong>satz für die Ausgleichszulage hat sich <strong>in</strong> <strong>der</strong> För<strong>der</strong>periode nur ger<strong>in</strong>gfügig<br />

verän<strong>der</strong>t. Aus dem zweijährigen Mittel zu Beg<strong>in</strong>n und Ende <strong>der</strong> För<strong>der</strong>periode<br />

errechnet sich e<strong>in</strong> Rückgang von 3,25 Mio. DM für den gesamten Zeitraum<br />

beziehungsweise von 0,8 Mio. DM pro Jahr. Hauptursache für den ger<strong>in</strong>geren<br />

Mittele<strong>in</strong>satz war <strong>der</strong> Rückgang bei <strong>der</strong> För<strong>der</strong>fläche von 1,6544 Mio. ha im<br />

Jahr 1994 auf 1,6250 Mio. ha im letzten För<strong>der</strong>jahr (- 1,8 %).<br />

...


- 104 -<br />

Buchführungsergebnisse (nach För<strong>der</strong>gebieten)<br />

Tabelle 20: E<strong>in</strong>kommens- und Liquiditätslage und betriebsbezogene Beihilfen,<br />

nach För<strong>der</strong>gebieten (HE- und NE-Betriebe zusammengefasst)<br />

Merkmal Berggebiet Kerngebiet Benachteil.<br />

Agrarzone<br />

Nicht<br />

benacht.<br />

Gebiet<br />

Bayern<br />

<strong>in</strong>sgesamt<br />

Anteil an <strong>der</strong> Gesamtheit % 13,7 7,3 42,1 36,9 100<br />

∅ Betriebsgröße ha LF 29,3 38,8 36,6 37,7 36,2<br />

Vergleichswert DM/ha 1.064 692 1.045 1.538 1.199<br />

Gew<strong>in</strong>n DM/ha 1.222 1.076 1.223 1.390 1.273<br />

Ausgleichszulage DM/ha 181 199 116 4 88<br />

Gew<strong>in</strong>n ohne AZ DM/ha 1 041 877 1.107 1.386 1.185<br />

DM je Unternehmen<br />

Gew<strong>in</strong>n 35.783 41.711 44.726 52.422 46.056<br />

Ausgleichszulage 5.297 7.714 4.246 150 3.183<br />

Summe Beihilfen 16.834 31.875 27.716 25.665 25.811<br />

Wirtschaftsjahr 1996/97 – Datengrundlage: Bayerischer Agrarbericht 1998, Übersicht<br />

83<br />

Im Wirtschaftsjahr 1996/97 betrug <strong>der</strong> gewichtete durchschnittliche Hektargew<strong>in</strong>n<br />

laut Tabelle 20 <strong>in</strong> den benachteiligten Gebieten 1 223 DM. Er lag damit um 14 %<br />

unter dem Niveau <strong>der</strong> nicht benachteiligten Gebiete.<br />

Ohne Ausgleichszulage hätte er 1 107 DM betragen und wäre damit um 23,4 %<br />

unter dem Vergleichsniveau gelegen. Die Gew<strong>in</strong>nrelationen von 1996/97 entsprechen<br />

ungefähr auch dem mehrjährigen Durchschnitt.<br />

Gemessen an den Gew<strong>in</strong>nrelationen je Hektar ersche<strong>in</strong>t die E<strong>in</strong>teilung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>gebiete<br />

gerechtfertigt.<br />

...


- 105 -<br />

H<strong>in</strong>zuweisen ist auf die kritische E<strong>in</strong>kommens- und Liquiditätslage <strong>der</strong> Bergbauern.<br />

Die Z<strong>in</strong>s- und Tilgungszahlungen übersteigen hier die Kapitaldienstgrenze im<br />

Durchschnitt bereits um rund 5.000 DM. Die Aufgabenrate <strong>der</strong> Betriebe im Berggebiet<br />

ist nur etwa halb so hoch wie <strong>in</strong> allen übrigen Gebieten. Diese Gebiete bedürfen<br />

weiterh<strong>in</strong> <strong>der</strong> Ausgleichszahlungen, um die Existenzen <strong>der</strong> landwirtschaftlichen<br />

Betriebe zu sichern.<br />

Tabelle 21: E<strong>in</strong>kommens- und Liquiditätslage und betriebsbezogene Beihilfen<br />

nach För<strong>der</strong>gebieten (HE- und NE-Betriebe zusammengefasst)<br />

Berggebiet Kerngebiet Benachteil.<br />

Nicht<br />

Merkmal<br />

Agrarzone<br />

benacht.<br />

Gebiet<br />

Anzahl <strong>der</strong> Betriebe 381 490 2.447 1.793<br />

∅ Betriebsgröße ha LF 31,6 44,5 43,7 38,3<br />

davon gepachtet ha 12,6 24,8 24,0 16,7<br />

Pachtpreis je ha Pachtfläche<br />

DM<br />

435 297 380 653<br />

Vergleichswert DM/ha 1.004 687 1.031 1.573<br />

Verkaufte Milch kg 157.302 158.781 134.960 88.563<br />

Gew<strong>in</strong>n DM/ha 1.231 1.184 1.193 1.390<br />

Ausgleichszulage DM/ha 169 197 116 3<br />

Gew<strong>in</strong>n ohne AZ DM/ha 1.062 987 1.077 1.387<br />

Arbeitsertrag DM/Fam.-AK 14.398 20.432 21.157 22.022<br />

DM je Unternehmen<br />

Gew<strong>in</strong>n 38.855 52.632 52.190 53.281<br />

Ausgleichszulage 5.349 8.756 5.051 132<br />

Summe Beihilfen 20.180 37.452 36.534 26.704<br />

Gesamtarbeitsertrag 23.587 32.381 33.955 36.288<br />

Gesamte<strong>in</strong>kommen 1) 58.732 73.612 76.155 77 880<br />

Haushaltsaufwand 56.454 54.361 59.951 64.102<br />

Eigenkapitalverän<strong>der</strong>ung 2.278 19.252 16.204 13.778<br />

Fremdkapital 224.592 201.441 188.047 181.250<br />

Kapitalgrenze ./. Kapitaldienst -5.075 16.011 12.226 9 313<br />

...


- 106 -<br />

• Zusammenfassende Bewertung<br />

Zum Ziel „Sicherung e<strong>in</strong>er flächendeckenden Landbewirtschaftung“<br />

Die Ausgleichszulage soll die natürlichen Standortnachteile <strong>der</strong> För<strong>der</strong>gebiete<br />

gegenüber den übrigen Gebieten Bayerns nur zum Teil ausgleichen. Sie<br />

trägt damit dem Ziel „Sicherung <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit“<br />

Rechnung. Der Strukturwandel <strong>in</strong> den benachteiligten Gebieten ist seit mehr<br />

als dreißig Jahren nahezu gleich geblieben.<br />

Zum Ziel „Beitrag <strong>zur</strong> Erhaltung e<strong>in</strong>er ausreichenden Bevölkerungsdichte“<br />

Durch die f<strong>in</strong>anzielle Unterstützung <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Betriebe im benachteiligten<br />

Gebiet wird die landwirtschaftliche Bevölkerung im <strong>ländlichen</strong><br />

Raum gehalten. Die Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen leistet dies<br />

auch e<strong>in</strong>en Beitrag <strong>zur</strong> Aufrechterhaltung e<strong>in</strong>er ausreichenden Bevölkerungsdichte.<br />

Dieses Ziel hängt - ebenso wie die „Erhaltung <strong>der</strong> Kulturlandschaft“ -<br />

mit <strong>der</strong> Sicherung <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit eng zusammen.<br />

Wie schon erwähnt, trägt die Ausgleichszulage <strong>zur</strong> Existenzsicherung bei.<br />

Die nachfolgende Tabelle 22 zeigt, dass <strong>der</strong> Strukturwandel im benachteiligten<br />

Gebiet nicht höher ist, als <strong>in</strong> den übrigen Regionen.<br />

Tabelle 22: <strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Betriebe von 1979 bis<br />

1995<br />

Merkmal<br />

Verän<strong>der</strong>ung <strong>in</strong> v. H.<br />

Alle Betriebe HE-Betriebe NE-Betriebe<br />

Berggebiet - 16,8 - 30,8 + 9,5<br />

Kerngebiet - 32,6 - 43,1 - 29,9<br />

übrige benachteiligte Agrarzone -32,2 -46,6 -18,6<br />

übriges Gebiet -29,7 -43,9 -6,4<br />

Bayern <strong>in</strong>sgesamt -30,7 -44,1 -15,8<br />

...


- 107 -<br />

Die relativ niedrige Aufgaberate im Berggebiet und die gleichzeitige Zunahme <strong>der</strong><br />

Nebenerwerbsbetriebe bestätigt die Tatsache, dass die Bergbauern mit ihren Betrieben<br />

beson<strong>der</strong>s verbunden s<strong>in</strong>d und die Landwirtschaft - wenn e<strong>in</strong> Haupterwerb nicht<br />

mehr möglich ist - im Nebenerwerb weiter betreiben. Die Möglichkeit <strong>des</strong> Zu- o<strong>der</strong><br />

Haupterwerbs im Tourismusbereich erleichtert hier die E<strong>in</strong>kommenskomb<strong>in</strong>ation.<br />

Das <strong>in</strong> <strong>der</strong> Buchführung erfasste Gesamte<strong>in</strong>kommen liegt im Berggebiet allerd<strong>in</strong>gs<br />

deutlich unter dem Niveau <strong>der</strong> übrigen Gebiete.<br />

Voraussetzung für die Erhaltung e<strong>in</strong>er ausreichenden Bevölkerungsdichte ist aber<br />

neben <strong>der</strong> Existenz vieler landwirtschaftlicher Betriebe auch e<strong>in</strong>e ausreichende Zahl<br />

zukunftssicherer außerlandwirtschaftlicher Arbeitsplätze sowie e<strong>in</strong>e gute Infrastruktur.<br />

Der Nebenerwerbslandwirtschaft kommt gerade <strong>in</strong> den benachteiligten Agrarzonen<br />

e<strong>in</strong>e beson<strong>der</strong>e Bedeutung zu.<br />

Zum Ziel „Beitrag <strong>zur</strong> Erhaltung <strong>der</strong> Kulturlandschaft und ihrer touristischen Bestimmung“<br />

Die „Erhaltung <strong>der</strong> Kulturlandschaft und ihrer touristischen Bestimmung“ ist e<strong>in</strong><br />

weiteres Ziel <strong>der</strong> Ausgleichszulage. Die flächendeckende Landwirtschaft sichert die<br />

Pflege <strong>der</strong> Kulturlandschaft. Mit <strong>der</strong> Ausgleichszulage ist es gelungen, Gebiete mit<br />

natürlichen Standortnachteilen <strong>in</strong> <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Bewirtschaftung zu halten.<br />

9.3.3.1.3 Ziele und Strategien<br />

Von den bisherigen Zielen gilt die „Sicherung <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit<br />

<strong>in</strong> benachteiligten Gebieten“ sowie <strong>der</strong> „Beitrag <strong>zur</strong> Erhaltung <strong>der</strong> Kulturlandschaft<br />

und ihrer touristischen Bestimmung“ auch weiterh<strong>in</strong>.<br />

E<strong>in</strong>e große Bedeutung für die <strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> Landwirtschaft im benachteiligten<br />

Gebiet kommt auch den außerlandwirtschaftlichen wirtschaftlichen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen<br />

zu.<br />

...


- 108 -<br />

Zur Erhaltung e<strong>in</strong>er ausreichenden Bevölkerungsdichte leistet die Ausgleichszulage<br />

e<strong>in</strong>en wirksamen Beitrag. Der allgeme<strong>in</strong>en Wirtschaftsför<strong>der</strong>ung sowie <strong>der</strong> Verbesserung<br />

<strong>der</strong> Infrastruktur kommt <strong>in</strong> diesem Zusammenhang e<strong>in</strong>e beson<strong>der</strong>e Bedeutung<br />

zu (Kohärenz <strong>der</strong> Maßnahmen).<br />

• Strategien zum Erreichen dieser Ziele<br />

Insbeson<strong>der</strong>e <strong>in</strong> den Berg- und Kerngebieten werden direkte E<strong>in</strong>kommenshilfen<br />

weiterh<strong>in</strong> notwendig se<strong>in</strong>, um die Nachteile <strong>der</strong> ungenügenden natürlichen Ertragsbed<strong>in</strong>gungen<br />

abzumil<strong>der</strong>n. E<strong>in</strong>e ausreichende Anzahl landwirtschaftlicher Betriebe<br />

ist für e<strong>in</strong>e flächendeckende Bewirtschaftung <strong>in</strong> allen Gebieten erfor<strong>der</strong>lich. E<strong>in</strong>e<br />

flächendeckende Nutzung ist <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>in</strong> den Fremdenverkehrsgebieten notwendig,<br />

um die Kulturlandschaft <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Form zu bewahren, wie sie für den Tourismus<br />

und für den Erholungswert dieser Landschaften generell für wichtig erachtet<br />

wird. Auch aus Gründen <strong>des</strong> Umwelt- und Artenschutzes ist e<strong>in</strong>e weitere landwirtschaftliche<br />

Nutzung <strong>der</strong> benachteiligten Gebiete erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Der Berechnungsmodus für die Ausgleichszulagen hat sich im Grundsatz bewährt.<br />

9.3.3.1.4 Gebietsabgrenzung<br />

•<br />

Die Abgrenzung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>gebiete im Rahmen <strong>der</strong> Ausgleichszulage erfolgte nach<br />

<strong>der</strong> EG-Richtl<strong>in</strong>ie 75/268. Diese Gebietsabgrenzung wird im Rahmen <strong>der</strong> VO (EG)<br />

Nr. 1257/1999 unverän<strong>der</strong>t fortgeführt.<br />

Auf Bun<strong>des</strong>ebene wurden dafür e<strong>in</strong>heitliche Kriterien entsprechend den Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>der</strong> EG-Richtl<strong>in</strong>ie für die Abgrenzung festgelegt:<br />

Berggebiete<br />

Berggebiete s<strong>in</strong>d Gebiete, die sich aus Geme<strong>in</strong>den und Geme<strong>in</strong>deteilen zusammensetzen<br />

mit e<strong>in</strong>er<br />

- Höhenlage über 800 m über NN o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>er<br />

- Höhenlage von 600 bis 800 m über NN und e<strong>in</strong>er Hangneigung von 18 % und<br />

mehr<br />

...


•<br />

Benachteiligte Agrarzone<br />

- 109 -<br />

Die benachteiligte Agrarzone muss folgende Bed<strong>in</strong>gungen erfüllen:<br />

- Bei <strong>der</strong> Ausweisung 1974 nach ganzen Geme<strong>in</strong>den<br />

* Bevölkerungsdichte unter 100 E<strong>in</strong>wohner/qkm,<br />

* Anteil landwirtschaftlicher Erwerbspersonen über 15 %,<br />

* landwirtschaftliche Vergleichszahl <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de bis 25,<br />

* Bildung geschlossener Gebiete.<br />

• Erweiterung <strong>der</strong> benachteiligten Agrarzone 1986 nach<br />

Geme<strong>in</strong>den bzw. 1998 nach Gemarkungen:<br />

∗ Bevölkerungsdichte bis zu 130 E<strong>in</strong>wohner je km 2 ,<br />

∗ Geme<strong>in</strong>den bzw. Gemarkungen bis <strong>zur</strong> landwirtschaftlichen Vergleichszahl*<br />

(LVZ) von 35 bei e<strong>in</strong>em Grünlandanteil an <strong>der</strong> landwirtschaftlich genutzten Fläche<br />

(LF) über 80 % bzw. Geme<strong>in</strong>den bzw. Gemarkungen bis LVZ 30, wenn <strong>der</strong><br />

Grünlandanteil unter 80 % liegt.<br />

- Innerhalb <strong>der</strong> benachteiligten Agrarzone wurde das Kerngebiet mit folgenden<br />

Kriterien abgegrenzt:<br />

∗ landwirtschaftliche Vergleichszahl <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de bis 15 (zu Abrundungszwecken<br />

konnten Geme<strong>in</strong>den, die früher als von <strong>der</strong> Natur benachteiligte Geme<strong>in</strong>den<br />

e<strong>in</strong>gestuft waren, bis LVZ 16,5 e<strong>in</strong>bezogen werden),<br />

∗ Anteil <strong>der</strong> Erwerbstätigen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Landwirtschaft > 15 %<br />

∗ Bildung geschlossener Gebiete.<br />

- Ausweisung <strong>der</strong> Kle<strong>in</strong>gebiete 1989:<br />

∗ dabei konnten Geme<strong>in</strong>den und Gemarkungen <strong>in</strong> Insellage bis zu e<strong>in</strong>er durchschnittlichen<br />

LVZ von 25 berücksichtigt werden.<br />

* Die landwirtschaftliche Vergleichszahl (LVZ) ist e<strong>in</strong> Wert aus <strong>der</strong> E<strong>in</strong>heitsbewertung und br<strong>in</strong>gt die natürlichen, wirtschaftlichen und strukturellen Verhältnisse e<strong>in</strong>es<br />

Betriebes und e<strong>in</strong>er Geme<strong>in</strong>de zum Ausdruck. Die LVZ hat im Rahmen <strong>der</strong> E<strong>in</strong>heitsbewertung Rechtskraft erlangt. Diese Gebietsabgrenzung auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong> EG-<br />

Richtl<strong>in</strong>ie 75/268 wird im Rahmen <strong>der</strong> Programmplanung unverän<strong>der</strong>t fortgeführt.<br />

...


- 110 -<br />

9.3.3.1.5 Beschreibung <strong>der</strong> Maßnahmen<br />

Die Ausgleichszulage wird nach den Grundsätzen <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>schaftsaufgabe<br />

„Verbesserung <strong>der</strong> Agrarstruktur und <strong>des</strong> Küstenschutzes“ abgewickelt. Die<br />

Begrenzung von bis zu max. 1,0 GVE/ha Hauptfutterfläche bezog sich nur<br />

auf die Prämienzahlung und war ke<strong>in</strong> Ausschlusskriterium für die Ausgleichszulage.<br />

Gemäß Art. 14 Abs. 2 <strong>der</strong> Verordnung (EG) Nr. 1257/99 ist<br />

ke<strong>in</strong>e B<strong>in</strong>dung an die Tierhaltung nötig. Bezüglich <strong>der</strong> Umweltkomponente<br />

ist diese Än<strong>der</strong>ung positiv zu beurteilen, da künftig Flächen mit weniger als<br />

1,0 GV/ha die entsprechende volle Flächenprämie im Rahmen <strong>der</strong> Ausgleichszulage<br />

erhalten. Die f<strong>in</strong>anziellen Auswirkungen s<strong>in</strong>d im Vergleich<br />

zum Gesamtvolumen <strong>der</strong> Ausgleichszulage untergeordnet, da die Landbewirtschaftung<br />

<strong>in</strong> diesen Gebieten i.d.R. immer mit e<strong>in</strong>er Tierhaltung verbunden<br />

ist.<br />

Für die Gewährung <strong>der</strong> Ausgleichszulage <strong>in</strong> den o. g. Gebieten gelten folgende<br />

Voraussetzungen:<br />

− M<strong>in</strong><strong>des</strong>tfläche von 3 ha,<br />

− Beachtung <strong>der</strong> Vorgaben <strong>der</strong> FFH- und <strong>der</strong> Vogelschutz-Richtl<strong>in</strong>ie <strong>in</strong><br />

dafür abgegrenzten Gebieten,<br />

− Weiterbewirtschaftung <strong>der</strong> landwirtschaftlich genutzten Flächen für<br />

m<strong>in</strong>d. fünf Jahre.<br />

Die gute fachlich Praxis muss e<strong>in</strong>gehalten werden. Die gute landwirtschaftliche<br />

Praxis und die Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>des</strong> Umweltschutzes werden durch umfangreiche<br />

Fachgesetze, die straf- und bußgeldbewehrt s<strong>in</strong>d, bestimmt. Die Kontrolle<br />

dieser Gesetze erfor<strong>der</strong>t e<strong>in</strong> hohes Maß an e<strong>in</strong>schlägigen Fachkenntnissen<br />

durch die kontrollierenden Fachbehörden. Entsprechend <strong>der</strong> fachlichen<br />

Notwendigkeit und Umweltrelevanz werden die Fachgesetze nach den län<strong>der</strong>spezifischen<br />

Regelungen durch die zuständigen Fachbehörden kontrolliert.<br />

E<strong>in</strong>zelheiten zum Kontrollsystem s<strong>in</strong>d <strong>der</strong> Anlage 6 sowie dem Kapitel<br />

12 zu entnehmen .<br />

...


<strong>För<strong>der</strong>ung</strong>:<br />

- 111 -<br />

Die Ausgleichszulage wird künftig als re<strong>in</strong>e Flächenprämie auf Basis von InVeKoS<br />

abgewickelt. Dabei gelten folgende Konditionen:<br />

∗ M<strong>in</strong><strong>des</strong>tbetrag/Betrieb 100 € und Höchstbetrag 16.000 €/Betrieb,<br />

∗ E<strong>in</strong>e Abweichung von <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>schaftsaugabe (GA) besteht dar<strong>in</strong>, dass bei<br />

Genossenschafts- und Rechtleralmen/Alpen ke<strong>in</strong>e betriebliche Obergrenze besteht<br />

(GA: 16.000 €). Dies wird mit <strong>der</strong> Gewährleistung e<strong>in</strong>er ordnungsgemäßen<br />

Bewirtschaftung geme<strong>in</strong>schaftlicher Weiden durch Genossenschaften und Rechtlervere<strong>in</strong>igungen<br />

<strong>in</strong> den Extremlagen <strong>der</strong> Berggebiete (Almen, Alpen, Almendweiden)<br />

begründet. Diese Regelung soll auch <strong>in</strong> den nächsten Grundsätzen <strong>der</strong><br />

GA verankert werden.<br />

∗ Staffelung <strong>der</strong> Ausgleichszulage nach <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Vergleichszahl<br />

(LVZ) entsprechend den Grundsätzen <strong>des</strong> Rahmenplanes <strong>der</strong> GAK <strong>in</strong> <strong>der</strong> jeweils<br />

geltenden Fassung,<br />

∗ Betrieben wird ab e<strong>in</strong>er maßgeblichen LVZ von 30 <strong>der</strong> M<strong>in</strong><strong>des</strong>tbetrag <strong>in</strong> Höhe<br />

von 50 €/ha/LF (<strong>in</strong> Anlehnung an den GAK-Rahmenplan) bei Grünland und Ackerfutter<br />

sowie von 25 €/ha/LF im Falle <strong>des</strong> Anbaus von Getreide, Ölfrüchten,<br />

Eiweißpflanzen und Kartoffeln gewährt. Grundlage für die maßgebliche LVZ<br />

<strong>des</strong> Betriebes ist die Lage <strong>der</strong> selbst bewirtschafteten Flächen <strong>in</strong> <strong>der</strong> jeweiligen<br />

Geme<strong>in</strong>de im benachteiligten Gebiet.<br />

∗ Betriebe, die m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens 30 % schwer bewirtschaftbare Flächen (anerkannte<br />

Almen, sonstige LF über 1.000 m), vernässte Flächen (e<strong>in</strong>schließlich Streuwiesen)<br />

sowie Ackerland mit m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens 18 % Gefälle (Gefällstufe 3 und höher)<br />

und Grünland mit m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens 24 % Gefälle (Gefällstufe 4) haben, erhalten bei<br />

e<strong>in</strong>er LVZ über 35 pro ha 130 DM für alle Hauptfutterflächen <strong>des</strong> Betriebes <strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> benachteiligten Agrarzone. Diese Prämie weicht von den Grundsätzen <strong>der</strong><br />

GA, die nur 100 DM/ha zulassen, ab.<br />

∗ <strong>der</strong> M<strong>in</strong><strong>des</strong>tsatz für Grünland liegt bei 100 DM/ha,<br />

∗ im Bergebiet wird e<strong>in</strong> M<strong>in</strong><strong>des</strong>tbetrag von 130 DM/ha gewährt,<br />

∗ Intensivkulturen wie Mais, Zuckerrüben, Weizen, Son<strong>der</strong>kulturen sowie Stillegungsflächen<br />

s<strong>in</strong>d von <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> ausgeschlossen,<br />

∗ bei Ackernutzung, mit Ausnahme <strong>des</strong> Ackerfutterbaus, wird höchstens die<br />

...


- 112 -<br />

Hälfte <strong>der</strong> bei Grünlandnutzung möglichen Beträge gezahlt,<br />

∗ für Almen- und Alpen, Genossenschafts- und Rechtlerweiden <strong>in</strong> Bergebieten<br />

sowie Flächen über 1 000 m wird <strong>der</strong> Höchstsatz i. H. v. 350 DM/ha gewährt.<br />

∗ Bei Genossenschafts- und Rechtlerweiden, die von <strong>der</strong> Genossenschaft bzw. <strong>der</strong><br />

Rechtlervere<strong>in</strong>igung selbst bewirtschaftet werden, stellt <strong>der</strong> jeweilige Vertretungsberechtigte<br />

im Namen <strong>der</strong> beteiligten E<strong>in</strong>zelunternehmer (Beschläger) e<strong>in</strong>en<br />

Sammelantrag. Die Geltendmachung solcher Anteile <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em e<strong>in</strong>zelbetrieblichen<br />

Antrag ist dabei ausgeschlossen. Dem Antrag ist e<strong>in</strong>e Beschlägerliste beizugeben.<br />

Der Anteil <strong>des</strong> e<strong>in</strong>zelnen Beschlägers an <strong>der</strong> geme<strong>in</strong>schaftlich beantragten<br />

Ausgleichszulage bestimmt sich nach dem Verhältnis <strong>der</strong> aufgetriebenen<br />

GV zum <strong>in</strong>sgesamt gewährten Betrag. Die Genossenschaft bzw. die Vere<strong>in</strong>igung<br />

kann die anteilige Ausgleichszulage nur mit Zustimmung <strong>der</strong> Beschläger und nur<br />

<strong>in</strong>soweit e<strong>in</strong>behalten, als sie für geme<strong>in</strong>schaftliche Aufwendungen <strong>der</strong> Weidebewirtschaftung<br />

(Löhne, Investitionen) verwendet wird.<br />

Die Aufteilung von Wei<strong>der</strong>echte erfolgt dem Verhältnis von aufgetriebenem Weidevieh<br />

e<strong>in</strong>es nutzungsberechtigten Landwirts <strong>zur</strong> gesamten Weidefläche. Die Bewertung<br />

<strong>des</strong> Viehs wird dabei <strong>in</strong> Großviehe<strong>in</strong>heiten (GV) nach folgendem Umrechnungsschlüssel<br />

ausgedrückt:<br />

Bullen, Kühe und an<strong>der</strong>e R<strong>in</strong><strong>der</strong> von mehr als zwei Jahren,<br />

Equiden von mehr als sechs Monaten = 1,0 GV<br />

R<strong>in</strong><strong>der</strong> von sechs Monaten bis zwei Jahre = 0,6 GV<br />

Mutterschafe und Ziegen = 0,15 GV<br />

Differenzierung <strong>der</strong> Höhe gem. Art. 15 Abs. 2 <strong>der</strong> VO (EG) 1257/1999<br />

Die Höhe <strong>der</strong> Ausgleichszulage wird so festgesetzt, dass e<strong>in</strong> Beitrag zum Ausgleich<br />

<strong>der</strong> bestehenden Nachteile <strong>in</strong> Form niedrigerer Erträge ermöglicht, e<strong>in</strong>e Überkompensation<br />

jedoch vermieden wird. Hierzu wird <strong>der</strong> im Durchschnitt auf Grünland zu<br />

erwartende Ertrag um die erwarteten Ertragsm<strong>in</strong><strong>der</strong>ungen <strong>in</strong> den benachteiligten<br />

Gebieten gekürzt und die Ertragsdifferenz zum Ersatzkostenwert kalkuliert. Unterschiede<br />

im natürlichen Ertragspotenzial werden <strong>in</strong> <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Vergleichszahl<br />

(LVZ) berücksichtigt. Die LVZ gibt den durchschnittlichen prozentualen<br />

Ertragswert e<strong>in</strong>er Fläche im Verhältnis zu allen bewerteten Flächen an, wobei<br />

...


- 113 -<br />

dem höchsten Ertragswert die Zahl 100 zugeordnet ist. Die Höhe <strong>der</strong> Ausgleichszulage<br />

wird berechnet nach dem Ersatzwert <strong>der</strong> Ertragsm<strong>in</strong><strong>der</strong>ung durch die natürliche<br />

Benachteiligung aufgrund <strong>der</strong> Bodengüte.<br />

In Bayern wird die Prämienhöhe <strong>in</strong> Abhängigkeit <strong>der</strong> LVZ-Punkte l<strong>in</strong>ear differenziert.<br />

Für Ackerland beträgt die Prämie bei entsprechenden LVZ-Punkten gemäß <strong>der</strong><br />

Grundsätze <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>schaftsaufgabe 50 % <strong>der</strong> Grünlandprämie. Aufgrund <strong>der</strong><br />

beson<strong>der</strong>en standortbed<strong>in</strong>gten Nachteile und <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Bedeutung <strong>der</strong> Erhaltung<br />

<strong>der</strong> Landwirtschaft auf Almen und Alpen wird hier die Ausgleichszulage<br />

i. H. v. 350 DM/ha unabhängig von den LVZ-Punkten gewährt. Die Eckwerte <strong>der</strong><br />

Prämien richten sich nach den För<strong>der</strong>grundsätzen <strong>der</strong> GA.<br />

9.3.3.1.6 Indikativer Gesamtf<strong>in</strong>anzierungsplan<br />

Für die <strong>Plan</strong>ungsperiode wurden <strong>in</strong>sgesamt 1,477 Mrd. DM angesetzt. Die E<strong>in</strong>zelwerte<br />

pro Jahr s<strong>in</strong>d dem <strong>in</strong>dikativen Gesamtf<strong>in</strong>anzierungsplan zu entnehmen<br />

(Kap. 8).<br />

Die Geme<strong>in</strong>schaftsbeteiligung bei <strong>der</strong> Ausgleichszulage beträgt 50 % beruhend auf<br />

den gesamten öffentlichen Ausgaben. Die nationale Kof<strong>in</strong>anzierung erfolgt im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>schaftsaufgabe „Verbesserung <strong>der</strong> Agrarstruktur und <strong>des</strong> Küstenschutzes“,<br />

das bedeutet, F<strong>in</strong>anzmittel <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Bayern im<br />

Verhältnis 60 : 40.<br />

9.3.3.1.7 Bezug zu an<strong>der</strong>en Maßnahmen<br />

Ziel <strong>der</strong> Ausgleichszulage ist es, <strong>in</strong> benachteiligten Gebieten (Berggebiete, Benachteiligte<br />

Agrarzone, Kle<strong>in</strong>e Gebiete) die natürlichen Standortnachteile abzumil<strong>der</strong>n<br />

und e<strong>in</strong>e flächendeckende Landbewirtschaftung zu sichern.<br />

Über die Fortführung <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit sollen <strong>der</strong> Fortbestand<br />

<strong>der</strong> landwirtschaftlichen Bodennutzung und somit die Erhaltung e<strong>in</strong>er lebensfähigen<br />

Geme<strong>in</strong>schaft im <strong>ländlichen</strong> Raum gewährleistet sowie <strong>der</strong> ländliche Lebensraum<br />

erhalten werden. Die Ausgleichszulage stellt <strong>in</strong> den benachteiligten Agrarzonen<br />

e<strong>in</strong>e Sockelför<strong>der</strong>ung für natürliche und sonstige spezifische Standort-<br />

...


nachteile dar.<br />

- 114 -<br />

In FFH-Gebieten und Gebieten nach <strong>der</strong> Vogelschutz-Richtl<strong>in</strong>ie, kann gem. den<br />

Verpflichtungen im Rahmen <strong>des</strong> Art 16 <strong>der</strong> VO (EG) 1257/1999 zusätzlich e<strong>in</strong> f<strong>in</strong>anzieller<br />

Ausgleich gewährt werden. Ausgleichszahlungen nach Art. 16 kommen<br />

nur <strong>in</strong> Betracht, wenn die landwirtschaftliche Bodennutzung aufgrund von hoheitlichen<br />

E<strong>in</strong>schränkungen <strong>in</strong> folge <strong>der</strong> Umsetzung geme<strong>in</strong>schaftlicher Umweltvorschriften<br />

e<strong>in</strong>geschränkt ist.<br />

Darüber h<strong>in</strong>ausgehende freiwillige Umweltleistungen werden je nach Gebietskulisse<br />

entwe<strong>der</strong> nach dem bayerischen Kulturlandschaftsprogramm Teil A (KULAP A)<br />

o<strong>der</strong> dem Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm (BayVNP) e<strong>in</strong>schl. Erschwernisausgleich<br />

honoriert. Beim Erschwernisausgleich handelt es sich um freiwillige<br />

Leistungen. Die Maßnahme Erschwernisausgleich ist Bestandteil <strong>des</strong> Vertragsnaturschutzprogramms<br />

und setzt sich aus den gleichen Vertrags<strong>in</strong>halten zusammen. Wie<br />

<strong>in</strong> Vere<strong>in</strong>barungen nach dem Vertragsnaturschutzprogramm werden Nutzungsverzichte<br />

(extensive Nutzung) sowie Mehraufwand für Pflegeleistungen honoriert.<br />

E<strong>in</strong>e Überkompensation von Leistungen für Bewirtschaftungse<strong>in</strong>schränkungen ist<br />

ausgeschlossen, da e<strong>in</strong>e Komb<strong>in</strong>ation mit Agrarumweltmaßnahmen nur <strong>in</strong>soweit<br />

möglich ist, als ke<strong>in</strong>e Doppelför<strong>der</strong>ung identischer Leistungen/Maßnahmen erfolgt.<br />

9.3.3.1.8 Zuständige Stelle und ordnungsgemäße Durchführung<br />

Abwicklungsbehörde für die Ausgleichszulage ist das Amt für Landwirtschaft und<br />

Ernährung. Die Ausgleichszulage wird künftig als re<strong>in</strong>e Flächenprämie im Rahmen<br />

von InVeKos nach den dort gültigen Kontroll- und Sanktionsbestimmungen abgewickelt.<br />

Vorschlag <strong>zur</strong> Festlegung von Indikatoren:<br />

− Anzahl <strong>der</strong> Betriebe<br />

− Anzahl <strong>der</strong> <strong>in</strong> landwirtschaftlichen Betrieben Beschäftigten<br />

− Gew<strong>in</strong>n und Gesamte<strong>in</strong>kommen<br />

...


− Arbeitsertrag<br />

− bewirtschaftete LF<br />

- 115 -<br />

− <strong>Entwicklung</strong> von Sozialbrache bzw. neu aufgeforsteten Flächen<br />

− Wan<strong>der</strong>ungssaldo Wohnbevölkerung<br />

− <strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Gesamtbeschäftigten<br />

9.3.3.1.9 Ergebnisse <strong>der</strong> Konsultationen<br />

Die modifizierte Ausgestaltung <strong>der</strong> Ausgleichszulage im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er Effizienzsteigerung<br />

wird von den betroffenen Verbänden mitgetragen. Die Halbierung <strong>der</strong> Ackerprämie<br />

im Rahmen <strong>der</strong> Ausgleichszulage wird von den extensiven Ackerbauregionen<br />

Nordbayerns heftig kritisiert, da die Landwirte <strong>in</strong> diesen Gebieten dadurch<br />

deutliche Prämienkürzungen h<strong>in</strong>nehmen müssen. E<strong>in</strong>e durchweg positive Beurteilung<br />

erfolgte für die Gleichstellung <strong>des</strong> Ackerfutterbaus mit dem Grünland.<br />

9.3.3.1.10 Kurzbeschreibung <strong>der</strong> Maßnahme gemäß 3. Än<strong>der</strong>ungsentscheidung <strong>der</strong> EU-<br />

Kommission Nr. K(2003) 3112 vom 21.08.2003<br />

A. Gegenstand <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong><br />

Flächen, die <strong>in</strong> Gebieten liegen, die im Rahmen <strong>der</strong> EG-Richtl<strong>in</strong>ie 75/268 (erweitert<br />

1986) als För<strong>der</strong>gebiete <strong>der</strong> Ausgleichszulage ausgewiesen wurden.<br />

Flächen für die Erzeugung von Weizen und Mais, We<strong>in</strong>, Äpfeln, Birnen und<br />

Pfirsichen <strong>in</strong> Vollpflanzungen, Zuckerrüben sowie Anbauflächen für Intensivkulturen<br />

(Gemüse, Obst, Hopfen, Tabak, Blumen und Zierpflanzen,<br />

Baumschulen) gem. Ziffer 5.2 <strong>des</strong> bun<strong>des</strong>e<strong>in</strong>heitlichen För<strong>der</strong>grundsatzes<br />

<strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>schaftsaufgabe <strong>zur</strong> Verbesserung <strong>der</strong> Agrarstruktur und <strong>des</strong><br />

Küstenschutzes s<strong>in</strong>d von <strong>der</strong> Prämiengewährung ausgeschlossen.<br />

B. Zuwendungsempfänger<br />

landwirtschaftliche Unternehmen <strong>in</strong> Bayern, sofern Flächen <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> festgelegten<br />

Gebietskulisse bewirtschaftet werden<br />

...


- 116 -<br />

C. Art, Umfang und Höhe <strong>der</strong> Zuwendung<br />

<strong>För<strong>der</strong>ung</strong> im Rahmen <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>schaftsaufgabe<br />

Almen/Alpen<br />

Flächen über 1.000 m<br />

Genossenschafts- o<strong>der</strong> Rechtleralmen/Alpen<br />

LVZ-unabhängig<br />

Prämie: 200 €/ha<br />

Grünland/Ackerfutterflächen (ohne Mais) Ackerland (ohne Ackerfutterflächen)<br />

LVZ-abhängig<br />

Prämie:<br />

- <strong>in</strong> <strong>der</strong> benachteiligten Agrarzone (e<strong>in</strong>schl.<br />

kle<strong>in</strong>e Gebiete) 50 – 180 €/ha<br />

- Berggebiet 67 – 200 €/ha<br />

Prämie je LVZ-Punkt bis zu 9,30 €<br />

Prämienstaffelung bis 30 LVZ-Punkte<br />

ab 30 LVZ-Punkte werden die o. g. M<strong>in</strong><strong>des</strong>tbeträge<br />

gewährt.<br />

LVZ-abhängig<br />

Prämie:<br />

- <strong>in</strong> <strong>der</strong> benachteiligten Agrarzone (e<strong>in</strong>schl.<br />

kle<strong>in</strong>e Gebiete)ohne Ackerfutterflächen 25 –<br />

90 €/ha<br />

- Berggebiet 25 – 100 €/ha<br />

Prämie je LVZ-Punkt bis 4,65 €<br />

Prämienstaffelung bis 30 LVZ-Punkte<br />

ab 30 LVZ-Punkte werden die o. g. M<strong>in</strong><strong>des</strong>tbeträge<br />

gewährt.<br />

- Betriebe mit mehr als 30 % schwer bewirtschaftbaren<br />

Flächen m<strong>in</strong>d. 67 €/ha<br />

M<strong>in</strong><strong>des</strong>tbetrag: 100 €/Betrieb<br />

Höchstbetrag: 16.000 €/Betrieb 1)<br />

Ausnahme: ke<strong>in</strong>e betriebliche Obergrenze bei Genossenschafts- und Rechtlervere<strong>in</strong>igungen, die Almen, Alpen o<strong>der</strong> Allmendweiden im Bereich <strong>der</strong> Berggebiete<br />

bewirtschaften<br />

1)<br />

Die Anteile an Genossenschafts- o<strong>der</strong> Rechtleralmen/Alpen werden auf den e<strong>in</strong>zelbetrieblichen Höchstbetrag nicht angerechnet.<br />

D. Zuwendungsvoraussetzungen<br />

• E<strong>in</strong>haltung <strong>der</strong> guten landwirtschaftlichen Praxis<br />

• Bewirtschaftungsverpflichtung für m<strong>in</strong>d. 5 Jahre ab <strong>der</strong> ersten Zahlung<br />

• Bewirtschaftung von m<strong>in</strong>d. 3 ha LN pro Betrieb im benachteiligten Gebiet<br />

• Beachtung <strong>der</strong> Vorgaben <strong>der</strong> FFH- und <strong>der</strong> Vogelschutz-Richtl<strong>in</strong>ie <strong>in</strong> dafür<br />

abgegrenzten Gebieten.<br />

E. Zusätzliche Informationen<br />

• „Bei <strong>der</strong> Flächenbestimmung von Grünland werden abweichend zu Ackerland<br />

Landschaftselemente 1) , die entwe<strong>der</strong> Bestandteil guter fachlicher<br />

Anbau- und Nutzungspraktiken o<strong>der</strong> prägen<strong>der</strong> Bestandteil <strong>der</strong><br />

historisch gewachsenen Kulturlandschaft s<strong>in</strong>d, als Teil <strong>der</strong> vollständig<br />

genutzten Fläche anerkannt, soweit diese Elemente e<strong>in</strong>en untergeordneten<br />

Teil <strong>der</strong> Gesamtfläche umfassen. Zw<strong>in</strong>gend von <strong>der</strong> Katasterfläche<br />

abzusetzen s<strong>in</strong>d die <strong>in</strong> Artikel 12 Absatz 2 Buchstabe b erster Anstrich<br />

<strong>der</strong> Verordnung (EG) Nr. 1254/1999 aufgelisteten Flächen (Gebäude,<br />

Wäl<strong>der</strong>, Teiche und Wege).“<br />

...


- 117 -<br />

1) Bei den Landschaftselementen handelt es sich z.B. um E<strong>in</strong>zelbäume, Baum- und Strauchgruppen, Hecken, Feldgehölze,<br />

Feuchtbereiche, Tümpel und Kle<strong>in</strong>gewässer e<strong>in</strong>schließlich Rohr- und Schilfbestände, Gräben, Ra<strong>in</strong>e,<br />

Altgras- und Hochstaudenfluren, Trockenmauern und Leseste<strong>in</strong>wälle, Ste<strong>in</strong>- und Felsriegel, Triebwege für Weidetiere<br />

und unbefestigte Graswege, auf denen <strong>der</strong> Aufwuchs genutzt wird.<br />

...


- 118 -<br />

9.3.3.2 Gebiete mit umweltspezifischen E<strong>in</strong>schränkungen gemäß Art. 16<br />

9.3.3.2.1 Beschreibung <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen Lage<br />

Natura 2000-Gebiete<br />

Der Freistaat Bayern hat <strong>der</strong> Europäischen Kommission im Jahr 1996 e<strong>in</strong>e<br />

1. Tranche von Natura 2000-Gebieten mit 79 FFH- und 17 SPA-Gebieten gemeldet.<br />

E<strong>in</strong>e Tabelle über diese Gebiete ist <strong>in</strong> <strong>der</strong> Anlage beigefügt. Die Meldung <strong>der</strong><br />

2. Tranche ist unverzüglich nach Beschlussfassung durch den Bayerischen M<strong>in</strong>isterrat<br />

am 18. Juli 2000 vorgesehen. Die ergänzenden Tabellen über die <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

2. Tranche gemeldeten Gebiete wird Bayern unmittelbar nach dem o. g. M<strong>in</strong>isterratsbeschluss<br />

zuleiten. Nach den Vorgaben <strong>der</strong> Europäischen Kommission s<strong>in</strong>d bei<br />

<strong>der</strong> Ausarbeitung <strong>der</strong> <strong>Entwicklung</strong>spläne für den <strong>ländlichen</strong> Raum <strong>in</strong> Umsetzung<br />

<strong>der</strong> VO (EG) Nr. 1257/1999 die Verordnungen 92/43/EWG <strong>des</strong> Rates vom<br />

21. März 1992 und 79/409/EWG <strong>des</strong> Rates vom 2. April 1979 zu berücksichtigen.<br />

Die Präambel zu VO (EG) Nr. 1257/1999 hält <strong>in</strong> Gebieten mit umweltspezifischen<br />

E<strong>in</strong>schränkungen bei Beschränkung <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Nutzung <strong>zur</strong> Lösung<br />

<strong>der</strong> sich aus den Beschränkungen ergebenden Probleme ggf. e<strong>in</strong>e Unterstützung<br />

für möglich. Dementsprechend s<strong>in</strong>d im Art. 16 <strong>der</strong> EAGFL-Verordnung die<br />

Grundlagen für e<strong>in</strong>en Ausgleich geschaffen.<br />

Im vorangegangenen Programmplanungszeitraum waren Ausgleichszahlungen <strong>in</strong><br />

Gebieten nach <strong>der</strong> FFH- bzw. <strong>der</strong> Vogelschutz-Richtl<strong>in</strong>ie noch nicht möglich.<br />

Die Bayerische Staatsregierung hat daher erhebliche Probleme bei <strong>der</strong> Umsetzung<br />

<strong>der</strong> genannten Richtl<strong>in</strong>ien. Insbeson<strong>der</strong>e bei den land- und forstwirtschaftlichen<br />

Grundstückseigentümern bestehen zum Teil erhebliche Wi<strong>der</strong>stände bzw. völlige<br />

Ablehnung gegen die Meldung entsprechen<strong>der</strong> Gebietskategorien zum Aufbau <strong>des</strong><br />

europäischen Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“.<br />

Begründet wird die ablehnende Haltung vor allem mit dem sog. „Verschlechterungsverbot“,<br />

weil es<br />

...


- 119 -<br />

- künftige betriebliche <strong>Entwicklung</strong>smöglichkeiten e<strong>in</strong>schränkt, z. B. ke<strong>in</strong>e<br />

weitere Intensivierung <strong>der</strong> land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen zulässt,<br />

- e<strong>in</strong>e Teilnahme am technischen Fortschritt zum<strong>in</strong><strong>des</strong>t beh<strong>in</strong><strong>der</strong>t<br />

o<strong>der</strong> sogar ausschließt, z. B. die Vergrößerung <strong>der</strong> Bewirtschaftungse<strong>in</strong>heiten<br />

im Rahmen <strong>der</strong> Flurneuordnung mit <strong>der</strong> Folge e<strong>in</strong>er Beseitigung von<br />

Strukturelementen wie Hecken und Ra<strong>in</strong>en.<br />

9.3.3.2.2 Ziele und Strategien<br />

In ausgewiesenen Natura 2000-Gebieten sowie <strong>in</strong> Trittste<strong>in</strong>biotopen (<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />

Naturschutzgebiete), die zum Aufbau <strong>des</strong> europäischen Schutzgebietssystems Natura<br />

200 beitragen, können Bewirtschaftungsbeschränkungen <strong>zur</strong> Sicherung <strong>der</strong><br />

ökologischen Vielfalt spezifische Kosten und E<strong>in</strong>kommensverluste verursachen,<br />

zu <strong>der</strong>en Ausgleich die <strong>in</strong> Art. 16 VO (EG) Nr. 1257/1999 <strong>des</strong> Rates vom<br />

17. Mai 1999 vorgesehenen Zahlungen e<strong>in</strong>en wichtigen Beitrag leisten. Die Ausgleichszahlungen<br />

lassen zugleich e<strong>in</strong>e Verbesserung <strong>der</strong> Akzeptanz <strong>des</strong> aufzubauenden<br />

europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 erwarten.<br />

Ziel ist es, privaten Eigentümern/Nutzungsberechtigten landwirtschaftlicher Flächen<br />

<strong>in</strong> ausgewiesenen Natura 2000-Gebieten sowie <strong>in</strong> Trittste<strong>in</strong>biotopen, die zum<br />

Aufbau <strong>des</strong> europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 beitragen, e<strong>in</strong>en f<strong>in</strong>anziellen<br />

Ausgleich für zusätzliche Kosten und E<strong>in</strong>kommensverluste zu gewähren,<br />

die sich aus <strong>der</strong> Sicherung <strong>der</strong> ökologischen Strukturvielfalt sowie aus Bewirtschaftungsbeschränkungen<br />

ergeben.<br />

...


9.3.3.2.3 Beschreibung <strong>der</strong> Maßnahmen<br />

• Gegenstand <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong><br />

- 120 -<br />

Gegenstand <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> s<strong>in</strong>d Ausgleichszahlungen für Flächen, die <strong>in</strong> ausgewiesenen<br />

Natura 2000 Gebieten o<strong>der</strong> <strong>in</strong> Trittste<strong>in</strong>biotopen (<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e Naturschutzgebiete)<br />

zum Aufbau <strong>des</strong> europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000<br />

liegen und die mit folgenden Auflagen belegt s<strong>in</strong>d/werden:<br />

1. Sicherung <strong>der</strong> ökologischen Strukturvielfalt<br />

Erhalt/Ausweitung <strong>der</strong> Grünlandflächen (ke<strong>in</strong> Grünlandumbruch, Bereitschaft <strong>zur</strong><br />

Rückverwandlung von Acker <strong>in</strong> Grünland) e<strong>in</strong>schließlich Erhalt ökologisch wertvoller<br />

Landschaftselemente und –strukturen (z.B. Hecken, Ste<strong>in</strong>riegel, Ra<strong>in</strong>e);<br />

Die Prämienzahlung ist abhängig von <strong>der</strong> Teilnahme an Agrarumweltmaßnahmen,<br />

<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e im Rahmen <strong>des</strong> Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramms.<br />

2. Bewirtschaftungsbeschränkungen<br />

• Verbot o<strong>der</strong> E<strong>in</strong>schränkung von Pflanzenschutzmitteln, m<strong>in</strong>eralischen o<strong>der</strong><br />

organischen Düngemitteln auf landwirtschaftlich genutzten Flächen<br />

• Jahreszeitliche E<strong>in</strong>schränkungen <strong>der</strong> Bewirtschaftung von Wiesen<br />

• E<strong>in</strong>schränkungen <strong>der</strong> Intensität o<strong>der</strong> <strong>des</strong> Zeitraums <strong>der</strong> Beweidung<br />

• Verbot o<strong>der</strong> E<strong>in</strong>schränkung <strong>des</strong> E<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gens von m<strong>in</strong>eralischen o<strong>der</strong> organischen<br />

Düngemitteln, Kalk o<strong>der</strong> chemischen Mitteln <strong>in</strong> fischereiwirtschaftlich<br />

genutzte Teiche o<strong>der</strong> Stillgewässer<br />

• E<strong>in</strong>schränkungen <strong>der</strong> Besatzmöglichkeiten für fischereiwirtschaftlich genutzte<br />

Teiche o<strong>der</strong> sonstige Gewässer<br />

...


- 121 -<br />

• E<strong>in</strong>schränkungen von Entlandungsmaßnahmen bei fischereiwirtschaftlich<br />

genutzten Teichen<br />

• E<strong>in</strong>schränkungen <strong>der</strong> Bewirtschaftung von Teichen, z.B. beim Bespannen<br />

und Abfischen o<strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Fütterung<br />

• Erhöhter Arbeits- und Masch<strong>in</strong>enaufwand <strong>in</strong> Folge <strong>der</strong> genannten Verbote<br />

o<strong>der</strong> E<strong>in</strong>schränkungen<br />

• Begünstigte<br />

Als Begünstigte kommen landwirtschaftliche Unternehmen und Nebenerwerbslandwirte<br />

<strong>in</strong> Bayern <strong>in</strong> Betracht, sofern sie Flächen <strong>in</strong> Natura 2000-Gebieten o<strong>der</strong><br />

Trittste<strong>in</strong>biotopen naturverträglich bewirtschaften und damit zum Aufbau <strong>des</strong> europäischen<br />

Schutzgebietsnetzes Natura 2000 ihren Beitrag leisten. Als Nebenerwerbslandwirte<br />

gelten die Bewirtschafter landwirtschaftlicher Flächen, auch wenn<br />

sie im E<strong>in</strong>zelfall weniger als 3 ha landwirtschaftliche Fläche bewirtschaften.<br />

• Art, Umfang und Höhe <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong><br />

Art <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong>:<br />

Ausgleichszahlungen werden gewährt:<br />

- für die Sicherung <strong>der</strong> ökologischen Strukturvielfalt bei Teilnahme an Agrarumweltmaßnahmen<br />

(<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm),<br />

- bei Bewirtschaftungsbeschränkungen.<br />

Der Geme<strong>in</strong>schaftsbeitrag beträgt 50 % <strong>der</strong> öffentlichen Ausgaben. Die nationale<br />

Kof<strong>in</strong>anzierung <strong>der</strong> Ausgleichszahlungen wird ausschließlich aus Mitteln <strong>des</strong> Freistaates<br />

Bayern geleistet.<br />

...


Zuwendungsvoraussetzungen:<br />

- 122 -<br />

• Lage <strong>in</strong> Natura 2000 - Gebieten o<strong>der</strong> Trittste<strong>in</strong>biotopen (<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e Naturschutzgebieten)<br />

zum Aufbau <strong>des</strong> Europäischen Schutzgebietsnetzes Natura<br />

2000<br />

• Beachtung <strong>der</strong> Vorgaben <strong>der</strong> FFH- und <strong>der</strong> Vogelschutz-Richtl<strong>in</strong>ien<br />

• Beachtung <strong>der</strong> Ziele <strong>der</strong> Managementpläne<br />

• E<strong>in</strong>haltung <strong>der</strong> bei den e<strong>in</strong>zelnen Maßnahmen gefor<strong>der</strong>ten Auflagen.<br />

Zuwendungshöhe:<br />

1. Sicherung <strong>der</strong> ökologischen Strukturvielfalt<br />

150 DM/ha/Jahr (75 €/ha/Jahr)<br />

2.Bewirtschaftungsbeschränkungen<br />

• Verbot o<strong>der</strong> E<strong>in</strong>schränkung von Pflanzenschutzmitteln, m<strong>in</strong>eralischen<br />

o<strong>der</strong> organischen Düngemitteln auf landwirtschaftlich genutzten Flächen:<br />

bis zu 500 DM/ha/Jahr (250 €/ha/Jahr),<br />

bei speziellen naturschutzfachlichen Zielsetzungen<br />

bis zu 700,- DM (350,- €)/ha/Jahr.<br />

• Jahreszeitliche E<strong>in</strong>schränkungen <strong>der</strong> Bewirtschaftung von Wiesen für die Zeit<br />

vom 15. März bis<br />

- 14. Juni bis zu 300 DM/ha/Jahr (150 €/ha/Jahr)<br />

- 30. Juni bis zu 350 DM/ha/Jahr (175 €/ha/Jahr)<br />

- 31. August e<strong>in</strong>es Jahres bis zu 450 DM/ha/Jahr (225 €/ha/Jahr)<br />

...


- 123 -<br />

• E<strong>in</strong>schränkungen <strong>der</strong> Intensität o<strong>der</strong> <strong>des</strong> Zeitraums <strong>der</strong> Beweidung<br />

bis zu 240 DM/ha/Jahr (120 €/ha/Jahr)<br />

• Verbot o<strong>der</strong> E<strong>in</strong>schränkung <strong>des</strong> E<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gens von m<strong>in</strong>eralischen o<strong>der</strong> organischen<br />

Düngemitteln, Kalk o<strong>der</strong> chemischen Mitteln <strong>in</strong> fischereiwirtschaftlich<br />

genutzte Teiche o<strong>der</strong> Stillgewässer<br />

bis zu 250 DM/ha/Jahr (125 €/ha/Jahr)<br />

• E<strong>in</strong>schränkungen <strong>der</strong> Besatzmöglichkeiten für fischereiwirtschaftlich genutzte<br />

Teiche o<strong>der</strong> sonstige Gewässer<br />

bis zu 300 DM/ha/Jahr (150 €/ha/Jahr)<br />

• E<strong>in</strong>schränkungen von Entlandungsmaßnahmen bei fischereiwirtschaftlich genutzten<br />

Teichen<br />

(e<strong>in</strong> Ausgleich ist nur für den Teil <strong>der</strong> nicht-entlandbaren Flächen zu leisten,<br />

<strong>der</strong> 20 v. H. <strong>der</strong> gesamten Teichfläche überschreitet)<br />

bis zu 550 DM/ha/Jahr (275 €/ha/Jahr)<br />

• E<strong>in</strong>schränkungen <strong>der</strong> Bewirtschaftung von Teichen, z.B. beim Bespannen und<br />

Abfischen o<strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Fütterung<br />

bis zu 750 DM/ha/Jahr (375 €/ha/Jahr)<br />

• Erhöhter Arbeits- und Masch<strong>in</strong>enaufwand <strong>in</strong> Folge <strong>der</strong> genannten Verbote o<strong>der</strong><br />

E<strong>in</strong>schränkungen<br />

- bis zu 900 DM/ha/Jahr (450 ,- €/ha/Jahr) auf Grünland<br />

- bis zu 400 DM/ha/Jahr (200,- €/ha/Jahr) auf Weiden<br />

- bis zu 150 DM/ha/Jahr (75,- €/ha/Jahr) <strong>in</strong> fischereiwirtschaftlich genutzten<br />

Teichen o<strong>der</strong> sonstigen Gewässern<br />

E<strong>in</strong>e Komb<strong>in</strong>ation <strong>der</strong> vorstehenden Maßnahmen ist <strong>in</strong>soweit möglich, als ke<strong>in</strong>e<br />

Doppelför<strong>der</strong>ung identischer Leistungen/Maßnahmen erfolgt.<br />

...


- 124 -<br />

• Wirtschaftliche, ökologische und soziale Wirkung<br />

Nach den bisherigen Erfahrungen bei <strong>der</strong> Auswahl und Benennung <strong>der</strong> FFH- und<br />

Vogelschutzgebiete wird <strong>der</strong> Aufbau <strong>des</strong> europäischen Schutzgebietsnetzes Natura<br />

2000 bei den Grundeigentümern und Landbewirtschaftern <strong>in</strong> Bayern mit großer<br />

Sorge wegen erwarteter Nachteile gesehen. Zum e<strong>in</strong>en wirken sich zusätzliche<br />

Bewirtschaftungsbeschränkungen <strong>in</strong> den ohneh<strong>in</strong> meist nicht beson<strong>der</strong>s ertragsstarken<br />

Gebieten zusätzlich ertragsm<strong>in</strong><strong>der</strong>nd aus. Zum an<strong>der</strong>en können Schutzgebietsfestsetzungen<br />

sowohl nach lan<strong>des</strong>rechtlichen Vorgaben als auch nach EUrechtlichen<br />

Bestimmungen aufgrund <strong>der</strong> begrenzten wirtschaftlichen <strong>Entwicklung</strong>smöglichkeiten<br />

langfristig zu Wertm<strong>in</strong><strong>der</strong>ungen und E<strong>in</strong>kommensverlusten<br />

führen.<br />

Die Ausgleichszahlungen nach Art. 16 <strong>der</strong> EAGFL-VO s<strong>in</strong>d geeignet, diesen<br />

Auswirkungen entgegenzuwirken und stellen e<strong>in</strong> entscheiden<strong>des</strong> Instrument dar,<br />

die für den Aufbau <strong>des</strong> europäischen Schutzgebietsnetzes notwendige Akzeptanz<br />

zu erhöhen. Dies ist umso bedeuten<strong>der</strong>, als nach <strong>der</strong> Ausweisung <strong>der</strong> Schutzgebiete<br />

die Sicherung und die <strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> e<strong>in</strong>zelnen Gebiete und damit ihr ökologischer<br />

Wert entscheidend von <strong>der</strong> Bereitschaft <strong>der</strong> Landwirte <strong>zur</strong> Kooperation mit<br />

den Naturschutzbehörden abhängen. Insbeson<strong>der</strong>e <strong>in</strong> kulturell geprägten Biotopen<br />

kann bei hoher Bereitschaft <strong>zur</strong> Teilnahme an Agrarumweltmaßnahmen bzw. sonstigen<br />

För<strong>der</strong>programmen <strong>des</strong> Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege die ökologische<br />

Verbesserung <strong>der</strong> Schutzgebiete wesentlich beschleunigt werden.<br />

Der erleichterte Konsens hat <strong>in</strong> erheblichem Umfang auch positive soziale Auswirkungen.<br />

Die Gebietsausweisungen werden von den betroffenen Gebietseigentümern<br />

nicht nur eher akzeptiert, son<strong>der</strong>n auch als wirtschaftliche Chance begriffen.<br />

Zum e<strong>in</strong>en steigt dadurch die Attraktivität <strong>des</strong> Gebiets für Naherholung und<br />

Fremdenverkehr. Zum an<strong>der</strong>en bieten sich für die Landwirtschaft im Bereich Naturschutz<br />

und Landschaftspflege zusätzliche E<strong>in</strong>kommensmöglichkeiten.<br />

...


9.3.3.2.4 Bezug zu an<strong>der</strong>en Maßnahmen<br />

- 125 -<br />

Folgende Zahlungen können bei Vorliegen <strong>der</strong> Voraussetzungen mit den Ausgleichszahlungen<br />

nach Art. 16 EAGFL-VO komb<strong>in</strong>iert werden:<br />

- die Ausgleichszulage nach Art. 13a <strong>der</strong> VO (EG) Nr. 1257/99, soweit die Fläche<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Gebietskulisse <strong>der</strong> Ausgleichszulage liegt,<br />

- Beihilfen für landwirtschaftliche Produktionsverfahren, die auf den Schutz <strong>der</strong><br />

Umwelt und die Erhaltung <strong>des</strong> <strong>ländlichen</strong> Lebensraums ausgerichtet s<strong>in</strong>d (Agrarumweltmaßnahmen)<br />

– gem. Art. 22-24 VO (EG) Nr. 1257/1999 - soweit ke<strong>in</strong>e<br />

Doppelför<strong>der</strong>ung identischer Leistungen/Maßnahmen erfolgt.<br />

Die Kohärenz ist aufgrund <strong>der</strong> unterschiedlichen Zielsetzung <strong>der</strong> jeweiligen Ausgleichszahlungen<br />

gewährleistet:<br />

- Die Ausgleichszulagen nach Art. 13a EAGFL-Verordnung stellen e<strong>in</strong>en wirtschaftlichen<br />

Ausgleich für naturräumliche Nachteile (z.B. Höhenlage, klimatische<br />

Faktoren, Bodenwerte etc.) dar und sollen <strong>zur</strong> wirtschaftlichen Stabilisierung<br />

landwirtschaftlicher Betriebe und damit <strong>zur</strong> langfristigen Gewährleistung<br />

<strong>der</strong> landwirtschaftlichen Bodennutzung beitragen.<br />

- Durch die Agrarumweltmaßnahmen werden auf freiwilliger Basis konkrete<br />

Maßnahmen <strong>zur</strong> Verbesserung von Naturhaushalt und Landschaftsbild geför<strong>der</strong>t,<br />

die mit hoheitlichen Instrumentarien alle<strong>in</strong> nicht erreicht werden könnten.<br />

Im S<strong>in</strong>ne <strong>des</strong> Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege handelt es sich hierbei<br />

um Maßnahmen nach dem Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm e<strong>in</strong>schließlich<br />

Erschwernisausgleich o<strong>der</strong> nach dem Bayerischen Kulturlandschaftsprogramm.<br />

E<strong>in</strong>e Komb<strong>in</strong>ation <strong>der</strong> genannten För<strong>der</strong>maßnahmen ist nicht nur zum langfristigen<br />

Erhalt <strong>des</strong> ökologisch wertvollen Zustands, son<strong>der</strong>n <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e im H<strong>in</strong>blick auf<br />

die <strong>in</strong> den Gebieten nach <strong>der</strong> FFH- o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Vogelschutz-Richtl<strong>in</strong>ie erfor<strong>der</strong>lichen<br />

biotopverbessernden Maßnahmen naturschutzfachlich s<strong>in</strong>nvoll und notwendig.<br />

...


- 126 -<br />

9.3.3.2.5 Indikativer Gesamtf<strong>in</strong>anzierungsplan<br />

Der <strong>in</strong>dikative Gesamtf<strong>in</strong>anzierungsplan geht von e<strong>in</strong>em EU-Kof<strong>in</strong>anzierungssatz<br />

von 50 % aus. Dementsprechend werden im Haushalt <strong>des</strong> Bayerischen Staatsm<strong>in</strong>isteriums<br />

für Lan<strong>des</strong>entwicklung und Umweltfragen TG 72 entsprechende Lan<strong>des</strong>mittel<br />

bereitgestellt. Der Mittelbedarf für diese Maßnahme geht aus Nr. 8 <strong>der</strong> Programmplanung<br />

hervor.<br />

9.3.3.2.6 Zuständige Stelle und ordnungsgemäße Durchführung<br />

Zuständige Behörde für den Vollzug <strong>des</strong> Ausgleichs <strong>in</strong> Gebieten nach Art. 16 <strong>der</strong><br />

EAGFL-Verordnung ist das<br />

Bayerische Staatsm<strong>in</strong>isterium für Lan<strong>des</strong>entwicklung und Umweltfragen,<br />

Postfach 81 01 40<br />

81901 München<br />

Tel.:089 - 9214 3311<br />

Fax: 089 - 9214 3497,<br />

das bereits <strong>in</strong> Vollzug <strong>der</strong> VO (EWG) Nr. 2078/92 als Zahlstelle zugelassen<br />

wurde.<br />

Der Vollzug <strong>des</strong> Ausgleichs für Gebiete nach Art. 16 <strong>der</strong> EAGFL-Verordnung<br />

wird entsprechend den bisherigen Regelungen <strong>zur</strong> Durchführung <strong>der</strong> (alten) VO<br />

(EWG) Nr. 2078/92 durchgeführt. Danach<br />

- werden die Zahlungen vom Bayerischen Staatsm<strong>in</strong>isterium für Lan<strong>des</strong>entwicklung<br />

und Umweltfragen als Zahlstelle vorgenommen,<br />

...


- 127 -<br />

- erhalten die Unteren Naturschutzbehörden, die mit <strong>der</strong> Auswahl <strong>der</strong> land- und<br />

forstwirtschaftlichen Flächen, für die e<strong>in</strong> Ausgleich gem. Art. 16 EAGFL-<br />

Verordnung gewährt werden soll, betraut s<strong>in</strong>d, im Rahmen von Vollzugsh<strong>in</strong>weisen<br />

und e<strong>in</strong>er Dienstanweisung klare Vorgaben,<br />

• welche Flächen konkret <strong>in</strong> Betracht kommen,<br />

• welche Vere<strong>in</strong>barungen mit dem Grundstückseigentümer/ Nutzungsberechtigten<br />

abgeschlossen werden sollen,<br />

• welche Flächen jährlich nach Größe und E<strong>in</strong>haltung <strong>der</strong> Vorgaben zu kontrollieren<br />

s<strong>in</strong>d und<br />

• welche Sanktionen bei Verstößen gegen die getroffenen Vere<strong>in</strong>barungen anzuwenden<br />

s<strong>in</strong>d.<br />

Der Ausgleich wird von <strong>der</strong> Zahlstelle <strong>des</strong> Bayerischen Staatsm<strong>in</strong>isteriums für<br />

Lan<strong>des</strong>entwicklung und Umweltfragen über die Staatsoberkasse den jeweiligen<br />

Grundstückseigentümern/Nutzungsberechtigten, die die Voraussetzungen erfüllen,<br />

jährlich unmittelbar zugewiesen. Die Flächen, für die e<strong>in</strong> Ausgleich nach Art. 16<br />

EAGFL-Verordnung gewährt wird, werden <strong>in</strong> das umfangreiche Begleit- und Bewertungsprogramm<br />

<strong>des</strong> Bayerischen Lan<strong>des</strong>amtes für Umweltschutz e<strong>in</strong>bezogen,<br />

das im Auftrag <strong>des</strong> Bayerischen Staatsm<strong>in</strong>isteriums für Lan<strong>des</strong>entwicklung und<br />

Umweltfragen die Evaluierung <strong>der</strong> bereits bisher durchgeführten För<strong>der</strong>programme<br />

<strong>des</strong> Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege übernommen hat.<br />

9.3.3.2.7 Ergebnisse <strong>der</strong> Konsultationen<br />

Die Benennung von Gebieten mit umweltspezifischen E<strong>in</strong>schränkungen <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Umsetzung geme<strong>in</strong>schaftlicher Umweltvorschriften wird <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e von <strong>der</strong><br />

berufständischen Vertretungen <strong>der</strong> Landwirtschaft wegen <strong>der</strong> Befürchtung unangemessener<br />

Nutzungsbeschränkungen abgelehnt. Insofern bieten Ausgleichszahlungen<br />

auf landwirtschaftlich genutzten Flächen die Chance beim Aufbau <strong>des</strong> europäischen<br />

Schutzgebietssystems „Natura 2000“ zu e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>vernehmlichen Zusammenarbeit<br />

im Wege <strong>des</strong> Konsenses zu kommen. Die Naturschutzverbände,<br />

<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Bund Naturschutz <strong>in</strong> Bayern. e. V., <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>bund für Vogelschutz<br />

e. V. sowie <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>verband <strong>der</strong> Bayerischen Landschaftspflegeverbän-<br />

...


- 128 -<br />

de unterstützen nachdrücklich die E<strong>in</strong>führung von Ausgleichszahlungen, da sie<br />

zum langfristigen Erhalt bzw. <strong>zur</strong> Verbesserung ökologisch wertvoller Lebensräume<br />

und <strong>der</strong> Mitarbeit durch die jeweiligen Grundstückseigentümer beitragen.<br />

...


- 129 -<br />

9.3.4. Agrarumweltmaßnahmen gemäß Art. 22 – 24<br />

9.3.4.1 Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm Teil-A gemäß<br />

Art. 22 – 24<br />

9.3.4.1.1 Bewertung <strong>der</strong> abgelaufenen För<strong>der</strong>periode<br />

Tabelle 23: Mittele<strong>in</strong>satz von 1993 bis 1998<br />

Merkmal Jahr<br />

KULAP – Teil A<br />

1993 1994 1995 1996 1997 1998<br />

<strong>in</strong> Mio. DM<br />

Stufe I 88,8 102,3 105,3 118,0 142,6 117,1<br />

Stufe II<br />

Ökologischer Landbau<br />

(gesamter Betrieb)<br />

Gesamtextensivierung Verzicht<br />

auf MD + PS<br />

Extensivierung <strong>der</strong> R<strong>in</strong>dfleischerzeugung<br />

Extensive Ackernutzung<br />

<strong>in</strong>sgesamt<br />

Extensive Fruchtfolge (E<strong>in</strong>zelflächen)<br />

Extensive Fruchtfolge (Betriebszweig)<br />

Mulchsaat<br />

Verzicht auf chem. Pflanzenschutz<br />

Verzicht auf M<strong>in</strong>eraldünger<br />

Verzicht auf M<strong>in</strong>eraldünger<br />

und chem. Pflanzenschutz<br />

Verzicht auf jegliche Düngung<br />

und chem. Pflanzenschutz<br />

entlang von Gewässern und<br />

sonstigen sensiblen Bereichen<br />

Extensive Grünlandnutzung<br />

<strong>in</strong>sgesamt<br />

Grünlandprämie<br />

Aufrechterhaltung <strong>der</strong> Grünlandnutzung<br />

Extensive Weidenutzung<br />

(Wan<strong>der</strong>schafhaltung)<br />

Extensive Weidenutzung auf<br />

sonst. Flächen<br />

Extensivierung von Wiesen<br />

mit Schnittzeitauflagen<br />

Beson<strong>der</strong>e Bewirtschaftungsformen<br />

<strong>in</strong>sgesamt<br />

Umweltschonende Flüssigmistausbr<strong>in</strong>gung<br />

Mahd von Steilhangwiesen<br />

Behirtung anerkannter Almen/Alpen<br />

<strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> Streuobstbaues<br />

Regionalmaßnahmen<br />

Langfristige Bereitstellung von<br />

Flächen für agrar-ökologische<br />

Zwecke<br />

Stufe II <strong>in</strong>sgesamt<br />

6,18<br />

2,9<br />

-<br />

0,43<br />

-<br />

-<br />

-<br />

0,12<br />

0,07<br />

0,23<br />

0,01<br />

10,1<br />

-<br />

-<br />

0,22<br />

0,5<br />

9,38<br />

0,44<br />

-<br />

0,21<br />

0,23<br />

-<br />

-<br />

-<br />

20,1<br />

9,6<br />

12,5<br />

0,9<br />

23,6<br />

22,05<br />

-<br />

-<br />

0,48<br />

0,18<br />

0,87<br />

0,04<br />

35,1<br />

-<br />

1,6<br />

0,6<br />

1,8<br />

31,1<br />

4,9<br />

-<br />

0,64<br />

1,69<br />

1,27<br />

1,30<br />

0,01<br />

85,6<br />

Insgesamt Stufe I und II 108,9 187,9 215,8 270,4 328,2 460,9<br />

davon erstausstattungsfähig<br />

davon EAGFL<br />

101,6<br />

50,8<br />

182,5<br />

91,25<br />

15,5<br />

17,8<br />

1,4<br />

27,2<br />

25,36<br />

-<br />

-<br />

0,57<br />

0,2<br />

1,03<br />

0,04<br />

43,0<br />

-<br />

1,8<br />

0,6<br />

2,4<br />

38,2<br />

5,7<br />

-<br />

0,68<br />

1,93<br />

1,56<br />

1,53<br />

0,03<br />

110,5<br />

206,4<br />

103,2<br />

19,8<br />

22,7<br />

2,1<br />

30,0<br />

28,15<br />

-<br />

-<br />

0,57<br />

0,2<br />

1,04<br />

0,04<br />

55,6<br />

-<br />

2,0<br />

0,6<br />

2,75<br />

50,25<br />

22,3<br />

15,7<br />

0,69<br />

1,93<br />

1,86<br />

2,12<br />

0,06<br />

152,3<br />

260,0<br />

130,0<br />

25,0<br />

26,5<br />

2,5<br />

35,6<br />

33,45<br />

-<br />

-<br />

0,7<br />

0,2<br />

1,4<br />

0,05<br />

58,9<br />

-<br />

2,2<br />

0,7<br />

3,1<br />

53,5<br />

31,9<br />

28,5<br />

1,3<br />

2,0<br />

2,0<br />

2,3<br />

0,1<br />

185,6<br />

317,9<br />

158,9<br />

35,5<br />

2,7<br />

2,5<br />

59,13<br />

25,7<br />

27,6<br />

4,00<br />

0,4<br />

0,3<br />

1,2<br />

0,03<br />

203,5<br />

142,9<br />

0,9<br />

0,6<br />

2,6<br />

57,2<br />

40,5<br />

30,2<br />

1,3<br />

3,7<br />

2,6<br />

2,7<br />

0,08<br />

343,8<br />

454,2<br />

227,1<br />

...


- 130 -<br />

Das Bayerische Kulturlandschaftsprogramm Teil A ist sowohl bei den Landwirten<br />

als auch <strong>in</strong> <strong>der</strong> Öffentlichkeit auf große Resonanz gestoßen. Die Umwelteffekte<br />

<strong>der</strong> e<strong>in</strong>zelnen Maßnahmen wurden von zwei verschiedenen Gutachtern untersucht.<br />

Das Gutachten <strong>der</strong> Lehrstühle für Agrarpolitik und für Landschaftsökologie <strong>der</strong><br />

TU München Weihenstephan liegt <strong>der</strong> EU-Kommission bereits vor. Der Evaluierungsbericht<br />

<strong>zur</strong> Grundprämie und Grünlandprämie gemäß Entscheidung <strong>der</strong><br />

Kommission vom 19.12.1997 Nr. K (97) 3474 <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>anstalt für Bodenkultur<br />

und Pflanzenbau, <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>anstalt für Betriebswirtschaft und vom Lehrstuhl für<br />

Betriebswirtschaft <strong>der</strong> TU München Weihenstephan wurde <strong>der</strong> EU-Kommission<br />

zugeleitet. Die Gutachter kamen dabei zu dem Ergebnis, dass die Grundstufe (Basisprämie)<br />

zwar zu e<strong>in</strong>er umweltpolitischen Bewusstse<strong>in</strong>sbildung <strong>der</strong> Landwirte<br />

beigetragen hat, aber wesentliche Kriterien <strong>in</strong>zwischen <strong>zur</strong> guten fachlichen Praxis<br />

zählen.<br />

Die betriebszweigspezifischen Maßnahmen, wie die extensive Fruchtfolge und die<br />

Grünlandprämie sollten nach Auffassung <strong>der</strong> Gutachter wegen ihrer breiten Umweltwirkung<br />

fortgeführt werden.<br />

9.3.4.1.2 Ziele und Strategien<br />

Ziel <strong>der</strong> bayerischen Agrarpolitik ist e<strong>in</strong>e nachhaltige flächendeckende umweltverträgliche<br />

Landbewirtschaftung sowie <strong>der</strong> Erhalt bzw. die Schaffung von Landschaftselementen<br />

<strong>zur</strong> Bereicherung <strong>der</strong> Kulturlandschaft. Die Leistungen, die die<br />

Landwirte durch den Schutz <strong>der</strong> natürlichen Lebensgrundlage Boden, Wasser und<br />

Luft sowie <strong>der</strong> Flora und Fauna für die Allgeme<strong>in</strong>heit erbr<strong>in</strong>gen, werden dabei über<br />

Agrarumweltmaßnahmen honoriert. Die Umweltmaßnahmen gehen dabei weit<br />

über die gute fachliche Praxis, wie sie <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>schlägigen Fachgesetzen def<strong>in</strong>iert<br />

s<strong>in</strong>d, h<strong>in</strong>aus (vgl. Anlage 9).<br />

Die gute fachliche Praxis und die Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>des</strong> Umweltschutzes werden durch<br />

umfangreiche Fachgesetze, die straf- und bußgeldbewehrt s<strong>in</strong>d, bestimmt. Die<br />

Kontrolle dieser Gesetze erfor<strong>der</strong>t e<strong>in</strong> hohes Maß an e<strong>in</strong>schlägigen Fachkenntnissen<br />

durch die kontrollierenden Fachbehörden. Entsprechend <strong>der</strong> fachlichen Not-<br />

...


- 131 -<br />

wendigkeit und Umweltrelevanz werden die Fachgesetze nach den län<strong>der</strong>spezifischen<br />

Regelungen durch die zuständigen Fachbehörden kontrolliert. E<strong>in</strong>zelheiten<br />

zum Kontrollsystem s<strong>in</strong>d <strong>der</strong> Anlage 6 sowie dem Kapitel 12 zu entnehmen.<br />

Die Maßnahmen <strong>des</strong> Bayerischen Kulturlandschaftsprogramms haben sich aus agrarökologischen<br />

Gründen bewährt. Dies wird auch von den Gutachtern bestätigt.<br />

Sie stoßen sowohl bei <strong>der</strong> Landwirtschaft als auch <strong>in</strong> <strong>der</strong> Öffentlichkeit auf große<br />

Resonanz.<br />

Das Bayerische Kulturlandschaftsprogramm soll daher weitgehend unverän<strong>der</strong>t<br />

fortgeführt werden. Dabei soll das KULAP verstärkt dem Erfor<strong>der</strong>nis e<strong>in</strong>er gewässerschonenden<br />

Landbewirtschaftung Rechnung tragen und die Schäden, die bei<br />

Hochwasserereignissen auftreten, abmil<strong>der</strong>n. Als neue Maßnahmen werden daher<br />

die Umwandlung von Ackerland <strong>in</strong> Gründland sowie die umweltschonende Ackerbewirtschaftung<br />

<strong>in</strong> gewässersensiblen Bereichen aufgenommen.<br />

9.3.4.1.3 Beschreibung <strong>der</strong> Maßnahmen<br />

Für das Bayerische Kulturlandschaftsprogramm Teil A gelten folgende Grundvoraussetzungen:<br />

− maximaler Viehbesatz 2,0 GV/ha,<br />

− E<strong>in</strong>haltung e<strong>in</strong>es m<strong>in</strong>d. 5jährigen Verpflichtungszeitraumes,<br />

− E<strong>in</strong>haltung <strong>der</strong> guten fachlichen Praxis auf dem gesamten Betrieb, auch wenn<br />

von spezifischen Maßnahmen nur Teile <strong>des</strong> Betriebes erfasst s<strong>in</strong>d,<br />

− Beachtung <strong>der</strong> VO (EG) Nr. 2092/91 und <strong>der</strong> VO (EG) Nr. 1804/1999 <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

jeweils geltenden Fassung bei Ökobetrieben.<br />

− Der M<strong>in</strong><strong>des</strong>tbetrag liegt bei 500 DM/Betrieb.<br />

− Bei den grünlandbezogenen Maßnahmen (Nr.: 2.2 und 3.2) ist grundsätzlich<br />

e<strong>in</strong> M<strong>in</strong><strong>des</strong>tviehbesatz von 0,5 RGV/ha Hauptfutterfläche e<strong>in</strong>zuhalten.<br />

Die Bayerische Staatsregierung behält sich das Recht vor, die Höhe <strong>der</strong> Prämien<br />

für Agrarumweltmaßnahmen je Betrieb zu beschränken bzw. zu differenzieren.<br />

...


- 132 -<br />

Nachfolgend werden die Maßnahmen im E<strong>in</strong>zelnen beschrieben.<br />

9.3.4.1.3.1 Gesamtbetriebliche Maßnahmen<br />

1.1 Bewirtschaftung <strong>des</strong> gesamten Betriebes nach den Kriterien <strong>des</strong> ökologischen<br />

Landbaues gemäß 1. Än<strong>der</strong>ungsentscheidung <strong>der</strong> EU-Kommission Nr.<br />

K (2002) 1692 vom 07.06.2002<br />

-<br />

-<br />

Beschreibung:<br />

Dabei wird <strong>der</strong> ökologische Landbau gemäß Verordnung 2092/91 und 1804/1999<br />

geför<strong>der</strong>t.<br />

För<strong>der</strong>betrag: 255 €/ha LF bzw. 560 €/ha für gärtnerisch genutzte Flächen und<br />

landwirtschaftliche Dauerkulturen. Bei <strong>der</strong> Verwendung alter Kultursorten erhöht<br />

sich die Prämie auf 305 €/ha. Für die ersten 15 ha ist e<strong>in</strong>e zusätzliche <strong>För<strong>der</strong>ung</strong><br />

von 40 €/ha bei Nachweis <strong>der</strong> Kontrolle vorgesehen. Dadurch soll <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />

die überproportionale Kostenbelastung <strong>der</strong> kle<strong>in</strong>en Ökobetriebe abgemil<strong>der</strong>t werden.<br />

E<strong>in</strong>e Antragstellung für Neue<strong>in</strong>steiger mit Tierhaltung ist abweichend von Nr.<br />

8.5 <strong>des</strong> Anhangs <strong>zur</strong> Verordnung (EG) Nr. 1804/1999 möglich, soweit <strong>der</strong> Antragsteller<br />

<strong>in</strong>nerhalb drei Jahren nach Antragstellung die Tierhaltungssysteme<br />

auf den Standard gemäß Verordnung (EG) Nr. 1804/1999 angepasst hat.<br />

Begründung:<br />

Durch den Verzicht auf chemisch synthetische Betriebsmittel und durch umweltschonende<br />

Bewirtschaftungsmethoden br<strong>in</strong>gt <strong>der</strong> ökologische Landbau unzweifelhafte<br />

positive Effekte für den abiotischen und biotischen Ressourcenschutz und<br />

trägt damit <strong>zur</strong> Biodiversität bei.<br />

kalkulatorische Prämienbegründung<br />

Die bayerischen Buchführungsergebnisse <strong>des</strong> Wirtschaftsjahres 1997/98 weisen<br />

für ökologisch wirtschaftende Betriebe e<strong>in</strong> im Vergleich zu den konventionellen<br />

Betrieben um 450 bis 480 DM/ha niedrigeres Betriebse<strong>in</strong>kommen ohne KULAP-<br />

...


- 133 -<br />

Prämien aus. Die Prämie <strong>in</strong> Höhe von 450 DM/ha stellt somit lediglich e<strong>in</strong>en annähernden<br />

E<strong>in</strong>kommensausgleich dar. Für den Anbau alter Kultursorten wird e<strong>in</strong>e<br />

um 100 DM/ha höhere Prämie gewährt. Damit soll e<strong>in</strong> Anreiz bestehen, diese genetisch<br />

wertvollen Sorten <strong>in</strong> landwirtschaftlichen Betrieben auf e<strong>in</strong>er breiten Basis<br />

und nicht nur <strong>in</strong> Genbanken zu erhalten. Diese alten Sorten besitzen e<strong>in</strong> sehr ger<strong>in</strong>ges<br />

Ertragspotential und s<strong>in</strong>d daher gefährdet.<br />

1.2 Umweltorientiertes Betriebsmanagement<br />

Voraussetzungen:<br />

- Verbot von Klärschlamme<strong>in</strong>satz im gesamten Betrieb,<br />

- Aufrechterhaltung <strong>des</strong> Grünlandflächenumfangs,<br />

- E<strong>in</strong>haltung e<strong>in</strong>es maximalen Viehbesatzes von 2,0 GV/ha,<br />

- Begrenzung <strong>des</strong> Anteils von Intensivkulturen (Mais, Weizen, Rüben, Feldgemüse<br />

) auf max. 50 % <strong>der</strong> Fruchtfolge,<br />

- Nachweis e<strong>in</strong>er ausgeglichenen Nährstoffbilanz bei Wirtschaftsdünger,<br />

- Verzicht auf die Ausbr<strong>in</strong>gung von Wirtschaftsdüngern und Sekundärrohstoffdüngern<br />

im Zeitraum 15.11. bis 15.02.<br />

- Aufzeichnungspflicht für Pflanzenschutzmittel (Zeitpunkt, Menge, Art)<br />

Die För<strong>der</strong>prämie ist auf 50 DM/ha (25 €/ha) festgelegt.<br />

– Begründung:<br />

Das Ersche<strong>in</strong>ungsbild <strong>der</strong> bayerischen Kulturlandschaft ist im Wesentlichen e<strong>in</strong><br />

Produkt <strong>der</strong> Arbeit unserer bäuerlichen Familienbetriebe. Unter den gegenwärtigen<br />

Rahmenbed<strong>in</strong>gungen wird es für die Landwirte zunehmend schwieriger, gleichzeitig<br />

den wirtschaftlichen Notwendigkeiten und von den gesellschaftspolitischen<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen h<strong>in</strong>sichtlich umweltschonen<strong>der</strong> Nutzungsweisen zu entsprechen.<br />

Die bäuerliche Betriebsstruktur Bayerns <strong>in</strong> ihren unterschiedlichen Größen und<br />

Bewirtschaftungsformen ist vielfältig und umweltfreundlich. Sie bietet die beste<br />

Gewähr für die Gesun<strong>der</strong>haltung <strong>der</strong> Böden und für e<strong>in</strong>en organischen Kreislauf<br />

über Pflanze und Tier. Die bäuerliche Landwirtschaft leistet e<strong>in</strong>en wesentlichen<br />

Beitrag, den <strong>ländlichen</strong> Raum für se<strong>in</strong>e Bewohner und die erholungssuchenden<br />

Bürger als Kulturlandschaft zu erhalten und zu gestalten. Bäuerlich geprägte Landschaften<br />

<strong>in</strong> ihrer Vielfalt s<strong>in</strong>d Erholungslandschaften. Darüber h<strong>in</strong>aus bietet die<br />

kle<strong>in</strong>strukturierte Landbewirtschaftung <strong>in</strong> Bayern noch zahlreichen bedrohten<br />

...


Pflanzen- und Tierarten Lebensraum.<br />

- 134 -<br />

Seit 1949 ist die Zahl <strong>der</strong> bayerischen Bauernhöfe von 438 500 auf <strong>in</strong>zwischen<br />

175 000 <strong>zur</strong>ückgegangen. Von den verbleibenden Bauernhöfen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>zwischen<br />

nahezu 58 % auf e<strong>in</strong>en außerlandwirtschaftlichen Erwerb angewiesen. Die <strong>der</strong>zeitigen<br />

agrarpolitischen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen führen zu e<strong>in</strong>em zunehmenden E<strong>in</strong>kommensdruck<br />

für die Mehrzahl <strong>der</strong> Betriebe und zu e<strong>in</strong>em für die nächste Zukunft<br />

noch stärkeren Strukturwandel. Mit dem Wandel <strong>der</strong> Agrarstruktur än<strong>der</strong>t<br />

sich allerd<strong>in</strong>gs auch das Landschaftsbild. Da damit traditionelle <strong>in</strong> Jahrhun<strong>der</strong>ten<br />

gewachsene Strukturen verloren gehen, wird diese <strong>Entwicklung</strong> mit Sorge beobachtet.<br />

Die Rolle <strong>der</strong> Landwirtschaft als Erhalter und Pfleger <strong>der</strong> Kulturlandschaft<br />

wird im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Umweltrelevanz landwirtschaftlicher Betriebe<br />

immer stärker <strong>in</strong> den Vor<strong>der</strong>grund gerückt. Die Erhaltung dieser bäuerlichen Familienbetriebe<br />

erfor<strong>der</strong>t auch künftig e<strong>in</strong>e geson<strong>der</strong>te Entlohnung <strong>der</strong> vom Landwirt<br />

bisher für die Gesamtgesellschaft kostenlos erbrachten Umweltleistungen. Voraussetzung<br />

für e<strong>in</strong>e angemessene und vollständige Vergütung <strong>der</strong> Umweltleistungen<br />

<strong>der</strong> Landwirtschaft ist e<strong>in</strong>e genaue Identifikation und Quantifizierung dieser Leistungen.<br />

Bisher s<strong>in</strong>d die Bemühungen <strong>zur</strong> Identifizierung und Quantifizierung dieser<br />

Umweltleistungen <strong>der</strong> Landwirtschaft un<strong>zur</strong>eichend. Bayern hat daher im Juli<br />

1990 an die Studiengruppe für <strong>in</strong>ternationale Analysen, Luxemburg-Österreich,<br />

und den Lehrstuhl für angewandte landwirtschaftliche Betriebslehre <strong>der</strong> TU-<br />

München Weihenstephan e<strong>in</strong> Forschungsvorhaben vergeben, das die Quantifizierung<br />

<strong>der</strong> Umweltleistungen <strong>der</strong> bäuerlichen Landwirtschaft zum Ziel hatte. Die<br />

Ergebnisse dieses Forschungsvorhabens bestätigen e<strong>in</strong>deutig, dass bäuerliche Lebensweisen<br />

und Verhaltensformen positive ökologische Auswirkungen haben.<br />

Die Gutachter stellen fest, dass Umweltleistungen <strong>der</strong> Landwirtschaft nicht automatisch<br />

als Koppelprodukt bei <strong>der</strong> Erzeugung von Nahrungsmitteln entstehen.<br />

Vielmehr besteht sogar e<strong>in</strong>e konkurrierende Beziehung. E<strong>in</strong> hohes Agrarpreisniveau<br />

ist kontraproduktiv <strong>zur</strong> Steigerung <strong>der</strong> Umweltleistungen <strong>der</strong> Landwirtschaft.<br />

An<strong>der</strong>erseits führen aber s<strong>in</strong>kende Agrarpreise nicht automatisch <strong>zur</strong> Erhöhung <strong>der</strong><br />

Umweltleistungen. Nach Me<strong>in</strong>ung <strong>der</strong> Gutachter setzt die nachhaltige Sicherung<br />

<strong>der</strong> Umweltleistungen <strong>der</strong> Landwirtschaft e<strong>in</strong>e spezielle Honorierung dieser ökologischen<br />

Leistungen voraus.<br />

...


- 135 -<br />

Das umweltorientierte Betriebsmanagement soll <strong>zur</strong> lan<strong>des</strong>weiten umweltschonenden<br />

Grundausrichtung <strong>der</strong> Landbewirtschaftung im Gesamtbetrieb beitragen.<br />

Mit dem 3-monatigen Ausbr<strong>in</strong>gungsverbot <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit <strong>der</strong> ausgeglichenen<br />

Nährstoffbilanz wird das Düngermanagement <strong>der</strong> Betriebe umweltschonend ausgerichtet.<br />

Durch die Begrenzung <strong>der</strong> Intensivkulturen wird e<strong>in</strong>e nachhaltige Ackerbewirtschaftung<br />

sichergestellt und fruchtfolgebed<strong>in</strong>gte Krankheiten und Schädl<strong>in</strong>ge<br />

verm<strong>in</strong><strong>der</strong>t.<br />

Die Begrenzung <strong>der</strong> Intensivfrüchte auf 50 % <strong>der</strong> Fruchtfolge verm<strong>in</strong><strong>der</strong>t auch die<br />

Intensität <strong>des</strong> Dünger- und Pflanzenschutzmittele<strong>in</strong>satzes. Mit <strong>der</strong> Aufzeichnungspflicht<br />

bei <strong>der</strong> Anwendung <strong>der</strong> Pflanzenschutzmittel werden die Voraussetzungen<br />

für e<strong>in</strong>en gezielten schadschwellenorientierten Mittele<strong>in</strong>satz geschaffen.<br />

kalkulatorische Prämienbegründung<br />

Beson<strong>der</strong>s zu nennen ist das um e<strong>in</strong> Monat verlängerte Ausbr<strong>in</strong>gungsverbot von<br />

Wirtschaftsdünger (das gesetzlich geregelte Ausbr<strong>in</strong>gverbot beträgt 2 Monate), <strong>der</strong><br />

Verzicht auf Klärschlamm, das E<strong>in</strong>schränken <strong>der</strong> Intensivkulturen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Fruchtfolge<br />

sowie das E<strong>in</strong>halten e<strong>in</strong>er ausgeglichenen Nährstoffbilanz bei Wirtschaftsdüngern<br />

und die Aufzeichnungspflicht bei chem. Pflanzenschutz.<br />

In den ökonomischen Berechnungen s<strong>in</strong>d die zusätzlichen Lagerkosten für Gülle<br />

sowie die E<strong>in</strong>schränkung <strong>der</strong> Intensivfruchtfolge e<strong>in</strong>gegangen. Je nach GV-Besatz<br />

<strong>des</strong> Betriebes und Fruchtfolgengestaltung entsteht e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>kommensverlust <strong>in</strong> Höhe<br />

von 41 DM/ha bis 111 DM/ha. Die Prämie <strong>in</strong> Höhe von 50 DM/ha bietet somit<br />

e<strong>in</strong>en Teilausgleich (vergl. Anlage 10). Ökonomisch nicht quantifiziert wurden die<br />

übrigen oben genannten Auflagen, da sie je nach Situation <strong>des</strong> Betriebes äußerst<br />

unterschiedlich zu beurteilen s<strong>in</strong>d. Durch diese Maßnahme wird e<strong>in</strong> M<strong>in</strong><strong>des</strong>tmaß<br />

an Umweltleistungen, die über die "gute fachliche Praxis" h<strong>in</strong>ausgehen (vergl. Anlage<br />

9), nachhaltig gesichert. Nach Me<strong>in</strong>ung <strong>der</strong> Gutachter führt e<strong>in</strong>e Honorierung<br />

von flächendeckenden ökologischen Leistungen <strong>der</strong> Landwirtschaft zu <strong>in</strong>sgesamt<br />

positiven Umwelteffekten.<br />

...


- 136 -<br />

9.3.4.1.3.2 Betriebszweigbezogene Maßnahmen<br />

2.1 E<strong>in</strong>haltung e<strong>in</strong>er extensiven Fruchtfolge auf <strong>der</strong> gesamten Ackerfläche<br />

<strong>des</strong> Betriebes<br />

-<br />

-<br />

Beschreibung:<br />

Der Maisanteil darf höchstens 20 % und <strong>in</strong>sgesamt <strong>der</strong> Anteil von Mais, Weizen,<br />

Rüben und Feldgemüse 33 % Anteil an <strong>der</strong> Fruchtfolge nicht überschreiten.<br />

E<strong>in</strong>e <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> erfolgt nur für folgende Früchte:<br />

* Kartoffeln, Tritikale, W<strong>in</strong>tergerste 100 DM/ha (50 €/ha).<br />

* Getreide (Roggen, Hafer, Sommergerste, D<strong>in</strong>kel, W<strong>in</strong>ter-/ Sommermenggetreide<br />

ohne Weizen, sonstiges Getreide als Ganzpflanzensilage ) Eiweißpflanzen,<br />

Heil- und Gewürzpflanzen 200 DM/ha (100 €/ha).<br />

* Ackerfutter (Klee, Luzerne, Gras als Hauptfrucht) und alte Kulturpflanzenarten<br />

und –sorten 350 DM/ha (180 €/ha).<br />

Begründung:<br />

Durch die E<strong>in</strong>haltung e<strong>in</strong>er breiten Fruchtfolge <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit o. g. fruchtartspezifischen<br />

Restriktionen wird die Bodenfruchtbarkeit nachhaltig verbessert<br />

und <strong>der</strong> E<strong>in</strong>satz von chemisch synthetischen Betriebsmitteln gegenüber<br />

e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>tensiven Fruchtfolge deutlich reduziert.<br />

Es bestehen ke<strong>in</strong>e gesetzlichen Vorschriften für fruchtartspezifische Restriktionen.<br />

Die E<strong>in</strong>haltung <strong>der</strong> guten landwirtschaftlichen Praxis ist auch bei engen<br />

Fruchtfolgen und dem Anbau von Intensivkulturen durch gezielte produktionstechnische<br />

Maßnahmen gewährleistet. Viehstarke Betriebe haben i. d. R. e<strong>in</strong>en<br />

Maisanteil von weit über 20 %, <strong>in</strong>tensive Marktfruchtbetriebe e<strong>in</strong>en Anteil an<br />

Mais, Weizen, Rüben und evtl. Feldgemüse von über 33 % <strong>in</strong> <strong>der</strong> Fruchtfolge.<br />

Somit bedeuten diese Auflagen (max. 20 % Mais bzw. max. 33 % Mais, Weizen,<br />

Rüben und Feldgemüse) e<strong>in</strong>e deutliche E<strong>in</strong>schränkung im Vergleich zu<br />

herkömmlichen Fruchtfolgen auf <strong>in</strong>tensiv geführten Betrieben.<br />

...


- 137 -<br />

Marktfruchtbaubetriebe können die Maßnahme nicht mit den Prämienzahlungen<br />

für das umweltorientierte Betriebsmanagement komb<strong>in</strong>ieren.<br />

2.2 Extensive Dauergrünlandnutzung auf allen Grünlandflächen <strong>des</strong><br />

Betriebes<br />

-<br />

Beschreibung:<br />

Die bestehende extensive Grünlandnutzung (Stufe a und b) wird weitgehend unverän<strong>der</strong>t<br />

fortgeführt. In beiden angebotenen Varianten ist auf flächendeckenden<br />

chemischen Pflanzenschutz zu verzichten und e<strong>in</strong> generelles Umbruchverbot e<strong>in</strong>zuhalten<br />

(Stufe a und Stufe b). Bei <strong>der</strong> Stufe b ist zusätzlich auf den E<strong>in</strong>satz von<br />

M<strong>in</strong>eraldüngern zu verzichten. Darüber h<strong>in</strong>aus muss bei beiden Stufen grundsätzlich<br />

e<strong>in</strong> M<strong>in</strong><strong>des</strong>tviehbesatz von 0,5 GV/ha Hauptfutterfläche e<strong>in</strong>gehalten werden.<br />

Für Betriebe mit e<strong>in</strong>em Gründlandanteil von über 70 % liegt die Obergrenze bei<br />

2,5 GV/ha.<br />

Derzeit werden im Rahmen <strong>des</strong> Bayerischen Kulturlandschaftsprogrammes<br />

Teil A rd. 100 Betriebe mit e<strong>in</strong>em GV-Besatz von mehr als 2,5 GV/ha geför<strong>der</strong>t.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> Verzögerung <strong>der</strong> EU-Entscheidung hat sich <strong>der</strong> Beg<strong>in</strong>n <strong>des</strong> Verpflichtungszeitraumes<br />

um 1 Jahr verschoben, die Antragstellung erfolgte 1998 im<br />

Frühjahr. Um die Wirksamkeit dieser Maßnahme zu überprüfen, soll die Maßnahme<br />

bis zum Ende <strong>des</strong> Verpflichtungszeitraumes 2003 fortgeführt werden. E<strong>in</strong>e<br />

neue Antragstellung ist nicht möglich.<br />

Grünlandbetriebe, mit e<strong>in</strong>em GV-Besatz von mehr als 2,0 GV/ha müssen jährlich<br />

e<strong>in</strong>e ausgeglichene Nährstoffbilanz bei Wirtschaftsdüngern nachweisen und falls<br />

erfor<strong>der</strong>lich überschüssige Mengen an Wirtschaftsdüngern an aufnahmefähige<br />

Betriebe <strong>in</strong> ökologisch vertretbarer Entfernung abgeben. Die aufnehmenden Betriebe<br />

müssen dabei ebenfalls über e<strong>in</strong>e Nährstoffbilanz nachweisen, dass sie<br />

Wirtschaftsdünger aufnehmen können. Bei <strong>der</strong> computergestützten Nährstoffberechnung<br />

werden für diese Betriebe ke<strong>in</strong>e Ausbr<strong>in</strong>gungsverluste bei Stickstoff<br />

aus Wirtschaftsdüngern angesetzt.<br />

...


-<br />

- 138 -<br />

För<strong>der</strong>betrag<br />

Stufe a:<br />

bis 2,0 GV/ha 200 DM/ha (100 €/ha);<br />

2,0 bis 2,5 GV/ha 190 DM/ha (95 €/ha)<br />

Stufe b:<br />

bis 2,0 GV/ha 400 DM/ha (205 €/ha);<br />

2,0 bis 2,5 GV/ha 375 DM/ha (190 €/ha)<br />

Begründung:<br />

Insbeson<strong>der</strong>e durch die Honorierung <strong>des</strong> e<strong>in</strong>zelflächenspezifischen Umbruchverbots<br />

und durch den Verzicht auf flächendeckenden Pflanzenschutzmittele<strong>in</strong>satz<br />

sollen die unstrittigen ökologischen Leistungen <strong>des</strong> Grünlan<strong>des</strong> honoriert und die<br />

langfristige Grünlandnutzung dieser Standorte gesichert werden. Durch den zusätzlichen<br />

Verzicht auf M<strong>in</strong>eraldünger bei <strong>der</strong> Stufe b wird das Grundwasser beson<strong>der</strong>s<br />

geschont und die Artenvielfalt auf Grünland erhalten bzw. erhöht.<br />

Grünland hat für Bayern e<strong>in</strong>e überragende Bedeutung. Mehr als e<strong>in</strong> Drittel <strong>der</strong><br />

landwirtschaftlich genutzten Flächen (1,2 Mio. ha) besteht aus Wiesen und Weiden.<br />

Diese Grünlandflächen s<strong>in</strong>d nicht nur Futtergrundlage für die R<strong>in</strong><strong>der</strong>haltung,<br />

<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e für die Milchviehhaltung, son<strong>der</strong>n auch prägen<strong>der</strong> Bestandteil <strong>der</strong><br />

Bayerischen Kulturlandschaft. Das Grünland ist untrennbar mit <strong>der</strong> Haltung von<br />

Wie<strong>der</strong>käuern und Pferden verbunden. Durch die Prämiengewährung für Betriebe<br />

über 2,0 GV/ha soll auch auf futterwüchsigen Grünlandstandorten, die ebenso<br />

Bestandteil <strong>der</strong> Bayerischen Kulturlandschaft s<strong>in</strong>d, e<strong>in</strong>e umweltschonende Landbewirtschaftung<br />

gesichert werden. Der Evaluierungsbericht <strong>zur</strong> Grünlandprämie<br />

(„Evaluierung <strong>des</strong> Bayerischen Kulturlandschaftsprogramms Teil A, Grundför<strong>der</strong>ung<br />

und Grünlandprämie)“, LBP Freis<strong>in</strong>g, LBA München und <strong>der</strong> TU München/Weihenstephan)<br />

bestätigt dieses Ziel. Über die E<strong>in</strong>beziehung dieser Flächen<br />

<strong>in</strong>s KULAP-A kann auf das Düngeverhalten dieser vieh<strong>in</strong>tensiven Betriebe positiv<br />

E<strong>in</strong>fluss genommen werden.<br />

Die Berechungen <strong>der</strong> Nährstoffsalden von E<strong>in</strong>zelbetrieben haben gezeigt, dass<br />

Betriebe mit Viehbesatzdichten bis zu 2,5 GV/ha die Umwelt nicht mit zu hohen<br />

Nährstoffüberhängen an N und P belasten, wenn sie e<strong>in</strong>e gezielte Düngerwirt-<br />

...


- 139 -<br />

schaft betreiben. Bei e<strong>in</strong>em GV-Besatz von 2,5 GV/ha errechnet sich bei ausschließlichem<br />

E<strong>in</strong>satz von betriebseignen Wirtschaftsdünger und entsprechend<br />

angepasster Grünlandnutzung e<strong>in</strong> Fehlbedarf bei N, P2O5 und K20. Auf die<br />

Notwendigkeit <strong>des</strong> Nachweises e<strong>in</strong>er ausgeglichenen Nährstoffbilanz bei Betrieben<br />

mit e<strong>in</strong>em GV-Besatz von mehr als 2,0 GV/ha wird <strong>in</strong> diesem Zusammenhang<br />

noch e<strong>in</strong>mal h<strong>in</strong>gewiesen (vergl. Ausführungen <strong>zur</strong> Beschreibung). Dabei<br />

wird betont, dass sich die aufnehmenden Betriebe <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er ökologisch vertretbaren<br />

Entfernung bef<strong>in</strong>den müssen. Bei auftretenden Nährstoffüberschüssen s<strong>in</strong>d<br />

Düngerabnahmeverträge nachzuweisen werden.<br />

Betriebe mit e<strong>in</strong>em Viehbesatz von 2,0 bis 2,5 GV/ha können nur dann <strong>in</strong> die<br />

Prämie e<strong>in</strong>bezogen werden, wenn <strong>der</strong> Grünlandanteil an <strong>der</strong> LF m<strong>in</strong>d. 70 % beträgt.<br />

Des Weiteren darf <strong>der</strong> GV-Besatz während <strong>der</strong> Verpflichtungsdauer nicht<br />

ansteigen. Somit wird die aufgrund <strong>der</strong> Rahmenbed<strong>in</strong>gungen fortschreitende Intensivierung<br />

gestoppt.<br />

kalkulatorische Prämienbegründung<br />

Die über die "gute fachliche Praxis" h<strong>in</strong>ausgehenden Auflagen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>der</strong> tabellarischen<br />

Zusammenstellung <strong>in</strong> Anlage 9 dargelegt.<br />

In die Prämienkalkulation flossen die Futterkostendifferenz <strong>in</strong> <strong>der</strong> Milchviehhaltung<br />

aus dem Vergleich von Grünland und Acker durch das Umbruchverbot, <strong>der</strong><br />

Verzicht auf M<strong>in</strong>eraldünger und Pflanzenschutz bei Stufe b, die Kosten <strong>des</strong> Verbotes<br />

<strong>der</strong> flächendeckenden Unkrautbekämpfung sowie anteilige Kosten <strong>der</strong> Offenhaltung<br />

von Grünlandflächen bei <strong>der</strong>en Brachfallen. Die Anreizwirkung <strong>in</strong><br />

Höhe von 16 bzw. 19 % bei Stufe a bzw. Stufe b (vergl. Anlage 10) wird mit <strong>der</strong><br />

nachhaltigen Sicherung e<strong>in</strong>er umweltschonenden Landbewirtschaftung, auch auf<br />

<strong>in</strong>tensiven Grünlandstandorten gerechtfertigt. Der Evaluierungsbericht bestätigt<br />

diese positive Umweltwirkung.<br />

...


- 140 -<br />

9.3.4.1.3.3 E<strong>in</strong>zelflächenbezogene Maßnahmen<br />

3.1 Extensive Weidenutzung durch Schafe und Ziegen<br />

-<br />

-<br />

Beschreibung:<br />

- Auf den Flächen s<strong>in</strong>d alle Maßnahmen zu unterlassen, die zu e<strong>in</strong>er Verän<strong>der</strong>ung<br />

<strong>des</strong> extensiven Zustan<strong>des</strong> <strong>der</strong> Weideflächen führen (Bestandsschutz bzw.<br />

Verän<strong>der</strong>ungsverbot).<br />

- gezielte Beweidung <strong>der</strong> Flächen <strong>zur</strong> Erhaltung <strong>der</strong> Artenvielfalt.<br />

- Im Jahresdurchschnitt müssen m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens 10 Mutterschafe bzw. Mutterziegen<br />

gehalten werden.<br />

- zudem gilt die allgeme<strong>in</strong>e Obergrenze von 2,0 GV/ha.<br />

För<strong>der</strong>betrag: 240 DM/ha (125 €/ha).<br />

Begründung:<br />

Durch diese Maßnahme werden die entsprechenden Flächen offengehalten, was<br />

gleichzeitig das Landschaftsbild erhält . Darüber h<strong>in</strong>aus wird dadurch die Aufrechterhaltung<br />

dieser extensiven Bewirtschaftungsform abgesichert und <strong>der</strong> Umbruch<br />

bzw. die Intensivierung verh<strong>in</strong><strong>der</strong>t.<br />

3.2 Extensivierung von Wiesen mit Schnittzeitauflagen<br />

Die betreffenden Wiesen s<strong>in</strong>d aus Umweltschutzgründen erst ab dem 16. Juni<br />

(Stufe 1) bzw. 1. Juli (Stufe 2) zu mähen. Bei <strong>der</strong> Stufe 1 ist auf den E<strong>in</strong>satz von<br />

m<strong>in</strong>eralischem Stickstoffdünger und bei <strong>der</strong> Stufe 2 ist auf den E<strong>in</strong>satz jeglicher<br />

M<strong>in</strong>eraldüngung und von Pflanzenschutzmitteln zu verzichten. Darüber h<strong>in</strong>aus ist<br />

die vere<strong>in</strong>barte Bewirtschafterruhe (ke<strong>in</strong> Abschleppen, Walzen und Beweiden)<br />

von 15.03. bis zum vere<strong>in</strong>barten Schnittzeitpunkt - soweit zum Schutze <strong>der</strong> Wiesenbrüter<br />

erfor<strong>der</strong>lich e<strong>in</strong>zuhalten.<br />

För<strong>der</strong>betrag: Stufe 1: 450 DM/ha (230 €/ha)<br />

Stufe 2: 600 DM/ha (305 €/ha).<br />

...


- 141 -<br />

- Begründung:<br />

Mit dieser Maßnahme sollen standortgerechte bzw. anzustrebende ökologisch<br />

wertvolle Pflanzengesellschaften und die damit verbundene Fauna gesichert bzw.<br />

geschaffen werden. Gleichzeitig wird durch die späte Nutzung e<strong>in</strong>e weitere Intensivierung<br />

verh<strong>in</strong><strong>der</strong>t und die Wiesenbrüter (Vogelschutz) geschont.<br />

3.3 Verzicht auf jegliche Düngung und chemische Pflanzenschutzmittel entlang<br />

von Gewässern und sonstigen sensiblen Bereichen auf Grünland<br />

-<br />

-<br />

Beschreibung:<br />

Auf den betreffenden Grünlandflächen ist generell auf den E<strong>in</strong>satz von jeglicher<br />

Düngung und chemischer Pflanzenschutzmittel zu verzichten. Grünlandflächen<br />

s<strong>in</strong>d m<strong>in</strong>d. e<strong>in</strong>mal während <strong>der</strong> Vegetationsperiode zu mähen o<strong>der</strong> zu beweiden<br />

wobei das Schnittgut landwirtschaftlich zu verwerten ist (Mulchverbot).<br />

För<strong>der</strong>betrag 700 DM/ha (360 €/ha).<br />

Für diese Maßnahme gilt <strong>der</strong> M<strong>in</strong><strong>des</strong>tviehbesatz von 0,5 RGV/ha Hauptfutterfläche<br />

nicht.<br />

Begründung:<br />

Entlang von Gewässern bzw. <strong>in</strong> sensiblen Bereichen soll dadurch <strong>der</strong> E<strong>in</strong>trag von<br />

Schadstoffen aus <strong>der</strong> Landwirtschaft <strong>in</strong>s Grundwasser o<strong>der</strong> <strong>in</strong> Oberflächengewässer<br />

bzw. <strong>in</strong> beson<strong>der</strong>s schützenswerte Biotope m<strong>in</strong>imiert werden. Durch den För<strong>der</strong>ausschluss<br />

<strong>der</strong> Ackernutzung aus den <strong>För<strong>der</strong>ung</strong>en soll die Grünlandnutzung<br />

präferiert werden.<br />

3.4 Mulchsaatverfahren gem. 3. Än<strong>der</strong>ungsentscheidung <strong>der</strong> EU-Kommission<br />

Nr. K (2003) 3112 vom 21.08.2003<br />

-<br />

Beschreibung:<br />

För<strong>der</strong>fähig ist die Mulchsaat bei den Reihenkulturen Mais, Rüben, Kartoffeln,<br />

Sonnenblumen, Ackerbohnen, Feldgemüse, Sommerungen sowie Mulchverfahren<br />

bei den landwirtschaftlichen Dauerkulturen Hopfen, We<strong>in</strong> und Erwerbsobst.<br />

...


-<br />

- 142 -<br />

För<strong>der</strong>betrag 200 DM/ha (100 €/ha).<br />

Begründung:<br />

Durch die Mulchsaat bzw. Mulchverfahren <strong>in</strong> Dauerkulturen wird die Bodenerosion<br />

<strong>in</strong> Reihenkulturen deutlich verr<strong>in</strong>gert und <strong>der</strong> E<strong>in</strong>trag von Nährstoffen, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />

Nitrat <strong>in</strong>s Grundwasser, deutlich reduziert. Darüber h<strong>in</strong>aus bietet e<strong>in</strong>e<br />

Zwischenfrucht, die über den W<strong>in</strong>ter stehenbleibt, auch hervorragende Äsungsund<br />

Deckungsmöglichkeiten für das Wild. Die dabei zu erfüllenden Kriterien wie<br />

z. B. Beschränkung auf abfrierende Zwischenfrüchte, Verzicht auf Totalherbizide<br />

zum Abspritzen <strong>der</strong> W<strong>in</strong>terzwischenfrucht und Verzicht auf Bodenbearbeitung<br />

im Herbst gehen weit über die <strong>in</strong> § 17 <strong>des</strong> Bodenschutzgesetzes festgelegten Verpflichtungen<br />

h<strong>in</strong>aus.<br />

3.5 Mahd von Steilhangwiesen und Wiesen mit vergleichbarer Arbeitserschwernis<br />

3. Än<strong>der</strong>ungsentscheidung <strong>der</strong> EU-Kommission Nr. K (2003) 3112<br />

vom 21.08.2003<br />

-<br />

-<br />

Beschreibung:<br />

- Die für die <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>in</strong> Betracht kommenden Flächen müssen auf Karten<br />

beim Amt für Landwirtschaft und Ernährung ausgewiesen se<strong>in</strong> .<br />

- Die Mähnutzung ist so durchzuführen, dass <strong>der</strong> Erosionsschutz gesichert ist.<br />

För<strong>der</strong>betrag: 35 bis 49 % Steigung 400 €/ha<br />

>= 50 % Steigung 600 €/ha.<br />

Begründung:<br />

Diese Maßnahme dient <strong>der</strong> Offenhaltung <strong>der</strong> Landschaft und damit <strong>der</strong> Erhaltung<br />

<strong>des</strong> standorttypischen Landschaftsbil<strong>des</strong>. Gleichzeitig werden auch standorttypische<br />

Pflanzen- und Tierarten <strong>in</strong> ihrem Bestand gesichert. Die ordnungsgemäße<br />

Mähnutzung ist auf diesen ausgewiesenen Flächen liefert e<strong>in</strong>en wichtigen Beitrag<br />

zum Erosion- und Law<strong>in</strong>enschutz.<br />

...


- 143 -<br />

3.6 Behirtung anerkannter Almen und Alpen<br />

-<br />

-<br />

-<br />

Beschreibung:<br />

Ziel dieser Maßnahme ist die gezielte Behirtung auf den beson<strong>der</strong>s sensiblen Almen<br />

und Almflächen. Dadurch soll e<strong>in</strong>e Überweidung <strong>der</strong> Flächen und Verbißschäden<br />

<strong>in</strong> Bergwäl<strong>der</strong>n verh<strong>in</strong><strong>der</strong>t werden (Trennung von Wald und Weide).<br />

Dabei werden zwei Varianten unterschieden:<br />

* Behirtung durch ständiges Personal,<br />

* Behirtung durch nicht ständiges Personal.<br />

Auf den e<strong>in</strong>bezogenen Almen und Alpen dürfen ke<strong>in</strong>e flächendeckenden chemischen<br />

Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden.<br />

Sensible Almen und Alpen s<strong>in</strong>d staatlich anerkannte Almen und Alpen, bei denen<br />

<strong>der</strong> „typische Almcharakter“ gegeben ist. E<strong>in</strong> „typischer Almcharakter“ liegt vor,<br />

wenn die natürlichen Ertragsvoraussetzungen e<strong>in</strong>e extensive Nutzung vorgeben<br />

und daher e<strong>in</strong>e Intensivierung dieser Flächen nicht s<strong>in</strong>nvoll ist. Dabei müssen<br />

grundsätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt se<strong>in</strong>:<br />

- Die Alm muss <strong>in</strong>nerhalb <strong>des</strong> Berggebietes liegen.<br />

- Die Flächen sollen überwiegend oberhalb <strong>der</strong> Grenze ganzjährig bewohnter<br />

Siedlungen liegen.<br />

- Die Alm muss e<strong>in</strong> selbstständiger Weidebetrieb se<strong>in</strong>, d. h. e<strong>in</strong>e tägliche Beweidung<br />

vom Talbetrieb aus ist nicht möglich.<br />

För<strong>der</strong>betrag:<br />

* bei Behirtung durch ständiges Personal:<br />

200 DM/ha (100 €/ha), m<strong>in</strong>d. 1 500 DM/Alm (765 €), max.<br />

6 000 DM/Hirte (3 070 €),<br />

* bei Behirtung durch nicht ständiges Personal:<br />

100 DM/ha (50 €/ha), m<strong>in</strong>d. 750 DM/Alm (385 €), max. 3 000 DM/Alm<br />

bzw. Alpe (1 535 €).<br />

Begründung:<br />

Durch diese Maßnahme wird die ordnungsgemäße Weideführung sichergestellt,<br />

...


- 144 -<br />

um z. B. die Bee<strong>in</strong>trächtigung von Gebirgsbächen o<strong>der</strong> beson<strong>der</strong>s wertvollen Biotopen<br />

wie Bergwäl<strong>der</strong>, Quellmooren durch Viehtritt bzw. Verbiß zu verh<strong>in</strong><strong>der</strong>n<br />

und e<strong>in</strong>e gleichmäßige Nutzung (ke<strong>in</strong>e Über- bzw. Unternutzung) sicherzustellen.<br />

3.7 Streuobstbau gem. 2. Än<strong>der</strong>ungsentscheidung <strong>der</strong> EU-Kommission Nr.<br />

K (2002) 3292 vom 20.09.2002<br />

-<br />

-<br />

Beschreibung:<br />

Zum Streuobstbau auf landwirtschaftlichen Nutzflächen zählen E<strong>in</strong>zelbäume,<br />

kle<strong>in</strong>e Baumgruppen, Baumzeilen entlang von Wegen und Straßen sowie extensiv<br />

genutzte Streuobstbestände mit und ohne Unternutzung. Es können max.<br />

100 Streuobstbäume/ha geför<strong>der</strong>t werden. Ausgeschlossen von e<strong>in</strong>er <strong>För<strong>der</strong>ung</strong><br />

s<strong>in</strong>d Baumarten mit weniger als drei Meter Kronendurchmesser und weniger als<br />

1,60 m Stammhöhe.<br />

För<strong>der</strong>betrag:<br />

* für die ersten 20 Bäume 5 €/Baum,<br />

* für die weiteren Bäume bis max. 100 Bäume/ha 3 €/Baum.<br />

* max. 340 €/ha<br />

Mit Verpflichtungsbeg<strong>in</strong>n ab 2003 werden für die Unternutzung <strong>der</strong> e<strong>in</strong>bezogenen<br />

Fläche pro Baum ke<strong>in</strong>e Flächen (bisher 100 m 2 pro Baum) <strong>in</strong> Abzug<br />

gebracht.<br />

Begründung:<br />

Mit dieser Maßnahme sollen beson<strong>der</strong>s landschaftsbildprägende Streuobstbestände<br />

gesichert werden. Gleichzeitig werden damit alte Streuobstsorten als genetisches<br />

Material erhalten. Der Erhalt extensiv genutzter Streuobstbestände wirkt<br />

ferner <strong>der</strong> Umwandlung <strong>in</strong> ertragsstarke Obstplantagen entgegen. Die Prämie soll<br />

die damit verbundenen Bewirtschaftungserschwernisse teilweise ausgleichen.<br />

...


- 145 -<br />

3.8 W<strong>in</strong>terbegrünung gem. 3. Än<strong>der</strong>ungsentscheidung <strong>der</strong> EU-Kommission Nr.<br />

K (2003) 3112 vom 21.08.2003<br />

Als modulationsfähige Maßnahme wird <strong>der</strong> „Anbau von Zwischenfrüchten<br />

o<strong>der</strong> die Beibehaltung von Untersaaten im Ackerbau gemäß den För<strong>der</strong>grundsätzen<br />

„markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung“ (MSL)<br />

(Teil A, Ziffer 2.2) <strong>des</strong> jeweils geltenden GAK-Rahmenplans mit folgenden<br />

Auflagen angeboten:<br />

• Anbau von Zwischenfrüchten o<strong>der</strong> Ansaat bzw. Beibehaltung von Untersaaten<br />

im Ackerbau nach <strong>der</strong> Ernte <strong>der</strong> Hauptfrüchte auf m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens<br />

5 % <strong>der</strong> Ackerfläche, die sich im jeweiligen Verpflichtungsjahr aus dem<br />

aktuellen Mehrfachantrag (Flächennutzungsnachweis) ergibt,<br />

• Umbruch <strong>der</strong> Zwischenfrucht bzw. <strong>der</strong> Untersaat nicht vor dem<br />

15. Januar <strong>des</strong> Jahres, das auf das Jahr <strong>der</strong> Ansaat <strong>der</strong> Zwischenfrucht<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Untersaat folgt.<br />

- Prämie: 90 €/ha Zwischenfrucht bzw. Untersaat<br />

9.3.4.1.3.4 Regionalspezifische Maßnahmen<br />

4.1.1 Umweltgerechter We<strong>in</strong>bau <strong>in</strong> Steil- und Terrassenlagen<br />

- Beschreibung:<br />

Ziel <strong>der</strong> Maßnahme ist es, den We<strong>in</strong>bau <strong>in</strong> diesen Lagen als landschaftsprägen<strong>des</strong><br />

Element <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e im fränkischen Anbaugebiet zu sichern. Se<strong>in</strong>e Erhaltung ist<br />

aufgrund <strong>der</strong> hohen Bewirtschaftungskosten <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Arbeitserschwernisse<br />

und dadurch bed<strong>in</strong>gten verm<strong>in</strong><strong>der</strong>ten Rentabilität stark gefährdet.<br />

För<strong>der</strong>fähig s<strong>in</strong>d bestockte Rebflächen, die aufgrund ihrer Hangneigung o<strong>der</strong> wegen<br />

vorhandener Stützmauern nur mit Seilzug o<strong>der</strong> von Hand bewirtschaftet werden<br />

können (sog. Steil- und Terrassenlagen). Hierzu zählen auch Rebflächen, die<br />

mit handgeführten Kle<strong>in</strong>raupen bewirtschaftet werden und e<strong>in</strong>e Hangneigung von<br />

m<strong>in</strong>d. 40 % aufweisen.<br />

...


- 146 -<br />

Zu för<strong>der</strong>nde Rebflächen müssen grundsätzlich <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Regierung<br />

von Unterfranken durchgeführten Kartierung <strong>der</strong> Steil- und Terrassenlagen liegen.<br />

Mit <strong>der</strong> verbesserten <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> soll den aufgrund <strong>der</strong> Bewirtschaftungserschwernisse<br />

erhöhten Bewirtschaftungskosten <strong>in</strong> Steil- und Terrassenlagen Rechnung<br />

getragen werden. Gleichzeitig soll mit <strong>der</strong> umweltschonenden Bewirtschaftung<br />

<strong>der</strong> Steillagen e<strong>in</strong> Beitrag zum Boden- und Gewässerschutz sowie <strong>zur</strong> Strukturund<br />

Artenvielfalt geleistet werden.<br />

För<strong>der</strong>voraussetzungen/Auflagen<br />

- Lage <strong>der</strong> Antragsfläche <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> Abgrenzung <strong>der</strong> för<strong>der</strong>fähigen Steilund<br />

Terrassenlagen,<br />

- Erosionsschutz durch Dauerbegrünung o<strong>der</strong> Herbst-/W<strong>in</strong>terbegrünung o<strong>der</strong><br />

Mulchen mit organischer Substanz,<br />

- Verbot <strong>der</strong> Ausbr<strong>in</strong>gung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen,<br />

- E<strong>in</strong>haltung <strong>der</strong> <strong>in</strong> den Leitl<strong>in</strong>ien „umweltgerechter We<strong>in</strong>bau“ festgelegten<br />

Auflagen (Anlage 11):<br />

Verzicht auf E<strong>in</strong>satz von Luftfahrzeugen bei <strong>der</strong> Anwendung von Düngeund<br />

Pflanzenschutzmittel<br />

nur punktuelle Anwendung bzw. gänzlicher Verzicht auf Herbizide<br />

sofern ke<strong>in</strong>e Bodenuntersuchung auf N-m<strong>in</strong> vorliegt, Begrenzung <strong>der</strong> N-<br />

Düngung auf max. 50 kg N/ha und Jahr<br />

zeitliche Beschränkung <strong>der</strong> Düngung (m<strong>in</strong>eralische N-Düngung von Mai<br />

bis <strong>zur</strong> Blüte, organische Düngung vom 1. Februar bis <strong>zur</strong> Blüte)<br />

E<strong>in</strong>satz nur von raubmilbenschonenden Fungiziden<br />

Erhaltung ökologischer Begleitstrukturen wie Trockenmauern und Trockenrasen<br />

...


- 147 -<br />

Höhe <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong><br />

Die Höhe <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> richtet sich nach dem Ausmaß <strong>der</strong> standortbed<strong>in</strong>gten<br />

Arbeitserschwernissen (Kategorie):<br />

a) b)<br />

DM/ha/Jahr DM/ha/Jahr<br />

1. Nicht direktzugfähige Kle<strong>in</strong>terrassen 5.000 (2.555 €) 4.800 (2.455 €)<br />

2. Erschwerter Seilzug/erschlossene<br />

Kle<strong>in</strong>terrassen<br />

4.000 (2.045 €) 3.800 (1.945 €)<br />

3. Seilzuglagen, Hangneigung über<br />

40 %<br />

4. Direktzugfähige Steillagen, Hangneigung<br />

über 40 %<br />

(<strong>in</strong>kl. handgeführte Kle<strong>in</strong>raupe)<br />

a) bei vollständigen Verzicht auf den E<strong>in</strong>satz chemisch-synthetischer Herbizide<br />

b) Bei Herbizide<strong>in</strong>satz <strong>in</strong> Form <strong>der</strong> Teilflächenbehandlung<br />

2.500 (1.280 €) 2.300 (1.175 €)<br />

1.000 (511 €) 800 (410 €)<br />

Die über die <strong>in</strong> <strong>der</strong> Anlage festgesetzte Obergrenze von 900 Euro h<strong>in</strong>ausgehende<br />

Prämie wird ausschließlich aus nationalen Mittel f<strong>in</strong>anziert (vergl. Kapitel 16).<br />

Allgeme<strong>in</strong>e Bestimmungen<br />

- Zuwendungen werden nur für Steil- und Terrassenlagen gewährt, die <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

We<strong>in</strong>baukartei erfasst s<strong>in</strong>d und außerhalb <strong>der</strong> Gebietskulisse „alte We<strong>in</strong>berge“<br />

liegen. E<strong>in</strong>e <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> Gebietskulisse „alte We<strong>in</strong>berge“ erfolgt<br />

durch Programme <strong>des</strong> Bayerischen Staatsm<strong>in</strong>isteriums für Lan<strong>des</strong>entwicklung<br />

und Umweltfragen.<br />

- Betriebe, die an <strong>der</strong> Teilmaßnahme „Bewirtschaftung <strong>des</strong> gesamten Betriebes<br />

nach den Kriterien <strong>des</strong> ökologischen Landbaus“ teilnehmen, können nur im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Maßnahme „gänzlicher Verzicht auf Herbizide“ zusätzlich e<strong>in</strong>e<br />

<strong>För<strong>der</strong>ung</strong> für Rebflächen i. H. v. 650 DM/ha erhalten. E<strong>in</strong>e weitere Komb<strong>in</strong>ation<br />

<strong>der</strong> geför<strong>der</strong>ten Rebflächen mit an<strong>der</strong>en KULAP-Maßnahmen ist nicht<br />

...


möglich.<br />

- 148 -<br />

- Angesichts <strong>der</strong> Großzahl <strong>der</strong> We<strong>in</strong>baubetriebe mit e<strong>in</strong>er Rebfläche unter e<strong>in</strong>em<br />

Hektar können W<strong>in</strong>zerbetriebe unterhalb <strong>der</strong> ALG-Grenze bis zu <strong>der</strong> M<strong>in</strong><strong>des</strong>tzuwendungsfläche,<br />

die sich aus <strong>der</strong> M<strong>in</strong><strong>des</strong>tzuwendungshöhe von<br />

500 DM/Betrieb (Bagatellgrenze) ergibt, <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> e<strong>in</strong>bezogen werden,<br />

sofern sie <strong>in</strong> <strong>der</strong> We<strong>in</strong>baukartei erfasst und die Voraussetzungen nach § 5,<br />

Abs. 1 und 2 <strong>des</strong> We<strong>in</strong>baugesetzes erfüllen.<br />

- Für Betriebe, die nur an diesem Son<strong>der</strong>programm teilnehmen, gilt die GV-<br />

Obergrenze von 2,0 GV/ha LF nicht, da die beson<strong>der</strong>s wertvollen Steilhänge <strong>in</strong><br />

ke<strong>in</strong>em direkten Bezug zum viehhaltenden Betrieb stehen.<br />

- Im Übrigen gelten die Auflagen und Verpflichtungen gemäß KULAP-A.<br />

- Begründung:<br />

Bei den Steil- und Terrassenlagen handelt es sich um ca. 130 Betriebe mit ungefähr<br />

150 ha Fläche. In diesen beson<strong>der</strong>s wertvollen Lagen stellt <strong>der</strong> We<strong>in</strong>bau e<strong>in</strong><br />

gewichtiges landschaftsprägen<strong>des</strong> Element dar. Zudem wird die Struktur- und Artenvielfalt<br />

erhalten. Durch die umweltschonende Bewirtschaftung wird e<strong>in</strong> Beitrag<br />

zum Schutz von Boden und Gewässer geleistet.<br />

Diese regionalspezifische Maßnahme wurde mit Entscheidung <strong>der</strong> EU-<br />

Kommission Nr. SG (99) D/3839 vom 27.05.1999 genehmigt.<br />

kalkulatorische Prämienbegründung<br />

Die e<strong>in</strong>zuhaltenden Auflagen sowie die Auflagen, die über die „gute fachliche Praxis“<br />

h<strong>in</strong>ausgehen, s<strong>in</strong>d <strong>der</strong> tabellarischen Darstellung (Anlage 9) zu entnehmen.<br />

Beson<strong>der</strong>s zu betonen ist, dass bei <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> Steillagenwe<strong>in</strong>baus neben<br />

den ökologischen Zielen auch die Arbeitserschwernis und die Bewirtschaftungse<strong>in</strong>schränkungen<br />

zu berücksichtigen s<strong>in</strong>d.<br />

Bei <strong>der</strong> als Anlage beigefügten Kalkulation kam nur die Arbeitserschwernis <strong>in</strong><br />

Form von höheren Arbeits- und Masch<strong>in</strong>enkosten zum Ansatz. Auch unter E<strong>in</strong>beziehung<br />

<strong>der</strong> qualitätsbed<strong>in</strong>gt höheren Preise für Sorten auf Steillagen errechnet<br />

sich im Vergleich zum Direktzug e<strong>in</strong>e Re<strong>in</strong>ertragsdifferenz je nach Kategorie <strong>der</strong><br />

Arbeitserschwernis von 17.000 DM bis 2.000 DM je ha. Hierbei wurden die bei<br />

...


- 149 -<br />

e<strong>in</strong>er <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> gefor<strong>der</strong>ten Auflagen durch die E<strong>in</strong>haltung <strong>der</strong> Leitl<strong>in</strong>ien "umweltgerechter<br />

We<strong>in</strong>bau" (E<strong>in</strong>schränkung <strong>der</strong> Herbizidanwendung, Düngung (Menge,<br />

Zeit), <strong>der</strong> Fungizidanwendung sowie die Verpflichtung zum Erhalt ökologischer<br />

Begleitstrukturen) f<strong>in</strong>anziell nicht bewertet. Die Re<strong>in</strong>ertragsdifferenz <strong>des</strong><br />

ökologischen We<strong>in</strong>baus im Vergleich zum konventionellen We<strong>in</strong>bau liegt bei 700<br />

bis 1.500 DM/ha (vergleiche Prämienkalkulation <strong>in</strong> <strong>der</strong> Anlage 10). Die im Rahmen<br />

<strong>des</strong> Kulturlandschaftsprogrammes gewährten Prämien leisten ke<strong>in</strong>en vollen<br />

E<strong>in</strong>kommensausgleich, jedoch e<strong>in</strong>en wesentlichen Beitrag <strong>zur</strong> Erhaltung dieser<br />

landschaftsprägenden und umweltschonenden Bewirtschaftung beson<strong>der</strong>s sensibler<br />

We<strong>in</strong>bauregionen.<br />

4.1.2 <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> e<strong>in</strong>er regionalspezifischen gewässerschonenden Landbewirtschaftung<br />

im E<strong>in</strong>zugsgebiet von Oberflächengewässern (Seenprogramm)<br />

- Beschreibung:<br />

Viele Oberflächengewässer, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e Seen, weisen Untersuchungen zufolge<br />

z. T. erhebliche Belastungen mit Schadstoffen und Keimen auf. E<strong>in</strong> nicht unerheblicher<br />

Teil <strong>der</strong> Schadstoffe<strong>in</strong>träge stammt dabei von <strong>der</strong> landwirtschaftlich genutzten<br />

Fläche im Umgriff von Seen. Ziel dieser regionalspezifischen Maßnahme ist es<br />

daher, durch Verzicht auf den E<strong>in</strong>satz von Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln<br />

bzw. die Umwandlung von Ackerland <strong>in</strong> Grünland gewässerschädliche E<strong>in</strong>träge<br />

aus <strong>der</strong> Landwirtschaft deutlich zu reduzieren. Diese Maßnahme ist auf kartierte<br />

Umgriffsflächen <strong>der</strong> Oberflächengewässer beschränkt.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> „Gewässerschonenden Landbewirtschaftung“ (Seenprogramm)<br />

s<strong>in</strong>d bei „extensiver Grünlandnutzung“ folgende Verpflichtungen e<strong>in</strong>zuhalten:<br />

- Verzicht auf den E<strong>in</strong>satz jeglicher Düngung und flächendeckenden chemischen<br />

Pflanzenschutz (erlaubt ist nur die E<strong>in</strong>zelpflanzenbekämpfung).<br />

- Uferrandstreifen (Abzäunung) <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Breite von 15 m, bei Installation von<br />

stationären Weidepumpen (Gewässerabstand <strong>der</strong> Weidepumpen m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens<br />

15 m) m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens 5 m, dürfen <strong>in</strong> ke<strong>in</strong>em Fall beweidet werden (bei Steilhangflächen<br />

mit mehr als 35 % Neigung verdoppelt sich <strong>der</strong> Uferrandstreifen). Auf<br />

den Uferrandstreifen ist m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens e<strong>in</strong>mal jährlich e<strong>in</strong> Pflegeschnitt durchzu-<br />

...


- 150 -<br />

führen; das Schnittgut ist von <strong>der</strong> Fläche abzufahren (Mulchverbot).<br />

- In jedem Kalen<strong>der</strong>jahr im Verpflichtungszeitraum muss e<strong>in</strong> M<strong>in</strong><strong>des</strong>tbesatz<br />

(Durchschnittsbestand) an Rauhfutterfressern im Betrieb von 0,5 GV/ha Hauptfutterfläche<br />

e<strong>in</strong>gehalten werden.<br />

- Die Flächen s<strong>in</strong>d m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens e<strong>in</strong>mal jährlich zu mähen bzw. zu beweiden. Das<br />

Schnittgut ist landwirtschaftlich zu verwerten (Mulchverbot). In begründeten<br />

E<strong>in</strong>zelfällen kann das AfLuE e<strong>in</strong>er an<strong>der</strong>en Verwertung zustimmen.<br />

Bei „extensiver Ackernutzung“ s<strong>in</strong>d folgende Verpflichtungen e<strong>in</strong>zuhalten:<br />

Bewirtschaftungsweise ohne jegliche Düngung und ohne jegliche Pflanzenschutzmittel.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus ist e<strong>in</strong> m<strong>in</strong>d. 5 m breiter Grünlandstreifen zwischen<br />

Acker und Gewässer freizuhalten. Diese Auflage kann nicht zusätzlich<br />

nach KULAP-C geför<strong>der</strong>t werden.<br />

Allgeme<strong>in</strong>e Bestimmungen:<br />

- Geför<strong>der</strong>t werden können nur die für den Schutz <strong>des</strong> Oberflächengewässers<br />

unmittelbar bedeutsamen Flächen. Die nach re<strong>in</strong> sachlichen Erwägungen e<strong>in</strong>bezogenen<br />

Flächen s<strong>in</strong>d kartenmäßig (Flächenkartierung) darzustellen. Die<br />

Gebietsabgrenzung und die Festlegung <strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong> Zuwendungen <strong>in</strong>nerhalb<br />

<strong>der</strong> jeweiligen Extensivierungsstufen werden mit <strong>der</strong> Naturschutzbehörde und<br />

dem Wasserwirtschaftsamt abgestimmt.<br />

- Die E<strong>in</strong>haltung <strong>der</strong> Flächenabgrenzung zum Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm<br />

bzw. zum Bayerischen Kulturlandschaftsprogramm Teil A ist gewährleistet.<br />

Um Überschneidungen sowie Doppel- und Konkurrenzför<strong>der</strong>ungen<br />

mit Programmen <strong>des</strong> Natur- und Umweltschutzes zuverlässig zu vermeiden,<br />

wird <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>in</strong> Zweifelsfällen e<strong>in</strong>e enge Abstimmung zwischen den<br />

betreffenden Behörden herbeigeführt.<br />

- Stillgelegte Flächen (konjunkturelle Stilllegung) können nicht <strong>in</strong> die <strong>För<strong>der</strong>ung</strong><br />

e<strong>in</strong>bezogen werden.<br />

- Für Betriebe, die nur an diesem Son<strong>der</strong>programm teilnehmen, gilt die GV-<br />

Obergrenze von 2,0 GV/ha LF nicht, um gerade <strong>in</strong> Gebieten mit hoher Viehdichte<br />

gezielt die Flächen um die Seen <strong>in</strong> diese Extensivierungsmaßnahme e<strong>in</strong>beziehen<br />

zu können.<br />

- Im Übrigen gelten die Auflagen und Verpflichtungen gemäß KULAP-A.<br />

...


- 151 -<br />

Gegenüber dem Grundprogramm angehobene Sätze s<strong>in</strong>d <strong>zur</strong> Steigerung <strong>der</strong> Akzeptanzmaßnahme<br />

erfor<strong>der</strong>lich.<br />

<strong>För<strong>der</strong>ung</strong>:<br />

650 DM/ha (330 €/ha) bei Ackernutzung und 500 DM/ha (255 €/ha) bis<br />

900 DM/ha (455 €/ha) <strong>in</strong> Abhängigkeit von Schnittzeitpunkt und Ertragslage bei<br />

Grünland.<br />

- Begründung:<br />

Die EU-Kommission hat diese Maßnahmen mit Entscheidung Nr. 95 (3101) vom<br />

15.12.1995 genehmigt. Die Maßnahme wird im Rahmen <strong>der</strong> Programmplanung<br />

unverän<strong>der</strong>t fortgeführt.<br />

4.1.3 Extensive Teichbewirtschaftung gem. 3. Än<strong>der</strong>ungsentscheidung <strong>der</strong> EU-<br />

Kommission Nr. K (2003) 3112 vom 21.08.2003<br />

- Beschreibung:<br />

Die Maßnahme soll die traditionelle, naturnahe Bewirtschaftung von Teichen gewährleisten.<br />

Ziel ist es dabei, das natürliche Gleichgewicht <strong>in</strong> den Teichen zu erhalten<br />

und die Gesundheit <strong>der</strong> Fische zu sichern. Dies soll <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie durch die<br />

Ausgewogenheit <strong>der</strong> Nährstoffbilanz erreicht werden. Beson<strong>der</strong>er Wert wird dabei<br />

auf die M<strong>in</strong>imierung <strong>des</strong> Phosphore<strong>in</strong>trags <strong>in</strong> den Teich gelegt.<br />

<strong>För<strong>der</strong>ung</strong>:<br />

Für die E<strong>in</strong>haltung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>bed<strong>in</strong>gungen werden pauschal 400 DM/ha (205 €/ha)<br />

und Jahr ausbezahlt.<br />

Bed<strong>in</strong>gungen:<br />

- Bayern wurde <strong>in</strong> zwei Regionen e<strong>in</strong>geteilt:<br />

Region I: Mittelfranken Region II: alle an<strong>der</strong>en<br />

Unterfranken Regierungsbezirke<br />

...


- 152 -<br />

Den Regionen werden Besatzobergrenzen für Karpfen und Schleien zugeordnet.<br />

Für Karpfen betragen diese <strong>in</strong><br />

Region I: Region II:<br />

3 000 K1/ha 2 500 K1/ha<br />

600 K2/ha 500 K2/ha<br />

für Schleien <strong>in</strong> Monokultur betragen diese <strong>in</strong><br />

Region I: Region II<br />

5 000 S1/ha 4 000 S1/ha<br />

2 500 S2/ha 2 000 S2/ha<br />

1 500 S3/ha 1 200 S3/ha<br />

- M<strong>in</strong>eralische Düngung ist nicht erlaubt.<br />

- Die Frühjahrskalkung mit Branntkalk ist nicht erlaubt.<br />

- Es dürfen nur unverarbeitete Futtermittel (Getreide, Legum<strong>in</strong>osen o. ä.) verabreicht<br />

werden; <strong>in</strong>dustriell hergestelltes o<strong>der</strong> aufbereitetes Futter ist nicht erlaubt.<br />

Ab Verpflichtungsbeg<strong>in</strong>n 2004 dürfen auch verarbeitete Futtermittel,<br />

bestehend aus e<strong>in</strong>em wesentlichen Teil an Getreide und Legum<strong>in</strong>osen,<br />

verfüttert werden.<br />

...


- 153 -<br />

4.2 Langfristige Bereitstellung von Flächen für agrarökologische Zwecke<br />

- Beschreibung:<br />

Die langfristige Bereitstellung von Flächen für agrarökologische Zwecke be<strong>in</strong>haltet<br />

die E<strong>in</strong>stellung bzw. starke Reduzierung <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Produktion<br />

mit folgenden Zielen:<br />

- Wichtige Funktionen im Rahmen <strong>des</strong> <strong>in</strong>tegrierten Pflanzenbaus sollen erfüllt<br />

werden und <strong>zur</strong> Verbesserung <strong>der</strong> Lebensbed<strong>in</strong>gungen für wild lebende Tierund<br />

Pflanzenarten sowie <strong>zur</strong> Stabilität <strong>der</strong> Population <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Nützl<strong>in</strong>ge<br />

aller Art beitragen.<br />

- Natürliche Ressourcen sollen geschont und <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> E<strong>in</strong>trag von Stoffen<br />

<strong>in</strong> das Grundwasser und die Oberflächengewässer verr<strong>in</strong>gert werden.<br />

- E<strong>in</strong> agrarökologisches Verbundsystem soll geschaffen werden.<br />

- Die Landschaft soll bereichert und ihr Erholungswert gehoben werden.<br />

Die <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> langfristigen Bereitstellung von Flächen für agrarökologische<br />

Zwecke erfolgt im Rahmen e<strong>in</strong>es fachlichen Konzeptes, das vom Amt für Landwirtschaft<br />

und Ernährung erstellt wird.<br />

Für die langfristige Bereitstellung von Flächen für agrarökologische Zwecke im<br />

Rahmen e<strong>in</strong>es fachlichen Konzeptes werden folgende Beträge gewährt:<br />

bis zu e<strong>in</strong>er Ertragsmesszahl (EMZ) von 20<br />

* bei Grünland bis zu 600 DM/ha (305 €/ha)<br />

* bei Ackerland bis zu 700 DM/ha (360 €/ha)<br />

* darüber je EMZ-Punkt zusätzlich 10 DM (5 €).<br />

- Begründung:<br />

Durch diese Maßnahmen wird die Kulturlandschaft mit ökologischen Strukturelementen<br />

bereichert. Dies trägt wirksam zum Arten- und Naturschutz bei und soll<br />

<strong>der</strong> Biotopvernetzung dienen.<br />

...


- 154 -<br />

Auf ausgewählten Flächen wird im Rahmen e<strong>in</strong>es fachlichen Konzeptes e<strong>in</strong>e ökologische<br />

Vernetzung <strong>der</strong> Flur durch Maßnahmen wie Heckenpflanzung, Anlage<br />

von Ra<strong>in</strong>en, kle<strong>in</strong>er Feldgehölze und extensiven Gründlandbestandteilen geför<strong>der</strong>t.<br />

Die Fachgesetze schützen zwar existierende Landschaftsstrukturelemente wie Hecken<br />

o<strong>der</strong> Feldgehölz, e<strong>in</strong>e Neuanlage ist jedoch auch <strong>in</strong> Gebieten, die hier Defizite<br />

aufweisen, nicht erfor<strong>der</strong>lich (Anlage 9).<br />

Die Prämienkalkulation weist auf Grünland die Nutzungskosten, bei Ackerland<br />

den entgangenen durchschnittlichen Deckungsbeitrag aus. Da oft ungünstig geformte<br />

Flächen langfristig für agrarökologische Zwecke genutzt werden, erfolgt<br />

e<strong>in</strong> Abschlag <strong>des</strong> entgangenen Deckungsbeitrages aufgrund <strong>der</strong> E<strong>in</strong>sparung höherer<br />

Arbeitserledigungskosten für <strong>der</strong>artige Flächen (vergl. Anlage 10). Bei Flächen<br />

mit niedriger Ertragsmesszahl leistet die Prämie nur e<strong>in</strong>en Beitrag zum Verlustausgleich.<br />

Bei e<strong>in</strong>er Ertragsmesszahl ab ca. 30 entsteht e<strong>in</strong> gewisser Anreizeffekt.<br />

Hier muss jedoch berücksichtigt werden, dass mit zunehmen<strong>der</strong> Ertragsmesszahl<br />

höhere Ausgangserträge und somit höhere Nutzungskosten bzw. Deckungsbeitragsverluste<br />

angesetzt werden müssen.<br />

4.3 Umwandlung von Ackerland <strong>in</strong> Grünland <strong>in</strong> sensiblen Gebieten gem.<br />

3. Än<strong>der</strong>ungsentscheidung <strong>der</strong> EU-Kommission Nr. K (2003) 3112 vom<br />

21.08.2003<br />

- Beschreibung:<br />

Die Umwandlung von Ackerland <strong>in</strong> Grünland <strong>in</strong> sensiblen Gebieten wird mit<br />

500 €/ha geför<strong>der</strong>t. Sensible Gebiete <strong>in</strong> diesem S<strong>in</strong>ne s<strong>in</strong>d:<br />

- überschwemmungsgefährdete Bereiche,<br />

- Flächen von denen die Gefahr e<strong>in</strong>es direkten Boden- und/o<strong>der</strong> Nährstoffe<strong>in</strong>trags<br />

<strong>in</strong> Gewässer ausgeht,<br />

- Flächen <strong>in</strong> Hochwasserretentionsgebieten,<br />

- Flächen <strong>in</strong> Wasserschutzgebieten, soweit die Umwandlung nicht nach <strong>der</strong><br />

Schutzgebietsverordnung geboten ist.<br />

...


- 155 -<br />

- Begründung:<br />

Die ökologischen Leistungen <strong>des</strong> Grünlan<strong>des</strong> s<strong>in</strong>d unbestritten. So werden auf<br />

Grünland Pflanzenschutzmittel <strong>in</strong> deutlich ger<strong>in</strong>gerem Umfang als auf Ackerland<br />

e<strong>in</strong>gesetzt. Darüber h<strong>in</strong>aus verh<strong>in</strong><strong>der</strong>t Grünlandnutzung den Nährstoffe<strong>in</strong>trag <strong>in</strong><br />

das Grundwasser bzw. <strong>in</strong> Oberflächengewässer. Im Übrigen ist Grünland deutlich<br />

artenreicher als Ackerland.<br />

4.4 Umweltschonende Ackerbewirtschaftung <strong>in</strong> gewässersensiblen Bereichen<br />

- Beschreibung:<br />

* In unmittelbarer Gewässernähe ist e<strong>in</strong> Grünstreifen von 15 m Breite e<strong>in</strong>zusäen.<br />

Dieser Grünstreifen ist m<strong>in</strong>d. 1 x pro Jahr zu mähen und das Mähgut abzufahren.<br />

Auf diesem Grünstreifen ist jegliche Düngung und chemischer Pflanzenschutz untersagt.<br />

* Der Anbau von Reihenkulturen wie Kartoffeln, Mais und Zuckerrüben ist auf <strong>der</strong><br />

e<strong>in</strong>bezogenen Fläche nicht möglich.<br />

* För<strong>der</strong>betrag: 350 DM/ha (180 €/ha).<br />

- Begründung:<br />

Ziel <strong>der</strong> staatlichen Beratung ist es, <strong>in</strong> überschwemmungsgefährdeten Gebieten<br />

bzw. <strong>in</strong> extremen Hanglagen die Ackerflächen <strong>in</strong> Grünlandnutzung zu überführen.<br />

Dazu ist e<strong>in</strong>e entsprechende Maßnahme im Kulturlandschaftsprogramm Teil A<br />

vorgesehen. Für diejenigen Fälle, <strong>in</strong> denen <strong>der</strong> Übergang von Ackernutzung <strong>in</strong><br />

Grünland aufgrund <strong>der</strong> betrieblichen Verhältnisse nicht bzw. <strong>der</strong>zeit noch nicht<br />

möglich ist, soll die Gewässerschonung durch die landwirtschaftliche Nutzung mit<br />

Hilfe e<strong>in</strong>er ackerflächenspezifischen Maßnahme sichergestellt werden.<br />

Aus Flächen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Nähe von Oberflächengewässern kommt es bei Ackernutzung<br />

<strong>in</strong> Hanglagen durch Erosion bzw. <strong>in</strong> überschwemmungsgefährdeten Lagen durch<br />

Überflutung oft zu schädlichen E<strong>in</strong>trägen <strong>in</strong> Oberflächengewässer. Insbeson<strong>der</strong>e<br />

<strong>der</strong> E<strong>in</strong>trag von Phosphat führt dabei häufig <strong>zur</strong> Eutrophierung dieser Gewässer.<br />

...


- 156 -<br />

Dies kann weitgehend durch e<strong>in</strong>e dauerhafte Begrünung <strong>der</strong> angrenzenden Fel<strong>der</strong><br />

vermieden werden. Die <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> ist aber lediglich als Übergangsmaßnahme <strong>zur</strong><br />

Schonung <strong>der</strong> Oberflächengewässer gedacht. Langfristiges Ziel <strong>der</strong> staatlichen Beratung<br />

ist es, <strong>in</strong> diesen sensiblen Gebieten auf Grünlandnutzung umzustellen.<br />

4.5 Umweltschonende Flüssigmistausbr<strong>in</strong>gung gem. 3. Än<strong>der</strong>ungsentscheidung<br />

<strong>der</strong> EU-Kommission Nr. K (2003) 3112 vom 21.08.2003<br />

Als „modulationsfähige Maßnahme wird im Rahmen <strong>des</strong> För<strong>der</strong>grundsatzes<br />

„markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung“ (MSL) (Teil A, Ziffer<br />

2.4) <strong>des</strong> jeweils gültigen GAK-Rahmenplanes die Maßnahme „umweltschonende<br />

Ausbr<strong>in</strong>gungsverfahren für flüssige Wirtschaftsdünger“ angeboten.<br />

Der För<strong>der</strong>satz beträgt max. 30 € je ha LF und Jahr, bzw. max. 15 € je GV<br />

und Jahr.<br />

9.3.4.1.4 Indikativer Gesamtf<strong>in</strong>anzierungsplan<br />

Im nachfolgend dargestellten <strong>in</strong>dikativen Gesamtf<strong>in</strong>anzierungsplan s<strong>in</strong>d die aus<br />

laufenden Verträgen (5 Jahre) bestehenden Altverpflichtungen enthalten. Die Altverpflichtungen<br />

s<strong>in</strong>d im <strong>in</strong>dikativen Gesamtf<strong>in</strong>anzierungsplan <strong>in</strong> Kapitel 8 ausgewiesen.<br />

Die Geme<strong>in</strong>schaftsbeteiligung an den Beihilfebeträgen (gesamte öffentliche Ausgaben)<br />

<strong>des</strong> Bayerischen Kulturlandschaftsprogramms beträgt 50 %. Die top-ups<br />

nach Art. 52 <strong>der</strong> VO (EG) Nr. 1257/1999 s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Kapitel 16 dargestellt.<br />

...


- 157 -<br />

Tabelle 24: Indikativer F<strong>in</strong>anzplan nach Jahren<br />

<strong>in</strong> Mio. DM<br />

Merkmal 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006<br />

umweltorientiertes Betriebsmanagement<br />

49 51 57 57,9 57,3 56,3<br />

328,5<br />

Ökolandbau 38 40 44 46 48 49 50 315<br />

Grünlandprämie 175 178 181 183 183 183 183 1266<br />

extensive FF 46,3 48 49 51 51,7 50,7 50 346,7<br />

Wiesennutzung mit<br />

Schnittzeitauflagen<br />

30 30,1 30,1 30,1 28,1 28,1 28,1 204,6<br />

Mulchsaat 9,6 10,6 12,05 12,2 12,5 13 13,5 83,45<br />

extensive Weidenutzung<br />

Verzicht auf jegl. Düngung<br />

2,4 2,4 2,4 2,4 2,4 2,4 2,4 16,8<br />

und chem. Pflanzenschutzmittel<br />

entlang von<br />

Gewässern<br />

0,3 0,4 0,5 0,6 0,7 0,8 1,0 4,3<br />

Mahd von Steilhangwiesen 0,6 0,7 0,7 0,7 0,7 0,7 0,7 4,8<br />

Behirtung anerkannter<br />

Almen und Alpen<br />

3,7 3,7 3,7 3,7 3,7 3,7 3,7 25,9<br />

Streuobstbau 2,3 2,3 2,3 2,3 2,3 2,3 2,3 16,1<br />

Umwandlung von Ackerland<br />

<strong>in</strong> Grünland<br />

5 5 5 5 5 5 30<br />

Erhaltung gefährdeter<br />

Kulturpflanzensorten<br />

0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,6<br />

Gewässerschonende Ackerbewirtschaftung<br />

Langfristige Bereitstellung<br />

0,4 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 2,9<br />

von Flächen für agrarökologische<br />

Zwecke<br />

0,1 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 1,3<br />

sonstige regionale Maßnahmen<br />

3,2 3,2 3,2 3,2 3,2 3,2 3,2 22,4<br />

auslaufende Maßnahmen 38,8 19,15 1,5 59,45<br />

Restzahlungen für das<br />

Verpflichtungsjahr 1999<br />

75 75<br />

Grundprämie* 8,6 5,6 14,2<br />

<strong>in</strong>sgesamt 433,9 398,86 387,25 398 400 400 400 2818<br />

f<strong>in</strong>anzwirksam 410 408 400 400 400 400 400<br />

Aus abwicklungstechnischen Gründen erfolgt die Auszahlung teilweise im nächsten<br />

Haushaltsjahr.<br />

Zusätzlicher Mittelbedarf für die Fortführung <strong>der</strong> bisherigen Grundstufe:<br />

Jahr<br />

gesamt<br />

Aufgrund <strong>der</strong> Verhandlungsergebnisse mit <strong>der</strong> EU-Kommission wird die Grundstufe<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> bisherigen Form (Schreiben <strong>der</strong> EU-Kommission D/470416) nicht<br />

mehr angeboten.<br />

* Ab 1999 ist ke<strong>in</strong>e Antragstellung für die Grundprämie mehr möglich Antragsteller aus dem Jahr 1998 müssen sich dem neuen Programm anpassen (Revisionsklausel).<br />

...


9.3.4.1.5 Bezug zu an<strong>der</strong>en Maßnahmen<br />

1) Ausgleichszulage<br />

- 158 -<br />

Im Gegensatz <strong>zur</strong> Ausgleichszulage gemäß Nr. 9.3.3.1 <strong>der</strong> Programmplanung, die<br />

auf die Aufrechterhaltung <strong>der</strong> Bewirtschaftung ausgerichtet ist und e<strong>in</strong>e flächendeckende<br />

Landbewirtschaftung sichern soll, werden im Rahmen <strong>des</strong> Kulturlandschaftsprogrammes<br />

Teil A konkrete Umweltleistungen <strong>der</strong> Landwirte, die über<br />

die gute fachliche Praxis h<strong>in</strong>ausgehen, ausgeglichen. Die Prämien s<strong>in</strong>d auf <strong>der</strong><br />

Basis <strong>der</strong> E<strong>in</strong>kommensverluste, zusätzlicher Kosten sowie ggf. e<strong>in</strong>er erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Anreizkomponente errechnet (vgl. Prämienbegründung <strong>in</strong> <strong>der</strong> Anlage).<br />

2) Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm Teil B (KULAP B) <strong>zur</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong><br />

Weide- und Alm-/Alpwirtschaft<br />

Die Steilhangmahd und die Behirtungsprämie wird durch die staatliche Beihilfe<br />

im Rahmen <strong>des</strong> Kulturlandschaftsprogrammes Teil B flankiert. Danach werden<br />

für spezifische Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>der</strong> extensiven Weidenutzung bzw. <strong>der</strong> Almbewirtschaftung<br />

Investitionsmaßnahmen bezuschusst.<br />

3) Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm Teil C (KULAP C) <strong>zur</strong> Erhaltung, Pfle-<br />

ge und Gestaltung <strong>der</strong> Kulturlandschaft<br />

Durch die <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> von Hecken und Feldgehölzen bzw. von Pflegemaßnahmen<br />

wird das Kulturlandschaftsprogramm Teil A s<strong>in</strong>nvoll ergänzt.<br />

4) Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm<br />

Das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm ist sowohl fachlich als auch gebietlich<br />

mit dem KULAP A abgestimmt. Vergleiche hierzu die Ausführungen <strong>in</strong><br />

Anlage 14 (Komb<strong>in</strong>ierbarkeit von Ausgleichszulage, Ausgleichszahlung und Agrarumweltmaßnahmen)<br />

sowie Anlage 15 (Vergleich Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm<br />

– Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm)<br />

...


9.3.4.1.6 Altverpflichtungen<br />

- 159 -<br />

Die bestehenden Altverpflichtungen aus dem bisherigen Kulturlandschaftsprogramm<br />

Teil A gehen aus nachfolgen<strong>der</strong> Tabelle hervor.<br />

Altverpflichtungen <strong>in</strong> den Jahren 2000 – 2003 <strong>in</strong> Mio. DM<br />

9.3.4.1.7 Übergangsregelungen<br />

2000 350<br />

2001 330,3<br />

2002 310<br />

2003 84,5<br />

Die im Jahr 1999 auslaufenden Verpflichtungen im Rahmen <strong>des</strong> bayerischen Kulturlandschaftsprogramms<br />

Teil A werden mit Ausnahme <strong>der</strong> Extensivierung <strong>der</strong><br />

R<strong>in</strong><strong>der</strong>haltung und <strong>der</strong> Grundprämie (beide Varianten) gemäß Entscheidung <strong>der</strong><br />

EU-Kommission vom 11.08.1999 um e<strong>in</strong> Jahr verlängert. Mit <strong>der</strong> Genehmigung<br />

<strong>der</strong> EU-Kommission wird die Antragstellung für Neuanträge<br />

(1. Verpflichtungsjahr 2000) für folgende Maßnahmen bereits eröffnet:<br />

- Bewirtschaftung <strong>des</strong> gesamten Betriebes nach den Kriterien <strong>des</strong> ökologischen<br />

Landbaus,<br />

- Umweltgerechter We<strong>in</strong>bau <strong>in</strong> Steil- und Terrassenlagen,<br />

- Mulchverfahren im Erwerbsobstbau.<br />

Die Bewilligung dieser Neuanträge erfolgt erst nach Genehmigung <strong>der</strong> bayerischen<br />

Programmplanung.<br />

Bei den Vere<strong>in</strong>barungen Stufe I ab dem Erstantragsjahr 1998, <strong>in</strong> denen ke<strong>in</strong>e Anpassung<br />

an die neue Maßnahme möglich ist, wird für die Zukunft ke<strong>in</strong>e <strong>För<strong>der</strong>ung</strong><br />

im Rahmen <strong>der</strong> bisherigen Grundprämie mehr gewährt. Auf Rückfor<strong>der</strong>ungen<br />

von bereits ausbezahlten Prämien für die bisherige Laufzeit <strong>des</strong> Verpflichtungszeitraumes<br />

wird aufgrund <strong>der</strong> Revisionsklausel verzichtet.<br />

...


- 160 -<br />

9.3.4.1.8 Zuständige Stelle und ordnungsgemäße Durchführung gemäß 3. Än<strong>der</strong>ungsentscheidung<br />

<strong>der</strong> EU-Kommission Nr. K(2003) 3112 vom 21.08.2003<br />

Abwicklungsbehörde für das Kulturlandschaftsprogramm ist das Amt für Landwirtschaft<br />

und Ernährung. Das Kulturlandschaftsprogramm wird als re<strong>in</strong>e Flächenprämie<br />

mit den entsprechend gültigen Kontroll- und Sanktionsbestimmungen<br />

mit folgenden Abweichungen abgewickelt.<br />

− Bei Maßnahme 1.1 „Umweltorientiertes Betriebsmanagement“ wird bei<br />

e<strong>in</strong>em e<strong>in</strong>maligen Verstoß gegen die festgelegte Furchtfolgebegrenzung<br />

(Intensivfrüchte von max. 50 % an <strong>der</strong> Ackerfläche) bis <strong>zur</strong> Sanktionsschwelle<br />

von 20 % (Anbau von bis zu 60 % Intensivkulturen) im Jahr <strong>des</strong><br />

Verstoßes für diese Maßnahme ke<strong>in</strong>e <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> gewährt.<br />

− Bei Maßnahme 2.1 „Extensive Fruchtfolge“ wird bei e<strong>in</strong>em e<strong>in</strong>maligen Verstoß<br />

gegen die festgelegten Begrenzungen (20 % bzw. 33 %) bei den Intensivfrüchten<br />

bis <strong>zur</strong> Sanktionsschwelle von 20 % (Anbau von bis zu 24 % e<strong>in</strong>er Intensivkultur<br />

(z. B. Mais) und bis zu 40 % aller Intensivkulturen) im Jahr <strong>des</strong><br />

Verstoßes für den gesamten Maßnahmenblock (Maßnahme 2.1) ke<strong>in</strong>e <strong>För<strong>der</strong>ung</strong><br />

gewährt.<br />

Der Antragsteller erhält <strong>in</strong> diesen Fällen e<strong>in</strong>en Än<strong>der</strong>ungsbescheid mit dem<br />

H<strong>in</strong>weis auf das Fortbestehen <strong>der</strong> e<strong>in</strong>gegangenen Verpflichtungen und dass die<br />

Weitergewährung <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> für die Restlaufzeit nur bei strikter Beachtung<br />

<strong>der</strong> Verpflichtungen gewährleistet ist.<br />

Bei Verstößen gegen die gesamtbetrieblichen Auflagen<br />

• Umbruch von Grünland <strong>zur</strong> Vergrößerung <strong>der</strong> Ackerfläche,<br />

• Überschreitung <strong>des</strong> maximal zulässigen GV-Besatzes,<br />

• Unterschreitung <strong>des</strong> M<strong>in</strong><strong>des</strong>tviehbesatzes,<br />

• Nichte<strong>in</strong>haltung von Bewirtschaftungsauflagen bei den Maßnahmen 1.1 und<br />

1.2 (Gesamtbetriebsextensivierung) bei denen e<strong>in</strong> Verstoß nicht prozentual<br />

bzw. <strong>in</strong> E<strong>in</strong>heiten (ha/GV) gemessen werden kann, z. B. Futtermittelzukauf,<br />

Haltungsbed<strong>in</strong>gungen <strong>der</strong> Tiere,<br />

• Nichte<strong>in</strong>haltung <strong>der</strong> „guten landwirtschaftlichen Praxis“,<br />

• Überschreitung <strong>des</strong> max. zulässigen Wirtschaftsdüngere<strong>in</strong>satzes (unaus-<br />

...


- 161 -<br />

geglichener KULAP-Nährstoff-Saldo),<br />

ist <strong>der</strong> Bewilligungsbescheid für die Zukunft und die Vergangenheit aufzuheben,<br />

die gewährten Zuwendungen s<strong>in</strong>d entsprechend – zuzüglich Z<strong>in</strong>sen – <strong>zur</strong>ückzufor<strong>der</strong>n.<br />

E<strong>in</strong>e Beschränkung auf e<strong>in</strong>e teilweise Aufhebung kann im E<strong>in</strong>zelfall <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />

dann geboten se<strong>in</strong>, wenn Rückfor<strong>der</strong>ungen mit Blick auf die e<strong>in</strong>gegangenen<br />

Verpflichtungen zu völlig unangemessenen Ergebnissen (Grundsatz <strong>der</strong> Verhältnismäßigkeit;<br />

Abstimmung mit <strong>der</strong> Regierung) führen würden.<br />

Wird e<strong>in</strong>e Ausnahmeentscheidung getroffen, ist diese <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e unter Darstellung<br />

<strong>der</strong> e<strong>in</strong>zelbetrieblich maßgeblichen Gründe für die Ermessensentscheidung<br />

schriftlich zu dokumentieren.<br />

E<strong>in</strong>e Ausnahmeentscheidung ist regelmäßig zu treffen<br />

a) bei Grünlandumbruch im Verpflichtungszeitraum <strong>zur</strong> Vergrößerung <strong>der</strong> Ackerfläche<br />

bis zu 5 v. H., max. jedoch 0,4 ha,<br />

b) bei e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>maligen Überschreitung <strong>des</strong> höchstzulässigen Viehbesatzes bis<br />

max. 10 % (d. h. bei 2,0 GV max. 2,2 GV/ha LF) o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>maligen Unterschreitung<br />

<strong>des</strong> M<strong>in</strong><strong>des</strong>tviehbesatzes während <strong>des</strong> 5jährigen Verpflichtungszeitraumes<br />

die Nichtgewährung bzw. Rückfor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Zuwendung<br />

auf das betreffende Jahr zu beschränken. Gleiches gilt bei Unterschreitung <strong>des</strong><br />

M<strong>in</strong><strong>des</strong>tviehbesatzes.<br />

Flächenzu- und –abgang<br />

Bei ger<strong>in</strong>gfügigen Flächenabgängen im Verpflichtungszeitraum von bis zu 10 %<br />

<strong>der</strong> je E<strong>in</strong>zelmaßnahme e<strong>in</strong>bezogenen Fläche, max. jedoch 3 ha<br />

unterbleibt e<strong>in</strong>e Aufhebung und Rückfor<strong>der</strong>ung für die Vergangenheit.<br />

Bei Flächenzugang ist e<strong>in</strong> neuer Verpflichtungszeitraum dann nicht zw<strong>in</strong>gend<br />

erfor<strong>der</strong>lich, wenn die zusätzlichen Flächen bereits beim Vorbewirtschafter <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>er Maßnahme mit gleicher o<strong>der</strong> niedrigerer Extensivierung e<strong>in</strong>bezogen waren.<br />

...


- 162 -<br />

Aufgrund <strong>der</strong> hohen ökologischen und landschaftspflegerischen Leistungen<br />

sowie <strong>der</strong> breiten Umweltwirkung <strong>der</strong> gesamt- bzw. betriebszweigbezogenen<br />

Maßnahmen (Maßnahmen 1.1, 1.2, 2.1, 2.2) können Flächenzugänge, die<br />

deutlich ger<strong>in</strong>ger s<strong>in</strong>d als die ursprünglich e<strong>in</strong>bezogene Fläche, nur bis zum<br />

vierten Verpflichtungsjahr <strong>des</strong> Verpflichtungszeitraumes <strong>in</strong> die <strong>För<strong>der</strong>ung</strong><br />

e<strong>in</strong>bezogen werden, wobei e<strong>in</strong>e Vergrößerung bis zu 2 ha <strong>in</strong> jedem Fall (bis<br />

zum vierten Verpflichtungsjahr) zulässig ist.<br />

9.3.4.1.9 Ergebnisse <strong>der</strong> Konsultationen<br />

Die <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> umweltschonen<strong>der</strong> Bewirtschaftungsweisen im Rahmen <strong>des</strong> Bayerischen<br />

Kulturlandschaftsprogramms wird von den betroffenen Verbänden und<br />

Organisationen begrüßt. Der Bayerische Bauernverband for<strong>der</strong>t, auch <strong>in</strong> Zukunft<br />

die Grundprämie <strong>in</strong> <strong>der</strong> bisherigen Form fortzuführen.<br />

Die Umweltschutzverbände for<strong>der</strong>n demgegenüber e<strong>in</strong>e Schwerpunktverlagerung<br />

auf beson<strong>der</strong>s extensive Produktionsverfahren wie den ökologischen Landbau<br />

o<strong>der</strong> die Bereitstellung von Flächen für agrarökologische Zwecke. Insgesamt<br />

sollten nach Me<strong>in</strong>ung <strong>der</strong> betroffenen Verbände <strong>der</strong> Mittele<strong>in</strong>satz für die Agrarumweltmaßnahmen<br />

weiter verstärkt werden.<br />

9.3.4.1.10 Kurzbeschreibung <strong>der</strong> Maßnahme gem. 3. Än<strong>der</strong>ungsentscheidung <strong>der</strong> EU-<br />

Kommission Nr. K(2003) 3112 vom 21.08.2003<br />

A. Gegenstand, Art, Umfang und Höhe <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong><br />

Die Übersicht über Gegenstand <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong>, Art, Umfang und Höhe <strong>der</strong><br />

Zuwendung geht aus <strong>der</strong> geän<strong>der</strong>ten Anlage 12 hervor. Die Komb<strong>in</strong>ationstabelle<br />

ist <strong>in</strong> <strong>der</strong> geän<strong>der</strong>ten Anlage 13 abgebildet. Ab dem Verpflichtungsjahr<br />

2004 wird die För<strong>der</strong>obergrenze im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen<br />

gänzlich aufgehoben.<br />

...


- 163 -<br />

B. Zuwendungsempfänger<br />

Land- und forstwirtschaftliche Unternehmer,<br />

We<strong>in</strong>baubetriebe, die <strong>in</strong> <strong>der</strong> We<strong>in</strong>baukartei erfasst und die Voraussetzungen<br />

nach § 5 Abs. 1 und 2 <strong>des</strong> We<strong>in</strong>baugesetzes erfüllen.<br />

C. zusätzliche Informationen<br />

- Komb<strong>in</strong>ierbarkeit <strong>der</strong> Maßnahmen (siehe geän<strong>der</strong>te Anlage 13)<br />

- Ke<strong>in</strong>e Überschreitung <strong>der</strong> Flächenhöchstsätze <strong>der</strong> EU-Kof<strong>in</strong>anzierung<br />

(notwendige Überschreitung erfolgt ausschließlich mit nationaler F<strong>in</strong>anzierung)<br />

- <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> nur von Flächen, die landwirtschaftlich genutzt werden und für<br />

die ke<strong>in</strong>e beson<strong>der</strong>en naturschutzfachlichen Auflagen bestehen<br />

- Für E<strong>in</strong>zelflächen <strong>in</strong> Abstimmung und Zusammenarbeit mit den zuständigen<br />

Naturschutzbehörden im Rahmen naturschutzfachlicher Programme<br />

und Pläne<br />

- <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> „umweltgerechten We<strong>in</strong>baus <strong>in</strong> Steil- und Terrassenlagen“<br />

nur außerhalb <strong>der</strong> Gebietskulisse „Alte We<strong>in</strong>berge“<br />

- EDV-Datenabgleich zum Ausschluss von Doppelför<strong>der</strong>ungen<br />

- Ke<strong>in</strong> neuer Verpflichtungszeitraum für E<strong>in</strong>beziehung von Flächen mit<br />

gleicher o<strong>der</strong> niedrigerer Extensivierung.<br />

- „Bei <strong>der</strong> Flächenbestimmung von Grünland werden abweichend zu<br />

Ackerland Landschaftselemente 1) , die entwe<strong>der</strong> Bestandteil guter<br />

fachlicher Anbau- und Nutzungspraktiken o<strong>der</strong> prägen<strong>der</strong> Bestandteil<br />

<strong>der</strong> historisch gewachsenen Kulturlandschaft s<strong>in</strong>d, als Teil <strong>der</strong><br />

vollständig genutzten Fläche anerkannt, soweit diese Elemente e<strong>in</strong>en<br />

untergeordneten Teil <strong>der</strong> Gesamtfläche umfassen. Zw<strong>in</strong>gend von <strong>der</strong><br />

Katasterfläche abzusetzen s<strong>in</strong>d die <strong>in</strong> Artikel 12 Absatz 2 Buchstabe b<br />

erster Anstrich <strong>der</strong> Verordnung (EG) Nr. 1254/1999 aufgelisteten Flächen<br />

(Gebäude, Wäl<strong>der</strong>, Teiche und Wege).“<br />

1) Bei den Landschaftselementen handelt es sich z.B. um E<strong>in</strong>zelbäume, Baum- und Strauchgruppen, Hecken,<br />

Feldgehölze, Feuchtbereiche, Tümpel und Kle<strong>in</strong>gewässer e<strong>in</strong>schließlich Rohr- und Schilfbestände, Gräben,<br />

Ra<strong>in</strong>e, Altgras- und Hochstaudenfluren, Trockenmauern und Leseste<strong>in</strong>wälle, Ste<strong>in</strong>- und Felsriegel, Triebwege<br />

für Weidetiere und unbefestigte Graswege, auf denen <strong>der</strong> Aufwuchs genutzt wird.<br />

...


- 164 -<br />

9.3.4.2 Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm: Agrarumweltmaßnahmen <strong>zur</strong><br />

Erhaltung, Pflege und Verbesserung ökologisch wertvoller Lebensräume gemäß<br />

Art. 22–24<br />

9.3.4.2.1 Beschreibung <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen Lage<br />

Das Bayerische Staatsm<strong>in</strong>isterium für Lan<strong>des</strong>entwicklung und Umweltfragen<br />

vollzieht - im Rahmen e<strong>in</strong>er nach ökologischen Kriterien abgegrenzten räumlichen<br />

Kulisse schutzwürdiger Bereiche - Programme über Agrarumweltmaßnahmen,<br />

die speziell auf den Erhalt ökologisch wertvoller naturnaher Bereiche abgestellte<br />

Extensivierungs- und Pflegemaßnahmen vorsehen.<br />

Philosophie dieser Programme ist, dass viele ökologisch wertvolle Lebensräume<br />

für im Bestand bedrohte heimische Tier- und Pflanzenarten aus z.T. jahrhun<strong>der</strong>tealten<br />

naturschonenden extensiven landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsmaßnahmen<br />

entstanden s<strong>in</strong>d; zu solchen beson<strong>der</strong>s wertvollen Lebensraumtypen mit<br />

z. T. europäischer Bedeutung zählen z. B. feuchte Extensiv-Grünlän<strong>der</strong> auf Nie<strong>der</strong>-<br />

und Hochmoorstandorten wie Streuwiesen, Mager- und Trockenstandorte wie<br />

Hutungen, Streuobstbestände, alte We<strong>in</strong>berge, extensiv genutzte Teiche und Stillgewässer.<br />

Durch vielfältige Nutzungsansprüche an Natur und Landschaft <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e im<br />

Rahmen <strong>des</strong> Anpassungsprozesses <strong>der</strong> Landwirtschaft an den fortschreitenden<br />

Strukturwandel s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den <strong>zur</strong>ückliegenden Jahrzehnten viele dieser naturschonenden<br />

Nutzungen entwe<strong>der</strong><br />

• <strong>in</strong> <strong>in</strong>tensive Bewirtschaftungsweisen unter Ausnutzung <strong>des</strong> technischen Fortschritts<br />

übergeführt o<strong>der</strong><br />

• die bisherige extensive und traditionelle Nutzung gänzlich aufgegeben worden.<br />

...


- 165 -<br />

In beiden Fällen war die Bee<strong>in</strong>trächtigung wichtiger natürlicher Ressourcen sowie<br />

bedeutsamer Natur- und Kulturlandschaften die Folge.<br />

Erklärtes Ziel <strong>der</strong> Umwelt- und Naturschutzpolitik <strong>der</strong> Bayerischen Staatsregierung<br />

ist es daher, durch den komb<strong>in</strong>ierten E<strong>in</strong>satz staatlicher Instrumentarien<br />

• auf den Schutz, die Erhaltung und die Neuanlage von Lebensräumen heimischer<br />

und im Bestand gefährdeter Tier- und Pflanzenarten h<strong>in</strong>zuwirken,<br />

• die Vielfalt, Schönheit und Beson<strong>der</strong>heit bayerischer Landschaften zu bewahren<br />

und damit<br />

• die Ziele <strong>der</strong> Agrar- und Umweltpolitik <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>schaft zu unterstützen.<br />

Insofern trägt das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm e<strong>in</strong>schließlich Erschwernisausgleich*<br />

<strong>der</strong> erhöhten Bedeutung <strong>der</strong> flankierenden Maßnahme<br />

„Umweltschutz <strong>in</strong> <strong>der</strong> Landwirtschaft“ im Rahmen <strong>der</strong> Agenda 2000 <strong>in</strong> beson<strong>der</strong>er<br />

Weise Rechnung. Zudem unterstützt diese Maßnahme wichtige Grundgedanken<br />

<strong>der</strong> EAGFL-Verordnung, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e die Notwendigkeit <strong>des</strong> zunehmenden<br />

Schutzes und <strong>der</strong> Verbesserung <strong>der</strong> Umwelt, <strong>der</strong> natürlichen Ressourcen<br />

sowie <strong>der</strong> genetischen Vielfalt und <strong>der</strong> Landschaft.<br />

Die Bayerische Staatsregierung verfolgt die gesamten Zielsetzungen <strong>in</strong> Zusammenarbeit<br />

mit <strong>der</strong> Land- und Forstwirtschaft auf freiwilliger Basis und gewährt<br />

dementsprechende f<strong>in</strong>anzielle Unterstützungen für folgende Leistungen:<br />

• Fortsetzung traditioneller naturschonen<strong>der</strong> extensiver Wirtschaftsweisen wie<br />

extensive Mäh- und Weidenutzungen,<br />

• Anpassung <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Bewirtschaftung an spezielle naturschutzfachliche<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen z. B. spätere Mähzeitpunkte, Umwandlung von Ackerland<br />

<strong>in</strong> Grünland <strong>in</strong> ökologisch sensiblen Bereichen,<br />

• Beschränkung von / Verzicht auf umweltbelastende Dünge- und Pflanzenschutzmittel,<br />

• Pflege von Flächen mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung für den Umwelt- und Naturschutz<br />

sowie für das Landschaftsbild, auf denen die landwirtschaftliche Nutzung<br />

vorübergehend aufgegeben wurde,<br />

* Als Erschwernisausgleich werden <strong>in</strong> Bayern extensive Bewirtschaftungsmaßnahmen nach dem Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm auf<br />

feuchten bis nassen Grünlandstandorten bezeichnet, auf denen die Bewirtschaftung nur unter erschwerten Bed<strong>in</strong>gungen möglich ist.<br />

...


- 166 -<br />

• Bereitstellung landwirtschaftlich nutzbarer Flächen für die Neuanlage o<strong>der</strong><br />

<strong>Entwicklung</strong> naturnaher Lebensräume und für den Aufbau <strong>des</strong> Biotopverbun<strong>des</strong><br />

Bayern als Bestandteil <strong>des</strong> europäischen Schutzgebietsnetzes „Natura<br />

2000“,<br />

• Durchführung von Maßnahmen <strong>zur</strong> Erhaltung und <strong>Entwicklung</strong> von naturnahen<br />

Lebensräumen für im Bestand gefährdete Tier- und Pflanzenarten.<br />

9.3.4.2.2 Bewertung <strong>der</strong> abgelaufenen För<strong>der</strong>periode<br />

Das Bayerische Staatsm<strong>in</strong>isterium für Lan<strong>des</strong>entwicklung und Umweltfragen hat<br />

bereits ab 1996 die Richtl<strong>in</strong>ien über Bewirtschaftungsverträge <strong>des</strong> Naturschutzes<br />

und <strong>der</strong> Landschaftspflege auf landwirtschaftlich nutzbaren Flächen (Bayerisches<br />

Vertragsnaturschutzprogramm) und die Verordnung über den Erschwernisausgleich<br />

an die Zielsetzungen <strong>der</strong> Verordnung (EWG) Nr. 2078/92 <strong>des</strong> Rates vom<br />

30. Juni 1992 für umweltgerechte und den natürlichen Lebensraum schützende<br />

landwirtschaftliche Produktionsverfahren angepasst.<br />

Im <strong>zur</strong>ückliegenden Jahr 1999 kamen im Rahmen von <strong>in</strong>sgesamt 29.779 Verträgen<br />

über die naturschonende Bewirtschaftung von rd. 49.000 ha landwirtschaftlich<br />

nutzbarer Flächen <strong>in</strong>sgesamt rd. 38 Mio. DM an Beihilfen (Lan<strong>des</strong>- und EU-<br />

Mittel) <strong>zur</strong> Auszahlung.<br />

Im E<strong>in</strong>zelnen wurden die Mittel für folgende Biotoptypen e<strong>in</strong>gesetzt:<br />

Tabelle 25: Mittele<strong>in</strong>satz für bestimmte Biotoptypen<br />

Ökologische wertvolle Lebensräume Flächen <strong>in</strong> ha För<strong>der</strong>betrag <strong>in</strong> DM<br />

Extensive Wiesennutzung (Streuwiese) 10 742 10 187 000<br />

Extensive Ackerflächen 276 229 000<br />

Wiesenbrüterlebensräume 22 130 21 119 000<br />

Extensive Weiden 10 683 3 614 000<br />

Streuobstbestände 2 113 2 440 000<br />

Strukturreiche We<strong>in</strong>berge 46 454 000<br />

...


- 167 -<br />

Die genannten För<strong>der</strong>maßnahmen haben entscheidend dazu beigetragen, landwirtschaftlich<br />

nutzbare Flächen weiterh<strong>in</strong> extensiv und naturschonend zu bewirtschaften<br />

und damit ökologisch wertvolle Lebensräume für zahlreiche im Bestand gefährdete<br />

heimische Tier- und Pflanzenarten zu sichern. Zugleich hat die extensive<br />

Bewirtschaftung unter Verzicht auf Intensivierung <strong>der</strong> Nutzung zu e<strong>in</strong>er Entlastung<br />

<strong>der</strong> Agrarmärkte beigetragen.<br />

Die vom Bayerischen Lan<strong>des</strong>amt für Umweltschutz durchgeführten und <strong>der</strong> EU-<br />

Kommission vorliegenden Begleituntersuchungen belegen, dass sich das Bayerische<br />

Vertragsnaturschutzprogramm e<strong>in</strong>schließlich Erschwernisausgleich im S<strong>in</strong>ne<br />

<strong>der</strong> Zielsetzungen <strong>des</strong> Art. 22 ff. <strong>der</strong> EAGFL-Verordnung bewährt hat.<br />

9.3.4.2.3 Ziele und Strategien<br />

Das Bayerische Staatsm<strong>in</strong>isterium für Lan<strong>des</strong>entwicklung und Umweltfragen hat<br />

bereits vor über 15 Jahren begonnen, mittels <strong>des</strong> Instrumentariums <strong>der</strong> leistungsgewährenden<br />

Verwaltung den Erhalt, die Pflege und die Verbesserung ökologisch<br />

wertvoller Lebensräume auf landwirtschaftlich nutzbaren Flächen sicherzustellen.<br />

In den Richtl<strong>in</strong>ien über Bewirtschaftungsverträge <strong>des</strong> Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege<br />

auf landwirtschaftlich nutzbaren Flächen (Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm<br />

– BayVNP) vom 07. April 1995 Nr. 7011 – 6 / 64 – 20766 <strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung vom 01. April 1997 wurden die „alten“ E<strong>in</strong>zelprogramme<br />

zu e<strong>in</strong>em e<strong>in</strong>heitlichen Vertragsnaturschutzprogramm zusammengefasst.<br />

Das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm sowie <strong>der</strong> Erschwernisausgleich<br />

(Verordnung über den Erschwernisausgleich vom 20. August 1983, zuletzt geän<strong>der</strong>t<br />

durch Verordnung <strong>zur</strong> Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Verordnung über den Erschwernisausgleich<br />

vom 06. August 1996) entsprechen den Verordnungen (EWG) Nr. 2078/92,<br />

(EG) Nr. 746/96 sowie (EG) Nr. 437/97 und wurden mit <strong>der</strong> Entscheidung <strong>der</strong><br />

Kommission vom 12.01.1996 genehmigt. Im Rahmen <strong>der</strong> neuen EAGFL-<br />

Programmplanungsperiode 2000 – 2006 soll das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm<br />

e<strong>in</strong>schließlich Erschwernisausgleich im Wesentlichen unverän<strong>der</strong>t fortgeführt<br />

werden. Die im E<strong>in</strong>zelnen vorgenommenen Anpassungen s<strong>in</strong>d unter<br />

9.3.4.2.4.3 (Än<strong>der</strong>ungen gegenüber dem bereits genehmigten Vertragsnaturschutz)<br />

erläutert.<br />

...


9.3.4.2.4 Beschreibung <strong>der</strong> Maßnahmen<br />

- 168 -<br />

Die Umweltmaßnahmen im Rahmen <strong>des</strong> Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramms<br />

e<strong>in</strong>schließlich Erschwernisausgleich gehen weit über die gute fachliche<br />

Praxis, wie sie <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>schlägigen Fachgesetzen def<strong>in</strong>iert ist, h<strong>in</strong>aus (vgl. Anlage<br />

16). Soweit Maßnahmen mit Vorgaben zum Betriebsmittele<strong>in</strong>satz vorgesehen<br />

s<strong>in</strong>d, ist e<strong>in</strong>e Quantifizierung <strong>in</strong>sofern vorgenommen, als generell <strong>der</strong> vollständige<br />

Verzicht auf den E<strong>in</strong>satz entsprechen<strong>der</strong> Betriebsmittel vere<strong>in</strong>bart wird. E<strong>in</strong>e teilweise<br />

Verr<strong>in</strong>gerung e<strong>in</strong>zelner Betriebsmittel ist nicht vorgesehen.<br />

• Gebietskulisse<br />

Verträge nach dem Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm/Erschwernisausgleich<br />

für Feuchtflächen werden abgeschlossen:<br />

- auf Flächen nach Art. 13d Abs. 1 BayNatSchG mit Ausnahme <strong>der</strong> unter<br />

Art. 13d Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 5 BayNatSchG genannten Biotope,<br />

- auf Flächen im Nationalpark Berchtesgaden, <strong>in</strong> Naturschutzgebieten, <strong>in</strong> Gebieten<br />

gem. Richtl<strong>in</strong>ien 92/43/EWG und 79/409/EWG, auf Feuchtflächen <strong>in</strong> S<strong>in</strong>n<br />

<strong>des</strong> Art. 13d Abs. 3 BayNatSchG, auf Flächen, die nach Art. 9 und 12 Bay-<br />

NatSchG als Naturdenkmale o<strong>der</strong> Landschaftsbestandteile und Grünbestände<br />

geschützt s<strong>in</strong>d, sowie auf Flächen, die <strong>in</strong> <strong>der</strong> Biotopkartierung Bayern erfasst<br />

s<strong>in</strong>d,<br />

- darüber h<strong>in</strong>aus (<strong>in</strong> Abstimmung und Zusammenarbeit mit den zuständigen<br />

Landwirtschaftsbehörden) auf ausgewählten E<strong>in</strong>zelflächen, die im Rahmen naturschutzfachlicher<br />

Programme und Pläne (vor allem Bayerisches Arten- und<br />

Biotopschutzprogramm) schwerpunktmäßig für Zwecke <strong>des</strong> Natur- und Artenschutzes<br />

bereitgestellt werden.<br />

...


• Begünstigte<br />

- 169 -<br />

An den <strong>För<strong>der</strong>ung</strong>en nach dem Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm e<strong>in</strong>schließlich<br />

Erschwernisausgleich können Landwirtschaftliche Unternehmer im<br />

S<strong>in</strong>ne von §1 ALG sowie Nebenerwerbslandwirte teilnehmen, auch wenn sie im<br />

E<strong>in</strong>zelfall weniger als 3 ha landwirtschaftliche Fläche bewirtschaften.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e die kle<strong>in</strong>en Nebenerwerbslandwirte haben für die Umsetzung <strong>des</strong><br />

Natur- und Artenschutzes beson<strong>der</strong>e Bedeutung erlangt. Im Gegensatz zu den größeren<br />

Haupterwerbsbetrieben, die <strong>in</strong>folge <strong>des</strong> Strukturwandels <strong>in</strong> <strong>der</strong> Landwirtschaft<br />

vielfach über ke<strong>in</strong>e freien Arbeitskapazitäten für zusätzliche Leistungen im<br />

Bereich <strong>des</strong> Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege verfügen, können Nebenerwerbslandwirte<br />

zusätzliche Leistungen im Arten- und Biotopschutz leichter erbr<strong>in</strong>gen.<br />

9.3.4.2.4.1 Nichtbiotopspezifische Maßnahmen gemäß 3. Än<strong>der</strong>ungsentscheidung <strong>der</strong><br />

EU-Kommission Nr. K(2003) 3112 vom 21.08.2003<br />

Nichtbiotopspezifische Maßnahmen dienen dem Erhalt und <strong>der</strong> <strong>Entwicklung</strong> nährstoffarmer,<br />

artenreicher Standorte und Son<strong>der</strong>lebensräume auf abgegrenzter Gebietskulisse.<br />

Das Programm sieht <strong>in</strong>sgesamt neun nichtbiotopspezifische Maßnahmen<br />

vor, die jeweils für mehrere Biotoptypengruppen mit dem Ziel deutlicher Extensivierung<br />

<strong>der</strong> Nutzung angeboten werden:<br />

• Streifenweise Bewirtschaftung<br />

- Ziel:<br />

Erhaltung und Schaffung spezieller Arten- und Lebensgeme<strong>in</strong>schaften magerer<br />

Acker- und Grünlandstandorte, Schaffung von Schutz- und Pufferstreifen zu<br />

Oberflächengewässern und ökologisch beson<strong>der</strong>s wertvollen Biotopen, Schaffung<br />

von Biotopverbundstrukturen.<br />

...


- 170 -<br />

- Verpflichtungen:<br />

Anlegen e<strong>in</strong>es m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens 10 m breiten Streifens mit extensiver Nutzung bzw. E<strong>in</strong>stellung<br />

<strong>der</strong> <strong>in</strong>tensiven Nutzung.<br />

-<br />

Prämienhöhe:<br />

154 €/ha/Jahr<br />

• Verzicht auf Gülleausbr<strong>in</strong>gung<br />

- Ziel:<br />

Weitergehende E<strong>in</strong>schränkung <strong>der</strong> Ausbr<strong>in</strong>gungsmöglichkeiten von Düngemitteln<br />

zum Erhalt artenreicher Grünlandvegetationsgesellschaften, Erhalt geeigneter Wiesenbrüterlebensräume<br />

und artenreicher Ackerwildkrautgesellschaften.<br />

Die Maßnahme ist nur anwendbar, wenn zugleich auf m<strong>in</strong>eralische Düngung verzichtet<br />

wird.<br />

- Verpflichtungen:<br />

Verzicht auf organische Flüssigdüngung<br />

- Prämienhöhe:<br />

52 €/ha/Jahr<br />

•<br />

Erhöhter Arbeits- und Masch<strong>in</strong>enaufwand<br />

Ziel:<br />

Durch diese Maßnahmen soll <strong>der</strong> erhöhte arbeitswirtschaftliche Mehraufwand abgegolten<br />

werden, <strong>der</strong> <strong>zur</strong> Pflege und zum Erhalt von Biotopen unverzichtbar ist.<br />

Beispiele s<strong>in</strong>d <strong>der</strong> Mehraufwand durch Handmahd naturräumlich beson<strong>der</strong>s<br />

schwierig zu bewirtschaften<strong>der</strong> Flächen, <strong>der</strong> arbeitswirtschaftliche Mehraufwand<br />

durch Bewirtschaftungserschwernisse wie Ra<strong>in</strong>e, Hecken, Gräben, kle<strong>in</strong>e<br />

Grundstücke o<strong>der</strong> die Abfuhr und Verwertung von Mähgut, das nicht mehr als<br />

Viehfutter, son<strong>der</strong>n nur noch z.B. als E<strong>in</strong>streu geeignet ist.<br />

Verpflichtungen:<br />

Die Verpflichtungen werden entsprechend den jeweiligen naturschutzfachlichen<br />

Erfor<strong>der</strong>nissen <strong>in</strong> den E<strong>in</strong>zelverträgen festgelegt.<br />

...


- 171 -<br />

Die Berechnung <strong>des</strong> vertraglichen Entgelts erfolgt auf <strong>der</strong> Grundlage von<br />

bayernweit e<strong>in</strong>heitlichen Richtwerten. Sofern bei Anwendung dieser Richtwerte<br />

unter Berücksichtigung fachlicher und regionaler Gesichtspunkte e<strong>in</strong><br />

ger<strong>in</strong>gerer Entgeltbetrag gerechtfertigt ersche<strong>in</strong>t, wird das Vertragsentgelt<br />

entsprechend reduziert. Bei den angegebenen Entgeltsätzen handelt es sich<br />

um Richtwerte. Die e<strong>in</strong>zelnen Ansätze aus denen sich die Prämie errechnet<br />

s<strong>in</strong>d <strong>der</strong> Anlage 18 zu entnehmen. Die Erhöhung <strong>des</strong> Entgelts um 50 €/ha<br />

kann ab 01.01.2003 <strong>in</strong> Landkreisen /kreisfreien Städten gewährt werden, <strong>in</strong><br />

denen im Zeitraum 1990/91 bis 2001 <strong>der</strong> Rückgang<br />

⎺ landwirtschaftlicher Betriebe mit Milchkühen > 55 % o<strong>der</strong><br />

⎺ Anzahl <strong>der</strong> Milchkühe >25 %<br />

beträgt.<br />

Folgende Erschwernisse werden berücksichtigt:<br />

* auf Ackerflächen e<strong>in</strong>schließlich Streuobstäckern z. B.:<br />

- Reduktion <strong>der</strong> Ansaatdichte <strong>zur</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> Ackerwildkräuter (größerer<br />

Abstand zwischen den Saatrillen durch Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Masch<strong>in</strong>ene<strong>in</strong>stellung)<br />

- Ansaat unterschiedlicher Kulturen auf <strong>der</strong> Fläche aus Artenschutzgründen<br />

(z.B. Ortolan, Feldhamster)<br />

- E<strong>in</strong>führung e<strong>in</strong>es Brachejahres mit Selbstbegrünung aus Artenschutzgründen<br />

(erhöhter Aufwand für Bodenvorbereitung im Folgejahr z.B. Grubbern,<br />

flach E<strong>in</strong>pflügen, ggf. Schröpfschnitt im Brachejahr)<br />

- Überdurchschnittlich hoher Ste<strong>in</strong>anteil (z.B. Scherbenäcker)<br />

- Bewirtschaftungsh<strong>in</strong><strong>der</strong>nisse, Landschaftselemente, Bodenunebenheiten,<br />

kle<strong>in</strong>e ( 5 km) o<strong>der</strong> schlechte<br />

Erschließung (ke<strong>in</strong>e befestigte Zufahrt, ke<strong>in</strong>e wassergebundene Decke)<br />

* auf Wiesen e<strong>in</strong>schließlich Streuobstwiesen z. B.:<br />

- Handmahd (Sense/Motorsense), Zusammenrechen per Hand, E<strong>in</strong>satz von<br />

Spezialmasch<strong>in</strong>en, z.B. Motormäher wegen Nässe o<strong>der</strong> Hangneigung,<br />

Traktor mit Spezialausrüstung, Spezialmasch<strong>in</strong>e<br />

- Zusätzlicher Schnitt <strong>zur</strong> Ausmagerung auf fachliche Anfor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

...


- 172 -<br />

UNB (nur <strong>in</strong> begründeten Ausnahmefällen, Begründung im<br />

Geschäftsvorgang)<br />

- Bewirtschaftung wechseln<strong>der</strong> Teilflächen zum Erhalt von Altgrasfluren<br />

(Mahd nach Brachejahr auf gesamter Fläche o<strong>der</strong> Mahd <strong>der</strong> halben Fläche<br />

im jährlichen Wechsel)<br />

- Bewirtschaftungsh<strong>in</strong><strong>der</strong>nisse, Landschaftselemente, Bodenunebenheiten,<br />

kle<strong>in</strong>e ( 5 km) o<strong>der</strong> schlechte<br />

Erschließung (ke<strong>in</strong>e befestigte Zufahrt, ke<strong>in</strong>e wassergebundene Decke)<br />

- Bewirtschaftung erschwert durch Vernässung o<strong>der</strong> Hangneigung<br />

- erschwerte Verwertung <strong>des</strong> Mähguts, z.B. nur als Beimischung zum Futter<br />

o<strong>der</strong> als E<strong>in</strong>streu geeignet, Mähgut muss auf Ackerfläche aufgebracht und<br />

untergeackert werden<br />

o<strong>der</strong> <strong>in</strong> begründeten Ausnahmefällen:<br />

Mähgut muss <strong>in</strong> genehmigten Anlagen kompostiert, vergoren o<strong>der</strong><br />

energetisch verwertet o<strong>der</strong> vor Ausbr<strong>in</strong>gung auf Acker auf geeigneten<br />

Flächen kompostiert werden.<br />

* auf Weiden z. B.:<br />

- erschwerte Beweidung aufgrund beson<strong>der</strong>er naturschutzfachlicher<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

durch beson<strong>der</strong>es Weidemanagement (z.B. enges/weites Gehüt, jahreszeitliche<br />

E<strong>in</strong>schränkungen, Mitführen von Ziegen auf Flächen mit starker<br />

Verbuschungstendenz),<br />

- erschwerte Beweidung durch isolierte o<strong>der</strong> schwierig erreichbare<br />

Weideflächen und Weidee<strong>in</strong>richtungen (z.B. Wasserstellen),<br />

- Beweidung feuchter, steiler o<strong>der</strong> unübersichtlicher Weideflächen,<br />

- Kurzfristiges Umsetzen <strong>der</strong> Weidezäune auf Umtriebsweiden,<br />

- Zäunung von ökologisch sensiblen Teilflächen, die aus <strong>der</strong> Beweidung auszunehmen<br />

s<strong>in</strong>d,<br />

- Nachmahd beweideter Flächen im Herbst, um störenden Pflanzenaufwuchs <strong>zur</strong>ückzudrängen;<br />

...


- 173 -<br />

* bei Teichen z. B.:<br />

- Handarbeit <strong>zur</strong> naturschonenden Teichpflege, z.B. Pflegeaufwand <strong>zur</strong> Entfernung<br />

unerwünschten Pflanzenaufwuchses<br />

- Verzicht auf E<strong>in</strong>satz motorisierter Boote;<br />

• Verzicht auf chemische Pflanzenschutzmittel e<strong>in</strong>schließlich Wachstumsregulatoren<br />

auf Ackerflächen<br />

Ziel:<br />

E<strong>in</strong>schränkung <strong>der</strong> Ausbr<strong>in</strong>gung von chemischen Pflanzenschutzmitteln zum Erhalt<br />

artenreicher Grünlandvegetationsgesellschaften, Erhalt geeigneter Wiesenbrüterlebensräume<br />

und artenreicher Ackerwildkrautgesellschaften<br />

Prämienhöhe: 103 €/ha/Jahr<br />

• Verzicht auf M<strong>in</strong>eraldünger<br />

Ziel:<br />

E<strong>in</strong>schränkung <strong>der</strong> Ausbr<strong>in</strong>gung von Düngemitteln zum Erhalt artenreicher Grünlandvegetationsgesellschaften<br />

und artenreicher Ackerwildkrautgesellschaften<br />

Prämienhöhe: 103 €/ha/Jahr<br />

• Verzicht auf M<strong>in</strong>eraldünger und chemischen Pflanzenschutz<br />

Ziel:<br />

E<strong>in</strong>schränkung <strong>der</strong> Ausbr<strong>in</strong>gung von Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln zum<br />

Erhalt artenreicher Grünlandvegetationsgesellschaften, Erhalt geeigneter Wiesenbrüterlebensräume<br />

und artenreicher Ackerwildkrautgesellschaften<br />

Prämienhöhe: 179 €/ha/Jahr<br />

...


•<br />

- 174 -<br />

Verzicht auf jegliche Düngung und jeglichen Pflanzenschutz<br />

Ziel:<br />

Völlige E<strong>in</strong>schränkung <strong>der</strong> Ausbr<strong>in</strong>gung von chemischen und organischen Düngemitteln<br />

zum Erhalt artenreicher Grünlandvegetationsgesellschaften, Erhalt geeigneter<br />

Wiesenbrüterlebensräume und artenreicher Ackerwildkrautgesellschaften<br />

Prämienhöhe: 256 €/ha/Jahr,<br />

bei speziellen naturschutzfachlichen Zielsetzungen 358 €/ha/Jahr<br />

• Langfristige Bereitstellung von Flächen für ökologische Zwecke (20 Jahre) im<br />

Rahmen e<strong>in</strong>es fachlichen Konzepts<br />

- Ziel:<br />

Bereitstellung bisher agrarisch genutzter Flächen <strong>zur</strong> Neuschaffung und <strong>Entwicklung</strong><br />

von ökologisch wertvollen Lebensräumen, z.B. <strong>Entwicklung</strong> von gewässernahen<br />

Lebensräumen, Wie<strong>der</strong>herstellung von Nie<strong>der</strong>moorstandorten. Auf diesen<br />

Flächen werden biotopgestaltende Maßnahmen durchgeführt, z. B. Anlage von<br />

Laichtümpeln für Amphibien, von Nahrungsbiotopen für Wiesenbrüter sowie von<br />

Hecken und Feldgehölzen. Im E<strong>in</strong>zelfall kann nach Abschluss <strong>der</strong> biotopgestaltenden<br />

Maßnahmen auf diesen Flächen e<strong>in</strong> Vertrag <strong>zur</strong> Erhaltung und Pflege nach<br />

dem BayVNP abgeschlossen werden.<br />

- Verpflichtungen:<br />

Bereitstellung <strong>der</strong> Fläche und Zustimmung zu biotopgestaltenden Maßnahmen<br />

während <strong>der</strong> Vertragslaufzeit von jeweils 10 o<strong>der</strong> 20 Jahren.<br />

...


- 175 -<br />

- Prämienhöhe:<br />

bei 10jähriger Vertragslaufzeit:<br />

bei Grünland bis 205 €/ha/Jahr,<br />

bei Ackerland bis 256 €/ha/Jahr;<br />

bei EMZ über 2000, je 100 Bodenpunkte zusätzlich 6 €,<br />

bei 20jähriger Vertragslaufzeit:<br />

bei Grünland bis 256 €/ha/Jahr,<br />

bei Ackerland bis 307 €/ha/Jahr<br />

und bei EMZ über 2000, je 100 EMZ-Punkte zusätzlich 6 €.<br />

9.3.4.2.4.2 Biotopspezifische Maßnahmen gemäß 3. Än<strong>der</strong>ungsentscheidung <strong>der</strong> EU-<br />

Kommission Nr. K(2003) 3112 vom 21.08.2003<br />

Biotopspezifische Maßnahmen dienen <strong>der</strong> Sicherung und Verbesserung naturnaher<br />

Lebensräume mittels traditioneller extensiver landwirtschaftlicher Bewirtschaftungsweisen.<br />

A) Ackerflächen<br />

• Verzicht auf mechanisch-thermische Unkrautbekämpfung sowie Untersaat<br />

- Ziel:<br />

Sicherung und <strong>Entwicklung</strong> von Lebensräumen für gefährdete Ackerwildkräuter<br />

durch weitergehende E<strong>in</strong>schränkung <strong>der</strong> Wildkrautbekämpfung. Die Maßnahme ist<br />

nur anwendbar <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit dem Verzicht auf chemische Pflanzenschutzmittel.<br />

- Verpflichtungen:<br />

Ke<strong>in</strong>e mechanische o<strong>der</strong> thermische Unkrautbekämpfung sowie ke<strong>in</strong>e Untersaat.<br />

- Prämienhöhe: 77 €/ha/Jahr<br />

...


- 176 -<br />

• 5-jährige Brachlegung mit Selbstbegrünung, alternativ 5-jährige Brachlegung<br />

mit e<strong>in</strong>em Bewirtschaftungsgang nach dem 31.08.<br />

-<br />

-<br />

Ziel:<br />

Schaffung von Biotopverbundstrukturen und naturnahen Flächen als ökologische<br />

Ausgleichsflächen <strong>in</strong> Bereichen <strong>in</strong>tensiver landwirtschaftlicher Nutzung; <strong>Entwicklung</strong><br />

von Rand- und Pufferzonen zu Gewässern und sonstigen ökologisch empf<strong>in</strong>dlichen<br />

Bereichen; Schaffung von Biberlebensräumen;<br />

Verpflichtungen:<br />

* Brachlegen <strong>der</strong> Fläche mit anschließen<strong>der</strong> Selbstbegrünung,<br />

* alternativ Brachlegen <strong>der</strong> Fläche mit Durchführung spezieller Pflegemaßnahmen<br />

nach dem 31.08. (<strong>För<strong>der</strong>ung</strong> von seltenen Ackerwildkrautfluren durch Pflegemaßnahmen),<br />

* Verzicht auf jegliche Düngung und Pflanzenschutzmittel.<br />

- Prämienhöhe:<br />

Je nach durchschnittlichem Deckungsbeitrag, berechnet nach <strong>der</strong> flächenüblichen<br />

Fruchtfolge (durchschnittlicher Deckungsbeitrag Getreide 512 €/ha/Jahr, durchschnittlicher<br />

Deckungsbeitrag 2.046 €/ha/Jahr),<br />

bei Pflegegang zusätzlich 103 €/ha/Jahr.<br />

• Stoppelbrache<br />

- Ziel:<br />

Sicherung von Lebens- und Nahrungsbiotopen für heimische Tier- und Pflanzenarten<br />

(z.B. Rebhuhn, Feldhase).<br />

- Verpflichtungen:<br />

Belassen <strong>des</strong> Stoppelfel<strong>des</strong> nach Ernte <strong>der</strong> Hauptfrucht (Getreide) bis Ende Februar<br />

<strong>des</strong> folgenden Jahres.<br />

...


-<br />

Prämienhöhe:<br />

77 €/ha/Jahr nach W<strong>in</strong>terweizen<br />

103 €/ha/Jahr nach W<strong>in</strong>tergerste<br />

B) Wiesen<br />

• E<strong>in</strong>schränkung <strong>der</strong> Bewirtschaftung<br />

-<br />

-<br />

- 177 -<br />

Ziel:<br />

Sicherung und Verbesserung <strong>der</strong> Wiesenbrüterlebensräume, Erhalt und <strong>Entwicklung</strong><br />

artenreicher Pflanzengesellschaften <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e auf feuchten Mähwiesen.<br />

Verpflichtungen:<br />

* E<strong>in</strong>haltung <strong>der</strong> vere<strong>in</strong>barten Schnittzeitpunkte,<br />

* E<strong>in</strong>haltung <strong>der</strong> vere<strong>in</strong>barten Bewirtschaftungsruhe (ke<strong>in</strong> Abschleppen und Abwalzen<br />

<strong>der</strong> Wiesen <strong>zur</strong> Brut- und Aufzuchtzeit von Wiesenbrütern),<br />

* ke<strong>in</strong>e bodenmeliorativen Maßnahmen (ke<strong>in</strong>e Auffüllung, ke<strong>in</strong>e weitere Entwässerung),<br />

* m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens e<strong>in</strong>e Mahd/Jahr mit Entfernung <strong>des</strong> Mähgutes,<br />

* Verzicht auf m<strong>in</strong>eralische Stickstoff-Düngung.<br />

- Prämienhöhe:<br />

15.03. bis 14.06.: 154 €/ha/Jahr<br />

15.03. bis 30.06.: 179 €/ha/Jahr<br />

15.03. bis 31.08.: 231 €/ha/Jahr<br />

...


- 178 -<br />

• Wechsel zwischen Mahd und Brache<br />

Für diese Teilmaßnahme werden ke<strong>in</strong>e Neuanträge mehr ab Verpflichtungsbeg<strong>in</strong>n<br />

01.01.2004 angeboten.<br />

• Brachlegung (<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e Biberlebensräume)<br />

- Ziel:<br />

Bereitstellung von Lebensräumen für gefährdete Arten, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>Entwicklung</strong><br />

von Biberlebensräumen entlang von Gewässern; Schaffung von Biotopverbundstrukturen<br />

und naturnahen Flächen als ökologische Ausgleichsflächen <strong>in</strong> Bereichen<br />

<strong>in</strong>tensiver landwirtschaftlicher Nutzung; <strong>Entwicklung</strong> von Rand- und Pufferzonen<br />

zu Gewässern und sonstigen ökologisch empf<strong>in</strong>dlichen Bereichen, <strong>Entwicklung</strong><br />

naturnaher Auen.<br />

- Verpflichtungen:<br />

* Aufgabe <strong>der</strong> Grünlandbewirtschaftung<br />

* Verzicht auf jegliche Düngung und Pflanzenschutzmittel<br />

- Prämienhöhe:<br />

Zum Ausgleich <strong>des</strong> Deckungsbeitragsverlustes bis zu 410 €/ha/Jahr.<br />

C) Weiden<br />

• Extensive Weidenutzung<br />

-<br />

Ziel:<br />

Extensive Beweidung von Grünland mit R<strong>in</strong><strong>der</strong>n, Schafen, Ziegen und <strong>in</strong> begründeten<br />

E<strong>in</strong>zelfällen Pferden <strong>zur</strong> Erhaltung wichtiger Lebensräume für Tiere und<br />

Pflanzen (<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e Mager- und Trockenrasengesellschaften, Wachol<strong>der</strong>heiden,<br />

Borstgrasrasen, wechselfeuchtes weidefähiges Grünland ).<br />

...


•<br />

- 179 -<br />

- Verpflichtungen:<br />

* Viehbestand auf Standweiden mit R<strong>in</strong><strong>der</strong>n o<strong>der</strong> Pferden auf max. 1,2<br />

GVE/ha Grünland begrenzt, bei Hutungen mit Schafen und Ziegen (Wan<strong>der</strong>schäferei)<br />

ke<strong>in</strong>e GV-Begrenzung<br />

* Verzicht auf Düngung und flächigen Pflanzenschutz<br />

- Prämienhöhe:<br />

• auf Hutungen mit Schafen und Ziegen, <strong>in</strong> beson<strong>der</strong>en E<strong>in</strong>zelfällen Koppelung<br />

von Pferden bis maximal 1,2 GV/ha bis zu 123 €/ha,<br />

• auf Standweiden mit R<strong>in</strong><strong>der</strong>n bis max. 1,2 GV/ha <strong>in</strong> Gebieten mit beson<strong>der</strong>en<br />

naturschutzfachlichen Zielsetzungen bis zu 250 €/ha.<br />

-<br />

-<br />

-<br />

Pacht von Pferchflächen / Triebwegen<br />

Ziel:<br />

Schutz ökologisch wertvoller Flächen vor schädlichen Nährstoffe<strong>in</strong>trägen durch<br />

Pferchung sowie Schutz vor Überbeweidung. Es erfolgt nur e<strong>in</strong> Ausgleich <strong>der</strong> zusätzlichen<br />

Pachtkosten, die dem Schäfer entstehen, wenn er aus Naturschutzgründen<br />

nicht auf bereits gepachteten Flächen pferchen darf bzw. Flächen als Triebwege<br />

<strong>in</strong> Anspruch genommen werden müssen.<br />

Verpflichtungen:<br />

Nachweis <strong>des</strong> Mehraufwan<strong>des</strong> (Vertrag / Vere<strong>in</strong>barung).<br />

Prämienhöhe:<br />

auf Grünland bis EMZ 2000: 205 €/ha/Jahr,<br />

auf Ackerland bis EMZ 2000: 256 €/ha/Jahr,<br />

zusätzlich jeweils 6 € je EMZ-Punkt über 2000, bis maximal 103 €<br />

• Weidepflege<br />

- Ziel:<br />

Durch gezielte Weidepflege soll e<strong>in</strong> <strong>in</strong>takter Zustand ökologisch wertvoller Flächen<br />

gesichert o<strong>der</strong> wie<strong>der</strong>hergestellt werden. Dabei geht es um Bereiche, die aufgrund<br />

naturräumlicher Voraussetzungen o<strong>der</strong> klimatischer Bed<strong>in</strong>gungen beson<strong>der</strong>s<br />

...


- 180 -<br />

stark zu Gehölzaufwuchs und natürlicher Sukzession neigen, vor allem Halbtrocken-<br />

und Trockenrasen, die durch Schafe und Ziegen beweidet werden sowie alp<strong>in</strong>e<br />

Magerrasen und Borstgrasstandorte, die als extensive R<strong>in</strong><strong>der</strong>weiden genutzt<br />

werden.<br />

- Verpflichtungen:<br />

-<br />

* Entfernen beg<strong>in</strong>nenden Gehölzaufwuchses,<br />

* Beseitigung von Problemwildkräutern,<br />

* Behebung von Trittschäden und Erosionsanrissen.<br />

Prämienhöhe:<br />

52 €/ha/Jahr.<br />

D) Streuobstbestände<br />

• Erhaltung von Streuobstwiesen<br />

-<br />

-<br />

-<br />

Ziel:<br />

Erhaltung <strong>des</strong> wertvollen landschaftsprägenden Biotoptyps „Streuobstwiese„.<br />

Verpflichtungen:<br />

* Erhaltung <strong>der</strong> Bäume (Hochstämme) unter Verzicht auf Pflanzenschutzmittel,<br />

* ke<strong>in</strong>e R<strong>in</strong>denkalkung und –säuberung,<br />

* ke<strong>in</strong>e Beseitigung von Totholz.<br />

Prämienhöhe:<br />

Bis zu 128 €/ha/Jahr.<br />

• Erhaltung von Streuobstäckern<br />

-<br />

Ziel:<br />

Erhaltung <strong>des</strong> wertvollen landschaftsprägenden Biotoptyps „Streuobstacker„;<br />

Streuobstäcker s<strong>in</strong>d wichtige Lebensräume vor allem für beson<strong>der</strong>s seltene und im<br />

Bestand gefährdete Vogelarten (z. B. Ortolan).<br />

...


-<br />

-<br />

- 181 -<br />

Verpflichtungen:<br />

* Erhaltung <strong>der</strong> Bäume unter Verzicht auf Pflanzenschutzmittel,<br />

* ke<strong>in</strong>e R<strong>in</strong>denkalkung und –säuberung,<br />

* ke<strong>in</strong>e Beseitigung von Totholz.<br />

Prämienhöhe: bis zu 256 €/ha/Jahr.<br />

• Erhaltung von Streuobstwiesen auf ackerfähigen Standorten<br />

- Ziel:<br />

Erhalt von Streuobstwiesen auf Standorten, die gute Voraussetzungen für e<strong>in</strong>e Ackernutzung<br />

bieten.<br />

-<br />

-<br />

Voraussetzungen und Notwendigkeit:<br />

Die Maßnahme „Erhalt von Streuobstwiesen auf ackerfähigen Standorten“ stellt<br />

e<strong>in</strong>en zusätzlichen Anreiz <strong>zur</strong> Erhaltung <strong>der</strong> Streuobstwiesen auf ackerfähigen<br />

Standorten <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>in</strong> Gemüseanbaugebieten dar, auf denen die Gefahr <strong>der</strong><br />

Rodung <strong>der</strong> noch vorhandenen Reste ökologisch wertvoller Streuobstbestände beson<strong>der</strong>s<br />

groß ist. Sie kann ausschließlich <strong>in</strong> Gebieten vere<strong>in</strong>bart werden, <strong>in</strong> denen<br />

<strong>der</strong> überwiegende Teil <strong>der</strong> Streuobstflächen bereits <strong>in</strong> Ackernutzung übergeführt<br />

wurde. Dies gilt <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e für Bereiche, <strong>in</strong> denen unter den Streuobstbeständen<br />

Son<strong>der</strong>kulturen wie Feldgemüse und Spargel mit vergleichsweise hohen Deckungsbeiträgen<br />

angelegt s<strong>in</strong>d. Unter diesen Voraussetzungen kann <strong>der</strong> Erhalt <strong>der</strong><br />

Streuobstwiesen und die Verh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Umbruchs nur sichergestellt werden,<br />

wenn e<strong>in</strong>e erhöhte Prämie gewährt werden kann.<br />

Verpflichtungen:<br />

* Erhalt <strong>der</strong> Streuobstwiesen und <strong>der</strong> Obstbäume unter Verzicht auf Pflanzenschutzmittel,<br />

* ke<strong>in</strong>e R<strong>in</strong>denkalkung und –säuberung,<br />

* ke<strong>in</strong>e Beseitigung von Totholz.<br />

Prämienhöhe: 103 €/ha/Jahr.<br />

...


- 182 -<br />

• Nachpflanzung <strong>in</strong> bestehenden Streuobstbeständen und <strong>der</strong>en Pflege<br />

Für diese Teilmaßnahme werden ke<strong>in</strong>e Neuanträge mehr ab Verpflichtungsbeg<strong>in</strong>n<br />

01.01.2004 angeboten.<br />

E) Teiche/Stillgewässer<br />

- Ziel:<br />

Erhaltung extensiver teichwirtschaftlich genutzter Stillgewässer als wichtige Lebensräume<br />

z.B. für Amphibien; Erhalt und <strong>Entwicklung</strong> ökologisch wertvoller<br />

Verlandungsgesellschaften.<br />

• Erhaltung <strong>der</strong> Verlandungszonen<br />

•<br />

•<br />

•<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

Prämienhöhe:<br />

* für 20 – 34 % <strong>der</strong> Teichfläche 52 €/ha/Jahr Teichfläche,<br />

* für 35 – 50 % <strong>der</strong> Teichfläche 128 €/ha/Jahr Teichfläche,<br />

* über 50 % <strong>der</strong> Teichfläche 282 €/ha/Jahr Teichfläche<br />

Verzicht auf Düngung, Kalkung, chemische Mittel, Besatz mit<br />

Grasfischen<br />

Prämienhöhe: bis zu 154 €/ha/Jahr Teichfläche.<br />

Verzicht auf Ablassen vom 01.03. – 15.10.<br />

Prämienhöhe: 26 €/ha/Jahr Teichfläche.<br />

Verzicht auf Fütterung von Fischen und Wasservögeln<br />

Prämienhöhe: 103 €/ha/Jahr Teichfläche<br />

...


F) We<strong>in</strong>berge<br />

- 183 -<br />

• Naturnahe Bewirtschaftung ökologisch wertvoller We<strong>in</strong>berge<br />

•<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

Gebietskulisse: „Alte We<strong>in</strong>berge“ (vgl. Anlage 15)<br />

Ziel:<br />

Fortführung e<strong>in</strong>er extensiven Bewirtschaftung und Erhalt ökologisch wertvoller<br />

We<strong>in</strong>bergsbiotope.<br />

Verpflichtungen:<br />

* Verzicht auf Herbizide, Insektizide, Acarizide und Botrytizide,<br />

* zeitliche E<strong>in</strong>schränkung <strong>der</strong> Düngung und sachgerechte Düngung auf Grundlage<br />

von Bodenuntersuchungen (N jährlich; P, K, Mg, Ca, Cu und Humusgehalt<br />

alle 5 Jahre),<br />

* langanhaltende Bodenbegrünung (Herbst- und W<strong>in</strong>terbegrünung vom 01.09.<br />

bis 01.03., Sommerbegrünung während <strong>der</strong> Vegetationsperiode),<br />

* Erhalt wertvoller We<strong>in</strong>bergstrukturen (z. B. Ra<strong>in</strong>e, Mauern und Treppen <strong>in</strong><br />

Trockenbauweise, Trockenrasen, etc.),<br />

* Durchführung von Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen.<br />

Prämienhöhe:<br />

Von 512 € bis 2.813 €/ha/Jahr je nach Bewirtschaftungse<strong>in</strong>schränkung und Arbeitsaufwand.<br />

Bewirtschaftung nach Kriterien <strong>des</strong> ökologischen We<strong>in</strong>baus<br />

Ziel:<br />

E<strong>in</strong>führung o<strong>der</strong> Beibehaltung <strong>des</strong> ökologischen We<strong>in</strong>baus.<br />

Verpflichtungen:<br />

Bewirtschaftung nach den Kriterien <strong>des</strong> ökologischen We<strong>in</strong>baus<br />

Prämienhöhe: 333 €/ha/Jahr<br />

...


•<br />

- 184 -<br />

Instandsetzung von Trockenmauern und Treppen als ökologisch wertvolle<br />

We<strong>in</strong>bergstrukturen<br />

Für diese Teilmaßnahme werden ke<strong>in</strong>e Neuanträge mehr ab Verpflichtungsbeg<strong>in</strong>n<br />

01.01.2004 angeboten.<br />

9.3.4.2.4.3 Än<strong>der</strong>ungen gegenüber dem bereits genehmigten Vertragsnaturschutz<br />

Lediglich <strong>in</strong> folgenden Punkten werden Än<strong>der</strong>ungen gegenüber dem von <strong>der</strong><br />

Kommission mit o. g. Bescheid vom 12.01.1996 genehmigten Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm<br />

e<strong>in</strong>schließlich Erschwernisausgleich vorgenommen:<br />

• Für die Biotoptypengruppe „Weiden“ wird e<strong>in</strong>e zusätzliche Komb<strong>in</strong>ationsmöglichkeit<br />

von Maßnahme 3.1 „Extensive Weidenutzung“ mit <strong>der</strong> Maßnahme 0.3<br />

„Erhöhter Arbeits- und Masch<strong>in</strong>enaufwand“ e<strong>in</strong>geführt. Bei dieser Komb<strong>in</strong>ation<br />

wird das Entgelt für die Maßnahme 0.3 jedoch auf höchstens 400,- DM/ha/Jahr<br />

begrenzt.<br />

Die E<strong>in</strong>führung dieser Komb<strong>in</strong>ation beruht auf positiven Erfahrungen mit neuen<br />

Formen extensiver Weidenutzungen, vor allem <strong>der</strong> sog. Umtriebsweide. Die kurzzeitige<br />

Beweidung <strong>in</strong> Koppelung mit kurzfristigem Umstellen <strong>der</strong> Tiere stellt e<strong>in</strong>e<br />

kostengünstigere Variante <strong>zur</strong> Mähnutzung dar. Sie ist nach den bisher vorliegenden<br />

Erfahrungen auch mit positiven Auswirkungen auf Naturhaushalt und Landschaftsbild<br />

verbunden. Allerd<strong>in</strong>gs erfor<strong>der</strong>t die kurzzeitige Umtriebsweide e<strong>in</strong>en<br />

relativ hohen Arbeitsaufwand, <strong>der</strong> nur gegen e<strong>in</strong> angemessenes zusätzliches Entgelt<br />

im Rahmen von Maßnahme 0.3 erwartet werden kann. Auf den als Anlage<br />

beigefügten Auszug aus <strong>der</strong> Kostendatei für Maßnahmen <strong>des</strong> Naturschutzes und<br />

<strong>der</strong> Landschaftspflege wird verwiesen.<br />

• Für spezielle Artenschutzmaßnahmen (<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e Ortolan) wird auf Ackerflächen<br />

die Maßnahme 0.3 „Erhöhter Arbeits- und Masch<strong>in</strong>enaufwand“ bis <strong>zur</strong> Höhe<br />

von 400 DM/ha/Jahr komb<strong>in</strong>ierbar.<br />

...


- 185 -<br />

• Für die Biotoptypengruppe „Teiche“ wird e<strong>in</strong>e zusätzliche Komb<strong>in</strong>ationsmöglichkeit<br />

von Maßnahme 5.1 „Erhalt <strong>der</strong> Verlandungszonen“ mit <strong>der</strong> Maßnahme 0.3<br />

„Erhöhter Arbeits- und Masch<strong>in</strong>enaufwand“ e<strong>in</strong>geführt. Bei dieser Komb<strong>in</strong>ation<br />

wird das Entgelt für die Maßnahme 0.3 jedoch auf 50 - 150 DM/ha/Jahr begrenzt.<br />

• Ebenfalls lediglich als zusätzliche Komb<strong>in</strong>ationsmöglichkeit wird e<strong>in</strong>geführt,<br />

Maßnahme 0.7 „Verzicht auf jegliche Düngung und chemischen Pflanzenschutz“<br />

auf ökologisch wertvollem Extensiv-Grünland und nicht nur auf Wirtschaftsgrünland<br />

zu honorieren (zusätzliche Komb<strong>in</strong>ationsmöglichkeiten im Rahmen <strong>des</strong> Erschwernisausgleichs).<br />

Diese Komb<strong>in</strong>ationsmöglichkeit im Rahmen <strong>des</strong> Erschwernisausgleichs<br />

soll jedoch nur <strong>in</strong> begründeten Fällen angewandt werden. Z. B. gilt<br />

dies auf Flächen nach Art. 13d Abs. 1 <strong>des</strong> Bayer. Naturschutzgesetzes, die <strong>der</strong>zeit<br />

noch als extensive Mähwiese bzw. Streuwiesen genutzt werden und <strong>in</strong> räumlichem<br />

Bezug zu Wirtschaftsgrünland stehen, das <strong>in</strong> <strong>der</strong> Vergangenheit durch Aufdüngung,<br />

Entwässerung etc. aus ehemals ebenfalls ökologisch wertvollen Flächen <strong>in</strong><br />

<strong>in</strong>tensiver genutztes Wirtschaftsgrünland übergeführt wurde.<br />

Damit soll e<strong>in</strong>e Gleichbehandlung bei den Prämien für naturschonende Nutzungen<br />

erreicht werden. Auf Weiden (Maßnahme 3.1) bleibt die Komb<strong>in</strong>ation weiterh<strong>in</strong><br />

ausgeschlossen. Der Vollständigkeit halber wird darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass <strong>in</strong> begründeten<br />

E<strong>in</strong>zelfällen auch die extensive Pferdeweide berücksichtigt werden<br />

kann.<br />

• Bei Vorliegen spezieller naturschutzfachlicher Zielsetzungen können für die Maßnahme<br />

0.7 „Verzicht auf jegliche Düngung und chemischen Pflanzenschutz“ Prämien<br />

bis zu maximal 700,- DM/ha/Jahr gewährt werden.<br />

• Die Maßnahme „langfristige Bereitstellung von Flächen für ökologische Zwecke“<br />

f<strong>in</strong>det bei den Landwirten bisher nur e<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>ge Resonanz. Als Hauptursache ist<br />

die langfristige B<strong>in</strong>dung von 20 Jahren anzusehen, die vielfach über den Generationenwechsel<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Hofbewirtschaftung h<strong>in</strong>ausreicht. Es ist <strong>des</strong>halb vorgesehen,<br />

die Maßnahme künftig <strong>in</strong> zwei Varianten anzubieten, und zwar mit 10- o<strong>der</strong> 20jähriger<br />

B<strong>in</strong>dung. Da aus naturschutzfachlichen Gründen e<strong>in</strong>e möglichst lange<br />

B<strong>in</strong>dungsdauer beson<strong>der</strong>s s<strong>in</strong>nvoll ist, soll durch e<strong>in</strong>en erhöhten f<strong>in</strong>anziellen An-<br />

...


- 186 -<br />

reiz die Bereitschaft für e<strong>in</strong>e 20-jährige Verpflichtung erhöht werden.<br />

• Anhebung <strong>der</strong> Entgelte bei Maßnahme 2.1 „E<strong>in</strong>schränkung <strong>der</strong> Bewirtschaftung,<br />

Schnittzeitpunkte“ im Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm sowie im Erschwernisausgleich<br />

wie folgt:<br />

Bewirtschaftungse<strong>in</strong>schränkung Bisheriges Entgelt Neues Entgelt<br />

15.03.-14.06. 200,- DM/ha/Jahr 300,- DM/ha/Jahr<br />

15.03.-30.06. 250,- DM/ha/Jahr 350,- DM/ha/Jahr<br />

15.03.-31.08. 350,- DM/ha/Jahr 450,- DM/ha/Jahr<br />

Mit <strong>der</strong> vorstehenden Anhebung <strong>der</strong> Entgelte s<strong>in</strong>d folgende zusätzliche Verpflichtungen<br />

verbunden:<br />

* Genereller Verzicht auf m<strong>in</strong>eralische N-Düngung<br />

• M<strong>in</strong><strong>des</strong>tens e<strong>in</strong>malige Mahd pro Jahr mit Entfernung <strong>des</strong> Mähguts von <strong>der</strong> Fläche.<br />

Nach <strong>der</strong> Kostendatei für Maßnahmen <strong>des</strong> Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege<br />

1998, Bayerisches Lan<strong>des</strong>amt für Umweltschutz, ist die Mahd mit Mähgutentfernung<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Arbeitsgang mit Kosten <strong>in</strong> <strong>der</strong> Größenordnung von m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens<br />

211,- DM/ha/Jahr verbunden.<br />

Der obligatorische Verzicht auf m<strong>in</strong>eralische N-Düngung bietet <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />

auch <strong>in</strong> Gebieten mit durchschnittlichem bzw. ger<strong>in</strong>gem Viehbesatz die Chance,<br />

die Bewirtschaftung von Grünland aufrechtzuerhalten bzw. die Grundbereitschaft<br />

<strong>der</strong> Landwirte zu e<strong>in</strong>er extensiveren Grünlandnutzung zu för<strong>der</strong>n.<br />

Des Weiteren werden gegenüber dem von <strong>der</strong> Kommission mit o. g. Bescheid vom<br />

12.01.1996 genehmigten Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm e<strong>in</strong>schließlich<br />

Erschwernisausgleich folgende Maßnahmen aus <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> genommen:<br />

1. Nichtbiotopspezifische Maßnahmen:<br />

- Sonstige regionale Maßnahmen auf Vorlage e<strong>in</strong>es Maßnahmenkonzepts <strong>der</strong><br />

zuständigen unteren Naturschutzbehörde<br />

...


2. Biotopspezifische Maßnahmen:<br />

C) Weiden<br />

- 187 -<br />

- Zäunung von Teilflächen, die aus <strong>der</strong> Beweidung auszunehmen s<strong>in</strong>d<br />

- Transport <strong>der</strong> Tiere zu isolierten Weideflächen<br />

Erschwerte Beweidung aufgrund beson<strong>der</strong>er naturschutzfachlicher Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

9.3.4.2.4.4 Wirtschaftliche, ökologische und soziale Wirkungen<br />

Nach übere<strong>in</strong>stimmenden Bewertungen <strong>der</strong> Naturschutzbehörden, <strong>der</strong> berufständischen<br />

Vertretung <strong>der</strong> Landwirtschaft sowie <strong>der</strong> Landwirte als Vertragspartner<br />

kommt dem Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm e<strong>in</strong>schließlich Erschwernisausgleich<br />

e<strong>in</strong>e maßgebliche wirtschaftliche, ökologische und soziale Wirkung<br />

zu.<br />

Die Höhe <strong>der</strong> Prämien ist so gestaltet, dass die Vertragspartner für ihre Leistungen<br />

e<strong>in</strong>en gerechten und angemessenen Ausgleich erhalten. Als beson<strong>der</strong>s wichtig<br />

wird dabei e<strong>in</strong>e ausreichende Anreizkomponente angesehen. Der gerade <strong>in</strong><br />

den letzten Jahren verstärkt e<strong>in</strong>setzende Strukturwandel mit <strong>der</strong> zunehmenden<br />

Aufgabe kle<strong>in</strong>er landwirtschaftlicher Betriebe und die <strong>Entwicklung</strong> zu leistungsfähigen<br />

wettbewerbsorientierten Betriebsgrößen <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit <strong>der</strong> Umstrukturierung<br />

viehhalten<strong>der</strong> Betriebe zu viehloser Bewirtschaftung erschweren die<br />

naturschonende Weiterbewirtschaftung vor allem auf extensiven Grünlandstandorten.<br />

Gleichwohl geht das Bayerische Staatsm<strong>in</strong>isterium für Lan<strong>des</strong>entwicklung<br />

und Umweltfragen davon aus, dass im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel über<br />

die bereits getroffenen Naturschutzvere<strong>in</strong>barungen h<strong>in</strong>aus <strong>der</strong> Vertragsbestand<br />

weiter zunehmen wird. So ist im <strong>zur</strong>ückliegenden Programmplanungszeitraum<br />

von Jahr zu Jahr e<strong>in</strong>e deutliche Zunahme <strong>der</strong> Bereitschaft von Landwirten, am<br />

Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm e<strong>in</strong>schließlich Erschwernisausgleich<br />

teilzunehmen, festgestellt worden. Dies belegt, dass E<strong>in</strong>kommensalternativen aus<br />

landschaftspflegerischen Leistungen bzw. Naturschutzmaßnahmen für die Landwirte<br />

e<strong>in</strong>en zunehmenden Stellenwert auch als E<strong>in</strong>kommenskomponente besitzen.<br />

Die positive ökologische Wirkung <strong>der</strong> Maßnahmen lässt sich anhand <strong>der</strong> unter<br />

Vertrag stehenden Flächen und <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> durchgeführten Erfolgskon-<br />

...


- 188 -<br />

trollen belegen. Im Jahr 1999 kamen im Rahmen <strong>des</strong> Vertragsnaturschutzprogramms<br />

e<strong>in</strong>schließlich Erschwernisausgleich Entgelte für e<strong>in</strong>e Fläche von<br />

rd. 49 000 ha <strong>zur</strong> Auszahlung. Dabei handelt es sich mit um die artenreichsten<br />

und wertvollsten Biotopflächen Bayerns, die e<strong>in</strong>e herausragende Bedeutung für<br />

den Erhalt natürlicher Ressourcen und <strong>der</strong> genetischen Vielfalt sowie für die Bewahrung<br />

<strong>des</strong> traditionellen Landschaftsbil<strong>des</strong> im S<strong>in</strong>ne <strong>der</strong> Ziele <strong>des</strong> Art. 22 <strong>der</strong><br />

EAGFL-Verordnung aufweisen.<br />

Das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm e<strong>in</strong>schließlich Erschwernisausgleich<br />

trägt ferner dazu bei, die Bedeutung <strong>der</strong> Landwirtschaft für den Erhalt <strong>in</strong>takter<br />

Kulturlandschaften <strong>in</strong> <strong>der</strong> Öffentlichkeit herauszuheben. Zugleich wird <strong>der</strong><br />

Öffentlichkeit <strong>der</strong> enge Bezug zwischen bäuerlicher Landbewirtschaftung, Erhaltung<br />

<strong>der</strong> Kulturlandschaft und Bewahrung und Schaffung wichtiger Voraussetzungen<br />

für Freizeit, Erholung und Fremdenverkehr vermittelt.<br />

9.3.4.2.5 Bezug zu an<strong>der</strong>en Maßnahmen<br />

Beihilfen nach dem Vertragsnaturschutzprogramm e<strong>in</strong>schließlich Erschwernisausgleich<br />

werden gewährt, wenn sich Landwirte freiwillig im Rahmen vertraglicher<br />

Vere<strong>in</strong>barungen verpflichten, bestimmte Bewirtschaftungse<strong>in</strong>schränkungen<br />

e<strong>in</strong>zuhalten. Sie grenzen sich damit klar ab von Ausgleichszahlungen nach Art.<br />

16 <strong>der</strong> EAGFL-Verordnung, die dann <strong>in</strong> Betracht kommen, wenn die landwirtschaftliche<br />

Bodennutzung aufgrund Umweltschutzvorschriften <strong>in</strong>folge <strong>der</strong> Umsetzung<br />

geme<strong>in</strong>schaftlicher Umweltvorschriften e<strong>in</strong>geschränkt wird. Aufgrund<br />

<strong>der</strong> aufe<strong>in</strong>an<strong>der</strong> abgestimmten Anwendung bei<strong>der</strong> Beihilfen besteht ke<strong>in</strong>e Gefahr<br />

<strong>der</strong> Doppelför<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> Überkompensation von Bewirtschaftungse<strong>in</strong>schränkungen.<br />

Zusätzlich zu Beihilfen nach dem Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm<br />

e<strong>in</strong>schließlich Erschwernisausgleich können gewährt werden:<br />

- <strong>in</strong> Gebieten, <strong>in</strong> denen die landwirtschaftliche Bodennutzung von Natur aus<br />

benachteiligt ist, die Ausgleichszulage,<br />

- <strong>in</strong> Gebieten mit umweltspezifischen E<strong>in</strong>schränkungen aufgrund <strong>der</strong> Umsetzung<br />

geme<strong>in</strong>schaftsrechtlicher Umweltschutzvorschriften die Prämie <strong>zur</strong> Si-<br />

...


- 189 -<br />

cherung <strong>der</strong> ökologischen Strukturvielfalt.<br />

Überschneidungen mit dem Bayerischen Kulturlandschaftsprogramm Teil A s<strong>in</strong>d<br />

ausgeschlossen aufgrund <strong>der</strong> Gebietskulisse für das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm<br />

e<strong>in</strong>schließlich Erschwernisausgleich sowie aufgrund <strong>der</strong> deutlich<br />

abgegrenzten Zielsetzung (siehe Anlage 15: „Vergleich Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm<br />

– Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm“). Zusätzlich<br />

erfolgt flurstücksscharf auf Basis <strong>der</strong> InVeKoS-Daten e<strong>in</strong>e verwaltungsmäßige<br />

Abgrenzung durch EDV-Datenabgleich.<br />

Ebenso ausgeschlossen ist die Überschneidung <strong>der</strong> Maßnahme „Brache mit<br />

Selbstbegrünung“ im Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm mit <strong>der</strong> Kulturpflanzenregelung.<br />

Die „Brache mit Selbstbegrünung“ dient naturschutzfachlichen<br />

Zielsetzungen, z.B. <strong>der</strong> <strong>Entwicklung</strong> von Biberlebensräumen an Gewässern o<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> Abpufferung schutzwürdiger Biotope. Grundsätzlich werden Flächen mit diesen<br />

Maßnahmen nicht <strong>in</strong> die Kulturpflanzenregelung mite<strong>in</strong>bezogen. Soweit die<br />

E<strong>in</strong>beziehung <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> Vertragslaufzeit unumgänglich ist, wird <strong>in</strong> dem entsprechenden<br />

Jahr die Auszahlung <strong>des</strong> Entgelts nach dem VNP storniert.<br />

Die Maßnahme Erschwernisausgleich ist Bestandteil <strong>des</strong> Vertragsnaturschutzprogramms<br />

und setzt sich aus den gleichen Vertrags<strong>in</strong>halten zusammen. Wie <strong>in</strong><br />

Vere<strong>in</strong>barungen nach dem Vertragsnaturschutzprogramm werden Nutzungsverzichte<br />

(extensive Nutzung) sowie Mehraufwand für Pflegeleistungen honoriert.<br />

Die Maßnahme Erschwernisausgleich stellt also ke<strong>in</strong>e zusätzliche <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> dar.<br />

9.3.4.2.6 Indikativer Gesamtf<strong>in</strong>anzierungsplan<br />

Der Mittelbedarf für das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm und den Erschwernisausgleich<br />

ist im Indikativen Gesamtf<strong>in</strong>anzierungsplan gem. Art. 43<br />

Abs. 1 EAGFL-VO <strong>in</strong> Kapitel 8 dargestellt.<br />

...


- 190 -<br />

9.3.4.2.7 Zuständige Stelle und ordnungsgemäße Durchführung<br />

Zuständige Behörde für den Vollzug <strong>des</strong> Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramms<br />

e<strong>in</strong>schließlich Erschwernisausgleich ist das<br />

Bayerische Staatsm<strong>in</strong>isterium für Lan<strong>des</strong>entwicklung und Umweltfragen,<br />

Postfach 81 01 40,<br />

81925 München.<br />

Das Bayerische Staatsm<strong>in</strong>isterium für Lan<strong>des</strong>entwicklung und Umweltfragen ist<br />

zugleich Zahlstelle gemäß den Verordnungen (EWG) Nr. 729/70 sowie (EG) Nr.<br />

1663/95.<br />

In den Vollzug s<strong>in</strong>d als Bewilligungsstellen ferner die Landratsämter / Kreisfreien<br />

Städte als Untere Naturschutzbehörden e<strong>in</strong>gebunden. Den Regierungen, Höheren<br />

Naturschutzbehörden, wurden Aufgaben <strong>der</strong> Vollzugs- und Verwaltungskontrolle<br />

übertragen.<br />

Das Bayerische Staatsm<strong>in</strong>isterium für Lan<strong>des</strong>entwicklung und Umweltfragen hat<br />

für die effiziente und ordnungsgemäße Durchführung e<strong>in</strong>e umfassende, alle Vorgaben<br />

<strong>der</strong> EU berücksichtigende Dienstanweisung zum Vollzug <strong>des</strong> Bayerischen<br />

Vertragsnaturschutzprogramms/Erschwernisausgleiches erlassen. Dar<strong>in</strong> s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />

ausführliche Regelungen zu den erfor<strong>der</strong>lichen Verwaltungs- und<br />

Vollzugskontrollen enthalten. Ferner enthält die Dienstanweisung ausführliche<br />

Vorgaben und Verwaltungsh<strong>in</strong>weise, um Unregelmäßigkeiten vorzubeugen.<br />

Die Begleitung und fachliche Bewertung erfolgt nach e<strong>in</strong>em festen jährlichen<br />

Untersuchungsprogramm, das vom Bayerischen Lan<strong>des</strong>amt für Umweltschutz,<br />

e<strong>in</strong>er nachgeordneten Behörde <strong>des</strong> Staatsm<strong>in</strong>isteriums, durchgeführt wird. In den<br />

Schlussfolgerungen zu den durchgeführten Untersuchungen weist <strong>der</strong> aktuelle<br />

Zwischenbericht auf die positiven Auswirkungen <strong>der</strong> Vertragsmaßnahmen auch<br />

für angrenzende Areale und für großräumige Lebensraumkomplexe vor allem<br />

h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> Fauna h<strong>in</strong>. Allerd<strong>in</strong>gs wird auch aufgrund <strong>der</strong> Untersuchungen<br />

festgestellt, dass zwar positive <strong>Entwicklung</strong>en erkennbar s<strong>in</strong>d, die Erholung bzw.<br />

Stabilisierung <strong>der</strong> Bestände gefährdeter Arten aber e<strong>in</strong>e „Politik <strong>des</strong> langen Atems“<br />

erfor<strong>der</strong>t. Dies bedeutet, dass die ökologische Wirksamkeit <strong>der</strong> genannten<br />

...


- 191 -<br />

Maßnahmen umso größer wird, je länger die Maßnahmen andauern.<br />

Die rechnerische Prämienbegründung für die wesentlichen Maßnahmen s<strong>in</strong>d als<br />

Anlage 17 beigefügt.<br />

9.3.4.2.8 Ergebnisse <strong>der</strong> Konsultationen<br />

Die Fortführung <strong>des</strong> Vertragsnaturschutzprogramms e<strong>in</strong>schließlich Erschwernisausgleich<br />

wird sowohl von den berufständischen Vertretern <strong>der</strong> Landwirtschaft<br />

als auch von den Naturschutzverbänden ausdrücklich begrüßt und e<strong>in</strong>gefor<strong>der</strong>t.<br />

Die Verbände sehen <strong>in</strong> diesen Programmen e<strong>in</strong> unverzichtbares Instrument <strong>der</strong><br />

Naturschutzverwaltung, um<br />

- wichtige fachliche Ziele im Konsens mit den Landwirten zu erreichen,<br />

- den Landwirten für die Umweltleistungen e<strong>in</strong> entsprechen<strong>des</strong> Entgelt zu gewähren<br />

und damit auch zum Betriebse<strong>in</strong>kommen beizutragen,<br />

- das Image <strong>der</strong> Landwirtschaft <strong>in</strong> <strong>der</strong> Öffentlichkeit zu verbessern,<br />

- und die Fortentwicklung <strong>der</strong> Agrarpolitik <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>schaft zu unterstützen<br />

und zu dokumentieren.<br />

Ausdrücklich verwiesen die Verbände darauf, dass <strong>in</strong> den kommenden Jahren das<br />

Instrument <strong>des</strong> Vertragsnaturschutzes wesentlich ausgeweitet werden muss, um<br />

die verstärkten Anfor<strong>der</strong>ungen aus <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Agenda 2000 erfüllen zu<br />

können und negative Auswirkungen <strong>des</strong> Strukturwandels <strong>in</strong> <strong>der</strong> Landwirtschaft<br />

auf Naturhaushalt und Landschaftsbild auffangen bzw. steuern zu können.<br />

...


- 192 -<br />

9.3.4.2.9 Kurzbeschreibung <strong>der</strong> Maßnahme gemäß 3. Än<strong>der</strong>ungsentscheidung <strong>der</strong><br />

EU-Kommission Nr. K(2003) 3112 vom 21.08.2003<br />

A) Gegenstand <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong>, Art, Umfang und Höhe <strong>der</strong> Zuwendung<br />

Gegenstand <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong>, Art, Umfang und Höhe <strong>der</strong> Zuwendung e<strong>in</strong>schließlich<br />

<strong>der</strong> Komb<strong>in</strong>ationsmöglichkeiten gehen aus <strong>der</strong> Übersicht <strong>in</strong> <strong>der</strong> geän<strong>der</strong>ten<br />

Anlage 18 hervor.<br />

B) Zuwendungsempfänger<br />

• Land- und forstwirtschaftliche Unternehmer; Nebenerwerbslandwirte, auch<br />

wenn sie im E<strong>in</strong>zelfall weniger als 3 ha landwirtschaftliche Fläche bewirtschaften<br />

• Naturschutzverbände und Landschaftspflegeverbände bei Pflege aufgegebener<br />

Flächen<br />

C) Zuwendungsvoraussetzungen<br />

Generelle Voraussetzungen:<br />

• Fläche liegt <strong>in</strong> <strong>der</strong> klar zum Bayerischen Kulturlandschaftsprogramm abgegrenzten<br />

Gebietskulisse <strong>des</strong> Vertragsnaturschutzprogramms; ggf. zusätzliche<br />

Flächenabstimmung mit Ämtern für Landwirtschaft und Ernährung<br />

• Fläche trägt zum Aufbau von Natura 2000/Bayerischer Biotopverbund <strong>in</strong><br />

Umsetzung <strong>des</strong> bayernweit flächendeckend vorliegenden Arten- und Biotopschutzprogramms<br />

bei<br />

• fachliche Beurteilung durch untere Naturschutzbehörde.<br />

Die Voraussetzungen im Detail s<strong>in</strong>d <strong>der</strong> Maßnahmenbeschreibung zu entnehmen.<br />

E) zusätzliche Informationen<br />

• Anwendung <strong>des</strong> Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramms nur <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er klar<br />

naturschutzfachlich abgegrenzten Gebietskulisse<br />

• Auf die jeweilige E<strong>in</strong>zelfläche und die angestrebten Naturschutzziele abgestellte<br />

Maßnahmenkomb<strong>in</strong>ationen<br />

• Die Komb<strong>in</strong>ierbarkeit <strong>der</strong> e<strong>in</strong>zelnen Maßnahmen <strong>des</strong> Vertragsnaturschutzprogramms<br />

ergibt sich aus den Tabellen <strong>der</strong> geän<strong>der</strong>ten Anlage 18<br />

...


- 193 -<br />

• Zuwendungen nach dem Vertragsnaturschutzprogramm s<strong>in</strong>d komb<strong>in</strong>ierbar<br />

mit:<br />

- <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>en Ausgleichszulage nach <strong>der</strong> festgelegten<br />

Gebietskulisse gem. EG-Richtl<strong>in</strong>ie 75/268,<br />

- mit <strong>der</strong> Prämie <strong>zur</strong> Sicherung <strong>der</strong> ökologischen Strukturvielfalt nach Art. 16<br />

<strong>der</strong> Verordnung (EG) 1257/1999<br />

• Die För<strong>der</strong>höchstsätze <strong>der</strong> EU-Kof<strong>in</strong>anzierung werden nicht überschritten.<br />

Soweit im E<strong>in</strong>zelfall höhere Prämiensätze/ha und Überschreitung <strong>der</strong> Höchstbeträge<br />

nach Art. 24 Abs. 2 <strong>der</strong> VO 1257/1999 <strong>zur</strong> Zielerreichung notwendig,<br />

F<strong>in</strong>anzierung ausschließlich aus nationalen Mitteln.<br />

• Ke<strong>in</strong>e Doppelför<strong>der</strong>ung aus unterschiedlichen Programmabschnitten, die identische<br />

Flächen und Maßnahmen betreffen.<br />

• Sanktionsregelung gemäß InVeKoS-Bestimmungen<br />

• Im Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm werden Landschaftselemente<br />

1) , die entwe<strong>der</strong> Bestandteil guter fachlicher Anbau- und Nutzungspraktiken<br />

o<strong>der</strong> prägen<strong>der</strong> Bestandteil <strong>der</strong> historisch gewachsenen<br />

Kulturlandschaft s<strong>in</strong>d, als Teil <strong>der</strong> vollständig genutzten Fläche anerkannt,<br />

soweit diese Elemente e<strong>in</strong>en untergeordneten Teil <strong>der</strong> Gesamtfläche<br />

umfassen. Landschaftselemente s<strong>in</strong>d für den naturschutzfachlichen<br />

Wert <strong>der</strong> Flächen entscheidend und daher zw<strong>in</strong>gend zu erhalten. Zw<strong>in</strong>gend<br />

von <strong>der</strong> Katasterfläche abzusetzen s<strong>in</strong>d die <strong>in</strong> Artikel 12 Absatz 2<br />

Buchstabe b erster Anstrich <strong>der</strong> Verordnung (EG) Nr. 1254/1999 aufgelisteten<br />

Flächen (Gebäude, Wäl<strong>der</strong>, Teiche und Wege).<br />

1) Bei den Landschaftselementen handelt es sich z.B. um E<strong>in</strong>zelbäume, Baum- und Strauchgruppen, Hecken,<br />

Feldgehölze, Feuchtbereiche, Tümpel und Kle<strong>in</strong>gewässer e<strong>in</strong>schließlich Rohr- und Schilfbestände, Gräben,<br />

Ra<strong>in</strong>e, Altgras- und Hochstaudenfluren, Trockenmauern und Leseste<strong>in</strong>wälle, Ste<strong>in</strong>- und Felsriegel, Triebwege<br />

für Weidetiere und unbefestigte Graswege, auf denen <strong>der</strong> Aufwuchs genutzt wird.<br />

08.03.0405.03.0402.01.04/MLJPMLSO/C:\USERS\MLJP\Temporary Internet Files\OLK60\PROGRAM1_konsolid.DOCH:\refg5\2003\7025_1\programmplan_konsolidiert\PROGRAM1_konsolid.DOCH:\REF-<br />

G5\2003\7025_1\Programmplan_konsolidiert\PROGRAM1.DOC


- 194 -<br />

9.3.5. Verbesserung <strong>der</strong> Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

gemäß Art. 25 mit 28<br />

9.3.5.1 Bewertung <strong>der</strong> abgelaufenen För<strong>der</strong>periode<br />

• Sektor Milch und Milcherzeugnisse<br />

Der Anteil <strong>der</strong> Milch am gesamten Produktionswert <strong>der</strong> bayerischen Landwirtschaft<br />

lag 1997 bei 35 % (1993: 35,2 %). Der Rohstoffe<strong>in</strong>gang <strong>der</strong> bayerischen Molkereien<br />

liegt bei 9,2 Mio. t Milch und Rahm. Die Zahl <strong>der</strong> Molkereien reduzierte sich bis<br />

Ende 1999 auf 126. Inzwischen haben 33 % <strong>der</strong> 93 Unternehmen e<strong>in</strong>en Rohstoffe<strong>in</strong>gang<br />

von über 100 Mio. kg pro Jahr. Diese <strong>Entwicklung</strong> wird sich aufgrund <strong>des</strong><br />

verschärften Wettbewerbs und <strong>der</strong> agrarpolitischen Vorgaben weiter fortsetzen.<br />

Die Käseherstellung wurde von 1993 - 1999 von rund 544.000 t auf 619.000 t gesteigert.<br />

Des weiteren hat die Rohstoffverwendung für Erzeugnisse <strong>des</strong> Frischverzehrs<br />

erheblich zugenommen. Die Produktion von Milchmischerzeugnissen konnte<br />

im o. g. Zeitraum von 681.000 t auf 922.000 t ausgeweitet werden. Die geplante<br />

Anpassung an die Nachfrageentwicklung für Produkte, für die nachweislich e<strong>in</strong> Kapazitätsmangel<br />

und reale nachhaltige Absatzmöglichkeiten bestanden, konnte vollzogen<br />

werden.<br />

• Fleisch<br />

Die Fleischwirtschaft war im Berichtszeitraum durch zum Teil krisenhafte Ereignisse geprägt<br />

(Schwe<strong>in</strong>epest, BSE, Fleischskandale, währungsbed<strong>in</strong>gte Preisrückgänge, Verunsicherung<br />

<strong>der</strong> Verbraucher und rückläufiger Fleischverzehr). Aufgrund <strong>der</strong> dadurch verän<strong>der</strong>ten<br />

Rahmenbed<strong>in</strong>gungen wurden die <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Plan</strong>ung enthaltenen Investitionsvorhaben<br />

teilweise nicht o<strong>der</strong> nur <strong>in</strong> Teilen realisiert. Anstelle weniger größerer Projekte haben die<br />

Investoren <strong>in</strong> Anbetracht <strong>der</strong> Unsicherheiten bei <strong>der</strong> Abschätzung <strong>der</strong> künftigen <strong>Entwicklung</strong><br />

verstärkt überschaubare, kle<strong>in</strong>ere Projekte durchgeführt. Dabei hat die zunehmende<br />

Nachfrage nach <strong>der</strong> gesicherten Herkunft und <strong>der</strong> Regionalbezogenheit von Fleisch auch<br />

kle<strong>in</strong>ere und mittlere Unternehmen zu Investitionen veranlasst. Im Vergleich zu 86 für den<br />

...


- 195 -<br />

<strong>in</strong>nergeme<strong>in</strong>schaftlichen Handelsverkehr zugelassenen Zerlegebetrieben zu Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong><br />

För<strong>der</strong>periode 1993 waren es Ende 1998 <strong>in</strong> Bayern 130.<br />

• Zuchtvieh<br />

Im Berichtszeitraum wurden im Bereich "Zuchttiere" ke<strong>in</strong>e Investitionen geför<strong>der</strong>t.<br />

• Mähdruschfrüche (Getreide, Saatgut)<br />

Sektor Getreide<br />

Die jährliche Gesamterzeugung an Getreide <strong>in</strong> Bayern beläuft sich bei e<strong>in</strong>em durchschnittlichen<br />

Ertrag von 58 dt/ha auf durchschnittlich 7 Mio. t/Jahr.<br />

In <strong>der</strong> abgelaufenen För<strong>der</strong>periode konnten ohne Erhöhung <strong>der</strong> Gesamtlagerkapazität<br />

bei 18 geför<strong>der</strong>ten Vorhaben rd. 52.000 t Lagerkapazitäten als Zwischen- und<br />

Aufbereitungslager geschaffen werden. Stillgelegte o<strong>der</strong> aufgelassene Lagerkapazitäten<br />

wurden an den Investitionsorten konzentriert. Das Investitionsvolumen verr<strong>in</strong>gerte<br />

sich von geplanten 36,3 Mio. DM auf 34,1 Mio. DM. Ausgehend von e<strong>in</strong>er<br />

Getreidevermarktung von rd. 3,7 Mio. t im Durchschnitt <strong>der</strong> Wirtschaftsjahre<br />

1996/97 – 1998/99 ist die Auswirkung <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> auf den Gesamtsektor qualitativ<br />

nicht meßbar. Zweifellos hat aber das jeweilige E<strong>in</strong>zelprojekt e<strong>in</strong>e nachhaltig<br />

positive Auswirkung auf die Getreidevermarktung <strong>in</strong> und aus <strong>der</strong> Region. Vorteile<br />

für den Landwirt ergeben sich <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie durch die Erhöhung <strong>der</strong> Leistungsfähigkeit<br />

<strong>der</strong> Erfassungsunternehmen und durch die Sicherung <strong>des</strong> Absatzes. Von den<br />

Investitionen gehen preisstabilisierende Effekte aus.<br />

Sektor Saatgut<br />

Konkrete Zahlen für e<strong>in</strong>e Sektoranalyse liegen vorerst nur für den Zeitraum von<br />

1994 bis e<strong>in</strong>schließlich 1997 vor. Sie zeigen, dass die für die Programmlaufzeit<br />

festgelegten Ziele sicher erreicht werden.<br />

Die bayerische Saatgutproduktion konnte <strong>in</strong> diesem Zeitraum um 17,2 % von<br />

76.322 t auf 89.483 t gesteigert werden.<br />

...


- 196 -<br />

Durch Verbesserungen im strukturellen, organisatorischen sowie lager- und aufbereitungstechnischen<br />

Bereich konnte die Effizienz und somit auch die Wirtschaftlichkeit<br />

<strong>der</strong> Saatguterzeugung weiter gesteigert werden. Die plombierte Saatgutmenge<br />

pro ha stieg bei den wichtigsten Getreidearten W<strong>in</strong>terweizen und W<strong>in</strong>tergerste<br />

um 34 % von 3,59 t auf 4,81 t bzw. um 23,2 % von 4,36 t auf 5,37 t.<br />

Der Anteil von zertifiziertem Saatgut am Gesamtsaatgutbedarf konnte von 39,5 %<br />

im Jahre 1994 auf 43 % im Jahre 1997 gesteigert werden.<br />

• Gärtnerische Erzeugnisse<br />

Im Berichtszeitraum wurden im Sektor gärtnerische Erzeugnisse 44 Projekte geför<strong>der</strong>t,<br />

davon entfielen zwei auf den Teilbereich Zierpflanzen (Errichtung von Absatze<strong>in</strong>richtungen).<br />

Im Sektor Obst und Gemüse wurden 42 Vorhaben geför<strong>der</strong>t.<br />

Die Investitionsbereitschaft und –notwendigkeit <strong>in</strong> diesem Sektor hat die ursprüngliche<br />

<strong>Plan</strong>ung erheblich übertroffen; sie hält auch weiterh<strong>in</strong> an. Das gilt <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />

für die Konserven<strong>in</strong>dustrie und die Fruchtsafthersteller.<br />

Betriebswirtschaftliche Erfor<strong>der</strong>nisse und Qualitätsansprüche <strong>der</strong> Verbraucher<br />

zwangen <strong>zur</strong> Mo<strong>der</strong>nisierung und <strong>zur</strong> Rationalisierung. Zudem haben die politischen<br />

Verän<strong>der</strong>ungen im Osten hohe Marktchancen eröffnet.<br />

Der traditionelle landschaftsprägende, ökologisch erwünschte und im KULAP geför<strong>der</strong>te<br />

Streuobstanbau erfor<strong>der</strong>t wegen <strong>der</strong> hohen Ertragsschwankungen geeignete<br />

Tanklager, damit <strong>der</strong> Direktsaft kont<strong>in</strong>uierlich (auch <strong>in</strong> ertragsschwachen Jahren)<br />

verfügbar ist. Je<strong>des</strong> Investitionsvorhaben dient diesem Ziel. In Bezug zum gesamten<br />

Tankvolumen stellt das neugeschaffene Volumen nur e<strong>in</strong>en ger<strong>in</strong>gen Anteil dar.<br />

• Kartoffeln (Speise- und Veredelungskartoffeln sowie Pflanzkartoffeln)<br />

Sektor Speise- und Veredelungskartoffeln<br />

Im Berichtszeitraum wird mit rd. 159 Mio. DM das Investitionsvolumen gemäß geän<strong>der</strong>tem<br />

Programmplanungsdokument (Entscheidung <strong>der</strong> Kommission vom<br />

...


- 197 -<br />

19.10.1998) <strong>in</strong> Höhe von 180.048 Mio. DM nicht erreicht. Die Ursache hierfür ist<br />

die Verr<strong>in</strong>gerung <strong>des</strong> Investitionsumfangs e<strong>in</strong>zelner Vorhaben, bzw. die Verschiebung<br />

<strong>der</strong> Investitionen auf e<strong>in</strong>en späteren Zeitpunkt. Umschichtungen <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong><br />

Sektoren wurden erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Im Verarbeitungsbereich s<strong>in</strong>d Kapazitäten i. H. v. rd. 124.000 t (<strong>Plan</strong> 130.000 t), bei<br />

<strong>der</strong> Vermarktung i. H. v. 41.000 t (<strong>Plan</strong>: 44.000 t) geschaffen worden. Die hohen<br />

Investitionen im Bereich <strong>der</strong> Kartoffelbe- und –verarbeitung kompensieren teilweise<br />

die Schließung bzw. Verlagerung <strong>des</strong> größten bayerischen Kartoffelverarbeitungsbetriebes<br />

nach <strong>der</strong> Ernte 1995. Insbeson<strong>der</strong>e die Errichtung e<strong>in</strong>er Produktionsstätte<br />

<strong>in</strong> Ra<strong>in</strong> am Lech mit e<strong>in</strong>er Verarbeitungskapazität von m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens 100.000 t<br />

Veredelungskartoffeln hat e<strong>in</strong>e nachhaltig positive Auswirkung auf den Kartoffelanbau<br />

<strong>in</strong> den Regierungsbezirken Schwaben, Ober- und Nie<strong>der</strong>bayern. Die Investition<br />

zielt <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e auf den süd- und osteuropäischen Markt und trägt den verän<strong>der</strong>ten<br />

Verzehrgewohnheiten Rechnung (Convenience-Produkte).<br />

Die Investitionen <strong>zur</strong> Aufbereitung und Lagerung tragen neben <strong>der</strong> Verbesserung<br />

<strong>des</strong> Kartoffelabsatzes <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>zur</strong> Qualitätserhaltung entsprechend den For<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>des</strong> Lebensmittelhandels bei. Infolge <strong>der</strong> Investitionen wurden rd. 140.000 t<br />

Kartoffeln (=16 % <strong>des</strong> Nahrungsmittelverbrauchs <strong>in</strong> Bayern) zusätzlich vertraglich<br />

gebunden. Der wertmäßige Umsatz je Beschäftigtem konnte gesteigert werden. Neben<br />

den kapazitätswirksamen Auswirkungen konnten die Investitionen <strong>zur</strong> Erhöhung<br />

<strong>der</strong> Rohstoffausbeute, <strong>zur</strong> Senkung <strong>des</strong> Energiee<strong>in</strong>satzes und <strong>zur</strong> Reduzierung<br />

<strong>der</strong> Abwasserbelastung beitragen.<br />

Sektor Pflanzgut<br />

I Berichtszeitraum wurden im Pflanzkartoffelbereich ke<strong>in</strong>e Investitionen geför<strong>der</strong>t.<br />

• We<strong>in</strong>bau und We<strong>in</strong>wirtschaft<br />

Der Freistaat Bayern hat im März 1991 e<strong>in</strong>en Sektorplan für We<strong>in</strong> nach <strong>der</strong> Verordnung<br />

(EWG) Nr. 866/90 <strong>des</strong> Rates vom 29. März 1990 erstellt. Der Sektorplan bezog<br />

sich auf den im Ma<strong>in</strong>tal, <strong>in</strong> <strong>des</strong>sen Nebentälern sowie <strong>in</strong> den angrenzenden Ge-<br />

...


- 198 -<br />

bieten erzeugten We<strong>in</strong>. Der Produktionssektor umfasste die Verarbeitung von Keltertrauben<br />

zu We<strong>in</strong> und <strong>des</strong>sen Vermarktung.<br />

Ziel war es, bed<strong>in</strong>gte Umweltbelastungen zu verr<strong>in</strong>gern und mögliche Ursachen<br />

qualitätsbee<strong>in</strong>trächtigen<strong>der</strong> Geschmacksverän<strong>der</strong>ungen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Erfassungsstruktur<br />

e<strong>in</strong>zuschränken. Das Programm <strong>zur</strong> Umsetzung <strong>des</strong> o. g. Sektorplans wurde im Jahr<br />

1991 genehmigt und ab 1994 im Rahmen <strong>des</strong> EPPD (För<strong>der</strong>periode 1994 - 1999)<br />

fortgesetzt.<br />

In <strong>der</strong> För<strong>der</strong>periode <strong>des</strong> EPPD wurden mit Unterstützung <strong>des</strong> EAGFL <strong>zur</strong> Umweltentlastung<br />

und Qualitätssicherung anstelle altern<strong>der</strong> Kunststofftanks und Betonbehälter<br />

Behälter aus Edelstahl mit e<strong>in</strong>em Volumen von <strong>in</strong>sgesamt 24 981 hl angeschafft.<br />

Die Ausweitung <strong>der</strong> Lager- und Erfassungskapazität wurde nicht geför<strong>der</strong>t.<br />

Die Betriebe mussten sich verpflichten, ausgeson<strong>der</strong>te Tanks nicht mehr <strong>zur</strong> We<strong>in</strong>bereitung<br />

zu verwenden. Diese Tanks wurden von <strong>der</strong> zuständigen Regierung von<br />

Unterfranken dauerhaft gekennzeichnet.<br />

• Produkte <strong>des</strong> ökologischen Landbaus<br />

Für die abgelaufene För<strong>der</strong>periode waren zehn Vorhaben mit beteiligungsfähigen<br />

Gesamtkosten von 12,17 Mio. DM veranschlagt. Die F<strong>in</strong>anzierung war wie folgt<br />

vorgesehen: 3,04 Mio. DM aus dem EAGFL, 1,22 Mio. DM nationale Mittel und<br />

7,91 Mio. DM Eigenleistung <strong>der</strong> Begünstigten.<br />

Im För<strong>der</strong>zeitraum konnten allerd<strong>in</strong>gs nur vier Vorhaben <strong>der</strong> Ernährungswirtschaft<br />

mit e<strong>in</strong>er Investitionssumme von 4,328 Mio. DM nationale Mittel bewilligt werden.<br />

Mit diesen Investitionen wurde <strong>der</strong> Absatz von <strong>in</strong>sgesamt 3 100 t Rohware jährlich<br />

für die heimische Landwirtschaft gesichert. Zudem konnten Kapazitäten für die<br />

Verarbeitung von 7 500 R<strong>in</strong><strong>der</strong>n aus ökologischer Erzeugung geschaffen werden.<br />

Das angestrebte Ziel wurde aus folgenden Gründen noch nicht erreicht:<br />

Für die zum Teil beträchtlichen Investitionen müssen lange <strong>Plan</strong>ungszeiträume<br />

zugrunde gelegt werden.<br />

...


- 199 -<br />

Der Umstrukturierungsprozess bei den Erzeugerzusammenschlüssen, h<strong>in</strong> zu größeren<br />

schlagkräftigeren E<strong>in</strong>heiten, ist auch gegen Ende <strong>der</strong> För<strong>der</strong>periode noch nicht<br />

abgeschlossen.<br />

Die Fleischvermarktung ist nach wie vor <strong>der</strong> schwierigste Bereich <strong>der</strong> Ökovermarktung.<br />

Bed<strong>in</strong>gt durch die öffentlichen Diskussionen über Fleischskandale, BSE und<br />

Schwe<strong>in</strong>epest verzögerten sich auch Investitionsentscheidungen <strong>in</strong> diesem Bereich.<br />

E<strong>in</strong> Teil <strong>der</strong> Investitionen wurde zusammen mit den konventionellen Bereichen getätigt<br />

und nicht geson<strong>der</strong>t für den Sektor "Produkte <strong>des</strong> ökologischen Landbaus"<br />

ausgewiesen.<br />

• För<strong>der</strong>volumen <strong>in</strong> <strong>der</strong> abgelaufenen För<strong>der</strong>periode 1994 – 1999<br />

Investitionen <strong>in</strong> die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte<br />

im För<strong>der</strong>zeitraum 1994 – 1999 aufgeteilt nach Sektoren <strong>in</strong> Mio. Euro.<br />

Tabelle 26: För<strong>der</strong>volumen <strong>in</strong> <strong>der</strong> För<strong>der</strong>periode 1994 bis 1999 <strong>in</strong> Mio. Euro<br />

Merkmal<br />

Investitionen<br />

<strong>in</strong>sgesamt<br />

Eigenbeteiligung nationale Beteiligung EU-Beteiligung<br />

Fleisch 75,236 48,903 7,524 18,809<br />

Milch- und Milcherzeugnisse 238,283 154,884 23,828 59,571<br />

Getreide 17,433 11,332 1,743 4,358<br />

We<strong>in</strong> 2,128 1,383 0,213 0,532<br />

Obst u. Gemüse 52,979 34,436 5,298 13,245<br />

Blumen u. Zierpflanzen 6,896 4,482 0,690 1,724<br />

Saatgut 7,584 4,930 0,758 1,896<br />

Kartoffeln 76,403 49,662 7,640 19,101<br />

an<strong>der</strong>e pfl. Erzeugnisse 2,211 1,437 0,221 0,553<br />

sektorübergreifende Erzeugnisse 6,109 3,971 0,611 1,527<br />

Gesamtsumme 485,262 315,42 48,526 121,316<br />

9.3.5.2 Ziele und Strategien<br />

Die für die nachfolgend beschriebenen Produktbereiche geplanten Beihilfen werden<br />

für Investitionen <strong>in</strong> den <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Erzeugung nachgelagerten Bereichen<br />

gewährt. Sie dienen überwiegend e<strong>in</strong>em o<strong>der</strong> mehreren <strong>der</strong> nachfolgenden Ziele:<br />

...


- 200 -<br />

− Anpassung <strong>der</strong> Erzeugnisse und ihrer Qualität an die Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>des</strong> Marktes;<br />

− Verbesserung, Rationalisierung und Mo<strong>der</strong>nisierung <strong>der</strong> Verarbeitung und<br />

Vermarktung;<br />

− Verbesserung <strong>der</strong> hygienischen Bed<strong>in</strong>gungen;<br />

− E<strong>in</strong>sparung von Energie und Verbesserung <strong>der</strong> Umweltsituation;<br />

− Verbesserung <strong>der</strong> Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen.<br />

Geför<strong>der</strong>t werden Unternehmen, die durch geeignete Unterlagen die Wirtschaftlichkeit<br />

<strong>der</strong> Investition darstellen können. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Unternehmen<br />

künftig 80 % <strong>der</strong> Investitionskosten tragen müssen. Sie stützen sich bei ihrer<br />

Investitionsentscheidung daher auf konkrete Marktanalysen, die die Absatzchancen<br />

ihrer Produkte realistisch e<strong>in</strong>schätzen.<br />

Die bei den Investitionen <strong>in</strong> die Verarbeitung und Vermarktung gefor<strong>der</strong>ten M<strong>in</strong><strong>des</strong>tstandards<br />

<strong>in</strong> Bezug auf Umwelt, Hygiene und Tierschutz werden im Rahmen<br />

<strong>des</strong> Genehmigungsverfahrens geprüft. Die Marktstrukturför<strong>der</strong>ung erfolgt nach den<br />

Grundsätzen <strong>der</strong> GAK <strong>in</strong> <strong>der</strong> jeweils gültigen Fassung.<br />

Durch e<strong>in</strong>e vertragliche B<strong>in</strong>dung zwischen <strong>der</strong> Stufe <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Erzeuger<br />

und den nachfolgenden Verarbeitungs- und Vermarktungsbereichen wird<br />

gewährleistet, dass die Erzeuger an den aus <strong>der</strong> Investition resultierenden wirtschaftlichen<br />

Vorteilen teilhaben.<br />

Investitionen <strong>in</strong> die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

sollen <strong>in</strong> folgenden Sektoren geför<strong>der</strong>t werden:<br />

9.3.5.2.1 Milch- und Milcherzeugnisse<br />

•<br />

Zielbeschreibung<br />

Mit e<strong>in</strong>er Anlieferungs-Referenzmenge von rd. 7 Mio. Tonnen Milch s<strong>in</strong>d die bayerischen<br />

Milcherzeuger existentiell auf e<strong>in</strong>e leistungsfähige und <strong>in</strong>ternational wettbewerbsfähige<br />

Molkereiwirtschaft angewiesen.<br />

...


•<br />

- 201 -<br />

Ziel ist es, durch strukturverbessernde Maßnahmen die Voraussetzung zu schaffen,<br />

dass <strong>der</strong> Rohstoff Milch kostengünstig und umweltschonend zu hochwertigen<br />

marktfähigen Milcherzeugnissen verarbeitet werden kann.<br />

Zur Sicherung <strong>der</strong> Wettbewerbsfähigkeit bayerischer Molkereien sowie <strong>zur</strong> Anpassung<br />

an die sich laufend än<strong>der</strong>nden Rahmenbed<strong>in</strong>gungen (Agenda 2000, Osterweiterung,<br />

WTO-Verhandlungen) s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> verstärktem Maße Investitionen <strong>zur</strong> Mo<strong>der</strong>nisierung<br />

und Rationalisierung <strong>der</strong> Produktion und <strong>der</strong> Vermarktung erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Strukturwandelbed<strong>in</strong>gte Investitionen erfor<strong>der</strong>n e<strong>in</strong>en hohen Mittele<strong>in</strong>satz.<br />

Um den Bedürfnissen <strong>des</strong> Handels und <strong>der</strong> Verbraucher nach qualitativ hochwertigen<br />

und gesunden Nahrungsmitteln nachzukommen, bedarf es außerdem <strong>der</strong> ständigen<br />

<strong>Entwicklung</strong> von neuen, <strong>in</strong>novativen Produkten. Nur so können Marktanteile<br />

im EU-B<strong>in</strong>nenmarkt und im Export gesichert und partiell erweitert werden.<br />

Mit <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen im Sektor Milch<br />

sollen e<strong>in</strong>e flächendeckende Landbewirtschaftung gesichert und Arbeitsplätze <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Land- und Ernährungswirtschaft erhalten werden.<br />

Beschreibung <strong>der</strong> Strategien und <strong>der</strong> För<strong>der</strong>schwerpunkte<br />

Die Schwerpunkte bei den zu för<strong>der</strong>nden Unternehmen liegen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Herstellung<br />

von Milchfrischprodukten und Käsespezialitäten. E<strong>in</strong> Indiz für die Absatzmöglichkeiten<br />

dieser Erzeugnisse s<strong>in</strong>d die von Jahr zu Jahr zunehmenden Herstellungsmengen.<br />

Die größten Zunahmen im Frischproduktebereich verzeichnen Joghurt-, Milchmisch-<br />

und Sahneerzeugnisse.<br />

...


- 202 -<br />

Tabelle 27: <strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> Herstellung ausgewählter Milcherzeugnisse<br />

Jahr<br />

Joghurterzeugnisse<br />

(t)<br />

Milchmischerzeugnisse<br />

(t)<br />

Sahneerzeugnisse<br />

(t)<br />

1994 60 670 758 588 119 180<br />

1999 84.546 921.539 132.381<br />

Zunahme + 39,5 % + 21,5 % + 11,1 %<br />

Auch die Produktion von Hart-, Schnitt-, halbfestem Schnitt-, Weich- und Frischkäse<br />

stieg im o. g. Zeitraum um rund 12 % auf 619.000 t an.<br />

E<strong>in</strong> weiterer Markterfolg bayerischer Milchprodukte liegt im Export. Hier nahm<br />

z. B. von 1994 bis 1998 die Ausfuhrmenge bei Käse um rund 15 % auf 274 680 t<br />

zu; <strong>der</strong> wertmäßige Zuwachs lag bei über 8 %.<br />

Ziel muss es se<strong>in</strong>, bei hohem Qualitätsstandard den Drittland-Absatz von Spezialitäten<br />

voranzubr<strong>in</strong>gen und bei an<strong>der</strong>en Verwertungen möglichst kostengünstig zu produzieren.<br />

Die 126 milchbe- und –verarbeitenden Betriebe Bayerns (Ende 1999) s<strong>in</strong>d so ausgelegt,<br />

dass <strong>der</strong> Rohstoff teilweise <strong>in</strong> <strong>der</strong> 5-Tage- o<strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> 6-Tage-Arbeitswoche<br />

mit Arbeitsschichten zu 8 Stunden be- und verarbeitet werden kann. Die Kapazitäten<br />

<strong>der</strong> Betriebe s<strong>in</strong>d künftig so auszubauen, dass <strong>der</strong> Rohstoff <strong>in</strong> Spitzenzeiten unter<br />

Berücksichtigung <strong>der</strong> zu erwartenden Betriebsschließungen, Arbeitsteilungen,<br />

Verbesserungen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Verarbeitungstechnologie und <strong>der</strong> 5-Tagewoche verbunden<br />

mit e<strong>in</strong>er Verkürzung <strong>der</strong> Wochenarbeitszeit ordnungsgemäß be- und verarbeitet<br />

werden kann.<br />

Dem Programm liegen Investitionen <strong>in</strong> 18 Unternehmen mit e<strong>in</strong>er Be- und Verarbeitungskapazität<br />

von 3,5 Mio. t zugrunde.<br />

Während <strong>der</strong> Laufzeit <strong>des</strong> Programms sollen ca. 40 % <strong>der</strong> gesamten Bearbeitungskapazität<br />

an die Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>des</strong> Marktes angepasst werden.<br />

Zur Erhaltung <strong>des</strong> Leistungsstan<strong>des</strong> müssen die bayerischen Molkereiunternehmen<br />

...


- 203 -<br />

Investitionen <strong>in</strong> den Bereichen weißes Sortiment, Käse- und Frischkäseherstellung,<br />

<strong>Entwicklung</strong> von neuartigen Produkten (z. B. Milch-, Joghurt- und Käsekompositionen<br />

mit an<strong>der</strong>en Lebensmitteln), Energiee<strong>in</strong>sparung und Umweltschutz sowie <strong>zur</strong><br />

Anpassung an die Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>des</strong> Marktes tätigen.<br />

Die Investitionen verteilen sich auf rd. 70 % Masch<strong>in</strong>en und Anlagen und zu rd.<br />

30 % auf die Anpassung an die Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>der</strong> Vermarktung, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e Verpackungstechnik<br />

sowie die Verbesserung <strong>der</strong> Lager- und <strong>in</strong>nerbetrieblichen Transportbed<strong>in</strong>gungen<br />

e<strong>in</strong>schließlich <strong>der</strong> notwendigen Baumaßnahmen.<br />

Vor allem Investitionen <strong>in</strong> den Bereichen<br />

∗ Erzeugnisse zum Frischverzehr mit e<strong>in</strong>er Verarbeitungskapazität von <strong>der</strong>zeit rd.<br />

679.000 t sowie<br />

∗ Käseherstellung mit e<strong>in</strong>er Verarbeitungskapazität von 1,9 Mio. t<br />

weisen e<strong>in</strong>en bedeutenden Innovationsanteil entsprechend <strong>der</strong> Nachfrageentwicklung<br />

auf.<br />

Die Milcherzeuger nehmen am Markterfolg <strong>der</strong> Molkereien mit verbesserten Auszahlungserlösen<br />

direkt teil.<br />

Bei e<strong>in</strong>er Anlieferungs-Referenzmenge bayerischer Erzeuger von rund 7 Millionen t<br />

nimmt Bayern seit Jahren beim Milchpreisvergleich <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>län<strong>der</strong> e<strong>in</strong>en hervorragenden<br />

zweiten o<strong>der</strong> dritten Platz e<strong>in</strong>. Der durchschnittliche Milchauszahlungspreis<br />

<strong>in</strong> Bayern liegt seit Jahren über dem Bun<strong>des</strong>durchschnitt.<br />

• Bewertung<br />

Die Investitionen sollen dazu dienen,<br />

∗ die Be- und Verarbeitung von Milch und Milchprodukten zu rationalisieren und<br />

zu mo<strong>der</strong>nisieren sowie notwendige Anpassungen an die Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>des</strong><br />

Marktes vorzunehmen,<br />

∗ neue Produkte e<strong>in</strong>zuführen,<br />

∗ technologische Innovationen aufzugreifen,<br />

∗ sparsam mit Wasser und Energie umzugehen,<br />

∗ neue milchrechtliche Vorschriften und DIN-Normen umzusetzen,<br />

...


- 204 -<br />

∗ Arbeitsplätze <strong>in</strong> <strong>der</strong> Ernährungs<strong>in</strong>dustrie zu erhalten und die Arbeitsplatzbed<strong>in</strong>gungen<br />

zu verbessern,<br />

∗ den Milcherzeugern e<strong>in</strong> angemessenes E<strong>in</strong>kommen zu sichern,<br />

∗ den strukturwandelbed<strong>in</strong>gten Kapazitätsabbau auszugleichen.<br />

• Festlegung <strong>der</strong> Indikatoren<br />

Als Maßstab werden die Verarbeitungskapazitäten mit herangezogen. Die <strong>Plan</strong>ung<br />

umfasst 18 Unternehmen mit e<strong>in</strong>er Kapazität von 3.536.912 t Milch, bei e<strong>in</strong>er Verarbeitungskapazität<br />

<strong>in</strong> Bayern von <strong>in</strong>sgesamt rd. 9,2 Mio. t. Der Rohstoff soll künftig<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er verr<strong>in</strong>gerten Zahl von Betriebsstätten rationeller und kostengünstiger beund<br />

verarbeitet werden. Damit gel<strong>in</strong>gt es auch den Energiebedarf zu senken.<br />

Die geplanten Kapazitäten haben e<strong>in</strong>en Anteil von 38,4 % an <strong>der</strong> Gesamtverarbeitungskapazität<br />

<strong>in</strong> Bayern. Im Zuge <strong>des</strong> Strukturwandels wird sich die Zahl <strong>der</strong> Molkereien<br />

weiter reduzieren.<br />

• Indikativer F<strong>in</strong>anzplan für den Sektor Milch- und Milcherzeugnisse (2000 –<br />

2006)<br />

för<strong>der</strong>fähiges Investitionsvolumen 265,0 Mio. Euro<br />

gesamte öffentliche Ausgaben 53,0 Mio. Euro<br />

nationale Beteiligung 26,5 Mio. Euro<br />

EU-Beteiligung 26,5 Mio. Euro<br />

Gesamte Ausgaben <strong>der</strong> Begünstigten 212,0 Mio. Euro<br />

...


9.3.5.2.2 Fleisch<br />

- 205 -<br />

In den Sektor Fleisch s<strong>in</strong>d die Fleischarten<br />

R<strong>in</strong>d-, Kalb-, Schwe<strong>in</strong>e-, Schaf-, Wild- und Geflügelfleisch e<strong>in</strong>bezogen.<br />

• Zielbeschreibung<br />

Die Investitionen sollen die Ziele unterstützen,<br />

∗ den Qualitätsstandard <strong>der</strong> Erzeugnisse zu verbessern und auf e<strong>in</strong> gleichmäßiges,<br />

hohes Niveau zu br<strong>in</strong>gen,<br />

∗ die Wettbewerbsfähigkeit <strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Vermarktung und Verarbeitung tätigen<br />

Unternehmen im <strong>in</strong>ternationalen Vergleich zu stärken und zu sichern sowie<br />

∗ langfristig Marktordnungsausgaben zu verr<strong>in</strong>gern.<br />

Der Fleischabsatz wird <strong>in</strong> Zukunft sowohl durch die regionale als auch die überregionale<br />

Nachfrage bestimmt. Die Nachfrage <strong>in</strong> Deutschland und im Freistaat<br />

Bayern dürfte sich <strong>in</strong> den kommenden Jahren quantitativ nur unwesentlich verän<strong>der</strong>n.<br />

Es ist damit zu rechnen, dass <strong>in</strong> Bayern <strong>der</strong> Selbstversorgungsgrad für<br />

R<strong>in</strong>dfleisch mittelfristig weiterh<strong>in</strong> über 200 % und <strong>der</strong> für Schwe<strong>in</strong>efleisch unter<br />

80 % liegen wird. Bei e<strong>in</strong>er Erzeugung von rd. 405.000 t R<strong>in</strong>dfleisch muss mehr<br />

als die Hälfte außerhalb Bayerns vermarktet werden. Bei Schwe<strong>in</strong>efleisch ist die<br />

Situation umgekehrt. Bei e<strong>in</strong>er Jahresproduktion von rd. 520.000 t müssen mehr<br />

als 100.000 t importiert werden. In <strong>der</strong> Praxis werden jedoch aus dem Überschussgebiet<br />

Nie<strong>der</strong>bayern auch Abnehmer außerhalb Bayerns, z. B. <strong>in</strong> Italien<br />

und Griechenland, beliefert. An Geflügelfleisch werden <strong>in</strong> Bayern jährlich ca.<br />

70.000 t <strong>in</strong> rd. 20 Geflügelschlachtereien mit e<strong>in</strong>er Schlachtkapazität von jeweils<br />

über 2.000 Tieren/Monat geschlachtet. Die bayerische Erzeugung an Geflügelfleisch<br />

wird auf ca. 80.000 t geschätzt. Bei e<strong>in</strong>em Pro-Kopf-Verbrauch von ca.<br />

14 kg besteht e<strong>in</strong> Selbstversorgungsgrad von nur rund 50 %. In qualitativer H<strong>in</strong>sicht<br />

werden zukünftig weiter steigende Anfor<strong>der</strong>ungen erwartet. Sowohl aus<br />

hygienischer Sicht als auch bezüglich <strong>des</strong> Zerlegegra<strong>des</strong> und <strong>der</strong> verbrauchergerechten<br />

Verpackung und Präsentation s<strong>in</strong>d noch erhebliche Investitionen und<br />

...


- 206 -<br />

technologische Anstrengungen notwendig, um den landwirtschaftlichen Erzeugern<br />

langfristig den Absatz ihrer Schlachtvieh- und Fleischerzeugung zu sichern.<br />

Die geplanten Investitionen leisten hierzu e<strong>in</strong>en wesentlichen Beitrag.<br />

• Beschreibung <strong>der</strong> Strategien und <strong>der</strong> För<strong>der</strong>schwerpunkte<br />

För<strong>der</strong>fähig s<strong>in</strong>d nur Investitionen <strong>in</strong> den Bereichen Kühlung (e<strong>in</strong>schließlich Gefrierung),<br />

Zerlegung, Verpackung und Versand. Anteilig für diese Bereiche s<strong>in</strong>d<br />

Investitionen <strong>zur</strong> Energiee<strong>in</strong>sparung, Verbesserung <strong>der</strong> Hygienesituation entsprechend<br />

<strong>der</strong> EU-Hygienerichtl<strong>in</strong>ie, <strong>des</strong> Umweltschutzes und im Verwaltungs- und<br />

Sozialbereich e<strong>in</strong>bezogen.<br />

Nicht för<strong>der</strong>fähig s<strong>in</strong>d Investitionen <strong>in</strong> den Bereichen Schlachtung und Verarbeitung.<br />

Dadurch kommt es e<strong>in</strong>er Reduzierung <strong>der</strong> Schlachtkapazitäten <strong>in</strong> Bayern.<br />

Die Investitionen sollen e<strong>in</strong>en hohen Qualitäts- und Hygienestandard <strong>der</strong> Produkte<br />

ermöglichen. Dadurch kann mit e<strong>in</strong>er nachfragegerechten Zerlegung und Verpackung<br />

den Verbrauchern über e<strong>in</strong> breit gefächertes Vertriebssystem auf allen <strong>in</strong><br />

Frage kommenden Handelsschienen e<strong>in</strong> hochwertiges Produkt angeboten werden.<br />

Durch die zentrale Bearbeitung und Sicherung <strong>des</strong> Hygienestandards sollen<br />

Möglichkeiten für neue und zusätzliche Vermarktungswege zwischen Erzeugern<br />

und Verbrauchern erschlossen werden.<br />

Voraussetzung ist u. a., dass die zu för<strong>der</strong>nden Betriebe über vertragliche B<strong>in</strong>dungen<br />

mit Erzeugern o<strong>der</strong> Erzeugerzusammenschlüssen verfügen. Davon abweichend<br />

können Verarbeitungsbetriebe <strong>in</strong> den vorgenannten Produktionsbereichen<br />

für Investitionen, die das Produkt Fleisch betreffen, auch dann geför<strong>der</strong>t<br />

werden, wenn m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens 60 % <strong>der</strong> Rohware von Schlachtbetrieben bezogen<br />

werden, die m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens 40 % ihres Schlachtviehe<strong>in</strong>kaufs über Verträge mit Erzeugern<br />

o<strong>der</strong> Erzeugerzusammenschlüssen b<strong>in</strong>den. Durch die vertikale Integration<br />

soll den Erzeugern e<strong>in</strong>e zielorientierte und vermarktungsgerechte Produktion<br />

<strong>der</strong> Rohstoffe erleichtert werden. Nur damit kann für e<strong>in</strong>e qualitätsbezogene Bezahlung<br />

e<strong>in</strong>e ausreichende Basis und den landwirtschaftlichen Tierhaltern lang-<br />

...


- 207 -<br />

fristig e<strong>in</strong>e gesicherte Absatz- und Existenzgrundlage geschaffen werden.<br />

Im Zuge <strong>der</strong> notwendigen Anpassung <strong>der</strong> Zerlege-, Bearbeitungs-, Kühl-, Gefrier-,<br />

Lagerungs- und Verpackungse<strong>in</strong>richtungen s<strong>in</strong>d auch die Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

gemäß Richtl<strong>in</strong>ie <strong>des</strong> Rates vom 29. Juli 1991 <strong>zur</strong> Regelung gesundheitlicher<br />

Fragen beim <strong>in</strong>nergeme<strong>in</strong>schaftlichen Handelsverkehr mit frischem Fleisch zu<br />

erfüllen. Die Vermarktungsunternehmen müssen <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ung nach hygienisch<br />

gewonnener, verbrauchergerecht zugerichteter und entsprechend verpackter Ware<br />

Rechnung tragen und ihre Anlagen auf die zunehmende Nachfrage nach fe<strong>in</strong>zerlegter<br />

Ware anpassen.<br />

Ende 1998 waren <strong>in</strong> Bayern 130 Betriebe als Zerlegebetriebe mit EZ-Nr. zugelassen.<br />

Die Gesamtverarbeitungskapazität beträgt vor und nach dem Investitionszeitraum<br />

650.000 t. Durch die geplanten Investitionen werden unrationelle, veraltete<br />

Anlagen durch mo<strong>der</strong>ne ersetzt. E<strong>in</strong>e Kapazitätserhöhung f<strong>in</strong>det nicht statt.<br />

Über 70 % <strong>des</strong> R<strong>in</strong>d-, Schwe<strong>in</strong>e-, Kalb- und Geflügelfeisches werden außerhalb<br />

<strong>des</strong> Metzgerhandwerks vermarktet. Die Nachfrage nach grob- und vor allem<br />

fe<strong>in</strong>zerlegter Ware <strong>in</strong> SB-Verpackungen nimmt kont<strong>in</strong>uierlich zu. Außerdem besteht<br />

weiterh<strong>in</strong> Handlungsbedarf bei <strong>der</strong> Reifung von R<strong>in</strong>dfleisch. Deshalb wird<br />

die <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> auf Investitonen <strong>in</strong> den Bereichen Kühlung, Zerlegung, Verpackung<br />

und Versand beschränkt.<br />

• Bewertung<br />

Die Investitionen sollen dazu dienen, den Verbrauchern qualitativ hochwertige<br />

und hygienisch e<strong>in</strong>wandfreie Erzeugnisse anzubieten, den <strong>in</strong> <strong>der</strong> Landwirtschaft<br />

und <strong>in</strong> <strong>der</strong> Vermarktung Tätigen langfristig e<strong>in</strong> gesichertes E<strong>in</strong>kommen zu gewährleisten.<br />

Gleichzeitig sollen die Anpassung von Erzeugung und Vermarktung<br />

auf die verän<strong>der</strong>ten Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>des</strong> Marktes erleichtert, Arbeitsplätze gesichert,<br />

die Arbeitsplatzbed<strong>in</strong>gungen verbessert und die vorhandenen o<strong>der</strong> neu zu<br />

schaffenden Vermarktungse<strong>in</strong>richtungen an die Erfor<strong>der</strong>nisse e<strong>in</strong>es mo<strong>der</strong>nen<br />

Umweltschutzes angepasst werden.<br />

...


• Festlegung von Indikatoren<br />

- 208 -<br />

Als Maßstab für den Erfolg <strong>des</strong> bayerischen <strong>Plan</strong>s <strong>in</strong> Bezug auf den Sektor<br />

„Fleisch“ wird <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> zerlegten Ware <strong>in</strong> <strong>der</strong> Relation zum Gesamtumsatz<br />

herangezogen. Derzeit beträgt dieser Anteil ca. 20 %. Durch die geplante Investitionsför<strong>der</strong>ung<br />

im Sektor „Fleisch“ soll er entsprechend <strong>der</strong> zunehmenden Nachfrage<br />

nach zerlegter Ware auf 30 % gesteigert werden.<br />

• Indikativer F<strong>in</strong>anzplan für die Jahre 2000 – 2006<br />

för<strong>der</strong>fähiges Investitionsvolumen 101,50 Mio. Euro<br />

öffentliche Ausgaben <strong>in</strong>sgesamt<br />

davon<br />

20,30 Mio. Euro<br />

- aus dem EAGFL 10,15 Mio. Euro<br />

- Ausgaben <strong>des</strong> Mitgliedstaates 10,15 Mio. Euro<br />

Ausgaben <strong>der</strong> Begünstigten 81,20 Mio. Euro<br />

9.3.5.2.3 Zuchttiere<br />

• Zielbeschreibung<br />

Die bayerischen Tierhalter s<strong>in</strong>d <strong>zur</strong> Sicherung ihres E<strong>in</strong>kommens vor allem <strong>in</strong> den<br />

strukturell und von <strong>der</strong> Natur aus benachteiligten Gebieten auf e<strong>in</strong>e funktionierende<br />

Zuchtviehvermarktung angewiesen.<br />

Ziel <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> auf diesem Sektor ist es, den für die bayerische Landwirtschaft<br />

bedeutenden Absatz von Zuchttieren durch e<strong>in</strong>e zunehmende Zahl zufriedener Käufer<br />

und Verkäufer weiter zu steigern.<br />

• Beschreibung <strong>der</strong> Strategien und För<strong>der</strong>schwerpunkte<br />

Aufgrund <strong>der</strong> zum Teil veralteten Vermarktungsanlagen s<strong>in</strong>d bauliche Maßnahmen<br />

...


dr<strong>in</strong>gend notwendig.<br />

- 209 -<br />

Ziel dieser Baumaßnahmen ist es, den Belangen <strong>des</strong> Tierschutzes und <strong>der</strong> Tierhygiene<br />

bei <strong>der</strong> Vermarktung besser Rechnung zu tragen, damit die Tiere stressfrei<br />

und ohne gesundheitliche Probleme vom Käufer übernommen werden können.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus sollen die Investitionen dazu beitragen, die Logistik bei <strong>der</strong> Vermarktung<br />

<strong>der</strong> Zuchttiere zu verbessern, so dass über Zeit- und Personale<strong>in</strong>sparungen<br />

die Vermarktungskosten pro Tier deutlich gesenkt werden können. Dies kommt <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />

auch den landwirtschaftlichen Betrieben zu Gute.<br />

• Bewertung<br />

Die Investitionen sollen dazu dienen,<br />

* mittel- und langfristig den Absatz von bayerischen Zuchttieren sicherzustellen,<br />

* den bayerischen Zuchtbetrieben über die kostengünstige Vermarktung von<br />

Zuchttieren e<strong>in</strong> entsprechen<strong>des</strong> E<strong>in</strong>kommen zu sichern,<br />

* die Vermarktungse<strong>in</strong>richtungen so zu gestalten, dass sie den aktuellen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

an Tierschutz und Tierhygiene entsprechen und<br />

* durch e<strong>in</strong>e verbesserte Logistik die Vermarktungskosten pro Tier zu senken.<br />

• Festlegung von Indikatoren<br />

Als Bewertungsmaßstab für den Sektor „Zuchttiere“ wird <strong>der</strong> Umsatz herangezogen,<br />

den die Zuchtverbände über die Vermarktung von Zuchtvieh erzielt haben. E<strong>in</strong><br />

weiteres Kriterium s<strong>in</strong>d die Vermarktungskosten pro Tier.<br />

• Indikativer F<strong>in</strong>anzplan für die Jahre 2000 - 2006<br />

för<strong>der</strong>fähiges Investitionsvolumen 9,65 Mio. Euro<br />

öffentliche Ausgaben <strong>in</strong>sgesamt<br />

davon<br />

1,93 Mio. Euro<br />

- aus dem EAGFL 0,965 Mio. Euro<br />

- Ausgaben <strong>des</strong> Mitgliedstaates 0,965 Mio. Euro<br />

Ausgaben <strong>der</strong> Begünstigten 7,72 Mio. Euro<br />

...


- 210 -<br />

9.3.5.2.4 Mähdruschfrüche (Getreide, Ölsaaten, Eiweißpflanzen und Sämereien sowie<br />

Saatgut)<br />

• Zielbeschreibung<br />

Aufgrund <strong>der</strong> Erfahrungen <strong>in</strong> <strong>der</strong> abgelaufenen För<strong>der</strong>phase sollen die bisherigen<br />

Sektoren „Getreide“ und „Saat- und Pflanzgut“ ohne den Bereich Pflanzgut zu<br />

„Mähdruschfrüchte“ zusammengefasst werden. Außerdem sollen auch Ölsaaten,<br />

Eiweißpflanzen und Sämereien aufgenommen werden, weil für die Vermarktung<br />

dieser Erzeugnisse die gleichen Anlagen erfor<strong>der</strong>lich s<strong>in</strong>d und diese zeitlich gestaffelt<br />

verwendet werden.<br />

Ziel <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> im Sektor „Mähdruschfrüchte-Konsumware“ ist die weitere<br />

Verbesserung <strong>der</strong> Vermarktungse<strong>in</strong>richtungen überwiegend auf <strong>der</strong> ersten Vermarktungsstufe<br />

und die Sicherung e<strong>in</strong>er flächendeckenden Erfassungsstruktur als<br />

Grundlage für die mehrstufige kont<strong>in</strong>uierliche Marktbedienung.<br />

In diesem Sektor sollten 25 Vorhaben mit e<strong>in</strong>em Investitionsvolumen von<br />

37,5 Mio. € geför<strong>der</strong>t werden. Voraussichtlich werden im Saatbereich 6 - 8 Vorhaben<br />

mit rd. 8 – 10 Mio. € Investitionskosten durchgeführt werden. Um den Anteil<br />

von zertifizierten Saatgut an <strong>der</strong> Gesamtsaatgutverwendung auf über 50 % zu<br />

steigern, ist die Schaffung von mo<strong>der</strong>nen leistungsfähigen E<strong>in</strong>richtungen für die<br />

Aufbereitung von zusätzlich rd. 25.000 t Saatgut notwendig. Dabei wird sich die<br />

bisherige strukturelle <strong>Entwicklung</strong> – Schließung veralteter Anlagen und Errichtung<br />

schlagkräftiger Betriebe e<strong>in</strong>schließlich verstärkter Kooperation untere<strong>in</strong>an<strong>der</strong><br />

- fortsetzen. Daneben hat auch die Rationalisierung und Mo<strong>der</strong>nisierung bestehen<strong>der</strong><br />

E<strong>in</strong>richtungen e<strong>in</strong>e hohe Priorität.<br />

Im Vermarktungsbereich <strong>der</strong> Mähdruschfrüchte sollen 17 - 19 Vorhaben mit e<strong>in</strong>em<br />

Investitionsvolumen von 27,5 - 29,5 Mio. € geför<strong>der</strong>t werden. Neben <strong>der</strong><br />

Verbesserung <strong>der</strong> Annahme-, Aufbereitungs- und Lagertechnik sollen rd. 60.000 t<br />

Lagerkapazitäten geschaffen werden. Insgesamt kommt es aber zu ke<strong>in</strong>er Kapazitätsausweitung,<br />

da <strong>in</strong>folge <strong>des</strong> Strukturwandels kont<strong>in</strong>uierlich veraltete Anlagen<br />

...


- 211 -<br />

und Lagerkapazitäten bei Erzeugern geschlossen werden. Diese strukturelle <strong>Entwicklung</strong><br />

zeigt sich beispielhaft an den Raiffeisenbanken mit Warengeschäft. Verfügte<br />

diese Gruppe 1993 noch über 958 Betriebsstätten, so waren es 1998 nur noch<br />

552. Auch bei den an<strong>der</strong>en Erfassungsbereichen, wie privatem Landhandel, Bay-<br />

Wa und Verarbeitungsunternehmen, verlief <strong>der</strong> Strukturwandel ähnlich.<br />

Angesichts e<strong>in</strong>es Selbstversorgungsgra<strong>des</strong> von 119 % bei Getreide im Wirtschaftsjahr<br />

1997/98 ist die bayerische Getreidewirtschaft auf den Absatz außerhalb Bayerns<br />

angewiesen. Die Ansprüche <strong>des</strong> Marktes h<strong>in</strong>sichtlich großer homogener Partien<br />

mit entsprechen<strong>der</strong> Qualität werden weiter zunehmen. Die Verbesserung <strong>der</strong><br />

Annahme- und Aufbereitungse<strong>in</strong>richtungen sowie die Schaffung von Aufbereitungslagern<br />

mit leistungsfähigen Verladee<strong>in</strong>richtungen ist daher auch <strong>in</strong> den<br />

nächsten Jahren notwendig. Neben dem außerbayerischen Absatz muss auch die<br />

Versorgung <strong>der</strong> Verarbeiter <strong>in</strong> <strong>der</strong> Region gesichert werden bzw. <strong>der</strong> Absatz erhalten<br />

bleiben. E<strong>in</strong> wichtiges Ziel ist dabei auch, dass trotz <strong>des</strong> andauernden Strukturwandels<br />

im Vermarktungsbereich e<strong>in</strong> flächendecken<strong>des</strong> Netz an Erfassungsund<br />

Aufbereitungse<strong>in</strong>richtungen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em arbeitsteiligen System erhalten bleibt.<br />

Aufgrund <strong>des</strong> zu erwartenden beschleunigten Strukturwandels <strong>in</strong> <strong>der</strong> Landwirtschaft<br />

und folglich auch bei den nachgelagerten Agrarhandelsunternehmen s<strong>in</strong>d im<br />

Saatgutbereich weitere Investitionen erfor<strong>der</strong>lich. Die <strong>Entwicklung</strong> zu größeren,<br />

spezialisierten landwirtschaftlichen Betrieben wird zu e<strong>in</strong>er weiteren Steigerung<br />

bei <strong>der</strong> Verwendung von zertifiziertem Saatgut führen. Neben den pflanzenbaulichen<br />

Vorteilen werden vor allem arbeitswirtschaftliche Erfor<strong>der</strong>nisse dafür ausschlaggebend<br />

se<strong>in</strong>.<br />

Die Nachbauregelung auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>des</strong> im Jahre 1997 geän<strong>der</strong>ten Sortenschutzgesetzes<br />

wird ebenfalls zu e<strong>in</strong>er verstärkten Verwendung von zertifiziertem<br />

Saatgut beitragen.<br />

Weitere Landhandelsbetriebe mit Saatgutaufbereitung werden <strong>in</strong> den nächsten Jahren<br />

schließen. Dadurch gehen Lager- und Aufbereitungskapazitäten für zertifiziertes<br />

Saatgut und für betriebseigenes Saatgut von Landwirten, das bisher als Auftragsleistung<br />

gere<strong>in</strong>igt und aufbereitet wird, verloren.<br />

...


- 212 -<br />

• Beschreibung <strong>der</strong> Strategien und <strong>der</strong> För<strong>der</strong>schwerpunkte<br />

Durch die <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> von Investitionen <strong>zur</strong> Verbesserung von Annahme- und Aufbereitungs-<br />

sowie Lagere<strong>in</strong>richtungen für Mähdruschfrüchte sollen <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />

auch mo<strong>der</strong>ne und leistungsfähige Umschlagse<strong>in</strong>richtungen z. B. an Wasserstraßen,<br />

Schienenverb<strong>in</strong>dungen bzw. verkehrsmäßig gut erschlossenen Standorten<br />

geschaffen werden. Die Anpassung <strong>der</strong> Erfassungse<strong>in</strong>richtungen an die Marktund<br />

Technikentwicklung ist weiterh<strong>in</strong> erfor<strong>der</strong>lich. Maßnahmen <strong>zur</strong> Energiee<strong>in</strong>sparung,<br />

Verbesserung <strong>der</strong> Hygienesituation, <strong>des</strong> Umweltschutzes und im Verwaltungs-<br />

und Sozialbereich s<strong>in</strong>d dabei anteilig zu berücksichtigen.<br />

Im Saatgutbereich sollen Investitionen für E<strong>in</strong>richtungen geför<strong>der</strong>t werden, die<br />

e<strong>in</strong>er rationellen, den neuesten technischen und pflanzenbaulichen Erkenntnissen<br />

entsprechenden Erfassung, Trocknung, Lagerung, Kühlung, Aufbereitung und<br />

Verpackung dienen.<br />

Als Voraussetzung für die <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> s<strong>in</strong>d neben <strong>der</strong> Wirtschaftlichkeit je<strong>der</strong><br />

Maßnahme auch <strong>der</strong> Abschluss von Verträgen bis zum Erzeuger sowie schlüssige<br />

Vermarktungs- und Qualitätskonzepte für den Absatz <strong>der</strong> von <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> betroffenen<br />

Produktmengen nachzuweisen. Die Investitionen dürfen nicht <strong>zur</strong> Lagerkapazitätsausweitung<br />

für Konsumware im E<strong>in</strong>zugsgebiet führen.<br />

Der Verarbeitungsbereich bleibt <strong>der</strong>zeit von <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> ausgeschlossen. Durch<br />

die geplanten Investitionen wird es nicht zu Kapazitätsausweitungen im Erfassungsbereich<br />

kommen, da weiterh<strong>in</strong> kle<strong>in</strong>ere und veraltete Anlagen geschlossen<br />

werden.<br />

...


• Bewertung<br />

Die Investitionen sollen dazu dienen,<br />

- 213 -<br />

- die Anpassung <strong>der</strong> Erzeugung und Vermarktung auf die verän<strong>der</strong>ten Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>des</strong> Marktes zu erleichtern,<br />

- den Verarbeitern bzw. Verbrauchern qualitativ hochwertige und hygienisch<br />

e<strong>in</strong>wandfreie Erzeugnisse anzubieten und <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e den steigenden Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

an die Produkthaftung Rechnung zu tragen,<br />

- Arbeitsplätze zu sichern und die Arbeitsplatzbed<strong>in</strong>gungen zu verbessern,<br />

- die vorhandenen o<strong>der</strong> neu zu schaffenden Vermarktungse<strong>in</strong>richtungen an die<br />

Erfor<strong>der</strong>nisse e<strong>in</strong>es mo<strong>der</strong>nen Umweltschutzes anzupassen,<br />

- e<strong>in</strong> flächendecken<strong>des</strong> Erfassungsnetz als Grundlage für die Vermarktung zu<br />

erhalten,<br />

- die Saatguterzeuger durch e<strong>in</strong>e sofortige Übernahme <strong>der</strong> Rohware <strong>in</strong> zentrale<br />

Lager- und Aufbereitungsbetriebe arbeitswirtschaftlich zu entlasten (Rohwarenschiene),<br />

- die Saatgutqualität h<strong>in</strong>sichtlich Re<strong>in</strong>heit, Sortierung und Kalibrierung über die<br />

gesetzlichen M<strong>in</strong><strong>des</strong>tanfor<strong>der</strong>ungen h<strong>in</strong>aus anzuheben,<br />

- e<strong>in</strong>e schadfreie, den emissionsschutzrechtlichen Anfor<strong>der</strong>ungen entsprechende<br />

und den neuesten Erkenntnissen <strong>des</strong> Pflanzenschutzes gerecht werdende Beizung<br />

von Saatgut zu ermöglichen,<br />

- die Versorgung <strong>der</strong> Landwirtschaft mit Saatgut entsprechend den saatgutrechtlichen<br />

Bestimmungen bezüglich Menge, Zeitpunkt und Preis zu verbessern<br />

sowie<br />

- die Verwendung von anerkanntem, qualitativ hochwertigem Saatgut weiter zu<br />

steigern.<br />

• Festlegung von Indikatoren<br />

Die Festlegung von Indikatoren mit Bezug auf den gesamten Sektor ist problematisch,<br />

weil e<strong>in</strong> Investitionsvolumen von rd. 38 Mio. Euro <strong>in</strong> sieben Jahren kaum<br />

nachweisbare Auswirkungen auf den Gesamtsektor hat! Indikatoren können sich<br />

...


- 214 -<br />

daher nur auf das jeweilige E<strong>in</strong>zelprojekt beziehen.<br />

Steigerung <strong>des</strong> Anteils von zertifiziertem Saatgut an <strong>der</strong> Gesamtsaatgutverwendung<br />

von <strong>der</strong>zeit 43% auf über 50 % am Ende <strong>des</strong> <strong>Plan</strong>ungszeitraumes.<br />

• Indikativer F<strong>in</strong>anzplan für die Jahre 2000 - 2006<br />

för<strong>der</strong>fähiges Investitionsvolumen 37,50 Mio. Euro<br />

öffentliche Ausgaben <strong>in</strong>sgesamt<br />

davon<br />

7,50 Mio. Euro<br />

- aus dem EAGFL 3,75 Mio. Euro<br />

- Ausgaben <strong>des</strong> Mitgliedstaates 3,75 Mio. Euro<br />

Ausgaben <strong>des</strong> Begünstigten 30,00 Mio. Euro<br />

9.3.5.2.5 Kartoffel (Speise- und Veredelungskartoffel, Pflanzkartoffel)<br />

• Zielbeschreibung<br />

In <strong>der</strong> neuen För<strong>der</strong>phase soll <strong>der</strong> Sektor „Kartoffeln“ neben Speise- und Veredelungskartoffeln<br />

auch den Bereich Pflanzkartoffeln umfassen. Viele Kartoffelvermarkter<br />

bereiten auch Pflanzkartoffeln auf und vermarkten sie.<br />

In diesem Sektor s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>schl. Pflanzgut 15 Vorhaben mit e<strong>in</strong>em Investitionsvolumen<br />

von 43 Mio. € geplant. Unter Berücksichtigung <strong>des</strong> Strukturwandels sowie<br />

dem Ziel <strong>der</strong> Steigerung <strong>des</strong> Anteils von zertifiziertem Pflanzgut s<strong>in</strong>d Aufbereitungs-<br />

und Lagere<strong>in</strong>richtungen für rd. 20.000 t Pflanzkartoffeln zu schaffen. Voraussichtlich<br />

sollten hier ca. 10 Mio. € <strong>in</strong>vestiert werden.<br />

- Konsum- und Verarbeitungsware<br />

E<strong>in</strong> Schwerpunkt bei den Investitionen sowohl für den Veredelungs- als auch<br />

Konsumbereich wird die Schaffung von qualitativ hochwertigem Lagerraum<br />

...


- 215 -<br />

se<strong>in</strong>. Nach neuesten Untersuchungen <strong>zur</strong> Qualität besteht hier e<strong>in</strong> größerer Handlungsbedarf.<br />

Schätzungsweise müssen im <strong>Plan</strong>ungszeitraum rd. 50.000 - 60.000 t<br />

qualifizierte Lagerkapazität geschaffen werden, weil mit den bisherigen Lagern<br />

die Qualität <strong>der</strong> Kartoffel nicht gehalten werden kann. E<strong>in</strong> E<strong>in</strong>satz aller Lagerräume<br />

ist daher dr<strong>in</strong>gend erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Im Veredelungsbereich werden vor allem Mo<strong>der</strong>nisierungs- und Rationalisierungsmaßnahmen<br />

geför<strong>der</strong>t. Darüber h<strong>in</strong>aus wird aufgrund steigen<strong>der</strong> Nachfrageentwicklung<br />

im In- und Ausland e<strong>in</strong> weiterer Ausbau <strong>des</strong> neuen Kartoffelverarbeitungsbetriebes<br />

<strong>in</strong> Ra<strong>in</strong> am Lech erfor<strong>der</strong>lich. Nach optimistischer E<strong>in</strong>schätzung<br />

wird von e<strong>in</strong>er Kapazitätsausweitung <strong>in</strong> den nächsten Jahren um bis zu<br />

100.000 t Kartoffeln ausgegangen.<br />

Der Kartoffelabsatz dürfte sich <strong>in</strong> Bayern <strong>in</strong> den nächsten Jahren nur unwesentlich<br />

än<strong>der</strong>n. Jedoch werden sich die Warenströme an die erfolgten Investitionen<br />

anpassen. (vgl. Investition Ra<strong>in</strong> am Lech). Ausgehend von e<strong>in</strong>er Erntemenge von<br />

rd. 2 Mio. t werden <strong>der</strong>zeit ca. 44 % zu Stärke und Alkohol verarbeitet, ca. 44 %<br />

gehen <strong>in</strong> die menschliche Ernährung, ca. 8 % werden als Pflanzgut verwendet,<br />

die restlichen Mengen werden verfüttert bzw. s<strong>in</strong>d Schwund und Verluste. Der<br />

Selbstversorgungsgrad wird auch künftig weiter bei etwa 100 % liegen. Das ist<br />

s<strong>in</strong>nvoll, da dadurch kosten<strong>in</strong>tensive und umweltbelastende Transporte <strong>der</strong> Massenware<br />

Kartoffel e<strong>in</strong>geschränkt werden können. Im Veredelungsbereich werden<br />

die Anfor<strong>der</strong>ungen an die Qualität weiter zunehmen. Steigende Hygieneanfor<strong>der</strong>ungen<br />

und Umweltauflagen werden auch die Kartoffelwirtschaft betreffen. Höhere<br />

Ansprüche <strong>der</strong> Verbraucher an die Produkte wie z. B. wenig Fett und ke<strong>in</strong>e<br />

Konservierungsstoffe s<strong>in</strong>d zu erwarten. Der Markt wird neue Produkte, vor allem<br />

im Conveniencebereich, for<strong>der</strong>n. E<strong>in</strong> Ausbau <strong>der</strong> Kapazitäten wird vor allem bei<br />

entsprechen<strong>der</strong> Nachfrageentwicklung nötig.<br />

Im Bereich <strong>der</strong> Vermarktung werden <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e die Mo<strong>der</strong>nisierung technischer<br />

E<strong>in</strong>richtungen, <strong>der</strong> Ersatz wegfallen<strong>der</strong> Erzeuger- und Handelslager durch<br />

mo<strong>der</strong>ne, dem Stand <strong>der</strong> Technik angepasste Lager und die Berücksichtigung <strong>der</strong><br />

For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Marktpartner notwendig.<br />

...


- 216 -<br />

- Pflanzgut<br />

Der Strukturwandel führt weiter zu größeren E<strong>in</strong>heiten. Der Bedarf an zertifiziertem<br />

Pflanzgut wird zunehmen. Durch die geplanten Investitionen für die Verarbeitung<br />

von Veredlungskartoffeln (z. B. Firma Aviko <strong>in</strong> Ra<strong>in</strong> am Lech) wird die<br />

Anbaufläche <strong>in</strong> Bayern um 2 500 bis 3 000 ha ausgeweitet werden, für die<br />

Pflanzgut <strong>zur</strong> Verfügung gestellt werden muss.<br />

E<strong>in</strong>e zentrale Maßnahme wird die Lagerung, Aufbereitung und Abpackung von<br />

Pflanzkartoffeln <strong>in</strong> speziellen Anlagen se<strong>in</strong>. Das wird nötig, um e<strong>in</strong>e Kontam<strong>in</strong>ation<br />

mit Kartoffeln, die mit <strong>der</strong> Bakterienr<strong>in</strong>gfäule (CS) und <strong>der</strong> Schleimkrankheit<br />

(PS) befallen se<strong>in</strong> könnten, zu vermeiden und so e<strong>in</strong>e Krankheitsübertragung<br />

auszuschließen.<br />

• Beschreibung <strong>der</strong> Strategien und <strong>der</strong> För<strong>der</strong>schwerpunkte<br />

Investitionen im Bereich <strong>der</strong> Verarbeitung und <strong>der</strong> Vermarktung sollen <strong>zur</strong> Energiee<strong>in</strong>sparung,<br />

Verbesserung <strong>der</strong> Hygienesituation, <strong>des</strong> Umweltschutzes und <strong>des</strong><br />

Verwaltungs- und Sozialbereiches erfolgen. För<strong>der</strong>voraussetzung s<strong>in</strong>d vertragliche<br />

B<strong>in</strong>dungen mit Erzeugern, bei Verarbeitungsbetrieben auch unter E<strong>in</strong>schaltung<br />

bestehen<strong>der</strong> Handelsunternehmen.<br />

Um e<strong>in</strong>e kont<strong>in</strong>uierliche Versorgung mit qualitativ hochwertigen heimischen<br />

Kartoffeln über e<strong>in</strong>en Zeitraum von 10 bis 11 Monaten zu gewährleisten, s<strong>in</strong>d<br />

noch Lagerkapazitäten zu schaffen. Dabei s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> die Gesamtplanung auch Lager<br />

auf <strong>der</strong> Erzeugerstufe e<strong>in</strong>bezogen, die im Rahmen <strong>der</strong> e<strong>in</strong>zelbetrieblichen <strong>För<strong>der</strong>ung</strong><br />

(Kapitel I: „Investitionen <strong>in</strong> landwirtschaftlichen Betrieben“) geför<strong>der</strong>t werden<br />

können.<br />

Neben <strong>der</strong> vertraglichen B<strong>in</strong>dung mit Erzeugern und dem Nachweis <strong>der</strong> Wirtschaftlichkeit<br />

<strong>der</strong> Maßnahme ist bei <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> im Verarbeitungsbereich, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />

aber im Vermarktungssektor, e<strong>in</strong> schlüssiges Market<strong>in</strong>g- und Qualitätskonzept<br />

vorzulegen.<br />

Absatze<strong>in</strong>richtungen sollen nur <strong>in</strong> dem Umfang geför<strong>der</strong>t werden, wie überzeu-<br />

...


- 217 -<br />

gende Absatzchancen aufgezeigt werden können. Im H<strong>in</strong>blick auf die <strong>in</strong> Bayern<br />

überwiegend kle<strong>in</strong>strukturierten Vermarktungsunternehmen und die Konzentration<br />

auf <strong>der</strong> Nachfrageseite sollen bei <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> Investitionen, die <strong>zur</strong> Kooperation<br />

zwischen den Vermarktungsunternehmen beitragen, vorrangig berücksichtigt<br />

werden.<br />

Die Investitionen s<strong>in</strong>d funktionell auf die Anfor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> saatgutrechtlichen<br />

Bestimmungen und <strong>der</strong> EU-Richtl<strong>in</strong>ien <strong>zur</strong> Bekämpfung <strong>der</strong> Quarantänekrankheiten<br />

CS und PS aus<strong>zur</strong>ichten. Dabei ist darauf zu achten, dass jede Partie separat<br />

e<strong>in</strong>- und ausgelagert und bei Bedarf Proben genommen werden können.<br />

Aus Hygienegründen s<strong>in</strong>d Des<strong>in</strong>fektionsmöglichkeiten von Geräten und Lagerbehältern<br />

notwendig.<br />

• Festlegung von Indikatoren<br />

Indikatoren können sich nur auf das jeweilige E<strong>in</strong>zelprojekt beziehen. Mögliche<br />

Bewertungs<strong>in</strong>dikatoren s<strong>in</strong>d: Höherer Vertragswarenanteil und Umschlagsteigerung<br />

je Beschäftigten.<br />

Generell soll <strong>der</strong> Selbstversorgungsgrad von 100 % bzw. leicht darunter stabilisiert<br />

und <strong>der</strong> saisonale Austausch z. B. mit den Mittelmeerregionen entsprechend<br />

den klimatischen Gegebenheiten angeregt werden. Die Anbaufläche bei Speiseund<br />

Veredelungsware soll stabilisiert werden.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus soll <strong>der</strong> Anteil von zertifiziertem Pflanzgut an <strong>der</strong> Gesamtpflanzgutverwendung<br />

von 33,7 % im Jahr 1997 auf m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens 45 % am Ende <strong>der</strong> <strong>Plan</strong>ungsphase<br />

gesteigert werden.<br />

• Bewertung<br />

Die Investitionen dienen dazu, die Struktur <strong>des</strong> Kartoffelanbaus zu verbessern<br />

und die Verwertung zu optimieren. Darüber h<strong>in</strong>aus sollen die Struktur <strong>der</strong><br />

Pflanzkartoffelerzeugung verbessert, das wirtschaftliche Risiko <strong>der</strong> Vermehrungsbetriebe<br />

h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> Quarantänekrankheiten gem<strong>in</strong><strong>der</strong>t, die Saatgutqualität<br />

<strong>in</strong>sgesamt verbessert und die Verwendung von anerkanntem, qualitativ<br />

hochwertigem Pflanzgut weiter gesteigert werden. Insgesamt soll dadurch die<br />

...


- 218 -<br />

Wirtschaftlichkeit <strong>des</strong> Kartoffelanbaus verbessert werden.<br />

Die Investitionen dienen dazu,<br />

- den Verbrauchern qualitativ hochwertige und hygienisch e<strong>in</strong>wandfreie Erzeugnisse<br />

anzubieten,<br />

- die vorhandenen o<strong>der</strong> zu schaffenden Vermarktungs- und Verarbeitungse<strong>in</strong>richtungen<br />

an die Erfor<strong>der</strong>nisse e<strong>in</strong>es mo<strong>der</strong>nen Umweltschutzes anzupassen,<br />

- die Anpassung von Erzeugung, Vermarktung, Verarbeitung an die steigenden<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>des</strong> Marktes zu erleichtern,<br />

- den <strong>in</strong> <strong>der</strong> Landwirtschaft, Vermarktung und Verarbeitung Tätigen e<strong>in</strong> angemessenes<br />

E<strong>in</strong>kommen zu gewährleisten,<br />

- Arbeitsplätze zu sichern und Arbeitsplatzbed<strong>in</strong>gungen zu verbessern,<br />

- die Struktur <strong>des</strong> Speise- und Veredelungskartoffelanbaus zu verbessern und<br />

die Verwertung zu optimieren,<br />

- die Struktur <strong>der</strong> Pflanzkartoffelerzeugung zu verbessern und das wirtschaftliche<br />

Risiko <strong>der</strong> Vermehrungsbetriebe zu m<strong>in</strong><strong>der</strong>n,<br />

- die Saatgutqualität <strong>in</strong>sgesamt zu verbessern und die Verwendung von anerkanntem,<br />

qualitativ hochwertigem Pflanzgut weiter zu steigern,<br />

- die Wirtschaftlichkeit <strong>des</strong> Kartoffelanbaus <strong>in</strong>sgesamt zu verbessern.<br />

• Indikativer F<strong>in</strong>anzplan für die Jahre 2000 - 2006<br />

för<strong>der</strong>fähiges Investitionsvolumen 43 Mio. Euro<br />

öffentliche Ausgaben <strong>in</strong>sgesamt<br />

davon<br />

8,6 Mio. Euro<br />

- aus dem EAGFL 4,3 Mio. Euro<br />

- Ausgaben <strong>des</strong> Mitgliedstaates 4,3 Mio. Euro<br />

Ausgaben <strong>der</strong> Begünstigten 34,4 Mio. Euro<br />

9.3.5.2.6 Gärtnerische Erzeugnisse<br />

• Zielbeschreibung<br />

Vorrangige Ziele s<strong>in</strong>d die Anpassung <strong>der</strong> Anlagen an die verän<strong>der</strong>ten Anforde-<br />

...


- 219 -<br />

rungen <strong>des</strong> Marktes, die Schaffung e<strong>in</strong>es Netzes von regionalen Vermarktungse<strong>in</strong>richtungen<br />

als Grundlage für überregionale Absatzmöglichkeiten sowie die<br />

Schaffung von wettbewerbsfähigen Strukturen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Ernährungswirtschaft <strong>zur</strong><br />

Bedienung <strong>der</strong> konzentrierten Handelsnachfrage. Gleichzeitig sollen <strong>der</strong> Energiee<strong>in</strong>satz<br />

bei <strong>der</strong> Produktion und Verarbeitung von Nahrungsmitteln verr<strong>in</strong>gert,<br />

sowie die möglichen Umweltbelastungen reduziert werden.<br />

In diesem Bereich s<strong>in</strong>d 40 Maßnahmen mit e<strong>in</strong>em Investitionsvolumen von 66,5<br />

Mio. € vorgesehen. Davon werden voraussichtlich rd. 35 Mio. € auf den Bereich<br />

Fruchtsaft fallen. Neben Mo<strong>der</strong>nisierungs- und Rationalisierungsmaßnahmen, die<br />

u. a. auch <strong>der</strong> Energiee<strong>in</strong>sparung und dem Umweltschutz dienen, steht vor allem<br />

die Schaffung von Tanklagerraum an, um zwischen den Jahren stark schwankende<br />

und wechselnde Obsternten auszugleichen. Der Absatz von Fruchtsäften <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />

Apfelsaft ist sehr stabil und wird von den Fruchtsaftherstellern weiterh<strong>in</strong><br />

sehr positiv e<strong>in</strong>geschätzt. Durch den regionalen Bezug und die Verarbeitung<br />

von Obst von den ökologisch wertvollen Streuobstbeständen können sich noch<br />

viele mittelständische Betriebe <strong>in</strong> diesem Marktbereich halten. Viele Verbraucher<br />

s<strong>in</strong>d bereit, diese ökologischen Leistungen auch durch höhere Preise zu honorieren.<br />

In den an<strong>der</strong>en Bereichen (Obst- und Gemüsevermarktung, Sauerkonserven,<br />

Heil- und Gewürzkräuter, Baumschulerzeugnisse) sollen Mittel <strong>in</strong> Höhe von ca.<br />

31,5 Mio. € <strong>in</strong>vestiert werden. Schwerpunkt <strong>der</strong> Investitionen wird bei <strong>der</strong> Rationalisierung<br />

und Mo<strong>der</strong>nisierung bestehen<strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtungen sowie im Umweltbereich<br />

liegen. Generelle Kapazitätsausweitungen s<strong>in</strong>d nicht geplant. E<strong>in</strong>zelne Unternehmen<br />

werden bei entsprechen<strong>der</strong> Nachfrage ihre Kapazität anpassen.<br />

Insgesamt wird wegen <strong>des</strong> steigenden Bewusstse<strong>in</strong>s <strong>der</strong> Bevölkerung für den hohen<br />

Gesundheitswert von Obst und Gemüse mit e<strong>in</strong>em Anstieg <strong>des</strong> Pro-Kopf-<br />

Verbrauchs <strong>in</strong> den nächsten Jahren <strong>in</strong> Deutschland gerechnet. Bayerische Unternehmen<br />

werden an diesem Verbrauchsanstieg entsprechend teilhaben.<br />

...


- 220 -<br />

• Beschreibung <strong>der</strong> Strategien und <strong>der</strong> För<strong>der</strong>schwerpunkte<br />

Es werden nur Investitionen geför<strong>der</strong>t, die mit den Zielsetzungen <strong>der</strong> Verordnung<br />

(EG) Nr. 2200/96 vere<strong>in</strong>bar s<strong>in</strong>d. Die vertragliche B<strong>in</strong>dung zwischen Investor<br />

und Erzeugern o<strong>der</strong> Erzeugergruppen ist Voraussetzung für die <strong>För<strong>der</strong>ung</strong>.<br />

Die <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> außerhalb <strong>der</strong> GMO wird erfor<strong>der</strong>lich, weil <strong>in</strong> e<strong>in</strong>zelnen Regionen<br />

anerkannte Erzeugerorganisationen nicht bestehen. An ihrer Stelle sorgen private<br />

Handelsunternehmen o<strong>der</strong> nicht anerkannte Erzeugerzusammenschlüsse für die<br />

Zusammenfassung, Aufbereitung und Vermarktung <strong>des</strong> zersplitterten Angebotes.<br />

Für Öko-Erzeugnisse existiert ke<strong>in</strong>e anerkannte Erzeugerorganisation. E<strong>in</strong>e Benachteiligung<br />

<strong>der</strong> Vermarktung von Ökoprodukten soll verh<strong>in</strong><strong>der</strong>t werden.<br />

Kurzfristig entstehen<strong>der</strong> Investitionsbedarf kann nur bis Antragsdatum 15.09.<br />

jeden Jahres aus dem Betriebsfonds geför<strong>der</strong>t werden. Gerade im Marktbereich<br />

ist jedoch kurzfristiges Agieren erfor<strong>der</strong>lich, um Kundenwünsche zu erfüllen.<br />

Der Betriebsfonds steht auch für an<strong>der</strong>e marktrelevante Maßnahmen <strong>zur</strong> Verfügung.<br />

Diese würden <strong>in</strong> vielen Fällen durch Investitionsmaßnahmen über Gebühr<br />

beschränkt. Zudem stimmen die Laufzeiten von operationellen Programmen<br />

nicht mit den Zweckb<strong>in</strong>dungsfristen (12 Jahre bei Baumaßnahmen) übere<strong>in</strong>.<br />

Die Anlagen <strong>zur</strong> Fruchtsaftproduktion und <strong>der</strong> Nasskonserven<strong>in</strong>dustrie dienen <strong>der</strong> Rationalisierung<br />

sowie <strong>der</strong> Verbesserung <strong>der</strong> Erfassung, marktgerechten Aufbereitung und<br />

Verarbeitung für Obst, Gemüse, Heil- und Gewürzpflanzen sowie von Baumschulerzeugnissen.<br />

In diesem Sektor können ggf. E<strong>in</strong>zelprojekte aufgrund spezifischer Nachfrageentwicklungen<br />

notwendig werden.<br />

• Bewertung<br />

Die Investitionen s<strong>in</strong>d erfor<strong>der</strong>lich um:<br />

- die Anpassung von Erzeugung und Vermarktung auf verän<strong>der</strong>te Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>des</strong> Marktes zu erleichtern,<br />

...


- 221 -<br />

- den Verbrauchern qualitativ hochwertige und hygienisch e<strong>in</strong>wandfreie Erzeugnisse<br />

anzubieten,<br />

- den verän<strong>der</strong>ten Verzehrgewohnheiten (z. B. erhöhter Fruchtsaftkonsum) sowie<br />

Verarbeitungsverfahren und Lebensumständen Rechnung zu tragen,<br />

- den <strong>in</strong> <strong>der</strong> Landwirtschaft und Vermarktung Tätigen e<strong>in</strong> angemessenes E<strong>in</strong>kommen<br />

zu gewährleisten,<br />

- Arbeitsplätze zu sichern,<br />

- Arbeitsplatzbed<strong>in</strong>gungen zu verbessern,<br />

- notwendige Mo<strong>der</strong>nisierungen und Rationalisierungen vorzunehmen,<br />

- den Streuobstanbau und damit die Kulturlandschaft zu erhalten und zu för<strong>der</strong>n<br />

sowie<br />

- die vorhandenen o<strong>der</strong> neu zu schaffenden Vermarktungse<strong>in</strong>richtungen an die<br />

Erfor<strong>der</strong>nisse e<strong>in</strong>es mo<strong>der</strong>nen Umweltschutzes anzupassen.<br />

• Festlegung <strong>der</strong> Indikatoren<br />

Für den Bereich Obst und Gemüse soll <strong>zur</strong> Bewertung <strong>der</strong> sektoralen Ziele auf<br />

Ebene <strong>des</strong> e<strong>in</strong>zelnen Vorhabens/Projektes die Erhöhung <strong>des</strong> Anteils <strong>der</strong> Vertragsware<br />

an <strong>der</strong> gesamten Verarbeitungs- bzw. Anlieferungsmenge herangezogen<br />

werden. Es wird angestrebt, den Vertragswarenanteil von <strong>der</strong>zeit 45 auf 55 %<br />

nach <strong>der</strong> Investition zu steigern bzw. den Rohwarenanteil aus heimischer Produktion<br />

auf m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens 50 % festzuschreiben.<br />

Für den Bereich Baumschule wird als Indikator die Erhöhung <strong>der</strong> Baumschulvermarktungskapazität<br />

über e<strong>in</strong>e geme<strong>in</strong>same Absatze<strong>in</strong>richtung bestimmt.<br />

• Indikativer F<strong>in</strong>anzplan für die Jahre 2000 - 2006<br />

för<strong>der</strong>fähiges Investitionsvolumen 66,50 Mio. Euro<br />

öffentliche Ausgaben <strong>in</strong>sgesamt<br />

davon<br />

13,30 Mio. Euro<br />

- aus dem EAGFL 6,65 Mio. Euro<br />

- Ausgaben <strong>des</strong> Mitgliedstaates 6,65 Mio. Euro<br />

Ausgaben <strong>der</strong> Begünstigten 53,20 Mio. Euro<br />

...


9.3.5.2.7 We<strong>in</strong><br />

• Zielbeschreibung<br />

- 222 -<br />

Am 31. August 1998 gab es <strong>in</strong> Bayern nach <strong>der</strong> We<strong>in</strong>baukartei 6 939 Betriebe<br />

mit We<strong>in</strong>bau. Die Gesamtrebfläche betrug 6 307 ha, das s<strong>in</strong>d 0,91 ha pro Betrieb.<br />

Die Ertragsrebfläche wurde mit 5 942 ha ausgewiesen. Das bayerische Erzeugungspotential<br />

für We<strong>in</strong> beträgt rund 540 000 hl (6 000 ha x 90 hl je ha). Die<br />

meisten dieser Flächen werden im Nebenerwerb bewirtschaftet.<br />

Bei Wie<strong>der</strong>anpflanzungen werden zunehmend rote Rebsorten bevorzugt. Ihr Anteil<br />

beträgt mittlerweile 8 % <strong>der</strong> Rebfläche.<br />

Umweltbelastungen treten vor allem durch hohe Abwassermengen im Anschluss<br />

an die Lese auf. Die Vermarktung <strong>der</strong> We<strong>in</strong>e erfolgt zu rund 60 % durch Erzeugerzusammenschlüsse,<br />

<strong>der</strong> Rest durch We<strong>in</strong>güter und selbstvermarktende We<strong>in</strong>baubetriebe.<br />

• Beschreibung <strong>der</strong> Strategien und <strong>der</strong> För<strong>der</strong>schwerpunkte<br />

Der Frankenwe<strong>in</strong> als bayerische Spezialität hat sich bisher auf dem Markt gut<br />

behaupten können. Diese E<strong>in</strong>schätzung wird unterstützt durch das im Vergleich<br />

zu an<strong>der</strong>en Anbaugebieten gehobene Preisniveau und durch die Feststellung, dass<br />

rund 50 % <strong>der</strong> konsumierten We<strong>in</strong>e aus dem Ausland stammen und rund 85 %<br />

Frankenwe<strong>in</strong>e im Umkreis von 250 km <strong>des</strong> Anbaugebietes getrunken werden.<br />

Als im Absatz ausbaufähig gilt <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Raum München.<br />

Die folgenden Maßnahmen dienen <strong>der</strong> Anpassung <strong>der</strong> Erzeugung an die Erfor<strong>der</strong>nisse<br />

<strong>des</strong> Marktes durch Rationalisierung von Kellerwirtschaft und Vermarktung,<br />

<strong>der</strong> Qualitätssicherung sowie <strong>der</strong> Umweltentlastung.<br />

Die Struktur <strong>der</strong> Erfassungs- und Lagerkapazität ist noch un<strong>zur</strong>eichend. Aus<br />

Gründen <strong>der</strong> Kostenersparnis wurden <strong>in</strong> <strong>der</strong> Vergangenheit Kunststofftanks und<br />

Betonbehälter angeschafft. Diese verursachen vielfach Geschmacksbee<strong>in</strong>trächti-<br />

...


- 223 -<br />

gungen, die bei <strong>der</strong> amtlichen Qualitätswe<strong>in</strong>prüfung zunehmend beanstandet<br />

werden. Das Ansehen <strong>der</strong> We<strong>in</strong>e wird dadurch negativ bee<strong>in</strong>trächtigt. Dies soll<br />

durch Anschaffung von E<strong>in</strong>richtungen aus Edelstahl anstelle altern<strong>der</strong>, geschmacksbee<strong>in</strong>trächtigen<strong>der</strong><br />

Kunststoff- o<strong>der</strong> Betonbehälter beseitigt werden.<br />

Gleichzeitig wird mit <strong>der</strong> Umstellung auf Edelstahlbehälter e<strong>in</strong> Beitrag <strong>zur</strong> Umweltentlastung<br />

durch E<strong>in</strong>sparung von Wasser und Re<strong>in</strong>igungsmitteln erreicht.<br />

Die <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e im Herbst angespannte Abwassersituation <strong>in</strong> den We<strong>in</strong>baugeme<strong>in</strong>den<br />

wird dadurch entschärft.<br />

Ferner soll im Rahmen dieses Programms die technische Voraussetzung <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />

für die Rotwe<strong>in</strong>bereitung verbessert werden. Die W<strong>in</strong>zer haben auf diese<br />

Situation durch e<strong>in</strong>e deutliche Ausweitung <strong>der</strong> Rotwe<strong>in</strong>fläche bei gleichzeitiger<br />

Verr<strong>in</strong>gerung <strong>der</strong> Weißwe<strong>in</strong>fläche reagiert, <strong>in</strong>dem <strong>in</strong> verstärktem Maße ausgediente<br />

Rebflächen nach Rodung mit Rotwe<strong>in</strong>sorten bepflanzt wurden. Im Jahre<br />

1990 betrug <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> mit Rotwe<strong>in</strong>sorten bepflanzten Flächen 4,3 % <strong>der</strong><br />

Gesamtrebfläche, im Jahr 1995 erreichte er 6,0 %, um bis zum Jahre 1999 auf<br />

9,3 % anzusteigen. Die Weißwe<strong>in</strong>fläche verr<strong>in</strong>gerte sich im gleichen Zeitraum<br />

entsprechend.<br />

Es wird davon ausgegangen, dass sich diese <strong>Entwicklung</strong> <strong>in</strong> den kommenden<br />

Jahren noch fortsetzen wird. Bis zum Jahre 2006 könnte die Rotwe<strong>in</strong>fläche dementsprechend<br />

auf 750 ha ansteigen und damit e<strong>in</strong> Produktionspotenzial von etwa<br />

40 000 hl erreichen.<br />

Die Anschaffung mo<strong>der</strong>ner, speziell <strong>zur</strong> Rotwe<strong>in</strong>bereitung erfor<strong>der</strong>licher kellertechnischer<br />

E<strong>in</strong>richtungen (entsprechende Gärbottiche, Erhitzungsvorrichtungen<br />

und Kühlsysteme, Fermenter u. a.) sollen die E<strong>in</strong>haltung <strong>der</strong> angestrebten Qualität<br />

ermöglichen und absichern. E<strong>in</strong>e Ausweitung <strong>der</strong> vorhandenen Erfassungsund<br />

Lagerkapazität im Rahmen dieser Maßnahmen ist nicht vorgesehen.<br />

• Bewertung<br />

Die Maßnahmen dienen <strong>der</strong> Rationalisierung <strong>der</strong> Kellerwirtschaft und Vermarktung,<br />

<strong>der</strong> Umweltentlastung und <strong>der</strong> Qualitätssicherung. Sie dienen damit auch<br />

<strong>der</strong> Stärkung <strong>der</strong> Wettbewerbsposition <strong>der</strong> We<strong>in</strong>wirtschaft und s<strong>in</strong>d damit letzt-<br />

...


- 224 -<br />

lich e<strong>in</strong> Beitrag <strong>zur</strong> Existenzsicherung <strong>des</strong> We<strong>in</strong>baus <strong>in</strong> Bayern.<br />

• Indikatoren<br />

In Anlehnung an die vorausgegangene För<strong>der</strong>periode wird für die Anschaffung<br />

von bis zu 50 000 hl Tankraum aus Edelstahl e<strong>in</strong> Investitionsbedarf von<br />

4,75 Mio. € veranschlagt. Der Investitionsbedarf von We<strong>in</strong>gütern und Selbstvermarktern<br />

ist, soweit möglich, im Rahmen <strong>des</strong> AFP zu berücksichtigen. Zur Verbesserung<br />

<strong>der</strong> Technik <strong>der</strong> Rotwe<strong>in</strong>bereitung werden Investitionen <strong>in</strong> Höhe von<br />

2 Mio. €, für die Rationalisierung <strong>der</strong> Kellerwirtschaft 6,75 Mio. € vorgesehen.<br />

Als Indikator für den Erfolg <strong>der</strong> Maßnahmen wird <strong>der</strong> im Anschluss an die Investitionen<br />

erzielte Durchschnittserlös je Liter We<strong>in</strong> und Wirtschaftsjahr (5 Jahre)<br />

herangezogen und im Vergleich <strong>zur</strong> <strong>Entwicklung</strong> <strong>des</strong> Gesamtmarktes bewertet.<br />

• Indikativer F<strong>in</strong>anzplan für die Jahre 2000 - 2006<br />

för<strong>der</strong>fähiges Investitionsvolumen 13,5 Mio. Euro<br />

öffentliche Ausgaben <strong>in</strong>sgesamt<br />

davon<br />

2,7 Mio. Euro<br />

- aus dem EAGFL 1,35 Mio. Euro<br />

- Ausgaben <strong>des</strong> Mitgliedstaates 1,35 Mio. Euro<br />

Ausgaben <strong>der</strong> Begünstigten 10,8 Mio. Euro<br />

9.3.5.2.8 Produkte <strong>des</strong> ökologischen Landbaus<br />

• Ausgangslage und Absatzaussichten<br />

In Bayern wirtschafteten Ende 1998 ca. 5 500 Betriebe mit e<strong>in</strong>er Fläche von rund<br />

134 000 ha nach Kriterien <strong>des</strong> ökologischen Landbaus. Aktiv vermarkten lediglich<br />

2 000 Betriebe. Der Gesamtumsatz dieser 2 000 Betriebe betrug 1998 ca.<br />

33 Mio. DM <strong>in</strong> <strong>der</strong> pflanzlichen und ca. 117 Mio. DM <strong>in</strong> <strong>der</strong> tierischen Produktion.<br />

Allerd<strong>in</strong>gs konnte im tierischen Bereich nur 60 % <strong>des</strong> Gesamtumsatzes als<br />

Öko-Ware vermarktet werden; bei den pflanzlichen Produkten beträgt <strong>der</strong> Anteil<br />

...


- 225 -<br />

immerh<strong>in</strong> 90 %. Daraus ergibt sich e<strong>in</strong> Gesamtumsatz von ca. 100 Mio. DM<br />

(30 Mio. DM pflanzlich, 70 Mio. DM tierisch).<br />

Rund 1 500 Landwirte haben sich <strong>in</strong> Bayern <strong>in</strong> Erzeugerzusammenschlüssen <strong>des</strong><br />

ökologischen Landbaus organisiert. Die zwei lan<strong>des</strong>weit tätigen Zusammenschlüsse<br />

(Naturland und Bioland) vermarkten Öko-Erzeugnisse im Wert von<br />

rund 40 Mio. DM. Regionale, zum Teil produktspezifische Zusammenschlüsse<br />

tätigen Umsätze von rund 10 Mio. DM. Über den Direktabsatz auf Wochenmärkten,<br />

den Ab-Hof-Verkauf und mit e<strong>in</strong>zelvertraglichen B<strong>in</strong>dungen an Lebensmittelhersteller<br />

werden weitere 50 Mio. DM umgesetzt. Die Vermarktung dieser<br />

Erzeugnisse orientiert sich ausschließlich an <strong>der</strong> „Verordnung (EWG) Nr.<br />

2092/91 <strong>des</strong> Rates vom 24. Juni 1991 über den ökologischen Landbau und die<br />

entsprechende Kennzeichnung <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel“.<br />

(Abl. Nr. L 198 vom 22.07.1991, Seite 1) <strong>in</strong> <strong>der</strong> jeweils geltenden<br />

Fassung.<br />

Alle großen Handelsketten haben <strong>in</strong>zwischen eigene Öko-Handelsmarken entwickelt<br />

(z. B. „Naturk<strong>in</strong>d“ bei Tengelmann, „Füllhorn“ bei Rewe).<br />

Ziel <strong>der</strong> Vermarktungse<strong>in</strong>richtungen muss es se<strong>in</strong>, Öko-Ware gebündelt und mit<br />

gleichbleiben<strong>der</strong> Qualität anbieten zu können. Um mit an<strong>der</strong>en deutschen und<br />

europäischen Anbietern im Wettbewerb bestehen zu können, müssen strukturelle<br />

Nachteile ausgeglichen und regional spezifische Qualitäten angeboten werden.<br />

Neben den Handelsmarken gew<strong>in</strong>nen zunehmend auch Herstellermarken (z. B.<br />

Andechser Bio, Andechser Natur, PEMA-Biovollkorn, Perger Bio-Säfte) im Lebensmittele<strong>in</strong>zelhandel<br />

an Bedeutung.<br />

Gerade <strong>in</strong> diesem Bereich gilt es, für die Vermarktungse<strong>in</strong>richtungen durch partnerschaftliche<br />

Kooperation mit dem traditionellen Lebensmittelhandwerk die<br />

speziellen Qualitäten von bayerischen Öko-Lebensmitteln auch verbrauchergerecht<br />

anzubieten.<br />

Vor dem H<strong>in</strong>tergrund <strong>der</strong> längerfristigen <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> von Öko-Betrieben im Rahmen<br />

<strong>der</strong> flankierenden Maßnahmen, die <strong>in</strong> Bayern über das Kulturlandschaftsprogramm<br />

fortgesetzt wird, kann mit e<strong>in</strong>er Ausweitung <strong>des</strong> ökologischen Land-<br />

...


- 226 -<br />

baus von jährlich 10 bis 20 % auch weiterh<strong>in</strong> gerechnet werden.<br />

• Die Situation <strong>in</strong> e<strong>in</strong>zelnen Produktbereichen<br />

- Getreide<br />

Getreide ist im ökologischen Landbau e<strong>in</strong> sehr wichtiger Produktbereich. Zwischenzeitlich<br />

s<strong>in</strong>d starke Konzentrationsprozesse mit e<strong>in</strong>er „Koppelung“ an die<br />

konventionelle Preisentwicklung zu verzeichnen. In den letzten Jahren hat auch<br />

bei Öko-Getreide e<strong>in</strong> starker Preisrückgang mit zeitweiligem Überangebot e<strong>in</strong>gesetzt.<br />

Inzwischen ist aber wie<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e stabile Marktlage e<strong>in</strong>getreten.<br />

- Milch<br />

Bei <strong>der</strong> Verarbeitung und Vermarktung von Milch aus ökologisch wirtschaftenden<br />

Betrieben stellen die durch die getrennte Erfassung, Verarbeitung und Distribution<br />

verursachten hohen Kosten e<strong>in</strong> Problem dar. Zudem ist es schwierig,<br />

Molkereien <strong>zur</strong> getrennten Verarbeitung von Öko-Produkten zu bewegen. Die<br />

besten Voraussetzungen für die Verarbeitung von ökologisch produzierter Milch<br />

bieten kle<strong>in</strong>ere bis mittlere Privatmolkereien, die z. T. komplett auf diese Produktschiene<br />

umstellen.<br />

Im Milchsektor besteht immer noch e<strong>in</strong> sehr großer Handlungsbedarf, da <strong>der</strong><br />

Großteil <strong>der</strong> Wertschöpfung <strong>in</strong> bayerischen Öko-Betrieben aus <strong>der</strong> Milchwirtschaft<br />

stammt. E<strong>in</strong> immer dichter werden<strong>des</strong> Netz von Öko-Betrieben dürfte <strong>in</strong>teressierten<br />

Molkereien den E<strong>in</strong>stieg <strong>in</strong> den Öko-Markt erleichtern, sofern sie <strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> Lage s<strong>in</strong>d, eigene Öko-Herstellermarken auf den Markt zu br<strong>in</strong>gen.<br />

- Fleisch<br />

Die Fleischvermarktung ist nach wie vor e<strong>in</strong> schwieriger Bereich bei <strong>der</strong> Vermarktung<br />

von Öko-Produkten, da immer noch 40 % <strong>des</strong> Fleisches aus Öko-<br />

Betrieben konventionell vermarktet werden müssen. Direktvermarkter und e<strong>in</strong>e<br />

zunehmende Anzahl von Öko-Metzgereien beweisen allerd<strong>in</strong>gs, dass e<strong>in</strong>e zunehmende<br />

Nachfrage nach Fleischprodukten aus ökologischer Erzeugung besteht.<br />

...


- 227 -<br />

- Gemüse und Kartoffeln, Obst<br />

Viele Öko-Betriebe s<strong>in</strong>d durch e<strong>in</strong>e breite Produktpalette gekennzeichnet, wobei<br />

Gemüse und <strong>in</strong> ger<strong>in</strong>gem Umfang auch Obst zum Anbauprogramm gehören. Die<br />

Direktvermarktung ist bei Betrieben, die nur kle<strong>in</strong>e Mengen produzieren, <strong>der</strong> übliche<br />

Absatzweg. Größere Partien werden an die Ernährungs<strong>in</strong>dustrie (Babykost,<br />

Gemüsesaft und Frostung) über Anbauverträge mit speziellen Qualitätsanfor<strong>der</strong>ungen<br />

abgesetzt.<br />

Die Öko-Landwirte und –Gärtner s<strong>in</strong>d gefor<strong>der</strong>t, über das Feldgemüse h<strong>in</strong>aus vor<br />

allem Fe<strong>in</strong>- und Unterglasgemüse zu produzieren. E<strong>in</strong>en wichtigen Beitrag <strong>zur</strong><br />

Absicherung könnten auch Frischdienststände auf Großmärkten leisten. Weitere<br />

Schritte <strong>zur</strong> <strong>Entwicklung</strong> neuer Absatzwege für Öko-Gemüse s<strong>in</strong>d zudem <strong>der</strong><br />

Ausbau <strong>der</strong> Logistik für den Frischgemüsebereich, verbesserte Market<strong>in</strong>gstrategien<br />

für den Verkauf von Kartoffeln und Lagergemüse im E<strong>in</strong>zelhandel und verstärkte<br />

Belieferung <strong>der</strong> Ernährungs<strong>in</strong>dustrie. Neue Absatzmöglichkeiten ergeben<br />

sich aus <strong>der</strong> Belieferung von Großverbrauchern (Kant<strong>in</strong>en, Mensen, Krankenhäusern<br />

usw.).<br />

• Zusammenfassende E<strong>in</strong>schätzung<br />

Für die Weiterentwicklung <strong>der</strong> Vermarktung von Öko-Produkten s<strong>in</strong>d folgende<br />

Faktoren entscheidend:<br />

Gesunde Ernährung und Umweltschutz im Zusammenhang mit Frische und Geschmack<br />

werden die weitere Absatzentwicklung im Lebensmittelhandel entscheidend<br />

prägen. Das Image ökologischer Produkte wird <strong>in</strong> Zeiten, <strong>in</strong> denen die<br />

Öffentlichkeit und die Medien die Umwelt zum zentralen Thema machen, verbessert.<br />

Das Verbot <strong>der</strong> Verwendung von gentechnisch verän<strong>der</strong>ten Organismen<br />

im ökologischen Landbau (Verankerung <strong>in</strong> <strong>der</strong> EG-Öko-VO) ist e<strong>in</strong> weiterer Entscheidungsgrund<br />

für den Verbraucher.<br />

Vor diesem H<strong>in</strong>tergrund ist es für die Unternehmen <strong>der</strong> Ernährungswirtschaft<br />

und <strong>des</strong> Lebensmittelhandels s<strong>in</strong>nvoll, differenziert nach Zielgruppen, Produktbereichen<br />

und Kostenstrukturen verstärkt auf Öko-Produkte zu setzen. Insbeson<strong>der</strong>e<br />

mittelständische Verarbeiter (z. B. Brauereien, Konservenfabriken) können<br />

...


- 228 -<br />

sich durch diese Abgrenzungsmöglichkeiten profilieren.<br />

- Bestehende Kapazitäten<br />

Die bestehenden Vermarktungskapazitäten s<strong>in</strong>d immer noch un<strong>zur</strong>eichend und<br />

entsprechen nicht den Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>des</strong> steigenden Marktanteils.<br />

- Angestrebte Kapazitäten<br />

Marktuntersuchungen signalisieren e<strong>in</strong> weiter steigen<strong>des</strong> Interesse <strong>der</strong> Verbraucher<br />

an Öko-Produkten. Es wird bis zum Jahr 2006 von e<strong>in</strong>em Anstieg <strong>des</strong><br />

Marktanteils von <strong>der</strong>zeit 3 % auf 10 % ausgegangen. Ziel muss es se<strong>in</strong>, die<br />

Verbraucherwünsche durch e<strong>in</strong> flächendecken<strong>des</strong> attraktives Angebot an ökologisch<br />

produzierten Erzeugnissen <strong>in</strong> höhere Marktanteile umzusetzen. Voraussetzung<br />

dafür s<strong>in</strong>d Erzeugerzusammenschlüsse, die das Angebot landwirtschaftlicher<br />

Erzeugnisse bündeln und mit Anbauorganisationen, Beratungsr<strong>in</strong>gen und<br />

Unternehmen <strong>der</strong> Verarbeitung und <strong>des</strong> Handels aktiv zusammenarbeiten. Angesichts<br />

<strong>der</strong> ca. 3 500 ökologisch wirtschaftenden Betriebe, die ihre Produkte überwiegend<br />

noch konventionell vermarkten, ist <strong>der</strong> Handlungsbedarf groß.<br />

Unternehmen <strong>der</strong> Ernährungswirtschaft müssen ihre Kapazitäten den Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>des</strong> steigenden Marktanteils anpassen. Die Erfahrungen <strong>der</strong> <strong>zur</strong>ückliegenden<br />

För<strong>der</strong>periode zeigen jedoch, dass Investitionen im Bereich <strong>der</strong> Be- und Verarbeitung<br />

sowie <strong>der</strong> Vermarktung aus Gründen <strong>der</strong> Wirtschaftlichkeit häufig<br />

nicht alle<strong>in</strong> für Öko-Produkte vorgenommen werden. Die Investitionen werden<br />

für alle Produkte getätigt, e<strong>in</strong>e Zuordnung <strong>der</strong> Maßnahmen und <strong>der</strong> Kosten ist<br />

<strong>des</strong>halb nur schwer möglich. Aus diesem Grund s<strong>in</strong>d Investitionen für Öko-<br />

Produkte jeweils <strong>in</strong> die Bereiche Milch und Milcherzeugnisse, Fleisch, Mähdruschfrüchte,<br />

Kartoffeln, gärtnerische Erzeugnisse und We<strong>in</strong> übernommen worden.<br />

...


9.3.5.3 Beschreibung <strong>der</strong> Maßnahmen<br />

- 229 -<br />

Die Maßnahmen im E<strong>in</strong>zelnen wurden bereits im Kapitel 6.3.5.2 bei den jeweiligen<br />

Sektoren beschrieben<br />

• <strong>För<strong>der</strong>ung</strong><br />

Die <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> Verbesserung <strong>der</strong> Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher<br />

Erzeugnisse wird nach den Grundsätzen <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>schaftsaufgabe<br />

„Verbesserung <strong>der</strong> Agrarstruktur und <strong>des</strong> Küstenschutzes“ durchgeführt. Unternehmen<br />

<strong>der</strong> Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte können<br />

e<strong>in</strong>en Zuschuss von bis zu 20 % <strong>der</strong> för<strong>der</strong>fähigen Kosten erhalten. Dafür gelten<br />

folgende Voraussetzungen:<br />

− Nachweis normaler Absatzmöglichkeiten, Ergebnisse <strong>der</strong> Marktforschung,<br />

Wirtschaftlichkeitsgutachten,<br />

− Nachweis <strong>der</strong> Umweltverträglichkeit im Rahmen <strong>der</strong> Baugenehmigung,<br />

− 40 % <strong>der</strong> aufgenommenen Produktmenge muss mit den Landwirten vertraglich<br />

abgesichert se<strong>in</strong>.<br />

Diese Kriterien liegen im Rahmen <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit gültigen För<strong>der</strong>grundsätze <strong>der</strong> GAK.<br />

• Nachweis <strong>der</strong> Wirtschaftlichkeit gem. Art. 26 Abs. 1 <strong>der</strong> VO (EG) 1257/1999<br />

Die Wirtschaftlichkeit <strong>des</strong> Unternehmens ist mit dem För<strong>der</strong>antrag plausibel darzulegen.<br />

Es s<strong>in</strong>d die Bilanzen sowie Gew<strong>in</strong>n- und Verlustrechnungen <strong>der</strong> letzten drei<br />

Wirtschaftsjahre vor Antragstellung vorzulegen. Ebenso ist e<strong>in</strong>e Vorausschau <strong>der</strong><br />

Gew<strong>in</strong>n- und Verlustrechnung für die ersten drei Jahre nach Durchführung <strong>des</strong> Vorhabens<br />

zu ermitteln. Die Berechnungen müssen plausibel darlegen, dass die unterstellten<br />

Absatzmengen nachhaltig erreichbar s<strong>in</strong>d.<br />

Außerdem muss <strong>der</strong> Antragsteller e<strong>in</strong>e Beschreibung <strong>der</strong> wirtschaftlichen Situation<br />

<strong>des</strong> Unternehmens und die wirtschaftlichen Auswirkungen <strong>der</strong> geplanten Investitionen<br />

<strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er gutachterlichen Stellungnahme unter Nutzung von ausgewählten<br />

Kriterien erbr<strong>in</strong>gen. Dazu gehören beispielsweise Indikatoren wie die <strong>Entwicklung</strong><br />

von Verlust und Gew<strong>in</strong>n, <strong>des</strong> cash-flow, <strong>der</strong> Gesamtkapitalverz<strong>in</strong>sung, <strong>der</strong> Eigen-<br />

...


- 230 -<br />

kapitalbildung und die Tragbarkeit <strong>des</strong> Kapitaldienstes<br />

• Nachweis <strong>des</strong> normalen Absatzes<br />

Im Bereich <strong>der</strong> Marktstrukturför<strong>der</strong>ung bestehen selbst bei ähnlichen Produktgruppen<br />

die unterschiedlichsten Absatzstrategien bei den antragstellenden Unternehmen.<br />

Diese s<strong>in</strong>d häufig <strong>zur</strong> Risikoverm<strong>in</strong><strong>der</strong>ung und Absatzsicherung so gewählt, dass<br />

bei Marktverän<strong>der</strong>ungen möglichst rasch Gegenmaßnahmen ergriffen werden können.<br />

Diese Strategien müssen zwangsläufig sehr unternehmens<strong>in</strong>dividuell und flexibel<br />

gestaltet se<strong>in</strong>, damit sie nicht von jedem beliebigen Mitbewerber unterlaufen<br />

werden können.<br />

Nach den Auswahlkriterien für Investitionen <strong>zur</strong> Verbesserung <strong>der</strong> Verarbeitungsund<br />

Vermarktungsbed<strong>in</strong>gungen für land- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse müssen<br />

diese den Vorgaben <strong>der</strong> Verordnung (EG) Nr. 1750/99 entsprechen. Der Nachweis<br />

normaler Absatzmöglichkeiten ist Bestandteil <strong>der</strong> Prüfung e<strong>in</strong>es jeden Beihilfeantrags.<br />

Auf die Ausführungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> <strong>zur</strong> Geme<strong>in</strong>schaftsaufgabe wird verwiesen.<br />

Die Absatzsituation ist bei den jeweiligen Sektoren unter Strategien und För<strong>der</strong>schwerpunkte<br />

beschrieben.<br />

• Abgrenzung zum AFP im Sektor We<strong>in</strong><br />

Zur Verbesserung <strong>der</strong> Erfassungs- und Verarbeitungsstruktur, zu <strong>der</strong>en Rationalisierung<br />

sowie <strong>zur</strong> Qualitätssicherung werden technische E<strong>in</strong>richtungen geför<strong>der</strong>t (z. B.<br />

Temperatursteuerung, Rotwe<strong>in</strong>bereitung, Umstellung auf Edelstahlbehälter). Entsprechende<br />

Investitionen <strong>der</strong> Erzeugerzusammenschlüsse können als Maßnahmen<br />

<strong>zur</strong> Marktstrukturför<strong>der</strong>ung berücksichtigt werden.<br />

In E<strong>in</strong>zelbetrieben (We<strong>in</strong>güter, Selbstvermarkter), <strong>in</strong> denen gleichartige Probleme<br />

bestehen, sollen Investitionen zu <strong>der</strong>en Beseitigung nach dem e<strong>in</strong>zelbetrieblichen<br />

Investitionsför<strong>der</strong>programm (AFP) abgedeckt werden, soweit die För<strong>der</strong>richtl<strong>in</strong>ien<br />

<strong>des</strong> AFP dies zulassen. Die Abgrenzung erfolgt nach <strong>der</strong> jeweiligen Betriebsstruktur.<br />

Es wird zugesichert, dass ke<strong>in</strong>e Doppelför<strong>der</strong>ung möglich ist.<br />

...


- 231 -<br />

• M<strong>in</strong><strong>des</strong>tanfor<strong>der</strong>ungen gem. Art. 26 Abs. 1 <strong>der</strong> VO (EG) Nr. 1257/1999<br />

Bezüglich <strong>der</strong> M<strong>in</strong><strong>des</strong>tanfor<strong>der</strong>ungen wird auf die Ausführungen <strong>in</strong> Kapitel 9.2 und<br />

auf die Anlage 7 verwiesen.<br />

• Abgrenzung <strong>zur</strong> Verordnung 2200/96<br />

Für die <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> von Investitionen anerkannter Erzeugerorganisationen (z. Zt. s<strong>in</strong>d<br />

<strong>in</strong> Bayern 4 EO’s vorläufig anerkannt) hat die VO (EG) Nr. 2200/96 absoluten Vorrang.<br />

Grundlage hierfür s<strong>in</strong>d mehrjährige Aktionspläne, die von <strong>der</strong> Bayerischen<br />

Lan<strong>des</strong>anstalt für Ernährung genehmigt werden müssen.<br />

Die <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> außerhalb <strong>der</strong> GMO ist notwendig, weil <strong>in</strong> Bayern Erzeugerorganisationen<br />

nicht flächendeckend vorhanden s<strong>in</strong>d. Die marktstabilisierende Tätigkeit <strong>des</strong><br />

mittelständisch strukturierten Obst- und Gemüsehandels ist weiterh<strong>in</strong> erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Nach <strong>der</strong> VO (EG) Nr. 1257/99 sollen vor allem Be- und Verarbeitungsbetriebe<br />

sowie <strong>der</strong> Erfassungshandel geför<strong>der</strong>t werden. Lieferverträge mit Erzeugern o<strong>der</strong><br />

Erzeugerorganisationen s<strong>in</strong>d För<strong>der</strong>voraussetzung. Darüber h<strong>in</strong>aus sollen <strong>in</strong> Ausnahmefällen<br />

auch sonstige Erzeugerzusammenschlüsse geför<strong>der</strong>t werden, die aufgrund<br />

ihrer zu ger<strong>in</strong>gen Größe nicht nach <strong>der</strong> VO (EG) Nr. 2200/96 anerkannt werden<br />

können. Im Sektor „Gärtnerische Erzeugnisse“ ist e<strong>in</strong>e Doppelför<strong>der</strong>ung sowohl<br />

nach <strong>der</strong> VO (EG) Nr. 2200/96 als auch nach <strong>der</strong> VO (EG) Nr. 1257/99 ausgeschlossen,<br />

weil für beide Maßnahmen nur e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>zige Dienststelle, die Bayerische<br />

Lan<strong>des</strong>anstalt für Ernährung, zuständig ist. Dort erfolgt e<strong>in</strong> entsprechen<strong>der</strong> Datenabgleich.<br />

E<strong>in</strong>e Investitionsför<strong>der</strong>ung für Erzeugerorganisationen nach VO (EG) Nr.<br />

1257/1999 erfolgt nur für Maßnahmen mit e<strong>in</strong>em Investitionsvolumen über<br />

1 Mio. DM, o<strong>der</strong> wenn die F<strong>in</strong>anzierung mehr als 25 % <strong>des</strong> Betriebsfonds b<strong>in</strong>den<br />

würde, o<strong>der</strong> wenn die Abschreibungsdauer die Laufzeit <strong>des</strong> OP/AP überschreitet.<br />

Auf die Ausführungen <strong>in</strong> Kapitel 15 wird verwiesen.<br />

• zusätzliche Erläuterungen<br />

Es ist nicht vorgesehen, Investitionen zu för<strong>der</strong>n, die ausschließlich <strong>zur</strong> Anpassung<br />

an bestehende gesetzliche Vorschriften durchgeführt werden. Vielmehr sollen über<br />

die gesetzlichen Vorgaben h<strong>in</strong>ausgehende Qualitätsstandards angestrebt werden, die<br />

die Marktbeteiligten auf privatrechtlicher Basis vere<strong>in</strong>baren. Zwangsläufig werden<br />

...


- 232 -<br />

damit die gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt, die aber ihrerseits für die Zulassung<br />

<strong>der</strong> Betriebe aufgrund <strong>der</strong> e<strong>in</strong>schlägigen Rechtsvorschriften unumgänglich<br />

s<strong>in</strong>d. E<strong>in</strong>e Berücksichtigung <strong>des</strong> vorhandenen Standards o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Isolierung von<br />

Investitionen, die durch gesetzliche Vorschriften alle<strong>in</strong> o<strong>der</strong> auch anteilig ausgelöst<br />

werden, werden nicht geför<strong>der</strong>t. Vielmehr ausschlaggebend für die Investoren s<strong>in</strong>d<br />

Gründe für die Rationalisierung und Mo<strong>der</strong>nisierung bestehen<strong>der</strong> o<strong>der</strong> neuer Produktionsvorgänge<br />

o<strong>der</strong> Vermarktungse<strong>in</strong>richtungen, denn nur damit kann auch e<strong>in</strong>e<br />

wirtschaftlich positive Auswirkung auf das Unternehmen erreicht werden.<br />

Vorhaben, die sich ausschließlich mit <strong>der</strong> Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen<br />

<strong>des</strong> ökologischen Landbaus befassen, s<strong>in</strong>d nicht vorgesehen. Die <strong>in</strong> diesem<br />

Bereich tätigen Unternehmen benötigen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel <strong>zur</strong> Absatzsicherung e<strong>in</strong><br />

zweites Standbe<strong>in</strong> mit konventionell erzeugten Produkten, die auch e<strong>in</strong>e entsprechende<br />

Auslastung <strong>der</strong> Anlagen ermöglichen. Es ist <strong>des</strong>halb und aus den Erfahrungen<br />

<strong>der</strong> abgelaufenen <strong>Plan</strong>ungsperiode heraus vorgesehen, die Integration <strong>der</strong> Investitionen<br />

für ökologisch erzeugte Produkte <strong>in</strong> den konventionellen Bereich zu gestatten,<br />

soweit nicht spezifische Verarbeitungs- und Vermarktungsvorschriften entgegenstehen.<br />

Startbeihilfen s<strong>in</strong>d nicht geplant.<br />

Für die Bewertung wird <strong>der</strong> Anteil ökologisch erzeugter Produkte erfasst.<br />

Ziel <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> im Sektor Zuchttiere ist es, den Belangen <strong>des</strong> Tierschutzes und<br />

<strong>der</strong> Tierhygiene bei <strong>der</strong> Vermarktung von Zuchttieren besser Rechnung zu tragen,<br />

damit die Tiere stressfrei und ohne gesundheitliche Probleme vom Käufer übernommen<br />

werden können. Darüber h<strong>in</strong>aus sollen die Investitionen dazu beitragen,<br />

die Logistik bei <strong>der</strong> Vermarktung <strong>der</strong> Zuchttiere zu verbessern, sodass über Zeitund<br />

Personale<strong>in</strong>sparungen die Vermarktungskosten pro Tier deutlich gesenkt werden<br />

können. Dies kommt <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e den landwirtschaftlichen Betrieben, die hier<br />

vermarkten bzw. e<strong>in</strong>kaufen zugute.<br />

Die Investitionen dienen dazu, mittel- und langfristig den Absatz von bayerischen<br />

Zuchttieren sicherzustellen, e<strong>in</strong>e Kapazitätsausweitung auf <strong>der</strong> Erzeugerebene ist<br />

damit nicht verbunden.<br />

...


9.3.5.4<br />

- 233 -<br />

Beim Sektor „Mähdruschfrüchte“ wird als Indikator <strong>der</strong> über Lieferverträge gebundene<br />

Rohwarenbezug verwendet. Dabei ist die durch e<strong>in</strong>e <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> geschaffene<br />

Kapazität über die Höhe <strong>der</strong> PLANAK-Vorgaben mit Vertragsware auszulasten.<br />

• Nationale Aufwendungen<br />

•<br />

Die nationale Mitf<strong>in</strong>anzierung <strong>des</strong> Programms erfolgt nach den jeweils geltenden<br />

Grundsätzen <strong>der</strong> GAK für die <strong>För<strong>der</strong>ung</strong><br />

– im Bereich <strong>der</strong> Marktstrukturverbesserung,<br />

– <strong>der</strong> Verarbeitung und Vermarktung ökologisch und regional erzeugter landwirtschaftlicher<br />

Erzeugnisse und<br />

– aufgrund <strong>des</strong> Marktstrukturgesetzes.<br />

Zuständige Stelle und ordnungsgemäße Durchführung<br />

Bayerisches Staatsm<strong>in</strong>isterium<br />

für Landwirtschaft und Forsten<br />

Ludwigstraße 2<br />

80539 München<br />

Telefon: 089/2182-0<br />

Telefax: 089/2182-26 85<br />

email: INFO@StMLF.Bayern.de<br />

Bayerische Lan<strong>des</strong>anstalt<br />

für Landwirtschaft<br />

Abteilung För<strong>der</strong>wesen, Fachrecht<br />

Menz<strong>in</strong>ger Straße 54<br />

80638 München<br />

Telefon: 089 / 17800-0<br />

Telefax: 089 / 17800240<br />

• Die Beihilfe<strong>in</strong>tensität beträgt bezogen auf die för<strong>der</strong>fähigen Ausgaben 10 % aus<br />

Mitteln <strong>des</strong> EAGFL und 10 % aus Mitteln <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> / <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>republik<br />

...


- 234 -<br />

Deutschland (GA). Die Geme<strong>in</strong>schaftsbeteiligung an den öffentlichen Ausgaben<br />

beträgt 50 %.<br />

• Das Bayerische Staatsm<strong>in</strong>isterium für Landwirtschaft und Forsten (Staatsm<strong>in</strong>isterium)<br />

ist Oberste Lan<strong>des</strong>behörde <strong>des</strong> Freistaates Bayern und für den genannten Geschäftsbereich<br />

<strong>der</strong> Bayerischen Staatsregierung zuständig und hat damit die Richtl<strong>in</strong>ienkompetenz.<br />

Die Bayerische Lan<strong>des</strong>anstalt für Landwirtschaft (Lan<strong>des</strong>anstalt)<br />

ist e<strong>in</strong>e dem Staatsm<strong>in</strong>isterium unmittelbar nachgeordnete Behörde. Sie ist Zentralund<br />

Mittelbehörde im S<strong>in</strong>ne <strong>der</strong> Verwaltungsvorschriften <strong>zur</strong> Bayerischen Haushaltsordnung.<br />

Zu ihren überwiegenden Dienstaufgaben zählt <strong>der</strong> Vollzug von<br />

Rechts- und Verwaltungsvorschriften auf dem Gebiet <strong>der</strong> Ernährungswirtschaft und<br />

<strong>des</strong> landwirtschaftlichen Marktwesens.<br />

Das Staatsm<strong>in</strong>isterium ist für die Durchführung <strong>der</strong> Maßnahmen <strong>in</strong> Bayern zuständig.<br />

Für den Vollzug <strong>des</strong> För<strong>der</strong>programms s<strong>in</strong>d zudem nationale Richtl<strong>in</strong>ien (GA-<br />

Marktstrukturför<strong>der</strong>ung/Marktstrukturgesetz) und Prüfpfade <strong>zur</strong> Umsetzung <strong>der</strong> VO<br />

(EU) Nr. 2064/97 maßgebend.<br />

Das Staatsm<strong>in</strong>isterium hat die Lan<strong>des</strong>anstalt für Landwirtschaft mit <strong>der</strong> Abwicklung<br />

von För<strong>der</strong>maßnahmen <strong>zur</strong> Verbesserung <strong>der</strong> Verarbeitungs- und Vermarktungsbed<strong>in</strong>gungen<br />

landwirtschaftlicher Erzeugnisse beauftragt (Bewilligungsbehörde). Für<br />

den Sektor We<strong>in</strong> ist die Regierung von Unterfranken Bewilligungsbehörde. Sie<br />

führt gegenüber <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>anstalt Verwaltungskontrollen durch.<br />

• Kontrollvorschriften<br />

Das Staatsm<strong>in</strong>isterium verbucht die aus dem EAGFL zugewiesenen Mittel auf e<strong>in</strong>em<br />

eigenen Haushaltskonto. Die Lan<strong>des</strong>anstalt erhält e<strong>in</strong> entsprechen<strong>des</strong> Mittelkont<strong>in</strong>gent<br />

vom Staatsm<strong>in</strong>isterium zugewiesen und erstellt die Auszahlungsanordnungen<br />

an die Staatsoberkasse. Die Staatsoberkasse überweist den Zuschuß auf Anordnung<br />

<strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>anstalt auf das Konto <strong>des</strong> Begünstigten. Vor Erstellung e<strong>in</strong>er<br />

Auszahlungsanordnung prüft die Lan<strong>des</strong>anstalt die Ausgabenaufstellung zu den je-<br />

...


- 235 -<br />

weiligen Vorhaben anhand <strong>der</strong> Orig<strong>in</strong>albelege und <strong>der</strong> entsprechenden Zahlungsnachweise.<br />

Die Lan<strong>des</strong>anstalt prüft und bestätigt außerdem das Vorhandense<strong>in</strong> und<br />

die zweckbestimmte Nutzung <strong>der</strong> Investitionen und beteiligt erfor<strong>der</strong>lichenfalls den<br />

Sachbearbeiter für landwirtschaftliches Bauwesen <strong>zur</strong> fachtechnischen Prüfung von<br />

Bauvorhaben.<br />

Die Lan<strong>des</strong>anstalt/Regierung von Unterfranken (für den Sektor We<strong>in</strong>) ist berechtigt,<br />

Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen anzufor<strong>der</strong>n, sowie die Verwendung<br />

durch örtliche Erhebungen zu prüfen o<strong>der</strong> durch Beauftragte prüfen zu lassen.<br />

Außerdem ist <strong>der</strong> Oberste Rechnungshof berechtigt, bei allen Zuwendungsempfängern<br />

zu prüfen.<br />

Das Staatsm<strong>in</strong>isterium führt im Rahmen <strong>der</strong> Dienst- und Fachaufsicht gegenüber<br />

<strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>anstalt/Regierung von Unterfranken F<strong>in</strong>anzkontrollen durch. Darüber<br />

h<strong>in</strong>aus erfolgen externe Kontrollen durch die Besche<strong>in</strong>igende Stelle Innenrevision.<br />

• Rückfor<strong>der</strong>ungen<br />

Die beschriebenen Prüfungsvorhaben gewährleisten die Vermeidung von Unregelmäßigkeiten.<br />

Angaben im Antrag, <strong>in</strong> <strong>der</strong> Ausgabenaufstellung sowie <strong>in</strong> ergänzenden Unterlagen<br />

s<strong>in</strong>d subventionserheblich im S<strong>in</strong>ne <strong>des</strong> § 264 <strong>des</strong> Strafgesetzbuches <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung<br />

mit § 2 <strong>des</strong> Subventionsgesetzes und Art. 1 <strong>des</strong> Bayerischen Subventionsgesetzes.<br />

Bei Vorliegen <strong>des</strong> Verdachts auf Subventionsbetrug s<strong>in</strong>d die zuständigen Behörden<br />

verpflichtet, die Ermittlungsbehörden e<strong>in</strong>zuschalten. Die Antragsteller werden eigens<br />

auf diese Vorschriften und die Strafbewährung bei Verstoß h<strong>in</strong>gewiesen.<br />

Zu unrecht erhaltene Zuwendungen werden umgehend <strong>zur</strong>ückgefor<strong>der</strong>t. Hierzu s<strong>in</strong>d<br />

die Vorschriften <strong>der</strong> Bayerischen Haushaltsordnung und <strong>des</strong> Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes<br />

anzuwenden.<br />

...


9.3.5.5 Staatsbeihilfemaßnahmen<br />

- 236 -<br />

Neben <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> von Investitionen <strong>in</strong> die Verarbeitung und Vermarktung<br />

landwirtschaftlicher Produkte wird die Vermarktung noch durch folgende Maßnahmen<br />

unterstützt:<br />

– Markenprogramme,<br />

– Beteiligung an Messen und Ausstellungen,<br />

– E<strong>in</strong>führung von Qualitäts- und Herkunftszeichen.<br />

9.3.5.6 Ergebnisse <strong>der</strong> Konsultationen<br />

Die Fortführung <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher<br />

Erzeugnisse <strong>in</strong> den hier dargestellten Sektoren wird von den betroffenen<br />

Verbänden ausdrücklich begrüßt. Die Absenkung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>sätze von bisher 35 %<br />

Zuschuss auf max. 20 % wird im Interesse e<strong>in</strong>es großen Investitionsvolumenanstoßes<br />

und <strong>der</strong> E<strong>in</strong>sparbemühungen <strong>der</strong> öffentlichen Haushalte so mitgetragen.<br />

9.3.5.7 Kurzbeschreibung <strong>der</strong> Maßnahme gemäß Art. 25 – 28 gemäß<br />

1. Än<strong>der</strong>ungsentscheidungen <strong>der</strong> EU-Kommission Nr. K (2002) 1692 vom<br />

07.06.2002<br />

A. Gegenstand <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong><br />

• Investitionen <strong>in</strong> den, <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Erzeugung nachgelagerten Bereichen,<br />

die <strong>der</strong> Mo<strong>der</strong>nisierung und Rationalisierung <strong>der</strong> Verarbeitung und Vermarktung<br />

landwirtschaftlicher Produkte dienen.<br />

• Investitionen können <strong>in</strong> folgenden Sektoren geför<strong>der</strong>t werden:<br />

- Milch- und Milcherzeugnisse<br />

- Fleisch<br />

- Zuchttiere<br />

- Mährdrescherfrüchte (Getreide, Ölsaaten, Eiweißpflanzen, Sämereien, Saatgut)<br />

- Kartoffel (Speise-, Veredelungs- und Pflanzkartoffel)<br />

- Gärtnerische Erzeugnisse<br />

...


- We<strong>in</strong><br />

- 237 -<br />

- Produkte <strong>des</strong> ökologischen Landbaus im Rahmen <strong>der</strong> vorgenannten Sektoren<br />

- Eier und Geflügel ohne EU-Kof<strong>in</strong>anzierung<br />

B. Zuwendungsempfänger<br />

• Unternehmen <strong>der</strong> Ernährungswirtschaft und Erzeugerorganisationen, die <strong>in</strong> den<br />

<strong>der</strong> landwirtschaftlichen Erzeugung nachgelagerten Bereichen tätig s<strong>in</strong>d<br />

• Staatlich anerkannte Erzeugergeme<strong>in</strong>schaften und <strong>der</strong>en Vere<strong>in</strong>igung mit Sitz<br />

<strong>in</strong> Bayern<br />

• We<strong>in</strong>baubetriebe<br />

C. Art, Umfang und Höhe <strong>der</strong> Zuwendung<br />

• Projektför<strong>der</strong>ung, Anteilsf<strong>in</strong>anzierung<br />

• <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> im Rahmen <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>schaftsaufgabe<br />

• Zuschuss, je nach Maßnahme bis zu 20 % <strong>der</strong> för<strong>der</strong>fähigen Kosten<br />

• Geme<strong>in</strong>schaftsbeitrag: 50 % <strong>der</strong> öffentlichen Ausgaben (beim Sektor „Eier<br />

und Geflügel“ ke<strong>in</strong>e EU-Kof<strong>in</strong>anzierung)<br />

D. Zuwendungsvoraussetzung<br />

• Darstellung <strong>der</strong> Wirtschaftlichkeit <strong>des</strong> Vorhabens aufgrund geeigneter Unterlagen<br />

• Vertragliche B<strong>in</strong>dungen grundsätzlich mit <strong>der</strong> Erzeugerstufe<br />

E. zusätzliche Informationen<br />

• Nachweis <strong>der</strong> vorhandenen Absatzmärkte zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Antragstellung im<br />

Zusammenhang mit den Untersuchungen <strong>zur</strong> Wirtschaftlichkeit<br />

• Kriterien für den Nachweis <strong>der</strong> wirtschaftlichen Vorteile für den Erzeuger:<br />

- Umfang vertraglich gebundener Produktion<br />

- Wahrnehmung <strong>der</strong> Vermarktungsfunktion durch Erzeugerzusammenschlüsse<br />

bzw. Erzeugerabsatze<strong>in</strong>richtungen<br />

- E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>der</strong> Erzeugerstufe <strong>in</strong> die Wertschöpfungskette<br />

...


9.3.6 Forstwirtschaftliche Maßnahmen<br />

- 238 -<br />

9.3.6.1 Forstwirtschaftliche Maßnahmen gemäß Art. 29 bis 32<br />

9.3.6.1.1 Bewertung <strong>der</strong> abgelaufenen För<strong>der</strong>periode<br />

• Rechtsgrundlagen<br />

Rechtsgrundlagen für die <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> noch laufenden För<strong>der</strong>periode 1994 bis<br />

1999 s<strong>in</strong>d die VO (EWG) Nr. 2080/92, die VO (EWG) Nr. 2328/91, die VO<br />

(EWG) Nr. 2081/93 und VO (EWG) Nr. 2082/93 sowie die VO (EWG) Nr.<br />

867/90.<br />

• Zielsetzungen<br />

Ziele <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> nach <strong>der</strong> VO (EWG) Nr. 2080/92 und <strong>der</strong> VO (EWG) Nr.<br />

2328/91 <strong>in</strong> <strong>der</strong> vorausgegangenen För<strong>der</strong>periode:<br />

- Abstützung <strong>der</strong> im Rahmen <strong>der</strong> Agrarstrukturreform geplanten Ziele,<br />

- langfristige Verbesserung <strong>der</strong> Waldressourcen,<br />

- Beitrag zu e<strong>in</strong>er ökologisch ausgewogenen Bewirtschaftung <strong>des</strong> <strong>ländlichen</strong><br />

<strong>Raumes</strong>,<br />

- Alternative Nutzung stillgelegter landwirtschaftlicher Flächen durch Aufforstungen,<br />

- <strong>Entwicklung</strong> forstwirtschaftlicher Tätigkeiten <strong>in</strong> den landwirtschaftlichen Betrieben<br />

zu <strong>der</strong>en Existenzsicherung<br />

Ziele <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> nach <strong>der</strong> VO (EWG) Nr. 2081/93, VO (EWG) Nr. 2082/93<br />

und <strong>der</strong> VO (EWG) Nr. 867/90 <strong>in</strong> <strong>der</strong> vorausgegangenen För<strong>der</strong>periode:<br />

- Stabilisierung <strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong> durch Wie<strong>der</strong>herstellung standortgemäßer Laub- und<br />

Mischwäl<strong>der</strong> <strong>zur</strong> Stärkung <strong>der</strong> umfassenden Schutz- und Ausgleichsfunktionen<br />

<strong>des</strong> Wal<strong>des</strong>,<br />

- Verbesserung <strong>der</strong> E<strong>in</strong>kommenssituation und damit<br />

- <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> und Erhaltung <strong>des</strong> Interesses an <strong>der</strong> Waldbewirtschaftung, <strong>in</strong>sbe-<br />

...


- 239 -<br />

son<strong>der</strong>e an <strong>der</strong> Bereitstellung <strong>des</strong> wertvollen, stetig nachwachsenden Rohstoffes<br />

Holz,<br />

- Verbesserung <strong>der</strong> Verarbeitungs- und Vermarktungsbed<strong>in</strong>gungen für forstwirtschaftliche<br />

Erzeugnisse.<br />

Da die Pflichten <strong>des</strong> e<strong>in</strong>zelnen Waldbesitzers nach Art. 1 und Art. 14 <strong>des</strong> Waldgesetzes<br />

für Bayern vom Grundsatz <strong>der</strong> Wal<strong>der</strong>haltung bestimmt s<strong>in</strong>d, wurden im<br />

Rahmen <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> nur darüber h<strong>in</strong>ausgehende Leistungen wie z. B. die Verbesserung<br />

<strong>des</strong> Waldzustan<strong>des</strong> aus ökologischen und lan<strong>des</strong>kulturellen Gründen<br />

berücksichtigt.<br />

Tabelle 28: F<strong>in</strong>anzierung<br />

Maßnahmen im Zeitraum<br />

16.10.1994 bis 15.10.1998<br />

VO (EWG) Nr. 2080/92<br />

VO (EWG) Nr. 2328/91<br />

I. Erstaufforstung<br />

ha,km<br />

<strong>För<strong>der</strong>ung</strong> forstwirtschaftlicher Maßnahmen<br />

Beihilfefähige<br />

Kosten<br />

Mio. DM<br />

Aufwendungen<br />

<strong>des</strong> EAGFL<br />

Abt. G<br />

Mio. DM<br />

Aufwendungen<br />

<strong>des</strong> EAGFL<br />

Abt. A<br />

Mio. DM<br />

Private Aufforstung 6048 ha 54,07 27,03 -<br />

Prämie zum Ausgleich von E<strong>in</strong>kommensverlusten<br />

6740 ha 14,56 6,52 -<br />

Öffentliche Aufforstung - - - -<br />

II. Verbesserung von Waldflächen<br />

Forstwege 110 km 5,11 1,59 -<br />

Brandschutzstreifen - - -<br />

Wasserstellen - - -<br />

Verbesserung von Waldflächen i.e.<br />

S<strong>in</strong>ne<br />

4219 ha 11,13 4,56 -<br />

Summe 83,19 39,70 -<br />

...


Maßnahmen im Zeitraum<br />

01.01.1994 bis 31.12.1998<br />

VO (EWG) Nr. 2081/93<br />

VO (EWG) Nr. 2082/93<br />

- 240 -<br />

<strong>För<strong>der</strong>ung</strong> forstwirtschaftlicher Maßnahmen<br />

ha, km<br />

lfm, fm<br />

Öffentliche<br />

Leistungen<br />

Mio. DM<br />

Aufwendungen<br />

<strong>des</strong> EAGFL<br />

Abt. G<br />

Mio. DM<br />

Aufwendungen<br />

<strong>des</strong> EAGFL<br />

Abt. A<br />

Mio. DM<br />

I. Vorarbeiten 228513 ha 16,51 - 8,11<br />

II. Verjüngung<br />

III. Waldschutz<br />

15785 ha<br />

89505 lfm<br />

5212 ha<br />

416734 fm<br />

49,93 - 15,34<br />

3,20 - 1,44<br />

IV. Wie<strong>der</strong>aufforstung 2650 ha 24,01 - 7,88<br />

V. Wal<strong>der</strong>schließung 245 km 10,41 - 4,67<br />

VI. Informationssystem - 0,40 - 0,20<br />

VII. Zusammenschlüsse - 5,82 - 2,83<br />

Summe 110,28 - 40,47<br />

Ausbezahlt wurden vom EAGFL, Abteilung Ausrichtung bis 31.12.1998 Mittel<br />

<strong>in</strong> Höhe von 29.80 Mio. DM.<br />

• Ergebnisse <strong>der</strong> För<strong>der</strong>maßnahmen im Rahmen <strong>der</strong> VO (EWG) 2080/92<br />

und 2328/91<br />

- Aufforstung landwirtschaftlicher Nutzflächen e<strong>in</strong>schließlich Prämien <strong>zur</strong> Vermeidung<br />

von E<strong>in</strong>kommensverlusten<br />

Die Aufforstung landwirtschaftlicher Nutzflächen wird mit Zuwendungen für<br />

die Aufforstungskosten sowie mit Prämien zum E<strong>in</strong>kommensausgleich geför<strong>der</strong>t,<br />

um e<strong>in</strong>erseits die landwirtschaftliche Produktion zu senken und an<strong>der</strong>erseits<br />

das Defizit an forstwirtschaftlichen Ressourcen zu verr<strong>in</strong>gern. Neben <strong>der</strong><br />

Aufforstung gibt es aber auch noch an<strong>der</strong>e landwirtschaftliche und naturschutzfachliche<br />

Extensivierungsprogramme, die <strong>in</strong> Konkurrenz <strong>zur</strong> Aufforstung stehen.<br />

Die För<strong>der</strong>konditionen <strong>der</strong> VO (EWG) 2080/92 gaben e<strong>in</strong>en wirksamen<br />

Anstoß <strong>zur</strong> Überführung landwirtschaftlicher <strong>in</strong> forstwirtschaftliche Produkti-<br />

...


- 241 -<br />

onsflächen .<br />

Im abgelaufenen Zeitraum <strong>der</strong> För<strong>der</strong>periode wurden 6 048 ha mit Laub- und<br />

Mischbäumen aufgeforstet. Die beihilfefähigen Kosten für Aufforstungen und<br />

E<strong>in</strong>kommensausgleich betrugen rd. 68,6 Mio. DM.<br />

- Verbesserung <strong>der</strong> Waldflächen<br />

Die <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> Waldverbesserungsmaßnahmen dient e<strong>in</strong>erseits dazu, durch<br />

den Umbau <strong>in</strong>stabiler Bestände und die vorzeitige Verjüngung von Nadelholzaltbeständen<br />

den Naturhaushalt zu stabilisieren sowie an<strong>der</strong>erseits durch die<br />

Schaffung ökonomisch und ökologisch wertvollerer Bestände zu e<strong>in</strong>em nachhaltig<br />

höheren E<strong>in</strong>kommen <strong>der</strong> Waldbesitzer beizutragen.<br />

In <strong>der</strong> abgelaufenen För<strong>der</strong>periode erfolgte e<strong>in</strong>e Waldverbesserung auf<br />

4 219 ha. Die beihilfefähigen Kosten betrugen dafür rd. 11 Mio. DM.<br />

- Anlage forstwirtschaftlicher Betriebswege<br />

Durch den Bau von forstwirtschaftlichen Betriebswegen wird e<strong>in</strong>e ordnungsgemäße,<br />

zeit- und sachgerechte, naturnahe Bewirtschaftung von Waldbeständen<br />

erst ermöglicht. Die Erschließung <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> mit befestigten Forstwegen<br />

erfüllt die <strong>in</strong> Art. 1 VO (EWG) 2080/92 gefor<strong>der</strong>ten Ziele, wonach über die<br />

geme<strong>in</strong>schaftliche Beihilferegelung die Waldressourcen langfristig verbessert<br />

und e<strong>in</strong>e mit dem ökologischen Gleichgewicht zu vere<strong>in</strong>barende Bewirtschaftung<br />

<strong>des</strong> natürlichen Raums erreicht werden soll.<br />

Im abgelaufenen Zeitraum <strong>der</strong> För<strong>der</strong>periode wurden 110 km Forstwege gebaut.<br />

Die öffentlichen Aufwendungen betrugen dafür rd. 5 Mio. DM.<br />

• Ergebnisse <strong>der</strong> För<strong>der</strong>maßnahmen im Rahmen <strong>der</strong> VO (EWG) 2081/93<br />

und 2082/93<br />

- För<strong>der</strong>schwerpunkte <strong>der</strong> forstwirtschaftlichen Maßnahmen<br />

Die För<strong>der</strong>schwerpunkte <strong>in</strong> <strong>der</strong> noch laufenden Programmperiode liegen im<br />

Bereich <strong>des</strong> vorzeitigen Umbaus von Nadelholzaltbeständen zu Misch- und<br />

...


- 242 -<br />

Laubbaumbeständen sowie <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>aufforstung, <strong>der</strong> Räumung und <strong>des</strong> Umbaus<br />

geschädigter Waldbestände, <strong>der</strong> Waldschadensbekämpfung, <strong>der</strong> Standorterkundung,<br />

<strong>der</strong> Wal<strong>der</strong>schließung, <strong>der</strong> Verwaltung <strong>der</strong> Forstbetriebsgeme<strong>in</strong>schaften<br />

und ihrer Investitionen sowie <strong>der</strong> Konzeption und Erstellung e<strong>in</strong>es<br />

forstlichen Informationssystems. Bis e<strong>in</strong>schließlich 1998 wurden ca.<br />

173,1 Mio. DM Gesamt<strong>in</strong>vestitionen mit öffentlichen Mitteln <strong>in</strong> Höhe von rd.<br />

110,3 Mio. DM wirksam unterstützt.<br />

- Vorarbeiten<br />

Voraussetzung für e<strong>in</strong>e standortökologisch fundierte und damit langfristige ökonomische<br />

Waldbewirtschaftung ist die forstliche Standorterkundung. Ihr Ziel<br />

ist es, alle für das Waldwachstum wichtigen natürlichen Bed<strong>in</strong>gungen kle<strong>in</strong>standörtlich<br />

zu erfassen, zu werten, Empfehlungen <strong>zur</strong> Baumarteneignung und<br />

Baumartenmischung auszusprechen und damit wesentliche Beratungsgrundlagen<br />

bzw. Entscheidungshilfen zu liefern. Im Rahmen dieser Vorarbeiten wurden<br />

rd. 228 Tsd. ha kartiert und Prognosen h<strong>in</strong>sichtlich <strong>des</strong> Wuchs- und Qualitätspotentials<br />

<strong>der</strong> Baumarten getroffen sowie waldbauliche Strategien beurteilt.<br />

Die öffentlichen Aufwendungen hierfür betrugen rd. 15,7 Mio. DM. Für weitere<br />

<strong>zur</strong> Bestandsgründung erfor<strong>der</strong>liche Vorarbeiten wurden öffentliche Mittel <strong>in</strong><br />

Höhe von rd. 0,8 Mio. DM e<strong>in</strong>gesetzt.<br />

- Verjüngung<br />

Vorrangig geför<strong>der</strong>t wurde die natürliche Verjüngung von Nadelholzbeständen<br />

mit ergänzen<strong>der</strong> Pflanzung von Laubbäumen und die Waldpflege <strong>zur</strong> Stabilisierung<br />

<strong>der</strong> Baumartenmischungen. Die öffentlichen Aufwendungen für diese<br />

Maßnahmen summierten sich auf etwa 45 % <strong>der</strong> gesamten forstlichen Investitionen,<br />

womit ca. 16 Tsd. ha Wäl<strong>der</strong> <strong>in</strong> ihrer Schutz-, Erholungs- und Nutzfunktion<br />

gesichert wurden. Regionale Schwerpunkte <strong>der</strong> Verjüngungsmaßnahmen<br />

liegen <strong>in</strong> den nord- und ostbayerischen Mittelgebirgen, z. B. im Fichtelgebirge<br />

und <strong>in</strong> Unterfranken.<br />

...


- Waldschutz<br />

-<br />

-<br />

- 243 -<br />

In Teilräumen bee<strong>in</strong>flussen Witterung, Luftbelastungen und Massenvermehrung<br />

von Schadorganismen die Vitalität <strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong>. Durch zumeist überbetrieblich<br />

organisierte Waldschutzmaßnahmen auf etwa 5,2 Tsd. ha konnte dem Überhandnehmen<br />

schädlicher Insekten und Wachstumsbee<strong>in</strong>trächtigungen entgegengewirkt<br />

werden. Die prophylaktisch <strong>in</strong>sektizidfreien Maßnahmen verh<strong>in</strong><strong>der</strong>n<br />

<strong>in</strong> ökologisch zweckmäßiger Weise e<strong>in</strong>e Ausbreitung weiterer Kalamitäten und<br />

damit potenzielle E<strong>in</strong>kommense<strong>in</strong>bußen bei Land- und Forstwirten.<br />

Wie<strong>der</strong>aufforstung<br />

Aufgrund <strong>der</strong> Sturmkatastrophen Anfang <strong>der</strong> 90er Jahre war <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>aufforstung<br />

von sturmwurfgeschädigten Beständen e<strong>in</strong> Vorrang e<strong>in</strong><strong>zur</strong>äumen. Für die<br />

Wie<strong>der</strong>aufforstung von 2.650 ha mit Misch- und Laubgehölzen wurde e<strong>in</strong> Fünftel<br />

<strong>der</strong> öffentlichen Mittel e<strong>in</strong>gesetzt. Damit errechnen sich Zuwendungen <strong>in</strong><br />

Höhe von knapp 6.000 DM je Hektar (dies entspricht ca. 37 % <strong>der</strong> durchschnittlichen<br />

Gesamtkosten).<br />

Wal<strong>der</strong>schließung<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Wal<strong>der</strong>schließung konnten rd. 245 km Wege <strong>zur</strong> besseren Bewirtschaftung<br />

<strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong> gebaut werden. Die Maßnahmen wurden durchschnittlich<br />

mit Zuwendungen <strong>in</strong> Höhe von ca. 38 DM je lfm Weg geför<strong>der</strong>t.<br />

Der Zugang zu über 9 084 ha Wald konnte damit <strong>in</strong> überbetrieblicher Zusammenarbeit<br />

<strong>der</strong> Waldeigentümer geschaffen werden. Die potenzielle Nutzung <strong>der</strong><br />

Waldwege und –gebiete dient allgeme<strong>in</strong>, beson<strong>der</strong>s aber <strong>in</strong> Regionen mit Fremdenverkehr<br />

auch <strong>der</strong> Erholungsnutzung.<br />

- Informationssystem<br />

Die Erstellung e<strong>in</strong>es forstwirtschaftlichen Informationssystems erfor<strong>der</strong>t u. a.<br />

die Anschaffung von technischem Gerät und von Software. Das System dient<br />

...


- 244 -<br />

als Orientierungs-, Beratungs- und Entscheidungshilfe vor Ort. Zusammen mit<br />

den Ergebnissen <strong>der</strong> Standorterkundung werden dem Waldbesitzer damit wichtige<br />

Entscheidungsgrundlagen für e<strong>in</strong>en gezielten, standortgerechten Aufbau<br />

stabiler Wäl<strong>der</strong> verschafft. Der Aufwand dafür betrug ca. 402 Tsd DM.<br />

- Forstliche Zusammenschlüsse<br />

Die 70 im bayerischen 5b-Gebiet liegenden Forstbetriebsgeme<strong>in</strong>schaften (FBG)<br />

erhalten neben <strong>der</strong> Beratung Zuwendungen <strong>in</strong> Höhe von 40 % <strong>der</strong> nachgewiesenen<br />

Verwaltungs- und Investitionskosten. Dadurch kann die überbetriebliche<br />

Zusammenarbeit erfolgreich unterstützt werden. Die öffentlichen Aufwendungen<br />

betrugen dafür ca. 5,82 Mio. DM. In <strong>der</strong> laufenden Programmperiode<br />

Ziel 5b II entfallen im Durchschnitt 83.200 DM auf jeden Forstzusammenschluss.<br />

Angesichts <strong>der</strong> ständig zunehmenden Aufgaben und Tätigkeiten <strong>der</strong><br />

FBG und <strong>der</strong> <strong>des</strong>halb vielfach e<strong>in</strong>geführten hauptamtlichen Geschäftsleitung<br />

wird e<strong>in</strong>e durchgehende Mitglie<strong>der</strong>betreuung auch während <strong>der</strong> forstbetrieblich<br />

stilleren Zeiten mit überwiegend landwirtschaftlichen Aktivitäten gewährleistet.<br />

Das Market<strong>in</strong>g <strong>der</strong> FBG erfor<strong>der</strong>t professionelles Management. Die <strong>För<strong>der</strong>ung</strong><br />

bezieht sich ausschließlich auf den bei den FBG’n anfallenden, überbetrieblich<br />

bed<strong>in</strong>gten Aufwand.<br />

• Zusammenfassende Bewertung<br />

In <strong>der</strong> Summe <strong>der</strong> vorgenannten Teilmaßnahmen führten die E<strong>in</strong>zelwirkungen<br />

zu e<strong>in</strong>er ger<strong>in</strong>geren Anfälligkeit <strong>der</strong> Waldbestände gegenüber biotischen und<br />

abiotischen Schädigungen. Die Erhöhung <strong>des</strong> Misch- und Laubwaldanteils leistet<br />

e<strong>in</strong>en wirksamen Beitrag für die nachhaltige Sicherung aller Waldfunktionen,<br />

von denen <strong>der</strong> Beitrag <strong>zur</strong> Existenzsicherung landwirtschaftlicher Betriebe<br />

beson<strong>der</strong>s hervorzuheben ist.<br />

9.3.6.1.2 Ziele und Strategien<br />

Ziele <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> forstwirtschaftlicher Maßnahmen s<strong>in</strong>d die Erhaltung und<br />

<strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Funkti-<br />

...


- 245 -<br />

onen <strong>der</strong> Forstwirtschaft. Dies soll erreicht werden durch die<br />

- Erhaltung und erfor<strong>der</strong>lichenfalls Vermehrung <strong>der</strong> Waldfläche, auch auf<br />

Son<strong>der</strong>standorten wie beispielsweise für Auwäl<strong>der</strong> geeignete,<br />

- Wie<strong>der</strong>herstellung und Stabilisierung standortgemäßer, ökologisch wertvoller,<br />

ertragsstarker Misch- und Laubwäl<strong>der</strong>,<br />

- Sicherung und Stärkung <strong>der</strong> umfassenden Schutz- und Ausgleichsfunktionen<br />

<strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong>, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e auch <strong>zur</strong> Stärkung <strong>der</strong>en natürlicher Wasserrückhaltevermögen,<br />

- Erzeugung <strong>des</strong> Rohstoffes Holz durch naturnahe, nachhaltige Bewirtschaftung<br />

<strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> unter gleichzeitiger Verbesserung <strong>der</strong> E<strong>in</strong>kommenssituation<br />

<strong>der</strong> Waldbesitzer über e<strong>in</strong>e Stärkung <strong>der</strong> überbetrieblichen Zusammenarbeit,<br />

- Intensivierung <strong>der</strong> Aus- und Fortbildung sowie <strong>der</strong> strukturell bed<strong>in</strong>gt notwendigen<br />

Beratung,<br />

- Fortführung und Pflege <strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> vorausgegangenen För<strong>der</strong>periode e<strong>in</strong>geleiteten<br />

Maßnahmen.<br />

Die Aufforstung landwirtschaftlich entbehrlicher Nutzflächen ist sowohl aus <strong>der</strong><br />

Sicht <strong>der</strong> Bodennutzung als auch <strong>des</strong> Umweltschutzes positiv zu bewerten und<br />

stellt e<strong>in</strong>en Beitrag <strong>zur</strong> Verr<strong>in</strong>gerung <strong>des</strong> Defizits an forstwirtschaftlichen Ressourcen<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>schaft sowie e<strong>in</strong>e Ergänzung <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>schaftspolitik<br />

<strong>zur</strong> Steuerung <strong>der</strong> Agrarproduktion dar.<br />

Der Wald ist als natürliche Vegetationsform <strong>der</strong> Flusstäler beson<strong>der</strong>s an den<br />

Auebereich angepasst. Auen aus standortgemäßen Baumarten vertragen zeitweilige<br />

Überflutung ohne selbst Schaden zu nehmen. Bei e<strong>in</strong>em Hochwasserereignis<br />

nehmen sie große Wassermengen auf, ohne den Hauptabflussweg zu beh<strong>in</strong><strong>der</strong>n.<br />

Nach dem Hochwasserscheitel läuft das Wasser nur langsam aus dem<br />

Auwald <strong>in</strong> das Hauptflussbett <strong>zur</strong>ück. Auwald speichert <strong>in</strong> allen Hochflurr<strong>in</strong>nen<br />

und im humusreichen Aueboden zusätzliche Wassermengen und entzieht sie<br />

dauerhaft dem Gewässerabfluss. Er sichert den Boden vor Abschwemmung,<br />

verlangsamt die Fließgeschw<strong>in</strong>digkeit und b<strong>in</strong>det so mitgeschwemmtes Bodenmaterial.<br />

...


- 246 -<br />

Durch die Neubegründung von Auwald können Hochwasserspitzen gedämpft<br />

werden.<br />

Voraussetzung für e<strong>in</strong>e nachhaltige und effiziente Bewirtschaftung von Forstbetrieben<br />

ist die Kenntnis <strong>der</strong> Grundsätze <strong>zur</strong> Verbesserung <strong>der</strong> wirtschaftlichen,<br />

ökologischen und gesellschaftlichen Funktion <strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong>. Dies ist nur möglich,<br />

wenn die Waldeigentümer und an<strong>der</strong>e mit forstwirtschaftlichen Tätigkeiten befassten<br />

Personen durch e<strong>in</strong>e stetige forstliche Aus- und Fortbildung über e<strong>in</strong>e<br />

mo<strong>der</strong>nen Anfor<strong>der</strong>ungen entsprechende berufliche Qualifikation verfügen.<br />

Die <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> erfolgt ohne Gebietse<strong>in</strong>schränkung, jedoch den vorhandenen<br />

Standortskartierungen entsprechenden Schwerpunkten Laubwald, Mischwald<br />

sowie Schutzwald und Hochgebirge. Geför<strong>der</strong>t werden Waldbesitzer und <strong>der</strong>en<br />

Vere<strong>in</strong>igungen.<br />

Innerhalb <strong>des</strong> Maßnahmenkatalogs <strong>des</strong> För<strong>der</strong>programms bilden sich je nach<br />

fachlicher Zielrichtung und standortspezifischer Schwerpunktsetzung folgende<br />

unterschiedliche regionale För<strong>der</strong>schwerpunkte:<br />

1. Zuschlag von 50 % zu den sonst üblichen Sätzen <strong>in</strong> Schutzwaldflächen:<br />

• Verjüngung (Pflanzung/Saat)<br />

• Verjüngung (NVJ)<br />

• Wie<strong>der</strong>aufforstung<br />

• Umbau<br />

• Unterbau<br />

• Vorbau<br />

• Nachbesserung<br />

• Waldrandgestaltung<br />

• Jungwuchspflege und Läuterung<br />

2. Erhöhte För<strong>der</strong>pauschale von 12 DM/fm/rm anstelle von 4 DM/fm/rm im<br />

Schutzwald:<br />

• Bekämpfung r<strong>in</strong>denbrüten<strong>der</strong> Insekten<br />

...


- 247 -<br />

3. Anwendung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>sätze für Laubbestände <strong>in</strong> Mischbeständen, wenn die<br />

Fläche <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Aufforstungsgewanne liegt:<br />

• Prämie E<strong>in</strong>kommensausgleich Erstaufforstung<br />

4. Zuschlag von 35 % für Schutzwald-, Mittel- und Nie<strong>der</strong>waldflächen:<br />

• Neubau befestigter schwerlastbefahrbarer Wege<br />

• Erwartete wirtschaftliche, ökologische und soziale Wirkung (vgl. Nr. 7 <strong>des</strong><br />

Anhangs <strong>der</strong> DVO)<br />

- Aufforstungen, die gem. Artikel 31 nicht för<strong>der</strong>fähig s<strong>in</strong>d<br />

Die Aufforstung vorher nicht landwirtschaftlich genutzter Flächen dient <strong>der</strong><br />

Vermehrung <strong>der</strong> Waldfläche. Durch die Aufforstung werden positive Wirkungen<br />

auf die Umwelt erwartet, da die vielfachen Funktionen <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> unterstützend<br />

bei <strong>der</strong> Verr<strong>in</strong>gerung <strong>des</strong> Treibhauseffekts und <strong>der</strong> Kohlendioxidabsorption<br />

wirken sowie im Auenbereich <strong>der</strong> Flüsse Retentionsräume für Hochwasserspitzen<br />

darstellen.<br />

- Investitionen <strong>in</strong> Wäl<strong>der</strong><br />

Die Verjüngung von Nadelholzbeständen mit Misch- und Laubbäumen sowie<br />

die Waldpflegemaßnahmen sichern die Wäl<strong>der</strong> <strong>in</strong> ihrer Schutz-, Erholungsund<br />

Nutzfunktionen. Die Stabilität und <strong>der</strong> ökologische Wert <strong>der</strong> Waldbestände<br />

werden dadurch entscheidend erhöht. Die negativen Auswirkungen monostrukturierter<br />

und damit für Schädl<strong>in</strong>gskalamitäten sowie Schadstoffimmissionen<br />

anfälliger Wäl<strong>der</strong> auf ihre Stabilität, auf den Holzmarkt und auf die E<strong>in</strong>kommenslage<br />

<strong>der</strong> Waldbesitzer werden dadurch verr<strong>in</strong>gert.<br />

Wal<strong>der</strong>schließungsmaßnahmen verbessern die Infrastruktur im <strong>ländlichen</strong><br />

Raum, sichern erst e<strong>in</strong>e ordnungsgemäße und pflegliche Nutzung <strong>der</strong> Waldbestände<br />

und tragen dadurch letztendlich auch <strong>zur</strong> E<strong>in</strong>kommenssicherung und –<br />

verbesserung bei.<br />

...


- 248 -<br />

- Investitionen <strong>zur</strong> Verbesserung und Rationalisierung <strong>der</strong> Holzernte, Verarbeitung<br />

und Vermarktung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

Durch die <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> neuartiger forstlicher Masch<strong>in</strong>en und Geräte für den überbetrieblichen<br />

E<strong>in</strong>satz durch Forstbetriebsgeme<strong>in</strong>schaften werden e<strong>in</strong>erseits die<br />

Produktions- und Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen verbessert und rationalisiert und an<strong>der</strong>erseits<br />

neue Verwertungsmöglichkeiten geschaffen, die zugleich auch <strong>der</strong> E<strong>in</strong>kommenssicherung<br />

und –verbesserung dienen.<br />

- Wie<strong>der</strong>aufbau von durch Naturkatastrophen und Bränden geschädigten forstwirtschaftlichen<br />

Produktionspotentials sowie E<strong>in</strong>führung geeigneter vorbeugen<strong>der</strong><br />

Instrumente<br />

Durch die Wie<strong>der</strong>aufforstung mit standortgerechten Misch- und Laubbäumen<br />

wird <strong>der</strong> Grundste<strong>in</strong> für e<strong>in</strong>e nachhaltige Forstwirtschaft gelegt, da Mischbestände<br />

durch tiefe Durchwurzelung und vielfältig wechselnde Licht- und Wärmeverhältnisse<br />

die Betriebssicherheit und das ökologische Gleichgewicht <strong>des</strong><br />

Wal<strong>des</strong> wie auch <strong>des</strong>sen Grundwasserspende langfristig stabilisieren. Überbetrieblich<br />

organisierte, prophylaktische und <strong>in</strong>sektizidfreie Bekämpfungsmaßnahmen<br />

schädlicher Insekten verh<strong>in</strong><strong>der</strong>n weitere Kalamitäten und somit künftige<br />

potentielle E<strong>in</strong>kommense<strong>in</strong>bußen <strong>der</strong> Waldbesitzer.<br />

- Aufforstung landwirtschaftlicher Flächen<br />

(Investitionsbeihilfe)<br />

Die Aufforstung ehemals landwirtschaftlich genutzter Flächen ist sowohl für<br />

die Bodennutzung als auch für den Umweltschutz von großer Bedeutung. Sie<br />

stellt e<strong>in</strong>en Beitrag <strong>zur</strong> Verr<strong>in</strong>gerung <strong>des</strong> Defizits an forstwirtschaftlichen Ressourcen<br />

dar, trägt <strong>zur</strong> Marktentlastung von landwirtschaftlichen Produkten und<br />

<strong>zur</strong> Verr<strong>in</strong>gerung von Hochwasserspitzen bei.<br />

- Prämien zum Ausgleich von aufforstungsbed<strong>in</strong>gten E<strong>in</strong>kommensverlusten<br />

Die Gewährung e<strong>in</strong>er Erstaufforstungsprämie im <strong>in</strong> <strong>der</strong> neuen VO genannten<br />

...


- 249 -<br />

Umfang stellt e<strong>in</strong>en wichtigen Anreiz für die Aufforstung ehemals landwirtschaftlich<br />

genutzter Flächen dar. Die Prämie gleicht den E<strong>in</strong>kommensverlust<br />

während <strong>des</strong> nicht produktiven Zeitraums <strong>der</strong> Aufforstungsfläche aus.<br />

9.3.6.1.3 Bezug zu an<strong>der</strong>en Maßnahmen (vgl. Nrn. 5.3 und 6.4 <strong>des</strong> Anhangs <strong>der</strong><br />

DVO)<br />

Neben dem <strong>Entwicklung</strong>splan für den <strong>ländlichen</strong> Raum erfolgt die forstliche<br />

<strong>För<strong>der</strong>ung</strong> auf <strong>der</strong> Grundlage folgen<strong>der</strong> Vorschriften:<br />

- Waldgesetz für Bayern (BayWaldG),<br />

- jeweils gelten<strong>der</strong> Rahmenplan <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>schaftsaufgabe „Verbesserung <strong>der</strong><br />

Agrarstruktur und <strong>des</strong> Küstenschutzes“,<br />

- Richtl<strong>in</strong>ien für die Gewährung von Zuwendungen zu Maßnahmen <strong>der</strong> Forstzusammenschlüsse<br />

und <strong>der</strong> Wal<strong>der</strong>schließung im Rahmen e<strong>in</strong>es Forstlichen<br />

För<strong>der</strong>programms (ForstFöP-RL 1995),<br />

- Richtl<strong>in</strong>ien für die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen e<strong>in</strong>es Waldbaulichen<br />

För<strong>der</strong>programms (WaldFöP-RL 1995),<br />

- Verordnung (EWG) Nr. 2328/91 <strong>des</strong> Rates (sog. Altverpflichtungen),<br />

- Verordnung (EWG) Nr. 2080/92 <strong>des</strong> Rates (sog. Altverpflichtungen),<br />

- Gesetz <strong>zur</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> Bayerischen Landwirtschaft (LwFöG),<br />

- <strong>För<strong>der</strong>ung</strong>srichtl<strong>in</strong>ien für Aus- und Fortbildung im land- und forstwirtschaftlichen<br />

Bereich (Berufsbildungsför<strong>der</strong>ungsrichtl<strong>in</strong>ien BbiFöG).<br />

9.3.6.1.4 Staatsbeihilfemaßnahmen<br />

Außerhalb <strong>des</strong> <strong>Entwicklung</strong>splans für den <strong>ländlichen</strong> Raum werden nachstehende<br />

Maßnahmen mit Lan<strong>des</strong>mitteln geför<strong>der</strong>t.<br />

(Die Staatsbeihilfen können von <strong>der</strong> Kof<strong>in</strong>anzierung dadurch klar abgegrenzt<br />

werden, dass sie jeweils eigenständige Maßnahmen und somit unverwechselbar<br />

s<strong>in</strong>d.)<br />

...


- Abgeltung von Waldbrandschäden<br />

- 250 -<br />

För<strong>der</strong>grundlagen:<br />

Art. 21 BayWaldG,<br />

Nr. 2.2 WaldFöP-RL 1995.<br />

Durch die <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> wird <strong>der</strong> am Waldbestand durch Feuer entstandene Schadenswert,<br />

soweit dieser vom Waldbesitzer unverschuldet zu tragen ist, abgegolten.<br />

Bei Waldbrandschäden wird e<strong>in</strong>e Beihilfe <strong>in</strong> Höhe von 75 % <strong>des</strong> Schadenswertes<br />

gewährt. Die <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> erfolgt unabhängig von dem künftigen Bestandstyp.<br />

Für e<strong>in</strong>e anschließende <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>aufforstung wird ke<strong>in</strong>e<br />

Beihilfe gewährt. För<strong>der</strong>fähig s<strong>in</strong>d nur Waldbrandschäden, die <strong>der</strong> Waldbesitzer<br />

unverschuldet zu tragen hat und für die er ke<strong>in</strong>e Ersatzansprüche gegen Dritte<br />

geltend machen kann. Diese Beihilfe ist damit begründet, dass die Öffentlichkeit<br />

den Wald <strong>in</strong> zunehmendem Maße für Erholungszwecke beansprucht (allgeme<strong>in</strong>es<br />

Betretungsrecht). Waldbrände werden sehr oft von Waldbesuchern<br />

verursacht. Die Verursacher s<strong>in</strong>d i.d.R. nicht feststellbar.<br />

- Bewirtschaftungsausgleich Schutzwald<br />

För<strong>der</strong>grundlagen:<br />

Art. 22 Abs. 1 BayWaldG,<br />

Nr. 2.9 WaldFöP-RL 1995.<br />

Der Freistaat Bayern gewährt den privaten und körperschaftlichen Waldbesitzern<br />

Beihilfen <strong>zur</strong> Bewirtschaftung von Schutzwäl<strong>der</strong>n nach Art. 10 Abs. 1<br />

BayWaldG, sofern sie <strong>in</strong> Schutzwaldverzeichnisse nach Art. 10 Abs. 1 Satz 3<br />

BayWaldG aufgenommen s<strong>in</strong>d o<strong>der</strong> die Schutzwaldeigenschaft nach Art. 10<br />

Abs. 3 Satz 2 festgestellt ist, sowie <strong>zur</strong> Bewirtschaftung von Erholungswäl<strong>der</strong>n.<br />

Der Bewirtschaftungsausgleich Schutzwald wird als jährlich wie<strong>der</strong>kehrende<br />

Prämie (Festbetragsf<strong>in</strong>anzierung) ab dem Jahr <strong>der</strong> erstmaligen E<strong>in</strong>tragung <strong>der</strong><br />

Schutzwaldflächen <strong>in</strong> das Verzeichnis nach Art. 10 Abs. 3 BayWaldG nach<br />

...


- 251 -<br />

Maßgabe <strong>der</strong> im Freistaat Bayern gelegenen Gesamtfläche gewährt. Die Beihilfe<br />

wird nicht für Waldflächen gewährt, <strong>der</strong>en Schutzfunktionen aufgrund unsachgemäßer<br />

Bewirtschaftungsmaßnahmen <strong>des</strong> Waldbesitzers wesentlich bee<strong>in</strong>trächtigt<br />

s<strong>in</strong>d.<br />

- Verwaltungsaufwand <strong>der</strong> forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse<br />

För<strong>der</strong>grundlagen:<br />

Art 22 Abs. 2 BayWaldG,<br />

Nr. 2.1 FörstFöP - RL 1995<br />

Gewährt wird e<strong>in</strong> Zuschuss <strong>in</strong> Höhe von 40 % zu den Kosten für überbetrieblichen,<br />

durch den Zusammenschluss ausgelösten Verwaltungsaufwand.<br />

Das Land Bayern hat die <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> überbetrieblichen Verwaltungsaufwan<strong>des</strong><br />

<strong>der</strong> forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse gem. Nr. 1.4 ForstFöP-RL<br />

1995 als forstpolitischen För<strong>der</strong>schwerpunkt e<strong>in</strong>gestuft. Durch die zusätzliche<br />

Festlegung von drei Effizienzkriterien (Mitgliedsfläche, M<strong>in</strong><strong>des</strong>tumsatz, M<strong>in</strong><strong>des</strong>te<strong>in</strong>nahmen)<br />

von denen m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens e<strong>in</strong>es erfüllt se<strong>in</strong> muss, um e<strong>in</strong>e <strong>För<strong>der</strong>ung</strong><br />

zu erlangen, wurde sichergestellt, dass nur effizient arbeitende Forstzusammenschlüsse<br />

e<strong>in</strong>e <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> erhalten können. Die <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> Verwaltungsaufwan<strong>des</strong><br />

<strong>der</strong> Forstzusammenschlüsse wird nicht nach <strong>der</strong> VO 1257/1999<br />

kof<strong>in</strong>anziert.<br />

- Berufsbildungsmaßnahmen<br />

Waldeigentümer und an<strong>der</strong>e mit forstwirtschaftlichen Tätigkeiten befasste Personen<br />

werden <strong>in</strong> <strong>der</strong> Bayerischen Waldbauernschule aus- und fortgebildet, so<br />

dass sie <strong>in</strong> <strong>der</strong> Lage s<strong>in</strong>d, ihre Wäl<strong>der</strong> unter Beachtung <strong>der</strong> ökologischen und<br />

ökonomischen Aspekte weitgehend selbständig effizient zu bewirtschaften.<br />

...


9.3.6.1.5 Altverpflichtungen<br />

- 252 -<br />

Abzuwickeln s<strong>in</strong>d noch die bereits festgelegten Prämien zum Ausgleich von<br />

aufforstungsbed<strong>in</strong>gten E<strong>in</strong>kommensverlusten, die nach <strong>der</strong> VO (EWG) Nr.<br />

2080/92 und <strong>der</strong> VO (EWG) Nr. 2328/91 kozuf<strong>in</strong>anzieren s<strong>in</strong>d.<br />

Tabelle 29: Altverpflichtungen<br />

VO (EWG) Nr. 2080/92 - <strong>in</strong> Mio. DM<br />

Abzuwickeln im Jahr Zuwendung Land davon Anteil EAGFL<br />

2000 3,324 1,662<br />

2001 3,324 1,662<br />

2002 3,324 1,662<br />

2003 3,324 1,662<br />

2004 3,324 1,662<br />

2005 3,324 1,662<br />

2006 3,324 1,662<br />

Laufzeit neue VO 23,268 11,634<br />

<strong>in</strong> Mio. Euro 11,897 5,948<br />

VO (EWG) Nr. 2328/91 - <strong>in</strong> Mio. DM<br />

Abzuwickeln im Jahr Zuwendung Land davon Anteil EAGFL<br />

2000 0,620 0,120<br />

2001 0,620 0,120<br />

2002 0,620 0,120<br />

2003 0,620 0,120<br />

2004 0,620 0,120<br />

2005 0,620 0,120<br />

2006 0,620 0,120<br />

Laufzeit neue VO 4,434 0,840<br />

<strong>in</strong> Mio. Euro 2,267 0,429<br />

Bei den Altverpflichtungen nach VO (EWG) Nr. 2328/91 handelt es sich<br />

ausschließlich um den Ausgleich für von aufforstungsbed<strong>in</strong>gten E<strong>in</strong>kommensverlusten.<br />

...


9.3.6.1.6 Beschreibung <strong>der</strong> Maßnahmen<br />

- 253 -<br />

9.3.6.1.6.1 Waldbauliches För<strong>der</strong>programm gem. 2. Än<strong>der</strong>ungsentscheidung <strong>der</strong> EU-<br />

Kommission Nr. K (2002) 3292 vom 20.09.2002<br />

1. Vorarbeiten <strong>zur</strong> Bestandsgründung e<strong>in</strong>schließlich Erstaufforstung<br />

1.1 Vorerhebungen (Art. 30/1/1 und Art 31/1)<br />

60 €/ha<br />

1.2 Boden-, Nadel-, Blattanalysen (Art. 30/1/1 und Art 31/1)<br />

100 €/Analyse<br />

Erläuterungen:<br />

Vorerhebungen s<strong>in</strong>d Untersuchungen, Analysen, gutachtliche Stellungnahmen<br />

<strong>zur</strong> Beurteilung von Düngemaßnahmen sowie Erhebungen und<br />

<strong>Plan</strong>ungen, die <strong>der</strong> Vorbereitung von waldbaulichen Maßnahmen dienen.<br />

Diese Vorerhebungen tragen zu e<strong>in</strong>er Verbesserung <strong>der</strong> Waldbewirtschaftung<br />

bei, übersteigen aber die Anfor<strong>der</strong>ungen an die „gute forstliche Praxis“.<br />

Sie s<strong>in</strong>d nur dann för<strong>der</strong>fähig, wenn sie von <strong>der</strong> bewilligenden Behörde<br />

für notwendig erachtet worden s<strong>in</strong>d. Diese Vorerhebungen werden<br />

von privaten Gutachtern durchgeführt.<br />

1.3 Vorwaldgründung (Art. 30/1/1 und Art 31/1)<br />

1.000 €/ha<br />

Vorwaldbegründung <strong>zur</strong> späteren Aufforstung mit standortgerechten<br />

Misch- und Laubbäumen.<br />

1.4 Räumen bei Umbau bzw. nach Katastrophen (Art. 30/1/2 und Art 30/1/6)<br />

1.750 €/ha<br />

2. Bestandsgründung<br />

2.1 Erstaufforstung (Art. 30/1/1 und Art 31/1)<br />

- Nadelbestand: 1.000 €/ha<br />

- Mischbestand: anhand Standraumanteile <strong>der</strong> beteiligten Laub- und Nadelbaumarten<br />

...


- 254 -<br />

- Laubbestand: 5.200 €/ha<br />

Aufforstung von vorher nicht forstwirtschaftlich genutzten Flächen mit<br />

standortgerechten Misch- und Laubbäumen<br />

2.2 Verjüngung (Naturverjüngung) (Art. 30/1/2 und Art 30/1/6)<br />

1.000 €/ha<br />

Natürliche Verjüngung <strong>der</strong> Bestände mit ergänzen<strong>der</strong> Pflanzung von<br />

Mischbaumarten.<br />

Erläuterungen:<br />

Es handelt sich um <strong>in</strong>vestive Maßnahmen, die e<strong>in</strong>e deutliche Verbesserung<br />

<strong>der</strong> Waldbestände <strong>zur</strong> Folge haben und die über die normale Waldbehandlung<br />

h<strong>in</strong>ausgehen. Geför<strong>der</strong>t werden Maßnahmen <strong>zur</strong> Begründung von<br />

Misch- und Laubbeständen, ausnahmlich <strong>in</strong> Fällen fehlen<strong>der</strong> standörtlicher<br />

Wuchsbed<strong>in</strong>gungen für Laubholz.<br />

Das Ziel, den Wald möglichst standortgemäß und ökologisch zu bewirtschaften<br />

be<strong>in</strong>haltet die natürliche Verjüngung <strong>der</strong> Waldbestände. Deshalb<br />

handelt es bei <strong>der</strong> geför<strong>der</strong>ten Verjüngung nicht um reguläre Wie<strong>der</strong>aufforstung<br />

nach betriebszielgemäßer Abnutzung, zu <strong>der</strong> <strong>der</strong> Waldbesitzer ohneh<strong>in</strong><br />

per Gesetz verpflichtet ist. Als Verjüngung werden nur Naturverjüngungen<br />

und <strong>der</strong>en Ergänzungspflanzung <strong>zur</strong> Erzielung von Misch- und<br />

Laubbeständen geför<strong>der</strong>t. Diese Maßnahmen gehen somit über die „gute<br />

forstliche Praxis“ h<strong>in</strong>aus.<br />

bei 2.3 bis 2.8 werden folgende Prämien gewährt (Art. 30/1/2 und Art 30/1/6):<br />

- Nadelbestand: 1.000 €/ha<br />

- Mischbestand: anteilig anhand <strong>der</strong> Standraumanteile <strong>der</strong> beteiligten Laubund<br />

Nadelbaumarten<br />

- Laubbestand: 4.000 €/ha<br />

2.3 Verjüngung (Pflanzung, Saat)<br />

Verjüngung <strong>der</strong> Bestände durch Pflanzung o<strong>der</strong> Saat zu ökologisch wertvollen<br />

Misch- und Laubbeständen, soweit Naturverjüngung entfällt.<br />

2.4 Wie<strong>der</strong>aufforstung<br />

Wie<strong>der</strong>aufforstung mit standortgerechten Misch- und Laubbäumen nach<br />

...


- 255 -<br />

biotischen und abiotischen Schädigungen <strong>der</strong> Vorbestände.<br />

2.5 Umbau<br />

Umbau von durch äußere E<strong>in</strong>flüsse stark aufgelichteten Beständen, von<br />

nicht standortgerechten o<strong>der</strong> ertragsschwachen Bestockungen<br />

o<strong>der</strong> von überalterten bzw. <strong>in</strong>stabilen Wäl<strong>der</strong>n mit Schutzfunktionen.<br />

2.6 Unterbau<br />

Unterbau <strong>zur</strong> Erhaltung von Beständen und Bestandsrän<strong>der</strong>n, die durch äußere<br />

E<strong>in</strong>flüsse stark aufgelichtet s<strong>in</strong>d und erhalten werden sollen.<br />

2.7 Vorbau<br />

Vorbau geeigneter Laubbaumarten und <strong>der</strong> Tanne <strong>in</strong> Bestandslücken und<br />

unter Bestandsrän<strong>der</strong>n.<br />

2.8 Nachbesserung<br />

Nachbesserung und Ergänzung von geför<strong>der</strong>ten Kulturen und Naturverjüngungen.<br />

2.9 Waldrandgestaltung (Art. 30/1/1 , Art 30/1/6 und Art 31/1)<br />

2 €/lfm<br />

Aufbau von Waldrän<strong>der</strong>n <strong>in</strong> <strong>der</strong> Übergangszone Wald/offene Flur <strong>zur</strong> Erhöhung<br />

<strong>der</strong> Stabilität <strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong> sowie zum Schutz <strong>der</strong> Bestände gegen Austrocknung<br />

und Bodenverhagerungen.<br />

3. Bestands- und Bodenpflege (Art. 30/1/2)<br />

3.1 (Jungwuchspflege) und 3.2 (Läuterung)<br />

250 €/ha<br />

Pflegee<strong>in</strong>griffe (Jungwuchspflege, Läuterung) <strong>zur</strong> Steuerung <strong>der</strong> Wuchsrelationen<br />

e<strong>in</strong>zelner Baumarten im S<strong>in</strong>ne <strong>der</strong> angestrebten Bestandsstruktur.<br />

Der Waldbesitzer erfüllt gem. Art. 14 BayWaldG die Verpflichtung <strong>zur</strong><br />

sachgemäßen Waldbewirtschaftung bereits, wenn er se<strong>in</strong>en Wald als standortgemäßen<br />

Nadelholzre<strong>in</strong>bestand erhält und bewirtschaftet. Gem. Nr. 2.5.1<br />

WaldFöP-RL s<strong>in</strong>d Jungwuchspflege- und Läuterungsarbeiten nur <strong>in</strong> Laubund<br />

Mischbeständen för<strong>der</strong>fähig. Diese Pflegearbeiten überschreiten die<br />

vorgenannte Grundpflicht <strong>des</strong> Waldbesitzers. Die geför<strong>der</strong>ten Maßnahmen<br />

gehen über die „gute forstliche Praxis“h<strong>in</strong>aus.<br />

...


- 256 -<br />

3.3 Jungdurchforstung im Schutzwald<br />

Nadelbestand: 325 €/ha<br />

Mischbestand: 375 €/ha<br />

Laubbestand: 375 €/ha<br />

Pflege von Schutzwäl<strong>der</strong>n: Die erstmalige Jungdurchforstung stellt e<strong>in</strong>e wesentliche<br />

Maßnahme <strong>zur</strong> Mischwuchspflege und Stabilisierung <strong>der</strong> Schutzwaldbestände<br />

dar.<br />

3.4 (Düngung mit Silikatmehl) und 3.5 (Kalkmehl)<br />

35 €/t<br />

3.6 Düngung mit Magnesium, Kalidüngung<br />

100 €/ha<br />

Düngung von Waldbeständen <strong>zur</strong> Verbesserung <strong>der</strong> Bodenstreu, <strong>des</strong> Bodens<br />

o<strong>der</strong> <strong>des</strong> Nährstoffhaushalts um die Vitalität und die Wi<strong>der</strong>standskraft <strong>der</strong><br />

Bestände gegen neuartige Wal<strong>der</strong>krankungen zu stärken sowie das Puffervermögen<br />

<strong>der</strong> Böden zu verbessern.<br />

4. Standorterkundung für private Waldbesitzer (Art. 30/1/2)<br />

die ersten 20 ha + Grenzwirtschaftswald 100 % )<br />

weitere 20 bis 100 ha 75 % ) <strong>der</strong> för<strong>der</strong>fähigen<br />

weitere 100 bis 1000 ha 50 % ) Kosten<br />

weitere 1000 bis 2000 ha 25 % )<br />

Standorterkundung als Grundlage von Bestandsgründungen,<br />

Erläuterungen:<br />

Die genaue Kenntnis <strong>der</strong> Standorteigenschaften e<strong>in</strong>es Waldortes ist Grundvoraussetzung<br />

für e<strong>in</strong> angestrebtes standortbezogenes, ökologisches, waldbauliches<br />

Handeln, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e bei <strong>der</strong> Baumartenwahl. Wie bereits an an<strong>der</strong>er<br />

Stelle beschrieben, erfüllt <strong>der</strong> Waldbesitzer gem. Art. 14 BayWaldG<br />

die Verpflichtung <strong>zur</strong> sachgemäßen Waldbewirtschaftung bereits, wenn er<br />

se<strong>in</strong>en Wald als standortgemäßen Nadelholzre<strong>in</strong>bestand erhält und bewirtschaftet.<br />

Im Standorterkundungsoperat s<strong>in</strong>d auch kle<strong>in</strong>flächig die Standorteigenschaften<br />

gekennzeichnet. Die Text-, Tabellen- und Kartenteile s<strong>in</strong>d<br />

...


- 257 -<br />

somit wertvolle Instrumente, um die Waldbesitzer zu überzeugen, dass<br />

durch die E<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gung standortgemäßer Misch- und Laubhölzer ihre eige-<br />

nen Wäl<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e deutliche Verbesserung ihres wirtschaftlichen, ökologischen<br />

und gesellschaftlichen Wertes erfahren.<br />

Die geför<strong>der</strong>ten Standorterkundungen werden von privaten Unternehmen<br />

und nur für Privatwaldflächen durchgeführt.<br />

5. Ausgleich von E<strong>in</strong>kommensverlusten (Art. 31/1/2)<br />

20 jährige Laufzeit (Sätze je Jahr) Nadelwald je ha Mischwald je ha Laubwald je ha<br />

Landwirte: Ackerflächen bis 35 EMZ 75 € 250 € 300 €<br />

je weiteren EMZ-Punkt 4 € 6 € 8 €<br />

höchstens jedoch 287 € 568 € 700 €<br />

Grünlandflächen (ohne Staffelung) 75 € 250 € 300 €<br />

übrige Personen <strong>des</strong> Privatrechts 37 € 100 € 175 €<br />

Son<strong>der</strong>regelung: <strong>in</strong> ausgewiesenen Aufforstungsgebieten gelten für Mischbestände<br />

die Sätze für Laubbestände.<br />

6. Waldschutz (Art. 30/1/2 und Art. 30/1/6)<br />

6.1 Überbetriebliche Bekämpfung von Larvenfraß<br />

48 €/ha<br />

Überbetrieblich organisierte Bekämpfung von waldschädlichen Insekten im<br />

Larvenstadium.<br />

Erläuterungen:<br />

Die überbetriebliche Bekämpfung von Insekten (z.B. Nonne, Kieferneule,<br />

Kiefernspanner, Eichenwickler) wird durchgeführt, wenn aufgrund e<strong>in</strong>er<br />

drohenden Massenvermehrung unzumutbare und bestandsbedrohende Schäden<br />

am Waldbestand angerichtet werden können. Nur e<strong>in</strong>e angeordnete Bekämpfung<br />

wird geför<strong>der</strong>t.<br />

...


- 258 -<br />

6.2 Insektizidfreie Bekämpfung r<strong>in</strong>denbrüten<strong>der</strong> Insekten<br />

2 €/fm/rm; 6 €/fm/rm im Schutzwald<br />

Insektizidfreie Vorbeugung (Verr<strong>in</strong>gerung <strong>des</strong> potenziellen Brutraums <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Nähe gefährdeter Bestände) und Bekämpfung r<strong>in</strong>denbrüten<strong>der</strong> Insekten.<br />

7. Beson<strong>der</strong>e Maßnahmen <strong>zur</strong> Bereicherung von Waldlebensgeme<strong>in</strong>schaften<br />

(Art. 30/1/2 und Art. 30/1/6)<br />

50 €/ha<br />

Erläuterungen:<br />

Zur Stabilisierung von Waldökosystemen durch Erhöhung <strong>der</strong> Artenvielfalt<br />

wird die Erhaltung und Anlage natürlicher und geeigneter künstlicher<br />

Kle<strong>in</strong>lebensräume z.B. wie folgt geför<strong>der</strong>t:<br />

- Erhalt von Horst- und Höhlenbäumen,<br />

- Pflanzung seltener heimischer Baum- und Straucharten, auch e<strong>in</strong>zeln,<br />

auf geeigneten Waldstandorten,<br />

- Beschaffung künstlicher Nisthilfen (bes. Vogelnist- und Fle<strong>der</strong>mauskästen),<br />

- Anlage kle<strong>in</strong>er naturnaher Wasserrückhalteräume,<br />

- Renaturierungsmaßnahmen, wie z.B. Rückbau von alten Entwässerungsgräben.<br />

9.3.6.1.6.2 Forstliches För<strong>der</strong>programm<br />

1. <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> Forstzusammenschlüsse (Art. 30/1/2 und Art. 30/1/6)<br />

40 % <strong>der</strong> för<strong>der</strong>fähigen Kosten<br />

1.1 Gründungskosten von Waldbesitzervere<strong>in</strong>igungen<br />

<strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> Aufwendungen für die Verwaltung <strong>der</strong> Forstzusammenschlüsse<br />

und für die Beratung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>. Zweck <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> ist, Bewirtschaftungs-<br />

und E<strong>in</strong>kommensnachteile aufgrund von Besitzaufsplitterung<br />

und Gemengelage zu überw<strong>in</strong>den. Aus diesem Grund werden Forstbetriebsgeme<strong>in</strong>schaften,<br />

die e<strong>in</strong>e effiziente Arbeit erwarten lassen, mit e<strong>in</strong>er<br />

Anschubf<strong>in</strong>anzierung geför<strong>der</strong>t.<br />

...


- 259 -<br />

1.2 Anlage von Holzaufbereitungs- und Lagerplätzen sowie Holzhöfen<br />

Überbetriebliche Anlage von Holzaufbereitungs- und Lagerplätzen sowie<br />

Holzhöfen <strong>zur</strong> Sammlung, Sortierung und Bereitstellung unverkauften Holzes.<br />

Erläuterungen:<br />

Holzlagerplätze dienen <strong>der</strong> E<strong>in</strong>kommenssicherung und -verbesserung. Durch<br />

bessere Loszusammenstellungsmöglichkeiten und kont<strong>in</strong>uierlicher Abfuhrmöglichkeiten<br />

können höhere Holzpreise erzielt werden. Bei den außerhalb<br />

<strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> geför<strong>der</strong>ten Lagerungsmöglichkeiten kann auf den E<strong>in</strong>satz von<br />

Insektiziden verzichtet werden.<br />

1.3 Überbetriebliche Beschaffung von Masch<strong>in</strong>en und Geräten<br />

Überbetriebliche Beschaffung von Masch<strong>in</strong>en und Geräten <strong>zur</strong> Gew<strong>in</strong>nung<br />

und Transport von forstwirtschaftlichen Erzeugnissen.<br />

Um sicherzustellen, dass die mit staatlichen Investitionsmitteln geför<strong>der</strong>ten Masch<strong>in</strong>en<br />

und Lagerplätze ausgelastet s<strong>in</strong>d, wurde <strong>der</strong> Zuwendungsempfängerkreis<br />

auf forstliche Zusammenschlüsse e<strong>in</strong>gegrenzt. Der forstliche Zusammenschluss<br />

erfüllt die Funktion e<strong>in</strong>es Maßnahmenträgers.<br />

2. Neubau befestigter schwerlastbefahrbarer Wege (Art. 30/1/2 und Art.<br />

30/1/6)<br />

Prozentanteil an den för<strong>der</strong>fähigen Kosten: maximal<br />

Grundbetrag für wassergebundene Decke 45 %<br />

Zuschläge für<br />

- schwierige Baubed<strong>in</strong>gungen bis zu 20 %-Punkte<br />

- Berggebiet 15 %-Punkte 80 %<br />

- benachteiligte Agrarzone 10 %-Punkte 70 %<br />

- übriges Gebiet 0 %-Punkte 50 %<br />

- für Schutzwald (Art. 10 Abs. 1 BayWaldG),<br />

Mittel- und Nie<strong>der</strong>waldflächen 35 %-Punkte 90 %<br />

...


- 260 -<br />

Soweit e<strong>in</strong>e <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> für Betriebe mit über 1000 ha Forstbetriebsfläche<br />

möglich ist, beträgt sie zwei Drittel <strong>der</strong> sonst möglichen <strong>För<strong>der</strong>ung</strong>.<br />

Neubau befestigter, schwerlastbefahrbarer Wege o<strong>der</strong> Befestigung vorhandener,<br />

bisher nicht ausreichend befestigter schwerlastbefahrbarer Forstwege e<strong>in</strong>schließlich<br />

zugehöriger Anlagen (z. B. Lagerstreifen, Brücken, Stützmauern)<br />

mit Anb<strong>in</strong>dung an das weiterführende Verkehrsnetz o<strong>der</strong> Grund<strong>in</strong>standsetzung<br />

durch Katastrophen geschädigter schwerbelastbarer Forstwege. Die mo<strong>der</strong>ne<br />

Waldbautechnik benötigt bestandsnah verfügbare, schwerlastfähige Wege als<br />

Grun<strong>der</strong>schließung für die mit Masch<strong>in</strong>en und Gerät <strong>in</strong> Anwendung rationeller<br />

Arbeitsverfahren zu erreichenden Bestände sowie zum Abtransport <strong>des</strong> dort<br />

anfallenden schweren Rohstoffes Holz. Für den Zugriff <strong>der</strong> Holzkäufer auf lagern<strong>des</strong><br />

Holz gilt das Pr<strong>in</strong>zip „just <strong>in</strong> time“. Dies bedeutet, das Holz flexibel<br />

bereitgestellt und neben dem Weg entlang <strong>der</strong> angrenzenden Bestände gelagert<br />

und je<strong>der</strong>zeit abtransportiert werden kann. Ist dies nicht möglich, kann Holz<br />

nicht o<strong>der</strong> nicht überbetrieblich und damit erheblich schlechter verkauft werden.<br />

Die Folge wäre, dass bei defizitären Erlösen notwendige Pflegemaßnahmen und<br />

Nutzungen nicht durchgeführt würden und <strong>der</strong> Waldzustand sich dadurch erheblich<br />

verschlechterte. Derzeit s<strong>in</strong>d noch ca. 400.000 ha Wald <strong>in</strong> Bayern nicht<br />

erschlossen.<br />

• Anfor<strong>der</strong>ungen, die alle o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>ige Maßnahmen betreffen<br />

Ausnahmen nach Artikel 37 Absatz 3 Unterabsatz 2 erster Gedankenstrich s<strong>in</strong>d<br />

nicht vorhanden.<br />

E<strong>in</strong>haltung von Art. 29 Abs. 4 <strong>der</strong> VO 1257/1999:<br />

Die Beihilfen für die Forstwirtschaft tragen <strong>zur</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Resolutionen<br />

<strong>der</strong> drei paneuropäischen M<strong>in</strong>isterkonferenzen zum Schutz <strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong> <strong>in</strong> Europa<br />

bei. Insbeson<strong>der</strong>e s<strong>in</strong>d berücksichtigt:<br />

- Resolution S 2 (genetische Ressourcen <strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong>),<br />

- Resolution S 4 (Gebirgswaldbewirtschaftung),<br />

- Resolution H 1 (nachhaltige Waldbewirtschaftung),<br />

- Resolution H 2 (Schutz <strong>der</strong> biologischen Vielfalt),<br />

...


- 261 -<br />

- Resolution H 4 (Anpassung <strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong> an Klimaverän<strong>der</strong>ung),<br />

- Resolution L 1 (Verbesserung <strong>der</strong> sozioökonomischen Aspekte nachhaltiger<br />

Waldbewirtschaftung),<br />

- Resolution L 2 (Gesamteuropäische Kriterien, Indikatoren und Richtl<strong>in</strong>ien<br />

für nachhaltige Forstwirtschaft m. Anh. 1 u. 2<br />

- Strategie <strong>zur</strong> Erhaltung und nachhaltigen Nutzung <strong>der</strong> biologischen Vielfalt<br />

<strong>in</strong> den Wäl<strong>der</strong>n Deutschlands,<br />

- Nationales Forstprogramm Deutschlands (z. Zt. <strong>in</strong> Bearbeitung),<br />

- Forststrategie <strong>der</strong> Europäischen Union (Ratsentschließung vom 14.12.1998),<br />

- Regionaler Waldbericht im Rahmen <strong>der</strong> paneuropäischen Forstzertifizierung.<br />

Das Land Bayern orientiert sich an allen Resolutionen und Strategiepapieren.<br />

Nach Verabschiedung <strong>des</strong> Nationalen Forstprogramms Deutschland wird dieses<br />

auch für Bayern übernommen<br />

Gleichgewicht <strong>der</strong> Maßnahmen<br />

BayWaldG (Art. 1 und 16) und BayJG (Art. 32) stellen sicher, dass die Maßnahmen<br />

an lokale Bed<strong>in</strong>gungen angepasst und umweltgerecht s<strong>in</strong>d und e<strong>in</strong><br />

Gleichgewicht zwischen Waldbau und Wildbestand besteht.<br />

E<strong>in</strong>zelheiten <strong>der</strong> För<strong>der</strong>bed<strong>in</strong>gungen<br />

A) Hauptmerkmale<br />

Def<strong>in</strong>ition „landwirtschaftliche Fläche“ und „Landwirt“<br />

Die Def<strong>in</strong>ition von „landwirtschaftliche Fläche“ gem. Artikel 25 und „Landwirt“<br />

gemäß Artikel 26 <strong>der</strong> vorliegenden Verordnung Nr. 1750/1999 erfolgt<br />

gemäß Artikel 26 Absatz 1 durch das Mitgliedsland.<br />

Die Def<strong>in</strong>ition „Landwirt“ wird von <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>schaftsaufgabe „Agrarstruktur<br />

und Küstenschutz“ übernommen.<br />

...


- 262 -<br />

Def<strong>in</strong>ition <strong>des</strong> Begriffs „landwirtschaftliche Fläche“:<br />

Ackerflächen, Grünlandflächen, Dauerweiden und Flächen für den Anbau von<br />

Dauerkulturen, die <strong>in</strong> den zwei, <strong>der</strong> Aufforstung vorangegangenen Aufwuchsperioden<br />

vom Antragsteller selbst bewirtschaftet wurden.<br />

B) Sonstige Elemente<br />

• Begünstigte<br />

A) Begünstigte im Rahmen <strong>des</strong> Forstlichen För<strong>der</strong>programmes (ForstFöP-RL<br />

1995) für Maßnahmen <strong>der</strong> Forstzusammenschlüsse und <strong>der</strong> Wal<strong>der</strong>schließung<br />

(Kap. 9.3.6.1.6.2)<br />

• Forstzusammenschlüsse:<br />

- Anerkannte Forstbetriebsgeme<strong>in</strong>schaften,<br />

- Forstbetriebsverbände und forstwirtschaftliche Vere<strong>in</strong>igungen nach dem<br />

Gesetz <strong>zur</strong> Erhaltung <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> und <strong>zur</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> Forstwirtschaft<br />

(Bun<strong>des</strong>waldgesetz),<br />

- nach Lan<strong>des</strong>recht gebildete öffentlich-rechtliche Waldgenossenschaften und<br />

ähnliche Zusammenschlüsse, e<strong>in</strong>schließlich <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>schaftsforste nach §<br />

41 Abs. 5 Nr. 1 <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>waldgesetzes, sofern ihre Aufgabe sich auf die<br />

Verbesserung <strong>der</strong> forstwirtschaftlichen Erzeugnisse o<strong>der</strong> die <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong><br />

Absatzes von Forsterzeugnissen erstreckt und sie e<strong>in</strong>en wesentlichen Wettbewerb<br />

auf dem Holzmarkt bestehen lassen.<br />

Die Antragsberechtigung (<strong>För<strong>der</strong>ung</strong>) setzt voraus, dass je nach Art <strong>des</strong> Zusammenschlusses<br />

die förmliche Anerkennung, die öffentliche Bekanntmachung<br />

<strong>der</strong> Satzung o<strong>der</strong> die Prüfung <strong>der</strong> Voraussetzungen nach § 41 Abs. 5<br />

Nr. 1 letzter Satzteil <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>waldgesetzes erfolgt ist. Weiterh<strong>in</strong> müssen<br />

anerkannte Forstbetriebsgeme<strong>in</strong>schaften e<strong>in</strong>es <strong>der</strong> Effizienzkriterien<br />

(5.000 ha Mitgliedsfläche, 250.000 DM M<strong>in</strong><strong>des</strong>tumsatz, 35.000 DM M<strong>in</strong><strong>des</strong>te<strong>in</strong>nahmen)<br />

erfüllen.<br />

...


- 263 -<br />

• Wal<strong>der</strong>schließung<br />

Natürliche und juristische Personen sowie Personengeme<strong>in</strong>schaften als unmittelbare<br />

Empfänger o<strong>der</strong> Träger von Maßnahmen.<br />

Wegebauvorhaben <strong>in</strong> Betrieben mit über 1000 ha Forstbetriebsflächen werden<br />

nur im Rahmen e<strong>in</strong>es Geme<strong>in</strong>schaftsprojektes mit an<strong>der</strong>en Waldbesitzern geför<strong>der</strong>t,<br />

wenn das Projekt sonst nicht durchführbar ist.<br />

B) Begünstigte im Rahmen <strong>des</strong> Waldbaulichen För<strong>der</strong>programmes (Wald-<br />

FöP-RL 1995) für Maßnahmen im Rahmen dieses waldbaulichen För<strong>der</strong>programms<br />

(Kap. 9.3.6.1.6.1)<br />

• Waldbauliche Maßnahmen e<strong>in</strong>schl. Erstaufforstung<br />

- Besitzer land- und forstwirtschaftlicher Flächen (ausgenommen Bund und<br />

Län<strong>der</strong>), <strong>der</strong>en Vorhaben im Interesse e<strong>in</strong>er Verbesserung <strong>der</strong> Agrar-, Forsto<strong>der</strong><br />

Lan<strong>des</strong>struktur <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> bedürfen,<br />

- überbetrieblich tätige forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse für ihre Mitglie<strong>der</strong>,<br />

e<strong>in</strong>schließlich <strong>der</strong> örtlichen öffentlich rechtlichen Gebietskörperschaften,<br />

- Geme<strong>in</strong>schaften <strong>der</strong> Nutzungsberechtigten <strong>in</strong> Wäl<strong>der</strong>n öffentlich-rechtlicher<br />

Gebietskörperschaften,<br />

- Mitglie<strong>der</strong> von Privatwaldgeme<strong>in</strong>schaften (altrechtliche Kooperationen),<br />

- Antragsteller, die nicht Eigentümer <strong>der</strong> begünstigten Flächen s<strong>in</strong>d, sofern sie<br />

e<strong>in</strong>e schriftliche E<strong>in</strong>verständniserklärung <strong>des</strong> Eigentümers haben,<br />

- Ausgeschlossen von Beihilfen für Aufforstung landwirtschaftlicher Flächen<br />

s<strong>in</strong>d Leistungsempfänger nach dem Gesetz <strong>zur</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> E<strong>in</strong>stellung<br />

landwirtschaftlicher Erwerbstätigkeit.<br />

• E<strong>in</strong>kommensausgleich Erstaufforstung<br />

- Natürliche und juristische Personen <strong>des</strong> Privatrechts,<br />

- Juristische Personen <strong>des</strong> öffentlichen Rechts (ausgenommen Bund und Län<strong>der</strong>),<br />

wenn diese unmittelbar kirchliche, geme<strong>in</strong>nützige o<strong>der</strong> mildtätige<br />

Zwecke verfolgen,<br />

...


- 264 -<br />

als Besitzer bisher landwirtschaftlich genutzter Flächen, wenn <strong>der</strong>en Erstaufforstung<br />

im Interesse <strong>der</strong> Verbesserung <strong>der</strong> Agrar-, Forst- o<strong>der</strong> Landschaftsstruktur<br />

<strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> bedarf.<br />

Verstärkt geför<strong>der</strong>t werden Zuwendungsempfänger, die die aufzuforstenden<br />

Flächen <strong>in</strong> den beiden, <strong>der</strong> Aufforstung vorangegangenen Aufwuchsperioden<br />

selbst bewirtschaftet haben und die m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens 25 % ihres E<strong>in</strong>kommens aus<br />

landwirtschaftlichen Nutzungen beziehen.<br />

Ausgeschlossen s<strong>in</strong>d Leistungsempfänger nach dem Gesetz <strong>zur</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong><br />

E<strong>in</strong>stellung landwirtschaftlicher Erwerbstätigkeit.<br />

• E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>der</strong> Umweltbehörden<br />

• Jede Erstaufforstungsmaßnahme darf nur <strong>in</strong> dem Umfang ausgeführt und<br />

geför<strong>der</strong>t werden, <strong>in</strong> dem die Maßnahme durch die Kreisverwaltungsbehörde<br />

(= untere Naturschutzbehörde) genehmigt wurde.<br />

• Je<strong>der</strong> Neubau e<strong>in</strong>es befestigten schwerlastbefahrbaren Weges <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Natur-<br />

o<strong>der</strong> Landschaftsschutzgebiet bedarf <strong>der</strong> Genehmigung <strong>der</strong> unteren Naturschutzbehörde.<br />

• Soweit durch e<strong>in</strong>en Neubau e<strong>in</strong>es befestigen schwerlastbefahrbaren Weges<br />

e<strong>in</strong>e Rodung o<strong>der</strong> die Anlage von Lager- o<strong>der</strong> Kiesabbauflächen erfor<strong>der</strong>lich<br />

werden, bedürfen diese Vorhaben <strong>der</strong> Genehmigung <strong>der</strong> Kreisverwaltungsbehörde<br />

(= untere Naturschutzbehörde).<br />

• Je<strong>der</strong> Neubau e<strong>in</strong>es befestigten schwerlastbefahrbaren Weges im Alpenraum<br />

ist, auch wenn er ke<strong>in</strong>er öffentlich-rechtlichen Genehmigung bedarf, gem.<br />

Art. 6e BayNatSchG m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens drei Monate vor Baubeg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> unteren<br />

Naturschutzbehörde anzuzeigen.<br />

• Die Umweltbehörden s<strong>in</strong>d mit Ausnahme <strong>der</strong> vorgenannten Maßnahmen<br />

nicht <strong>in</strong> das Genehmigungsverfahren e<strong>in</strong>gebunden. Die Forstbehörden s<strong>in</strong>d<br />

per Gesetz für die waldbaulichen Maßnahmen Genehmigungsbehörden und<br />

müssen dabei im Rahmen ihrer Fachkompetenz auch die Umweltbelange berücksichtigen.<br />

...


- 265 -<br />

9.3.6.1.7 Indikativer Gesamtf<strong>in</strong>anzierungsplan<br />

Der Mittelbedarf ist <strong>in</strong> Nr. 8 <strong>der</strong> Programmplanung dargestellt. Die Geme<strong>in</strong>schaftsbeteiligung<br />

beträgt 50 % <strong>der</strong> Beihilfehöhe.<br />

Die forstlichen Wegebbaumaßnahmen erstrecken sich <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel über e<strong>in</strong>en<br />

längeren Zeitraum von <strong>der</strong> <strong>Plan</strong>ungsphase bis <strong>zur</strong> vollständigen Bauausführung,<br />

<strong>der</strong> bis zu acht Jahre andauern kann.<br />

Demzufolge ist es nicht möglich, alle Wegebaumaßnahmen ganz <strong>der</strong> neuen<br />

Programmphase (2000 – 2006) zuzuordnen. Analog <strong>der</strong> Vorgehensweise bei <strong>der</strong><br />

Dorferneuerung und <strong>der</strong> Flurneuordnung wird die Abgrenzung nicht nach dem<br />

Gesamtvorhaben, son<strong>der</strong>n nach den e<strong>in</strong>zelnen Bauabschnitten vorgenommen.<br />

Danach sollen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Programmphase 2000 – 2006 Bauabschnitte geför<strong>der</strong>t<br />

werden, <strong>der</strong>en Baubeg<strong>in</strong>n nach dem 01.01.2000 liegt. Der gesamte F<strong>in</strong>anzierungsplan<br />

für die gesamte Wegebaumaßnahme wird entsprechend angepasst.<br />

Def<strong>in</strong>ition <strong>der</strong> nationalen Kof<strong>in</strong>anzierungsmittel<br />

1. Die forstlichen Maßnahmen werden (unter Beachtung <strong>der</strong> Höchstbeträge<br />

beim E<strong>in</strong>kommensausgleich Erstaufforstung – s. Anhang <strong>zur</strong> VO 1257/99 -)<br />

aus Mitteln <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> und <strong>der</strong> EU f<strong>in</strong>anziert.<br />

F<strong>in</strong>anzierungsschlüssel für die nationalen Kof<strong>in</strong>anzierungsmittel:<br />

Land 50 % EU 50 %<br />

2. Folgende Maßnahmen werden bezüglich <strong>der</strong> nationalen F<strong>in</strong>anzierung (50 %-<br />

Anteil) auch aus Mitteln aus <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>för<strong>der</strong>ung „Lothar“ im Rahmen <strong>der</strong><br />

GAK geför<strong>der</strong>t:<br />

- Wie<strong>der</strong>aufforstung<br />

– Naturverjüngung<br />

– Vorbau<br />

– Unterbau<br />

- Anlage von Lagerplätzen<br />

– Grund<strong>in</strong>standsetzung geschädigter forstlicher Wege<br />

...


- 266 -<br />

9.3.6.1.8 Zuständige Stelle und ordnungsgemäße Durchführung<br />

• Benennung <strong>der</strong> zuständigen Behörden und verantwortlichen E<strong>in</strong>richtungen<br />

Zuständig für die Abwicklung <strong>der</strong> Maßnahme „Forstwirtschaft“ ist das Bayerische<br />

Staatsm<strong>in</strong>isterium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und se<strong>in</strong>e<br />

nachgeordneten forstlichen Dienststellen.<br />

• Begleitung und Bewertung<br />

Die Umweltposition <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> ist grundsätzlich bekannt und positiv bewertet.<br />

Der Umweltverträglichkeitsprüfung von Erstaufforstungen dient e<strong>in</strong>em nach<br />

dem Waldgesetz <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> vorangegangenen Prüfverfahren.<br />

• Kontrollen und Sanktionen<br />

Alle För<strong>der</strong>anträge werden bei Antragse<strong>in</strong>gang auf sachliche Richtigkeit, standortgerechte<br />

Ausführbarkeit, För<strong>der</strong>fähigkeit und Kof<strong>in</strong>anzierungsfähigkeit geprüft.<br />

Der Waldbesitzer hat während <strong>des</strong> Ausführungszeitraumes ke<strong>in</strong>e willkürliche<br />

Entscheidungsautonomie. Er ist an die e<strong>in</strong>vernehmlich zwischen ihm und dem<br />

Revierleiter erarbeiteten Vorgaben <strong>des</strong> Arbeits- und Kulturplans (Anlage zum<br />

Antrag), den er unterschriftlich anerkennt, gebunden.<br />

Nach Fertigstellung <strong>der</strong> Maßnahme erklärt <strong>der</strong> Antragsteller auf dem Verwendungsnachweis<br />

(Voraussetzung <strong>zur</strong> Auszahlung <strong>der</strong> Zuwendung), ob die Maßnahme<br />

plangemäß durchgeführt worden ist, bzw. welche Än<strong>der</strong>ungen erfolgt<br />

s<strong>in</strong>d. Die Verwendungsnachweise werden vor Auszahlung zu 100 vor Ort<br />

durch den zuständigen Revierleiter/Sachbearbeiter kontrolliert und abgenommen.<br />

Dem forstamtlichen Leistungsdienst bleibt es unbenommen, im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Dienstaufsicht För<strong>der</strong>maßnahmen auch im Bearbeitungsstadium<br />

zu überprüfen.<br />

...


- 267 -<br />

Die geför<strong>der</strong>ten Maßnahmen werden im Verlauf <strong>der</strong> 12-jährigen B<strong>in</strong>dungsfrist<br />

durch den Revierleiter, das Forstamt bzw. den Inspektionsdienst kontrolliert,<br />

wobei auf die Chance <strong>der</strong> rechtzeitigen Nachbesserung natürlicher Ausfälle<br />

h<strong>in</strong>gewirkt wird. Im ungünstigsten Fall wird die Zuwendung rechtzeitig vor Ablauf<br />

<strong>der</strong> B<strong>in</strong>dungsfrist nach Maßgabe <strong>der</strong> Zielerreichung <strong>zur</strong>ückgefor<strong>der</strong>t.<br />

Die Zahlstelle <strong>des</strong> Staatsm<strong>in</strong>isteriums führt im Rahmen ihrer Zuständigkeit<br />

Verwaltungskontrollen durch.<br />

Bei den Forstmaßnahmen gilt für die <strong>in</strong>vestiven Maßnahmen und den mit <strong>der</strong><br />

Aufforstungs<strong>in</strong>vestition <strong>in</strong> Zusammenhang stehenden E<strong>in</strong>kommensausgleichsprämien<br />

folgende Regelung:<br />

1.) Von den Bewilligungsbehörden aufgrund <strong>der</strong> Angaben im Verwendungsnachweis<br />

o<strong>der</strong> nach <strong>der</strong> Maßnahmenabnahme vor Ort nachträglich genehmigte<br />

- Abweichungen von <strong>der</strong> beantragten Investitionsplanung,<br />

- Ermäßigung <strong>der</strong> Kosten<br />

werden bereits zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Zuwendungszahlung berücksichtigt und<br />

führen somit zu ke<strong>in</strong>er Gesamt- o<strong>der</strong> Teilrückfor<strong>der</strong>ung.<br />

2.) Bei festgestellten Verstößen gegen die Richtl<strong>in</strong>ienbestimmungen werden<br />

rechtswidrige Verwaltungsakte <strong>zur</strong>ückgenommen bzw. rechtmäßige Verwaltungsakte<br />

wi<strong>der</strong>rufen und die bereits ausbezahlten För<strong>der</strong>mittel unter Beachtung<br />

<strong>der</strong> e<strong>in</strong>schlägigen Vorschriften <strong>in</strong> Gänze o<strong>der</strong> teilweise e<strong>in</strong>schließlich<br />

<strong>der</strong> zutreffenden Verz<strong>in</strong>sung <strong>zur</strong>ückgefor<strong>der</strong>t.<br />

3.) Rückfor<strong>der</strong>ungen aufgrund sog. offensichtlicher Fehler o<strong>der</strong> aufgrund von<br />

Verwaltungsfehlern unterliegen ke<strong>in</strong>er Sanktion.<br />

4.) Bei Vorliegen falscher Angaben, die aufgrund grober Fahrlässigkeit gemacht<br />

wurden, wird <strong>der</strong> Begünstigte von <strong>der</strong> Gewährung jeglicher <strong>För<strong>der</strong>ung</strong>en<br />

für das betreffende För<strong>der</strong>jahr ausgeschlossen.<br />

5.) Bei Vorliegen falscher Angaben, die vorsätzlich gemacht wurden, wird <strong>der</strong><br />

Begünstigte zusätzlich auch für das Folgejahr von <strong>der</strong> Gewährung jeglicher<br />

<strong>För<strong>der</strong>ung</strong> ausgeschlossen.<br />

...


- 268 -<br />

6.) Dem Staatsanwalt wird bei begründetem Verdacht gemäß § 6 Bun<strong>des</strong>subventionsgesetz<br />

e<strong>in</strong> versuchter o<strong>der</strong> bereits vollzogener Subventionsbetrug<br />

mitgeteilt.<br />

• Beteiligung bei <strong>der</strong> Beratung <strong>zur</strong> Forstlichen <strong>För<strong>der</strong>ung</strong><br />

Für den Bereich <strong>der</strong> forstlichen <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>in</strong> Bayern ist e<strong>in</strong> forstlicher Beirat<br />

als Beratungsorgan für das Staatsm<strong>in</strong>isterium e<strong>in</strong>gesetzt. Der forstliche Beirat<br />

besteht aus Vertretern<br />

<strong>des</strong> Bayerischen Bauernverban<strong>des</strong>,<br />

<strong>des</strong> Bayerischen Waldbesitzerverban<strong>des</strong>,<br />

<strong>des</strong> Körperschaftswaldbesitzes,<br />

<strong>des</strong> Großprivatwaldbesitzes,<br />

<strong>der</strong> forstlichen Zusammenschlüsse,<br />

sonstiger Selbsthilfee<strong>in</strong>richtungen.<br />

• Beteiligung bei <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> von Erstaufforstungsmaßnahmen<br />

Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde muss für jede Aufforstung von vorher<br />

nicht forstlich genutzten Grundstücken gem. Art. 16 Abs. 1 BayWaldG e<strong>in</strong>e<br />

Erlaubnis erteilen. Die Genehmigung darf versagt o<strong>der</strong> mit Auflagen versehen<br />

werden, wenn die Aufforstung Plänen im S<strong>in</strong>ne <strong>des</strong> Art. 3 <strong>des</strong> Bayer. Naturschutzgesetzes<br />

wi<strong>der</strong>spricht, wesentliche Belange <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>kultur o<strong>der</strong> <strong>des</strong><br />

Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege gefährdet werden, <strong>der</strong> Erholungswert<br />

<strong>der</strong> Landschaft bee<strong>in</strong>trächtigt wird und erhebliche Nachteile für die umliegenden<br />

Grundstücke zu erwarten s<strong>in</strong>d. Durch diese Genehmigungen wird auch sichergestellt,<br />

dass Aufforstungen von zuvor offenen Landschaften von Anfang<br />

an ke<strong>in</strong>e Zerstörung <strong>der</strong> Artenvielfalt <strong>zur</strong> Folge haben können.<br />

...


- 269 -<br />

• Beteiligung bei <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> von Wal<strong>der</strong>schließungsmaßnahmen<br />

Bei Anträgen <strong>zur</strong> Wal<strong>der</strong>schließung s<strong>in</strong>d die Forstämter gem. Nr. 7.2.2<br />

ForstFöP-RL 1995 verpflichtet, Stellungnahmen an<strong>der</strong>er Behörden e<strong>in</strong>zuholen.<br />

Stellungnahmen o<strong>der</strong> Gestattungen s<strong>in</strong>d für je<strong>des</strong> Erschließungsvorhaben e<strong>in</strong>zuholen<br />

bei <strong>der</strong> zuständigen Direktion für Ländliche <strong>Entwicklung</strong>, <strong>der</strong> jeweils<br />

zuständigen unteren Naturschutzbehörde, sofern die Erschließung e<strong>in</strong><br />

Natur- o<strong>der</strong> Landschaftsschutzgebiet berührt, das jeweils zuständige Wasserwirtschaftsamt,<br />

ggf., die höhere Lan<strong>des</strong>planungsbehörde, die jeweils zuständige<br />

Kreisverwaltungsbehörde, soweit das Vorhaben e<strong>in</strong>er Genehmigung<br />

von Rodungen, Lager- und Kiesabbauflächen bedarf.<br />

Im Alpengebiet s<strong>in</strong>d auch Wal<strong>der</strong>schließungsmaßnahmen, die ke<strong>in</strong>er öffentlichrechtlichen<br />

Genehmigung bedürfen, gemäß Art. 6e BayNatSchG m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens<br />

drei Monate vor Baubeg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> unteren Naturschutzbehörde anzuzeigen.<br />

• Beteiligung bei <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> von Fahrzeugen, Masch<strong>in</strong>en und Geräten<br />

Fahrzeuge, Masch<strong>in</strong>en und Geräte werden nur geför<strong>der</strong>t, wenn sie GS-geprüft<br />

und von den Berufsgenossenschaften ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>wände gegen den E<strong>in</strong>satz bei<br />

den vorgesehenen Arbeiten erhoben werden.<br />

• Beteiligung bei <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> übrigen Maßnahmen<br />

Für die Durchführung <strong>der</strong> übrigen forstlichen För<strong>der</strong>maßnahmen s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e<br />

weiteren Behörden und E<strong>in</strong>richtungen zu beteiligen, da die Fachkompetenz <strong>in</strong><br />

Händen <strong>der</strong> Staatsforstverwaltung liegt.<br />

• Vere<strong>in</strong>barkeit und Kohärenz<br />

Die Ziele <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>schaftspolitiken, nämlich<br />

• die nachhaltige Bewirtschaftung <strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong> <strong>zur</strong> deutlichen Verbesserung<br />

ihres wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Wertes,<br />

...


- 270 -<br />

• die Unterhaltung und Verbesserung <strong>der</strong> forstlichen Ressourcen,<br />

• die Ausdehnung <strong>der</strong> Waldflächen<br />

werden durch die <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> vorgesehenen forstlichen Maßnahmen erfüllt.<br />

Durch Aufforstungen werden landwirtschaftlich genutzte Flächen aus <strong>der</strong> Produktion<br />

genommen und somit Produktionsüberschüsse im Agrarbereich e<strong>in</strong>geschränkt.<br />

Die <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> Aufforstungskosten <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit e<strong>in</strong>er Prämienzahlung<br />

zum Ausgleich <strong>des</strong> E<strong>in</strong>kommensverlusts während <strong>des</strong> Zeitraums<br />

<strong>der</strong> ausschließlichen Pflegebedürftigkeit <strong>der</strong> Aufforstungsfläche ohne Marktleistung<br />

stellt e<strong>in</strong> zusätzlicher Anreiz für Herausnahme <strong>der</strong> Fläche aus <strong>der</strong><br />

landwirtschaftlichen Produktion dar.<br />

9.3.6.1.9 Ergebnisse <strong>der</strong> Konsultationen<br />

Die betroffenen Verbände stimmen den dargestellten forstwirtschaftlichen<br />

Maßnahmen zu. Insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Waldbesitzerverband sieht aber die Allgeme<strong>in</strong>funktionen<br />

<strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> durch die vorgeschlagenen Maßnahmen und För<strong>der</strong>sätze<br />

nicht ausreichend honoriert. Angesichts <strong>der</strong> E<strong>in</strong>sparbemühungen <strong>der</strong><br />

öffentlichen Haushalte und <strong>der</strong> ausgewogenen Umsetzung <strong>der</strong> EAGFL-VO stehen<br />

aber für forstwirtschaftliche Maßnahmen ke<strong>in</strong>e zusätzlichen Mittel <strong>zur</strong> Verfügung.<br />

Die Programmplanung wurde mit dem Bayerischen Staatsm<strong>in</strong>isterium für Lan<strong>des</strong>entwicklung<br />

und Umweltfragen (StMLU) entwickelt.<br />

9.3.6.1.10 Kurzbeschreibung <strong>der</strong> Maßnahme gem. 2. Än<strong>der</strong>ungsentscheidung <strong>der</strong><br />

EU-Kommission Nr. K (2002) 3292 vom 20.09.2002<br />

I) Waldbauliches För<strong>der</strong>programm 2. Än<strong>der</strong>ungsentscheidung <strong>der</strong><br />

EU-Kommission Nr. K (2002) 3292 vom 20.09.2002<br />

A) Zuwendungsempfänger<br />

Alle Maßnahmen außer “Ausgleich von E<strong>in</strong>kommensverlusten” (Nr. 5)<br />

- Besitzer land- und forstwirtschaftlicher Flächen,<br />

- Überbetrieblich tätige forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse für ihre Mit-<br />

...


- 271 -<br />

glie<strong>der</strong> e<strong>in</strong>schließlich öffentlich rechtliche Gebietskörperschaften (Geme<strong>in</strong>den<br />

etc.),<br />

- Geme<strong>in</strong>schaft <strong>der</strong> Nutzungsberechtigten <strong>in</strong> Wäl<strong>der</strong>n öffentlich-rechtlicher<br />

Gebietskörperschaften<br />

Ausgleich von E<strong>in</strong>kommensverlusten (Nr. 5)<br />

- Natürliche und juristische Personen <strong>des</strong> Privatrechts als Besitzer bisher landwirtschaftlich<br />

genutzter Flächen<br />

B) Art, Umfang und Höhe <strong>der</strong> Zuwendung<br />

• <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> im Anhalt an die Geme<strong>in</strong>schaftsaufgabe<br />

• Projektför<strong>der</strong>ung<br />

• Geme<strong>in</strong>schaftsbeitrag von 50 % <strong>der</strong> öffentlichen Ausgaben<br />

• Höhe <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong>:<br />

1. Vorarbeiten <strong>zur</strong> Bestandsgründung e<strong>in</strong>schließlich Erstaufforstung<br />

1.1 Vorerhebungen<br />

60 € /ha<br />

1.2 Boden-, Nadel-, Blattanalysen<br />

100 € /Analyse<br />

1.3 Vorwaldgründung<br />

1000 € /ha<br />

1.4 Räumen bei Umbau bzw. nach Katastrophen<br />

1750 € /ha<br />

2. Bestandsgründung<br />

2.1 Erstaufforstung<br />

Nadelbestand: 1000 € /ha<br />

Mischbestand: anhand Standraumanteile <strong>der</strong> beteiligten Laub- und Nadelbaumarten<br />

Laubbestand: 5200 € /ha<br />

2.2 Verjüngung (Naturverjüngung)<br />

1000 € /ha<br />

...


- 272 -<br />

bei 2.3 bis 2.8<br />

Nadelbestand: 1000 € /ha<br />

Mischbestand: anhand Standraumanteile <strong>der</strong> beteiligten Laub- und Nadelbaumarten<br />

Laubbestand: 4000 € /ha<br />

2.9 Waldrandgestaltung<br />

2 € / lfm<br />

3. Bestands- und Bodenpflege<br />

3.1 Jungwuchspflege und 3.2 (Läuterung)<br />

250 € /ha<br />

3.3 Jungdurchforstung im Schutzwald<br />

Nadelbestand: 325 € /ha<br />

Mischbestand: 375 € /ha<br />

Laubbestand: 375 € /ha<br />

3.4 Düngung mit Silikatmehl und 3.5 Kalkmehl<br />

35 € /t<br />

3.6 Düngung mit Magnesium, Kalidüngung<br />

100 € /ha<br />

4. Standorterkundung<br />

die ersten 20 ha + Grenzwirtschaftswald 100 % )<br />

weitere 20 bis 100 ha 75 % ) <strong>der</strong> för<strong>der</strong>fähigen<br />

weitere 100 bis 1000 ha 50 % ) Kosten<br />

weitere 1000 bis 2000 ha 25 % )<br />

5. Ausgleich von E<strong>in</strong>kommensverlusten<br />

20 jährige Laufzeit (Sätze je Jahr) Nadel je ha Misch je ha Laub je ha<br />

Landwirte: Ackerflächen bis 35 EMZ 75 € 250 € 300 €<br />

je weiteren EMZ-Punkt 4 € 6 € 8 €<br />

höchstens jedoch 287 € 568 € 700 €<br />

Grünlandflächen (ohne Staffelung) 75 € 250 € 300 €<br />

...


- 273 -<br />

übrige Personen <strong>des</strong> Privatrechts 37 € 100 € 175 €<br />

Son<strong>der</strong>regelung: <strong>in</strong> ausgewiesenen Aufforstungsgebieten gelten für Mischbestände<br />

die Sätze für Laubbestände.<br />

6. Waldschutz<br />

6.1 Überbetriebliche Bekämpfung von Larvenfraß<br />

48 € /ha<br />

6.2 Insektizidfreie Bekämpfung r<strong>in</strong>denbrüten<strong>der</strong> Insekten<br />

2 € /fm/rm; 6 € /fm/rm im Schutzwald<br />

7. Beson<strong>der</strong>e Maßnahmen <strong>zur</strong> Bereicherung von Waldlebensgeme<strong>in</strong>schaften<br />

50 € /ha<br />

C) zusätzliche Informationen<br />

Def<strong>in</strong>ition <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Fläche<br />

Ackerflächen, Grünlandlandflächen, Dauerweiden und Flächen für den Anbau<br />

von Dauerkulturen, die <strong>in</strong> den zwei, <strong>der</strong> Aufforstung vorangegangenen Aufwuchsperioden<br />

vom Antragsteller selbst bewirtschaftet wurden.<br />

Def<strong>in</strong>ition Landwirt:<br />

Übernahme <strong>der</strong> Def<strong>in</strong>ition gemäß Geme<strong>in</strong>schaftsaufgabe<br />

II. Forstliches För<strong>der</strong>programm gem. 2. Än<strong>der</strong>ungsentscheidung <strong>der</strong><br />

EU-Kommission Nr. K (2002) 3292 vom 20.09.2002<br />

A) Gegenstand <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong><br />

1. <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> Forstzusammenschlüsse<br />

1.1 Gründungskosten von Waldbesitzervere<strong>in</strong>igungen<br />

1.2 Anlage von Holzaufbereitungs- und Lagerplätzen sowie Holzhöfen<br />

1.3 Überbetriebliche Beschaffung von Masch<strong>in</strong>en und Geräten<br />

...


- 274 -<br />

2. Neubau befestigter schwerlastbefahrbarer Wege<br />

im Fall von Katastrophenschäden auch Grund<strong>in</strong>standsetzung<br />

B) Zuwendungsempfänger<br />

1. Forstzusammenschlüsse<br />

- Anerkannte Forstbetriebsgeme<strong>in</strong>schaften<br />

- Forstbetriebsverbände und forstwirtschaftliche Vere<strong>in</strong>igungen<br />

- öffentlich-rechtliche Waldgenossenschaften, ähnliche Zusammenschlüsse<br />

und Geme<strong>in</strong>schaftsforsten<br />

Die Antragsberechtigung (<strong>För<strong>der</strong>ung</strong>) setzt voraus:<br />

förmliche Anerkennung nach Bun<strong>des</strong>waldgesetz,<br />

zusätzlich bei Maßnahmen 1.2 und 1.3 (gilt nicht für die öffentlich-rechtlichen<br />

Waldgenossenschaften)<br />

a) m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens 5000 ha Mitgliedsfläche o<strong>der</strong><br />

b) M<strong>in</strong><strong>des</strong>tumsatz von 125.000 € o<strong>der</strong><br />

c) M<strong>in</strong><strong>des</strong>te<strong>in</strong>nahmen von 17.500 €<br />

2. Neubau befestigter schwerlastbefahrbarer Wege<br />

- Natürliche und juristische Personen sowie Personengeme<strong>in</strong>schaften als unmittelbare<br />

Empfänger o<strong>der</strong> Träger von Maßnahmen<br />

- Wegebauvorhaben <strong>in</strong> Betrieben mit über 1000 ha Forstbetriebsflächen nur<br />

im Rahmen e<strong>in</strong>es Geme<strong>in</strong>schaftsprojekts<br />

C) Art, Umfang und Höhe <strong>der</strong> Zuwendung<br />

<strong>För<strong>der</strong>ung</strong> im Anhalt an die Geme<strong>in</strong>schaftsaufgabe<br />

• Art: Maßnahme 1.1: <strong>in</strong>stitutionelle <strong>För<strong>der</strong>ung</strong><br />

Maßnahmen 1.2 bis 2: Projektför<strong>der</strong>ung<br />

• Umfang: Geme<strong>in</strong>schaftsbeitrag von 50 % <strong>der</strong> öffentlichen Ausgaben<br />

• Höhe <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong>:<br />

...


- 275 -<br />

1. <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> Forstzusammenschlüsse<br />

40 % <strong>der</strong> för<strong>der</strong>fähigen Kosten<br />

2. Neubau befestigter schwerlastbefahrbarer Wege<br />

Prozentanteil an den för<strong>der</strong>fähigen Kosten: maximal<br />

Grundbetrag für wassergebundene Decke 45 %<br />

Zuschläge für<br />

- schwierige Baubed<strong>in</strong>gungen bis zu 20 %-Punkte<br />

- Berggebiet 15 %-Punkte 80 %<br />

- benachteiligte Agrarzone 10 %-Punkte 70 %<br />

- übriges Gebiet 0 %-Punkte 50 %<br />

- für Schutzwald (Art. 10 Abs. 1 BayWaldG),<br />

Mittel- und Nie<strong>der</strong>waldflächen 35 %-Punkte 90 %<br />

Soweit e<strong>in</strong>e <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> für Betriebe mit über 1000 ha Forstbetriebsfläche<br />

möglich ist, beträgt sie zwei Drittel <strong>der</strong> sonst möglichen <strong>För<strong>der</strong>ung</strong>.<br />

D) Zuwendungsvoraussetzungen<br />

Für alle Maßnahmen gilt<br />

- Ausschluss <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> bei Verstößen gegen waldgesetzliche Vorschriften<br />

- Ausschluss <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> für Maßnahmen wenn sie im Zusammenhang mit<br />

behördlichen Auflagen aus e<strong>in</strong>em an<strong>der</strong>en Verwaltungsakt stehen<br />

1. <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> Forstzusammenschlüsse<br />

ausschließlich Aufwendungen überbetrieblicher Art,<br />

im Falle von 1.3: GS-Prüfung (Sicherheitsprüfung)<br />

2. Neubau befestigter schwerlastbefahrbarer Wege<br />

Maßnahme muss Teil <strong>der</strong> abgeschlossenen Wegebedarfsplanung se<strong>in</strong>.<br />

Wesentliche Abweichungen von <strong>der</strong> Wegebedarfsplanung müssen nachgeplant<br />

und genehmigt werden.<br />

...


- 276 -<br />

9.3.6.2 Vertragsnaturschutz im Wald gemäß Art. 32<br />

9.3.6.2.1 Ziele und Strategien<br />

• Allgeme<strong>in</strong>e Zielsetzung<br />

Ziel <strong>der</strong> Beihilfe „Vertragsnaturschutz im Wald„ soll im Programmplanungszeitraum<br />

2000 – 2006 die verstärkte <strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> ökologischen Funktionen von<br />

Wäl<strong>der</strong>n mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung für den Natur- und Artenschutz se<strong>in</strong>. Diese<br />

Maßnahme soll darüber h<strong>in</strong>aus die <strong>Entwicklung</strong> <strong>des</strong> Europäischen Schutzgebietsnetzes<br />

Natura 2000 sowie <strong>des</strong> Biotopverbunds Bayern unterstützen. Das aktuelle<br />

Regierungsprogramm <strong>der</strong> Bayerischen Staatsregierung sieht <strong>in</strong> Anlehnung<br />

an die Richtl<strong>in</strong>ien über Bewirtschaftungsverträge <strong>des</strong> Naturschutzes und <strong>der</strong><br />

Landschaftspflege auf landwirtschaftlich nutzbaren Flächen <strong>des</strong>halb die E<strong>in</strong>führung<br />

<strong>des</strong> Vertragsnaturschutzes auch auf Waldflächen vor.<br />

• Strategie<br />

Mittels <strong>des</strong> Vertragsnaturschutzes auf Waldflächen ist die Fortsetzung bzw.<br />

Wie<strong>der</strong>e<strong>in</strong>führung extensiver Bewirtschaftungsweisen und die Umsetzung naturschutzfachlicher<br />

Zielsetzungen auf Waldflächen beabsichtigt,<br />

* die zum Erhalt o<strong>der</strong> <strong>zur</strong> <strong>Entwicklung</strong> ökologisch wertvoller Lebensräume <strong>in</strong><br />

Waldbeständen notwendig s<strong>in</strong>d,<br />

* die die Überlebensbed<strong>in</strong>gungen heimischer, im Bestand bedrohter Tier- und<br />

Pflanzenarten sichern und verbessern.<br />

Die <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> natur- und artenschutzbezogener Zielsetzungen im Wald erfolgt<br />

im Rahmen von Richtl<strong>in</strong>ien über Bewirtschaftungsverträge <strong>des</strong> Naturschutzes<br />

und <strong>der</strong> Landschaftspflege auf Waldflächen (Vertragsnaturschutz im Wald).<br />

Durch den Abschluss von Naturschutzverträgen sollen Waldbesitzer, die sich auf<br />

freiwilliger Basis zu beson<strong>der</strong>en Bewirtschaftungsmaßnahmen entsprechend den<br />

Zielsetzungen <strong>des</strong> Natur- und Artenschutzes bereit erklären, e<strong>in</strong> angemessenes<br />

Entgelt für Ertragse<strong>in</strong>bußen und Bewirtschaftungserschwernisse erhalten.<br />

...


- 277 -<br />

Schwerpunktmäßig sollen solche freiwilligen Vere<strong>in</strong>barungen <strong>in</strong> Gebieten abgeschlossen<br />

werden<br />

• mit umweltspezifischen E<strong>in</strong>schränkungen aufgrund <strong>der</strong> Umsetzung geme<strong>in</strong>schaftlicher<br />

Umweltschutzvorschriften,<br />

• die nach nationalen Vorschriften e<strong>in</strong>em beson<strong>der</strong>en Schutz bzw. beson<strong>der</strong>en<br />

naturschutzfachlichen Zielsetzungen unterliegen,<br />

• mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung für den Natur- und Artenschutz.<br />

9.3.6.2.2 Beschreibung <strong>der</strong> Maßnahmen gemäß 3. Än<strong>der</strong>ungsentscheidung <strong>der</strong> EU-<br />

Kommission Nr. K(2003) 3112 vom 21.08.2003<br />

A Hauptmerkmale <strong>der</strong> För<strong>der</strong>maßnahmen<br />

<strong>För<strong>der</strong>ung</strong> von Maßnahmen <strong>des</strong> Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege mit<br />

dem Ziel die Biotoppflege <strong>in</strong> ökologisch empf<strong>in</strong>dlichen Waldgebieten von öffentlichem<br />

Interesse zu verbessern unter Bezugnahme auf Art. 32 <strong>der</strong> EAGFL-<br />

Verordnung werden im Rahmen <strong>des</strong> Vertragsnaturschutzes im Wald umgesetzt.<br />

B E<strong>in</strong>zelheiten <strong>der</strong> För<strong>der</strong>bed<strong>in</strong>gungen<br />

Zahlungen für Vertragsnaturschutzmaßnahmen im Wald s<strong>in</strong>d vorgesehen für:<br />

1. Spezielle Artenschutzmaßnahmen <strong>zur</strong> <strong>Entwicklung</strong> naturnaher Lebensräume<br />

gefährdeter Arten und <strong>zur</strong> Umsetzung von Biotopverbundprojekten<br />

2. Wie<strong>der</strong>herstellung ehemals feuchter bzw. nasser Waldstandorte (z. B. <strong>zur</strong> <strong>Entwicklung</strong><br />

naturnaher Feuchtwäl<strong>der</strong>, Schaffung spezieller Lebensräume für den<br />

Biber, Regeneration von Mooren <strong>in</strong> Wäl<strong>der</strong>n)<br />

3. Erhalt und Schaffung von Freiflächen und lichten Waldstrukturen, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />

auf mageren und trockenen Standorten unter Beachtung <strong>der</strong> Rodungsvorschriften<br />

<strong>des</strong> Waldgesetzes für Bayern (z. B. Erhalt/Wie<strong>der</strong>herstellung von<br />

Brennen, Buckelwiesen, Mager- und Trockenstandorten auf Felsfluren, Jurahängen<br />

etc.)<br />

...


- 278 -<br />

C Art, Umfang und Höhe <strong>der</strong> Zuwendung<br />

1. Spezielle Artenschutzmaßnahmen<br />

- Verzicht auf Nutzung von Altbäumen<br />

je nach Anzahl, Art und Stärke <strong>der</strong> Stämme 25 – 100 €/ha/Jahr<br />

- Verzicht auf Nutzung von Totholz, Horst- und Höhlenbäumen<br />

je nach Anzahl, Art und Stärke <strong>der</strong> Stämme 25-100 €/ha/Jahr<br />

- Erhalt von Altbaumgruppen <strong>zur</strong> Anreicherung ökologisch wertvoller<br />

Waldreifestadien <strong>in</strong> beson<strong>der</strong>en E<strong>in</strong>zelfällen 25 - 100 €/ha/Jahr<br />

Prämienberechnung:<br />

Ersatz <strong>des</strong> Holzwerts bzw. befristeter Nutzungsentgang, je nach Anzahl,<br />

Baumart, Stärke und Güte <strong>der</strong> betreffenden Stämme:<br />

2 – 5 €/Efm o.R./Jahr<br />

Erhalt von Altbaumgruppen durchschnittlicher Qualität <strong>in</strong> Waldbeständen:<br />

25 - 100 €/ha/Jahr<br />

2. Wie<strong>der</strong>herstellung ehemals feuchter bzw. nasser Waldstandorte<br />

- z. B. Moorrenaturierung, Schließung von Entwässerungsgräben, Schaffung<br />

von Lebensräumen für Biber<br />

Ausgleich <strong>des</strong> entgangenen Holzertrags (Nutzungsentgang) je nach Bestand<br />

und natürlicher Wuchskraft <strong>des</strong> Standortes<br />

50 – 250 €/ha/Jahr<br />

Prämienberechnung:<br />

Deckungsbeitragsdifferenz zwischen jährlichem Ertrag vor bzw. nach <strong>der</strong><br />

Vernässung bei Verlust e<strong>in</strong>zelner Mischbaumarten: 50 €/ha/Jahr<br />

bei vollständigem Verlust e<strong>in</strong>es durchschnittlichen Waldbestands mittlerer<br />

Bonität: 250 €/ha/Jahr<br />

3. Erhalt/Schaffung von Freiflächen und lichten Waldstrukturen (unter Beachtung<br />

<strong>der</strong> Rodungsvorschriften <strong>des</strong> Waldgesetzes für Bayern)<br />

Flächenprämie für Pflege und Nutzungsentgang 25 – 100 €/ha/Jahr<br />

Prämienberechnung:<br />

Ersatz <strong>des</strong> Arbeitsaufwands und Deckungsbeitragsdifferenz zwischen<br />

dem jährlichen Ertrag <strong>der</strong> Waldbestockung bei vollständiger Bestockung<br />

bzw. lichter Waldbestockung:<br />

2 - 8 Arbeitsstunden/ha/Jahr á 12,5 €/Std. 25 - 100 €/ha/Jahr<br />

...


- 279 -<br />

Ertragsausfall bei 20% reduzierter Waldbestockung e<strong>in</strong>es durchschnittlichen<br />

Waldbestan<strong>des</strong> mittlerer Bonität (250 €/ha/Jahr): 50 €/ha/Jahr<br />

4. Beson<strong>der</strong>e waldbauliche Maßnahmen sowie beson<strong>der</strong>e Bewirtschaftungsformen,<br />

die dem Erhalt und <strong>der</strong> <strong>Entwicklung</strong> ökologisch wertvoller<br />

Waldlebensräume dienen und auf <strong>der</strong> Grundlage qualifizierter<br />

naturschutzfachlicher Pläne und Konzepte erfolgen:<br />

- Beschränkung auf E<strong>in</strong>zelbaumentnahme<br />

Prämie: je nach Arbeitsaufwand und Nutzungsentgang<br />

15-50 €/ha/Jahr<br />

- Wie<strong>der</strong>herstellung naturnaher Waldlebensräume<br />

Prämie: je nach Deckungsbeitragsdifferenz bis zu 550 €/ha/Jahr<br />

- Verbesserung <strong>des</strong> Waldaufbaus<br />

Prämie: je nach Deckungsbeitragsdifferenz 25-350 €/ha/Jahr<br />

- Verzicht auf Düngung o<strong>der</strong> Kalkung<br />

Prämie: 40 €/ha/Jahr<br />

- Verzicht auf Pflanzenschutzmittel<br />

Prämie: 15 €/ha/Jahr<br />

- Umweltfreundliche Ernte- und Pflegemaßnahmen, die zu erhöhtem<br />

Arbeits- und Masch<strong>in</strong>enaufwand führen<br />

Prämie: je nach Mehraufwand bis zu 35 €/ha/Jahr<br />

D) Zuwendungsvoraussetzungen<br />

• Verträge werden über e<strong>in</strong>e Laufzeit von 10 o<strong>der</strong> 20 Jahren geschlossen.<br />

• Fläche trägt zum Aufbau von Natura 2000/Bayerischer Biotopverbund <strong>in</strong><br />

Umsetzung <strong>der</strong> FFH-Managementpläne bzw. <strong>des</strong> bayernweit flächendeckend<br />

vorliegenden Arten- und Biotopschutzprogramms bei.<br />

• Fachliche Beurteilung durch untere Naturschutz- und Forstbehörden.<br />

...


Begünstigte<br />

- 280 -<br />

Begünstigte für Beihilfen im Rahmen <strong>des</strong> Vertragsnaturschutzes im Wald s<strong>in</strong>d<br />

natürliche und juristische Personen <strong>des</strong> Privatrechts sowie kommunale Körperschaften,<br />

die Besitzer forstwirtschaftlicher Flächen s<strong>in</strong>d.<br />

9.3.6.2.3 Zuständige Stelle und ordnungsgemäße Durchführung<br />

Zuständig für die Abwicklung <strong>der</strong> Maßnahme „Vertragsnaturschutz im Wald„<br />

ist das<br />

Bayerische Staatsm<strong>in</strong>isterium für Lan<strong>des</strong>entwicklung und Umweltfragen<br />

Postfach 81 01 40<br />

81501 München<br />

Tel.: 089 - 9214 – 3311<br />

Fax: 089 - 9214 – 3497<br />

sowie die dem Staatsm<strong>in</strong>isterium nachgeordneten Behörden. Die Abwicklung<br />

soll <strong>in</strong> enger Abstimmung mit den staatlichen Forstbehörden erfolgen.<br />

• Durchführung und Begleitung<br />

Das Bayerische Staatsm<strong>in</strong>isterium für Lan<strong>des</strong>entwicklung und Umweltfragen hat<br />

<strong>in</strong> Vollzug <strong>der</strong> Richtl<strong>in</strong>ien über Bewirtschaftungsverträge <strong>des</strong> Naturschutzes und<br />

<strong>der</strong> Landschaftspflege auf landwirtschaftlich nutzbaren Flächen umfassende Regelungen<br />

für e<strong>in</strong>e effiziente und ordnungsgemäße Durchführung EUkof<strong>in</strong>anzierter<br />

Maßnahmen erlassen. Diese Regelungen werden <strong>in</strong> vergleichbarer<br />

Weise auf das neue Vertragsnaturschutzprogramm im Wald übertragen. Dies gilt<br />

<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e bezüglich <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Verwaltungskontrollen, Sanktionen<br />

und <strong>der</strong> Publizität.<br />

...


- 281 -<br />

Die fachliche Begleitung und Bewertung wird <strong>in</strong> das vom Bayerischen Staatsm<strong>in</strong>isterium<br />

für Lan<strong>des</strong>entwicklung und Umweltfragen <strong>in</strong>itiierte und vom Bayerischen<br />

Lan<strong>des</strong>amt für Umweltschutz betreute jährliche Programm über die fachliche<br />

Erfolgskontrolle <strong>der</strong> bayerischen Naturschutz-För<strong>der</strong>maßnahmen e<strong>in</strong>bezogen<br />

werden.<br />

9.3.6.2.4 Bezug zu an<strong>der</strong>en Maßnahmen<br />

Im E<strong>in</strong>zelfall können Maßnahmen <strong>des</strong> Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege<br />

mit <strong>in</strong>vestivem Charakter <strong>zur</strong> Verbesserung <strong>der</strong> ökologischen Funktion von<br />

Wäl<strong>der</strong>n nach Maßgabe <strong>der</strong> nachfolgenden Vorschriften bzw. Richtl<strong>in</strong>ien geför<strong>der</strong>t<br />

werden:<br />

• Richtl<strong>in</strong>ien <strong>zur</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> landschaftspflegerischer Maßnahmen (Landschaftspflege-Richtl<strong>in</strong>ien),<br />

Bekanntmachung <strong>des</strong> Bayerischen Staatsm<strong>in</strong>isterium<br />

für Lan<strong>des</strong>entwicklung und Umweltfragen vom 23. März 1983 Nr.<br />

7311-95-4565,<br />

• Richtl<strong>in</strong>ien <strong>zur</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> Naturparke<br />

Bekanntmachung <strong>des</strong> Bayerischen Staatsm<strong>in</strong>isteriums für Lan<strong>des</strong>entwicklung<br />

und Umweltfragen vom 18. Dezember 1981 Nr. 7441-933-845,<br />

• För<strong>der</strong>richtl<strong>in</strong>ien <strong>des</strong> Bayerischen Naturschutzfonds vom 01.07.1999.<br />

Doppelför<strong>der</strong>ungen s<strong>in</strong>d von <strong>der</strong> Art <strong>der</strong> zu för<strong>der</strong>nden Maßnahmen und durch<br />

entsprechende Verwaltungskontrollen auszuschließen. Bei den o. g. Maßnahmen<br />

handelt es sich um e<strong>in</strong>malige biotopverbessernde Maßnahmen mit <strong>in</strong>vestivem<br />

Charakter. Mit dem Vertragsnaturschutz im Wald sollen dagegen langfristige<br />

naturschonende Bewirtschaftungen und sich daraus ergebende E<strong>in</strong>kommense<strong>in</strong>bußen<br />

bzw. Entgelte für Arbeitserschwernisse abgegolten werden.<br />

Die Abgrenzung von Zahlungen nach Art. 32 zu an<strong>der</strong>en Maßnahmen und die<br />

Vermeidung <strong>der</strong> Überkompensation ergibt sich aus <strong>der</strong> naturschutzfachlichen<br />

Zielsetzung, den unterschiedlichen Inhalten <strong>der</strong> Forst- und Naturschutzbeihilfen<br />

und <strong>der</strong> engen fachlichen Abstimmung <strong>der</strong> zuständigen Naturschutz- und Forstbehörden.<br />

Vorrangig wird das Vertragsnaturschutzprogramm Wald <strong>in</strong> Natura<br />

...


- 282 -<br />

2000-Gebieten sowie <strong>in</strong> geschützten Gebieten nach den Abschnitten III und IIIa<br />

<strong>des</strong> Bayerischen Naturschutzgesetzes sowie <strong>in</strong> Umsetzung <strong>des</strong> Bayerischen Arten-<br />

und Biotopschutzprogramms e<strong>in</strong>gesetzt.<br />

Außerdem sollen Überschneidungen mit land- und forstwirtschaftlichen För<strong>der</strong>maßnahmen<br />

bei <strong>der</strong> För<strong>der</strong>abwicklung durch e<strong>in</strong>en vorherigen Abgleich <strong>der</strong><br />

För<strong>der</strong>maßnahmen zwischen Forst- und Naturschutz ausgeschlossen werden.<br />

9.3.6.2.5 Indikativer Gesamtf<strong>in</strong>anzierungsplan<br />

Der <strong>in</strong>dikative Gesamtf<strong>in</strong>anzierungsplan geht von e<strong>in</strong>em EU-Kof<strong>in</strong>anzierungssatz<br />

von 50 % aus. Dementsprechend werden im Haushalt <strong>des</strong> Bayerischen<br />

Staatsm<strong>in</strong>isteriums für Lan<strong>des</strong>entwicklung und Umweltfragen TG 72 entsprechende<br />

Lan<strong>des</strong>mittel bereitgestellt. Der Mittelbedarf für diese Maßnahme geht<br />

aus Nr. 8 <strong>der</strong> Programmplanung hervor.<br />

9.3.6.2.6 Ergebnisse <strong>der</strong> Konsultationen<br />

Die E<strong>in</strong>führung <strong>des</strong> Vertragsnaturschutzes im Wald wird vom Waldbesitzerverband<br />

und von den Naturschutzverbänden begrüßt.<br />

...


- 283 -<br />

9.3.7 <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> Anpassung und <strong>Entwicklung</strong> von <strong>ländlichen</strong> Gebieten<br />

(Art. 33)<br />

Aus folgenden Erläuterungen geht hervor, wie die Maßnahmen <strong>des</strong> Art. 33 <strong>der</strong><br />

VO (EG) Nr. 1257/1999 im Bezug <strong>zur</strong> Landwirtschaft stehen.<br />

Der Bezug <strong>zur</strong> Landwirtschaft ist bei den Maßnahmen <strong>der</strong> Flurneuordnung und<br />

Dorferneuerung umfassend dargestellt.<br />

Die Maßnahme „Diversifizierung <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit e<strong>in</strong>schließlich<br />

<strong>der</strong> notwendigen Qualifizierung“ stellt den Bezug <strong>zur</strong> Landwirtschaft<br />

dadurch e<strong>in</strong>deutig her, dass die <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> entwe<strong>der</strong> nur von <strong>der</strong> landwirtschaftlichen<br />

Bevölkerung <strong>in</strong> Anspruch genommen werden kann o<strong>der</strong> sie<br />

<strong>der</strong>en Zwecken dienen und e<strong>in</strong>e deutliche und nachhaltige Vernetzung mit landund<br />

forstwirtschaftlichen Maßnahmen bestehen muss.<br />

Maßnahmen <strong>des</strong> Umwelt- und Naturschutzes sowie <strong>der</strong> Landschaftspflege tragen<br />

<strong>zur</strong> biologischen Diversität bei, die <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e auch <strong>in</strong> <strong>in</strong>tensiv agrarisch<br />

genutzten Gebieten für die ökologische Stabilität unverzichtbar ist. Mit den<br />

Ausführungen dieser Maßnahmen sollen gemäß Art. 4 BayNatSchG nach Möglichkeit<br />

land- und forstwirtschaftliche Betriebe beauftragt werden. Dies schafft<br />

zusätzliche Erwerbsmöglichkeiten für Landwirte <strong>in</strong> <strong>der</strong> Landschaftspflege,<br />

stützt aber auch <strong>in</strong>direkt weitere Zuerwerbsquellen außerhalb <strong>der</strong> landwirtschaftlichen<br />

Produktion, z.B. Urlaub auf dem Bauernhof durch Erhalt e<strong>in</strong>er abwechslungsreichen<br />

und attraktiven Landschaft. Die geme<strong>in</strong>same Agrarpolitik<br />

und die VO (EG) Nr. 1257/1999 weisen <strong>des</strong>halb <strong>der</strong> Berücksichtigung <strong>der</strong> Belange<br />

<strong>des</strong> Umwelt- und Naturschutzes e<strong>in</strong>en beson<strong>der</strong>s hohen Stellenwert zu.<br />

Der vorbeugende Hochwasserschutz sichert wichtiges landwirtschaftliches Produktionspotential<br />

<strong>in</strong> Form von Grund und Boden (<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e Vermeidung<br />

von Erosionsschäden) und beugt Umweltbee<strong>in</strong>trächtigungen durch E<strong>in</strong>träge <strong>in</strong><br />

Oberflächengewässer vor. Daneben hilft er, unmittelbare Schäden an landwirtschaftlichen<br />

Gebäuden sowie Infrastrukture<strong>in</strong>richtungen im <strong>ländlichen</strong> Raum<br />

z.B. Wege, Brücken zu vermeiden o<strong>der</strong> abzumil<strong>der</strong>n.<br />

...


- 284 -<br />

9.3.7.1 Flurneuordnung gemäß Art. 33, Tiret 2 und Dorferneuerung gemäß<br />

Art. 33, Tiret 6<br />

9.3.7.1.1 Bewertung <strong>der</strong> abgelaufenen För<strong>der</strong>periode<br />

Der ländliche Raum weist <strong>in</strong> Teilbereichen e<strong>in</strong>e kle<strong>in</strong>- bis mittelbäuerliche Betriebsstruktur<br />

mit e<strong>in</strong>er starken Flurzersplitterung auf. Zu kle<strong>in</strong>e und ungünstig<br />

geformte landwirtschaftliche Grundstücke entsprechen nicht mehr den Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

an die heutige Produktionstechnik und s<strong>in</strong>d folglich nur mit erhöhtem<br />

Aufwand zu bewirtschaften. Die Streulage <strong>der</strong> Parzellen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Feldflur, auch<br />

über Geme<strong>in</strong>degrenzen h<strong>in</strong>weg, und die e<strong>in</strong>geschränkte Erreichbarkeit über e<strong>in</strong><br />

nicht ausreichend ausgebautes Wegenetz erschweren die Bewirtschaftung zusätzlich.<br />

Die Sicherung <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Betriebsstandorte <strong>in</strong> den teilweise beengten<br />

Dörfern erfor<strong>der</strong>t ausreichend große und gut erschlossene Hofstellen, die<br />

u. a. auch <strong>Entwicklung</strong>smöglichkeiten <strong>in</strong> <strong>der</strong> Tierhaltung erlauben. Beabsichtigte<br />

Investitionen scheitern <strong>in</strong> landwirtschaftlichen Betrieben vielfach an den<br />

räumlichen Begrenzungen <strong>in</strong> den Dörfern. Zur wirksamen Entflechtung <strong>der</strong><br />

Funktionen Wohnen und Arbeiten tragen Auslagerungen <strong>in</strong> Ortsrandlagen, Abrundung<br />

und Vergrößerung von Hofstellen o<strong>der</strong> Aussiedlungen bei. Diese werden<br />

aufgrund <strong>des</strong> Wachstums <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Betriebe immer dr<strong>in</strong>glicher.<br />

• Evaluierung <strong>der</strong> Ziele<br />

Die von <strong>der</strong> Flurneuordnung und Dorferneuerung verfolgten Ziele <strong>der</strong> <strong>ländlichen</strong><br />

<strong>Entwicklung</strong> s<strong>in</strong>d:<br />

- Verbesserung <strong>der</strong> Wohn- und Arbeitsverhältnisse <strong>in</strong> den Dörfern,<br />

- Erhöhung <strong>der</strong> Wettbewerbsfähigkeit <strong>der</strong> Landwirtschaft,<br />

- Strukturelle Erneuerung <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>den,<br />

- Unterstützung von Maßnahmen <strong>zur</strong> <strong>Entwicklung</strong> von Natur und Landschaft<br />

und <strong>zur</strong> Erhaltung <strong>der</strong> Funktionsfähigkeit <strong>des</strong> Naturhaushalts.<br />

...


- 285 -<br />

Flurneuordnung und Dorferneuerung <strong>in</strong> Bayern s<strong>in</strong>d Instrumente <strong>der</strong> Landentwicklung,<br />

<strong>der</strong>en Durchführung <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel e<strong>in</strong>en Zeitraum von mehr als fünf<br />

Jahren erfor<strong>der</strong>t.<br />

Die Maßnahmen <strong>der</strong> Dorferneuerung und Flurneuordnung s<strong>in</strong>d nicht alle<strong>in</strong> <strong>in</strong><br />

ihrer konkreten Aufgabenstellung zu sehen. Im Zusammenhang betrachtet entfalten<br />

sie bei <strong>der</strong> Begleitung <strong>des</strong> Strukturwandels <strong>in</strong> den Dörfern, ganz im S<strong>in</strong>ne<br />

<strong>der</strong> Agenda 21, e<strong>in</strong>e Vielzahl von Synergieeffekten.<br />

Angesichts konkurrieren<strong>der</strong> Nutzungsansprüche und <strong>der</strong> abnehmenden Zahl <strong>der</strong><br />

landwirtschaftlichen Betriebe gewann die Bodenordnung als Instrument <strong>zur</strong><br />

Begleitung <strong>des</strong> Strukturwandels <strong>in</strong> <strong>der</strong> Landwirtschaft und <strong>zur</strong> Unterstützung<br />

<strong>der</strong> geme<strong>in</strong>dlichen <strong>Entwicklung</strong> zunehmend an Bedeutung.<br />

In Bayern wurden <strong>in</strong> <strong>der</strong> Zeit von 1994 – 1998 <strong>in</strong> ca. 870 Verfahren nach dem<br />

Flurbere<strong>in</strong>igungsgesetz mit ca. 228.000 ha Gesamtfläche die Eigentumsverhältnisse<br />

neu geordnet, die Agrarstruktur verbessert und Nutzungskonflikte entflochten.<br />

Dabei wurden ca. 560 ha für überörtliche Verkehrsflächen bereitgestellt. Für die<br />

geme<strong>in</strong>dliche Infrastruktur beliefen sich die Flächenausweisungen für Wohnbaugebiete<br />

auf ca. 550 ha und auf ca. 350 ha für Industrie- und Gewerbeflächen.<br />

Die Summe <strong>der</strong> Zuschüsse für geme<strong>in</strong>schaftliche und öffentliche Maßnahmen<br />

im Rahmen <strong>der</strong> Dorferneuerung betrugen im Berichtszeitraum 478 Mio. DM,<br />

die EU-Beteiligung im Rahmen von Ziel 5b-<strong>För<strong>der</strong>ung</strong> ist dar<strong>in</strong> mit ca. 55 Mio.<br />

DM enthalten. Geför<strong>der</strong>t wurden dabei vorrangig Maßnahmen <strong>zur</strong> Verbesserung<br />

<strong>der</strong> Agrarstruktur, <strong>zur</strong> Belebung <strong>der</strong> Wirtschaft, <strong>zur</strong> Beseitigung <strong>in</strong>frastruktureller<br />

Mängel, <strong>zur</strong> Erhöhung <strong>der</strong> Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern<br />

und <strong>zur</strong> Ortsbildgestaltung, aber auch <strong>Plan</strong>ungs- und Beratungsarbeit und<br />

Maßnahmen <strong>des</strong> dörflichen Kulturlebens. Daneben wurden regionale Zusammenschlüsse<br />

von Geme<strong>in</strong>den unterstützt, die geme<strong>in</strong>deübergreifende Themen<br />

geme<strong>in</strong>sam bearbeitet haben, wie z. B. Gewerbeflächenbereitstellung o<strong>der</strong> Konzepte<br />

für Naherholung und Fremdenverkehr sowie wirtschaftliche Belebung.<br />

Die unmittelbaren Wirkungen <strong>der</strong> Dorferneuerung richten sich nach den im<br />

Dorferneuerungsplan festgelegten Schwerpunkten. Die Verbesserung <strong>der</strong> Lebensqualität<br />

im Ort durch die Dorferneuerung hat e<strong>in</strong>e verstärkte Identifikation<br />

...


- 286 -<br />

<strong>der</strong> Bürger mit ihrem Lebensumfeld <strong>zur</strong> Folge und wirkt damit Abwan<strong>der</strong>ungstendenzen<br />

entgegen. Sie bietet aber auch Ansatzpunkte für neue E<strong>in</strong>kommensquellen<br />

bzw. geme<strong>in</strong>denahe Arbeitsplätze für Erwerbskomb<strong>in</strong>ationen z. B.<br />

durch Verbesserung <strong>der</strong> Rahmenbed<strong>in</strong>gungen für den Fremdenverkehr.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus ergeben sich für das regionale Bauhandwerk umfassende Beschäftigungseffekte,<br />

da sich die tatsächlichen Investitionen auf e<strong>in</strong> vielfaches<br />

<strong>der</strong> bereitgestellten öffentlichen Mittel belaufen.<br />

E<strong>in</strong>e Untersuchung <strong>des</strong> Lehrstuhls für Bodenordnung und Landentwicklung <strong>der</strong><br />

TU München über e<strong>in</strong>en Zeitraum von 1974 – 1992 hat ergeben, dass Geme<strong>in</strong>den,<br />

<strong>in</strong> denen Verfahren <strong>der</strong> Flurneuordnung und Dorferneuerung durchgeführt<br />

wurden, <strong>in</strong> ihrer geme<strong>in</strong>dlichen <strong>Entwicklung</strong> im bayerischen Mittel e<strong>in</strong>en <strong>Entwicklung</strong>sschub<br />

von 10 – 15 % erfahren gegenüber denjenigen Geme<strong>in</strong>den, <strong>in</strong><br />

denen ke<strong>in</strong>e Verfahren <strong>der</strong> Ländlichen <strong>Entwicklung</strong> stattfanden.∗ Das Ergebnis<br />

<strong>der</strong> Untersuchung kann auch auf den Zeitraum von 1994 – 1998 extrapoliert<br />

werden, zumal <strong>der</strong> <strong>in</strong>tegrale Ansatz <strong>der</strong> Dorferneuerung <strong>in</strong> dieser Periode noch<br />

verstärkt zum Tragen kam.<br />

In <strong>der</strong> Flurneuordnung und Dorferneuerung wurden die landwirtschaftlichen<br />

Unternehmer <strong>in</strong> ihren Rationalisierungs- und Wachstumsbestrebungen unterstützt<br />

durch zweckmäßige Erschließung <strong>der</strong> Hofstellen, Entflechtung von Nutzungen<br />

und Bodenordnungsmaßnahmen an den Hofstellen (Formverbesserungen<br />

bzw. Erweiterungen). Im Berichtszeitraum wurden ca. 260 km befestigte<br />

Ortsstraßen und Ortsrandwege gebaut, die auch e<strong>in</strong>er verbesserten Hoferschließung<br />

dienen. Ungefähr 2.100 Hofstellen wurden neu geordnet und für ca.<br />

95 Hofstellen Flächen <strong>zur</strong> Aussiedlung o<strong>der</strong> Teilaussiedlung bereitgestellt.<br />

Der weitere Hauptvorteil <strong>der</strong> Flurneuordnung für die landwirtschaftlichen Betriebe<br />

besteht nach wie vor <strong>in</strong> <strong>der</strong> Verbesserung <strong>der</strong> Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Außenwirtschaft durch Zusammenlegung <strong>des</strong> zersplitterten Grundbesitzes,<br />

durch Zusammenlegung von Eigentums- und Pachtflächen und durch wegemäßige<br />

Erschließung <strong>der</strong> Fluren. Diese führen gemäß e<strong>in</strong>er Untersuchung an über<br />

∗ Dissertation Dr. Schlosser, Auswirkung von Verfahren <strong>der</strong> Ländlichen <strong>Entwicklung</strong> auf die <strong>Entwicklung</strong> bayerischer Geme<strong>in</strong>den<br />

...


- 287 -<br />

40 Beispielbetrieben zu e<strong>in</strong>er erheblichen E<strong>in</strong>sparung an Arbeitszeit und Kosten.<br />

So kam es durch die Flurneuordnung zu e<strong>in</strong>er Reduktion <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Feldarbeitszeit um 40 % und e<strong>in</strong>er Steigerung <strong>des</strong> mittleren Rohe<strong>in</strong>kommens<br />

um 46 %. In den Jahren 1994 – 1998 s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Verfahren <strong>der</strong> Flurneuordnung die<br />

Durchschnittsflächen von Grundstücken von 0,9 ha auf 2,0 ha vergrößert worden<br />

und ca. 3200 km ländliche Erschließungswege mit öffentlichen Gel<strong>der</strong>n<br />

von rund 455 Mio. DM errichtet o<strong>der</strong> saniert worden.<br />

Die durch die Rationalisierung freiwerdende Arbeitszeit kann <strong>zur</strong> E<strong>in</strong>kommenssicherung<br />

<strong>in</strong> alternativen Erwerbszweigen e<strong>in</strong>gesetzt werden.<br />

Zum Erhalt <strong>der</strong> Biodiversität wurden für Naturschutz, Landschaftspflege und<br />

Bodenschutz ca. 178 Mill. DM öffentliche Mittel e<strong>in</strong>gesetzt und hierfür u.a. ca.<br />

1.200 km l<strong>in</strong>ienhafte Landschaftsstrukturen (z.B. Wegbegleitpflanzungen, Hecken,<br />

Ra<strong>in</strong>e) und auf ca. 1.800 ha flächenhafte Landschaftsstrukturen, wie<br />

Feldgehölze, Gras- und Krautfluren usw. angelegt. Zudem war e<strong>in</strong> wesentlicher<br />

Aspekt auch die Sicherung von ca. 3.400 ha wertvollen Landschaftsbestandteilen<br />

und Biotopen zumeist durch Überführung <strong>in</strong> öffentliches Eigentum o<strong>der</strong><br />

durch grundbuchamtliche Sicherung dieser Objekte.<br />

...


Merkmal<br />

- 288 -<br />

Tabelle 30: In <strong>der</strong> Flurneuordnung und Dorferneuerung e<strong>in</strong>gesetzte Mittel, aufgeteilt<br />

nach Herkunft<br />

1994 1995 1996 1997 1998 Summe<br />

Mio. DM Mio. DM Mio. DM Mio. DM Mio. DM Mio. DM<br />

Dorferneuerung Ziel 5bII - 6,0 10,5 21,0 17,6 55,1<br />

Flurneuordnung Ziel 5bII - 15,0 5,0 5,0 12,0 37,0<br />

EU Ziel 5bII-Mittel - 21,0 15,5 26,0 29,6 92,1<br />

Lea<strong>der</strong> II-Mittel DE - - - 0,2 0,2 0,4<br />

Flurneuordnung (GAK) 118,0 125,6 127,4 73,8 62,3 507,1<br />

Dorferneuerung 104,8 91,0 82,5 74,1 70,1 422,5<br />

Flurneuordnung 38,3 25,5 35,2 5,2 10,9 115,1<br />

Lan<strong>des</strong>mittel<br />

(ohne GAK-Anteil)<br />

143,1 116,5 117,7 79,3 81,0 537,6<br />

Summe Dorferneuerung 104,8 97,0 93,0 95,3 87,9 478,0<br />

Summe Flurneuordnung 156,3 166,1 167,6 84,0 85,2 659,2<br />

Gesamtsumme 261,1 263,1 260,6 179,3 173,1 1137,2<br />

Maßnahmenbereich<br />

Erschließung von Dörfern,<br />

Weilern und E<strong>in</strong>zelhöfen<br />

Tabelle 31: Investitionen <strong>der</strong> Teilnehmergeme<strong>in</strong>schaften <strong>in</strong> <strong>der</strong> Flurneuordnung<br />

und Dorferneuerung<br />

Erschließung land- und forstwirtschaftlicher<br />

Nutzflächen<br />

Bodenschutz und wasserwirtschaftliche<br />

Maßnahmen<br />

1994<br />

Mio. DM<br />

1995<br />

Mio. DM<br />

1996<br />

Mio. DM<br />

1997<br />

Mio. DM<br />

1998<br />

Mio. DM<br />

Summe<br />

Mio. DM<br />

27,8 31,4 30,3 32,1 18,8 140,4<br />

64,7 68,2 64,1 73,8 43,4 314,2<br />

10,4 11,4 9,0 7,2 5,6 43,6<br />

Lan<strong>des</strong>pflege 48,4 45,8 48,0 14,9 7,9 165,0<br />

Bodenordnung (e<strong>in</strong>schl. We<strong>in</strong>bergverfahren)<br />

47,4 53,0 60,5 49,2 46,1 256,2<br />

<strong>Plan</strong>ung und Beratung 0,3 0,4 0,7<br />

Investitionen Flurneuordnung<br />

zusammen<br />

198,7 209,8 211,9 177,5 122,2 920,1<br />

Investitionen Dorferneuerung 111,2 109,2 98,6 92,7 100,2 511,9<br />

Investitionen Landzwischenerwerb<br />

41,5 38,2 37,5 31,6 23,4 172,2<br />

Gesamt<strong>in</strong>vestitionen 351,4 357,2 348,0 301,8 245,8 1604,2<br />

...


- 289 -<br />

Tabelle 32: Landbereitstellung <strong>in</strong> <strong>der</strong> Flurneuordnung und Dorferneuerung<br />

Verwendung <strong>der</strong> bereitgestellten Flächen <strong>in</strong> ha<br />

für öffentliche Anlagen <strong>zur</strong><br />

Jahr<br />

bereitgestellte<br />

Flächen<br />

<strong>in</strong>sgesamt<br />

Überörtl.<br />

Verkehr<br />

Überörtl.<br />

wasserwirtschaftliche<br />

Anlagen<br />

Dorferneuerung<br />

und<br />

Städtebau<br />

Umweltschutz,<br />

Ver- und<br />

Entsorgung,Geme<strong>in</strong>Naturschutz,Landschaftspflege,Denkmal-<br />

Freizeit<br />

und ErholungReprivatisierungAufforstung<br />

für<br />

sonstige<br />

Zwecke<br />

bedarfpflege 1994 1 637 143 140 5 48 861 12 305 6 117<br />

1995 1 483 93 30 35 28 648 8 589 0 52<br />

1996 1 243 84 6 8 10 639 14 370 11 101<br />

1997 1 182 143 51 6 2 302 1 602 4 71<br />

1998 1283 97 18 5 7 334 1 725 5 91<br />

Summe 6828 560 245 59 95 2784 36 2591 26 432<br />

Die Landentwicklungs<strong>in</strong>strumente Flurneuordnung und Dorferneuerung werden<br />

auf örtlicher und regionaler Ebene e<strong>in</strong>gesetzt, um die Lebens-, Wohn- und Arbeitsverhältnisse<br />

<strong>in</strong> den Dörfern sowie die Wettbewerbsfähigkeit <strong>der</strong> Landwirtschaft<br />

im laufenden Strukturwandel zu verbessern und die strukturelle Erneuerung<br />

<strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>den zu för<strong>der</strong>n.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e durch vorausschauen<strong>des</strong> Bodenmanagement wird die Entflechtung<br />

konkurrieren<strong>der</strong> Nutzungsansprüche ermöglicht und somit e<strong>in</strong> grundlegen<strong>der</strong><br />

Beitrag <strong>zur</strong> regionalen und geme<strong>in</strong>dlichen <strong>Entwicklung</strong> geleistet.<br />

Die Unterstützung <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Betriebe erfolgt hauptsächlich durch<br />

zweckmäßige Gestaltung <strong>der</strong> Hofgrundstücke und landwirtschaftlichen Nutzflächen<br />

sowie durch Bereitstellung e<strong>in</strong>er leistungsfähigen Infrastruktur und neuen<br />

Nutzungen für leerfallende landwirtschaftliche Bausubstanz.<br />

Dem nachhaltigen Schutz <strong>der</strong> natürlichen Lebensgrundlagen tragen Bodenordnungsmaßnahmen,<br />

Flächenbereitstellungen und Maßnahmen <strong>zur</strong> <strong>Entwicklung</strong><br />

von Natur und Landschaft Rechnung.<br />

• Untersuchungsergebnisse<br />

Die <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> mit EU-Mitteln ist <strong>in</strong> das Gesamtpaket <strong>der</strong> Maßnahmen <strong>der</strong><br />

Landentwicklung durch Flurneuordnung und Dorferneuerung e<strong>in</strong>gebettet. Bisherige<br />

wissenschaftliche Untersuchungen <strong>zur</strong> Wirksamkeit <strong>der</strong> Verfahren belegen,<br />

dass Verfahrensziele, vergleichbar mit den oben genannten Zielen, mit<br />

...


- 290 -<br />

Maßnahmen <strong>der</strong> Flurneuordnung und Dorferneuerung sehr gut erreicht werden<br />

konnten. Neben den bereits genannten Untersuchungen von Prof. Dr. Seibert<br />

von <strong>der</strong> FH Weihenstephan-Triesdorf und Dr. Schlosser vom Lehrstuhl für Bodenordnung<br />

und Landentwicklung <strong>der</strong> Technischen Universität München s<strong>in</strong>d<br />

die nachstehenden Untersuchungen <strong>zur</strong> Effizienz von Maßnahmen <strong>der</strong> Ländlichen<br />

<strong>Entwicklung</strong> anzuführen 1 .<br />

Die wichtigsten Berechnungs- und Auswertungsergebnisse <strong>der</strong> Untersuchung<br />

von 1989 zum E<strong>in</strong>fluss <strong>der</strong> Flurneuordnung auf die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher<br />

Betriebe <strong>in</strong> Bayern s<strong>in</strong>d nachfolgend aufgeführt:<br />

− Bei den untersuchten Betrieben ist die durchschnittliche Schlaggröße von<br />

0,8 auf 2,8 ha angestiegen. (Der größte betriebswirtschaftliche Nutzen kann<br />

aus <strong>der</strong> Vergrößerung von Schlägen unter 1 ha erzielt werden, bei <strong>der</strong> Ausweisung<br />

von Schlägen größer als 3 ha Fläche nimmt <strong>der</strong> betriebswirtschaftliche<br />

Nutzen nur mehr ger<strong>in</strong>gfügig zu.)<br />

− Die mittlere Schlaglänge wurde um knapp 60 % von 130 m auf über 200 m<br />

erhöht.<br />

− Die Arbeitszeite<strong>in</strong>sparungen betrugen bis zu 11 Akh/ha und Jahr bzw. 40 %<br />

<strong>der</strong> Feldarbeitszeit.<br />

− Das mittlere Rohe<strong>in</strong>kommen erhöht sich durch die E<strong>in</strong>sparung bei Dünger,<br />

Saatgut, Pflanzenschutzmitteln, durch den Betriebsmehrertrag <strong>in</strong>folge Verr<strong>in</strong>gerung<br />

<strong>der</strong> Randverluste und die Senkung <strong>der</strong> variablen Masch<strong>in</strong>enkosten<br />

um bis zu 300 DM/ha und Jahr bzw. fast 50 %.<br />

− Daraus resultierend konnten Produktivitätssteigerungen bis zu 44 % errechnet<br />

werden.<br />

Das ifo-Institut hat <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Untersuchung festgestellt, dass die gesamte durch<br />

Flurneuordnung und Dorferneuerung <strong>in</strong>duzierte volkswirtschaftliche Produktion<br />

<strong>in</strong> den zwei ausgewählten Regionen jeweils das siebenfache <strong>der</strong> e<strong>in</strong>gesetzten<br />

öffentlichen Mittel betrug.<br />

Dies zeigt deutlich, dass die angestrebten Ziele <strong>der</strong> Flurneuordnung und Dorf-<br />

1 Der E<strong>in</strong>fluss <strong>der</strong> Flurbere<strong>in</strong>igung auf die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Betriebe <strong>in</strong> Bayern, Materialien <strong>zur</strong> Flurbere<strong>in</strong>igung Heft 16, München 1989<br />

Beschäftigungseffekte durch Flurbere<strong>in</strong>igung und Dorferneuerung <strong>in</strong> Bayern, Ergebnisbericht <strong>zur</strong> Untersuchung <strong>des</strong> ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung,<br />

Material <strong>zur</strong> Flurbere<strong>in</strong>igung Heft 24, München 1991<br />

...


- 291 -<br />

erneuerung <strong>in</strong> hohem Maße erreicht werden. Auswahl und Abgrenzung <strong>der</strong><br />

Maßnahmen <strong>der</strong> Flurneuordnung und Dorferneuerung sichern <strong>in</strong>tegrierte Lösungen<br />

für die Landwirtschaft und den <strong>ländlichen</strong> Raum und lassen auch künftig<br />

hohe Synergieeffekte erwarten.<br />

Die Maßnahmen <strong>der</strong> Flurneuordnung und Dorferneuerung unterliegen dem<br />

Umweltverträglichkeitsrecht. Die Zielsetzung <strong>der</strong> Ländlichen <strong>Entwicklung</strong> geht<br />

jedoch weit über die M<strong>in</strong>imalfor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Umweltverträglichkeit durch Erhalt<br />

o<strong>der</strong> durch Ausgleich h<strong>in</strong>aus, h<strong>in</strong> zu e<strong>in</strong>em nachhaltigen Schutz <strong>der</strong> natürlichen<br />

Lebensgrundlagen. Die <strong>in</strong> den Verfahren <strong>der</strong> Ländlichen <strong>Entwicklung</strong> realisierten<br />

flächenbeanspruchenden und sonstigen Maßnahmen <strong>des</strong> Naturschutzes und<br />

<strong>der</strong> Landschaftspflege haben <strong>in</strong> <strong>der</strong> Vergangenheit beachtliche Größenordnungen<br />

erreicht. Es ist beabsichtigt, diesem Aspekt weiterh<strong>in</strong> unverän<strong>der</strong>t hohe<br />

Aufmerksamkeit zukommen zu lassen.<br />

9.3.7.1.2 Ziele und Strategien<br />

• Mitwirkung <strong>der</strong> Bürger<br />

Der ländliche Raum ist gekennzeichnet durch e<strong>in</strong> beson<strong>der</strong>s vielfältiges Wirkungsgeflecht<br />

sozialer, kultureller, wirtschaftlicher und natürlicher E<strong>in</strong>flussfaktoren.<br />

Die <strong>Entwicklung</strong> und die Strukturanpassung <strong>der</strong> <strong>ländlichen</strong> Gebiete, die<br />

notwendig s<strong>in</strong>d, um die vorgenannten Ziele zu erreichen, können nur dann erfolgreich<br />

se<strong>in</strong>, wenn die gewählten Strategien diese Zusammenhänge berücksichtigen.<br />

Ausgangspunkt aller strategischen Überlegungen ist <strong>der</strong> Grundsatz, die ortsansässige<br />

Bevölkerung, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e die örtlichen Entscheidungsträger, von Beg<strong>in</strong>n<br />

an <strong>in</strong> den <strong>Plan</strong>ungs- und <strong>Entwicklung</strong>sprozess e<strong>in</strong>zub<strong>in</strong>den (bottom up-<br />

Ansatz). Bereits im Vorfeld von Verfahren <strong>der</strong> Ländlichen <strong>Entwicklung</strong> erfolgt<br />

die Bürgerbeteiligung im Rahmen <strong>der</strong> Vorbereitungsphase sehr häufig <strong>in</strong> Form<br />

von Arbeitskreisen. Ziel <strong>der</strong> Vorbereitungsphase ist es, stimmige <strong>Entwicklung</strong>sund<br />

Verfahrensziele zu vere<strong>in</strong>baren, notwendige Maßnahmen zu erarbeiten und<br />

...


- 292 -<br />

die F<strong>in</strong>anzierung zu klären. Erst gegen Abschluss dieser Phase fällt <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel<br />

die Entscheidung, ob das Verfahren angeordnet wird, welche Verfahrensziele<br />

erreicht und welche Schlüsselprojekte im Verfahren realisiert werden sollen.<br />

Somit hat <strong>der</strong> Bürger zu diesem Zeitpunkt bereits e<strong>in</strong>en ganz entscheidenden<br />

E<strong>in</strong>fluss auf die Gestaltung <strong>des</strong> eigenen Lebensraumes.<br />

Um die Eigen<strong>in</strong>itiative <strong>der</strong> Bürger zu wecken und sie zu e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>tensiven Mitwirkung<br />

zu befähigen, s<strong>in</strong>d Information, Bewusstse<strong>in</strong>sbildung und Qualifikation<br />

nötig. Fachkompetenz und Methodenkompetenz s<strong>in</strong>d gleichermaßen gefragt.<br />

Kommunalpolitiker und Bürger aus Geme<strong>in</strong>den bzw. Regionen, <strong>in</strong> denen Vorbereitungsphasen<br />

für Verfahren <strong>der</strong> Flurneuordnung und Dorferneuerung und<br />

für überörtliche Vorhaben stattf<strong>in</strong>den, werden als Multiplikatoren für ihre Mitwirkung<br />

im <strong>Plan</strong>ungs- und Umsetzungsprozess <strong>in</strong> mehrtägigen Sem<strong>in</strong>aren an<br />

den Schulen <strong>der</strong> Dorf- und Landentwicklung qualifiziert. Weitere Qualifizierungsmaßnahmen<br />

für die Beteiligung s<strong>in</strong>d während <strong>des</strong> gesamten Zeitraums <strong>des</strong><br />

Verfahrensablaufes möglich.<br />

• E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>der</strong> wirtschaftlichen und sozialen Partner<br />

Gemäß § 2 Abs.1 Flurbere<strong>in</strong>igungsgesetz werden behördlich geleitete Neuordnungsverfahren<br />

unter Mitwirkung <strong>der</strong> Gesamtheit <strong>der</strong> beteiligten Grundeigentümer<br />

und <strong>der</strong> Träger öffentlicher Belange sowie <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Berufsvertretung<br />

durchgeführt (Flur- und Dorfwerkstatt).<br />

Die von den Bürgern <strong>in</strong> <strong>der</strong> Flur- o<strong>der</strong> Dorfwerkstatt erarbeiteten <strong>Plan</strong>ungsvorschläge<br />

werden <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel durch Besichtigungen vor Ort den Verbänden, wie<br />

z. B. Bayerischer Bauernverband, Bund Naturschutz, Lan<strong>des</strong>bund für Vogelschutz<br />

vorgestellt und <strong>der</strong>en Anregungen und Vorschläge <strong>zur</strong> <strong>Plan</strong>ung erhoben.<br />

Mit den Trägern öffentlicher Belange erfolgt e<strong>in</strong>e formelle Abstimmung <strong>der</strong><br />

<strong>Plan</strong>ungen im Rahmen <strong>des</strong> <strong>Plan</strong>feststellungsverfahrens nach § 41 FlurbG. Damit<br />

ist gewährleistet, dass die Maßnahmen aller im <strong>ländlichen</strong> Raum wirkenden<br />

Institutionen erst nach e<strong>in</strong>gehen<strong>der</strong> Abstimmung <strong>der</strong> <strong>Plan</strong>ungen realisiert werden.<br />

Unbeschadet <strong>der</strong> E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>der</strong> Verbände <strong>in</strong> die konkreten Verfahren <strong>der</strong><br />

Flurneuordnung und Dorferneuerung wurden die <strong>in</strong> diesem Programm aufge-<br />

...


- 293 -<br />

führten Ziele <strong>der</strong> Ländlichen <strong>Entwicklung</strong> mit den Verbänden erörtert. Sie werden<br />

<strong>in</strong> vollem Umfange mitgetragen.<br />

• Information über die Ziele und Maßnahmen <strong>der</strong><br />

<strong>För<strong>der</strong>ung</strong><br />

Grundbed<strong>in</strong>gung für die erfolgreiche Umsetzung <strong>der</strong> Strukturför<strong>der</strong>ung ist e<strong>in</strong>e<br />

gezielte und umfassende Information <strong>der</strong> potentiellen Nutznießer über die Ziele,<br />

Möglichkeiten und Vorteile dieser Politik. Die Information erfolgt <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />

im Vorfeld und während <strong>der</strong> laufenden Verfahren <strong>der</strong> Flurneuordnung und<br />

Dorferneuerung schriftlich <strong>in</strong> Form von Informationsblättern und mündlich,<br />

u. a. durch regelmäßige Teilnehmerversammlungen .<br />

• Integrierter (vernetzter) Ansatz<br />

Unter dem <strong>in</strong>tegrierten Ansatz ist die Zusammenschau aller Lebensbereiche <strong>des</strong><br />

<strong>ländlichen</strong> <strong>Raumes</strong> zu verstehen, die e<strong>in</strong>er Auffächerung <strong>der</strong> <strong>Entwicklung</strong>sbereiche<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>zelne, isoliert nebene<strong>in</strong>an<strong>der</strong> bestehende Aktivitäten und Initiativen<br />

entgegenwirken will. Erst die Zusammenschau <strong>des</strong> landwirtschaftlichen und <strong>des</strong><br />

außerlandwirtschaftlichen Sektors im <strong>ländlichen</strong> Raum sowie die Zusammenfassung<br />

aller relevanten Bereiche, auch über Geme<strong>in</strong>degrenzen h<strong>in</strong>weg, sichern<br />

e<strong>in</strong>e ausgewogene <strong>Entwicklung</strong> und erhöhen die Chance erfolgreicher Verän<strong>der</strong>ung.<br />

Bereits bei <strong>der</strong> <strong>Plan</strong>ung s<strong>in</strong>d Fachkonzepte mite<strong>in</strong>an<strong>der</strong> zu vernetzen.<br />

Beispielsweise s<strong>in</strong>d Erschließungsmaßnahmen <strong>in</strong> Dorf und Flur im Zusammenhang<br />

zu sehen mit Naherholungskonzepten. Hieraus kann e<strong>in</strong>e Ausweisung <strong>der</strong><br />

landwirtschaftlichen Erschließungswege als überörtliches Rad- und Wan<strong>der</strong>wegenetz<br />

entstehen.<br />

Die enge Zusammenarbeit <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> Direktionen für Ländliche <strong>Entwicklung</strong><br />

und zwischen den Direktionen und den Ämtern für Landwirtschaft und Ernährung<br />

gewährleistet, dass sich Maßnahmen <strong>der</strong> Flurneuordnung und Dorferneuerung<br />

sowie Maßnahmen <strong>der</strong> Diversifizierung (siehe 9.3.7.2) im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er umfassenden<br />

Strukturför<strong>der</strong>ung im <strong>ländlichen</strong> Raum s<strong>in</strong>nvoll ergänzen. Darüber<br />

...


- 294 -<br />

h<strong>in</strong>aus stellen die oben angesprochene Beteiligung <strong>der</strong> Träger öffentlicher Belange<br />

gemäß § 41 FlurbG und die <strong>in</strong>tensive Mitwirkung und Qualifizierung <strong>der</strong><br />

Bürger e<strong>in</strong>e ganzheitliche Sichtweise <strong>der</strong> geplanten Maßnahmen sicher.<br />

• Partnerschaft bei <strong>der</strong> Programmplanung und <strong>der</strong> Umsetzung von Maßnahmen<br />

und Konzepten<br />

Träger <strong>der</strong> Flurneuordnung und Dorferneuerung s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e die <strong>ländlichen</strong><br />

Geme<strong>in</strong>den, die Teilnehmergeme<strong>in</strong>schaften und die Dorfbewohner.<br />

Der Grundsatz <strong>der</strong> Partnerschaft (kooperatives Zusammenwirken von EU-<br />

E<strong>in</strong>richtungen, mitgliedstaatlichen Verwaltungsstellen, Kommunen und letztlich<br />

betroffenen Menschen im <strong>ländlichen</strong> Raum) und das Subsidiaritätspr<strong>in</strong>zip<br />

f<strong>in</strong>den bei <strong>der</strong> <strong>Plan</strong>ung Anwendung. Dadurch s<strong>in</strong>d differenzierte Lösungsansätze<br />

von Region zu Region möglich. In <strong>der</strong> Konsequenz bedeutet das e<strong>in</strong>en hocheffizienten<br />

Mittele<strong>in</strong>satz und hohe Identifikation <strong>der</strong> beteiligten Bevölkerung<br />

mit den durchgeführten Maßnahmen.<br />

Regionale und sachliche Schwerpunkte bei <strong>der</strong> Umsetzung erleichtern e<strong>in</strong> Ine<strong>in</strong>an<strong>der</strong>greifen<br />

<strong>der</strong> Maßnahmen. Dies geschieht durch die Bündelung örtlicher<br />

Handlungskonzepte, bei <strong>der</strong>en Realisierung alle Betroffenen mitwirken. Somit<br />

s<strong>in</strong>d die Beteiligten <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Maßnahme von <strong>der</strong> ersten Idee bis <strong>zur</strong> konkreten<br />

Umsetzung und häufig noch <strong>in</strong> die nachfolgenden Unterhaltsarbeiten e<strong>in</strong>gebunden.<br />

Die externe Unterstützung <strong>der</strong> Träger <strong>der</strong> Flurneuordnung und Dorferneuerung<br />

durch Experten und Fachkräfte bei <strong>der</strong> <strong>Plan</strong>ung und bei <strong>der</strong> Umsetzung von<br />

Projekten dient dazu, das erfor<strong>der</strong>liche Fachwissen e<strong>in</strong>zubr<strong>in</strong>gen und den geme<strong>in</strong>samen<br />

<strong>Entwicklung</strong>sprozeß zielorientiert voranzubr<strong>in</strong>gen. Fe<strong>der</strong>führend<br />

s<strong>in</strong>d hier die Direktionen für Ländliche <strong>Entwicklung</strong> <strong>in</strong> enger Zusammenarbeit<br />

mit den Ämtern für Landwirtschaft und Ernährung, den Schulen <strong>der</strong> Dorf- und<br />

Landentwicklung und an<strong>der</strong>en Ressorts.<br />

...


- 295 -<br />

Die weitergehende fachliche Betreuung erfolgt <strong>in</strong> den Verfahren <strong>der</strong> Flurneuordnung<br />

und Dorferneuerung <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel durch Architekten, Landschaftsplaner<br />

und die Verbände für Ländliche <strong>Entwicklung</strong>.<br />

9.3.7.1.3 Geographischer Geltungsbereich<br />

Verfahren <strong>der</strong> Flurneuordnung und Dorferneuerung s<strong>in</strong>d im gesamten <strong>ländlichen</strong><br />

Raum <strong>des</strong> Freistaates Bayern erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Zur bestmöglichen Erreichung <strong>der</strong> angestrebten Ziele erfolgt die E<strong>in</strong>leitung von<br />

Verfahren <strong>der</strong> Flurneuordnung und Dorferneuerung jedoch vorrangig <strong>in</strong> Geme<strong>in</strong>den<br />

o<strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>deteilen, die<br />

- <strong>in</strong> strukturschwachen o<strong>der</strong> sonstig benachteiligten Gebieten liegen (Ziel 2<br />

und phas<strong>in</strong>g out-Gebiete),<br />

- vom Strukturwandel <strong>in</strong> <strong>der</strong> Landwirtschaft <strong>in</strong> beson<strong>der</strong>er Weise betroffen<br />

s<strong>in</strong>d,<br />

- <strong>in</strong> Teilräumen mit negativem Wan<strong>der</strong>ungssaldo liegen,<br />

- durch überörtliche Großbau- und Infrastrukturmaßnahmen beson<strong>der</strong>s stark<br />

betroffen s<strong>in</strong>d.<br />

Bei Verfahren <strong>der</strong> Dorferneuerung kommen als mögliche Kriterien<br />

• e<strong>in</strong>e außergewöhnliche F<strong>in</strong>anzschwäche <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de im regionalen Vergleich,<br />

• herausragende Vorleistungen <strong>zur</strong> Dorferneuerung im Wettbewerb „Unser<br />

Dorf soll schöner werden – Unser Dorf hat Zukunft“ auf Lan<strong>des</strong>ebene,<br />

• Erhaltung historischer Bausubstanz,<br />

• <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> Dorfkultur,<br />

<strong>in</strong> Frage.<br />

Die Schwerpunkte <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>zelnen Verfahren unterscheiden sich aufgrund <strong>der</strong><br />

örtlichen Gegebenheiten, <strong>der</strong> Vorstellungen <strong>der</strong> Bürger und <strong>der</strong> verfügbaren<br />

F<strong>in</strong>anzmittel sehr stark.<br />

...


- 296 -<br />

9.3.7.1.4 Indikativer Gesamtf<strong>in</strong>anzierungsplan gemäß 3. Än<strong>der</strong>ungsentscheidung<br />

<strong>der</strong> EU-Kommission Nr. K(2003) 3112 vom 21.08.2003<br />

Der <strong>in</strong>dikative F<strong>in</strong>anzplan im Rahmen <strong>der</strong> EU-Kof<strong>in</strong>anzierung aus dem<br />

EAGFL geht aus <strong>der</strong> Nr. 8 <strong>der</strong> Programmplanung hervor.<br />

Flurneuordnung und Dorferneuerung werden über die im <strong>in</strong>dikativen F<strong>in</strong>anzplan<br />

ausgewiesenen Mittel mit nationalen F<strong>in</strong>anzmitteln unterstützt. Nähere<br />

Angaben hierzu s<strong>in</strong>d <strong>der</strong> Tabelle <strong>in</strong> Kapitel 16 zu entnehmen.<br />

Die Maßnahmen werden mit Mitteln <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> sowie Eigenleistungen<br />

<strong>der</strong> Teilnehmergeme<strong>in</strong>schaft und Kostenbeteiligungen <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>den<br />

f<strong>in</strong>anziert. Daneben gibt es re<strong>in</strong> national f<strong>in</strong>anzierte Maßnahmen. Dabei<br />

werden sowohl die kof<strong>in</strong>anzierten als auch die re<strong>in</strong> national f<strong>in</strong>anzierten<br />

Maßnahmen auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> bayerischen För<strong>der</strong>richtl<strong>in</strong>ien F<strong>in</strong>R-LE und<br />

DorfR geför<strong>der</strong>t. Die Abstimmung <strong>der</strong> F<strong>in</strong>anzierungen wird von <strong>der</strong> Bewilligungsbehörde<br />

(Direktion für Ländliche <strong>Entwicklung</strong>) nach verfahrensspezifischen<br />

Gesichtspunkten vorgenommen. Die re<strong>in</strong> nationale F<strong>in</strong>anzierung wird<br />

sich auch auf Altverpflichtungen an Bewilligungen vor dem 01.01.2000 beziehen.<br />

Auf Grund <strong>der</strong> langen Laufzeiten <strong>in</strong> <strong>der</strong> Flurneuordnung und Dorferneuerung<br />

werden während <strong>der</strong> gesamten Programmlaufzeit Altverpflichtungen anfallen.<br />

Im übrigen werden begleitende Maßnahmen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Flurneuordnung und<br />

Dorferneuerung, die nicht <strong>in</strong> den Vorschriften über die „Zuschussfähigkeit von<br />

Maßnahmen im Rahmen <strong>der</strong> Strukturfonds“ (<strong>zur</strong> Zeit <strong>zur</strong> Beschlussfassung im<br />

STAR-Ausschuss) enthalten s<strong>in</strong>d, re<strong>in</strong> national f<strong>in</strong>anziert.<br />

...


- 297 -<br />

9.3.7.1.5 Beschreibung <strong>der</strong> Maßnahme Flurneuordnung<br />

9.3.7.1.5.1 Beschreibung <strong>der</strong> Maßnahme gemäß 3. Än<strong>der</strong>ungsentscheidung <strong>der</strong> EU-<br />

Kommission Nr. K(2003) 3112 vom 21.08.2003<br />

Vorhaben <strong>der</strong> Ländlichen <strong>Entwicklung</strong> sollen <strong>zur</strong> Erhaltung e<strong>in</strong>er bäuerlichen<br />

Landwirtschaft, <strong>zur</strong> Gestaltung e<strong>in</strong>er gesunden Umwelt und <strong>zur</strong> Stärkung ländlicher<br />

Gebiete beitragen. Vor allem sollen die Agrarstruktur verbessert, ländlicher<br />

Grundbesitz zweckmäßig geordnet, Natur und Landschaft erhalten und<br />

gestaltet, Boden und Wasser geschützt, Dörfer und Fluren erschlossen sowie die<br />

Geme<strong>in</strong>den und öffentlichen <strong>Plan</strong>ungsträger bei Vorhaben <strong>der</strong> Landentwicklung<br />

unterstützt werden. Umweltgerechtes und bürgerfreundliches Handeln soll die<br />

Sicherung <strong>der</strong> natürlichen Lebensgrundlagen und die Verbesserung <strong>der</strong> Lebensund<br />

Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen im <strong>ländlichen</strong> Raum unterstützen sowie das Heimatund<br />

Regionalbewusstse<strong>in</strong> stärken. Dies kann im Rahmen von Verfahren nach<br />

dem Flurbere<strong>in</strong>igungsgesetz, <strong>in</strong> e<strong>in</strong>fach gelagerten Fällen (Hof- und Almerschließung,<br />

e<strong>in</strong>fache Dorferneuerung) auch außerhalb e<strong>in</strong>es Verfahrens erfolgen.<br />

Maßnahmen für die Alm- und Hoferschließung sowie den <strong>ländlichen</strong> Wegebau<br />

außerhalb von Verfahren nach dem Flurbere<strong>in</strong>igungsgesetz werden<br />

nicht im Rahmen <strong>des</strong> EAGFL – Garantie kof<strong>in</strong>anziert. Diese Maßnahmen<br />

s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> die Ziel 2-Programmplanung e<strong>in</strong>gebunden.<br />

9.3.7.1.5.2 Gegenstand und Höhe <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> gemäß 3. Än<strong>der</strong>ungsentscheidung<br />

<strong>der</strong> EU-Kommission Nr. K(2003) 3112 vom 21.08.2003<br />

Die Flurneuordnung wird gemäß den Grundsätzen <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>schaftsaufgabe<br />

„Verbesserung <strong>der</strong> Agrarstruktur und <strong>des</strong> Küstenschutzes“ geför<strong>der</strong>t.<br />

Die <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> im E<strong>in</strong>zelnen ist folgen<strong>der</strong> Übersicht zu entnehmen:<br />

...


Nr. Maßnahmen<br />

1 Erschließung <strong>der</strong> Dörfer<br />

- 298 -<br />

1. Maßnahmenbezogene <strong>Plan</strong>ungen im Ortsbereich. bis zu 60 % 1)<br />

2. <strong>Plan</strong>ung und Herstellung von Verb<strong>in</strong>dungswegen zu Weilern und E<strong>in</strong>zelgehöften e<strong>in</strong>schließlich <strong>der</strong>en Unterhaltung bis<br />

<strong>zur</strong> Übergabe an die Unterhaltungspflichtigen (§ 42 FlurbG).<br />

3. Kle<strong>in</strong>ere Maßnahmen <strong>zur</strong> dorfgemäßen Verbesserung <strong>der</strong> <strong>in</strong>nerörtlichen Verkehrsverhältnisse e<strong>in</strong>schließlich <strong>der</strong><br />

Straßenrandbereiche und Straßenräume, jedoch ke<strong>in</strong>e Maßnahmen an Ortsdurchfahrten im Zuge von Kreis-, Staatso<strong>der</strong><br />

Bun<strong>des</strong>straßen, soweit sie nicht <strong>in</strong> <strong>der</strong> Baulast <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de liegen o<strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong>en Baulast übergehen. Nicht<br />

geför<strong>der</strong>t werden können Maßnahmen <strong>zur</strong> Erschließung von Bau- und Gewerbegebieten.<br />

4. Kle<strong>in</strong>ere Maßnahmen <strong>zur</strong> Ausstattung <strong>des</strong> Dorfes mit dorfgemäßen <strong>in</strong>frastrukturellen E<strong>in</strong>richtungen sowie <strong>zur</strong> Erhaltung<br />

und Gestaltung <strong>des</strong> Ortsbil<strong>des</strong>.<br />

2 Erschließung <strong>der</strong> Landschaft<br />

<strong>Plan</strong>ung und Herstellung geme<strong>in</strong>schaftlicher Anlagen wie Straßen und Wege <strong>in</strong> Flur und Wald, soweit es <strong>der</strong> Zweck<br />

<strong>des</strong> Verfahrens erfor<strong>der</strong>t (§ 39 FlurbG), e<strong>in</strong>schließlich <strong>der</strong>en Unterhaltung bis <strong>zur</strong> Übergabe an die Unterhaltungspflichtigen<br />

(§ 42 FlurbG).<br />

3 Gestaltung <strong>der</strong> Gewässer<br />

1. <strong>Plan</strong>ung, Anlage und naturnahe Gestaltung von Gewässern III. Ordnung sowie von Vorflutgräben, Rückhaltebecken<br />

und im geme<strong>in</strong>schaftlichen Interesse notwendiger Bauwerke e<strong>in</strong>schließlich <strong>der</strong>en Unterhaltung bis <strong>zur</strong> Übergabe an die<br />

Unterhaltungspflichtigen (§ 42 FlurbG).<br />

2. Sanierung und naturnahe Gestaltung <strong>in</strong>nerörtlicher Gewässer sowie Abwehr von Hochwassergefahren für den Ortsbereich<br />

.<br />

4 Bodenschutz<br />

Höhe <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong><br />

(Zuschuss)<br />

bis zu 70 % (bei LVZ ≥ 50)<br />

2) *)<br />

bis zu 90 % (bei LVZ ≤ 20)<br />

bis zu 60 % 1)<br />

1)<br />

bis zu 50 %<br />

bis zu 70 % (bei LVZ ≥ 50)<br />

2) 3)*<br />

bis zu 90 % (bei LVZ ≤ 20)<br />

bis zu 70 % (bei LVZ ≥ 50)<br />

2) 3)*<br />

bis zu 90 % (bei LVZ ≤ 20)<br />

bis zu 60 % 1)<br />

1. Erdbecken <strong>zur</strong> dezentralen Wasserrückhaltung. bis zu 90 %<br />

2. Bodenuntersuchung im Rahmen <strong>des</strong> Besitzübergangs auf die neuen<br />

Grundstücke.<br />

bis zu 90 %<br />

1) Bei f<strong>in</strong>anzschwachen Geme<strong>in</strong>den <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em <strong>ländlichen</strong> Teilraum, <strong>des</strong>sen <strong>Entwicklung</strong> nach dem Lan<strong>des</strong>entwicklungsprogramm (Anhang 7 und 12a LEP) <strong>in</strong> beson<strong>der</strong>em Maße<br />

gestärkt werden soll, kann die Höhe <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> um bis zu 5 % angehoben werden. **)<br />

2) Bei Vorliegen <strong>der</strong> nachfolgenden Voraussetzungen kann die Höhe <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> angehoben werden:<br />

a) Beson<strong>der</strong>e strukturelle Verhältnisse<br />

Anteil <strong>der</strong> Kle<strong>in</strong>betriebe (Betriebsgröße bis unter 15 ha LF) an <strong>der</strong> Gesamtzahl <strong>der</strong> Betriebe größer als 60 % (Grundlage für die Abgrenzung<br />

s<strong>in</strong>d die Angaben <strong>der</strong> amtlichen Agrarstatistik)<br />

b) Unternehmensverfahren<br />

um bis zu 5 %<br />

1. entsprechend <strong>der</strong> Land<strong>in</strong>anspruchnahme und den lan<strong>des</strong>kulturellen Bee<strong>in</strong>trächtigungen um bis zu 5 %<br />

2. bei Mehrfachverfahren (Ausführungsanordnung für das vorausgehende Verfahren wurde <strong>in</strong> den letzten zehn Jahren vor <strong>der</strong> Anord- um bis zu 10 %<br />

nung <strong>des</strong> Unternehmensverfahrens erlassen) o<strong>der</strong> wenn ke<strong>in</strong>e wesentliche Verbesserung <strong>der</strong> agrarstrukturellen Verhältnisse erreicht<br />

werden kann<br />

c) Überdurchschnittliche Belastungen <strong>der</strong> Teilnehmer<br />

Überdurchschnittlich hoher Landbedarf bzw. überdurchschnittlich hohe Kosten für geme<strong>in</strong>schaftliche Anlagen um bis zu 10 %<br />

Der Zuschuss darf 90% <strong>der</strong> Kosten nicht überschreiten.<br />

3) a) Bei Neuordnung von Wald Höhe <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> bis zu 70 %; bei f<strong>in</strong>anzschwachen Geme<strong>in</strong>den <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em <strong>ländlichen</strong> Teilraum, <strong>des</strong>sen <strong>Entwicklung</strong> nach dem Lan<strong>des</strong>entwicklungsprogramm<br />

nachhaltig (Anhang 7 und 12a LEP) <strong>in</strong> beson<strong>der</strong>em Maße gestärkt werden soll, kann die Höhe <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> um bis zu 5 % angehoben werden.<br />

b) Die Empfehlungen <strong>der</strong> Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft Flurbere<strong>in</strong>igung <strong>zur</strong> „Waldflurbere<strong>in</strong>igung“ (Son<strong>der</strong>heft <strong>der</strong> Schriftenreihe Flurbere<strong>in</strong>igung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>m<strong>in</strong>isteriums für Ernährung,<br />

Landwirtschaft und Forsten) s<strong>in</strong>d zu beachten.<br />

c) Br<strong>in</strong>gen Maßnahmen wesentliche Vorteile für den Staatswald, ist e<strong>in</strong>e angemessene Kostenbeteiligung <strong>der</strong> Staatsforstverwaltung erfor<strong>der</strong>lich.<br />

* Zwischenwerte s<strong>in</strong>d entsprechend zu <strong>in</strong>terpolieren.<br />

** F<strong>in</strong>anzschwach ist e<strong>in</strong>e Geme<strong>in</strong>de dann, wenn ihre F<strong>in</strong>anzkraft unter dem jeweiligen Landkreisdurchschnitt liegt.<br />

...


Nr. Maßnahmen<br />

5 Lan<strong>des</strong>pflege<br />

- 299 -<br />

1. Landschaftsplanung <strong>in</strong> Verfahren <strong>zur</strong> Ländlichen <strong>Entwicklung</strong>. )<br />

2. Verfahrensbezogene Information über die Ziele <strong>der</strong> Ländlichen <strong>Entwicklung</strong> und Motivation <strong>der</strong> Bürger <strong>zur</strong> Erarbeitung<br />

geme<strong>in</strong>samer Zielvorstellungen für die Gestaltung <strong>der</strong> Landschaft.<br />

3. Maßnahmen <strong>in</strong> Dorf, Flur und Wald, die <strong>der</strong> Sicherung, Wie<strong>der</strong>herstellung und <strong>Entwicklung</strong> von Vielfalt, Eigenart und<br />

Schönheit <strong>der</strong> Landschaft und <strong>der</strong> nachhaltigen Funktionsfähigkeit <strong>des</strong> Naturhaushalts, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e e<strong>in</strong>er artenreichen<br />

Pflanzen- und Tierwelt, den kulturhistorischen und volkskundlichen Zeugnissen <strong>in</strong> Dorf und Landschaft, dem Bodenschutz,<br />

<strong>der</strong> Verbesserung <strong>des</strong> Kle<strong>in</strong>klimas, <strong>der</strong> Beseitigung von Landschaftsschäden und <strong>der</strong> landschaftsgerechten<br />

E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung von Erholungse<strong>in</strong>richtungen dienen.<br />

)<br />

)<br />

)<br />

)<br />

)<br />

)<br />

bis zu 90 %<br />

4. Landbereitstellung für die Maßnahmen nach Nummer 3. bis zu 90% 4)<br />

5. Geldabf<strong>in</strong>dungen für Obstbäume, Bäume, Feldgehölze und Hecken, soweit diese nicht durch entsprechende E<strong>in</strong>nahmen<br />

gedeckt werden (§ 50 Abs. 2 FlurbG).<br />

6. Pflanzmaterial für die Aktion „Mehr Grün <strong>in</strong> <strong>der</strong> Ländlichen <strong>Entwicklung</strong>“.<br />

7. Maßnahmen für Erholung und Freizeit, die vorwiegend örtlichen Interessen dienen. Die Anlagen sollen e<strong>in</strong>e naturbezogene<br />

Erholung ermöglichen, müssen <strong>der</strong> Allgeme<strong>in</strong>heit dienen und dürfen nicht mit Absicht auf Gew<strong>in</strong>nerzielung<br />

betrieben werden.<br />

Maßnahmen, <strong>der</strong>en Kosten 45.000 € überschreiten, können grundsätzlich nicht geför<strong>der</strong>t werden.<br />

6 Bodenordnung<br />

bis zu 90 %<br />

1. Landzwischenerwerb s. Anlage 4<br />

2. Vermarkung, Vermessung, Wertermittlung 5) , Vorstandstätigkeit, Beiträge an den Verband für Ländliche <strong>Entwicklung</strong>,<br />

sonstiger Verwaltungsaufwand. )<br />

3. Entschädigungen für )<br />

Höhe <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong><br />

(Zuschuss)<br />

bis zu 100 %, Arbeitsleistungen s<strong>in</strong>d nicht<br />

för<strong>der</strong>fähig<br />

bis zu 30 %;<br />

bis zu 50 % bei Maßnahmen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

<strong>ländlichen</strong> Teilraum, <strong>des</strong>sen <strong>Entwicklung</strong><br />

nach dem LEP <strong>in</strong> beson<strong>der</strong>em Maße<br />

gestärkt werden soll<br />

– den Ausgleich von Härten beim Vorausbau (§ 36 FlurbG) ) bis zu 70 % (bei LVZ ≥ 50)<br />

– die völlige Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> bisherigen Betriebsstruktur (§ 44 Abs. 5 FlurbG).<br />

4. Ausgleiche für )<br />

– vorübergehende erhebliche Nachteile (§ 51 FlurbG), )<br />

– sonstige Entschädigungen, )<br />

soweit diese nicht durch entsprechende E<strong>in</strong>nahmen gedeckt werden, die als Folge <strong>der</strong> Bodenordnung erfor<strong>der</strong>lich<br />

werden<br />

5. Erwerb und Verwertung von Gebäuden im Zusammenhang mit bis zu 100 % <strong>der</strong> Kosten<br />

)<br />

)<br />

bis zu 90 % (bei<br />

2) 3)*<br />

LVZ ≤ 20)<br />

– Bodenordnungsmaßnahmen <strong>zur</strong> Verbesserung <strong>der</strong> Betriebs- und Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen, abzüglich <strong>des</strong> Verwertungswertes<br />

– an<strong>der</strong>en Maßnahmen <strong>der</strong> Ländlichen <strong>Entwicklung</strong>.<br />

6. Maßnahmen im Dorf, die durch die Bodenordnung veranlasst und <strong>zur</strong> wertgleichen Abf<strong>in</strong>dung erfor<strong>der</strong>lich s<strong>in</strong>d (z.B.<br />

Anpassung von Hofzufahrten und Hause<strong>in</strong>gängen, Versetzen von Zäunen).<br />

1)<br />

bis zu 60 %<br />

7. Übernahme <strong>der</strong> Beiträge von Teilnehmern nach § 19 Abs. 1 FlurbG bei langfristiger Verpachtung. s. Anlage 6<br />

8. F<strong>in</strong>anzierung <strong>der</strong> Eigenleistung <strong>der</strong> Teilnehmergeme<strong>in</strong>schaft und z<strong>in</strong>sgünstige Stundung <strong>der</strong> Beiträge von Teilnehmern<br />

nach § 19 FlurbG.<br />

9. Beseitigung kle<strong>in</strong>erer Geländeh<strong>in</strong><strong>der</strong>nisse, Rekultivierung aufzulassen<strong>der</strong> Wege u.a.<br />

6)<br />

öffentliche Darlehen<br />

bis zu 50 %<br />

bis zu 20 % (bei LVZ ≥ 50)<br />

bis zu 50 % (bei LVZ ≤ 20) 3)*<br />

4) Auf e<strong>in</strong>e angemessene Kostenbeteiligung <strong>des</strong> künftigen Eigentümers ist h<strong>in</strong>zuwirken. E<strong>in</strong>e <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>in</strong> Höhe von 100 % ist nur <strong>in</strong> begründeten Ausnahmefällen sowie bei e<strong>in</strong>er<br />

d<strong>in</strong>glichen Sicherung <strong>der</strong> ökologischen Zweckbestimmung <strong>der</strong> entsprechenden Grundstücke auf unbefristete Dauer möglich.<br />

5) Bei Wertermittlung für Waldböden e<strong>in</strong>schließlich <strong>der</strong> notwendigen Standorterkundung sowie <strong>der</strong> Wertermittlung für den Holzbestand Höhe <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> bis zu 100 %.<br />

6) Die Kapitalmarktdarlehen werden grundsätzlich vom Verband für Ländliche <strong>Entwicklung</strong> aufgenommen, mit den zugewiesenen öffentlichen Darlehen komb<strong>in</strong>iert und zu e<strong>in</strong>em<br />

günstigen Z<strong>in</strong>ssatz (Mischz<strong>in</strong>s) an den Zuwendungsempfänger weitergegeben.<br />

• Zwischenwerte s<strong>in</strong>d entsprechend zu <strong>in</strong>terpolieren.<br />

...


Nr. Maßnahmen<br />

- 300 -<br />

Höhe <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong><br />

(Zuschuss)<br />

7 Neuordnung von We<strong>in</strong>bergen und sonstigen Son<strong>der</strong>kulturen 9)<br />

1. Herstellung <strong>der</strong> geme<strong>in</strong>schaftlichen Anlagen im We<strong>in</strong>berg e<strong>in</strong>schließlich bis zu 65 % 7)<br />

– landbautechnischer Maßnahmen (z.B. Rigolen, Tiefenlockerung),<br />

– Beseitigung von Geländeh<strong>in</strong><strong>der</strong>nissen,<br />

– Rekultivierung aufzulassen<strong>der</strong> Wege,<br />

– Dränungen, soweit sie aus Gründen <strong>des</strong> Bodenschutzes erfor<strong>der</strong>lich s<strong>in</strong>d (z.B. M<strong>in</strong><strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Rutschgefahr),<br />

– Bodenuntersuchung,<br />

– Bodenvorbereitung (z.B. Humusversorgung und an<strong>der</strong>e Maßnahmen <strong>zur</strong> Erosionsm<strong>in</strong><strong>der</strong>ung),<br />

– Abf<strong>in</strong>dung für Rebanlagen (§ 50 Abs. 2 FlurbG).<br />

2. <strong>Plan</strong>mäßige Wie<strong>der</strong>bepflanzung, dazu zählen <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e bis zu 20 %<br />

– Pfropfreben,<br />

– Pflanzung,<br />

– Drahtrahmen,<br />

– Unterhaltung und Pflege bis <strong>zur</strong> Tragfähigkeit.<br />

3. Entschädigungen bis zu 65 % 7)<br />

– zum Ausgleich von Härten (§ 36 FlurbG) beim Vorausbau,<br />

– für die völlige Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> bisherigen Struktur e<strong>in</strong>es Betriebes (§ 44 Abs. 5<br />

FlurbG),<br />

Ausgleiche für<br />

– vorübergehende Nachteile (§ 51 FlurbG),<br />

– sonstige Nachteile,<br />

soweit diese nicht durch entsprechende E<strong>in</strong>nahmen gedeckt werden.<br />

4. Lan<strong>des</strong>pflegerische Maßnahmen (vgl. Nummer 5). bis zu 90 %<br />

8 Sonstiges<br />

1. Behebung von Schäden durch Unwetter, Hochwasser o<strong>der</strong> Rutschungen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel 50 %<br />

– an ausgebauten geme<strong>in</strong>schaftlichen Anlagen, die von Geme<strong>in</strong>den zu unterhalten<br />

s<strong>in</strong>d,<br />

– an Grundstücken<br />

<strong>in</strong> noch nicht schlussfestgestellten Verfahren.<br />

2. Beschaffung von Geräten und Baumasch<strong>in</strong>en. 0 % 8)<br />

9 Vorarbeiten<br />

1. Projektgebundene Vorarbeiten. )<br />

2. Spezielle Untersuchungen o<strong>der</strong> Erhebungen, die wegen örtlicher Beson<strong>der</strong>heiten <strong>des</strong><br />

vorgesehenen Verfahrensgebietes außerhalb <strong>der</strong> projektgebundenen Vorarbeiten notwendig<br />

s<strong>in</strong>d. 10)<br />

3. Zweckforschungen. )<br />

)<br />

)<br />

)<br />

Ausnahmen bedürfen <strong>der</strong><br />

Zustimmung <strong>des</strong> Staatsm<strong>in</strong>isteriums.<br />

bis zu 100 %<br />

7) In Verfahren mit e<strong>in</strong>em hohen Anteil an Steil- und Steilstlagen o<strong>der</strong> beson<strong>der</strong>s aufwändigen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von unterliegenden Siedlungen o<strong>der</strong><br />

Verkehrse<strong>in</strong>richtungen o<strong>der</strong> beson<strong>der</strong>s aufwändigen Erschließungsmaßnahmen kann die Höhe <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> bis zu 10 % angehoben werden.<br />

8) Die Kosten <strong>des</strong> E<strong>in</strong>satzes <strong>der</strong> Geräte und Baumasch<strong>in</strong>en bei <strong>der</strong> Durchführung von Maßnahmen <strong>der</strong> Teilnehmergeme<strong>in</strong>schaft können entsprechend den jeweils geltenden<br />

zuschussfähigen Höchstsätzen för<strong>der</strong>fähig verrechnet werden.<br />

9) Für die Neuordnung von an<strong>der</strong>en Son<strong>der</strong>kulturen s<strong>in</strong>d<br />

- das Merkblatt „Obstbau und Obstbäume <strong>in</strong> <strong>der</strong> Flurbere<strong>in</strong>igung“ (Merkblatt <strong>zur</strong> Ländlichen Neuordnung Nr. 3)<br />

- das Merkblatt für die Durchführung von Flurbere<strong>in</strong>igungsverfahren <strong>in</strong> Gebieten mit Hopfen- und Spargelanbau (vgl. LMBek vom 26. April 1989), AllMBl S. 509 –<br />

Merkblatt <strong>zur</strong> Ländlichen Neuordnung Nummer 5)<br />

zu beachten.<br />

10) Vor Auftragserteilung ist die Genehmigung <strong>des</strong> Staatsm<strong>in</strong>isteriums e<strong>in</strong>zuholen. Der Bereich Zentrale Aufgaben bei <strong>der</strong> Direktion für Ländliche <strong>Entwicklung</strong> München<br />

kann über die Vergabe bei Kosten bis zu 50.000 € ohne MWSt. <strong>in</strong> eigener Verantwortung entscheiden.<br />

* Zwischenwerte s<strong>in</strong>d entsprechend zu <strong>in</strong>terpolieren.<br />

...


- 301 -<br />

Die för<strong>der</strong>fähigen Kosten <strong>der</strong> Projekte <strong>der</strong> Flurneuordnung s<strong>in</strong>d durch das Flurbere<strong>in</strong>igungsgesetz<br />

legitimiert. Sie leiten sich im Wesentlichen aus den F<strong>in</strong>anzierungsrichtl<strong>in</strong>ien<br />

Ländliche <strong>Entwicklung</strong> - F<strong>in</strong>R-LE (LMBek vom<br />

01.02.1993 und LMBeK vom 25.06.2002) ab. Grundlage dieser För<strong>der</strong>richtl<strong>in</strong>ie<br />

s<strong>in</strong>d <strong>der</strong> Rahmenplan <strong>der</strong> GAK und <strong>der</strong> Haushaltsplan <strong>des</strong> Freistaates Bayern.<br />

In <strong>der</strong> Flurneuordnung richtet sich die Höhe <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> grundsätzlich nach<br />

<strong>der</strong> wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit <strong>der</strong> Teilnehmergeme<strong>in</strong>schaft. Der För<strong>der</strong>satz<br />

liegt <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel bei ca. 80 % <strong>der</strong> för<strong>der</strong>fähigen Kosten. Bei Verfahren<br />

mit beson<strong>der</strong>er ökologischer Zielsetzung kann er für Verfahren, auf<br />

die die neuen F<strong>in</strong>R-LE vom 25.06.2002 anzuwenden s<strong>in</strong>d, auf bis zu 90 %<br />

angehoben werden. Projekte, die im Interesse Dritter liegen, werden von diesen<br />

f<strong>in</strong>anziert. Die Zuwendungen werden <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel als Projektför<strong>der</strong>ung mittels<br />

Anteilsf<strong>in</strong>anzierung gewährt. Die nationale Kof<strong>in</strong>anzierung setzt sich zusammen<br />

aus Bun<strong>des</strong>- und Lan<strong>des</strong>mitteln (60 : 40) im Rahmen <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>schaftsaufgabe<br />

sowie Mitteln <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>den.<br />

Die Maßnahme Flurneuordnung unterliegt dem Umweltverträglichkeitsrecht.<br />

Die Zielsetzung, E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> Natur und Landschaft zu m<strong>in</strong>imieren und <strong>der</strong> M<strong>in</strong>imalfor<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Umweltverträglichkeit nach Erhalt o<strong>der</strong> Ausgleich zu entsprechen,<br />

hat oberste Priorität. Dennoch ergibt sich e<strong>in</strong>e gewisse Verän<strong>der</strong>ung<br />

an Strukturen und Biodiversität. Da aber <strong>in</strong> den Verfahren durch Neuanlage und<br />

Sicherung von Strukturen und Biotopen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel weit über den Ersatz und<br />

Ausgleich h<strong>in</strong>ausgehende landschaftspflegerische Leistungen erbracht werden,<br />

kann auf e<strong>in</strong>e Bestimmung, den Verlust von Biotopen, Biodiversität etc. zu verh<strong>in</strong><strong>der</strong>n,<br />

verzichtet werden. Im übrigen werden Maßnahmen <strong>der</strong> Flurneuordnung<br />

mit den zuständigen Stellen <strong>des</strong> Naturschutzes abgestimmt.<br />

9.3.7.1.5.3 Zuwendungsempfänger<br />

Zuwendungen können gewährt werden<br />

- Teilnehmergeme<strong>in</strong>schaften,<br />

...


- 302 -<br />

- Geme<strong>in</strong>den,<br />

- Verbänden für Ländliche <strong>Entwicklung</strong>,<br />

- dem Lan<strong>des</strong>verband für Ländliche <strong>Entwicklung</strong>,<br />

- e<strong>in</strong>zelnen Beteiligten und<br />

- sonstigen geeigneten Trägern<br />

9.3.7.1.5.4 Zuwendungsvoraussetzungen<br />

Der Anordnung e<strong>in</strong>es Verfahrens nach dem Flurbere<strong>in</strong>igungsgesetz soll bei Bedarf<br />

e<strong>in</strong>e agrarstrukturelle Vorplanung nach Maßgabe <strong>der</strong> für sie geltenden beson<strong>der</strong>en<br />

Bestimmungen vorausgehen.<br />

<strong>Plan</strong>ung und Durchführung <strong>des</strong> Verfahrens s<strong>in</strong>d so aus<strong>zur</strong>ichten, wie es den<br />

gegene<strong>in</strong>an<strong>der</strong> abzuwägenden Interessen <strong>der</strong> Beteiligten sowie den Interessen<br />

<strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>en Lan<strong>des</strong>kultur und <strong>der</strong> Landentwicklung entspricht und wie es<br />

das Wohl <strong>der</strong> Allgeme<strong>in</strong>heit erfor<strong>der</strong>t. Insbeson<strong>der</strong>e s<strong>in</strong>d die Ziele und Erfor<strong>der</strong>nisse<br />

<strong>der</strong> §§ 1 und 37 FlurbG zu beachten. Das Verfahren ist zeitlich und<br />

sachlich mit den Vorhaben an<strong>der</strong>er Bereiche, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e kommunalen <strong>Plan</strong>ungen<br />

e<strong>in</strong>schließlich Landschaftsplanung, Verkehrsplanungen und wasserwirtschaftlichen<br />

<strong>Plan</strong>ungen abzustimmen.<br />

Größe, Umfang und Ausbauart <strong>der</strong> Anlagen <strong>zur</strong> Ländlichen <strong>Entwicklung</strong> s<strong>in</strong>d<br />

auf das <strong>zur</strong> Erfüllung <strong>der</strong> Aufgaben erfor<strong>der</strong>liche Ausmaß zu beschränken. Auf<br />

die natürlichen Lebensgrundlagen, die Pflege <strong>der</strong> Kulturlandschaft durch Landnutzung,<br />

die erhaltungswürdigen Landschaftsbestandteile, die Belange <strong>der</strong><br />

Denkmalpflege, die Gestaltung <strong>des</strong> Orts- und Landschaftsbil<strong>des</strong> sowie die sozialen<br />

und kulturellen Bedürfnisse <strong>der</strong> Bürger ist beson<strong>der</strong>e Rücksicht zu nehmen.<br />

Bei <strong>der</strong> <strong>Plan</strong>ung und Herstellung <strong>der</strong> Anlagen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e zu beachten<br />

- die für die <strong>Plan</strong>feststellung nach § 41 FlurbG maßgeblichen Richtl<strong>in</strong>ien,<br />

- die Empfehlung <strong>der</strong> Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft Flurbere<strong>in</strong>igung „<strong>Plan</strong> über die<br />

geme<strong>in</strong>schaftlichen und öffentlichen Anlagen“ (Son<strong>der</strong>heft <strong>der</strong> Schriftenreihe<br />

für Flurbere<strong>in</strong>igung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>m<strong>in</strong>isteriums für Ernährung, Landwirt-<br />

...


- 303 -<br />

schaft und Forsten),<br />

- die Richtl<strong>in</strong>ien für den Ländlichen Wegebau (RLW),<br />

- Heft VI „Geme<strong>in</strong>schaftliche und öffentliche Anlagen“ <strong>der</strong> Vorschriften und<br />

Anweisungen für die Ländliche <strong>Entwicklung</strong>“ <strong>in</strong> Bayern<br />

(AVLE VI) sowie<br />

- ggf. die für die Landschaftsplanung und Dorferneuerung maßgeblichen<br />

Richtl<strong>in</strong>ien und Empfehlungen <strong>des</strong> Staatsm<strong>in</strong>isteriums.<br />

Die sachgemäße Unterhaltung <strong>der</strong> geför<strong>der</strong>ten Anlagen ist – möglichst schon im<br />

Zusammenhang mit <strong>der</strong> Aufstellung <strong>des</strong> <strong>Plan</strong>es über die geme<strong>in</strong>schaftlichen und<br />

öffentlichen Anlagen – frühzeitig sicherzustellen.<br />

9.3.7.1.6 Beschreibung <strong>der</strong> Maßnahme Dorferneuerung<br />

9.3.7.1.6.1 Beschreibung <strong>der</strong> Maßnahme<br />

Die Dorferneuerung dient im Rahmen <strong>der</strong> angestrebten <strong>ländlichen</strong> <strong>Entwicklung</strong><br />

<strong>der</strong> nachhaltigen Verbesserung <strong>der</strong> Lebens-, Wohn- und Arbeitsverhältnisse auf<br />

dem Lande, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> agrarstrukturellen Verhältnisse und städtebaulich<br />

unbefriedigenden Zustände. Durch die Dorferneuerung sollen<br />

• die örtlichen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen für die Landwirtschaft verbessert,<br />

• <strong>der</strong> heimatliche Lebensraum <strong>der</strong> <strong>ländlichen</strong> Bevölkerung gestärkt,<br />

• das Bewusstse<strong>in</strong> für die dörfliche Lebenskultur vertieft,<br />

• <strong>der</strong> eigenständige Charakter ländlicher Siedlungen sowie die Kulturlandschaft<br />

erhalten<br />

und damit die Dörfer und <strong>ländlichen</strong> Siedlungen auf künftige Erfor<strong>der</strong>nisse vorbereitet<br />

werden.<br />

Über die baulich-gestalterischen und <strong>in</strong>frastrukturellen Maßnahmen h<strong>in</strong>aus sollen<br />

dabei e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>tensive Beschäftigung <strong>der</strong> Bürger mit ihrem Lebensraum angestrebt<br />

sowie die aktive Mitwirkung <strong>der</strong> Bürger an <strong>der</strong> Vorbereitung, <strong>Plan</strong>ung<br />

und Ausführung <strong>der</strong> Dorferneuerung erreicht werden.<br />

...


- 304 -<br />

Informations- und <strong>Plan</strong>ungshilfen sowie geeignete Erhaltungs-, Sanierungs- und<br />

Gestaltungsmaßnahmen sollen e<strong>in</strong>e geordnete Dorfentwicklung unterstützen und<br />

Anreize <strong>zur</strong> Belebung o<strong>der</strong> Mil<strong>der</strong>ung baulicher, struktureller und sozialer Mängel<br />

geben.<br />

Die Begriffe „Dorf“ und „Geme<strong>in</strong>de“ werden verstanden als Def<strong>in</strong>ition <strong>der</strong><br />

För<strong>der</strong>kulisse. In den Dorferneuerungsrichtl<strong>in</strong>ien heißt es:<br />

„Die Dorferneuerung kann <strong>in</strong> ländlich strukturierten Geme<strong>in</strong>den o<strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>deteilen<br />

e<strong>in</strong>schließlich im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang gelegener<br />

Weiler und E<strong>in</strong>zelanwesen geför<strong>der</strong>t werden“.<br />

Dabei stellt <strong>der</strong> Begriff „Geme<strong>in</strong>de“ die politische und verwaltungsmäßige E<strong>in</strong>heit<br />

dar, die auch Zuwendungsempfänger und Träger <strong>der</strong> Dorferneuerung se<strong>in</strong><br />

kann.<br />

Der Begriff „Dorf“ wird als Siedlungsform <strong>der</strong> Landbevölkerung verwendet,<br />

die e<strong>in</strong>e relativ geschlossene, ständig bewohnte Siedlungse<strong>in</strong>heit <strong>in</strong> ländlich<br />

strukturiertem Gebiet darstellt.<br />

...


- 305 -<br />

9.3.7.1.6.2 Gegenstand und Höhe <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> gemäß 3. Än<strong>der</strong>ungsentscheidung<br />

<strong>der</strong> EU-Kommission Nr. K(2003) 3112 vom 21.08.2003<br />

Die tabellarische Zusammenstellung über die <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> Dorferneuerung<br />

(Gegenstand und Höhe <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong>) bleibt unverän<strong>der</strong>t<br />

Nr. Maßnahmen Höhe <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong><br />

2.1 Die Dorferneuerung vorbereitende und sie begleitende Sem<strong>in</strong>are und Aktionen<br />

<strong>zur</strong> Information, Bildung und Motivierung <strong>der</strong> Multiplikatoren und Bürger<br />

sowie zu <strong>der</strong>en aktiver Beteiligung an <strong>der</strong> geme<strong>in</strong>samen Erarbeitung von<br />

Zielvorstellungen und Leitl<strong>in</strong>ien für die künftige dörfliche <strong>Entwicklung</strong> e<strong>in</strong>schließlich<br />

<strong>der</strong> Unterstützung eigener Initiativen z.B. im wirtschaftlichen,<br />

sozialen, kulturellen und ökologischen Bereich.<br />

bis zu 70 % <strong>der</strong> Kosten<br />

2.2 (1) <strong>Plan</strong>ungen und Konzepte (ausgenommen die Erstellung von Bauleitplänen)<br />

<strong>zur</strong> Dorfentwicklung und –erneuerung e<strong>in</strong>schließlich notwendiger Bestandsaufnahmen,<br />

Dokumentationen und Wettbewerbe (soweit diese nicht<br />

ausschließlich städtebauliche <strong>Plan</strong>ungen im S<strong>in</strong>ne <strong>der</strong> Grundsätze und Richtl<strong>in</strong>ien<br />

für Wettbewerbe – GRW 1977 – zum Inhalt haben) sowie <strong>der</strong>en fachkundige<br />

Erläuterung und Darstellung.<br />

(2) Aufwendungen für Bodenordnung und örtlichen Betrieb.<br />

2.3 Begleitende Beratung und gutachterliche Unterstützung <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de, Teilnehmergeme<strong>in</strong>schaft<br />

und/o<strong>der</strong> <strong>des</strong> Verban<strong>des</strong> für Ländliche <strong>Entwicklung</strong><br />

sowie <strong>der</strong> Bürger <strong>in</strong> gestalterischen, baulichen, denkmalpflegerischen, ökologischen,<br />

wirtschaftlichen und sozialkulturellen Fragen auf vertraglicher<br />

Grundlage bis spätestens vier Jahre nach <strong>der</strong> Ausführungsanordnung.<br />

2.4 Dorfgemäße Verbesserung <strong>der</strong> <strong>in</strong>nerörtlichen Verkehrsverhältnisse e<strong>in</strong>schließlich<br />

<strong>der</strong> Straßenrandbereiche und Straßenräume sowie die Erschließung<br />

von Weilern und landwirtschaftlichen Hofstellen; jedoch ke<strong>in</strong>e Maßnahmen<br />

an Ortsdurchfahrten im Zuge von Kreis-, Staats- o<strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>straßen,<br />

soweit sie nicht <strong>in</strong> <strong>der</strong> Baulast <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>den liegen, <strong>in</strong> <strong>der</strong>en Baulast übergehen<br />

o<strong>der</strong> sich auf die E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>in</strong> das dörfliche Umfeld beschränken,<br />

und ke<strong>in</strong>e Maßnahmen <strong>zur</strong> erstmaligen Herstellung von Erschließungsanlagen<br />

im S<strong>in</strong>ne von § 127 BauGB.<br />

2.5 Sanierung und Renaturierung von Gewässern e<strong>in</strong>schließlich <strong>der</strong> Öffnung<br />

verrohrter Fließgewässer und <strong>der</strong> Anlage von naturnahen Dorfweihern sowie<br />

die Verr<strong>in</strong>gerung von Hochwassergefahren für den Ortsbereich.<br />

bis zu 70 % <strong>der</strong> Kosten<br />

bis zu 60 % <strong>der</strong> Kosten *)<br />

bis zu 60 % <strong>der</strong> Kosten *)<br />

bis zu 60 % <strong>der</strong> Kosten *)<br />

2.6 Bedarfsgerechte Ausstattung <strong>des</strong> Dorfes, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e durch<br />

(1) die Anlage von Dorf-, Spiel- und Bolzplätzen sowie von dorfgemäßen<br />

Freizeit- und Erholungse<strong>in</strong>richtungen e<strong>in</strong>schließlich Schul- und Lehrgärten,<br />

(2) die Än<strong>der</strong>ung von Ver- und Entsorgungse<strong>in</strong>richtungen, soweit sie <strong>zur</strong><br />

Durchführung an<strong>der</strong>er Maßnahmen <strong>der</strong> Dorferneuerung erfor<strong>der</strong>lich ist,<br />

(3) die Errichtung o<strong>der</strong> Verbesserung von kle<strong>in</strong>eren öffentlichen o<strong>der</strong> geme<strong>in</strong>schaftlichen<br />

Anlagen <strong>zur</strong> umweltfreundlichen Ver- und Entsorgung (z.B.<br />

geme<strong>in</strong>schaftliche Kompostierungsanlagen, Wertstoffhöfe, Nutzung erneuerbarer<br />

Energiequellen, Energiee<strong>in</strong>sparung, Masch<strong>in</strong>enwaschplätze, Lagerplätze<br />

etc.),<br />

bis zu 60 % <strong>der</strong> Kosten *)<br />

(4) die Schaffung, Erhaltung und Sicherung von Lebensräumen für die heimi- bei Pflanzmaßnahmen auf<br />

privaten Flächen bis zu<br />

...


- 306 -<br />

sche Tier- und Pflanzenwelt,<br />

(5) die Gestaltung, Neuanlage und Sicherung von dorfgemäßen Grünflächen<br />

und Grünzügen, die grünordnerische E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>des</strong> Dorfes e<strong>in</strong>schließlich<br />

<strong>der</strong> Neubaugebiete <strong>in</strong> die Landschaft, Nr. 2.4 letzter Halbsatz gilt entsprechend,<br />

(6) Maßnahmen <strong>zur</strong> Verbesserung <strong>des</strong> Ortsbil<strong>des</strong>, wie die<br />

• dorfgerechte Anlage von ortsbildprägenden Plätzen, Straßenräumen und<br />

Fußgängerbereichen e<strong>in</strong>schließlich dorfgemäßer Beleuchtungsanlagen,<br />

• naturschonende Renovierung, Errichtung, Verän<strong>der</strong>ung, ggf. auch Beseitigung<br />

von E<strong>in</strong>friedungen, Stützmauern, Friedhofsmauern, Treppen etc.<br />

• Renovierung o<strong>der</strong> Errichtung von Bildstöcken, Marterln, Denkmälern,<br />

Backhäusern, Kapellen, Dorfbrunnen, Torbögen usw.,<br />

• Erhaltung und Wie<strong>der</strong>herstellung denkmalpflegerisch o<strong>der</strong> kulturhistorisch<br />

wertvoller Garten- und Freiflächen.<br />

2.7 Dorfgemäße öffentliche E<strong>in</strong>richtungen <strong>zur</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> Dorfgeme<strong>in</strong>schaft<br />

und Dorfkultur wie z.B. bedarfsgerechte Geme<strong>in</strong>schaftshäuser, dörfliche<br />

Selbsthilfee<strong>in</strong>richtungen, Dorfmuseen usw.<br />

2.8 Durch geme<strong>in</strong>schaftliche o<strong>der</strong> öffentliche Bauvorhaben o<strong>der</strong> durch die Bodenordnung<br />

im Rahmen <strong>der</strong> Dorferneuerung veranlasste Maßnahmen im<br />

privaten Bereich (z.B. Anpassen von Hofzufahrten und Hause<strong>in</strong>gängen, Versetzen<br />

von Zäunen).<br />

2.9 Umbauten, Erhaltungsaufwendungen und bauliche o<strong>der</strong> gestalterische Verbesserungen<br />

(1) an Gebäuden für geme<strong>in</strong>dliche o<strong>der</strong> geme<strong>in</strong>schaftliche Zwecke unter<br />

Berücksichtigung ortsbildprägen<strong>der</strong> Gesichtspunkte. Die Geme<strong>in</strong>de, e<strong>in</strong>e<br />

an<strong>der</strong>e Körperschaft <strong>des</strong> öffentlichen Rechts o<strong>der</strong> e<strong>in</strong> sonstiger geme<strong>in</strong>schaftlicher<br />

Träger muss Eigentümer se<strong>in</strong> o<strong>der</strong> werden o<strong>der</strong> das une<strong>in</strong>geschränkte<br />

Belegungsrecht haben.<br />

(2) an Baudenkmälern o<strong>der</strong> denkmalpflegerisch beson<strong>der</strong>s wertvollen Gebäuden,<br />

die <strong>zur</strong> Erhaltung o<strong>der</strong> Stärkung <strong>der</strong> Eigenart und <strong>des</strong> Eigenwertes<br />

<strong>des</strong> Dorfes ganz erheblich beitragen.<br />

2.10 Erwerb und Verwertung von<br />

(1) Gebäuden im Zusammenhang mit Bodenordnungsmaßnahmen <strong>zur</strong> Verbesserung<br />

<strong>der</strong> Lebens-, Wohn- und Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen im Ort und sonstigen<br />

Maßnahmen <strong>der</strong> Dorferneuerung.<br />

(2) Gebäuden und Grundstücken im Zusammenhang mit Maßnahmen <strong>der</strong><br />

Dorferneuerung mit vorwiegend ökologischer Zielsetzung.<br />

90 % <strong>der</strong> Kosten <strong>des</strong><br />

Materials (soweit nicht<br />

nach 2.14 geför<strong>der</strong>t)<br />

bis zu 60 % <strong>der</strong> Kosten *)<br />

höchstens jedoch<br />

120.000 DM (61.355<br />

Euro)<br />

bis zu 60 % <strong>der</strong> Kosten *)<br />

bis zu 60 % <strong>der</strong> Kosten *),<br />

je Gebäude jedoch höchstens<br />

120.000 DM (61.355<br />

Euro); bei Gebäuden, die<br />

für den Erfolg e<strong>in</strong>er Dorferneuerung<br />

von herausragen<strong>der</strong><br />

Bedeutung s<strong>in</strong>d,<br />

kann das Staatsm<strong>in</strong>isterium<br />

ausnahmsweise e<strong>in</strong>em<br />

höheren Betrag zustimmen.<br />

bis zu 60 % *); bei vorwiegenddenkmalpflegerischer<br />

o<strong>der</strong> sozialkultureller<br />

Zielsetzung bis zu 100<br />

% <strong>der</strong> um den Wie<strong>der</strong>verwertungswertverr<strong>in</strong>gerten<br />

Kosten<br />

bis zu 100 % <strong>der</strong> um den<br />

Wie<strong>der</strong>verwertungswert<br />

verr<strong>in</strong>gerten Kosten<br />

*) Bei f<strong>in</strong>anzschwachen Geme<strong>in</strong>den <strong>in</strong> überwiegend strukturschwachen Regionen kann die <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> ausnahmsweise bis zu 65 %<br />

betragen.<br />

2.11 Im Wirtschaftsteil landwirtschaftlicher sowie handwerklicher<br />

o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>er dörflicher Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe<br />

(1) dorfgerechte *) Baumaßnahmen und Investitionen <strong>zur</strong><br />

Verbesserung <strong>der</strong> Produktivität, <strong>der</strong> Arbeitsabläufe und Arbeitsplatzbed<strong>in</strong>gungen,<br />

<strong>zur</strong> Betriebserweiterung, <strong>zur</strong> Sicherung<br />

<strong>der</strong> Existenz und ähnlicher, vorrangig dem Betrieb<br />

<strong>För<strong>der</strong>ung</strong> grundsätzlich im Rahmen sonstiger<br />

staatlicher Programme. Ansonsten<br />

(auch <strong>in</strong>folge Nichterreichens evtl. M<strong>in</strong><strong>des</strong>t<strong>in</strong>vestitionssummen)<br />

bis zu 15 % <strong>der</strong><br />

...


- 307 -<br />

dienen<strong>der</strong> Maßnahmen (auch <strong>in</strong> den Bereichen Direktvermarktung,<br />

Urlaub auf dem Bauernhof, Freizeit und Erholung,<br />

Energiee<strong>in</strong>sparung usw.), jedoch ke<strong>in</strong>e Beschaffung von<br />

Masch<strong>in</strong>en u. dgl.<br />

(2) dorfgerechte *) Baugestaltungen, Anlagen <strong>zur</strong> Verm<strong>in</strong><strong>der</strong>ung/Vermeidung<br />

von Immissionen, Maßnahmen an Gebäuden<br />

<strong>zur</strong> Beseitigung baulicher<br />

Missstände (z.B. Maßnahmen <strong>zur</strong> Instandsetzung von nicht<br />

mehr vorrangig dem Betrieb dienen<strong>der</strong> Bausubstanz), Umnutzung<br />

und Revitalisierung von Gebäuden zu Wohnungen<br />

o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en betriebsfremden Zwecken (hierbei auch <strong>in</strong><br />

ehemaligen Hofstellen und Betriebsstätten) und ähnliche,<br />

vorrangig im Gesamt<strong>in</strong>teresse <strong>der</strong> Dorfentwicklung liegende<br />

Maßnahmen an vorhandener Bausubstanz.<br />

Kosten, höchstens jedoch 40.000 DM<br />

(20.452 Euro) je Hofstelle o<strong>der</strong> Betriebsstätte<br />

**)<br />

bis zu 15 % <strong>der</strong> Kosten, höchstens jedoch<br />

40.000 DM (20.452 Euro) je Hof-<br />

stelle o<strong>der</strong> Betriebsstätte; bei <strong>För<strong>der</strong>ung</strong><br />

nach an<strong>der</strong>en Programmen gemäß Abs. 1<br />

jedoch höchstens 20.000 DM (10.226<br />

Euro) unter Beachtung <strong>der</strong> Kostentrennung<br />

**)<br />

(3) <strong>der</strong> Dorfentwicklung dienliche Geme<strong>in</strong>schaftsanlagen. bis zu 30 % <strong>der</strong> Kosten<br />

2.12 Dorfgerechte *) Um-, An- und Ausbaumaßnahmen im<br />

Wohnbereich ländlich-dörflicher Bausubstanz e<strong>in</strong>schließlich<br />

• Sanierung, Umnutzung, Revitalisierung o<strong>der</strong> sonstige<br />

Gestaltung vorhandener Bausubstanz zu Wohnzwecken<br />

o<strong>der</strong> für den nichtgewerblichen Fremdenverkehr sowie<br />

dorfgemäße Ersatzbauten,<br />

• Wärmedämmung, Umstellung auf energiesparende und<br />

umweltschonende Wärmegew<strong>in</strong>nung, erneuerbare Energiequellen<br />

usw.<br />

2.13 Bedeutsame Baugestaltungen,<br />

• die nach Maßgabe von Leitl<strong>in</strong>ien <strong>zur</strong> dörflichen Gestaltung<br />

im Dorferneuerungsplan als beson<strong>der</strong>s wünschenswert<br />

e<strong>in</strong>gestuft s<strong>in</strong>d und überdurchschnittliche Aufwendungen<br />

erfor<strong>der</strong>n, wie z.B. an ortsbeherrschen<strong>der</strong> Bausubstanz,<br />

<strong>zur</strong> gezielten Aufwertung von Platz- und Straßenräumen,<br />

an kulturhistorischen Bauten und Anlagen<br />

usw.,<br />

• <strong>in</strong> Ausnahmefällen an ortsbildprägenden Neubauten <strong>zur</strong><br />

gestalterischen Anpassung an bestehende Gebäudeensembles.<br />

2.14 Dorfgerechte *) Hofraum- und Vorbereichsgestaltungen im<br />

privaten Bereich<br />

• <strong>zur</strong> Gestaltung landwirtschaftlicher und gewerblicher<br />

Hofräume (e<strong>in</strong>schl. Grünanlagen, Hofbäume, Entsiegelungen).<br />

• <strong>zur</strong> Aufwertung <strong>des</strong> Ortsbil<strong>des</strong> im Vorbereich <strong>der</strong> Betriebe<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Wohnanwesen, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e Maßnahmen<br />

mit öffentlicher Wirkung entlang von Hauptstraßen,<br />

markanten Plätzen und Bereichen (z.B. naturnahe Gärten,<br />

E<strong>in</strong>friedungen, Entsiegelungen, Bäume) u.ä.<br />

bis zu 20 % <strong>der</strong> Baukosten, höchstens<br />

jedoch 40.000 DM (20.452 Euro) je<br />

Wohnhaus o<strong>der</strong> Wohnanwesen; bei <strong>För<strong>der</strong>ung</strong><br />

nach an<strong>der</strong>en staatlichen Programmen<br />

jedoch höchstens 20.000 DM (10.226<br />

Euro) unter Beachtung <strong>der</strong> Kostentrennung<br />

***)<br />

bis zu 40 % <strong>der</strong> Kosten für die Gestaltung<br />

<strong>der</strong> Fassade, höchstens jedoch 20.000 DM<br />

(10.226 Euro) je E<strong>in</strong>zelobjekt. Dabei s<strong>in</strong>d<br />

Komb<strong>in</strong>ationen mit Baumaßnahmen nach<br />

Nr. 2.11 o<strong>der</strong> 2.12 unter Beachtung <strong>der</strong><br />

Kostentrennung zulässig. ***)<br />

bis zu 40 % <strong>der</strong> Kosten, höchstens jedoch<br />

10.000 DM (5.113 Euro) je Hofstelle bzw.<br />

Wohnanwe-<br />

sen ***) (soweit nicht nach 2.6 geför<strong>der</strong>t)<br />

*) Dorfgerecht bedeutet den Zielen, Leitl<strong>in</strong>ien o<strong>der</strong> ggf. konkreten Vorgaben <strong>des</strong> Dorferneuerungsplanes Rechnung tragende<br />

Maßnahmen.<br />

**) Die e<strong>in</strong>schränkenden Regelungen <strong>der</strong> Art. 92 und 93 EWG-Vertrag und sonstige e<strong>in</strong>schlägige EG-Vorschriften s<strong>in</strong>d hierbei zu<br />

beachten (z.B. für den Bereich Landwirtschaft die VO (EWG) 2328/91 <strong>zur</strong> Verbesserung <strong>der</strong> Effizienz <strong>der</strong> Agrarstruktur; bei<br />

gewerblichen Investitionen <strong>der</strong> „Geme<strong>in</strong>schaftsaufgabe für staatliche Beihilfen an kle<strong>in</strong>e und mittlere Unternehmen“ gemäß<br />

den Kommissionsentscheidungen vom 20.05.1992 und 02.06.1992 – siehe Amtsblatt <strong>der</strong> EG vom 19.08.1992 S. 213 ff).<br />

***) Bei beson<strong>der</strong>s kostenträchtigen Sanierungen und Baugestaltungen (Nrn. 2.12- 2.14), die für den Gesamterfolg <strong>der</strong> Dorferneuerung<br />

von entscheiden<strong>der</strong> Bedeutung s<strong>in</strong>d, kann die Regierung ausnahmsweise e<strong>in</strong>em höheren Betrag zustimmen.<br />

...


- 308 -<br />

Die för<strong>der</strong>fähigen Kosten <strong>der</strong> Projekte <strong>der</strong> Dorferneuerung s<strong>in</strong>d durch das Flurbere<strong>in</strong>igungsgesetz<br />

legitimiert. Sie leiten sich im Wesentlichen aus den Dorferneuerungsrichtl<strong>in</strong>ien<br />

(LMBek vom 09.06.1993 mit Än<strong>der</strong>ung vom 29.07.1997)<br />

ab. Grundlage dieser För<strong>der</strong>richtl<strong>in</strong>ie ist <strong>der</strong> Haushaltsplan <strong>des</strong> Freistaates Bayern.<br />

Zwischen diesem För<strong>der</strong>programm und den Zielen <strong>der</strong> Verordnung (EG) Nr.<br />

1257/99 besteht <strong>in</strong> vollem Umfang Übere<strong>in</strong>stimmung.<br />

In <strong>der</strong> Dorferneuerung beträgt <strong>der</strong> För<strong>der</strong>satz für das Gesamtprogramm bis zu<br />

50 %, für e<strong>in</strong>zelne, beson<strong>der</strong>s bedeutsame Maßnahmen, die sonst nicht f<strong>in</strong>anzierbar<br />

wären, <strong>in</strong> f<strong>in</strong>anz- und strukturschwachen Geme<strong>in</strong>den bis zu<br />

80 % <strong>der</strong> för<strong>der</strong>fähigen Kosten. Die Geme<strong>in</strong>den tragen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel die übrigen<br />

Kosten. Die Zuwendungen werden <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel als Projektför<strong>der</strong>ung mittels<br />

Anteilsf<strong>in</strong>anzierung gewährt.<br />

Die nationale Kof<strong>in</strong>anzierung erfolgt mit Mitteln <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>, <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> und<br />

<strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>den.<br />

zusätzliche Informationen<br />

Die Richtl<strong>in</strong>ien <strong>des</strong> Agrar<strong>in</strong>vestitionsför<strong>der</strong>programms und <strong>der</strong> Dorferneuerung<br />

s<strong>in</strong>d im H<strong>in</strong>blick auf die För<strong>der</strong><strong>in</strong>tensität aufe<strong>in</strong>an<strong>der</strong> abgestimmt. Die Abgrenzung<br />

zwischen beiden För<strong>der</strong>fällen ergibt sich aus unterschiedlichen Ausgangssituationen.<br />

Die e<strong>in</strong>zelbetriebliche <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> ist auf die Lösung e<strong>in</strong>es E<strong>in</strong>zelfalles<br />

<strong>zur</strong> Verbesserung <strong>der</strong> Erwerbs- und Produktionsstrukturen e<strong>in</strong>es landwirtschaftlichen<br />

Betriebes, die Dorferneuerung auf die <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> umfassenden<br />

„Verbesserung <strong>der</strong> Lebens-, Wohn- und Arbeitsverhältnisse auf dem Lande,<br />

<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> agrarstrukturellen Verhältnisse und städtebaulich unbefriedigenden<br />

Zustände“ ausgerichtet. Gemäß Nr. 4.2 DorfR erfolgt die <strong>För<strong>der</strong>ung</strong><br />

grundsätzlich auf <strong>der</strong> Grundlage e<strong>in</strong>es Dorferneuerungsplanes. Es wird zugesichert,<br />

dass ke<strong>in</strong>e Doppelför<strong>der</strong>ung erfolgt. Annex I –Produkte werden nicht geför<strong>der</strong>t.<br />

...


- 309 -<br />

Gemäß Dorferneuerungsrichtl<strong>in</strong>ien werden Maßnahmen im Wirtschaftsteil<br />

handwerklicher o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>er dörflicher Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe<br />

grundsätzlich über regionale Wirtschaftsför<strong>der</strong>ungsprogramme abgewickelt, es<br />

sei denn, sie erreichen e<strong>in</strong>e <strong>in</strong> den Programmen festgelegte M<strong>in</strong><strong>des</strong>t<strong>in</strong>vestitionssumme<br />

nicht. E<strong>in</strong>e solche M<strong>in</strong><strong>des</strong>t<strong>in</strong>vestitionssumme beträgt z. B. bei <strong>der</strong> Mittelstandsför<strong>der</strong>ung<br />

83.000 DM (42.437 €). Wenn diese nicht erreicht wird, können<br />

bauliche und gestalterische Verbesserungsmaßnahmen nach den Dorferneuerungsrichtl<strong>in</strong>ien<br />

geför<strong>der</strong>t werden. In diesen Fällen erfolgt e<strong>in</strong>e Abstimmung<br />

zwischen den Bewilligungsbehörden. Produktionsanlagen s<strong>in</strong>d dagegen<br />

nicht för<strong>der</strong>fähig.<br />

Die de m<strong>in</strong>imis-Regeln <strong>der</strong> Staatsbeihilfe werden e<strong>in</strong>gehalten.<br />

Die ursprüngliche vorgesehene zusätzliche F<strong>in</strong>anzierung <strong>der</strong> Maßnahme „Dorferneuerung“<br />

mit EFRE-Mittel <strong>in</strong> Ziel 2 und phas<strong>in</strong>g out-Gebieten wird nicht<br />

durchgeführt.<br />

9.3.7.1.6.3 Zuwendungsempfänger<br />

Zuwendungen können gewährt werden<br />

– Geme<strong>in</strong>den,<br />

– Teilnehmergeme<strong>in</strong>schaften,<br />

– natürlichen und juristischen Personen sowie Personengeme<strong>in</strong>schaften,<br />

– Verbänden für Ländliche <strong>Entwicklung</strong> und dem Lan<strong>des</strong>verband für Ländliche<br />

<strong>Entwicklung</strong> Bayern<br />

9.3.7.1.6.4 Zuwendungsvoraussetzungen<br />

Die Dorferneuerung kann <strong>in</strong> ländlich strukturierten Geme<strong>in</strong>den o<strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>deteilen<br />

e<strong>in</strong>schließlich im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang gelegener<br />

Weiler und E<strong>in</strong>zelanwesen geför<strong>der</strong>t werden; die Geme<strong>in</strong>den o<strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>deteile<br />

sollen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel nicht mehr als 2.000 E<strong>in</strong>wohner haben.<br />

...


- 310 -<br />

Zur Durchführung e<strong>in</strong>er Dorferneuerung kann e<strong>in</strong> Verfahren nach dem Flurbere<strong>in</strong>igungsgesetz<br />

e<strong>in</strong>geleitet werden. Mit e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>fachen Dorferneuerung können<br />

Maßnahmen <strong>der</strong> Dorferneuerung auch außerhalb e<strong>in</strong>es Verfahrens nach<br />

dem Flurbere<strong>in</strong>igungsgesetz geför<strong>der</strong>t werden. Die <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> kann e<strong>in</strong>zelne<br />

Ortschaften o<strong>der</strong> Teilbereiche davon umfassen.<br />

Zur Durchführung <strong>der</strong> Dorferneuerung wird als För<strong>der</strong>grundlage grundsätzlich<br />

e<strong>in</strong> Dorferneuerungsplan erarbeitet. Für die e<strong>in</strong>fache Dorferneuerung bestimmt<br />

sich <strong>der</strong> Inhalt <strong>des</strong> <strong>Plan</strong>es nach den beson<strong>der</strong>en Erfor<strong>der</strong>nissen.<br />

9.3.7.1.7 Zuständige Stelle und ordnungsgemäße Durchführung gemäß 3. Än<strong>der</strong>ungsentscheidung<br />

<strong>der</strong> EU-Kommission Nr. K(2003) 3112 vom 21.08.2003<br />

Für die Vorbereitung und Durchführung <strong>der</strong> Flurneuordnung und Dorferneuerung<br />

s<strong>in</strong>d die Direktionen für Ländliche <strong>Entwicklung</strong>, die <strong>ländlichen</strong> Geme<strong>in</strong>den,<br />

die Teilnehmergeme<strong>in</strong>schaften und die Verbände für Ländliche <strong>Entwicklung</strong><br />

verantwortlich.<br />

• F<strong>in</strong>anzielle Abwicklung<br />

Mit den Maßnahmen Flurneuordnung bzw. Dorferneuerung werden <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel<br />

Projekte von Teilnehmergeme<strong>in</strong>schaften und Geme<strong>in</strong>den geför<strong>der</strong>t. Die<br />

Vorbereitung, <strong>Plan</strong>ung und Ausführung dieser Projekte erstrecken sich über<br />

e<strong>in</strong>en Zeitraum von 10 und mehr Jahren. In <strong>der</strong> Programmphase 2000 – 2006<br />

sollen mit EU-Mitteln nur Projekte bzw. E<strong>in</strong>zelmaßnahmen von Projekten geför<strong>der</strong>t<br />

werden, für die bei den Begünstigten nach dem 01.01.2000 Zahlungen<br />

geleistet werden. Die Auszahlung <strong>der</strong> Zuwendungen wird von den Begünstigten<br />

bei <strong>der</strong> Direktion für Ländliche <strong>Entwicklung</strong> (Bewilligungsbehörde) beantragt.<br />

Die Direktion überprüft die Anträge im Wege <strong>der</strong> gemäß VO (EG) Nr. 1750/99<br />

durchzuführenden Kontrollen, stellt den Betrag fest, <strong>der</strong> den Antragstellern <strong>in</strong><br />

Übere<strong>in</strong>stimmung mit den Geme<strong>in</strong>schaftsvorschriften auszuzahlen ist und leitet<br />

sie <strong>der</strong> Zahlstelle <strong>des</strong> Staatsm<strong>in</strong>isteriums <strong>zur</strong> Auszahlung weiter. Von dort werden<br />

die Zuwendungen (EU-Anteil und nationale Kof<strong>in</strong>anzierung) dem jeweiligen<br />

Verband für Ländliche <strong>Entwicklung</strong> als dem Bevollmächtigten <strong>des</strong> An-<br />

...


- 311 -<br />

tragstellers ausbezahlt.<br />

Die Ingenieurleistungen <strong>des</strong> Verban<strong>des</strong> für Ländliche <strong>Entwicklung</strong><br />

und/o<strong>der</strong> beauftragter freischaffen<strong>der</strong> Ingenieurbüros für Baumaßnahmen<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Flurneuordnung und Dorferneuerung s<strong>in</strong>d Geme<strong>in</strong>kosten im S<strong>in</strong>ne<br />

von Nr. 1.7 <strong>der</strong> Regeln für die Zuschussfähigkeit (Anhang <strong>zur</strong> VO (EG) Nr.<br />

1685/2000 vom 28.Juli 2000). Für diese Ingenieurleistungen wird auf<br />

Grundlage <strong>der</strong> „Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HO-<br />

AI)“ auf <strong>der</strong> Basis von Rechnungsbelegen e<strong>in</strong>e Pauschale von 6 % <strong>in</strong> die<br />

för<strong>der</strong>fähigen Kosten e<strong>in</strong>bezogen.<br />

• Kontrollbestimmungen:<br />

Kontrollstellen<br />

- Die Prüfung <strong>der</strong> Anträge bezüglich <strong>der</strong> Zuwendungsvoraussetzungen (Art.<br />

47 Abs. 1 <strong>der</strong> Verordnung (EG) Nr. 1750/1999), die Verwaltungskontrolle<br />

(Art. 47 Abs. 3 <strong>der</strong> DVO) sowie die Vor-Ort-Kontrollen nach Art. 47 Abs. 4<br />

<strong>der</strong> DVO erfolgen durch die Direktion für Ländliche <strong>Entwicklung</strong>.<br />

- Die Besche<strong>in</strong>igende Stelle, die Fachaufsichtsbehörde, <strong>der</strong> Bayerische Oberste<br />

Rechnungshof, <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>rechnungshof, <strong>der</strong> Europäische Rechnungshof<br />

sowie die Europäische Kommission können ebenfalls Kontrollen durchführen.<br />

Kontrollvorschriften<br />

Zusätzlich zu den haushaltsrechtlich geltenden Prüfungen erfolgen bei <strong>der</strong> Prüfung<br />

<strong>der</strong> Auszahlungsanträge bei den Begünstigten folgende Kontrollen im S<strong>in</strong>ne<br />

<strong>des</strong> Art. 47 <strong>der</strong> DVO:<br />

- Kontrollen gemäß Art. 47 Abs. 3 <strong>der</strong> DVO<br />

Die Kontrollen gemäß Art. 47 Abs. 3 <strong>der</strong> DVO be<strong>in</strong>halten e<strong>in</strong>e Verwaltungskontrolle<br />

und e<strong>in</strong>e Inaugensche<strong>in</strong>nahme <strong>der</strong> geför<strong>der</strong>ten Investitionen<br />

vor Ort.<br />

...


- 312 -<br />

Verwaltungskontrolle:<br />

Bei dieser Kontrolle wird die Vollständigkeit und Richtigkeit <strong>der</strong> Angaben<br />

im Antrag, die E<strong>in</strong>ordnung <strong>der</strong> Projekte <strong>in</strong> das genehmigte För<strong>der</strong>programm<br />

und das Vorliegen <strong>der</strong> sachlichen und f<strong>in</strong>anziellen Voraussetzungen überprüft.<br />

Es handelt sich hierbei um e<strong>in</strong>e 100 %-Kontrolle.<br />

Inaugensche<strong>in</strong>nahme:<br />

Diese Kontrolle ergänzt die Verwaltungskontrolle und wird vor Abschluss<br />

<strong>des</strong> Projektes durchgeführt. Dabei wird sichergestellt, dass m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens 5 %<br />

<strong>des</strong> geför<strong>der</strong>ten Investitionsvolumens e<strong>in</strong>es Jahres durch e<strong>in</strong>e Inaugensche<strong>in</strong>nahme<br />

geprüft werden.<br />

- Vor-Ort-Kontrollen gemäß Art. 47 Abs. 4 <strong>der</strong> DVO<br />

Jährlich werden bei m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens 5 % <strong>der</strong> Begünstigten die im Vorjahr abgeschlossenen<br />

Investitionen für alle Maßnahmen durch e<strong>in</strong>e Vor-Ort-Kontrolle<br />

überprüft. Die stichprobenhafte Auswahl <strong>der</strong> zu prüfenden Begünstigten erfolgt<br />

grundsätzlich unter Anwendung e<strong>in</strong>es auf e<strong>in</strong>e Risikoanalyse gestützten<br />

Verfahrens.<br />

• Festlegung von Indikatoren:<br />

Die quantifizierten Ziele für die Dorferneuerung und Flurneuordnung s<strong>in</strong>d <strong>der</strong><br />

Anlage 3 zu entnehmen. Bezüglich <strong>der</strong> Indikatoren für die Begleitung und Bewertung<br />

werden die Ergebnisse <strong>der</strong> Konsultationen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> mit <strong>der</strong> EU übernommen.<br />

Die Erreichung <strong>der</strong> Ziele ist <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie davon abhängig, dass die erfor<strong>der</strong>lichen<br />

F<strong>in</strong>anzmittel <strong>zur</strong> Verfügung gestellt werden und die bisher geltenden<br />

Rahmenbed<strong>in</strong>gungen bestehen bleiben.<br />

9.3.7.1.8 Ergebnisse <strong>der</strong> Konsultationen<br />

Die zuständigen Verbände, Organisationen, Wirtschafts- und Sozialpartner sowie<br />

die regionalen Gebietskörperschaften unterstützen die oben genannten<br />

Maßnahmen ohne E<strong>in</strong>schränkungen.<br />

...


- 313 -<br />

9.3.7.1.9 Kurzbeschreibung <strong>der</strong> Maßnahmen Flurneuordnung und Dorferneuerung<br />

I) Flurneuordnung<br />

A) Gegenstand <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong><br />

• Erschließung <strong>der</strong> Dörfer<br />

• Erschließung von Almen, Alpen, Höfen und Weilern<br />

• Erschließung <strong>der</strong> Landschaft<br />

• Gestaltung <strong>der</strong> Gewässer e<strong>in</strong>schließlich <strong>der</strong> Abwehr von Hochwassergefahren<br />

für den Ortsbereich<br />

• Bodenschutz<br />

• Lan<strong>des</strong>pflege<br />

• Bodenordnung e<strong>in</strong>schließlich Landzwischenerwerb<br />

• Neuordnung von We<strong>in</strong>bergen und sonstigen Son<strong>der</strong>kulturen<br />

• Behebung von Schäden durch Unwetter, Hochwasser o<strong>der</strong> Rutschungen<br />

an ausgebauten geme<strong>in</strong>schaftlichen Anlagen o<strong>der</strong> Grundstücken<br />

<strong>in</strong> noch nicht schlussfestgestellten Verfahren<br />

• Vorarbeiten<br />

B) Zuwendungsempfänger<br />

• Teilnehmergeme<strong>in</strong>schaften<br />

• Geme<strong>in</strong>den<br />

• Verbände für Ländliche <strong>Entwicklung</strong><br />

• Lan<strong>des</strong>verband für Ländliche <strong>Entwicklung</strong><br />

• E<strong>in</strong>zelne Beteiligte<br />

• Sonstige geeignete Träger<br />

C) Art, Umfang und Höhe <strong>der</strong> Zuwendung<br />

• Projektför<strong>der</strong>ung<br />

• Zuschüsse und Darlehen<br />

• För<strong>der</strong>satz zwischen 40 % und 100 %<br />

• Die <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> richtet sich nach den jeweils geltenden Grundsätzen<br />

<strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>schaftsaufgabe<br />

• Geme<strong>in</strong>schaftsbeitrag: 50% <strong>der</strong> öffentlichen Ausgaben<br />

...


- 314 -<br />

D) Zuwendungsvoraussetzungen<br />

• Ausrichtung an den gegenseitig abzuwägenden Interessen <strong>der</strong> Beteiligten<br />

sowie den Interessen <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>en Lan<strong>des</strong>kultur und <strong>der</strong><br />

Landentwicklung<br />

• Beschränkung von Größe, Umfang und Ausbauart <strong>der</strong> Anlagen auf<br />

das <strong>zur</strong> Erfüllung <strong>der</strong> Aufgaben erfor<strong>der</strong>liche Ausmaß<br />

• Dauerhafte Sicherung <strong>der</strong> sachgemäßen Unterhaltung <strong>der</strong> geför<strong>der</strong>ten<br />

Anlagen<br />

II) Dorferneuerung:<br />

A) Gegenstand <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong><br />

• Vorbereitungen, <strong>Plan</strong>ungen, Beratungen<br />

• Dorfgemäße Verbesserung <strong>der</strong> <strong>in</strong>nerörtlichen Verkehrsverhältnisse<br />

• Sanierung und Renaturierung von Gewässern, Anlage von Dorfweihern,<br />

Verr<strong>in</strong>gerung von Hochwassergefahren für den Ortsbereich<br />

• Bedarfsgerechte Ausstattung <strong>des</strong> Dorfes durch<br />

- Anlage von Dorf-, Spiel und Bolzplätzen,<br />

- Gestaltung/Neuanlage von dorfgemäßen Grünflächen,<br />

- Maßnahmen <strong>zur</strong> Verbesserung <strong>des</strong> Ortsbil<strong>des</strong><br />

• Dorfgemäße öffentliche E<strong>in</strong>richtungen <strong>zur</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> Dorfgeme<strong>in</strong>schaft<br />

und Dorfkultur<br />

• Durch geme<strong>in</strong>schaftliche o<strong>der</strong> öffentliche Bauvorhaben o<strong>der</strong> die Bodenordnung<br />

veranlasste Maßnahmen im privaten Bereich<br />

• Umbauten, Erhaltungsaufwendungen und bauliche o<strong>der</strong> gestalterische<br />

Verbesserungen an Gebäuden für geme<strong>in</strong>dliche o<strong>der</strong> geme<strong>in</strong>schaftliche<br />

Zwecke und an Baudenkmälern o<strong>der</strong> denkmalpflegerisch beson<strong>der</strong>s<br />

wertvollen Gebäuden<br />

• Erwerb und Verwertung von Gebäuden im Zusammenhang mit Bodenordnungsmaßnahmen<br />

sowie Gebäuden und Grundstücken mit<br />

vorwiegend ökologischer Zielsetzung<br />

• Dorfgerechte Baumaßnahmen und Baugestaltung <strong>in</strong> dörflichen Betrieben<br />

...


- 315 -<br />

• Umnutzung leerstehen<strong>der</strong> Bausubstanz<br />

• Bedeutsame Baugestaltungen<br />

• Dorfgerechte Hofraum- und Vorbereichsgestaltung im privaten Bereich<br />

B) Zuwendungsempfänger<br />

• Geme<strong>in</strong>den<br />

• Teilnehmergeme<strong>in</strong>schaften<br />

• Natürliche und juristische Personen sowie Personengeme<strong>in</strong>schaften<br />

• Lan<strong>des</strong>verband und Verbände für ländliche <strong>Entwicklung</strong><br />

C) Art, Umfang und Höhe <strong>der</strong> Zuwendung<br />

• Projektför<strong>der</strong>ung; Zuschuss<br />

• För<strong>der</strong>sätze je nach Maßnahme zwischen 15 und 70 %; im Durchschnitt<br />

max. 50% <strong>der</strong> för<strong>der</strong>fähigen Kosten<br />

• Geme<strong>in</strong>schaftsbeitrag: 50% <strong>der</strong> öffentlichen Ausgaben<br />

D) Zuwendungsvoraussetzungen<br />

• Nur <strong>in</strong> ländlich strukturierten Geme<strong>in</strong>den o<strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>deteilen e<strong>in</strong>schließlich<br />

im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang gelegene<br />

Weiler und E<strong>in</strong>zelanwesen<br />

• Die Geme<strong>in</strong>den o<strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>deteile sollen i. d. R. nicht mehr als<br />

2.000 E<strong>in</strong>wohner haben<br />

• Grundsätzliche Erarbeitung e<strong>in</strong>es Dorferneuerungsplanes<br />

...


- 316 -<br />

9.3.7.2 Diversifizierung gemäß Art. 33, Tiret 7<br />

9.3.7.2.1 Bewertung <strong>der</strong> abgelaufenen För<strong>der</strong>periode (1994-1999)<br />

Die sich aus Art. 33 <strong>der</strong> EAGFL-VO ergebenden För<strong>der</strong>möglichkeiten im Bereich<br />

"Diversifizierung" führen <strong>in</strong> Teilen das weiter, was bisher im Rahmen von 5b II<br />

1994-1999 (Unterprogramm 1; EAGFL) umgesetzt wurde. Für die Bewertung <strong>der</strong><br />

abgelaufenen För<strong>der</strong>periode wird daher auf die Ergebnisse <strong>der</strong> wissenschaftlichen<br />

Begleitung <strong>des</strong> 5b II-Programmes durch Prof. Dr. Seibert (FH Weihenstephan, Abt.<br />

Triesdorf) <strong>zur</strong>ückgegriffen.<br />

• <strong>Entwicklung</strong>strends <strong>in</strong> den Ziel 5b II-Gebieten<br />

Für die Programmperiode II von 1994 bis 1999 wurde das bayerische Ziel 5 b-<br />

Gebiet auf 4,01 Mio. ha (57 % <strong>der</strong> bayerischen Lan<strong>des</strong>fläche) ausgeweitet. Es umfaßt<br />

31 % (3,5 Mio.) <strong>der</strong> Bevölkerung sowie 58 % <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Betriebe<br />

Bayerns.<br />

Das 5b-II-Gebiet wies 1990 mit e<strong>in</strong>em BIP von unter 27.000 DM/E<strong>in</strong>wohner e<strong>in</strong>en<br />

niedrigen ökonomischen <strong>Entwicklung</strong>sstand auf. Es lag damit fast e<strong>in</strong> Drittel unter<br />

dem Durchschnitt Bayerns. In Verb<strong>in</strong>dung mit <strong>der</strong> ger<strong>in</strong>gen Bevölkerungsdichte,<br />

e<strong>in</strong>er hohen landwirtschaftlichen Erwerbsquote bei zugleich niedrigen Agrare<strong>in</strong>kommen<br />

und außerlandwirtschaftlichen Arbeitsplatzdefiziten entsprach das Gebiet<br />

e<strong>in</strong>em "<strong>ländlichen</strong> Teilraum, <strong>des</strong>sen <strong>Entwicklung</strong> nachhaltig gestärkt werden soll".<br />

Beson<strong>der</strong>s wegen <strong>des</strong> relativ s<strong>in</strong>kenden E<strong>in</strong>kommenspotentials <strong>in</strong> <strong>der</strong> Landwirtschaft<br />

wurde e<strong>in</strong>e Gefährdung <strong>der</strong> landwirtschaftlich geprägten Teilräume erwartet.<br />

Die Zahl <strong>der</strong> Erwerbstätigen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Landwirtschaft verm<strong>in</strong><strong>der</strong>te sich erwartungsgemäß<br />

sowohl <strong>in</strong>nerhalb wie außerhalb <strong>des</strong> För<strong>der</strong>gebiets. Die Abnahmerate liegt bei<br />

rund 9 %. Allerd<strong>in</strong>gs s<strong>in</strong>d hier unterschiedliche Ausgangsbed<strong>in</strong>gungen zu berücksichtigen:<br />

Im Nicht-5b-Gebiet ist <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> Landwirtschaft an den Erwerbstätigen<br />

mit 3 % (1995) seit langem von untergeordneter Bedeutung, im 5b-Gebiet betrug<br />

er dagegen im gleichen Jahr noch etwa 8 %. Hier s<strong>in</strong>d die absolut höheren<br />

Rückgänge zu verzeichnen - e<strong>in</strong> Beleg für den tiefgreifenden Wandel <strong>in</strong> diesen<br />

"strukturschwächeren" Regionen. Trotzdem ist die Erhaltung <strong>der</strong> Landwirtschaft<br />

sowohl im 5b-Gebiet als auch im Nicht 5b-Gebiet gleichermaßen wichtig, z.B. <strong>zur</strong><br />

...


- 317 -<br />

Erhaltung e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>takten abwechslungsreichen Kulturlandschaft.<br />

• Umsetzung <strong>des</strong> Ziel 5b II-Programmes (1994-1999)<br />

Das 5b-Programm wurde <strong>in</strong> Bayern <strong>in</strong>sgesamt erfolgreich umgesetzt. E<strong>in</strong>en wichtigen<br />

Erfolgsfaktor bildete die konstruktive Mitarbeit nahezu aller Beteiligten und<br />

Betroffenen. In diesem Zusammenhang war <strong>der</strong> strategische Ansatz sehr hilfreich,<br />

<strong>in</strong> geeigneten Bereichen die Bildung von Arbeitskreisen und Initiativgruppen an<strong>zur</strong>egen.<br />

Partnerschaftliche Zusammenarbeit vermochte die Motivation <strong>der</strong> Beteiligten<br />

zu steigern, fachliche Kompetenz zu bündeln, die notwendige Vernetzung von Aktionen<br />

zu sichern und die praktische Umsetzung von Projekten zu beschleunigen.<br />

H<strong>in</strong>zu kam die Erfor<strong>der</strong>nis, alle an <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> beteiligten Fachbehörden auf regionaler<br />

Ebene zu koord<strong>in</strong>ieren. Die Regierungen und die ihr angelagerten Ländlichen<br />

<strong>Entwicklung</strong>sgruppen (LEG) als "Querschnittsbehörden" wurden mit dieser<br />

Aufgabe betraut.<br />

• Vorläufige Bewertung <strong>des</strong> Unterprogramms I (EAGFL)<br />

Regionale Schwerpunktsetzung <strong>in</strong> <strong>der</strong> laufenden Programmperiode<br />

Wie die Gegenüberstellung von räumlichen Charakteristika <strong>der</strong> Landkreise im 5b-<br />

Gebiet mit <strong>der</strong> Verteilung von Maßnahmen und <strong>der</strong> regionalen Mittelzuweisung<br />

zeigt, reagierte die <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>in</strong> hohem Maße auf die regionalen Stärken und<br />

Schwächen.<br />

• Hohe Breitenwirkung durch umfangreiche Beteiligung von Haushalten und<br />

Betrieben<br />

Unter Ausschluss <strong>der</strong> umfangreichen Maßnahmen Flurneuordnung und Dorferneuerung,<br />

Forstwirtschaft und Naturschutz, bei denen die Zahl <strong>der</strong> Nutznießer nur mit<br />

großem Aufwand feststellbar wäre, s<strong>in</strong>d mehr als 2.000 Haushalte <strong>in</strong> den Genuss<br />

<strong>der</strong> 5b-<strong>För<strong>der</strong>ung</strong> gekommen. Das entspricht re<strong>in</strong> rechnerisch etwa 2 % <strong>der</strong> landwirtschaftlichen<br />

Haushalte im 5b-Gebiet.<br />

...


- 318 -<br />

• Stabilisierung <strong>der</strong> Landbewirtschaftung und E<strong>in</strong>kommensverhältnisse<br />

Die Unterstützung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe bei <strong>der</strong>en Anpassung an<br />

verän<strong>der</strong>te Marktbed<strong>in</strong>gungen und Strukturverhältnisse verlief <strong>in</strong> <strong>der</strong> großen Mehrzahl<br />

<strong>der</strong> För<strong>der</strong>fälle erfolgreich. Insbeson<strong>der</strong>e die Übernahme von hauswirtschaftlichen<br />

Dienstleistungen, Arbeiten <strong>in</strong> <strong>der</strong> Landschaftspflege und Verän<strong>der</strong>ungen <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Vermarktung brachten den geför<strong>der</strong>ten Betrieben e<strong>in</strong>e deutliche Erhöhung ihrer<br />

Wertschöpfung. Durch den E<strong>in</strong>stieg <strong>in</strong> die bäuerliche Direktvermarktung wurden<br />

z.B. Umsatzzuwächse von durchschnittlich 30.000 - 40.000 DM je Betrieb und Jahr<br />

erzielt. Im Bereich "Gäste auf dem Bauernhof" fallen die E<strong>in</strong>kommenszuwächse<br />

durchweg ger<strong>in</strong>ger aus, weil dort weniger das Bettenangebot erweitert als vielmehr<br />

die Qualität <strong>des</strong> Angebots erhöht wurde. Davon kann nur längerfristig e<strong>in</strong>e Stabilisierung<br />

<strong>der</strong> Auslastung und e<strong>in</strong> höherer Umsatz erwartet werden.<br />

Als Auswirkung <strong>der</strong> Investitionen <strong>in</strong> diesen Maßnahmenbereichen wurde bereits <strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> Zwischenbewertung e<strong>in</strong>e Erhöhung <strong>der</strong> betrieblichen Jahresumsätze um rd.<br />

22 Mio. DM erwartet. Vorsichtig geschätzt dürfte sich <strong>der</strong> Umsatzwert bis 1998<br />

nochmals um rund 50 % erhöht haben.<br />

• Hohe Beschäftigungseffekte<br />

Nach den Ergebnissen <strong>der</strong> E<strong>in</strong>zelanalyse <strong>des</strong> Unterprogrammes 1 und <strong>der</strong> Fallstudie<br />

<strong>zur</strong> Vermarktung regionaler Qualitätsprodukte im Rahmen <strong>der</strong> Zwischenbewertung<br />

konnten bereits für den Zeitraum 1995 (das Jahr 1994 ist wegen <strong>der</strong> späten Genehmigung<br />

<strong>des</strong> Programmes zu vernachlässigen) bis Ende 1996 direkte Beschäftigungseffekte<br />

im landwirtschaftlichen Bereich im Umfang von ca. 420 zusätzlichen<br />

Arbeitskraft-E<strong>in</strong>heiten zugerechnet werden. H<strong>in</strong>zu kam als <strong>in</strong>direkter Effekt die so<br />

erreichte Stabilisierung von m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens 300 landwirtschaftlichen Arbeitsplätzen.<br />

Hochgerechnet bis zum Ende <strong>des</strong> Jahres 1998 dürften ca. 1.000 direkte und etwa<br />

700 <strong>in</strong>direkte Arbeitsplätze - <strong>in</strong> AK-E<strong>in</strong>heiten ausgedrückt – geschaffen worden<br />

se<strong>in</strong>.<br />

...


- 319 -<br />

• Verbesserung und Stabilisierung <strong>der</strong> Umweltverhältnisse<br />

Im forstwirtschaftlichen Bereich wurden bis Ende 1998 mehr als 21.000 E<strong>in</strong>zelvorhaben<br />

umgesetzt. Sie zielen primär auf die Stabilisierung <strong>der</strong> Schutz- und Ausgleichsfunktion<br />

<strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong>, verfolgen zugleich wirtschaftliche Motive und sollen<br />

auch dazu beitragen, bei den Waldbesitzern das Interesse an <strong>der</strong> Waldbewirtschaftung<br />

aufrecht zu erhalten.<br />

Der gleichen Strategie folgen die Vorhaben im Bereich "umweltschonende Landund<br />

Forstwirtschaft, Verbesserung <strong>der</strong> Umwelt<strong>in</strong>frastruktur". Biotopvernetzung<br />

und Landschaftspflege schützen Arten und Ressourcen und bereichern den Naturhaushalt.<br />

Dabei ergeben sich über die Stabilisierung <strong>der</strong> Umwelt nicht nur zusätzliche E<strong>in</strong>kommenschancen<br />

für ansässige Landwirte; die Möglichkeit <strong>zur</strong> Qualifizierung im<br />

Bereich Naturschutz und Landschaftspflege o<strong>der</strong> die Fortbildung über die Prüfung<br />

zum anerkannten Abschluss „Natur- und Landschaftspfleger“ eröffnen zugleich<br />

neue Tätigkeitsfel<strong>der</strong> für Landwirte. Nicht zuletzt bietet die Vermarktung regionaler<br />

Qualitätsprodukte neue Perspektiven, wenn es gel<strong>in</strong>gt, die ökologischen Anstrengungen<br />

mit <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Qualität <strong>der</strong> regionalen Produkte <strong>in</strong> schlüssigen<br />

Market<strong>in</strong>gkonzepten zu verb<strong>in</strong>den. Solche Maßnahmen wurden <strong>in</strong> <strong>der</strong> jüngsten<br />

Zeit verstärkt umgesetzt, z.B. im Rahmen <strong>des</strong> „Streuobstkonzepts Unterfranken“.<br />

9.3.7.2.2 Beschreibung <strong>der</strong> Maßnahmen gemäß 3. Än<strong>der</strong>ungsentscheidung <strong>der</strong> EU-<br />

Kommission Nr. K(2003) 3112 vom 21.08.2003<br />

Zur Umsetzung <strong>des</strong> Art. 33, Tiret 7 wird <strong>in</strong> <strong>der</strong> För<strong>der</strong>periode 2000 bis 2006 <strong>der</strong><br />

Schwerpunkt auf folgenden Bereich gelegt:<br />

Diversifizierung:<br />

Diversifizierung <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit e<strong>in</strong>schließlich <strong>der</strong> notwendigen<br />

Qualifizierung, Beratung und Öffentlichkeitsarbeit<br />

• Ziele<br />

Ziel dieser Maßnahme ist die Erschließung neuer E<strong>in</strong>kommensquellen für landund<br />

forstwirtschaftliche Betriebe und <strong>der</strong>en Familienangehörige durch <strong>in</strong>nerbe-<br />

...


- 320 -<br />

triebliche Diversifizierung und Umstellung im landwirtschaftsnahen Bereich und<br />

die Schaffung und Sicherung von qualifizierten Arbeitsplätzen im <strong>ländlichen</strong><br />

Raum, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Nutzung nicht ausgelasteter landwirtschaftlicher<br />

Produktionsfaktoren. Die <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> projektbezogen notwendigen<br />

Qualifizierung, Beratung und Öffentlichkeitsarbeit ist Bestandteil <strong>der</strong> Maßnahme.<br />

• Beschreibung <strong>der</strong> Maßnahme<br />

Im Rahmen agrar- und erwerbsstruktureller Anpassungsprozesse werden vielfach<br />

land- und forstwirtschaftliche Produktionsfaktoren freigesetzt, die alternativ <strong>in</strong><br />

an<strong>der</strong>en Erwerbsfel<strong>der</strong>n e<strong>in</strong>gesetzt werden können. Die effiziente Umnutzung bestehen<strong>der</strong><br />

Bausubstanz sowie die Erschließung neuer Märkte durch gewerbliche<br />

o<strong>der</strong> dienstleistungsorientierte Tätigkeiten eröffnen zahlreiche Chancen <strong>zur</strong> Sicherung<br />

und Neugründung selbständiger Existenzen im landwirtschaftsnahen Bereich.<br />

Die Vernetzung mit an<strong>der</strong>en <strong>Entwicklung</strong>svorhaben soll die E<strong>in</strong>bettung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>projekte<br />

<strong>in</strong> regionale Gesamtkonzepte erleichtern.<br />

• Gegenstand <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong><br />

- Diversifizierung im land- und hauswirtschaftlichen Bereich, e<strong>in</strong>schließlich <strong>der</strong><br />

Verwertung land- und forstwirtschaftlicher Non-Food-Erzeugnisse;<br />

- Diversifizierung durch Aufnahme von handwerklichen, gewerblichen und sozialen<br />

Tätigkeiten, e<strong>in</strong>schließlich touristischer Angebote, Betreuungsdienste;<br />

- Diversifizierung im Bereich <strong>der</strong> Landschaftspflege, <strong>des</strong> Umweltschutzes sowie<br />

im Natur- und Erholungsbereich; Übernahme von Kommunalarbeiten;<br />

- Diversifizierung im Freizeitbereich und im Verbund mit touristischen Programmen<br />

bzw. Projektträgern;<br />

- Umnutzung vorhandener Bausubstanz für die alternative Verwendung im<br />

Rahmen von Diversifizierungsvorhaben;<br />

- Unterstützung von Informations- und Kommunikationstechnologien bzw. Nutzung<br />

<strong>der</strong> Neuen Medien im <strong>ländlichen</strong> Raum als Grundlage für die Schaffung<br />

neuer und qualifizierter Beschäftigungsverhältnisse, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e für Teilzeitkräfte<br />

(Frauen).<br />

...


• Quantifizierte Ziele:<br />

- 321 -<br />

Orientiert an den Erfahrungen aus <strong>der</strong> 5b II Periode wird von e<strong>in</strong>em För<strong>der</strong>umfang<br />

von 400 bis 600 För<strong>der</strong>fällen ausgegangen.<br />

Die Ergebnisse <strong>der</strong> Zwischenbewertung <strong>des</strong> 5b II Programmes (Prof. Seibert, FH<br />

Triesdorf) ermitteln, hochgerechnet bis Ende 1998 bei rd. 1900 abgeschlossenen<br />

Projekten <strong>in</strong> den typischen Diversifizierungsmaßnahmen (Diversifizierung, Gäste<br />

auf dem Bauernhof, Direktvermarktung) ca. 800 geschaffene und ca. 1.200 gesicherte<br />

Arbeitsplätze. Bei 400 bis 600 För<strong>der</strong>fällen <strong>in</strong> 2000 bis 2006 kann daher mit<br />

e<strong>in</strong>er Schaffung von rund 150 bis 250 Arbeitsplätzen und <strong>der</strong> Sicherung von 250<br />

bis 400 Arbeitsplätzen ausgegangen werden.<br />

Pro gesicherten o<strong>der</strong> geschaffenen Arbeitsplatz ermittelte Prof. Seibert <strong>in</strong> <strong>der</strong> angeführten<br />

Zwischenbewertung von 5b II e<strong>in</strong> Zusatze<strong>in</strong>kommen zwischen 15.000<br />

und 30.000 DM pro Jahr. Bei 400 bis 600 För<strong>der</strong>fällen kann daher e<strong>in</strong> Zusatze<strong>in</strong>kommen<br />

von 6 Mio. DM bis 19,5 Mio. DM geschätzt werden.<br />

a) För<strong>der</strong>voraussetzung<br />

- Die Investitionen müssen dem För<strong>der</strong>zweck entsprechen, wirtschaftlich und<br />

unter Berücksichtigung eventueller Vorlasten f<strong>in</strong>anziell tragbar se<strong>in</strong>.<br />

- Die Maßnahmen dürfen vor Bewilligung nicht begonnen se<strong>in</strong>. Die Bewilligungsbehörde<br />

kann im E<strong>in</strong>zelfall ausnahmsweise dem vorzeitigen Maßnahmenbeg<strong>in</strong>n<br />

zustimmen. Daraus kann ke<strong>in</strong> Anspruch auf <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> abgeleitet<br />

werden.<br />

- Bei Investitionen <strong>in</strong> E<strong>in</strong>zelunternehmen gelten die Prosperitätsgrenzen <strong>des</strong> Agrar<strong>in</strong>vestitionsför<strong>der</strong>programms<br />

(AFP) entsprechend.<br />

b) För<strong>der</strong>sätze<br />

Jeweils bezogen auf die zuwendungsfähigen Kosten können mit e<strong>in</strong>em Zuschuss<br />

geför<strong>der</strong>t werden:<br />

- <strong>der</strong> För<strong>der</strong>satz für Investitionen kann bis zu 25 % <strong>der</strong> zuwendungsfähigen<br />

Ausgaben betragen;<br />

...


- 322 -<br />

- projektgebundene Personalkosten werden nicht mehr geför<strong>der</strong>t;<br />

- Kosten für projektbezogene Qualifizierung, Beratung und Öffentlichkeitsarbeit<br />

mit e<strong>in</strong>em För<strong>der</strong>satz von bis zu 40 %.<br />

c) Obergrenzen<br />

För<strong>der</strong>höchstbeträge:<br />

Bei e<strong>in</strong>zelbetrieblichen Projekten o<strong>der</strong> bei geme<strong>in</strong>schaftlichen Projekten von<br />

Zusammenschlüssen antragsberechtigter Zuwendungsempfänger o<strong>der</strong> von<br />

Personen- und Kapitalgesellschaften mit land-, forst- o<strong>der</strong> hauswirtschaftlichem<br />

Geschäftszweck liegt <strong>der</strong> För<strong>der</strong>höchstbetrag bei 100.000 €.<br />

d) För<strong>der</strong>beschränkungen<br />

- Maßnahmen mit e<strong>in</strong>em Zuschussbetrag von weniger als 5.000 DM (2.500 €)<br />

werden nicht geför<strong>der</strong>t.<br />

- Masch<strong>in</strong>en und Geräte <strong>der</strong> Außenwirtschaft, die bei <strong>der</strong> normalen Bewirtschaftung<br />

von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben Verwendung f<strong>in</strong>den sowie<br />

Fahrzeuge s<strong>in</strong>d von <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> ausgeschlossen. Nicht ausgeschlossen s<strong>in</strong>d<br />

diejenigen Spezialmasch<strong>in</strong>en, Spezialgeräte und Spezialfahrzeuge<strong>in</strong>bauten, die<br />

ausschließlich für die För<strong>der</strong>zwecke <strong>des</strong> Maßnahmenbereichs „Diversifizierung“<br />

e<strong>in</strong>gesetzt werden können.<br />

- Beratungsleistungen s<strong>in</strong>d nur för<strong>der</strong>fähig, soweit sie projektbezogen s<strong>in</strong>d und<br />

die Landwirtschaftsberatung sie nicht erbr<strong>in</strong>gen kann.<br />

- Die Bestimmungen <strong>der</strong> EU-Kommission (z. B. die Vorgaben <strong>zur</strong> „För<strong>der</strong>fähigkeit<br />

von Ausgaben im Rahmen <strong>der</strong> Strukturfonds“) <strong>in</strong> ihrer jeweils gültigen<br />

Form <strong>zur</strong> För<strong>der</strong>fähigkeit von Gebrauchtmasch<strong>in</strong>en, Gebäuden und zu sonstigen<br />

För<strong>der</strong>modalitäten s<strong>in</strong>d zu beachten.<br />

e) Abgrenzung zu sonstigen För<strong>der</strong>maßnahmen; Ausschluss von Doppelför<strong>der</strong>ung<br />

Von e<strong>in</strong>er <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> nach dieser Richtl<strong>in</strong>ie s<strong>in</strong>d alle Projekte ausgeschlossen, die<br />

ansonsten im Rahmen <strong>des</strong> „<strong>Plan</strong>s <strong>zur</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> <strong>Entwicklung</strong> <strong>des</strong> Ländlichen<br />

...


- 323 -<br />

<strong>Raumes</strong> <strong>in</strong> Bayern gemäß <strong>der</strong> VO (EG) Nr. 1257/1999“ o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>weitig im Rahmen<br />

<strong>des</strong> Agrar<strong>in</strong>vestitionsprogramms o<strong>der</strong> <strong>des</strong> Agrarkreditprogramms geför<strong>der</strong>t<br />

werden. Produkte <strong>des</strong> Annex I werden nicht geför<strong>der</strong>t. Bei nicht Annex I-<br />

Produkten wird die de-m<strong>in</strong>imis-Regel beachtet.<br />

f) Zuwendungsempfänger<br />

- Land- und forstwirtschaftliche Unternehmer, die ihren Betrieb selbst und e<strong>in</strong>deutig<br />

zu Erwerbszwecken bewirtschaften, ihre mithelfenden Familienangehörigen<br />

sowie land- und forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse,<br />

- Personen- und Kapitalgesellschaften mit land-, haus- o<strong>der</strong> forstwirtschaftlichem<br />

Geschäftszweck,<br />

- Privatwirtschaftliche Unternehmen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em <strong>der</strong> Land- und Forstwirtschaft<br />

vor- o<strong>der</strong> nachgelagerten Bereich und Körperschaften, Anstalten und Stiftungen<br />

<strong>des</strong> öffentlichen Rechts, wenn die geplanten Projekte <strong>zur</strong> Erreichung <strong>der</strong><br />

für die Land- und Forstwirtschaft angestrebten Ziele zweckdienlich s<strong>in</strong>d und<br />

e<strong>in</strong>e deutliche und nachhaltige Vernetzung mit land- o<strong>der</strong> forstwirtschaftlichen<br />

Maßnahmen besteht,<br />

- Staatliche E<strong>in</strong>richtungen im land- und forstwirtschaftlichen Bereich für projektbezogene<br />

Qualifizierungsmaßnahmen.<br />

Zusätzliche Informationen<br />

Die <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> von Qualifizierung, Beratung, Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit<br />

erfolgt ausschließlich als begleiten<strong>der</strong> Bestandteil von E<strong>in</strong>zelprojekten und<br />

hängt somit direkt mit dem im Rahmen <strong>der</strong> Diversifzierung geför<strong>der</strong>ten Projekt<br />

zusammen. Es handelt sich dabei nicht um e<strong>in</strong>en eigenständigen <strong>in</strong>stitutionellen<br />

För<strong>der</strong>bereich.<br />

Es handelt sich auch nicht um e<strong>in</strong>e selbstständige För<strong>der</strong>maßnahme „Qualifizierung“.<br />

Dem Zuschussempfänger e<strong>in</strong>er Diversifizierungsmaßnahme wird nur die<br />

unmittelbar zu dieser Maßnahme notwendige Qualifizierung geför<strong>der</strong>t.<br />

...


- 324 -<br />

9.3.7.2.3 Indikativer Gesamtf<strong>in</strong>anzierungsplan<br />

Der Mittelbedarf geht aus Nr. 8 <strong>der</strong> Programmplanung hervor. Die Geme<strong>in</strong>schaftsbeteiligung<br />

liegt bei 50 % <strong>der</strong> öffentlichen Ausgaben.<br />

9.3.7.2.4 Zuständige Stelle und ordnungsgemäße Durchführung<br />

Zuständige Stelle ist das Bayerische Staatsm<strong>in</strong>isterium für Ernährung, Landwirtschaft<br />

und Forsten mit den nachgeordneten Behörden (Bezirksregierungen, Ämter<br />

für Landwirtschaft und Ernährung).<br />

Die Umsetzung ist im Zusammenhang mit e<strong>in</strong>er Umorganisation <strong>der</strong> „Ländlichen<br />

<strong>Entwicklung</strong>sarbeit“ im Zuständigkeitsbereich <strong>der</strong> Landwirtschaftsverwaltung zu<br />

sehen. Die Erfahrungen, die von den Ländlichen <strong>Entwicklung</strong>sgruppen (5b-<br />

Stellen) <strong>in</strong> diesem Aufgabengebiet gesammelt wurden, werden dabei berücksichtigt.<br />

• Angaben zu erfor<strong>der</strong>lichen Studien<br />

Die Umsetzung von Art. 33 ist <strong>in</strong> die für die EAGFL-VO gefor<strong>der</strong>te Ex-ante-<br />

Bewertung, Halbzeitbewertung und Ex-post-Bewertung e<strong>in</strong>zubeziehen.<br />

Für die Ex-ante-Bewertung wird auf die Aussagen <strong>in</strong> <strong>der</strong> „weiteren wissenschaftlichen<br />

Begleitung <strong>zur</strong> Umsetzung <strong>des</strong> 5b-II-Programmes <strong>in</strong> Bayern“ (Prof. Seibert)<br />

verwiesen. Die grundsätzlichen Aussagen s<strong>in</strong>d unter Ziffer 1 zusammengefasst.<br />

...


• Festlegung von Indikatoren<br />

- 325 -<br />

Folgende Indikatoren s<strong>in</strong>d vorgesehen:<br />

Indikatortyp Diversifizierung<br />

Basis<br />

Begleitung<br />

Leistung<br />

Wirkung<br />

9.3.7.2.5 Ergebnisse <strong>der</strong> Konsultationen<br />

Zahl <strong>der</strong> landwirt. Betriebe <strong>in</strong>sgesamt,<br />

Zahl <strong>der</strong> Betriebe mit Erwerbskomb<strong>in</strong>ation,<br />

Verhältnis HE/NE-Betriebe,<br />

Arbeitskräfte <strong>in</strong> <strong>der</strong> Landwirtschaft;<br />

Zahl <strong>der</strong> För<strong>der</strong>fälle gesamt und nach Diversifizierungsrichtung (Art. <strong>der</strong><br />

Invest.),<br />

Höhe <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> je Betrieb und <strong>in</strong>sgesamt;<br />

Geschaffene Kapazitäten mit potentiellen Umsatz- und E<strong>in</strong>kommenserwartungen<br />

(Erhöhung <strong>der</strong> E<strong>in</strong>kommenskapazität),<br />

Verbesserte Chancen durch Qualifikationen;<br />

Auslastung <strong>der</strong> geschaffenen Anlagen,<br />

Umfang und Umsatzanteil von alternativen Tätigkeiten an <strong>der</strong> gesamtbetrieblichen<br />

Tätigkeit,<br />

Verän<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> E<strong>in</strong>kommens,<br />

Zahl <strong>der</strong> geschaffenen u. gesicherten (Teilzeit)- Arbeitsplätze bzw.<br />

Betriebe,<br />

Die Fortführung <strong>der</strong> im Rahmen <strong>der</strong> von Ziel 5b II mit großem Erfolg durchgeführten<br />

Diversifizierungsmaßnahmen wird von allen betroffenen Wirtschaftsund<br />

Sozialpartnern, den regionalen Gebietskörperschaften und den an<strong>der</strong>en<br />

Ressorts begrüßt. Auch <strong>der</strong> mit <strong>der</strong> Evaluierung von Ziel 5b II beauftragte Gutachter<br />

schlägt e<strong>in</strong>e Fortführung dieser Maßnahme vor.<br />

...


- 326 -<br />

9.3.7.3 Schutz <strong>der</strong> Umwelt, Naturschutz und Landschaftspflege <strong>zur</strong> Sicherung und <strong>Entwicklung</strong><br />

<strong>des</strong> <strong>ländlichen</strong> <strong>Raumes</strong> gemäß Art. 33 Tiret 11<br />

Die nachhaltige <strong>Entwicklung</strong> <strong>des</strong> <strong>ländlichen</strong> <strong>Raumes</strong> e<strong>in</strong>schließlich e<strong>in</strong>er langfristig<br />

umweltverträglichen landwirtschaftlichen Bewirtschaftung setzt voraus, dass Naturhaushalt<br />

und Landschaftsbild <strong>in</strong>takt erhalten werden.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Maßnahmen, die nach Art. 33 EAGFL-Verordnung för<strong>der</strong>fähig s<strong>in</strong>d,<br />

bildet <strong>der</strong> Maßnahmenbereich Schutz <strong>der</strong> Umwelt, Naturschutz und Landschaftspflege<br />

daher e<strong>in</strong>en beson<strong>der</strong>en Schwerpunkt.<br />

9.3.7.3.1 Ziele und Strategien gemäß 3. Än<strong>der</strong>ungsentscheidung <strong>der</strong> EU-Kommission Nr.<br />

K(2003) 3112 vom 21.08.2003<br />

Wichtige Ziele <strong>des</strong> Maßnahmenbereichs s<strong>in</strong>d:<br />

• <strong>der</strong> Aufbau <strong>des</strong> lan<strong>des</strong>weiten Biotopverbunds Bayern als wichtiges Element <strong>des</strong><br />

europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 <strong>in</strong> Umsetzung <strong>des</strong> Arten- und<br />

Biotopschutzprogramms Bayern sowie <strong>des</strong> Landschaftspflegekonzepts Bayern,<br />

• die Stabilisierung <strong>des</strong> Naturhaushalts, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>in</strong> Gebieten mit <strong>in</strong>tensiver<br />

landwirtschaftlicher Nutzung, <strong>in</strong> denen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Vergangenheit e<strong>in</strong>e Ausdünnung<br />

naturnaher Lebensräume stattgefunden hat, landschaftspflegerische Maßnahmen<br />

<strong>zur</strong> Erhaltung und Neuschaffung ökologisch wertvoller Lebensräume und <strong>zur</strong><br />

Sicherung traditioneller Landschaften,<br />

• die Schaffung zusätzlicher Arbeits- und E<strong>in</strong>kommensmöglichkeiten für Landund<br />

Forstwirte durch Tätigkeiten im Bereich <strong>des</strong> Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege,<br />

• die Erarbeitung und Umsetzung von <strong>Entwicklung</strong>splänen – e<strong>in</strong>schließlich von<br />

Gewässerentwicklungsplänen -, Landschaftsplänen sowie sonstigen Fachkonzepten,<br />

durch die die Attraktivität <strong>des</strong> <strong>ländlichen</strong> Raums als Lebens-, Wirtschafts-,<br />

Erholungs- und ökologischer Ausgleichsraum gestärkt und die Umweltbed<strong>in</strong>gungen<br />

im Interesse e<strong>in</strong>er nachhaltigen <strong>Entwicklung</strong> verbessert werden,<br />

• das Netz <strong>der</strong> 60.000 Kilometer kle<strong>in</strong>eren Gewässer <strong>in</strong> Bayern (Gewässer<br />

...


- 327 -<br />

dritter Ordnung) als Lebensa<strong>der</strong>n unserer Landschaft so mit naturnahen<br />

Uferstreifen und Renaturierungen stärken, dass sie e<strong>in</strong> "ökologisches<br />

Rückgrat" bilden und mit ihrer biologischen Vernetzung Ausbreitungsbän<strong>der</strong><br />

<strong>in</strong>nerhalb unserer Landschaften darstellen können,<br />

• die <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> biologischen Funktionsfähigkeit <strong>der</strong> Gewässer, Wie<strong>der</strong>zulassung<br />

morphodynamischer Prozesse mit dem Ziel e<strong>in</strong>er ökologischen<br />

Verbesserung <strong>der</strong> Gewässer. Dies be<strong>in</strong>haltet auch die Wie<strong>der</strong>herstellung<br />

<strong>der</strong> Durchgängigkeit und die Schaffung entsprechen<strong>der</strong> Laich- und Aufwuchshabitate<br />

durch geeignete Gewässerstrukturen,<br />

• die Wie<strong>der</strong>herstellung langfristig stabiler flussmorphologischer Verhältnisse,<br />

• die Erhaltung und Schaffung naturnaher auenökologischer Verhältnisse<br />

durch e<strong>in</strong>e engere hydrologische Anb<strong>in</strong>dung <strong>der</strong> Auen an den Fluss,<br />

• e<strong>in</strong>e Anhebung <strong>der</strong> Grundwasserspiegel,<br />

• <strong>in</strong>vestive und planerische Maßnahmen <strong>zur</strong> Vorbereitung und Durchführung<br />

von Gewässerschutzmaßnahmen im E<strong>in</strong>zugsgebiet von Seen (Erosionsschutz,<br />

Nährstoffrückhalt) <strong>zur</strong> Erreichung e<strong>in</strong>es guten Gewässerzustan<strong>des</strong>,<br />

• die Standorterhaltung von gewässernahen Waldgebieten <strong>zur</strong> Sicherung <strong>der</strong>en<br />

Funktion im Wasserhaushalt.<br />

9.3.7.3.2 Beschreibung <strong>der</strong> Maßnahmen gemäß 3. Än<strong>der</strong>ungsentscheidung <strong>der</strong> EU-<br />

Kommission Nr. K(2003) 3112 vom 21.08.2003<br />

Nach den e<strong>in</strong>schlägigen För<strong>der</strong>richtl<strong>in</strong>ien <strong>des</strong> Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege<br />

werden Umsetzungsvorhaben mit <strong>in</strong>vestivem Charakter mit e<strong>in</strong>em För<strong>der</strong>satz von<br />

bis zu 70 % <strong>der</strong> för<strong>der</strong>fähigen Gesamtkosten, <strong>in</strong> beson<strong>der</strong>s begründeten Ausnahmefällen<br />

bis zu 100 % <strong>der</strong> för<strong>der</strong>fähigen Gesamtkosten geför<strong>der</strong>t. In die <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> mit e<strong>in</strong>bezogen<br />

werden auch die Kosten <strong>zur</strong> Vorbereitung, Betreuung und Abwicklung <strong>der</strong><br />

Maßnahmen.<br />

Nicht geför<strong>der</strong>t werden Baumaßnahmen von Gebäuden (z.B. <strong>der</strong> Bau von Informationszentren).<br />

...


- 328 -<br />

Die o. g. För<strong>der</strong>sätze s<strong>in</strong>d aufgrund <strong>der</strong> langjährigen Erfahrungen mit dem Vollzug <strong>der</strong><br />

Programme notwendig, weil<br />

• es sich ausschließlich um freiwillige Maßnahmen handelt,<br />

• unmittelbare positive wirtschaftliche Auswirkungen nicht zu erwarten s<strong>in</strong>d,<br />

• Naturschutz und Landschaftspflege <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie Aufgabe <strong>des</strong> Staates ist,<br />

• e<strong>in</strong>e breite Beteiligung an den entsprechenden Maßnahmen erfor<strong>der</strong>lich ist, um<br />

die gewünschten Ziele zu erreichen.<br />

För<strong>der</strong>fähige Maßnahmen nach den Landschaftspflege- und Naturpark-<br />

Richtl<strong>in</strong>ien:<br />

- Maßnahmen <strong>zur</strong> Erhaltung und <strong>Entwicklung</strong> von Lebensräumen und Standortbed<strong>in</strong>gungen<br />

gefährdeter Tier- und Pflanzenarten, <strong>der</strong>en Lebensgeme<strong>in</strong>schaften sowie<br />

sonstiger ökologisch wertvoller Bereiche e<strong>in</strong>schließlich <strong>der</strong> Aufwendungen <strong>zur</strong><br />

Vorbereitung und Abwicklung <strong>der</strong> Maßnahmen,<br />

- Maßnahmen <strong>zur</strong> Erhaltung von Standorten geschützter Pflanzenarten und von Lebensräumen<br />

geschützter Tierarten, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e Entfernung von unerwünschtem<br />

Pflanzenaufwuchs (z. B. Mähen, Entbuschen),<br />

- Maßnahmen <strong>zur</strong> Erhaltung <strong>des</strong> charakteristischen Landschaftsbil<strong>des</strong>, soweit sie<br />

nach Plänen gemäß Art. 3 BayNatSchG erfor<strong>der</strong>lich und mit e<strong>in</strong>em vertretbaren f<strong>in</strong>anziellen<br />

Aufwand erreichbar s<strong>in</strong>d,<br />

- Anlage von Schutz- und Sicherungse<strong>in</strong>richtungen <strong>zur</strong> Abwehr vorhandener o<strong>der</strong><br />

vorhersehbarer Bee<strong>in</strong>trächtigungen (z. B. Sperren, Schutzzäune <strong>in</strong> schutzwürdigen<br />

Bereichen),<br />

- Anlage von Nist-, Brut- und Laichplätzen sowie von Wohn- und Zufluchtstätten<br />

(e<strong>in</strong>schl. Überw<strong>in</strong>terungsquartiere) für geschützte Tierarten,<br />

- Anlagen von Landschaftsbestandteilen, sofern die Maßnahme aus Gründen <strong>des</strong> Artenschutzes<br />

<strong>in</strong> ökologisch verarmten Gebieten von beson<strong>der</strong>er Bedeutung ist. Hierzu<br />

gehören die Pflanzung von Bäumen, Baum- und Gebüschgruppen, die Anlage<br />

von Ra<strong>in</strong>en, Hecken, Feldgehölzen, Schilf- und Röhrichtbeständen, von Feuchtgebieten<br />

und von kle<strong>in</strong>eren Wasserflächen. Bei Pflanzmaßnahmen s<strong>in</strong>d standortheimische<br />

Pflanzenarten zu verwenden,<br />

- Renaturierung von ursprünglich ökologisch wertvollen Lebensräumen, <strong>der</strong>en Naturhaushalt<br />

<strong>in</strong>folge landwirtschaftlicher o<strong>der</strong> sonstiger Nutzung bee<strong>in</strong>trächtigt wur-<br />

...


- 329 -<br />

de durch Wie<strong>der</strong>herstellung <strong>der</strong> ursprünglichen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen , z.B. Maßnahmen<br />

<strong>zur</strong> Wie<strong>der</strong>vernässung von Mooren, Wie<strong>der</strong>herstellung ehemals begradigter<br />

Bachläufe. In diesem Zusammenhang kann es auch erfor<strong>der</strong>lich se<strong>in</strong>, Anlagen<br />

und E<strong>in</strong>richtungen, die den ökologischen Wert von Lebensräumen bee<strong>in</strong>trächtigen,<br />

zu beseitigen o<strong>der</strong> landschaftlich e<strong>in</strong>zuglie<strong>der</strong>n, z.B. Beseitigung alter Entwässerungssysteme,<br />

- E<strong>in</strong>richtungen <strong>zur</strong> Information und Fortbildung über Ziele und Maßnahmen <strong>des</strong><br />

Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege werden nicht durch den EAGFL kof<strong>in</strong>anziert.<br />

- Maßnahmen <strong>des</strong> Grun<strong>der</strong>werbs bei herausragen<strong>der</strong> Bedeutung für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege, soweit erfor<strong>der</strong>lich für die Durchführung biotopverbessern<strong>der</strong><br />

und biotopschaffen<strong>der</strong> Maßnahmen, die ohne Grun<strong>der</strong>werb nicht durchgeführt<br />

werden können.<br />

- E<strong>in</strong>richtungen <strong>der</strong> naturbetonten Erholung <strong>zur</strong> Stärkung <strong>des</strong> <strong>ländlichen</strong> Raums<br />

werden nicht durch den EAGFL kof<strong>in</strong>anziert<br />

- Naturschutzfachliche <strong>Plan</strong>ungen und Konzepte <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>zur</strong> <strong>Entwicklung</strong> ökologisch<br />

beson<strong>der</strong>s wertvoller Gebiete (z. B. Natura 2000-Gebiete) und <strong>zur</strong> Sicherung<br />

gefährdeter Tier- und Pflanzenarten. Naturschutzfachliche <strong>Plan</strong>ungen werden<br />

nur im Rahmen konkreter Projekte <strong>in</strong> die Projektför<strong>der</strong>ung mit e<strong>in</strong>bezogen. Dabei<br />

kommt nur e<strong>in</strong>e Anschubf<strong>in</strong>anzierung <strong>in</strong> Betracht.<br />

• För<strong>der</strong>fähige Maßnahmen nach den Richtl<strong>in</strong>ien <strong>des</strong> Bayerischen Naturschutzfonds:<br />

- Bedeutende Maßnahmen für die Umsetzung von Zielen und Maßnahmen <strong>des</strong> Naturschutzes<br />

und <strong>der</strong> Landschaftspflege, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e für den Aufbau <strong>des</strong> lan<strong>des</strong>weiten<br />

Biotopverbun<strong>des</strong> Bayern, z. B. durch Erwerb, Pacht und sonstige zivilrechtliche<br />

Sicherung von Flächen und Rechten,<br />

- projektbezogene Naturschutzmaßnahmen wie Renaturierung von Gewässern und<br />

von gestörten schutzwürdigen Lebensräumen, Neuschaffung überörtlich bedeutsamer<br />

Lebensräume,<br />

- Betreuungs- und Managementaufgaben <strong>in</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Managementpläne <strong>in</strong><br />

ökologisch hochrangigen Gebieten (z. B. Natura 2000-Gebiete), z.B. Organisation<br />

...


- 330 -<br />

und fachliche Begleitung von Renaturierungsprojekten und Landschaftspflegemaßnahmen.<br />

Betreuungs- und Managementaufgaben werden nur im Rahmen konkreter<br />

Projekte <strong>in</strong> die Projektför<strong>der</strong>ung mit e<strong>in</strong>bezogen. Dabei kommt nur e<strong>in</strong>e Anschubf<strong>in</strong>anzierung<br />

<strong>in</strong> Betracht.<br />

- Evaluation, Effizienzkontrollen und praxisorientierte Auswertung anwendungsorientierter<br />

Naturschutzforschung, Fachplanungen und Konzepten mit lan<strong>des</strong>weitem<br />

Bezug,<br />

- Maßnahmen <strong>zur</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> Akzeptanz von Naturschutzprojekten,<br />

- Anstöße (<strong>in</strong> Form von Konzepten) zum Aufbau dauerhaft umweltgerechter Nutzungssysteme<br />

<strong>in</strong> Naturschutzschwerpunktgebieten werden nicht durch den EAGFL<br />

kof<strong>in</strong>anziert.<br />

Wasserwirtschaftliche Projekte:<br />

- Erstellung von Gewässerentwicklungsplänen<br />

- Herstellung <strong>der</strong> Durchgängigkeit im Gewässer (<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e durch Umgehungsger<strong>in</strong>ne,<br />

Aufstiegshilfen und Umgestaltungen von Wehren und Abstürzen<br />

zu Sohlrampen)<br />

- sohlstabilisierende Maßnahmen (<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e Querbauwerke und Sohlsicherungen,<br />

<strong>in</strong>kl. nutzungsbed<strong>in</strong>gte Anpassungsmaßnahmen)<br />

- Erstellen von Seene<strong>in</strong>zugsgebietsanalysen <strong>zur</strong> Vorbereitung von Gewässerschutzmaßnahmen<br />

<strong>zur</strong> Erfüllung <strong>der</strong> Ziele <strong>der</strong> europäischen Wasserrahmenrichtl<strong>in</strong>ie<br />

(guter Zustand <strong>der</strong> Gewässer) e<strong>in</strong>schließlich Umsetzungsmaßnahmen<br />

<strong>zur</strong> Seenre<strong>in</strong>haltung im E<strong>in</strong>zugsgebiet<br />

- Maßnahmen <strong>zur</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> Eigendynamik, Auflockerung <strong>der</strong> Uferl<strong>in</strong>ie<br />

und Anpassung <strong>des</strong> Gewässerlaufes, Renaturierung technisch ausgebauter<br />

o<strong>der</strong> verän<strong>der</strong>ter Gewässerstrecken sowie Flächenbereitstellung <strong>zur</strong> Verzahnung<br />

<strong>des</strong> Gewässers mit <strong>der</strong> Aue und den umliegenden Flächen<br />

- Im Rahmen konkreter Investitionsvorhaben können Vorhaben zum Flächenerwerb,<br />

<strong>zur</strong> Vorerhebung und <strong>Plan</strong>ung (vgl. vorherige Tirets) geför<strong>der</strong>t werden.<br />

Aus verfahrenstechnischen Gründen können e<strong>in</strong>zelne Teilvorhaben gebildet<br />

werden, die jedoch immer im konkreten Bezug zu e<strong>in</strong>em Investitionsprojekt<br />

stehen müssen.<br />

...


För<strong>der</strong>grundlagen<br />

- 331 -<br />

För<strong>der</strong>grundlagen <strong>zur</strong> <strong>Entwicklung</strong> <strong>des</strong> <strong>ländlichen</strong> <strong>Raumes</strong> im Bereich Naturschutz<br />

und Landschaftspflege s<strong>in</strong>d folgende Richtl<strong>in</strong>ien:<br />

• Richtl<strong>in</strong>ien <strong>zur</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> landschaftspflegerischer Maßnahmen (Landschaftspflege-Richtl<strong>in</strong>ien),<br />

Bekanntmachung <strong>des</strong> Bayerischen Staatsm<strong>in</strong>isteriums für Lan<strong>des</strong>entwicklung und<br />

Umweltfragen vom 23. März 1983 Nr. 7311-95-4565,<br />

• Richtl<strong>in</strong>ien <strong>zur</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> Naturparke (Naturpark-Richtl<strong>in</strong>ien)<br />

Bekanntmachung <strong>des</strong> Bayerischen Staatsm<strong>in</strong>isteriums für Lan<strong>des</strong>entwicklung und<br />

Umweltfragen vom 18. Dezember 1981 Nr. 7441-933-845,<br />

• För<strong>der</strong>richtl<strong>in</strong>ien <strong>des</strong> Bayerischen Naturschutzfonds vom 01. Juli 1999.<br />

Die Landschaftspflege- und die Naturpark-Richtl<strong>in</strong>ien s<strong>in</strong>d bereits i.V.m. <strong>der</strong> EU-<br />

<strong>För<strong>der</strong>ung</strong> nach Ziel 5b I und II notifiziert und genehmigt worden.<br />

9.3.7.3.3 Bezug zu an<strong>der</strong>en Maßnahmen<br />

E<strong>in</strong>e Überlappung von Maßnahmen nach Art. 33 11. Tirét mit Agrarumweltmaßnahmen<br />

und Ausgleichsmaßnahmen nach Art. 16 ist aufgrund <strong>der</strong> unterschiedlichen fachlichen<br />

Zielsetzungen <strong>der</strong> Maßnahmen ausgeschlossen:<br />

Während im Agrarumweltbereich und bei den Ausgleichsmaßnahmen nach Art. 16<br />

jährlich wie<strong>der</strong>kehrende flächenbezogene Prämien geleistet werden, handelt es sich bei<br />

den angebotenen Maßnahmen zum Schutz <strong>der</strong> Umwelt, <strong>des</strong> Naturschutzes und <strong>der</strong><br />

Landschaftspflege nach Art. 33 um <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel e<strong>in</strong>malige biotopneuschaffende o<strong>der</strong><br />

–erhaltende Maßnahmen mit <strong>in</strong>vestivem Charakter.<br />

9.3.7.3.4 Indikativer Gesamtf<strong>in</strong>anzierungsplan gemäß 3. Än<strong>der</strong>ungsentscheidung <strong>der</strong> EU-<br />

Kommission Nr. K(2003) 3112 vom 21.08.2003<br />

Der <strong>in</strong>dikative Gesamtf<strong>in</strong>anzierungsplan geht von e<strong>in</strong>em EU-Kof<strong>in</strong>anzierungssatz von<br />

50% aus. Dementsprechend werden im Haushalt <strong>des</strong> Bayerischen Staatsm<strong>in</strong>isteriums<br />

für Lan<strong>des</strong>entwicklung und Umweltfragen TG 72, <strong>der</strong> Wasserwirtschaftsverwaltung<br />

Kap. 1477 und <strong>des</strong> Bayerischen Naturschutzfonds entsprechenden Lan<strong>des</strong>mittel bereitgestellt.<br />

Die F<strong>in</strong>anzierung von nichtstaatlichen Maßnahmen an Gewässern<br />

...


- 332 -<br />

zweiter und dritter Ordnung erfolgt aus den jeweiligen Haushalten <strong>der</strong> Bezirke<br />

bzw. <strong>der</strong> Kommunen und ggf. mit staatlichen Zuschüssen aus dem Lan<strong>des</strong>hauhalt,<br />

Kap. 1477 (Wasserwirtschaftsämter). Der Mittelbedarf für diese Maßnahme<br />

geht aus Nr. 8 <strong>der</strong> Programmplanung hervor.<br />

Die wasserwirtschaftlichen Maßnahmen werden im Rahmen von e<strong>in</strong>zelnen Projekten,<br />

die <strong>in</strong> Bau- bzw. Projektentwürfen dargestellt werden, abgewickelt.<br />

9.3.7.3.5 Zuständige Stelle und ordnungsgemäße Durchführung gemäß 3. Än<strong>der</strong>ungsentscheidung<br />

<strong>der</strong> EU-Kommission Nr. K(2003) 3112 vom 21.08.2003<br />

Zuständig für die Maßnahmen im Rahmen <strong>der</strong> Landschaftspflege- und Naturparkrichtl<strong>in</strong>ien<br />

sowie für wasserwirtschaftliche Maßnahmen ist das<br />

Bayerische Staatsm<strong>in</strong>isterium für<br />

Lan<strong>des</strong>entwicklung und Umweltfragen<br />

Postfach 81 01 40<br />

81901 München<br />

Tel. 089-9214 3311<br />

Fax 089-9214 3497<br />

Für die För<strong>der</strong>richtl<strong>in</strong>ien <strong>des</strong> Bayerischen Naturschutzfonds ist zuständig <strong>der</strong><br />

Bayerische Naturschutzfonds<br />

Rosenkavalierplatz 2<br />

81925 München<br />

Tel. 089-9214 2235<br />

Fax 089-9214 3951<br />

Sämtliche Zahlungen werden über die zugelassene Zahlstelle <strong>des</strong> Bayerischen<br />

Staatsm<strong>in</strong>isteriums für Lan<strong>des</strong>entwicklung und Umweltfragen geleistet.<br />

För<strong>der</strong>grundlage für wasserwirtschaftliche Maßnahmen an Gewässern zweiter<br />

und dritter Ordnung s<strong>in</strong>d die "Richtl<strong>in</strong>ien für Zuwendung zu wasserwirtschaft-<br />

...


- 333 -<br />

lichen Maßnahmen (RZWas 2000)", Bekanntmachung <strong>des</strong> Bayerischen Staatsm<strong>in</strong>isteriums<br />

für Lan<strong>des</strong>entwicklung und Umweltfragen vom 10. Juli 2000.<br />

Die Geme<strong>in</strong>schaftsbeteiligung wird aus Gründen <strong>der</strong> Verwaltungsvere<strong>in</strong>fachung<br />

zunächst vom Freistaat Bayern vorf<strong>in</strong>anziert. Die EU-Mittel werden dann gesammelt<br />

abgerufen und <strong>in</strong> den Lan<strong>des</strong>haushalt vere<strong>in</strong>nahmt.<br />

Zusätzliche Informationen<br />

- Geför<strong>der</strong>te Grundstücke gehen bei Gewässern erster und zweiter Ordnung <strong>in</strong><br />

das Verwaltungsgrundvermögen <strong>der</strong> Wasserwirtschaftsverwaltung über.<br />

- Die Wasserwirtschaftsämter s<strong>in</strong>d ordnungsgemäß zugelassene Stellen <strong>zur</strong><br />

Wertermittlung von unbebauten Grundstücken.<br />

- Der E<strong>in</strong>satz staatlichen Personals bei <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> Maßnahmen liegt im<br />

Ermessen <strong>der</strong> Wasserwirtschaftsämter.<br />

Die Abwicklung <strong>der</strong> wasserwirtschaftlichen Maßnahmen ist <strong>in</strong> Anlage 20 (Übersicht<br />

10) dargestellt.<br />

9.3.7.3.6 Ergebnisse <strong>der</strong> Konsultationen<br />

Die Fortführung <strong>der</strong> Maßnahme „Schutz <strong>der</strong> Umwelt, Naturschutz und Landschaftspflege<br />

<strong>zur</strong> Sicherung und <strong>Entwicklung</strong> <strong>des</strong> <strong>ländlichen</strong> Raums“ wird sowohl seitens <strong>der</strong><br />

Landwirtschaft wie auch <strong>der</strong> Naturschutzverbände ausdrücklich begrüßt. Angesichts<br />

<strong>der</strong> hohen Bedeutung für<br />

- Naturhaushalt, Artenschutz und Landschaftsbild,<br />

- die Schaffung zusätzlicher E<strong>in</strong>kommensmöglichkeiten für Land- und Forstwirte<br />

im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege<br />

- sowie die <strong>in</strong> Zukunft deutlich zunehmenden landschaftspflegerischen Aufgaben<br />

haben die Verbände nachdrücklich die Bereitstellung e<strong>in</strong>es im Vergleich <strong>zur</strong> 5b II-<br />

Programmperiode größeren Mittelanteils gefor<strong>der</strong>t. In diesem Zusammenhang wurde<br />

auf den hohen Stellenwert <strong>des</strong> Umwelt- und Naturschutzes <strong>in</strong> <strong>der</strong> Agenda 2000 h<strong>in</strong>gewiesen.<br />

...


- 334 -<br />

9.3.7.3.7 Kurzbeschreibung gemäß 3. Än<strong>der</strong>ungsentscheidung <strong>der</strong> EU-Kommission Nr.<br />

K(2003) 3112 vom 21.08.2003<br />

A) Gegenstand <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong><br />

• Maßnahmen <strong>zur</strong> Erhaltung und <strong>Entwicklung</strong> von Lebensräumen von Gewässern<br />

und ihrer Aue sowie Standortbed<strong>in</strong>gungen gefährdeter Tier- und<br />

Pflanzenarten, <strong>der</strong>en Lebensgeme<strong>in</strong>schaften sowie sonstiger ökologisch<br />

wertvoller Bereiche<br />

• Erstellung <strong>der</strong> Gewässerentwicklungspläne, Vorhaben <strong>zur</strong> Sohlstabilisierung<br />

sowie Maßnahmen <strong>zur</strong> Herstellung <strong>der</strong> Durchgängigkeit im<br />

Gewässer<br />

• Seene<strong>in</strong>zugsgebietsanalysen und Umsetzungsmaßnahmen <strong>zur</strong> Seenre<strong>in</strong>haltung<br />

im E<strong>in</strong>zugsgebiet<br />

• Maßnahmen <strong>zur</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> Eigendynamik, Auflockerung <strong>der</strong> Uferl<strong>in</strong>ie<br />

und Anpassung <strong>des</strong> Gewässerlaufes, Renaturierung technisch<br />

ausgebauter o<strong>der</strong> verän<strong>der</strong>ter Gewässerstrecken sowie Flächenbereitstellung<br />

<strong>zur</strong> Verzahnung <strong>des</strong> Gewässers mit <strong>der</strong> Aue und den umliegenden<br />

Flächen<br />

• Maßnahmen <strong>zur</strong> Erhaltung <strong>des</strong> charakteristischen Landschaftsbil<strong>des</strong><br />

• Anlage von Schutz- und Sicherheitse<strong>in</strong>richtungen <strong>zur</strong> Abwehr vorhandener<br />

o<strong>der</strong> vorhersehbarer Bee<strong>in</strong>trächtigungen<br />

• Anlage von Nist-, Brut- und Laichplätzen sowie von Wohn- und Brutstätten<br />

für geschützte Tierarten<br />

• Anlage von Landschaftsbestandteilen (Baumgruppen, Alleen, Feldgehölze)<br />

• Renaturierung, Beseitigung o<strong>der</strong> landschaftliche E<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>ung bee<strong>in</strong>trächtigen<strong>der</strong><br />

Anlagen und E<strong>in</strong>richtungen <strong>in</strong> ökologisch wertvollen Lebensräumen<br />

(Rückbau von Wegen etc.)<br />

• E<strong>in</strong>richtungen <strong>zur</strong> Information und Fortbildung über Ziele und Maßnahmen<br />

<strong>des</strong> Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege (z. B. Informationstafeln, Beschil<strong>der</strong>ungen)<br />

• Maßnahmen <strong>des</strong> Grun<strong>der</strong>werbs bei herausragen<strong>der</strong> Bedeutung für Naturschutz<br />

und Landschaftspflege<br />

• E<strong>in</strong>richtungen <strong>der</strong> naturbetonten Erholung <strong>zur</strong> Stärkung <strong>des</strong> <strong>ländlichen</strong><br />

...


- 335 -<br />

<strong>Raumes</strong> (z. B. Wan<strong>der</strong>wege <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit ländlichem Wegenetz)<br />

• Naturschutzfachliche <strong>Plan</strong>ungen und Konzepte als Grundlage für Maßnahmen<br />

<strong>zur</strong> <strong>Entwicklung</strong> ökologisch beson<strong>der</strong>s wertvoller Gebiete<br />

B) Zuwendungsempfänger<br />

• Kommunale Körperschaften und <strong>der</strong>en Zusammenschlüsse<br />

• Vere<strong>in</strong>e und Organisationen, die sich satzungsgemäß dem Naturschutz und<br />

<strong>der</strong> Landschaftspflege widmen<br />

• landwirtschaftliche und sonstige Eigentümer o<strong>der</strong> Nutzungsberechtigte <strong>der</strong><br />

von den Maßnahmen betroffenen Grundstücke<br />

• Freistaat Bayern bei staatlichen o<strong>der</strong> wasserwirtschaftlichen Maßnahmen<br />

C) Art, Umfang und Höhe <strong>der</strong> Zuwendung<br />

• Projektför<strong>der</strong>ung, Zuschüsse, Darlehen, Geme<strong>in</strong>schaftsbeteiligung <strong>zur</strong><br />

Kof<strong>in</strong>anzierung staatlicher Maßnahmen<br />

• Maßnahmen <strong>des</strong> Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege:<br />

För<strong>der</strong>satz: bei Maßnahmen mit <strong>in</strong>vestivem Charakter bis zu 70 %, <strong>in</strong> Ausnahmefällen<br />

bis zu 90 % <strong>der</strong> för<strong>der</strong>fähigen Gesamtkosten<br />

• Maßnahmen <strong>der</strong> nicht staatlichen Wasserwirtschaft:<br />

För<strong>der</strong>satz bei Maßnahmen mit <strong>in</strong>vestivem Charakter bis zu 60 %, bei<br />

<strong>Plan</strong>ungen und <strong>Plan</strong>ungskonzepten bis zu 75 %, bei Grun<strong>der</strong>werb an<br />

Gewässern zweiter Ordnung bis zu 100 %, <strong>in</strong> Ausnahmefällen bis zu<br />

90 % <strong>der</strong> för<strong>der</strong>fähigen Gesamtkosten<br />

• Geme<strong>in</strong>schaftsbeteiligung: max. 50 % <strong>der</strong> öffentlichen Ausgaben<br />

D) Zuwendungsvoraussetzungen<br />

• ausschließlich Maßnahmen mit <strong>in</strong>vestivem Charakter, ke<strong>in</strong>e jährlichen Pflegemaßnahmen<br />

• Der durch die Naturschutzmaßnahme verfolgte Zweck muss nachhaltig gesichert<br />

se<strong>in</strong> o<strong>der</strong> gesichert werden<br />

• Der bei den wasserwirtschaftlichen Maßnahmen verfolgte Zweck wird<br />

auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>des</strong> Gewässerentwicklungsplanes, durch vertragliche<br />

Vere<strong>in</strong>barungen bzw. durch die erfor<strong>der</strong>lichen Rechtsverfahren mit<br />

ihrer B<strong>in</strong>dungswirkung nachhaltig gesichert. Vorgaben <strong>zur</strong> Zweckb<strong>in</strong>-<br />

...


- 336 -<br />

dung beim Grun<strong>der</strong>werb ergeben sich aus den Geme<strong>in</strong>schaftsvorschriften<br />

(Regel Nr. 5 <strong>des</strong> Anhangs <strong>der</strong> VO (EG) Nr. 1145/2003)<br />

• Ökologische, wissenschaftliche o<strong>der</strong> ästhetische Gründe für die Durchführung<br />

<strong>der</strong> Maßnahme<br />

E) Zusätzliche Informationen<br />

• Schwerpunkt bei Naturschutzmaßnahmen zum Aufbau <strong>des</strong> europäischen<br />

Schutzgebietssytems Natura 2000 und <strong>des</strong> Biotopverbundsystems Bayern<br />

...


- 337 -<br />

9.3.7.4 Vorbeugen<strong>der</strong> Hochwasserschutz gemäß Art. 33, Tiret 12<br />

9.3.7.4.1 Ziele und Strategien gemäß 3. Än<strong>der</strong>ungsentscheidung <strong>der</strong> EU-Kommission Nr.<br />

K(2003) 3112 vom 21.08.2003<br />

Der Schutz vor Hochwasser gehört zu den elementaren Aufgaben <strong>des</strong> Staates sowie<br />

aller an<strong>der</strong>en nach den gesetzlichen Verpflichtungen zuständigen Gebietskörperschaften<br />

wie Bezirke, Kommunen usw. <strong>zur</strong> Sicherung <strong>der</strong> menschlichen Dase<strong>in</strong>svorsorge.<br />

Zur Abwehr <strong>der</strong> Naturkatastrophe „Hochwasser“ hat Bayern e<strong>in</strong>e<br />

mo<strong>der</strong>ne Hochwasserschutzstrategie aufgestellt.<br />

Die allgeme<strong>in</strong>e bayerische Hochwasserschutzstrategie richtet sich nach den von <strong>der</strong><br />

Län<strong>der</strong>arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft Wasser – LAWA - aufgestellten Richtl<strong>in</strong>ien für e<strong>in</strong>en<br />

zukunftsweisenden Hochwasserschutz. Sie umfasst die Komponenten<br />

• natürlicher Rückhalt,<br />

• technischer Hochwasserschutz und<br />

• weitergehende Hochwasservorsorge,<br />

die komb<strong>in</strong>iert angewendet werden müssen, um e<strong>in</strong>en bestmöglichen Hochwasserschutz<br />

zu erzielen. E<strong>in</strong> wesentlicher Grundgedanke <strong>der</strong> Strategie ist es, dass <strong>in</strong> erster<br />

L<strong>in</strong>ie das Schadenspotenzial reduziert werden muss und nur <strong>in</strong> zweiter L<strong>in</strong>ie das<br />

Hochwasser selbst. Das führt <strong>zur</strong> Notwendigkeit, Hochwasserflächenmanagement zu<br />

betreiben, d.h. vor allem Überschwemmungsgebiete freizuhalten und angepasst zu<br />

nutzen, um e<strong>in</strong>erseits Schäden ger<strong>in</strong>g zu halten und an<strong>der</strong>erseits Hochwasserwellen<br />

durch diese Rückhalteräume zu dämpfen. Die Ziele <strong>zur</strong> Hochwasserstrategie wurden<br />

im Frühjahr 2001 im Aktionsprogramm 2020 <strong>der</strong> Bayerischen Staatsregierung<br />

zum nachhaltigen Hochwasserschutz <strong>in</strong> Bayern zusammengefasst und<br />

konkretisiert.<br />

Die Maßnahmen <strong>des</strong> Hochwasserschutzes im <strong>ländlichen</strong> Raum verfolgen das Ziel,<br />

das landwirtschaftliche Produktionskapital durch E<strong>in</strong>führung geeigneter vorbeugen<strong>der</strong><br />

Instrumente zu schützen, <strong>in</strong>dem sie dem Hochwasser mehr Raum geben (u.a.<br />

durch Wasserrückhalt <strong>in</strong> <strong>der</strong> Fläche, Reaktivierung von Retentionsräumen, Bau<br />

von Flutpol<strong>der</strong>n und Rückhaltebecken) und somit die Gefahr e<strong>in</strong>er Überflutung <strong>des</strong><br />

...


- 338 -<br />

zu schützenden landwirtschaftlichen Produktionspotentials e<strong>in</strong>schließlich ihrer<br />

<strong>ländlichen</strong> Siedlungsschwerpunkte verr<strong>in</strong>gern.<br />

• Bedeutung <strong>des</strong> Vorbeugenden Hochwasserschutzes – natürlicher Rückhalt -<br />

Mit dem vorbeugenden Hochwasserschutz soll <strong>der</strong> Erhalt, die Sicherung und Wie<strong>der</strong>herstellung<br />

von Retentionsräumen und <strong>der</strong> versickerungsfähigen Böden verfolgt<br />

werden (Hochwasserflächenmanagement ).<br />

Die Wasserrückhaltung <strong>in</strong> <strong>der</strong> Fläche, <strong>in</strong> den Gewässern und Auen ist allgeme<strong>in</strong>es<br />

Ziel <strong>der</strong> Wasserwirtschaft, das über den Zweck <strong>des</strong> Hochwasserschutzes weit h<strong>in</strong>ausgeht.<br />

Sie dient neben <strong>der</strong> Abflussvergleichmäßigung und Dämpfung <strong>der</strong> Hochwasserspitzen<br />

<strong>der</strong> Vitalität <strong>der</strong> Gewässerökosysteme und för<strong>der</strong>t die Grundwasserneubildung.<br />

Alle Maßnahmen, die diesen Zielen dienen, s<strong>in</strong>d daher s<strong>in</strong>nvoll und notwendig,<br />

auch wenn sie aus <strong>der</strong> Sicht <strong>des</strong> Hochwasserschutzes nur flankierenden Charakter<br />

besitzen. Mit <strong>der</strong> Renaturierung <strong>der</strong> Fließgewässer wird neben <strong>der</strong> ökologischen<br />

Aufwertung <strong>der</strong> Gewässer auch die Verbesserung <strong>des</strong> Hochwasserschutzes<br />

durch Maßnahmen <strong>zur</strong> Vergleichmäßigung und Verzögerung <strong>des</strong> Abflusses angestrebt.<br />

9.3.7.4.2 Beschreibung <strong>der</strong> Maßnahmen gemäß 3. Än<strong>der</strong>ungsentscheidung <strong>der</strong> EU-<br />

Kommission Nr. K(2003) 3112 vom 21.08.2003<br />

Neben den wasserbaulichen Maßnahmen wie<br />

- Aufweitung <strong>des</strong> Gewässerbettes<br />

- Abflachung <strong>der</strong> Ufer<br />

- Verlängerung <strong>der</strong> Gewässerläufe durch Wie<strong>der</strong>herstellung <strong>der</strong> e<strong>in</strong>stigen Flussschl<strong>in</strong>gen<br />

- Rückverlegung von Deichen<br />

können im Bereich <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Bodennutzung vielfältige abflussm<strong>in</strong><strong>der</strong>nde<br />

Maßnahmen ergriffen werden. Heute als „gute landwirtschaftliche Praxis“<br />

gelehrte Bewirtschaftungsformen, wie Vermeidung von Schwarzbrache, Zwischenfruchtanbau,<br />

standortgerechte Fruchtwahl, Erosionsschutz, Strukturverbesserung <strong>des</strong><br />

Bodengefüges und Vermeidung <strong>der</strong> Bodenverdichtung, dienen auch wasserwirtschaftlichen<br />

Zielen. Die staatliche Landwirtschaftsverwaltung kann den Bauern im<br />

...


- 339 -<br />

Rahmen ihrer umfassenden Betriebsberatung entsprechende Maßnahmen vorschlagen.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> schlechten E<strong>in</strong>kommenssituation <strong>der</strong> Landwirte stehen hier jedoch<br />

häufig ökonomische Belange im Vor<strong>der</strong>grund.<br />

Bei <strong>der</strong> Neuordnung <strong>der</strong> Feldfluren durch die Flurneuordnung werden heute abflussm<strong>in</strong><strong>der</strong>nde<br />

Maßnahmen von vornhere<strong>in</strong> mit e<strong>in</strong>geplant. Die E<strong>in</strong>teilung <strong>der</strong> Schläge,<br />

die Erhaltung von Strukturen <strong>des</strong> Kle<strong>in</strong>reliefs, wie Hecken, Böschungen und Feldra<strong>in</strong>en,<br />

sowie <strong>der</strong> Wege- und Gewässergestaltung s<strong>in</strong>d dabei von großer Bedeutung. Aus<br />

<strong>der</strong> <strong>in</strong> Bayern vorhandenen Landnutzung von 51,6 % durch landwirtschaftliche Flächen<br />

resultiert, dass <strong>in</strong> großen E<strong>in</strong>zugsgebieten menschliche E<strong>in</strong>flüsse auf die Fläche<br />

im Bereich <strong>der</strong> Landwirtschaft die größte Wirkung erzeugen.<br />

Folgende Maßnahmen sollen durchgeführt werden:<br />

• Nachrüstung <strong>des</strong> Deichsystems<br />

• Bau von Deichverteidigungswegen und <strong>der</strong>en Anb<strong>in</strong>dung an das öffentliche Wegenetz<br />

• Herstellung e<strong>in</strong>es HQ100- Schutzes für Siedlungsbereiche<br />

• Schaffung bzw. Reaktivierung von Rückhalteräumen zum Beispiel durch:<br />

− Pol<strong>der</strong>, Rückhaltebecken, Deichrückverlegungen, Rücknahme von Auflandungen<br />

− Schaffung von abflusshemmenden Strukturen wie Aktivierung von Mulden,<br />

Tümpeln und Gräben sowie Höherlegung von Straßen- und Wegetrassen<br />

− Gezielte <strong>in</strong>vestive Auwald- und Auenbewirtschaftung (ke<strong>in</strong>e regelmäßig<br />

wie<strong>der</strong>kehrende Pflegemaßnahmen)<br />

− Maßnahmen <strong>zur</strong> Erosionsm<strong>in</strong><strong>der</strong>ung, Verm<strong>in</strong><strong>der</strong>ung von Abflussspitzen<br />

nach Starknie<strong>der</strong>schlägen durch Kle<strong>in</strong>strukturen (Ingenieurbiologische<br />

Maßnahmen)<br />

− Neubegründung von Auen<br />

• Aufweitung <strong>des</strong> Gewässerbettes und <strong>der</strong> Vorlän<strong>der</strong><br />

• Abflachung <strong>der</strong> Ufer und <strong>der</strong> Vorlän<strong>der</strong><br />

• Verlängerung <strong>der</strong> Gewässerläufe durch Wie<strong>der</strong>herstellung <strong>der</strong> e<strong>in</strong>stigen Flussschl<strong>in</strong>gen<br />

• Rückverlegung und Abtrag von Deichen<br />

• Im Rahmen konkreter Investitionsvorhaben können Vorhaben zum Flächener-<br />

...


- 340 -<br />

werb, <strong>zur</strong> Vorerhebung und <strong>Plan</strong>ung (vgl. vorherige Tirets) geför<strong>der</strong>t werden. Aus<br />

verfahrenstechnischen Gründen können e<strong>in</strong>zelne Teilvorhaben gebildet werden,<br />

die jedoch immer im konkreten Bezug zu e<strong>in</strong>em Investitionsprojekt stehen müssen<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus dienen verschiedene Maßnahmen im Kulturlandschaftsprogramm,<br />

Vertragsnaturschutzprogramm und waldbaulichen För<strong>der</strong>programm dem vorbeugenden<br />

Hochwasserschutz.<br />

Bei den Maßnahmen handelt es sich um öffentliche Projekte, die im Laufe <strong>der</strong> För<strong>der</strong>periode<br />

geplant und entsprechend dem <strong>in</strong>dikativen F<strong>in</strong>anzierungsplan durchgeführt<br />

werden. Sie s<strong>in</strong>d aufgrund <strong>des</strong> erheblichen Mittelbedarfs ohne Kof<strong>in</strong>anzierung<br />

(i.d.R. 50 %, jedenfalls nicht darüber) von Seiten <strong>der</strong> EU nicht durchführbar. Zum<br />

jetzigen Zeitpunkt kann <strong>des</strong>halb e<strong>in</strong>e Liste <strong>der</strong> Projekte noch nicht erstellt werden.<br />

9.3.7.4.3 Bedeutung <strong>des</strong> vorbeugenden Hochwasserschutzes für den <strong>ländlichen</strong> Raum<br />

Der vorbeugende Hochwasserschutz kann wirkungsvoll nur <strong>in</strong> E<strong>in</strong>vernehmen mit den<br />

betroffenen Grundstückseigentümern optimiert werden.<br />

Maßnahmen <strong>des</strong> vorbeugenden Hochwasserschutzes haben für den <strong>ländlichen</strong> Raum<br />

e<strong>in</strong>e beson<strong>der</strong>e Bedeutung <strong>in</strong> mehrfacher H<strong>in</strong>sicht. Neben <strong>der</strong> Möglichkeit <strong>des</strong> freiwilligen<br />

Verkaufs landwirtschaftlich nur bed<strong>in</strong>gt nutzbarer Gewässerrandstreifen,<br />

Feuchtflächen und gewässerbegleiten<strong>der</strong> Auwäl<strong>der</strong> werden grundsätzlich für die<br />

Landwirtschaft zusätzliche Erwerbsmöglichkeiten, z.B. Übernahme von Bewirtschaftungs-<br />

und Pflegemaßnahmen <strong>der</strong> umgestalteten Uferbereiche erschlossen.<br />

Auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen, wo durch gezielte häufigere o<strong>der</strong> länger<br />

dauernde Überschwemmungen, die Bewirtschaftung e<strong>in</strong>geschränkt wird, s<strong>in</strong>d<br />

entsprechende Ausgleichszahlungen an die Landwirtschaft zu leisten.<br />

Durch den im Zuge <strong>des</strong> vorbeugenden Hochwasserschutzes durchzuführenden ökologischen<br />

Umbau <strong>der</strong> Gewässer mit e<strong>in</strong>er besseren Vernetzung von Fluss und Aue,<br />

<strong>der</strong> Biotopvernetzung, <strong>der</strong> Attraktivitätssteigerung <strong>der</strong> Gewässer durch Maßnahmen<br />

<strong>zur</strong> Verbesserung <strong>der</strong> Sozialfunktion – Zugänglichkeit, Gewässerqualität, Freizeit-<br />

...


- 341 -<br />

nutzung – werden neue Naherholungsgebiete geschaffen, die den <strong>ländlichen</strong> Raum<br />

aufwerten.<br />

9.3.7.4.4 Vorbeugen<strong>der</strong> Hochwasserschutz im Rahmen <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Gewässerentwicklungspläne<br />

gemäß 3. Än<strong>der</strong>ungsentscheidung <strong>der</strong> EU-Kommission Nr.<br />

K(2003) 3112 vom 21.08.2003<br />

Die von <strong>der</strong> Wasserwirtschaftsverwaltung für alle Gewässer erster und zweiter<br />

Ordnung bzw. von den Kommunen für Gewässer dritter Ordnung aufzustellenden<br />

Gewässerentwicklungspläne be<strong>in</strong>halten als <strong>in</strong>tegralen Bestandteil Maßnahmen<br />

<strong>des</strong> Hochwasserschutzes für besiedelte Gebiete. Hierbei werden neben dem direkten<br />

Schutz von Siedlungsgebieten durch Deiche und Mauern – Technischer Hochwasserschutz<br />

– auch Möglichkeiten <strong>zur</strong> Verbesserung <strong>des</strong> vorbeugenden Hochwasserschutzes<br />

aufgezeigt. Beispielhaft für laufende <strong>Plan</strong>ungen und Maßnahmen an Gewässern<br />

erster Ordnung s<strong>in</strong>d hier die Fränkische Saale, <strong>der</strong> Ma<strong>in</strong> oberhalb Bamberg, die<br />

Rodach, die Ste<strong>in</strong>ach, die Pegnitz im E<strong>in</strong>zugsgebiet <strong>des</strong> Ma<strong>in</strong>s sowie die Iller, die<br />

Zusam, die Wertach, die Ammer, die Loisach und die Untere Isar im E<strong>in</strong>zugsgebiet<br />

<strong>der</strong> Donau zu nennen. An Gewässern zweiter Ordnung s<strong>in</strong>d beispielhaft zu nennen:<br />

Ausbau <strong>der</strong> Kahl <strong>in</strong> Alzenau, Ausbau <strong>der</strong> Pfettrach <strong>in</strong> Landshut sowie<br />

Ausbau <strong>der</strong> Schwabach <strong>in</strong> Erlangen.<br />

9.3.7.4.5 Indikativer Gesamtf<strong>in</strong>anzierungsplan gemäß 3. Än<strong>der</strong>ungsentscheidung <strong>der</strong><br />

EU-Kommission Nr. K(2003) 3112 vom 21.08.2003<br />

Die Geme<strong>in</strong>schaftsbeteiligung beträgt max. 50 % <strong>der</strong> öffentlichen Ausgaben (vgl.<br />

Indikativer Gesamtf<strong>in</strong>anzierungsplan Kap. 8).<br />

Die F<strong>in</strong>anzierung dieser staatlichen Maßnahmen (Gewässer erster Ordnung) <strong>zur</strong><br />

Dase<strong>in</strong>svorsorge erfolgt aus dem Lan<strong>des</strong>haushalt <strong>des</strong> Kap. 1477 (Wasserwirtschaftsämter).<br />

Die F<strong>in</strong>anzierung von nichtstaatlichen Maßnahmen (Gewässer zweiter<br />

und dritter Ordnung) erfolgt aus den jeweiligen Haushalten <strong>der</strong> Bezirke bzw.<br />

<strong>der</strong> Kommunen und ggf. mit staatlichen Zuschüssen aus dem Lan<strong>des</strong>hauhalt,<br />

Kap. 1477 (Wasserwirtschaftsämter). Der vorbeugende Hochwasserschutz wird im<br />

Rahmen von e<strong>in</strong>zelnen Projekten, die <strong>in</strong> Bauentwürfen dargestellt werden, abgewickelt.<br />

...


- 342 -<br />

Nähere Auskünfte hierzu s<strong>in</strong>d dem <strong>in</strong>dikativen Gesamtf<strong>in</strong>anzierungsplan <strong>in</strong> Kap. 8<br />

<strong>der</strong> Programmplanung zu entnehmen.<br />

9.3.7.4.6 Europäischer Kontext<br />

Allgeme<strong>in</strong>es<br />

Sowohl die Grundstrategie <strong>der</strong> bayerischen Hochwasserschutzpolitik als auch das 5.<br />

EU- Aktionsprogramm basieren auf den Grundsätzen e<strong>in</strong>er dauerhaften und umweltgerechten<br />

<strong>Entwicklung</strong> e<strong>in</strong>es vorbeugenden und umsichtigen Handelns und <strong>der</strong> geme<strong>in</strong>sam<br />

getragenen Verantwortung. Die Maßnahmen für den vorbeugenden Hochwasserschutz<br />

lassen sich dem Tätigkeitsfeld <strong>des</strong> EU Programmes „Dauerhafte und<br />

umweltgerechte Bewirtschaftung <strong>der</strong> natürlichen Ressourcen: Boden, Wasser, Naturlandschaften<br />

und Küstengebiete“ zuordnen.<br />

Ausgewählte Schwerpunktbereiche <strong>des</strong> EU Aktionsprogramms<br />

Die Landwirte erfüllen e<strong>in</strong>e Doppelfunktion, sie s<strong>in</strong>d Nahrungsmittelproduzent und<br />

Landschaftspfleger. Die Politik erkennt die Notwendigkeit, die Extensivierung zu<br />

för<strong>der</strong>n um u.a. zu e<strong>in</strong>er umweltgerechten Form <strong>der</strong> Landwirtschaft beizutragen.<br />

Hierbei wird auch <strong>der</strong> Problemkomplex <strong>der</strong> Erosion angesprochen. Die dazu erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Maßnahmen dienen <strong>in</strong> gleicher Weise auch dem flächenhaften Wasserrückhalt.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus wird die Wie<strong>der</strong>aufforstung landwirtschaftlich genutzter Flächen geför<strong>der</strong>t.<br />

Auch diese Maßnahmen dienen dem vorbeugenden Hochwasserschutz.<br />

Programm, Themen und Ziele <strong>des</strong> Aktionsprogramms<br />

E<strong>in</strong>e <strong>der</strong> Zielsetzungen <strong>des</strong> Aktionsprogramms für Oberflächengewässer ist die „Aufrechterhaltung<br />

e<strong>in</strong>es hohen ökologischen Qualitätsstandards und e<strong>in</strong>er biologischen<br />

Vielfalt, die soweit wie möglich <strong>der</strong> e<strong>in</strong>es naturbelassenen Gewässers entsprechen“.<br />

Gewässer, die diesem Standard entsprechen, s<strong>in</strong>d auch für den vorbeugenden Hochwasserschutz<br />

erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Sonstiges<br />

Seit Verabschiedung <strong>des</strong> 5. Aktionsprogramms, bei dem Gütefragen im Vor<strong>der</strong>grund<br />

standen, hat <strong>der</strong> vorbeugende Hochwasserschutz auf nationaler aber auch auf <strong>in</strong>terna-<br />

...


- 343 -<br />

tionaler Ebene deutlich an Bedeutung gewonnen. Dies spiegelt sich <strong>in</strong> Entschließungen<br />

<strong>des</strong> Europäischen Parlamentes, Erklärungen <strong>der</strong> Umweltm<strong>in</strong>ister und transnationalen<br />

Hochwasseraktionsplänen wie<strong>der</strong>.<br />

Entschließung <strong>des</strong> Europäischen Parlaments zu den Überschwemmungen <strong>in</strong> Eu-<br />

ropa vom 16.02.95<br />

Diese Entschließung for<strong>der</strong>t die Kommission u.a. auf<br />

- e<strong>in</strong>e echte Wasserbewirtschaftungspolitik zu konzipieren, und zwar im Rahmen<br />

e<strong>in</strong>es Son<strong>der</strong>dienstes mit Fachleuten aus den Bereichen Regionalpolitik,<br />

Landwirtschaft, Umwelt, Zivilschutz und Raumordnung,<br />

- <strong>zur</strong> F<strong>in</strong>anzierung <strong>der</strong> Vorhaben für e<strong>in</strong>e verbesserte Bewirtschaftung <strong>der</strong> von<br />

den Überschwemmungen <strong>in</strong> den Mitgliedsstaaten am meisten bedrohten Flüsse<br />

auf die Strukturfonds, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e die Agrarfonds, <strong>zur</strong>ückzugreifen<br />

- die nachhaltige Wie<strong>der</strong>herstellung <strong>der</strong> Speicherkapazität <strong>der</strong> europäischen<br />

Flussbecken, unter angemessener Berücksichtigung und <strong>der</strong> Bedürfnisse von<br />

Natur und Landschaft, darunter auch die Rückgabe von Land an die Flüsse, zu<br />

gewährleisten.<br />

Erklärung von Arles <strong>der</strong> Umweltm<strong>in</strong>ister Frankreichs, Deutschlands, Belgiens,<br />

Luxemburg und <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>lande über die Bekämpfung von Hochwasserprob-<br />

lemen am Rhe<strong>in</strong> und an <strong>der</strong> Maas vom 04.02.95<br />

Die Umweltm<strong>in</strong>ister for<strong>der</strong>n <strong>in</strong> dieser Erklärung die Aufstellung von Aktionsprogrammen<br />

die auch dazu dienen sollen, die räumlichen Voraussetzungen für die<br />

Rückhaltung größerer Wassermengen <strong>in</strong> Fluße<strong>in</strong>zugsgebieten zu schaffen, z.B. durch<br />

Anpassung <strong>der</strong> Gestaltung <strong>des</strong> <strong>ländlichen</strong> Raums, die Bewaldung, die Renaturierung<br />

von Gebieten entlang <strong>der</strong> Flüsse, die E<strong>in</strong>richtung von Überlaufflächen und Rückhaltebecken<br />

und die Entkanalisierung von Bächen. Es wird auch darauf h<strong>in</strong>gewiesen,<br />

dass solche Maßnahmen nicht nur die Hochwasserrisiken verm<strong>in</strong><strong>der</strong>n, son<strong>der</strong>n sich<br />

auch positiv auf den Naturreichtum <strong>in</strong> den Ufergebieten <strong>der</strong> Flüsse auswirken können<br />

(vgl. Ziele <strong>des</strong> 5. Aktionsprogramms).<br />

Transnationale Hochwasseraktionspläne<br />

Für das Rhe<strong>in</strong>e<strong>in</strong>zugsgebiet wurde durch die <strong>in</strong>ternationale Kommission zum Schutz<br />

...


- 344 -<br />

<strong>des</strong> Rhe<strong>in</strong>s e<strong>in</strong> Hochwasseraktionsplan aufgestellt. Dieser be<strong>in</strong>haltet zahlreiche Maßnahmen<br />

zum vorbeugenden Hochwasserschutz, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e zum Wasserrückhalt <strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> Fläche. Ähnliche transnationale Aktivitäten s<strong>in</strong>d an <strong>der</strong> Elbe im Gange und auch<br />

für das Flussgebiet <strong>der</strong> Donau beabsichtigt.<br />

9.3.7.4.7 Bezug zu an<strong>der</strong>en Maßnahmen gemäß 3. Än<strong>der</strong>ungsentscheidung <strong>der</strong> EU-<br />

Kommission Nr. K(2003) 3112 vom 21.08.2003<br />

Die Maßnahmen <strong>des</strong> Vorbeugenden Hochwasserschutzes s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>der</strong> För<strong>der</strong>periode<br />

2000-2006 an den Gewässern erster, zweiter und dritter Ordnung vorgesehen. Träger<br />

<strong>der</strong> Maßnahmen s<strong>in</strong>d an den Gewässern erster Ordnung <strong>der</strong> Freistaat Bayern, vertreten<br />

durch das jeweilige zuständige Wasserwirtschaftsamt, und an den Gewässern<br />

zweiter Ordnung die bayerischen Bezirke, die wie<strong>der</strong>um durch das jeweils zuständige<br />

Wasserwirtschaftsamt vertreten werden.<br />

Die Maßnahmenträger an den Gewässern dritter Ordnung s<strong>in</strong>d Städte und Geme<strong>in</strong>den<br />

bzw. Zweckverbände und Wasser- und Bodenverbände.<br />

Die <strong>Plan</strong>ungen an Gewässern erster und zweiter Ordnung werden durch die<br />

Wasserwirtschaftsämter bzw. unter <strong>der</strong> Fe<strong>der</strong>führung <strong>der</strong> Wasserwirtschaftsämter<br />

von externen Büros erstellt. An Gewässern dritter Ordnung beraten die<br />

Wasserwirtschaftsämter die jeweiligen Maßnahmenträger und führen das Zuwendungsverfahren<br />

durch.<br />

Durch die enge E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>der</strong> Wasserwirtschaftsämter bei allen <strong>Plan</strong>ungen<br />

kann sichergestellt werden, dass Doppelför<strong>der</strong>ungen (z.B. bei Dorferneuerungen<br />

o<strong>der</strong> Maßnahmen <strong>der</strong> <strong>ländlichen</strong> <strong>Entwicklung</strong>) vermieden werden.<br />

Die Maßnahmen <strong>des</strong> Vorbeugenden Hochwasserschutzes werden ergänzt durch Extensivierungsmaßnahmen<br />

im Rahmen <strong>des</strong> Vertragsnaturschutzprogrammes und <strong>des</strong><br />

Kulturlandschaftsprogrammes sowie <strong>des</strong> waldbaulichen För<strong>der</strong>programmes. Vorrangig<br />

wird sich die Bewirtschaftungsform nicht än<strong>der</strong>n, so dass <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie für gezielte<br />

und häufigere Überschwemmungen Ausgleichszahlungen- ggf. durch pauschalierte<br />

Kapitalisierungen - an die Landwirtschaft zu zahlen s<strong>in</strong>d. Daneben wird <strong>der</strong><br />

Erwerb durch freiwilligen Verkauf von Flächen für „Ufer- und Vorlandumgestaltungen<br />

- Gew<strong>in</strong>nung von Retentionsraum“ im Vor<strong>der</strong>grund stehen.<br />

...


- 345 -<br />

9.3.7.4.8 Zuständige Stelle und ordnungsgemäße Durchführung gemäß 3. Än<strong>der</strong>ungsentscheidung<br />

<strong>der</strong> EU-Kommission Nr. K(2003) 3112 vom 21.08.2003<br />

Zuständig für die Maßnahmen <strong>des</strong> Hochwasserschutzes ist das<br />

Bayerische Staatsm<strong>in</strong>isterium für<br />

Lan<strong>des</strong>entwicklung und Umweltfragen<br />

Postfach 81 01 40<br />

81901 München<br />

Tel. 089-9214 4301<br />

Fax 089-9214 4302<br />

Die Genehmigung und F<strong>in</strong>anzierung <strong>der</strong> Maßnahmen erfolgt nach folgendem Schema:<br />

1. Entwurfsaufstellung durch die Wasserwirtschaftsämter o<strong>der</strong> externer Ingenieurbüros<br />

nach Maßgabe <strong>der</strong> REWas (Richtl<strong>in</strong>ien für den Entwurf von wasserwirtschaftlichen<br />

Vorhaben)<br />

2. Baufachliche Entwurfsprüfung durch die Regierungen<br />

(u.a. Wirtschaftlichkeit <strong>der</strong> Maßnahme, Angemessenheit <strong>der</strong> Kosten, Übere<strong>in</strong>stimmung<br />

mit <strong>der</strong> Programmplanung über die <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> <strong>Entwicklung</strong> <strong>des</strong><br />

<strong>ländlichen</strong> <strong>Raumes</strong>)<br />

3. Genehmigung <strong>der</strong> Maßnahme durch das StMLU<br />

4. Kof<strong>in</strong>anzierung aus Haushaltsmitteln <strong>des</strong> staatlichen Wasserbaus<br />

5. Anmeldung <strong>der</strong> Jahresbauprogramme durch die bauausführenden Wasserwirtschaftsämter<br />

6. Genehmigung <strong>der</strong> Jahresbauprogramme durch die Regierung<br />

7. Öffentliche Ausschreibung <strong>der</strong> Maßnahmen gemäß Vergabebestimmungen<br />

8. Vergabe und Bauausführung<br />

9. Rechnungsbearbeitung <strong>der</strong> Baurechnungen durch die Wasserwirtschaftsämter<br />

10. Meldung <strong>der</strong> EU-kof<strong>in</strong>anzierungsfähigen Kosten durch die Wasserwirtschaftsämter<br />

an das StMLU (ca. vier mal pro Jahr)<br />

11. EU-Mittelanfor<strong>der</strong>ung durch das StMLU<br />

12. Abschluss <strong>der</strong> Maßnahme mittels Schlussbericht.<br />

...


- 346 -<br />

Die Abwicklung für Maßnahmen zweiter und dritter Ordnung wird nach folgendem<br />

Schema durchgeführt:<br />

1. Entwurfsaufstellung durch die Wasserwirtschaftsämter o<strong>der</strong> externe Ingenieurbüros<br />

nach Maßgabe <strong>der</strong> REWas (Richtl<strong>in</strong>ien für den Entwurf von<br />

wasserwirtschaftlichen Vorhaben) bzw. bei Gewässern dritter Ordnung<br />

durch den Maßnahmenträger und Ingenieurbüros<br />

2. Baufachliche Entwurfsprüfung durch die Regierungen bei Gewässern zweiter<br />

Ordnung bzw. durch die Wasserwirtschaftsämter bei Gewässern dritter<br />

Ordnung. (u.a. Wirtschaftlichkeit <strong>der</strong> Maßnahme, Angemessenheit <strong>der</strong> Kosten,<br />

Übere<strong>in</strong>stimmung mit <strong>der</strong> Programmplanung über die <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Entwicklung</strong> <strong>des</strong> <strong>ländlichen</strong> <strong>Raumes</strong>)<br />

3. E<strong>in</strong>leitung <strong>des</strong> Zuwendungsverfahrens durch das Wasserwirtschaftsamt,<br />

Ermächtigung <strong>des</strong> Wasserwirtschaftsamts zum Erlass <strong>des</strong> Zuwendungsbeschei<strong>des</strong><br />

durch das StMLU.<br />

4. Erlass <strong>des</strong> Zuwendungsbeschei<strong>des</strong> durch das Wasserwirtschaftsamt.<br />

5. Kof<strong>in</strong>anzierung aus Haushaltsmitteln <strong>des</strong> nichtstaatlichen Maßnahmenträgers<br />

(Bezirk/Stadt/Geme<strong>in</strong>de)<br />

6. Öffentliche Ausschreibung <strong>der</strong> Maßnahmen gemäß Vergabebestimmungen<br />

7. Vergabe und Bauausführung<br />

9. Rechnungsbearbeitung <strong>der</strong> Baurechnungen durch die Wasserwirtschaftsämter<br />

bei Gewässern zweiter Ordnung bzw. durch den Maßnahmenträger<br />

bei Gewässern dritter Ordnung.<br />

10. Abruf von Zuwendungen mittels Baustandsberichten (bei Gewässern zweiter<br />

Ordnung durch die Wasserwirtschaftsämter, bei Gewässern dritter Ordnung<br />

durch die Maßnahmenträger mit Prüfung durch das Wasserwirtschaftsamt)<br />

beim StMLU.<br />

11. Abschluss <strong>der</strong> Maßnahme mittels Verwendungsnachweis (bei Gewässern<br />

zweiter Ordnung durch die Wasserwirtschaftsämter, bei Gewässern dritter<br />

Ordnung durch die Maßnahmenträger mit Prüfung durch das Wasserwirtschaftsamt)<br />

und Vorlage beim StMLU".<br />

12. EU-Mittelanfor<strong>der</strong>ung durch das StMLU.<br />

...


- 347 -<br />

För<strong>der</strong>grundlage für Maßnahmen an Gewässern zweiter und dritter Ordnung<br />

s<strong>in</strong>d die "Richtl<strong>in</strong>ien für Zuwendung zu wasserwirtschaftlichen Maßnahmen<br />

(RZWas 2000)", Bekanntmachung <strong>des</strong> Bayerischen Staatsm<strong>in</strong>isteriums für<br />

Lan<strong>des</strong>entwicklung und Umweltfragen vom 10. Juli 2000.<br />

Die Geme<strong>in</strong>schaftsbeteiligung wird aus Gründen <strong>der</strong> Verwaltungsvere<strong>in</strong>fachung<br />

zunächst vom Freistaat Bayern vorf<strong>in</strong>anziert. Die EU-Mittel werden<br />

dann gesammelt abgerufen und <strong>in</strong> den Lan<strong>des</strong>haushalt vere<strong>in</strong>nahmt."<br />

Zusätzliche Informationen<br />

- Geför<strong>der</strong>te Grundstücke gehen bei Gewässern erster und zweiter Ordnung<br />

<strong>in</strong> das Verwaltungsgrundvermögen <strong>der</strong> Wasserwirtschaftsverwaltung über.<br />

- Die Wasserwirtschaftsämter s<strong>in</strong>d ordnungsgemäß zugelassene Stellen <strong>zur</strong><br />

Wertermittlung von unbebauten Grundstücken.<br />

- Der E<strong>in</strong>satz staatlichen Personals bei <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> Maßnahmen<br />

liegt im Ermessen <strong>der</strong> Wasserwirtschaftsämter.<br />

- Vorgaben <strong>zur</strong> Zweckb<strong>in</strong>dung beim Grun<strong>der</strong>werb ergeben sich aus den Geme<strong>in</strong>schaftsvorschriften<br />

(Regel Nr. 5 <strong>des</strong> Anhangs <strong>der</strong> VO (EG) Nr.<br />

1145/2003).<br />

9.3.7.4.9 Ergebnisse <strong>der</strong> Konsultationen<br />

Die Maßnahmen <strong>des</strong> vorbeugenden Hochwasserschutzes s<strong>in</strong>d Bestandteil <strong>der</strong> für alle<br />

großen Gewässer aufzustellenden Gewässerentwicklungspläne. Diese werden im<br />

Rahmen e<strong>in</strong>er „offenen <strong>Plan</strong>ung„ unter Beteiligung <strong>der</strong> e<strong>in</strong>schlägigen gesellschaftlichen<br />

Gruppierungen im S<strong>in</strong>ne <strong>des</strong> AGENDA 21 Prozesses von <strong>der</strong> Wasserwirtschaftsverwaltung<br />

aufgestellt. Dieses Vorgehen hat sich <strong>in</strong> <strong>der</strong> Vergangenheit - z. B.<br />

Pegnitzplan <strong>in</strong> Nürnberg, Wertachtal <strong>in</strong> Augsburg - bewährt.<br />

Die Maßnahmen <strong>des</strong> vorbeugenden Hochwasserschutzes im Zuge <strong>der</strong> <strong>Plan</strong>ung und<br />

Umsetzung <strong>der</strong> Gewässerentwicklungspläne <strong>in</strong> den Talauen <strong>der</strong> großen Gewässer<br />

werden u.a. vom Bund Naturschutz <strong>in</strong> Bayern, dem Bayerischen Bauernverband und<br />

dem Lan<strong>des</strong>bund für Vogelschutz begrüßt, da sie von ihrer Zielrichtung her, sich mit<br />

den Verbandsfor<strong>der</strong>ungen decken.<br />

...


- 348 -<br />

9.3.8 Koord<strong>in</strong>ation mit Ziel 2, phas<strong>in</strong>g out-Gebieten und Ziel 3<br />

Die vorliegende Programmplanung erstreckt sich auf die Region Bayern (horizontale<br />

<strong>Plan</strong>ung). Innerhalb Bayerns s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e Differenzierungen <strong>der</strong> Prämiensätze<br />

vorgesehen. Aufgrund <strong>der</strong> bestehenden Strukturdefizite im Ziel 2-Gebiet kommen<br />

dort aber verstärkt nachfolgende För<strong>der</strong>programme zum E<strong>in</strong>satz:<br />

− Dorferneuerung,<br />

− Diversifizierungsmaßnahmen und<br />

− Qualifizierungsmaßnahmen.<br />

Im Kapitel 8 <strong>der</strong> Programmplanung ist <strong>der</strong> Ziel 2-Anteil <strong>in</strong>sgesamt für die Maßnahmen<br />

<strong>des</strong> Art. 33 <strong>der</strong> VO ausgewiesen.<br />

Für die <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> regenerativer Energiequellen werden zusätzlich <strong>zur</strong> nationalen<br />

Kof<strong>in</strong>anzierung nur Mittel aus dem EFRE (<strong>in</strong> Ziel 2 und phas<strong>in</strong>g out-Gebieten)<br />

bereitgestellt. E<strong>in</strong>e F<strong>in</strong>anzierung gleicher Maßnahmen aus mehreren Fonds ist<br />

nicht vorgesehen.<br />

...


9.3.8.1 Dorferneuerung<br />

- 349 -<br />

Die Dorferneuerung wird ausschließlich mit EAGFL-Mittel f<strong>in</strong>anziert.<br />

9.3.8.2 Nachwachsende Rohstoffe – energetische Nutzung von Biomasse<br />

9.3.8.2.1 Beschreibung <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen Lage<br />

Der Anteil <strong>der</strong> Biomasse am Primärenergieverbrauch Bayerns konnte auf rd. 3,4 %<br />

gesteigert werden. Damit ist die energetische Nutzung von Biomasse noch vor <strong>der</strong><br />

Wasserkraft <strong>der</strong> bedeutendste regenerative Energieträger <strong>in</strong> Bayern.<br />

Die Anzahl <strong>der</strong> geför<strong>der</strong>ten Biomasseheiz- und –heizkraftwerke wurde von ursprünglich<br />

32 (je 16 <strong>in</strong> Betrieb und 16 <strong>in</strong> Bau) auf zwischenzeitlich 90 (68 <strong>in</strong> Betrieb<br />

und 22 <strong>in</strong> Bau; Stand: Ende 1998) gesteigert. Zusammen mit nicht geför<strong>der</strong>ten<br />

Anlagen gibt es <strong>in</strong> Bayern mehr als 250 Biomasseheiz- und –heizkraftwerke.<br />

Vor allem bed<strong>in</strong>gt durch die niedrigen Preise <strong>der</strong> fossilen Energieträger, die Konkurrenzprodukte<br />

für Biomasse s<strong>in</strong>d, hat sich <strong>der</strong> E<strong>in</strong>satz nachwachsen<strong>der</strong> Rohstoffe<br />

<strong>zur</strong> Energiegew<strong>in</strong>nung <strong>der</strong>zeit als e<strong>in</strong>e Technik herausgestellt, die um die Grenze<br />

<strong>der</strong> Wirtschaftlichkeit pendelt. Der wichtigste nachwachsende Rohstoff für Bayern,<br />

sowohl im energetischen als auch im stofflichen Bereich, ist <strong>der</strong> Wald. Darüber h<strong>in</strong>aus<br />

hat sich Biodiesel-Rapsmethylester mit e<strong>in</strong>em relativ kle<strong>in</strong>en Anteil, aber <strong>in</strong>sgesamt<br />

stabil im Treibstoffmix, etabliert. Der E<strong>in</strong>satz von Naturdiesel erfor<strong>der</strong>t e<strong>in</strong>e<br />

stärkere Anpassung <strong>der</strong> Motortechnik an den Treibstoff als Biodiesel, weshalb die<br />

Markte<strong>in</strong>führung h<strong>in</strong>ter <strong>der</strong> Rapsmethylester-L<strong>in</strong>ie liegt. Vom Grundsatz her sollte<br />

aber auch dieser Weg weiter erprobt werden.<br />

...


9.3.8.2.2 Ziele und Strategien<br />

- 350 -<br />

Es wird angestrebt, <strong>in</strong> Bayern rd. 5 % <strong>des</strong> Primärenergiebedarfs durch den regenerativen<br />

Energieträger Biomasse zu decken. Dies soll durch<br />

- biogene Treibstoffe,<br />

- Biogas,<br />

- Biomasseheiz- und Biomasseheizkraftwerke,<br />

- Biomassekle<strong>in</strong>feuerungen und<br />

- Biomassefeuerungen im mittleren Leistungsbereich von 100 – 500 kW<br />

erreicht werden.<br />

Der E<strong>in</strong>satz nachwachsen<strong>der</strong> Rohstoffe im energetischen und stofflichen Bereich<br />

wird im Wesentlichen von <strong>der</strong> Preiskonkurrenz fossiler Rohstoffe bestimmt. Darüber<br />

h<strong>in</strong>aus ist er <strong>in</strong>sofern begrenzt, als Flächen für die Nahrungsmittelerzeugung<br />

bei entsprechendem Bedarf Vorrang haben. Energieträger aus Biomasse sollen im<br />

Wettbewerb mit jenen aus fossilen Quellen grundsätzlich nach ihrer optimalen<br />

E<strong>in</strong>satzeignung verwendet werden.<br />

9.3.8.2.3 Beschreibung <strong>der</strong> Maßnahmen<br />

Beson<strong>der</strong>s schwierige physikalisch-chemische Umwandlungsprozesse, um aus<br />

Biomasse hochwertige Treibstoffe zu gew<strong>in</strong>nen (Biobenz<strong>in</strong>, Ethanol, Wasserstoff<br />

bzw. wasserstoffreiche Gase und an<strong>der</strong>e) sollen erforscht, jedoch noch nicht <strong>in</strong><br />

großtechnische Full-Scale-Anlagen umgesetzt werden. Derzeit werden nämlich<br />

noch große Mengen fossiler Energieträger sowohl für den e<strong>in</strong>fachsten Anwendungsfall,<br />

nämlich stationäre Wärmeerzeugung – Heizung – als auch für die schwierigen<br />

Anwendungsfälle – mobiler Antrieb, Fahren, verwendet. Ziel muss die Substitution<br />

hochwertiger fossiler Energieträger bei den e<strong>in</strong>fachen Anwendungsfällen durch<br />

Biomasse se<strong>in</strong>.<br />

Aber auch <strong>der</strong> schwierige Anwendungsfall „mobiler Antrieb“ wird mit nachwachsenden<br />

Rohstoffen durch den E<strong>in</strong>satz von Rapsmethylester – Biodiesel – bereits<br />

...


- 351 -<br />

zuverlässig gelöst, ohne allzu aufwendige chemisch-physikalische Konversionsprozesse.<br />

Auch die Produktl<strong>in</strong>ie Naturdiesel (unverestertes Pflanzenöl) bleibt bei entsprechenden<br />

<strong>Entwicklung</strong>en <strong>in</strong> <strong>der</strong> Motortechnik nach wie vor von Interesse.<br />

Strategie: E<strong>in</strong>satz von Biomasseheizwerken künftig als Ersatz für bisher bestehende<br />

Heizzentralen auf fossiler Basis, die aufgrund technischer Veralterung ausgetauscht<br />

werden müssen. Die vorhandenen Wärmeverteilnetze erhöhen dann die Investitionskosten<br />

für Biomasseheizwerke nicht mehr mit den Neubaukosten für den Netzaufbau.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus sollte verstärkt darauf geachtet werden, bei größeren Wärmeabnehmern,<br />

sei es bei Neubau o<strong>der</strong> beim Ersatz von Wärmeerzeugungsstationen,<br />

auf den verstärkten E<strong>in</strong>satz von Biomassefeuerungen h<strong>in</strong>zuwirken, da bei diesen die<br />

typischen Netzverluste von zentralen Heizwerken vermieden werden können.<br />

Grundsätzlich sollen Biomasseheizwerke möglichst mit Waldhackgut, Sägeresthölzern<br />

und weitgehend unbelastetem Altholz befeuert werden, da diese Stoffe von <strong>der</strong><br />

Verbrennungstechnik her (Aschegehalt, physikalische und chemische Kenndaten<br />

bei <strong>der</strong> Verbrennung) und aus Umweltgründen am vorteilhaftesten s<strong>in</strong>d.<br />

Unter diesen Voraussetzungen kann <strong>der</strong> E<strong>in</strong>satz von Biomasseheizanlagen im mittleren<br />

Leistungsbereich von 100 – 500 kW vermehrt an Bedeutung gew<strong>in</strong>nen.<br />

Der E<strong>in</strong>satz von Pflanzenölen <strong>in</strong> Blockheizkraftwerken <strong>in</strong> niedrigen Leistungsklassen<br />

(Nutzung über Dieselmotoren) muss grundsätzlich überdacht werden. Konzeptionell<br />

s<strong>in</strong>d die häufig aus dem Fahrzeugbau übernommenen Antriebsaggregate für<br />

e<strong>in</strong>e vieljährige Dauerbelastung nicht ausgelegt. Vermehrte Ausfälle <strong>in</strong> diesem Sektor<br />

weisen darauf h<strong>in</strong>. Tendenziell sollte daher bei Kraft-Wärme-Koppelung <strong>der</strong><br />

Weg über die wesentlich lebenslängeren Turb<strong>in</strong>en mit Wärmeauskoppelung beschritten<br />

werden. Der E<strong>in</strong>satz von Bioölen für den mobilen Antrieb, <strong>der</strong> e<strong>in</strong> deutlich<br />

anspruchsloseres E<strong>in</strong>satzzeit- und Lastprofil aufweist als die stationäre Strom-<br />

Wärmeerzeugung, bleibt davon unberührt.<br />

...


• Bewertung<br />

Die Investitionen sollen dazu dienen,<br />

- 352 -<br />

− den Landwirten sowie <strong>der</strong> vor- und nachgelagerten Wirtschaft weitere E<strong>in</strong>kommensquellen<br />

zu erschließen,<br />

− notwendige Anpassungen <strong>in</strong> <strong>der</strong> strategischen Ausrichtung <strong>der</strong> Energieerzeugung<br />

aus nachwachsenden Rohstoffen vorzunehmen,<br />

− neue Verwertungsl<strong>in</strong>ien, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e auch im stofflichen Bereich, auf ihre<br />

Eignung h<strong>in</strong> zu überprüfen und ggf. e<strong>in</strong>zuführen,<br />

− Innovationen aufzugreifen,<br />

− e<strong>in</strong>en wichtigen Beitrag zum globalen Klimaschutz zu leisten,<br />

− dem Energiemix Bayerns e<strong>in</strong>e stabile Komponente zu implementieren, die den<br />

Erfor<strong>der</strong>nissen nach e<strong>in</strong>er nachhaltigen Wirtschaftsweise gerecht wird und<br />

durch Kreislaufprozesse endogene Wirtschaftskräfte stärkt und<br />

− Wertschöpfung im <strong>ländlichen</strong> Raum zu ermöglichen und zu sichern.<br />

• <strong>För<strong>der</strong>ung</strong><br />

Die oben genannten Investitionen werden nach genauer E<strong>in</strong>zelfallprüfung bezuschusst.<br />

...


- 353 -<br />

9.3.8.2.4 Indikativer Gesamtf<strong>in</strong>anzierungsplan<br />

Die <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> nachwachsen<strong>der</strong> Rohstoffe wird mit dem EFRE kof<strong>in</strong>anziert.<br />

Tabelle 33: Indikativer F<strong>in</strong>anzplan<br />

Ziel 2<br />

Jahr<br />

öffentl. Ausga-<br />

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006<br />

ben <strong>in</strong>sgesamt <strong>in</strong><br />

Mio. DM<br />

0,28 0,28 0,28 0,29 0,29 0,29 0,29<br />

EU-Beteiligung<br />

<strong>in</strong> Mio. DM 1) 0,14 0,14 0,14 0,145 0,145 0,145 0,145<br />

Phas<strong>in</strong>g out-Gebiet (Ende 2005)<br />

öffentliche<br />

Ausgaben <strong>in</strong>sgesamt<br />

<strong>in</strong> Mio. DM<br />

1 2,5 1,5 1 1 1 -<br />

EU-Beteiligung<br />

<strong>in</strong> Mio. DM 1) 0,5 1,25 0,75 0,5 0,5 0,5 -<br />

1) aus dem EFRE<br />

9.3.8.2.5 Zuständige Stelle und ordnungsgemäße Durchführung<br />

Zuständige Stelle ist das Staatsm<strong>in</strong>isterium für Ernährung, Landwirtschaft und<br />

Forsten<br />

• Festlegung <strong>der</strong> Indikatoren<br />

Grundsätzlich ist es schwierig, für diesen Bereich Erfolgsmaßstäbe festzulegen.<br />

E<strong>in</strong> wichtiger Anhaltspunkt ist jedoch <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> Biomasse, <strong>der</strong> den Primärenergiebedarf<br />

Bayerns deckt. Grundsätzliches Ziel ist 5 %, <strong>der</strong>zeit erreicht s<strong>in</strong>d<br />

rd. 3,4 %.<br />

Die o. g. Maßnahmen verbessern die Infrastrukturausstattung <strong>der</strong> <strong>ländlichen</strong><br />

Räume, entlasten die Umwelt und Tragen <strong>zur</strong> Arbeitsplatzsicherung bzw. -<br />

schaffung bei. Sie stehen somit im E<strong>in</strong>klang mit <strong>der</strong> Ausrichtung <strong>des</strong> Zieles 2.<br />

...


- 354 -<br />

In <strong>der</strong> Ziel 2-Programmierung s<strong>in</strong>d zu den korrespondierenden Maßnahmen entsprechende<br />

Querverweise aufgenommen. Die Programmbeschreibung und die<br />

<strong>in</strong>dikativen F<strong>in</strong>anzpläne s<strong>in</strong>d Bestandteil dieser Programmplanung.<br />

9.3.8.2.6 Ergebnisse <strong>der</strong> Konsultationen<br />

Die oben dargestellte Maßnahme wird von den betroffenen Verbänden sowie den<br />

Kommunen begrüßt.<br />

...


- 355 -<br />

9.3.8.3 Qualifizierung von Landwirten und <strong>der</strong>en Familienangehörigen<br />

9.3.8.3.1 Ziele und Strategien<br />

Der Anpassungsdruck für Land- und Forstwirte nimmt aufgrund <strong>des</strong> laufenden<br />

Strukturwandels <strong>in</strong> <strong>der</strong> Land- und Forstwirtschaft zu. Speziell im <strong>ländlichen</strong> Raum<br />

ist zudem die Möglichkeit, e<strong>in</strong>e außerlandwirtschaftliche Beschäftigung aufzunehmen,<br />

begrenzt. Es ist daher e<strong>in</strong> dr<strong>in</strong>gen<strong>des</strong> Erfor<strong>der</strong>nis, den Land- und Forstwirten<br />

und <strong>der</strong>en Familienangehörigen Hilfestellungen zu geben, die e<strong>in</strong>en Verbleib <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Land- und Forstwirtschaft ermöglichen. Damit wird auch e<strong>in</strong>e Entlastung <strong>des</strong> außerlandwirtschaftlichen<br />

Arbeitsmarktes erreicht. Begleitend zu den Maßnahmebündeln<br />

im Rahmen <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> EAGFL-VO spielt dabei die Qualifizierung <strong>in</strong> den<br />

Bereichen Betriebsmanagement, Diversifizierung und Dienstleistung e<strong>in</strong>e entscheidende<br />

Rolle. E<strong>in</strong>en Schwerpunkt stellt dabei, wie auch bereits <strong>in</strong> <strong>der</strong> laufenden För<strong>der</strong>periode,<br />

die Qualifizierung von Frauen dar.<br />

9.3.8.3.2 Beschreibung <strong>der</strong> Maßnahmen<br />

Qualifizierung von Land- und Forstwirten und <strong>der</strong>en Familienangehörigen <strong>in</strong> den<br />

Bereichen Betriebsmanagement, Diversifizierung und Dienstleistung<br />

- Beispielhafte Schwerpunkte:<br />

- Qualifizierungsmaßnahmen zu Fragen <strong>des</strong> Betriebsmanagements <strong>in</strong> <strong>der</strong> Landund<br />

Forstwirtschaft,<br />

- Berufliche Aus- und Weiterbildung von Land- und Forstwirten,<br />

- Informationsmaßnahmen <strong>zur</strong> beruflichen Orientierung im Zusammenhang mit<br />

dem Strukturwandel,<br />

- Qualifizierungsmaßnahmen <strong>in</strong> neuen Erwerbsfel<strong>der</strong>n (Diversifizierung, Dienstleistung,<br />

etc.) und<br />

- Schulungen <strong>zur</strong> Vermittlung fachlicher Kompetenz für Multiplikatoren<br />

...


Schwerpunktsetzung bei Ziel 2 (ESF)<br />

- 356 -<br />

Im Ziel 2-Gebiet mit se<strong>in</strong>en beson<strong>der</strong>en Problemen wird <strong>der</strong> Schwerpunkt auf Qualifizierungsmaßnahmen<br />

<strong>in</strong> neuen Erwerbsfel<strong>der</strong>n gelegt; dabei kommt <strong>der</strong> Qualifizierung<br />

von Frauen beson<strong>der</strong>e Bedeutung zu.<br />

• Begünstigte<br />

Zielgruppe s<strong>in</strong>d Land- und Forstwirte und <strong>der</strong>en Familienangehörige, private und<br />

staatliche Bildungs- und Beratungse<strong>in</strong>richtungen sowie Privatpersonen.<br />

Abgrenzung zu EFRE<br />

Qualifizierungen im Rahmen <strong>der</strong> „Diversifizierung“ erfolgen ausschließlich projektbezogen<br />

gem. Art. 33 Tiret 7 <strong>der</strong> VO (EG) Nr. 1257/1999.<br />

Qualifizierungen im Rahmen von Ziel 2 und 3 s<strong>in</strong>d als jeweils eigenständige Programme<br />

<strong>in</strong> die Programmplanung für Ziel 2 und Ziel 3 e<strong>in</strong>gebunden und erfolgen<br />

unabhängig von <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> aus dem EAGFL.<br />

9.3.8.3.3 Indikativer Gesamtf<strong>in</strong>anzierungsplan<br />

Tabelle 34: Indikativer F<strong>in</strong>anzplan Ziel 2 (ESF)<br />

Jahre 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006<br />

öffentliche Ausaben <strong>in</strong>sgesamt<br />

<strong>in</strong> Mio. DM<br />

0,75 0,75 0,75 0,75 0,75 0,75 0,75<br />

EU-Beteiligung 0,45 0,45 0,45 0,45 0,45 0,45 0,45<br />

Land 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3<br />

Private Mittel 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25<br />

Schwerpunktsetzung bei Ziel 3<br />

In Ziel 3 tritt neben dem Schwerpunkt <strong>der</strong> Qualifizierung <strong>in</strong> neuen Erwerbsfel<strong>der</strong>n<br />

<strong>der</strong> Schwerpunkt Qualifizierungsmaßnahmen zu Fragen <strong>des</strong> Betriebsmanagements<br />

mehr <strong>in</strong> den Vor<strong>der</strong>grund.<br />

...


- 357 -<br />

Tabelle 35: Indikativer F<strong>in</strong>anzplan Ziel 3 (ESF)<br />

Jahre 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006<br />

öffentliche Ausaben <strong>in</strong>sgesamt <strong>in</strong><br />

Mio. DM<br />

2,38 2,38 2,38 2,38 2,38 2,38 2,38<br />

EU-Beteiligung <strong>in</strong> Mio. DM 1,43 1,43 1,43 1,43 1,43 1,43 1,43<br />

Private Mittel <strong>in</strong> Mio. DM 0,79 0,79 0,79 0,79 0,79 0,79 0,79<br />

9.3.8.3.4 Zuständige Stelle und ordnungsgemäße Durchführung<br />

Die Zahlstelle für den ESF im S<strong>in</strong>ne <strong>des</strong> Art. 9 <strong>der</strong> VO (EG) 120/99 ist das Bun<strong>des</strong>m<strong>in</strong>isterium<br />

für Arbeit und Sozialordnung.<br />

Für die Durchführung ist das Bayer. Staatsm<strong>in</strong>isterium für Ernährung, Landwirtschaft<br />

und Forsten zuständig. Das Staatsm<strong>in</strong>isterium o<strong>der</strong> <strong>des</strong>sen nachgeordnete<br />

Dienststellen bewilligen die ESF-Mittel nach Maßgabe <strong>der</strong> zutreffenden EU-<br />

Vorschriften und <strong>der</strong> anzuwendenden Lan<strong>des</strong>vorschriften <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Bay-<br />

HO.<br />

Die von <strong>der</strong> EU überwiesenen Gel<strong>der</strong> werden beim Staatsm<strong>in</strong>isterium vere<strong>in</strong>nahmt.<br />

Nach Bewilligungen <strong>der</strong> e<strong>in</strong>zelnen Projekte erfolgt die Zuweisung über<br />

die zuständige Regierung (Bewilligungsstelle) nach Bedarf an die Träger <strong>der</strong><br />

Qualifizierungsmaßnahmen.<br />

Die ordnungsgemäße Verwendung <strong>der</strong> ESF-Mittel wird durch <strong>in</strong>terne Kontrollen<br />

und stichprobenweise auch vor Ort die haushaltsrechtliche Prüfung <strong>der</strong> Verwendungsnachweise<br />

(Vorlage von Berichten, Belegen und Besche<strong>in</strong>igungen) überwacht.<br />

Kontrollrecht haben <strong>der</strong> Bayer. Oberste Rechnungshof, die Europäische<br />

Kommission und <strong>der</strong> Europäische Rechnungshof.<br />

9.3.8.3.5 Ergebnisse <strong>der</strong> Konsultationen<br />

Die hier vorgeschlagene Maßnahme wird von den betroffenen Wirtschafts- und<br />

Sozialpartnern begrüßt.<br />

...


- 358 -<br />

10. Studien, Demonstrationsvorhaben, Ausbildungsmaßnahmen, Maßnahmen<br />

<strong>der</strong> technischen<br />

Hilfe<br />

Spezielle Studien und Demonstrationsvorhaben sowie spezielle Ausbildungsmaßnahmen,<br />

die die Umsetzung <strong>der</strong> EAGFL-Maßnahmen flankieren sollen, werden<br />

im Rahmen <strong>der</strong> Programmplanung nicht durchgeführt. Nachfolgende Ausbildungse<strong>in</strong>richtungen,<br />

die über re<strong>in</strong>e Staatsbeihilfen unterstützt werden, leisten<br />

durch die Qualifizierung <strong>der</strong> Betroffenen bei <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> EAGFL-<br />

Maßnahmen jedoch e<strong>in</strong>en wirksamen Beitrag:<br />

- landwirtschaftliche Fachschulen,<br />

- Waldbauernschule Scheyern,<br />

- Schulen <strong>der</strong> Dorf- und Landentwicklung.<br />

Für die Halbzeit- und die Ex-Post-Evaluierung durch externe Gutachter werden<br />

die im <strong>in</strong>dikativen F<strong>in</strong>anzierungsplan ausgewiesenen Mittel (Anlage 2) e<strong>in</strong>geplant.<br />

11. Benennung <strong>der</strong> zuständigen Behörden und verantwortlichen<br />

E<strong>in</strong>richtungen<br />

Zuständige Verwaltungsbehörde <strong>zur</strong> Umsetzung <strong>der</strong> vorliegenden Programmplanung<br />

ist das<br />

Bayerische Staatsm<strong>in</strong>isterium für<br />

Ernährung, Landwirtschaft und Forsten<br />

Ludwigstraße 2<br />

80539 München<br />

Tel.: 0 89/21 82-0<br />

Fax: 0 89/21 82-26 77<br />

E-Mail: poststelle@stmelf.bayern.de<br />

...


- 359 -<br />

sowie se<strong>in</strong>e nachgeordneten Behörden bzw. Dienststellen.<br />

Zahlstelle für<br />

- die FFH-Ausgleichszahlung ,<br />

- das Bayer. Vertragsnaturschutzprogramm e<strong>in</strong>schl.<br />

Erschwernisausgleich,<br />

- den Vertragsnaturschutz im Wald und<br />

- die Maßnahmen im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege,<br />

- vorbeugen<strong>der</strong> Hochwasserschutz<br />

ist das<br />

Bayer. Staatsm<strong>in</strong>isterium<br />

für Lan<strong>des</strong>entwicklung<br />

und Umweltfragen<br />

Postfach 81 01 40<br />

81901 München.<br />

Tel.: 0 89/92 17 00<br />

Fax: 0 89/92 14 22 66<br />

E-Mail: poststelle@stmlu.bayern.de<br />

Zahlstelle für die übrigen Maßnahmen ist das Bayer. Staatsm<strong>in</strong>isterium für Ernährung,<br />

Landwirtschaft und Forsten.<br />

...


- 360 -<br />

Übersicht: Für e<strong>in</strong>zelne Maßnahmen zuständige Zahlstelle<br />

Maßnahme Zahlstelle<br />

Ausgleichszulage (Kap. 9.3.3.1) StMLF<br />

Ausgleich umweltspezifischer E<strong>in</strong>schränkungen (Kap. 9.3.3.2) StMLU<br />

Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm (Kap. 9.3.4.1) StMLF<br />

Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm e<strong>in</strong>schließlich Erschwernisausgleich<br />

(Kap. 9.3.4.1)<br />

StMLU<br />

Marktstrukturför<strong>der</strong>ung (Kap. 9.3.5) StMLF<br />

Erstaufforstung (Kap. 9.3.6.1) StMLF<br />

Sonstige forstwirtschaftliche Maßnahmen (Kap. 9.3.6.1) StMLF<br />

Vertragsnaturschutz im Wald (Kap. 9.3.6.2) StMLU<br />

Flurneuordnung (Kap. 9.3.7.1) StMLF<br />

Dorferneuerung (Kap. 9.3.7.1) StMLF<br />

Diversifizierung (Kap. 9.3.7.2) StMLF<br />

Naturschutz und Landschaftspflege (Kap. 9.3.7.3) StMLU<br />

Vorbeugen<strong>der</strong> Hochwasserschutz (Kap. 9.3.7.4) StMLU<br />

StMLF: Zahlstelle <strong>des</strong> Bayerischen Staatsm<strong>in</strong>isteriums für Landwirtschaft und<br />

Forsten<br />

StMLU: Zahlstelle <strong>des</strong> Bayerischen Staatsm<strong>in</strong>isteriums für Lan<strong>des</strong>entwicklung<br />

und Umweltfragen<br />

Die beiden oben genannten Zahlstellen s<strong>in</strong>d für Bayern von <strong>der</strong> EU-Kommission<br />

genehmigt.<br />

...


- 361 -<br />

Nachfolgend s<strong>in</strong>d die zuständigen Abwicklungsbehörden den jeweiligen<br />

Maßnahmen zugeordnet.<br />

Maßnahme Zuständige Verwaltungsbehörde<br />

e<strong>in</strong>zelbetriebliche Investitionsförde- LwÄ,<br />

rung<br />

Direktionen für Ländliche <strong>Entwicklung</strong><br />

Nie<strong>der</strong>lassungsbeihilfe für Junglandwirte<br />

LwÄ<br />

Ausgleichszulage LwÄ<br />

Ausgleich für Gebiete nach FFH-<br />

Richtl<strong>in</strong>ie und <strong>der</strong> Vogelschutz-<br />

Richtl<strong>in</strong>ie<br />

Untere Naturschutzbehörde<br />

Bayer. Kulturlandschaftsprogramm<br />

Teil A<br />

LwÄ<br />

Bayer. Vertragsnaturschutzprogramm Untere Naturschutzbehörde<br />

Marktstrukturför<strong>der</strong>ung Lan<strong>des</strong>anstalt für Ernährung<br />

forstwirtschaftliche Maßnahmen Forstämter, Forstdirektionen<br />

Flurneuordnung Direktionen für Ländliche <strong>Entwicklung</strong><br />

Dorferneuerung Direktionen für Ländliche <strong>Entwicklung</strong><br />

Diversifizierung Bezirksregierungen und Ämter für Landwirtschaft und Ernährung<br />

Vorbeugen<strong>der</strong> Hochwasserschutz Wasserwirtschaftsämter<br />

12. Bestimmungen, für e<strong>in</strong>e effiziente und ordnungsgemäße Durchführung,<br />

für die Begleitung und Bewertung sowie Kontrollmodalitäten und Sanktionen<br />

12.1 Detaillierte Angaben über die Durchführung <strong>der</strong> Art. 41 bis 48 <strong>der</strong> Durchführungsverordnung<br />

12.1.1 Beschreibung <strong>der</strong> F<strong>in</strong>anzierungsströme für die Zahlung <strong>der</strong> Beihilfen an die<br />

Endbegünstigten<br />

Die Zahlstellen (vergl. Kapitel 11) bewilligen Maßnahmen nach dem <strong>Plan</strong> <strong>zur</strong><br />

<strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> <strong>Entwicklung</strong> <strong>des</strong> <strong>ländlichen</strong> <strong>Raumes</strong> <strong>in</strong> Bayern und zahlen die Zuwendungen<br />

an die Endbegünstigten aus.<br />

Spätestens zwei Monate nach <strong>der</strong> getätigten Zahlung an den Endbegünstigten ref<strong>in</strong>anzieren<br />

sich die Zahlstellen h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> EU-Beteiligung direkt aus <strong>der</strong> Bun-<br />

...


- 362 -<br />

<strong>des</strong>kasse. Danach werden die tatsächlichen Zahlfälle, die mit den monatlichen Buchungen<br />

übere<strong>in</strong>stimmen müssen, mittels <strong>der</strong> Tabelle 104 von den Zahlstellen an<br />

das M<strong>in</strong>isterium gemeldet. Das M<strong>in</strong>isterium fasst diese Meldungen zusammen und<br />

gibt die zusammengefasste Tabelle 104 über die Koord<strong>in</strong>ierungsstelle <strong>des</strong> Mitgliedstaates<br />

(BML) an die Kommission weiter, die dann die getätigten Zahlungen<br />

– <strong>zur</strong> Ablösung <strong>der</strong> Zwischenf<strong>in</strong>anzierungskredite – <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>kasse erstattet.<br />

Detaillierte Beschreibungen zu den Zahlungsströmen für die e<strong>in</strong>zelnen Maßnahmen<br />

im Geschäftsbereich <strong>des</strong> Staatsm<strong>in</strong>isteriums für Ernährung, Landwirtschaft<br />

und Forsten sowie <strong>des</strong> Staatsm<strong>in</strong>isteriums für Lan<strong>des</strong>entwicklung und Umweltfragen<br />

s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>der</strong> Anlage dargestellt.<br />

12.1.2 Kontrollbestimmungen auf Ebene <strong>des</strong> Endbegünstigten<br />

A) Kontrollstellen<br />

- Die Prüfung <strong>der</strong> Anträge bezüglich <strong>der</strong> Beihilfevoraussetzungen (Art. 47 Abs. 1<br />

<strong>der</strong> Verordnung (EG) Nr. 1750/1999) sowie die Verwaltungskontrolle (Art. 47<br />

Abs. 2 und 3 <strong>der</strong> DVO) erfolgen durch die zuständigen Bewilligungsbehörden.<br />

- Vor-Ort-Kontrollen nach Art. 47 Abs. 4 <strong>der</strong> DVO erfolgen durch die zuständigen<br />

Bewilligungsbehörden und im Rahmen <strong>der</strong> Fachaufsicht.<br />

- Kontrollen können weiterh<strong>in</strong> durchgeführt werden durch die Innenrevision <strong>der</strong><br />

Zahlstelle, die Besche<strong>in</strong>igende Stelle, die Fachaufsichtsbehörde, Lan<strong>des</strong>- und<br />

Bun<strong>des</strong>rechnungshof, den Europäischen Rechnungshof und die Europäische<br />

Kommission.<br />

B) Kontrollen auf Ebene <strong>der</strong> Endbegünstigen<br />

Bei den Begünstigten erfolgen im S<strong>in</strong>ne <strong>des</strong> Art. 47 <strong>der</strong> DVO folgende Kontrollen:<br />

...


- 363 -<br />

• Verwaltungskontrollen gemäß Art. 47 Abs. 3 <strong>der</strong> DVO<br />

- Verwaltungskontrollen <strong>in</strong> Form <strong>der</strong> Prüfung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>anträge auf Vollständigkeit<br />

und Erfüllung <strong>der</strong> Beihilfevoraussetzungen erfolgen durch die Bediensteten <strong>der</strong><br />

Bewilligungsbehörden. Es handelt sich hierbei um e<strong>in</strong>e 100 %ige Kontrolle, bei<br />

<strong>der</strong> die Vollständigkeit und Richtigkeit <strong>der</strong> Angaben im Antrag, die E<strong>in</strong>ordnung<br />

<strong>der</strong> Maßnahme <strong>in</strong> das genehmigte För<strong>der</strong>programm und das Vorliegen <strong>der</strong> sachlichen<br />

und f<strong>in</strong>anziellen Voraussetzungen für die Erteilung e<strong>in</strong>es Bewilligungsbeschei<strong>des</strong><br />

überprüft werden. Bei flächenbezogenen Prämien erfolgt e<strong>in</strong>e Gegenkontrolle<br />

anhand <strong>der</strong> Daten <strong>des</strong> Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems.<br />

- Vor-Ort-Kontrollen werden im Rahmen <strong>der</strong> Prüfung <strong>der</strong> Verwendungsnachweise<br />

<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e bei <strong>in</strong>vestiven Maßnahmen durchgeführt. Hierbei werden die vom<br />

Begünstigten e<strong>in</strong>gereichten Nachweise über die Durchführung <strong>der</strong> Investitionsmaßnahmen<br />

und die mit dem Bewilligungsbescheid übere<strong>in</strong>stimmende Verwendung<br />

<strong>der</strong> ausgezahlten Beihilfen geprüft. Neben <strong>der</strong> Prüfung <strong>der</strong> schriftlichen Unterlagen<br />

erfolgt dabei <strong>in</strong> jedem Fall e<strong>in</strong>e Inaugensche<strong>in</strong>nahme <strong>der</strong> geför<strong>der</strong>ten Investitionen<br />

vor Ort. Diese ebenfalls 100 %-ige Kontrolle erfolgt durch die Mitarbeiter<br />

<strong>der</strong> Bewilligungsbehörden.<br />

• Vor-Ort-Kontrollen gemäß Art. 47 Abs. 4 <strong>der</strong> DVO<br />

- Nach zentralen Vorgaben <strong>der</strong> EAGFL-Zahlstelle werden Vor-Ort-Kontrollen gemäß<br />

Art. 47 Abs. 4 <strong>der</strong> DVO bei m<strong>in</strong>d. 5 % <strong>der</strong> Begünstigten durchgeführt. E<strong>in</strong>e<br />

Son<strong>der</strong>regelung besteht nur <strong>in</strong> Bezug auf die gute landwirtschaftliche Praxis.<br />

- Die stichprobenhafte Auswahl <strong>der</strong> zu prüfenden Begünstigten erfolgt unter <strong>der</strong><br />

Maßgabe, dass für jede För<strong>der</strong>maßnahme <strong>der</strong> Satz von 5 % überschritten wird unter<br />

Anwendung e<strong>in</strong>es geeigneten, auf e<strong>in</strong>er Risikoanalyse gestützten Verfahrens.<br />

Für die Flächenprämien (z. B. Ausgleichszulage) erfolgt die Auswahl und Prüfung<br />

<strong>in</strong> Analogie zu dem nach Verordnung (EWG) Nr. 3887/92 angewandten Verfahren.<br />

...


- 364 -<br />

- Im Übrigen unterliegen die Beihilfemaßnahmen nach <strong>der</strong>zeitiger Rechtslage noch<br />

<strong>der</strong> Verordnung (EWG) Nr. 4045/89 über die von den Mitgliedstaaten vorzunehmende<br />

Prüfung <strong>der</strong> Maßnahmen, die Bestandteil <strong>des</strong> F<strong>in</strong>anzierungssystems <strong>des</strong><br />

EAGFL, Abteilung Garantie, s<strong>in</strong>d. Allerd<strong>in</strong>gs eignen sich diese Maßnahmen aus<br />

Sicht <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> nicht für diese Art nachträglicher Betriebsprüfungen.<br />

Bei <strong>der</strong> Vor-Ort-Kontrolle erfolgt e<strong>in</strong>e maßnahmenspezifische Prüfung <strong>der</strong> Verpflichtungen<br />

<strong>der</strong> jeweiligen Maßnahmen mittels e<strong>in</strong>es standardisierten Fragebogens.<br />

Spezifische Regelungen s<strong>in</strong>d vorgesehen für die „gute fachliche Praxis“ (vgl.<br />

Kap. 12.1.4). Die E<strong>in</strong>haltung e<strong>in</strong>es Großteils <strong>der</strong> M<strong>in</strong><strong>des</strong>tstandards bei Maßnahmen<br />

<strong>der</strong> „Verbesserung <strong>der</strong> Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher<br />

Erzeugnisse“ wird im Rahmen <strong>der</strong> notwendigen baurechtlichen, immissionsrechtlichen<br />

und/o<strong>der</strong> gewerblichen Genehmigungsverfahren von den zuständigen Behörden<br />

abgeprüft. Für e<strong>in</strong>e <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong>artiger Investitionsmaßnahmen ist die<br />

behördliche Genehmigung unabd<strong>in</strong>gbare Voraussetzung. Das Vorliegen dieser<br />

Genehmigung ist Gegenstand e<strong>in</strong>er Kontrolle.<br />

Die für die jeweiligen Maßnahmen erarbeiteten Merkblätter bzw. H<strong>in</strong>weise auf<br />

den Antragsformularen, die H<strong>in</strong>weise auf die notwendigen Verpflichtungen <strong>der</strong><br />

jeweiligen Maßnahmen be<strong>in</strong>halten, s<strong>in</strong>d Bestandteil <strong>des</strong> För<strong>der</strong>antrages. Darauf<br />

wird <strong>der</strong> an <strong>der</strong> Maßnahme teilnehmende Antragsteller ausdrücklich h<strong>in</strong>gewiesen.<br />

12.1.3 Sanktionsbestimmungen<br />

A) Sanktionsbestimmungen für <strong>in</strong>vestive Maßnahmen<br />

Bei e<strong>in</strong>em Verstoß gegen die Beihilfebestimmungen f<strong>in</strong>den grundsätzlich folgenden<br />

Bestimmungen Anwendung:<br />

- Feststellung, die zu ke<strong>in</strong>er (we<strong>der</strong> zu teilweisen noch vollständigen) Rückfor<strong>der</strong>ung<br />

ausgezahlter Beihilfen führen (z. B. Anpassung <strong>des</strong> För<strong>der</strong>betrages aufgrund<br />

<strong>der</strong> im Rahmen <strong>des</strong> Verwendungsnachweises vorgelegten Unterlagen;<br />

von <strong>der</strong> Bewilligungsbehörde genehmigte Abweichung von <strong>der</strong> beantragten<br />

...


- 365 -<br />

Investitionsplanung; nachträgliche Ermäßigung <strong>der</strong> Ausgaben o<strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> F<strong>in</strong>anzierung) unterliegen ke<strong>in</strong>er zusätzlichen Sanktion.<br />

- Rücknahme e<strong>in</strong>es rechtswidrigen bzw. Wi<strong>der</strong>ruf e<strong>in</strong>es rechtsmäßigen Verwaltungsaktes<br />

sowie teilweise o<strong>der</strong> volle Rückfor<strong>der</strong>ung ausgezahlter Beihilfen<br />

e<strong>in</strong>schließlich Verz<strong>in</strong>sung aufgrund <strong>des</strong> Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes<br />

und <strong>der</strong> für die e<strong>in</strong>zelnen För<strong>der</strong>maßnahmen bestehenden Durchführungsbestimmungen.<br />

- Rückfor<strong>der</strong>ung aufgrund von Verwaltungsfehlern o<strong>der</strong> sog. „offensichtlicher<br />

Fehler“ unterliegen ke<strong>in</strong>er zusätzlichen Sanktion.<br />

- Ausschluss <strong>des</strong> Begünstigten von <strong>der</strong> Gewährung je<strong>der</strong> Beihilfe <strong>zur</strong> <strong>Entwicklung</strong><br />

<strong>des</strong> <strong>ländlichen</strong> Raums <strong>in</strong>nerhalb <strong>des</strong> betreffenden Kapitels <strong>der</strong> Verordnung<br />

(EG) Nr. 1257/99 <strong>des</strong> Rates im jeweiligen Kalen<strong>der</strong>jahr gemäß Art. 48<br />

Art. 3 <strong>der</strong> DVO bei aufgrund grober Fahrlässigkeit gemachten falschen Angaben.<br />

Bei vorsätzlich falschen Angaben gilt dieser För<strong>der</strong>ausschluss auch für<br />

das darauf folgende Kalen<strong>der</strong>jahr.<br />

- Mitteilung an die zuständige Staatsanwaltschaft gemäß § 6 <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>subventionsgesetzes<br />

bei begründetem Verdacht e<strong>in</strong>es (versuchten o<strong>der</strong> vollzogenen)<br />

Subventionsbetruges.<br />

B) Sanktionsbestimmungen für Flächenprämien<br />

Bei allen Flächenprämien nach den Art. 14, 16, 22 und 31 <strong>der</strong> Verordnung (EG)<br />

Nr. 1257/99 f<strong>in</strong>den bei e<strong>in</strong>em Verstoß gegen die Beihilfebestimmungen grundsätzlich<br />

folgende Bestimmungen Anwendung.<br />

- Rücknahme e<strong>in</strong>es rechtswidrigen bzw. Wi<strong>der</strong>ruf e<strong>in</strong>es rechtsmäßigen Verwaltungsaktes<br />

sowie teilweise o<strong>der</strong> volle Rückfor<strong>der</strong>ung ausgezahlter Beihilfen<br />

e<strong>in</strong>schließlich Verz<strong>in</strong>sung aufgrund <strong>des</strong> Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes<br />

und <strong>der</strong> für die e<strong>in</strong>zelnen För<strong>der</strong>maßnahmen bestehenden Durchführungsbestimmungen.<br />

...


- 366 -<br />

- Rückfor<strong>der</strong>ung aufgrund von Verwaltungsfehlern o<strong>der</strong> sog. „offensichtlicher<br />

Fehler“ unterliegen ke<strong>in</strong>er zusätzlichen Sanktion.<br />

- Ausschluss <strong>des</strong> Begünstigten von <strong>der</strong> Gewährung je<strong>der</strong> Beihilfe <strong>zur</strong> <strong>Entwicklung</strong><br />

<strong>des</strong> <strong>ländlichen</strong> Raums <strong>in</strong>nerhalb <strong>des</strong> betreffenden Kapitels <strong>der</strong> Verordnung<br />

(EG) Nr. 1257/99 <strong>des</strong> Rates im jeweiligen Kalen<strong>der</strong>jahr gemäß Art. 48<br />

Abs. 3 <strong>der</strong> DVO bei aufgrund grober Fahrlässigkeit gemachten falschen Angaben.<br />

Bei vorsätzlich falschen Angaben gilt <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ausschluss auch für das<br />

darauf folgende Kalen<strong>der</strong>jahr.<br />

- Mitteilung an die zuständige Staatsanwaltschaft gemäß § 6 <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>subventionsgesetzes<br />

bei begründetem Verdacht e<strong>in</strong>es (versuchten o<strong>der</strong> vollzogenen)<br />

Subventionsbetruges.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus wird bei e<strong>in</strong>em Verstoß gegen die Beihilfebestimmungen grundsätzlich<br />

unterschieden, ob e<strong>in</strong>e Zuordnung zu e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>zelnen Fläche (z. B. Angaben<br />

zum Flächenumfang) möglich ist o<strong>der</strong> gegen gesamtbetriebliche Auflagen<br />

(E<strong>in</strong>haltung <strong>der</strong> guten fachlichen Praxis) verstoßen wurde:<br />

- Ist die Zuordnung zu e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>zelfläche möglich, wird im Falle von Verstößen<br />

gegen Beihilfebestimmungen grundsätzlich die Sanktionsregelung gemäß<br />

Art. 9 <strong>der</strong> Verordnung (EWG) Nr. 3887/92 angewendet.<br />

- Bei Verstößen gegen spezifische Gesamtbetriebsauflagen <strong>der</strong> jeweiligen E<strong>in</strong>zelmaßnahme<br />

(z. B. E<strong>in</strong>haltung von Viehbesatzobergrenzen bei <strong>der</strong> Grünlandextensivierung),<br />

die nicht auf Vorsatz beruhen, erfolgt e<strong>in</strong> Ausschluss von <strong>der</strong><br />

Beihilfegewährung im laufenden Jahr.<br />

...


- 367 -<br />

12.1.4 Kontrollbestimmungen und Sanktionen für die gute landwirtschaftliche<br />

Praxis<br />

Die gute landwirtschaftliche Praxis im S<strong>in</strong>ne <strong>der</strong> Verordnung (EG) Nr. 1257/99<br />

gründet sich <strong>in</strong> Deutschland auf die Regelungen <strong>des</strong> landwirtschaftlichen Fachrechts.<br />

Das Fachrecht gilt bun<strong>des</strong>weit für alle landwirtschaftlich genutzten Flächen<br />

und Tierhaltungen sowie für alle Betriebe mit ihren unterschiedlichen Produktionsrichtungen,<br />

Anbauverhältnissen und Betriebsgrößen. Es ist damit e<strong>in</strong>e umfassende<br />

rechtliche Rahmenvorgabe für die deutsche Landwirtschaft. Wegen se<strong>in</strong>er<br />

bun<strong>des</strong>weiten Geltung können auf dem landwirtschaftlichen Fachrecht sowohl<br />

bun<strong>des</strong>weite rechtliche Vorgaben (hierzu gehört auch die Umsetzung allgeme<strong>in</strong>er<br />

Umweltvorgaben) als auch e<strong>in</strong>zelne Maßnahmen <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> (z. B. <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong><br />

Agrarumweltprogramme) abgestützt werden.<br />

Im landwirtschaftlichen Fachrecht s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e Regelungen <strong>in</strong> den Bereichen<br />

Düngung und Pflanzenschutz umweltrelevant. Die diesen Rechtsbereichen zuzuordnenden<br />

Regelungen umfassen die wesentlichen Praktiken <strong>zur</strong> Beschreibung <strong>der</strong><br />

guten landwirtschaftlichen Praxis. Die E<strong>in</strong>haltung <strong>des</strong> Düngemittel- und Pflanzenschutzrechts<br />

sichert e<strong>in</strong> hohes Niveau zum Schutz für Mensch, Tier und die Umweltgüter<br />

Boden, Wasser, Luft im S<strong>in</strong>ne <strong>der</strong> Nachhaltigkeitsstrategie.<br />

Düngung<br />

Die Vorgaben bei <strong>der</strong> Düngung verlangen, dass die Düngung nur nach guter fachlicher<br />

Praxis erfolgen darf. Dazu gehört, dass die Düngung nach Art, Menge und<br />

Zeit auf den Bedarf <strong>der</strong> Pflanzen und <strong>des</strong> Bodens ausgerichtet wird (Anhang 1 <strong>in</strong><br />

Anlage 6). Hierbei müssen die im Boden verfügbaren Nährstoffe und die organische<br />

Substanz sowie die Standort- und Anbaubed<strong>in</strong>gungen berücksichtigt werden.<br />

Durch diese Vorgaben bei <strong>der</strong> Düngung wird e<strong>in</strong> sparsamer und effektiver E<strong>in</strong>satz<br />

<strong>der</strong> Düngemittel erreicht. Dadurch werden unerwünschte und vermeidbare Belastungen<br />

<strong>der</strong> Umwelt auf e<strong>in</strong> unvermeidbares Maß beschränkt.<br />

...


- 368 -<br />

Die Grundsätze <strong>der</strong> guten fachlichen Praxis beim Düngen s<strong>in</strong>d seit 1996 für landwirtschaftlich<br />

und gartenbaulich genutzte Flächen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Düngeverordnung näher<br />

bestimmt. Neben allgeme<strong>in</strong>en Vorgaben für die Anwendung von Düngemitteln<br />

enthält die Verordnung auch spezielle Vorschriften für die Anwendung von Wirtschafts-<br />

und Sekundärrohstoffdüngern. Die Grundsätze zielen auf den pflanzenbedarfs-<br />

und standortgerechten E<strong>in</strong>satz von Düngemitteln ab, um dabei – soweit wie<br />

möglich – sowohl e<strong>in</strong>e Über- als auch e<strong>in</strong>e Unterdüngung zu vermeiden. Damit<br />

werden gleichzeitig Nährstoffverluste, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e Nährstoffe<strong>in</strong>träge <strong>in</strong> Gewässer<br />

und an<strong>der</strong>e Ökosysteme, verr<strong>in</strong>gert.<br />

In <strong>der</strong> Düngeverordnung s<strong>in</strong>d im Wesentlichen festgelegt<br />

- die Grundsätze <strong>der</strong> Düngebedarfsermittlung,<br />

- Ausbr<strong>in</strong>gungsverbote,<br />

- e<strong>in</strong> zeitlich befristetes Ausbr<strong>in</strong>gungsverbot für Gülle, Jauche, Geflügelkot und<br />

flüssige stickstoffhaltige Sekundärrohstoffdünger<br />

- beson<strong>der</strong>e Auflagen für die Ausbr<strong>in</strong>gung dieser Düngemittel,<br />

- Aufzeichnungen über Vergleiche <strong>der</strong> Nährstoffzu- und –abfuhren.<br />

Pflanzenschutz<br />

Ziel <strong>des</strong> Pflanzenschutzrechts ist es, Pflanzen vor Schadorganismen und nichtparasitären<br />

Bee<strong>in</strong>trächtigungen zu schützen und gleichzeitig Gefahren abzuwenden,<br />

die z.B. durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für die Gesundheit von<br />

Mensch und Tier und für den Naturhaushalt entstehen können. Das Pflanzenschutzrecht<br />

enthält <strong>des</strong>halb Vorschriften, die dem Schutz <strong>der</strong> Oberflächengewässer,<br />

<strong>des</strong> Grundwassers, <strong>des</strong> Bodens, <strong>der</strong> Artenvielfalt, <strong>der</strong> Luft sowie <strong>der</strong> Gesundheit<br />

<strong>der</strong> Menschen dienen. Pflanzenschutzmittel dürfen nur <strong>in</strong> Verkehr gebracht<br />

werden, wenn sie wissenschaftlich e<strong>in</strong>gehend geprüft und zugelassen s<strong>in</strong>d.<br />

Ihre Anwendung ist durch das Pflanzenschutzgesetz und den darauf beruhenden<br />

Vorschriften umfassend geregelt (Anhang 2 und Anhang 3 <strong>in</strong> Anlage 6).<br />

Wichtige Elemente <strong>der</strong> guten fachlichen Praxis s<strong>in</strong>d:<br />

- Anwendung nur von zugelassenen Pflanzenschutzmitteln,<br />

- Verwendung nur geprüfter Pflanzenschutzgeräte,<br />

...


- 369 -<br />

- Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nur durch sachkundige Anwen<strong>der</strong>.<br />

Die gute fachliche Praxis im Umweltschutz wird durch die Beratung unterstützt,<br />

die <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e auch auf die Wahrung von Umweltbelangen ausgerichtet ist.<br />

Bodenschutzaspekte <strong>der</strong> guten fachliche Praxis <strong>der</strong> Düngung und <strong>des</strong> Pflanzenschutzes<br />

Die gute fachliche Praxis beschreibt die von den Landwirten zu beachtenden<br />

Grundsätze <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Flächenbewirtschaftung. H<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong><br />

Umweltwirkungen s<strong>in</strong>d dabei hauptsächlich die mit <strong>der</strong> Düngung und dem<br />

Pflanzenschutz verbundenen Stoffe<strong>in</strong>träge <strong>in</strong> Agrarökosysteme maßgebend. Die<br />

im Rahmen <strong>der</strong> guten fachlichen Praxis <strong>der</strong> Düngung und <strong>des</strong> Pflanzenschutzes<br />

e<strong>in</strong>zuhaltenden Grundsätze s<strong>in</strong>d im Düngemittel- und Pflanzenschutzrecht<br />

umfassend beschrieben.<br />

Von den Regeln <strong>der</strong> guten fachlichen Praxis <strong>der</strong> Düngung werden <strong>in</strong> Deutschland<br />

auch Klärschlämme und Bioabfallkomposte erfasst. Diese dürfen zum Zwecke<br />

<strong>der</strong> Düngung nur <strong>in</strong> den Verkehr gebracht und an Landwirte abgegeben werden,<br />

wenn sie e<strong>in</strong>em durch Rechtsverordnung zugelassenen Düngemitteltyp entsprechen.<br />

Nach den Vorgaben <strong>der</strong> Düngemittelverordnung, die das Inverkehrbr<strong>in</strong>gen<br />

von Düngemitteln regelt, müssen diese Stoffe auch als Düngemittel die Schadstoffgrenzwerte<br />

<strong>der</strong> abfallrechtlichen Vorschriften (Klärschlammverordnung, Bioabfallverordnung)<br />

e<strong>in</strong>halten. Darüber h<strong>in</strong>aus s<strong>in</strong>d M<strong>in</strong><strong>des</strong>tgehalte an Nährstoffen<br />

festgelegt, um e<strong>in</strong>e h<strong>in</strong>reichende Wirksamkeit als Düngemittel sicherzustellen.<br />

Bei <strong>der</strong> Anwendung unterliegen Klärschlämme und Bioabfallkomposte dann<br />

als Düngemittel im vollen Umfang den Vorgaben <strong>der</strong> Düngeverordnung. Ihre<br />

Ausbr<strong>in</strong>gung hat sich daher nach dem Düngebedarf <strong>der</strong> angebauten Kulturen zu<br />

richten. Dies führt <strong>in</strong> <strong>der</strong> Praxis auf Grund <strong>der</strong> üblichen Nährstoffgehalte dieser<br />

Stoffe oftmals dazu, dass die abfallrechtlich zulässigen Höchstmengen nicht ausgeschöpft<br />

werden können. Dadurch wird <strong>der</strong> E<strong>in</strong>trag von Schadstoffen durch die<br />

Vorgaben <strong>der</strong> guten fachlichen Praxis zusätzlich reduziert.<br />

...


- 370 -<br />

Die abfallrechtlichen Vorgaben (Klärschlammverordnung, Bioabfallverordnung)<br />

richten sich hauptsächlich an die Abgeber dieser Stoffe. Die Abgeber haben<br />

unter an<strong>der</strong>em vor <strong>der</strong> Aufbr<strong>in</strong>gung Bodenuntersuchungen auf bestimmte<br />

Schadstoffe selbst durchzuführen. Sie können damit auch Dritte beauftragen.<br />

Weiterh<strong>in</strong> haben sie umfangreiche Nachweispflichten zu erfüllen.<br />

Im Bun<strong>des</strong>-Bodenschutzgesetz s<strong>in</strong>d Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>zur</strong> Vorsorge gegen schädliche<br />

Bodenverän<strong>der</strong>ungen und <strong>zur</strong> Gefahrenabwehr festgelegt. Die Vorsorgepflicht<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Landwirtschaft wird durch die gute fachliche Praxis <strong>der</strong> landwirtschaftlichen<br />

Bodennutzung erfüllt. Im Mittelpunkt stehen Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>zur</strong> Vorsorge<br />

gegen schädliche Bodenverän<strong>der</strong>ungen im Zusammenhang mit Stoffe<strong>in</strong>trägen<br />

durch Düngemittel o<strong>der</strong> Pflanzenschutzmittel, die im Düngemittelgesetz<br />

bzw. <strong>in</strong> <strong>der</strong> Düngeverordnung und im Pflanzenschutzgesetz geregelt s<strong>in</strong>d. Darüber<br />

h<strong>in</strong>aus s<strong>in</strong>d Grundsätze <strong>zur</strong> landwirtschaftlichen Bodenbewirtschaftung beschrieben,<br />

die aufgrund ihrer Situations- und Standortabhängigkeit nicht sanktionsbewehrt<br />

s<strong>in</strong>d; sie dienen daher als Orientierungshilfe für den Landwirt und die landwirtschaftlichen<br />

Beratungse<strong>in</strong>richtungen.<br />

Mit <strong>der</strong> E<strong>in</strong>haltung <strong>der</strong> guten fachlichen Praxis <strong>der</strong> Düngung und <strong>des</strong> Pflanzenschutzes<br />

praktizieren die Landwirte somit gleichzeitig vorsorgenden Bodenschutz<br />

und erfüllen, h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> damit verbundenen Stoffe<strong>in</strong>träge <strong>in</strong> Böden, die sich<br />

aus dem Bun<strong>des</strong>-Bodenschutzgesetz ergebenden Vorsorgeanfor<strong>der</strong>ungen und<br />

Pflichten <strong>zur</strong> Gefahrenabwehr.<br />

Umsetzung und Kontrolle<br />

Die E<strong>in</strong>haltung <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>en Zuwendungsvoraussetzungen ist Bestandteil <strong>der</strong><br />

<strong>in</strong> den jeweiligen Maßnahmen durchgeführten Kontrollen.<br />

Die Kontrolle <strong>der</strong> guten landwirtschaftlichen Praxis ist <strong>in</strong> Anlage 6 detailliert dargestellt.<br />

Zur Umsetzung <strong>der</strong> Bestimmungen <strong>der</strong> Verordnung (EG) Nr. 1750/99 und<br />

<strong>der</strong> Leitl<strong>in</strong>ie <strong>der</strong> Kommission werden zusätzlich zu den üblichen Fachrechtskontrollen<br />

bei 5 % <strong>der</strong> Begünstigten im Rahmen <strong>der</strong> jährlich stattf<strong>in</strong>denden Vor-<br />

...


- 371 -<br />

Ort-Kontrollen die <strong>in</strong> <strong>der</strong> Übersicht 1 <strong>in</strong> Anlage 6 aufgeführten wesentlichen<br />

landwirtschaftlichen Praktiken (Anlage 6) kontrolliert. Sofern Anhaltspunkte für<br />

Verstöße vorliegen, werden hierüber die dafür zuständigen Fachbehörden mit <strong>der</strong><br />

Maßgabe unterrichtet, e<strong>in</strong>e vertiefte abschließende Prüfung <strong>des</strong> Sachverhalts <strong>in</strong><br />

diesem Unternehmen durchzuführen.<br />

Die Bewilligungsbehörden werden von den zuständigen Fachbehörden <strong>in</strong> geeigneter<br />

Weise über Verstöße gegen das Fachrecht <strong>in</strong>formiert<br />

(Übersicht 2 <strong>in</strong> Anlage 6).<br />

Bei Verstößen gegen die gute landwirtschaftliche Praxis <strong>in</strong> den Bereichen Düngung<br />

und Pflanzenschutz s<strong>in</strong>d die notwendigen Maßnahmen (Bußgel<strong>der</strong>, Erlass<br />

von Anordnungen) zu ergreifen, um e<strong>in</strong>e mögliche Gefährdung von Mensch, Tierund<br />

Naturhaushalt auszuschließen. Die Bußgel<strong>der</strong> können je nach Ordnungswidrigkeit<br />

bei den Vorschriften zum Pflanzenschutz bis zu e<strong>in</strong>er Höhe von<br />

100.000 DM bzw. bei den Vorschriften <strong>zur</strong> Düngung bis zu e<strong>in</strong>er Höhe von<br />

30.000 DM bemessen werden (vgl. Anlage 6).<br />

Im Falle von Verstößen gegen e<strong>in</strong>e Gesamtbetriebsauflage <strong>zur</strong> E<strong>in</strong>haltung <strong>der</strong><br />

„guten landwirtschaftlichen Praxis“ im S<strong>in</strong>ne <strong>der</strong> VO 1257/99 ist <strong>der</strong> Bewilligungsbescheid<br />

für die Zukunft und die Vergangenheit aufzuheben, die gewährten<br />

Zuwendungen s<strong>in</strong>d entsprechend – zuzüglich Z<strong>in</strong>sen – <strong>zur</strong>ückzufor<strong>der</strong>n bzw. erfolgt<br />

e<strong>in</strong> entsprechen<strong>der</strong> För<strong>der</strong>ausschluss.<br />

E<strong>in</strong>e Beschränkung auf e<strong>in</strong>e teilweise Aufhebung bzw. teilweise <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> kann<br />

im E<strong>in</strong>zelfall <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e dann geboten se<strong>in</strong>, wenn Rückfor<strong>der</strong>ungen bzw. <strong>der</strong><br />

Ausschluss von <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> mit Blick auf die e<strong>in</strong>gegangenen Verpflichtungen<br />

zu völlig unangemessenen Ergebnissen (Grundsatz <strong>der</strong> Verhältnismäßigkeit) führen<br />

würden. Wird e<strong>in</strong>e solche Entscheidung getroffen, ist diese <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e unter<br />

Darstellung <strong>der</strong> e<strong>in</strong>zelbetrieblich maßgeblichen Gründe für die Ermessensentscheidung<br />

schriftlich zu dokumentieren.<br />

...


- 372 -<br />

12.2 Begleitung und Bewertung <strong>des</strong> Programmes<br />

A) Vorschriften für die Begleitung und Bewertung <strong>des</strong> Programms, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />

Systeme und Verfahren für die Erfassung, Organisation und Koord<strong>in</strong>ierung<br />

<strong>der</strong> Angaben zu den f<strong>in</strong>anziellen, materiellen Wirkungs<strong>in</strong>dikatoren<br />

Die jeweiligen Indikatoren gehen aus <strong>der</strong> Beschreibung <strong>der</strong> E<strong>in</strong>zelmaßnahmen <strong>in</strong><br />

Nr. 9.2 und 9.3 <strong>der</strong> vorliegenden Programmplanung hervor.<br />

Die Daten zu den f<strong>in</strong>anziellen Indikatoren werden vom Haushaltsreferat (Referat<br />

Z 3) im Zuge <strong>der</strong> ordnungsgemäßen Mittelbewirtschaftung erhoben und an das<br />

Koord<strong>in</strong>ierungsreferat (Referat G 5) für die Programmierung weitergeleitet. Dieses<br />

prüft, ob die angestrebten Zielgrößen e<strong>in</strong>gehalten wurden und stellt ggf. Än<strong>der</strong>ungsanträge<br />

über das Bun<strong>des</strong>landwirtschaftsm<strong>in</strong>isterium bei <strong>der</strong> EU-<br />

Kommission.<br />

Die materiellen Indikatoren werden vom jeweiligen Fachreferat <strong>des</strong> Staatsm<strong>in</strong>isteriums<br />

erhoben und überwacht. Für die Koord<strong>in</strong>ierung <strong>der</strong> Ergebnisse ist ebenfalls<br />

das Koord<strong>in</strong>ierungsreferat zuständig.<br />

Die Bewertungs<strong>in</strong>dikatoren werden von den Fachreferaten überwacht, <strong>zur</strong> Halbzeit<br />

und nach Abschluss <strong>der</strong> Intervention von e<strong>in</strong>em externen Evaluator gemäß<br />

Art. 49 <strong>der</strong> VO beurteilt. Die Ergebnisse dieser Evaluierung werden <strong>der</strong> EU-<br />

Kommission <strong>zur</strong> Verfügung gestellt und auch <strong>der</strong> Öffentlichkeit zugänglich gemacht.<br />

Der Lagebericht gemäß Art. 48 <strong>der</strong> Verordnung wird vom Koord<strong>in</strong>ierungsreferat<br />

(Referat G 5) erstellt und sowohl dem Begleitausschuss als auch <strong>der</strong> EU-<br />

Kommission vorgelegt.<br />

Für die Begleitung und Bewertung werden die diesbezüglichen Dokumente <strong>der</strong><br />

Kommission berücksichtigt.<br />

Den Ergebnissen <strong>der</strong> Beratungen im STAR-Ausschuss wird im Verlauf <strong>der</strong> <strong>Plan</strong>ungsperiode<br />

Rechnung getragen.<br />

...


- 373 -<br />

B) Rolle, Zusammensetzung und Geschäftsordnung <strong>des</strong> Begleitausschusses<br />

Für die Begleitung und Bewertung <strong>der</strong> Programmdurchführung <strong>in</strong> Deutschland<br />

wurde <strong>in</strong> Absprache mit Bund und Län<strong>der</strong>n e<strong>in</strong> Begleitausschuss e<strong>in</strong>gerichtet. Die<br />

Geschäftsordnung <strong>des</strong> Begleitausschusses gemäß Art. 48, Abs. 3 <strong>der</strong> Verordnung<br />

(EG) Nr. 1257/1999 ist <strong>der</strong> Anlage 21 zu entnehmen.<br />

12.3 Kodifizierung<br />

Die Zuordnung <strong>der</strong> e<strong>in</strong>zelnen Maßnahmen zu dem von <strong>der</strong> EU-Kommission<br />

vorgelegten Modell gemäß Nr. 8 <strong>des</strong> Anhangs <strong>der</strong> Verordnung (EG) Nr.<br />

1750/1999 geht aus nachfolgen<strong>der</strong> Übersicht hervor.<br />

Maßnahmen <strong>der</strong> Programmierung Maßnahmen gemäß Nr. 8 <strong>des</strong> Anhangs <strong>der</strong> DVO<br />

Ausgleichszulage e) benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen<br />

E<strong>in</strong>schränkungen<br />

FFH-Ausgleich e) benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen<br />

E<strong>in</strong>schränkungen<br />

Bayer. Kulturlandschaftsprogramm Teil A f) Agrarumweltmaßnahmen<br />

Bayer. Vertragsnaturschutzprogramm f) Agrarumweltmaßnahmen<br />

Verbesserung <strong>der</strong> Verarbeitung und Vermarktung g) Verbesserung <strong>der</strong> Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaft-<br />

landw. Erzeugnisse<br />

licher Erzeugnisse<br />

Erstaufforstung h) Aufforstung landwirtschaftlicher Flächen<br />

Sonstige forstwirtschaftliche Maßnahmen i) sonstige forstwirtschaftliche Maßnahmen<br />

Vertragsnaturschutz im Wald i) sonstige forstwirtschaftliche Maßnahmen<br />

Flurneuordnung k) Flurneuordnung<br />

Dorferneuerung o) Dorferneurung und <strong>Entwicklung</strong> sowie Schutz und Erhaltung <strong>des</strong><br />

<strong>ländlichen</strong> Kulturerbes<br />

Diversifizierung landwirtschaftlicher Tätigkeiten p) Diversifizierung <strong>der</strong> Tätigkeiten im landwirtschaftlichen und<br />

landwirtschaftsnahen Bereich, um zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten<br />

o<strong>der</strong> alternative E<strong>in</strong>kommensquellen zu schaffen<br />

Naturschutz und Landschaftspflege t) Schutz <strong>der</strong> Umwelt im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Land- und Forstwirtschaft,<br />

<strong>der</strong> Landschaftspflege und <strong>der</strong> Verbesserung <strong>des</strong> Tierschutzes<br />

präventiver Hochwasserschutz u) Wie<strong>der</strong>aufbau e<strong>in</strong>es durch Naturkatastrophen geschädigten<br />

landwirtschaftlichen Produktiuonspotenzials sowie <strong>der</strong> E<strong>in</strong>führung<br />

geeigneter vorbeugen<strong>der</strong> Instrumente<br />

...


- 374 -<br />

13. Ergebnisse <strong>der</strong> Konsultationen und Benennung <strong>der</strong> beteiligten Behörden<br />

und E<strong>in</strong>richtungen sowie <strong>der</strong> Wirtschafts- und Sozialpartner<br />

Bei <strong>der</strong> Aufstellung <strong>des</strong> Programmes wurden die beteiligten Wirtschafts- und<br />

Sozialpartner <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em breit angelegten Abstimmungsprozess angehört.<br />

Die Ergebnisse <strong>der</strong> Konsultationen s<strong>in</strong>d maßnahmenbezogen <strong>in</strong> Nr. 9.2 und 9.3<br />

<strong>der</strong> vorliegenden Programmierung dargestellt. Nachfolgend werden die wichtigsten<br />

Konsultationsergebnisse zusammengefasst<br />

- Die Genossenschaftsverbände for<strong>der</strong>ten im Bereich <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> Verbesserung<br />

<strong>der</strong> Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse,<br />

dass <strong>der</strong> bisherige För<strong>der</strong>satz i. H. v. 35 % beibehalten wird. Bayern hat<br />

jedoch diesen För<strong>der</strong>satz auf 20 % gesenkt, um mehr Gewicht auf eigenverantwortliche<br />

Umsetzung von strukturverbessernden Maßnahmen den e<strong>in</strong>zelnen<br />

Unternehmen zuzuschreiben und um mit beschränkten F<strong>in</strong>anzmitteln e<strong>in</strong><br />

höheres Gesamt<strong>in</strong>vestitionsvolumen anzustoßen.<br />

- Die Verschlechterung <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> Ackerbaues im Rahmen <strong>der</strong> Ausgleichszulage<br />

(Halbierung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>sätze) wurde von <strong>der</strong> Berufsvertretung<br />

stark kritisiert. Hierbei handelt es sich jedoch um e<strong>in</strong>e För<strong>der</strong>maßnahme, die<br />

<strong>in</strong> die Geme<strong>in</strong>schaftsaufgabe e<strong>in</strong>gebunden ist und daher auch <strong>in</strong> Bayern entsprechend<br />

anzuwenden ist.<br />

- Die <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> umweltschonen<strong>der</strong> Bewirtschaftungsweisen im Rahmen <strong>des</strong><br />

Bayerischen Kulturlandschaftsprogramms wird von den betroffenen Verbänden<br />

und Organisationen begrüßt. Die Berufsvertretung for<strong>der</strong>t jedoch, auch <strong>in</strong><br />

Zukunft die Grundprämie <strong>in</strong> <strong>der</strong> bisherigen Form fortzuführen. Die Umweltschutzverbände<br />

for<strong>der</strong>n dem gegenüber e<strong>in</strong>e stärkere Schwerpunktverlagerung<br />

auf beson<strong>der</strong>s extensive Produktionsverfahren wie den ökologischen<br />

Landbau o<strong>der</strong> die Bereitstellung von Flächen für agrarökologische Zwecke.<br />

...


- 375 -<br />

Die Fortführung <strong>des</strong> Vertragsnaturschutzprogramms e<strong>in</strong>schließlich Erschwernisausgleich<br />

wird sowohl von den berufständischen Vertretern <strong>der</strong> Landwirtschaft<br />

als auch von den Naturschutzverbänden ausdrücklich begrüßt und e<strong>in</strong>gefor<strong>der</strong>t.<br />

Insgesamt sollten nach Me<strong>in</strong>ung <strong>der</strong> betroffenen Verbände <strong>der</strong> Mittele<strong>in</strong>satz<br />

für die Agrarumweltmaßnahmen weiter verstärkt werden.<br />

Mit etwas mehr als 50 % <strong>des</strong> gesamten F<strong>in</strong>anzplafonds für Agrarumweltmaßnahmen<br />

wurde den For<strong>der</strong>ungen Rechnung getragen.<br />

- Im Bereich <strong>der</strong> forstwirtschaftlichen Programme sieht <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong><br />

Waldbesitzerverband die Allgeme<strong>in</strong>funktionen <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> durch die vorgeschlagenen<br />

Maßnahmen und För<strong>der</strong>sätze nicht ausreichend honoriert. Angesichts<br />

<strong>der</strong> ausgewogenen Umsetzung <strong>der</strong> EAGFL-Verordnung konnte nicht<br />

allen For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Verbände entsprochen werden.<br />

- Die Kommunalverbände for<strong>der</strong>ten e<strong>in</strong>e verstärkte <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> bisherigen<br />

5b-<strong>För<strong>der</strong>ung</strong>. Die im Rahmen <strong>der</strong> von Ziel 5b II mit großem Erfolg durchgeführten<br />

Diversifizierungsmaßnahmen werden <strong>in</strong> <strong>der</strong> neuen Programmplanungsperiode<br />

flächendeckend fortgeführt.<br />

- Die Maßnahme <strong>des</strong> vorbeugenden Hochwasserschutzes im Zuge <strong>der</strong> <strong>Plan</strong>ung<br />

und Umsetzung <strong>der</strong> Gewässerentwicklungspläne <strong>in</strong> den Talauen <strong>der</strong> großen<br />

Gewässer werden vom Bund Naturschutz <strong>in</strong> Bayern, dem Bayerischen Bauernverband<br />

und dem Lan<strong>des</strong>verband für Vogelschutz begrüßt, da sie von ihrer<br />

Zielrichtung her sich mit den Verbandsfor<strong>der</strong>ungen decken.<br />

- Von e<strong>in</strong>zelnen Verbänden wurde die E<strong>in</strong>führung e<strong>in</strong>es Programms zum<br />

Schutz <strong>der</strong> Perlmuscheln gefor<strong>der</strong>t. Im Kulturlandschaftsprogramm ist daher<br />

<strong>der</strong> Gewässerschutz sowie die extensive Teichwirtschaft bereits berücksichtigt.<br />

Auf e<strong>in</strong> eigenes Programm zum Schutz von Perlmuscheln wurde aber<br />

verzichtet.<br />

...


- 376 -<br />

14. Gleichgewicht zwischen den För<strong>der</strong>maßnahmen<br />

(Art. 43 Abs. 2 2. Gedankenstrich <strong>der</strong> VO)<br />

14.1 Maßnahmen nach <strong>der</strong> Verordnung 1257/99<br />

Die Programmplanung <strong>zur</strong> <strong>Entwicklung</strong> <strong>des</strong> <strong>ländlichen</strong> Raums ist ausgewogen und<br />

die dargestellten Maßnahmen s<strong>in</strong>d aufe<strong>in</strong>an<strong>der</strong> abgestimmt. Die vorgeschlagenen<br />

Maßnahmen berücksichtigen die Stärken und Schwächen bzw. die Möglichkeiten<br />

<strong>der</strong> Programmierungsebene (Land Bayern).<br />

Die kle<strong>in</strong>- und mittelbäuerliche Betriebsstruktur <strong>in</strong> Bayern soll durch das Agrar<strong>in</strong>vestitionsför<strong>der</strong>programm<br />

<strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit <strong>der</strong> Junglandwirteför<strong>der</strong>ung wettbewerbsfähiger<br />

gemacht werden.<br />

Die bayerische Landwirtschaft mit ihren hohen Erzeugungsanteilen ist auf e<strong>in</strong>e im<br />

europäischen und <strong>in</strong>ternationalen Markt wettbewerbsfähige Ernährungswirtschaft<br />

<strong>zur</strong> Absatzsicherung angewiesen. Dies soll durch die Marktstrukturför<strong>der</strong>ung erreicht<br />

werden.<br />

Um die Umweltsituation <strong>in</strong> <strong>der</strong> Landwirtschaft zu verbessern und das <strong>in</strong> Bayern<br />

vorherrschende attraktive Landschaftsbild zu erhalten, wird das Bayerische Kulturlandschaftsprogramm<br />

Teil A durchgeführt. Durch die damit verbundene Extensivierung<br />

<strong>der</strong> Landbewirtschaftung wird auch e<strong>in</strong>e Verr<strong>in</strong>gerung <strong>der</strong> Belastungen<br />

<strong>der</strong> natürlichen Ressourcen durch E<strong>in</strong>träge aus <strong>der</strong> Landwirtschaft erreicht.<br />

In Bayern gibt es zahlreiche gefährdete und bedrohte Arten bei Flora und Fauna.<br />

Deren Lebensräume sollen durch das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm <strong>in</strong><br />

Verb<strong>in</strong>dung mit dem Erschwernisausgleich auch für die Zukunft gesichert werden.<br />

61 % <strong>der</strong> landwirtschaftlich genutzten Fläche <strong>in</strong> Bayern s<strong>in</strong>d benachteiligtes Gebiet<br />

und damit aufgrund <strong>der</strong> schwierigen natürlichen Standortbed<strong>in</strong>gungen von<br />

Betriebsaufgabe und Landflucht bedroht. Mit <strong>der</strong> Ausgleichszulage soll dieser<br />

<strong>Entwicklung</strong> wirksam entgegen gesteuert werden.<br />

...


- 377 -<br />

In Bayern s<strong>in</strong>d rd. 6 bis 7 % <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>fläche schützenswerte Lebensräume nach<br />

<strong>der</strong> FFH- bzw. Vogelschutz-Richtl<strong>in</strong>ie. Zur Sicherung dieser Lebensräume wird<br />

die FFH-Prämie angeboten.<br />

Die Flächenstruktur und die Wegeverhältnisse <strong>der</strong> Feldflur sowie im Wald entsprechen<br />

<strong>in</strong> Bayern häufig nicht bzw. nicht mehr den Anfor<strong>der</strong>ungen mo<strong>der</strong>ner<br />

Land- bzw. Forsttechnik. Die Folge s<strong>in</strong>d hohe Masch<strong>in</strong>enkosten und e<strong>in</strong> hoher<br />

Arbeitszeitaufwand. Zur Verbesserung <strong>der</strong> Bewirtschaftungsverhältnisse soll die<br />

Flurneuordnung und die Dorferneuerung beitragen. In vere<strong>in</strong>zelt vorherrschenden<br />

ausgeräumten Agrarlandschaften sollen darüber h<strong>in</strong>aus im Rahmen <strong>der</strong> Flurneuordnung<br />

<strong>zur</strong> Schaffung e<strong>in</strong>es Biotopverbundsystems ökologische Flächen bereitgestellt<br />

werden.<br />

Bayern ist gekennzeichnet durch e<strong>in</strong>en <strong>in</strong>takten <strong>ländlichen</strong> Raum mit <strong>in</strong>takten<br />

Dorflandschaften. Die Dörfer blicken dabei häufig auf e<strong>in</strong>e lange Geschichte <strong>zur</strong>ück,<br />

die sich <strong>in</strong> kulturhistorisch wertvollen Gebäuden manifestiert. Inzwischen<br />

drohen aber viele Dörfer <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>in</strong> <strong>der</strong> Nähe von Ballungsräumen zu re<strong>in</strong>en<br />

Schlaforten zu degradieren, <strong>in</strong> denen häufig auch urbane Lebensstile Raum greifen.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus fallen im Zuge <strong>des</strong> Strukturwandels immer mehr landwirtschaftliche<br />

Gebäude leer, die <strong>zur</strong> Absicherung umgenutzt werden müssen. Diese<br />

Probleme sollen im Rahmen <strong>der</strong> Dorferneuerung abgemil<strong>der</strong>t und die Dörfer längerfristig<br />

wie<strong>der</strong> wirtschaftlich belebt werden.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> im Lichte <strong>der</strong> Agenda 2000-Beschlüsse sich verschlechternden Gew<strong>in</strong>nerwartungen<br />

<strong>in</strong> den kle<strong>in</strong>- und mittelbäuerlichen Betrieben <strong>in</strong> Bayern ist e<strong>in</strong>e<br />

steigende Zahl von Betrieben auf zusätzliche E<strong>in</strong>kommensquellen im landwirtschaftlichen<br />

und landwirtschaftsnahen Bereich o<strong>der</strong> auch auf e<strong>in</strong>en außerlandwirtschaftlichen<br />

Haupterwerb angewiesen. Mit <strong>der</strong> Maßnahmeför<strong>der</strong>ung von Diverisifizierung,<br />

Dienstleistung und Ressourcenmanagement <strong>in</strong> <strong>ländlichen</strong> Gebieten soll<br />

diese <strong>Entwicklung</strong> wirksam unterstützt werden. Gleichzeitig wird dabei auch auf<br />

die entsprechende Qualifizierung beson<strong>der</strong>er Wert gelegt.<br />

Das attraktive Landschaftsbild <strong>in</strong> Bayern ist nicht nur Voraussetzung für die erfolgreiche<br />

Tourismusbranche, son<strong>der</strong>n auch für die Standortwahl <strong>der</strong> gewerblichen<br />

...


- 378 -<br />

Wirtschaft im produzierenden Bereich sowie im Dienstleistungssektor. Um e<strong>in</strong>en<br />

<strong>in</strong>takten Naturhaushalt und e<strong>in</strong> attraktives Landschaftsbild dauerhaft zu sichern<br />

bzw. zu erhöhen, werden <strong>in</strong>vestive Maßnahmen <strong>des</strong> Naturschutzes sowie Pflegemaßnahmen<br />

geför<strong>der</strong>t. Dies eröffnet auch ansässigen Landwirten e<strong>in</strong> <strong>in</strong>teressantes<br />

Tätigkeitsfeld mit zusätzlichen E<strong>in</strong>kommensmöglichkeiten.<br />

Zum Abbau <strong>der</strong> Überschüsse auf den Märkten und zum Aufbau naturschonen<strong>der</strong><br />

stabiler Wäl<strong>der</strong> wird dort, wo dies unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Bewahrung <strong>der</strong> Artenvielfalt<br />

sowie e<strong>in</strong>es attraktiven Landschaftsbil<strong>des</strong> möglich ist, Erstaufforstung<br />

geför<strong>der</strong>t.<br />

Der Wald <strong>in</strong> Bayern ist kle<strong>in</strong>strukturiert und damit schwer zu bewirtschaften. Um<br />

die nachhaltige Waldwirtschaft auf ökonomischer Grundlage langfristig zu sichern,<br />

werden forstwirtschaftliche Maßnahmen wie z. B. Wegebau, Forstbetriebszusammenschlüsse<br />

etc. f<strong>in</strong>anziell unterstützt.<br />

Zur Sicherung ökologisch wertvoller Waldlebensräume wird <strong>in</strong> Bayern e<strong>in</strong> Vertragsnaturschutzprogramm<br />

im Wald angeboten.<br />

...


14.2 Sonstige Programme<br />

- 379 -<br />

Neben den unter die Verordnung 1257/99 fallenden Maßnahmen werden <strong>in</strong> Bayern<br />

noch folgende Programme angeboten:<br />

- Agrar<strong>in</strong>vestitionsför<strong>der</strong>programm<br />

Zur Unterstützung e<strong>in</strong>er nachhaltigen <strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> Landwirtschaft können<br />

<strong>in</strong>vestive Maßnahmen <strong>in</strong> landwirtschaftlichen Unternehmen geför<strong>der</strong>t werden,<br />

die <strong>der</strong> Verbesserung <strong>der</strong> Lebensarbeits- und Produktionsbed<strong>in</strong>gungen dienen.<br />

Die För<strong>der</strong>kriterien bewegen sich <strong>in</strong>nerhalb <strong>des</strong> Rahmenplanes <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>schaftsaufgabe<br />

„Verbesserung <strong>der</strong> Agrarstruktur und <strong>des</strong> Küstenschutzes“<br />

- <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> Junglandwirte<br />

Im Rahmen <strong>des</strong> Agrar<strong>in</strong>vestitionsför<strong>der</strong>programms werden Junglandwirte beson<strong>der</strong>s<br />

geför<strong>der</strong>t, um die Betriebsübernahme zu Erleichtern und zu sichern.<br />

Die För<strong>der</strong>konditionen halten die Vorgaben <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>schaftsaufgabe „Verbesserung<br />

<strong>der</strong> Agrarstruktur und <strong>des</strong> Küstenschutzes“ e<strong>in</strong>.<br />

- Bayer. Kulturlandschaftsprogramm Teil B<br />

Damit werden Investitionen, die <strong>zur</strong> Bewirtschaftung von Almen und Alpen erfor<strong>der</strong>lich<br />

s<strong>in</strong>d, geför<strong>der</strong>t.<br />

- Bayer. Kulturlandschaftsprogramm Teil C<br />

Damit werden die Anlage von Hecken und Feldgehölzen sowie überbetriebliche<br />

Pflegemaßnahmen unterstützt.<br />

- Gesamtkonzept nachwachsende Rohstoffe<br />

Damit wird die Verwendung nachwachsen<strong>der</strong> Rohstoffe im energetischen und<br />

stofflichen Bereich f<strong>in</strong>anziell unterstützt.<br />

...


- 380 -<br />

- Markenprogramme, Agrarmarket<strong>in</strong>g<br />

Damit wird die <strong>Entwicklung</strong> neuer Marken unterstützt und Werbemaßnahmen<br />

für die bayerischen Agrarprodukte auf Messen und Ausstellungen geför<strong>der</strong>t.<br />

- Selbsthilfee<strong>in</strong>richtungen<br />

Ziel dieser Selbsthilfee<strong>in</strong>richtungen ist es, <strong>in</strong> den Mitgliedsbetrieben die Qualität<br />

<strong>der</strong> bayerischen Agrarprodukte weiter zu steigern und die Bewirtschaftung<br />

<strong>der</strong> kle<strong>in</strong>- und mittelbäuerlichen Betriebe durch Betriebshilfen, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />

im Krankheitsfall, rationell und sozial verträglich zu organisieren<br />

- Tierzuchtför<strong>der</strong>ung<br />

Die Verbesserung <strong>der</strong> Tierzucht <strong>in</strong> Bayern und <strong>der</strong> Erhalt gefährdeter Nutztierrassen<br />

wird im Rahmen <strong>der</strong> Tierzuchtrichtl<strong>in</strong>ie geför<strong>der</strong>t.<br />

Wie <strong>in</strong> Nr. 9.3.7.1.4 erläutert, werden im Rahmen <strong>der</strong> Dorferneuerung im Ziel 2-<br />

Gebiet ke<strong>in</strong>e EFRE-Mittel e<strong>in</strong>gesetzt.<br />

Die <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> nachwachsen<strong>der</strong> Rohstoffe wird ausschließlich aus dem EFRE im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Ziel 2-Programmierung mitf<strong>in</strong>anziert. E<strong>in</strong> entsprechen<strong>der</strong> H<strong>in</strong>weis ist<br />

im Ziel 2-Programm, das vom Bayerischen Staatsm<strong>in</strong>isterium für Wirtschaft, Verkehr<br />

und Technologie erarbeitet wurde, aufgenommen.<br />

Die Qualifizierung von Landwirten und <strong>der</strong>en Familienangehörigen wird im<br />

Ziel 2-Gebiet im Rahmen <strong>der</strong> Programmierung <strong>des</strong> Wirtschaftsm<strong>in</strong>isteriums und<br />

im übrigen Gebiet im Rahmen <strong>der</strong> Ziel 3-Programmierung <strong>des</strong> Arbeits- und Sozialm<strong>in</strong>isteriums<br />

aus dem ESF kof<strong>in</strong>anziert.<br />

Im Ziel 2-Programm bzw. <strong>in</strong> <strong>der</strong> Ziel 3-Programmierung s<strong>in</strong>d entsprechende H<strong>in</strong>weise<br />

aufgenommen.<br />

...


15. Vere<strong>in</strong>barkeit und Kohärenz<br />

- 381 -<br />

Bewertung <strong>der</strong> Vere<strong>in</strong>barkeit mit <strong>der</strong> Kohärenz<br />

Die mit diesem <strong>Entwicklung</strong>splan vorgelegten Maßnahmen <strong>zur</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Entwicklung</strong> <strong>des</strong> <strong>ländlichen</strong> Raums entsprechen dem Geme<strong>in</strong>schaftsrecht und<br />

stimmen mit den an<strong>der</strong>en Geme<strong>in</strong>schaftspolitiken übere<strong>in</strong>. Die Regeln <strong>der</strong> Wettbewerbspolitik<br />

werden beachtet.<br />

Im Beson<strong>der</strong>en wurden auf die Übere<strong>in</strong>stimmung mit den Vorschriften <strong>der</strong> GAP<br />

<strong>zur</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> <strong>ländlichen</strong> <strong>Entwicklung</strong>, <strong>der</strong> geme<strong>in</strong>samen Marktorganisationen<br />

und <strong>der</strong> Maßnahmen <strong>zur</strong> Verbesserung <strong>der</strong> Qualität von landwirtschaftlichen Erzeugnissen<br />

sowie zum Gesundheitsschutz geachtet.<br />

Für die Maßnahmen, für die aufgrund dieses <strong>Entwicklung</strong>splanes För<strong>der</strong>mittel<br />

gewährt werden, bestehen ke<strong>in</strong>e Ansprüche mehr auf Zuschüsse im Rahmen an<strong>der</strong>er<br />

Geme<strong>in</strong>schaftsregelungen. Zudem kommt e<strong>in</strong>e Maßnahme, die mit e<strong>in</strong>er Bestimmung<br />

<strong>des</strong> <strong>Entwicklung</strong>splanes unvere<strong>in</strong>bar ist, auch für an<strong>der</strong>e Stützungsregelungen<br />

<strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>schaft nicht <strong>in</strong> Betracht.<br />

Die vom Land Bayern für die <strong>Entwicklung</strong> <strong>des</strong> <strong>ländlichen</strong> Raums gewährten Beihilfen<br />

entsprechen den Geme<strong>in</strong>schaftsregelungen für staatliche Beihilfen und halten<br />

die mit den Agrarverordnungen und –richtl<strong>in</strong>ien festgesetzten Grenzen e<strong>in</strong>.<br />

Eventuell höhere Beihilfen werden <strong>der</strong> Kommission <strong>zur</strong> Notifizierung vorgelegt.<br />

Aber auch für diesen Fall gilt, dass die Geme<strong>in</strong>schaftsvorschriften e<strong>in</strong>gehalten<br />

werden.<br />

Staatliche Investitionsbeihilfen, die über die für die Geme<strong>in</strong>schaftsbeihilfe festgesetzten<br />

Höchstsätze h<strong>in</strong>ausgehen, werden nicht gewährt.<br />

Beihilfen, die zum Ausgleich naturbed<strong>in</strong>gter Nachteile gewährt werden, entsprechen<br />

<strong>in</strong> jedem Fall den Geme<strong>in</strong>schaftsvorschriften.<br />

...


- 382 -<br />

Beihilfen für Agrarumweltmaßnahmen entsprechen den geme<strong>in</strong>schaftlich festgelegten<br />

Bed<strong>in</strong>gungen und Höchstgrenzen wie <strong>in</strong> <strong>der</strong> Verordnung 1257/99 festgelegt.<br />

Im Übrigen wird die Beurteilung <strong>der</strong> Vere<strong>in</strong>barkeit und Kohärenz auf Ebene <strong>der</strong><br />

Maßnahmen ergänzt. Auf die maßnahmenspezifische Darstellung unter Nr. 9.2<br />

bzw. 9.3 wird verwiesen.<br />

Ausnahmen zum Art. 37 Abs. 3 <strong>der</strong> VO 1257/1999 s<strong>in</strong>d für den Bereich Obst und<br />

Gemüse vorgesehen. Die Kohärenz mit er GMO wird durch folgende Zusicherung<br />

dargestellt:<br />

- Maßnahmen, die im Rahmen e<strong>in</strong>es <strong>Entwicklung</strong>splanes umgesetzt werden,<br />

dürfen <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e nicht das Ziel verfolgen, Absatzwege aufzubauen o<strong>der</strong> zu<br />

stärken, welche die Geschäftsbeziehungen <strong>der</strong> Erzeugerorganisationen <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

betreffenden Region <strong>in</strong> Konkurrenz und <strong>der</strong>en Interessen schädigen.<br />

- Maßnahmen, die im Rahmen <strong>des</strong> <strong>Entwicklung</strong>splanes umgesetzt werden, dürfen<br />

diejenigen, die Gegenstand <strong>der</strong> Operationellen Programme/Aktionspläne<br />

<strong>der</strong> betreffenden Erzeugerorganisationen s<strong>in</strong>d, nicht konterkarieren.<br />

- Um den Interessen und Ausrichtungen <strong>der</strong> Erzeugerorganisationen <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

betreffenden Region Rechnung zu tragen, s<strong>in</strong>d die Erzeugerorganisationen zu<br />

konsultieren, bevor die Entscheidung über Maßnahmen im Rahmen <strong>des</strong> <strong>Entwicklung</strong>splanes<br />

getroffen wird, die den Anwendungsbereich <strong>der</strong> Operationellen<br />

Programm/Aktionspläne betreffen.<br />

Ausführungen zu den sonstigen För<strong>der</strong>maßnahmen im Rahmen <strong>der</strong> <strong>Entwicklung</strong>spläne<br />

für den <strong>ländlichen</strong> Raum und den allgeme<strong>in</strong>en För<strong>der</strong>kriterien s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Kapitel<br />

15 <strong>des</strong> <strong>Entwicklung</strong>splanes enthalten.<br />

Abgrenzung zu Verordnung (EG) Nr. 2792/1999<br />

Die Verordnung (EG) Nr. 2792/1999 regelt re<strong>in</strong> <strong>in</strong>vestive För<strong>der</strong>maßnahmen <strong>zur</strong><br />

Verbesserung <strong>der</strong> Fischereistruktur. Dazu gehören hauptsächlich Investitionen<br />

zum Neubau und Ausbau von Aquakulturanlagen, <strong>zur</strong> Be- und Verarbeitung dieser<br />

Produkte und <strong>zur</strong> Vermarktung. Im bayerischen <strong>Plan</strong> <strong>zur</strong> <strong>ländlichen</strong> <strong>Entwicklung</strong><br />

...


- 383 -<br />

(Verordnung (EG) Nr. 1257/1999) werden nur Bewirtschaftungsauflagen <strong>zur</strong> Extensivierung<br />

<strong>der</strong> Aquakultur bzw. <strong>zur</strong> Verbesserung beson<strong>der</strong>er Ziele <strong>des</strong> Naturund<br />

Artenschutzes geför<strong>der</strong>t. Investitionen <strong>des</strong> Zuschussempfängers f<strong>in</strong>den dabei<br />

<strong>in</strong> ke<strong>in</strong>em Fall statt. Somit ist sichergestellt, dass Maßnahmen, die gemäß Verordnung<br />

Nr. 2792/1999 för<strong>der</strong>fähig s<strong>in</strong>d, nicht im Rahmen <strong>der</strong> Verordnung<br />

Nr. 1257/1999 geför<strong>der</strong>t werden.<br />

zu Artikel 33 – Maßnahmen<br />

Die Maßnahme „Dorferneuerung“ wird nicht mit EFRE-Mittel <strong>in</strong> Ziel 2 und phas<strong>in</strong>g<br />

out-Gebieten unterstützt.<br />

Maßnahmen nach dem 7. Gedankenstrich (Diversifizierung) werden nur im Rahmen<br />

<strong>des</strong> EAGFL – Garantie angeboten.<br />

Maßnahmen nach dem 9. Gedankenstrich <strong>des</strong> Art. 33 <strong>der</strong> VO (EG) Nr. 1750/1999<br />

werden nicht im Rahmen <strong>des</strong> EAGFL – Garantie angeboten.<br />

Die gemäß Art. 33 <strong>der</strong> Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 angebotenen Maßnahmen<br />

fallen nicht unter Maßnahmen nach Titel II und s<strong>in</strong>d entsprechend abgegrenzt.<br />

Sonstige Information<br />

Für die Durchführung <strong>der</strong> Maßnahmen im Rahmen <strong>der</strong> Verordnung (EG)<br />

Nr. 1257/1999 ist das Bayerische Staatsm<strong>in</strong>isterium für Ernährung, Landwirtschaft<br />

und Forsten sowie das Bayerische Staatsm<strong>in</strong>isterium für Lan<strong>des</strong>entwicklung und<br />

Umweltfragen zuständig. Bei <strong>der</strong> Erstellung <strong>des</strong> <strong>Plan</strong>es sowie bei <strong>der</strong> Umsetzung<br />

fand für beide Ressorts e<strong>in</strong>e enge Abstimmung statt. In die Zuständigkeit <strong>des</strong> Bayerischen<br />

Staatsm<strong>in</strong>isterium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten fallen<br />

Maßnahmen im Rahmen <strong>der</strong> geme<strong>in</strong>samen Marktorganisationen auch Maßnahmen<br />

<strong>zur</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> Ländlichen Raums. Somit ist e<strong>in</strong>e enge Koord<strong>in</strong>ierung sichergestellt.<br />

...


- 384 -<br />

5a-Maßnahmen gemäß Art. 4 Abs. 3 und 4 <strong>der</strong> VO (EG) Nr. 2603/1999<br />

Die aus dem EAGFL, Abt. Ausrichtung, noch <strong>zur</strong> Verfügung stehenden Mittel für<br />

5a-Maßnahmen gemäß <strong>der</strong> Entscheidung <strong>der</strong> Kommission vom 09.12.1999 –<br />

K(1999) 4237 endg./7 werden weiterh<strong>in</strong> jährlich (bis e<strong>in</strong>schließlich 2002) über den<br />

BML durch e<strong>in</strong>en Erstattungsantrag bei <strong>der</strong> Kommission beantragt werden. Die<br />

Mittelb<strong>in</strong>dung für diese Maßnahmen (VO (EG) 950/97) ist <strong>der</strong> Kommission gemäß<br />

Art. 5 <strong>der</strong> VO (EG) Nr. 2603/1999 durch Schreiben <strong>des</strong> BML –521-1402-1/1<br />

vom 28.03.2000 zugeleitet worden.<br />

Nitrat-Richtl<strong>in</strong>ie<br />

„Die Richtl<strong>in</strong>ie <strong>des</strong> Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz <strong>der</strong> Gewässer vor<br />

Verunre<strong>in</strong>igung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (91/676/EWG) ist<br />

durch die Verordnung über die Grundsätze <strong>der</strong> guten fachlichen Praxis vom<br />

26.1.1996 beim Düngen (Düngeverordnung) (BGBl. I S. 118, geän<strong>der</strong>t durch VO<br />

vom 16.07.1999, BGBl. I S. 1835) und durch Län<strong>der</strong>regelungen auf Basis <strong>des</strong><br />

Wasserrechts <strong>in</strong> Lan<strong>des</strong>wasserrecht (sogenannte Behälterregelungen) umgesetzt<br />

worden. In Bayern wird dies durch die „Verordnung über Anlagen zum Umgang<br />

mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung –<br />

VAwS)“ vom 03.08.1996 umgesetzt. Die Europäische Kommission hält jedoch<br />

lediglich e<strong>in</strong>e Bestimmung <strong>der</strong> Düngeverordnung <strong>zur</strong> Düngemittelanwendung<br />

nicht für ausreichend und hat daher Klage vor dem EuGH erhoben.<br />

Die deutschen Behörden sichern zu, <strong>der</strong> vom EuGH festgestellten Rechtslage<br />

Rechnung zu tragen.“<br />

FFH- und Vogelschutz-Richtl<strong>in</strong>ie<br />

„Der EuGH (Urteil vom 11.12.1997) hat festgestellt, dass Deutschland die Richtl<strong>in</strong>ie<br />

rechtlich nicht umgesetzt hat. Inzwischen ist die FFH-Richtl<strong>in</strong>ie auf Bun<strong>des</strong>ebene<br />

durch das "Gesetz <strong>zur</strong> Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Baugesetzbuchs und <strong>zur</strong> Neuregelung<br />

<strong>des</strong> Rechts <strong>der</strong> Raumordnung" vom 18. August 1997 (BGBl. I S. 2081) sowie<br />

...


- 385 -<br />

durch das "Zweite Gesetz <strong>zur</strong> Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>naturschutzgesetzes" vom 30.<br />

April 1998 (BGBl. I S. 823 ff) <strong>in</strong> <strong>in</strong>nerstaatliches Recht umgesetzt worden. Die<br />

Bestimmungen im Bun<strong>des</strong>naturschutzgesetz wurden im Jahr 1998 <strong>in</strong> Bayerisches<br />

Lan<strong>des</strong>recht umgesetzt. Damit wurde dem EuGH-Urteil Folge geleistet.<br />

Bayern hat e<strong>in</strong>e 1. Tranche von Natura 2000-Gebieten bereits 1996 gemeldet. Um<br />

die Ausweisung von Natura-2000-Gebieten zu vervollständigen, ist am 18.07.2000<br />

im Bayerischen M<strong>in</strong>isterrat e<strong>in</strong>e ergänzende Liste beschlossen und die den Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>der</strong> FFH-Richtl<strong>in</strong>ie entsprechende Angaben e<strong>in</strong>schließlich <strong>der</strong> wissenschaftlichen<br />

Informationen (gemäß Artikel 4 Absatz 1 <strong>der</strong> FFH-Richtl<strong>in</strong>ie) erarbeitet<br />

worden. Die Liste, e<strong>in</strong>schließlich <strong>der</strong> wissenschaftlichen Informationen, übersendet<br />

Bayern so bald wie möglich, spätestens jedoch Mitte August 2000 unmittelbar<br />

an die zuständigen Bun<strong>des</strong>behörden und an die Europäische Kommission<br />

(GD Env). Die Listen werden so bald wie möglich, spätestens jedoch bis zum<br />

31.03.2001 von den zuständigen Bun<strong>des</strong>behörden offiziell an die Kommission<br />

übermitteln.<br />

Der <strong>Plan</strong> für die <strong>Entwicklung</strong> <strong>des</strong> <strong>ländlichen</strong> <strong>Raumes</strong> enthält klare und unwi<strong>der</strong>rufliche<br />

Verpflichtungen, um die Kohärenz <strong>der</strong> Programme mit dem im Rahmen von<br />

Natura 2000 vorgesehenen Schutz zu gewährleisten.<br />

Die Projekte dieses <strong>Entwicklung</strong>splanes führen nicht zu unzulässigen Bee<strong>in</strong>trächtigungen<br />

<strong>der</strong> geplanten FFH- und Vogelschutzgebiete.<br />

Für diese Gebiete wird bereits jetzt das Verschlechterungsverbot entsprechend<br />

angewandt. Maßnahmen, die den Zustand dieser Gebiete erheblich bee<strong>in</strong>trächtigen<br />

könnten, s<strong>in</strong>d nicht o<strong>der</strong> nur nach Durchführung e<strong>in</strong>er Verträglichkeitsprüfung<br />

gemäß den Vorgaben von § 19c Bun<strong>des</strong>naturschutzgesetz, <strong>der</strong> Art. 6 Abs. 3 <strong>der</strong><br />

FFH-Richtl<strong>in</strong>ie umsetzt, zulässig.<br />

Im Rahmen dieser vorstehenden Verpflichtungen und bis <strong>zur</strong> Vorlage <strong>der</strong> Listen<br />

gewährleisten die deutschen Behörden, dass die Durchführung von Maßnahmen<br />

<strong>zur</strong> <strong>Entwicklung</strong> <strong>des</strong> <strong>ländlichen</strong> <strong>Raumes</strong>, die aus <strong>der</strong> Abteilung Garantie <strong>des</strong> E-<br />

AGFL kof<strong>in</strong>anziert werden, die im Rahmen von Natura 2000 geschützten o<strong>der</strong> zu<br />

...


- 386 -<br />

schützenden Gebiete nicht bee<strong>in</strong>trächtigen wird.<br />

Die Naturschutzfachbehörden (das Bayerische Staatsm<strong>in</strong>isterium für Lan<strong>des</strong>entwicklung<br />

und Umweltfragen, die Regierungen, höhere Naturschutzbehörden und<br />

die Kreisverwaltungsbehörden, untere Naturschutzbehörden) sowie die sonstigen<br />

betroffenen Behörden im Freistaat Bayern s<strong>in</strong>d über die geplante Gebietskulisse<br />

<strong>in</strong>formiert und veranlassen bei Maßnahmen, die zu e<strong>in</strong>er erheblichen Bee<strong>in</strong>trächtigung<br />

e<strong>in</strong>es potentiellen FFH- o<strong>der</strong> Vogelschutzgebietes führen könnten, die erfor<strong>der</strong>liche<br />

Verträglichkeitsprüfung.<br />

Vor diesem H<strong>in</strong>tergrund ist gewährleistet, dass geme<strong>in</strong>schaftswidrige Verschlechterungen<br />

<strong>der</strong> gemeldeten und <strong>der</strong> geplanten NATURA 2000-Gebiete durch Projekte<br />

dieses <strong>Entwicklung</strong>splanes ausgeschlossen s<strong>in</strong>d.<br />

16. Zusätzliche staatliche Beihilfen<br />

Der Mittele<strong>in</strong>satz für die zusätzlichen staatlichen Beihilfen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Nr. 6.2 Tabelle<br />

15 dargestellt.<br />

Zusätzlich zu den Maßnahmen, die <strong>in</strong> Kapitel 8 im <strong>in</strong>dikativen Gesamtf<strong>in</strong>anzierungsplan<br />

aufgeführt s<strong>in</strong>d, werden folgende Maßnahmen mit Lan<strong>des</strong>mittel über<br />

den Kof<strong>in</strong>anzierungsanteil h<strong>in</strong>aus gemäß Art. 52 <strong>der</strong> Verordnung (EG) 1257/1999<br />

unterstützt (vgl. Tabelle 36).<br />

...


- 387 -<br />

Tabelle 36: Zusätzliche über die <strong>in</strong> dem <strong>in</strong>dikativen Gesamtf<strong>in</strong>anzierungsplan h<strong>in</strong>ausgehenden,<br />

kof<strong>in</strong>anzierten aus nationalen Mitteln unterstützte Maßnahmen<br />

(Mio. €).<br />

Maßnahme Jahr 2000 Jahr 2001 Jahr 2002 Jahr 2003 Jahr 2004 Jahr 2005 Jahr 2006 <strong>in</strong>sgesamt<br />

k) Flurneuordnung 1) 23,2 18,5 17,2 17,2 16,4 15,9 16,2 124,6<br />

o) Dorferneuerung 24,8 27,4 30,6 27,4 24,8 22,7 20,7 178,4<br />

f) Bayer. Kulturlandschaftsprogramm<br />

0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 1,75<br />

f) Bayer. Vertragsnaturschutzprogramm<br />

f) Summe Agrarumweltmaßnahmen<br />

e) FFH-<br />

Ausgleichszahlung<br />

(Art. 16)<br />

i) Vertragsnaturschutz<br />

1) F<strong>in</strong>anzierung im Rahmen <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>schaftsaufgabe<br />

17. Publizität<br />

3,5 3,75 3,75 4,0 4,15 4,5 4,5 28,15<br />

3,75 4,0 4,0 4,25 4,40 4,75 4,75 19,9<br />

0 0,1 0,2 0,25 0,25 0,3 0,3 1,4<br />

0 0,1 0,2 0,25 0,25 0,25 0,6 1,65<br />

Die Programmplanung wird nach ihrer Genehmigung durch die EU-Kommission <strong>in</strong><br />

geeigneter Form <strong>der</strong> Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Über die e<strong>in</strong>zelnen För<strong>der</strong>möglichkeiten<br />

werden nicht nur die potentiellen Begünstigten über Pr<strong>in</strong>tmedien,<br />

das Internet sowie durch Veranstaltungen <strong>der</strong> Abwicklungsbehörden und Pressemitteilungen<br />

h<strong>in</strong>reichend <strong>in</strong>formiert. Dabei wird darauf aufmerksam gemacht, dass sich<br />

die EU-Kommission an <strong>der</strong> F<strong>in</strong>anzierung dieser Maßnahmen beteiligt.<br />

E<strong>in</strong>e Kof<strong>in</strong>anzierung ist nicht vorgesehen.<br />

...


18. Korrigendum<br />

De-m<strong>in</strong>imis-Regeln<br />

- 388 -<br />

Bei „nicht Anhang I – Produkten“ werden bei den Maßnahmen <strong>des</strong> Art. 33 <strong>der</strong><br />

Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 Tiret 6 und 7 die de-m<strong>in</strong>imis-Regeln beachtet.<br />

Das Tiret 10 <strong>des</strong> Art. 33 wird nicht angewandt.<br />

Ergänzung zu Dorferneuerung gem. Art 33 Tiret 6<br />

Soweit bei <strong>der</strong> Dorferneuerung E<strong>in</strong>zelmaßnahmen betroffen s<strong>in</strong>d, die dem Kapitel I<br />

o<strong>der</strong> VII zuzuordnen wären, werden die <strong>in</strong> diesem Kapitel festgelegten Bed<strong>in</strong>gungen<br />

e<strong>in</strong>gehalten.<br />

Gästebeherbergung/Urlaub auf dem Bauernhof im Rahmen <strong>des</strong> AFP<br />

Die Gästebeherbergung/Urlaub auf dem Bauernhof erfolgt im Rahmen <strong>des</strong> Agrar<strong>in</strong>vestitionsför<strong>der</strong>programmes<br />

außerhalb <strong>des</strong> <strong>Plan</strong>es <strong>zur</strong> <strong>Entwicklung</strong> <strong>des</strong> <strong>ländlichen</strong><br />

<strong>Raumes</strong> und wird aus nationalen Mitteln f<strong>in</strong>anziert.<br />

Abgrenzung <strong>der</strong> Art. 33 – Maßnahmen zu EFRE<br />

- Die Maßnahmen Flurneuordnung (Art. 33, Tiret 2), Dorferneuerung (Art. 33,<br />

Tiret 6) und die Diversifizierung (Art. 33, Tiret 7) werden ausschließlich aus<br />

dem EAGFL geför<strong>der</strong>t.<br />

- Aus den <strong>in</strong> Kapitel 9.3.7.3.2 beschrieben Maßnahmen wurden folgende För<strong>der</strong>bereiche<br />

gestrichen und damit aus <strong>der</strong> Kof<strong>in</strong>anzierung nach <strong>der</strong> Verordnung<br />

(EG) Nr. 1257/1999 herausgenommen:<br />

För<strong>der</strong>fähige Maßnahmen nach den Landschaftspflege- und Naturpark-<br />

Richtl<strong>in</strong>ien:<br />

* Spiegelstrich 8: E<strong>in</strong>richtungen <strong>zur</strong> Information und Fortbildung über Ziele<br />

und Maßnahmen <strong>des</strong> Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege (entspricht<br />

Nr. 2.5 <strong>der</strong> Richtl<strong>in</strong>ien <strong>zur</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> Naturparke v. 18.12.1981)<br />

...


- 389 -<br />

* Spiegelstrich 10: E<strong>in</strong>richtungen <strong>der</strong> naturbetonten Erholung <strong>zur</strong> Stärkung <strong>des</strong><br />

<strong>ländlichen</strong> Raums (entspricht Nr. 2.3 <strong>der</strong> Richtl<strong>in</strong>ien <strong>zur</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> Naturparke<br />

v. 18.12.1981)<br />

För<strong>der</strong>fähige Maßnahmen nach den Richtl<strong>in</strong>ien <strong>des</strong> Bayerischen Naturschutzfonds<br />

* Spiegelstrich 6: Anstöße zum Aufbau dauerhaft umweltgerechter Nutzungssysteme<br />

<strong>in</strong> Naturschutzschwerpunktgebieten (entspricht Nr. 2.7 <strong>der</strong> För<strong>der</strong>richtl<strong>in</strong>ien<br />

<strong>des</strong> Bayerischen Naturschutzfonds v. 25.06.1997)<br />

Diese För<strong>der</strong>bereiche werden ausschließlich aus För<strong>der</strong>mitteln <strong>des</strong> EFRE kof<strong>in</strong>anziert.<br />

E<strong>in</strong> H<strong>in</strong>weis erfolgte bei den e<strong>in</strong>zelnen Spiegelstrichen <strong>in</strong> dem entsprechenden<br />

Kapitel 9.3.7.3.2 „Beschreibung <strong>der</strong> Maßnahmen“.<br />

- Für die Maßnahmen <strong>in</strong> Kapitel 9.3.7.4 „Vorbeugen<strong>der</strong> Hochwasserschutz“ (Art.<br />

33, Tiret 12) ist sichergestellt, dass e<strong>in</strong>e <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> ausschließlich im Rahmen<br />

<strong>des</strong> EAGFL erfolgt. Kof<strong>in</strong>anziert werden Maßnahmen <strong>des</strong> staatlichen Hochwasserschutzes<br />

sowie Maßnahmen <strong>des</strong> nichtstaatlichen Wasserbaus nach Nr. 2.1 <strong>der</strong><br />

„Richtl<strong>in</strong>ien für die Zuwendung zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben“ (RZWas<br />

2000).<br />

<strong>För<strong>der</strong>ung</strong>en im Rahmen <strong>des</strong> EFRE beschränken sich h<strong>in</strong>gegen ausschließlich<br />

auf Maßnahmen <strong>der</strong> Tr<strong>in</strong>kwasserversorgung und <strong>der</strong> Abwasserentsorgung, die<br />

nach den Nr. 2.2 (<strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> Baus von Wasserversorgungsanlagen) und Nr.<br />

2.3 (<strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> Baus von Abwasseranlagen) <strong>der</strong> RZWas 2000 geför<strong>der</strong>t<br />

werden.<br />

...

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