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Errichtung und Betrieb von Getränkeschankanlagen

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verlaufen, insbesondere die Getränke­ <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>stofflagerräume, in die Gefährdungsbeurteilung<br />

mit einzubeziehen, denn die Ursache der meisten Unfälle durch austretendes Gas waren<br />

<strong>und</strong>ichte Verbindungsstellen an Gasleitungen, z.B. am Leitungsanschlussteil, sodass Druckgas<br />

in den Getränkelagerraum (Getränkekühlraum) ausströmen konnte.<br />

3.2.2.1 Technische Lüftung<br />

Beim Einbau einer technischen Lüftung sind folgende Anforderungen zu erfüllen:<br />

• Mindestens zweifacher Luftwechsel pro St<strong>und</strong>e bei ständig laufender Lüftung (für<br />

ausreichende Zu­ <strong>und</strong> Abluft sorgen),<br />

Mit der Planung <strong>und</strong> Installation sollte eine Fachfirma beauftragt werden.<br />

• Störungsanzeige durch rote Warnleuchte oder Hupe.<br />

Bei der Anordnung der technischen Lüftung <strong>und</strong> der Auslegung des Luftwechsels pro<br />

St<strong>und</strong>e sind immer die räumlichen Bedingungen des entsprechenden Raumes/Bereiches<br />

<strong>und</strong> der darin befindlichen Einrichtungen zu berücksichtigen. Auf Gr<strong>und</strong> der<br />

unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten ist in jedem Fall auch zu prüfen, an welcher<br />

Stelle des Raumes/Bereiches die Installation der Absaugung vorzusehen ist.<br />

3.2.3 Aufstellung <strong>von</strong> Druckgasflaschen<br />

3.2.3.1 Druckgasflaschen dürfen nicht zur Entleerung bereitgestellt oder angeschlossen<br />

werden:<br />

• In Treppenräumen, Haus­ <strong>und</strong> Stockwerksfluren, engen Höfen sowie Durchgängen<br />

<strong>und</strong> Durchfahrten,<br />

• an Treppen <strong>von</strong> Freianlagen,<br />

• an besonders gekennzeichneten Rettungswegen,<br />

Maßnahmen<br />

• in Arbeitsräumen (Ausnahme: an <strong>Getränkeschankanlagen</strong> zur Entleerung angeschlossener<br />

Druckgasflaschen).<br />

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