Errichtung und Betrieb von Getränkeschankanlagen
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verlaufen, insbesondere die Getränke <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>stofflagerräume, in die Gefährdungsbeurteilung<br />
mit einzubeziehen, denn die Ursache der meisten Unfälle durch austretendes Gas waren<br />
<strong>und</strong>ichte Verbindungsstellen an Gasleitungen, z.B. am Leitungsanschlussteil, sodass Druckgas<br />
in den Getränkelagerraum (Getränkekühlraum) ausströmen konnte.<br />
3.2.2.1 Technische Lüftung<br />
Beim Einbau einer technischen Lüftung sind folgende Anforderungen zu erfüllen:<br />
• Mindestens zweifacher Luftwechsel pro St<strong>und</strong>e bei ständig laufender Lüftung (für<br />
ausreichende Zu <strong>und</strong> Abluft sorgen),<br />
Mit der Planung <strong>und</strong> Installation sollte eine Fachfirma beauftragt werden.<br />
• Störungsanzeige durch rote Warnleuchte oder Hupe.<br />
Bei der Anordnung der technischen Lüftung <strong>und</strong> der Auslegung des Luftwechsels pro<br />
St<strong>und</strong>e sind immer die räumlichen Bedingungen des entsprechenden Raumes/Bereiches<br />
<strong>und</strong> der darin befindlichen Einrichtungen zu berücksichtigen. Auf Gr<strong>und</strong> der<br />
unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten ist in jedem Fall auch zu prüfen, an welcher<br />
Stelle des Raumes/Bereiches die Installation der Absaugung vorzusehen ist.<br />
3.2.3 Aufstellung <strong>von</strong> Druckgasflaschen<br />
3.2.3.1 Druckgasflaschen dürfen nicht zur Entleerung bereitgestellt oder angeschlossen<br />
werden:<br />
• In Treppenräumen, Haus <strong>und</strong> Stockwerksfluren, engen Höfen sowie Durchgängen<br />
<strong>und</strong> Durchfahrten,<br />
• an Treppen <strong>von</strong> Freianlagen,<br />
• an besonders gekennzeichneten Rettungswegen,<br />
Maßnahmen<br />
• in Arbeitsräumen (Ausnahme: an <strong>Getränkeschankanlagen</strong> zur Entleerung angeschlossener<br />
Druckgasflaschen).<br />
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