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Arbeiten unter Spannung an elektrischen Anlagenund Betriebsmitteln

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GUV-R A 3<br />

7. Elektrotechnisch <strong>unter</strong>wiesene Person ist, wer durch eine Elektrofachkraft über<br />

die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem<br />

Verhalten <strong>unter</strong>richtet und erforderlichenfalls <strong>an</strong>gelernt sowie über die notwendigen<br />

Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt wurde.<br />

8. Ausführender der <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> ist eine Person, die berechtigt ist,<br />

<strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> auszuführen.<br />

3 Allgemeine Festlegungen für <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong><br />

<strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> sind Tätigkeiten, bei denen ein Mitarbeiter mit Körperteilen<br />

oder Gegenständen (Werkzeug, Geräte, Ausrüstungen oder Vorrichtungen) <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong><br />

stehende Teile berühren oder in die Gefahrenzone eindringen k<strong>an</strong>n. Es dürfen nur<br />

die <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> durchgeführt werden, für die ein Arbeitsverfahren freigegeben<br />

wurde. Sie dürfen nur von ben<strong>an</strong>nten Mitarbeitern ausgeführt werden, die hierzu<br />

durch erfolgreiche Ausbildung besonders befähigt und berechtigt sind. Die einzelnen<br />

Bestimmungen zur Auswahl und Anwendung zugelassener Schutz- und Hilfsmittel sind<br />

von allen Mitarbeitern zwingend einzuhalten.<br />

4 Arbeitsverfahren<br />

Die für das Unternehmen freigegebenen Arbeitsverfahren sind in der Liste der Arbeitsverfahren<br />

„<strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong>“ gemäß Abschnitt 8 dieser Grundsätze aufgeführt.<br />

Die <strong>an</strong>zuwendenden Arbeitsverfahren müssen jeweils in einer speziellen Arbeits<strong>an</strong>weisung<br />

(Kenn-Nr. …) beschrieben sein. Ist für die sichere Ausführung umf<strong>an</strong>greicher und<br />

schwieriger <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> die Einhaltung bestimmter Arbeitsschritte oder<br />

Abläufe erforderlich, so sind diese in speziellen Detail-Anweisungen festzulegen.<br />

4.1 Arbeits<strong>an</strong>weisungen<br />

Entsprechend unseren Org<strong>an</strong>isations<strong>an</strong>weisungen müssen Arbeits<strong>an</strong>weisungen mindestens<br />

folgende Angaben enthalten:<br />

– Benennung des freigegebenen Arbeitsverfahrens gemäß Abschnitt 8,<br />

– Ausschlusskriterien,<br />

– Anwendungsbereich (Einsatzbedingungen; R<strong>an</strong>dbedingungen für die<br />

vorgesehenen <strong>Arbeiten</strong>),<br />

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