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Arbeiten unter Spannung an elektrischen Anlagenund Betriebsmitteln

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GUV-R A 3<br />

Der erfolgreiche Abschluss der geschulten Arbeitsverfahren wird in einem Befähigungsnachweis<br />

dokumentiert und vom Ausbilder <strong>unter</strong>schrieben. Die Befähigung wird in den<br />

Pass „<strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong>“ eingetragen und dem Mitarbeiter nach Unterschrift<br />

durch den zuständigen Vorgesetzten ausgehändigt. Damit wird die Berechtigung erteilt,<br />

die bezeichneten <strong>Arbeiten</strong> auszuführen. Der Pass ist bei der Ausführung der <strong>Arbeiten</strong><br />

<strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> mitzuführen.<br />

Sollen zum <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> ausgebildete Mitarbeiter mit hinzukommenden<br />

Arbeitsverfahren <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> beauftragt werden, für die sie nicht ausgebildet<br />

wurden, k<strong>an</strong>n auf der bisherigen Ausbildung aufgebaut werden.<br />

5.2 Erhalt der Befähigung zum <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong><br />

Die zum <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> befähigten Mitarbeiter sind mindestens jährlich<br />

über die Gefahren und die erforderlichen Schutzmaßnahmen beim <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong><br />

<strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> zu <strong>unter</strong>weisen. Es ist eine Tagesordnung aufzustellen und die Mitarbeiter<br />

sind zwei Wochen vorher aufzufordern, Ergänzungen zu den Unterweisungsinhalten<br />

einzureichen. Die Unterweisung ist zu dokumentieren und im Pass „<strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong><br />

<strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong>“ einzutragen.<br />

Der Vorgesetzte hat im Rahmen seiner Auswahl- und Aufsichtsver<strong>an</strong>twortung festzustellen,<br />

ob die erforderliche Befähigung der Beschäftigten noch in ausreichendem<br />

Maße vorh<strong>an</strong>den ist. Als Ergebnis k<strong>an</strong>n es erforderlich sein, eine Wiederholung der<br />

Ausbildung zu ver<strong>an</strong>lassen. Gründe für eine Wiederholungsschulung können z.B. sein:<br />

– Fehlverhalten,<br />

– seltene Ausführung eines Arbeitsverfahrens,<br />

– Einführung neuer Werkzeuge, Betriebs-, Schutz- und Hilfsmittel.<br />

Zum Erhalt der fachlichen Befähigung zum <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> gehört auch die<br />

turnusmäßige<br />

– arbeitsmedizinische Vorsorge<strong>unter</strong>suchung nach dem Berufsgenossenschaftlichen<br />

Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorge<strong>unter</strong>suchungen G 25 „Fahr-, Steuerund<br />

Überwachungstätigkeiten“,<br />

– Wiederholung der Ersthelferausbildung mit Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW).<br />

Die Befähigung zum <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> ist durch eine <strong>an</strong>gepasste Wiederholungsausbildung<br />

und <strong>unter</strong> Einbeziehung der betrieblichen Erfahrungen nach vier Jahren zu<br />

aktualisieren.<br />

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