zur Anwendung der DGUV Vorschrift 2 - Eisenbahn-Unfallkasse
zur Anwendung der DGUV Vorschrift 2 - Eisenbahn-Unfallkasse
zur Anwendung der DGUV Vorschrift 2 - Eisenbahn-Unfallkasse
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
6. Häufige Fragen <strong>zur</strong> <strong>Anwendung</strong> <strong>der</strong> <strong>DGUV</strong> <strong>Vorschrift</strong> 2<br />
Fragen Antworten<br />
1. Allgemeine Fragen <strong>zur</strong> betriebsärztlichen und<br />
sicherheitstechnischen Betreuung<br />
Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die Verpflichtung, sich<br />
sicherheitstechnisch und betriebsärztlich beraten zu lassen?<br />
Heißt es FASI o<strong>der</strong> Sifa?<br />
Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben häufig noch<br />
an<strong>der</strong>e Aufgaben für den Unternehmer zu erfüllen, die sich nicht aus<br />
<strong>der</strong> <strong>DGUV</strong> <strong>Vorschrift</strong> 2 ergeben. Können die dafür aufgewandten<br />
Zeiten auf die Einsatzzeiten und Leistungen angerechnet werden?<br />
Rechtsgrundlage ist das Gesetz über Betriebsärzte,<br />
Sicherheitsingenieure und an<strong>der</strong>e Fachkräfte für Arbeitssicherheit<br />
(Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG) vom 31.12.1973<br />
In den offiziellen Abstimmungen zwischen BMAS, Län<strong>der</strong>n und <strong>DGUV</strong><br />
wird für Fachkraft für Arbeitssicherheit das Kürzel „Sifa“ verwendet.<br />
(Im Zuständigkeitsbereich <strong>der</strong> EUK wird unter Berücksichtigung <strong>der</strong><br />
Entwicklung in den Mitgliedsbetrieben das Kürzel „FASI“ verwendet.)<br />
Nein. Anrechenbare Leistungen ergeben sich ausschließlich aus den<br />
Vorgaben <strong>der</strong> <strong>DGUV</strong> <strong>Vorschrift</strong> 2.<br />
21