zur Anwendung der DGUV Vorschrift 2 - Eisenbahn-Unfallkasse
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Fragen Antworten<br />
Wir haben ein eigenes betriebliches Dokumentationssystem, das wir<br />
gerne auch <strong>zur</strong> Festlegung <strong>der</strong> betriebsspezifischen Betreuung<br />
verwenden würden. Ist das möglich o<strong>der</strong> muss das Schema in<br />
Anhang 4 verwendet werden?<br />
Wir haben in unserem Betrieb eine betriebliche Gesundheitsför<strong>der</strong>ung,<br />
in <strong>der</strong> Gesundheitswissenschaftler und Trainer<br />
eingesetzt sind. Welche Aufgaben kommen hierbei auf Betriebsarzt<br />
und Fachkraft für Arbeitssicherheit zu?<br />
In die Ermittlung des erfor<strong>der</strong>lichen Betreuungsumfangs <strong>der</strong><br />
betriebsspezifischen Betreuung sind alle Aufgabenfel<strong>der</strong> unter<br />
Berücksichtigung <strong>der</strong> Auslösekriterien und <strong>der</strong> Aufwandskriterien<br />
einzubeziehen. Wenn diese Anfor<strong>der</strong>ungen durch ein vorhandenes<br />
Dokumentationssystem erfüllt werden, kann dieses verwendet<br />
werden.<br />
Aus fachlicher Sicht ist es wichtig, dass <strong>der</strong> Betriebsarzt und die<br />
Fachkraft für Arbeitssicherheit in die Aktivitäten weiterer Akteure <strong>der</strong><br />
betrieblichen Gesundheitsför<strong>der</strong>ung einbezogen werden. Sie müssen<br />
für ihre Beratungstätigkeit die Maßnahmen <strong>der</strong> betrieblichen Gesundheitsför<strong>der</strong>ung<br />
kennen und bei <strong>der</strong>en Weiterentwicklung<br />
mitwirken. Sie müssen die Maßnahmen aber nicht selbst durchführen.<br />
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