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Eigenheimrentengesetz (EigRentG, auch ... - Eureka24.de

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<strong>Eigenheimrentengesetz</strong><br />

Nach Abschaffung der Eigenheimzulage Ende 2005 hat die Bundesregierung am 4. Juli 2008 das<br />

neue <strong>Eigenheimrentengesetz</strong> verabschiedet. Dieses Gesetz sieht die verbesserte Einbeziehung<br />

des Eigenheimes in die geförderte Altervorsorge vor. Daneben wurde aber <strong>auch</strong> eine nicht so<br />

positive Änderung bei der Wohnungsbauprämie vorgenommen.<br />

Wir wollen Sie hier über die wichtigsten Grundlagen dieses Gesetzes informieren.<br />

Bisherige Riester-Förderung<br />

Im Mittelpunkt der Riester-Förderung stand bisher der Aufbau einer zusätzlichen privaten<br />

kapitalgedeckten Altersvorsorge. Die Altersvorsorgezulage setzt sich seit dem 01.Januar 2008<br />

wie folgt zusammen:<br />

· Grundzulage von 154 EUR und<br />

· Kinderzulage von 185 EUR bzw. 300 EUR für Kinder die nach dem 31. Dezember 2007<br />

geboren sind.<br />

Alternativ kann <strong>auch</strong> der Sonderausgabenabzug in Anspruch genommen werden. Dieser wurde<br />

ab dem Jahr 2008 auf 2.100 EUR begrenzt.<br />

Begünstigte Anlageprodukte<br />

Genossenschaftsanteile<br />

Verträge für die Anschaffung weiterer Geschäftsanteile an einer eingetragenen Genossenschaft<br />

für eine vom Förderberechtigten selbst genutzten Genossenschaftswohnung, können <strong>auch</strong> als<br />

zertfizierte und somit begünstigte Altersvorsorgeverträge angeboten werden.<br />

Darlehensverträge<br />

Voraussetzung hier ist allerdings die Verwendung der Darlehen für wohnungswirtschaftliche<br />

Zwecke und Tilgung der Darlehen bis spätestens zur Vollendung des 68. Lebensjahrs. Auch<br />

Bausparkassen können nun ebenfalls solche Altervorsorgeverträge anbieten.<br />

Hier gibt es drei Varianten:<br />

· Der Vertrag wird unmittelbar bei Darlehensaufnahme abgeschlossen und ein<br />

vorhergehender Sparvertrag ist nicht erforderlich.<br />

· Nach Abschluss des Ansparvorgangs wird das Angesparte entnommen und eine<br />

Darlehensaufnahme ist möglich.<br />

www.kieninger-stbg.de Stand: 20. August 2008<br />

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· Das zertifizierte Vorfinanzierungsdarlehen besteht aus einem tilgungsfreien Darlehen<br />

und einem Sparvertrag, wobei der Sparvertrag nach Ablauf zur Tilgung verwendet<br />

werden muss. Diese beiden Verträge müssen in einem einheitlichen Vertragsmuster<br />

geregelt werden.<br />

Tilgungsleistungen<br />

Die Darlehenstilgungen zugunsten eines zertifizierten Altersvorsorgevertrags werden als<br />

Altersvorsorgebeiträge steuerlich gefördert, wenn das nach dem 31.Dezember 2007<br />

aufgenommene Darlehen für wohnungswirtschaftliche Zwecke verwendet wurde. Die<br />

Altersvorsorgezulage wird dem Vertrag ebenfalls gutgeschrieben und fungiert als<br />

Sondertilgung.<br />

Entnahme von gefördertem Anlagevorsorgevermögen<br />

Das bisher in einem Altersvorsorgevertrag angesparte Vermögen kann für<br />

wohnungswirtschaftliche Zwecke entnommen werden. Eine Kombination von einer<br />

Kapitalentnahme und einer Tilgungsförderung ist ebenfalls möglich.<br />

Wohnungswirtschaftliche Verwendung<br />

Eine wohnungswirtschaftliche Verwendung liegt in folgenden Fällen vor:<br />

· Anschaffung oder Herstellung einer selbstgenutzten Wohnung<br />

· Erwerb von Pflichtanteilen an einer in das Register eingetragenen Genossenschaft für die<br />

Selbstnutzung einer Genossenschaftswohnung<br />

· Anschaffung eines eigentumsähnlichen oder lebenslangen Dauerwohnrechts<br />

Nachgelagerte Besteuerung<br />

Die geförderten Tilgungsbeiträge sowie alle gezahlten Zulagen werden in einem sogenannten<br />

Wohnförderkonto erfasst. Dieser dort ermittelte Wert dient dann der späteren nachgelagerten<br />

Besteuerung (Auszahlungsphase). Als Ausgleich für die vorzeitige Nutzung des<br />

Altersvorsorgekapitals im Gegenzug zu anderen Riester-Produkten wird der im<br />

Wohnförderkonto eingestellte Betrag um jährlich 2% in der Ansparphase erhöht.<br />

Zu Beginn der Auszahlungsphase des Wohnförderkontos, bei Vollendung des 65. Lebensjahrs,<br />

wird der Saldo entweder als Einmalbetrag oder verteilt bis zum 85. Lebensjahr versteuert. Im<br />

www.kieninger-stbg.de Stand: 20. August 2008<br />

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Falle der Versteuerung als Einmalbetrag, unterliegen 70% des Wertes des Wohnförderkontos der<br />

Versteuerung.<br />

Aufgabe der Selbstnutzung<br />

Sollte die geförderte Wohnung nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken dienen, muss der<br />

Zulagenberechtigte dies während der Ansparphase dem Anbieter und während der<br />

Auszahlungsphase der Zulagenstelle unverzüglich melden. In diesen Fällen erfolgt eine<br />

unmittelbare Besteuerung des Wohnförderkontos.<br />

Berufseinsteiger-Bonus<br />

Alle Förderberechtigten, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten einmalig<br />

eine um 200 EUR erhöhte Grundzulage.<br />

Änderungen bei der Wohnungsbauprämie<br />

· Soweit Beiträge an Bausparkassen zugunsten eines zertifizierten Altervorsorgevertrags<br />

gezahlt werden, können diese nicht <strong>auch</strong> prämienbegünstigt sein.<br />

· Für alle nach dem 31.Dezember 2008 abgeschlossenen Bausparverträge wird die<br />

Wohnungsbauprämie nur noch gezahlt, soweit eine wohnungswirtschaftliche<br />

Verwendung des Vertrags stattfindet.<br />

· Bausparer, die bei Vertragsabschluss das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,<br />

können nach frühestens sieben Jahren über den Bausparvertrag <strong>auch</strong> ohne<br />

wohnungswirtschaftliche Verwendung prämienunschädlich verfügen.<br />

Sollten Sie noch Fragen haben, dann rufen Sie uns doch einfach an!<br />

www.kieninger-stbg.de Stand: 20. August 2008<br />

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