Eigenheimrentengesetz (EigRentG, auch ... - Eureka24.de
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<strong>Eigenheimrentengesetz</strong><br />
Nach Abschaffung der Eigenheimzulage Ende 2005 hat die Bundesregierung am 4. Juli 2008 das<br />
neue <strong>Eigenheimrentengesetz</strong> verabschiedet. Dieses Gesetz sieht die verbesserte Einbeziehung<br />
des Eigenheimes in die geförderte Altervorsorge vor. Daneben wurde aber <strong>auch</strong> eine nicht so<br />
positive Änderung bei der Wohnungsbauprämie vorgenommen.<br />
Wir wollen Sie hier über die wichtigsten Grundlagen dieses Gesetzes informieren.<br />
Bisherige Riester-Förderung<br />
Im Mittelpunkt der Riester-Förderung stand bisher der Aufbau einer zusätzlichen privaten<br />
kapitalgedeckten Altersvorsorge. Die Altersvorsorgezulage setzt sich seit dem 01.Januar 2008<br />
wie folgt zusammen:<br />
· Grundzulage von 154 EUR und<br />
· Kinderzulage von 185 EUR bzw. 300 EUR für Kinder die nach dem 31. Dezember 2007<br />
geboren sind.<br />
Alternativ kann <strong>auch</strong> der Sonderausgabenabzug in Anspruch genommen werden. Dieser wurde<br />
ab dem Jahr 2008 auf 2.100 EUR begrenzt.<br />
Begünstigte Anlageprodukte<br />
Genossenschaftsanteile<br />
Verträge für die Anschaffung weiterer Geschäftsanteile an einer eingetragenen Genossenschaft<br />
für eine vom Förderberechtigten selbst genutzten Genossenschaftswohnung, können <strong>auch</strong> als<br />
zertfizierte und somit begünstigte Altersvorsorgeverträge angeboten werden.<br />
Darlehensverträge<br />
Voraussetzung hier ist allerdings die Verwendung der Darlehen für wohnungswirtschaftliche<br />
Zwecke und Tilgung der Darlehen bis spätestens zur Vollendung des 68. Lebensjahrs. Auch<br />
Bausparkassen können nun ebenfalls solche Altervorsorgeverträge anbieten.<br />
Hier gibt es drei Varianten:<br />
· Der Vertrag wird unmittelbar bei Darlehensaufnahme abgeschlossen und ein<br />
vorhergehender Sparvertrag ist nicht erforderlich.<br />
· Nach Abschluss des Ansparvorgangs wird das Angesparte entnommen und eine<br />
Darlehensaufnahme ist möglich.<br />
www.kieninger-stbg.de Stand: 20. August 2008<br />
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· Das zertifizierte Vorfinanzierungsdarlehen besteht aus einem tilgungsfreien Darlehen<br />
und einem Sparvertrag, wobei der Sparvertrag nach Ablauf zur Tilgung verwendet<br />
werden muss. Diese beiden Verträge müssen in einem einheitlichen Vertragsmuster<br />
geregelt werden.<br />
Tilgungsleistungen<br />
Die Darlehenstilgungen zugunsten eines zertifizierten Altersvorsorgevertrags werden als<br />
Altersvorsorgebeiträge steuerlich gefördert, wenn das nach dem 31.Dezember 2007<br />
aufgenommene Darlehen für wohnungswirtschaftliche Zwecke verwendet wurde. Die<br />
Altersvorsorgezulage wird dem Vertrag ebenfalls gutgeschrieben und fungiert als<br />
Sondertilgung.<br />
Entnahme von gefördertem Anlagevorsorgevermögen<br />
Das bisher in einem Altersvorsorgevertrag angesparte Vermögen kann für<br />
wohnungswirtschaftliche Zwecke entnommen werden. Eine Kombination von einer<br />
Kapitalentnahme und einer Tilgungsförderung ist ebenfalls möglich.<br />
Wohnungswirtschaftliche Verwendung<br />
Eine wohnungswirtschaftliche Verwendung liegt in folgenden Fällen vor:<br />
· Anschaffung oder Herstellung einer selbstgenutzten Wohnung<br />
· Erwerb von Pflichtanteilen an einer in das Register eingetragenen Genossenschaft für die<br />
Selbstnutzung einer Genossenschaftswohnung<br />
· Anschaffung eines eigentumsähnlichen oder lebenslangen Dauerwohnrechts<br />
Nachgelagerte Besteuerung<br />
Die geförderten Tilgungsbeiträge sowie alle gezahlten Zulagen werden in einem sogenannten<br />
Wohnförderkonto erfasst. Dieser dort ermittelte Wert dient dann der späteren nachgelagerten<br />
Besteuerung (Auszahlungsphase). Als Ausgleich für die vorzeitige Nutzung des<br />
Altersvorsorgekapitals im Gegenzug zu anderen Riester-Produkten wird der im<br />
Wohnförderkonto eingestellte Betrag um jährlich 2% in der Ansparphase erhöht.<br />
Zu Beginn der Auszahlungsphase des Wohnförderkontos, bei Vollendung des 65. Lebensjahrs,<br />
wird der Saldo entweder als Einmalbetrag oder verteilt bis zum 85. Lebensjahr versteuert. Im<br />
www.kieninger-stbg.de Stand: 20. August 2008<br />
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Falle der Versteuerung als Einmalbetrag, unterliegen 70% des Wertes des Wohnförderkontos der<br />
Versteuerung.<br />
Aufgabe der Selbstnutzung<br />
Sollte die geförderte Wohnung nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken dienen, muss der<br />
Zulagenberechtigte dies während der Ansparphase dem Anbieter und während der<br />
Auszahlungsphase der Zulagenstelle unverzüglich melden. In diesen Fällen erfolgt eine<br />
unmittelbare Besteuerung des Wohnförderkontos.<br />
Berufseinsteiger-Bonus<br />
Alle Förderberechtigten, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten einmalig<br />
eine um 200 EUR erhöhte Grundzulage.<br />
Änderungen bei der Wohnungsbauprämie<br />
· Soweit Beiträge an Bausparkassen zugunsten eines zertifizierten Altervorsorgevertrags<br />
gezahlt werden, können diese nicht <strong>auch</strong> prämienbegünstigt sein.<br />
· Für alle nach dem 31.Dezember 2008 abgeschlossenen Bausparverträge wird die<br />
Wohnungsbauprämie nur noch gezahlt, soweit eine wohnungswirtschaftliche<br />
Verwendung des Vertrags stattfindet.<br />
· Bausparer, die bei Vertragsabschluss das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,<br />
können nach frühestens sieben Jahren über den Bausparvertrag <strong>auch</strong> ohne<br />
wohnungswirtschaftliche Verwendung prämienunschädlich verfügen.<br />
Sollten Sie noch Fragen haben, dann rufen Sie uns doch einfach an!<br />
www.kieninger-stbg.de Stand: 20. August 2008<br />
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