Infoblatt - Fachschaft Philosophie - LMU
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FAKULTÄT FÜR PHILOSOPHIE, WISSENSCHAFTSTHEORIE UND<br />
RELIGIONSWISSENSCHAFT<br />
STUDIENANGELEGENHEITEN<br />
2.5.2012<br />
Möglichkeit des Satzungswechsels im Bachelorstudiengang <strong>Philosophie</strong> im SoSe 2012<br />
<strong>Infoblatt</strong> für BA-Hauptfachstudentinnen und -studenten<br />
von Thomas Wyrwich (T.Wyrwich@lmu.de), Studiengangskoordinator<br />
1. Einführung<br />
Die Fakultät 10 wird zum SoSe 2012 mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit eine neue Prüfungs- und<br />
Studienordnung (PStO) für das Bachelor-Hauptfach <strong>Philosophie</strong> einführen, die mehrere Semester lang unter<br />
engagierter und grundlegender Mitwirkung der <strong>Fachschaft</strong> <strong>Philosophie</strong> an der Fakultät ausgearbeitet<br />
wurde. Die neue PStO wurde bereits am 9.2.2012 vom Senat der <strong>LMU</strong> beschlossen. Auch wenn die<br />
Erteilung des Einvernehmens des Bayerischen Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst<br />
gegenwärtig (2.5.2012) noch aussteht, hat mir die Rechtsabteilung der <strong>LMU</strong> signalisiert, dass wir Ihnen<br />
bereits die Möglichkeit einräumen können, Ihren Willen zu bekunden, – vorbehaltlich der ministeriellen<br />
Erteilung des Einvernehmens – die Satzung zu wechseln. Sie können also bis zum 14.5.2012 schriftlich<br />
erklären, die Satzung wechseln zu wollen, müssen das aber nicht tun, es handelt sich hierbei um eine<br />
reine Zusatzoption.<br />
Wenn Sie die Satzung wechseln wollen, so füllen Sie bitte die beigefügte Erklärung aus, stecken sie in einen<br />
Briefumschlag und schicken sie bis zum 14.5.2012 an: Herrn Th. Wyrwich, <strong>LMU</strong>, Haupost-F. 39,<br />
Geschwister-Scholl-Platz 1, 80539 München. Wenn Sie das Porto sparen wollen, können Sie auf den<br />
Briefumschlag auch nur: „Herrn Th. Wyrwich, Hauspost-F. 39“ schreiben und denselben in den Hauspost-<br />
Briefkasten innerhalb der Poststelle (= rechts neben dem Haupteingang, Geschwister-Scholl-Platz 1, einfach<br />
reingehen...) werfen. Alternativ können Sie mir die Erklärung auch nach der Infoveranstaltung zum<br />
Satzungswechsel, die am Mi, 9.5.2012, um 18 Uhr c.t. im Raum A 140 im Hauptgebäude angeboten wird,<br />
persönlich übergeben. Vorzugsweise im Rahmen dieser Infoveranstaltung können auch alle Fragen zum<br />
Satzungswechsel gestellt werden, die durch dieses <strong>Infoblatt</strong> ggf. nicht beantwortet werden.<br />
Nach einem Satzungswechsel werden die Leistungen, die Sie bisher im BA-Hauptfach <strong>Philosophie</strong> erbracht<br />
haben, von mir (automatisch) unter Hinzuziehung von äquivalenten Modulen und Prüfungen aus der neuen<br />
Ordnung in die Systematik der neuen PStO überführt (siehe dazu gleich 2. und 3.). Für Ihr Nebenfach ändert<br />
sich durch den Satzungswechsel nichts.<br />
2. Die neue Ordnung im Vergleich zur alten PStO<br />
Einen genauen Überblick über die Modifikationen, die im Rahmen der neuen PStO vorgenommen wurden,<br />
können Sie sich verschaffen, indem Sie die angehängte Satzung und v. a. deren „Anlage 2“ mit der<br />
geltenden Satzung und deren „Anlage 2“ 1 vergleichen. Folgende Punkte wurden wesentlich geändert:<br />
Gemäß der neuen Ordnung können sich Studierende nach dem fünften Fachsemester entscheiden, ob<br />
sie ihr BA-<strong>Philosophie</strong>-Studium (wie gehabt) nach sechs Semestern regulär beenden oder noch zwei<br />
zusätzliche Fachsemester (zusätzlich 2 x 30 CP) anhängen wollen, um sich so für eine BA-<br />
Regelstudienzeit von acht Semestern zu entscheiden, die dann auch also solche gegenüber dem BAFÖG-<br />
Amt etc. angegeben werden kann.<br />
Hinweis: Mit einem Wechsel entscheiden Sie sich (also) nicht gezwungenermaßen für die 8-Semester-<br />
Variante, sondern können sich diese Option in der Regel noch offen halten. Sollten Sie allerdings<br />
wechseln wollen, sich gegenwärtig schon in einem höheren Fachsemester befinden und bereits so viele<br />
Leistungen (= mehr als das bisherige „Pflichtprogramm“ der ersten drei Fachsemester) erbracht haben,<br />
dass diese von mir im Rahmen der neuen Ordnung nur in der 8-Semester-Variante „untergebracht“<br />
werden könnten, werde ich ggf. mit Ihnen Rücksprache halten.<br />
1 Siehe: http://www.uni-muenchen.de/aktuelles/amtl_voe/497-10ph-ba-10-ps00.pdf<br />
Seite 1
In der neuen Ordnung sind weniger Prüfungen vorgesehen als in der bisherigen Ordnung. So werden<br />
etwa mit Ausnahme der Logik-Vorlesung und der Wissenschaftstheorie-Vorlesung alle anderen<br />
Überblicksvorlesungen innerhalb der neuen Ordnung nicht mehr (durch eine Klausur) separat geprüft.<br />
Die Prüfung wird hier ausschließlich in dem begleitenden Lektürekurs/Seminar abgenommen.<br />
Studierenden, die an einer Reduktion der Prüfungslast interessiert sind, wird der Satzungswechsel<br />
daher in jedem Fall empfohlen, unabhängig davon, ob sie dann sechs oder acht Semester studieren<br />
wollen. Mit Hilfe der folgenden Tabelle können Sie die abverlangten Prüfungsleistungen in den beiden<br />
Ordnungen vergleichen (bitte entnehmen Sie die Langtitel der Module, die Prüfungsumfänge etc. den<br />
„Anlagen 2“):<br />
Alte Ordnung Neue Ordnung<br />
Semester 1 bis 5: Semester 1 bis 5:<br />
P 1 (Einführung) Einführungsessay P 1 (Einführung) Einführungsessay<br />
P 2 (Logik) Klausur P 2 (Logik) Klausur<br />
P 3.1 (WT-VL) Klausur P 3.1 (WT-VL) Klausur<br />
P 3.2 (WT-Übung) Übungsaufgaben P 3.2 (WT-Übung)<br />
P 4.1 (VL PP I) Klausur P 4.1 (VL TP II)<br />
P 4.2 (LK PP I) Referat o. Protokoll o. Klausur P 4.2 (Seminar TP I/II) Hausarbeit<br />
P 5.1 (VL GdP I) Klausur P 5.1 (VL PP I)<br />
P 5.2 (LK GdP I) Referat o. Protokoll o. Klausur P 5.2 (Seminar PP I/II) Hausarbeit<br />
P 6 (Essaykurs PP) 4 Essays P 6.1 (VL PP II)<br />
P 7.1 (VL PP II) Klausur P 6.2 (LK PP I/II) Referat+Protokoll<br />
P 7.2 (Seminar 1) Hausarbeit o. Referat+Protokoll P 7.1 (VL GdP I)<br />
P 8 (Essaykurs TP) 4 Essays P 7.2 (LK GdP I/II) Referat+Protokoll<br />
P 9.1 (VL TP II) Klausur P 8.1 (VL GdP II)<br />
P 9.2 (Seminar 2) Hausarbeit o. Referat+Protokoll P 8.2 (Seminar GdP I/II) Hausarbeit<br />
P 10 (Essaykurs GdP) 4 Essays P 9 (Essaykurs I) 4 Essays<br />
P 11.1 (VL GdP II) Klausur P 10 (Forschungsseminar I) größere Hausarbeit<br />
P 11.2 (Seminar 3) Hausarbeit o. Referat+Protokoll<br />
Optionale, zusätzliche Semester 6 und 7:<br />
WP 5 (Essaykurs II) 4 Essays<br />
WP 6 (Forschungsseminar II) gr. Hausarbeit o. Referat+Protokoll<br />
WP 7 (Zusatzqualifikationen) 24 CP (!), u. a. entweder für<br />
- 2 Semester (selbst organisiertes)<br />
Auslandsstudium o.<br />
- universitäres Doppelstudium o.<br />
- CP aus anderen <strong>LMU</strong>-Kursen, aber<br />
nicht aus den Nebenfach-Modulen<br />
WP 8 (Essaykurs III) 4 Essays<br />
WP 9 (Forschungsseminar III) gr. Hausarbeit o. Referat+Protokoll<br />
6. Semester: 6. bzw. 8. Semester:<br />
WP 1/2/3 Referat+Exposé WP 1/2/3 Referat+Exposé<br />
P 12 BA-Arbeit+Disputation WP 4/WP 10 BA-Arbeit+Disputation<br />
VL= Vorlesung, o. = oder, WT = Wissenschaftstheorie, TP = Theoretische <strong>Philosophie</strong>, PP = Praktische <strong>Philosophie</strong>, GdP = Geschichte<br />
der <strong>Philosophie</strong>, LK = Lektürekurs<br />
Die neue Ordnung sieht im Unterschied zur bisherigen Ordnung eine Best-of-Regelung bei der<br />
Endnotenbildung vor (siehe § 21).<br />
Die neue Ordnung beinhaltet im Unterschied zur bisherigen Ordnung die Möglichkeit, bereits<br />
bestandene, benotete Prüfungen zur Notenverbesserung einmalig im nächstmöglichen Prüfungstermin<br />
zu wiederholen, wobei dann das bessere Ergebnis zählt.<br />
Die neue Ordnung verzichtet darauf, innerhalb der Fachsemester 2 bis 4 verbindliche Empfehlungen<br />
dahingehend auszusprechen, wann die jeweiligen Grundlagenmodule genau absolviert werden sollten.<br />
3. Konsequenzen für die anstehenden Prüfungen nach einem Übertritt<br />
a) 2. Fachsemester (nach regulärem Studienverlauf!):<br />
Nach einem Wechsel müssen Sie in den Vorlesungen „Praktische <strong>Philosophie</strong> I“ sowie „Geschichte der<br />
Geschichte I“ keine Klausur mehr schreiben. Stattdessen sollten Sie jetzt in den Lektürekursen zwei „kleine“<br />
Leistungen statt einer „kleinen“ Leistung erbringen, also entweder Referat+Protokoll oder Referat+Klausur<br />
oder Klausur+Protokoll oder Klausur+kleiner Essay oder Referat+kleiner Essay... (eigentlich/bestenfalls:<br />
Seite 2
Referat+Protokoll, aber gerade in diesem „Umbruchsemester“ ist eine gewisse Flexibilität sicher im<br />
Interesse aller; besprechen Sie diese „Erweiterung“ bitte direkt mit den Dozierenden). Nach einem Wechsel<br />
fallen die Aufgaben in der Wissenschaftstheorie-Übung als Prüfung weg. Das 1. Fachsemester<br />
(Einführungsessay+Logik-Klausur) kann vollständig auf das 1. Fachsemester der neuen Ordnung abgebildet<br />
werden.<br />
b) 4. Fachsemester (nach regulärem Studienverlauf!):<br />
Das 1. Fachsemester kann nach einem Wechsel vollständig auf das 1. Fachsemester der neuen Ordnung<br />
abgebildet werden, ebenso das Wissenschaftstheorie-Modul. „Vorlesungsklausur und Lektürekursleistung“<br />
gemäß der alten Ordnung (2. Fachsemester) entsprechen in der neuen Ordnung der Prüfungsleistung<br />
„Referat+Protokoll“. Der Essaykurs aus dem letzten Fachsemester (P 8) kann als Essaykurs im neuen Modul<br />
P 9 geltend gemacht werden; das alte P 7 entspricht in der neuen Ordnung dem P 4 oder dem P 5. Mit Blick<br />
auf das laufende Semester fällt nach einem Wechsel in der Vorlesung „Theoretische <strong>Philosophie</strong> II“ die<br />
Klausur weg; in dem dazugehörigen Seminar können Sie weiterhin die Prüfungsleistung erbringen, die Sie<br />
bereits angestrebt haben. Im Fall des Essaykurses, den Sie in diesem Semester besuchen (P 10), werden Sie<br />
sich nach einem Wechsel bei der Prüfungsanmeldung (25.6.-6.7.2012) entscheiden können, ob Sie diesen<br />
Kurs im Rahmen der neuen Ordnung entweder (um sich die 6-Semester-Variante offen zu halten) als<br />
Forschungsseminar P 10 oder als WP 5 (= 2. Essaykurs in der 8-Semester-Variante) einbringen wollen (im<br />
Fall der Einbringung als P 10 können die 4 Essays als Äquivalent für die größere Hausarbeit fungieren).<br />
c) 6. Fachsemester (nach regulärem Studienverlauf!):<br />
Wenn Sie bereits für die BA-Arbeit angemeldet sind, die ersten fünf Semester im Hauptfach erfolgreich<br />
absolviert haben und bereits wissen, dass für Sie ein achtsemestriges BA-<strong>Philosophie</strong>studium nicht von<br />
Interesse ist, ist ein Satzungswechsel für Sie nicht unbedingt attraktiv. Ein kleiner Vorteil der alten PStO<br />
besteht dann für Sie darin, dass ihr gemäß im Transcript of Records dokumentiert wird, dass Sie mehr<br />
Prüfungsleistungen erfolgreich absolviert haben, als gemäß der neuen Ordnung verlangt wären.<br />
4. Abschließende Bemerkungen zur 8-Semester-Variante und Master-Anschlussmöglichkeiten<br />
Die 8-Semester-Variante innerhalb der neuen Ordnung kann v. a. für diejenigen attraktiv sein, die ihr<br />
<strong>Philosophie</strong>-Studium insgesamt etwas ausdehnen möchten (weil ihnen z. B. ein erster Abschluss nach sechs<br />
Semestern philosophisch zu früh erscheint) und/oder die Zusatzqualifikationen wie ein selbst organisiertes<br />
Auslandsstudium einbringen wollen; das 6. und 7. Fachsemester enthält also ein optionales<br />
„Mobilitätsfenster“. Beachten Sie aber bitte, dass wir Ihnen im SoSe 2012 (noch) kein innerfakultäres<br />
Angebot innerhalb des zweisemestrigen „WP 7: Zusatzqualifikationen“ machen können. Überhaupt ist<br />
dieses Modul so konzipiert, dass Sie sich hier ggf. eigenständig auf die Suche nach ergänzenden Kursen und<br />
Qualifikationen (zu denen auch universitäre Sprachkurse gehören...) machen sollten. – Zum WiSe 2012/13<br />
ist dann nicht nur die Einführung eines „normalen“ viersemestrigen Masterstudiengangs <strong>Philosophie</strong>, der<br />
ebenfalls ein solches Zusatzqualifikationen-Modul enthalten soll, geplant, sondern ebenso die Etablierung<br />
eines zweisemestrigen Masterstudiengangs, der dann speziell für die 8-Semester-BA-Absolventen (m/w)<br />
gedacht ist. 2 Die Gesamtstudienzeit (BA+MA = 10 Semester = 300 CP) bleibt so jeweils gleich. Auf längere<br />
Sicht sollen exzellente 8-Semester-BA-Absolventen überdies unter bestimmten Voraussetzungen an der<br />
Fakultät direkt mit einem PhD-/Promotionsstudium beginnen können (und am Ende den Masterabschluss<br />
mitverliehen bekommen). Mit der Einrichtung eines solchen PhD-Studiengangs zum WiSe 2012/13 kann<br />
allerdings noch nicht gerechnet werden. Freilich ist ein PhD-/Promotionsstudium künftig auch für<br />
„normale“ <strong>Philosophie</strong>-Masterabsolventen gedacht... –<br />
Weniger attraktiv dürfte die 8-Semester-Variante allerdings für <strong>Philosophie</strong>-Studierende sein, die in erster<br />
Linie den (schnellen) Bachelor-Abschluss anstreben. Denn es sollte nicht vergessen werden, dass im Fall der<br />
6-Semester-Variante (alt und neu) und im Fall der 8-Semester-Variante jeweils der gleiche akademische<br />
Grad (B.A.) verliehen wird, nur eben einmal auf Basis von 180 CP und einmal auf Basis von 240 CP.<br />
2 Zu den Masterstudiengängen siehe auch die ersten Hinweise auf:<br />
http://www.philosophie.uni-muenchen.de/studium/studium_aktuell/ma-studiengaenge.html<br />
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