Buchung einer Tagespflegeperson - Familie-bildung.info
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<strong>Buchung</strong> <strong>einer</strong> <strong>Tagespflegeperson</strong><br />
<strong>Familie</strong>nname<br />
Vorname<br />
Geburtsdatum<br />
Straße, Hausnr.<br />
PLZ, Ort<br />
Telefon privat<br />
ggf. Handy beruflich<br />
Mutter<br />
(c) Landratsamt Regensburg, Altmühlstr. 3, 93059 Regensburg, Stand:06/2011, za<br />
lrar_buchung_tagespflegeperson.pdf<br />
Posteingang:<br />
buchen beim Kreisjugendamt Regensburg (Tel.: 0941/4009-491, Fax: 0941/4009-427) Tagespflege wegen:<br />
Berufstätigkeit der Mutter, Arbeitgeber / selbständig:<br />
Berufstätigkeit des Vaters, Arbeitgeber / selbständig:<br />
sonstige Gründe<br />
Die Kinder<br />
Name geb. am:<br />
Name<br />
geb. am:<br />
werden bei <strong>einer</strong> qualifizierten <strong>Tagespflegeperson</strong> des Landkreises Regensburg<br />
Tagesmutter / -vater<br />
Adresse:<br />
Telefon:<br />
Beginn des Betreuungsverhältnisses: ab an folgenden Zeiten betreut.<br />
Betreuungszeiten sind (nach Ablauf der Eingewöhnungsphase):<br />
Essensgeld:<br />
Höhe des monatlichen Essensgeldes (Angabe in EURO):<br />
€<br />
Dieses ist immer zu Beginn eines Monats per Dauerauftrag / in bar an die <strong>Tagespflegeperson</strong> zu entrichten.<br />
Vater<br />
ja nein<br />
ja nein<br />
Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag<br />
Das Kind besucht zusätzlich folgende Tageseinrichtung:<br />
in der Zeit von bis:<br />
wöchentliche Gesamtstundenzahl:<br />
unter folgenden Voraussetzungen:<br />
davon in der Nacht (20.00 bis 6.00 Uhr): Std.<br />
ergibt <strong>Buchung</strong>sgruppe:<br />
Std.<br />
Kostenbeitrag:<br />
Höhe des monatlichen Kostenbeitrages (Angabe in EURO):<br />
€<br />
Der Kostenbeitrag ist jeweils zum 15. eines Monats an das Kreisjugendamt Regensburg zu überweisen.<br />
Hierzu ergeht ein gesonderter Bescheid.<br />
Der Kostenbeitrag fällt auch bei Krankheit des Kindes, Urlaub der Eltern und bei Krankheit oder Urlaub der<br />
<strong>Tagespflegeperson</strong> bis zu max. 30 Werktage im Jahr an.<br />
Std.<br />
ehelich<br />
ehelich<br />
1/6
Eingewöhnungsphase beginnt am<br />
Das Betreuungsverhältnis beginnt mit <strong>einer</strong> Eingewöhnungsphase wie folgt:<br />
1. Woche 2. Woche 3. Woche 4. Woche Gesamt Stunden ergibt <strong>Buchung</strong>sgruppe<br />
Ersatzbetreuung<br />
ja<br />
nein<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift der Eltern<br />
Std. Std. Std. Std. Std. Std. wöchentlich<br />
Der Kostenbeitrag beträgt in der Eingewöhnungsphase (Angabe in EURO):<br />
Der <strong>Tagespflegeperson</strong> stehen jährlich 20 Werktage Urlaub sowie zusätzlich eine freie Zeit vom 24.12. bis 1.1. zu. Während dieser<br />
Urlaubstage besteht kein Anspruch auf Ersatzbetreuung gegenüber dem Kreisjugendamt.<br />
Bei Erkrankung der <strong>Tagespflegeperson</strong>, bzw. bei ansteckenden Krankheiten in deren <strong>Familie</strong> besteht ein Anspruch auf Ersatzbetreuung.<br />
Ich/wir benötigen unbedingt im Notfall eine Ersatzbetreuung:<br />
Wenn ja, bei Tagesmutter/-vater<br />
Anschrift<br />
Bei <strong>einer</strong> Ersatzbetreuung ist es notwendig, dass das Kind auch bei der Ersatzpflegeperson eingewöhnt wird.<br />
Krankheit des Kindes<br />
Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich, die Tagspflegeperson von <strong>einer</strong> Erkrankung des Kindes umgehend zu unterrichten und<br />
sich abzusprechen. Bei Erkrankung des Kindes kann eine Betreuung in der Regel nicht stattfinden (Ansteckungsgefahr für andere<br />
Kinder, aufwendige Pflege). Es liegt in der Entscheidung der <strong>Tagespflegeperson</strong>, ein krankes Kind aufzunehmen oder nicht.<br />
Die Pflegeperson kann eine Bescheinigung eines Arztes verlangen, dass das Kind wieder genesen ist.<br />
Bei Unfall oder plötzlicher Erkrankung des Kindes bei der Tagspflegeperson sind umgehend die Erziehungsberechtigten zu <strong>info</strong>rmieren.<br />
Die Erziehungsberechtigten bevollmächtigen die <strong>Tagespflegeperson</strong>, wenn es erforderlich sein sollte, eine ärztliche Behandlung des<br />
Kindes zu veranlassen.<br />
Die Erziehungsberechtigten hinterlegen bei der <strong>Tagespflegeperson</strong> eine Kopie des Impfpasses.<br />
Es bestehen beim Tagespflegekind folgende Anfälligkeiten, gesundheitliche Probleme, Allergien etc.:<br />
Erkrankung / Allergien etc. Vereinbarungen (Medikamente etc.)<br />
Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und sonstige Arztbesuche obliegen in der Regel den Eltern. Die <strong>Tagespflegeperson</strong> soll von<br />
den Ergebnissen des Arztbesuches unterrichtet werden, soweit es die Pflege anbelangt.<br />
Fahrten mit dem PKW, mit dem Fahrrad, Schwimmen<br />
Die Erziehungsberechtigten bevollmächtigen die Betreuungsperson, das Tageskind unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften<br />
im PKW oder auf dem Fahrrad mitzunehmen und mit dem Kind Schwimmen zu gehen:<br />
PKW<br />
Fahrrad<br />
Schwimmen<br />
ja nein<br />
ja nein<br />
ja nein<br />
Schweigepflicht<br />
Alle Beteiligten verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die den persönlichen Lebensbereich der beiden <strong>Familie</strong>n betreffen,<br />
Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch nach Beendigung der Betreuung.<br />
Das beiliegende Hinweisblatt ist Bestandteil dieser <strong>Buchung</strong>.<br />
(c) Landratsamt Regensburg, Altmühlstr. 3, 93059 Regensburg, Stand:06/2011, za<br />
Unterschrift der Betreuungsperson<br />
lrar_buchung_tagespflegeperson.pdf<br />
€<br />
2/6
Nachweis der kinderärztlichen Untersuchung<br />
bei der Anmeldung zum Besuch <strong>einer</strong> <strong>Tagespflegeperson</strong><br />
Kind:<br />
geb.:<br />
Bei Abschluss der Betreuungsvereinbarung zur Tagespflege wurden die Eltern des oben genannten Kindes von<br />
mir am aufgefordert, einen Nachweis über die Durchführung der kinderärztlichen<br />
Vorsorgeuntersuchung vorzulegen.<br />
Mir wurde am folgender Nachweis vorgelegt:<br />
oder:<br />
Ort, Datum<br />
ordnungsgemäß abgestempeltes und unterschriebenes Kinder-Untersuchungsheft<br />
ordnungsgemäße Bestätigung des Kinderarztes über die durchgeführten fälligen Früherkennungsuntersuchungen<br />
trotz Aufforderung wurde kein Nachweis über die kinderärztliche Vorsorgeuntersuchung vorgelegt.<br />
Unterschrift der <strong>Tagespflegeperson</strong><br />
(c) Landratsamt Regensburg, Altmühlstr. 3, 93059 Regensburg, Stand:06/2011, za<br />
lrar_buchung_tagespflegeperson.pdf<br />
3/6
Informationen zum Tagespflegekind<br />
Tagespflegekind<br />
Name des Kindes<br />
Wohnanschrift:<br />
Telefon:<br />
Die Mutter ist tagsüber zu erreichen:<br />
Name der Mutter<br />
Ort / Anschrift tagsüber<br />
Telefon:<br />
Normalerweise an welchem Tag<br />
zu welcher Zeit zu erreichen<br />
Der Vater ist tagsüber zu erreichen:<br />
Name des Vaters<br />
Ort / Anschrift tagsüber<br />
Telefon:<br />
Normalerweise an welchem Tag<br />
zu welcher Zeit zu erreichen<br />
Dritte im Notfall <strong>info</strong>rmieren:<br />
Name<br />
Anschrift<br />
Telefon:<br />
Wer darf abholen?<br />
Namen anderer AbholerInnen<br />
ggf. Einschränkungen<br />
Kinderarzt:<br />
Name des Kinderarztes<br />
Anschrift<br />
Telefon:<br />
Krankenkasse<br />
Versichert über wen<br />
Bei Kindergarten- / Schulkindern:<br />
Anschrift Kindergarten / Schule<br />
Erzieherin/Klasse/KlassenleherIn<br />
Sonstiges:<br />
(c) Landratsamt Regensburg, Altmühlstr. 3, 93059 Regensburg, Stand:06/2011, za<br />
Geburtsdatum<br />
lrar_buchung_tagespflegeperson.pdf<br />
Stellung zum Kind<br />
4/6
Hinweisblatt für Eltern<br />
Finanzielle Verpflichtung der Eltern<br />
Die Eltern bezahlen den Kostenbeitrag für jedes betreute Kind an das Kreisjugendamt. Die Einrichtung eines Dauerauftrages zur<br />
regelmäßigen und pünktlichen Zahlung wird empfohlen. Das Essensgeld ist direkt an die/den Tagesmutter/vater zu bezahlen.<br />
Kostenbeitrag<br />
Für die Kinderbetreuung ist monatlich ein Kostenbeitrag zu entrichten. Die Höhe des Kostenbeitrags hängt von der Anzahl der Betreuungsstunden<br />
ab. Der Stundensatz ergibt sich aus den vom Jugendhilfeausschuss des Landkreises Regensburg beschlossenen Sätzen, deren<br />
Änderung zu <strong>einer</strong> Anpassung des Stundensatzes führt.<br />
Eine Änderung der wöchentlichen Betreuungsstundenzahl führt ggf. zu <strong>einer</strong> Anpassung des Kostenbeitrags, hierzu ist eine neue schriftliche<br />
<strong>Buchung</strong> (einen Monat vorher) erforderlich.<br />
Der Kostenbeitrag fällt auch bei Krankheit des Kindes, Urlaub der Eltern und bei Krankheit oder Urlaub der <strong>Tagespflegeperson</strong> an.<br />
Über die Höhe des Kostenbeitrags wird ein schriftlicher Bescheid vom Kreisjugendamt Regensburg erlassen.<br />
Derzeit sind folgende Kostenbeiträge festgelegt: (Stand: 01.09.2008)<br />
<strong>Buchung</strong>szeit<br />
wöchentlich<br />
Auf Antrag kann der Kostenbeitrag einkommensabhängig ganz oder zum Teil im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe vom<br />
Kreisjugendamt übernommen werden. Betreuungszeiten in der Nacht (20 bis 6 Uhr) werden nur zu 40 % als <strong>Buchung</strong>szeit berücksichtigt.<br />
Essensgeld<br />
Zum Beginn eines jeden Monats ist eine monatliche Essensgeldpauschale an die/den Tagesmutter/vater zu entrichten. Hierbei wird die<br />
Einrichtung eines Dauerauftrags zur regelmäßigen und pünktlichen Zahlung empfohlen. Die Höhe der Pauschale wird zu Beginn des<br />
Pflegeverhältnisses ermittelt. Diese Pauschale errechnet sich nach den jeweiligen Mahlzeiten, währenddessen sich das Kind in der<br />
Pflegestelle befindet:<br />
Krippen- und Kindergartenkinder:<br />
Frühstück oder Brotzeit: 1,00 €<br />
Mittagessen: 1,50 €<br />
Abendessen: 1,50 €<br />
Schulkinder:<br />
Frühstück oder Brotzeit: 1,50 €<br />
Mittagessen: 2,50 €<br />
Abendessen: 2,50 €<br />
Elternbeitrag mtl. unter<br />
3 Jahren<br />
Bei Abschluss der Betreuungsvereinbarung wird eine mtl. Pauschale zwischen den Eltern und der <strong>Tagespflegeperson</strong> nach den oben<br />
genannten Kriterien vereinbart. Eine tageweise Abrechnung ist ausdrücklich nicht möglich. Wenn das Tagespflegekind zu den Essenszeiten<br />
der Tagespflegestelle betreut wird, ist eine <strong>Buchung</strong> des Essens verpflichtend.<br />
Kinder unter einem Jahr:<br />
Fläschchen-, Gläschennahrung und Fertigbrei müssen von den Eltern mitgebracht werden. Deshalb fällt für diese Altersgruppe lediglich ein<br />
Pauschalbetrag in Höhe von 10,00 € mtl. an.<br />
Evtl. erforderliche Windeln müssen bei allen Altersgruppen ebenfalls von den Eltern mitgebracht werden.<br />
Falls das Kind über einen längeren Zeitraum (z.B. während 2-wöchigem Urlaub) nicht bei der/dem Tagesmutter/vater war, kann das<br />
Essensgeld für diesen Monat entsprechend gekürzt werden (z.B. halbiert, wenn es 2 Wochen gefehlt hat)<br />
Eine Anpassung an die allgemeine Preisentwicklung wird vorbehalten.<br />
Eintrittsgelder für Freizeitunternehmungen sind im Essensgeld nicht enthalten und sind daher separat je nach Anfall von den Eltern zu tragen.<br />
Mit Ausnahme des Essensgeldes und evtl. Eintrittsgelder ist die/der Tagesmutter/vater nicht berechtigt, finanzielle Leistungen unmittelbar von<br />
den Eltern anzunehmen oder zu verlangen. Fahrtkosten für evtl. erforderliche Fahrdienste durch die <strong>Tagespflegeperson</strong> sind hiervon<br />
ausgenommen.<br />
Probezeit<br />
Die ersten vier Wochen ab Beginn des Betreuungsverhältnisses gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann eine wöchentliche<br />
Kündigung erfolgen. Im Falle <strong>einer</strong> Kündigung während der Probezeit wird der monatliche Kostenbeitrag auf den tatsächlichen<br />
Betreuungsumfang abgestellt.<br />
Kündigungsfrist<br />
Das Betreuungsverhältnis kann von beiden Seiten mit <strong>einer</strong> Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.<br />
Bei Vorliegen schwerwiegender Gründe ist eine fristlose Kündigung möglich. Dabei sollen beide <strong>Familie</strong>n besondere Rücksicht auf die<br />
Bedürfnisse und das Wohl des Kindes nehmen. Auf eine behutsame Vorbereitung des Kindes bei <strong>einer</strong> Trennung ist zu achten.<br />
(c) Landratsamt Regensburg, Altmühlstr. 3, 93059 Regensburg, Stand:06/2011, za<br />
Elternbeitrag mtl. ab 3<br />
Jahren<br />
= 10 Std. 100,00 € 65,00 €<br />
bis 15 Std. 140,00 € 75,00 €<br />
bis 20 Std. 180,00 € 85,00 €<br />
bis 25 Std. 220,00 € 95,00 €<br />
bis 30 Std. 260,00 € 105,00 €<br />
bis 35 Std. 300,00 € 115,00 €<br />
bis 40 Std. 340,00 € 125,00 €<br />
bis 45 Std. 380,00 € 135,00 €<br />
ab 50 Std. 420,00 € 145,00 €<br />
lrar_buchung_tagespflegeperson.pdf<br />
5/6
Rahmen<br />
Das Kind wird von den Eltern zu den jeweils genannten Zeiten der/dem Tagesmutter/vater in deren Wohnung übergeben und zum Ende der<br />
vereinbarten Uhrzeit wieder abgeholt. Die Bring- und Holzeiten müssen innerhalb der gebuchten Stundenkategorie stattfinden. Die Eltern<br />
sowie die Betreuungsperson verpflichten sich, die vereinbarten Zeiten einzuhalten.<br />
Betreuungszeiten, die auf Grund Krankheit des Kindes, Urlaub der Eltern, Krankheit oder Urlaub der <strong>Tagespflegeperson</strong> nicht<br />
stattgefunden haben oder aus anderen Gründen von den Eltern nicht wahrgenommen wurden, sind von der <strong>Tagespflegeperson</strong><br />
nicht nachzuarbeiten.<br />
Die Eltern sorgen für eine der Jahreszeit entsprechende Bekleidung des Kindes, ebenso für Hausschuhe und geben zusätzlich saubere<br />
Wäsche zum Wechseln mit. Das Sauberhalten und Instandhalten von Kleidung und Wäsche sind Aufgaben der Eltern.<br />
Ein Teil der Spielsachen wird von der Betreuungsperson gestellt. Die Eltern geben dem Kind einige Spielsachen und Kuscheltiere mit. Vor<br />
Beginn des Pflegeverhältnisses ist zu klären, ob ein weiteres Bett, Kinderwagen, Hochstuhl etc. vorhanden sind bzw. wer diese Dinge<br />
beschafft.<br />
Aufsichtspflicht und Haftpflicht<br />
Die <strong>Tagespflegeperson</strong> übernimmt während der Zeit, in der das Kind durch sie betreut wird, die Aufsichtspflicht (gem. § 832 BGB) über das<br />
Kind. Die <strong>Tagespflegeperson</strong> und das Tagespflegekind werden bei <strong>einer</strong> Sammelversicherung über das Kreisjugendamt für die Belange des<br />
Tagespflegeverhältnisses haftpflichtversichert.<br />
Durch die Haftpflichtversicherung werden Personen- und Sachschäden von Dritten (nicht der Tagesmutter/-vater) durch<br />
Aufsichtspflichtverletzung abgedeckt. Die Kosten dafür trägt das Kreisjugendamt. Schäden von Dritten sind unverzüglich dem Kreisjugendamt<br />
zu melden.<br />
Unfallversicherungsschutz<br />
Das Kind ist während der Betreuungszeit gesetzlich unfallversichert. Jeder Unfall, durch den das Tageskind im Zusammenhang mit der<br />
Unterbringung bei <strong>einer</strong> <strong>Tagespflegeperson</strong> verletzt wird, ist auf einem dafür vorgesehenen Vordruck binnen drei Tagen, nachdem die<br />
<strong>Tagespflegeperson</strong> von dem Unfall Kenntnis erhalten hat, bei der Bayerischen Landesunfallkasse, 80791 München zu melden.<br />
Unfallanzeigen können unter www.bayerluk.de abgerufen werden.<br />
Zusammenarbeit:<br />
Allgemeine Grundsätze der Betreuung<br />
Die/Der Tagesmutter/vater werden Ihr Kind liebevoll betreuen und vielseitige Entwicklungsanregungen geben. Dabei wird auf jegliche<br />
körperliche und seelische Gewalt dem Kind gegenüber verzichtet. Alle Beteiligten möchten daran mitwirken, dass Ihr Kind sich wohl fühlt und<br />
gerne kommt.<br />
Alle Beteiligten verpflichten sich, im Interesse des Kindes zusammen zu arbeiten.<br />
Die Eltern erteilen sowohl der/dem Tagesmutter/vater als auch dem Kreisjugendamt alle für die Betreuung des Kindes wichtigen Auskünfte.<br />
Die Eltern werden umgekehrt ebenfalls über die während der Betreuung des Kindes auftretenden wesentlichen Begebenheiten unterrichtet.<br />
Bei besonderen Vorkommnissen, wie <strong>einer</strong> ernsthaften Erkrankung oder einem Unfall des Kindes, werden die Eltern sofort benachrichtigt.<br />
Ersatzbetreuung durch das Kreisjugendamt<br />
Urlaub<br />
Der <strong>Tagespflegeperson</strong> stehen jährlich 20 Werktage Urlaub, alle gesetzlichen Feiertage in Bayern sowie zusätzlich eine freie Zeit vom 24.12.<br />
bis 01.01. zu. Urlaubstage können auch außerhalb der Ferienzeiten liegen.<br />
Findet die gebuchte Betreuungszeit nicht an 5 Tagen wchtl. statt, sind die Urlaubstage anteilig zu ermitteln (z.B. 3 Tage/Woche ergeben 3/5<br />
des Anspruchs).<br />
Das Gleiche gilt, sofern das Tagespflegeverhältnis während des Jahres beginnt (z.B. Beginn im Juli -> Berechnung mit 6/12).<br />
Bei Beendigung des Tagespflegeverhältnisses während des Jahres erfolgt keine Rückrechnung bzw. -erstattung der bereits eingebrachten<br />
Urlaubstage.<br />
Während der Urlaubstage besteht kein Anspruch auf Ersatzbetreuung gegenüber dem Kreisjugendamt. Übernimmt die<br />
Ersatztagespflegeperson trotzdem die Betreuung ist dies gesondert mit ihr abzurechnen.<br />
Erkrankung der <strong>Tagespflegeperson</strong>:<br />
Bei Erkrankung der <strong>Tagespflegeperson</strong> bzw. bei ansteckenden Krankheiten in deren <strong>Familie</strong> besteht gegenüber dem Kreisjugendamt bis zu<br />
30 Tagen jährlich ein Anspruch auf Ersatzbetreuung.<br />
Die Ersatzbetreuung wird in der Regel durch eine andere <strong>Tagespflegeperson</strong> abgedeckt, die im Vorhinein festgelegt wird. Hierzu ist es<br />
jedoch auch erforderlich, dass das Kind/die Kinder bei der Ersatzpflegeperson ebenfalls eingewöhnt werden.<br />
Ist die <strong>Tagespflegeperson</strong> mehr als 30 Tage im Jahr abwesend und kann keine Ersatzbetreuung für die darüber hinaus dauernde<br />
Abwesenheit der <strong>Tagespflegeperson</strong> angeboten werden, entfällt die Zahlungsverpflichtung der Eltern in Bezug auf den Kostenbeitrag für<br />
diesen Zeitraum.<br />
Erkrankung des Tagespflegekindes:<br />
Die Erziehungsberechtigten sind dazu verpflichtet, die Tagspflegeperson von <strong>einer</strong> Erkrankung des Kindes umgehend zu unterrichten. Bei<br />
Erkrankung des Kindes kann eine Betreuung in der Regel nicht stattfinden (Ansteckungsgefahr für andere Kinder und der<br />
<strong>Tagespflegeperson</strong>, aufwändige Pflege). Es liegt in der Entscheidung der <strong>Tagespflegeperson</strong>, ein krankes Kind aufzunehmen oder<br />
nicht. Die Pflegeperson kann eine Bescheinigung eines Arztes verlangen, dass das Kind wieder genesen ist.<br />
Kinderärztliche Früherkennungsuntersuchung<br />
Der Freistaat Bayern unternimmt große Anstrengungen, den Kinderschutz weiter zu optimieren. Die <strong>Tagespflegeperson</strong>en wurden<br />
verpflichtet, sich bereits vor Abschluss <strong>einer</strong> Betreuungsvereinbarung die Teilnahme des Kindes an der letzten fälligen altersentsprechenden<br />
Früherkennungsuntersuchung nachweisen zu lassen.<br />
In der Regel wird dieser Nachweis durch die Vorlage des ordnungsgemäß abgestempelten und unterschriebenen Kinder-<br />
Untersuchungsheftes geführt.<br />
Im Rahmen der gesellschaftlichen Verpflichtung zum Schutze der Kinder, bitten wir Sie, diese Maßnahme mit zu tragen und Ihr<br />
Untersuchungsheft vorzulegen.<br />
(c) Landratsamt Regensburg, Altmühlstr. 3, 93059 Regensburg, Stand:06/2011, za<br />
lrar_buchung_tagespflegeperson.pdf<br />
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