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Buchung einer Tagespflegeperson - Familie-bildung.info

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<strong>Buchung</strong> <strong>einer</strong> <strong>Tagespflegeperson</strong><br />

<strong>Familie</strong>nname<br />

Vorname<br />

Geburtsdatum<br />

Straße, Hausnr.<br />

PLZ, Ort<br />

Telefon privat<br />

ggf. Handy beruflich<br />

Mutter<br />

(c) Landratsamt Regensburg, Altmühlstr. 3, 93059 Regensburg, Stand:06/2011, za<br />

lrar_buchung_tagespflegeperson.pdf<br />

Posteingang:<br />

buchen beim Kreisjugendamt Regensburg (Tel.: 0941/4009-491, Fax: 0941/4009-427) Tagespflege wegen:<br />

Berufstätigkeit der Mutter, Arbeitgeber / selbständig:<br />

Berufstätigkeit des Vaters, Arbeitgeber / selbständig:<br />

sonstige Gründe<br />

Die Kinder<br />

Name geb. am:<br />

Name<br />

geb. am:<br />

werden bei <strong>einer</strong> qualifizierten <strong>Tagespflegeperson</strong> des Landkreises Regensburg<br />

Tagesmutter / -vater<br />

Adresse:<br />

Telefon:<br />

Beginn des Betreuungsverhältnisses: ab an folgenden Zeiten betreut.<br />

Betreuungszeiten sind (nach Ablauf der Eingewöhnungsphase):<br />

Essensgeld:<br />

Höhe des monatlichen Essensgeldes (Angabe in EURO):<br />

€<br />

Dieses ist immer zu Beginn eines Monats per Dauerauftrag / in bar an die <strong>Tagespflegeperson</strong> zu entrichten.<br />

Vater<br />

ja nein<br />

ja nein<br />

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag<br />

Das Kind besucht zusätzlich folgende Tageseinrichtung:<br />

in der Zeit von bis:<br />

wöchentliche Gesamtstundenzahl:<br />

unter folgenden Voraussetzungen:<br />

davon in der Nacht (20.00 bis 6.00 Uhr): Std.<br />

ergibt <strong>Buchung</strong>sgruppe:<br />

Std.<br />

Kostenbeitrag:<br />

Höhe des monatlichen Kostenbeitrages (Angabe in EURO):<br />

€<br />

Der Kostenbeitrag ist jeweils zum 15. eines Monats an das Kreisjugendamt Regensburg zu überweisen.<br />

Hierzu ergeht ein gesonderter Bescheid.<br />

Der Kostenbeitrag fällt auch bei Krankheit des Kindes, Urlaub der Eltern und bei Krankheit oder Urlaub der<br />

<strong>Tagespflegeperson</strong> bis zu max. 30 Werktage im Jahr an.<br />

Std.<br />

ehelich<br />

ehelich<br />

1/6


Eingewöhnungsphase beginnt am<br />

Das Betreuungsverhältnis beginnt mit <strong>einer</strong> Eingewöhnungsphase wie folgt:<br />

1. Woche 2. Woche 3. Woche 4. Woche Gesamt Stunden ergibt <strong>Buchung</strong>sgruppe<br />

Ersatzbetreuung<br />

ja<br />

nein<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift der Eltern<br />

Std. Std. Std. Std. Std. Std. wöchentlich<br />

Der Kostenbeitrag beträgt in der Eingewöhnungsphase (Angabe in EURO):<br />

Der <strong>Tagespflegeperson</strong> stehen jährlich 20 Werktage Urlaub sowie zusätzlich eine freie Zeit vom 24.12. bis 1.1. zu. Während dieser<br />

Urlaubstage besteht kein Anspruch auf Ersatzbetreuung gegenüber dem Kreisjugendamt.<br />

Bei Erkrankung der <strong>Tagespflegeperson</strong>, bzw. bei ansteckenden Krankheiten in deren <strong>Familie</strong> besteht ein Anspruch auf Ersatzbetreuung.<br />

Ich/wir benötigen unbedingt im Notfall eine Ersatzbetreuung:<br />

Wenn ja, bei Tagesmutter/-vater<br />

Anschrift<br />

Bei <strong>einer</strong> Ersatzbetreuung ist es notwendig, dass das Kind auch bei der Ersatzpflegeperson eingewöhnt wird.<br />

Krankheit des Kindes<br />

Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich, die Tagspflegeperson von <strong>einer</strong> Erkrankung des Kindes umgehend zu unterrichten und<br />

sich abzusprechen. Bei Erkrankung des Kindes kann eine Betreuung in der Regel nicht stattfinden (Ansteckungsgefahr für andere<br />

Kinder, aufwendige Pflege). Es liegt in der Entscheidung der <strong>Tagespflegeperson</strong>, ein krankes Kind aufzunehmen oder nicht.<br />

Die Pflegeperson kann eine Bescheinigung eines Arztes verlangen, dass das Kind wieder genesen ist.<br />

Bei Unfall oder plötzlicher Erkrankung des Kindes bei der Tagspflegeperson sind umgehend die Erziehungsberechtigten zu <strong>info</strong>rmieren.<br />

Die Erziehungsberechtigten bevollmächtigen die <strong>Tagespflegeperson</strong>, wenn es erforderlich sein sollte, eine ärztliche Behandlung des<br />

Kindes zu veranlassen.<br />

Die Erziehungsberechtigten hinterlegen bei der <strong>Tagespflegeperson</strong> eine Kopie des Impfpasses.<br />

Es bestehen beim Tagespflegekind folgende Anfälligkeiten, gesundheitliche Probleme, Allergien etc.:<br />

Erkrankung / Allergien etc. Vereinbarungen (Medikamente etc.)<br />

Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und sonstige Arztbesuche obliegen in der Regel den Eltern. Die <strong>Tagespflegeperson</strong> soll von<br />

den Ergebnissen des Arztbesuches unterrichtet werden, soweit es die Pflege anbelangt.<br />

Fahrten mit dem PKW, mit dem Fahrrad, Schwimmen<br />

Die Erziehungsberechtigten bevollmächtigen die Betreuungsperson, das Tageskind unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften<br />

im PKW oder auf dem Fahrrad mitzunehmen und mit dem Kind Schwimmen zu gehen:<br />

PKW<br />

Fahrrad<br />

Schwimmen<br />

ja nein<br />

ja nein<br />

ja nein<br />

Schweigepflicht<br />

Alle Beteiligten verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die den persönlichen Lebensbereich der beiden <strong>Familie</strong>n betreffen,<br />

Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch nach Beendigung der Betreuung.<br />

Das beiliegende Hinweisblatt ist Bestandteil dieser <strong>Buchung</strong>.<br />

(c) Landratsamt Regensburg, Altmühlstr. 3, 93059 Regensburg, Stand:06/2011, za<br />

Unterschrift der Betreuungsperson<br />

lrar_buchung_tagespflegeperson.pdf<br />

€<br />

2/6


Nachweis der kinderärztlichen Untersuchung<br />

bei der Anmeldung zum Besuch <strong>einer</strong> <strong>Tagespflegeperson</strong><br />

Kind:<br />

geb.:<br />

Bei Abschluss der Betreuungsvereinbarung zur Tagespflege wurden die Eltern des oben genannten Kindes von<br />

mir am aufgefordert, einen Nachweis über die Durchführung der kinderärztlichen<br />

Vorsorgeuntersuchung vorzulegen.<br />

Mir wurde am folgender Nachweis vorgelegt:<br />

oder:<br />

Ort, Datum<br />

ordnungsgemäß abgestempeltes und unterschriebenes Kinder-Untersuchungsheft<br />

ordnungsgemäße Bestätigung des Kinderarztes über die durchgeführten fälligen Früherkennungsuntersuchungen<br />

trotz Aufforderung wurde kein Nachweis über die kinderärztliche Vorsorgeuntersuchung vorgelegt.<br />

Unterschrift der <strong>Tagespflegeperson</strong><br />

(c) Landratsamt Regensburg, Altmühlstr. 3, 93059 Regensburg, Stand:06/2011, za<br />

lrar_buchung_tagespflegeperson.pdf<br />

3/6


Informationen zum Tagespflegekind<br />

Tagespflegekind<br />

Name des Kindes<br />

Wohnanschrift:<br />

Telefon:<br />

Die Mutter ist tagsüber zu erreichen:<br />

Name der Mutter<br />

Ort / Anschrift tagsüber<br />

Telefon:<br />

Normalerweise an welchem Tag<br />

zu welcher Zeit zu erreichen<br />

Der Vater ist tagsüber zu erreichen:<br />

Name des Vaters<br />

Ort / Anschrift tagsüber<br />

Telefon:<br />

Normalerweise an welchem Tag<br />

zu welcher Zeit zu erreichen<br />

Dritte im Notfall <strong>info</strong>rmieren:<br />

Name<br />

Anschrift<br />

Telefon:<br />

Wer darf abholen?<br />

Namen anderer AbholerInnen<br />

ggf. Einschränkungen<br />

Kinderarzt:<br />

Name des Kinderarztes<br />

Anschrift<br />

Telefon:<br />

Krankenkasse<br />

Versichert über wen<br />

Bei Kindergarten- / Schulkindern:<br />

Anschrift Kindergarten / Schule<br />

Erzieherin/Klasse/KlassenleherIn<br />

Sonstiges:<br />

(c) Landratsamt Regensburg, Altmühlstr. 3, 93059 Regensburg, Stand:06/2011, za<br />

Geburtsdatum<br />

lrar_buchung_tagespflegeperson.pdf<br />

Stellung zum Kind<br />

4/6


Hinweisblatt für Eltern<br />

Finanzielle Verpflichtung der Eltern<br />

Die Eltern bezahlen den Kostenbeitrag für jedes betreute Kind an das Kreisjugendamt. Die Einrichtung eines Dauerauftrages zur<br />

regelmäßigen und pünktlichen Zahlung wird empfohlen. Das Essensgeld ist direkt an die/den Tagesmutter/vater zu bezahlen.<br />

Kostenbeitrag<br />

Für die Kinderbetreuung ist monatlich ein Kostenbeitrag zu entrichten. Die Höhe des Kostenbeitrags hängt von der Anzahl der Betreuungsstunden<br />

ab. Der Stundensatz ergibt sich aus den vom Jugendhilfeausschuss des Landkreises Regensburg beschlossenen Sätzen, deren<br />

Änderung zu <strong>einer</strong> Anpassung des Stundensatzes führt.<br />

Eine Änderung der wöchentlichen Betreuungsstundenzahl führt ggf. zu <strong>einer</strong> Anpassung des Kostenbeitrags, hierzu ist eine neue schriftliche<br />

<strong>Buchung</strong> (einen Monat vorher) erforderlich.<br />

Der Kostenbeitrag fällt auch bei Krankheit des Kindes, Urlaub der Eltern und bei Krankheit oder Urlaub der <strong>Tagespflegeperson</strong> an.<br />

Über die Höhe des Kostenbeitrags wird ein schriftlicher Bescheid vom Kreisjugendamt Regensburg erlassen.<br />

Derzeit sind folgende Kostenbeiträge festgelegt: (Stand: 01.09.2008)<br />

<strong>Buchung</strong>szeit<br />

wöchentlich<br />

Auf Antrag kann der Kostenbeitrag einkommensabhängig ganz oder zum Teil im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe vom<br />

Kreisjugendamt übernommen werden. Betreuungszeiten in der Nacht (20 bis 6 Uhr) werden nur zu 40 % als <strong>Buchung</strong>szeit berücksichtigt.<br />

Essensgeld<br />

Zum Beginn eines jeden Monats ist eine monatliche Essensgeldpauschale an die/den Tagesmutter/vater zu entrichten. Hierbei wird die<br />

Einrichtung eines Dauerauftrags zur regelmäßigen und pünktlichen Zahlung empfohlen. Die Höhe der Pauschale wird zu Beginn des<br />

Pflegeverhältnisses ermittelt. Diese Pauschale errechnet sich nach den jeweiligen Mahlzeiten, währenddessen sich das Kind in der<br />

Pflegestelle befindet:<br />

Krippen- und Kindergartenkinder:<br />

Frühstück oder Brotzeit: 1,00 €<br />

Mittagessen: 1,50 €<br />

Abendessen: 1,50 €<br />

Schulkinder:<br />

Frühstück oder Brotzeit: 1,50 €<br />

Mittagessen: 2,50 €<br />

Abendessen: 2,50 €<br />

Elternbeitrag mtl. unter<br />

3 Jahren<br />

Bei Abschluss der Betreuungsvereinbarung wird eine mtl. Pauschale zwischen den Eltern und der <strong>Tagespflegeperson</strong> nach den oben<br />

genannten Kriterien vereinbart. Eine tageweise Abrechnung ist ausdrücklich nicht möglich. Wenn das Tagespflegekind zu den Essenszeiten<br />

der Tagespflegestelle betreut wird, ist eine <strong>Buchung</strong> des Essens verpflichtend.<br />

Kinder unter einem Jahr:<br />

Fläschchen-, Gläschennahrung und Fertigbrei müssen von den Eltern mitgebracht werden. Deshalb fällt für diese Altersgruppe lediglich ein<br />

Pauschalbetrag in Höhe von 10,00 € mtl. an.<br />

Evtl. erforderliche Windeln müssen bei allen Altersgruppen ebenfalls von den Eltern mitgebracht werden.<br />

Falls das Kind über einen längeren Zeitraum (z.B. während 2-wöchigem Urlaub) nicht bei der/dem Tagesmutter/vater war, kann das<br />

Essensgeld für diesen Monat entsprechend gekürzt werden (z.B. halbiert, wenn es 2 Wochen gefehlt hat)<br />

Eine Anpassung an die allgemeine Preisentwicklung wird vorbehalten.<br />

Eintrittsgelder für Freizeitunternehmungen sind im Essensgeld nicht enthalten und sind daher separat je nach Anfall von den Eltern zu tragen.<br />

Mit Ausnahme des Essensgeldes und evtl. Eintrittsgelder ist die/der Tagesmutter/vater nicht berechtigt, finanzielle Leistungen unmittelbar von<br />

den Eltern anzunehmen oder zu verlangen. Fahrtkosten für evtl. erforderliche Fahrdienste durch die <strong>Tagespflegeperson</strong> sind hiervon<br />

ausgenommen.<br />

Probezeit<br />

Die ersten vier Wochen ab Beginn des Betreuungsverhältnisses gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann eine wöchentliche<br />

Kündigung erfolgen. Im Falle <strong>einer</strong> Kündigung während der Probezeit wird der monatliche Kostenbeitrag auf den tatsächlichen<br />

Betreuungsumfang abgestellt.<br />

Kündigungsfrist<br />

Das Betreuungsverhältnis kann von beiden Seiten mit <strong>einer</strong> Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.<br />

Bei Vorliegen schwerwiegender Gründe ist eine fristlose Kündigung möglich. Dabei sollen beide <strong>Familie</strong>n besondere Rücksicht auf die<br />

Bedürfnisse und das Wohl des Kindes nehmen. Auf eine behutsame Vorbereitung des Kindes bei <strong>einer</strong> Trennung ist zu achten.<br />

(c) Landratsamt Regensburg, Altmühlstr. 3, 93059 Regensburg, Stand:06/2011, za<br />

Elternbeitrag mtl. ab 3<br />

Jahren<br />

= 10 Std. 100,00 € 65,00 €<br />

bis 15 Std. 140,00 € 75,00 €<br />

bis 20 Std. 180,00 € 85,00 €<br />

bis 25 Std. 220,00 € 95,00 €<br />

bis 30 Std. 260,00 € 105,00 €<br />

bis 35 Std. 300,00 € 115,00 €<br />

bis 40 Std. 340,00 € 125,00 €<br />

bis 45 Std. 380,00 € 135,00 €<br />

ab 50 Std. 420,00 € 145,00 €<br />

lrar_buchung_tagespflegeperson.pdf<br />

5/6


Rahmen<br />

Das Kind wird von den Eltern zu den jeweils genannten Zeiten der/dem Tagesmutter/vater in deren Wohnung übergeben und zum Ende der<br />

vereinbarten Uhrzeit wieder abgeholt. Die Bring- und Holzeiten müssen innerhalb der gebuchten Stundenkategorie stattfinden. Die Eltern<br />

sowie die Betreuungsperson verpflichten sich, die vereinbarten Zeiten einzuhalten.<br />

Betreuungszeiten, die auf Grund Krankheit des Kindes, Urlaub der Eltern, Krankheit oder Urlaub der <strong>Tagespflegeperson</strong> nicht<br />

stattgefunden haben oder aus anderen Gründen von den Eltern nicht wahrgenommen wurden, sind von der <strong>Tagespflegeperson</strong><br />

nicht nachzuarbeiten.<br />

Die Eltern sorgen für eine der Jahreszeit entsprechende Bekleidung des Kindes, ebenso für Hausschuhe und geben zusätzlich saubere<br />

Wäsche zum Wechseln mit. Das Sauberhalten und Instandhalten von Kleidung und Wäsche sind Aufgaben der Eltern.<br />

Ein Teil der Spielsachen wird von der Betreuungsperson gestellt. Die Eltern geben dem Kind einige Spielsachen und Kuscheltiere mit. Vor<br />

Beginn des Pflegeverhältnisses ist zu klären, ob ein weiteres Bett, Kinderwagen, Hochstuhl etc. vorhanden sind bzw. wer diese Dinge<br />

beschafft.<br />

Aufsichtspflicht und Haftpflicht<br />

Die <strong>Tagespflegeperson</strong> übernimmt während der Zeit, in der das Kind durch sie betreut wird, die Aufsichtspflicht (gem. § 832 BGB) über das<br />

Kind. Die <strong>Tagespflegeperson</strong> und das Tagespflegekind werden bei <strong>einer</strong> Sammelversicherung über das Kreisjugendamt für die Belange des<br />

Tagespflegeverhältnisses haftpflichtversichert.<br />

Durch die Haftpflichtversicherung werden Personen- und Sachschäden von Dritten (nicht der Tagesmutter/-vater) durch<br />

Aufsichtspflichtverletzung abgedeckt. Die Kosten dafür trägt das Kreisjugendamt. Schäden von Dritten sind unverzüglich dem Kreisjugendamt<br />

zu melden.<br />

Unfallversicherungsschutz<br />

Das Kind ist während der Betreuungszeit gesetzlich unfallversichert. Jeder Unfall, durch den das Tageskind im Zusammenhang mit der<br />

Unterbringung bei <strong>einer</strong> <strong>Tagespflegeperson</strong> verletzt wird, ist auf einem dafür vorgesehenen Vordruck binnen drei Tagen, nachdem die<br />

<strong>Tagespflegeperson</strong> von dem Unfall Kenntnis erhalten hat, bei der Bayerischen Landesunfallkasse, 80791 München zu melden.<br />

Unfallanzeigen können unter www.bayerluk.de abgerufen werden.<br />

Zusammenarbeit:<br />

Allgemeine Grundsätze der Betreuung<br />

Die/Der Tagesmutter/vater werden Ihr Kind liebevoll betreuen und vielseitige Entwicklungsanregungen geben. Dabei wird auf jegliche<br />

körperliche und seelische Gewalt dem Kind gegenüber verzichtet. Alle Beteiligten möchten daran mitwirken, dass Ihr Kind sich wohl fühlt und<br />

gerne kommt.<br />

Alle Beteiligten verpflichten sich, im Interesse des Kindes zusammen zu arbeiten.<br />

Die Eltern erteilen sowohl der/dem Tagesmutter/vater als auch dem Kreisjugendamt alle für die Betreuung des Kindes wichtigen Auskünfte.<br />

Die Eltern werden umgekehrt ebenfalls über die während der Betreuung des Kindes auftretenden wesentlichen Begebenheiten unterrichtet.<br />

Bei besonderen Vorkommnissen, wie <strong>einer</strong> ernsthaften Erkrankung oder einem Unfall des Kindes, werden die Eltern sofort benachrichtigt.<br />

Ersatzbetreuung durch das Kreisjugendamt<br />

Urlaub<br />

Der <strong>Tagespflegeperson</strong> stehen jährlich 20 Werktage Urlaub, alle gesetzlichen Feiertage in Bayern sowie zusätzlich eine freie Zeit vom 24.12.<br />

bis 01.01. zu. Urlaubstage können auch außerhalb der Ferienzeiten liegen.<br />

Findet die gebuchte Betreuungszeit nicht an 5 Tagen wchtl. statt, sind die Urlaubstage anteilig zu ermitteln (z.B. 3 Tage/Woche ergeben 3/5<br />

des Anspruchs).<br />

Das Gleiche gilt, sofern das Tagespflegeverhältnis während des Jahres beginnt (z.B. Beginn im Juli -> Berechnung mit 6/12).<br />

Bei Beendigung des Tagespflegeverhältnisses während des Jahres erfolgt keine Rückrechnung bzw. -erstattung der bereits eingebrachten<br />

Urlaubstage.<br />

Während der Urlaubstage besteht kein Anspruch auf Ersatzbetreuung gegenüber dem Kreisjugendamt. Übernimmt die<br />

Ersatztagespflegeperson trotzdem die Betreuung ist dies gesondert mit ihr abzurechnen.<br />

Erkrankung der <strong>Tagespflegeperson</strong>:<br />

Bei Erkrankung der <strong>Tagespflegeperson</strong> bzw. bei ansteckenden Krankheiten in deren <strong>Familie</strong> besteht gegenüber dem Kreisjugendamt bis zu<br />

30 Tagen jährlich ein Anspruch auf Ersatzbetreuung.<br />

Die Ersatzbetreuung wird in der Regel durch eine andere <strong>Tagespflegeperson</strong> abgedeckt, die im Vorhinein festgelegt wird. Hierzu ist es<br />

jedoch auch erforderlich, dass das Kind/die Kinder bei der Ersatzpflegeperson ebenfalls eingewöhnt werden.<br />

Ist die <strong>Tagespflegeperson</strong> mehr als 30 Tage im Jahr abwesend und kann keine Ersatzbetreuung für die darüber hinaus dauernde<br />

Abwesenheit der <strong>Tagespflegeperson</strong> angeboten werden, entfällt die Zahlungsverpflichtung der Eltern in Bezug auf den Kostenbeitrag für<br />

diesen Zeitraum.<br />

Erkrankung des Tagespflegekindes:<br />

Die Erziehungsberechtigten sind dazu verpflichtet, die Tagspflegeperson von <strong>einer</strong> Erkrankung des Kindes umgehend zu unterrichten. Bei<br />

Erkrankung des Kindes kann eine Betreuung in der Regel nicht stattfinden (Ansteckungsgefahr für andere Kinder und der<br />

<strong>Tagespflegeperson</strong>, aufwändige Pflege). Es liegt in der Entscheidung der <strong>Tagespflegeperson</strong>, ein krankes Kind aufzunehmen oder<br />

nicht. Die Pflegeperson kann eine Bescheinigung eines Arztes verlangen, dass das Kind wieder genesen ist.<br />

Kinderärztliche Früherkennungsuntersuchung<br />

Der Freistaat Bayern unternimmt große Anstrengungen, den Kinderschutz weiter zu optimieren. Die <strong>Tagespflegeperson</strong>en wurden<br />

verpflichtet, sich bereits vor Abschluss <strong>einer</strong> Betreuungsvereinbarung die Teilnahme des Kindes an der letzten fälligen altersentsprechenden<br />

Früherkennungsuntersuchung nachweisen zu lassen.<br />

In der Regel wird dieser Nachweis durch die Vorlage des ordnungsgemäß abgestempelten und unterschriebenen Kinder-<br />

Untersuchungsheftes geführt.<br />

Im Rahmen der gesellschaftlichen Verpflichtung zum Schutze der Kinder, bitten wir Sie, diese Maßnahme mit zu tragen und Ihr<br />

Untersuchungsheft vorzulegen.<br />

(c) Landratsamt Regensburg, Altmühlstr. 3, 93059 Regensburg, Stand:06/2011, za<br />

lrar_buchung_tagespflegeperson.pdf<br />

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