Liephart in Vandans - Familia Austria
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Seite 279, 173-70-1696<br />
Gantbriefe:<br />
Johann Schueller gegen Christian Liebhardt<br />
Versuch e<strong>in</strong>er Transkription:<br />
Ich Johann Christoph Rudolph zur Zeit Undervogt und Richter der Stadt und Herrschaft Bludenz,<br />
bekenne hiemit alls härdt dato von Genaden und Gewalts wegen der Röm: Kaÿser Maÿest. Leopolden<br />
des Ersten dies Namens, Erzherzogen zue Öster-Reich z. Me<strong>in</strong>es Allergnädigsten Kaÿsers Herren und<br />
Landtsfürsten allhie zue Bludenz auf dem Rathaus offnen verpann<strong>in</strong>er? Stadtgericht gehalten und<br />
besessne Habe, das alda vor mir und den Vethlßfrmhnen ersch<strong>in</strong>en ist, der wohlehrwürdige <strong>in</strong><br />
Hochgaistliche Herr Hans Schueller, Pfaarherr zur Vandanß, eröffnet und klagt, wie das ihme Christan<br />
Liebhardt daselbsten e<strong>in</strong>er Summa gellts benantlichen vierzig Gulden Zunthune schuldig (Text<br />
unleserlich) derselbe bis dato nit bezahlt werden khönnen, desntwegen er ihm se<strong>in</strong> Haab und Gunth<br />
ligendt und fahrendt auf der Freÿner Gandt gerechtfertiget, verrünst und vergantet habe, begehrte<br />
derohalben darÿber e<strong>in</strong>en Gantbrief und setzt zunrecht ob man ihme denselben nit billich gebe oder<br />
was darumben Recht wäre, weill sich dan das Hürpoth durch den Geschworenen Hans Barthenner von<br />
bedüthenen <strong>Vandans</strong> nachordulnerg? befunden, und weder die berlagte noch <strong>in</strong>mandt anderer von<br />
se<strong>in</strong>etwegen zuegegen gestanden und zurrecht e<strong>in</strong>wand gefüehrt als ist auf me<strong>in</strong>e gehaltene Umbfrag<br />
ihme Herren Ungere der begehrte Gantbrieff nit e<strong>in</strong>hehliger Urthl zuegeben verkhundt worden, und<br />
das derselbe negst Verpheirung? vier Wochen auf beschechen Verboth solliche Underphandt zur<br />
se<strong>in</strong>en Handen zeichen, dieselbe besitzen, nuzen, niessen, und gebrauchen möge, darbeÿ solle er dis<br />
Gerichts Brauch und der Gant Rechten nach beschüzt und beschürmbt werden, doch allteren Rechten<br />
ohne Schaden. Geben auf Sta (Pergament ausgebrochen) zeschandtner M(Pergament ausgebrochen) im<br />
sechszehnhundert sechs und neunzigsten Jahr.<br />
Unterzeichnet von Langh? Bludenz<br />
<strong>Liephart</strong> <strong>in</strong> <strong>Vandans</strong><br />
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