Studieren mit Kind - Familien an der TU Clausthal
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Elterngeld<br />
Ab 1. J<strong>an</strong>uar 2007 gibt es eine Än<strong>der</strong>ung, bei <strong>der</strong> das bisherige<br />
Erziehungsgeld durch das neue Elterngeld ersetzt wird.<br />
Anspruch auf Elterngeld hat, wer einen Wohnsitz o<strong>der</strong> gewöhnlichen<br />
Aufenthalt in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschl<strong>an</strong>d<br />
hat, sein <strong>Kind</strong> vorwiegend selbst erzieht und betreut, die<br />
Personensorge für das <strong>Kind</strong> hat, <strong>mit</strong> dem <strong>Kind</strong> in einem<br />
Haushalt lebt und nicht erwerbstätig ist o<strong>der</strong> nicht mehr als<br />
30 Stunden wöchentlich Teilzeitarbeit leistet. Elterngeld wird<br />
für 12, bei In<strong>an</strong>spruchnahme <strong>der</strong> 2 „Partnermonate“ für 14<br />
Monate gezahlt. Die Höhe richtet sich nach dem vorherigen<br />
Einkommen des Elternteils, das zu Hause bleibt, und beträgt<br />
67 % des bisherigen Nettogehalts, max. aber 1800<br />
Euro. Eltern, die vor <strong>der</strong> Geburt nicht berufstätig waren o<strong>der</strong><br />
weniger als 300 Euro verdient haben, erhalten ein Mindestelterngeld<br />
von 300 Euro (z. B. <strong>Studieren</strong>de). Frauen, die<br />
innerhalb von 24 Monaten nach <strong>der</strong> Geburt des 1. <strong>Kind</strong>es<br />
ein weiteres <strong>Kind</strong> bekommen, erhalten einen Geschwisterbonus<br />
(d. h. zusätzlich zum Mindestelterngeld von 300 Euro<br />
erhält m<strong>an</strong> die Hälfte <strong>der</strong> Differenz zwischen dem Mindestelterngeld<br />
und dem Elterngeld für das erste <strong>Kind</strong> - mind.<br />
aber 75 Euro).<br />
Einkommensgrenzen<br />
Die Angaben beziehen sich jeweils auf das pauschalierte<br />
Jahresnettoeinkommen (= Bruttoeinkommen abzüglich<br />
Werbungskosten, einer Pauschale für Steuern und Sozialabgaben<br />
und abzüglich bestimmter Unterhaltsverpflichtungen)<br />
bei einem <strong>Kind</strong>. Für jedes weitere <strong>Kind</strong> erhöhen<br />
sich die Einkommensgrenzen um 3.140 Euro.<br />
Anspruch auf den Regelbetrag beim Erziehungs- bzw. Elterngeld<br />
besteht, wenn folgende Einkommensgrenzen nicht<br />
überschritten werden:<br />
Regelbetrag, 1. - 6. Lebensmonat<br />
30.000 Euro (Paare), 23.000<br />
Euro (Alleinerziehende)<br />
Budget, 1. - 6. Lebensmonat<br />
22.086 Euro (Paare), 19.086<br />
Euro (Alleinerziehende)<br />
Ab dem 7. Lebensmonat<br />
16.500 Euro (Paare), 13.500<br />
Euro (Alleinerziehende)<br />
Das Mutterschaftsgeld für<br />
die Zeit nach <strong>der</strong> Geburt wird,<br />
<strong>mit</strong> einer Begrenzung auf 10<br />
Euro/Tag (13 Euro bei Budget)<br />
auf das Erziehungs- bzw.<br />
Elterngeld <strong>an</strong>gerechnet. Auf<br />
Leistungen wie Arbeitslosengeld, Ausbildungsför<strong>der</strong>ung<br />
o<strong>der</strong> Wohngeld wird es nicht <strong>an</strong>gerechnet!<br />
Das Erziehungsgeld bzw. Elterngeld muss schriftlich für jeweils<br />
ein Lebensjahr des <strong>Kind</strong>es bei <strong>der</strong> Erziehungsgeldstelle<br />
be<strong>an</strong>tragt werden, in <strong>der</strong>en Bereich die Eltern ihren<br />
Wohnsitz haben. Rückwirkend k<strong>an</strong>n es max. 6 Monate ab<br />
Antragstellung gewährt werden!<br />
<strong>Kind</strong>ergeld<br />
Der <strong>Kind</strong>ergeld<strong>an</strong>spruch beginnt <strong>mit</strong> dem Monat, in dem<br />
das <strong>Kind</strong> geboren wurde wurde und wird unabhängig vom<br />
Elterneinkommen gewährt. <strong>Kind</strong>ergeld wird für <strong>Kind</strong>er gezahlt,<br />
die in Deutschl<strong>an</strong>d einen Wohnsitz haben o<strong>der</strong> sich<br />
hier gewöhnlich aufhalten, unabhängig von ihrer Staats<strong>an</strong>gehörigkeit.<br />
Das <strong>Kind</strong>ergeld wird <strong>an</strong> die Person ausgezahlt,<br />
bei <strong>der</strong> das <strong>Kind</strong> wohnt.<br />
Die Höhe des <strong>Kind</strong>ergeldes beträgt seit J<strong>an</strong>uar 2002 für die<br />
ersten drei <strong>Kind</strong>er jeweils 154 Euro und für jedes weitere<br />
<strong>Kind</strong> 179 Euro. Ein Anspruch auf <strong>Kind</strong>ergeld besteht grundsätzlich<br />
für jeden Monat, in dem die Anspruchsvoraussetzungen<br />
wenigstens <strong>an</strong> einem Tag vorgelegen haben und er<br />
verjährt vier Jahre nach dem Jahr <strong>der</strong> Entstehung. <strong>Kind</strong>ergeld<br />
muss schriftlich bei <strong>der</strong> zuständigen <strong>Familien</strong>kasse<br />
<strong>der</strong> Agentur für Arbeit be<strong>an</strong>tragt werden.<br />
Es wird bis zur Vollendung<br />
des 18. Lebensjahres gezahlt.<br />
Seit 2007 gibt es eine<br />
Än<strong>der</strong>ung bzgl. <strong>der</strong> Altersgrenze<br />
beim <strong>Kind</strong>ergeld. Die<br />
Anspruchsdauer auf das <strong>Kind</strong>ergeld<br />
und die <strong>Kind</strong>erfreibeträge<br />
wurde von 27 Jahre auf<br />
25 Jahre gesenkt.<br />
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