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Studieren mit Kind - Familien an der TU Clausthal

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Elterngeld<br />

Ab 1. J<strong>an</strong>uar 2007 gibt es eine Än<strong>der</strong>ung, bei <strong>der</strong> das bisherige<br />

Erziehungsgeld durch das neue Elterngeld ersetzt wird.<br />

Anspruch auf Elterngeld hat, wer einen Wohnsitz o<strong>der</strong> gewöhnlichen<br />

Aufenthalt in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschl<strong>an</strong>d<br />

hat, sein <strong>Kind</strong> vorwiegend selbst erzieht und betreut, die<br />

Personensorge für das <strong>Kind</strong> hat, <strong>mit</strong> dem <strong>Kind</strong> in einem<br />

Haushalt lebt und nicht erwerbstätig ist o<strong>der</strong> nicht mehr als<br />

30 Stunden wöchentlich Teilzeitarbeit leistet. Elterngeld wird<br />

für 12, bei In<strong>an</strong>spruchnahme <strong>der</strong> 2 „Partnermonate“ für 14<br />

Monate gezahlt. Die Höhe richtet sich nach dem vorherigen<br />

Einkommen des Elternteils, das zu Hause bleibt, und beträgt<br />

67 % des bisherigen Nettogehalts, max. aber 1800<br />

Euro. Eltern, die vor <strong>der</strong> Geburt nicht berufstätig waren o<strong>der</strong><br />

weniger als 300 Euro verdient haben, erhalten ein Mindestelterngeld<br />

von 300 Euro (z. B. <strong>Studieren</strong>de). Frauen, die<br />

innerhalb von 24 Monaten nach <strong>der</strong> Geburt des 1. <strong>Kind</strong>es<br />

ein weiteres <strong>Kind</strong> bekommen, erhalten einen Geschwisterbonus<br />

(d. h. zusätzlich zum Mindestelterngeld von 300 Euro<br />

erhält m<strong>an</strong> die Hälfte <strong>der</strong> Differenz zwischen dem Mindestelterngeld<br />

und dem Elterngeld für das erste <strong>Kind</strong> - mind.<br />

aber 75 Euro).<br />

Einkommensgrenzen<br />

Die Angaben beziehen sich jeweils auf das pauschalierte<br />

Jahresnettoeinkommen (= Bruttoeinkommen abzüglich<br />

Werbungskosten, einer Pauschale für Steuern und Sozialabgaben<br />

und abzüglich bestimmter Unterhaltsverpflichtungen)<br />

bei einem <strong>Kind</strong>. Für jedes weitere <strong>Kind</strong> erhöhen<br />

sich die Einkommensgrenzen um 3.140 Euro.<br />

Anspruch auf den Regelbetrag beim Erziehungs- bzw. Elterngeld<br />

besteht, wenn folgende Einkommensgrenzen nicht<br />

überschritten werden:<br />

Regelbetrag, 1. - 6. Lebensmonat<br />

30.000 Euro (Paare), 23.000<br />

Euro (Alleinerziehende)<br />

Budget, 1. - 6. Lebensmonat<br />

22.086 Euro (Paare), 19.086<br />

Euro (Alleinerziehende)<br />

Ab dem 7. Lebensmonat<br />

16.500 Euro (Paare), 13.500<br />

Euro (Alleinerziehende)<br />

Das Mutterschaftsgeld für<br />

die Zeit nach <strong>der</strong> Geburt wird,<br />

<strong>mit</strong> einer Begrenzung auf 10<br />

Euro/Tag (13 Euro bei Budget)<br />

auf das Erziehungs- bzw.<br />

Elterngeld <strong>an</strong>gerechnet. Auf<br />

Leistungen wie Arbeitslosengeld, Ausbildungsför<strong>der</strong>ung<br />

o<strong>der</strong> Wohngeld wird es nicht <strong>an</strong>gerechnet!<br />

Das Erziehungsgeld bzw. Elterngeld muss schriftlich für jeweils<br />

ein Lebensjahr des <strong>Kind</strong>es bei <strong>der</strong> Erziehungsgeldstelle<br />

be<strong>an</strong>tragt werden, in <strong>der</strong>en Bereich die Eltern ihren<br />

Wohnsitz haben. Rückwirkend k<strong>an</strong>n es max. 6 Monate ab<br />

Antragstellung gewährt werden!<br />

<strong>Kind</strong>ergeld<br />

Der <strong>Kind</strong>ergeld<strong>an</strong>spruch beginnt <strong>mit</strong> dem Monat, in dem<br />

das <strong>Kind</strong> geboren wurde wurde und wird unabhängig vom<br />

Elterneinkommen gewährt. <strong>Kind</strong>ergeld wird für <strong>Kind</strong>er gezahlt,<br />

die in Deutschl<strong>an</strong>d einen Wohnsitz haben o<strong>der</strong> sich<br />

hier gewöhnlich aufhalten, unabhängig von ihrer Staats<strong>an</strong>gehörigkeit.<br />

Das <strong>Kind</strong>ergeld wird <strong>an</strong> die Person ausgezahlt,<br />

bei <strong>der</strong> das <strong>Kind</strong> wohnt.<br />

Die Höhe des <strong>Kind</strong>ergeldes beträgt seit J<strong>an</strong>uar 2002 für die<br />

ersten drei <strong>Kind</strong>er jeweils 154 Euro und für jedes weitere<br />

<strong>Kind</strong> 179 Euro. Ein Anspruch auf <strong>Kind</strong>ergeld besteht grundsätzlich<br />

für jeden Monat, in dem die Anspruchsvoraussetzungen<br />

wenigstens <strong>an</strong> einem Tag vorgelegen haben und er<br />

verjährt vier Jahre nach dem Jahr <strong>der</strong> Entstehung. <strong>Kind</strong>ergeld<br />

muss schriftlich bei <strong>der</strong> zuständigen <strong>Familien</strong>kasse<br />

<strong>der</strong> Agentur für Arbeit be<strong>an</strong>tragt werden.<br />

Es wird bis zur Vollendung<br />

des 18. Lebensjahres gezahlt.<br />

Seit 2007 gibt es eine<br />

Än<strong>der</strong>ung bzgl. <strong>der</strong> Altersgrenze<br />

beim <strong>Kind</strong>ergeld. Die<br />

Anspruchsdauer auf das <strong>Kind</strong>ergeld<br />

und die <strong>Kind</strong>erfreibeträge<br />

wurde von 27 Jahre auf<br />

25 Jahre gesenkt.<br />

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