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01-14-KA-V-GU-230-4 - Wien

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KONTROLLAMT DER STADT WIEN<br />

Rathausstraße 9<br />

A-1082 <strong>Wien</strong><br />

Tel.: <strong>01</strong> 4000 82829 Fax: <strong>01</strong> 4000 99 82810<br />

e-mail: post@kontrollamt.wien.gv.at<br />

www.kontrollamt.wien.at<br />

DVR: 000<strong>01</strong>91<br />

<strong>KA</strong> V - <strong>GU</strong> <strong>230</strong>-4/08<br />

WIENER LINIEN GmbH & Co KG,<br />

Sicherheitstechnische Prüfung der Erhaltung des<br />

Oberleitungsbaus der <strong>Wien</strong>er Straßenbahn<br />

Tätigkeitsbericht 2008<br />

TO <strong>14</strong>


<strong>KA</strong> V - <strong>GU</strong> <strong>230</strong>-4/08 Seite 2 von 27<br />

KURZFASSUNG<br />

Die stichprobenweise sicherheitstechnische Prüfung der Erhaltung des Oberleitungsbaus<br />

der <strong>Wien</strong>er Straßenbahn ließ in den Bereichen Dokumentation (insbesondere hinsichtlich<br />

der Planwerke, Arbeitsanweisungen und Schulungen), Materialverwaltung sowie<br />

Anlagenrevision Verbesserungspotenziale erkennen.<br />

Die WIENER LINIEN & Co KG (WL) sagte zu, die Schulungsunterlagen an die gültigen<br />

Regelwerke anzupassen, eine Evaluierung der Abläufe und der Dokumentation im Bereich<br />

der Anlagenrevision vorzunehmen und ihre Materialverwaltung zu prüfen. Eine<br />

entsprechende Plandokumentation ist im Aufbau.


<strong>KA</strong> V - <strong>GU</strong> <strong>230</strong>-4/08 Seite 3 von 27<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

1. Allgemeines .................................................................................................................4<br />

2. Prüfungsumfang ..........................................................................................................4<br />

3. Rechtliche Grundlagen und Normen ...........................................................................4<br />

4. Organisation im Bereich der WL..................................................................................5<br />

5. Aufbau der Oberleitungsanlagen .................................................................................5<br />

5.1 Fahrdraht ...................................................................................................................6<br />

5.2 Spanndrähte und Tragseile .......................................................................................6<br />

5.3 Masten.......................................................................................................................7<br />

5.4 Mauerbefestigungen..................................................................................................9<br />

5.5 Mitbenutzung der Oberleitungsanlagen...................................................................10<br />

6. Dokumentation ..........................................................................................................11<br />

7. Bereitstellung von geeignetem Material.....................................................................15<br />

8. Begehung des Materiallagers ....................................................................................17<br />

9. Schulung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern .......................................................18<br />

9.1 Sicherheitstechnische Schulungen..........................................................................18<br />

9.2 Arbeitstechnische Schulungen ................................................................................19<br />

10. Periodische Überprüfung der Oberleitungsanlagen.................................................20<br />

10.1 Überprüfungen gem. § 19a EisbG .........................................................................20<br />

10.2 Weitere periodische Überprüfungen ......................................................................21<br />

10.2.1 Hörnerschalterrevision........................................................................................22<br />

10.2.2 Durchschlagssicherungsrevision ........................................................................22<br />

10.2.3 Rückleiterverbindungsrevision............................................................................22<br />

10.2.4 Mastrevision .......................................................................................................22<br />

10.2.5 Fahrdrahtrevision................................................................................................23<br />

Anhang<br />

ALLGEMEINE HINWEISE.............................................................................................26<br />

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS......................................................................................27


<strong>KA</strong> V - <strong>GU</strong> <strong>230</strong>-4/08 Seite 4 von 27<br />

PRÜFUNGSERGEBNIS<br />

1. Allgemeines<br />

Auf Grund gesetzlicher Bestimmungen obliegen der WL die Erstellung und Durchführung<br />

von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Funktionstüchtigkeit der<br />

in ihrer Verwaltung stehenden Oberleitungsanlagen der Straßenbahn. Dazu zählen eine<br />

entsprechende Dokumentation, periodische Überprüfungen, der Einsatz von geeignetem<br />

Material sowie regelmäßige Schulungen der dabei beschäftigten MitarbeiterInnen.<br />

Zum Prüfungszeitpunkt wurden von der WL zur Fahrstromversorgung (Traktionsstromversorgung)<br />

der Straßenbahnen eine Oberleitungsanlage mit einer Fahrdrahtlänge von<br />

ca. 445 km betrieben.<br />

Bestandteil dieser Oberleitungsanlage sind neben dem Fahrdraht auch sämtliche Tragkonstruktionen<br />

wie Tragseile, Masten, Mauerbefestigungen und alle Komponenten, die<br />

der Halterung, Seitenführung, Abspannung oder Isolierung der Fahrdrähte dienen, und<br />

auch die an der Tragkonstruktion befestigten Schaltgeräte, Überwachungs- und Schutzeinrichtungen.<br />

2. Prüfungsumfang<br />

In Form einer Querschnittsprüfung wurden vom Kontrollamt die Organisation, Dokumentation<br />

und Materialbeschaffung sowie die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der<br />

Sicherheit und Funktionstüchtigkeit der Oberleitungsanlage gemäß den einschlägigen<br />

Gesetzen und Normen untersucht.<br />

3. Rechtliche Grundlagen und Normen<br />

Zum Zeitpunkt der Prüfung waren die Rechtsgrundlagen für die Maßnahmen zum Betrieb<br />

und zur Erhaltung der Oberleitungsanlage der WL das Eisenbahngesetz 1957<br />

(EisbG) und die Straßenbahnverordnung 1999 (StrabVO).<br />

Das Elektrotechnikgesetz 1992 (ETG 1992) sowie die Elektroschutzverordnung 2003<br />

(ESV 2003) waren für die Bereiche der Elektrotechnik anzuwenden.


<strong>KA</strong> V - <strong>GU</strong> <strong>230</strong>-4/08 Seite 5 von 27<br />

Neben dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) fanden insbesondere die Eisen-<br />

bahn-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung (EisbAV), die Arbeitnehmerschutzverord-<br />

nung Verkehr (AVO Verkehr) und die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) Beachtung.<br />

Für den Bau und die Veränderung von Eisenbahnanlagen ist seit April 2008 die Eisenbahn-Bauentwurfsverordnung<br />

(EBEV) gültig.<br />

Hinsichtlich der anzuwendenden Normen waren insbesondere die ÖVE/ÖNORM E<br />

8555 - Betrieb elektrischer Bahnen und Obusse, die ÖVE/ÖNORM EN 5<strong>01</strong>19 - Bahnanwendungen<br />

- Ortsfeste Anlagen - Oberleitung für den elektrischen Zugbetrieb, die ÖVE<br />

EN 5<strong>01</strong>22-1 - Bahnanwendungen - Ortsfeste Anlagen - Teil 1: Schutzmaßnahmen in<br />

Bezug auf elektrische Sicherheit und Erdung, die ÖVE EN 5<strong>01</strong>22-2 - Bahnanwendungen<br />

- Ortsfeste Anlagen - Teil 2: Schutzmaßnahmen gegen die Auswirkung von Streuströmen<br />

verursacht durch Gleichstrombahnen und die ÖVE/ÖNORM EN 5<strong>01</strong>22-2/A1 -<br />

Bahnanwendungen - Ortsfeste Anlagen - Teil 2: Schutzmaßnahmen gegen die Auswirkung<br />

von Streuströmen verursacht durch Gleichstrombahnen (Änderung) zu nennen.<br />

4. Organisation im Bereich der WL<br />

Auf Grund der Organisationsstrukturen ist in der WL die Abteilung "Elektro- und Maschinentechnik"<br />

für den Bau, die Erhaltung und den Betrieb der Oberleitungsanlagen der<br />

Straßenbahn zuständig. Während das Referat "Traktion und Gleichrichter" im Wesentlichen<br />

für die Planung, Vergabe, Bauüberwachung und Organisation verantwortlich ist,<br />

kommen dem "Personalpool Oberleitung" die Zurverfügungstellung des erforderlichen<br />

Personals und die Durchführung der Arbeiten zu. Die Dokumentation der Anlagen erfolgte<br />

lt. Qualitätsmanagement-Handbuch in der Kanzlei der Abteilung. Das für die Arbeiten<br />

benötigte Material wurde in einem eigenen, abteilungsinternen Lager durch das<br />

Referat "Planung, Koordination und Materialbewirtschaftung" verwaltet.<br />

5. Aufbau der Oberleitungsanlagen<br />

Die Oberleitungsanlage besteht gemäß ÖVE EN 5<strong>01</strong>22-1 aus den Fahrdrähten, den<br />

Längstragseilen, den Rückleitungsseilen, den Erdungsseilen, den Blitzschutzseilen, den<br />

Tragkonstruktionen und allen anderen Komponenten (Masten, Mauerbefestigungen,


<strong>KA</strong> V - <strong>GU</strong> <strong>230</strong>-4/08 Seite 6 von 27<br />

Spanndrähte, Isolierschlingen etc.), die der Halterung, Seitenführung, Abspannung oder<br />

Isolierung der Fahrdrähte dienen, sowie aus den an der Tragkonstruktion befestigten<br />

Speise- und Verstärkungsleitungen, Schaltgeräten, Überwachungs- und Schutzeinrich-<br />

tungen.<br />

Die Nennspannung für den Betrieb der Straßenbahn der WL beträgt 600 V Gleichspannung.<br />

Der Fahrdraht ist immer doppelt isoliert und mit Tragseilen oder Spanndrähten an<br />

Masten oder an Fassaden von Häusern befestigt. Die Ausführung der WL entsprach der<br />

geltenden Norm.<br />

5.1 Fahrdraht<br />

Bei der Montage des Fahrdrahtes ist besonderes Augenmerk auf die richtige Höhe und<br />

die maximale Neigung zu legen. In Abhängigkeit von der maximalen Fahrgeschwindigkeit<br />

sind die Grenzwerte gemäß ÖVE/ÖNORM EN 5<strong>01</strong>19 einzuhalten. Dabei sind das<br />

Zusammenspiel des Stromabnehmers (Anpressdruck) und das Verhalten des Fahrdrahtes<br />

(Anhub, Elastizität, Temperaturverhalten etc.) zu beachten.<br />

Im Allgemeinen kommt in <strong>Wien</strong> ein Rillenfahrdraht aus einer Kupfer-Silber Legierung<br />

mit einem Querschnitt von 80 mm 2 oder 100 mm 2 zum Einsatz. In speziellen Fällen<br />

werden auch größere Querschnitte (120 mm 2 ) verwendet.<br />

Entsprechend der StrabVO darf die maximale Abnützung des Fahrdrahtes 40 % vom<br />

Nennquerschnitt betragen. Die durchschnittliche Lebensdauer des Fahrdrahtes beträgt<br />

nach Angaben der WL ca. 22 Jahre.<br />

5.2 Spanndrähte und Tragseile<br />

Zur Befestigung der Fahrleitung kommen Drähte (Spanndrähte) aus Stahl oder Seile<br />

(Tragseile) aus rostfreiem Stahl zum Einsatz.<br />

Die Seile sind reißfester, da sie aus einem Bündel von Drähten bestehen, und korrodie-<br />

ren nicht, wodurch eine größere Tragsicherheit gegeben ist. Die Seile sind in der An-


<strong>KA</strong> V - <strong>GU</strong> <strong>230</strong>-4/08 Seite 7 von 27<br />

schaffung teurer als die Spanndrähte. Bei den Spanndrähten ist besonders auf die<br />

Querschnittsverminderung durch Korrosion zu achten, wodurch diese häufiger zu prü-<br />

fen wären.<br />

Diese Seile oder Spanndrähte tragen das gesamte Gewicht der Oberleitungsanlagen<br />

und aller daran befestigter Objekte (Signalanlagen, Glasfaserkabeln, Lautsprecher etc.).<br />

Da die Bauausführenden (Eigenpersonal und Fremdfirmen) den Einsatz des Materials<br />

unterschiedlich handhabten und es keine Festlegungen bei den WL gab, wann rostfreie<br />

Seile oder Drähte aus Stahl Verwendung finden sollten, empfahl das Kontrollamt aus<br />

Sicherheits- und Kostengründen, (Bau-)Richtlinien zu erarbeiten und das zu verwendende<br />

Material, dessen Einsatz- bzw. Anwendungsbereich und die wesentlichen Arbeitsschritte<br />

vorzugeben.<br />

5.3 Masten<br />

Die Masten und deren Fundamente müssen so beschaffen sein, dass sie die durch<br />

Spanndrähte und Tragseile auftretenden Zugkräfte und Windkräfte etc. aufnehmen und<br />

in den Boden ableiten können. Die für die Befestigung der Oberleitungsanlagen verwendeten<br />

Masten (rd. 6.000 Stück) standen nicht alle im Eigentum der WL sondern zu<br />

rd. 30 % im Eigentum anderer Dienststellen (z.B. Magistratsabteilung 33 - <strong>Wien</strong> leuchtet).<br />

Hinsichtlich der Mitbenutzung der Masten wurde dem Kontrollamt ein zwischen der<br />

ehemaligen Bundesstraßenverwaltung, der WL und der Magistratsabteilung 33 getroffenes<br />

Übereinkommen aus dem Jahr 1976 vorgelegt.<br />

Das Kontrollamt empfahl eine Aktualisierung und Überarbeitung des Übereinkommens<br />

mit definierten Bedingungen (Kostenübernahme, Wartungsplan, Instandhaltungsübernahme,<br />

Haftungsfragen etc.). Bei gemeinsamen Projekten müssen die Eigentumsverhältnisse<br />

der Masten (z.B. im Zuge der gemeinsamen Projektbesprechungen) festgelegt<br />

werden.


<strong>KA</strong> V - <strong>GU</strong> <strong>230</strong>-4/08 Seite 8 von 27<br />

Stellungnahme der WIENER LINIEN GmbH & Co KG:<br />

In der täglichen Praxis sind hinsichtlich der Mitbenutzung von<br />

Masten bisher keinerlei Probleme aufgetreten. Auf Grund der Vielzahl<br />

der Anlagen erscheint noch immer eine globale Übereinkunft<br />

in Form des angesprochenen Übereinkommens am zielführendsten.<br />

Einzellösungen, die von allgemeinen Festlegungen nicht erfasst<br />

werden können, werden auf direktem Weg zwischen der WL<br />

und den jeweiligen Mitbenutzerinnen bzw. Mitbenutzern festgelegt.<br />

Dennoch wird die WL die Empfehlung des Kontrollamtes aufgreifen<br />

und für eine diesbezügliche weitere Verbesserung mit der Magistratsabteilung<br />

33 in Kontakt treten.<br />

Bei den im Eigentum der WL befindlichen Masten kamen verzinkte Stahlmasten zum<br />

Einsatz. Länge und Wandstärke der Masten richteten sich nach den Anforderungen<br />

(z.B. durch Leitungszugkräfte).<br />

Bei der Errichtung der Fundamente hielten sich die WL an Regelquerschnitte, die sich<br />

im Laufe der Jahre aus den Erfahrungen der Praxis entwickelt haben. Es gab dazu<br />

keine Berechnungsunterlagen oder statische Nachweise. In Sonderfällen wurde anlassbezogen<br />

berechnet und ausgeführt.<br />

Das Kontrollamt empfahl, unter Berücksichtigung der Lastfallkombinationen statische<br />

Berechnungen für Mastfundamente (Regelquerschnitte) für typische Bodenbeschaffenheiten<br />

durchführen zu lassen und die erforderlichen Grundbaunachweise zu führen.<br />

Damit wäre sichergestellt, dass Regelquerschnitte nicht überdimensioniert ausfallen<br />

und auf diesem Weg unnötige Kosten vermieden werden.<br />

Grundsätzlich bestehen bei der Ausführung der Mastfundamente<br />

aber auch baupraktische Überlegungen (Aushub). In manchen<br />

Fällen wird für einen späteren Masttausch sowie für erweiterte Mit-


<strong>KA</strong> V - <strong>GU</strong> <strong>230</strong>-4/08 Seite 9 von 27<br />

benutzungen Vorsorge getroffen, indem Reserven eingeplant wer-<br />

den. Die Dimensionierung der Mastfundamente erfolgt nach einer<br />

anerkannten Berechnungsmethode (Sulzberger).<br />

Zu jedem Mast der WL existieren Daten hinsichtlich der maximal<br />

zulässigen Zugbelastung.<br />

Der besonders empfindliche so genannte Tag-Nacht-Bereich der Masten, d.i. der Übergangsbereich<br />

vom Erdreich an die Oberfläche, wurde mit einem Spezialanstrich geschützt.<br />

Wird der Mast im Grünen gesetzt, erhält er manchmal zur Vermeidung von Beschädigungen<br />

oberirdisch einen zusätzlichen Betonsockel. Da es für diese Maßnahme<br />

keine (Bau-)Richtlinien gab, lag die Ausführung im Ermessen des Eigenpersonals bzw.<br />

der Fremdfirma.<br />

Das Kontrollamt empfahl (Bau-)Richtlinien zu der Frage, wann derartige Sockeln auszuführen<br />

sind, da nicht nur die Errichtung sondern auch die Entsorgung Kosten verursachen.<br />

Bei Bedarf werden Masten in Grünflächen oder bei erhöhter Gefährdung<br />

durch Individualverkehr mit einem Betonsockel ausgestattet.<br />

Die Entscheidung dazu trifft im Einzelfall der Anlagenverantwortliche<br />

mit dem Oberwerkmeister. Die WL wird zur Ausführung<br />

gelangende Varianten schriftlich festlegen. Die endgültige<br />

Entscheidung wird aber weiterhin individuell zu treffen sein.<br />

5.4 Mauerbefestigungen<br />

Zur Abspannung der Spanndrähte oder Tragseile an Hausfassaden finden Maueranker<br />

und Mauerplatten Verwendung. Diese werden mit Dübeln an der Wand befestigt. Diese<br />

Mauerbefestigungen müssen geeignet sein, um die vorhandenen Zugkräfte der Oberleitungsanlagen<br />

aufzunehmen, und werden in verschiedenen Ausführungsformen und<br />

-typen eingesetzt.


<strong>KA</strong> V - <strong>GU</strong> <strong>230</strong>-4/08 Seite 10 von 27<br />

Abhängig von der Art und dem Type der Fassade (Glasfassaden, Wärmedämmfassa-<br />

den etc.) gab es auch individuelle Lösungen, die in der Werkstätte der WL durch Eigen-<br />

personal gefertigt werden.<br />

Das Kontrollamt empfahl, in (Bau-)Richtlinien hinsichtlich der Mauerbefestigungen Festlegungen<br />

(z.B. Ausführung, Type) zu treffen. Damit werden einheitliche Qualitäts- und<br />

Sicherheitsstandards verlangt und die Lagerhaltung vereinfacht, durch die die Lagerkosten<br />

gesenkt werden könnten.<br />

5.5 Mitbenutzung der Oberleitungsanlagen<br />

Die Tragsysteme der Oberleitung der WL (Tragseile, Spanndrähte, Masten) werden<br />

oftmals auch von anderen Abteilungen der WL und von anderen Dienststellen mitbenutzt.<br />

Durch diese zusätzliche Gewichtsbelastung werden die Zugkräfte der Spanndrähte<br />

teilweise wesentlich erhöht, wodurch auch die Masten und die Mauerbefestigungen<br />

entsprechend mehr belastet werden.<br />

Im Zuge der Erhebungen wurde festgestellt, dass Anforderungen oder Regelwerke (z.B.<br />

hinsichtlich des maximal zulässigen Gewichtes, Kostenübernahme, der Verantwortlichkeit<br />

im Fehlerfall) nicht vorhanden sind. Für die Mitbenutzung der Oberleitungsanlagen<br />

konnten dem Kontrollamt auch keine Vereinbarungen vorgelegt werden. Auch eine Erfassung<br />

(z.B. Art, Dauer und räumliche Lage) in Bezug auf die Mitbenutzung der Oberleitungsanlagen<br />

durch Dritte fand nicht statt.<br />

Das Kontrollamt empfahl, Mitbenutzungsrichtlinien zu erstellen bzw. diese von der WL<br />

eingeräumten Nutzungsrechte intern einer näheren Regelung zuzuführen bzw. vertragliche<br />

Vorkehrungen zu treffen, die sich z.B. mit der Frage der Kostenübernahme bei<br />

Umbauarbeiten oder der Haftung bei Beschädigungen oder Unfällen auseinandersetzen.<br />

Die Erstellung einer Mitbenutzungsrichtlinie würde aus Sicht der<br />

WL einen nicht vertretbaren bürokratischen Aufwand bedeuten.


<strong>KA</strong> V - <strong>GU</strong> <strong>230</strong>-4/08 Seite 11 von 27<br />

Die WL wird jedoch im bestehenden Qualitätsmanagementsystem<br />

die diesbezüglichen Abläufe, insbesondere die Kommunikation<br />

zwischen den unternehmensinternen und -externen Mitbenutzerin-<br />

nen bzw. Mitbenutzern festlegen. Die WL wird dazu mit der Magis-<br />

tratsabteilung 33 in Kontakt treten.<br />

6. Dokumentation<br />

6.1 Zur Verwaltung der Daten im Zusammenhang mit Oberleitungsanlagen gibt es bei<br />

der WL diverse Planwerke und Tabellen.<br />

Zunächst wurde auf den so genannten "Oberleitungsplan" verwiesen; dabei handelt es<br />

sich um eine die Oberleitungsanlagen betreffende Übersichtsskizze, aus der einige Objekte<br />

(Speisepunkte, Streckentrenner, Lufttrenner) der Oberleitungsanlagen ersichtlich<br />

sind. Dieser Plan wurde in AutoCAD erstellt, ist allerdings nicht lagegetreu und basiert<br />

z.T. auf Datenlieferungen anderer Abteilungen der WL.<br />

Für die vom "Personalpool Oberleitungsbau" vorzunehmenden Arbeiten wurden teilweise<br />

bereits jahrzehntealte Pläne in Papierform herangezogen, die vor ca. einem Jahr<br />

eingescannt wurden. Diese gescannten Pläne werden jedoch nach Änderungen der<br />

Anlage nicht nachbearbeitet.<br />

Ein Teil des Streckennetzes (maximal ca. 20 %) wurde in den letzten Jahren im Zuge<br />

von Neubauten oder Umbauten genauer und mithilfe der EDV erfasst.<br />

Bei größeren Arbeiten durch Fremdfirmen wurde von den WL nur in Einzelfällen eine<br />

Datenlieferung des bearbeiteten Bereichs in Form von vermessenen und lagerichtigen<br />

AutoCAD-Daten verlangt.<br />

Fielen Arbeiten mit Eigenpersonal an und wurden dabei Änderungen am Bestand der<br />

Oberleitungsanlagen vorgenommen, wurden darüber nur Handskizzen ohne Vermessung<br />

und nicht lagegetreu etc. erstellt. Wenn der bearbeitete Bereich bereits in Auto<br />

CAD erfasst war (d.s. maximal 20 % der Anlagen), wurden diese Änderungen auch in


<strong>KA</strong> V - <strong>GU</strong> <strong>230</strong>-4/08 Seite 12 von 27<br />

der EDV nachbearbeitet. Die korrigierten Papierversionen wurden aber nicht einge-<br />

scannt. Arbeiten, die im Zuge von Revisionen erfolgten, wurden überhaupt nicht planlich<br />

erfasst.<br />

Das Kontrollamt empfahl, interne Regelungen zur generellen Datenerfassung (auch für<br />

Arbeiten mit Eigenpersonal) zu erstellen, um der sich aus dem EisbG und der ÖVE/<br />

ÖNORM E 8555 ergebenden Forderung nach Dokumentationen zu entsprechen.<br />

Die WL hatte diese Problematik bereits erkannt und teilte mit, dass sich eine entsprechende<br />

Ausschreibung zur planlichen Datenerfassung der Oberleitungsanlagen in Ausarbeitung<br />

befindet.<br />

Ein erster Einblick in die Ausschreibungsunterlagen zeigte, dass das Leistungsverzeichnis<br />

im Bereich der Mengenangabe auf Grund der ungenauen Formulierung zu<br />

Missverständnissen Anlass geben könnte.<br />

In diesem Zusammenhang empfahl das Kontrollamt, die in Rede stehende Ausschreibung<br />

präzise zu formulieren und die Berechnung der Mengenangaben klar und verständlich<br />

darzulegen, um den Bieterinnen und Bietern Sicherheit bei der Kalkulation zu<br />

geben.<br />

Wenn Umbau- oder Erweiterungsarbeiten an der bestehenden<br />

Oberleitungsanlage an AuftragnehmerInnen vergeben werden, ist<br />

die Dokumentation in digitaler Form zu liefern. Bei entsprechenden<br />

Arbeiten durch Eigenpersonal wird künftig die Aktualisierung<br />

der digitalen Bestandspläne extern vergeben werden.<br />

Die Vergabe der Aufnahme der Oberleitungsanlage in das elektronische<br />

Planwerk für jene Streckenbereiche, für die bislang nur Papierpläne<br />

existierten, erfolgte bereits am 11. Juni 2008. Die diesbezüglichen<br />

Arbeiten werden bis Mitte des Jahres 2009 abgeschlossen.


<strong>KA</strong> V - <strong>GU</strong> <strong>230</strong>-4/08 Seite 13 von 27<br />

Bis dato verläuft die Vertragsabwicklung problemlos. Sollte künftig<br />

die Notwendigkeit einer Verbesserung der Ausschreibungsunter-<br />

lagen, insbesondere des Leistungsverzeichnisses bestehen, wird<br />

die WL entsprechende Maßnahmen einleiten.<br />

Nach dem Leistungsverzeichnis war zu erwarten, dass nur eine lagegetreue Erfassung<br />

einzelner Objekte als Ergebnis geliefert wird. Eine gleichzeitige Dokumentation der verwendeten<br />

Materialien (Tragseil oder Spanndraht, Maueranker oder Mauerplatte etc.)<br />

sowie deren Eigenschaften, dabei auftretende Kräfte, Mitbenutzung durch Dritte, Rückleiteranschlüsse<br />

etc. waren nicht vorgesehen.<br />

Zur Verwaltung der Masten, Trennstellen etc. gab es in der Abteilung "Elektro- und Maschinentechnik"<br />

verschiedene, nicht aufeinander abgestimmte Tabellen und Listen.<br />

Tabellen oder Planwerke mit Installationsdaten, Instandhaltungsdaten, verwendete<br />

Materialien, Befestigungsarten, Fundierungen etc. waren nicht vorhanden. Überprüfungs-<br />

und Revisionsunterlagen lagen für Masten in mehreren, nicht aufeinander abgestimmten<br />

koordinierten Listen auf. Revisionslisten für die Fahrdrahtkontrolle enthielten<br />

nur das Durchführungsdatum; Detailanmerkungen zur Qualität des Fahrdrahtes etc.<br />

fehlten hingegen.<br />

Das Kontrollamt empfahl der WL, vor der Publikation der Ausschreibung ein ganzheitliches<br />

Konzept über die Datenerfassung und Datenarchivierung zu erstellen, um die<br />

Vielzahl einzeln geführter Tabellen, Listen und Planwerke (elektronisch und in Papierform)<br />

zurückzudrängen.<br />

Es wurde empfohlen, in dieser Hinsicht die Datenverwaltung, -aktualisierung und -pflege<br />

sowie Zugriffsrechte und Aufgabenverteilung präzise zu regeln und strukturieren.<br />

Die angeführten Listen der WL sind innerhalb der Abteilung abgestimmt.<br />

Um die Datenverwaltung maßgeblich zu verbessern, plant<br />

die WL, auch Tabellen und Planwerke zu Oberleitungsanlagen in<br />

die sich im Aufbau befindliche Fahrwegdatenbank aufzunehmen.


<strong>KA</strong> V - <strong>GU</strong> <strong>230</strong>-4/08 Seite <strong>14</strong> von 27<br />

Eventuell sollte angedacht werden, ob nicht dem Einsatz einer GIS (Geografisches Informationssystem)-Applikation<br />

gegenüber einer reinen AutoCAD-Lösung der Vorzug<br />

gegeben werden sollte. Die gemeinsame Erfassung von tabellarischen und kartografischen/geografischen<br />

Daten in einer Datenbank, das Einbinden von Bildern und<br />

gescannten Dokumenten zu einzelnen Objekten, die Kompatibilität zu den Daten des<br />

Magistrats der Stadt <strong>Wien</strong> (z.B. Mehrzweckkarte, Aufgrabungskataster etc.), aber auch<br />

die Möglichkeit der tabellarischen Auswertung geografischer Objekte (Erstellung von<br />

Prüflisten, Erstellung von Materiallisten etc.) sind Überlegungen und Aspekte, durch die<br />

sich gewisse Synergien und Effizienzsteigerungen erreichen lassen.<br />

6.2 Planwerke und Informationen (z.B. Prüfprotokolle) zu den Rückleiterkabeln waren in<br />

der Abteilung nicht vorhanden, sondern wurden von einem beauftragten Unternehmen<br />

geführt und verwaltet. Auf die Frage des Kontrollamtes, wie die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen<br />

der ÖVE EN 5<strong>01</strong>22-1 und -2 überprüft werde, wurde diesbezüglich<br />

auf das beauftragte Unternehmen verwiesen.<br />

In diesem Zusammenhang ist die Bauwerkhaftung gem. § 1319 Allgemeines bürgerliches<br />

Gesetzbuch (ABGB) nicht unerheblich, wonach die Besitzerin bzw. der Besitzer<br />

des Bauwerkes haftet, wenn Teile eines Werkes einstürzen oder sich ablösen etc.<br />

Keine Haftung entsteht, wenn die Besitzerin bzw. der Besitzer des Werkes nachweisen<br />

kann, dass sie bzw. er die erforderliche Sorgfalt angewandt hat.<br />

Das Kontrollamt empfahl regelmäßige, stichprobenweise Überprüfungen der Dokumentations-<br />

und Prüfunterlagen des beauftragten Unternehmens, um die Anwendung<br />

der erforderlichen Sorgfalt nachweisen zu können.<br />

Die WL wird der Empfehlung des Kontrollamtes nachkommen.<br />

6.3 Entsprechend der damals geltenden Kundmachung des <strong>Wien</strong>er Magistrats vom<br />

1. Oktober 1973, betreffend Aufgrabungen in öffentlichen Verkehrs- und Erholungsflächen<br />

(so genannte Aufgrabungskundmachung) war auch die WL seit dem 1. Juni<br />

1999 verpflichtet, die Daten neu verlegter Leitungen (Rückleitungen, Weichensteue-


<strong>KA</strong> V - <strong>GU</strong> <strong>230</strong>-4/08 Seite 15 von 27<br />

rungen etc.) an die Stadt <strong>Wien</strong> zu liefern. Seit 1. Jänner 2004 gibt es für die Lieferver-<br />

pflichtung privatrechtliche Einzelvereinbarungen. Diese Verpflichtung wird ebenfalls von<br />

einem beauftragten Unternehmen wahrgenommen. Über den Umfang, die Art und Qua-<br />

lität der dabei gelieferten Daten gab es bei der WL keine Information.<br />

Eine dem Kontrollamt vorgelegte Aufforderung der WL an das beauftragte Unternehmen<br />

belegte, dass derartige Datenlieferungen tatsächlich nur lückenhaft stattfanden;<br />

das Kontrollamt empfahl daher, weitere Schritte zur Erfüllung der Lieferverpflichtung zu<br />

unternehmen.<br />

Die WL wird gegenüber dem beauftragten Unternehmen auf die<br />

Erfüllung der Lieferverpflichtung bestehen. Nach Wissensstand<br />

der WL befindet sich die Angelegenheit in Bearbeitung.<br />

An dieser Stelle sei nochmals auf die ÖVE/ÖNORM E 8555, welche die Führung von<br />

Schaltplänen und Unterlagen für elektrische Anlagen (Anlagenbuch gemäß ÖVE/<br />

ÖNORM E 80<strong>01</strong>-6-63 - Errichtung von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis<br />

~ 1.000 V und ═ 1.500 V - Teil 6-63: Prüfungen - Anlagenbuch und Prüfbefund) vorsieht,<br />

und auf das EisbG und auf die EBEV verwiesen, in denen eine entsprechende<br />

Dokumentation der Anlagen normiert wird.<br />

7. Bereitstellung von geeignetem Material<br />

Innerhalb der Abteilung "Elektro- und Maschinentechnik" ist im Referat "Planung, Koordination<br />

und Materialbewirtschaftung" ein Materiallager angesiedelt. In diesem Lager<br />

werden lt. WL ca. 3.000 Materialien verwaltet, von denen ca. 1.000 veraltet sind und ca.<br />

300 bis 400 für ständige Arbeiten an den Oberleitungsanlagen notwendig sind. Es gab<br />

eine mengenmäßige Eingangskontrolle, jedoch keine Qualitätskontrolle.<br />

Das Kontrollamt empfahl, die beachtliche Zahl an verschiedenen Materialien zu verringern<br />

und insbesondere veraltete Materialien, die tatsächlich nicht mehr verbaut oder<br />

benötigt werden, auszuscheiden.


<strong>KA</strong> V - <strong>GU</strong> <strong>230</strong>-4/08 Seite 16 von 27<br />

Durch Definition eines einheitlichen Qualitätsstandards für das im Bereich des Oberlei-<br />

tungsbaus eingesetzte Material ([Bau-]Richtlinien, Materialkatalog) wäre auch eine Kostenersparnis<br />

im Bereich der Lagerhaltung zu erwarten.<br />

Der Lagerwert war im Zeitpunkt der Einschau durch das Kontrollamt mit 3.241.331,57<br />

EUR über SAP-Ausdruck dokumentiert.<br />

Aufgefallen war, dass trotz SAP weitere elektronische Listen geführt werden.<br />

Das Kontrollamt empfahl, die Benutzerschnittstelle von SAP in einer Weise anzupassen,<br />

damit neben SAP nicht weitere Listen geführt werden müssen.<br />

Die Beschaffung der Materialien - vielfach Kleinmengen - erfolgte überwiegend in Form<br />

von Direktvergaben; entsprechend große Mengen wurden ausgeschrieben. Im Jahr<br />

2007 gab es nur ein Verhandlungsverfahren zur Beschaffung von Fahrleitungsdraht.<br />

Durch Standardisierung des eingesetzten Materials ([Bau-]Richtlinien, Materialkatalog)<br />

könnten eventuell größere Mengen desselben Materials bestellt werden, wodurch<br />

günstigere Einkaufspreise zu erzielen wären.<br />

Die angeführte Anzahl an Materialien wird von der gesamten Abteilung<br />

insgesamt erfasst. Nur ein Teil davon wird für Arbeiten an<br />

Oberleitungen verwendet.<br />

Aus Kostengründen kann eine Qualitätskontrolle nur stichprobenweise<br />

durch das Fachreferat stattfinden. Erfahrungsgemäß treten<br />

Qualitätsmängel im Bereich des Oberleitungsmaterials allerdings<br />

äußerst selten auf.<br />

Der Empfehlung des Kontrollamtes wird ohnehin bereits entsprochen,<br />

indem nicht mehr benötigte Materialien selbstverständlich<br />

laufend ausgeschieden werden. Es werden im Lager möglichst


<strong>KA</strong> V - <strong>GU</strong> <strong>230</strong>-4/08 Seite 17 von 27<br />

nur Materialien geführt, die auch von der Abteilung "Elektro- und<br />

Maschinentechnik" benötigt und verbaut werden.<br />

Mit den derzeit in Gebrauch stehenden Listen wird das Auslangen<br />

gefunden. Im Übrigen basieren diese natürlich auf Systemdaten.<br />

Die WL wird allerdings Verbesserungspotenziale prüfen.<br />

Bei der Beschaffung von Materialien und bei der Lagerbewirtschaftung<br />

ist die WL stets bestrebt, das wirtschaftliche und technische<br />

Optimum zu erreichen. Größere Beschaffungsmengen bedingen<br />

jedenfalls höhere Lagerhaltungs- und Kapitalbindungskosten.<br />

8. Begehung des Materiallagers<br />

Im Zuge der Besichtigungen der im Jahr 2007 neu errichteten Lagerräume wurde vom<br />

Kontrollamt festgestellt, dass dort zahlreiche private Gegenstände, wie z.B. Reifen,<br />

Dach-Gepäcksboxen etc. gelagert wurden. Neben den Materialien für den Oberleitungsbau<br />

wurden auch Artikel für die Verwaltung des Gebäudes, wie WC-Papier, Putztücher,<br />

Putzmittel etc. gelagert.<br />

In sicherheitstechnischer Hinsicht fiel auf, dass zwischen diesen leicht brennbaren Materialen<br />

volle (und teilweise ausgeronnene) Benzinkanister, Gasflaschen und weitere<br />

Behälter mit brennbaren flüssigen Stoffen und Chemikalien vorhanden waren. Die drei<br />

entsprechend ausgestatteten und gekennzeichneten Räumlichkeiten für brennbares<br />

Material waren hingegen nahezu leer. Einer davon diente als Garage für eine Schneefräse.<br />

Eine umgehende Räumung und vorschriftsgemäße Lagerung der Materialien wurde im<br />

Zuge der Besichtigung seitens des Kontrollamtes empfohlen.<br />

Ein Lager, in dem lt. der WL altes "Spezialmaterial zur weiteren Verwendung" im Oberleitungsbau<br />

aufbewahrt wurde, schien in SAP nicht auf.


<strong>KA</strong> V - <strong>GU</strong> <strong>230</strong>-4/08 Seite 18 von 27<br />

Das Kontrollamt empfahl, auch diese Produkte SAP-mäßig zu erfassen, um sich einen<br />

vollständigen Überblick über die Lagerbestände zu verschaffen.<br />

Die beanstandeten Missstände wurden umgehend beseitigt, auf<br />

die richtige Lagerung der genannten Materialien wird vermehrt ge-<br />

achtet.<br />

Die WL wird die Erfassung von "Spezialmaterial zur weiteren Verwendung"<br />

prüfen.<br />

9. Schulung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern<br />

9.1 Sicherheitstechnische Schulungen<br />

Gemäß EisbG, ETG 1992, ASchG, EisbAV, AVO Verkehr und den einschlägigen<br />

ÖNORMEN bzw. ÖVE-Richtlinien sind die MitarbeiterInnen regelmäßig zu schulen.<br />

Laut Pkt. 6.3.2 der ÖVE/ÖNORM E 8555 hat für "unter Spannung Tätige" ein spezielles<br />

Ausbildungsprogramm vorhanden zu sein, um die "Fähigkeiten zum Arbeiten unter<br />

Spannung" zu vermitteln und zu erhalten. Dieses Programm muss die speziellen Anforderungen<br />

berücksichtigen und theoretische und praktische Übungen einschließen, sowie<br />

gemäß Pkt. 6.3.3 und Anhang A 1.1 der ÖVE/ÖNORM E 8555 zumindest einmal<br />

jährlich überprüft werden. Nach erfolgreichem Abschluss der Spezialausbildung erhalten<br />

die TeilnehmerInnen einen Befähigungsnachweis zum Arbeiten unter Spannung,<br />

aus dem hervorgeht, für welche Arbeiten sie ausgebildet wurden.<br />

Da lt. Aussagen der WL alle Beschäftigten der Abteilung "Elektro- und Maschinentechnik"<br />

unter "Spannung tätig" sein könnten, hat ein entsprechendes Ausbildungsprogramm<br />

vorhanden zu sein.<br />

Im Zuge der Einschau durch das Kontrollamt wurde von der WL eine Mappe mit ko-<br />

pierten Ausschnitten aus Normen und Gesetzen übergeben, mit dem Hinweis, dass<br />

dies die Vortragsunterlagen seien. Der Vortrag erfolgte einmal jährlich durch Eigenper-<br />

sonal. Entsprechende Anwesenheitslisten wurden vorgelegt. Es gab keine schriftlichen<br />

Unterlagen zu dem Vortrag und keine Ausbildungsnachweise für die MitarbeiterInnen.


<strong>KA</strong> V - <strong>GU</strong> <strong>230</strong>-4/08 Seite 19 von 27<br />

Nach Ansicht des Kontrollamtes genügte es nicht, den Betroffenen die Gesetze und<br />

Vorschriften jährlich wiederkehrend von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter vorlesen<br />

zu lassen, sondern es sind, im Sinn einer effektiven und zielorientierten Schulung,<br />

einprägsame und dem Gefahrenpotenzial entsprechende Unterlagen zu gestalten, die<br />

auf die speziellen Anforderungen an die MitarbeiterInnen und deren Aufgabengebiete<br />

Bedacht nehmen. Der Vortrag sollte praxisorientiert ausgerichtet sein und entsprechend<br />

ÖVE/ÖNORM E 8555 auch Übungen enthalten. Auch sind entsprechende Überprüfungen<br />

der Kenntnisse vorzunehmen sowie Ausbildungsnachweise zu erstellen.<br />

Das Kontrollamt empfahl, den Schulungsablauf dem Sinn der einschlägigen Normen<br />

und Gesetze anzupassen.<br />

Die WL wird künftig die Dokumentation über die Spezialausbildung<br />

nach ÖVE/ÖNORM E 8555 Pkt. 6.3.2 präziser formulieren.<br />

9.2 Arbeitstechnische Schulungen<br />

Die Weitergabe des Wissens an MitarbeiterInnen erfolgte nach dem Prinzip "learning by<br />

doing" und durch "mündliche Überlieferung". Es gab keine schriftlich festgelegten Abläufe<br />

darüber, welche Arbeitsschritte auszuführen sind und worauf bei den verschiedenen<br />

Arbeitsvorgängen zu achten ist, oder welches Material einzusetzen ist. Die damalige<br />

Qualität und Sicherheit der Arbeiten sowie das dabei verwendete Material hing von<br />

den individuellen Erfahrungen der mit diesen Arbeiten Beschäftigten ab.<br />

Daher empfahl das Kontrollamt, auch im Hinblick auf die Anmerkungen im Pkt. 5 dieses<br />

Berichtes, (Bau-)Richtlinien für das Arbeiten und den Einsatz des Materials im Bereich<br />

der Oberleitungsanlagen, zu erstellen. Damit wäre eine gesicherte, einheitliche, effiziente<br />

und effektive Vorgehensweise für Arbeiten in ganz <strong>Wien</strong> und für alle im Bereich der<br />

Oberleitungsanlagen Beschäftigten sichergestellt.<br />

Entsprechende Unterlagen oder Richtlinien werden auch im § 39b EisbG für ein Sicherheitsmanagementsystem<br />

gefordert.


<strong>KA</strong> V - <strong>GU</strong> <strong>230</strong>-4/08 Seite 20 von 27<br />

Diesbezüglich wird auf die Ausführungen der WL zu Pkt. 9.1 ver-<br />

wiesen.<br />

10. Periodische Überprüfung der Oberleitungsanlagen<br />

10.1 Überprüfungen gem. § 19a EisbG<br />

Nach §19a EisbG sind die Anlagen in Abständen von jeweils fünf Jahren durch akkreditierte<br />

Stellen wiederkehrend prüfen zu lassen, sofern das Eisenbahnunternehmen über<br />

kein zertifiziertes Sicherheitsmanagementsystem im Sinn des § 39c EisbG verfügt.<br />

Zu §19a EisbG wird festgestellt, dass nach §133a Abs. 13 EisbG<br />

die gem. §19a leg.cit. vorgeschriebene regelmäßig wiederkehrende<br />

Prüfung für Eisenbahnunternehmen, die bereits vor dem<br />

1. April 2002 bestanden haben, erstmals spätestens bis zum Ablauf<br />

des 31. Dezember 2008 zu erfolgen hat.<br />

Eine sinngemäße Verpflichtung zur regelmäßigen Kontrolle der Anlagen findet sich bereits<br />

in der Stammfassung des EisbG. Auch im zertifizierten Sicherheitsmanagementsystem,<br />

wie es von der WL bis zum Jahr 2009 angestrebt wird, besteht die Verpflichtung<br />

zur regelmäßigen Überprüfung und Dokumentation der Anlagen.<br />

Da zum Zeitpunkt der Einsicht durch das Kontrollamt die WL nicht zertifiziert war, waren<br />

entsprechende Prüfungen, Gutachten und Nachweise notwendig. Diese der Behörde<br />

vorzulegenden Prüfbescheinigungen hatten festgestellte Mängel und Vorschläge zu<br />

deren Behebung zu enthalten.<br />

Die dem Kontrollamt vorgelegten Unterlagen der letzten Überprüfung gemäß EisbG<br />

durch einen staatlich befugten und beeideten Zivilingenieur bestanden aus drei Teilgutachten,<br />

die zu unterschiedlichen Zeitpunkten verfasst wurden. Nur ein Gutachten war<br />

vollständig, bei den beiden anderen konnte die Mängelliste im Zuge der Prüfung nicht<br />

gefunden werden. Ferner wurde lt. Aussage der WL der Bahnhof Rudolfsheim noch nie<br />

überprüft.


<strong>KA</strong> V - <strong>GU</strong> <strong>230</strong>-4/08 Seite 21 von 27<br />

Das Kontrollamt empfahl, umgehend eine entsprechende Prüfung des Bahnhofs gemäß<br />

EisbG zu veranlassen. In Zukunft sollten derart wichtige Dokumente, die Grundlage der<br />

Eisenbahnkonzession sind, zentral und geordnet verwahrt werden.<br />

Die Begutachtung fiel im Allgemeinen positiv aus. Das (vollständige) Gutachten listete<br />

nur Mängel auf, die im Zuge der Revisionen behebbar waren. Ein dabei angeführter<br />

Mangel, u.zw. der nötige Sicherheitsabstand lt. ÖVE EN 5<strong>01</strong>22-1 zwischen Fahrdraht<br />

und dem Baumbewuchs wurde auch bei Besichtigungen vom Kontrollamt festgestellt.<br />

Da es im Zuge von Arbeiten zu Gefährdungen kommen könnte, empfahl das Kontrollamt,<br />

im Zuge von Schulungen die MitarbeiterInnen auf das hohe Gefährdungspotenzial<br />

hinzuweisen, bzw. für einen entsprechenden Baumschnitt Sorge zu tragen.<br />

Im Hinblick auf das Arbeiten unter Spannung gemäß ÖVE/<br />

ÖNORM E 8555 wird von der WL permanent darauf geachtet,<br />

dass durch Baumschnitt ein Abstand von 1 m zwischen Leitung<br />

und Bäumen nicht unterschritten wird. Trotz des relativ kurzen<br />

Revisionsintervalls kann es in einzelnen Fällen, insbesondere in<br />

der Vegetationsperiode, zu Unterschreitungen kommen, die<br />

selbstverständlich sofort beseitigt werden.<br />

10.2 Weitere periodische Überprüfungen<br />

Von der WL wurden weitere periodische Überprüfungen, so genannte Revisionen, die<br />

teilweise nach dem ETG 1992 und der ESV 2003 verpflichtend sind, aber auch teilweise<br />

auf freiwilliger Basis beruhen, durchgeführt. So gab es Fahrdrahtrevisionen, Speisepunktrevisionen,<br />

Durchschlagssicherungsrevisionen, Rückleiterverbindungsrevisionen,<br />

Hörnerschalterrevisionen und Mastrevisionen. Diese Arbeiten wurden durch verschiedene<br />

Arbeitspartien des "Personalpools Oberleitung" durchgeführt.<br />

Im Zuge der Einsicht durch das Kontrollamt musste festgestellt werden, dass die von<br />

der WL eingesetzten Messgeräte und Messvorrichtungen nicht kalibriert waren.


<strong>KA</strong> V - <strong>GU</strong> <strong>230</strong>-4/08 Seite 22 von 27<br />

Die Festlegungen zur Anwendung in der ÖVE/ÖNORM E 8555<br />

werden von den WL eingehalten.<br />

10.2.1 Hörnerschalterrevision<br />

Die Hörnerschalter sind mechanische Schalter, mit denen die Fahrdrahtverbindung an<br />

bestimmten Punkten getrennt wird (Trennpunkte). Mit ähnlich ausgeführten Schaltern<br />

wird auch die Speisespannung an den Fahrdraht gelegt oder von diesem genommen.<br />

Einmal pro Jahr wurde die mechanische Funktionstüchtigkeit dieser Schalter überprüft.<br />

10.2.2 Durchschlagssicherungsrevision<br />

Durchschlagssicherungen sind wesentlicher Bestandteil des elektrotechnischen Schutzkonzeptes<br />

der Straßenbahn gemäß ÖVE EN 5<strong>01</strong>22-1 und -2. Sie verhindern, dass im<br />

Fehlerfall zu hohe Spannungen im Bereich der berührbaren Teile auftreten. Im Bereich<br />

der WL waren rd. 100 derartige Durchschlagssicherungen montiert.<br />

Die Überprüfung dieser Durchschlagssicherungen erfolgte zweimal pro Jahr. Dazu wurde<br />

eine gewisse Spannung an die zu prüfende Durchschlagssicherung angelegt und<br />

der tatsächlich fließende Strom gemessen.<br />

10.2.3 Rückleiterverbindungsrevision<br />

In kleinen Kästen, die sich im unmittelbaren Bereich neben den Schienen befanden,<br />

wurden die von der Schiene kommenden Rückleiterkabel und die in die Unterwerke abgehenden<br />

Rückleiterkabel miteinander verbunden. Einmal pro Jahr wurden diese Kästen<br />

gesichtet, gesäubert und die Anschlüsse auf Festigkeit geprüft. Der Stromdurchfluss<br />

durch die Kabeln wurde gemessen.<br />

10.2.4 Mastrevision<br />

Die Masten wurden bis in das Jahr 2005 einmal pro Jahr nur einer optischen Kontrolle<br />

unterzogen. Da diese Kontrolle keine stichhaltigen Aussagen über Standfestigkeit, auftretende<br />

Zugkräfte etc. lieferte, wurde in den Jahren 2005/06 eine Firma beauftragt, mit<br />

mechanischen Tests die Masten zu prüfen. Auf diesem Weg wurden alle Masten, die


<strong>KA</strong> V - <strong>GU</strong> <strong>230</strong>-4/08 Seite 23 von 27<br />

von den WL benutzt werden, also auch jene Masten, die im Eigentum Dritter stehen,<br />

untersucht. Entsprechende Prüfergebnisse und Sicherheitszeugnisse lagen vor. Die<br />

nächste derartige Untersuchung ist ab dem Jahr 2<strong>01</strong>5 geplant.<br />

10.2.5 Fahrdrahtrevision<br />

Im Zuge der Fahrdrahtrevision wurde alle vier Monate das gesamte Streckennetz der<br />

WL-Straßenbahn befahren. Das Streckennetz der Straßenbahn wurde dazu in vier, annähernd<br />

gleich große Sektoren unterteilt und jeder Sektor wurde von einer Arbeitspartie<br />

mit je fünf Personen, die aus dem "Personalpool Oberleitung" kamen, kontrolliert.<br />

Beim Befahren der Strecken erfolgte eine einfache Sichtkontrolle der Anlage und eine<br />

stichprobenweise Beurteilung des Querschnittes des Fahrdrahtes. Mit einer Schablone<br />

aus Metall wurde dabei festgestellt, ob der Querschnitt unter einem vorgegebenen Wert<br />

liegt. Der genaue Wert des Querschnittes wurde dabei nicht ermittelt.<br />

Während der Sichtkontrollen konnten nur ins Auge fallende Mängel entdeckt werden.<br />

Eine genaue Überprüfung z.B. der Fahrdrahthöhe oder der Fahrdrahtneigung gemäß<br />

ÖVE/ÖNORM EN 5<strong>01</strong>19 oder anderer Teile des Tragsystems erfolgte nicht.<br />

Offensichtliche Mängel am Fahrdraht und seiner Befestigung wurden sofort im Zuge der<br />

Revision behoben, da entsprechendes Material im Fahrzeug mitgeführt wurde.<br />

In Arbeitsberichten wurde die durchgeführte Arbeit zusammenfassend vermerkt. Durchgeführte<br />

Änderungen oder Erneuerungen fanden in den Planwerken keinen Niederschlag,<br />

und es gab keine Aufzeichnungen über die durchgeführten Messungen und<br />

festgestellten Abweichungen.<br />

Es existierten keine detaillierten Prüfanweisungen; wie zu prüfen ist, wurde nur in<br />

mündlicher Form weitergegeben.<br />

Aus der Sicht des Kontrollamtes stellt sich die Frage, wozu auf freiwilliger Basis alle vier<br />

Monate eine Fahrdrahtkontrolle durchgeführt wurde, obwohl im Allgemeinen die durch-


<strong>KA</strong> V - <strong>GU</strong> <strong>230</strong>-4/08 Seite 24 von 27<br />

schnittliche Lebenszeit des Fahrdrahtes auf den Fahrtstrecken mit 22 Jahren beziffert<br />

wurde und Anlagenteile wie Spanndrähte, Mauerbefestigungen, Ausleger, die den Fahr-<br />

draht halten, nie überprüft wurden. Würden detaillierte Aufzeichnungen z.B. über die<br />

Qualität und den Zustand des Fahrdrahtes geführt werden, könnte die Revisionsdurch-<br />

führung optimiert werden und auch bisher ungeprüfte Anlagenteile sowie die Fahrdraht-<br />

höhe und -neigung gemäß ÖVE/ÖNORM EN 5<strong>01</strong>19 kontrolliert werden.<br />

Das Kontrollamt empfahl, jedenfalls die Revisionsgestaltung zu hinterfragen bzw. zu<br />

evaluieren und schriftliche Prüfanweisungen zu erlassen, sodass alle wesentlichen<br />

Teile der Oberleitungsanlagen nach einheitlichen Kriterien und mit kalibrierten Messgeräten<br />

überprüft werden und darüber entsprechende Dokumentationen vorgelegt werden<br />

können.<br />

Der genaue Wert des Fahrdrahtquerschnittes muss nicht ermittelt<br />

werden, da nur die Einhaltung des festgelegten Mindestquerschnittes<br />

sicherzustellen ist.<br />

Die Fahrdrahthöhe und die Fahrdrahtneigung werden nach<br />

ÖVE/ÖNORM EN 5<strong>01</strong>19 nach der Errichtung bzw. nach Umbauarbeiten<br />

überprüft. Diese Messdaten verändern sich während des<br />

Betriebes nur marginal.<br />

Die WL nehmen die Empfehlung des Kontrollamtes zur Kenntnis<br />

und werden bestehende Dokumentationen überarbeiten, sodass<br />

Prüfanweisungen schriftlich vorliegen.<br />

Die Revisionsgestaltung, insbesondere die Revisionsintervalle<br />

werden selbstverständlich laufend unternehmensintern diskutiert.<br />

Im Zweifelsfall wird aber der Sicherheit von Fahrgästen, Passantinnen<br />

bzw. Passanten und des Personals der Vorzug gegenüber<br />

möglichen Kosteneinsparungen gegeben.


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Obwohl schriftliche Festlegungen im geprüften Bereich fehlten, konnte dem Kontrollamt<br />

dennoch ein hoher Wissensstand auf der Ebene der Beschäftigten vermittelt werden.<br />

Allgemeine Bemerkungen zu empfohlenen (Bau-)Richtlinien: In<br />

mehreren Punkten des Berichtes (vor allem die Pkte. 5.2, 5.3, 5.4,<br />

5.5, 9.2) werden die Erstellung von (Bau-)Richtlinien oder sonstige<br />

Festlegungen von Details empfohlen.<br />

Auf Grund der Größe des Netzes und der Heterogenität der Anlagen<br />

können Anforderungen aber nur in allgemein gültiger Form, in<br />

knappem Umfang und globalen Anleitungen zusammengefasst<br />

werden. Die WL ist jedoch bemüht, die Empfehlungen des Kontrollamtes<br />

zu berücksichtigen und wird Unterlagen dort detaillierter<br />

gestalten, wo es aus Unternehmenssicht zweckmäßig, wirtschaftlich<br />

und praktikabel erscheint.<br />

Die Stellungnahme der geprüften Einrichtung ist den jeweiligen Berichtsabschnitten zugeordnet<br />

worden.<br />

Der Kontrollamtsdirektor:<br />

Dr. Erich Hechtner<br />

<strong>Wien</strong>, im September 2008


<strong>KA</strong> V - <strong>GU</strong> <strong>230</strong>-4/08 Seite 26 von 27<br />

ALLGEMEINE HINWEISE<br />

Allfällige Rundungsdifferenzen bei der Darstellung von Berechnungen wurden nicht<br />

ausgeglichen.<br />

Schützenswerte personenbezogene Daten wurden im Sinn der rechtlichen Verpflichtung<br />

zum Schutz derartiger Daten anonymisiert, auf die Wahrung von Geschäfts- und<br />

Betriebsgeheimnissen wurde bei der Abfassung des Berichtes Bedacht genommen. Es<br />

wird um Verständnis gebeten, dass dadurch die Lesbarkeit des Berichtes beeinträchtigt<br />

sein könnte.


<strong>KA</strong> V - <strong>GU</strong> <strong>230</strong>-4/08 Seite 27 von 27<br />

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS<br />

ASchG ....................................ArbeitnehmerInnenschutzgesetz<br />

AutoCAD................................."Computer Aided Design" Programm der Firma Autodesk<br />

AVO Verkehr ..........................Arbeitnehmerschutzverordnung Verkehr<br />

EBEV......................................Eisenbahn-Bauentwurfsverordnung<br />

EDV ........................................Elektronische Datenverarbeitung<br />

EisbAV ...................................Eisenbahn-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung<br />

EisbG......................................Eisenbahngesetz 1957<br />

EN ..........................................Europäische Norm<br />

ESV 2003 ...............................Elektroschutzverordnung 2003<br />

ETG 1992 ...............................Elektrotechnikgesetz 1992<br />

ÖNORM..................................Österreichische Norm<br />

ÖVE........................................Österreichischer Verband für Elektrotechnik<br />

StrabVO..................................Straßenbahnverordnung 1999<br />

V .............................................Volt<br />

WL ..........................................WIENER LINIEN GmbH & Co KG

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