01-14-KA-V-GU-230-4 - Wien
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KONTROLLAMT DER STADT WIEN<br />
Rathausstraße 9<br />
A-1082 <strong>Wien</strong><br />
Tel.: <strong>01</strong> 4000 82829 Fax: <strong>01</strong> 4000 99 82810<br />
e-mail: post@kontrollamt.wien.gv.at<br />
www.kontrollamt.wien.at<br />
DVR: 000<strong>01</strong>91<br />
<strong>KA</strong> V - <strong>GU</strong> <strong>230</strong>-4/08<br />
WIENER LINIEN GmbH & Co KG,<br />
Sicherheitstechnische Prüfung der Erhaltung des<br />
Oberleitungsbaus der <strong>Wien</strong>er Straßenbahn<br />
Tätigkeitsbericht 2008<br />
TO <strong>14</strong>
<strong>KA</strong> V - <strong>GU</strong> <strong>230</strong>-4/08 Seite 2 von 27<br />
KURZFASSUNG<br />
Die stichprobenweise sicherheitstechnische Prüfung der Erhaltung des Oberleitungsbaus<br />
der <strong>Wien</strong>er Straßenbahn ließ in den Bereichen Dokumentation (insbesondere hinsichtlich<br />
der Planwerke, Arbeitsanweisungen und Schulungen), Materialverwaltung sowie<br />
Anlagenrevision Verbesserungspotenziale erkennen.<br />
Die WIENER LINIEN & Co KG (WL) sagte zu, die Schulungsunterlagen an die gültigen<br />
Regelwerke anzupassen, eine Evaluierung der Abläufe und der Dokumentation im Bereich<br />
der Anlagenrevision vorzunehmen und ihre Materialverwaltung zu prüfen. Eine<br />
entsprechende Plandokumentation ist im Aufbau.
<strong>KA</strong> V - <strong>GU</strong> <strong>230</strong>-4/08 Seite 3 von 27<br />
INHALTSVERZEICHNIS<br />
1. Allgemeines .................................................................................................................4<br />
2. Prüfungsumfang ..........................................................................................................4<br />
3. Rechtliche Grundlagen und Normen ...........................................................................4<br />
4. Organisation im Bereich der WL..................................................................................5<br />
5. Aufbau der Oberleitungsanlagen .................................................................................5<br />
5.1 Fahrdraht ...................................................................................................................6<br />
5.2 Spanndrähte und Tragseile .......................................................................................6<br />
5.3 Masten.......................................................................................................................7<br />
5.4 Mauerbefestigungen..................................................................................................9<br />
5.5 Mitbenutzung der Oberleitungsanlagen...................................................................10<br />
6. Dokumentation ..........................................................................................................11<br />
7. Bereitstellung von geeignetem Material.....................................................................15<br />
8. Begehung des Materiallagers ....................................................................................17<br />
9. Schulung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern .......................................................18<br />
9.1 Sicherheitstechnische Schulungen..........................................................................18<br />
9.2 Arbeitstechnische Schulungen ................................................................................19<br />
10. Periodische Überprüfung der Oberleitungsanlagen.................................................20<br />
10.1 Überprüfungen gem. § 19a EisbG .........................................................................20<br />
10.2 Weitere periodische Überprüfungen ......................................................................21<br />
10.2.1 Hörnerschalterrevision........................................................................................22<br />
10.2.2 Durchschlagssicherungsrevision ........................................................................22<br />
10.2.3 Rückleiterverbindungsrevision............................................................................22<br />
10.2.4 Mastrevision .......................................................................................................22<br />
10.2.5 Fahrdrahtrevision................................................................................................23<br />
Anhang<br />
ALLGEMEINE HINWEISE.............................................................................................26<br />
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS......................................................................................27
<strong>KA</strong> V - <strong>GU</strong> <strong>230</strong>-4/08 Seite 4 von 27<br />
PRÜFUNGSERGEBNIS<br />
1. Allgemeines<br />
Auf Grund gesetzlicher Bestimmungen obliegen der WL die Erstellung und Durchführung<br />
von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Funktionstüchtigkeit der<br />
in ihrer Verwaltung stehenden Oberleitungsanlagen der Straßenbahn. Dazu zählen eine<br />
entsprechende Dokumentation, periodische Überprüfungen, der Einsatz von geeignetem<br />
Material sowie regelmäßige Schulungen der dabei beschäftigten MitarbeiterInnen.<br />
Zum Prüfungszeitpunkt wurden von der WL zur Fahrstromversorgung (Traktionsstromversorgung)<br />
der Straßenbahnen eine Oberleitungsanlage mit einer Fahrdrahtlänge von<br />
ca. 445 km betrieben.<br />
Bestandteil dieser Oberleitungsanlage sind neben dem Fahrdraht auch sämtliche Tragkonstruktionen<br />
wie Tragseile, Masten, Mauerbefestigungen und alle Komponenten, die<br />
der Halterung, Seitenführung, Abspannung oder Isolierung der Fahrdrähte dienen, und<br />
auch die an der Tragkonstruktion befestigten Schaltgeräte, Überwachungs- und Schutzeinrichtungen.<br />
2. Prüfungsumfang<br />
In Form einer Querschnittsprüfung wurden vom Kontrollamt die Organisation, Dokumentation<br />
und Materialbeschaffung sowie die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der<br />
Sicherheit und Funktionstüchtigkeit der Oberleitungsanlage gemäß den einschlägigen<br />
Gesetzen und Normen untersucht.<br />
3. Rechtliche Grundlagen und Normen<br />
Zum Zeitpunkt der Prüfung waren die Rechtsgrundlagen für die Maßnahmen zum Betrieb<br />
und zur Erhaltung der Oberleitungsanlage der WL das Eisenbahngesetz 1957<br />
(EisbG) und die Straßenbahnverordnung 1999 (StrabVO).<br />
Das Elektrotechnikgesetz 1992 (ETG 1992) sowie die Elektroschutzverordnung 2003<br />
(ESV 2003) waren für die Bereiche der Elektrotechnik anzuwenden.
<strong>KA</strong> V - <strong>GU</strong> <strong>230</strong>-4/08 Seite 5 von 27<br />
Neben dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) fanden insbesondere die Eisen-<br />
bahn-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung (EisbAV), die Arbeitnehmerschutzverord-<br />
nung Verkehr (AVO Verkehr) und die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) Beachtung.<br />
Für den Bau und die Veränderung von Eisenbahnanlagen ist seit April 2008 die Eisenbahn-Bauentwurfsverordnung<br />
(EBEV) gültig.<br />
Hinsichtlich der anzuwendenden Normen waren insbesondere die ÖVE/ÖNORM E<br />
8555 - Betrieb elektrischer Bahnen und Obusse, die ÖVE/ÖNORM EN 5<strong>01</strong>19 - Bahnanwendungen<br />
- Ortsfeste Anlagen - Oberleitung für den elektrischen Zugbetrieb, die ÖVE<br />
EN 5<strong>01</strong>22-1 - Bahnanwendungen - Ortsfeste Anlagen - Teil 1: Schutzmaßnahmen in<br />
Bezug auf elektrische Sicherheit und Erdung, die ÖVE EN 5<strong>01</strong>22-2 - Bahnanwendungen<br />
- Ortsfeste Anlagen - Teil 2: Schutzmaßnahmen gegen die Auswirkung von Streuströmen<br />
verursacht durch Gleichstrombahnen und die ÖVE/ÖNORM EN 5<strong>01</strong>22-2/A1 -<br />
Bahnanwendungen - Ortsfeste Anlagen - Teil 2: Schutzmaßnahmen gegen die Auswirkung<br />
von Streuströmen verursacht durch Gleichstrombahnen (Änderung) zu nennen.<br />
4. Organisation im Bereich der WL<br />
Auf Grund der Organisationsstrukturen ist in der WL die Abteilung "Elektro- und Maschinentechnik"<br />
für den Bau, die Erhaltung und den Betrieb der Oberleitungsanlagen der<br />
Straßenbahn zuständig. Während das Referat "Traktion und Gleichrichter" im Wesentlichen<br />
für die Planung, Vergabe, Bauüberwachung und Organisation verantwortlich ist,<br />
kommen dem "Personalpool Oberleitung" die Zurverfügungstellung des erforderlichen<br />
Personals und die Durchführung der Arbeiten zu. Die Dokumentation der Anlagen erfolgte<br />
lt. Qualitätsmanagement-Handbuch in der Kanzlei der Abteilung. Das für die Arbeiten<br />
benötigte Material wurde in einem eigenen, abteilungsinternen Lager durch das<br />
Referat "Planung, Koordination und Materialbewirtschaftung" verwaltet.<br />
5. Aufbau der Oberleitungsanlagen<br />
Die Oberleitungsanlage besteht gemäß ÖVE EN 5<strong>01</strong>22-1 aus den Fahrdrähten, den<br />
Längstragseilen, den Rückleitungsseilen, den Erdungsseilen, den Blitzschutzseilen, den<br />
Tragkonstruktionen und allen anderen Komponenten (Masten, Mauerbefestigungen,
<strong>KA</strong> V - <strong>GU</strong> <strong>230</strong>-4/08 Seite 6 von 27<br />
Spanndrähte, Isolierschlingen etc.), die der Halterung, Seitenführung, Abspannung oder<br />
Isolierung der Fahrdrähte dienen, sowie aus den an der Tragkonstruktion befestigten<br />
Speise- und Verstärkungsleitungen, Schaltgeräten, Überwachungs- und Schutzeinrich-<br />
tungen.<br />
Die Nennspannung für den Betrieb der Straßenbahn der WL beträgt 600 V Gleichspannung.<br />
Der Fahrdraht ist immer doppelt isoliert und mit Tragseilen oder Spanndrähten an<br />
Masten oder an Fassaden von Häusern befestigt. Die Ausführung der WL entsprach der<br />
geltenden Norm.<br />
5.1 Fahrdraht<br />
Bei der Montage des Fahrdrahtes ist besonderes Augenmerk auf die richtige Höhe und<br />
die maximale Neigung zu legen. In Abhängigkeit von der maximalen Fahrgeschwindigkeit<br />
sind die Grenzwerte gemäß ÖVE/ÖNORM EN 5<strong>01</strong>19 einzuhalten. Dabei sind das<br />
Zusammenspiel des Stromabnehmers (Anpressdruck) und das Verhalten des Fahrdrahtes<br />
(Anhub, Elastizität, Temperaturverhalten etc.) zu beachten.<br />
Im Allgemeinen kommt in <strong>Wien</strong> ein Rillenfahrdraht aus einer Kupfer-Silber Legierung<br />
mit einem Querschnitt von 80 mm 2 oder 100 mm 2 zum Einsatz. In speziellen Fällen<br />
werden auch größere Querschnitte (120 mm 2 ) verwendet.<br />
Entsprechend der StrabVO darf die maximale Abnützung des Fahrdrahtes 40 % vom<br />
Nennquerschnitt betragen. Die durchschnittliche Lebensdauer des Fahrdrahtes beträgt<br />
nach Angaben der WL ca. 22 Jahre.<br />
5.2 Spanndrähte und Tragseile<br />
Zur Befestigung der Fahrleitung kommen Drähte (Spanndrähte) aus Stahl oder Seile<br />
(Tragseile) aus rostfreiem Stahl zum Einsatz.<br />
Die Seile sind reißfester, da sie aus einem Bündel von Drähten bestehen, und korrodie-<br />
ren nicht, wodurch eine größere Tragsicherheit gegeben ist. Die Seile sind in der An-
<strong>KA</strong> V - <strong>GU</strong> <strong>230</strong>-4/08 Seite 7 von 27<br />
schaffung teurer als die Spanndrähte. Bei den Spanndrähten ist besonders auf die<br />
Querschnittsverminderung durch Korrosion zu achten, wodurch diese häufiger zu prü-<br />
fen wären.<br />
Diese Seile oder Spanndrähte tragen das gesamte Gewicht der Oberleitungsanlagen<br />
und aller daran befestigter Objekte (Signalanlagen, Glasfaserkabeln, Lautsprecher etc.).<br />
Da die Bauausführenden (Eigenpersonal und Fremdfirmen) den Einsatz des Materials<br />
unterschiedlich handhabten und es keine Festlegungen bei den WL gab, wann rostfreie<br />
Seile oder Drähte aus Stahl Verwendung finden sollten, empfahl das Kontrollamt aus<br />
Sicherheits- und Kostengründen, (Bau-)Richtlinien zu erarbeiten und das zu verwendende<br />
Material, dessen Einsatz- bzw. Anwendungsbereich und die wesentlichen Arbeitsschritte<br />
vorzugeben.<br />
5.3 Masten<br />
Die Masten und deren Fundamente müssen so beschaffen sein, dass sie die durch<br />
Spanndrähte und Tragseile auftretenden Zugkräfte und Windkräfte etc. aufnehmen und<br />
in den Boden ableiten können. Die für die Befestigung der Oberleitungsanlagen verwendeten<br />
Masten (rd. 6.000 Stück) standen nicht alle im Eigentum der WL sondern zu<br />
rd. 30 % im Eigentum anderer Dienststellen (z.B. Magistratsabteilung 33 - <strong>Wien</strong> leuchtet).<br />
Hinsichtlich der Mitbenutzung der Masten wurde dem Kontrollamt ein zwischen der<br />
ehemaligen Bundesstraßenverwaltung, der WL und der Magistratsabteilung 33 getroffenes<br />
Übereinkommen aus dem Jahr 1976 vorgelegt.<br />
Das Kontrollamt empfahl eine Aktualisierung und Überarbeitung des Übereinkommens<br />
mit definierten Bedingungen (Kostenübernahme, Wartungsplan, Instandhaltungsübernahme,<br />
Haftungsfragen etc.). Bei gemeinsamen Projekten müssen die Eigentumsverhältnisse<br />
der Masten (z.B. im Zuge der gemeinsamen Projektbesprechungen) festgelegt<br />
werden.
<strong>KA</strong> V - <strong>GU</strong> <strong>230</strong>-4/08 Seite 8 von 27<br />
Stellungnahme der WIENER LINIEN GmbH & Co KG:<br />
In der täglichen Praxis sind hinsichtlich der Mitbenutzung von<br />
Masten bisher keinerlei Probleme aufgetreten. Auf Grund der Vielzahl<br />
der Anlagen erscheint noch immer eine globale Übereinkunft<br />
in Form des angesprochenen Übereinkommens am zielführendsten.<br />
Einzellösungen, die von allgemeinen Festlegungen nicht erfasst<br />
werden können, werden auf direktem Weg zwischen der WL<br />
und den jeweiligen Mitbenutzerinnen bzw. Mitbenutzern festgelegt.<br />
Dennoch wird die WL die Empfehlung des Kontrollamtes aufgreifen<br />
und für eine diesbezügliche weitere Verbesserung mit der Magistratsabteilung<br />
33 in Kontakt treten.<br />
Bei den im Eigentum der WL befindlichen Masten kamen verzinkte Stahlmasten zum<br />
Einsatz. Länge und Wandstärke der Masten richteten sich nach den Anforderungen<br />
(z.B. durch Leitungszugkräfte).<br />
Bei der Errichtung der Fundamente hielten sich die WL an Regelquerschnitte, die sich<br />
im Laufe der Jahre aus den Erfahrungen der Praxis entwickelt haben. Es gab dazu<br />
keine Berechnungsunterlagen oder statische Nachweise. In Sonderfällen wurde anlassbezogen<br />
berechnet und ausgeführt.<br />
Das Kontrollamt empfahl, unter Berücksichtigung der Lastfallkombinationen statische<br />
Berechnungen für Mastfundamente (Regelquerschnitte) für typische Bodenbeschaffenheiten<br />
durchführen zu lassen und die erforderlichen Grundbaunachweise zu führen.<br />
Damit wäre sichergestellt, dass Regelquerschnitte nicht überdimensioniert ausfallen<br />
und auf diesem Weg unnötige Kosten vermieden werden.<br />
Grundsätzlich bestehen bei der Ausführung der Mastfundamente<br />
aber auch baupraktische Überlegungen (Aushub). In manchen<br />
Fällen wird für einen späteren Masttausch sowie für erweiterte Mit-
<strong>KA</strong> V - <strong>GU</strong> <strong>230</strong>-4/08 Seite 9 von 27<br />
benutzungen Vorsorge getroffen, indem Reserven eingeplant wer-<br />
den. Die Dimensionierung der Mastfundamente erfolgt nach einer<br />
anerkannten Berechnungsmethode (Sulzberger).<br />
Zu jedem Mast der WL existieren Daten hinsichtlich der maximal<br />
zulässigen Zugbelastung.<br />
Der besonders empfindliche so genannte Tag-Nacht-Bereich der Masten, d.i. der Übergangsbereich<br />
vom Erdreich an die Oberfläche, wurde mit einem Spezialanstrich geschützt.<br />
Wird der Mast im Grünen gesetzt, erhält er manchmal zur Vermeidung von Beschädigungen<br />
oberirdisch einen zusätzlichen Betonsockel. Da es für diese Maßnahme<br />
keine (Bau-)Richtlinien gab, lag die Ausführung im Ermessen des Eigenpersonals bzw.<br />
der Fremdfirma.<br />
Das Kontrollamt empfahl (Bau-)Richtlinien zu der Frage, wann derartige Sockeln auszuführen<br />
sind, da nicht nur die Errichtung sondern auch die Entsorgung Kosten verursachen.<br />
Bei Bedarf werden Masten in Grünflächen oder bei erhöhter Gefährdung<br />
durch Individualverkehr mit einem Betonsockel ausgestattet.<br />
Die Entscheidung dazu trifft im Einzelfall der Anlagenverantwortliche<br />
mit dem Oberwerkmeister. Die WL wird zur Ausführung<br />
gelangende Varianten schriftlich festlegen. Die endgültige<br />
Entscheidung wird aber weiterhin individuell zu treffen sein.<br />
5.4 Mauerbefestigungen<br />
Zur Abspannung der Spanndrähte oder Tragseile an Hausfassaden finden Maueranker<br />
und Mauerplatten Verwendung. Diese werden mit Dübeln an der Wand befestigt. Diese<br />
Mauerbefestigungen müssen geeignet sein, um die vorhandenen Zugkräfte der Oberleitungsanlagen<br />
aufzunehmen, und werden in verschiedenen Ausführungsformen und<br />
-typen eingesetzt.
<strong>KA</strong> V - <strong>GU</strong> <strong>230</strong>-4/08 Seite 10 von 27<br />
Abhängig von der Art und dem Type der Fassade (Glasfassaden, Wärmedämmfassa-<br />
den etc.) gab es auch individuelle Lösungen, die in der Werkstätte der WL durch Eigen-<br />
personal gefertigt werden.<br />
Das Kontrollamt empfahl, in (Bau-)Richtlinien hinsichtlich der Mauerbefestigungen Festlegungen<br />
(z.B. Ausführung, Type) zu treffen. Damit werden einheitliche Qualitäts- und<br />
Sicherheitsstandards verlangt und die Lagerhaltung vereinfacht, durch die die Lagerkosten<br />
gesenkt werden könnten.<br />
5.5 Mitbenutzung der Oberleitungsanlagen<br />
Die Tragsysteme der Oberleitung der WL (Tragseile, Spanndrähte, Masten) werden<br />
oftmals auch von anderen Abteilungen der WL und von anderen Dienststellen mitbenutzt.<br />
Durch diese zusätzliche Gewichtsbelastung werden die Zugkräfte der Spanndrähte<br />
teilweise wesentlich erhöht, wodurch auch die Masten und die Mauerbefestigungen<br />
entsprechend mehr belastet werden.<br />
Im Zuge der Erhebungen wurde festgestellt, dass Anforderungen oder Regelwerke (z.B.<br />
hinsichtlich des maximal zulässigen Gewichtes, Kostenübernahme, der Verantwortlichkeit<br />
im Fehlerfall) nicht vorhanden sind. Für die Mitbenutzung der Oberleitungsanlagen<br />
konnten dem Kontrollamt auch keine Vereinbarungen vorgelegt werden. Auch eine Erfassung<br />
(z.B. Art, Dauer und räumliche Lage) in Bezug auf die Mitbenutzung der Oberleitungsanlagen<br />
durch Dritte fand nicht statt.<br />
Das Kontrollamt empfahl, Mitbenutzungsrichtlinien zu erstellen bzw. diese von der WL<br />
eingeräumten Nutzungsrechte intern einer näheren Regelung zuzuführen bzw. vertragliche<br />
Vorkehrungen zu treffen, die sich z.B. mit der Frage der Kostenübernahme bei<br />
Umbauarbeiten oder der Haftung bei Beschädigungen oder Unfällen auseinandersetzen.<br />
Die Erstellung einer Mitbenutzungsrichtlinie würde aus Sicht der<br />
WL einen nicht vertretbaren bürokratischen Aufwand bedeuten.
<strong>KA</strong> V - <strong>GU</strong> <strong>230</strong>-4/08 Seite 11 von 27<br />
Die WL wird jedoch im bestehenden Qualitätsmanagementsystem<br />
die diesbezüglichen Abläufe, insbesondere die Kommunikation<br />
zwischen den unternehmensinternen und -externen Mitbenutzerin-<br />
nen bzw. Mitbenutzern festlegen. Die WL wird dazu mit der Magis-<br />
tratsabteilung 33 in Kontakt treten.<br />
6. Dokumentation<br />
6.1 Zur Verwaltung der Daten im Zusammenhang mit Oberleitungsanlagen gibt es bei<br />
der WL diverse Planwerke und Tabellen.<br />
Zunächst wurde auf den so genannten "Oberleitungsplan" verwiesen; dabei handelt es<br />
sich um eine die Oberleitungsanlagen betreffende Übersichtsskizze, aus der einige Objekte<br />
(Speisepunkte, Streckentrenner, Lufttrenner) der Oberleitungsanlagen ersichtlich<br />
sind. Dieser Plan wurde in AutoCAD erstellt, ist allerdings nicht lagegetreu und basiert<br />
z.T. auf Datenlieferungen anderer Abteilungen der WL.<br />
Für die vom "Personalpool Oberleitungsbau" vorzunehmenden Arbeiten wurden teilweise<br />
bereits jahrzehntealte Pläne in Papierform herangezogen, die vor ca. einem Jahr<br />
eingescannt wurden. Diese gescannten Pläne werden jedoch nach Änderungen der<br />
Anlage nicht nachbearbeitet.<br />
Ein Teil des Streckennetzes (maximal ca. 20 %) wurde in den letzten Jahren im Zuge<br />
von Neubauten oder Umbauten genauer und mithilfe der EDV erfasst.<br />
Bei größeren Arbeiten durch Fremdfirmen wurde von den WL nur in Einzelfällen eine<br />
Datenlieferung des bearbeiteten Bereichs in Form von vermessenen und lagerichtigen<br />
AutoCAD-Daten verlangt.<br />
Fielen Arbeiten mit Eigenpersonal an und wurden dabei Änderungen am Bestand der<br />
Oberleitungsanlagen vorgenommen, wurden darüber nur Handskizzen ohne Vermessung<br />
und nicht lagegetreu etc. erstellt. Wenn der bearbeitete Bereich bereits in Auto<br />
CAD erfasst war (d.s. maximal 20 % der Anlagen), wurden diese Änderungen auch in
<strong>KA</strong> V - <strong>GU</strong> <strong>230</strong>-4/08 Seite 12 von 27<br />
der EDV nachbearbeitet. Die korrigierten Papierversionen wurden aber nicht einge-<br />
scannt. Arbeiten, die im Zuge von Revisionen erfolgten, wurden überhaupt nicht planlich<br />
erfasst.<br />
Das Kontrollamt empfahl, interne Regelungen zur generellen Datenerfassung (auch für<br />
Arbeiten mit Eigenpersonal) zu erstellen, um der sich aus dem EisbG und der ÖVE/<br />
ÖNORM E 8555 ergebenden Forderung nach Dokumentationen zu entsprechen.<br />
Die WL hatte diese Problematik bereits erkannt und teilte mit, dass sich eine entsprechende<br />
Ausschreibung zur planlichen Datenerfassung der Oberleitungsanlagen in Ausarbeitung<br />
befindet.<br />
Ein erster Einblick in die Ausschreibungsunterlagen zeigte, dass das Leistungsverzeichnis<br />
im Bereich der Mengenangabe auf Grund der ungenauen Formulierung zu<br />
Missverständnissen Anlass geben könnte.<br />
In diesem Zusammenhang empfahl das Kontrollamt, die in Rede stehende Ausschreibung<br />
präzise zu formulieren und die Berechnung der Mengenangaben klar und verständlich<br />
darzulegen, um den Bieterinnen und Bietern Sicherheit bei der Kalkulation zu<br />
geben.<br />
Wenn Umbau- oder Erweiterungsarbeiten an der bestehenden<br />
Oberleitungsanlage an AuftragnehmerInnen vergeben werden, ist<br />
die Dokumentation in digitaler Form zu liefern. Bei entsprechenden<br />
Arbeiten durch Eigenpersonal wird künftig die Aktualisierung<br />
der digitalen Bestandspläne extern vergeben werden.<br />
Die Vergabe der Aufnahme der Oberleitungsanlage in das elektronische<br />
Planwerk für jene Streckenbereiche, für die bislang nur Papierpläne<br />
existierten, erfolgte bereits am 11. Juni 2008. Die diesbezüglichen<br />
Arbeiten werden bis Mitte des Jahres 2009 abgeschlossen.
<strong>KA</strong> V - <strong>GU</strong> <strong>230</strong>-4/08 Seite 13 von 27<br />
Bis dato verläuft die Vertragsabwicklung problemlos. Sollte künftig<br />
die Notwendigkeit einer Verbesserung der Ausschreibungsunter-<br />
lagen, insbesondere des Leistungsverzeichnisses bestehen, wird<br />
die WL entsprechende Maßnahmen einleiten.<br />
Nach dem Leistungsverzeichnis war zu erwarten, dass nur eine lagegetreue Erfassung<br />
einzelner Objekte als Ergebnis geliefert wird. Eine gleichzeitige Dokumentation der verwendeten<br />
Materialien (Tragseil oder Spanndraht, Maueranker oder Mauerplatte etc.)<br />
sowie deren Eigenschaften, dabei auftretende Kräfte, Mitbenutzung durch Dritte, Rückleiteranschlüsse<br />
etc. waren nicht vorgesehen.<br />
Zur Verwaltung der Masten, Trennstellen etc. gab es in der Abteilung "Elektro- und Maschinentechnik"<br />
verschiedene, nicht aufeinander abgestimmte Tabellen und Listen.<br />
Tabellen oder Planwerke mit Installationsdaten, Instandhaltungsdaten, verwendete<br />
Materialien, Befestigungsarten, Fundierungen etc. waren nicht vorhanden. Überprüfungs-<br />
und Revisionsunterlagen lagen für Masten in mehreren, nicht aufeinander abgestimmten<br />
koordinierten Listen auf. Revisionslisten für die Fahrdrahtkontrolle enthielten<br />
nur das Durchführungsdatum; Detailanmerkungen zur Qualität des Fahrdrahtes etc.<br />
fehlten hingegen.<br />
Das Kontrollamt empfahl der WL, vor der Publikation der Ausschreibung ein ganzheitliches<br />
Konzept über die Datenerfassung und Datenarchivierung zu erstellen, um die<br />
Vielzahl einzeln geführter Tabellen, Listen und Planwerke (elektronisch und in Papierform)<br />
zurückzudrängen.<br />
Es wurde empfohlen, in dieser Hinsicht die Datenverwaltung, -aktualisierung und -pflege<br />
sowie Zugriffsrechte und Aufgabenverteilung präzise zu regeln und strukturieren.<br />
Die angeführten Listen der WL sind innerhalb der Abteilung abgestimmt.<br />
Um die Datenverwaltung maßgeblich zu verbessern, plant<br />
die WL, auch Tabellen und Planwerke zu Oberleitungsanlagen in<br />
die sich im Aufbau befindliche Fahrwegdatenbank aufzunehmen.
<strong>KA</strong> V - <strong>GU</strong> <strong>230</strong>-4/08 Seite <strong>14</strong> von 27<br />
Eventuell sollte angedacht werden, ob nicht dem Einsatz einer GIS (Geografisches Informationssystem)-Applikation<br />
gegenüber einer reinen AutoCAD-Lösung der Vorzug<br />
gegeben werden sollte. Die gemeinsame Erfassung von tabellarischen und kartografischen/geografischen<br />
Daten in einer Datenbank, das Einbinden von Bildern und<br />
gescannten Dokumenten zu einzelnen Objekten, die Kompatibilität zu den Daten des<br />
Magistrats der Stadt <strong>Wien</strong> (z.B. Mehrzweckkarte, Aufgrabungskataster etc.), aber auch<br />
die Möglichkeit der tabellarischen Auswertung geografischer Objekte (Erstellung von<br />
Prüflisten, Erstellung von Materiallisten etc.) sind Überlegungen und Aspekte, durch die<br />
sich gewisse Synergien und Effizienzsteigerungen erreichen lassen.<br />
6.2 Planwerke und Informationen (z.B. Prüfprotokolle) zu den Rückleiterkabeln waren in<br />
der Abteilung nicht vorhanden, sondern wurden von einem beauftragten Unternehmen<br />
geführt und verwaltet. Auf die Frage des Kontrollamtes, wie die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen<br />
der ÖVE EN 5<strong>01</strong>22-1 und -2 überprüft werde, wurde diesbezüglich<br />
auf das beauftragte Unternehmen verwiesen.<br />
In diesem Zusammenhang ist die Bauwerkhaftung gem. § 1319 Allgemeines bürgerliches<br />
Gesetzbuch (ABGB) nicht unerheblich, wonach die Besitzerin bzw. der Besitzer<br />
des Bauwerkes haftet, wenn Teile eines Werkes einstürzen oder sich ablösen etc.<br />
Keine Haftung entsteht, wenn die Besitzerin bzw. der Besitzer des Werkes nachweisen<br />
kann, dass sie bzw. er die erforderliche Sorgfalt angewandt hat.<br />
Das Kontrollamt empfahl regelmäßige, stichprobenweise Überprüfungen der Dokumentations-<br />
und Prüfunterlagen des beauftragten Unternehmens, um die Anwendung<br />
der erforderlichen Sorgfalt nachweisen zu können.<br />
Die WL wird der Empfehlung des Kontrollamtes nachkommen.<br />
6.3 Entsprechend der damals geltenden Kundmachung des <strong>Wien</strong>er Magistrats vom<br />
1. Oktober 1973, betreffend Aufgrabungen in öffentlichen Verkehrs- und Erholungsflächen<br />
(so genannte Aufgrabungskundmachung) war auch die WL seit dem 1. Juni<br />
1999 verpflichtet, die Daten neu verlegter Leitungen (Rückleitungen, Weichensteue-
<strong>KA</strong> V - <strong>GU</strong> <strong>230</strong>-4/08 Seite 15 von 27<br />
rungen etc.) an die Stadt <strong>Wien</strong> zu liefern. Seit 1. Jänner 2004 gibt es für die Lieferver-<br />
pflichtung privatrechtliche Einzelvereinbarungen. Diese Verpflichtung wird ebenfalls von<br />
einem beauftragten Unternehmen wahrgenommen. Über den Umfang, die Art und Qua-<br />
lität der dabei gelieferten Daten gab es bei der WL keine Information.<br />
Eine dem Kontrollamt vorgelegte Aufforderung der WL an das beauftragte Unternehmen<br />
belegte, dass derartige Datenlieferungen tatsächlich nur lückenhaft stattfanden;<br />
das Kontrollamt empfahl daher, weitere Schritte zur Erfüllung der Lieferverpflichtung zu<br />
unternehmen.<br />
Die WL wird gegenüber dem beauftragten Unternehmen auf die<br />
Erfüllung der Lieferverpflichtung bestehen. Nach Wissensstand<br />
der WL befindet sich die Angelegenheit in Bearbeitung.<br />
An dieser Stelle sei nochmals auf die ÖVE/ÖNORM E 8555, welche die Führung von<br />
Schaltplänen und Unterlagen für elektrische Anlagen (Anlagenbuch gemäß ÖVE/<br />
ÖNORM E 80<strong>01</strong>-6-63 - Errichtung von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis<br />
~ 1.000 V und ═ 1.500 V - Teil 6-63: Prüfungen - Anlagenbuch und Prüfbefund) vorsieht,<br />
und auf das EisbG und auf die EBEV verwiesen, in denen eine entsprechende<br />
Dokumentation der Anlagen normiert wird.<br />
7. Bereitstellung von geeignetem Material<br />
Innerhalb der Abteilung "Elektro- und Maschinentechnik" ist im Referat "Planung, Koordination<br />
und Materialbewirtschaftung" ein Materiallager angesiedelt. In diesem Lager<br />
werden lt. WL ca. 3.000 Materialien verwaltet, von denen ca. 1.000 veraltet sind und ca.<br />
300 bis 400 für ständige Arbeiten an den Oberleitungsanlagen notwendig sind. Es gab<br />
eine mengenmäßige Eingangskontrolle, jedoch keine Qualitätskontrolle.<br />
Das Kontrollamt empfahl, die beachtliche Zahl an verschiedenen Materialien zu verringern<br />
und insbesondere veraltete Materialien, die tatsächlich nicht mehr verbaut oder<br />
benötigt werden, auszuscheiden.
<strong>KA</strong> V - <strong>GU</strong> <strong>230</strong>-4/08 Seite 16 von 27<br />
Durch Definition eines einheitlichen Qualitätsstandards für das im Bereich des Oberlei-<br />
tungsbaus eingesetzte Material ([Bau-]Richtlinien, Materialkatalog) wäre auch eine Kostenersparnis<br />
im Bereich der Lagerhaltung zu erwarten.<br />
Der Lagerwert war im Zeitpunkt der Einschau durch das Kontrollamt mit 3.241.331,57<br />
EUR über SAP-Ausdruck dokumentiert.<br />
Aufgefallen war, dass trotz SAP weitere elektronische Listen geführt werden.<br />
Das Kontrollamt empfahl, die Benutzerschnittstelle von SAP in einer Weise anzupassen,<br />
damit neben SAP nicht weitere Listen geführt werden müssen.<br />
Die Beschaffung der Materialien - vielfach Kleinmengen - erfolgte überwiegend in Form<br />
von Direktvergaben; entsprechend große Mengen wurden ausgeschrieben. Im Jahr<br />
2007 gab es nur ein Verhandlungsverfahren zur Beschaffung von Fahrleitungsdraht.<br />
Durch Standardisierung des eingesetzten Materials ([Bau-]Richtlinien, Materialkatalog)<br />
könnten eventuell größere Mengen desselben Materials bestellt werden, wodurch<br />
günstigere Einkaufspreise zu erzielen wären.<br />
Die angeführte Anzahl an Materialien wird von der gesamten Abteilung<br />
insgesamt erfasst. Nur ein Teil davon wird für Arbeiten an<br />
Oberleitungen verwendet.<br />
Aus Kostengründen kann eine Qualitätskontrolle nur stichprobenweise<br />
durch das Fachreferat stattfinden. Erfahrungsgemäß treten<br />
Qualitätsmängel im Bereich des Oberleitungsmaterials allerdings<br />
äußerst selten auf.<br />
Der Empfehlung des Kontrollamtes wird ohnehin bereits entsprochen,<br />
indem nicht mehr benötigte Materialien selbstverständlich<br />
laufend ausgeschieden werden. Es werden im Lager möglichst
<strong>KA</strong> V - <strong>GU</strong> <strong>230</strong>-4/08 Seite 17 von 27<br />
nur Materialien geführt, die auch von der Abteilung "Elektro- und<br />
Maschinentechnik" benötigt und verbaut werden.<br />
Mit den derzeit in Gebrauch stehenden Listen wird das Auslangen<br />
gefunden. Im Übrigen basieren diese natürlich auf Systemdaten.<br />
Die WL wird allerdings Verbesserungspotenziale prüfen.<br />
Bei der Beschaffung von Materialien und bei der Lagerbewirtschaftung<br />
ist die WL stets bestrebt, das wirtschaftliche und technische<br />
Optimum zu erreichen. Größere Beschaffungsmengen bedingen<br />
jedenfalls höhere Lagerhaltungs- und Kapitalbindungskosten.<br />
8. Begehung des Materiallagers<br />
Im Zuge der Besichtigungen der im Jahr 2007 neu errichteten Lagerräume wurde vom<br />
Kontrollamt festgestellt, dass dort zahlreiche private Gegenstände, wie z.B. Reifen,<br />
Dach-Gepäcksboxen etc. gelagert wurden. Neben den Materialien für den Oberleitungsbau<br />
wurden auch Artikel für die Verwaltung des Gebäudes, wie WC-Papier, Putztücher,<br />
Putzmittel etc. gelagert.<br />
In sicherheitstechnischer Hinsicht fiel auf, dass zwischen diesen leicht brennbaren Materialen<br />
volle (und teilweise ausgeronnene) Benzinkanister, Gasflaschen und weitere<br />
Behälter mit brennbaren flüssigen Stoffen und Chemikalien vorhanden waren. Die drei<br />
entsprechend ausgestatteten und gekennzeichneten Räumlichkeiten für brennbares<br />
Material waren hingegen nahezu leer. Einer davon diente als Garage für eine Schneefräse.<br />
Eine umgehende Räumung und vorschriftsgemäße Lagerung der Materialien wurde im<br />
Zuge der Besichtigung seitens des Kontrollamtes empfohlen.<br />
Ein Lager, in dem lt. der WL altes "Spezialmaterial zur weiteren Verwendung" im Oberleitungsbau<br />
aufbewahrt wurde, schien in SAP nicht auf.
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Das Kontrollamt empfahl, auch diese Produkte SAP-mäßig zu erfassen, um sich einen<br />
vollständigen Überblick über die Lagerbestände zu verschaffen.<br />
Die beanstandeten Missstände wurden umgehend beseitigt, auf<br />
die richtige Lagerung der genannten Materialien wird vermehrt ge-<br />
achtet.<br />
Die WL wird die Erfassung von "Spezialmaterial zur weiteren Verwendung"<br />
prüfen.<br />
9. Schulung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern<br />
9.1 Sicherheitstechnische Schulungen<br />
Gemäß EisbG, ETG 1992, ASchG, EisbAV, AVO Verkehr und den einschlägigen<br />
ÖNORMEN bzw. ÖVE-Richtlinien sind die MitarbeiterInnen regelmäßig zu schulen.<br />
Laut Pkt. 6.3.2 der ÖVE/ÖNORM E 8555 hat für "unter Spannung Tätige" ein spezielles<br />
Ausbildungsprogramm vorhanden zu sein, um die "Fähigkeiten zum Arbeiten unter<br />
Spannung" zu vermitteln und zu erhalten. Dieses Programm muss die speziellen Anforderungen<br />
berücksichtigen und theoretische und praktische Übungen einschließen, sowie<br />
gemäß Pkt. 6.3.3 und Anhang A 1.1 der ÖVE/ÖNORM E 8555 zumindest einmal<br />
jährlich überprüft werden. Nach erfolgreichem Abschluss der Spezialausbildung erhalten<br />
die TeilnehmerInnen einen Befähigungsnachweis zum Arbeiten unter Spannung,<br />
aus dem hervorgeht, für welche Arbeiten sie ausgebildet wurden.<br />
Da lt. Aussagen der WL alle Beschäftigten der Abteilung "Elektro- und Maschinentechnik"<br />
unter "Spannung tätig" sein könnten, hat ein entsprechendes Ausbildungsprogramm<br />
vorhanden zu sein.<br />
Im Zuge der Einschau durch das Kontrollamt wurde von der WL eine Mappe mit ko-<br />
pierten Ausschnitten aus Normen und Gesetzen übergeben, mit dem Hinweis, dass<br />
dies die Vortragsunterlagen seien. Der Vortrag erfolgte einmal jährlich durch Eigenper-<br />
sonal. Entsprechende Anwesenheitslisten wurden vorgelegt. Es gab keine schriftlichen<br />
Unterlagen zu dem Vortrag und keine Ausbildungsnachweise für die MitarbeiterInnen.
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Nach Ansicht des Kontrollamtes genügte es nicht, den Betroffenen die Gesetze und<br />
Vorschriften jährlich wiederkehrend von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter vorlesen<br />
zu lassen, sondern es sind, im Sinn einer effektiven und zielorientierten Schulung,<br />
einprägsame und dem Gefahrenpotenzial entsprechende Unterlagen zu gestalten, die<br />
auf die speziellen Anforderungen an die MitarbeiterInnen und deren Aufgabengebiete<br />
Bedacht nehmen. Der Vortrag sollte praxisorientiert ausgerichtet sein und entsprechend<br />
ÖVE/ÖNORM E 8555 auch Übungen enthalten. Auch sind entsprechende Überprüfungen<br />
der Kenntnisse vorzunehmen sowie Ausbildungsnachweise zu erstellen.<br />
Das Kontrollamt empfahl, den Schulungsablauf dem Sinn der einschlägigen Normen<br />
und Gesetze anzupassen.<br />
Die WL wird künftig die Dokumentation über die Spezialausbildung<br />
nach ÖVE/ÖNORM E 8555 Pkt. 6.3.2 präziser formulieren.<br />
9.2 Arbeitstechnische Schulungen<br />
Die Weitergabe des Wissens an MitarbeiterInnen erfolgte nach dem Prinzip "learning by<br />
doing" und durch "mündliche Überlieferung". Es gab keine schriftlich festgelegten Abläufe<br />
darüber, welche Arbeitsschritte auszuführen sind und worauf bei den verschiedenen<br />
Arbeitsvorgängen zu achten ist, oder welches Material einzusetzen ist. Die damalige<br />
Qualität und Sicherheit der Arbeiten sowie das dabei verwendete Material hing von<br />
den individuellen Erfahrungen der mit diesen Arbeiten Beschäftigten ab.<br />
Daher empfahl das Kontrollamt, auch im Hinblick auf die Anmerkungen im Pkt. 5 dieses<br />
Berichtes, (Bau-)Richtlinien für das Arbeiten und den Einsatz des Materials im Bereich<br />
der Oberleitungsanlagen, zu erstellen. Damit wäre eine gesicherte, einheitliche, effiziente<br />
und effektive Vorgehensweise für Arbeiten in ganz <strong>Wien</strong> und für alle im Bereich der<br />
Oberleitungsanlagen Beschäftigten sichergestellt.<br />
Entsprechende Unterlagen oder Richtlinien werden auch im § 39b EisbG für ein Sicherheitsmanagementsystem<br />
gefordert.
<strong>KA</strong> V - <strong>GU</strong> <strong>230</strong>-4/08 Seite 20 von 27<br />
Diesbezüglich wird auf die Ausführungen der WL zu Pkt. 9.1 ver-<br />
wiesen.<br />
10. Periodische Überprüfung der Oberleitungsanlagen<br />
10.1 Überprüfungen gem. § 19a EisbG<br />
Nach §19a EisbG sind die Anlagen in Abständen von jeweils fünf Jahren durch akkreditierte<br />
Stellen wiederkehrend prüfen zu lassen, sofern das Eisenbahnunternehmen über<br />
kein zertifiziertes Sicherheitsmanagementsystem im Sinn des § 39c EisbG verfügt.<br />
Zu §19a EisbG wird festgestellt, dass nach §133a Abs. 13 EisbG<br />
die gem. §19a leg.cit. vorgeschriebene regelmäßig wiederkehrende<br />
Prüfung für Eisenbahnunternehmen, die bereits vor dem<br />
1. April 2002 bestanden haben, erstmals spätestens bis zum Ablauf<br />
des 31. Dezember 2008 zu erfolgen hat.<br />
Eine sinngemäße Verpflichtung zur regelmäßigen Kontrolle der Anlagen findet sich bereits<br />
in der Stammfassung des EisbG. Auch im zertifizierten Sicherheitsmanagementsystem,<br />
wie es von der WL bis zum Jahr 2009 angestrebt wird, besteht die Verpflichtung<br />
zur regelmäßigen Überprüfung und Dokumentation der Anlagen.<br />
Da zum Zeitpunkt der Einsicht durch das Kontrollamt die WL nicht zertifiziert war, waren<br />
entsprechende Prüfungen, Gutachten und Nachweise notwendig. Diese der Behörde<br />
vorzulegenden Prüfbescheinigungen hatten festgestellte Mängel und Vorschläge zu<br />
deren Behebung zu enthalten.<br />
Die dem Kontrollamt vorgelegten Unterlagen der letzten Überprüfung gemäß EisbG<br />
durch einen staatlich befugten und beeideten Zivilingenieur bestanden aus drei Teilgutachten,<br />
die zu unterschiedlichen Zeitpunkten verfasst wurden. Nur ein Gutachten war<br />
vollständig, bei den beiden anderen konnte die Mängelliste im Zuge der Prüfung nicht<br />
gefunden werden. Ferner wurde lt. Aussage der WL der Bahnhof Rudolfsheim noch nie<br />
überprüft.
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Das Kontrollamt empfahl, umgehend eine entsprechende Prüfung des Bahnhofs gemäß<br />
EisbG zu veranlassen. In Zukunft sollten derart wichtige Dokumente, die Grundlage der<br />
Eisenbahnkonzession sind, zentral und geordnet verwahrt werden.<br />
Die Begutachtung fiel im Allgemeinen positiv aus. Das (vollständige) Gutachten listete<br />
nur Mängel auf, die im Zuge der Revisionen behebbar waren. Ein dabei angeführter<br />
Mangel, u.zw. der nötige Sicherheitsabstand lt. ÖVE EN 5<strong>01</strong>22-1 zwischen Fahrdraht<br />
und dem Baumbewuchs wurde auch bei Besichtigungen vom Kontrollamt festgestellt.<br />
Da es im Zuge von Arbeiten zu Gefährdungen kommen könnte, empfahl das Kontrollamt,<br />
im Zuge von Schulungen die MitarbeiterInnen auf das hohe Gefährdungspotenzial<br />
hinzuweisen, bzw. für einen entsprechenden Baumschnitt Sorge zu tragen.<br />
Im Hinblick auf das Arbeiten unter Spannung gemäß ÖVE/<br />
ÖNORM E 8555 wird von der WL permanent darauf geachtet,<br />
dass durch Baumschnitt ein Abstand von 1 m zwischen Leitung<br />
und Bäumen nicht unterschritten wird. Trotz des relativ kurzen<br />
Revisionsintervalls kann es in einzelnen Fällen, insbesondere in<br />
der Vegetationsperiode, zu Unterschreitungen kommen, die<br />
selbstverständlich sofort beseitigt werden.<br />
10.2 Weitere periodische Überprüfungen<br />
Von der WL wurden weitere periodische Überprüfungen, so genannte Revisionen, die<br />
teilweise nach dem ETG 1992 und der ESV 2003 verpflichtend sind, aber auch teilweise<br />
auf freiwilliger Basis beruhen, durchgeführt. So gab es Fahrdrahtrevisionen, Speisepunktrevisionen,<br />
Durchschlagssicherungsrevisionen, Rückleiterverbindungsrevisionen,<br />
Hörnerschalterrevisionen und Mastrevisionen. Diese Arbeiten wurden durch verschiedene<br />
Arbeitspartien des "Personalpools Oberleitung" durchgeführt.<br />
Im Zuge der Einsicht durch das Kontrollamt musste festgestellt werden, dass die von<br />
der WL eingesetzten Messgeräte und Messvorrichtungen nicht kalibriert waren.
<strong>KA</strong> V - <strong>GU</strong> <strong>230</strong>-4/08 Seite 22 von 27<br />
Die Festlegungen zur Anwendung in der ÖVE/ÖNORM E 8555<br />
werden von den WL eingehalten.<br />
10.2.1 Hörnerschalterrevision<br />
Die Hörnerschalter sind mechanische Schalter, mit denen die Fahrdrahtverbindung an<br />
bestimmten Punkten getrennt wird (Trennpunkte). Mit ähnlich ausgeführten Schaltern<br />
wird auch die Speisespannung an den Fahrdraht gelegt oder von diesem genommen.<br />
Einmal pro Jahr wurde die mechanische Funktionstüchtigkeit dieser Schalter überprüft.<br />
10.2.2 Durchschlagssicherungsrevision<br />
Durchschlagssicherungen sind wesentlicher Bestandteil des elektrotechnischen Schutzkonzeptes<br />
der Straßenbahn gemäß ÖVE EN 5<strong>01</strong>22-1 und -2. Sie verhindern, dass im<br />
Fehlerfall zu hohe Spannungen im Bereich der berührbaren Teile auftreten. Im Bereich<br />
der WL waren rd. 100 derartige Durchschlagssicherungen montiert.<br />
Die Überprüfung dieser Durchschlagssicherungen erfolgte zweimal pro Jahr. Dazu wurde<br />
eine gewisse Spannung an die zu prüfende Durchschlagssicherung angelegt und<br />
der tatsächlich fließende Strom gemessen.<br />
10.2.3 Rückleiterverbindungsrevision<br />
In kleinen Kästen, die sich im unmittelbaren Bereich neben den Schienen befanden,<br />
wurden die von der Schiene kommenden Rückleiterkabel und die in die Unterwerke abgehenden<br />
Rückleiterkabel miteinander verbunden. Einmal pro Jahr wurden diese Kästen<br />
gesichtet, gesäubert und die Anschlüsse auf Festigkeit geprüft. Der Stromdurchfluss<br />
durch die Kabeln wurde gemessen.<br />
10.2.4 Mastrevision<br />
Die Masten wurden bis in das Jahr 2005 einmal pro Jahr nur einer optischen Kontrolle<br />
unterzogen. Da diese Kontrolle keine stichhaltigen Aussagen über Standfestigkeit, auftretende<br />
Zugkräfte etc. lieferte, wurde in den Jahren 2005/06 eine Firma beauftragt, mit<br />
mechanischen Tests die Masten zu prüfen. Auf diesem Weg wurden alle Masten, die
<strong>KA</strong> V - <strong>GU</strong> <strong>230</strong>-4/08 Seite 23 von 27<br />
von den WL benutzt werden, also auch jene Masten, die im Eigentum Dritter stehen,<br />
untersucht. Entsprechende Prüfergebnisse und Sicherheitszeugnisse lagen vor. Die<br />
nächste derartige Untersuchung ist ab dem Jahr 2<strong>01</strong>5 geplant.<br />
10.2.5 Fahrdrahtrevision<br />
Im Zuge der Fahrdrahtrevision wurde alle vier Monate das gesamte Streckennetz der<br />
WL-Straßenbahn befahren. Das Streckennetz der Straßenbahn wurde dazu in vier, annähernd<br />
gleich große Sektoren unterteilt und jeder Sektor wurde von einer Arbeitspartie<br />
mit je fünf Personen, die aus dem "Personalpool Oberleitung" kamen, kontrolliert.<br />
Beim Befahren der Strecken erfolgte eine einfache Sichtkontrolle der Anlage und eine<br />
stichprobenweise Beurteilung des Querschnittes des Fahrdrahtes. Mit einer Schablone<br />
aus Metall wurde dabei festgestellt, ob der Querschnitt unter einem vorgegebenen Wert<br />
liegt. Der genaue Wert des Querschnittes wurde dabei nicht ermittelt.<br />
Während der Sichtkontrollen konnten nur ins Auge fallende Mängel entdeckt werden.<br />
Eine genaue Überprüfung z.B. der Fahrdrahthöhe oder der Fahrdrahtneigung gemäß<br />
ÖVE/ÖNORM EN 5<strong>01</strong>19 oder anderer Teile des Tragsystems erfolgte nicht.<br />
Offensichtliche Mängel am Fahrdraht und seiner Befestigung wurden sofort im Zuge der<br />
Revision behoben, da entsprechendes Material im Fahrzeug mitgeführt wurde.<br />
In Arbeitsberichten wurde die durchgeführte Arbeit zusammenfassend vermerkt. Durchgeführte<br />
Änderungen oder Erneuerungen fanden in den Planwerken keinen Niederschlag,<br />
und es gab keine Aufzeichnungen über die durchgeführten Messungen und<br />
festgestellten Abweichungen.<br />
Es existierten keine detaillierten Prüfanweisungen; wie zu prüfen ist, wurde nur in<br />
mündlicher Form weitergegeben.<br />
Aus der Sicht des Kontrollamtes stellt sich die Frage, wozu auf freiwilliger Basis alle vier<br />
Monate eine Fahrdrahtkontrolle durchgeführt wurde, obwohl im Allgemeinen die durch-
<strong>KA</strong> V - <strong>GU</strong> <strong>230</strong>-4/08 Seite 24 von 27<br />
schnittliche Lebenszeit des Fahrdrahtes auf den Fahrtstrecken mit 22 Jahren beziffert<br />
wurde und Anlagenteile wie Spanndrähte, Mauerbefestigungen, Ausleger, die den Fahr-<br />
draht halten, nie überprüft wurden. Würden detaillierte Aufzeichnungen z.B. über die<br />
Qualität und den Zustand des Fahrdrahtes geführt werden, könnte die Revisionsdurch-<br />
führung optimiert werden und auch bisher ungeprüfte Anlagenteile sowie die Fahrdraht-<br />
höhe und -neigung gemäß ÖVE/ÖNORM EN 5<strong>01</strong>19 kontrolliert werden.<br />
Das Kontrollamt empfahl, jedenfalls die Revisionsgestaltung zu hinterfragen bzw. zu<br />
evaluieren und schriftliche Prüfanweisungen zu erlassen, sodass alle wesentlichen<br />
Teile der Oberleitungsanlagen nach einheitlichen Kriterien und mit kalibrierten Messgeräten<br />
überprüft werden und darüber entsprechende Dokumentationen vorgelegt werden<br />
können.<br />
Der genaue Wert des Fahrdrahtquerschnittes muss nicht ermittelt<br />
werden, da nur die Einhaltung des festgelegten Mindestquerschnittes<br />
sicherzustellen ist.<br />
Die Fahrdrahthöhe und die Fahrdrahtneigung werden nach<br />
ÖVE/ÖNORM EN 5<strong>01</strong>19 nach der Errichtung bzw. nach Umbauarbeiten<br />
überprüft. Diese Messdaten verändern sich während des<br />
Betriebes nur marginal.<br />
Die WL nehmen die Empfehlung des Kontrollamtes zur Kenntnis<br />
und werden bestehende Dokumentationen überarbeiten, sodass<br />
Prüfanweisungen schriftlich vorliegen.<br />
Die Revisionsgestaltung, insbesondere die Revisionsintervalle<br />
werden selbstverständlich laufend unternehmensintern diskutiert.<br />
Im Zweifelsfall wird aber der Sicherheit von Fahrgästen, Passantinnen<br />
bzw. Passanten und des Personals der Vorzug gegenüber<br />
möglichen Kosteneinsparungen gegeben.
<strong>KA</strong> V - <strong>GU</strong> <strong>230</strong>-4/08 Seite 25 von 27<br />
Obwohl schriftliche Festlegungen im geprüften Bereich fehlten, konnte dem Kontrollamt<br />
dennoch ein hoher Wissensstand auf der Ebene der Beschäftigten vermittelt werden.<br />
Allgemeine Bemerkungen zu empfohlenen (Bau-)Richtlinien: In<br />
mehreren Punkten des Berichtes (vor allem die Pkte. 5.2, 5.3, 5.4,<br />
5.5, 9.2) werden die Erstellung von (Bau-)Richtlinien oder sonstige<br />
Festlegungen von Details empfohlen.<br />
Auf Grund der Größe des Netzes und der Heterogenität der Anlagen<br />
können Anforderungen aber nur in allgemein gültiger Form, in<br />
knappem Umfang und globalen Anleitungen zusammengefasst<br />
werden. Die WL ist jedoch bemüht, die Empfehlungen des Kontrollamtes<br />
zu berücksichtigen und wird Unterlagen dort detaillierter<br />
gestalten, wo es aus Unternehmenssicht zweckmäßig, wirtschaftlich<br />
und praktikabel erscheint.<br />
Die Stellungnahme der geprüften Einrichtung ist den jeweiligen Berichtsabschnitten zugeordnet<br />
worden.<br />
Der Kontrollamtsdirektor:<br />
Dr. Erich Hechtner<br />
<strong>Wien</strong>, im September 2008
<strong>KA</strong> V - <strong>GU</strong> <strong>230</strong>-4/08 Seite 26 von 27<br />
ALLGEMEINE HINWEISE<br />
Allfällige Rundungsdifferenzen bei der Darstellung von Berechnungen wurden nicht<br />
ausgeglichen.<br />
Schützenswerte personenbezogene Daten wurden im Sinn der rechtlichen Verpflichtung<br />
zum Schutz derartiger Daten anonymisiert, auf die Wahrung von Geschäfts- und<br />
Betriebsgeheimnissen wurde bei der Abfassung des Berichtes Bedacht genommen. Es<br />
wird um Verständnis gebeten, dass dadurch die Lesbarkeit des Berichtes beeinträchtigt<br />
sein könnte.
<strong>KA</strong> V - <strong>GU</strong> <strong>230</strong>-4/08 Seite 27 von 27<br />
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS<br />
ASchG ....................................ArbeitnehmerInnenschutzgesetz<br />
AutoCAD................................."Computer Aided Design" Programm der Firma Autodesk<br />
AVO Verkehr ..........................Arbeitnehmerschutzverordnung Verkehr<br />
EBEV......................................Eisenbahn-Bauentwurfsverordnung<br />
EDV ........................................Elektronische Datenverarbeitung<br />
EisbAV ...................................Eisenbahn-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung<br />
EisbG......................................Eisenbahngesetz 1957<br />
EN ..........................................Europäische Norm<br />
ESV 2003 ...............................Elektroschutzverordnung 2003<br />
ETG 1992 ...............................Elektrotechnikgesetz 1992<br />
ÖNORM..................................Österreichische Norm<br />
ÖVE........................................Österreichischer Verband für Elektrotechnik<br />
StrabVO..................................Straßenbahnverordnung 1999<br />
V .............................................Volt<br />
WL ..........................................WIENER LINIEN GmbH & Co KG