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01-14-KA-V-GU-230-4 - Wien

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<strong>KA</strong> V - <strong>GU</strong> <strong>230</strong>-4/08 Seite 4 von 27<br />

PRÜFUNGSERGEBNIS<br />

1. Allgemeines<br />

Auf Grund gesetzlicher Bestimmungen obliegen der WL die Erstellung und Durchführung<br />

von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Funktionstüchtigkeit der<br />

in ihrer Verwaltung stehenden Oberleitungsanlagen der Straßenbahn. Dazu zählen eine<br />

entsprechende Dokumentation, periodische Überprüfungen, der Einsatz von geeignetem<br />

Material sowie regelmäßige Schulungen der dabei beschäftigten MitarbeiterInnen.<br />

Zum Prüfungszeitpunkt wurden von der WL zur Fahrstromversorgung (Traktionsstromversorgung)<br />

der Straßenbahnen eine Oberleitungsanlage mit einer Fahrdrahtlänge von<br />

ca. 445 km betrieben.<br />

Bestandteil dieser Oberleitungsanlage sind neben dem Fahrdraht auch sämtliche Tragkonstruktionen<br />

wie Tragseile, Masten, Mauerbefestigungen und alle Komponenten, die<br />

der Halterung, Seitenführung, Abspannung oder Isolierung der Fahrdrähte dienen, und<br />

auch die an der Tragkonstruktion befestigten Schaltgeräte, Überwachungs- und Schutzeinrichtungen.<br />

2. Prüfungsumfang<br />

In Form einer Querschnittsprüfung wurden vom Kontrollamt die Organisation, Dokumentation<br />

und Materialbeschaffung sowie die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der<br />

Sicherheit und Funktionstüchtigkeit der Oberleitungsanlage gemäß den einschlägigen<br />

Gesetzen und Normen untersucht.<br />

3. Rechtliche Grundlagen und Normen<br />

Zum Zeitpunkt der Prüfung waren die Rechtsgrundlagen für die Maßnahmen zum Betrieb<br />

und zur Erhaltung der Oberleitungsanlage der WL das Eisenbahngesetz 1957<br />

(EisbG) und die Straßenbahnverordnung 1999 (StrabVO).<br />

Das Elektrotechnikgesetz 1992 (ETG 1992) sowie die Elektroschutzverordnung 2003<br />

(ESV 2003) waren für die Bereiche der Elektrotechnik anzuwenden.

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