01-14-KA-V-GU-230-4 - Wien
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<strong>KA</strong> V - <strong>GU</strong> <strong>230</strong>-4/08 Seite 4 von 27<br />
PRÜFUNGSERGEBNIS<br />
1. Allgemeines<br />
Auf Grund gesetzlicher Bestimmungen obliegen der WL die Erstellung und Durchführung<br />
von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Funktionstüchtigkeit der<br />
in ihrer Verwaltung stehenden Oberleitungsanlagen der Straßenbahn. Dazu zählen eine<br />
entsprechende Dokumentation, periodische Überprüfungen, der Einsatz von geeignetem<br />
Material sowie regelmäßige Schulungen der dabei beschäftigten MitarbeiterInnen.<br />
Zum Prüfungszeitpunkt wurden von der WL zur Fahrstromversorgung (Traktionsstromversorgung)<br />
der Straßenbahnen eine Oberleitungsanlage mit einer Fahrdrahtlänge von<br />
ca. 445 km betrieben.<br />
Bestandteil dieser Oberleitungsanlage sind neben dem Fahrdraht auch sämtliche Tragkonstruktionen<br />
wie Tragseile, Masten, Mauerbefestigungen und alle Komponenten, die<br />
der Halterung, Seitenführung, Abspannung oder Isolierung der Fahrdrähte dienen, und<br />
auch die an der Tragkonstruktion befestigten Schaltgeräte, Überwachungs- und Schutzeinrichtungen.<br />
2. Prüfungsumfang<br />
In Form einer Querschnittsprüfung wurden vom Kontrollamt die Organisation, Dokumentation<br />
und Materialbeschaffung sowie die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der<br />
Sicherheit und Funktionstüchtigkeit der Oberleitungsanlage gemäß den einschlägigen<br />
Gesetzen und Normen untersucht.<br />
3. Rechtliche Grundlagen und Normen<br />
Zum Zeitpunkt der Prüfung waren die Rechtsgrundlagen für die Maßnahmen zum Betrieb<br />
und zur Erhaltung der Oberleitungsanlage der WL das Eisenbahngesetz 1957<br />
(EisbG) und die Straßenbahnverordnung 1999 (StrabVO).<br />
Das Elektrotechnikgesetz 1992 (ETG 1992) sowie die Elektroschutzverordnung 2003<br />
(ESV 2003) waren für die Bereiche der Elektrotechnik anzuwenden.