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01-14-KA-V-GU-230-4 - Wien

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<strong>KA</strong> V - <strong>GU</strong> <strong>230</strong>-4/08 Seite 21 von 27<br />

Das Kontrollamt empfahl, umgehend eine entsprechende Prüfung des Bahnhofs gemäß<br />

EisbG zu veranlassen. In Zukunft sollten derart wichtige Dokumente, die Grundlage der<br />

Eisenbahnkonzession sind, zentral und geordnet verwahrt werden.<br />

Die Begutachtung fiel im Allgemeinen positiv aus. Das (vollständige) Gutachten listete<br />

nur Mängel auf, die im Zuge der Revisionen behebbar waren. Ein dabei angeführter<br />

Mangel, u.zw. der nötige Sicherheitsabstand lt. ÖVE EN 5<strong>01</strong>22-1 zwischen Fahrdraht<br />

und dem Baumbewuchs wurde auch bei Besichtigungen vom Kontrollamt festgestellt.<br />

Da es im Zuge von Arbeiten zu Gefährdungen kommen könnte, empfahl das Kontrollamt,<br />

im Zuge von Schulungen die MitarbeiterInnen auf das hohe Gefährdungspotenzial<br />

hinzuweisen, bzw. für einen entsprechenden Baumschnitt Sorge zu tragen.<br />

Im Hinblick auf das Arbeiten unter Spannung gemäß ÖVE/<br />

ÖNORM E 8555 wird von der WL permanent darauf geachtet,<br />

dass durch Baumschnitt ein Abstand von 1 m zwischen Leitung<br />

und Bäumen nicht unterschritten wird. Trotz des relativ kurzen<br />

Revisionsintervalls kann es in einzelnen Fällen, insbesondere in<br />

der Vegetationsperiode, zu Unterschreitungen kommen, die<br />

selbstverständlich sofort beseitigt werden.<br />

10.2 Weitere periodische Überprüfungen<br />

Von der WL wurden weitere periodische Überprüfungen, so genannte Revisionen, die<br />

teilweise nach dem ETG 1992 und der ESV 2003 verpflichtend sind, aber auch teilweise<br />

auf freiwilliger Basis beruhen, durchgeführt. So gab es Fahrdrahtrevisionen, Speisepunktrevisionen,<br />

Durchschlagssicherungsrevisionen, Rückleiterverbindungsrevisionen,<br />

Hörnerschalterrevisionen und Mastrevisionen. Diese Arbeiten wurden durch verschiedene<br />

Arbeitspartien des "Personalpools Oberleitung" durchgeführt.<br />

Im Zuge der Einsicht durch das Kontrollamt musste festgestellt werden, dass die von<br />

der WL eingesetzten Messgeräte und Messvorrichtungen nicht kalibriert waren.

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