29.08.2013 Aufrufe

01-14-KA-V-GU-230-4 - Wien

01-14-KA-V-GU-230-4 - Wien

01-14-KA-V-GU-230-4 - Wien

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>KA</strong> V - <strong>GU</strong> <strong>230</strong>-4/08 Seite 7 von 27<br />

schaffung teurer als die Spanndrähte. Bei den Spanndrähten ist besonders auf die<br />

Querschnittsverminderung durch Korrosion zu achten, wodurch diese häufiger zu prü-<br />

fen wären.<br />

Diese Seile oder Spanndrähte tragen das gesamte Gewicht der Oberleitungsanlagen<br />

und aller daran befestigter Objekte (Signalanlagen, Glasfaserkabeln, Lautsprecher etc.).<br />

Da die Bauausführenden (Eigenpersonal und Fremdfirmen) den Einsatz des Materials<br />

unterschiedlich handhabten und es keine Festlegungen bei den WL gab, wann rostfreie<br />

Seile oder Drähte aus Stahl Verwendung finden sollten, empfahl das Kontrollamt aus<br />

Sicherheits- und Kostengründen, (Bau-)Richtlinien zu erarbeiten und das zu verwendende<br />

Material, dessen Einsatz- bzw. Anwendungsbereich und die wesentlichen Arbeitsschritte<br />

vorzugeben.<br />

5.3 Masten<br />

Die Masten und deren Fundamente müssen so beschaffen sein, dass sie die durch<br />

Spanndrähte und Tragseile auftretenden Zugkräfte und Windkräfte etc. aufnehmen und<br />

in den Boden ableiten können. Die für die Befestigung der Oberleitungsanlagen verwendeten<br />

Masten (rd. 6.000 Stück) standen nicht alle im Eigentum der WL sondern zu<br />

rd. 30 % im Eigentum anderer Dienststellen (z.B. Magistratsabteilung 33 - <strong>Wien</strong> leuchtet).<br />

Hinsichtlich der Mitbenutzung der Masten wurde dem Kontrollamt ein zwischen der<br />

ehemaligen Bundesstraßenverwaltung, der WL und der Magistratsabteilung 33 getroffenes<br />

Übereinkommen aus dem Jahr 1976 vorgelegt.<br />

Das Kontrollamt empfahl eine Aktualisierung und Überarbeitung des Übereinkommens<br />

mit definierten Bedingungen (Kostenübernahme, Wartungsplan, Instandhaltungsübernahme,<br />

Haftungsfragen etc.). Bei gemeinsamen Projekten müssen die Eigentumsverhältnisse<br />

der Masten (z.B. im Zuge der gemeinsamen Projektbesprechungen) festgelegt<br />

werden.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!