29.08.2013 Aufrufe

01-14-KA-V-GU-230-4 - Wien

01-14-KA-V-GU-230-4 - Wien

01-14-KA-V-GU-230-4 - Wien

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>KA</strong> V - <strong>GU</strong> <strong>230</strong>-4/08 Seite 19 von 27<br />

Nach Ansicht des Kontrollamtes genügte es nicht, den Betroffenen die Gesetze und<br />

Vorschriften jährlich wiederkehrend von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter vorlesen<br />

zu lassen, sondern es sind, im Sinn einer effektiven und zielorientierten Schulung,<br />

einprägsame und dem Gefahrenpotenzial entsprechende Unterlagen zu gestalten, die<br />

auf die speziellen Anforderungen an die MitarbeiterInnen und deren Aufgabengebiete<br />

Bedacht nehmen. Der Vortrag sollte praxisorientiert ausgerichtet sein und entsprechend<br />

ÖVE/ÖNORM E 8555 auch Übungen enthalten. Auch sind entsprechende Überprüfungen<br />

der Kenntnisse vorzunehmen sowie Ausbildungsnachweise zu erstellen.<br />

Das Kontrollamt empfahl, den Schulungsablauf dem Sinn der einschlägigen Normen<br />

und Gesetze anzupassen.<br />

Die WL wird künftig die Dokumentation über die Spezialausbildung<br />

nach ÖVE/ÖNORM E 8555 Pkt. 6.3.2 präziser formulieren.<br />

9.2 Arbeitstechnische Schulungen<br />

Die Weitergabe des Wissens an MitarbeiterInnen erfolgte nach dem Prinzip "learning by<br />

doing" und durch "mündliche Überlieferung". Es gab keine schriftlich festgelegten Abläufe<br />

darüber, welche Arbeitsschritte auszuführen sind und worauf bei den verschiedenen<br />

Arbeitsvorgängen zu achten ist, oder welches Material einzusetzen ist. Die damalige<br />

Qualität und Sicherheit der Arbeiten sowie das dabei verwendete Material hing von<br />

den individuellen Erfahrungen der mit diesen Arbeiten Beschäftigten ab.<br />

Daher empfahl das Kontrollamt, auch im Hinblick auf die Anmerkungen im Pkt. 5 dieses<br />

Berichtes, (Bau-)Richtlinien für das Arbeiten und den Einsatz des Materials im Bereich<br />

der Oberleitungsanlagen, zu erstellen. Damit wäre eine gesicherte, einheitliche, effiziente<br />

und effektive Vorgehensweise für Arbeiten in ganz <strong>Wien</strong> und für alle im Bereich der<br />

Oberleitungsanlagen Beschäftigten sichergestellt.<br />

Entsprechende Unterlagen oder Richtlinien werden auch im § 39b EisbG für ein Sicherheitsmanagementsystem<br />

gefordert.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!