Konformitätsaussagen und Bestätigung von ... - QZ-online.de
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Abnahmebeauftragte<br />
Abnahmebeauftragte bestätigen Prüfergebnisse auf <strong>de</strong>n Abnahmeprüfzeugnissen 3.1 <strong>und</strong> 3.2.<br />
In DIN EN 10204 wer<strong>de</strong>n drei verschie<strong>de</strong>ne Abnahmebeauftragte genannt:<br />
Abnahmebeauftragter <strong>de</strong>s Herstellers (früher Werkssachverständiger)<br />
Abnahmebeauftragter <strong>de</strong>s Bestellers<br />
Abnahmebeauftragter, in amtlichen Vorschriften genannt.<br />
Abnahmebeauftragter<br />
Voraussetzungen <strong>de</strong>s Herstellers <strong>de</strong>s Bestellers in amtlichen<br />
Vorschriften<br />
genannt<br />
Sachverstand ja, in <strong>de</strong>m betreffen<strong>de</strong>n Fachgebiet<br />
(Produkte, Prüfverfahren)<br />
Beauftragung durch Hersteller<br />
1)<br />
durch Besteller,<br />
muss in Bestellung<br />
genannt<br />
sein 2)<br />
durch Hersteller<br />
o<strong>de</strong>r Besteller,<br />
muss in Bestellung<br />
genannt<br />
sein 3)<br />
Unabhängigkeit <strong>von</strong> <strong>de</strong>r Fertigungsabteilung <strong>de</strong>s Herstellers 4)<br />
Aufgaben Bewerten <strong>de</strong>r angewen<strong>de</strong>ten Prüfverfahren<br />
<strong>und</strong> Prüfeinrichtungen,<br />
Bewerten <strong>de</strong>r Prüfergebnisse anhand <strong>de</strong>r Vorgaben,<br />
<strong>Bestätigung</strong> <strong>von</strong> Prüfergebnissen<br />
anhand dieser Bewertung<br />
Tätigwer<strong>de</strong>n bei APZ 3.1 <strong>und</strong><br />
3.2<br />
1) 2) 3) 4) siehe folgen<strong>de</strong> Abschnitte<br />
Bild 1: Abnahmebeauftragte<br />
Die <strong>Bestätigung</strong> erfolgt mit<br />
Namensangabe<br />
Wortangabe Abnahmebeauftragter<br />
Unterschrift<br />
nur bei APZ 3.2<br />
Die Unterschrift kann auch bei Anwendung elektronische Metho<strong>de</strong>n unterbleiben, wenn darauf hingewiesen<br />
wird.<br />
a) Abnahmebeauftragter <strong>de</strong>s Herstellers<br />
Der Hersteller bevollmächtigt einen Mitarbeiter o<strong>de</strong>r eine externe Organisation, z.B. ein Prüflabor, mit<br />
<strong>de</strong>r Wahrnehmung <strong>de</strong>r Aufgaben seines Abnahmebeauftragten (früher Werkssachverständiger genannt).<br />
Dieser darf nicht irgendwie verantwortlich an <strong>de</strong>r Erzeugung <strong>de</strong>s zu bestätigen<strong>de</strong>n Produkts unmittelbar<br />
beteiligt gewesen sein („unabhängig <strong>von</strong> <strong>de</strong>r Fertigungsabteilung“).<br />
Insbeson<strong>de</strong>re bei kleinen Firmen führt dies zu Konflikten, wenn nämlich <strong>de</strong>r Produktionsleiter zugleich<br />
auch <strong>de</strong>r geeignete Person für die Bewertung <strong>de</strong>r Prüfungen ist <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Einsatz eines Externen zu<br />
kostspielig wäre.<br />
Hier hilft ein organisatorischer Trick, <strong>de</strong>r aber völlig legal ist.<br />
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