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Konformitätsaussagen und Bestätigung von ... - QZ-online.de

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Im Beauftragungsschreiben wird ganz einfach <strong>von</strong> <strong>de</strong>r Geschäftsleitung festgelegt, dass die Aufgaben<br />

<strong>de</strong>s Abnahmebeauftragten <strong>von</strong> ihm völlig losgelöst <strong>von</strong> seinen an<strong>de</strong>ren Aufgaben wahrgenommen<br />

wer<strong>de</strong>n <strong>und</strong> die Entscheidungen, die er trifft, unabhängig <strong>von</strong> an<strong>de</strong>ren Einflüssen ist.<br />

In diesem Zusammenhang kann ihm auch die Bevollmächtigung erteilt wer<strong>de</strong>n, im Namen <strong>de</strong>r Firma<br />

(Hersteller) die Konformität zu bestätigen, allerdings bedarf es dazu <strong>de</strong>r rechtlich einwandfreien Beauftragung.<br />

Damit wird vermie<strong>de</strong>n, dass etwa zwei Personen <strong>de</strong>s Herstellers Abnahmeprüfzeugnisse unterschreiben<br />

müssen, nämlich getrennt für die Konformität <strong>und</strong> für die Prüfergebnisse.<br />

Eine <strong>de</strong>rartige kombinierte Beauftragung – die darüber hinaus noch auf an<strong>de</strong>re Konformitätsdokumente<br />

erweitert ist, zeigt Bild 2.<br />

Herrn<br />

Andreas Breyer<br />

Abteilung GA, Personal-Nr. 234 26. Oktober 2009<br />

Beauftragung zur Ausstellung <strong>und</strong> <strong>Bestätigung</strong><br />

<strong>von</strong> Konformitätserklärungen <strong>und</strong> Prüfbescheinigungen<br />

Sehr geehrter Herr Breyer,<br />

mit Wirkung vom 1. November 2009 an bevollmächtigen wir Sie in Ergänzung Ihrer Stellenbeschreibung in unserem<br />

Unternehmen (in unserem Werk ..... bei Konzernen ist gegebenenfalls eine Gegenseitigkeitsvereinbarung mit<br />

an<strong>de</strong>ren Standorten/Werken/Bereichen zweckmäßig).mit <strong>de</strong>r Ausstellung <strong>von</strong><br />

> Prüfbescheinigungen nach DIN EN 10204: 2005<br />

> Konformitätserklärungen nach DIN EN ISO/IEC 17050-1: 2005<br />

> EG-Konformitätserklärungen gemäß Beschluss 768/2008/EG <strong>und</strong><br />

EG-Richtlinien<br />

> EG-Einbauerklärungen gemäß EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG<br />

Damit verb<strong>und</strong>en sind folgen<strong>de</strong> Berechtigungen:<br />

a) Prüfbescheinigungen EN 10204-2.1, 2.2, 3.1 <strong>und</strong> 3.2 auszustellen <strong>und</strong> in unserem Namen die Erklärung <strong>de</strong>r<br />

Konformität <strong>von</strong> Produkten mit <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Bestellung abzugeben. Dafür zeichnen Sie mit „i. A.“.<br />

b) Prüfergebnisse gegenüber K<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Abnahmeorganisationen in <strong>de</strong>n Abnahmeprüfzeugnissen nach EN<br />

10204 – 3.1 <strong>und</strong> –3.2 verbindlich zu bestätigen. Dafür zeichnen Sie mit <strong>de</strong>m Zusatz „Abnahmebeauftragter“.<br />

Diese Beauftragung erstreckt sich gegenwärtig aufgr<strong>und</strong> Ihrer Befähigung <strong>und</strong> Qualifikation auf folgen<strong>de</strong> Prüfverfahren:<br />

(Aufzählung <strong>de</strong>r Prüfverfahren vornehmen, z.B.:<br />

- zerstören<strong>de</strong> Werkstoffprüfungen,<br />

- zerstörungsfreie Prüfverfahren (einzeln aufführen, z.B.<br />

Ultraschallprüfung, Eindringprüfung)<br />

c) Konformitätserklärungen nach ISO/IEC 17050-1 auszustellen <strong>und</strong> in unserem Namen die Erklärung <strong>de</strong>r Konformität<br />

<strong>von</strong> Produkten mit <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r zutreffen<strong>de</strong>n normativen Dokumente abzugeben. Dafür zeichnen<br />

Sie mit „i. A.“.<br />

d) EG-Einbauerklärungen <strong>und</strong> EG-Konformitätserklärungen auszustellen <strong>und</strong>/o<strong>de</strong>r in unserem Namen die Erklärung<br />

<strong>de</strong>r Konformität mit <strong>de</strong>n gr<strong>und</strong>legen<strong>de</strong>n Sicherheitsanfor<strong>de</strong>rungen aus <strong>de</strong>n dort aufgeführten EG-Richtlinien<br />

abzugeben. Dafür zeichnen Sie mit „i. A.“.<br />

Die bei <strong>de</strong>r Ausstellung <strong>de</strong>r Dokumente erfor<strong>de</strong>rlichen Feststellungen <strong>de</strong>r Konformität <strong>de</strong>r Produkte mit <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen<br />

aus <strong>de</strong>r Bestellung o<strong>de</strong>r festgelegter normativer Dokumente bzw. <strong>de</strong>n EG-Richtlinien sowie die <strong>Bestätigung</strong><br />

<strong>von</strong> Prüfergebnissen treffen Sie in unserem direkten Auftrag <strong>und</strong> unabhängig <strong>von</strong> Ihren weiteren Aufgaben<br />

sowie unabhängig <strong>von</strong> Ihrer organisatorischen Zuordnung in unserem Unternehmen.<br />

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