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Ring-Schutz-Tarif dent 100 Spezielle Zahnersatzversicherung

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II. Anpassung des Versicherungsschutzes<br />

Der Deutsche <strong>Ring</strong> ist unter den Voraussetzungen des § 18 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen berechtigt, auch tariflich<br />

vorgesehene Höchstbeträge mit Wirkung für bestehende Versicherungsverhältnisse, auch für den noch nicht abgelaufenen Teil des<br />

Versicherungsjahres, den veränderten Verhältnissen anzupassen. Änderungen nach Satz 1 werden zu Beginn des zweiten Monats<br />

wirksam, der auf die Benachrichtigung des Versicherungsnehmers folgt, sofern nicht mit Zustimmung des Treuhänders ein anderer<br />

Zeitpunkt bestimmt wird.<br />

Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung der<br />

<strong>Ring</strong>-<strong>Schutz</strong>-<strong>Tarif</strong>e.<br />

Abweichend von <strong>Tarif</strong>bedingung Nr. 25 erfolgt keine Beitragsumstufung bei Vollendung des 16. bzw. 21. Lebensjahres, da alle<br />

Beiträge die Bildung einer Alterungsrückstellung enthalten.<br />

DRK 1920 O1JT7482 07.11<br />

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