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Hundesteuerverordnung (115 KB) - .PDF - Lamprechtshausen

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Von der Steuer befreit sind:<br />

§ 2<br />

Steuerbefreiung<br />

a) Hunde von Fremden, die sich nicht länger als 2 Monate im Gemeindegebiet aufhalten.<br />

b) Hunde, die von Blinden als Blindenführerhunde gehalten werden<br />

c) Junghunde, für deren Muttertier bereits Steuer eingehoben wird, bis 6 Monate nach der<br />

Geburt.<br />

d) Hunde, die in Ausübung eines Berufes oder des Erwerbes wegen gehalten werden.<br />

e) Hunde, die zu Partnerhunden ausgebildet werden, zu dem Zweck, behinderte Menschen im<br />

Alltag zu unterstützen, sie aus ihrer sozialen Isolation zu führen und ihnen Freund, Partner<br />

und Helfer in allen Lebenslagen zu sein.<br />

f) Hunde, die von Schwerstbehinderten (100 % arbeitsunfähig) als Partnerhunde gehalten<br />

werden.<br />

§ 3<br />

Zeitraum der Hundesteuer und Fälligkeit<br />

(1) Die Hundesteuer ist eine Halbjahressteuer und ist für jedes Kalenderjahr vom Halter des<br />

Hundes (Abgabenschuldigen) bis 15. Juli und 15. Dezember eines jeden Jahres zu<br />

entrichten.<br />

(2) Für die entrichtete Hundesteuer wird eine Hundemarke ausgegeben, die der Hund ständig<br />

an einem Halsband zu tragen hat. Bei Verlust der Hundemarke muss eine Ersatzhundemarke<br />

bei der Gemeinde beantragt werden. Diese wird von der Gemeinde zum Selbst-<br />

kostenpreis dem Hundehalter vorgeschrieben.<br />

(3) Der Halter des Hundes hat dem Gemeindeamt den Beginn und Ende der Tierhaltung<br />

sowie die Anzahl der gehaltenen Tiere innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen.<br />

§ 4<br />

Steuersatz<br />

Die Hundesteuer beträgt einheitlich für jeden Hund im Halbjahr: .................... € 15,50<br />

§ 5<br />

Behörden<br />

Bei Streitigkeiten über die Zahlungsverpflichtung dem Grunde nach bzw. über die Höhe der<br />

Steuer entscheidet gemäß § 56 Abs. 3 Gemeindeordnung 1994 der Bürgermeister.<br />

§ 6<br />

Strafbestimmungen<br />

Wer einen Hund nicht anmeldet bzw. wer die Steuer nicht rechtzeitig entrichtet oder verkürzt,<br />

macht sich einer Verwaltungsübertretung schuldig.<br />

Die Verwaltungsübertretung wird mit Geld bis zum fünffachen des hinterzogenen Betrages<br />

geahndet.<br />

Der Bürgermeister:<br />

Ing. Johann Grießner e.h.

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