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Merkblatt zur Errichtung von Hauskanälen (662 KB)

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9) Kanalanlagen dürfen nicht ver- oder überbaut werden. Sämtliche Schachtabdeckungenmüssen frei zugänglich und jederzeit öffenbar sein.10) Die Kanäle sind mit einer Nennweite entsprechend den hydraulischen Erfordernissenjedoch mindestens mit 150 mm Nennweite zu errichten.Schmutzwasserkanäle haben ein Mindestgefälle <strong>von</strong> 15 ‰, Regenwasserkanäle <strong>von</strong>10 ‰ aufzuweisen.11) Im Zuge der Ausführungsplanung ist die genaue Lage <strong>von</strong> Leitungseinbauten aller Artfestzustellen und das Einvernehmen mit den Leitungsträgern herzustellen.Für die Kanalverlegung im Nahbereich anderer Leitungsführungen (Wasser, Gas,Strom, etc.) sind die Abstandsbedingungen gem. ÖNORM B2533 einzuhalten.12) Im Sinne der Langlebigkeit der gewählten Materialien ist deren Qualitätsstandarddurch Einhaltung der österreichischen Güteanforderungen für Erzeugnisse im Siedlungswasserbausicherzustellen.Es dürfen somit nur Materialien zu Einsatz kommen, deren Qualität durch entsprechendeösterreichische Gütezeichen (GRIS, GWT, ÖVGW, ÖWAV) oder durchPrüfzeugnisse zugelassener Prüfanstalten nachgewiesen ist.13) Die Nennsteifigkeit der Kanalrohre muss mindestens 8.000 N/m² (SN8) betragen.14) Abstürze über 70 cm sind als außen-liegende Absturzpfeifen auszubilden.15) Kontroll- und Sammelschächte sind als Fertigteilschächte mit vorgefertigtem Gerinneaus GFK-Kunststoff oder gleichwertigem Material und entsprechenden Dichtungenzwischen den einzelnen Bauteilen herzustellen.16) Als Schachtabdeckungen sind kreisrunde Deckel der Lastklasse D für befahrene Flächenbzw. Lastklasse B für nicht befahrene Flächen jeweils mit einem Durchmesser<strong>von</strong> 600 mm zu verwenden.17) Für die Hausanschlusskanalisation gilt gemäß ÖNORM B2501 als Rückstauebene dieDeckelhöhe des Anschlussschachtes in der Straße zuzüglich 10 cm. Ungesicherte Anschlüsseunterhalb der maßgeblichen Rückstauebene sind nicht zulässig bzw. sindunter dieser Ebene liegende Entwässerungsgegenstände über selbsttätige und dafürgeeignete Hebeanlagen zu entwässern.Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass wegen entstandener Schäden durchRückstau aus der Kanalisation (gilt generell für Misch-, Schmutz-, Trenn- und Regenwasserkanäle)keinerlei Ersatzansprüche an die Gemeinde Lamprechtshausen gestelltwerden können.18) Erfolgt die Abwasserentsorgung über ein Druckentwässerungssystem mittels Hausanschlusspumpwerkist hinsichtlich dessen Bemessung, Ausführung und Betrieb dasEinvernehmen mit der Gemeinde Lamprechtshausen herzustellen.Anmerkung:Die angeführten Punkte stellen eine auszugsweise Darstellung relevanter und beachtenswerterThemen dar und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.12011_<strong>Merkblatt</strong>.docx Seite 3/9


REGELPLAN für die Bettung <strong>von</strong> Kanalrohren in Kies(gilt für Steinzeug, PVC, GF-UP und PP)Nennweite NW [mm] 150 200 250 300 400Künettenbreite b [cm] 105 120 120 120 150Kiesauflager a [cm] 12 12 13 13 14Überdeckung c [cm] 20 20 20 20 20Kiesfläche AKies [m²] 0,47 0,59 0,65 0,69 0,98Querschnittsfläche Avoll [m²] 0,49 0,62 0,70 0,76 1,11BAUVERFAHREN1) Die Bauarbeiten dürfen erst nach rechtskräftiger Bewilligung des Projektes begonnenwerden.2) Bauliche Maßnahmen <strong>zur</strong> Anbindung an bestehende Anlagen der Gemeinde Lamprechtshausenbzw. des RHV Pladenbach bedürfen einer Besprechung vor Ort <strong>zur</strong> Abstimmungder Baumaßnahmen und Festlegung <strong>von</strong> Ausführungsdetails.Bei diesem Besprechungstermin ist neben der Anwesenheit des Bauwerbers auch dieder ausführenden Firma erforderlich. Diese Besprechung ist nicht erforderlich, wenndie Hausanschlusskanalisation bereits in das Grundstück reicht und eine Anschlussmöglichkeitauf eigenem Grund vorhanden ist.3) Die Anlagen sind projekts- bzw. bescheidgemäß durch ein fachkundiges konzessioniertesUnternehmen ausführen zu lassen.12011_<strong>Merkblatt</strong>.docx Seite 4/9


ÜBERPRÜFUNG UND ABNAHME1) Vor dem Verfüllen der Kanalkünette ist die Kanalanlage durch einen Vertreter derGemeinde Lamprechtshausen abnehmen zu lassen.Ein diesbezüglicher Termin ist mindestens 1 Woche vor gewünschter Abnahme beider Gemeinde telefonisch zu beantragen.Sollte, aus welchen Gründen auch immer, eine Abnahme der Kanalanlage bei offenerKünette nicht möglich sein, wird seitens der Gemeinde Lamprechtshausen eine TV-Kamerabefahrung auf Kosten des Bauwerbers gefordert.2) Die Fertigstellung der Anlage ist der Gemeinde Lamprechtshausen in schriftlicherForm anzuzeigen. Der Fertigstellungsanzeige ist ein Ausführungsplan auf Basis desKatasterplans anzuschließen, in dem sämtliche Schächte und Bauwerke lage- undhöhenmäßig (Gelände und Sohle) dargestellt sowie Angaben über Dimension,Material und Gefälle angeführt sind.Der Fertigstellungsmeldung ist eine Bestätigung des Bauführers bzw. der bauausführendenFirma über die ordnungsgemäße Ausführung sowie die Einhaltung der jeweilsgültigen Normen, einschlägigen technischen Richtlinien und gesetzlichen Bauvorschriftenbeizulegen.WARTUNG BETRIEB UND INSTANDHALTUNG1) Als Übergabepunkt zwischen dem öffentlichen Kanalnetz und der privaten Hausanschlusskanalisationwird der Anschlusspunkt an das öffentliche, wasserrechtlich bewilligteKanalnetz definiert.2) Wartung und Instandhaltung der Hauskanalisation bis zum Anschlusspunkt an dieöffentliche Kanalisation obliegt dem Bauwerber. Die Anlageteile sind regelmäßig zukontrollieren und auf deren Funktion zu überprüfen.3) Zur Entnahme <strong>von</strong> Wasserproben sowie <strong>zur</strong> Überprüfung der Entwässerungsanlage(z.B. durch Nebelgeräte) ist den Organen der Gemeinde Lamprechtshausen oder <strong>von</strong>diesen beauftragten Firmen jederzeit Zutritt <strong>zur</strong> Liegenschaft zu gestatten.4) Spätere Änderungen oder Erweiterungen der Anlage sind baurechtlich bewilligungspflichtig,dies gilt auch für Erweiterungen der Einzugsfläche z.B. durch Versiegelung<strong>von</strong> Hofflächen etc.5) Wenn es der Betrieb und/oder der Bestand der Entwässerungsanlage, die Gesundheitund/oder die Sicherheit des Wartungspersonales erfordern, behält sich die GemeindeLamprechtshausen die Anordnung weiterer Vorschreibungen bzw. Einleitungsbeschränkungenvor.12011_<strong>Merkblatt</strong>.docx Seite 5/9


ANHANG AMuster - Lageplan12011_<strong>Merkblatt</strong>.docx Seite 6/9


ANHANG BMuster - Längenschnitt12011_<strong>Merkblatt</strong>.docx Seite 7/9


ANHANG CMuster - Retentionsschacht12011_<strong>Merkblatt</strong>.docx Seite 8/9


ANHANG DBeispiel RetentionsberechnungBemessungsgrundlagen 1 :Parzellengröße: 560 m²Abflussbeiwert Mischsystem: 0,20 (Vorgabe Gemeinde)Bemessungsregen Mischwasserkanal: 120 l/s·ha (Vorgabe Gemeinde)Ableitungsmenge zum Mischwasserkanal:Q ab,max = 560 m² × 0,20 × 120 l/s·ha = 1,3 l/sRegenwasseranfall:Bemessungsregen Retention:300 l/s·ha (Vorgabe Gemeinde)Dachfläche: 170 m² × ψ 1,00 = 170 m²Pflaster / Terrasse: 100 m² × ψ 0,90 = 90 m²Gartenfläche: 290 m² × ψ 0,00 = 0 m² (keine Ableitung aus Garten)Summe 560 m² 260 m²Anfallende Regenwassermenge:Q zu = 260 m² × 300 l/s·ha = 7,8 l/sRetentionsvolumen:Max. Ableitungsmenge: Q ab,max = 1,3 l/sMaßgebliche Ableitungsmange: Q ab,eff = 2 3Q ab,max = 0,9 l/sZufließende Regenwassermenge: Q zu =7,8 l/sVolumsberechnung:V ret = (Q zu – Q ab,eff ) × 20 min == (7,8 – 0,9 l/s) × 20 min × 60 sek / 1000 = 8,3 m³Das erforderliche Retentionsvolumen beträgt 8,3 m³1 Angaben über die maßgeblichen Bemessungsgrundlagen können bei der Gemeinde Lamprechtshauseneingeholt werden12011_<strong>Merkblatt</strong>.docx Seite 9/9

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