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Merkblatt zur Errichtung von Hauskanälen (662 KB)

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ÜBERPRÜFUNG UND ABNAHME1) Vor dem Verfüllen der Kanalkünette ist die Kanalanlage durch einen Vertreter derGemeinde Lamprechtshausen abnehmen zu lassen.Ein diesbezüglicher Termin ist mindestens 1 Woche vor gewünschter Abnahme beider Gemeinde telefonisch zu beantragen.Sollte, aus welchen Gründen auch immer, eine Abnahme der Kanalanlage bei offenerKünette nicht möglich sein, wird seitens der Gemeinde Lamprechtshausen eine TV-Kamerabefahrung auf Kosten des Bauwerbers gefordert.2) Die Fertigstellung der Anlage ist der Gemeinde Lamprechtshausen in schriftlicherForm anzuzeigen. Der Fertigstellungsanzeige ist ein Ausführungsplan auf Basis desKatasterplans anzuschließen, in dem sämtliche Schächte und Bauwerke lage- undhöhenmäßig (Gelände und Sohle) dargestellt sowie Angaben über Dimension,Material und Gefälle angeführt sind.Der Fertigstellungsmeldung ist eine Bestätigung des Bauführers bzw. der bauausführendenFirma über die ordnungsgemäße Ausführung sowie die Einhaltung der jeweilsgültigen Normen, einschlägigen technischen Richtlinien und gesetzlichen Bauvorschriftenbeizulegen.WARTUNG BETRIEB UND INSTANDHALTUNG1) Als Übergabepunkt zwischen dem öffentlichen Kanalnetz und der privaten Hausanschlusskanalisationwird der Anschlusspunkt an das öffentliche, wasserrechtlich bewilligteKanalnetz definiert.2) Wartung und Instandhaltung der Hauskanalisation bis zum Anschlusspunkt an dieöffentliche Kanalisation obliegt dem Bauwerber. Die Anlageteile sind regelmäßig zukontrollieren und auf deren Funktion zu überprüfen.3) Zur Entnahme <strong>von</strong> Wasserproben sowie <strong>zur</strong> Überprüfung der Entwässerungsanlage(z.B. durch Nebelgeräte) ist den Organen der Gemeinde Lamprechtshausen oder <strong>von</strong>diesen beauftragten Firmen jederzeit Zutritt <strong>zur</strong> Liegenschaft zu gestatten.4) Spätere Änderungen oder Erweiterungen der Anlage sind baurechtlich bewilligungspflichtig,dies gilt auch für Erweiterungen der Einzugsfläche z.B. durch Versiegelung<strong>von</strong> Hofflächen etc.5) Wenn es der Betrieb und/oder der Bestand der Entwässerungsanlage, die Gesundheitund/oder die Sicherheit des Wartungspersonales erfordern, behält sich die GemeindeLamprechtshausen die Anordnung weiterer Vorschreibungen bzw. Einleitungsbeschränkungenvor.12011_<strong>Merkblatt</strong>.docx Seite 5/9

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