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Protokoll Nr - Gemeinde St. Anton am Arlberg

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P r o t o k o l l <strong>Nr</strong>. 01/2010<br />

über die <strong>am</strong> Montag, den 01. März 2010 um 18.00 Uhr im Sitzungssaal des <strong>Gemeinde</strong><strong>am</strong>tes<br />

<strong>St</strong>. <strong>Anton</strong> a/A stattgefundene öffentliche GR-Sitzung.<br />

Anwesende: Bgm. Helmut Mall, Vzbgm. Jakob Klimmer, sowie die weiteren GR-Mitgl.<br />

Franz Alber, <strong>St</strong>rolz Markus (für den entschuldigten Josef Zündel), Maria<br />

Kössler, Franz Tschol, Roman Falch, Richard <strong>St</strong>rolz, Theo Falch, Josef<br />

Chodakowsky, <strong>Anton</strong> Klimmer, Jakob Feuerstein, Hermann <strong>St</strong>rolz, Rosmarie<br />

Auer und Ing. Manfred Handler (für den entschuldigten Raimund Sattler).<br />

Herr DI Michael Rainer nimmt ebenfalls an der Sitzung teil.<br />

Bgm. Helmut Mall begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlußfähigkeit fest.<br />

Die TO zur Sitzung ist jedem GR-Mitglied rechtzeitig zugestellt worden und lautet wie folgt:<br />

TO:<br />

1. Genehmigung des letzten Sitzungsprotokolls vom 21.12.2009<br />

2. Bericht des Bürgermeisters<br />

3. Beratung und Beschlußfassung über die Widmungsänderung im Bereich<br />

Kleingewerbegebiet Untergand<br />

4. Beratung und Beschlußfassung über die Widmungsänderung im Bereich Bergstation<br />

Rendlbahn<br />

5. Beratung und Beschlußfassung über einen Grundtausch und Erlassung eines erg.<br />

Bebauungsplanes im Bereich Gp. <strong>Nr</strong>. 965/1 (Nassereiner Auffahrt)<br />

6. Beratung und Beschlußfassung über einen Grundtausch und eine Änderung des erg.<br />

Bebauungsplanes im Bereich der Gp.<strong>Nr</strong>n. 959 und 960/1 (Nassereiner Auffahrt)<br />

7. Beratung und Beschlußfassung über eine Darlehensaufnahme (Ankauf Zanner Gründe)<br />

8. Anträge, Anfragen und Allfälliges<br />

9. Vertrauliche Sitzung: - Wohnungsvergabe<br />

- Löschungserklärung<br />

PUNKT 1<br />

Genehmigung des letzten Sitzungsprotokolls vom 21.12.2009<br />

Das <strong>Protokoll</strong> <strong>Nr</strong>. 07/2009 vom 21.12.2009 wurde jedem <strong>Gemeinde</strong>rat abschriftlich mit der<br />

Einladung zur heutigen Sitzung zugestellt.<br />

Folgende <strong>Protokoll</strong>änderungen werden einstimmig genehmigt.<br />

a) Antrag Rosmarie Auer, Seite 2, Bericht des Bürgermeisters: Die Weihnachtsaktion mit<br />

den Senioren war ein toller Erfolg: großer Dank gilt auch Frau Rosmarie Auer und<br />

Herrn Flunger Kurt für ihre Hilfe (irrtümlich stand Rosmarie Matt).<br />

b) Antrag Hermann <strong>St</strong>rolz, Seite 2, Bericht des Bürgermeisters:<br />

Wohnungsvergabe Timmler durch den Siedlungsausschuß. Die Herren GR´e Raimund<br />

Sattler und Hermann <strong>St</strong>rolz weisen diesbezüglich auf eine Kompetenzüberschreitung<br />

des Ausschusses hin, die Vergabe muß im GR erfolgen.<br />

Ansonsten wird das <strong>Protokoll</strong> einstimmig genehmigt.<br />

1


Bericht des Bürgermeisters<br />

PUNKT 2<br />

Bürgermeister Helmut Mall berichtet folgendes:<br />

- Die Listen für die GR-Wahl wurden abgegeben, 2 Koppelungen liegen vor.<br />

- Heuer soll noch einmal die Schafbeweidung im Bereich Fang, G<strong>am</strong>pen und Kapall<br />

versucht werden.<br />

- Hauptschulumbau: wurde als Totalalunternehmerleistung mit Kreditfinanzierung<br />

ausgeschrieben, um den Kostenrahmen einzuhalten. 9 Firmen haben die<br />

Ausschreibung angefordert, es liegt aber nur ein Angebot vor (Raiffeisen Leasing).<br />

2 Mio Euro sind budgetiert. Heute hat eine Besprechung mit Herrn <strong>St</strong>euerberater<br />

Grüner zwecks ev. Gründung einer Gesellschaft stattgefunden, um <strong>St</strong>euern sparen zu<br />

können. Darüber wird aber noch eigens beraten werden.<br />

- Zum Bauvorhaben Zangerl <strong>St</strong>efan erklärt Bgm. Helmut Mall nochmals den aktuellen<br />

<strong>St</strong>and lt. Tiroler Bauordnung. Man kann sich eine Flachdachlösung vorstellen. Diese<br />

Auffassung vertritt der ganze GR.<br />

Punkt 3<br />

Beratung und Beschlußfassung über die Widmungsänderung im Bereich Kleingewerbegebiet<br />

Untergand<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>St</strong>. <strong>Anton</strong> a/A beschließt einstimmig, den Entwurf über die<br />

Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp.<strong>Nr</strong>. 167/8 der KG <strong>St</strong>. <strong>Anton</strong> a/A<br />

entsprechend den Bestimmungen des TROG 2006 i.d. jeweils geltenden Fassung ab dem<br />

8.3.2010 durch vier Wochen lang <strong>am</strong> <strong>Gemeinde</strong><strong>am</strong>t <strong>St</strong>. <strong>Anton</strong> a/A zur allgemeinen<br />

Einsichtnahme aufzulegen.<br />

Der Entwurf sieht folgende Widmungsänderung vor:<br />

- Umwidmung einer Teilfläche der Gp.<strong>Nr</strong>. 167/8 von derzeit Freiland gem. § 41 TROG<br />

2006 in Gewerbe- und Industriegebiet gem. § 39 Abs. 1 TROG 2006<br />

Werden innerhalb der Kundmachungsfrist keine <strong>St</strong>ellungnahmen zum Entwurf abgegeben, so<br />

gilt der Beschluß des <strong>Gemeinde</strong>rates, hins. dieser Flächenwidmungsplanänderung, zugleich<br />

als Zweitbeschluß.<br />

Punkt 4<br />

Beratung und Beschlußfassung über die Widmungsänderung im Bereich Bergstation<br />

Rendlbahn<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>St</strong>. <strong>Anton</strong> a/A beschließt einstimmig, den Entwurf über die<br />

Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp.<strong>Nr</strong>. 2616/2 der KG <strong>St</strong>. <strong>Anton</strong> a/A<br />

entsprechend den Bestimmungen des TROG 2006 i.d. jeweils geltenden Fassung ab dem<br />

2


8.3.2010 durch vier Wochen lang <strong>am</strong> <strong>Gemeinde</strong><strong>am</strong>t <strong>St</strong>. <strong>Anton</strong> a/A zur allgemeinen<br />

Einsichtnahme aufzulegen.<br />

Der Entwurf sieht folgende Widmungsänderung vor:<br />

- Umwidmung einer Teilfläche der Gp. 2616/2 von derzeit Sonderfläche Schipiste<br />

entsprechend § 50 TROG 2006 in Sonderfläche – Liftstation mit Restaurant, Handels- und<br />

Dienstleistungseinrichtungen im Rahmen des Wintersports, sowie infrastrukturelle<br />

Einrichtungen für den Pistenbetrieb entsprechend § 43 Abs. 1 TROG 2006<br />

Werden innerhalb der Kundmachungsfrist keine <strong>St</strong>ellungnahmen zum Entwurf abgegeben, so<br />

gilt der Beschluß des <strong>Gemeinde</strong>rates, hins. dieser Flächenwidmungsplanänderung, zugleich<br />

als Zweitbeschluß.<br />

Punkt 5<br />

Beratung und Beschlußfassung über einen Grundtausch und Erlassung eines erg.<br />

Bebauungsplanes im Bereich Gp. 965/1 (Nassereiner Auffahrt)<br />

a) Flächengleicher Grundtausch <strong>Gemeinde</strong>/TVB mit Herrn DI Karl Fahrner lt.<br />

Vermessungsurkunde vom 22.12.09 im Bereich der Gp. 965/1 wird einstimmig<br />

beschlossen.<br />

Lt. Herrn Vzbgm. Jakob Klimmer müssen die auf Teilfläche 2 befindlichen Ver- und<br />

Entsorgungsleitungen vertraglich abgesichert werden.<br />

b) Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>St</strong>. <strong>Anton</strong> a/A beschließt weiters einstimmig, den<br />

Entwurf des erg. Bebauungsplanes im Bereich der Nassereiner Auffahrt - Gp.<strong>Nr</strong>.<br />

965/1– der KG <strong>St</strong>. <strong>Anton</strong> a/A entsprechend den gesetzl. Bestimmungen des Tiroler<br />

Raumordnungsgesetzes 2006 i.d. jeweils geltenden Fassung ab dem 8.3.2010 durch<br />

vier Wochen hindurch während der Amtsstunden im <strong>Gemeinde</strong><strong>am</strong>t <strong>St</strong>. <strong>Anton</strong> a/A zur<br />

allgemeinen Einsichtnahme aufzulegen.<br />

Werden innerhalb der Auflegungsfrist keine <strong>St</strong>ellungnahmen zum Entwurf von einer hiezu<br />

berechtigten Person oder <strong>St</strong>elle abgegeben, so gilt der Beschluß des <strong>Gemeinde</strong>rates, hins. des<br />

erg. Bebauungsplanes im Bereich Nassereiner Auffahrt – Gp.<strong>Nr</strong>.965/1, zugleich als<br />

Zweitbeschluß.<br />

Das Inkrafttreten des Zweitbeschlusses hängt mit der Beibringung div. Unterlagen<br />

(Bankgarantie usw.) zus<strong>am</strong>men.<br />

Punkt 6<br />

Beratung und Beschlußfassung über einen Grundtausch (Gp.<strong>Nr</strong>n. 959, 960/1) und eine<br />

Änderung des erg. Bebauungsplanes im Bereich der Gp.<strong>Nr</strong>. 960/1 (Nassereiner Auffahrt)<br />

a) Die Grundstücke 959 und 960/1 werden wertgleich getauscht, sodaß Herr Pleifer Peter<br />

Eigentümer der Gp. 960/1 wird. Die <strong>Gemeinde</strong> erhält im Gegenzug die Gp. 959 ins<br />

Eigentum der <strong>Gemeinde</strong>. Sämtliche Nebenkosten gehen zu Lasten von Herrn Pleifer<br />

Peter.<br />

3


) Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>St</strong>. <strong>Anton</strong> a/A beschließt einstimmig, den Entwurf des<br />

erg. Bebauungsplanes im Bereich der Nassereiner Auffahrt Gp.<strong>Nr</strong>. 960/1– der KG <strong>St</strong>.<br />

<strong>Anton</strong> a/A entsprechend den gesetzl. Bestimmungen des Tiroler<br />

Raumordnungsgesetzes 2006 i.d. jeweils geltenden Fassung ab dem 8.3.2010 durch<br />

vier Wochen hindurch während der Amtsstunden im <strong>Gemeinde</strong><strong>am</strong>t <strong>St</strong>. <strong>Anton</strong> a/A zur<br />

allgemeinen Einsichtnahme aufzulegen.<br />

Werden innerhalb der Auflegungsfrist keine <strong>St</strong>ellungnahmen zum Entwurf von einer hiezu<br />

berechtigten Person oder <strong>St</strong>elle abgegeben, so gilt der Beschluß des <strong>Gemeinde</strong>rates, hins. des<br />

erg. Bebauungsplanes im Bereich Nassereiner Auffahrt – Gp.<strong>Nr</strong>. 960/1, zugleich als<br />

Zweitbeschluß.<br />

Für das Inkrafttreten des Zweitbeschlusses sind noch div. Unterlagen (Bankgarantie usw.)<br />

beizubringen,<br />

Punkt 7<br />

Beratung und Beschlußfassung über eine Darlehensaufnahme<br />

Zur Finanzierung des Ankaufes der Zanner-Gründe liegen 5 Offerte vor (Raika, Volksbank,<br />

Sparkasse, BTV und Kommunalkredit).<br />

Darlehenshöhe: 1 Mio Euro, Laufzeit 15 Jahre, Basis für den Zins ist der 6-Monats-Euribor.<br />

Bestbieter ist die Raika, die Fixbindung beträgt aber nur 3 Jahre. Lt. Herrn Ing. Handler<br />

können die Offerte nicht verglichen werden, weshalb eine Abstimmung nicht erfolgen kann.<br />

Der Bürgermeister wird ermächtigt zu verhandeln (Ziel mind. 5 Jahre Fixbindung) und<br />

anschließend die Vergabe an den Bestbieter vorzunehmen. Diese Vorgangsweise wird mit 10<br />

<strong>St</strong>immen und 5 <strong>St</strong>immenthaltungen – aus Gründen der Befangenheit (Vzbgm. Jakob<br />

Klimmer, Franz Tschol, Josef Chodakowsky, Ing. Markus <strong>St</strong>rolz und Richard <strong>St</strong>rolz)<br />

genehmigt.<br />

Anträge, Anfragen und Allfälliges<br />

Punkt 8<br />

Herr GR Richard <strong>St</strong>rolz meint, ein Offert (Totalunternehmerleistung) beim Hauptschulumbau<br />

ist zu wenig. Unterstützung erhält er von Vzbgm. Klimmer, Hermann <strong>St</strong>rolz und Ing. Manfred<br />

Handler.<br />

Bgm. Mall meint, man habe korrekt ausgeschrieben, 9 Firmen haben die Ausschreibung<br />

angefordert, abgegeben habe nur die Fa. Raiffeisen Leasing.<br />

Um Kosten einhalten zu können, werden Totalunternehmerleistungen forciert, so der<br />

Bürgermeister.<br />

Ende der Sitzung: 19.20 Uhr<br />

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