2013 RiGVP.pdf - Amtsgericht Bremen
2013 RiGVP.pdf - Amtsgericht Bremen
2013 RiGVP.pdf - Amtsgericht Bremen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Abt. Zuständigkeit / Dezernent Zuteilungsmodus Vertreter<br />
26<br />
92 1) Ermittlungsrichter in Verfahren gegen Erwachsene<br />
2) Anträge nach dem Gesetz über Einsetzung und Verfahren von<br />
Untersuchungsausschüssen vom 15.11.1982<br />
3) Verfahren in Abschiebungshaftsachen nach dem<br />
Aufenthaltsgesetz und Verfahren nach den Polizeigesetzen<br />
gerade Endziffern<br />
(Maßgeblich ist das Js-Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft;<br />
soweit ein solches nicht vorhanden ist, gilt die laufende Nummer<br />
des für die Abt 79a/b, 80, 91a/b und 92 zu führenden<br />
Eingangsregisters des Gerichts, wobei diese bei gleichzeitigem<br />
Eingang mehrerer Verfahren nach der alphabetischen<br />
Reihenfolge der Nachnamen der Betroffenen vergeben wird. Bei<br />
isolierten Gewinnabschöpfungsverfahren ist das Js-<br />
Aktenzeichen des (Haupt-)Ermittlungsverfahrens maßgebend.)<br />
4) Maßnahmen nach § 148 a StPO:<br />
ungerade Endziffern<br />
(Maßgeblich ist das Js-Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft;<br />
soweit ein solches nicht vorhanden ist, gilt die laufende Nummer<br />
des für die Abt. 79a/b, 80, 91a/b und 92 zu führenden<br />
Eingangsregisters des Gerichts, wobei diese bei gleichzeitigem<br />
Eingang mehrerer Verfahren nach der alphabetischen<br />
Reihenfolge der Nachnamen der Betroffenen vergeben wird.)<br />
5) Verschlusssachen, einschließlich der Anträge nach dem<br />
Brem. Verfassungsschutzgesetz<br />
Richter<br />
Reinhard<br />
93 1. Allgemeine Strafsachen / Bußgeldsachen<br />
Turnus<br />
2. Verkehrsstrafsachen: Turnus<br />
- Alle Straftaten nach den Bestimmungen des Straßenverkehrsgesetzes,<br />
des Pflichtversicherungsgesetzes, des<br />
Gesetzes über die Haftpflichtversicherung für ausländische<br />
Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger, des Strafgesetzbuches,<br />
soweit es sich um Straßenverkehrs- oder<br />
Eisenbahnsachen handelt, des Eisenbahngesetzes und der dazu<br />
erlassenen Verordnungen. Stehen diese Verstöße jedoch im<br />
Zusammenhang mit der Durchführung einer Versammlung und<br />
enthält die Anklageschrift auch den Tatbestand der Nötigung<br />
(§ 240 StGB), so verbleibt es bei der allgemeinen Zuständigkeit.<br />
Besteht bei einem Verstoß gegen das Strafgesetzbuch ein<br />
Zusammenhang mit § 28 StVO, so verbleibt es bei der<br />
allgemeinen Zuständigkeit, wenn sich der Verstoß auf das Führen<br />
oder Halten von Hunden bezieht.<br />
- Ermittlungsverfahren nach dem 1. Buch, Abschnitt 8 der StPO<br />
aus den zuvor bezeichneten Zuständigkeiten.<br />
Richterin<br />
Dr. Dietrich<br />
94 Allgemeine Strafsachen / Bußgeldsachen<br />
Richterin auf Probe<br />
Dr. Heins<br />
Turnus<br />
Jeweils zuständiger Richter der Abt.<br />
91a/91b;<br />
bei dessen Verhinderung: Eilrichter,<br />
der für die Eingänge zuständig bleibt,<br />
bis er eine das Verfahren fördernde<br />
Entscheidung getroffen hat<br />
1. Richter der Abt. 81b<br />
2. Richter der Abt. 83<br />
Richter Dr. Hoffmann<br />
Richter Rogoll<br />
(in dieser Reihenfolge)<br />
Richter der Abt. 87<br />
1. Richter der Abt. 81b<br />
2. Richter der Abt. 83