14.09.2013 Aufrufe

Download - Gemeinde Rohrmoos-Untertal

Download - Gemeinde Rohrmoos-Untertal

Download - Gemeinde Rohrmoos-Untertal

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

STATUTEN DER WASSERVERSORGUNGSGENOSSENSCHAFT ROHRMOOS 10<br />

c) der einem Wasserabnehmer entsprechende Teil pro m³ Wasserverbrauch der Investitionsumlage<br />

(Umlagesatz)<br />

d) Die Höhe des Investitonsumlagenbetrags für jeden Wasserabnehmer<br />

(3) Die Umlagebeträge sind jedem Wasserabnehmer durch schriftlichen Bescheid mitzuteilen<br />

(4) Die Investitionsumlagen werden mit einem Viertel ihrer Jahresbeiträge am 10. jedes dritten<br />

Quartalmonats fällig.<br />

(5) Ist die Investitionsumlage bei Beginn des Rechnungsjahres noch nicht festgesetzt, so kann die<br />

Genossenschaft vorläufige vierteljährliche Teilbeträge in der Höhe der im abgelaufenen<br />

Rechnungsjahr zuletzt erhobenen Teilbeträge erheben. Nach Festsetzung der Umlage für das<br />

laufende Rechnungsjahr ist über die vorläufigen Zahlungen zum nächsten Fälligkeitszeitpunkt<br />

abzurechnen.<br />

§ 25<br />

Kassenverwalter<br />

Der Kassenverwalter und sein Stellvertreter werden aus dem Auschuß von der Vollversammlung<br />

bestellt, Sie dürfen Zahlungen selbst nicht anordnen.<br />

a) der Kassenverwalter hat sämtliche Kassa Ein- und Ausgänge zu prüfen und mind. 14 tägig im Büro<br />

des Obmannes zu zeichnen.<br />

§ 26<br />

Jahresabschluß, Prüfung<br />

a) der Obmann legt den Jahresabschluß innerhalb von 6 Monaten nach Abschluß des<br />

Wirtschaftsjahres den Ausschuß vor und veranlaßt die Durchführung der Abschlußprüfung.<br />

b) Der Jahresabschluß ist dann innerhalb von 4 Monaten vom Prüfungsausschuß örtlich zu prüfen.<br />

Der Prüfungsausschuß ist aus der Mitte der Vollversammlung zu bilden. Er besteht aus zwei<br />

Mitgliedern und dem Kassenwart.<br />

c) Nach der Abschlußprüfung und örtlichen Prüfung wird der Jahresabschluß von der<br />

Vollversammlung festgestellt und beschließt aufgrund der Ergebnisse die Entlastung.<br />

IV. SCHLUSSBESTIMMUNGEN<br />

§ 27<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

a) Die Satzungen und Verordnungen werden den Genossenschaftsmitgliedern übermittelt.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!