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Download - Gemeinde Rohrmoos-Untertal

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STATUTEN DER WASSERVERSORGUNGSGENOSSENSCHAFT ROHRMOOS 2<br />

I. Allgemeine Vorschriften<br />

§ 1<br />

Rechtsstellung<br />

a) Die Genossenschaft führt den Namen „ Wasserversorgungsgenossenschaft – <strong>Rohrmoos</strong> „ und ist<br />

eine Wassergenossenschaft im Sinne des Wasserrechtsgesetzes 1959, BGBl. Nr. 215/1959<br />

b) Die Wasserversorgungsgenossenschaft hat ihren Sitz in <strong>Rohrmoos</strong><br />

§ 2<br />

Genossenschaftsmitglieder<br />

a) Genossenschaftsmitglieder sind die im Mitgliederregister angeführten Liegenschaften bzw. deren<br />

derzeitigen Besitzer.<br />

b) Andere Wasserbezieher können der Wasserversorgungsgenossenschaft beitreten. Die<br />

Beschlußfassung über den Beitritt setzt einen beschlußmäßigen Antrag der Beteiligten voraus.<br />

Der Beitritt ist bei der zuständigen Wasserrechtsbehörde anzeigepflichtig.<br />

c) Jedes Genossenschaftsmitglied kann zum Schluß eines Wirtschaftsjahres aus der Wassergenossenschaft<br />

austreten, wenn die Mitgliedervollversammlung mit einer Mehrheit von zwei<br />

Dritteln der satzungsmäßigen Stimmenanzahl zustimmt. Der Austritt muß mindestens ein Jahr<br />

vorher schriftlich erklärt werden; er bedarf einer Änderung der Genossenschaftssatzung und der<br />

Genehmigung der Wasserrechtsbehörde.<br />

§ 3<br />

Räumlicher Wirkungsbereich<br />

Der Räumliche Wirkungsbereich der Wassergenossenschaft umfaßt aus dem Gebiet der <strong>Gemeinde</strong><br />

a) <strong>Rohrmoos</strong> – <strong>Untertal</strong> (fast das ganze <strong>Rohrmoos</strong>, Teile des <strong>Untertal</strong>es und auch des Obertales)<br />

b) Stadtgemeinde Schladming (das Bereich der Schellengasse)<br />

c) Pichl – Preunegg ( das Anwesen vlg. Tonner )<br />

§ 4<br />

Aufgaben der Genossenschaft und der Mitglieder<br />

a) Die Wassergenossenschaft hat die Aufgabe, eine gemeinsame Wasserversorgungsanlage<br />

einschließlich der Ortsnetze zu errichten, zu betreiben, zu unterhalten und die Anlage im<br />

Bedarfsfall zu erweitern; sie versorgt die Endverbraucher mit Trinkwasser, das den einschlägigen<br />

ÖNORM – Vorschriften entsprechen muß.

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