Download - Gemeinde Rohrmoos-Untertal
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STATUTEN DER WASSERVERSORGUNGSGENOSSENSCHAFT ROHRMOOS 2<br />
I. Allgemeine Vorschriften<br />
§ 1<br />
Rechtsstellung<br />
a) Die Genossenschaft führt den Namen „ Wasserversorgungsgenossenschaft – <strong>Rohrmoos</strong> „ und ist<br />
eine Wassergenossenschaft im Sinne des Wasserrechtsgesetzes 1959, BGBl. Nr. 215/1959<br />
b) Die Wasserversorgungsgenossenschaft hat ihren Sitz in <strong>Rohrmoos</strong><br />
§ 2<br />
Genossenschaftsmitglieder<br />
a) Genossenschaftsmitglieder sind die im Mitgliederregister angeführten Liegenschaften bzw. deren<br />
derzeitigen Besitzer.<br />
b) Andere Wasserbezieher können der Wasserversorgungsgenossenschaft beitreten. Die<br />
Beschlußfassung über den Beitritt setzt einen beschlußmäßigen Antrag der Beteiligten voraus.<br />
Der Beitritt ist bei der zuständigen Wasserrechtsbehörde anzeigepflichtig.<br />
c) Jedes Genossenschaftsmitglied kann zum Schluß eines Wirtschaftsjahres aus der Wassergenossenschaft<br />
austreten, wenn die Mitgliedervollversammlung mit einer Mehrheit von zwei<br />
Dritteln der satzungsmäßigen Stimmenanzahl zustimmt. Der Austritt muß mindestens ein Jahr<br />
vorher schriftlich erklärt werden; er bedarf einer Änderung der Genossenschaftssatzung und der<br />
Genehmigung der Wasserrechtsbehörde.<br />
§ 3<br />
Räumlicher Wirkungsbereich<br />
Der Räumliche Wirkungsbereich der Wassergenossenschaft umfaßt aus dem Gebiet der <strong>Gemeinde</strong><br />
a) <strong>Rohrmoos</strong> – <strong>Untertal</strong> (fast das ganze <strong>Rohrmoos</strong>, Teile des <strong>Untertal</strong>es und auch des Obertales)<br />
b) Stadtgemeinde Schladming (das Bereich der Schellengasse)<br />
c) Pichl – Preunegg ( das Anwesen vlg. Tonner )<br />
§ 4<br />
Aufgaben der Genossenschaft und der Mitglieder<br />
a) Die Wassergenossenschaft hat die Aufgabe, eine gemeinsame Wasserversorgungsanlage<br />
einschließlich der Ortsnetze zu errichten, zu betreiben, zu unterhalten und die Anlage im<br />
Bedarfsfall zu erweitern; sie versorgt die Endverbraucher mit Trinkwasser, das den einschlägigen<br />
ÖNORM – Vorschriften entsprechen muß.