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Hinterlegung der Barabfindung - Vattenfall

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<strong>Hinterlegung</strong> <strong>der</strong> <strong>Barabfindung</strong><br />

Die <strong>Barabfindung</strong> für Aktien, die noch nicht eingereicht wurden, wurde zuzüglich Zinsen unter<br />

Ausschluss <strong>der</strong> Rücknahme von <strong>Vattenfall</strong> AB beim Amtsgericht Tiergarten (Berlin) hinterlegt.<br />

Die <strong>Hinterlegung</strong> erfolgte mit Wirkung zum 14.06.2010. Damit hat <strong>Vattenfall</strong> AB seine<br />

Pflichten gegenüber den ehemaligen Aktionären erfüllt, die bis dahin die Aktienurkunden<br />

nicht eingereicht haben.<br />

Zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche wenden Sie sich bitte an:<br />

Amtsgericht Tiergarten - <strong>Hinterlegung</strong>sstelle<br />

Turmstraße 91<br />

10548 Berlin<br />

Zimmer A 109 (Altbau)<br />

Fon: +49 (030) 9014-3648<br />

(Geschäftsstelle)<br />

Wichtig: Geben Sie bitte bei jedem Kontakt mit <strong>der</strong> <strong>Hinterlegung</strong>sstelle in dieser Angelegenheit<br />

das Aktenzeichen 87 HL 1103/10 an, damit die <strong>Hinterlegung</strong>sstelle Ihr Anliegen<br />

schnell zuordnen kann.<br />

Wie hoch ist die <strong>Barabfindung</strong>?<br />

Fragen und Antworten zur <strong>Hinterlegung</strong><br />

Die <strong>Barabfindung</strong> beträgt nach dem Prozessvergleich 57 € pro Stückaktie.<br />

Erhalte ich Zinsen auf die <strong>Barabfindung</strong>?<br />

Die <strong>Barabfindung</strong> war gemäß § 327b Abs. 2 AktG bis zum 31.08.2009 mit 2 Prozent und ist<br />

ab dem 01.09.2009 mit 5 % über dem Basiszinssatz ab dem Tag zu verzinsen, an dem die<br />

Handelsregistereintragung des Squeeze-Out durch das Handelsregister bekannt gemacht<br />

wurde. Diese Bekanntmachung erfolgte am 22.04.2008. Dieser Zinslauf endete mit <strong>der</strong> <strong>Hinterlegung</strong>.<br />

Die bis zum Tag <strong>der</strong> <strong>Hinterlegung</strong> aufgelaufenen Zinsen wurden ebenfalls bei <strong>der</strong><br />

<strong>Hinterlegung</strong>sstelle hinterlegt und werden mit <strong>der</strong> Abfindung ausgezahlt.<br />

Zur Verzinsung ab <strong>Hinterlegung</strong> verweisen wir auf § 8 <strong>Hinterlegung</strong>sordnung.<br />

Darf ich meine entwerteten effektiven Stücke als Andenken behalten?<br />

Die Aktienurkunden werden nicht entwertet und daher auch nicht an die Einreicher<br />

zurückgegeben.<br />

Nach Eintragung des Squeeze Out in das Handelsregister verbriefen die in den Händen <strong>der</strong><br />

Min<strong>der</strong>heitsaktionäre befindlichen Aktien nur noch den Anspruch auf die Zahlung <strong>der</strong> Abfindung.<br />

Die Auszahlung <strong>der</strong> Abfindung erfolgt nur Zug um Zug gegen Einreichung <strong>der</strong> Aktienurkunden.<br />

Die <strong>Hinterlegung</strong>sstelle nimmt die Aktienurkunden zur Weiterleitung an den Hauptaktionär<br />

an.


- 2 -<br />

Wie lange kann ich die Abfindung auf diesem Weg erhalten?<br />

Für den Herausgabeanspruch des Gläubigers (ehemaliger Aktionär o<strong>der</strong> dessen Rechtsnachfolger)<br />

gegen die <strong>Hinterlegung</strong>sstelle gilt eine Ausschlussfrist von 30 Jahren (§ 382<br />

BGB).<br />

In welcher Weise beeinflusst die <strong>Hinterlegung</strong> das laufende Spruchverfahren?<br />

Die <strong>Hinterlegung</strong> beeinflusst das Spruchverfahren nicht.<br />

Das Ergebnis des Spruchverfahrens wird im elektronischen Bundesanzeiger, in zwei überregionalen,<br />

täglich erscheinenden Börsenpflichtblättern und im Online-Magazin „SdK-<br />

AktionärsNews“ veröffentlicht. Außerdem werden auf unserer Homepage über den Ausgang<br />

des Verfahrens berichten.<br />

Zu den folgenden Fragen haben wir nachrichtlich Informationen <strong>der</strong> <strong>Hinterlegung</strong>sstelle erhalten,<br />

die wir Ihnen unverbindlich mitteilen, um Ihnen die Inanspruchnahme <strong>der</strong> Abfindung<br />

zu erleichtern.<br />

Muss ein ehemaliger Aktionär persönlich bei <strong>der</strong> <strong>Hinterlegung</strong>sstelle vorsprechen<br />

o<strong>der</strong> kann er seinen Antrag auf Auszahlung auch auf postalischem Weg übermitteln?<br />

Nach Auskunft <strong>der</strong> <strong>Hinterlegung</strong>sstelle kann <strong>der</strong> Auszahlungsantrag auch auf postalischem<br />

Weg übermittelt werden.<br />

Kann <strong>der</strong> Abfindungsbetrag bar ausgezahlt werden?<br />

Eine Barauszahlung ist <strong>der</strong> <strong>Hinterlegung</strong>sstelle nicht möglich. Die Auszahlung erfolgt auf ein<br />

vom Anspruchsteller anzugebendes Konto.<br />

Bedarf <strong>der</strong> Auszahlungsantrag einer bestimmten Form?<br />

Der Auszahlungsantrag muss schriftlich gestellt werden. Dies ist unabhängig davon, ob man<br />

die Geschäftsstelle persönlich aufsucht o<strong>der</strong> nicht.<br />

Welchen Inhalt soll <strong>der</strong> Auszahlungsantrag haben?<br />

Ihr Auszahlungsantrag sollte Folgendes enthalten:<br />

• Aktenzeichen 87 HL 1103/10<br />

• Anspruch: die auf die von Ihnen eingereichten Aktienurkunden entfallenden <strong>Hinterlegung</strong>sbeträge<br />

• Ihren vollständigen Namen<br />

• Ihre Anschrift<br />

• eine Bankverbindung.<br />

Bitte unterzeichnen Sie Ihren Antrag und fügen Sie die Aktienurkunde und den zugehörigen<br />

Talon (Erneuerungsschein) bei.

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