Tagesordnung Übersicht - Sedlmayr-kgaa.de
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2<br />
TOP 5<br />
Beschlussfassung über die Entlastung <strong>de</strong>s Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2004/05<br />
Aufsichtsrat und geschäftsführen<strong>de</strong> persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafter schlagen vor, <strong>de</strong>n Mitglie<strong>de</strong>rn<br />
<strong>de</strong>s Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2004/05 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.<br />
TOP 6<br />
Beschlussfassung über Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Satzung zur Anpassung an das Gesetz zur Unternehmensintegrität<br />
und Mo<strong>de</strong>rnisierung <strong>de</strong>s Anfechtungsrechts (UMAG)<br />
Durch das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Mo<strong>de</strong>rnisierung <strong>de</strong>s Anfechtungsrechts<br />
(UMAG) vom 22. September 2005 sind unter an<strong>de</strong>rem die gesetzlichen Regelungen über die<br />
Teilnahmevoraussetzungen an <strong>de</strong>r Hauptversammlung (§ 123 AktG) geän<strong>de</strong>rt wor<strong>de</strong>n. Die<br />
Neufassung von § 123 AktG soll das satzungsmäßige Hinterlegungserfor<strong>de</strong>rnis durch die satzungsmäßige<br />
Anmeldung und das satzungsmäßige Erfor<strong>de</strong>rnis eines Berechtigungsnachweises<br />
ersetzen. Die Hauptversammlung ist gem. § 123 Abs. 1 AktG nun min<strong>de</strong>stens dreißig Tage,<br />
statt wie bisher einen Monat, vor <strong>de</strong>m Tage <strong>de</strong>r Hauptversammlung einzuberufen. Außer<strong>de</strong>m<br />
wur<strong>de</strong> in § 131 Abs. 2 AktG die Möglichkeit geschaffen, dass die Satzung o<strong>de</strong>r die Geschäftsordnung<br />
gem. § 129 AktG <strong>de</strong>n Versammlungsleiter ermächtigen, das Frage- und Re<strong>de</strong>recht<br />
<strong>de</strong>s Aktionärs zeitlich angemessen zu beschränken und Näheres zu bestimmen. Diese<br />
Regelungen <strong>de</strong>s UMAG sind zum 1. September 2005 in Kraft getreten. Die Satzung <strong>de</strong>r Gabriel<br />
<strong>Sedlmayr</strong> Spaten Brauereibeteiligung und Immobilien Kommanditgesellschaft auf Aktien<br />
soll daher an die Gesetzesän<strong>de</strong>rungen angepasst wer<strong>de</strong>n.<br />
Dies vorausgeschickt, schlagen Aufsichtsrat und geschäftsführen<strong>de</strong> persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafter<br />
vor, wie folgt zu beschließen:<br />
6.1 § 20 Nr. 1 <strong>de</strong>r Satzung wird geän<strong>de</strong>rt und wie folgt neu gefasst:<br />
„1. Die Hauptversammlung wird min<strong>de</strong>stens 30 Tage vor <strong>de</strong>m Tage, bis zu <strong>de</strong>ssen<br />
Ablauf sich die Kommanditaktionäre vor <strong>de</strong>r Versammlung nach § 21 <strong>de</strong>r<br />
Satzung anzumel<strong>de</strong>n haben, einberufen.“<br />
6.2 § 21 <strong>de</strong>r Satzung wird geän<strong>de</strong>rt und wie folgt neu gefasst:<br />
„1. Zur Teilnahme an <strong>de</strong>r Hauptversammlung und zur Ausübung <strong>de</strong>s Stimmrechts<br />
sind diejenigen Kommanditaktionäre berechtigt, die sich vor <strong>de</strong>r Hauptversammlung<br />
anmel<strong>de</strong>n und ihren Aktienbesitz nachweisen. Die Anmeldung<br />
und <strong>de</strong>r Nachweis müssen <strong>de</strong>r Gesellschaft unter <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Einladung hierfür<br />
mitgeteilten Adresse bis spätestens am siebenten Tage vor <strong>de</strong>r Hauptversammlung<br />
zugehen. Ist dieser siebente Tag ein Sonntag, ein am Sitz <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
gesetzlich anerkannter Feiertag o<strong>de</strong>r ein Sonnabend, müssen die Anmeldung<br />
und <strong>de</strong>r Nachweis am zeitlich vorhergehen<strong>de</strong>n Werktag zugehen.<br />
2. Die Berechtigung nach § 21 Nr. 1 ist durch eine in Textform und in <strong>de</strong>utscher<br />
o<strong>de</strong>r englischer Sprache erstellte Bescheinigung <strong>de</strong>s <strong>de</strong>potführen<strong>de</strong>n Instituts<br />
über <strong>de</strong>n Anteilsbesitz nachzuweisen. Die Bescheinigung hat sich auf <strong>de</strong>n Beginn<br />
<strong>de</strong>s 21. Tages vor <strong>de</strong>r Versammlung zu beziehen.