Tagesordnung Übersicht - Sedlmayr-kgaa.de
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TOP 5<br />
Beschlussfassung über die Entlastung <strong>de</strong>s Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2004/05<br />
Aufsichtsrat und geschäftsführen<strong>de</strong> persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafter schlagen vor, <strong>de</strong>n Mitglie<strong>de</strong>rn<br />
<strong>de</strong>s Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2004/05 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.<br />
TOP 6<br />
Beschlussfassung über Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Satzung zur Anpassung an das Gesetz zur Unternehmensintegrität<br />
und Mo<strong>de</strong>rnisierung <strong>de</strong>s Anfechtungsrechts (UMAG)<br />
Durch das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Mo<strong>de</strong>rnisierung <strong>de</strong>s Anfechtungsrechts<br />
(UMAG) vom 22. September 2005 sind unter an<strong>de</strong>rem die gesetzlichen Regelungen über die<br />
Teilnahmevoraussetzungen an <strong>de</strong>r Hauptversammlung (§ 123 AktG) geän<strong>de</strong>rt wor<strong>de</strong>n. Die<br />
Neufassung von § 123 AktG soll das satzungsmäßige Hinterlegungserfor<strong>de</strong>rnis durch die satzungsmäßige<br />
Anmeldung und das satzungsmäßige Erfor<strong>de</strong>rnis eines Berechtigungsnachweises<br />
ersetzen. Die Hauptversammlung ist gem. § 123 Abs. 1 AktG nun min<strong>de</strong>stens dreißig Tage,<br />
statt wie bisher einen Monat, vor <strong>de</strong>m Tage <strong>de</strong>r Hauptversammlung einzuberufen. Außer<strong>de</strong>m<br />
wur<strong>de</strong> in § 131 Abs. 2 AktG die Möglichkeit geschaffen, dass die Satzung o<strong>de</strong>r die Geschäftsordnung<br />
gem. § 129 AktG <strong>de</strong>n Versammlungsleiter ermächtigen, das Frage- und Re<strong>de</strong>recht<br />
<strong>de</strong>s Aktionärs zeitlich angemessen zu beschränken und Näheres zu bestimmen. Diese<br />
Regelungen <strong>de</strong>s UMAG sind zum 1. September 2005 in Kraft getreten. Die Satzung <strong>de</strong>r Gabriel<br />
<strong>Sedlmayr</strong> Spaten Brauereibeteiligung und Immobilien Kommanditgesellschaft auf Aktien<br />
soll daher an die Gesetzesän<strong>de</strong>rungen angepasst wer<strong>de</strong>n.<br />
Dies vorausgeschickt, schlagen Aufsichtsrat und geschäftsführen<strong>de</strong> persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafter<br />
vor, wie folgt zu beschließen:<br />
6.1 § 20 Nr. 1 <strong>de</strong>r Satzung wird geän<strong>de</strong>rt und wie folgt neu gefasst:<br />
„1. Die Hauptversammlung wird min<strong>de</strong>stens 30 Tage vor <strong>de</strong>m Tage, bis zu <strong>de</strong>ssen<br />
Ablauf sich die Kommanditaktionäre vor <strong>de</strong>r Versammlung nach § 21 <strong>de</strong>r<br />
Satzung anzumel<strong>de</strong>n haben, einberufen.“<br />
6.2 § 21 <strong>de</strong>r Satzung wird geän<strong>de</strong>rt und wie folgt neu gefasst:<br />
„1. Zur Teilnahme an <strong>de</strong>r Hauptversammlung und zur Ausübung <strong>de</strong>s Stimmrechts<br />
sind diejenigen Kommanditaktionäre berechtigt, die sich vor <strong>de</strong>r Hauptversammlung<br />
anmel<strong>de</strong>n und ihren Aktienbesitz nachweisen. Die Anmeldung<br />
und <strong>de</strong>r Nachweis müssen <strong>de</strong>r Gesellschaft unter <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Einladung hierfür<br />
mitgeteilten Adresse bis spätestens am siebenten Tage vor <strong>de</strong>r Hauptversammlung<br />
zugehen. Ist dieser siebente Tag ein Sonntag, ein am Sitz <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
gesetzlich anerkannter Feiertag o<strong>de</strong>r ein Sonnabend, müssen die Anmeldung<br />
und <strong>de</strong>r Nachweis am zeitlich vorhergehen<strong>de</strong>n Werktag zugehen.<br />
2. Die Berechtigung nach § 21 Nr. 1 ist durch eine in Textform und in <strong>de</strong>utscher<br />
o<strong>de</strong>r englischer Sprache erstellte Bescheinigung <strong>de</strong>s <strong>de</strong>potführen<strong>de</strong>n Instituts<br />
über <strong>de</strong>n Anteilsbesitz nachzuweisen. Die Bescheinigung hat sich auf <strong>de</strong>n Beginn<br />
<strong>de</strong>s 21. Tages vor <strong>de</strong>r Versammlung zu beziehen.
3. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an <strong>de</strong>r Richtigkeit o<strong>de</strong>r Echtheit<br />
<strong>de</strong>s Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser<br />
Nachweis nicht o<strong>de</strong>r nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft die<br />
Berechtigung <strong>de</strong>s Kommanditaktionärs zur Teilnahme an <strong>de</strong>r Hauptversammlung<br />
und zur Ausübung <strong>de</strong>s Stimmrechts zurückweisen.“<br />
6.3 § 23 Nr. 1 und Nr. 3 wer<strong>de</strong>n wie folgt neu gefasst:<br />
„1. Den Vorsitz in <strong>de</strong>r Hauptversammlung führt <strong>de</strong>r Vorsitzen<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Aufsichtsrats.<br />
Im Falle seiner Verhin<strong>de</strong>rung bestimmt er ein an<strong>de</strong>res Aufsichtsratsmitglied,<br />
das diese Aufgabe wahrnimmt. Ist <strong>de</strong>r Vorsitzen<strong>de</strong> verhin<strong>de</strong>rt und hat er<br />
nieman<strong>de</strong>n zu seinem Vertreter bestimmt, so wählt <strong>de</strong>r Aufsichtsrat aus seiner<br />
Mitte <strong>de</strong>n Vorsitzen<strong>de</strong>n.<br />
3. Der Vorsitzen<strong>de</strong> leitet die Versammlung. Er kann eine von <strong>de</strong>r Ankündigung<br />
in <strong>de</strong>r <strong>Tagesordnung</strong> abweichen<strong>de</strong> Reihenfolge <strong>de</strong>r Verhandlungsgegenstän<strong>de</strong><br />
bestimmen. Er bestimmt ferner die Art und Form <strong>de</strong>r Abstimmung. Er kann das<br />
Frage- und Re<strong>de</strong>recht <strong>de</strong>s Kommanditaktionärs zeitlich angemessen beschränken.<br />
Er ist insbeson<strong>de</strong>re berechtigt, zu Beginn <strong>de</strong>r Hauptversammlung o<strong>de</strong>r<br />
während ihres Verlaufs einen zeitlich angemessenen Rahmen für <strong>de</strong>n ganzen<br />
Hauptversammlungsverlauf, für <strong>de</strong>n einzelnen <strong>Tagesordnung</strong>spunkt o<strong>de</strong>r einzelne<br />
Re<strong>de</strong>- o<strong>de</strong>r Fragebeiträge zu setzen.“<br />
TOP 7<br />
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener<br />
Aktien gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss <strong>de</strong>s Bezugsrechts<br />
3<br />
§ 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG eröffnet <strong>de</strong>r Gesellschaft die Möglichkeit zum Erwerb eigener Aktien,<br />
die insgesamt einen Anteil in Höhe von 10 % am Grundkapital <strong>de</strong>r Gesellschaft nicht übersteigen<br />
dürfen. Die <strong>de</strong>rzeit bestehen<strong>de</strong>, durch die Hauptversammlung vom 29. April 2005 zu<br />
Punkt 9 <strong>de</strong>r <strong>Tagesordnung</strong> beschlossene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist bis<br />
zum 30. September 2006 befristet. Von dieser Ermächtigung ist bislang nur teilweise<br />
Gebrauch gemacht wor<strong>de</strong>n. Um auch weiterhin die Möglichkeit zum Aktienrückkauf zu haben,<br />
wird <strong>de</strong>r Hauptversammlung vorgeschlagen, die im Vorjahr erteilte Ermächtigung aufzuheben<br />
und die geschäftsführen<strong>de</strong>n persönlich haften<strong>de</strong>n Gesellschafter erneut zum Erwerb<br />
eigener Aktien zu ermächtigen.<br />
Aufsichtsrat und geschäftsführen<strong>de</strong> persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafter schlagen daher vor,<br />
wie folgt zu beschließen:<br />
1. Die Gesellschaft wird ermächtigt, bis zum 30. September 2007 eigene Aktien bis zu<br />
insgesamt 10 % <strong>de</strong>s <strong>de</strong>rzeitigen Grundkapitals zu erwerben. Auf die erworbenen Aktien<br />
dürfen zusammen mit an<strong>de</strong>ren eigenen Aktien, die sich im Besitz <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
befin<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r ihr nach <strong>de</strong>n §§ 71 a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem<br />
Zeitpunkt mehr als 10 % <strong>de</strong>s Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung darf nicht<br />
zum Zwecke <strong>de</strong>s Han<strong>de</strong>ls in eigenen Aktien ausgenutzt wer<strong>de</strong>n.
4<br />
Die Ermächtigung kann ganz o<strong>de</strong>r in Teilbeträgen, einmal o<strong>de</strong>r mehrmals, in Verfolgung<br />
eines o<strong>de</strong>r mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft o<strong>de</strong>r durch Dritte für<br />
Rechnung <strong>de</strong>r Gesellschaft ausgeübt wer<strong>de</strong>n.<br />
Der Erwerb erfolgt nach Wahl <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n persönlich haften<strong>de</strong>n Gesellschafter<br />
mit Zustimmung <strong>de</strong>s Aufsichtsrats über die Börse o<strong>de</strong>r mittels eines öffentlichen<br />
Kaufangebots bzw. mittels einer öffentlichen Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines<br />
solchen Angebots.<br />
Erfolgt <strong>de</strong>r Erwerb <strong>de</strong>r Aktien über die Börse, darf <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Gesellschaft gezahlte<br />
Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) <strong>de</strong>n Mittelwert <strong>de</strong>r Aktienkurse <strong>de</strong>r<br />
Gesellschaft an <strong>de</strong>n letzten fünf Börsenhan<strong>de</strong>lstagen vor <strong>de</strong>m Erwerb <strong>de</strong>r Aktien um<br />
nicht mehr als 10 % über- o<strong>de</strong>r unterschreiten.<br />
Erfolgt <strong>de</strong>r Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot bzw. eine öffentliche Auffor<strong>de</strong>rung<br />
zur Abgabe eines Kaufangebots, dürfen <strong>de</strong>r gebotene Kaufpreis o<strong>de</strong>r die<br />
Grenzwerte <strong>de</strong>r Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) <strong>de</strong>n Mittelwert<br />
<strong>de</strong>r Aktienkurse <strong>de</strong>r Gesellschaft an <strong>de</strong>n letzten fünf Börsenhan<strong>de</strong>lstagen vor<br />
<strong>de</strong>m Tag <strong>de</strong>r öffentlichen Ankündigung <strong>de</strong>s Angebots bzw. <strong>de</strong>r öffentlichen Auffor<strong>de</strong>rung<br />
zur Abgabe eines Kaufangebots um nicht mehr als 10 % über- o<strong>de</strong>r unterschreiten.<br />
Ergeben sich nach <strong>de</strong>r Veröffentlichung eines öffentlichen Kaufangebots<br />
bzw. <strong>de</strong>r öffentlichen Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Kaufangebots erhebliche Abweichungen<br />
<strong>de</strong>s maßgeblichen Kurses, so kann das Angebot bzw. die Auffor<strong>de</strong>rung<br />
zur Abgabe eines solchen Angebots angepasst wer<strong>de</strong>n. In diesem Fall wird auf <strong>de</strong>n<br />
Mittelwert <strong>de</strong>r Aktienkurse <strong>de</strong>r Gesellschaft an <strong>de</strong>n letzten fünf Börsenhan<strong>de</strong>lstagen<br />
vor <strong>de</strong>r öffentlichen Ankündigung einer etwaigen Anpassung abgestellt. Das<br />
Kaufangebot bzw. die Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines solchen Angebots kann weitere<br />
Bedingungen vorsehen. Sofern das Kaufangebot überzeichnet ist bzw. im Fall<br />
einer Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebots von mehreren gleichwertigen Angeboten<br />
nicht sämtliche angenommen wer<strong>de</strong>n, muss die Annahme nach Quoten erfolgen.<br />
Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 10 Stück zum Erwerb<br />
angebotener Aktien je Aktionär kann vorgesehen wer<strong>de</strong>n.<br />
2. Die geschäftsführen<strong>de</strong>n persönlich haften<strong>de</strong>n Gesellschafter wer<strong>de</strong>n mit Zustimmung<br />
<strong>de</strong>s Aufsichtsrats ermächtigt, Aktien <strong>de</strong>r Gesellschaft, die aufgrund dieser Ermächtigung<br />
erworben wer<strong>de</strong>n, zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken, insbeson<strong>de</strong>re<br />
auch zu <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Zwecken zu verwen<strong>de</strong>n:<br />
2.1. Die Aktien können eingezogen wer<strong>de</strong>n, ohne dass die Einziehung o<strong>de</strong>r ihre<br />
Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Sie können<br />
auch im vereinfachten Verfahren ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung<br />
<strong>de</strong>s anteiligen rechnerischen Betrages <strong>de</strong>r übrigen Stückaktien am Grundkapital<br />
<strong>de</strong>r Gesellschaft eingezogen wer<strong>de</strong>n. Die Einziehung kann auf einen
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Teil <strong>de</strong>r erworbenen Aktien beschränkt wer<strong>de</strong>n. Von <strong>de</strong>r Ermächtigung <strong>de</strong>r<br />
Einziehung kann mehrfach Gebrauch gemacht wer<strong>de</strong>n. Erfolgt die Einziehung<br />
im vereinfachten Verfahren, sind die geschäftsführen<strong>de</strong>n persönlich haften<strong>de</strong>n<br />
Gesellschafter zur Anpassung <strong>de</strong>r Zahlen <strong>de</strong>r Stückaktien in <strong>de</strong>r Satzung ermächtigt.<br />
2.2. Die Aktien können auch in an<strong>de</strong>rer Weise als über die Börse o<strong>de</strong>r durch ein<br />
Angebot an die Aktionäre veräußert wer<strong>de</strong>n, wenn die Aktien gegen Barzahlung<br />
zu einem Preis veräußert wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Börsenpreis von Aktien gleicher<br />
Ausstattung <strong>de</strong>r Gesellschaft zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Veräußerung nicht wesentlich<br />
unterschreitet.<br />
2.3. Die Aktien können gegen Sachleistungen veräußert wer<strong>de</strong>n, insbeson<strong>de</strong>re auch<br />
im Zusammenhang mit <strong>de</strong>m Erwerb von Unternehmen, Teilen von Unternehmen<br />
o<strong>de</strong>r Unternehmensbeteiligungen sowie Zusammenschlüssen von Unternehmen.<br />
Die vorstehen<strong>de</strong>n Ermächtigungen unter Ziffer 2.2 bis 2.3 erfassen auch die Verwendung<br />
von Aktien <strong>de</strong>r Gesellschaft, die aufgrund von § 71 d S. 5 AktG erworben<br />
wur<strong>de</strong>n.<br />
Die Ermächtigungen unter Ziffer 2 können einmal o<strong>de</strong>r mehrmals, ganz o<strong>de</strong>r in Teilen,<br />
einzeln o<strong>de</strong>r gemeinsam, die Ermächtigungen gem. Ziffer 2.2 bis 2.3 können<br />
auch durch abhängige o<strong>de</strong>r im Mehrheitsbesitz <strong>de</strong>r Gesellschaft stehen<strong>de</strong> Unternehmen<br />
o<strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>ren Rechnung o<strong>de</strong>r auf Rechnung <strong>de</strong>r Gesellschaft han<strong>de</strong>ln<strong>de</strong> Dritte<br />
ausgenutzt wer<strong>de</strong>n.<br />
Das Bezugsrecht <strong>de</strong>r Aktionäre auf diese eigenen Aktien wird insoweit ausgeschlossen,<br />
wie diese Aktien gem. <strong>de</strong>r vorstehen<strong>de</strong>n Ermächtigung unter Ziffer 2.2 bis 2.3<br />
verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />
3. Die <strong>de</strong>rzeit bestehen<strong>de</strong>, durch die Hauptversammlung vom 29. April 2005 zu Punkt 9<br />
<strong>de</strong>r <strong>Tagesordnung</strong> beschlossene und bis zum 30. September 2006 befristete Ermächtigung<br />
zum Erwerb eigener Aktien wird für die Zeit ab Wirksamwer<strong>de</strong>n dieser neuen<br />
Ermächtigung aufgehoben.<br />
Der von <strong>de</strong>n geschäftsführen<strong>de</strong>n persönlich haften<strong>de</strong>n Gesellschaftern hierzu gemäß §§ 71<br />
Abs. 1 Nr. 8 S. 5, 186 Abs. 4 AktG erstellte Bericht liegt von <strong>de</strong>r Einberufung <strong>de</strong>r Hauptversammlung<br />
an in <strong>de</strong>n Geschäftsräumen <strong>de</strong>r Gesellschaft und in <strong>de</strong>r Hauptversammlung zur<br />
Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält je<strong>de</strong>r Aktionär kostenlos eine<br />
Abschrift <strong>de</strong>s vorgenannten Berichts.
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TOP 8<br />
Wahl <strong>de</strong>s Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2005/06<br />
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Bayerische Treuhandgesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
Steuerberatungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für<br />
das Geschäftsjahr 2005/06 zu wählen.<br />
Teilnahme an <strong>de</strong>r Hauptversammlung<br />
Zur Teilnahme an <strong>de</strong>r Hauptversammlung und zur Ausübung <strong>de</strong>s Stimmrechts sind nach § 21<br />
<strong>de</strong>r Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am Freitag, <strong>de</strong>n<br />
31. März 2006, bis zur Beendigung <strong>de</strong>r Hauptversammlung bei <strong>de</strong>r Gesellschaft, bei einem<br />
<strong>de</strong>utschen Notar, bei einer Wertpapiersammelstelle o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Bayerischen Hypo- und Vereinsbank<br />
AG, München, hinterlegen. Der mit einem Sperrvermerk versehene Hinterlegungsschein<br />
ist spätestens am Mittwoch, <strong>de</strong>n 19. April 2006, bei <strong>de</strong>r Gesellschaft einzureichen.<br />
Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle<br />
für sie bei an<strong>de</strong>ren Kreditinstituten bis zur Beendigung <strong>de</strong>r Hauptversammlung<br />
gesperrt gehalten wer<strong>de</strong>n.<br />
Zur Teilnahme an <strong>de</strong>r Hauptversammlung und zur Ausübung <strong>de</strong>s Stimmrechts sind auch diejenigen<br />
Aktionäre berechtigt, die ihre Anmeldung über ihr <strong>de</strong>potführen<strong>de</strong>s Institut <strong>de</strong>r Bayerischen<br />
Hypo- und Vereinsbank AG, München, bis spätestens Mittwoch, <strong>de</strong>n 19. April 2006<br />
zukommen lassen. Hierbei hat das <strong>de</strong>potführen<strong>de</strong> Institut zu erklären, dass es die Aktien bis<br />
zur Beendigung <strong>de</strong>r Hauptversammlung gesperrt halten wird.<br />
Sofern Aktionäre unserer Gesellschaft beabsichtigen, in <strong>de</strong>r Hauptversammlung Gegenanträge<br />
zu stellen, bitten wir diese ausschließlich an folgen<strong>de</strong> Adresse zu übersen<strong>de</strong>n:<br />
Gabriel <strong>Sedlmayr</strong><br />
Spaten Brauereibeteiligung und Immobilien KGaA<br />
- Investor Relations -<br />
Marsstraße 46-48<br />
80335 München<br />
Telefax: 089 – 5122 2520<br />
Die uns unter dieser Adresse mitgeteilten Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Aufsichtsrat<br />
und geschäftsführen<strong>de</strong>n persönlich haften<strong>de</strong>n Gesellschaftern wer<strong>de</strong>n wir im elektronischen<br />
Bun<strong>de</strong>sanzeiger veröffentlichen, sofern uns diese Gegenanträge spätestens zwei Wochen<br />
vor <strong>de</strong>m Tag <strong>de</strong>r Hauptversammlung zugegangen sind.<br />
Der Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2004/05 mit <strong>de</strong>m Jahresabschluss, <strong>de</strong>m Konzernabschluss<br />
und <strong>de</strong>m für die KGaA und <strong>de</strong>n Konzern zusammengefassten Lagebericht <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />
persönlich haften<strong>de</strong>n Gesellschafter sowie <strong>de</strong>m Bericht <strong>de</strong>s Aufsichtsrats<br />
liegt vom Tage <strong>de</strong>r Einberufung <strong>de</strong>r Hauptversammlung an in <strong>de</strong>n Geschäftsräumen sowie in
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<strong>de</strong>r Hauptversammlung unserer Gesellschaft zur Einsichtnahme für die Aktionäre aus. Auf<br />
Wunsch wird je<strong>de</strong>m Aktionär kostenlos ein Geschäftsbericht ausgehändigt. Die Geschäftsberichte<br />
können auch bei <strong>de</strong>r Hinterlegungsstelle sowie allen Depotbanken eingesehen o<strong>de</strong>r angefor<strong>de</strong>rt<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten <strong>de</strong>s Aktionärs o<strong>de</strong>r eine Vereinigung<br />
von Aktionären ausgeübt wer<strong>de</strong>n. Hierzu kann vorab eine entsprechen<strong>de</strong> Vollmacht<br />
erteilt wer<strong>de</strong>n. Ferner ist auf <strong>de</strong>r Rückseite <strong>de</strong>r Eintrittskarte, die über die offiziellen Hinterlegungsstellen<br />
bezogen wer<strong>de</strong>n kann, ein entsprechen<strong>de</strong>r Vollmachtsaufdruck vorgesehen. Eintrittskarte<br />
und Vollmacht gemeinsam berechtigen zur Stimmabgabe im Umfang <strong>de</strong>r hinterlegten<br />
Aktien.<br />
München, im Februar 2006<br />
Die geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />
persönlich haften<strong>de</strong>n Gesellschafter