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ANSTELLUNGSBEDINGUNGEN ... - Entris Banking

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KontaKt<br />

<strong>ANSTELLUNGSBEDINGUNGEN</strong><br />

ZUSAMMENFASSUNG<br />

UNFALL- UND NICHTBETRIEBSUNFALLVERSICHERUNG<br />

Vollumfänglich zulasten <strong>Entris</strong> <strong>Banking</strong><br />

Versicherungsleistung weltweit, privat versichert<br />

LOHNFORTZAHLUNG BEI KRANKHEIT UND UNFALL<br />

Vollumfänglich zulasten <strong>Entris</strong> <strong>Banking</strong><br />

1. bis 90. Tag: 100% Lohnfortzahlung<br />

91. bis 640. Tag: 90% Lohnfortzahlung<br />

MUTTERSCHAFTSURLAUB<br />

14 Wochen Mutterschaftsurlaub<br />

Im 1. Dienstjahr: 1. Monat 100%, anschliessend 80% Lohnfortzahlung<br />

Ab 2. Dienstjahr: Während 14 Wochen 100% Lohnfortzahlung<br />

PENSIONSKASSE «VORSORGE REGIONALBANKEN»<br />

Beiträge: 2 ⁄5 zulasten Arbeitnehmer, 3 ⁄5 zulasten <strong>Entris</strong> <strong>Banking</strong><br />

KINDER- UND AUSBILDUNGSZULAGEN<br />

Kinderzulage (gesetzlich) 0 bis vollendetes 16. Lebensjahr CHF 230.– / Monat<br />

Ausbildungszulage (gesetzlich) bis zum vollendeten 25. Lebensjahr CHF 290.– / Monat<br />

Freiwillige Familienzulage<br />

(Anpassung entsprechend<br />

des Beschäftigungsgrades)<br />

ab Jahrgang 1993 CHF 250.– / Monat<br />

<strong>Entris</strong> <strong>Banking</strong> AG, Mattenstrasse 8, CH-3073 Gümligen, Telefon +41 31 660 11 11, info@entris-banking.ch, www.entris-banking.ch


KontaKt<br />

Die Anspruchsberechtigung zum Bezug von Kinder- und Ausbildungszulagen richtet sich nach dem Bundesgesetz<br />

über die Familienzulagen. Der Anspruch auf freiwillige Familienzulage ist gekoppelt an die Anspruchsberechtigung<br />

der Kinder- und Ausbildungszulagen seitens <strong>Entris</strong> <strong>Banking</strong>.<br />

ARBEITSZEIT<br />

Jahresarbeitszeit, 42 Stunden / Woche<br />

Gleitende Arbeitszeit<br />

10 Minuten Kaffepause vor- und nachmittags bezahlt<br />

FERIEN<br />

Für Mitarbeitende 25 Tage pro Kalenderjahr<br />

Für Mitglieder des Kaders 28 Tage pro Kalenderjahr<br />

AUS- UND wEITERBILDUNG<br />

Grosses internes Ausbildungsangebot<br />

Berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten mit Verpflichtung<br />

FRINGE BENEFITS / VERGüNSTIGUNGEN<br />

Essensentschädigung CHF 180.– / Monat (ab Beschäftigungsgrad 60%)<br />

Gutschrift für Halbtax-Abo SBB CHF 165.– / Jahr (pro rata)<br />

Feriengeld CHF 250.– / Jahr (Eintritt 1. Quartal)<br />

Ermässigung Fitness-Center «Ambafit» in Gümligen<br />

Auf Anfrage: Sonderkonditionen bei den RBA-Banken, Hypotheken zu Vorzugsbedingungen<br />

VERPFLEGUNGSMöGLICHKEITEN<br />

Personalrestaurant «Haco»<br />

Personalrestaurant «CS Gümligenpark»<br />

Verkauf von Bäckereiwaren und Salaten vormittags<br />

Küche mit Mikrowellen und Kühlschränken<br />

In der näheren Umgebung von <strong>Entris</strong> <strong>Banking</strong> gibt es diverse Restaurants.<br />

INFRASTRUKTUR BEI ENTRIS BANKING<br />

Veloraum<br />

Garderoben mit Duschen<br />

Hinweis:<br />

Die vorliegenden Anstellungsbedingungen fassen die wesentlichsten Aspekte eines Anstellungsverhältnisses bei der <strong>Entris</strong> <strong>Banking</strong> AG zusammen.<br />

Sie werden periodisch aktualisiert, jedoch können keine direkten Ansprüche davon abgeleitet werden.<br />

<strong>Entris</strong> <strong>Banking</strong> AG, Mattenstrasse 8, CH-3073 Gümligen, Telefon +41 31 660 11 11, info@entris-banking.ch, www.entris-banking.ch<br />

Oktober 2012

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