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Praktikantenvertrag und Vertrag über die Bachelorarbeit für ...

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FACHHOCHSCHULE NORDHAUSEN Anlage 1 zur Praktikumsordnung<br />

Zwischen<br />

Erstelldatum 16.08.2010<br />

<strong>Praktikantenvertrag</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>Vertrag</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Bachelorarbeit</strong><br />

<strong>für</strong> Stu<strong>die</strong>rende im Stu<strong>die</strong>ngang<br />

Umwelt- <strong>und</strong> Recyclingtechnik der<br />

Fachhochschule Nordhausen<br />

dem Unternehmen/ der Einrichtung/ der Organisation (vollständige Anschrift):<br />

………………………………………………………………………………………………………………………………………<br />

………………………………………………………………………………………………………………………………………<br />

………………………………………………………………………………………………………………………………………<br />

Telefonnummer:………………………………… Fax: …………………………………………….<br />

Ansprechpartner: ………………………………………………………………<br />

E-Mail: …………………………………………………………………………………………..<br />

nachfolgend Praktikumsstelle genannt<br />

<strong>und</strong><br />

Herrn/Frau …………………………………………….. geboren am: …………………………………….<br />

Vollständige Anschrift während des Praktikums:<br />

………………………………………………………………………………………………………………………………………<br />

………………………………………………………………………………………………………………………………………<br />

Telefonnummer: ………………………………………………………<br />

,<br />

nachfolgend Student genannt<br />

wird folgender <strong>Praktikantenvertrag</strong> <strong>und</strong> <strong>Vertrag</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Bachelorarbeit</strong> geschlossen:


§ 1<br />

Allgemeines<br />

1. Gr<strong>und</strong>lage <strong>die</strong>ses <strong>Praktikantenvertrag</strong>es <strong>und</strong> des <strong>Vertrag</strong>s <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Bachelorarbeit</strong> sind <strong>die</strong> jeweils<br />

gültige Stu<strong>die</strong>n- <strong>und</strong> Prüfungs- sowie <strong>die</strong> Praktikumsordnung des Stu<strong>die</strong>ngangs Umwelt- <strong>und</strong><br />

Recyclingtechnik der Fachhochschule Nordhausen (FHN). Zwischen der FHN <strong>und</strong> der jeweiligen<br />

Praktikumsstelle kann eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden.<br />

2. Status- <strong>und</strong> Funktionsbezeichnungen <strong>die</strong>ser Ordnung gelten jeweils in männlicher <strong>und</strong> weiblicher<br />

Form.<br />

1. Die Praktikumsstelle verpflichtet sich,<br />

§ 2<br />

Pflichten der <strong>Vertrag</strong>spartner<br />

• den Studenten in der Zeit vom ………………. bis ………………….. (mindestens zehn Wochen) mit<br />

einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von ………. Wochenst<strong>und</strong>en unter<br />

Beachtung der jeweils geltenden Praktikumsordnung der FHN bei sich zu beschäftigen,<br />

• dem Studenten ein Zeugnis <strong>über</strong> das Betriebspraktikum, Inhalte <strong>und</strong> Erfolg des Praktikums<br />

unmittelbar nach Abschluss auszustellen,<br />

• dem Studenten <strong>die</strong> Teilnahme an den praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen, an<br />

Nachprüfungen sowie <strong>die</strong> Erstellung des Praktikumsberichts, der Präsentation <strong>und</strong> der<br />

<strong>Bachelorarbeit</strong> zu ermöglichen,<br />

• bei auftretenden Schwierigkeiten den Fachbetreuer der Hochschule zu informieren.<br />

2. Der Student verpflichtet sich,<br />

• <strong>die</strong> ihm gebotene Möglichkeit des Betriebspraktikums <strong>und</strong> der Bearbeitung des Themas<br />

wahrzunehmen,<br />

• den Weisungen der Fachbetreuer zu folgen,<br />

• sich an <strong>die</strong> in der Praktikumsstelle geltenden Gesetze <strong>und</strong> Ordnungen zu halten, insbesondere<br />

an <strong>die</strong> Unfallverhütungsvorschriften, an <strong>die</strong> geltende Arbeitszeitregelung sowie<br />

• eine Erkrankung <strong>und</strong> deren voraussichtliche Dauer der Praktikumsstelle umgehend<br />

anzuzeigen, ab dem dritten Tag ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.<br />

• bei auftretenden Schwierigkeiten den Fachbetreuer der Hochschule zu informieren.<br />

§ 3<br />

Anleitung <strong>und</strong> Themenstellung<br />

Die Praktikumsstelle benennt Frau/Herrn ……………………………. als Beauftragten <strong>für</strong> <strong>die</strong> Anleitung des<br />

Stu<strong>die</strong>renden. Dieser Beauftragte ist zugleich Gesprächspartner des Stu<strong>die</strong>renden in allen <strong>die</strong><br />

Durchführung des Praktikums berührenden Fragen.<br />

Das Thema der <strong>Bachelorarbeit</strong> lautet:<br />

………………………………………………………………………………………………………………………………………<br />

………………………………………………………………………………………………………………………………………<br />

……………………………………………………………………………………………………………………………………….<br />

Als Erstgutachter <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Bachelorarbeit</strong> wird benannt:<br />

Name: ……………………………………………Unterschrift: ………………………………………………………<br />

Als Zweitgutachter <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Bachelorarbeit</strong> wird benannt:<br />

Name: ……………………………………………Unterschrift:……………………….………………………………..<br />

2


§ 4<br />

Vergütung<br />

Die Einrichtung/das Unternehmen zahlt dem/der Stu<strong>die</strong>renden eine monatliche Vergütung in Höhe<br />

von ……………….. €.<br />

§ 5<br />

Urheberrecht<br />

Auf das Praktikum finden <strong>die</strong> Vorschriften des Urheberrechts <strong>und</strong> des<br />

Arbeitnehmererfindungsgesetzes Anwendung.<br />

§ 6<br />

Geheimhaltung <strong>und</strong> Verwertung<br />

Der Student hat sich an <strong>die</strong> in der Praktikumsstelle geltenden Vorschriften <strong>über</strong> <strong>die</strong> Geheimhaltung<br />

von Betriebsgeheimnissen zu halten. Dem steht <strong>die</strong> Anfertigung des Praktikumsberichtes <strong>und</strong> der<br />

<strong>Bachelorarbeit</strong> nicht entgegen. Soweit der Bericht oder <strong>die</strong> Arbeit Tatbestände enthalten, <strong>die</strong> der<br />

Geheimhaltung unterliegen, darf eine Veröffentlichung nur mit Einwilligung der Praktikumsstelle<br />

erfolgen. Es ist anzustreben, den Bericht so zu verfassen, dass er öffentlich zugänglich ist.<br />

Die Ergebnisse der <strong>Bachelorarbeit</strong> stehen dem Unternehmen im vollen Umfang zur Verfügung. Sofern<br />

es sich dabei um technische Neuerungen handelt, steht dem Stu<strong>die</strong>renden ein angemessenes<br />

Nutzungsentgelt zu, das zusätzlich zur Vergütung zu zahlen ist.<br />

§ 7<br />

Versicherungsschutz<br />

Die Zuordnung zur gesetzlichen Kranken-, Unfall- , Arbeitslosen- <strong>und</strong> Rentenversicherung richtet sich<br />

nach bestehenden gesetzlichen Bestimmungen.<br />

Sofern das Haftpflichtrisiko nicht bereits durch eine betriebliche Gruppenversicherung abgedeckt ist,<br />

wird dem Stu<strong>die</strong>renden empfohlen, eine der Dauer <strong>und</strong> dem Zweck <strong>die</strong>ses <strong>Vertrag</strong>es angepasste<br />

Haftpflichtversicherung abzuschließen.<br />

§ 8<br />

Auflösung des <strong>Vertrag</strong>es<br />

Der <strong>Vertrag</strong> kann von beiden Seiten aus wichtigen Gründen <strong>und</strong> nach Rücksprache mit dem<br />

Fachbetreuer der Fachhochschule Nordhausen vorzeitig aufgelöst werden.<br />

§ 9<br />

Sonstige Vereinbarungen<br />

<strong>Vertrag</strong>sverlängerungen aufgr<strong>und</strong> von Fehlzeiten bedürfen keiner neuen <strong>Vertrag</strong>sgestaltung, sie sind<br />

jedoch dem Praktikantenamt anzuzeigen. Soweit Fehlzeiten von mehr als fünf Tagen entstehen, ist das<br />

fehlende Arbeitspensum nachzuholen. Sonstige Verlängerungen sind mit dem Praktikantenamt der<br />

Hochschule rechtzeitig vor einer Verlängerung abzustimmen. Für <strong>Vertrag</strong>sverlängerungen gelten alle<br />

Vereinbarungen <strong>die</strong>ses <strong>Vertrag</strong>es.<br />

3


§ 10<br />

Schlussbestimmungen<br />

Dieser <strong>Vertrag</strong> tritt mit Unterzeichnung durch beide <strong>Vertrag</strong>sparteien <strong>und</strong> Genehmigung der<br />

Fachhochschule Nordhausen unter dem Vorbehalt, dass <strong>die</strong> Zulassung zum Praktikum vorliegt, in<br />

Kraft.<br />

Sollte eine Bestimmung <strong>die</strong>ses <strong>Vertrag</strong>es ganz oder teilweise unwirksam oder <strong>und</strong>urchführbar sein, so<br />

berührt das <strong>die</strong> Wirksamkeit des <strong>Vertrag</strong>es im Übrigen nicht. Die <strong>Vertrag</strong>sparteien verpflichten sich <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong>sen Fall, <strong>die</strong> unwirksame oder <strong>und</strong>urchführbare Bestimmung durch ein <strong>für</strong> den Erfolg möglichst<br />

gleichkommende Regelung zu ersetzen. Das Gleiche gilt <strong>für</strong> etwaige Lücken im <strong>Vertrag</strong>.<br />

Gerichtsstand <strong>und</strong> Erfüllungsort ist Nordhausen.<br />

Ort: ________________________________ Datum: ___________________________<br />

____________________________________ ______________________________<br />

Praktikumsstelle (Stempel, Unterschrift) Unterschrift Student/-in<br />

_____________________________________________________________<br />

Genehmigungsvermerk der Fachhochschule Nordhausen *(Stempel, Unterschrift)<br />

*Die Genehmigung gilt unter dem Vorbehalt, dass <strong>die</strong> Zulassung zum Praktikum vorliegt.<br />

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