02.10.2013 Aufrufe

Ostschweizerische Familienausgleichskasse für Handel und Industrie

Ostschweizerische Familienausgleichskasse für Handel und Industrie

Ostschweizerische Familienausgleichskasse für Handel und Industrie

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

12 13<br />

C2 Kantonale Anpassungen<br />

Kanton Appenzell-Ausserrhoden<br />

In einigen Kantonen wurde die Erhöhung der Zulagen<br />

auf die b<strong>und</strong>esrechtlichen Mindestansätze im<br />

Berichtsjahr vorweggenommen. Dies war im Kanton<br />

Appenzell-Ausserrhoden jedoch nicht so einfach<br />

möglich. Die Ausbildungszulagen gemäss Kinderzulagengesetzgebung<br />

des Kantons sind auf die gleiche<br />

Höhe fixiert wie die Kinderzulagen. Eine Differenzierung<br />

gemäss neuem Familienzulagengesetz hätte<br />

somit eine Gesetzesänderung bedingt, was dem<br />

Regierungsrat eineinhalb Jahre vor der Inkraftsetzung<br />

des neuen Rechtes wenig sinnvoll erschien.<br />

Es müssen ohnehin zusätzliche Anpassungen erfolgen.<br />

Um den Anspruchsberechtigten der Kinder-<br />

<strong>und</strong> Ausbildungszulagen einen Schritt entgegen<br />

zu kommen, hat der Regierungsrat beschlossen,<br />

die Zulagen auf den 01.01.2008 von Fr. 190.00 auf<br />

Fr. 200.00 anzuheben. Die Mehrkosten werden sich<br />

auf r<strong>und</strong> Fr. 550’000.00 belaufen.<br />

Kanton St. Gallen<br />

Auch im Berichtsjahr befasste sich die Kantonsregierung<br />

intensiv mit dem Thema der Kinder- <strong>und</strong> Ausbildungszulagen.<br />

So wurde in der Februarsession 2007<br />

im Kantonsrat eine Motion, welche eine rasche Umsetzung<br />

des Volkswillens <strong>und</strong> die Erhöhung der Familienzulagen<br />

auf die Mindestansätze gemäss neuem<br />

B<strong>und</strong>esgesetz bereits auf den 01.01.2008 verlangte,<br />

gutgeheissen. Die Regierung arbeitete daraufhin<br />

den IV. Nachtrag zum Kinderzulagengesetz aus. Die<br />

vorberatende Kommission unterstützte eine rasche<br />

Erhöhung der Kinder- <strong>und</strong> Ausbildungszulagen <strong>und</strong><br />

empfahl dem Kantonsrat das Eintreten auf die ausgearbeitete<br />

Vorlage. Diese wurde anschliessend auch an<br />

der Novembersession beschlossen. Ein Antrag, der<br />

entgegen des Motionsauftrages die Erhöhung erst auf<br />

den 01.01.2009 einführen wollte, wurde hingegen mit<br />

109 : 38 Stimmen abgelehnt.<br />

Gemäss Beschluss des Kantonsrates erfolgt die Erhöhung<br />

der Kinderzulagen auf Fr. 200.00 <strong>und</strong> diejenige<br />

der Ausbildungszulagen auf Fr. 250.00 per<br />

01.01.2008. Entsprechend erhöhen sich die kaufkraftbezogenen<br />

Zulagen <strong>für</strong> Kinder im Ausland. Gleichzeitig<br />

ist die Höhe der Kinderzulage neu <strong>für</strong> jedes Kind<br />

einheitlich. Der St. Galler Wirtschaft erwachsen durch<br />

die Erhöhung jährliche Mehrkosten von knapp 40 Millionen<br />

Franken.<br />

Kanton Thurgau<br />

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau teilte mit,<br />

dass er die kantonalen Kinder- <strong>und</strong> Ausbildungszulagen<br />

bereits auf 01.01.2008 an die Ansätze des FamZG<br />

angleichen möchte. Eine entsprechende Botschaft<br />

wurde dem Grossen Rat im ersten Quartal 2007 unterbreitet.<br />

Die vorberatende Kommission unterstützte mehrheitlich<br />

den Vorschlag der Thurgauer Regierung, die<br />

Ansätze bereits per 01.01.2008 auf das Niveau des<br />

neuen B<strong>und</strong>esgesetzes anzupassen. Mit der Einfüh-<br />

rung beliefen sich die Mehrkosten auf r<strong>und</strong> 8 Millionen<br />

Franken.<br />

An seiner Sitzung vom 29.08.2007 beschloss der<br />

Grosse Rat, die Kinderzulagen von Fr. 190.00 auf<br />

Fr. 200.00 <strong>und</strong> die Ausbildungszulagen von ebenfalls<br />

Fr. 190.00 auf Fr. 250.00 pro Monat per 01.01.2008 zu<br />

erhöhen. Eine Motion, die eine Erhöhung der Kinder-<br />

<strong>und</strong> Ausbildungszulagen auf 300 Franken sowie eine<br />

Beteiligung der Arbeitnehmenden an der Finanzierung<br />

forderte, wurde hingegen mit 68 zu 36 Stimmen<br />

abgelehnt.<br />

Kantonale Zulagenansätze<br />

In Vorbereitung auf das ab 01.01.2009 gültige B<strong>und</strong>esgesetz<br />

über die Familienzulagen haben verschiedene<br />

Kantone die Zulagenansätze bereits ab 01.01.2008<br />

angepasst.<br />

Die nachfolgende Übersicht zeigt den aktuellen Stand<br />

der Zulagenhöhen ab 01.01.2008.<br />

GE<br />

VD<br />

Die Zulagenhöhe liegt über dem ab 01. 01. 2009 gesetzlichen Minimum.<br />

Die Kinderzulage beträgt Fr. 200.00, die Ausbildungszulage Fr. 250.00.<br />

NE<br />

Diese Kantone müssen die Zulagen per 01. 01. 2009 erhöhen.<br />

FR<br />

JU<br />

SO<br />

VS<br />

BS<br />

BE<br />

BL<br />

LU<br />

AG<br />

OW<br />

NW<br />

SH<br />

ZG<br />

ZH<br />

UR<br />

SZ<br />

TI<br />

TG<br />

GL<br />

AR<br />

AI<br />

SG<br />

GR

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!