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Ostschweizerische Familienausgleichskasse für Handel und Industrie

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20 21<br />

Ausblick<br />

F<br />

F1 Ausblick<br />

Das Inkrafttreten des B<strong>und</strong>esgesetzes über die Familienzulagen<br />

(FamZG) per 01.01.2009 löst bei den<br />

<strong>Familienausgleichskasse</strong>n in verschiedener Hinsicht<br />

einen Handlungsbedarf aus.<br />

Zum einen ändern mit dem neuen Rahmengesetz<br />

wesentliche materielle Anspruchsvoraussetzungen,<br />

welche sowohl <strong>für</strong> die Arbeitgebenden als auch die<br />

Versicherten wichtig sind. Die jeweiligen kantonalen<br />

Familienzulagengesetze müssen des Weiteren im<br />

laufenden Jahr im Hinblick auf eine Abgleichung des<br />

neuen Gesetzes einer Totalrevision unterzogen werden.<br />

In den Kantonen St. Gallen <strong>und</strong> Thurgau wurden<br />

beispielsweise die Zulagenansätze in einer ersten<br />

Etappe bereits auf den 01.01.2008 auf das Niveau des<br />

FamZG erhöht.<br />

Zum andern löst die Erhöhung der Mindestansätze<br />

sowie die geplante ausschliessliche Erbringung von<br />

Vollzulagen bei Teilzeitangestellten mit einem Jahreslohn<br />

von über Fr. 6’630.00 eine gr<strong>und</strong>sätzliche Überprüfung<br />

der Finanzierung aus. Die Anpassung der<br />

Zulagenansätze bringt unweigerlich eine finanzielle<br />

Mehrbelastung mit sich. Dabei ist es unser Bestreben,<br />

auch weiterhin einen konkurrenzfähigen Beitragssatz<br />

<strong>für</strong> unsere K<strong>und</strong>en anbieten zu können.<br />

Erfreulicherweise bringt das neue B<strong>und</strong>esgesetz aber<br />

auch einige Vorteile mit sich. Die von AHV-Ausgleichkassen<br />

geführten <strong>Familienausgleichskasse</strong>n werden<br />

ab 01.01.2009 beispielsweise in allen Kantonen<br />

automatisch anerkannt <strong>und</strong> tätig sein können. Dadurch<br />

können Sie Ihre ausserkantonalen Filial- <strong>und</strong><br />

Nebenbetriebe einfach <strong>und</strong> bequem über unsere<br />

<strong>Familienausgleichskasse</strong> abrechnen. Dabei profitieren<br />

Sie sowohl im Beitrags- als auch im Leistungsbereich<br />

von einer Abrechnung <strong>und</strong> einem Ansprechpartner.<br />

Ferner deutet derzeit alles darauf hin, dass<br />

ein gesamtschweizerisches zentrales Bezüger- <strong>und</strong><br />

Kinderregister eingerichtet wird, um Doppelbezüge zu<br />

vermeiden.<br />

Wir werden Sie selbstverständlich frühzeitig über die<br />

Durchführung von Workshops informieren, damit Sie<br />

sich schnell einen Überblick über die neuen gesetzlichen<br />

Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> die wichtigsten Änderungen<br />

verschaffen können.<br />

Abschliessend danke ich Ihnen <strong>für</strong> das bisher entgegengebrachte<br />

Vertrauen sowie die Treue zu unserer<br />

<strong>Familienausgleichskasse</strong> <strong>und</strong> freue mich auf die weiterhin<br />

angenehme Zusammenarbeit.<br />

St. Gallen, im April 2008<br />

Ihre <strong>Ostschweizerische</strong> <strong>Familienausgleichskasse</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>Handel</strong> <strong>und</strong> <strong>Industrie</strong><br />

Andreas Fässler<br />

Geschäftsführer

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