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Netzanschlussrichtlinien - Onyx Energie Mittelland

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Gültig ab: 01.01.2013 / Ersetzt Version vom: 01.09.2012 / freigegeben durch: GL / Dokumentname: AGB003-N-130101 / Seite 13/17<br />

7 Glossar<br />

1 Begriff 2 Abkürzung 3 Erklärung<br />

Abgabestelle 4 AST Bildet die elektrische Eigentumsgrenze zwischen den<br />

Anlagen der onyx und der Netzanschlussnehmeranlage.<br />

5 Anschlusskostenbeitrag 6 Gesamtheit von Netzanschlussbeitrag und<br />

Netzkostenbeitrag. Er deckt die Aufwendungen für den<br />

Netzanschluss und einen Teil für die Beanspruchung des<br />

Verteilnetzes ab.<br />

7 Anschlussüberstromunterbrecher 8 Technische Einrichtung zur Begrenzung der vereinbarten<br />

Leistung und zum Schutze der<br />

Netzanschlussnehmeranlage vor Überlast und Kurzschluss<br />

im Niederspannungsnetz.<br />

9 Bauzone 10 Grundlagen für Bauzone bildet der Zonenplan samt<br />

dazugehörigem Baureglement der Gemeinde.<br />

11 Eigenerzeuger 12 Natürliche oder juristische Person, die Elektrizität im<br />

Wesentlichen für den eigenen Verbrauch erzeugt.<br />

Erzeugungs- und Verbrauchsstätte müssen eine örtliche<br />

und wirtschaftliche Einheit bilden. Die Eigenerzeugung<br />

bezieht sich auf die Erzeugung, die zeitgleich den<br />

Verbrauch nicht übersteigt. Für den Überschuss seiner<br />

Erzeugung gelten die entsprechenden Regelungen für<br />

"Erzeuger".<br />

13 Eigentumsgrenze 14 Es gibt eine elektrische und eine bauliche<br />

Eigentumsgrenze welche nicht unbedingt an der gleichen<br />

Stelle vorkommen.<br />

Endkunde 15 Natürliche oder juristische Person, die Elektrizität für den<br />

Endverbrauch bezieht und/oder in der Form von Wirk- und<br />

Blindleistung- bzw. -energie erzeugt und ins Verteilnetz<br />

einspeist (Bezüger oder Erzeuger)<br />

16 Erzeuger 17 Natürliche oder juristische Person, die Elektrizität in der<br />

Form von Wirk- und Blindleistung- bzw. -energie erzeugt<br />

und ins Verteilnetz einspeist.<br />

18 Grundeigentümer 19 Natürliche oder juristische Person, welche Eigentümerin ist<br />

von Grund, allenfalls Liegenschaften und Anlagen mit<br />

elektrischen Installationen, die an das Verteilnetz<br />

angeschlossen sind.<br />

20 Instandhaltung 21 Gesamtheit der Massnahmen an Anlagen zur Beurteilung<br />

und Wiederherstellung des Soll-Zustandes sowie zur<br />

Feststellung und Beurteilung des Istzustandes.<br />

22 Kunde 23 Innerhalb dieses Dokumentes: der Netzanschlussnehmer<br />

24 Kundenanlagen 25 Die elektrischen Anlagen des Kunden.<br />

26 Kundennetz 27 Elektrisches Verteilnetz im Eigentum des Kunden.<br />

28 Messeinrichtung 29 Umfasst alle angeschlossenen Einrichtungen zur<br />

Erfassung (Messapparate) und Bereitstellung der<br />

Messdaten (Bsp. Kommunikationsmodul).<br />

30 Messstelle 31 Gesamtheit der an einem Messpunkt angeschlossenen<br />

messtechnischen Einrichtungen.<br />

32 Mittelspannung 33 MS Nennspannung der regionalen Verteilnetze. Beträgt im<br />

regionalen Verteilnetz der onyx 16 kV.

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