Netzanschlussrichtlinien - Onyx Energie Mittelland
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Gültig ab: 01.01.2013 / Ersetzt Version vom: 01.09.2012 / freigegeben durch: GL / Dokumentname: AGB003-N-130101 / Seite 13/17<br />
7 Glossar<br />
1 Begriff 2 Abkürzung 3 Erklärung<br />
Abgabestelle 4 AST Bildet die elektrische Eigentumsgrenze zwischen den<br />
Anlagen der onyx und der Netzanschlussnehmeranlage.<br />
5 Anschlusskostenbeitrag 6 Gesamtheit von Netzanschlussbeitrag und<br />
Netzkostenbeitrag. Er deckt die Aufwendungen für den<br />
Netzanschluss und einen Teil für die Beanspruchung des<br />
Verteilnetzes ab.<br />
7 Anschlussüberstromunterbrecher 8 Technische Einrichtung zur Begrenzung der vereinbarten<br />
Leistung und zum Schutze der<br />
Netzanschlussnehmeranlage vor Überlast und Kurzschluss<br />
im Niederspannungsnetz.<br />
9 Bauzone 10 Grundlagen für Bauzone bildet der Zonenplan samt<br />
dazugehörigem Baureglement der Gemeinde.<br />
11 Eigenerzeuger 12 Natürliche oder juristische Person, die Elektrizität im<br />
Wesentlichen für den eigenen Verbrauch erzeugt.<br />
Erzeugungs- und Verbrauchsstätte müssen eine örtliche<br />
und wirtschaftliche Einheit bilden. Die Eigenerzeugung<br />
bezieht sich auf die Erzeugung, die zeitgleich den<br />
Verbrauch nicht übersteigt. Für den Überschuss seiner<br />
Erzeugung gelten die entsprechenden Regelungen für<br />
"Erzeuger".<br />
13 Eigentumsgrenze 14 Es gibt eine elektrische und eine bauliche<br />
Eigentumsgrenze welche nicht unbedingt an der gleichen<br />
Stelle vorkommen.<br />
Endkunde 15 Natürliche oder juristische Person, die Elektrizität für den<br />
Endverbrauch bezieht und/oder in der Form von Wirk- und<br />
Blindleistung- bzw. -energie erzeugt und ins Verteilnetz<br />
einspeist (Bezüger oder Erzeuger)<br />
16 Erzeuger 17 Natürliche oder juristische Person, die Elektrizität in der<br />
Form von Wirk- und Blindleistung- bzw. -energie erzeugt<br />
und ins Verteilnetz einspeist.<br />
18 Grundeigentümer 19 Natürliche oder juristische Person, welche Eigentümerin ist<br />
von Grund, allenfalls Liegenschaften und Anlagen mit<br />
elektrischen Installationen, die an das Verteilnetz<br />
angeschlossen sind.<br />
20 Instandhaltung 21 Gesamtheit der Massnahmen an Anlagen zur Beurteilung<br />
und Wiederherstellung des Soll-Zustandes sowie zur<br />
Feststellung und Beurteilung des Istzustandes.<br />
22 Kunde 23 Innerhalb dieses Dokumentes: der Netzanschlussnehmer<br />
24 Kundenanlagen 25 Die elektrischen Anlagen des Kunden.<br />
26 Kundennetz 27 Elektrisches Verteilnetz im Eigentum des Kunden.<br />
28 Messeinrichtung 29 Umfasst alle angeschlossenen Einrichtungen zur<br />
Erfassung (Messapparate) und Bereitstellung der<br />
Messdaten (Bsp. Kommunikationsmodul).<br />
30 Messstelle 31 Gesamtheit der an einem Messpunkt angeschlossenen<br />
messtechnischen Einrichtungen.<br />
32 Mittelspannung 33 MS Nennspannung der regionalen Verteilnetze. Beträgt im<br />
regionalen Verteilnetz der onyx 16 kV.