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Neues Regelwerk Asphalt 12.03.09-Habermann - Südhessische ...

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4. <strong>Südhessische</strong>s <strong>Asphalt</strong>seminar<br />

12. März 2009 in Kloster Eberbach<br />

Die elastische Rückstellung des aus dem <strong>Asphalt</strong>mischgut rückgewonnenen Polymermodifizierten<br />

Bindemittels muss bei Walzasphalt mindestens 40 % und bei Gussasphalt mindestens 30 %<br />

betragen. Dies gilt auch bei vorzeitigem Reißen des Fadens, wobei die Ausziehlänge dann<br />

anzugeben ist.<br />

Bei Gussasphalt, der mit viskositätsveränderten Bindemitteln oder viskositätsverändernden Zusätzen<br />

hergestellt wurde, werden keine Anforderungen an die elastische Rückstellung des rückgewonnenen<br />

Polymermodifizierten Bindemittels gestellt.<br />

Tabelle 16: Grenzwerte für den Erweichungspunkt Ring und Kugel des aus dem <strong>Asphalt</strong>mischgut<br />

rückgewonnenen Bindemittels von Straßenbaubitumen und<br />

Polymermodifiziertem Bindemittel.<br />

Sorte<br />

160/220<br />

70/100<br />

50/70<br />

30/45<br />

Straßenbaubitumen<br />

Grenzwert für den<br />

Erweichungspunkt<br />

in °C<br />

* ) Bezogen auf den Wert des Eignungsnachweises + 8 °C<br />

51<br />

59<br />

62<br />

68<br />

25/55-55<br />

10/40-65<br />

40/100-65<br />

Obering. Ulrich <strong>Habermann</strong><br />

Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.<br />

Polymermodifiziertes Bitumen<br />

Sorte<br />

Grenzwert für den<br />

Erweichungspunkt<br />

in °C<br />

71<br />

81<br />

* )<br />

22

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