Neues Regelwerk Asphalt 12.03.09-Habermann - Südhessische ...
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Übergangsregelungen zu den Bauverträgen<br />
Für bestehende Bauverträge, die weiter in die Zukunft reichen,<br />
bedarf es der Vereinbarung von Übergangsregelungen. Der<br />
AA 7.1 der FGSV hat dazu ausgehend von den neuen<br />
Rahmenbedingungen für die Lieferung von <strong>Asphalt</strong>mischgut 6<br />
Fallkonstellationen entwickelt, nach denen eine eventuelle<br />
Vertragsanpassung zu beurteilen ist (das BMVBS hat sich<br />
dieser Beurteilung und den daraus ergebenden Konsequenzen<br />
angeschlossen).<br />
Achtung:<br />
Keine Vertragsanpassung zur Anhebung der Verjährungsfrist<br />
für Mängelansprüche bei laufenden Bauverträgen<br />
4. <strong>Südhessische</strong>s <strong>Asphalt</strong>seminar<br />
12. März 2009 in Kloster Eberbach<br />
Obering. Ulrich <strong>Habermann</strong><br />
Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.<br />
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