MWST-Branchen-Info 02 Gärtner und Floristen - Eidgenössische ...
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<strong>MWST</strong>-<strong>Branchen</strong>-<strong>Info</strong> <strong>02</strong><br />
6 Steuersätze<br />
6.1 Normalsatz<br />
F Zusätzliche Erläuterungen zum Entgelt im Bereich der Urproduktion<br />
enthält die <strong>MWST</strong>-<strong>Branchen</strong>-<strong>Info</strong> Urproduktion <strong>und</strong> nahe stehende<br />
Bereiche.<br />
F Detaillierte Ausführungen über die mehrwertsteuerliche Behandlung von<br />
Pfandgeldern enthält die <strong>MWST</strong>-<strong>Info</strong> Steuerobjekt.<br />
F Über die Behandlung von Geschenkgutscheinen orientiert die <strong>MWST</strong>-<strong>Info</strong><br />
Steuerbemessung <strong>und</strong> Steuersätze.<br />
Für Unternehmen der <strong>Gärtner</strong>- <strong>und</strong> Floristikbranche ist die Bestimmung<br />
des massgebenden Steuersatzes der von ihnen erbrachten Leistungen<br />
von besonderer Bedeutung. Die nachstehenden Ausführungen sowie das<br />
Stichwortverzeichnis im Anhang sollen mit Hilfe von branchentypischen<br />
Beispielen die Bestimmung des anwendbaren Steuersatzes ermöglichen.<br />
Wo dies zu erheblichen Schwierigkeiten führt, hat die ESTV zudem Vereinfachungen<br />
geschaffen.<br />
Alle Leistungen, die nicht dem Sondersatz oder dem reduzierten Satz<br />
unterliegen, sind zum Normalsatz steuerbar (Art. 25 Abs. 1 <strong>MWST</strong>G).<br />
Beispiele<br />
l Nährstoffanalyse des Bodens;<br />
l Anlegen eines Teiches.<br />
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