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MWST-Branchen-Info 02 Gärtner und Floristen - Eidgenössische ...

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<strong>Gärtner</strong> <strong>und</strong> <strong>Floristen</strong><br />

Beispiel<br />

K<strong>und</strong>e Empfänger<br />

Inland F1 BVO F2A Ausland<br />

(0 %) (0 %) (Ausland)<br />

8.3 Aus dem Ausland erhaltene Auslieferungsaufträge<br />

Das Entgelt für die vom ausländischen <strong>Floristen</strong> (F1A) erhaltenen Aufträge<br />

wird sowohl von der Blumenvermittlungsorganisation (BVO) als auch vom<br />

ausliefernden <strong>Floristen</strong> (F2) zum massgebenden Steuersatz versteuert.<br />

Beispiel<br />

K<strong>und</strong>e Empfänger<br />

Ausland F1A BVO F2 Inland<br />

(Ausland) (2,4 %) (2,4 %)<br />

N Bei<br />

25<br />

der Blumenvermittlungsorganisation (BVO) führen die<br />

empfangenen Leistungen von den im Ausland domizilierten<br />

<strong>und</strong> nicht im schweizerischen Register der steuerpflichtigen<br />

Personen eingetragenen <strong>Floristen</strong> zur Bezugsteuerpflicht nach<br />

Artikel 45 <strong>MWST</strong>G (F <strong>MWST</strong>-<strong>Info</strong> Bezugsteuer).<br />

9 Vereinfachte Abrechnung nach Saldosteuersätzen<br />

Steuerpflichtige Personen mit einem massgebenden steuerbaren<br />

Jahresumsatz bis zu 5 Mio. Franken <strong>und</strong> einer jährlichen Steuerschuld<br />

von nicht mehr als 100’000 Franken haben die Möglichkeit, nach der<br />

Saldosteuersatzmethode abzurechnen (Art. 37 <strong>MWST</strong>G).<br />

N Die<br />

vereinfachte Abrechnungsmethode kann ebenfalls auf den<br />

Umsätzen der selbst erzeugten Urprodukte nach Ziffer 2.2<br />

angewendet werden (Art. 77 Abs. 3 <strong>MWST</strong>V).<br />

F Mehr zu dieser Abrechnungsmethode ist in der <strong>MWST</strong>-<strong>Info</strong> Saldo steuersätze<br />

beschrieben.<br />

F Über die Anwendung von Pauschalsteuersätzen für Leistungserbringer im<br />

Bereich der öffentlichen Hand <strong>und</strong> verwandter Einrichtungen orientiert<br />

die <strong>MWST</strong>-<strong>Info</strong> Pauschalsteuersätze.

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