MWST-Branchen-Info 02 Gärtner und Floristen - Eidgenössische ...
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<strong>Gärtner</strong> <strong>und</strong> <strong>Floristen</strong><br />
N Kann<br />
9<br />
die steuerpflichtige Person nicht durch offenen Ausweis der<br />
Steuer optieren, beispielsweise weil die eigenen Erzeugnisse am<br />
Wochenmarkt ohne Beleg <strong>und</strong> somit ohne Ausweis der Steuer<br />
verkauft werden, so kann die Ausübung der Option der ESTV auf<br />
eine andere Weise bekannt geben werden (Art. 39 <strong>MWST</strong>V;<br />
z.B. durch schriftliche Mitteilung).<br />
F Näheres zur Behandlung der übrigen steuerbaren Tätigkeiten im Falle der<br />
Option für die eigenen Erzeugnisse der Urproduktion sind der <strong>MWST</strong>-<br />
<strong>Branchen</strong>-<strong>Info</strong> Urproduzenten <strong>und</strong> nahe stehende Bereiche zu<br />
entnehmen.<br />
F Einzelheiten zur Option sind in der <strong>MWST</strong>-<strong>Info</strong> Steuerobjekt beschrieben.<br />
4 Vorsteuer <strong>und</strong> Vorsteuerkorrekturen<br />
F Über die Gr<strong>und</strong>sätze zu diesem Thema orientiert die <strong>MWST</strong>-<strong>Info</strong><br />
Vorsteuerabzug <strong>und</strong> Vorsteuerkorrekturen. Die <strong>MWST</strong>-<strong>Branchen</strong>-<strong>Info</strong><br />
Urproduktion <strong>und</strong> nahe stehende Bereiche enthält zudem Näheres über<br />
den Vorsteuerabzug bei Bezügen von Urprodukten von nicht<br />
steuerpflichtigen Urproduzenten.<br />
5 Bemessungsgr<strong>und</strong>lage<br />
Bemessungsgr<strong>und</strong>lage zur Berechnung der Steuer ist das Entgelt. Erst wenn<br />
die Höhe des Entgelts feststeht, kann dieses mit dem anwendbaren<br />
Steuersatz multipliziert <strong>und</strong> damit der zu entrichtende Steuerbetrag ermittelt<br />
werden.<br />
F Weiter gehende Ausführungen zur Bemessungsgr<strong>und</strong>lage enthält<br />
die <strong>MWST</strong>-<strong>Info</strong> Steuerbemessung <strong>und</strong> Steuersätze.<br />
F Die im baugewerblichen Bereich tätigen Landschaftsgärtnereien können<br />
zusätzliche <strong>Info</strong>rmationen über die steuerliche Behandlung von Abzügen,<br />
Sicherheitsleistungen, Garantierückbehalten <strong>und</strong> dergleichen sowie über<br />
Offert- <strong>und</strong> Rechnungsstellung der <strong>MWST</strong>-<strong>Branchen</strong>-<strong>Info</strong> Baugewerbe<br />
entnehmen.